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Marc Zimmermann

GRÜNE 28.02.2024 Sitzungen 18/56

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Das Aufstiegs-BAföG ist ein wichtiger und wesentlicher Baustein, um dem drohenden Rückgang an Handwerksunternehmen in den nächsten Jahren ansatzweise entgegenzuwirken. Bis hierhin kann ich der Argumentation des FDP-Antrags folgen. Dann wird dort allerdings die bereits durch das AWIKE zur Verfügung gestellte Antwort auf eine Berichtsanfrage eben jener Fraktion zum selben Thema ignoriert, eine Antwort, die sich mir auch aus zahlreichen Gesprächen mit dem Regierungspräsidenten, der Bezirksregierung und weiteren relevanten Akteuren ergeben hat. Es ist nämlich nicht so, wie es der Antrag der FDP suggeriert, dass die schwarz-grüne Landesregierung die Situation verkannt hätte. Im Gegenteil: Die Landesregierung hat diese Situation genau erkannt und gleich nach Aufnahme ihrer Arbeit längst überfällige Nachbesserungen vorgenommen. (Lena Teschlade [SPD]: Das stimmt nicht!) So hat sie gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln als genehmigender Behörde durch externe Dienstleister für eine personelle Aufstockung gesorgt. Denn es galt die bis Mai 2022 aufgelaufenen Anträge – wir reden hier von einer fünfstelligen Zahl – möglichst zügig abzuarbeiten. (Zuruf von Yvonne Gebauer [FDP]) Bereits im Nachtragshaushalt 2022 wurden parallel dazu 24,5 neue Stellen geschaffen, um die Personaldecke der Bezirksregierung dauerhaft zu kräftigen. 28.02.2024 Hier komme ich noch einmal auf die Bemerkung „längst überfällig“ zurück. Die FDP sollte sich fragen, wie es denn überhaupt zu dem Stau an Anträgen gekommen ist. (Yvonne Gebauer [FDP]: Das weiß die FDP!) Im Sommer 2020 hat der Bund eine Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Es wurden unter anderem neue Bezugsberechtigte aufgenommen und Bemessungsgrundlagen geändert. Eine solche Ausweitung der Bezugsberechtigten – dazu braucht man kein Experte zu sein – führt natürlich auch zu einer Erhöhung von Antragszahlen. Tatsächlich hat die Bezirksregierung Köln 2019 bis 2021 einen Anstieg der Antragszahlen von bis zu circa 4.000 pro Jahr verzeichnet. Das war eine Steigerung von 25 %, die sich aber bis zum Ende der letzten Legislaturperiode nicht in der Ausgestaltung der Personaldecke der Bezirksregierung wiedergefunden hat. Laut einem Schreiben eben jener Bezirksregierung konnte das erforderliche Personal zur Bearbeitung des erhöhten Antragsaufkommens seinerzeit nicht zur Verfügung gestellt werden, sodass sich im Laufe der Zeit immer größere Rückstände gebildet haben. Warum das unter den zuständigen FDP-geführten Ministerien für Schule und Wirtschaft zwischen 2020 und 2022 nicht möglich war, konnte mir nicht gesagt werden. (Beifall von den GRÜNEN)

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