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Wilhelm Korth

CDU 28.02.2024 Sitzungen 18/56

Mit der vorliegenden Änderung der Landesjagdzeitenverordnung soll die ganzjährige Schonzeit des Rebhuhns bis zum Ende des Jahres 2027 verlängert werden. Als CDU-Fraktion unterstützen wir diesen Schritt. Das Rebhuhn ist in NRW als stark gefährdet eingestuft, seit 2002 gilt bereits die befristete Schonzeit, die mehrfach verlängert wurde. Leider hat sich der Erhaltungszustand des Rebhuhns noch nicht in einem Maße erholt, dass wir von einer Verlängerung der Schonzeit absehen könnten. Zwar sehen wir vereinzelte positive Entwicklung, diese sind aber bei Weitem noch nicht ausreichend. In keiner Gemeinde wurde eine Brutpaardichte von vier Brutpaaren pro 100 Hektar landwirtschaftlicher Fläche erreicht, die als guter Erhaltungszustand gilt. Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums des Rebhuhns sind also notwendig. 28.02.2024 Ich möchte betonen, dass es gut ist, dass das Rebhuhn im Jagdgesetz steht. Denn die Jäger sind zur Hege und Pflege verpflichtet. Es ist die Jägerschaft, die die Bestandsentwicklung der Tiere in ihrem Revier beobachtet und dokumentiert und dafür sorgt, dass Lebensräume erhalten bleiben. Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch die Predatorenbejagung. Weniger Druck der natürlichen Fressfeinde bedeutet bessere Erholungsaussichten der Population. Das Management der Predatoren ist also von hoher Wichtigkeit. Füchse, Marder, Katzen und Greifvögel stehen hier im Fokus. Da die Randlagen von Äckern und Wiesen die Habitate des Rebhuhns sind, sind die Landwirte also unbedingt in alle Maßnahmen einzubeziehen. Aufklärung über und Sensibilisierung für die Bedrohung des Rebhuhns sind also wichtige Maßnahmen, um den Lebensraum nicht weiter einzuschränken. In der guten Zusammenarbeit zwischen Jägern und Landwirtschaft können beide Berufsstände dafür sorgen, dass die Population nicht weiter abnimmt und sich sogar wieder erholt. Diese Kooperation ist unverzichtbar, da nur so die räumlich-örtliche mit der biologischen Expertise zusammenkommt und dadurch die optimalen Erhaltungsbedingungen geschaffen werden können. Unter dem Strich ist die Verlängerung der ganzjährigen Schonfrist ein notwendiger Schritt. Im Zusammenspiel mit den weiteren dargestellten Optionen hoffe ich, dass wir absehbar den Artbestand des Rebhuhns in NRW stabilisieren können und den Erhaltungszustand verbessern.

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