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32. Tagungsabschnitt

· 282 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (65)GRÜNE (64)SPD (59)AfD (57)

Eike Holsten CDU

Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen

von Herrn Holsten. Möchten Sie diese noch zulassen? Ja, natürlich, sehr gerne. Bitte, Herr Holsten! Ich freue mich auf eine Frage von Herrn Holsten. Frau Präsidentin! Frau Ministerin, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Die regierungstragenden Fraktionen formulieren hier ja eine ganz freundliche Bitte an die Landesregierung, einen Landesaktionsplan aufzustellen. Ich habe Ihre Ausführungen gerade so verstanden, dass dieser Landesaktionsplan schon in Arbeit ist, also braucht es diese Bitte heute eigentlich gar nicht. Können Sie mir sagen, wann dieser Landesaktionsplan kommt? Was plant die Landesregierung? Und können Sie mir sagen, ob die Landesregierung plant, entsprechende Mittel in den Haushalt 2027/2028 einzustellen? - Vielen Dank. Ich kann Ihnen erstmal sagen: Vertrauen Sie der Landesregierung, dann sind Sie schon mal auf der sicheren Seite!

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Christian Meyer

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Bitte, Herr Minister! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Gebiet des Nationalparks entscheidet, wie geschildert, die Nationalparkverwaltung als hoheitliche Behörde, und sie entscheidet natürlich nach Recht und Gesetz. Im Nationalparkgesetz steht: Was ist erlaubt? Was ist nicht erlaubt? Wofür braucht man eine Befreiung? Wofür braucht man eine Ausnahme? Die entsprechende Entscheidung trifft die Nationalparkverwaltung oder in bestimmten Fällen das habe ich geschildert auch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion auf Grundlage geltenden Rechts. Die Grundlage ist also nicht die Position oder Meinung eines Ministers, sondern immer das geltende Recht das Bundesnaturschutzrecht und das Nationalparkgesetz, wonach man in jedem Einzelfall abwägen muss, wann etwas wie gebaut wird. Wenn zum Beispiel eine Stromkabeltrasse verlegt werden muss, darf sie zum Schutz der Vögel nicht in der Brut- und Setzzeit verlegt werden; das ist ganz normal. Solche Auflagen trifft die Nationalparkverwaltung in vielen Fällen. Das ist ganz üblich in einem Rechtsstaat. Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage von der Fraktion der AfD

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Jörn Schepelmann CDU

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich verlese die Dringliche Anfrage der CDU-Fraktion: „Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?" Das Vorhaben „Tablets für Schülerinnen und Schüler" stellt die größte Einzelmaßnahme der Landesregierung in der laufenden Wahlperiode und „das bislang größte Digitalisierungsprojekt des Landes" dar. In ihrer Übersicht zur Beplanung der vom Bund nach dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG) bereitgestellten Mittel sieht die Landesregierung dafür knapp 800 Millionen Euro vor. Ministerpräsident Lies selbst hat die Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten bei verschiedenen Gelegenheiten im Kern der bildungspolitischen Agenda der Landesregierung verortet. Neben der Sonderstellung, die das Vorhaben schon wegen seines Volumens einnimmt, spricht auch eine kurzfristige Befassung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 für die Bedeutung, die dieses Projekt aus Sicht der Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen hat. In der Ausschusssitzung hatte das Kultusministerium in Abstimmung mit dem Finanzministerium zwei Wochen vor dem Haushaltsplenum mit Tischvorlage vom selben Tag eine Vorwegfreigabe von 250 Millionen Euro beantragt und dies mit den notwendigen Laufzeiten des Vergabeverfahrens und daran anschließender Verfahrensschritte inklusive der Belieferung der Schulen „vor den Sommerferien" gerechtfertigt. Diese Verfahrensschritte müssten für eine „rechtzeitige Lieferung der Geräte zum Schuljahresbeginn 2026/2027" berücksichtigt werden. Sie ließen „nicht genug Spielraum, um den Beschluss des Plenums zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026). .. abzuwarten". Im Übrigen stehe die beantragte Freigabe „in der Erwartung des Wirksamwerdens der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Durchführung des LuKIFG", die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mittel sei, für die eine Vorabfreigabe beantragt werde. Die Art der Befassung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen wurde von seinem Vorsitzenden als „überfallartig" und „nicht in Ordnung" kritisiert und von Vertretern der Opposition auch unter Hinweis auf die fachpolitisch kontroverse Beurteilung des Vor-habens als „nicht akzeptabel" abgelehnt. Die CDU-Fraktion hatte in ihrem Haushaltsantrag anstelle des Tablet-Programms Mittel für die Schulsozialarbeit und die Einrichtung eines Digitalfonds für die niedersächsischen Schulen gefordert. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hatte diese Forderung unterstützt, das Tablet-Programm der Landesregierung wegen der damit verbundenen ungeklärten Fragen und Folgekosten für Betrieb und Administration dagegen kritisch beurteilt. Die Vertreter der regierungstragenden Fraktionen haben gleichwohl in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 3. Dezember 2025 in die Vorabfreigabe der vom Kultusministerium beantragten 250 Millionen Euro eingewilligt und eine zeitnahe Sondersitzung des Ausschusses zu dieser Frage abgelehnt. Zahlreiche Schulen haben im Vertrauen auf die öffentlich kommunizierten Starttermine ihre schulinternen Arbeitspläne, Medienbildungskonzepte und konkreten Unterrichtsvorhaben auf eine Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen mit Tablets ausgerichtet. Lehrkräfte haben Unterrichtsreihen digital konzipiert, Lernplattformen vorbereitet und Leistungsnachweise an eine kontinuierliche Geräteverfügbarkeit angepasst. Am 17. Februar 2026 und damit zweieinhalb Monate nach der Vorabfreigabe haben nun verschiedene Medien berichtet, dass die Ausschreibung zur Vergabe der Tablet-Lieferung nach Bewerberrügen korrigiert werden müsse. Anlass für diese Berichte war eine Mitteilung auf der Internetseite des Kultusministeriums, der zufolge „wie bei jedem Vergabeverfahren" mit Rügen zu rechnen sei. Die Überarbeitung der Ausschreibung führe dazu, dass die Tablets nicht vor den Sommerferien, sondern im ersten Schulhalbjahr 2026/2027 ausgegeben werden könnten. Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung: 1. Wie rechtfertigt die Landesregierung die am 3. Dezember 2025 vom Kultusministerium mit Tischvorlage vom selben Tag dringlich beantragte Vorabfreigabe von 250 Millionen Euro, wenn dasselbe Kultusministerium „wie bei jedem Vergabeverfahren" mit Rügen gerechnet hat, die eine Nachjustierung erforderlich machen könnten (Antwort bitte inklusive Angaben zur Vergabereife des Auftrags zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung)? 2. Welcher konkrete Nachbesserungsbedarf an der Ausschreibung ist gegebenenfalls durch die Bewerberrügen offenbar geworden, in welchem Umfang und wie genau ist die Nachbesserung von der Landesregierung inzwischen durchgeführt worden (Antwort bitte unter Bezug auf etwaige weitere Unzulänglichkeiten der Ausschreibung, die nicht Gegenstand der Bewerberrügen waren, im Laufe ihrer Bearbeitung aber zutage getreten sind)? 3. Um welchen Zeitraum wird sich die Belieferung der niedersächsischen Schulen nach derzeitiger Kenntnis der Landesregierung gegebenenfalls verzögern, bzw. zu welchem Termin werden die Schulen nach derzeitiger Kenntnis der Landesregierung mit den Tablets beliefert werden? Vielen Dank.

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Philipp Meyn SPD

Reform der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe stoppen - politische Bildung stärken - Allgemeinbildung sichern!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Reform der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe stoppen" - der Herbst der Reformen bei der CDU ist vorbei, jetzt geht es ums bloße Bewahren. Jetzt soll das Oberstufenmodell bewahrt werden, das teilweise nicht mehr zeitgemäß ist, starre Profilvorgaben sollen bewahrt werden, und auch zusätzliche Sonderregelungen, die auf KMK-Ebene gar nicht mehr zentral sind, sollen bewahrt werden. Eigene Vorschläge sind in diesem EA gleich null Fehlanzeige!, da steht gar nichts drin. Aber ich sage Ihnen: Die geplanten Änderungen werden die Qualität, die Vergleichbarkeit und die Zukunftsfähigkeit des niedersächsischen Abiturs stärken, und die Schülerinnen und Schüler werden durch diese Oberstufenreform besser auf ihr späteres Leben vorbereitet - über BO haben wir in diesem Plenum auch schon viel gesprochen. Jetzt können Sie sagen: Das ist rot-grün geprägt, von rot-grünen Interessen geleitet. Sie machen aber einen großen Fehler, Frau Ramdor, wenn Sie die Expertise der Verbände so komplett negieren. Sie haben eben den Politikunterricht erwähnt, in dem man in Jahrgang 12 die Funktionen von Verbänden in unserem politischen System lernt: Das sind unter anderem die Funktion der Interessensbündelung und die Expertisefunktion. Diese Funktionen wurden berücksichtigt: Mindestens für neun Tage hat man sich eingeschlossen MK, Verbände, Koordinatoren, Schulleitungen und dann dieses Eckpunktepapier, das jetzt vorliegt, gemeinsam beschlossen. Wenn Sie also „stoppen" sagen, dann stoßen Sie die Verbände die ganze Bildungsexpertise in diesem Land vor den Kopf, und das ist ein großer politischer Fehler. Der Schulleitungsverband, der das MK und Rot-Grün mitunter auch kernig kritisiert in diesem Fall aber nicht, schreibt wörtlich: „Der SLVN sowie viele andere Verbände ... wurden vom MK in einem von Anfang an äußerst transparenten und konstruktiven Prozess mitgenommen, angehört, ernst genommen, einbezogen. Unsere Meinung und Expertise haben gezählt, wurden berücksichtigt und finden sich im Ergebnis wieder." Meine Damen und Herren, deutlicher kann man kaum formulieren, dass hier kein Alleingang, sondern ein ernsthafter Beteiligungsprozess stattgefunden hat. Ich komme jetzt zu den Inhalten. Wahlfreiheit ist kein Sprachverzicht. Hören Sie auf, solche Ängste zu schüren! Meine Damen und Herren von der CDU, Sie sprechen vom Aus für die zweite und dritte Fremdsprache. Das klingt dramatisch, ist aber sachlich nicht haltbar. Niedersachsens Schülerinnen und Schüler erlernen die zweite Fremdsprache länger als nach KMK-Vorgaben notwendig das hat Kollege Mennen korrekt ausgeführt, und das werden sie auch nach der Reform tun. Auch künftig können die Schulen in den Jahrgängen 11 bis 13 vielfältige und attraktive fremdsprachliche Angebote machen. Entscheidend ist ein motivierter Sprachunterricht in der Sekundarstufe I, der die Schülerinnen und Schüler dafür gewinnt, die Fremdsprache danach bewusst weiterzuführen. Wahlfreiheit ist somit kein Sprachverzicht. Wer ein sprachliches, kulturwissenschaftliches oder internationales Studium anstrebt, wird selbstverständlich weiterhin Fremdsprachen belegen und entsprechende Zertifikate erwerben können. Diese Reform verhindert das nicht. Jetzt kommen wir zu der Perspektive der Lernenden ich freue mich sehr über die Anwesenheit des Landesschülerrats bei dieser Debatte heute: Die Reform, so der Landesschülerrat, stelle die Interessen der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt und mache das Abitur zukunftsfähig. Wie Sie, Frau Ramdor, eben über die Schülerinnen und Schüler gesprochen haben von oben herab, dass sie einfach den leichteren Weg gehen wollen, das haben die genau gehört. Und das war der zweite große politische Fehler in Ihrer Rede. Treffend schreibt der Landesschülerrat in seiner Stellungnahme: „Nicht der Erhalt einzelner Fächerstrukturen steht im Vordergrund, sondern die individuelle Bildungsbiografie junger Menschen." Und weiter: „Im Zentrum der Reform steht nicht der Wettbewerb zwischen Fächern, sondern die Freiheit der Schülerinnen und Schüler, ihren eigenen Bildungsweg zu gestalten." Ich komme zu einem weiteren Verband, weil Sie sich damit anscheinend weniger beschäftigt haben. Auch die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule GGG unterstützt die Reform ausdrücklich. Sie spricht von einem richtigen, ja überfälligen Schritt „hin zu einer modernen, leistungsfähigen und gerechten Oberstufe." Die Reform stärkt Qualität, Vergleichbarkeit, Zukunftsfähigkeit des Abiturs. Jetzt kommen wir zur Entlastung - Entlastung statt Überforderung. Ein Punkt, der in der CDU-Argumentation kaum vorkommt, ist die reale Belastungssituation. Sie, Frau Ramdor, haben eben noch einmal ausgeführt, wie wichtig die bloße Anzahl von Klausuren ist. Allerdings: Die Reduktion der Anzahl der Klausuren führt zu einer spürbaren Entlastung und Entbürokratisierung für Lehrkräfte wie für Schülerinnen und Schüler. Denn Klausuren müssen vorbereitet, geschrieben, korrigiert und besprochen werden. Weniger Klausuren bedeuten zudem weniger „Teaching to the test". Es entsteht mehr echte Lernzeit, die für kompetenzorientierten Unterricht genutzt wird. Es ist eine Mär, dass es sinnvoll ist, in 13.2 eine sechsstündige Klausur zu schreiben, wenn man nur noch sechs Wochen Unterrichtszeit hat. Also: Auch das ist eine Fehlannahme, die Sie da geleistet haben. Ich komme ganz kurz zur politischen Bildung - das ist ein Aspekt, den Sie auch genannt haben. Dazu gibt es von den Fachverbänden meines Erachtens überzeugende Formulierungen: Die politische Bildung müsse auch in diesen Zeiten gerade jetzt verbindlich abgesichert bleiben. Diesen Hinweis nimmt die SPD ernst, und er wird in den weiteren Ausgestaltungen berücksichtigt, ohne dabei die Wahlfreiheit aus den Augen zu verlieren. Ich muss zum Schluss kommen. Kurzum: Die CDU spricht von Gefährdung, Schülerinnen und Schüler sprechen von Freiheit, Schulverbände sprechen von Modernisierung. Wir wissen, welchen Stimmen wir mehr vertrauen. Und ich setze auf ein gewisses Frühlingserwachen der CDU, sich jetzt für diese wirklich zukunftsgewandte Oberstufenreform einzusetzen. Sie ist gut und bringt uns voran - ein konservatives bloßes Bewahren eben nicht. Abschließend ein Punkt zur AfD. Herr Kollege Meyn, bevor Sie zu den abschließenden Ausführungen kommen, die Ihre Redezeit gar nicht mehr zulässt, darf ich Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Fühner zulassen wollen. Ich hätte mir gewünscht, diese Fragen wären vor dem Entschließungsantrag gekommen, dann wäre so etwas nicht entstanden. Aber bitte! Dann kann ich länger sprechen.

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Swantje Schendel GRÜNE

Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken - Gefahren des Influencer-Marketings entschlossen begegnen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Ich wünsche mir nichts sehnlicher, als einmal erleben zu dürfen, dass wir in diesem Landtag ohne unnötige Aufregung und ohne diese Angriffe auf Kinder diskutieren. Vielleicht schaffen wir das ja mal. Aber ich habe jetzt Ihrer aller Aufmerksamkeit, und das ist auch wichtig. Denn während in Berlin gerade intensiv über pauschale Social-Media-Verbote für junge Menschen diskutiert wird, gerät eine ganz andere konkrete Gefahr aus dem Blick, nämlich die kommerzielle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen durch sogenanntes Family-Influencing. Dabei geht es nicht um Jugendliche, die selbstbestimmt Social Media nutzen, sondern um Kinder, deren Bilder, deren Gefühle, deren intimsten Momente zum Geschäftsmodell werden. Kinder im Krankenhaus, Kinder beim Weinen, Kinder mit einem verletzten Knie oder im Schlaf - all das sehe ich regelmäßig auf Social Media. Und all das bringt regelmäßig hohe Klickzahlen und damit Geld und Einkommen für InfluencerInnen. Liebe KollegInnen, das dürfen wir nicht normalisieren. Die Ausschussberatungen zu unserem Antrag haben deutlich gemacht: Die aktuelle Rechtslage greift zu kurz. Es gibt Unsicherheiten, es gibt hohe Dunkelziffern, und es gibt kaum systematische Kontrolle. Während wir hier diskutieren, wachsen Kinder in einem digitalen Schaufenster auf, das sie sich selbst nicht ausgesucht haben. Influencer-Eltern betonen immer gerne, die Videos und die Szenen machten ihren Kindern Spaß, die Kinder machten das alles freiwillig. Aber dort, wo wirtschaftliche Interessen beginnen, wo Kinder regelmäßig Inhalte produzieren müssen, wo Szenen wiederholt werden müssen bis sie passen, geht es eben nicht mehr um Familienalltag. Dort geht es um Arbeit, und dort geht es auch um Abhängigkeiten. Dort geht es um den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern. Liebe KollegInnen, diese Kinder brauchen endlich Schutz! Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag vom Deutschen Kinderhilfswerk und Campact zeigt klar: Kommerzielle Veröffentlichungen können eine Gefährdung von Kindern darstellen, insbesondere dann, wenn emotional belastende oder intime Momente gezeigt werden. Auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestags hat jüngst festgestellt: Kinder sind keine Klicks. Sie fordert deshalb die Prüfung von Altersgrenzen für Kinder im Rahmen von Influencing, die Prüfung von Löschrechten der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie die finanzielle Beteiligung von diesen. Das ist ein wichtiges Signal. Aber prüfen allein reicht nicht. Es braucht auch endlich den politischen Druck aus den Ländern. Es braucht auch von uns die klare Botschaft: Kinder sind keine Klicks, und ihre Rechte gelten auch im Internet. Genau dort setzt unser Antrag an. Wir wollen klare Regeln, zum Beispiel im Jugendarbeitsschutzgesetz. Wir wollen Genehmigungspflichten dort, wo Kinder kommerziell mitarbeiten. Wir wollen, dass auch hier Altersgrenzen gewahrt werden. Wir wollen den Schutz vor Überforderung und den Schutz der Intim- und Privatsphäre. Und wir wollen, dass Kinder finanziell beteiligt werden, wenn mit ihnen Geld verdient wird. Das, Frau Behrendt, ist kein Angriff auf Familien - das ist die Wahrnehmung unserer staatlichen Schutzverantwortung! Ich komme zum Schluss: Kinderrechte gelten auch im digitalen Raum. Eine unbeschwerte Kindheit darf nicht von Algorithmen abhängen. Es ist Zeit, dass wir dies endlich durchsetzen. Lassen Sie uns deshalb heute ein Zeichen setzen und gemeinsam diesen Antrag beschließen! Vielen Dank.

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Thorsten Paul Moriße AfD

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Herr Minister Meyer, Sie berufen sich beim Klimaschutz ja auf die Wissenschaftler, ignorieren aber gleichzeitig diejenigen, die vor Schäden durch die gesamte Offshore-Ausbau-Methodik warnen. Wie bewerten Sie diese? - Danke. Bitte, Herr Minister! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

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Christian Meyer

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

Herr Minister Meyer, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Landesregierung handelt zum Thema Wolf. Ich habe hier im Plenum mehrfach erklärt, dass wir die Entscheidung im Bund nicht abwarten, wenn wir meinen, zum Schutz der Nutztiere handeln zu müssen. Das haben wir letztes Jahr mit einer Schnellabschussgenehmigung im Raum Cuxhaven getan, die sich trotz vieler Zweifel, auch hier aus dem Plenum, durch alle Instanzen als rechtmäßig bestätigt hat. Dafür danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium und bei der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven, die uns darum gebeten haben. Zudem kann ich zu dem in der Vorbemerkung geschilderten Fall im Raum Cuxhaven mitteilen, dass ich umgehend mit dem Landrat vereinbart habe, ihn bei einem regulären Abschuss nach dem aktuellen Recht intensiv zu unterstützen. Wie schon im letzten Jahr bei der Schnellabschussgenehmigung - diesmal war es eine reguläre Abschussgenehmigung warten wir nicht die neuen Regeln auf Bundesebene ab, sondern handeln im Bereich des Machbaren im Sinne des Schutzes der Weidetierhaltung. Ich kann Ihnen mitteilen, dass dieses Vorgehen erfolgreich war. Wir haben in enger Abstimmung mit dem Landkreis und dem Landrat Krüger, dem ich sehr danke, gehandelt und nicht nur eine Abschussgenehmigung auf den Weg gebracht, sondern es konnte inzwischen auch eine Fähe erlegt werden. Wir warten also nicht ab, sondern handeln, stärken den Herdenschutz und greifen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden bei der Weidetierhaltung ein. Ich zitiere aus der gemeinsamen Pressemitteilung vom 2. März 2026 vom Landkreis Cuxhaven und uns, weil es genau um den Fall geht, der ja in der Vorbemerkung geschildert wird: „Kreisverwaltung erlaubt Wolfsentnahme - Wolf entnommen." „Landrat Thorsten Krüger hatte letzte Woche entsprechende Maßnahmen der Kreisverwaltung angekündigt. Seit ein paar Tagen ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme der Wolfs-Fähe GW2492f" „f" steht für weiblich „in Kraft.,Diese Wölfin Zitat Krüger ist für den maßgeblichen Teil der Nutztierrisse in den letzten Tagen und Wochen verantwortlich. Richtlinienkonforme Zäune und Herdenschutzhunde stellten für Weidetiere keinen hinreichenden Schutz mehr da. Daher haben wir uns für die letale Entnahme dieser Fähe entschieden', begründet Krüger. Zuletzt war diese Wölfin in Stinstedt als schadensverursachend nachgewiesen worden. Dort war es in der Nacht vom 17. auf den 18.02.2026 in der Gemeinde Stinstedt zu einem Übergriff gekommen, bei dem eine ganze Schafherde mit ca. 100 Tieren über Stunden fünf Kilometer von der Weide in den Ortskern von Stinstedt gehetzt wurde. Dieses Ereignis stellte eine neue Eskalationsstufe im Umgang des Wolfes mit Nutztierherden dar. Die Ausnahmegenehmigung ist derzeit ausgesetzt, nachdem bereits ein Tier geschossen wurde. Diese Fähe wird nun zeitnah nach Berlin ins Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) zur Sektion verbracht und das Tier genetisch beprobt. Die Ausnahmegenehmigung wurde intensiv mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt.,Wir haben immer gesagt: Wo Wölfe trotz Herdenschutzes wiederholt Nutztiere reißen, müssen wir handeln, ohne die Gesamtpopulation zu gefährden', so Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer.,Der Abschuss ist ein klares und wichtiges Signal für unsere Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter: Diese Landesregierung ist gewillt und bereit, zu handeln. Wir warten die geplanten Rechtsänderungen auf Bundesebene nicht ab, auch wenn es schwierig ist. Unabhängig davon brauchen wir endlich bessere Möglichkeiten für eine einfache, unbürokratische und rechtssichere Entnahme von Problemwölfen sowie ein regional differenziertes Wolfsmanagement, um auf Risshäufung wie im Raum Cuxhaven besser reagieren zu können. Ich bedanke mich sehr bei Landrat Thorsten Krüger für die gute Abstimmung zwischen dem Landkreis und dem Land und seinen festen Willen, eine Ausnahmegenehmigung zum Schutz vor weiteren Weidetierrissen anzuordnen. Und natürlich hoffe ich sehr, dass die Fähe, die entnommen worden ist, die vielen Risse verursacht hat - damit weitere wirtschaftliche Schäden für die Weidetierhaltung vermieden werden können.ʼ Auch der Landrat dankte. „,Ich hoffe sehr, dass wir mit dieser Maßnahme eine Lösung hinbekommen, die es braucht, damit eine Koexistenz von Menschen, Nutztieren und Wölfen in unserer Region dauerhaft gelingen kann', so Krüger. Der Landrat betont die gute Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden.,Die Unterstützung vom niedersächsischen Umweltministerium, dem Wolfsbüro, der Landesjägerschaft und der Landwirtschaftskammer war hilfreich, und ich bin dankbar für das konstruktive Miteinander.ʼ" Sie sehen, wir handeln. Zu Ihrer Frage 1. Die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit stets dafür eingesetzt, dass der Schutzstatus des Wolfes infolge der positiven Bestandsentwicklung der letzten Jahre herabgestuft wird - dies mit Erfolg sowohl in der Berner Konvention als auch in der FFH-Richtlinie. Daher werden die aktuellen Änderungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz zum Umgang mit dem Wolf sehr begrüßt. Sie sind eine Konsequenz niedersächsischer Bemühungen der letzten Jahre. Der Gesetzentwurf sieht sowohl eine schnelle und unbürokratische Reaktion auf Rissereignisse (§ 22 d) wie in solchen Fällen wie in Cuxhaven, aber auch anderswo als auch die Erstellung eines Managementplans (§ 22 d Abs. 2) für ein regional differenziertes Bestandsmanagement des Wolfes, bei Einhaltung des günstigen Erhaltungszustandes, vor. Der Erhaltungszustand ist also insgesamt für alle Entnahmemöglichkeiten die Untergrenze. Eine Obergrenze oder Kontingente für die Länder gibt es bislang nicht. Die Landesregierung wird alle Möglichkeiten, die das Bundesgesetz bietet, vollumfänglich umsetzen, ohne den guten Erhaltungszustand in den beiden biogeografischen Zonen, die Niedersachsen betreffen, zu gefährden. Auch wenn die Kriterien eines Managementplans noch nicht feststehen, bereitet Niedersachsen im Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf" eine schnelle und möglichst konsensuale Umsetzung vor. Ich möchte betonen und danke an dieser Stelle auch meiner Kollegin Miriam Staudte, dass wir in Niedersachsen einen einzigartigen Konsens haben. In keinem anderen Bundesland gibt es ein erfolgreiches Dialogforum, in dem Umweltverbände, Landwirte, Jägerschaft und Kommunen zusammensitzen. Ich war sehr beeindruckt, als wir die Schnellabschussgenehmigung in Cuxhaven letztes Jahr gemacht haben. Sie war sehr mutig, und in der Pressekonferenz haben sowohl der Vertreter der Umweltverbände als auch der des Landvolks gesagt: Das ist eine richtige Entscheidung, hier gibt es eine Häufung von Rissen. Wir wollen den Wolf nicht ausrotten. Wir stehen dazu. - Geklagt hat dann eine Gruppe aus Rheinland-Pfalz, keine niedersächsische Gruppe. Es war vielleicht auch gar nicht schlecht, dass diese Gruppe geklagt hat, weil wir dadurch gesehen haben, dass das Handeln und das, was wir gemacht haben, rechtmäßig war. Wir sind uns einig: Der Wolf wird bleiben. Es ist ein Erfolg für den Artenschutz, dass er wieder da ist. Herdenschutz hat Priorität, aber wir müssen, wie auch im Koalitionsvertrag in Niedersachsen angekündigt, ein regional differenziertes Wolfsmanagement umsetzen, das den Bestand nicht gefährdet, aber zum Schutz unserer Nutztiere und Deiche wirksam ist. Grundsätzlich verfolgt die Landesregierung daher ein Wolfsmanagement, das sowohl den Schutz der Weidetierhaltung vor Nutztierschäden, den Schutz wasserwirtschaftlicher Anlagen wie Deichen als auch die Vorgaben des Artenschutzrechts als Leitlinien vorgibt. Dies wird sich auch nach Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes nicht ändern, da sich genau diese Säulen dort wiederfinden. Die Landesregierung will im Dialog mit den Beteiligten des Dialogforums „Weidetierhaltung und Wolf" die Details für ein regional differenziertes Bestandsmanagement, das auch dem Abbremsen des Wachstums der Wolfspopulation und der Reduzierung von Nutztierschäden dient, besprechen, vorbereiten und bestmöglich umsetzen. Dazu sind die verbindlichen unionsrechtlichen Vorgaben aus der FFH-Richtlinie zur Aufrechterhaltung des günstigen Erhaltungszustandes und die Reduzierung von Nutztierschäden zur Entlastung der Weidetierhaltung gesetzte Eckpfeiler niedersächsischen Handels. Denn nur bei günstigem Erhaltungszustand sehen die FFH-Richtlinie und der Gesetzentwurf des Bundes ein Wolfsmanagement und einen Managementplan vor. Ohne diesen gibt es keinen Managementplan und damit dann keine Gelegenheit zur Entlastung der Weidetierhaltung durch ein regional differenziertes Handeln. Zu Frage 2. Wie bereits ausgeführt, bereitet Niedersachsen die vereinfachte, schnelle Umsetzung der Reaktion auf Nutztierrisse und die Erstellung eines revierübergreifenden Managementplans unter Beachtung des günstigen Erhaltungszustandes für die beiden in Niedersachsen liegenden biogeografischen Regionen Teile der atlantischen und der kontinentalen Region intensiv und unter Beteiligung des Dialogforums „Weidetierhaltung und Wolf" vor, auch wenn der Gesetzentwurf und ein etwaiger Verordnungsentwurf des Bundes zur Umsetzung des Managementplans noch nicht beschlossen sind bzw. noch nicht vorliegen. Der Schnellabschuss, so wie er im Bundesgesetz vorgesehen ist, wird als Mittel zur effektiven Reaktion auf Schadensereignisse künftig eine Säule des Wolfsmanagements in Niedersachsen sein. Es wird davon ausgegangen, dass der Bund adäquate gesetzliche Regelungen erlässt, die den Ländern ein rechtssicheres Handeln ermöglichen. Wenn der Bund seine Hausaufgaben macht, kann Niedersachsen diese neuen Regelungen rasch zur Anwendung bringen. Zu 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zum Schutz der Menschen vor Wölfen? Lassen Sie mich vorwegstellen: Der Schutz der Bevölkerung vor verhaltensauffälligen Wölfen hat in Niedersachsen oberste Priorität. Um auf solche Situationen reagieren zu können, gibt und gab es unabhängig vom Entwurf des Bundesjagdgesetzes jetzt schon die Möglichkeit, bei Gefahr für den Menschen sofort und umgehend zu handeln. Also konkret: Sollte ein Wolf einen Menschen angreifen, wird dieser entnommen. So ist das in diesen Fällen. Zur Realität gehört aber auch, dass es seit der Wiederbesiedlung Deutschlands keinen einzigen Übergriff durch Wölfe auf Menschen gab. Von Wölfen geht keine größere Gefahr aus als von anderen Wildtieren wie beispielsweise Wildschweinen. Trotzdem ist Niedersachsen bereits jetzt darauf vorbereitet, Wölfe bei unerwünschten Annäherungen an den Menschen aus der Natur zu entnehmen. Durch die Wolfsberatung des Wolfsbüros im NLWKN ist das Land sehr gut aufgestellt, um nicht nur die Entwicklung der Wolfszahlen im Blick zu behalten, sondern auch die sogenannten Nahbegegnungen zu erfassen. Es gibt etablierte Meldewege und ein auf unterschiedliche Situationen abgestimmtes Maßnahmenkonzept, welches durch die Expertinnen und Experten des Landes angewendet werden kann, sollte es einmal notwendig werden. Diese bestehenden Maßnahmen werden natürlich auch unter den neuen rechtlichen Regelungen des Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetzes evaluiert und in das künftige Management integriert werden. Zusätzliche Life-Projekte, also die EU-geförderten Projekte des Wolfsbüro zur systematischen Erfassung, Verbesserung des Verständnisses von Situationen zwischen Wölfen und Menschen und gegebenenfalls Anpassung der Strategien, dienen der Verbesserung der Handlungsfähigkeit des Landes in solchen Fällen. Durch das NLWKN Wolfsbüro und letztlich durch die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater werden Informations- und Beratungsangebote bereitgestellt, die dazu dienen, der Bevölkerung das nötige Wissen um den Wolfsbestand und gegebenenfalls Verhaltensweisen, die Situationen entschärfen können, zu vermitteln. Nicht zuletzt ist die umfangreiche und im Ländervergleich herausragende Herdenschutzförderung in Niedersachsen auch ein Instrument, um die Konflikte zwischen Wölfen und Menschen zu reduzieren. Denn gut geschützte Weidetiere werden von Wölfen seltener erbeutet, sodass die Gelegenheiten von Nahbegegnungen zwischen Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern mit Wölfen reduziert werden. All diese Maßnahmen Problemwolfentnahmen, Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit und Herdenschutzförderung dienen dem bestmöglichen Schutz der Bevölkerung vor Wolfsangriffen.

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Thorsten Paul Moriße AfD

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Meyer, ich liefere Ihnen die Quelle: 01.01.2026 auf deren Homepage. Da können Sie es nachlesen. Jetzt die Frage. Herr Minister, wie stellen Sie sicher, dass die Fundamente und Kabeltrassen im Wattenmeer keine Verdrängung gefährdeter Arten verursachen? Danke. Herr Minister wird antworten.

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Karin Emken SPD

Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie es mich gleich zu Beginn sagen: Die flächendeckende geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen ist gegeben und insbesondere in unseren Städten gut bis sehr gut. Aber in bestimmten ländlichen Regionen sieht es anders aus. Dort kann man sie nur noch als ausreichend bezeichnen; denn dort kann es passieren und es passiert, wie mir berichtet wurde, dass sich Frauen nicht mehr ganz sicher sein können: nicht ganz sicher, eine wohnortnahe Klinik zu finden und dort nicht wegen Überfüllung abgewiesen zu werden; nicht ganz sicher, von einer Hebamme betreut zu werden, die Ruhe und Zeit hat, sich intensiv um sie zu kümmern, und nicht gleichzeitig zwei, drei andere werdende Mütter zu betreuen hat; nicht ganz sicher, eine Hebamme zu finden, die die Wochenbettbetreuung übernimmt; nicht sicher, dass ihre Bedürfnisse und Wünsche aufgrund der strukturellen Rahmenbedingungen in den Mittelpunkt gestellt werden. Für uns hat eine wohnortnahe, sichere und frauenzentrierte Geburt höchste Priorität. Frauen und ihre Familien müssen sich überall in unserem Land darauf verlassen können. Doch in den letzten Jahren wurden auch in Niedersachsen viele Geburtsstationen geschlossen. Mit jeder Geburtsklinik, die wegfällt, verschwindet ein Geburtsort ersatzlos von der Landkarte. Die Wege für viele Frauen in ländlichen Regionen haben sich dadurch verlängert, und es ist ein riesiger Unterschied, ob sie für den Weg zur Klinik 10 Minuten oder 40 Minuten brauchen und bei einer Abweisung nochmals 40 Minuten oder länger weiterfahren müssen. Denn die Geburt eines Kinds ein Ausnahmeereignis, eine einzigartige Erfahrung, ja im Grunde ein Wunder und einer der prägendsten Momente im Leben der Mutter und ihres Kinds ist nicht planbar. Sie beginnt, wenn es so weit ist, und dauert so lange, wie sie dauert. Und wir wissen: Eine längere Fahrzeit erhöht das Risiko von Komplikationen; sie ist häufig mit einem schlechteren Geburtsverlauf und negativen Geburtserfahrungen verbunden. Verschärfend kommt hinzu: Aufgrund des neuen Hebammenhilfevertrags, der seit November 2025 in Kraft ist, haben auch bei uns in Niedersachsen Hebammen gekündigt: 14 bis Ende Januar 2026. Jede Hebamme, die kündigt, ist für das fragile System eine zu viel und verschärft die Gefahr eines Mangels an Hebammen, die Geburten betreuen, und die Gefahr von überlasteten Kreißsälen. Wir beobachten auch bedenklich steigende Kaiserschnittraten, die durch den strukturellen Druck bedingt sein könnten. Denn Unsicherheit, Angst und Stress beeinflussen den Geburtsverlauf erheblich und können Komplikationskaskaden auslösen. Erfahrungen aus anderen Ländern bestätigen, dass eine kontinuierliche, zugewandte Betreuung unter der Geburt zu mehr physiologischen Geburten, zu wenigen Interventionen und zu einer kürzeren Geburtsdauer führt. Eine professionelle Betreuung durch eine Hebamme verbessert nachweislich den Prozess für Mutter und Kind. Ich möchte Herrn Minister Philippi an dieser Stelle dafür danken, dass er diese Entwicklungen im Blick hat und sich intensiv dafür einsetzt, dass der Hebammenhilfevertrag auf Bundesebene zeitnah evaluiert und überarbeitet wird, um Verbesserungen zu erreichen. Ich weiß, dass Minister Philippi diese Thematik auch bei der Gesundheitsministerkonferenz auf die Tagesordnung setzen wird. Denn die Auswirkungen des Hebammenhilfevertrags beschäftigen momentan fast alle Länderparlamente. Noch einmal: Für uns hat eine wohnortnahe, sichere und frauenzentrierte Geburt höchste Priorität. Die Frau, ihre Perspektive, ihre Selbstbestimmung, ihr Wohlbefinden und das ihres Kindes müssen im Mittelpunkt stehen. Darauf sollten Entscheidungen, Maßnahmen und Regelungen ausgerichtet sein. Eine gute Hebammenversorgung ist dabei zentral und unabdingbar. Entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Es gibt den Antrag auf eine Zwischenfrage von Herrn Holsten. Würden Sie die zulassen? Nein, danke. Die Frage ist also: Wie und wann ermöglichen wir allen Frauen durch beste Rahmenbedingungen Geburten, die sicher, würdevoll und bestärkend für Mutter und Kind sind? Wir haben strukturelle Probleme, und strukturelle Probleme erfordern politisches Handeln. Wir müssen Maßnahmen ergreifen, damit sich die Situation nicht weiter verschärft. Deshalb bitten wir die Landesregierung mit diesem Entschließungsantrag, einen Landesaktionsplan Gute Geburt aufzulegen, um die Versorgung in Niedersachsen sicherzustellen und den Hebammenberuf zu stärken. Wir brauchen diesen Landesaktionsplan schnell. Das wurde in der Anhörung hierzu im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung von den geladenen Verbänden immer wieder eindringlich betont. Ich freue mich, dass heute Vertreterinnen der Verbände hier sind, und begrüße Frau Huhndorf vom Hebammenverband Niedersachsen, Frau Scholz-de Wall und Frau Lindemann Frau Emken, Sie dürfen sie nicht aus dem Parlament heraus begrüßen. Aber Sie können sich natürlich für das Kommen bedanken. Okay: Und ich bedanke mich sehr. Vielen herzlichen Dank! Bei dem Prozess zur Erstellung des Landesaktionsplans sind die maßgeblichen Berufsfelder im Gesundheitswesen in runde Tische oder ähnliche Formate einzubinden. Darum bitten wir. Eine gute Geburtspolitik ist Familien-, Gesundheits- und Gleichstellungspolitik zugleich. Wenn wir den Gebärenden Fürsorge, Respekt und Sicherheit gewährleisten, legen wir den Grundstein für eine gesunde Gesellschaft. Eine gute, selbstbestimmte Geburt ist kein Luxus, sie ist ein Menschenrecht. Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für Rahmenbedingungen zu sorgen, die allen Frauen eine selbstbestimmte Geburt sicherstellen. Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, einen sicheren und würdevollen Start ins Leben zu ermöglichen. Das wollen tun. Danke schön.

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Alfred Dannenberg AfD

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Guten Morgen! Ich verlese die Kleine Anfrage für die Fragestunde der AfD-Fraktion: „Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?" In Niedersachsen setzen sich Übergriffe durch Wölfe auf Weidetiere fort. In der Nacht zum 17. Februar 2026 hetzten im Landkreis Cuxhaven mutmaßlich vier Wölfe rund 100 Schafe kilometerweit von ihrer Winterweide bis in den Ortskern in Mittelste- nahe. Dieser Übergriff hatte 20 tote und 7 verletzte Schafe zur Folge. Einige gerissene Tiere wurden im Wohngebiet vorgefunden. Fünf Tage später wurden aus derselben Schafherde siedlungsnah vier weitere Schafe gerissen. Bei beiden Übergriffen waren sogenannte wolfsabweisende Zäune gegeben. Betroffene fordern wirksame Maßnahmen gegen die Wolfsattacken, die auch in Siedlungsnähe und sogar bis in Wohngebiete hinein erfolgen. Medienberichte spiegeln die Angst der Bevölkerung um die eigene Sicherheit wider, Eltern sorgen sich um ihre Kinder. Derzeit befinden sich das Bundesjagdgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz im Hinblick auf eine Bejagung des Wolfs in einem Prozess der Anpassung. Am 4. Februar 2026 äußerte der Artenschutz-Referatsleiter des niedersächsischen Umweltministeriums bei einer Unterrichtung im Agrarausschuss des Landtages zum aktiven Wolfsmanagement, „dass das Verfahren der Einzelfallgenehmigung seine Schwierigkeiten hatte" und keines dieser Verfahren erfolgreich abgelaufen sei, dass das niedersächsische Umweltministerium eine Jagdzeit für den Wolf vom 1. Juli bis 31. Oktober kritisch bewerte, dass ein Management der Wölfe an einen konkreten Konflikt zu knüpfen sei und dass er „an die einfach freigegebene Jagd ein Fragezeichen machen" würde. Außerdem lehnte er den Begriff einer Obergrenze des Wolfsbestands ab. 1. Wird die Landesregierung eine reguläre Bejagung des Wolfs unabhängig von erfolgten Rissen und konkreten Konflikten unverzüglich ermöglichen, wenn die Voraussetzungen durch Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz gegeben sind? 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegebenenfalls, um ein erneutes Scheitern ihres sogenannten Schnellabschussverfahrens zukünftig abzuwenden? 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zum Schutz der Menschen vor Wölfen? Danke. Vielen Dank. - Die Landesregierung antwortet.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

Frau Ministerin! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eingangs betonen, dass das Vergabeverfahren nicht fehlerhaft war, sondern dass wir aufgrund von Rückfragen und der geopolitischen Entwicklungen ich habe es gerade ausgeführt nachgesteuert haben im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus habe ich gerade ausgeführt, dass wir davon ausgehen, dass wir, wenn sich das alles so entwickelt, wie es jetzt der Stand ist, mit den Auslieferungen im Zeitplan bleiben werden. Wir haben von Anfang an angekündigt, zum Schuljahr 2026/2027 Tablets anzuschaffen, und das werden wir in diesem Sinne auch weiterhin tun.

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Falko Mohrs

Reform des BAföG

Herr Minister antwortet. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Lutz, die Landesregierung nutzt das Mittel der Bundesratsinitiative, um dieses Thema vorantreiben. Ansonsten sind wir natürlich auch in Gesprächen mit den verschiedensten Mitgliedern der Bundesregierung, sowohl mit der Bundesforschungsministerin als auch mit dem Finanzminister und dem Finanzministerium. Es ist aber, ehrlich gesagt, nicht die Aufgabe der Landesregierung, die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung voranzutreiben. Für uns ist wichtig das ist die Botschaft, dass die Studierenden von dem profitieren müssen, was im Koalitionsvertrag vorgesehen ist nämlich höheren Sätzen, schnelleren Verfahren, höheren Wohnkostenpauschalen, höheren Freibeträgen, damit das BAföG wieder die Wirkung erzielen kann, dass junge Menschen sich unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern ein Studium leisten können. Danke.

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Marie Kollenrott GRÜNE

Netzausbau und -planung konkret beschleunigen - Energieziele schneller erreichen

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es macht Spaß, mit Energiewende-Ultras zu diskutieren - mir auf jeden Fall. Herr Pohlmann, ich glaube tatsächlich, in der nächsten Halbzeit müssten Sie Frau Reiche auswechseln - ding, ding, ding, ding, ding! Dann würden wir vielleicht besser vorankommen. Gerade weil bundespolitische Rückfälle und die Krisen dieser Welt die fossile Kostenfalle immer stärker sichtbar machen, in die Frau Ministerin Reiche uns treibt, setzen wir alles daran, dass Niedersachsen weiter auf dem zukunftssicheren Pfad der erneuerbaren Energien vorangeht. Damit günstiger Grünstrom aus Wind- und Solarenergie überall ankommt, müssen die Netze gezielt ausgebaut und intelligenter genutzt werden. Kern unseres hier vorgelegten Antrags ist deshalb die effiziente Verzahnung des Ausbaus erneuerbarer Energien, der Transformation der Wirtschaft und des Netzausbaus. Meine Kollegin hat es, finde ich, sehr gut beschrieben. Die erleichterte Überbauung von Netzverknüpfungspunkten wird dafür sorgen, dass jede neu hinzukommende Kilowattstunde ins bestehende Netz eingespeist werden kann. Besonders effektiv ist die Überbauung, wenn Strom aus verschiedenen Energiequellen zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingespeist wird. Für die Energiewende ist diese Flexibilität essentiell. In der konkreten Umsetzung bedeutet das: Es bedarf eines Rechtsanspruchs auf Überbauung, verpflichtender, flexibler Netzanschlussverträge, der Transparenz zu den Netzkapazitäten und Daten sowie zugänglicher und standardisierter Handreichungen zur Umsetzung, zum Beispiel Musterverträge. Klar ist: Erneuerbare Energien und Netze müssen weiter ausgebaut werden da sind wir uns weitestgehend einig; alle außer ganz rechtsextrem: bedarfsgerecht und zukunftssicher. In Niedersachsen erleben wir, dass unsere Beschleunigungsinstrumente wie das Windenergie- und das Beteiligungsgesetz, unsere Strukturen wie das Netzausbaumonitoring des Landes und die Priorisierung des Netzausbaus als überragendes öffentliches Interesse wirken. Des Weiteren braucht es ein Strommarktdesign, das Niedersachsen als Erneuerbare-Energien-Land zuverlässig belohnt. Ansätze aus dem Bund wie die Möglichkeit im EEG zur NVP-Überbauung oder einzelne Aspekte aus dem geleakten Entwurf des Netzanschlusspakets greifen unsere Vorhaben in Ansätzen auf, nur damit an anderer Stelle wiederum verheerende Vorschläge à la Bundesministerin Reiche unterbreitet werden. Genau das macht uns aber umso deutlicher, dass sich Niedersachsen auf Bundesebene weiterhin dafür einsetzen muss, dass Rechtssicherheit im Netzausbau gewährleistet und die Umsetzung durch Hilfestellungen begleitet wird. Dabei braucht es Klarheit und Vereinfachung für Netzverstärkungsmaßnahmen, im Umgang mit Schutzgütern und in der Weiterentwicklung der bundesweiten Netzentwicklungsplanungen hinsichtlich EE-Bedarfen und der Erreichung unserer Klimaziele. Hier in Niedersachsen dürfen wir nicht nachlassen beim Ausbau-Turbo, bei der Digitalisierung und der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, denn das alles ist Teil einer gelingenden Energiewende. - Ich muss sagen, es ist relativ laut; das ist ein bisschen anstrengend. Wir machen uns für die Wirtschaft stark, indem wir Netzbetreiber und energieintensive Unternehmen besser miteinander vernetzen, indem wir unsere Anliegen immer wieder in Branchendialogen vertreten. Wir müssen Planungssicherheit schaffen, indem Leitungsinfrastruktur Teil der Raumordnung wird, indem Kommunen beratend unterstützt werden und sich auf einen rechtssicheren Rahmen verlassen können, - Einen kleinen Moment, Frau Kollenrott! - In den letzten Reihen bei der CDU gibt es ein starkes Gemurmel; Frau Kollenrott hat schon darauf hingewiesen. Auch wir verstehen sie kaum noch. Bitteschön, Frau Kollenrott, fahren Sie fort! Vielen Dank. - indem Zuständigkeiten klar definiert und durch Handreichungen, Standardisierungen und Vorlagen unterstützt werden, indem benötigte Informationen zugänglich und zusammengeführt abrufbar sind. So schaffen wir einen fairen Rahmen, der Bürgerinnen, Unternehmen und Netzbetreibern frühzeitig und transparent Kapazitäten aufzeigt, diese vernetzt und begleitet. So erzeugen wir Effektivität und Effizienz in der Umsetzung der Energiewende und kurbeln unsere Energieproduktivität an. Da Planungszeiträume durch Hilfestellungen verkürzt, Planungsaufwände durch Standardisierungen und Vernetzung vereinfacht und Umsetzungsprozesse somit beschleunigt und entbürokratisiert werden, profitieren wir auch wirtschaftlich davon. Unsere bisherigen Erfolge beweisen, dass sich unsere Ambitionen lohnen. Der Turbo im Ausbau erneuerbarer Energie zahlt sich schon heute für Niedersachsen in Form von neuen und zukunftsfähigen Arbeitsplätzen sowie Wertschöpfung und Investitionen in den Regionen aus. Mit diesem Antrag plädieren wir für eine strukturierte, gemeinsame Energiewende, die Lust auf Zukunftsgestaltung macht, statt aufwendige, kleinteilige und kostspielige Einzelprojekte auf den Weg zu bringen. Die Kolleginnen von CDU und SPD haben es schon gesagt: Wir freuen uns auf die gemeinsame Beratung im Ausschuss. Vielen Dank.

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Colette Thiemann CDU

Die niedersächsische Luftverkehrswirtschaft stärken - Luftverkehrssteuern und Luftsicherheitsgebühren abbauen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die niedersächsische Luftverkehrswirtschaft zu stärken, ist ein legitimes Anliegen. Ich sage ausdrücklich, wer die ökonomische Struktur unseres Landes kennt, weiß, dass internationale Anbindung kein Beiwerk, sondern Grundvoraussetzung für Prosperität ist. Niedersachsen ist Exportland, Niedersachsen ist Industrieland, Niedersachsen ist Logistikland. Unsere Automobilindustrie, unser Maschinenbau, unsere Agrar- und Ernährungswirtschaft, unsere Chemie- und Energiewirtschaft - sie alle sind Teil globaler Wertschöpfungsketten, und internationale Mobilität ist daher kein Komfort, sondern Standortfaktor. Der Flughafen Hannover nimmt in diesem Kontext eine zentrale Rolle ein. Er ist nicht nur Passagierflughafen, sondern auch bedeutender Frachtstandort. Er ist infrastruktureller Anker für Messen, für internationale Geschäftsbeziehungen und für Investitionsentscheidungen. Das gilt mit gleicher Schwerpunktsetzung und anderer Ausrichtung für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg als Forschungs- und Geschäftsreiseninfrastruktur. Das sind, glaube ich, Punkte, die für uns alle unstreitig sind. Aber gerade weil die Bedeutung unstreitig ist, sollten wir die Debatte nicht verkürzen. Der Antrag der AfD legt den Schwerpunkt nahezu ausschließlich auf Luftverkehrssteuer, Luftsicherheitsgebühren und regulatorische Entlastungen. Diese Aspekte spielen eine Rolle, sie sind aber eben nur ein Teil des Gesamtbildes. Wenn wir über Wettbewerbsfähigkeit sprechen, müssen wir drei Ebenen sauber unterscheiden. Erstens: die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Luftverkehrssteuer ist eine Bundessteuer. Ihre Ausgestaltung, ihre Höhe und ihre Aussetzung - all das liegt nicht in der unmittelbaren Kompetenz des Landes Niedersachsen. Wer hier Entlastung fordert, muss zugleich beantworten, wie Einnahmeausfälle im Bundeshaushalt kompensiert werden. Gerade in Zeiten, in denen Verteidigungsfähigkeit, Infrastruktur und soziale Sicherungssysteme finanziert werden müssen, ist diese Frage eben nicht trivial. Seriöse Finanzpolitik bedeutet: Jede Entlastung braucht eine Gegenfinanzierung. Zweitens: europäische Regulierung. Mit „ReFuelEU Aviation" verfolgt die Europäische Union das Ziel, den Anteil nachhaltiger Flugkraftstoffe schrittweise zu erhöhen. Das mag anspruchsvoll sein, das mag kostenintensiv sein, aber es ist ein Ausdruck einer globalen Transformationsbewegung. Die Frage ist nicht, ob sich der Luftverkehr technologisch verändert. Die Frage ist, ob wir diese Veränderungen mitgestalten oder ob wir die Wertschöpfung anderen überlassen. Niedersachsen als Energieland mit Wasserstoffstrategie Offshore-Wind, mit industrieller Kompetenz, hat reelle Chancen, im Bereich Power-to-Liquid und synthetische Kraftstoffe mitzuwirken. Wer diese Entwicklung pauschal als wirtschaftlich unrealistisch darstellt, verkennt die industriepolitische Dimension. Transformation ist nicht nur ökologische Notwendigkeit, sie ist ökonomische Opportunität. Drittens: Verantwortung des Landes. Hier wird es jetzt konkret. Das Land Niedersachsen ist über die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft an der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH beteiligt. Das heißt, wir sind Mitgesellschafter, wir tragen unternehmerische Mitverantwortung - und das ist viel mehr als eine politische Begleitrolle. Als Anteilseigner müssen wir uns fragen: Wie entwickeln wir vorhandene Kapazitäten wirtschaftlich sinnvoll? Wie stärken wir Fracht und Logistik? Wie verbessern wir die Intermodalität, also die Verknüpfung von Luft, Schiene und Straße? Wie beschleunigen wir Planungs- und Genehmigungsverfahren, und wie nutzen wir flughafennahe Gewerbeflächen strategisch? Ein Flughafen ist niemals ein isolierter Betrieb. Er ist Knotenpunkt eines gesamten wirtschaftlichen Ökosystems. Von ihm hängen Wartungsbetriebe, Logistiker, Zulieferer, Hotels, Messewirtschaft und auch mittelständische Dienstleister ab. Wenn wir über Ausbaupotenziale sprechen, dann geht es nicht nur um Start- und Landebahn, es geht um Wertschöpfungstiefe. Ein weiterer Punkt ist die Infrastrukturqualität. Ein leistungsfähiger Flughafen entfaltet seine Wirkung nur dann vollständig, wenn die Anbindung stimmt. Straßeninfrastruktur, Schienenanbindung, Taktung, Zuverlässigkeit - all das entscheidet über seine Attraktivität. Standortpolitik heißt daher, ganzheitlich zu denken. Was die Luftsicherheitsgebühren betrifft, ist ebenfalls Differenzierung geboten. Sicherheit ist staatliche Kernaufgabe, sie ist kein optionaler Kostenfaktor. Gleichwohl muss geprüft werden, ob Gebührenstrukturen wettbewerbsneutral ausgestaltet sind und ob militärische Aufgaben, etwa im Bereich der Flugsicherung, sachgerecht finanziert werden. Hier kann und sollte Niedersachsen über Bundesinitiativen konstruktiv mitwirken. Aber auch hier gilt: Wer Entlastung fordert, muss Finanzierungsverantwortung übernehmen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es wäre zu einfach, die gegenwärtigen Herausforderungen des Luftverkehrs monokausal zu erklären. Die Passagierzahlen haben sich nach der Pandemie langsamer erholt als prognostiziert. Die Gründe wurden eben schon genannt: verändertes Geschäftsreiseverhalten, Digitalisierung von Meetings, geopolitische Unsicherheiten, aber auch volatile Energiepreise. Eine nachhaltige Strategie muss auch diese Realität berücksichtigen. Wettbewerbsfähigkeit entsteht in der Praxis natürlich nicht nur durch Kostensenkung, sie entsteht vor allem durch Effizienz, Verlässlichkeit, Planungssicherheit, Innovationskraft und infrastrukturelle Qualität. Als Land müssen wir daher unsere Rolle als strategische Anteilseigner aktiv wahrnehmen. Das bedeutet: wirtschaftliche Solidität sichern, Investitionen ermöglichen, Risiken realistisch bewerten und zugleich langfristige Perspektiven entwickeln. Populistische Forderungen mögen kurzfristig Beifall erzeugen. Nachhaltige Standortpolitik entsteht allerdings immer infolge einer sorgfältigen Abwägung. Wir als CDU bekennen uns klar zum Luftverkehrsstandort Niedersachsen, wir bekennen uns zu seiner wirtschaftlichen Bedeutung, und wir bekennen uns nachhaltig und ausdrücklich zur Sicherung von Arbeitsplätzen und unserer internationalen Anbindung. Aber wir stehen ebenso für solide Haushaltsführung, für differenzierte Regulierung und für eine industriepolitische Strategie, die Transformation als Chance begreift. Stärke entsteht nicht durch Simplifizierung komplexer Zusammenhänge. Stärke entsteht durch Substanz, Verantwortung und strategische Weitsicht. Aus diesen Gründen können wir einem Antrag in dieser Form ganz sicher nicht zustimmen. Herzlichen Dank.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts über den Bildungsurlaub

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Landesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Bildungsurlaubs vor. Dieser folgt einem Antrag von SPD und Grünen aus dem vergangenen Jahr, den die AfD bereits abgelehnt hat. Niedersachsen hat nicht nur viele Wirtschaftsprobleme, sondern dank rot-grüner Bildungspolitik auch Bildungsprobleme. Aber anstatt beides endlich konsequent anzugehen, träumt die rot-grüne Landesregierung von einer Arbeitswelt fernab der Realität. Ihre Vorstellung ist vermutlich eine Viertagewoche mit maximal sechs Stunden Arbeitszeit, alles natürlich flexibel in Teilzeit und Homeoffice aufteilbar, dazu 30 Tage Urlaub, zehn freie Feiertage und jetzt auch noch eine Woche zusätzliche Abwesenheit von der Arbeit für Bildung: herzlich willkommen in Utopia! Folgen wir aber der Stimme aus der Wirklichkeit! Jede Bildungszeit, wie der Bildungsurlaub ab jetzt heißen soll, kostet wegen der Lohnfortzahlung die Wirtschaft und vor allem kleinere Betriebe den Mittelstand rund 1 000 Euro pro Beschäftigten, und da ist der Produktivitätsausfall noch nicht mitgerechnet. In der Industrie, im verarbeitenden Gewerbe, im Handwerk oder in der Pflege, wo jeder Tag und jede Fachkraft zählen, ist das kaum machbar. Geradezu erschreckend sind auch die finanziellen Belastungen durch private Bildungszeit für die öffentlichen Haushalte. Die im Gesetzentwurf veranschlagte Teilnahme von zum Beispiel Beamten und Richtern würde dem Land, den Trägern der öffentlichen Verwaltung und den Kommunen zusammengenommen eine Zusatzbelastung von rund 5,3 Millionen Euro bescheren - eine schöne Summe, die mal wieder der Steuerzahler trägt. Schauen wir weiter! Wie sah die Beteiligungsquote am Bildungsurlaub bislang aus? Diese liegt bei mageren 1 % bis 2%. Was Sie mit diesem Gesetz wollen, werte Landesregierung, ist, nach links-grüner Manier mit Staatsintervention eine Nachfrage künstlich zu steigern, wo faktisch keine besteht. An dieser Stelle kommen wir zu den entscheidenden Fragen: Wem sollen diese Änderungen wirklich nützen, und wer sind die wahren Profiteure? Laut Gesetzentwurf soll die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nicht mehr durch das Fachministerium erfolgen, sondern durch eine extra beauftragte nicht staatliche Stelle. Aha! Es wird ein neues Gremium mit neuem Verwaltungskörper aufgesetzt. Weitere Hauptnutznießer werden vor allem Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Bundes- und Landeszentrale für politische Bildung sein. Frau Kollegin Schülke, lassen Sie die Zwischenfrage der Abgeordneten Viehoff zu? Nein, heute nicht. Wir können das dann im Ausschuss weiter klären. Gefördert wird also mal wieder allein Ihr links-grüner NGO-Komplex, Ihr rot-grünes Klientel. Damit erhält der Bereich der Erwachsenenbildung noch mehr politische Schlagseite nach links durch noch mehr Meinungsbeeinflussung von links. Mein Fazit: Sehr geehrte Landesregierung, Niedersachsens Beschäftigte brauchen keine Reform des Bildungsurlaubsgesetzes. Was sie wollen und was sie brauchen, ist am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto. Wir, die AfD, fordern Sie daher auf: Schaffen Sie zur Abwechslung doch mal Gesetze, die die Bürger wirklich entlasten, zum Beispiel von hohen Steuern, oder die die Energiekosten senken. Dann hätten Sie selbstverständlich auch unsere Stimme. Aber beraten wir den Antrag erst einmal - ablehnen werden wir ihn dann trotzdem. Vielen Dank.

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Alfred Dannenberg AfD

Für eine spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft: Verdoppelung der Agrardieselrückerstattung

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem wir jetzt alle ein bisschen warmgelaufen sind, geht es mit Schwung in die zweite Runde. Thema: Agrardiesel. Beim Agrardiesel geht es um eine Rückerstattung eines Teils der Energiesteuern, die Landwirte beim Kauf des Kraftstoffs entrichtet haben. Denn dieser Diesel wird nun mal größtenteils abseits öffentlicher Straßen verbraucht; daher der geringere Steuersatz gegenüber dem Diesel, der im Straßenverkehr zum Einsatz kommt. Lange Jahre betrug die Ermäßigung rund 21 Cent pro Liter. Dann kam die Ampel-Regierung und schmolz diesen Ermäßigungssatz schrittweise bis auf rund 6 Cent für letztes Jahr ab. Immerhin: Die jetzt amtierende Bundesregierung hat beschlossen, dass für dieses Jahr wieder die einstigen 21 Cent erstattet werden sollen. - Schade, der Applaus der CDU kommt doch nicht; aber wäre ja auch eine Falle gewesen. Die Frage lautet nämlich: Was ist dieser Wiederanstieg der Agrardieselrückvergütung auf 21 Cent eigentlich am Ende wert? Heimlich, still und leise ist nämlich ein ganz anderer, gegenläufiger Effekt zum Tragen gekommen: der schrittweise Anstieg der CO2-Bepreisung. Diese Besteuerung der Luft hat seit 2021 zu einem Anstieg der Dieselkosten von rund 20 Cent pro Liter geführt. Ach was, linke Tasche, rechte Tasche; wie gewonnen, so zerronnen! Ja, gewiss, diese unsägliche Besteuerung der Luft betrifft auch die anderen Lebensbereiche, aber Landwirtschaft ja nun mal auch. Und da können die CDU und die SPD sich noch sonst wie oft damit brüsten, sie hätten die volle Agrardieselrückvergütung ja wiedereingeführt. De facto heißt es: Pustekuchen! Es geht für die CO2-Bepreisung wieder drauf. Also: Wer es ernst meint mit der Unterstützung unserer heimischen Landwirtschaft bei den Betriebskosten, der könnte durchaus auf die Idee kommen, die Agrardieselrückvergütung zu verdoppeln so wie wir, zum Wohle unserer Landwirtschaft. Und dass mit dem vorliegenden AfD-Antrag diese politische Forderung hier aus Niedersachsen in Richtung der Bundesregierung gerichtet wird, ist absolut legitim. Wir sind doch das Agrarland Nummer eins, meine Damen und Herren. Beim Thema Agrardiesel lassen wir von der AfD nicht locker. Und ich erspare Ihnen von den Altparteien auch nicht den Kontext der großen übergeordneten Problemlage: die Verknappung des Energiedargebotes durch ideologisches Ablehnen bestimmter Energiequellen und die Verteuerung der noch vorhandenen Energie durch Fantasiesteuern. Alle Altparteien haben diesen Irrsinn mit verursacht bzw. tragen ihn munter weiter mit - nur wir von der AfD nicht. Eine AfD-Regierung würde die CO2-Bepreisung sofort abschaffen. Eine AfD-Regierung würde alle Energieträger wieder zulassen: Kernkraft, Kohlekraft, Erdöl, Pipeline-Gas, eigenes Erdgas. Wir sitzen hier in Norddeutschland auf Vorräten für lange Jahre. Und dann passiert plötzlich wieder ganz viel Marktwirtschaft, liebe Grüne. Durch die Erhöhung des Energiedargebotes würden die Energiekosten und natürlich auch die Kraftstoffpreise sinken aber das wollen Sie ja alles gar nicht, damit sich das Rad hier weiterdreht und nicht noch mehr Produktivität durch die hohen Energiekosten abgewürgt wird. Günstigerer Diesel würde unserer heimischen Landwirtschaft durchaus Luft verschaffen angesichts der sonstigen Kostensteigerungen für Pachten, für Betriebsmittel, für Bürokratie, angesichts der unfairen Konkurrenz durch Importe aus den Mercosur-Staaten und der Ukraine, was Sie von den Altparteien ja auch zu verantworten haben; wir hatten es gerade schon. So, nun noch das Finale furioso für alle Herr Dannenberg, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Nein, danke. Ich würde gerne zu Ende ausführen, Frau Präsidentin. Also, nun noch das Finale furioso für alle, die meinen: Ja, ihr von der AfD mit eurer Forderung nach einer doppelt so hohen Agrardieselrückvergütung! Wo soll der Bund denn diese weitere ca. halbe Milliarde hernehmen? Das wäre eine der leichtesten Übungen, wenn man sieht, dass der Bund jedes Jahr 54 Milliarden ausgibt für den Klimaschutz. Allein das ist schon zehnmal so viel, wie die Verdopplung der Agrardieselrückvergütung kosten würde. Ansonsten wären da noch 26 Milliarden Bürgergeld an Ausländer, 11 Milliarden Kindergeld ins Ausland, und der Ukraine-Krieg hat uns schon zig Milliarden gekostet. Aber die halbe Milliarde extra für unsere Bauern, für die möchten sich die Altparteien nicht einsetzen. Na, schönen Dank auch! Ich sage Ihnen was: Der Wähler wird regeln. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der CDU-Fraktion:

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Laura Hopmann CDU

Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen

Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Viehoff, erst mal möchte ich mich bedanken - für einige Ihrer Aussagen, für die ich große Sympathie hege. Wir haben uns das genau aufgeschrieben und werden Sie da auf jeden Fall unterstützen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich hatte es schon gesagt: „Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen" das ist ja der Titel dieses Antrags ist ein richtiges und wichtiges Thema. Darüber waren wir uns auch schon bei der Einbringung einig. Vor der Abstimmung, die heute stattfindet, müssen wir aber auch noch mal einen Blick hinter die Fassade werfen und genau hinsehen. Sie beschreiben das hat auch Frau Emken in ihrer Rede gemacht absolut richtig und angemessen die derzeitige Realität und die essenzielle Bedeutung von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett für die Gesundheit von Mutter und Kind und für einen gelungenen Start des Ökosystems Familie. Lassen Sie es mich sogar noch etwas deutlicher formulieren: Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sind die erste, wenn nicht sogar die prägendste beeinflussbare Weichenstellung für die gesunde Entwicklung eines neuen Erdenbürgers. Sie beschreiben in Ihrem Antrag auch die Schwierigkeiten, mit denen die Geburtshilfe in Niedersachsen konfrontiert ist, zumindest einen Teil davon, ganz richtig und auch, wie sich das ungünstig auswirken kann. Sie nennen Elemente des 136 Seiten starken nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt", das übrigens schon 2016 unter Hermann Gröhe als Bundesgesundheitsminister von Expertinnen erarbeitet und einmütig verabschiedet wurde und damals eigentlich schon gut gezeigt hat, wohin die Reise gehen muss. Diesen Ausführungen kann man sich grundsätzlich anschließen. Sie sind keineswegs falsch. Aber als Oppositionspolitikerin ist es auch ein bisschen meine Aufgabe, festzustellen: Das ist zum Teil auch alter Wein in neuen Schläuchen. Dem Antrag fehlt nämlich etwas ganz Entscheidendes das ist hier auch schon durch die Frage meines Kollegen Eike Holsten angeklungen: Es fehlt an Klarheit und konkreten Maßnahmen, und vor allem fehlt die Aussicht auf Umsetzung zum Beispiel über Gelder im Landeshaushalt. Und das ist keine Nebensächlichkeit, über die wir einfach hinwegsehen können. Sie schreiben: „Die Landesregierung wird gebeten, in Anlehnung an das nationale Gesundheitsziel,Gesundheit rund um die Geburt' einen,Landesaktionsplan Gute Geburt' aufzulegen ..." Das Ministerium sagte im Ausschuss in der Unterrichtung in Bezug auf den Landesaktionsplan ich zitiere aus dem Protokoll: „Dazu, inwieweit er erarbeitet wird und ob wir zusätzliche Mittel dafür aufbringen, kann ich noch nichts sagen." Nach acht Jahren im Niedersächsischen Landtag und einigen Erfahrungen mit Formulierungen in Unterrichtungen durch die Landesregierung schrillen meine inneren Alarmglocken hier ziemlich laut. Das klingt für mich nicht nach Aktion. Das weckt bei mir keine große Hoffnung, dass Minister Philippi gedenkt, Ihren Antrag auch wirklich umzusetzen. Umso wichtiger wären meines Erachtens ein ganz klares Bekenntnis und ein glasklarer Auftrag im Entschließungsantrag an die Landesregierung, was konkret geschehen soll, um die Geburtshilfe in der gesamten Fläche spürbar zu stärken. Die Ideen, Wünsche und Vorschläge sind eigentlich bekannt. Wir haben wirklich kein Erkenntnisproblem das habe ich bei Frau Viehoff auch herausgehört, wir haben ein Umsetzungsproblem. Das war auch während der Expertinnenveranstaltung im September letzten Jahres in den Gesprächen immer mal wieder zu hören. Die Ergebnisse dieser Dialogwerkstatt wurden unserem Ausschuss ja auch bereits im letzten Jahr präsentiert. Ich finde es wirklich ausgesprochen schade, dass die regierungstragenden Fraktionen den Antrag nicht mehr angepasst und verschärft haben. Wir hätten sehr gerne zwei bis drei ganz konkrete Maßnahmen in den Antrag aufgenommen und auch eine Zahl für den Haushalt dahinter geschrieben. Wir haben übrigens als CDU-Landtagsfraktion in unserem Haushaltsänderungsantrag für den Landeshaushalt 2026 bereits 1 Million Euro vorgesehen anders als Sie, und zwar für echte Maßnahmen für die Geburtshilfe, beispielsweise für die Förderung von Hebammenkreißsälen oder auch für die flächendeckende Einrichtung und Weiterentwicklung von Hebammenzentralen. Das Ministerium indes wollte ja nicht mal das Aktionsbüro weiterfinanzieren. Das mussten Sie über die politische Liste heilen, wenn mich nicht alles täuscht, und das, obwohl dieser Entschließungsantrag zu dem Zeitpunkt schon mehrere Monate eingebracht war. Damit fehlt es für mich einfach an Glaubwürdigkeit. Ich kann einfach nicht glauben, dass die Landesregierung die Ziele, die im Antrag stehen, mit Aktionen füllen wird. In der ersten Beratung zu diesem Antrag habe ich gesagt: Wir als CDU stehen bereit, den Weg für eine gute Geburtshilfe mitzugehen. Aber, habe ich gesagt, wir erwarten entschlossenes Vorgehen, konkrete Maßnahmen und einen ehrgeizigen Zeitplan. Und das ist für uns momentan nicht erkennbar, vor allem nicht im Ministerium. Ich würde mich ehrlich freuen, wenn der nächste Haushalt, der Doppelhaushalt, mich eines Besseren belehrt, Frau Viehoff. Wir werden darauf achten. Wir wären heute mitgegangen, wenn Sie bereit gewesen wären, in der Fläche spürbare Maßnahmen festzulegen, mit Geld hinterlegt. Aber in dieser Form bleibt der Antrag Marketing und ist für uns einfach nicht zustimmungsfähig. Wir werden uns enthalten, das aber vor allem den Hebammen, Geburtshelfern und Familien zuliebe. Wir wollen echte Aktion für die Geburtshilfe in Niedersachsen. Herzlichen Dank.

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Daniela Behrens SPD

Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken - Gefahren des Influencer-Marketings entschlossen begegnen

Frau Behrens, bitte! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bedanke mich sehr herzlich bei den drei Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU für die wirklich sehr differenzierte und gute Debatte zu diesem wichtigen Thema. Social Media insgesamt ist heute ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags, ob man klein ist oder groß, ob man jung ist oder alt. Aber ehrlich gesagt, stresst es uns alle auch sehr. Ich glaube in der Tat, dass wir in einigen Jahren zu dem Urteil kommen werden, dass diese Jahre im Hinblick darauf, wie wir mit Social Media umgehen, nicht die besten Jahre waren. Aber das ist ein anderes Thema. Heute geht es um die Frage, wie wir Kinder in den sozialen Medien schützen, vor allen Dingen wenn diese als quasi kommerzielle Plattform genutzt werden. Wir sehen im Bereich der Influencer-Kanäle Fehlentwicklungen und machen uns deswegen ich glaube, mit Recht Sorgen. Wir fragen uns, ob das noch im Sinne von Kindern ist und ob es das ist, was Kinder gerne möchten. Um es deutlich zu machen: Es geht bei diesem Entschließungsantrag nicht um Familien, die Fotos oder Videos ihrer Kinder mit Stolz präsentieren und die besondere Momente mit Freunden in den sozialen Medien teilen. Im Fokus steht vielmehr ein wachsender Markt im Bereich des Influencer-Marketings. Und in eben diesem sind Kinder oftmals Bestandteil eines Geschäftsmodells. Aber, meine Damen und Herren, wir hörten es schon: Kinder haben ein Recht auf Schutz, auf Privatsphäre, auf eine unbeschwerte Entwicklung. Kinder haben Rechte und, Frau Behrendt, Kinder sind kein Besitz. Das ist der Unterschied in unserer Haltung. Wenn Kinder regelmäßig in Werbeinhalten auftreten, wenn Aufnahmen geplant, wiederholt und veröffentlicht werden und wenn damit Einnahmen erzielt werden, dann müssen wir genau hinschauen, und dann ist es richtig, dass wir das vielleicht auch kritisch sehen. Der zur Abstimmung anstehende Entschließungsantrag verfolgt ein sehr klares Ziel: den Schutz von Kindern in sozialen Medien durch das Schließen rechtlicher Lücken. Ein wichtiger Punkt ist dabei, Influencing ausdrücklich im geltenden Recht mitzudenken. Denn bislang orientieren sich viele Regelungen an klassischen Tätigkeitsfeldern wie Film, Theater und Werbeproduktionen. Relevante Inhalte entstehen heute aber häufig im privaten und familiären Umfeld - und genau dort müssen Kinder ebenso geschützt sein. Als Landesregierung werden wir uns daher dafür einsetzen, dass der Bund prüft, wie die Phänomene „Kinder- und Familien-Influencing" zum Beispiel in das Jugendarbeitsschutzgesetz integriert werden können. Das wäre ein erster wichtiger Schritt, meine Damen und Herren. Zugleich muss es darum gehen, dass Unternehmen, Agenturen und andere Beteiligte stärker in die Verantwortung kommen. Meine Lebens- und Berufserfahrung ist: Freiwilligkeit ist ein Mythos. Deswegen müssen wir klare Regeln aufstellen, erst recht, wenn es um den Schutz von Kindern geht. Außerdem müssen wir die finanziellen Interessen der Kinder schützen, wenn mit ihnen Einnahmen erzielt werden. Hier gibt es internationale Beispiele, etwa in Frankreich, wo man bereits entsprechende Schutzmechanismen eingeführt hat. Auch hier werden wir uns beim Bund für die Einführung entsprechender Regelungen einsetzen. Daneben brauchen wir das haben meine drei Vorredner gesagt, und sie alle haben recht mehr Aufklärung für Eltern, Kinder und Jugendliche und für alle, die in sozialen Medien aktiv sind. Nur wenn wir wissen, was wir tun, können wir uns entsprechend verhalten. Und bei Kindern müssen wir besonders hinschauen, denn sie brauchen unseren ganzen Schutz. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Pascal Mennen GRÜNE

Reform der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe stoppen - politische Bildung stärken - Allgemeinbildung sichern!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit diesem Antrag zeigt die CDU mal wieder ihre Rückwärtsgewandtheit. Ihr Antrag „orientiert sich an dem ewig Gestrigen" und „ignoriert die Realitäten einer zeitangemessenen Bildung, wie sie von der Kultusministerkonferenz formuliert wurde". Das ist ein Zitat von einem Verband, der zu Ihrem Antrag Stellung genommen hat. Herr Kollege Mennen, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage des Kollegen Lasse ich nicht zu. Halbwahrheiten Herr Kollege Mennen, ich habe die Bitte, dass Sie mich zunächst meine Frage formulieren lassen, bevor Sie die Antwort geben. Ich habe Sie so verstanden, dass Sie die Zwischenfrage nicht zulassen wollen. Fahren Sie bitte fort. „Halbwahrheiten und Ungenauigkeiten" attestiert Ihnen ein anderer Verband. Beide Verbände loben indes unisono den konstruktiven Prozess, die umfassende Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium bei dieser Reform und betonen den bundesweiten Vorbildcharakter. Sehr geehrte KollegInnen, ich kann mich vor lauter Staunen gar nicht richtig über Ihren Antrag ärgern. Was für ein Fehltritt! Sie fordern, etwas zu stoppen, das noch nicht mal richtig da ist. Sie „begründen" das mit teilweise kruden Behauptungen und machen einfach nur Angst. Sie legen keinerlei wirklich null eigene Ideen oder gar konkrete Vorschläge auf den Tisch. Ich konzentriere mich deshalb im Folgenden auf eine kleine Auswahl der größten CDU-Irrtümer in diesem Antrag. Sie werfen uns vor, die sprachliche und interkulturelle Bildung infrage zu stellen, und dichten eine Einschränkung des Sprachangebots herbei. Fakt ist aber: SchülerInnen in Niedersachsen lernen die zweite Fremdsprache länger als nach KMK-Vorgaben notwendig, denn wir fangen hier schon in Klasse 5 damit an, und es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass ein früheres Erlernen von Fremdsprachen besser funktioniert. Entsprechend wird es auch weiterhin ein breites Fremdsprachenangebot in Niedersachsen geben. Die vermeintlich neuen Wahlmöglichkeiten im Bereich B also in den Fächern Geschichte, Politik, Wirtschaft und Erdkunde stilisieren Sie zum Demokratieuntergang hoch, verbinden die Wahlfreiheit für die vielen SchülerInnen mit dem Ende der Wirtschaftskompetenz und garnieren das Ganze mit einem verfassungsrechtlichen Gebot - und das einen Tag nachdem Sie einen guten Antrag zur Demokratiestärkung aus Trotz abgelehnt haben, weil das Wort Linksextremismus nicht genannt wurde. Fakt ist aber: Die Reduzierung der politischen Bildung auf ein einzelnes Unterrichtsfach ist unredlich, verkürzt gedacht und ignoriert die enorme Bedeutung der anderen gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Ich merke, ich ärgere mich doch. Ich bin ausgebildeter Erdkundelehrer, habe auch Geschichte und Politik unterrichtet. Ich mache es für Sie jetzt deshalb extra beispielhaft: Der Angriff Trumps auf Venezuela, die Sperrung der Straße von Hormus - geopolitische Ereignisse und Fragestellungen im Zusammenhang mit Ressourcen werden im Erdkundeunterricht standardmäßig und täglich aufgenommen. Die SchülerInnen meines Oberstufen-Erdkundekurses mussten für diese politische Bildung aufgrund der aktuellen Regelungen alle zwei Stunden länger pro Woche in der Schule bleiben als ihre MitschülerInnen. Die Gleichberechtigung der drei Fächer ist total überfällig, ein Riesengewinn und laut KMK auch geboten. Sie schreiben, Schulleitungen hätten Kritik geübt. Fakt ist aber: Der Schulleitungsverband stellt sich „ausdrücklich hinter das Ergebnis der Oberstufenreform, noch mehr aber hinter den Prozess, den die MK-Verantwortlichen mit viel Expertise, Weitblick und Offenheit gestaltet haben." Und das ist wieder ein Zitat aus der Stellungnahme des Verbandes. Sie scheinen hier ebenfalls zu vergessen: Es handelt sich um eine Einigung aller Bildungsverbände. Und Sie als CDU meinen, es nun besser zu wissen, indem Sie wohlfeil die Einzelinteressen von Fachgruppen vertreten. Sie gehen sogar so weit, dass Sie von einer Gefährdung Niedersachsens als Wissenschafts- und Technologiestandort sprechen. Da kann ich Ihnen nur empfehlen, vielleicht mal mit Ihrer Bildungsministerin in NRW zu sprechen, wo PoWi übrigens auch nicht verpflichtend ist, der Fokus ebenfalls auf der Abdeckung des gesamten Aufgabenfeldes liegt und die Fremdsprachenregelung quasi identisch mit der ist, die wir hier gerade einführen. Der Lateiner würde sagen: stupeo - ich bin verblüfft. Ich kann die Kritik an dieser Stelle überhaupt nicht nachvollziehen. Vom Schulleitungsverband bis zum LandesschülerInnenrat haben alle Ihren Antrag in der Luft zerrissen. Und das ist auch richtig so. Danke schön.

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Thomas Uhlen CDU

Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

wenn sie die deutsche Sprache nicht spricht und an keiner Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen kann? Liebe Frau Kollegin Diallo Hartmann, vielen Dank für die Zwischenfrage, gibt sie mir doch die Gelegenheit, noch einmal deutlich zu machen, dass es bei dem, was unser Bundesinnenminister gerade eingeschränkt hat, allein um den Komplex § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz geht. Aber es gibt ja auch noch andere Begründungen, Jobcenter-Verpflichtungen und Arbeitsmarktintegration, warum man an Integrations- und Sprachkursen teilnehmen kann. Das wissen Sie auch ganz genau, doch Sie spielen lieber mit Zahlen, die auf der Bundesebene gerade durchs Dorf getrieben werden, nämlich dass jetzt angeblich 140 000 Menschen ausgeschlossen werden. Aber die Menschen, die noch eine zweite Begründung haben, einen Integrations- und Sprachkurs zu belegen, werden auch weiterhin den Zugang zu einem Sprach- oder Integrationskurs bekommen; die Frau in dem Beispiel, das Sie gerade genannt haben, höchstwahrscheinlich auch. Hier wird also eine Sau durchs Dorf getrieben, liebe Kolleginnen und Kollegen, die aller Grundlage entbehrt, und das können wir so nicht stehen lassen. Aber das zeigt auch genau, was heutzutage unser Problem in der Debatte ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wer nach Deutschland kommt, lernt heute anscheinend zunächst das Anspruchsdenken und eben nicht die Eigenverantwortung. Das Anspruchsdenken regiert mittlerweile unser Land. Und dieses Anspruchsdenken findet sich auch in dem, was der Entschließungsantrag in Richtung Bund formuliert. Frau Kollegin Retzlaff, dieses Schwarze-Peter-Spiel, das Sie hier betreiben, haben wir mittlerweile anscheinend in unsere deutsche Kultur integriert: Man muss lieber einen Anspruch formulieren, anstatt in den Spiegel zu schauen und zu sagen: Okay, ich habe auch eine Eigenverantwortung, mich zu integrieren und die Sprache zu lernen. Und das gilt auch für uns als Land Niedersachsen: Wir haben die Eigenverantwortung, unsere Themen und Probleme selbst zu lösen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dieses Schwarze-Peter-Spiel spielen wir nicht mit. Und wenn Sie meinen, Sie könnten unseren Bundesinnenminister hier immer wieder verunglimpfen, dann haben Sie sich leider mit dem Falschen angelegt.

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Antonia Hillberg SPD

Reform des BAföG

Ihre Restredezeit würde aber nur 10 Sekunden betragen. Na, dann: Bitteschön! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht nicht um die Abwertung irgendwelcher Arbeitsverhältnisse. Es geht darum, schlechte Arbeitsbedingungen nicht zu romantisieren. Vielen Dank.

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Christian Calderone CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Europabezugs und zur Stärkung des Schutzes vor Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens in der Niedersächsischen Verfassung

Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können in diesem Jahr hier in Niedersachsen zwei konstitutionelle Jubiläen feiern: Unser Bundesland Niedersachsen gegründet 1946 besteht 2026 seit 80 Jahren, und seit 75 Jahren hat Niedersachsen eine Verfassung: zunächst die vorläufige Verfassung vom 1. Mai 1951 und seit 1993 eine hoffentlich dauerhafte. Eine Verfassung besticht eben durch ihre Dauerhaftigkeit und ihre Zeitlosigkeit. Deswegen ist die CDU grundsätzlich gegen inflationäre Änderungen der Verfassung. Bei der Unterstützung jüdischen Lebens und dem Schutz jüdischen Lebens machen wir eine bewusste und aus unserer Sicht begründete Ausnahme, meine Damen und Herren. Denn jüdisches Leben gehört zu Deutschland. Es hat seit 1 700 Jahren eine Geschichte in Deutschland. Auch in Niedersachsen finden sich abseits der ersten süddeutschen Synagogen Spuren jüdischer Präsenz bereits seit dem ausgehenden Mittelalter. Jüdisches Leben und Judentum gehören zu Deutschland und zu Niedersachsen und dies eben nicht nur, weil jüdisches Denken und jüdische Kultur integraler Bestandteil der deutschen Geschichte sind und maßgeblich zur Prägung von Kultur, Wissenschaft, Philosophie und Gesellschaft in Deutschland beigetragen haben. Sie bilden in Verbindung mit der christlichen Tradition eine wichtige Grundlage der deutschen Identität. Jüdische Denker, Philosophen, Wissenschaftler und Künstler haben das deutsche Geistesleben entscheidend mitgestaltet. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, unterscheidet die jüdische Tradition von allen zugewanderten Religionen der letzten Jahrzehnte. Diese sind eben nicht konstitutiv für unser Staatswesen und für unser Denken, aber dennoch geschützt. Es geht auch nicht in erster Linie um den Schutz; denn geschützt sind im Grundgesetz und in der Niedersächsischen Verfassung alle Religionen. Beide Verfassungen schützen die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und das Recht, sich zu einer Religion oder Weltanschauung zu bekennen. Aber darum geht es bei dieser Verfassungsänderung gar nicht. Die Religions- und Glaubensfreiheit ist richtigerweise geschützt und macht die Bundesrepublik zu einem der religiös liberalsten Staaten der Welt. Und alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden gleichbehandelt. Auch dies ist Ausfluss unseres Verfassungsrechts. Wenn insbesondere aber Vertreter der Grünen in aus meiner Sicht kleinkarierter Weise bis zuletzt im Ausschuss fragen, wo bei dieser Verfassungsänderung die anderen Religionen bleiben und was mit dem Islam ist, dann verkennen sie den tieferen Grund für diese Änderung. Es geht nämlich nicht darum, eine Religion hervorzuheben oder Religionen ungleich zu behandeln, sondern es geht darum, eine Denkweise und eine Kultur, die wesentliche Grundlagen unseres Staates sind, die konstitutiv für unser Gemeinwesen sind, in die Zukunft zu führen und dies als staatliche Aufgabe zu begreifen. Das ist zwingend, wenn wir unsere Wurzeln nicht verlieren wollen. Und es geht auch nicht darum, diese Verfassungsänderung deswegen vorzunehmen, weil die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger immer wieder in der deutschen Geschichte zu Opfern wurden, bis hin zu einem der großen Menschheitsverbrechen: der Shoah. Es geht darum, diese Verfassungsänderung vorzunehmen, weil das Judentum eine Säule unseres Staates ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist auch aus einem zweiten Grund zwingend: Zur Wahrheit gehört auch, dass jüdisches Leben in Niedersachsen nach dem Ende des Holocaust noch nie so bedroht war wie aktuell. Antisemitische Beleidigungen gegenüber Juden gehören für diese Bevölkerungsgruppe zum Alltag. Fragen Sie sich mal, ob Sie bereit sind, mit einer Kippa ohne Polizeischutz durch Hannover zu gehen! Ich bin es nicht. Wenn jüdische Dozenten nicht mehr an niedersächsischen Hochschulen lehren können und die Hochschulleitung auch nicht hinreichend eingreift, dann haben wir ein Problem in Niedersachsen. Wenn der arabische und linke Mob von Intifada Hannover unter dem Deckmantel der Freiheit für Palästina auf unseren Straßen antisemitische Propaganda verbreitet, dann haben wir ein Problem in Niedersachsen. Wenn jüdische und nicht jüdische Gegendemonstranten kritisieren, nicht hinreichend geschützt zu sein, dann haben wir ein Problem in Niedersachsen. Und wenn wir Jahr um Jahr die Sicherheitstechnik an Synagogen und jüdischen Einrichtungen verstärken müssen, dann haben wir ein Problem in Niedersachsen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Angriffe gegen jüdisches Leben verhindern wir nicht durch eine Verfassungsänderung, auch wenn wir nicht die Ersten sind, die den Schutz jüdischen Lebens oder zumindest den Kampf gegen Antisemitismus als Staatsziel in die Verfassung aufnehmen. Auch Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg und das Saarland haben das in den vergangenen Jahren gemacht. Die Angriffe gegen jüdisches Leben verhindern wir nicht durch eine Änderung der Verfassung und durch Reden hier im Landtag. Aber wir sagen allen Antisemiten, allen, die gegen Juden demonstrieren, allen, die in der antisemitischen Masse von Intifada Hannover untertauchen, allen, die auf der Straße Juden angreifen und bespucken, allen, die verursachen, dass jüdische Einrichtungen in dieser Weise in Niedersachsen geschützt werden müssen, dass sie den Staat als Gegner haben, dass sie uns als Gegner haben, dass sie sich außerhalb unseres Wertekanons bewegen. Jüdisches Leben wird in Niedersachsen eine Zukunft haben - das ist die Zusage, die von diesem Staatsziel ausgeht. Und wir alle können uns fragen, wer und was dieser Zusage entgegensteht. Meine Damen und Herren, die zweite Verfassungsänderung befasst sich mit der Ergänzung des Europabezugs in der Niedersächsischen Verfassung. Sie ist unschädlich und in Teilen auch richtig - aber in Teilen auch unnötig, denn wir haben bereits einen europäischen Verfassungsbezug in der Niedersächsischen Verfassung. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat dazu Kollege Schröder hat auf die „Vorlesung" hingewiesen recht ausführlich Stellung genommen. Ich darf zitieren: „Schließlich dürfte die praktische Bedeutung der vorgesehenen neuen Verfassungsbestimmung eher gering sein. ... Insbesondere wird aber sowohl die Mitgliedschaft der Länder in der Europäischen Union als auch in anderen internationalen Institutionen allein über den Bund vermittelt und liegen die insoweit maßgeblichen Kompetenzen nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes auch grundsätzlich allein beim Bund." Trotzdem ist diese Selbstvergewisserung und die etwas konkretere Fassung dieses Europabezuges in der Niedersächsischen Verfassung unschädlich. Deswegen machen wir das mit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie bereits im Rechtsausschuss wird die CDU den Änderungen der Niedersächsischen Verfassung natürlich zustimmen - im ersten Fall aus Überzeugung, im zweiten Fall unter Zurückstellung einiger Bedenken. Unter dem Strich ist das ein guter Tag für Niedersachsen, ein guter Tag für die Freiheit, ein guter Tag zur eigenen Selbstbestimmung unseres Landes und dieses Landtages. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Calderone. - Als Nächstes hat

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Marie Kollenrott GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz und zur Aufhebung der Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften aus der Abwasserabgabe

Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf ein, der für Effizienz, Rechtssicherheit und eine landesweit einheitliche Handhabung der Abwasserabgabe steht. Ich freue mich, dass wir uns unter Demokraten einig sind, das dann auch gemeinsam im Ausschuss zu diskutieren. Wir vermeiden damit insbesondere Mindereinnahmen im Landeshaushalt. Das ist nicht ganz unerheblich, denn die Einnahmen aus der Abwasserabgabe müssen zweckgebunden verwendet werden zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Im Kern des Gesetzes zentralisieren wir die Erhebung der Abwasserabgabe beim Land. Was bisher die unteren Wasserbehörden im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises erledigen mussten, wird in Zukunft beim NLWKN gebündelt. Warum ist das richtig? Erstens. Das Abwasserabgaberecht ist fachlich anspruchsvoll und rechtlich komplex. Bislang muss dieses Spezialwissen bei allen anderen Wasserbehörden vorgehalten werden unabhängig davon, wie viele Bescheide dort tatsächlich erlassen werden. Das ist weder effizient noch wirtschaftlich. Zweitens. Eine landesweite Bündelung sorgt für einheitliche Maßstäbe. Sie reduziert Fehleranfälligkeit, erhöht die Rechtssicherheit, gerade in Sonderfällen und in Klageverfahren, und schützt damit auch die Einnahmen des Landes vor vermeidbaren Ausfällen. Drittens. Wir folgen damit einer klaren Empfehlung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs. Dieser hat bereits in seinem Jahresbericht 2020 Mängel bei der Erhebung der Abwasserabgabe festgestellt und eine Zentralisierung ausdrücklich als fachlich wie wirtschaftlich geboten bewertet. Es ist nur konsequent, diese Hinweise ernst zu nehmen. Wichtig ist: An den Zuständigkeiten für Zulassung und Überwachung von Abwassereinleitungen ändert sich nichts. Die unteren Wasserbehörden bleiben hier weiterhin verantwortlich. Wir trennen also klar zwischen fachaufsichtlicher Gewässerüberwachung und der administrativen Festsetzung der Abgabe. Mit der Zentralisierung entfällt zudem die bisherige Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften aus der Abwasserabgabe. Die pauschale Kostenerstattung wird nicht mehr benötigt, weil die Aufgabe verlagert wird. Gleichzeitig werden die Kommunen von dieser spezialisierten und aufwendigen Aufgabe entlastet. Haushaltsseitig ist die Umstellung bereits vorbereitet. Die erforderlichen Stellen beim NLWKN sind eingeplant. Durch den Wegfall der Kostenerstattung an die Kommunen entstehen dem Land im Ergebnis also keine Mehrkosten. Für uns Grüne ist klar: Gute Umweltpolitik braucht auch eine funktionierende Verwaltung. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir die strukturellen Voraussetzungen für einen einheitlichen, professionellen und wirtschaftlichen Vollzug der Abwasserabgabe in Niedersachsen. Ich bitte Sie daher um eine konstruktive Beratung. Wie ich schon sagte: Ich freue mich auf diese im Ausschuss. Danke schön. Herzlichen Dank, Frau Kollegin. Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht

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Vanessa Behrendt AfD

Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken - Gefahren des Influencer-Marketings entschlossen begegnen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kennen Sie Schockanrufe? Man könnte sie auch als Panikmache am Telefon bezeichnen. Dabei täuscht der Anrufer eine dringende Notsituation vor, damit die Angerufenen Hals über Kopf Geld und Wertgegenstände herausgeben. Genau dieselbe Masche versucht das heutige Vorhaben von SPD und Grünen. Nur dass Sie es nicht auf Goldschmuck, sondern - Herr Siebels, ich habe das Wort, nicht Sie. Sie können sich gerne später Moment, Frau Behrendt! Die Sitzungsleitung obliegt dem Präsidium. Für Ruhe werden wir hier oben schon sorgen. Ich bitte jetzt, der Rednerin zuzuhören. - Sie haben das Wort, Frau Behrendt. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Nur dass Sie es nicht auf Goldschmuck oder Wertgegenstände abgesehen haben, sondern auf etwas, was viel kostbarer ist: die Rechte von Eltern. Sie erzählen uns hier, Kinder werden online von ihren Eltern ausgebeutet, und nur die Regierung kann etwas dagegen unternehmen. Sie möchten sich zwischen Eltern und ihren Kindern installieren und Elternentscheidungen genehmigungspflichtig machen - darum geht es. Ich habe es an dieser Stelle schon einmal gesagt, ich wiederhole es für Sie aber natürlich gern: Der Regierung mehr Rechte zu geben, ist oft eine schlechte Idee. Dieser Regierung mehr Rechte zu geben, ist fast immer eine sehr schlechte Idee. Und dieser Regierung mehr Rechte über Eltern zu geben, ist unter Garantie eine extrem schlechte Idee. Worum geht es konkret? Online gibt es zahlreiche Familien, die sich als Influencer betätigen. Mal spielen Kinder darin eine Haupt-, mal eine Nebenrolle. Fast immer geht es dabei auch um die Bewerbung von eigenen oder fremden Produkten: Onlinekurse, Rezeptideen, Checklisten Frau Behrendt, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Schüßler zu? Nein, danke, ich möchte gerne ausführen. Checklisten, Erziehungsratgeber, Coachings, Haushaltsplaner, Kinderwagen, Pflegeprodukte, Essensdosen, Trinkflaschen, Urlaubsanbieter und natürlich Spielzeuge usw. usf. Damit lässt sich Geld verdienen, das ist richtig. Und ja, natürlich kann man darüber streiten, ob es immer das Beste für die Kinder ist, sie vor der Kamera in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Ich persönlich würde das für meine Kinder nicht wollen. Aber genau das ist eben der Punkt: Man kann darüber streiten, aber keiner außer den Eltern darf darüber bestimmen, und schon gar nicht die Regierung. Wir haben in Deutschland einen gut aufgestellten Jugendarbeitsschutz. Und warum picken Sie sich jetzt ausgerechnet Familieninfluencer raus? Seit eh und je gibt es auch Kinderrollen in Film und Fernsehen. Und ob jetzt in Hollywood oder im Tatort - auch hier kann man darüber streiten, ob es den Kindern guttut. Wir alle kennen das Phänomen Kinderstars und durch welche Schwierigkeiten sie gehen können. Denken wir an Macaulay Culkin er ist den meisten wahrscheinlich ein Begriff, bekannt aus „Kevin - Allein zu Haus". Er verfiel zwischenzeitlich dem Alkohol, hat sich wieder gefangen, ist heute erfolgreicher Schauspieler, Moderator und Vater zweier Kinder. Was ist daraus abzuleiten? Viele Kinder wachsen in Familien auf, die verstärkt in bestimmten Branchen tätig sind. Schauspieler und ihre Superstars sind da nur ein Bereich. Das gibt es im Kleinen aber auch: Denken wir an Schausteller- oder Zirkuskinder, sei es am Ticketschalter, als Clowns, Dompteure oder Artisten. Und ja, auch diese Kinder tragen zum Familieneinkommen bei. Oder denken Sie an die Olympiahelden, denen auch viele von Ihnen vor ein paar Tagen noch gratuliert haben! Auch sie beginnen oft früh mit einer Arbeit, die strikte Abläufe hat, nicht immer nur Spaß macht und viele Freiheiten kostet. Und man könnte das in vielen Bereichen fortführen: Fotomodels, die schon früh ihre Wochenenden bei Castings oder Shootings verbringen, Kinder in Orchestern, in der Gastronomie, in der Landwirtschaft oder von mir aus auch auf einer Klimademo gemeinsam mit Ihnen. Die Regierung hat kein Recht, den Eltern vorzuschreiben, was für ihre Kinder das Beste ist. Freiheit ist auch immer die Freiheit des Andersdenkenden. Ihren Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. Vielen Dank. Auf die Rede der Kollegin Behrendt gibt es eine

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Cindy Lutz CDU

Reform des BAföG

stellt die Abgeordnete Cindy Lutz. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Mohrs, vor dem Hintergrund, dass in der Presse häufig berichtet wird, dass die Finanzierung auf Bundesebene ein großes Problem darstellt, dass sich die Forschungsministerin und Ihr Finanzminister, Lars Klingbeil, nicht einig sind: Was konkret tun Sie, um mit Ihren Kollegen darüber zu sprechen, die Finanzierung sicherzustellen? Herr Minister antwortet.

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Falko Mohrs

Reform des BAföG

Herr Minister, bitte! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Hillberg, in der Tat ist es so, dass die Studierendenwerke bereits vollständig darauf ausgerichtet sind, digital Anträge annehmen und bearbeiten zu können, und auch das wird und muss aus Barrierefreiheitsgründen auch weiter möglich sein Anträge, die in Papierform gestellt werden, dann zu digitalisieren, um im gesamten internen Verfahren digital weiterarbeiten zu können. All das ist bei den Studierendenwerken vorbereitet und auch bei der Mehrzahl der kommunalen Einrichtungen vorbereitet. Insofern ist das genau der Weg, den wir konkret weitergehen, damit es dann auch vollständig möglich ist. Bei den Studierendenwerken, die ja im Wesentlichen in unserem Blick sind, ist es bereits möglich, und bei den anderen sind wir auf dem Weg. Das wird es dann deutlich beschleunigen und einfacher machen. Das heißt, dass man nicht nur einen digitalen Antrag stellen kann, sondern dass er dann auch effizient digital durchbearbeitet werden kann. - Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister.

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Karola Margraf SPD

Zukunft der Demokratie sichern - starke demokratische Bildung für starke demokratische Bürgerinnen und Bürger

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Engagement für die politische Bildung ist Engagement für die Demokratie." Mit diesem kurzen, aber kraftvollen Satz fasste Thomas Krüger den Kern der Demokratiebildung zusammen. Thomas Krüger hat 25 Jahre lang die Bundeszentrale für politische Bildung geleitet und die politische Bildung im geeinten Deutschland damit geprägt wie kaum jemand anders. Die Stärkung der politischen Bildung innerhalb und außerhalb der Schule ist uns als SPD seit jeher ein großes Anliegen. Dieses Anliegen wird seit Jahren aktiv von der AfD angegriffen. Ich zitiere das Innenministerium bezüglich des neuen Verfassungsschutzberichts: „Die Verächtlichmachung und Diffamierung des demokratischen Rechtsstaates, seiner Repräsentantinnen und Repräsentanten, Institutionen sowie anderer politischer Parteien wird durch die AfD Niedersachsen fortlaufend vorangetrieben und verlässt regelmäßig den Rahmen einer auch zugespitzten Kritik." Der Deutschland-Monitor 2025, der gerade veröffentlicht wurde, zeigt: Die Menschen in Deutschland sind trotz aller Polarisierung durch die AfD und ihr Umfeld sehr zufrieden mit ihrer Demokratie. Das Grundgesetz beweist auch nach über 75 Jahren, dass es eine der modernsten Verfassungen der Welt ist. In Deutschland sind 98 % aller Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Demokratie zufrieden. Das ist eine gute Nachricht für alle Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus. Und es ist ein weiterer Rückschlag für die AfD und alle Demokratiefeinde. Doch die Erhebung des Deutschland-Monitors zeigt auch: Immer mehr Menschen sind autoritären Tendenzen nicht mehr abgeneigt. Auch die Zufriedenheit mit der aktuellen Ausgestaltung der Demokratie gefällt immer weniger Menschen in unserem Land. Das erinnert uns an den Auftrag, den sich alle Demokratinnen und Demokraten auf die Fahne geschrieben haben: die Demokratie und das Grundgesetz dauerhaft zu schützen. In meiner ersten Rede zu diesem Antrag habe ich das Ziel des Antrags schon klar formuliert: Wir wollen, dass junge Menschen aktive Gestalterinnen und Gestalter der Demokratie sind. Nur wenn aus der abstrakten Idee „Demokratie" ein Gefühl der Selbstwirksamkeit entsteht, werden die zukünftigen Generationen von der Demokratie überzeugt sein. Demokratie braucht Demokratinnen und Demokraten. Um das auch langfristig zu ermöglichen, stärken wir die Schulen und Lehrkräfte in ihrer täglichen Arbeit - egal ob als Form der Schulkultur, als fächerübergreifendes Prinzip oder direkt im Politikunterricht. Die demokratische Kultur wird bereits heute auf höchstem fachlichen Niveau an unseren Schulen vermittelt. Unser Dank gilt allen Lehrkräften, die das täglich ermöglichen. Wir haben den Antrag inhaltlich ergänzt. Ein Blick in die USA und andere Länder, die sich schrittweise von der Demokratie entfernen, zeigt, dass Populisten die Basis der Bildung gezielt angreifen. Material für den Unterricht wird dort teilweise nicht mehr nach wissenschaftlichen Standards festgelegt, sondern nach politischen Überzeugungen und Ideologien. Bücher regierungskritischer Autorinnen und Autoren werden von den Leselisten gestrichen. Die Geschichte von Ländern wird kurzerhand umgeschrieben. In Niedersachsen hingegen arbeiten zahlreiche Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Schule und den Verlagen an den Materialien für unsere Kinder. Wir stärken ihnen den Rücken und schützen sie vor populistischen Angriffen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gezielte Desinformationskampagnen, manipulierte Videos und Fotos und die schiere Masse an Bildmaterial, die auf Social Media und anderen Plattformen im Internet täglich hochgeladen werden, machen es uns allen schwer, Wahrheit und Lüge zu unterscheiden. Auch Expertinnen und Experten kommen durch die Weiterentwicklung von künstlicher Intelligenz an Grenzen, diese Unterschiede klar treffen zu können. Umso wichtiger ist es, dass unsere Kinder und Jugendlichen lernen, sich so gut es geht zu schützen. Die Mündigkeit, das oberste Gebot des Politikunterrichts, wird durch die Flut an Fake News bedroht. Wir wollen die Medienbildung in den Schulen stärken. Wir wollen es unseren Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sich selbst eine umfassende Medienkompetenz aufzubauen. Die Freiheit, sich selbst informieren zu können und dabei nicht auf gesteuerte Kampagnen hereinzufallen, wird zum zentralen Baustein im Schutz unserer Demokratie. Demokratie ist kein Zustand, sie ist ein Prozess. Sie lebt vom Mitmachen, vom Widerspruch und vom Engagement jedes Einzelnen. Unser Antrag ist ein klares Bekenntnis zu einer Bildung, die stärkt statt spaltet, die befähigt statt bevormundet und die das Vertrauen in die Demokratie fest in den Herzen der Menschen verankert. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass jede Schülerin und jeder Schüler in Niedersachsen erfahren: Demokratie ist nicht nur ein Unterrichtsfach; sie ist eine Haltung, die wir alle jeden Tag leben müssen! Stimmen Sie diesem Antrag zu, damit unsere Demokratie auch in Zukunft stark, vielfältig und wehrhaft bleibt! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Philipp Meyn SPD

Reform der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe stoppen - politische Bildung stärken - Allgemeinbildung sichern!

und Schüler noch einmal genau ansehen? Eine Reform funktioniert ja nicht nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!" Das ist schon mal klar. Insofern müssen wir die Wahlfreiheit natürlich im Auge behalten. Ich habe mich aber ausdrücklich auf den Bereich Politik-Wirtschaft bezogen, bei dem wir noch mal schauen müssen, wie wir das ganz konkret umsetzen werden. Wir als SPD haben die Haltung, dass Unterricht im Fach Politik-Wirtschaft in den aktuellen Zeiten sehr zentral ist. Und der AfD möchte ich noch kurz mit auf den Weg geben: Sie sprechen davon, dass Lernzeit weggenommen wird in Jahrgang

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Eva Viehoff GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts über den Bildungsurlaub

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bildungsurlaubsgesetz war ein historischer Meilenstein für das Recht auf Bildung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Bildungszeitgesetz leiten wir eine überfällige, zeitgemäße Reform ein, stärken lebenslanges Lernen und machen es zukunftssicher. In dieser sich rasant verändernden Welt ist lebenslanges Lernen eine der zentralen Kompetenzen. Erwachsenenbildung ist kein privates Vergnügen, sondern eine wesentliche Grundlage für erfolgreiche Transformationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft. Der neue Name „Bildungszeit" ersetzt bewusst den missverständlichen Begriff „‑urlaub" und unterstreicht den Wert persönlicher und beruflicher Weiterbildung. Es geht hier eindeutig um echte Qualifizierung. Zugleich bildet das Gesetz die Lebensrealität vieler Menschen besser ab. Künftig kann Bildungszeit flexibler genutzt werden - in kürzeren Formaten von einem Tag oder angespart über einen längeren Zeitraum. Damit bauen wir Hürden ab und öffnen den Zugang insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Alleinerziehende und pflegende Angehörige. Bildungszeit kommt auch im digitalen Zeitalter an. Online- und Hybridformate werden rechtssicher gemacht. Der berechtigte Personenkreis das wurde schon mehrfach erwähnt wird auf Beamtinnen und Beamte sowie auf RichterInnen erweitert, die jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit bekommen. Sehr geehrte Damen und Herren, neben den individuellen und beruflichen Entwicklungen geht es insbesondere auch um den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Angesichts der Herausforderungen für unsere Demokratie kommt der Erwachsenenbildung eine schützende Funktion zu. Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir auch die politische Bildung. So sind Veranstaltungen der Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung sowie Besuche des Niedersächsischen Landtags oder Informationsfahrten des Bundespresseamts zukünftig pauschal und unbürokratisch anerkannt. Gleichzeitig fördern wir das Ehrenamt. Wer sich im Ehrenamt qualifizieren möchte, kann künftig Bildungszeit in Anspruch nehmen, und auch ein sehr großer Praxisanteil wird umfasst. Das ist ein klares Signal der Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen. Zugleich sichern wir aber auch die Qualität. Der oft erhobene Vorwurf, dass man eine solche Zeit gerade, wenn man sie verlängert nur für touristische Reisen nutzt, ist verkehrt. Denn solche Reisen sind von der Anerkennung ausgeschlossen. Wir stärken die Arbeitgeberseite in Fragen der Ablehnung mit acht Wochen Mitteilungsfrist und vierwöchiger Ablehnungsfrist sowie der Möglichkeit, eine Bildungszeit aus zwingenden betrieblichen und dienstlichen Gründen zu versagen. Dieser Gesetzentwurf ist also ein klares Bekenntnis zum lebenslangen Lernen, eine Investition in die Kompetenzen unserer Beschäftigten und ein aktiver Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.

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Christian Meyer

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Dem Minister obliegt jetzt, eine Frage zu beantworten. Auch dazu gibt es Stellungnahmen. Es gibt Empfehlungen des Umweltausschusses und des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats zum Thema CCS. Wir als Landesregierung sind uns bei diesem Thema komplett einig, wir haben nämlich eine einstimmig verabschiedete Klimaschutzstrategie, in der Sie unsere Haltung nachlesen können. Darin schreiben wir, dass CCS bei nicht vermeidbaren Emissionen ein Baustein sein kann, aber die Priorität der Klimaschutz, also die Vermeidung von CO2-Emissionen, hat, so wie es auch Salzgitter tut. Außerdem haben wir gesagt: Unter dem Meeresgrund kann das möglich sein. Deshalb hat Niedersachsen dem Gesetz ja auch zugestimmt. Wir haben aber auch gesagt, dass das, was wir hier im Landtag vor Jahren beschlossen haben, nämlich dass wir auf Landesebene und im Küstenmeer keine CO2-Speicherung zuzulassen, weiterhin Bestand hat. Das ist die Position, die wir als Landesregierung gemeinsam zu diesem Thema haben. Zum Thema Borkum können Sie Pressemitteilungen und unterschiedliche Haltungen nachlesen. Auch das ist ein Thema, zu dem die Haltung der unterschiedlichen Ressorts bekannt ist. Danke, Herr Minister. - Die dritte Zusatzfrage von der

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Christian Fühner CDU

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

gemeldet. Bitte, Herr Fühner! Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass viele Fragen in den Schulen noch nicht geklärt sind und die Suche nach Gründen eben auch hier im Parlament stattfindet, frage ich Sie, ob es richtig ist, dass sowohl die Kultusministerin als auch das Ministerium nicht von Anfang an eingebunden gewesen sind, als der Ministerpräsident das Versprechen von kostenlosen Tablets zum neuen Schuljahr ausgegeben hat.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Subsidiäre und korporative Kulturpolitik stärken - Bürgerkultur statt Soziokultur

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Über unseren Antrag „Bürgerkultur statt Soziokultur" ist sehr offen diskutiert worden. Frau Kollegin Schülke, einen ganz kleinen Moment noch! - Ich bitte, dass hier ein bisschen Ruhe einkehrt oder derjenige, der dem Punkt nicht folgen möchte, den Raum verlässt. Entschuldigung. Bitte, Frau Schülke! Vielen Dank. - Über unseren Antrag „Bürgerkultur statt Soziokultur" ist sehr offen diskutiert worden - hier im Parlament, im Ausschuss und auch in den Kulturverbänden. Dabei zeigte sich eine kulturpolitische Grundsatzdebatte: Welches Selbstverständnis hat Niedersachsen eigentlich als Kulturstaat? Wie pflegen wir in Zukunft unser Kulturerbe, und wie gestalten wir unsere Kulturräume? Dazu hat das Ministerium in einer schriftlichen Unterrichtung unter anderem erklärt, dass es Begriffe wie „deutsche Leitkultur" oder „niedersächsische Landeskultur" für vage und unbestimmt halte. Diese Geschichtsvergessenheit ‑ Dieser Applaus von der rot-grünen Fraktion ist schockierend, aber wenig überraschend. Hier eine kleine historische Auffrischung: Nach der Gründung unseres Bundeslandes im Jahr 1946 und in den nachfolgenden Regierungszeiten standen die Idee eines heimatlichen Kulturbewusstseins, die Schaffung einer gemeinsamen niedersächsischen Tradition und der Aufbau von sinnstiftenden Leitinstitutionen ganz besonders im Mittelpunkt niedersächsischer Kulturpolitik. Wir, die AfD, lassen dieses kulturelle Bewusstsein wieder aufleben, das der CDU und der SPD damals übrigens. Der Kern unseres Antrages ist demnach: Der Kulturstaat schützt unser einzigartiges Kulturerbe und die Freiheit von Kunst und Wissen. Wir stellen das materielle und immaterielle Kulturgut Niedersachsens in den Fokus der Landesförderung. Doch Kulturpolitik muss Prioritäten setzen und klare, abgrenzbare Verantwortlichkeiten definieren: auf Ebene des Landes, der Körperschaften und in der Selbstverantwortung der Bürger. Der Ansatz dieses AfD-Antrages ist in seinen Leitlinien eindeutig: Identität, Föderalismus, bürgerliches Engagement, Brauchtum, künstlerische Kompetenz, Autonomie der Kunst, Subsidiarität und Wirtschaftlichkeit. Und auch im Kulturhaushalt des MWK bildet sich die Genese unserer Landeskultur in einigen Kapiteln und Titelgruppen ab. Diese Struktur wollen wir mit unserem Antrag optimieren. Deshalb werben wir für eine Kulturförderung nach den Prinzipen der Subsidiarität und der körperschaftlichen Eigenverantwortung. Wir sagen: Kulturpolitik muss verschiedene Förderebenen unterscheiden und transparent sein. Fakt ist: Für die Förderung und Finanzierung lokaler und regionaler Kultur sind grundsätzlich die Landkreise, Städte und Kommunen verantwortlich. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass diese nicht länger von Bund und Land mit Ausgaben belastet werden dürfen. Denn durch steigende Pflichtleistungen, wie zum Beispiel Sozial- und Migrationsausgaben, bleibt kaum noch Geld übrig für die lokale Kulturförderung. Mit unserem Antrag wollen wir diese Fehlentwicklungen korrigieren und die Kommunen bei ihren Kulturaufgaben unterstützen, indem wir die niedersächsischen Landschaften und Landschaftsverbände als vermittelnde Ebene fördern und mit deutlich mehr finanziellen Landesmitteln ausstatten. Dabei müssen wir unweigerlich auch über die Soziokultur sprechen. Historisch betrachtet war diese auf reine Kiez- und Stadtteilarbeit ausgerichtet. Das Ziel: linke Subkultur fördern. Damit lagen die Zuständigkeiten, auch was die finanzielle Förderung betrifft, ganz klar bei den Kommunen - nicht beim Land. Mit unserem Antrag befördern wir die Soziokultur wieder auf ihre ursprüngliche Förderebene zurück; denn Soziokultur ist keine primäre Förderaufgabe des Landes. Zusammengefasst fordern wir in unserem Antrag: Strukturen verschlanken, Finanzierung evaluieren, Ressourcen klären und die Subventionsspirale nach oben stoppen, Kommunen entlasten, damit Kulturförderung wieder kommunal geleistet werden kann, und ganz wichtig den politischen Filz, bestehend aus linkem Vorfeld, einem weitverzweigten Netz staatlich geförderter rot-grüner NGOs und der dazugehörenden linksgrün-dominierten Soziokultur, beenden. Mein Fazit: Die Kulturpolitik der AfD ist föderalistisch, bürgernah, pluralistisch, freiheitlich und vor allem widerstandsfähig gegen Staatsdirigismus und jedwede parteipolitische Vereinnahmung. Unser Antrag ist daher ein wichtiger Anstoß für die zukünftige kulturpolitische Debatte. Deshalb stimmen Sie bitte zu! Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Schülke. -

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Pascal Leddin GRÜNE

Für eine spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft: Verdoppelung der Agrardieselrückerstattung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD ruft: Subventionen? Nein! Doch fährt ein Zug, springt sie hinein. Agrardiesel doppelt, jetzt verlangt, von denen, die Schulden stets verdammt. Erst wird gefordert: Staat, zurück! Dann greift man zu: Stück für Stück. Prinzipien biegsam jederzeit, Populismus kennt keine Beständigkeit. Und eines ist nüchtern, eines ist wahr: Ohne die EU wär nichts mehr da. Wer diesen Schritt voll Pathos geht, nimmt der Landwirtschaft, was sie trägt. Wo Vetternwirtschaft Wurzeln schlägt und Eigennutz das Mandat bewegt, wo Amt und Vorteil sich verstehen, da sollte man genauer hinsehen. Wenn Politik beginnt, sich selbst zu bedienen, und Ämter und Vorteile nah beieinander liegen, wenn Nutzen und Mandat sich kaum noch trennen, dann darf man das beim Namen nennen. Und auch der Hof von Dannenberg erhält Zuschüsse aus öffentlichem Geld. 10 000 Euro fließen stetig zu, da ruft man schnell nach mehr im Nu. Man fordert Entlastung mit ernster Miene und denkt dabei zuerst an die eigene Maschine. Denn wer selbst vom Agrardiesel profitiert, weiß genau, wie schnell sich der Vorteil addiert. Herr Dannenberg steht fest auf eigenem Grund. Der Hof läuft weiter, gesund und rund. Verdoppelt man, was der Staat gewährt, ist gut, wenn es auch den Antragsteller nährt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, wenn Politik sich selbst beschenkt. Und wir sagen klar und ohne List: Den Antrag lehnen wir ab, weil Steuergeld für alle ist. Denn öffentliche Gelder sind Gemeinschaftsgut, kein Selbstbedienungsladen, kein privater Hut. Vielen Dank. Herr Leddin, auf Ihre Rede gibt es eine Kurzintervention des

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Heike Koehler CDU

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Fraktion der CDU: wieder Frau Koehler. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister Meyer, gab es innerhalb der Landesregierung unterschiedliche fachliche Auffassungen zur CO2-Speicherung unter dem Meeresboden? Und zur Gasförderung vor Borkum: Welche fachliche Begründung liegt der abschließenden Linie eigentlich zugrunde? Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass eine Frage gestellt wird.

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Antonia Hillberg SPD

Reform des BAföG

Frau Präsidentin! Herr Minister, welche konkrete Schritte plant Niedersachsen, um die im Antrag geforderte vollständige Digitalisierung nutzerfreundlich und barrierearm zu gestalten? Herr Minister, bitte!

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Lena Nzume GRÜNE

Streitfall BFS Dual - Ministerin verspielt weiter Vertrauen und Rückhalt

Wort gemeldet: die Abgeordnete Lena Nzume. Bitteschön! Danke. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ja, ich habe es tatsächlich bedauert, dass da Unsicherheiten entstanden sind. Es ist klar, dass wir das bedauern und dass wir das auch kommunizieren. Aber die Ministerin musste handeln, hat gehandelt und hat beherzt gehandelt. Es ist wichtig und richtig gewesen, das in dieser Zeit zu machen. Es war immer klar, dass BFD dual ein Modellprojekt ist, dass es ergebnisoffen ist und dass Evaluation und Konzeptanpassungen natürlich dazugehören. Das wurde immer kommuniziert. Jetzt ist der Fall eingetreten, dass die Ministerin deutlich gemacht hat, dass bestimmte Dinge angepasst werden müssen. Das hat sie sehr klar formuliert. Das hat sie uns gegenüber formuliert, das hat sie den Schulleitungen gegenüber formuliert, und sie steht mit den Verbänden im Kontakt. Es werden jetzt weitere Regionalkonferenzen folgen, weitere Dienstbesprechungen folgen, um all die Einzelheiten und all die Fragen, die die Schulen haben, zu klären und um ihnen Rückenwind zu geben, um auch weiterhin Innovationen zu ermöglichen. Uns ist es wichtig, dass Innovationen weiterhin möglich sind, und wir geben den Schulen Gestaltungsspielräume. Das ist klar. Es ist gut, dass wir uns heute mit diesem Thema beschäftigen. Deswegen danke, liebe CDU-Fraktion, für diese Aktuelle Stunde. Das beschäftigt viele Menschen unmittelbar. Ich finde es richtig, dass wir hier dazu debattieren. Es gab rechtliche Fragen, und es gab deutliche Rückmeldungen aus der Praxis, die dieses Handeln der Ministerin erfordert haben: einen verantwortungsvollen Kurswechsel, eine Kurskorrektur an dieser Stelle. Trotzdem ist es wichtig, dass wir sagen, BFS dual ist im Geiste gut und richtig, denn zentrale Anliegen bleiben bestehen. Jugendliche ohne Ausbildung sollen eine Perspektive kriegen, und sie sollen auch eine gute Orientierungsphase haben. Sie sollen die Möglichkeit haben, verschiedene Berufsfelder zu erkunden, und dann nach einer Orientierung eine fachkundige, eine informierte Entscheidung treffen. Deswegen sind die bestehenden Coaching-Anteile total wichtig. Sie werden weitergeführt. Es war klar, dass sie ein ergebnisoffenes Modell war. Jetzt sind diese Änderungen eingeführt worden, um die Rechtssicherheit zu stärken, um den Schulen Gestaltungsspielräume zu eröffnen. Dabei geht es um die Orientierungsphase, die Anpassung bzw. die Anerkennung der Orientierungsphase für das erste Ausbildungsjahr. Das sind Kritiken, die wir von der Praxis gekriegt haben. Es ist wichtig, dass die Ministerin das angenommen hat und jetzt entsprechend gehandelt hat. Wie gesagt, die individuellen Bestandteile bleiben, damit SchülerInnen, junge Menschen, realistische Entscheidungen treffen, ihren Beruf wählen und ihren Weg gehen können. Deswegen sagen wir natürlich jetzt, wir bedauern das ist traurig, und das ist nicht gut, dass jetzt für einige der Weg erst mal unsicher gewesen ist, weil die Änderung mitten in der Anmeldung vorgenommen worden ist. Aber wir haben uns diesen Zeitpunkt nicht ausgesucht, sondern die Ministerin musste aufgrund der Informationen, die sie hatte, handeln. Sie hat beherzt gehandelt, hat alle informiert und informiert weiter. Das möchte ich wirklich klarstellen. Wir schaffen verlässliche Rahmenbedingungen. Gleichwohl war der Grundgedanke richtig: frühzeitige Orientierung, Verzahnung von Theorie und Praxis, eine stärkere Anbindung und stärkere Verbindung der Fachoberschule mit beruflicher Bildung. All diese Punkte bleiben bestehen. Zentrale Punkte, die immer wieder angesprochen wurden, nämlich die Ausgestaltung der Praxisphase, aber auch die Kommunikation, wurden jetzt angepasst. Die Ministerin hat wirklich deutlich gemacht, dass es ihr wichtig ist, mit den Verbänden zu sprechen, dass es ihr wichtig ist, mit den Schulleitungen zu sprechen. Es ist bedauerlich, dass die Informationen nicht überall rechtzeitig und eindeutig wahrgenommen worden sind. Aber jetzt war der Zeitpunkt gekommen, entsprechende Anpassungen vorzunehmen, und es war richtig nachzusteuern. Die juristische Prüfung, die Abstimmung mit der KMK, die fachliche Klärung: Auch all das musste gemacht werden, und das braucht Sorgfalt. Gleichzeitig wollen wir natürlich transparent kommunizieren. Das hat die Ministerin gemacht. BfS dual wird nicht eingestellt. Das möchte ich auch noch mal deutlich machen, weil das jetzt herumwaberte. Wir haben ja auch Rückmeldungen gekriegt. BfS dual wird eben nicht eingestellt, sondern verändert. Wesentliche Kritikpunkte aus der Praxis werden aufgenommen, und wir erfüllen jetzt die KMK-Vorgaben. Wir stärken Gestaltungsspielräume, wir stärken auch die Anerkennung von Praxisanteilen. Wir machen das ganze Projekt rechtssicher, und wir kommunizieren transparent. Dazu dient auch diese Aktuelle Stunde. Danke schön.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

Die Frau Ministerin wird antworten. Bitte, Frau Hamburg! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade ausgeführt, dass wir maximale öffentliche Transparenz gewährleistet haben, in diesem Zusammenhang auch eine Pressemitteilung herausgegeben haben Sie konnten das auch in der Zeitung lesen, weil vollkommen klar ist, dass wir, wenn es hier Nachsteuerungen oder Anpassungen gibt, dies öffentlich bekannt machen müssen. Ich habe Ihnen gerade erklärt, dass wir, Stand jetzt, bei der Auslieferung von überhaupt keinen Verzögerungen ausgehen, sondern das weiterhin im geplanten Maße stattfinden wird. Insofern besteht hier auch keine Notwendigkeit, einen Ausschuss über irgendwelche Konsequenzen zu informieren. Das ist an dieser Stelle nicht gegeben gewesen. Danke, Frau Ministerin. -

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Thorsten Paul Moriße AfD

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Meyer, wie positionieren Sie sich zur Kritik von Umweltorganisationen wie zum Beispiel der des Wattenrats, die den Nationalpark als „Propaganda" bezeichnen? - Danke. Bitte, Herr Minister!

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Brian Baatzsch SPD

27. Eingabenübersicht

Bitteschön! Sie haben eine Restredezeit von über fünf Minuten. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle guten Dinge sind drei. Ich möchte zunächst klarstellen, dass der Petent privat versichert ist und sich sicherlich in einer unangenehmen Lage befindet. Aufgrund der Persönlichkeitsrechte des Petenten werde ich jedoch nicht weiter auf den konkreten Fall eingehen, außer dass ich einmal darstellen möchte, dass es sich hier um Regelungen des SGB XII handelt und dass diese Regelungen den Fall des Petenten leider nicht vollumfänglich abdecken, es aber genug Möglichkeiten gegeben hätte, das Thema abzuarbeiten. Zum Beispiel: Laut der Stellungnahme des zuständigen Landkreises Harburg hätte der Petent diese Notlage verhindern können, indem er rechtzeitig in einen anderen Tarif gewechselt wäre. Darauf wurde er ausdrücklich in mehrfachen Empfehlungen durch den Landkreis hingewiesen. Dies ist leider nicht passiert. Schlicht und ergreifend gibt es daher nicht wirklich eine Möglichkeit, ihm entgegenzukommen. Denn man muss auch sagen: Wir halten uns in diesem Land an Recht und Gesetz. Wenn wir an dieser Stelle eine Ausnahme genehmigen würden Sie haben gesagt, dass man in diesem einen Fall, in dem es um 1 500 Euro geht, eine Ausnahme genehmigen müsste, stellt sich die Frage, was mit allen anderen derartigen Fällen passiert. Es gibt eine klare Bundesrechtslage, die hier angewendet wird. Das ist das Sozialrecht. Davon kann man nicht einfach abweichen. Die AfD sagt immer überall: Wir sind die Partei von Recht und Rechtsstaatlichkeit. Und dann stellen Sie sich hier hin und fordern konkret, die Rechtsstaatlichkeit in einer Frage auszuhebeln, in der es in der Sache verschiedene andere Lösungsmöglichkeiten gegeben hätte. Wie gesagt, wir würden da Tür und Tor öffnen. Das sollten wir an dieser Stelle nicht unterstützen. Ich finde es auch problematisch, dass Sie es sogar schaffen, solch ein Thema, bei dem es um eine Notlage geht, in der sich eine Person befindet, die, wie Sie gesagt haben, ihr Leben lang gearbeitet hat, auszunutzen, um hier wieder gezielt auf irgendwelche Randgruppen hinzuweisen und einen Konflikt aufzumachen. Das finde ich massiv problematisch, und das ist falsch. Das wissen Sie selber. Ich sage noch einmal ausdrücklich: Es hätte Möglichkeiten gegeben, dieses Thema zu lösen. Der Landkreis hat den Petenten auch gut betreut. Ich denke, er schämt sich auch dafür, wie Sie hier an dieser Stelle vorgegangen sind. Vielen Dank fürs Zuhören. Wir bleiben bei „Sach- und Rechtslage".

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Dr. Silke Lesemann SPD

Hochschulen stärken, Zukunft sichern: Perspektiven der NHG-Novelle

Bitteschön, Frau Kollegin! Guten Morgen auch von mir! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Allen Unkenrufen der letzten Monate zum Trotz legt das MWK nun ein tiefgreifendes, wegweisendes Hochschulgesetz vor und verwirklicht damit einen wesentlichen Auftrag des Koalitionsvertrags. Mit der zur Verbandsanhörung freigegebenen Hochschulgesetznovelle stärkt das Land die Autonomie unserer Hochschulen, verbessert Studien- und Arbeitsbedingungen und stellt die niedersächsische Hochschullandschaft strategisch neu auf. Mehr Autonomie bedeutet, dass unsere Hochschulen künftig schneller auf Entwicklung und Nachfrage reagieren können, weil sie freier bei der Gestaltung von Studiengängen werden und nicht jedes Detail mit dem Ministerium abstimmen müssen. Ausgenommen davon sind aber Studiengänge, die für die Daseinsvorsorge besonders wichtig sind und bei denen eine gewisse Steuerung notwendig ist - wie zum Beispiel Lehrämter oder die Medizin. Gleichzeitig erhalten sie das Berufungsrecht für neue Professorinnen und Professoren, und Hochschulen mit Bauherreneigenschaft bekommen ein Baubudget ausgewiesen und damit die Möglichkeit, schneller zu bauen und zu sanieren. Und endlich sorgen wir durch die Schaffung eines Promotionsrechts für mehr Wettbewerbsfähigkeit unserer forschungsstarken niedersächsischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und schließen damit endlich zu anderen Bundesländern auf. Meine Damen und Herren, mit diesen Maßnahmen können wir die Strategiefähigkeit und Verantwortung unserer Hochschulen stärken, Bürokratie abbauen und auch das Staatliche Baumanagement entlasten. Forschung und Wissenschaft wirken in die Gesellschaft hinein. Damit dies noch besser gelingt, wir unsere Stärken noch besser auf die Straße bringen können, werden Start-ups gefördert und Unternehmensgründungen durch Bereitstellung von Räumen, Laboren und anderer Infrastruktur unterstützt. Auch Studierende werden profitieren, sei es durch Erleichterungen für diejenigen, die andere pflegen oder Kinder zu betreuen haben, oder auch durch die Möglichkeit eines Orientierungsstudiums. Den Studierendenwerken kommen wir entgegen, weil dort auch künftig Nichtstudierende essen dürfen. Damit stärken wir auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Studierendenwerke. Wissenschaftliche Karrieren leiden unter Befristung. Mit der Einführung neuer Stellenkategorien und der Verpflichtung für Hochschulen zur Entwicklung von Dauerstellenkonzepten schaffen wir Perspektiven für den Mittelbau und sorgen für bessere Arbeitsbedingungen. Unsere Hochschulen sollen diskriminierungsfreie Orte sein, frei von Machtmissbrauch, Orte der Gleichbehandlung, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie, Studium und Beruf ermöglichen. Auch hier legen wir zeitgemäße Regelungen vor. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf wird das NHG umfassend modernisiert und auf Stand gebracht. Dabei wurden über 70 Paragrafen überarbeitet. Damit ist dieser Entwurf die erste grundsätzliche Novelle seit ungefähr einem Vierteljahrhundert. Herzlichen Dank dafür an Minister Mohrs, Staatssekretär Schachtner und das Team im MWK! Wir können nur ahnen, wie viele Termine, Diskussionen und vorbereitende Sitzungen damit verbunden waren. Es ist ein wirklich umfassendes Gesetzesvorhaben. Meine Damen und Herren, dass wir mit der Arbeit unseres Ministers zufrieden sind, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Ein dickes, fettes Lob gibt es aber auch von denen, mit denen das MWK am engsten zusammenarbeitet, und das sind unsere Hochschulen. Durchweg finden sie anerkennende Worte für die offene und kommunikative Art von Minister Falko Mohrs. Er stehe für einen neuen Stil, ein offenes Ohr, einen konstruktiven Dialogprozess und nehme das Heft des Handelns endlich in die Hand. Ich sehe Freude auf Seiten der CDU. Sie gehen heute sicherlich auch zum Parlamentarischen Abend der Landeshochschulkonferenz und überzeugen sich dort im Gespräch mit den Hochschulvertreterinnen und Hochschulvertretern selbst. Die werden Ihnen das nämlich bestätigen. Ich gehöre dem Wissenschaftsausschuss seit 18 Jahren an, und noch nie habe ich eine derart große Zustimmung für einen Wissenschaftsminister gehört. ‑ Das ist so! Lieber Minister Mohrs, wir schließen uns diesem Lob vollumfänglich an. Vielen Dank.

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Omid Najafi AfD

Die niedersächsische Luftverkehrswirtschaft stärken - Luftverkehrssteuern und Luftsicherheitsgebühren abbauen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind jetzt im vierten Jahr der aktuellen Legislaturperiode, und ich frage Sie: Wie viele Anträge haben Sie gestellt, die den Hannover Flughafen bzw. den Luftverkehr adressieren? Null! Null! Null! Und bei uns ist es jetzt der dritte Antrag. - Ja, weil wir die Probleme nun mal adressieren, Herr Siebels, während Sie jetzt den Raum verlassen, weil Sie nichts mit den Problemen Niedersachsens zu tun haben wollen. Nun gut, der Flughafen Hannover ist einer der Top-Ten-Flughäfen in Deutschland mit 8 Millionen Fluggästen jährlich, in etwa gleichauf mit dem Nürnberger Flughafen. Doch unterscheiden sich diese beiden Flughäfen bei den Gebühren, vor allem was die Luftsicherheitsgebühren betrifft. Das ist ein Punkt, den wir in unserem Entschließungsantrag adressieren, wie auch die Luftverkehrssteuer und andere Dinge, die ich hier gleich noch aufzählen werde. Wir haben in diesem Entschließungsantrag die Wünsche des Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften aufgenommen, die der Deutschen Flugsicherung und auch die Wünsche des Bundes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. Wir haben also zugehört und dies in einen Entschließungsantrag gegossen. Meine Damen und Herren, im Durchschnitt haben sich die Standortkosten in Deutschland in den letzten Jahren verdoppelt. Wenn wir sie mal mit dem Vor-Corona-Niveau vergleichen, also mit dem Jahr 2019, dann ist Deutschland immer noch hinterher, während man sich europaweit schon von der Coronakrise erholt hat. Während sich europaweit das Sitzplatzangebot und die Passagierzahlen gegenüber dem Niveau von 2019 um etwa 6 bis 8 % erhöht haben, liegen wir in Deutschland 11% darunter. Wir sind also nicht nur nicht gewachsen, wir sind geschrumpft und haben nicht mal das Niveau von 2019 erreicht. Das finden wir problematisch. Das hat vor allem etwas mit den Luftverkehrssteuern zu tun. Diese wurden 2011 erstmals eingeführt. Dann trugen sie etwa 1 Milliarde Euro Steuereinnahmen bei. Ab 2019 waren es noch 1,1 Milliarden Euro und im letzten Jahr dann 2,06 Milliarden Euro. Dementsprechend haben wir hier in Niedersachsen bzw. in ganz Deutschland einen Standortnachteil, und der spiegelt sich nun mal in der Anzahl der Passagiere wider. Schauen Sie diesen Antrag einmal an! Wir fordern erstens die Aussetzung der Luftverkehrssteuer. Wir wollen Sie wieder abgeschafft wissen. Wir sehen darin keinen Zweck, sondern eher einen Wettbewerbsnachteil im europäischen Vergleich. Wenn wir sie abschaffen würden, dann wäre es beispielsweise möglich, die Flugticketkosten für die Bürger zu senken. Das ist doch ein wünschenswertes Ergebnis dessen, was wir hier vorstellen. Vielleicht könnten Sie sich dem sogar anschließen, vielleicht könnten Sie einigen Aspekten dieses Antrags etwas für sich abgewinnen und irgendwann die Zahl der Anträge von null auf eins umwandeln. Dann hätten Sie den ersten Antrag für den Flugverkehr hier in Niedersachsen bzw. in Deutschland. Das wäre doch ein gutes Ergebnis. Weiterhin wünschen wir uns über die Gremien der Ministerpräsidentenkonferenz und der Verkehrsministerkonferenz einen Beschluss der Bundesregierung, die Luftsicherheitsgebühren zu senken. Bei den Luftsicherheitsgebühren geht es beispielsweise um die Kosten für den Scan des Handgepäcks, generell für die Sicherheit, für alles das, was insgesamt an jedem Flughafen abgearbeitet wird. Jedem Flughafen ist sozusagen anheimgestellt, in welchem Bereich bzw. in welchem Korridor er seine Kosten festsetzt. Das fängt bei etwa 3,50 bis 4 Euro an und geht hoch bis 15 Euro, und wir sehen hier regionale Unterschiede innerhalb Deutschlands. Wir haben am Hannover Airport mit 15 Euro den höchsten Satz - und das ist noch nicht einmal kostendeckend. Wir haben aber im Vergleich in Nürnberg, dort hat man die gleiche Auslastung mit Blick auf die Passagiere, nur Kosten von 8,73 Euro pro Passagier bzw. Ticket. Wir sehen hier einen Wettbewerbsnachteil. Wir versuchen natürlich, diesen Wettbewerbsnachteil möglichst an verschiedenen Punkten zu adressieren. Wir wollen die Luftverkehrssteuer aussetzen, die Luftsicherheitsgebühren senken und natürlich möglichst auch, dass die Kosten für die militärische Flugsicherung komplett vom Bund getragen werden, sodass die Flughäfen auch der in Hannover und letzten Endes die Bürger bei den Ticketkosten entlastet werden. Vielen lieben Dank.

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Christian Fühner CDU

Reform der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe stoppen - politische Bildung stärken - Allgemeinbildung sichern!

Aber bitte! Dann kann ich länger sprechen. Bitte sehr, Herr Kollege Fühner! Herr Kollege, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben ganz am Ende, nachdem Sie alles so gelobt haben, noch ein klein wenig eine Tür geöffnet, indem Sie gesagt haben, dass Sie sich das Thema Wahlfreiheit im weiteren Beratungsverlauf noch einmal genau anschauen werden - so ähnlich haben Sie es formuliert. Deswegen die Frage: Ist es feste Überzeugung der SPD, dass all das, was mit dem Eckpunktepapier vorgelegt worden ist, auch so bleiben muss? Oder wird man sich im weiteren Verlauf das Thema Wahlfreiheit für die Schülerinnen und Schüler noch einmal genau ansehen? Eine Reform funktioniert ja nicht nach dem Motto „Wasch

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Jan Henner Putzier SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts über den Bildungsurlaub

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gute Politik zeigt sich nicht im lauten Schlagwort, sondern in der klugen Weiterentwicklung dessen, was sich bewährt hat. Und genau diesen Anspruch lösen wir heute ein: Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts über den Bildungsurlaub entwickeln wir ein starkes Instrument der Erwachsenenbildung weiter - zielorientiert und zeitgemäß. Bevor ich tiefer einsteige, möchte ich ausdrücklich dem zuständigen Minister für Wissenschaft und Kultur und seinem Haus danken. Dieser Gesetzentwurf ist das Ergebnis intensiver fachlicher Arbeit, breiter Verbandsbeteiligung und sorgfältiger Abwägung. Herzlichen Dank für diese solide und vorausschauende Vorlage, sehr geehrter Herr Minister Mohrs! Sie unterstreichen damit deutlich unseren Anspruch ich nehme das zumindest für den demokratischen Teil dieses Hauses in Anspruch; das Thema ist uns allen wichtig: Bildungspolitik in allen ihren Facetten, von der Kita bis zur Erwachsenenbildung, ist eine der wichtigsten Investitionen für die Zukunft unseres Landes. Sehr geehrte Damen und Herren, seit etwas mehr als 50 Jahren gibt es in Niedersachsen den Bildungsurlaub; wir haben das hier im letzten Jahr ausführlich gefeiert und diskutiert. Er war 1975 ein deutlicher Fortschritt, ein Bekenntnis zum lebenslangen Lernen. Lebenslanges Lernen ist damals wie heute Voraussetzung für Teilhabe, für Aufstieg, für Selbstbestimmung. Doch die Welt ist im Wandel: Arbeitsprozesse sind digitaler geworden, Lernformate vielfältiger, Lebensläufe individueller. Genau deshalb modernisieren wir das niedersächsische Bildungszeitrecht. Was damals ein mutiger Schritt in die Zukunft war, wollen wir an aktuelle Gegebenheiten anpassen und dabei Sinn und Zweck des Gesetzes erhalten. Wir modernisieren das Gesetz grundlegend. Künftig wird es einen neuen Namen tragen: Niedersächsisches Bildungszeitgesetz. Das Kürzel erspare ich Ihnen hier. Wir verabschieden uns bewusst vom Begriff „Urlaub". Denn es geht nicht um Freizeit, es geht um Weiterbildung, Qualifikation, Demokratiebildung, es geht um Zeit für Bildung. Und genau das bringt der neue Titel zum Ausdruck. Bildungszeit ist keine Auszeit vom Beruf, sie ist eine Investition in Kompetenz, eine Investition in die Zukunft. Der Anspruch bleibt im Kern erhalten: fünf Arbeitstage pro Jahr bei voller Entgeltfortzahlung. Und wir stellen klar: Niemand darf wegen der Inanspruchnahme benachteiligt werden. Wir schaffen neue Möglichkeiten: Erstens: mehr Flexibilität. Bildungszeit kann künftig aufgeteilt werden, und sie kann angespart werden - bis zu 20 Tage am Stück. Das ist ein echter Fortschritt für Menschen mit herausfordernden Lebensrealitäten, für Teilzeitbeschäftigte, für Alleinerziehende, für Beschäftigte mit Pflegeverantwortung. Wir passen das Gesetz an das Leben an, wir machen das Instrument alltagstauglicher, und wir wollen damit auch die Beteiligung erhöhen. Denn bislang und auch hier habe ich die demokratischen Fraktionen dieses Hauses so verstanden, dass wir in eine Richtung marschieren liegt sie nur bei 1,5 % der Anspruchsberechtigten. Das wollen wir erhöhen, hierin liegt Potenzial, das wir heben wollen. Zweitens: Wir schaffen mehr Gerechtigkeit. Künftig gelten die Regelungen auch für Beamtinnen und Beamte sowie für Richterinnen und Richter. Das ist ein echter Meilenstein, sehr geehrte Damen und Herren. Bildung darf nicht vom Status abhängen. Wer im öffentlichen Dienst Verantwortung trägt, wird genauso Zugang zu Bildungszeit haben wie Tarifbeschäftigte. Das ist eine Frage der Gleichbehandlung und ein klares Signal für die Wertschätzung lebenslangen Lernens. Gleiches Recht auf Bildung für alle, egal ob Beamter oder Tarifbeschäftigter - das werden wir umsetzen. Dabei gibt es organisatorische und finanzielle Fragen, auch aus dem kommunalen Bereich, und diese Diskussion führen wir auch. Aber wir sind überzeugt: Der gesamtgesellschaftliche Nutzen überwiegt. Bildung ist eine Chance für alle, und so müssen wir sie auch betrachten. Drittens: Wir modernisieren das Bildungszeitgesetz durchgängig. Digitale und hybride Formate werden ausdrücklich berücksichtigt. Praxisanteile in der Qualifizierung, etwa für das Ehrenamt, können stärker einbezogen werden. Veranstaltungen der politischen Bildung, etwa der Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung, werden vereinfacht anerkannt. Gerade in Zeiten, in denen demokratische Kompetenzen nicht selbstverständlich sind, ist politische Bildung eine zentrale Aufgabe. Demokratiebildung ist keine Nebensache - sie ist Grundvoraussetzung für unser Zusammenleben! Viertens: Wir schaffen mehr Planbarkeit. Die Mitteilungspflicht wird auf acht Wochen verlängert, die Ablehnungsfrist beträgt grundsätzlich vier Wochen. Das schafft Klarheit für Beschäftigte und ermöglicht Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine verlässliche Planung. Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange bleiben dabei selbstverständlich berücksichtigt. Flexibilität für die Beschäftigten und Verlässlichkeit für die Betriebe - beides gehört für uns zusammen. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist kein radikaler Bruch mit dem Bestehenden. Er ist eine kluge Weiterentwicklung, er bewahrt das Erfolgreiche und passt es den heutigen Anforderungen an. Er stärkt die Erwachsenenbildung, er stärkt die Demokratiebildung, er stärkt die Attraktivität unseres Landes, und er sendet ein klares Signal: Niedersachsen investiert in Köpfe. Politik heißt eben, alle Fragen, die unser Land betreffen, zu beantworten. Wir wollen das eine tun, ohne das andere zu lassen. Deswegen investieren wir in Infrastruktur und diskutieren das hier im Haus auch breit und in die Bildung der Menschen in all ihren Facetten. Wir verstehen Bildung nicht als abgeschlossene Lebensphase, sondern als dauerhafte Aufgabe. Bildung ist eben ein Menschenrecht, und Menschenrechte stärken wir. Herzlichen Dank noch einmal an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur und unseren Minister Falko Mohrs für diesen soliden und zukunftsweisenden Gesetzentwurf. Ich freue mich auf die Beratung im federführenden Ausschuss und danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Sophie Ramdor CDU

Zukunft der Demokratie sichern - starke demokratische Bildung für starke demokratische Bürgerinnen und Bürger

Frau Ramdor! Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Zukunft der Demokratie sichern" - das sind große Worte, die als Überschrift dieses Antrages gewählt wurden. Doch was gefährdet eigentlich unsere Demokratie? Was ist Demokratiefeindlichkeit, von der in Ihrem Antrag die Rede ist? Wenn eine Gruppierung das bestehende demokratische System zerschlagen will und somit das Absterben des Staates anstrebt, um eine Diktatur zu errichten, dann ist das für mich eine Gefährdung der Demokratie. Wenn eine neue Ordnung in Politik, Gesellschaft und Kultur etabliert werden soll und dies über die Beeinflussung von jungen Menschen versucht wird, dann ist das eine Gefährdung für unsere Demokratie. Wenn Sie es mit der Demokratiebildung ernst meinen würden, dann müssten Sie mir bei den ersten beiden Aussagen zustimmen. Sie tun es aber nicht, weil es Aussagen des Verfassungsschutzes über linksextreme und islamistische Strukturen sind und Sie hierfür weiter blind sind. Der Rechtsextremismus stellt aktuell die größte Gefahr dar. Das sollte aber nicht dazu führen, dass andere Gefahren ausgeblendet werden. In Nordrhein-Westfalen werden die Dinge klar benannt. Erst letzte Woche hat das veröffentlichte Lagebild gezeigt, dass die Gewaltbereitschaft von Linksextremen zugenommen hat. Die Taten haben sich mehr als verdoppelt, werden brutaler, professioneller, und Kollateralschäden werden im Namen eines vermeintlich höheren Ziels in Kauf genommen. Ein Punkt in dem Bericht ist entscheidend: Linksextremisten setzen stark auf soziale Medien, um über ihr Lifestyle-Image Jugendliche anzusprechen. Wenn die Medienkompetenz von jungen Menschen gestärkt werden soll, wenn sie Desinformation erkennen können sollen, dann benötigen die Schülerinnen und Schüler auch Informationen über alle Gefahren, denen sie begegnen, und nicht nur denen, die Ihnen am besten passen. Dieser Antrag ist dementsprechend nicht ausgewogen und schützt die jungen Menschen nicht vor allen Arten der Radikalisierung und der Anwerbungsversuche im Netz. Wenn Sie in diesem Bereich weiter wegschauen, dann gefährden Sie das gesellschaftliche Miteinander in diesem Land und somit auch unsere Demokratie. Erstaunlich finde ich auch Ihr aktuelles Bild von Schule. Die Schulen sollen dabei unterstützt werden, Strukturen zu schaffen, damit Schülerinnen und Schüler eigene Ideen und Projekte umsetzen können. Ich weiß nicht, an welchen Schulen Sie aktuell unterwegs sind, aber eigene Projekte konnte ich schon in meiner Schulzeit umsetzen. Klassenräte, schulische Gremien, Projekttage, „FREI DAY" und, und, und - das alles gibt es bereits. Die Möglichkeiten sind an den Schulen vorhanden. Sie fordern in Ihrem Antrag, dass Demokratiebildung in der Schulentwicklung verankert werden soll, und behaupten damit unterschwellig, dass es Demokratiebildung an den Schulen aktuell nicht gibt, sonst bräuchte es ja Ihren Antrag nicht. Auf der anderen Seite wollen Sie aber keinen verpflichtenden Politik-Wirtschaft-Unterricht mehr in der Oberstufe. Wie passt das eigentlich zusammen? Wie kann man sich hier hinstellen, über Demokratiebildung sprechen und auf der anderen Seite den Politik-Wirtschaft-Unterricht schwächen? Und besonders spannend finde ich Ihre letzte Forderung. Wie überprüfen Sie denn regelmäßig die Wirksamkeit der Maßnahmen? Wann haben denn aus Ihrer Sicht die jungen Menschen demokratische Kompetenzen erlernt? Wenn Sie alle schulintern linke Parteien wählen? Was passiert, wenn ein junger Mensch die Enteignung eines Betriebes für undemokratisch hält, sich für wirtschaftsfreundliche Politik einsetzt oder das Wiederinkrafttreten der Wehrpflicht begrüßt? Hat er oder sie dann aus Ihrer Sicht eine richtige Meinung? Waren Ihre Maßnahmen in diesem Fall wirksam? Wie soll Fachwissen aufgebaut werden, wenn Sie nur eine Gefahr der Demokratie benennen? Wie sollen junge Menschen so ernsthaft lernen, kritisch zu denken? Schulen sind zentrale Orte. Sie sind die Orte, an denen junge Menschen verantwortungsvolle und bewusste Bürgerinnen und Bürger werden. Deshalb ist es entscheidend, dass junge Menschen jetzt kommt der Punkt lernen, verschiedene politische Meinungen auszuhalten, den anderen nicht niederzuschreien oder in Ecken zu packen, sondern sich mit seinen Argumenten auseinanderzusetzen, ihm zuzuhören, auch wenn einem die Meinung nicht passt, und vor allem zu lernen, mit sachlichen Argumenten dagegen vorzugehen. Dafür müssen sie lernen, abzuwägen, sich selbst eine Meinung zu Sachverhalten zu bilden, Behauptungen im Netz analysieren und sie zu‑ und einordnen können. Dafür muss man aber offen in einer Klasse diskutieren können. Und genau deshalb das ist auch der Punkt, den wir im Kultusausschuss immer wieder besprochen haben können wir nicht nur auf eine Extremismusform setzen. Das haben Sie immer noch nicht verstanden. Wenn man diese Werkzeuge nicht erhält, kann man kein mündiger Bürger werden. Deshalb ist es fatal, hier nur bestimmte Ansätze zulassen zu wollen. Übrigens: All die eben genannten Kompetenzen sind Aspekte im Kerncurriculum Politik-Wirtschaft der Oberstufe. Genau deshalb braucht es keine neu zu etablierenden Strukturen. Wir müssen Schulen darin unterstützen, die aktuellen Strukturen zu stärken, auch das Fach Politik-Wirtschaft zu stärken und beizubehalten. Und vielleicht gehen Sie doch irgendwann diesen Schritt mit uns, springen über Ihren Schatten und erkennen an, dass es auch andere Extremismusformen in diesem Land gibt. Vielen Dank.

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Lena Nzume GRÜNE

Von der Schule zur Angstzone - zunehmende Gewalt und eine tatenlose Landesregierung

zu Wort gemeldet: die Abgeordnete Lena Nzume. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte KollegInnen! Als ich gestern meiner Familie erzählt habe, dass es heute eine Aktuelle Stunde von der AfD zum Thema Gewalt geben würde, sagte mein Vetter: Es ist erstaunlich, dass sich gerade die AfD, die wirklich mit Angst und Schrecken versucht, Lehrkräfte mundtot zu machen, die Anfragen zur Neutralität stellt und Lehrkräfte einschüchtert, jetzt aufschwingt und versucht, Retter der Lehrkräfte zu sein. Die Aktuelle Stunde der AfD zeichnet mal wieder ein dramatisches Schreckensszenario. Sie suggeriert, dass die demokratischen Parteien keine Lösungen hätten. Doch was wir hier erleben, ist ein Ablenkungsmanöver. Statt Verantwortung zu übernehmen, setzt die AfD auf Angstmacherei und Schlagzeilen. Damit möchte sie gerne von sich selbst ablenken. Es lohnt sich ein Blick auf die Fakten. Es wurde schon gesagt: Wir haben im November ausführlich diskutiert, der Antrag der CDU dazu liegt vor, aber die AfD inszeniert dieses Thema als aktuell. Das ist weniger die Sorge um Schülerinnen und Schüler als vielmehr der Versuch, sich politisch in Szene zu setzen, und vielleicht auch, sich anderen als möglicher Bündnispartner anzudienen. Aber ich sage ganz klar: Die AfD in Niedersachsen ist kein legitimer Partner für demokratische Bildungspolitik - auch dann nicht, wenn sie versucht, eine bürgerliche Fassade aufzubauen. Immerhin aber gibt die Aktuelle Stunde jetzt die Möglichkeit, zu sagen, was tatsächlich passiert. Das Kultusministerium hat gemeinsam mit anderen Ressorts den Gewaltpräventionserlass auf den Weg gebracht. Darin sind tatsächlich klare Leitlinien, klare Strukturen, aber natürlich auch ein umfassender Gewaltbegriff enthalten. Er umfasst psychische, physische, sexualisierte und politisch motivierte Gewalt, genauso wie Vernachlässigung und digitale Gewaltformen. Damit wird anerkannt, was Fachleute längst wissen: Gewalt ist vielfältig und muss auch vielfältig bekämpft werden. Und wenn Sie es richtig gelesen hätten, dann würden Sie wissen, dass es einen Interventionsleitfaden gibt, mit klaren Meldewegen, mit klaren Handlungsschritten und natürlich auch praxisnahen Handreichungen für Prävention, aber auch für Interventionsmaßnahmen. Gerade rücken wir erstmals auch das Thema Gewalt gegen Lehrkräfte in den Fokus - und natürlich auch Gewalt gegen schulisches Personal. Parallel stärken wir die Resilienz der jungen Menschen mit Mental Health Coaches, mit Schulpsychologie, mit Beratungsstrukturen, mit multiprofessionellen Teams. Und wenn wir über Gewalt sprechen das hatte ich damals auch gesagt, sprechen wir eben nicht über Einzelfälle. Wir sprechen über eine Realität, die viele Kinder betrifft. Viele Kinder erleben Gewalt, und diese Gewalt ist vielfältig. Gerade die leisen Formen das fängt an mit Ausgrenzung, mit Diskriminierung, mit einer Nachricht auf dem Handy, die mitten ins Herz trifft sind so gefährlich, denn sie greifen das Selbstbewusstsein und das Zugehörigkeitsgefühl zu unserer Gesellschaft an. Das zeigt: Gewalt beginnt eben nicht mit der Faust, sondern mit Ausgrenzung, mit Worten, mit dem Gefühl, nicht dazuzugehören. Deshalb, lieber Herr Reinken, gehen wir auch den Weg, das demokratische Miteinander zu stärken. Wir sagen: Die Kinder und Jugendlichen müssen lernen und erleben, was Demokratie bedeutet. Sie müssen Teil unserer Gesellschaft sein. Genau deshalb stärken wir auch die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe. Denn oftmals entsteht Gewalt aus Druck, aus Sorgen, aus Leistungsstress. Wir sagen: Es reicht eben nicht, nur über Sanktionen zu reden. Es reicht nicht, nur mit mehr Härte vorzugehen. Vielmehr müssen wir pädagogische Maßnahmen stärken. Das sagen gerade auch die ErziehungswissenschaftlerInnen, die vom Kollegen Harm Rykena erwähnt worden sind. Sie sagen sehr eindeutig, dass mehr Strafen nicht ausreichen, sondern wir mehr in pädagogische Maßnahmen investieren müssen. Und genau das machen wir. Last, but not least, müssen wir uns auch noch die Schulstruktur anschauen. Wir brauchen nicht immer mehr vom Gleichen: vom Leistungsdruck, von Bewertungen, von Vergleichssystemen, von schweren Lernrhythmen. Wir brauchen Lernen im eigenen Takt. Wir brauchen Freiräume, die die Persönlichkeitsentwicklung stärken. Deshalb verändern wir die Lernsettings. Denn mehr Motivation führt zu besseren Leistungen und zu weniger Gewalt. Unser Ziel ist klar - eine Schule, in der jedes Kind sagen kann: Ich bin sicher, ich werde gesehen, ich bin wertvoll, ich gehöre dazu. Genau das erreichen wir, indem wir die Demokratie und das demokratische Miteinander stärken. Wenn wir das schaffen, dann mindern wir nicht nur die Gewalt, sondern schaffen auch eine demokratische Zukunft. Vielen Dank. Danke schön, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet:

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Alfred Dannenberg AfD

Für eine spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft: Verdoppelung der Agrardieselrückerstattung

Frau Präsidentin! Mensch, Herr Leddin, das hätte doch nicht Not getan! Ich bin ganz verlegen. Vielleicht müssen wir wirklich mal ein Bier trinken, damit wir mal darüber schnacken können, wie ein Gegengedicht aussehen könnte, was ich jetzt leider nicht so schnell aus der KI rauszaubern kann. Aber da schon mehrfach hier im Hause Redner darauf abgehoben haben, dass ich selbst Landwirt bin und tatsächlich auch staatliche Zahlungen bekomme, möchte ich noch mal auf etwas hinweisen. Erstens. Es geht hier im Antrag erst mal ausschließlich um eine Verdopplung der Agrardieselrückvergütung und nicht sonstiger Dinge. Das haben Sie eben, glaube ich, in Ihrem Reim etwas schnell durcheinandergeworfen. Und eine zweite Sache stelle ich bei dieser Gelegenheit gerne heraus und das meine ich auch ganz ernst: Ich würde mir nichts mehr wünschen, als als wirtschaftender Landwirt nicht in einer rot-grünen Welt klarkommen zu müssen, sondern in einer konservativ geprägten Welt, wo die AfD mit dabei ist. Ich finde es immer toll, wie sich Ihre Seite darüber aufregt. Aber den Ball spiele ich locker lächelnd zurück. Ich lasse mir von niemandem im Hause vorwerfen, dass ich mein Unternehmen wirtschaftlich führe in einer Welt, die Sie und Ihresgleichen geschaffen haben. Aber ich kann immer und das mache ich mit vollem Herzen dafür eintreten, diese Welt, diese Umstände zu ändern. Danke schön. Herr Leddin möchte antworten. Bitteschön!

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Gerald Heere

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Sehr geehrte Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine amtsangemessene Besoldung für das Jahr 2025 sicherstellen. Dafür sollen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter einmalig Sonderzahlungen erhalten. Dieses Nachsteuern ist notwendig geworden, weil im Bereich der Grundsicherung die Regelbedarfssätze und die Leistungen für die laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft stark gestiegen sind. Der Gesetzentwurf wurde im letzten Jahr entwickelt, noch bevor die Details des bereits angesprochenen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung im Land Berlin, mit dem das Gericht seine Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation fortentwickelt hat, in ihrer vollen Konsequent bekannt waren bzw. bewertet werden konnten. Um diesen Beschluss zu berücksichtigen, sind umfangreiche und zeitaufwendige Berechnungen nötig, an denen mein Haus natürlich seit der Veröffentlichung des Beschlusses arbeitet. Mir ist es aber wichtig, dass die Einmalzahlungen für 2025 nun schnell bei unseren Beschäftigten ankommen und sich das nicht weiter verzögert. Es hätte aber zu Verzögerungen geführt, wenn wir die Hinweise von Herrn Thümler und von Herrn Lilienthal sofort noch für 2025 hätten umsetzen wollen. Insofern sieht der Gesetzentwurf diese Einmalzahlung vor, und ich danke dem Haushaltsausschuss, dass er darüber zügig beraten hat. Das war auch möglich, weil wir zumindest schon mal berechnen konnten, dass der Gesetzentwurf dem vom Verfassungsgericht angepassten Kriterium der Mindestbesoldung für 2025 rechnerisch gerecht wird. Natürlich werden wir die weitere neue Rechtsprechung und die strukturellen Fragen, die hier angesprochen wurden, zeitnah berücksichtigen. Wir werden das tun, wenn wir das ganz aktuelle Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Beamtenschaft übertragen. Hierzu noch einmal die ganz klare Ansage: Rot-Grün wird an dem in der gesamten Wahlperiode praktizierten Verfahren festhalten, das Tarifergebnis ohne Abstriche auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Wir machen das systemgerecht. Es gibt jetzt, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, neue Herausforderungen. Wir haben dazu erste Besprechungen mit den Gewerkschaften, um das zu diskutieren. Insofern werden wir dann einen weiteren Schritt gehen. Ich freue mich, dass wir heute schon einmal darüber entscheiden, unseren Beamtinnen und Beamten zeitnah diese Zahlung für 2025 zukommen zu lassen, und bitte dafür um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Heere. Weitere Wortmeldungen zu diesem

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Nadja Weippert GRÜNE

Straftaten im digitalen Raum wirksam und nachhaltig bekämpfen - vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen endlich gesetzlich normieren

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Erst einmal vorausgeschickt: Herr Bock, ich hatte gerade kürzlich zwei Strafanzeigen wegen Cybercrime, wegen Hass und wegen Bedrohung mit Netz zu stellen. Und Überraschung: Beide Male wurden die Tatverdächtigen ermittelt, auch ohne IP-Adressen-Vorratsdatenspeicherung. Denn wir haben nach meiner Kenntnis mittlerweile eine Aufklärungsquote von knapp 80 %. Insofern ist vielleicht auch da vorweg schon gesagt, wie nötig das, was hier vorgetragen wird, überhaupt ist. Datenschutz und Grundrechte sind Grundpfeiler unserer Demokratie, nicht aber Hindernisse. In dem hier vorliegenden Antrag argumentiert die Union, dass die vorsorgliche Speicherung von IP‑Adressen notwendig sei, um Straftaten im digitalen Raum wirksam zu bekämpfen. Doch die Speicherung von IP‑Adressen bedeutet zugleich einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Der Europäische Gerichtshof hat deshalb klargestellt, dass eine solche Speicherung ausschließlich zur Bekämpfung schwerster Kriminalität eingesetzt werden darf. Die Union fordert dennoch eine pauschale Speicherung der Daten für drei Monate. Das würde bedeuten, dass alle InternetnutzerInnen, egal ob verdächtig oder nicht, unter Generalverdacht gestellt würden. Mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist das eindeutig nicht vereinbar, liebe KollegInnen. Das haben wir übrigens auch letzte Woche im Innenausschuss bei der Anhörung zum NPOG vom Landesdatenschutzbeauftragten eindeutig gehört. Wir von Bündnis 90/Die Grünen setzen uns für eine zielgerichtete Strafverfolgung ein. Eine anlasslose Massenüberwachung lehnen wir hingegen ab. Die im Antrag vorgesehene Speicherfrist ist aus unserer Sicht unnötig. Quick Freeze ist der weit bessere Weg. Auch das Bundesjustizministerium hat bisher das Quick-Freeze-Verfahren bevorzugt. Warum? Weil es sowohl gezielt als auch effizient ist. Statt alle Daten pauschal zu speichern, werden nur die Daten gesichert, die tatsächlich für laufende Ermittlungen relevant sind. Das ist datensparsam und effektiv. Übrigens hängt die Aufklärungsquote von Cyberkriminalität nicht allein von IP-Adressen ab. Liebe KollegInnen, statt die Ressourcen in die Speicherung von Daten zu stecken, die in den meisten Fällen niemals benötigt werden, sollten wir in die Fähigkeiten unserer Ermittler investieren. Alles Weitere werden wir im Fachausschuss beraten. Vielen Dank.

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Antonia Hillberg SPD

Reform des BAföG

die Abgeordnete Hillberg. Bitteschön! Frau Präsidentin! Herr Minister, warum werden weitere Überarbeitungen der Verwaltungsvorschriften gefordert, wenn doch bereits den überarbeiteten Verwaltungsvorschriften im Bundesrat zugestimmt wurde? Herr Minister schreitet zur Antwort.

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Christian Fühner CDU

Streitfall BFS Dual - Ministerin verspielt weiter Vertrauen und Rückhalt

Herr Fühner, anderthalb Minuten! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Ministerin, zunächst einmal: Es ist gut, dass Sie den Schaden, den Sie angerichtet haben, zumindest bedauern, wenngleich mir das dann doch ein bisschen zu viel Ausrederei war. Sie haben selbst beschrieben, wie lange wir schon auf diesem Wege sind und wie viel Kritik es in all den Jahren schon gegeben hat. Warum hat man nicht früher reagiert? Welche Folgerungen ziehen Sie, damit solche Fehler in Zukunft nicht mehr passiert? Da fehlt mir jeglicher Ausblick. Und wie wird da nachgearbeitet? Wie sorgen wir dafür, dass diese Fehler nicht wieder passieren? Wie können wir den Schulen wieder ein bisschen mehr Sicherheit gegeben? Die Chance, all diese Fragen einfach einmal zu beantworten, haben Sie leider verpasst. Es sind sehr viele Fragen offen. Insofern kündige ich schon einmal an, dass wir jetzt eine Sondersitzung des Kultusausschusses beantragen und die Ministerin bitten werden, die sehr vielen offenen Fragen, die jetzt in den Dienstbesprechungen geklärt werden können, zu beantworten. Denn die Schulen brauchen jetzt Antworten. Als zweiten Punkt möchte ich ansprechen, dass auch die SPD heute hier gezeigt hat, dass ihr der Kragen geplatzt ist und die Politik der Kultusministerin von weiten Teilen der SPD nicht mehr mitgetragen wird. Dafür spricht auch das ist ein eindeutiges Signal, dass der Ministerpräsident am Rande der Klausurtagung der SPD gesagt hat, er wolle Bildungspolitik jetzt zur Chefsache machen. Wenn das heute der Beginn war, Herr Ministerpräsident, dann bin ich gespannt, wie die Bildungspolitik in diesem Land sich in den nächsten zwei Jahren entwickeln wird. Wenn Sie Bildungspolitik zur Chefsache machen wollen, dann sorgen Sie dafür, dass diese Ministerin endlich vernünftige Bildungspolitik macht! Ich bin gespannt, was daraus folgt.

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Omid Najafi AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Tariftreue- und Vergabegesetz erlegt den Unternehmen Regeln auf, wenn sie staatliche Aufträge annehmen wollen. Es greift in die Tarifautonomie und die unternehmerischen Freiheiten ein. Sie werden also mit Berichtspflichten konfrontiert, wenn sie in den Genuss eines öffentlichen Auftrags kommen wollen. Für kleine und mittelständische Betriebe ist das wie eine rote Karte, da sie häufig den administrativen Aufwand nicht stemmen können. Sie können preislich nicht mit Großunternehmen mithalten. Das Tariftreue- und Vergabegesetz gehört also nicht novelliert, es gehört abgeschafft, meine Damen und Herren. In Ihrem Gesetzentwurf schaffen Sie einen neuen § 14 a: „Kontrollstelle Tariftreue". Dort steht in Absatz 1: „Beim Land wird eine Kontrollstelle Tariftreue eingerichtet." Also wieder eine neue Stelle! „Sie prüft anlassbezogen und stichprobenartig, ob die Auftragnehmer ihre Verpflichtung zur Gewährung der geltenden Mindestarbeitsbedingungen im Sinne des § 4 erfüllt haben." Der § 4 taucht in Ihrem Gesetzentwurf auch auf. Das sind die „Mindestarbeitsbedingungen bei Bau- und Dienstleistungen". Dort steht in Absatz 7: „Von dem für Arbeitsrecht zuständigen Ministerium wird eine Servicestelle Tariftreue eingerichtet ..." Also wieder eine neue Stelle! Wir reden hier also auch von Stellenaufwuchs. § 10: „Umweltverträgliche und klimafreundliche Beschaffung". Meine Damen und Herren, dieses Gesetz benachteiligt eindeutig kleine und mittelständische Betriebe. Die bürokratischen Auflagen erhöhen die Kosten der öffentlichen Aufträge und belasten somit den Steuerzahler. Löhne werden zum einen durch den Mindestlohn definiert und zum anderen frei von äußeren Zwängen von den Unternehmern und den Mitarbeitern verhandelt - beim Mittelstand für gewöhnlich ohne Tarifbindung. Das Arbeitsrecht existiert auch weiterhin. Dementsprechend werden auch nicht die Arbeitnehmerrechte gefährdet. Dieser Entwurf ist „Dead on Arrival". Meine Damen und Herren, schaffen Sie das Tariftreue- und Vergabegesetz komplett ab! Sie reden von Bürokratieabbau, dann fangen Sie mit diesem Gesetz an! Vielen lieben Dank. Vielen Dank. - Nun hat aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Falko Mohrs

Reform des BAföG

Herr Minister antwortet. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Lutz, in der Tat ist das Sie wissen das eines der Themen, mit denen wir uns befassen. Deswegen habe ich eben gesagt, dass wir in dieser Legislaturperiode in zwei Schritten beispielsweise die Unterstützung der Studierendenwerke um 10 % angehoben haben, um auch hier zumindest dämpfend zu wirken. Aber Sie wissen genauso wie wir, dass das natürlich weiterhin eine große Herausforderung ist. Die Studierendenwerke haben ihre Beiträge erhöht und haben angekündigt, das weiter zu tun. Die Beiträge an einigen Standorten liegen bundesweit an der Spitze. Ja, ich halte das für eine große Herausforderung. Deswegen werden wir das im Blick behalten. Eine Antwort, die wir dank der beiden regierungstragenden Fraktionen geben können, sind die 5 Millionen Euro, die wir den Studierendenwerken für das Jahr 2026 zusätzlich geben, damit das Niedersachsen-Menü wiedereingeführt wird. Das ist tagtäglich eine Entlastung für die Studierenden. Wir als Landesregierung haben mit den regierungstragenden Fraktionen im Jahr 2022 einen Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht, mit dem wir 30 Millionen Euro zusätzlich für die Studierendenwerke vorgesehen haben. Damit konnte erstmals das Niedersachsen-Menü angeboten werden. An diesen Riesenerfolg können wir dank der beiden regierungstragenden Fraktionen anknüpfen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister. - Eine Zusatzfrage für die

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Deniz Kurku SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Vielen Dank, Herr Bothe, für das Zulassen der Zwischenfrage. Wir haben von Ihnen jetzt viel über die SPD gehört, und der Redebeitrag ist schon fortgeschritten. Deshalb an Sie die Frage: Sie haben nichts dazu gesagt, dass es sich letztendlich um eine höchstrichterliche Rechtsprechung handelt und diese Wahlkreisreform keine Erfindung der SPD, sondern auf ein Urteil zurückzuführen ist. Sagen Sie dazu auch noch etwas, oder kommt das gar nicht mehr? Vielen Dank, Herr Kurku, für diese Frage. Ich bin immer sehr dankbar für Ihre Fragen. Der Staatsgerichtshof hat ja eigentlich das Gegenteil von dem gefordert, was Sie hier heute vorlegen. Das Staatsgerichtshof hat gesagt: 15 %, aber man darf die Grenzen nicht ausreizen. Sie reizen sie aber aus. Der Staatsgerichtshof hat gesagt: Man kann die Wahlkreise auch verkleinern, weniger machen. Sie vergrößern sie. Am Ende machen Sie das Gegenteil von dem, was der Staatsgerichtshof Ihnen ins Stammbuch geschrieben hat. Und es wird Folgendes passieren: In ein paar Jahren wird man hier um eine neue Reform ringen, denn diese hat über die Landtagswahl 2027 hinaus keinen Bestand. Also: Was Sie hier machen, ist handwerklich schlecht, es ist verfassungsrechtlich bedenklich, und es soll nur dazu dienen, dass die SPD 2027 nicht ein völliges Desaster erlebt. - Herr Schulz-Hendel, Sie werden 2027 ohnehin ein Desaster erleben. Vielen Dank.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

Bitte, Frau Ministerin! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir gehen bei den Tablets derzeit von zwei aus und bei den digitalen Endgeräten von einem. Vielen Dank, Frau Ministerin. -

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Harm Rykena AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf beinhaltet nur zwei Bereiche, die geändert werden sollen. Beide sollen in der angespannten Lage den Kitas ein klein wenig Luft verschaffen. Die AfD stimmt der Verlängerung der finanziellen Übergangsregelung zu - nicht, weil wir dieses Provisorium für vorbildlich halten, sondern weil wir die Realität anerkennen müssen, so wie sie ist. Zur zahnmedizinischen Prophylaxe stellen wir klar: Zahnprophylaxe an Kitas ist wichtig. Genauso wichtig wäre eine echte Entlastung unserer Kitas von überflüssiger Bürokratie. Ein großer Teil dieser täglichen Überlastung entsteht durch das Einsammeln der Rückmeldungen bei den vorgeschriebenen Elternbriefen. Wo immer da eine sinnvolle Vereinfachung möglich ist, sollten wir sie nutzen. Trotzdem ist mir bei diesem Gesetz etwas unangenehm. Es ist ein früher Einstieg in das Widerspruchsverfahren im Gesundheitssektor. Genau hier droht die Gefahr, dass Menschen, die aus nachvollziehbaren Gründen Entscheidungen des staatlichen Gesundheitssystems bewusst ablehnen, nicht ausreichend informiert werden und die Maßnahme stillschweigend trotzdem umgesetzt wird. - Hören Sie zu bis zum Schluss! Deshalb müssen wir in diesem konkreten Fall sorgfältig abwägen: Wiegt die dringend nötige Bürokratieentlastung schwerer als die Bedenken? Meine Antwort lautet: Ja. Aber ich betone ausdrücklich, dass dies nur für diesen speziellen Fall gilt. Ob es noch viel im Ausschuss zu beraten gibt, weiß ich nicht. Schauen wir mal! Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Kultusausschuss sein,

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Verena Kämmerling CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz und zur Aufhebung der Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften aus der Abwasserabgabe

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will an die Adjektive der letzten Rednerin der Grünen zum vorherigen Tagesordnungspunkt anschließen. Allein der Titel dieses Gesetzes ist absolut großartig und grandios. Die Landesregierung der Herr Minister hat es ausgeführt plant mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zentralisierung des Vollzugs der Erhebung der Abwasserabgabe. Diese Aufgabe soll von den unteren Wasserbehörden auf den NLWKN übertragen werden. Damit soll die Erhebung der Abwasserabgabe effizienter werden. Da die Verteilung in der Struktur vorher fehleranfällig war, will man jetzt Fehler vermeiden und damit auch Mehreinnahmen für das Land generieren. Sie haben es gesagt: Die Änderung geht auf Vorschläge des Landesrechnungshofs zurück. Ganz grundsätzlich sind wir seitens der CDU immer der Auffassung: Alles, was zu weniger Bürokratie führt, ist absolut großartig und wird von uns unterstützt. Etwas verwunderlich sind deshalb die Anmerkungen der kommunalen Spitzenverbände zu diesem Thema sie sind in dem Gesetzentwurf auch dargestellt, die im Wesentlichen beklagen, dass diese Aufgabe den Kommunen weggenommen werden soll. Sie bezweifeln auch, dass die gewünschte Vereinfachung zustande kommt. Ferner wird angemerkt, dass der Entzug dieser Aufgabe möglicherweise nicht rechtskonform sei. Wir werden seitens der Opposition in den weiteren Beratungen zu diesen Themen genau nachfragen, um uns zu vergewissern, dass wir an dieser Stelle tatsächlich eine Entlastung für die Kommunen beschließen und ihnen nicht schaden. Ich bin auf die Beratungen im Ausschuss gespannt. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Frau Kämmerling. - Die nächste Wortmeldung kommt aus der AfD-Fraktion.

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Harm Rykena AfD

Zukunft der Demokratie sichern - starke demokratische Bildung für starke demokratische Bürgerinnen und Bürger

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Demokratieerziehung ist keine Staatsbürgerkunde 2.0. Demokratieerziehung an der Schule fördert vielmehr durch Unterricht und Mitbestimmung demokratische Werte und Kompetenzen, damit Schüler zu mündigen Bürgern werden. Der Antrag von SPD und Grünen ist im Grunde völlig unnötig. Wie die Unterrichtung im Ausschuss eindeutig ergeben hat, laufen an unseren Schulen bereits unzählige Maßnahmen zur Demokratiebildung. Im Ausschuss ließ man vonseiten der Landesregierung verlauten „... bereits seit einigen Jahren" liegt „ein bildungspolitischer Schwerpunkt der Landesregierung und des Kultusministeriums auf der Stärkung der Demokratiebildung in Schulen." Dieser Antrag tut also nur so, als könne er etwas befeuern, was schon seit Langem auf Hochtouren läuft. Und als wäre das nicht kurios genug, kamen im Ausschuss einige schräge Aussagen zutage. Frau Margraf verkündete allen Ernstes, die größte Bedrohung für die Demokratie komme von rechts, und meint damit die AfD. Für die Schüler sieht das ganz anders aus. Sie spüren genau, woher die wirkliche Bedrohung kommt, während die Schule ihnen etwas anderes erzählt. Das erzeugt Ablehnung gegenüber einem Schulsystem, welches damit seine Glaubwürdigkeit verspielt. Und wollen Sie das wirklich, ein unglaubwürdiges Schulsystem? Nicht die AfD gefährdet die Demokratie, sondern der Umgang mit der AfD - Ihr Umgang. Denn das bedeutet gleichzeitig die Ausgrenzung von einem Viertel der Wähler: sehr demokratisch - in Anführungsstrichen. Genau so etwas untergräbt den Glauben an die Demokratie. Kommen wir zu weiteren kuriosen Zitaten aus der Beratung. Demokratiebildung ist keine Extremismusprävention. Ja, da frage ich Sie, was denn dann? Oder der Satz von Frau Nzume wenn ich mich in etwa richtig erinnere: Klimaschutz und Demokratiebildung sind nicht unabhängig voneinander denkbar. Wie bitte? Hat sogar schon Protagoras im klassischen Griechenland über Klimaschutz doziert? Das ist eine ganz schön steile These, würde ich sagen. Und solche abstrusen Konstrukte zeigen die ganze Irrationalität Ihres Vorhabens. Hier soll das staatlich gewollte Ziel Klimaschutz mit Demokratie verklebt werden, nach dem Motto: Ihr wollt es doch auch. Und was ist, wenn die Schüler es nicht wollen? Das wäre dann eine demokratische Entscheidung. Aber würde die Schule das akzeptieren? Hinzu kommt, wie wir eben schon gehört haben, die einseitige Ausrichtung gegen rechts. Im Ausschuss haben sich die Vertreter von Rot-Grün gewunden und hilflos auf die Hetzrede von Michel Friedman verwiesen, um ja nur den Linksextremismus und den religiösen Extremismus mit keinem einzigen Wort im Antrag erwähnen zu müssen. Damit ist klar: Dieser Antrag ist ein reines Kampfinstrument gegen die erstarkende Opposition. Es ist ein typischer linker Versuch, Gesellschaft zu steuern und Menschen umzuerziehen. Kindern unter 16 Jahren will man den Zugang zu sozialen Medien verbieten, damit sie sich ja nicht selbst informieren können, während gleichzeitig die Indoktrination in der Schule als einziger noch bestehender Kanal intensiviert werden soll. Sehr demokratisch klingt das alles nicht. Dabei steht im Antrag und jetzt kommen wir dazu, was da drin steht sogar wörtlich, „Demokratiebildung soll junge Menschen dazu befähigen, dass sie fundiert, selbstbestimmt" „und reflektiert Entscheidungen treffen können - " „auch im Hinblick auf demokratische Wahlen." Meine Frage: Wie soll das gelingen, wenn die Schule ihnen diese Entscheidung praktisch vorgibt? Aber zum Glück funktioniert das nicht. Bei den Schülerwahlen zur vergangenen Bundestagswahl hat die AfD von allen Parteien insgesamt am stärksten abgeschnitten, und das trotz der systematischen Anti-AfD-Indoktrination im Unterricht an vielen Schulen. Und genau dieses Wahlergebnis war ein starkes Zeichen von Demokratie. Ihre Politik dagegen in diesem Fall Ihre Schulpolitik ist genau das nicht, und das spüren die Schüler. So gesehen bewirkt Ihre Demokratiebildung dann vielleicht doch mehr Demokratie, indem sie bezüglich der von Ihnen beabsichtigten Intention versagt. Herr Rykena, es gibt den Antrag auf eine Zwischenfrage von Herrn Willeke. Nein, möchte ich nicht. Ich komme zum Schluss: Staatsbürgerkunde hat halt schon in der DDR nicht funktioniert. Vielen Dank. Bevor wir zum nächsten Redebeitrag kommen,

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Falko Mohrs

Reform des BAföG

Herr Minister, bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Abgeordnete Schneider, wir sehen hier im Wesentlichen zwei große Stellhebel: Wenn nur Hälfte derer, die eigentlich antragsberechtigt sind, einen Antrag stellt, dann zeigt das schon einmal, dass die Hürden so hoch sind, dass sie 50 % abschrecken. Das ist das erste große Problem. Das zweite große Problem ist, dass die Freibeträge also das elterliche Einkommen, das nicht herangezogen wird nicht dynamisiert wurden. Diese zwei Punkte haben dazu geführt, dass inzwischen nur noch 12 % Bafög beziehen. In den Anfängen des BAföG waren es weit über 40 %. Der Unterschied ist groß und eklatant. Die beiden Stellhebel auf der einen Seite eine Vereinfachung des Verfahrens, auf der anderen Seite eine Dynamisierung der Freibeträge müssen in Bewegung gesetzt werden, damit wieder mehr Studierende ein Anrecht auf Bafög und auch tatsächlich Zugang zu ihm erhalten. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage für die Fraktion der AfD stellt die Abgeordnete Jessica Schülke.

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Pascal Mennen GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte KollegInnen! Ich spreche heute für die einbringenden Fraktionen und möchte mit dem beginnen, was mir bei diesem Gesetzentwurf besonders am Herzen liegt und bei dem sich die demokratischen Fraktionen auch einig sind: die Zahngesundheit unserer Kinder. Wir alle wissen, wie früh gesundheitliche Weichen gestellt werden. Karies ist keine Kleinigkeit. Sie verursacht Schmerzen, beeinträchtigt die Entwicklung und tritt besonders häufig bei Kindern aus Familien auf, die ohnehin mit Herausforderungen kämpfen. Genau deshalb haben wir uns entschieden, hier anzusetzen. Künftig wird es in niedersächsischen Kitas eine Gruppenprophylaxe für alle geben niedrigschwellig, alltagstauglich und für alle Kinder erreichbar. Mir war dabei wichtig: Wir stärken die Prävention, ohne das elterliche Erziehungsrecht anzutasten. Wer nicht möchte, dass sein Kind an einer zahnärztlichen Untersuchung teilnimmt, kann widersprechen. Gleichzeitig drehen wir das Verfahren sinnvoll um: Statt überall Einverständniserklärungen einzusammeln, gilt künftig die Widerspruchslösung. Das ist unbürokratischer, praktikabler und entlastet Einrichtungen wie Eltern. Herr Mennen, wir warten einen kleinen Moment. Wir können Ihnen nämlich kaum folgen, weil die Gespräche so laut sind. Wir warten einen kleinen Moment. - So, bitte! Sie haben wieder das Wort. Danke schön. Wir verbinden auf diese Weise Kinderschutz, Gesundheitsvorsorge und Verwaltungsvereinfachung in einem Schritt. Dass dieses Anliegen fraktionsübergreifend Unterstützung gefunden hat, begrüße ich ausdrücklich. Der zweite Schwerpunkt unseres Entwurfs betrifft die Situation in den Kitas insgesamt. Wir werden die Flexibilisierungsmaßnahmen nicht aus einer Laune heraus verlängern, sondern weil die Realität es verlangt. Die Einrichtungen arbeiten seit Jahren am Limit. Hohe Belegungszahlen treffen auf einen sich nur langsam entspannenden Fachkräftemangel. Mit der letzten kleinen Novelle haben wir bewusst befristete Spielräume geschaffen, damit Öffnungszeiten verlässlich bleiben und Leitungen handlungsfähig sind. Diese Befristung war richtig, sie war ein Signal: Wir reagieren auf eine akute Lage, ohne unseren Qualitätsanspruch aufzugeben. Wir sehen heute zweierlei. Der Druck ist weiterhin hoch, gleichzeitig zeigen die Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung Wirkung: mehr Ausbildungsplätze, mehr Absolventinnen und Absolventen und perspektivisch eine demografische Entwicklung, die in dem Bereich für etwas Entspannung sorgen dürfte. Aber wir sind eben auch noch nicht am Ziel. Genau deshalb wäre es fahrlässig, die geschaffene Flexibilität jetzt auslaufen zu lassen. Wir verlängern sie, um Stabilität zu sichern, nicht, um Standards abzusenken. Darüber hinaus nutzen wir die Gelegenheit, an konkreten Stellschrauben zu drehen. Ein Beispiel: Die Pflicht zu einem gesonderten Konzept für große Einrichtungen greift künftig erst ab mehr als sieben Gruppen statt wie bisher ab fünf. Das klingt erst mal total technisch, bedeutet aber in der Praxis eben auch weniger Papier, weniger Abstimmungsschleifen und mehr Zeit für pädagogische Arbeit - und darum geht es doch. Ich will aber auch klar sagen: Dieser Gesetzentwurf ist kein Ersatz für die anstehende grundlegende Revision des NKiTaG. Die systematische Weiterentwicklung kommt im nächsten Jahr. Dort werden wir uns strukturell mit Qualität, mit Steuerung und auch mit Bürokratieabbau befassen. Zudem arbeitet der Bund aktuell an einem Qualitätsentwicklungsgesetz, das neue Rahmenbedingungen setzen wird. Es wäre weder klug noch verantwortungsvoll, jetzt einzelne Bausteine aus einer größeren Reform herauszulösen, ohne dieses Gesamtgefüge mit dem Bund zu kennen. Das würde Unsicherheit erzeugen - bei Trägern, Kommunen und Einrichtungen. Doch unser Anspruch ist Verlässlichkeit. Was wir heute vorlegen, ist deshalb bewusst pragmatisch: konkrete Verbesserungen, sofort wirksam, ohne unnötige Nebenwirkungen, mehr Prävention für Kinder, mehr Luft für Einrichtungen, weniger Bürokratie, wo sie nicht gebraucht wird. Und dafür bitte ich um ihre Unterstützung. Vielen Dank.

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Eva Viehoff GRÜNE

Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen

Vielen Dank. Wir gehen davon aus, zumal es gerade vom Runden Tisch Geburtshilfe auch schon viele Vorarbeiten gibt, dass der Landesaktionsplan zügig erstellt wird. Und selbstverständlich werden wir uns dafür einsetzen, dass die notwendigen Mittel nicht nur für den Aktionsplan, sondern auch für die Veränderungen, die wir herbeiführen müssen, möglichst über den Doppelhaushalt bereitgestellt werden. Für uns ist klar: Jede Frau soll Anspruch auf eine interventionsarme, physiologische und würdevolle Geburt haben,

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Thordies Hanisch SPD

Statt günstiger erneuerbarer Energie aus Niedersachsen - mit Ministerin Reiche in die Kostenfalle von Gas und Öl

Frau Hanisch beantwortet die Zwischenfrage und nicht alle anderen zusammen. - Frau Hanisch, bitte! Es geht dabei einfach darum, dass der Staat weiter als nur bis zur nächsten Wahl und nicht in populistischen Argumentationslinien denkt. Es geht darum, dass wir unser Land zukunftsfähig aufstellen. Deswegen subventionieren wir diese Energien. Aber die Subventionen sind bei den Stromgestehungskosten und da empfehle ich Ihnen, noch einmal nachzuschlagen mit einberechnet, so wie der Staat nämlich auch die Endlagerung von Atommüll mitträgt, was auch dort mit eingerechnet ist. Und damit bleibt unterm Strich: Sonnen- und Windenergie sind günstiger als Gas-, Kohle- und Atomstrom. Machen Sie sich da gerne noch einmal schlau, damit das hier aufhört. Ich habe nur noch 49 Sekunden auf der Uhr. Ich habe das im Blick. Fahren Sie fort! Super, danke. Aber jetzt zurück zum Thema: Es gibt Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz des Bundes.

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Thomas Uhlen CDU

Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

Genau so, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es im Übrigen in vielen anderen Ländern, in unseren Nachbarländern, gehandhabt. Auch dort besteht die ganz klare Verpflichtung, sich in den Arbeitsmarkt, sich in die Gesellschaft zu integrieren, teilweise mit Integrationsverträgen. Dort wird die Eigenverantwortung beispielsweise dadurch gestärkt, dass man diesen Menschen einen Kredit gibt, damit sie einen Integrations-, einen Sprachkurs belegen können. So ist es beispielsweise in den Niederlanden. Die Franzosen machen es ähnlich, die Dänen auch, und sie alle haben in der Arbeitsmarktintegration hervorragende Erfolge vorzuweisen. Wir sollten schauen, was wir von diesen Ländern lernen und was wir umsetzen können, anstatt ständig auf andere Ebenen, auf andere Politiker zu zeigen wie es uns gerade genehm ist, um damit die eigene grüne Bundestagsfraktion zu befrieden. Dieses Spiel spielen wir nicht mit, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben auf Landesebene eine Richtlinie Migration. Die ist uns allen bekannt. Diese Richtlinie muss vernünftig angepasst werden. Diese Richtlinie hatte bisher schon die Aufgabe, die Kurse und Sprachmaßnahmen zu fördern, die nicht über BAMF-Mittel gefördert worden sind. Wir sind in der Lage, das in einer gewissen Art und Weise abzufedern. Wir sollten noch schauen, wie wir es schaffen, auch die Träger, die nicht nach § 3 Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz integriert sind und die bisher Sprachkurse angeboten haben, zu bedenken. Aber wir müssen eben auch ganz klar sagen: Es geht um die Festlegung auf die Menschen, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben, die dauerhaft hier leben. Wir müssen gemeinsam schauen, dass wir das jetzt auch umsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Politik nach dem Motto „Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, dann liegt es an der Badehose" ist nicht das, was CDU-Politik ausmacht. Wir wissen, dass Eigenverantwortung das Maß der Dinge ist, um Menschen wirklich nachhaltig in unsere Gesellschaft zu integrieren, und dass nicht immer nur Gründe gefunden werden sollten, weshalb irgendetwas nicht geht. Ein bisschen mehr Eigenverantwortung und ein bisschen weniger Anspruchsdenken - damit kommen wir in unserem Land maßgeblich voran. Herzlichen Dank.

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Julia Retzlaff SPD

Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Uhlen hat gesagt, wir würden uns von unserem grünen Koalitionspartner vor den Karren spannen lassen. Dem möchte ich entschieden widersprechen. Wir als SPD wollen kein System, das Menschen jahrelang in Unsicherheit hält. Wir wollen ein System, in dem Menschen, die sich integrieren wollen die sich freiwillig integrieren wollen; denn das ist genau der Punkt: die Menschen, die diese Kurse freiwillig belegen wollen, werden ja abgelehnt, sich auch integrieren können. Und wir wollen ein Bleiberecht für alle Menschen, die hier arbeiten, die integriert sind, die sich an unsere Gesetze halten, und zwar unabhängig von Aufenthaltsstatus. Das ist auch ein wichtiger Grund, weshalb wir diesen Antrag mit einbringen. Und zum Thema Schwarzer Peter: Das gilt für Ihre Seite ja genauso. Wenn es dabei bleibt, dass die Integrationskurse dauerhaft mit Zulassungsstopps belegt werden und gespart wird, bekommen wir das riesige Problem, dass wir in Zukunft nicht mehr genug Arbeitskräfte aus der Gruppe, die hier betroffen ist, gewinnen können. Deshalb müssen wir diesen Antrag hier stellen. Wir können nur hoffen, dass der Bund auf uns hört. Frau Diallo Hartmann! Vielen Dank, Herr Präsident. -

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Melanie Reinecke CDU

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

gemeldet. Bitte, Frau Reinecke! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Warum wurde der Ausschuss für Haushalt und Finanzen oder der Landtag in Gänze nicht über die Verzögerung unterrichtet, trotz verfassungsrechtlicher Pflicht dazu? Die Frau Ministerin wird antworten. Bitte,

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Eva Viehoff GRÜNE

Subsidiäre und korporative Kulturpolitik stärken - Bürgerkultur statt Soziokultur

Kultur ist Teil der Demokratie. Die Kultur ist diejenige, die, wenn wir in die Geschichte schauen, als Erste Repressalien unterworfen war, als Kultur eben parteipolitisch definiert wurde. Und genau das machen Sie - nicht wir. Denn mir ist es wirklich egal, ob in einem soziokulturellen Zentrum die CDU eine Ortsverbandsversammlung abhält oder die Linke unbedingt über das Grundeinkommen diskutieren will. Vielmehr ist genau das der Punkt von Soziokultur. Ehrlich gesagt, Sie haben unser Grundgesetz wirklich nicht verstanden, in dem deutlich gesagt wird, dass Wissenschaft und Kultur frei sind. Wenn Sie schon Herrn Böll nicht verstehen, dann doch vielleicht das Grundgesetz. Und „frei" bedeutet: Es gibt von keiner Seite eine politische Beeinflussung von Kultur, und es darf von keiner Seite eine politische Beeinflussung von Kultur geben, weder von uns noch von Ihnen. Die Kultur kann machen, was sie will, solange sie sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt. Und das wollen wir erhalten.

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Christian Meyer

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Herr Minister wird antworten. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Alle naturschutzfachlichen Fragen werden natürlich in einem geregelten Genehmigungsverfahren geprüft. Und wenn eine Seekabeltrasse unter einer Insel verläuft ich weiß nicht, was genau Sie mit „Verdrängung gefährdeter Arten" im Meeresboden meinen wird auch diese Frage in einem Verfahren nach Recht und Gesetz geklärt. Ich möchte aber noch einmal betonen: Hierbei handelt es sich um relativ kleine Eingriffe. Sie müssen sich mal vorstellen, wie viele Quadratmeter das sind, und das dann mit dem Schaden vergleichen, der durch den von der AfD mit fossilen Energien immer wieder befeuerten Klimawandel und die dafür erforderlichen Eingriffe entsteht. Die größte Gefahr das habe ich übrigens auch am 1. Januar angesprochen ist die russische Schattenflotte mit ihren Öltankern. Das ist immerhin ein Thema, das Sie unterstützen. Wenn dort etwas passiert und wir eine Ölkatastrophe haben, dann ist unser Wattenmeer unwiederbringlich weg. Deshalb müssen wir uns auch darum kümmern, dass wir den Schutz vor diesen komischen Schiffen es ist gut, dass jetzt einige beschlagnahmt worden sind und Frachtern haben. Und da trägt die AfD, glaube ich, eine besondere Verantwortung. Danke, Herr Minister. - Die vierte Zusatzfrage von der Fraktion der CDU kommt von Frau Köhler. Bitteschön!

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Heike Koehler CDU

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Fraktion der CDU kommt ebenfalls von Frau Koehler. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Welche finanziellen Sicherheiten bestehen für den vollständigen Rückbau von Offshore-Anlagen im Küstenraum, und wer trägt das ökologische Risiko bei einem wirtschaftlichen Ausfall der Betreiber? Ich kann das nicht immer ganz auseinanderhalten:

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Pascal Leddin GRÜNE

Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität fördern - Niedersachsens und Deutschlands Landwirtschaft vor Agrarimporten von zum Teil fraglicher Qualität schützen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Thema jetzt wirklich rauf unter runter diskutiert. Aber die AfD blendet die Realität weiterhin aus. Wir haben es gerade eben erlebt. Die Preise noch einmal für Sie, Herr Dannenberg werden am Weltmarkt und durch die Marktmacht großer Handelsketten gebildet, nicht durch die Ukraine, auch wenn Ihnen das politisch sehr ins Bild passen würde. Einfache Schuldzuweisungen lösen keine Probleme. Aber an Problemlösung sind Sie ja ohnehin nicht interessiert. Ich hätte nicht gedacht, dass ich das hier vorne jemals sagen werde, aber es wurde alles gesagt. Dem kann ich nichts mehr hinzufügen. Den Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. Vielen Dank.

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Thorsten Paul Moriße AfD

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Herr Moriße trägt vor. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Moin, Kolleginnen und Kollegen! Ich verlese die Dringliche Anfrage der AfD-Fraktion: „40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben" 40 Jahre nach der Ausweisung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer stehen Beobachtern zufolge die Prinzipien des Schutzes und der Erhaltung dieses einzigartigen Naturraums unter erheblichem Druck. Ob Niedersachsen nun genug getan hat, um einen etwaigen Wandel des Wattenmeers von einem großräumigen, dynamischen Ökosystem hin zu einer bloßen Kulisse industrieller Nutzung zu verhindern, wird hiermit infrage gestellt. Die fortschreitende Industrialisierung des Wattenmeers greift inzwischen nicht nur punktuell ein, sondern verändert grundlegende Funktionsmechanismen des Ökosystems. Offshore-Technik mit Tausenden Fundamenten, Konverterplattformen und Kabelkorridoren sowie großdimensionierte Baggerarbeiten zur Fahrrinnenvertiefung stellen tiefgreifende technische Eingriffe dar. Diese Maßnahmen wirken direkt auf Strömungsverhältnisse, Sedimenttransport und die natürliche Gezeitendynamik - und bedrohen damit den Kern dessen, was den Nationalpark ausmacht. Das Wattenmeer lebt von Ebbe und Flut. Tidenhub, Flut- und Ebbstrom sowie die ständige Umlagerung von Sandbänken, Prielen und Wattflächen bilden die Basis für die Lebensräume unzähliger Tier- und Pflanzenarten. Wer den Meeresboden versiegelt, Strömungen blockiert oder Sedimente massiv umlagert, riskiert strukturelle Veränderungen dieses Systems. Die Annahme, dass derartige Eingriffe ohne langfristige Folgen bleiben, ist Experten zufolge angesichts der bestehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht haltbar. Herr Minister Meyer, beginnen wir mit den ersten drei Fragen: 1. Wie bewertet die Landesregierung den ökologischen Zustand des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer nach 40 Jahren Bestehen, insbesondere im Hinblick auf Artenvielfalt, Brut- und Rastvogelbestände, Schweinswale, Seehunde sowie das Leben am Meeresgrund? 2. In wie vielen Fällen wurden bei Genehmigungen gegebenenfalls Ausnahmen oder Abweichungen von naturschutzrechtlichen Standards unter anderem FFH- und Vogelschutzrichtlinie in Anspruch genommen? 3. Welches konkrete Leitbild verfolgt die Landesregierung für den Küstenraum im Jahr 2040: vorrangig geschützter Naturraum mit klar begrenzter Nutzung oder industriell geprägter Energie- und Logistikstandort mit integriertem Schutzgebiet? Vielen Dank. Danke schön. - Herr Minister Meyer antwortet für die

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Volker Bajus GRÜNE

Igel und andere Kleintiere vor Mäh- und Schneidemaschinen schützen - mehr Aufklärung für Verbraucherinnen und Verbraucher, mehr produktbezogene Regelungen für den Tierschutz

jus, Sie haben sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Vielleicht sagen Sie einfach mal kurz, was die Antragsteller hier möchten. Danke. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um das zu klären: Hier wurde zwischendurch empfohlen, der Anregung von Frau Kämmerling zumindest teilweise zu folgen. Wir würden eine Mitberatung im Umweltausschuss übernehmen und dem auch heute zustimmen. Gut, dann lasse ich jetzt zunächst über die Ausschussüberweisung, so wie der Ältestenrat sie empfohlen hat,

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Djenabou Diallo Hartmann GRÜNE

Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

sehr gerne. Bitteschön, Frau Diallo Hartmann! Vielen Dank, Herr Präsident. - Herzlichen Dank, Herr Kollege Uhlen, für die Zulassung der Frage. Ich spreche jetzt einmal von einem Fall, den ich wirklich kenne: von Fatima, die aus Niger kommt. Fatima hat in Niger als Pflegefachfrau gearbeitet, ist jetzt hier in Deutschland und würde gerne in demselben Beruf arbeiten. Sind Sie der Meinung, dass Fatima in der Lage wäre, hier als Pflegefachfrau zu arbeiten, wenn sie keinen Zugang zu einem Sprachkurs oder einer Qualifizierungsmaßnahme bekommt? Wir haben doch viele solcher Pflegefachfrauen und ‑männer. Was ist denn jetzt die Frage, Frau Diallo Hartmann? Sehen Sie die Möglichkeit, dass sie diesen Job machen kann, wenn sie die deutsche Sprache nicht spricht und an keiner Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen kann? Liebe Frau Kollegin Diallo Hartmann, vielen Dank für die Zwischenfrage, gibt sie mir doch die Gelegenheit,

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Brian Baatzsch SPD

27. Eingabenübersicht

Vielen Dank, Herr Präsident. - Hier geht es ja um das Startchancen-Programm und die Möglichkeiten, die sich damit bilden lassen. Die Petentin fordert im Prinzip ein, dass das Schulessen finanziert wird. Wenn wir uns das Startchancen-Programm aber genauer angucken, stellen wir recht schnell fest: Das wird schwierig werden, denn das Startchancen-Programm sieht das derzeit nicht vor. Das Startchancen-Programm ermöglicht vieles, auch in der Grundschule Fuhsestraße in Hannover-Leinhausen, um die es hier geht. Genau da ist es gerade erst möglich geworden aufgrund der Arbeit der letzten Bundesregierung und der aktuellen Landesregierung, dass viel Geld investiert werden kann, um an der Schule bessere Chancen zu schaffen und verschiedene Möglichkeiten zu bilden. Also grundsätzlich ist das erst mal ein positives Programm, das vieles mit sich bringt. Um diese Petition einzuordnen: Ich kann das Ansinnen dahinter durchaus nachvollziehen. Für das Mittagessen an Schulen ist jedoch nicht das Land zuständig, sondern der Schulträger und damit die Kommunen hier in Niedersachsen. Darüber hinaus gibt es eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die die Finanzierung von Schulessen nicht vorsieht. Unser Ziel sollte vor allem sein, gemeinsame Pilotprojekte kommunal auf die Beine zu stellen, um qualitativ hochwertiges Mittagessen in der Schule zu ermöglichen. Die Region Hannover zum Beispiel macht sich hier gerade auf den Weg, um positive Ideen zu entwickeln, um genau das möglich zu machen, und arbeitet an verschiedenen umsetzbaren Ideen. Da geht es also voran. Noch einmal: Die Zuständigkeit liegt beim Schulträger. Abschließend lässt sich feststellen: Das Anliegen der Petentin ist zwar nachvollziehbar, aber die Regierungsfraktionen votieren hier auf „Sach- und Rechtslage", weil erstens keine Zuständigkeit vorliegt und zweitens die Bund-Länder-Vereinbarung das gar nicht hergibt. Das ist nun einmal Fakt: Bund und Länder haben sich im Startchancen-Programm auf Eckpunkte geeinigt, die das überhaupt nicht hergeben. Es ist wichtig, dass wir diese Eckpunkte erst mal umsetzen, um das mit unseren Schulen bestmöglich zu erreichen. Deswegen bleiben wir bei „Sach- und Rechtslage". Herzlichen Dank.

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Christian Meyer

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

nister antwortet. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Der Herdenschutz bleibt eine ganz wichtige Säule und wird von den Tierhaltern auch eingefordert, da der Wolf ja bleibt. Wir sehen ja auch: Wenn wir einen guten Herdenschutz haben, dann geht die Zahl der Nutztierschäden zurück. Deshalb unterstützen wir die Weidetierhalter dabei. Wir haben im Dialogforum auch die bestehende Förderung geeint. Sie muss übrigens eine der größten aller Bundesländer sein. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung steht, dass bislang für Herdenschutzmaßnahmen bundesweit 24,3 Millionen Euro ausgegeben werden. Sie wissen, in Niedersachsen haben wir 8,9 Millionen Euro im Etat. Wenn Sie pro Wolf bzw. pro Weidetier umrechnen, dann dürfte Niedersachsen das Land sein, das die höchste Förderung hat. Ich bin sehr froh über die unbürokratische Weideprämie, die wir an Deichen und im Binnenland weiter zahlen. Das war auch ein Punkt der Schafhalter: Wenn jetzt mehr entnommen wird, ist dann unsere Prämie gefährdet? Nein, wir werden diese Prämie natürlich weiter halten. Übrigens: Am 1. April geht eine weitere Phase los. Letztes Jahr hatten wir schon viele Anträge. Wir werden natürlich auch die Weidetierhalter unterstützen. Wir haben im Dialogforum auch geeint es war auch eine Forderung des Landvolkes, der Pferdehalter‑ und der Rinderhalterverbände, dass sie mehr Förderung bekommen, dass wir die Kriterien ändern. Bislang konnte man Stichwort „Interventionsgebiet" bei zwei Rissen von Großtieren also Pferden oder Rindern eine Förderung vom Land bekommen. In Zukunft werden Nutztierhalter, die Pferde oder Rinder halten, schon ab einem Riss eine Förderung bekommen. Also auch dort weiten wir die Förderung aus; denn wir wollen einen Ausgleich zwischen Nutztierhaltung und dem Wolf erreichen. Es gibt auch viele Beispiele dafür, dass sich Wölfe auch dort aufhalten, wo Nutztiere gut geschützt sind. Im Bundestag war bei der Anhörung zum Jagdgesetz ein Schäfer aus Brandenburg zugegen er war auf Einladung der SPD-Bundestagsfraktion gekommen, der berichtete, dass er große Herden hat, aber die Wölfe mittlerweile direkt 100 m neben seiner Weide Rehe reißen und nicht an seine Herden gehen, weil sie Respekt vor dem Herdenschutz haben. Er sagte: Bitte lasst meine Wölfe in Ruhe und entfernt sie nicht! Diese Wolfsrudel sind unauffällig, und die sollten wir in Ruhe lassen. Das ist, finde ich, ein gutes Beispiel, wie man Schafhaltung, Weidetierhaltung und Wolf gut in Einklang bringt. Vielen Dank, Herr Minister.

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Pippa Schneider GRÜNE

Reform des BAföG

Bitteschön, Frau Schneider! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur noch 12 % aller Studierenden bekommen Bafög. Das liegt nicht daran, dass sowieso alle im Geld schwimmen würden, sondern daran, dass die Regelungen so veraltet sind, dass sie die Menschen einfach nicht mehr erreichen. Das BAföG-System braucht dringend eine Reform. Die Freibeträge müssen steigen und auch die Höhe des Bafög. Wie soll man zum Beispiel in einer teuren Uni-Stadt mit 380 Euro Wohnpauschale eine vernünftige Wohnung finden? So funktioniert Bildungsgerechtigkeit jedenfalls nicht. Unsere Bundesforschungsministerin erzählte neulich in einem Interview: Das Grundproblem am BAföG liegt daran, dass der Name nicht sexy genug klingt. Nicht, dass man sich mit dem BAföG-Satz kein Zimmer leisten kann. Nicht, dass kaum noch Studierende überhaupt noch Bafög kriegen. Nicht, dass man bei einem späten Studienwechsel eventuell Probleme bekommen kann, noch weiter mit dem BAföG gefördert zu werden. Nein, der Name ist das Problem. Ich kann Ihnen eines versichern, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn dieser Name geändert wird und sonst alles beim Alten bleibt, dann bleibt das BAföG genau das, was es ist: ein guter Gedanke, eine wichtige Idee, aber ein verstaubtes System, das längst nicht bei allen ankommt, die es eigentlich brauchen. Genau aus diesem Grund hat die Landesregierung eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, um die Bundesregierung daran zu erinnern, was sie versprochen hat: eine existenzsichernde Reform des BAföG. Wir müssen aber auch in Niedersachsen weiterhin daran arbeiten, dass Studieren bezahlbar bleibt und dass die Entscheidung für oder gegen ein Studium nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Einen ersten wichtigen Schritt haben wir bereits getan: mit der Wiedereinführung des Niedersachsen-Menü, mit 5 Millionen Euro, die wir über die politische Liste zur Verfügung gestellt haben. Anfang dieses Jahres durfte ich mit dem Wissenschaftsminister in Hannover die erste halbe Stunde dieses Niedersachsen-Menü in der Mensa ausgeben - ein vollwertiges Mensa-Essen für 2,50 Euro. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit. Denn richtiges Lernen funktioniert nur mit vollem Magen. Vielen Dank. Vielen Dank,

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Michael Lühmann GRÜNE

Freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen - Instrumente der wehrhaften Demokratie entschlossen nutzen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! „Die Würde des Menschen ist unantastbar." Dieser zeitlose wie wunderschöne und unveränderliche Satz steht nicht nur am Beginn unseres Grundgesetzes. Vielmehr gilt nach der Karlsruher Rechtsprechung, dass unsere freilich-demokratische Grundordnung in der Menschenwürde als obersten Wert ihren Ausgangspunkt findet. „Die Garantie der Menschenwürde umfasst insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit. Auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind damit nicht vereinbar." So das Bundesverfassungsgericht im Originalwortlaut 2017. Sie sehen, wie sensitiv Karlsruhe bei dem Kernwert unserer Verfassung ist. Die Menschenwürde als unabwägbares Menschenrecht ist dabei zentrale Lehre und zugleich Auftrag, den uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes, die Gräueltaten des NS vor Augen, mitgegeben und anvertraut haben. Die Menschenwürde „zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". Dieser zweite Satz aus Artikel 1 ist das „Nie wieder!" in den Buchstaben des Grundgesetzes, ein unmissverständlicher Auftrag, sich allem Wirken entgegenzustellen, das sich gegen die freilich-demokratische Grundordnung wendet. Dies gilt ausweislich des Artikels 21 ganz besonders für Parteien, die versuchen, diese Grundordnung planvoll anzugreifen. „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden" ‑ so steht es in Artikel 21 „sind verfassungswidrig". Sie sind es bereits. Nachdem auch der Verfassungsschutz Niedersachsen die AfD zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft hat, sind es nunmehr fünf Bundesländer und das Bundesamt für Verfassungsschutz, die zur gesicherten Einschätzung kommen: Die AfD greift die Grundordnung in ihrem Kern, die Menschenwürde, an. Die AfD ist mithin nach den Buchstaben des Grundgesetzes eine verfassungswidrige Partei. Dem müssen wir uns stellen. Damit müssen wir umgehen. Deshalb legen wir heute im Niedersächsischen Landtag einen Antrag vor, mit dem wir die Landesregierung bitten, sich einerseits im Bundesrat für einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht einzusetzen und zum anderen alle dafür notwendigen Schritte, insbesondere eine qualifizierte Sammlung im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, vorzubereiten. Wir stellen uns damit an die Seite der Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin sowie des Landes Schleswig-Holstein, die bereits ähnliche Anträge auf den Weg gebracht haben. Zugleich stellen wir uns entschieden an die Seite der wehrhaften Demokratie. Dabei war uns gemeinsam wichtig, dass wir zunächst auf die Entscheidung des VG Köln schauen. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt mit vielen Fingerzeigen im Hauptsacheverfahren, dass die gesamte AfD weiterhin verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Die Entscheidung im Eilverfahren ist gerade kein Freispruch. Das Gericht verlangt vielmehr einen umfassenderen Vortrag, um den Verdacht zur Gewissheit zu verdichten. Bis dahin nutzen wir die Zeit zur Vorbereitung eines Verbotsverfahrens. Liebe KollegInnen, unsere gemeinsame Erwartungshaltung hier ist klar: Auch Bundesinnenminister Dobrindt muss sich seiner Verantwortung stellen, auch Richtung Karlsruhe, wenngleich für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens das haben wir bei der NPD gesagt die Länder ausreichen. Liebe KollegInnen, ein Parteiverbotsverfahren ist kein Schritt, den man leichtfertig geht. Artikel 21 schützt Parteien in besonderem Maße und besteht zugleich darauf, dass die innere Ordnung demokratisch gestaltet und die Mittelverwendung korrekt sein muss. Auch das System Schledde scheitert genau hier am Grundgesetz. Unser Grundgesetz und in Konkretion das Bundesverfassungsgerichtsgesetz zeigen klare Verfahren auf, wie sich Demokratie gegen verfassungsfeindliche Parteien wehren kann und soll. Das abschließende Urteil fällt allein das Bundesverfassungsgericht - nicht Politik, nicht Parteien. Zugleich ist es die alleinige Aufgabe von Politik, dieses Verfahren auf den Weg zu bringen. Denn es steht uns aus tiefer Verantwortung gegenüber Artikel 1 Grundgesetz nicht zu, eine rechtsextremistische Partei vor Karlsruhe zu schützen. Es steht uns nicht zu, uns zwischen das Grundgesetz und Karlsruhe zu werfen, indem wir verhindern, dass das Verbotsverfahren gar nicht erst stattfindet. Ich bin heute den im Plenum anwesenden Petenten sehr dankbar, dass sie uns mit der Petition zum AfD-Verbotsverfahren diesen Auftrag auch in den Niedersächsischen Landtag hineingetragen haben. Mit dem vorliegenden Antrag zeigen wir, dass wir die Sorgen vieler Menschen in Niedersachsen sehr ernst nehmen. Ich bin gleichsam dem niedersächsischen Verfassungsschutz dankbar, dass er seinem allein gesetzlichen Auftrag mit großer Ernsthaftigkeit und Sorgfalt nachgekommen ist. Ich bin nach wie vor optimistisch, dass wir am Ende der Beratung ein starkes, ein gemeinsames Signal aussenden und dass wir bei der Frage: „Wie umgehen mit rechten Verfassungsfeinden in den Parlamenten?" nicht zwischen „politisch bekämpfen" und „höchstrichterlich prüfen" entscheiden, sondern dass wir uns gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und allen DemokratInnen im Land und im Parlament auf ein Sowohl-als-auch einigen. Dann werden wir auch weitere Länder von der Richtigkeit und Notwendigkeit des hier eingeschlagenen Wegs überzeugen. Liebe KollegInnen, vor zwei Jahren hat uns hier Leon Weintraub aufgefordert, gegen die Rechtsradikalen alles zu tun, was deren Angriff auf die Demokratie zu stoppen vermag. Mit Michel Friedman werben wir dafür, den Verfahren zu vertrauen, mit allem, was wir haben, in Verantwortung vor unserer Geschichte und vor unserem Grundgesetz der AfD entgegenzutreten, statt den Weg, den uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes mitgegeben haben, zu zerreden. Denn diese Verantwortung spüren wir alle im Grundgesetz und überall in unserer Demokratie diese AfD, diese Partei darf mit ihrem Angriff gegen die Demokratie nicht durchkommen, und sie wird damit auch nicht durchkommen. Herzlichen Dank.

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Christian Meyer

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

dann auch zustimmt. - Danke. Herr Minister Meyer antwortet. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich habe mehrfach den Gesetzentwurf der Bundesregierung begrüßt. Ich habe auch gesagt, dass es gut ist, wenn er kommt. Das haben Sie wohl irgendwie nicht gehört. Olaf Lies hat ja dazu letztes Mal eine Rede gehalten; da haben Sie vielleicht zugehört. Wir hätten uns in kleinen Punkten manchmal eine andere Formulierung gewünscht, zum Beispiel bei der Frage, wie viele Wölfe denn in jeder Region entnommen werden können. Denn wir haben das Problem, dass wir eine gemeinsame kontinentale Region haben, die vom Wendland über Brandenburg bis nach Bayern reicht. Und wenn die Bayern oder die Sachsen das Kontingent komplett ausschöpfen, könnten wir keine Problemwölfe mehr entnehmen. Deswegen haben wir immer gefordert, dass es zwischen den Ländern eine faire Koordinierung der Zahlen geben muss. Das ist eigentlich auch mit Mehrheit so beschlossen worden. Aber natürlich werden wir, wie immer, unser Abstimmungsverhalten kurz vorher festlegen. Wir gucken mal, was heute Nachmittag passiert. Aber natürlich begrüßen wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung, das habe ich auch mehrfach getan. Daran wird sich unser Abstimmungsverhalten natürlich orientieren. Vielen Dank, Herr Minister Meyer.

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Hartmut Moorkamp CDU

Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität fördern - Niedersachsens und Deutschlands Landwirtschaft vor Agrarimporten von zum Teil fraglicher Qualität schützen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend einen Antrag der AfD-Fraktion, der einem bekannten Muster folgt: große Worte, einfache Feindbilder und keine Lösung. Der Titel klingt wieder einmal zunächst harmlos. Ernährungssicherheit: Ja klar. - Stärkung unserer heimischen Landwirtschaft: Selbstverständlich. Wer will das nicht? Doch wie schon in der Aktuellen Stunde im Dezember geht es der AfD hierbei nicht um Lösungen, sondern ausschließlich um ein Narrativ: Billigimporte gefährden unsere Landwirte und Verbraucher. Doch dieses Narrativ trägt nicht; denn Niedersachsen ist Agrarland und somit auch Exportland. Unsere Wertschöpfung ist international verflochten, und verlässliche Handelsabkommen sichern unsere Absatzmärkte. Aber genau die von Ihnen geforderte Abschottung schafft keine Sicherheit; sie kostet Niedersachsen Märkte. Meine Damen und Herren, ja, es ist richtig: Viele unserer Landwirte blicken mit Sorge auf neue Handelsabkommen. Ständiger Preisdruck, steigende Auflagen und dazu internationale Konkurrenz verunsichern die Branche. Diese Sorgen nehmen wir als CDU-Fraktion sehr ernst. An die AfD-Fraktion gerichtet: Sie fordern in Ihrem Antrag, sämtliche Handelsabkommen im Agrarbereich zu stoppen und dem Agrarteil des Mercosur-Abkommens nicht zuzustimmen, solange Zollkontingente vorgesehen sind. Um es deutlich zu sagen: Beide Forderungen sind wirtschaftspolitisch ein Offenbarungseid, meine Damen und Herren. Zollkontingente bedeuten keinen ungeschützten Marktzugang. Sie begrenzen Mengen und sind klar regulierte Steuerungsinstrumente. Darüber hinaus enthält das Mercosur-Abkommen umfangreiche Schutzklauseln für die Landwirtschaft mit der Möglichkeit, bei Marktstörungen gegenzusteuern. Das ist ein differenziertes Schutzsystem und keine Bedrohung. Wer diese Instrumente grundsätzlich als Argument gegen Handelsabkommen nutzt, verkennt ihre Funktionen. Sie wollen Marktzugang für unsere Exporte, verweigern ihn aber anderen. Ich habe Ihnen im Ausschuss schon gesagt: Das ist aus unserer Sicht Rosinenpickerei. So funktionieren internationale Handelsbeziehungen ganz sicher nicht. Ich möchte Ihnen dazu auch zwei Beispiele nennen: Erstens. Deutschland ist im Futtermittelsektor auf Eiweißimporte angewiesen. Im Jahr werden rund 6 Millionen t Sojabohnen sowie Sojaschrot importiert. Dem standen 2024 rund 125 000 t heimisch erzeugtes Soja gegenüber. 6 Millionen t importiert, 125 000 t selbst erzeugt. Der Deutsche Verband Tiernahrung stellt in seiner Stellungnahme deshalb auch eindeutig klar: Ohne hochwertige Proteinimporte ist eine bedarfsgerechte, tierwohlorientierte Tierernährung in Niedersachsen nicht möglich. Das ist erst mal die fachliche Realität. Genau hier liegt auch der Widerspruch in Ihrem Antrag. Wenn wir Soja aus Südamerika importieren, ist das nach Ihrer Auffassung notwendig. Wenn andere Länder Agrarprodukte exportieren wollen, sprechen Sie von einer Marktgefährdung. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Das ist purer Opportunismus. Zweites Beispiel. Freihandel bedeutet nicht nur Import, sondern auch Exportchancen. Gerade im Schweinesektor steigert der Export weniger nachgefragter Teilstücke die Wertschöpfung pro Tier. Alle Branchenvertreter sehen hier ein enormes Potenzial und Steigerungen des Preises von sofort mindestens 10 Cent pro Kilogramm. Noch mal an die AfD-Fraktion gerichtet: Sie können sich ganz sicher sein, ich würde an dieser Stelle nicht für Freihandel werben, wenn ich überzeugt wäre, dass dieser Freihandel unseren niedersächsischen Betrieben schaden würde. Genau das Gegenteil ist nämlich der Fall. Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion fordert immer eine Debatte auf Basis von Fakten. Deshalb haben wir Ihnen noch eine Expertenanhörung zu diesem Antrag zugestanden - mit einem mehr als eindeutigen Ergebnis. Keine einzige Stellungnahme stützt die AfD-Position. Keine einzige Stellungnahme! Herr Güldner hat gerade ausgeführt, wenn Sie gestern Abend vor Ort gewesen wären, hätten Sie festgestellt, auch in der Agrar- und Ernährungsbranche Niedersachsens stützt keiner Ihre Argumentation, denn Ihre Argumentation geht weder ökonomisch noch fachlich. Kaum sind Sie entlarvt, verfallen Sie in Ihr altbekanntes Muster. Zur Ablenkung von Ihrer eigenen Unkenntnis rücken Sie die Ukraine in den Mittelpunkt eines Änderungsvorschlags und konstruieren besondere Risiken für Verbraucher in Niedersachsen. Oder anders gesagt: Sobald Ihnen die Argumente ausgehen, konstruieren Sie Feindbilder. Ich will Ihnen an dieser Stelle deutlich sagen, ich finde das perfide, und ich finde das auch wirklich verwerflich. Denn das europäische Schnellwarnsystem RASFF steht für eine funktionierende Kontrolle bei Importen. Einzelmeldungen, die Sie hier angeführt haben, sind kein Beleg für systematische Probleme. Ganz konkret zu uns hier in Niedersachsen: Die Antwort der Landesregierung auf Ihre Kleine Anfrage zu dem Thema ist auch eindeutig. Seit 2016 wurden 168 Lebensmittelproben mit Ukrainebezug untersucht - ohne eine einzige Grenzwertüberschreitung bei Rückständen oder Kontaminationen. Im Futtermittelbereich waren es sogar 356 Proben bei einer Menge von ungefähr 920 000 t Importware: Insgesamt gab es drei Beanstandungen wegen Verpackungsresten oder Ambrosia-Samen. Es gibt keine systematischen Auffälligkeiten, es gibt keine besonderen Gefährdungen oder Gründe für eine Dramatisierung. Genau deshalb wird deutlich, worum es der AfD bei diesem Antrag eigentlich geht, nämlich um die grundsätzliche Frage, ob wir auf geregelten Freihandel setzen, etwa beim Mercosur-Abkommen, oder auf Abschottung und nationale Alleingänge. Apropos Mercosur. Ich will es deutlich sagen: Wir in Niedersachsen brauchen dieses Handelsabkommen. Es stärkt unsere Wirtschaft, und es stärkt unsere Landwirtschaft. Umso bemerkenswerter war das Verhalten der deutschen Grünen im Europäischen Parlament. Gemeinsam mit den politischen Rändern haben sie die Ratifizierung des Abkommens verzögert. Bei jeder Gelegenheit sprechen sie von politischen Abgrenzungen und Prinzipienfestigkeit. Wenn es jedoch um die eigene Ideologie geht, werden diese Maßstäbe von ihnen erstaunlich flexibel ausgelegt. Auch Sie, Frau Ministerin Staudte, haben sich zu Mercosur in sehr merkwürdiger Art und Weise geäußert. Die Aussagen, mit denen Sie im Rundblick am 12. Januar zitiert wurden, sind fachlich mindestens genauso fragwürdig wie so manche Forderung in diesem Antrag. Die Bundesregierung hingegen, allen voran Kanzler Merz, folgt hier einer klaren Agenda. Das im Rahmen seines China-Besuchs in Aussicht gestellte Regionalisierungsabkommen für Schweinefleisch begrüßen wir ganz ausdrücklich. Letzter Satz! Wir stehen als CDU-Fraktion für Freihandel mit klaren Regeln. Den AfD-Antrag lehnen wir ab, weil er keine Lösungen bietet. Die AfD steht für Abschottung, wir stehen für Verantwortung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Wiard Siebels SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Vielen herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht im Kern um den Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl. Wir haben den Zuschnitt der 87 existierenden Wahlkreise in Niedersachsen, den die Große Koalition in der vergangenen Wahlperiode nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen hatte, angewandt und haben uns dabei in einer 25-%-Abweichungsregelung bewegt, die allseits anerkannt war. Es gab lediglich ein Staatsgerichtshofsurteil aus dem Jahre 2000, das erklärte, dass bei 33⅓ % Abweichung die Grenze der Verfassungskonformität definitiv überschritten sei. Obwohl wir diese Vorgaben nach bestem Wissen und Gewissen und auch in der bisherigen Rechtslage befolgt haben, urteilte im Dezember 2024 der Niedersächsische Staatsgerichtshof klar und deutlich, dass dieser Zuschnitt der Wahlkreise also nicht aller 87, sondern nur derjenigen, die über eine bestimmte Abweichung hinausgingen nicht verfassungskonform gewesen ist, meine Damen und Herren. Um das deutlich zu machen: Die durchschnittliche Zahl der Wahlberechtigten in den 87 Wahlkreisen betrug zu diesem Stichtag 69 710. Um nur ein Beispiel zu nennen: Der schönste und beste, allerdings in diesem Fall auch der größte Wahlkreis war der Wahlkreis Aurich mit 87 744 Wahlberechtigten, das waren rund 25 % mehr. Nach Auffassung des Staatsgerichtshofes war das zu viel. In diesem Urteil vom Dezember 2024 hat der Staatsgerichtshof klargestellt, dass im Regelfall eine Abweichung vom Mittelwert von plus bzw. minus es gilt ja in beide Richtungen 15 % zulässig ist und es gleichermaßen zulässig ist, diese 15 % auch bis zu maximal 25 % zu überschreiten. Je weiter man die 15 % überschreitet, desto stärker ist es notwendig, das durch eine verfassungskonforme Begründung zu rechtfertigen. Das bedeutete für den Niedersächsischen Landtag für die nächste Wahl soll das gelten; das hat der Staatsgerichtshof klargestellt, dass sich 33 von 87 Wahlkreisen nicht in einem korrekten Zuschnitt befanden. Man kann sich leicht vorstellen: Wenn 33 Wahlkreise entweder zu klein oder zu groß sind, dann braucht man zur Kompensation mindestens jeweils einen der Nachbarwahlkreise. In Summe kann man also sagen, dass fast alle der 87 Wahlkreise in Niedersachsen einer Überprüfung unterzogen werden mussten. Das stellt den Landtag wenngleich das Urteil in seiner Differenziertheit, das will ich ausdrücklich sagen, aus meiner Sicht sehr weise und ausgewogen ist vor eine große Herausforderung. „Gewachsene Verwaltungsgrenzen", „lokale Verankerung der Abgeordneten" und eine „Stabilität der Repräsentation" waren dabei die Leitschnur unserer Überlegungen. Sie haben es gerade gemerkt: Das sind Zitate aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs. Es hat dann einen Vorschlag des Landeswahlleiters zum Neuzuschnitt gegeben, dem man ausdrücklich attestieren muss, dass er mathematisch wohl der präziseste gewesen ist. Allerdings sind aus unserer Sicht, also aus Sicht der SPD-Fraktion und der Grünen-Fraktion, die auch vom Staatsgerichtshof anerkannten Kriterien wie „historisch gewachsene Verwaltungs- oder Gemeindegrenzen", „regionale und historische Verankerung", das Verhindern der „Zersplitterung von politisch und geografisch-gesellschaftlich homogenen Einheiten", „geografische Besonderheiten", „lokale Kohärenz", „landsmannschaftliche Zugehörigkeit" nicht hinreichend berücksichtigt worden. Deswegen haben wir ein eigenes Modell entwickelt. Dieses Modell hat zum Inhalt, dass wir aus 87 Wahlkreisen in Niedersachsen gerne 90 Wahlkreise machen würden. Das hätte den Vorteil, dass an keiner Stelle ein Wahlkreis aufgelöst werden müsste wir also eine Kontinuität haben und dass im Bereich Weser-Ems wenn wir sozusagen in alten Regierungsbezirken denken; sie hat sich übrigens auch der Landeswahlleiter zum Vorbild genommen anders als im Landeswahlleitermodell nicht zwei neue Wahlkreise zu schaffen wären, sondern drei. Der Unterschied zum Vorschlag des Landeswahlleiters wäre also ein Wahlkreis mehr, aber es wäre an keiner Stelle etwas zu streichen, und an keiner Stelle würden deshalb Zusammenhänge komplett aufgebrochen. Aus unserer Sicht ist das deshalb unter den Aspekten Kontinuität und auch Nachhaltigkeit vernünftig. Dann hat es eine Prognose gegeben. Das haben wir bisher, nach meiner Erinnerung jedenfalls, noch nicht gehabt. Es wurde also nicht nur über die uns aktuell vorliegenden Zahlen gesprochen, aufgrund derer wir ja die Abweichungen zu berechnen hatten, sondern es wurde eine Prognose hinzugezogen, wie sich diese Zahlen bis zum Wahltag voraussichtlich so muss man das ja formulieren entwickeln werden. Das hat dazu geführt, dass wir an der einen oder anderen Stelle noch etwas nachgeschärft haben, um die entsprechenden Vorgaben einhalten zu können. Dabei ist beispielsweise im Emsland auch noch eine Änderung aufgenommen worden, die sich mathematisch unproblematisch umsetzen ließ und dem Wunsch der dort ansässigen Verantwortlichen entsprach. Wir haben also bei insgesamt 90 Wahlkreisen die Vorgaben des Staatsgerichtshofes eingehalten. Wir haben lediglich bei 4 von 90 Wahlkreisen eine Überschreitung der 15‑%-Regelung in Kauf nehmen müssen, und zwar um 0,17, 0,46, 0,62 bzw. 1,39 Prozentpunkte. Eine maximale Abweichung um 1,39 Prozentpunkte erscheint vor dem Hintergrund des Staatsgerichtshofsurteils, nach dem es im Grunde genommen möglich ist, nicht nur um 15 %, sondern sogar um bis zu 25 % abzuweichen, allemal ausgewogen und vernünftig. Wir glauben deshalb, dass wir in Summe einen ausgewogenen Vorschlag vorgelegt haben, und unsere Rückmeldungen belegen das auch. Es gibt die Kritik, dass dies quasi automatisch zu einer „Aufblähung" so war das Stichwort des Landtages führen würde. Diese Kritik teilen wir nicht, allein schon, weil wir uns keine Prognose des nächsten Wahlergebnisses und mithin auch keine Prognose der Zusammensetzung des nächsten Niedersächsischen Landtages zutrauen. Klar ist, dass die bisherige Zahl von 87 Wahlkreisen abgeleitet ist von der früheren Zahl der Abgeordneten 155, sie war gesetzlich geregelt, die 2004 auf 135 reduziert worden ist, wobei man im gleichen Verhältnis die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten von 100 auf 87 reduziert hat. Aber das ändert nichts daran, dass sowohl die gesetzliche Gesamtzahl von 155 als auch die 100 die damalige Zahl der Wahlkreise im Grunde genommen auch gegriffene Zahlen gewesen sind. Deswegen halten wir das ausdrücklich für richtig und zulässig. Am Rande will ich erwähnen, dass wir bei dieser Gelegenheit einer Änderung des Auszählverfahrens zu Sainte-Laguë/Schepers ich bin mir nicht sicher, ob ich es richtig ausgesprochen habe zugestimmt haben. Dieses Verfahren scheint mir aus mathematischer Sicht quasi der goldene Mittelweg zwischen dem Verfahren nach Hare/Niemeyer und dem d'Hondtschen Verfahren zu sein. Deswegen halte ich es für absolut plausibel, dass es sich im Bund und in immer mehr Bundesländern durchsetzt, weil es mathematisch wohl die korrekteste Abbildung des Wahlergebnisses in Mandatszahlen ermöglicht. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen dagegengestimmt. Das hat mich sehr betrübt. Im Innenausschuss haben Sie sich konsequenterweise enthalten. Ich hätte doch die Hoffnung, dass Sie das Verhalten diesmal noch steigern können. Demgemäß müssten Sie heute zustimmen, und genau darum bitte ich Sie. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Jörn Schepelmann CDU

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass die Ministerin Frau Hamburg ‑ doch, das darf ich gerade eben in ihrer Antwort gesagt hat, dass sie es für ausreichend erachtet, den Landtag mittels Pressemitteilung zu unterrichten, frage ich Sie: Wann erhält der Landtag die nächste Pressemitteilung, in der Sie mitteilen, welche Maßnahmen Sie zukünftig nicht mehr umsetzen können, wenn Sie alle drei bis fünf Jahre die Tablets ersatzbeschaffen müssen? Danke, Herr Schepelmann. - Frau Ministerin wird antworten.

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Falko Mohrs

Subsidiäre und korporative Kulturpolitik stärken - Bürgerkultur statt Soziokultur

für die Landesregierung Herr Minister Mohrs. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es gehört. Eigentlich war zu diesem Antrag alles gesagt, nachdem sich die Kulturdachverbände akku und ALLviN geäußert hatten. Sie haben sich nämlich in einer Stellungnahme dahin gehend geäußert, dass sie sich eben nicht vereinnahmen lassen, dass sie sich explizit dagegen aussprechen, dass gegen einzelne Kulturschaffende oder Kulturverbände oder Richtungen agitiert wird, und dass sie solidarisch miteinander dafür stehen, dass Kunst und Kultur in Niedersachsen frei sind - frei von politischer Einflussnahme, frei von anderen Einflussnahmen. Das war genau die Stellungnahme, die dagegen gerichtet war, dass Kultur politisch vereinnahmt wird. Deswegen müssen Sie, meine Damen und Herren der AfD, sich fragen lassen, was das für eine kulturpolitische Strategie ist, wenn Sie einem Verband aus rein politisch motivierten Hintergründen die Existenzgrundlage entziehen wollen. Wenn Sie also tatsächlich fordern, Frau Schülke das müssen Sie sich aus Ihrem eigenen Antrag vorhalten lassen; das ist ja Ihr Zitat, dass die Kulturpolitik neu „auszurichten" ist, dann bedeutet das nichts anderes, als dass Sie genau eine politische Neuausrichtung der Kulturpolitik fordern, die auch das ist aus Ihrem Antrag entnommen „edukativ" ist, also erziehen soll, also plötzlich offensichtlich auch noch einen Erziehungsauftrag hat. An der Stelle müssen Sie bitte die Stellungnahmen der Landesregierung schon richtig zitieren, die nämlich sagt, dass bei einem so jungen Land wie Niedersachsen der Begriff einer niedersächsischen Kultur in der Tat unvollständig ist, weil wir haben es gehört; der Kollege Schatta hat es deutlich gemacht das Land Niedersachsen aus dem Freistaat Braunschweig, dem Freistaat Oldenburg, dem Land Hannover und dem Freistaat Schaumburg-Lippe entstanden ist. Auch die Pflege dieser regionalen Identitäten ist uns ein wichtiges Anliegen und Teil unserer Kulturpolitik in Niedersachsen, meine Damen und Herren. Sie fordern also, dass Kulturpolitik nach politischen Maßgaben gestaltet wird, dass Sie einteilen, welche Kultur es wert ist, als Kultur betrachtet zu werden, oder und das führt uns rund 90 Jahre zurück welche Kultur vielleicht als entartet dargestellt werden müsste. An diese Parallelen, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir mit Sicherheit nicht anknüpfen. Unsere Auswahlkommissionen da seien Sie völlig unbesorgt, die wir als Landesregierung haben, mit denen wir Förderentscheidungen gemeinsam treffen, sind durch Fachlichkeit aus der Kultur heraus besetzt und eben nicht politisch geprägt. Ich will in aller Deutlichkeit sagen: Mit dieser Landesregierung wird all dies nicht passieren. Ich bin den Abgeordneten Schattauer, Viehoff und Prange sehr dankbar - Verzeihung, Olli! Ich bin den Abgeordneten Schatta, Viehoff und Prange sehr dankbar, dass wir hier auch als Landtag in dieser Deutlichkeit klargemacht haben, dass wir für die Freiheit der Kultur stehen, wie sie im Grundgesetz unserer Bundesrepublik Deutschland verankert ist. Das ist unser Verständnis. Kultur muss nichts, Kultur darf aber fast alles. Das ist unser Verständnis. So machen wir Kulturpolitik. Danke, dass sich der Ausschuss so klar gegen diese politische Vereinnahmung der Kultur positioniert hat! Vielen Dank.

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Alfred Dannenberg AfD

Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität fördern - Niedersachsens und Deutschlands Landwirtschaft vor Agrarimporten von zum Teil fraglicher Qualität schützen!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege Moorkamp, so einfach lasse ich Sie hier nicht vom Platz. Denn eines müssen wir mal sagen: Wir wollen doch wohl wahrhaftig bleiben. Und da haben Sie sich mit mir gerade den Richtigen ausgesucht. Erstens. Was Sie mir hier andichten wollen bei meinem Antrag dass da drinstünde, es sollten sämtliche Handelsabkommen gestoppt werden, stimmt nicht. Der ganze Satz in den Forderungen lautet, sämtliche Handelsabkommen zu stoppen, „die unserer heimischen Landwirtschaft schaden", zumindest hinsichtlich ihres Agrarteils. Das ist eine Einschränkung. Es gehört zur Redlichkeit, dass man das nicht unter den Tisch fallen lässt. So, und jetzt die zweite Sache: Ihr Wort mit der Rosinenpickerei habe ich im Ausschuss auch schon vernommen. Jetzt sage ich Ihnen mal was das gilt nicht nur für den Herrn Mohrmann, sondern für die gesamte CDU und alle anderen auch; jetzt hören mal alle Altparteien gut zu!: Ich und wir von der AfD würden uns wünschen, wenn die in Regierungsverantwortung Stehenden im positiven Sinne für unsere Interessen Rosinenpickerei betreiben würden, sie eine interessengeleitete Außenpolitik machen würden und sich das auch in Handelsabkommen widerspiegeln würde! So sieht es nämlich aus. Dafür treten wir ein. Nennen Sie das ruhig Rosinenpickerei! So, und dann die nächste Sache: Wir wollen auch mal bei der Wahrheit bleiben, Herr Moorkamp. Sie sagen, die Stellungnahmen wären angeblich alle nur zuungusten dieses Antrags gewesen. Ich zitiere aus der Vorlage 2 vom Deutschen Verband Tiernahrung: „Die im Antrag beschriebenen Herausforderungen im internationalen Agrarhandel sind real". Ei gucki schau! Und noch ein Zitat: „Der DVT unterstützt im Interesse der Tierhalter ... gleiche Qualitäts‑, Umwelt‑ und Sicherheitsstandards für importierte Agrargüter." Da haben Sie es! Aber bitte doch nicht solche pauschalen Aussagen, wie Sie sie eben getroffen haben!

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Laura Hopmann CDU

Zeitnahe Evaluation des Hebammenhilfevertrages und Einbringung der Ergebnisse auf Bundesebene

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis vor wenigen Monaten haben wir zwölf Kreißsäle in Niedersachsen gehabt, die überwiegend oder ausschließlich mit freiberuflich organisierten Beleghebammen gearbeitet haben. 2023 machte das ca. 8 500 Geburten durch diese Beleghebammen in Niedersachsen aus. Und nun bekommen diese Hebammen aufgrund der neuen Gebührenordnung namens „Hebammenhilfevertrag" deutlich weniger Gehalt. Das sind inzwischen keine bloßen Befürchtungen mehr, das ist durch Abrechnungen der Abrechnungszentrale für Hebammen nachweisbar. Das war auch schon im Dezember erkennbar, als wir als CDU-Fraktion den Hebammenhilfevertrag in der Aktuellen Stunde hier im Landtag zum Thema gemacht haben. Ja, diese Gebührenordnung für Hebammen wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden verhandelt, beziehungsweise wurde er von der Schiedsstelle so beschieden, aber der GKV-Spitzenverband hat in einer Protokollnotiz auch zugesagt, „nach Vorliegen repräsentativer Abrechnungsdaten zum nächstmöglichen Zeitpunkt gemeinsam" zu evaluieren, und zwar in einer „paritätisch besetzten Arbeitsgruppe" und „erforderlichenfalls unverzüglich Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Vergütungssystems" aufzunehmen. Das, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, können die betroffenen Hebammen derzeit noch nicht erkennen. Das ist wirklich ein Problem und ein schlechtes Signal an den gesamten Berufsstand. Schließlich geht auch aus einer vor zwei Wochen, im Februar, veröffentlichten Auswertung der Monate Juli bis Dezember 2025 hervor, dass trotz einer Eins-zu-eins-Betreuungsquote von 44 % die Gesamtabrechnungserlöse aller Beleghebammenteams 12 % unter den Erlösen des bisherigen Vertrags liegen bei gleichzeitig deutlich gestiegenen Bereitschaftszeiten. Nachgewiesen ist auch, dass dadurch der Verdienst pro Arbeitsstunde um 27 % sinkt. Das ist eine ganz schöne Hausnummer, meine Damen und Herren, und steht der Prognose des GKV-Spitzenverbands entgegen, nach der die Beleghebammen ab einer Eins-zu-eins-Quote von 25% eigentlich mehr verdienen sollten als früher. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit sehr bei den niedersächsischen Beleghebammen bedanken, die trotz dieser zutiefst unbefriedigenden Situation weiter durchhalten, die Schwangeren und Familien nicht im Stich lassen und teils sogar unbezahlt arbeiten. Das findet so statt. Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei den beiden Beleghebammen Anja Samborski und Tanja Kenkel, die in ihrer Freizeit unermüdlich Aufklärungsarbeit und Lobbyarbeit für die Belegteams in Niedersachsen leisten. Lassen Sie es mich noch einmal in aller Deutlichkeit sagen: Es ist allerhöchste Eisenbahn für die versprochenen Nachverhandlungen. Das kann auch gerne als Appell an alle diejenigen in Berlin verstanden werden, die etwas dazu beitragen können. Denn momentan sind wir in einer Situation, in der die Hebammen teilweise unter einem Abrechnungschaos leiden, das durch den neuen Vertrag und die neuen Abrechnungsbögen verursacht wird und dazu führt, dass ihnen für ihre erbrachten Leistungen Abschläge gezahlt werden, die die laufenden Kosten nicht decken. Es ist leider so gekommen wie befürchtet und vielfach angemahnt wurde: Die Hebammen gehen finanziell in eine deutliche Vorleistung, die sie sich kaum leisten können. Sie kommen meist nur noch deswegen zurecht, weil sie Ehepartner oder Ehepartnerinnen haben, die das auffangen können. Was das mit dem Berufsstand insgesamt, mit den Dienstbelegteams in Niedersachsen und somit mit der Versorgungssicherheit in der Geburtshilfe macht, das kann sich eigentlich jeder denken. Insofern ist für uns klar, dass die grundsätzliche Problematik zwar von den Selbstverwaltungspartnern geklärt werden muss. Aber gleichzeitig ist für uns auch klar, dass wir hier in Niedersachsen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten für die Belegkreißsaalteams weiterhin in äußerster Alarmbereitschaft sein müssen und auch noch einmal ernsthaft prüfen sollten, ob nicht in irgendeiner Art und Weise ein Rettungsschirm notwendig ist; das möchte ich in Richtung Landesregierung anregen. Denn was passiert, wenn beispielsweise der relativ große Dienstbelegkreißsaal in Vechta mit ca. 1 500 Geburten jährlich den Betrieb aus Personalmangel nicht mehr aufrechterhalten könnte? Dafür brauche ich, ehrlich gesagt, keine Evaluation aus dem Ministerium in drei oder in sechs Monaten. Diese Geburten müssten sich dann nämlich auf andere Häuser in der Region verteilen. Was das an Stress und Belastung für das Personal vor Ort und für die werdenden Eltern bedeutet, muss doch jedem klar sein. Dieses Gedankenspiel zeigt auch: Der Hebammenhilfevertrag wirkt sich nicht nur auf wenige Beleghebammen und ihren Geldbeutel aus, sondern im Zweifel auf die gesamte geburtshilfliche Szene in Niedersachsen, auf 60 000 Geburten und somit potenziell auf 60 000 Familien. Frau Klages, zwar ist das heute die erste und noch keine abschließende Beratung, aber ich kann schon jetzt sagen, dass wir über den Punkt, an dem Ihre Vorschläge passend gewesen wären, längst hinaus sind. Die Bayern haben einen ganz ähnlichen Antrag erarbeitet, aber das ist vor ungefähr einem halben Jahr gewesen. An dieser Stelle würde ich gerne einmal die Kollegin Emmi Zeulner von der CSU aus dem Deutschen Bundestag erwähnen, die äußerst fleißig und überzeugend am Vermitteln zwischen Hebammen und GKV ist, inzwischen auch mit Unterstützung von Carsten Linnemann, was ich sehr wertschätze. Auch hier in Niedersachsen sind wir im Parlament seit Monaten dabei, durch unsere parlamentarischen Mittel nämlich Kleine Anfragen, Dringliche Anfragen, Aktuelle Stunden Analysen sozusagen zu erzwingen. Auch ich habe mir natürlich sehr genau gemerkt, was heute Morgen zu dem Thema gesagt wurde Frau Em ken hat es eben dankenswerterweise wiederholt, nämlich dass der Gesundheitsminister Philippi das Thema Hebammenhilfevertrag als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz auch bundesweit auf die Tagesordnung setzen wird. Das erwarten wir auch, und dabei unterstützen wir gerne. - Danke. Wir stehen gleichzeitig aber auch weiterhin zu unserer Forderung, dass im Zweifel das Land Niedersachsen selbst mit einer Überbrückungsfinanzierung tätig wird. Das würde keine Milliarden kosten, aber ein unschätzbar wichtiges politisches Signal an die Szene senden. Das ist mir im Zweifel wichtiger als politische Zuständigkeiten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Kollegin Hopmann. - Bevor ich die

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Jessica Miriam Schülke AfD

Reform des BAföG

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Armutsrisiko für Studenten liegt deutschlandweit aktuell bei 35% . Dennoch stellen mehr als die Hälfte der Förderberechtigten keinen Antrag auf BAföG. Die Förderquote liegt nur noch bei 12 %. Das stellt ein großes Problem dar. In der heutigen Fragestunde der SPD befassen wir uns daher mit dem Thema einer BAföG-Reform, die eigentlich Sache des Bundes ist, aber natürlich auch Niedersachsen betrifft. Stellen wir uns vor, ein Student in Hannover zahlt 550 Euro Warmmiete für ein Zimmer. Das BAföG-Amt gibt ihm nur 380 Euro Wohnpauschale. Damit ist noch nicht einmal die Miete gedeckt. Wovon soll man dann noch leben? Zwei Gründe dafür, dass Wohnen für viele unerschwinglich geworden ist, sind unter anderem die Energiekosten der ideologiegetriebene Ausstieg aus der Kernenergie und der Handelsboykott von russischem Gas treiben diese Kosten immer weiter nach oben und somit auch die Mieten und eine Verknappung auf dem Wohnungsmarkt durch die unregulierte Masseneinwanderung nach Deutschland. Wenn jährlich eine Stadt in der Größe von Bremen nach Deutschland einwandert, muss man auch Wohnraum schaffen. Das ist die bittere Realität, die die Altparteien verschuldet haben und der sich viele junge Leute schon lange gegenübersehen - hier in Niedersachsen und bundesweit. Deshalb haben wir die Landesregierung eben gefragt, warum ihr erst 2026 einfällt, dass das BAföG einer grundsätzlichen Reform bedarf. Die Antwort darauf war recht dünn. Ich erinnere Sie noch mal: Im Jahr 2024/2025 trat noch unter der Ampelkoalition, an der ja auch die SPD beteiligt war, das 29. BAföG-Änderungsgesetz in Kraft. 2024 waren Sie, Herr Minister Mohrs, war die Landesregierung bereits zwei Jahre im Amt. Warum haben Sie sich nicht damals direkt mit einer Reform des BAföG-Gesetzes beteiligt, wenn Ihnen das doch so wichtig ist? Ich möchte an dieser Stelle hervorheben, dass die AfD-Fraktion im Bundestag bereits 2024 einen Antrag eingebracht hat und eine umfangreiche Reform gefordert hat. Dieser Antrag beinhaltete unter anderem folgende Punkte: Das BAföG muss zurück zu seiner Kernaufgabe: die finanzielle Unterstützung für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Keine Ausweitung auf Studenten, die sich selbst finanzieren können durch eigenes Vermögen oder hohes Elterneinkommen, denn das widerspricht dem Geist einer echten Sozialleistung. Eine Entbürokratisierung durch eine drastische Vereinfachung des Antragsverfahrens, durch digitale Vernetzung, automatischen Datenabgleich und durch Abbau von Nachweispflichten. Wahlfreiheit bei der Frage „Zuschuss oder Darlehen?" - nicht mehr zwangsweise kombiniert. Eine strenge Bedürftigkeitsprüfung. Die Altersgrenze zurück auf 30 Jahre. Und keine Studentenstarthilfe für Empfänger von Asylbewerberleistungen. Hätte man diesem Antrag damals zugestimmt und die Punkte der AfD in das BAföG-Gesetz mit aufgenommen, müsste es den Antrag der Niedersächsischen Landesregierung im Bundesrat und die heutige Fragestunde nicht geben. Mein Fazit: Unser BAföG benötigt dringend eine umfangreiche Reform. Dem stimmen wir zu. Kurzfristige Regelungen des Landes sind allerdings nicht zielführend. Es bedarf vielmehr eines sehr gut vorbereiteten Entwurfs für ein 30. Änderungsgesetz zum BAföG, das diesmal insbesondere die genannten Punkte des AfD-Antrags mit übernimmt. Nur so entsteht ein Gesetz, das Studenten tatsächlich Entlastung bringt. Ich möchte außerdem noch anmerken: Dass Frau Abgeordnete Hillberg Jobs wie Kellnern als „mistig" bezeichnet, sagt wirklich mehr über sie aus und über die Einstellung der ehemaligen Arbeiterpartei der SPD als über den eigentlichen Beruf. Vielen Dank.

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Cindy Lutz CDU

Reform des BAföG

Der Minister hat ein gutes Zeitmanagement betrieben. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! BAföG ist mehr als nur finanzielle Unterstützung. Für viele junge Menschen in Niedersachsen entscheidet es über Chancen, Aufstieg und Zukunft. Es entscheidet darüber, ob Studieren eine Möglichkeit der Selbstverwirklichung und gesellschaftlicher Teilhabe bleibt oder ob es zum Luxusgut wird, der vom Geldbeutel der Eltern abhängt. BAföG trägt, schützt und schafft Unabhängigkeit. Und genau hier liegt der Kern: Studieren darf keine Frage des Elternhauses sein - wobei ich, Herr Mohrs, es eigentlich gut finde, wenn die Studierenden nebenbei arbeiten, vielleicht nicht arbeiten müssen. Aber ich denke, auch nebenbei zu arbeiten trägt zu dieser Unabhängigkeit bei. Deshalb ist es umso unverständlicher, dass die Umsetzung der BAföG-Reform auf Bundesebene aktuell stockt. Ist es nicht möglich wie bei vielen dringenden Themen oder wichtigen Themen, die auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden sind, dass vom Finanzminister dieses Geld auch bereitgestellt wird, wie unsere Bundesforschungsministerin Dorothee Bär dies fordert? Um unsere Studierenden zu entlasten, brauchen wir zusätzliches Geld. Dieses zusätzliche Geld darf nicht aus dem Forschungsetat kommen, denn wir wollen Forschung und Innovation nicht gegen unsere Studierenden stellen. Ihre Fragestunde heute Morgen wirkt aber ein bisschen wie ein kleines Ablenkungsmanöver. Nach drei Jahren im Amt lohnt sich auch ein Blick auf die Landesebene und auf Ihre Hausaufgaben aus dem Koalitionsvertrag, den Sie hier vor Ort geschlossen haben, Herr Minister. Ich nenne dabei nur ein Beispiel: Was definitiv offen ist, was kritisiert wird, ist die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren. Groß versprochen und in der NHG-Novelle nicht dabei! Die Studierenden fordern auch zu Recht die Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags. Hier gibt es viel Bürokratie und wenig, was übrig bleibt. Auch über die Semesterbeiträge, zu denen ich eben schon eine Frage gestellt habe wir in Niedersachsen sind Spitzenreiter, kann man durchaus mal nachdenken. Das Niedersachsen-Menü für alle mag medienwirksam klingen. Es ist aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein und reicht bei Weitem nicht aus, um die realen Belastungen unserer Studierenden abzumildern. Wir als CDU sagen ganz klar: Das BAföG muss funktionieren. Es muss digital, unkompliziert und schnell beantragbar sein. Die Wohnungspauschale muss angepasst werden, der Grundbedarf auf das Grundsicherungsniveau angehoben werden. BAföG bedeutet mehr als Geld. Es ist eine Investition in die Zukunft unserer jungen Menschen: in Freiheit, in Eigenverantwortung und in Chancengleichheit. Unsere Botschaft ist deshalb klar: Eigenverantwortung heißt, jungen Menschen zu ermöglichen, auf eigenen Beinen zu stehen. BAföG darf kein Luxus sein. Es ist ein Fundament für Zukunft und Fortschritt. Diese Aufgabe dürfen wir nicht weiter verschieben. Vielen Dank, Frau Lutz. -

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Lukas Reinken CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts über den Bildungsurlaub

Bitteschön, Herr Reinken! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Über kaum ein anderes Thema sprechen wir hier im Plenum so oft wie über Bildung. Oft geht es dabei um schulische Fragen, um Fragen der frühkindlichen Bildung oder der beruflichen Ausbildung. Viel seltener, leider eigentlich, sprechen wir über Weiterbildung, über Qualifizierung und über das so wichtige Thema lebenslanges Lernen. Hier setzt Bildungsurlaub oder Bildungszeit, wie auch immer man das nennen möchte, an. Ich glaube, selbst uns, auch mir selbst, würde manchmal Bildungszeit guttun. Da gibt es viele spannende Programme. Ich habe mal geschaut: Es gibt zum Beispiel das Programm „Diskutieren lernen" oder auch „sichere Kommunikation im Berufsalltag". Manchmal würde auch ein Kurs zur Resilienz helfen. Aber für uns Abgeordnete besteht natürlich kein Anspruch auf Bildungszeit. Wir werden so etwas weiterhin auf klassische Art und Weise erlernen müssen. Gleichzeitig zeigen die Beispiele aber, dass Bildungsurlaub sehr vielfältig sein kann. Die Frage ist sicherlich nicht, ob Bildungsurlaub sinnvoll ist, sondern die Frage ist, ob mit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung Maß und Mitte gewahrt bleiben. In der Tat das möchte ich ausdrücklich anerkennen: Die Modernisierung des bisherigen Bildungsurlaubsgesetzes hin zu einem Bildungszeitgesetz enthält einige positive Aspekte. Die Aufnahme von digitalen und hybriden Angeboten ist zeitgemäß und sorgt dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zwingend lange Anreisen zu den Tagungsorten auf sich nehmen müssen, und auch dafür, dass Bildungszeit zum Beispiel mit der Familie oder dem Ehrenamt besser vereinbar wird. Auch die Flexibilisierung der Teilnahmetage begrüßen wir. Denn wenn künftig Bildungsurlaub auch für eintägige Veranstaltungen genommen werden kann, dann ist das ein Plus für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber. Viele Themen lassen sich, davon bin ich überzeugt, auch besser an einem intensiven Tag vermitteln, als sie auf mehrere Tage auszudehnen. Jetzt werden Sie sich langsam fragen: Warum spricht denn der Herr Reinken hier nur Positives an? Hat er zum Beispiel den Kurs „Positives Denken - Strategien für die Praxis" belegt? Da muss ich Sie leider enttäuschen. Ich habe noch 4:54 Minuten, und jetzt kommt das Aber. Unsere Kritik lässt sich dabei auf zwei zentrale Punkte verdichten. Erstens wollen Sie die Beamten und Richter in die Gruppe der Anspruchsberechtigten für Bildungszeit aufnehmen. Das freut diese Gruppe sicherlich, und niemand wird bestreiten, dass auch Beamte und Richter vom lebenslangen Lernen profitieren sollten. Gleichzeitig lösen die Fehlzeiten aber Folgekosten aus. Schon jetzt gibt es Bereiche in der öffentlichen Verwaltung, in denen wir einen massiven Rückstau erleben und das staatliche Funktionieren an ein Limit kommt. Ich nenne nur mal die Verwaltungsgerichte oder viele kommunale Bauämter als Beispiele. Wir reden hier also nicht über abstrakte Fehlzeiten, sondern wir reden über liegen gebliebene Akten, über verzögerte Genehmigungen, über längere Verfahren. Das gilt es in der Diskussion abzuwägen: Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung tatsächlich auf die Handlungsfähigkeit vor Ort? Nicht umsonst haben die kommunalen Spitzenverbände darauf hingewiesen, dass dies im Übrigen auch finanzielle Kosten auf der kommunalen Ebene verursachen wird. Im Übrigen fand ich sehr spannend: Sie rechnen ja in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs damit, dass die Teilnehmerquoten im öffentlichen Dienst genauso hoch sein werden, wie sie derzeit bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern liegen, nämlich bei 1,5 %. Wer den öffentlichen Dienst kennt, weiß: Das ist wirklich sehr weltfremd. Die Quote wird bei Beamtinnen und Beamten, bei Richterinnen und Richtern selbstverständlich deutlich über dem liegen, was wir derzeit in der Wirtschaft sehen. Denn einer der Gründe, warum Arbeitnehmer den Bildungsurlaub ja gerade häufig nicht nehmen, ist doch das Stigma, das in ganz kleinen Betrieben immer noch herrscht, nämlich dass man seinen Kolleginnen und Kollegen den Bildungsurlaub quasi nicht „antun" möchte. Das ist natürlich in der öffentlichen Verwaltung so nicht gegeben. Deswegen gilt: Im Betrieb ist Bildungsurlaub bis heute eine soziale Frage, aber im öffentlichen Dienst wird sie ganz sicher zu einer Rechtsfrage werden. Und auch darüber müssen wir im Ausschuss sprechen. Unser zweiter Kritikpunkt: Schon heute ist Niedersachsen Spitzenreiter bei der maximalen Anzahl der Tage, die ein Arbeitnehmer Bildungszeit nehmen kann. Bereits jetzt ist durch Ansparmöglichkeiten ein Anspruch auf bis zu 15 Tage Bildungsurlaub möglich, wenn man das Ganze über mehrere Jahre anspart - mehr als in jedem anderen Bundesland. Und Sie wollen diesen Anspruch jetzt noch weiter erhöhen: Auch das Ansparen von insgesamt 15 Anspruchstagen aus den Vorjahren plus die 5 Tage aus dem aktuellen Jahr soll möglich sein. Das sind dann also schon 20 Tage - ein ganzer Kalendermonat an Werktagen! Da stellt sich wirklich die Frage, ob das in der aktuellen wirtschaftlichen Situation, in der viele Unternehmer sowohl unter Fachkräftemangel als auch unter schwierigen Auftragslagen leiden, wirklich angemessen und das richtige Zeichen in dieser Wirtschaftslage ist. Jetzt werden Sie entgegnen: Aber das gilt ja nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. - Ja, das stimmt, aber das geht ja trotzdem an der Lebenswirklichkeit in der Wirtschaft vorbei. In großen Unternehmen ist das ja überhaupt kein Problem. Ein Unternehmen wie Volkswagen oder von mir aus auch ein großes Ministerium wird niemals sagen: Das kriegen wir nicht kompensiert. Oder: Das funktioniert nicht. - Sie werden den Personalausfall immer kompensieren können und dem auch zustimmen. Aber in einem Handwerksbetrieb mit 5 Mitarbeitern oder in einer kleinen Kommune mit nicht mal 30 Beschäftigten wird das schon schwieriger. Und dann soll die Chefin wirklich Nein sagen? Muss ich Ihnen erläutern, vor welchem Dilemma diese Führungskraft dann steht? Denn sagt sie Ja, muss sie im Zweifel die Arbeit eines Arbeitnehmers für einen ganzen Kalendermonat auffangen. Und sagt sie Nein, kann sie sich schon darauf freuen, dass der Bewerberstapel bei der nächsten Ausschreibung einer Stelle oder bei der nächsten Stellenanzeige in der Zeitung noch kleiner sein wird. Ihr Gesetzentwurf geht weit über das hinaus, was in allen anderen Bundesländern üblich und angemessen ist. Er setzt sicher strukturell richtige Punkte die habe ich auch aufgezählt, aber die massive Ausweitung des Anspruchs ist eben nicht mehr Maß und Mitte. Und darüber werden wir sicherlich im Ausschuss sehr intensiv sprechen. Ich freue mich schon darauf, das im Ausschuss zu beraten. Ich bin mir auch sicher, die motivierten Mitglieder des Wissenschafts- und Kulturausschusses werden dazu auch keinen Kurs „Diskutieren lernen" brauchen; das kriegen wir im Ausschuss schon immer sehr gut hin. Darauf freue ich mich. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung:

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Christian Meyer

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Frage formulieren. Aber jetzt wird erst einmal der Minister antworten. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Dringliche Anfrage betrifft den Nationalpark Wattenmeer. Im Nationalpark werden keine Windräder gebaut, sondern weit draußen. Das ist im Regelfall übrigens auch nicht mehr niedersächsisches Hoheitsgebiet, sondern gehört zur sogenannten AWZ. Auch dort bedarf es einer Genehmigung, aber das habe ich Ihnen geschildert wie in allen Fällen des Windkraftausbaus, auch an Land, ist durch Bundes- und Landesrecht geregelt, dass, wenn man dort etwas Entsprechendes errichtet, natürlich eine Sicherheit vorgelegt und eine Rückbauverpflichtung erfüllt werden muss. Das ist bei allen Industrieanlagen so jedenfalls bei denen, die in den letzten Jahren gebaut wurden und auch bei den Offshore-Windenergieflächen. Auch da müssen die Genehmigungsbehörden sicherstellen, dass das Geld für einen möglichen Rückbau auch dann vorhanden ist, wenn die Betreiber in die Insolvenz gehen oder Ähnliches. Das ist genauso geregelt wie für entsprechende Fälle an Land. Vielen Dank. - Auch die zweite Zusatzfrage von der Fraktion der AfD kommt von Herrn Moriße.

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Christian Meyer

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist wissenschaftlicher Konsens, es ist weltweiter Konsens, es ist Konsens der Klimabeschlüsse der Bundesregierung, der EU, des Pariser Klimaabkommens, dass die Klimakrise existiert und man sie nicht wegleugnen kann. Der Meeresspiegel steigt, deshalb erhöhen wir die Deiche dort. Es wäre verantwortungslos, sich nicht auf die Prognosen der Wissenschaft zu verlassen und keine Vorsorge zu treffen. Man kann diskutieren, ob wir mit 1 m, 2 m oder 3 m in den nächsten Jahren rechnen müssen, aber es ist auf jeden Fall Fakt, dass der Meeresspiegel steigt. Die Meere werden wärmer das zeigen die Temperaturdaten, die wir haben, und das hat erhebliche Auswirkungen bis hin zum Kippen eines Ökosystems. Deshalb ist die Klimakrise insofern die größte Herausforderung für unser Wattenmeer, als ein steigender Meeresspiegel sofort die Sedimentströme verändert. Das Watt muss dann übrigens mitwachsen: Wenn der Meeresspiegel bis zum Ende des Jahrhunderts um 1 m steigt, was eine realistische Prognose ist, dann muss auch das Watt sozusagen mitwachsen. Und ob dieser Lebensraum das vor dem Hintergrund der hydromorphologischen Gegebenheiten schafft, ist unklar. Das ist eine große Gefahr. Deshalb ist die Klimakrise eine der größten Herausforderungen, die wir haben. Zum Schutz davor und zum Ausstieg aus fossilen Energien ist die Offshore-Windenergie die umweltfreundlichste, die klimafreundlichste, die flächensparsamste Möglichkeit. Übrigens: Wir bauen keine Windräder im Nationalpark; die werden weit draußen gebaut. Ihre Fundamente sind sehr natürlich wirkende Riffe, die man herstellen kann. Wir nehmen auch Rücksicht auf den Vogelzug. Die Offshore-Windenergie ist also nicht nur die kostengünstigste, sie ist auch die umweltfreundlichste Nutzung, um saubere, klimaneutrale Energie herzustellen. Natürlich gucken wir, dass wir die Stromkabeltrassen möglichst schonend verlegen und bündeln, sie möglichst in Erdverkabelung anlegen, und dass wir dabei auch Rücksicht auf die Natur nehmen. Ich habe angesprochen, dass man sie natürlich nicht verlegt, wenn gerade Brut- und Setzzeit ist, sondern in den Zeiten, in denen man einen möglichst geringen Eingriff vornimmt. Aber gegenüber dem Eingriff, den die Menschheit dadurch vornimmt, dass sie Unmengen an Öl, Kohle und Gas verfeuert, ist der Eingriff, den man für Offshore-Windräder und Seekabel vornimmt, deutlich geringer und deshalb ein Beitrag zum Schutz des Nationalparks Wattenmeer. Danke, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage aus der

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Philipp Meyn SPD

Reform der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe stoppen - politische Bildung stärken - Allgemeinbildung sichern!

dass Unterricht im Fach Politik-Wirtschaft in den aktuellen Zeiten sehr zentral ist. Und der AfD möchte ich noch kurz mit auf den Weg geben: Sie sprechen davon, dass Lernzeit weggenommen wird in Jahrgang 11. Herr Kollege Meyn, ich bitte um Verständnis: Die Zeit haben Sie nicht mehr, denn Sie haben Ihre Redezeit bereits deutlich überschritten. Es wäre vielleicht ohnehin hoffnungslos gewesen. Insofern: herzlichen Dank.

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Oliver Schatta CDU

Subsidiäre und korporative Kulturpolitik stärken - Bürgerkultur statt Soziokultur

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir beraten heute den Antrag der AfD-Fraktion „Subsidiäre und korporative Kulturpolitik stärken - Bürgerkultur statt Soziokultur" in der Drucksache 19/8216. Der Titel klingt ein wenig wie ein richtiges kulturpolitisches Fitnessprogramm: weniger Soziokultur, mehr Bürgerkultur, vermutlich mit straffer Subsidiaritätsmuskulatur und korporativem Rückgrat. Doch wenn man den Antrag liest, erkennt man schnell: Hier geht es nicht um eine präzise Justierung der Förderarchitektur. Hier geht es um eine kulturpolitische Grundsatzrevision, und zwar mit klarer Schlagseite. Der Antragsteller fordert unter anderem, die institutionelle Förderung des Landesverbandes Soziokultur zu beenden und soziokulturelle Zentren künftig nicht mehr mit Landesmitteln zu unterstützen. Begründet wird das mit dem Subsidiaritätsprinzip und einer vermeintlich parteipolitischen Aufladung des Begriffs „Soziokultur". Meine Damen und Herren, lassen Sie uns das zunächst einordnen: Subsidiarität bedeutet nicht, dass sich das Land aus allem zurückzieht, was nicht Staatstheater oder Landesmuseum heißt. Subsidiarität bedeutet Verantwortungsteilung, nicht Verantwortungslosigkeit von oben. Kulturpolitik in Niedersachsen war stets mehrdimensional. Ja, wir fördern das patrimoniale Erbe - Denkmalschutz, Landesmuseen, Theater, Orchester. Aber wir fördern auch das kulturelle Leben vor Ort Musikschulen, Kulturzentren, Festivals und sozialkulturelle Initiativen, und das aus gutem Grund: Kultur entsteht nicht ausschließlich in Marmorsälen, sondern oft in umgebauten Industriehallen, im Dorfgemeinschaftshaus oder um ein regionales Beispiel zu benennen im Braunschweiger Karneval. Und an diesem Beispiel möchte ich das mal kurz erklären. Der Schoduvel in Braunschweig ist Norddeutschlands größter Karnevalsumzug. Der Braunschweiger Karneval ist wahrscheinlich das größte kulturelle Ereignis in Niedersachsen okay, zumindest in der Braunschweiger Region, in unserem Braunschweiger Land: Tausende Ehrenamtliche, Hunderttausende Besucher. Ist das Hochkultur? Nein. Ist es Soziökultur? Vielleicht. Ist es Bürger- oder Breitenkultur? Ganz sicher. An die 300 000 Teilnehmer sprechen da für sich. Ist es völkisch? Sicher nicht. Es ist die fröhliche Versammlung von Menschen aller Couleur in bunten Kostümen: unsere Stadtwache, die Schwarzen Husaren, die Ritterschaft der Brunonen, gemeinsam mit den Okergirls, unserem Till Eugenspiegel und den Freibeutern. Und sie alle feiern zusammen, mit Überschwang. Kultur halt! Einfach machen! Wenn wir anfangen, Kultur entlang ideologischer Etiketten zu sortieren bürgerlich, soziokulturell, leitkulturell, dann verlieren wir den Blick für das Entscheidende: Kultur ist Ausdruck von gesellschaftlicher Variationsbreite. Der Antrag unterstellt, Soziokultur sei seit den 1970er-Jahren parteipolitisch gelenkt und ideologisch aufgeladen. Meine Damen und Herren, ich kenne viele soziokulturelle Zentren. Dort wird Theater gespielt, Musik gemacht, Integrationsarbeit geleistet, Kinder- und Jugendbildung organisiert. Die Ehrenamtlichen fragen da eigentlich nie nach Parteibüchern. Sie fragen danach, ob die Stromkosten übernommen werden, ob die Heizung und die Toiletten funktionieren. Die AfD argumentiert weiter, dass 62 bewilligte Förderanträge im Jahr 2024 „ein übersichtlicher Umfang" seien, den die Kommunen und Landschaften übernehmen könnten. Ich sage Ihnen: 62 Projekte bedeuten auch 62 konkrete kulturelle Impulse, 62-mal Engagement, 62-mal Teilhabe. Kulturpolitik bemisst sich nicht an den Stückzahlen, sondern an Wirkung. Kultur muss bei den Menschen ankommen. Und zur Frage der kommunalen Finanzlage: Darüber haben wir schon oft gesprochen. Viele Kommunen stehen natürlich unter Druck. Aber daraus zu schließen, das Land solle sich aus der Förderung lokaler Kultur vollständig zurückziehen, ist in etwa so plausibel, wie in einem Handwerksbetrieb bei etwas schwächelnder Auftragslage die Werkbank oder das Werkzeug wegzunehmen, weil er ja einfach sparsamer arbeiten muss. Niedersachsen ist historisch gewachsen: aus Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Schaumburg-Lippe. Unsere kulturelle Identität ist föderal, abwechslungsreich, manchmal auch widersprüchlich. Aber genau deshalb ist sie lebendig. Wenn wir heute beginnen, Kulturpolitik unter das Primat einer bestimmten weltanschaulichen Richtung zu stellen, dann schwächen wir genau das, was wir zu stärken vorgeben: die kulturelle Selbstorganisation. Die Landschaften und Landschaftsverbände leisten natürlich hervorragende Arbeit. Das steht außer Frage. Aber sie gegen soziokulturelle Strukturen auszuspielen, ist kein ordnungspolitisches Konzept, sondern eine kulturpolitische Nullnummer. Kultur ist kein Entweder-oder, sie ist ein Sowohl-als-auch. Und noch ein Wort zum Begriff „Bürgerkultur": Wenn sich Bürgerinnen und Bürger engagieren, Vereine gründen, Theater spielen, Musik machen, dann ist das bereits Bürgerkultur, ganz unabhängig davon, ob sie einen Förderantrag bei einem Landesverband Soziokultur stellen oder bei einem Landschaftsverband. Meine Damen und Herren, Kulturpolitik darf nicht zum Instrument ideologischer Sortierung werden. Sie muss Freiräume sichern, Abwechslung ermöglichen und das Mitmachen stärken. Wer den Braunschweiger Karneval einmal erlebt hat und ich weiß von vielen in diesem Raum, die ihn schon genossen haben, der weiß: Kultur lebt von Humor, von Kreativität, von Überschwang und manchmal auch von einer gewissen Toleranz gegenüber Narrheiten. Aber politische Anträge sollten keine Narrenspiele sein. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab - nicht weil wir gegen Subsidiarität wären, nicht weil wir die Landschaften nicht schätzen, sondern weil wir Kultur in Niedersachsen nicht verengen, sondern stärken wollen, in ihrer ganzen Breite, von der großen Landesbühne bis zum Karnevalsverein. Mannigfaltigkeit in der Kultur - das ist eine coole Sache, und das soll auch so bleiben. Jeder feiert anders. Herzlichen Dank.

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Christian Meyer

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

Danke. Vielen Dank. - Herr Minister antwortet. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte eben vorgelesen, dass der Landrat es vorher angekündigt hat. Ich habe Ihnen die Pressemitteilung ausführlich vorgelesen, und Sie haben vielleicht auch meine Äußerungen dazu verfolgt. Im Übrigen: Eine Woche vorher - woher kommt dieses Datum? Und es war kein Schnellabschussverfahren, sondern es war ein regulärer Abschuss. Natürlich ist das auch in Zukunft geregelt. Sie wissen, wie das in Zukunft nach dem Bundesjagdgesetz läuft. Da gibt es gar keine Behörde mehr, die eine Entscheidung trifft, sondern wenn es einen Rissvorfall gibt, ist es erlaubt, sozusagen im Umkreis von X einen Wolf zu entnehmen. Aber natürlich wird auch jetzt die Rechtslage vollumfänglich beachtet. Vielen Dank, Herr Minister. -

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Christian Meyer

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Herr Minister! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin ein bisschen überfordert. Mit Propaganda kennen Sie sich, glaube ich, besser aus. Ich soll jetzt die Formulierung „Propaganda" bewerten - das kann ich nicht. Mir liegt das Zitat nicht vor, in dem der Wattenrat Kritik geäußert hat. Von daher kann ich keine Bewertung zu dem Begriff „Propaganda" abgeben. Der Nationalpark ist existent, auch wenn er nach AfD-Meinung nicht existiert und nur Propaganda sein soll; Sie haben ja so getan, als ob Sie sich dieser Kritik anschließen würden. Ich kann nur sagen, dass ich Ihre Frage für die Landesregierung nicht beantworten kann. Der Nationalpark ist existent, und er ist keine Propaganda. In meinen langen Ausführungen vorhin habe ich Ihnen auch geschildert wenn Sie zugehört hätten, wie der Nationalpark auch zum Schutz von Lebensräumen und bedrohten Arten wirkt. Fallen Sie also nicht auf irgendwelche YouTube-Propaganda von Ihren Leuten herein! Danke, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage von der

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Falko Mohrs

Reform des BAföG

Danke schön. - Herr Minister antwortet. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Schülke, der Darlehensanteil ist im Moment bei gut 10 000 Euro gedeckelt und auch Gegenstand der Diskussion. Nach unserer festen Überzeugung sollte dieser Deckel auf keinen Fall angehoben werden. Auch wenn die BAföG-Sätze erhöht werden, sollte er nicht mitdynamisiert werden, sondern eingefroren bleiben. Denn diese 10 000 Euro sind natürlich für viele eine Hürde, und diese Hürde sollte nicht noch erhöht werden. Das ist unsere Überzeugung: Dieser Deckel muss maximal in der jetzigen Höhe erhalten bleiben und darf auf keinen Fall mitdynamisiert werden. - Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister. -

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Julia Retzlaff SPD

Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

Vielen Dank, Herr Präsident. Es ist leider keine schöne Debatte zum Geburtstag. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die zentrale Frage lautet: Wollen wir Integration ermöglichen, wollen wir sie erschweren, oder wollen wir sie gar verhindern? Frau Behrendt hat eben wieder auf unerträgliche Art und Weise ihr menschenverachtendes völkisches Weltbild vor uns ausgebreitet, und natürlich lesen wir daraus aber wir wissen es ja auch: Integration soll hier nicht stattfinden. Und das ist auch das Problem, das wir an dieser Stelle haben. Wir brauchen Integration, denn die Realität ist eine andere als die, die Sie, Frau Behrendt, versuchen, uns weiszumachen: Wir brauchen Menschen mit Migrationsgeschichte für den deutschen Arbeitsmarkt. Wir brauchen sie, weil bei uns in den nächsten Jahren 100 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Ruhestand gehen, weil der Fachkräftemangel längst Realität ist und weil die demografische Entwicklung eine ganz eindeutige Sprache spricht. Das können Sie uns auch nicht falsch reden! Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund am deutschen Arbeitsmarkt ist deutlich gestiegen, und er steigt weiterhin deutlich an: Mittlerweile hat jeder zehnte Beschäftigte eine ausländische Staatsbürgerschaft. Und wir brauchen diese Menschen! Übrigens: Die Menschen, die 2015 zu uns geflüchtet sind und die Sie eben auch beschimpft haben, sind mittlerweile zu großen Teilen in den Arbeitsmarkt integriert - Ende 60 %. Das ist eine herausragende Leistung. Und dies haben diese Menschen auch dank der Integrations- und Sprachkurse geschafft - das steht fest. In Richtung der CDU/CSU-Fraktion im Bund, an die sich dieser Antrag ja nun mal auch richtet, muss ich sagen: Man kann sich nicht einerseits über mangelnde Integration und das „Stadtbild" beschweren und im selben Atemzug die Integrations- und Sprachkurse ausbremsen. Wenn Sie das tun, muss ich leider sagen, dass auch die CDU/CSU im Bund die Herausforderungen, vor denen wir stehen, nicht verstanden hat. Wir sind nicht nur auf den Zuzug von Arbeitskräften und auf die Integration bereits hier lebender Zugewanderter angewiesen, wir sind auch auf die Strukturen angewiesen, die Zugewanderten Teilhabe und Integration ermöglichen - auf die gute Arbeit der Anbieter und Lehrkräfte der Integrationskurse, auf Bildungsverbände und Volkshochschulen. Und doch erleben wir gerade, dass CDU und CSU ausgerechnet das zentrale Instrument erfolgreicher Integration einschränken wollen: den Zugang zu Integrations- und Sprachkursen. Das geht eindeutig zulasten zugewanderter Menschen, zulasten von Unternehmen, zulasten von Beschäftigten im Bildungssektor und letztlich auch zulasten der Steuerzahler. Integrationskurse sind seit 2005 ein bewährtes Instrument. In 700 Unterrichtseinheiten vermitteln sie Deutsch und Kenntnisse über den Rechtsstaat, Geschichte und unsere gesellschaftlichen Werte. Die Zahlen sprechen für sich, und seit 2024 haben sie sich noch einmal deutlich erhöht. 360 000 Menschen besuchten in 2024 einen Integrationskurs, mit sehr guten Absolventenquoten: 56 % erreichten das Sprachniveau B 1, weitere 32 % A 2. Das heißt, neun von zehn Teilnehmenden erreichen ein solides Sprachniveau und somit die Grundlage für Ausbildung, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe. Diese Erfolge sind kein Zufall. Sie sind auch das Ergebnis engagierter Lehrkräfte, bestehender Strukturen, von Bildungsträgern und verlässlicher staatlicher Förderung. Ohne diese Kurse wären die Chancen vieler Menschen deutlich geringer. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat nun die Berechtigungserteilung deutlich eingeschränkt. Insbesondere Asylsuchende ohne gute Bleibeperspektive, geduldete EU-Bürgerinnen und ‑Bürger sowie viele Ukrainerinnen und Ukrainer sollen keinen regulären Zugang mehr erhalten. Das bedeutet, die Menschen, die hier leben, die arbeiten wollen und auf Entscheidungen warten, werden vom Spracherwerb ausgeschlossen. Anträge auf freiwillige Kursteilnahme werden bereits seit Ende 2025 kaum noch bewilligt. Damit bleiben bereits im laufenden Haushaltsjahr 2026 130 000 Lernwillige ohne Zugang zu einem Sprachkurs. Die Folge ist ein Parken, ein Integrationsstopp - und das ist ein Riesenproblem. Denn wer Sprachförderung verzögert, der verlängert Integration, verzögert Ausbildung und qualifizierte Beschäftigung - und das kostet Geld, Zeit und Perspektiven. Sehr geehrte Damen und Herren, niedersächsische Unternehmen berichten seit Jahren: Fehlende Deutschkenntnisse sind eine der größten Hürden bei der Arbeitsmarktintegration. Handwerksbetriebe suchen dringend Auszubildende, Pflegeeinrichtungen suchen dringend Personal. Und schon jetzt sind diese Branchen vorbildlich darin, Geflüchteten und Zugewanderten während der Ausbildung begleitend den Spracherwerb zu ermöglichen, besonders die Fachsprache. Aber ohne solide Grundlage aus dem Integrationskurs wird das erheblich schwieriger. Ministerpräsident Olaf Lies und Ministerin Julia Hamburg haben es in ihrem Brandbrief klar benannt: Integration ist keine Belastung, sondern eine Investition. Und deshalb setzen wir in Niedersachsen bewusst ein anderes Signal: Mit der neuen Förderrichtlinie des Ministers für Wissenschaft und Kultur stellt das Land im Jahr 2026 8,6 Millionen Euro für zusätzliche Sprachkurse bereit. Wir investieren, weil Sprache Wege eröffnet - in Ausbildung, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe. Vielen Dank an Minister Falko Mohrs für dieses klare Signal! Für uns als SPD gilt: Ein modernes Einwanderungsland braucht klare Regeln und genauso sehr klare Chancen. Wer sich an unsere Gesetze hält, wer arbeiten will, wer Teil unserer Gesellschaft sein möchte, der braucht eine verlässliche Perspektive, der braucht auch einen Wechsel ins Bleiberecht. Wir stehen für frühe Sprachförderung, schnellen Arbeitsmarktzugang, pragmatische Bleiberechtsregelungen für integrierte Erwerbstätige und Planungssicherheit für Betriebe und Kommunen. Integration darf nicht in Warteschleifen stecken bleiben, sie muss von Anfang an ermöglicht werden. Ein weiteres Problem ist die Situation der Kursträger, der Bildungsverbände und der kommunalen Volkshochschulen. Sie sind tragende Säulen der Integrationsarbeit mit erfahrenen Lehrkräften und gewachsenen Strukturen. Wenn Zulassungen jetzt gestoppt werden, fallen Kurse aus, Planungssicherheit geht verloren, und Strukturen werden geschwächt. Viele Kursträger fürchten um ihre Existenz und rund 20 000 Lehrkräfte um ihre Beschäftigung. Sehr geehrte Damen und Herren, wir alle kennen gelungene Beispiele für Integration: die syrische Ärztin im niedersächsischen Krankenhaus, den afghanischen Auszubildenden im Handwerk, die ukrainische Mutter in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Viele von ihnen hatten zunächst keinen sicheren Status. Unter den jetzigen Vorgaben hätten einige womöglich keinen oder erst deutlich später Zugang zu Sprachkursen erhalten. Gerade in Zeiten zunehmender Polarisierung ist es fatal, Integration auszubremsen. Integrationskurse vermitteln nicht nur Grammatik, sie vermitteln Kenntnisse über unsere Rechtsordnung, Geschichte und Werte. Sie stärken unsere Demokratie. Sehr geehrte Damen und Herren, unser Antrag ist ein wirtschafts-, integrations- und gesellschaftspolitischer Appell an den Bundesinnenminister und die Bundesregierung. Wir fordern die Rücknahme der Zulassungsstopps, eine auskömmliche Finanzierung der Sprach- und Integrationskurse, Planungssicherheit für die Träger und Anerkennung von Sprachförderung als Investition in Fachkräfte und in Zusammenhalt. Niedersachsen steht für eine pragmatische, menschliche und verbindliche Integrationspolitik durch Chancen. Und genau dafür steht auch dieser Antrag. Vielen Dank.

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Stephan Bothe AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

oder kommt das gar nicht mehr? Vielen Dank, Herr Kurku, für diese Frage. Ich bin immer sehr dankbar für Ihre Fragen. Der Staatsgerichtshof hat ja eigentlich das Gegenteil von dem gefordert, was Sie hier heute vorlegen. Das Staatsgerichtshof hat gesagt: 15 %, aber man darf die Grenzen nicht ausreizen. Sie reizen sie aber aus. Der Staatsgerichtshof hat gesagt: Man kann die Wahlkreise auch verkleinern, weniger machen. Sie vergrößern sie. Am Ende machen Sie das Gegenteil von dem, was der Staatsgerichtshof Ihnen ins Stammbuch geschrieben hat. Und es wird Folgendes passieren: In ein paar Jahren wird man hier um eine neue Reform ringen, denn diese hat über die Landtagswahl 2027 hinaus keinen Bestand. Also: Was Sie hier machen, ist handwerklich schlecht, es ist verfassungsrechtlich bedenklich, und es soll nur dazu dienen, dass die SPD 2027 nicht ein völliges Desaster erlebt. - Herr Schulz-Hendel, Sie werden 2027 ohnehin ein Desaster erleben. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bothe. -

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Thomas Uhlen CDU

Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

Zusammenleben zu erhalten. Würden Sie das anders bewerten? Ganz herzlichen Dank für die Zwischenfrage, Herr Kollege Kurku. Wir waren ja gemeinsam in der Stadt Dissen in meinem Wahlkreis. Ich sage immer, das ist die kleinsten Großstadt in Niedersachsen: mit rund 10 000 Einwohnern und einem sehr großen Anteil von Menschen mit Wurzeln in anderen Ländern dieser Welt, die alle bei uns in der Industrie fleißig gearbeitet haben, die sich bei uns fleißig in die Gesellschaft integriert haben, die in der Lage waren, unsere Region voranzubringen. Und Sie wissen genauso wie ich, dass die meisten dieser Menschen keinen Integrationskurs oder Sprachkurs gemacht haben, dass die meisten von ihnen bei uns Bürgerinnen und Bürger sind, die sich wie mein Freund Sükrü Yavuz darüber freuen, dass sie am Ende einer erfolgreichen Integrationsbiografie einen deutschen Pass haben und jetzt in der Lage sind, in Deutschland stolz zu sagen: Ich bin auch Deutscher. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir auch die Biografien dieser Menschen, die gesagt haben „Wir arbeiten vom ersten Tag an" in den Blick nehmen. Und gerade deshalb ist es richtig, den „Sofort-in-Arbeit-Plan" der Bundesregierung umzusetzen, um sicherzustellen, dass die Menschen mit Bleibeperspektive sofort in den Arbeitsmarkt und damit in die Gesellschaft integriert werden. Genau so, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es im Übrigen in vielen anderen Ländern, in unseren Nachbarländern, gehandhabt. Auch dort besteht die ganz klare Verpflichtung, sich in den Arbeitsmarkt, sich in die Gesellschaft zu

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Verena Kämmerling CDU

Igel und andere Kleintiere vor Mäh- und Schneidemaschinen schützen - mehr Aufklärung für Verbraucherinnen und Verbraucher, mehr produktbezogene Regelungen für den Tierschutz

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der eine oder andere, der hier auf den Tribünen sitzt oder den Livestream sieht, mag sich fragen: Gibt es nicht wichtigere Themen, als sich im Niedersächsischen Landtag mit Igeln zu befassen? Diesen Leuten möchte ich ganz klar sagen: Dieses Thema ist tatsächlich so wichtig und bedeutsam, dass wir uns hier damit befassen müssen. Ich möchte ein Zitat anführen, ein Bibelzitat: Gott setzte den Menschen in den Garten Eden, um ihn zu bebauen und zu bewahren. - Ich glaube, es ist eine große Aufgabe, die wir in der Politik im Umweltausschuss mit Blick auf den Natur- und Artenschutz haben: Es gilt, das richtige Maß in den Abwägungsfragen zu erreichen. Ich finde, das Thema Igelschutz gehört zur Bewahrung der Schöpfung, und da sind wir als CDU gerne vorne mit dabei. Es geht, dieses Bibelzitat zugrunde legend, um Verantwortung für die Natur, die wir haben. Es geht auch um Eigenverantwortung von Gartenbesitzern. Ich gebe zu: Ich habe einen Mähroboter und einen Igel im Garten. Die beiden sind sich noch nie begegnet. Ich freue mich auch, dass es diese Geräte gibt, und ich freue mich über meinen Igel. Er wird demnächst wach werden und dann wieder abends im Garten herumrascheln. Frau Kura hat die Petitionen angesprochen, die es auf der Landesebene, aber auch auf Bundesebene gab. Sie zeigen, dass dieses Thema vielen Menschen ebenfalls wichtig ist. Zu den Verletzungen, die durch diese Geräte entstehen, kann man fürchterliche Bilder betrachten. Die Igelauffangstationen sind voll mit solchen Tieren. Das zeigt: Hier gibt es Handlungsbedarf. Das Land hat hier leider keine Regelungskompetenz. Wir können als Land Niedersachsen nicht viel mehr tun, als Appelle an den Bund zu richten, Appelle an die EU zu richten und uns vielleicht auch mit den Herstellern der Geräte der Mähroboter ins Gespräch zu gehen, um zu sagen: Wir brauchen technische Lösungen für dieses Problem. Ich finde, da stehen die Hersteller ganz klar in der Pflicht. Wenn es heute schon Roboter gibt, die man in der Pflege einsetzen kann, um mit Patienten umzugehen, und ein Staubsaugerroboter schon bei einem Hausschuh abdreht, dann frage ich mich: Warum sind die Mähroboter so unempfindlich, dass sie über Igel oder möglicherweise auch über Kinderarme fahren, wie es in dem Antrag dargestellt wird? Ich finde auch, dieses Thema eignet sich nicht für Parteipolitik. Der Antrag ist insgesamt gelungen, weil darin ganz klar die technischen Lösungen und auch die Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Gefahren im Vordergrund stehen, die diese Geräte mit sich bringen. Ich finde, bei diesen Themen können wir mitgehen. Das Einzige, wofür wir als CDU nicht so sehr sind, sind Verbote, zumal sie an dieser Stelle auch eher für die Galerie sind: Ein Nachtfahrverbot würde vielleicht eine größere Aufmerksamkeit schaffen, aber in der Praxis wäre es kaum zu kontrollieren, außer wenn sich Nachbarn untereinander anschwärzen würden. Aber auch beim Thema Dämmerung und Nacht sehe ich die Hersteller in der Verantwortung; denn es gibt auch so etwas wie Dämmerungssensoren. Auch die könnte man in die Mähroboter einbauen. Ich finde, es darf bei diesem Thema nicht bei Appellen bleiben. Dass wir hier über dieses Thema sprechen, dass wir dazu in die Ausschussberatung gehen, ist gut und richtig, aber auch wir erwarten, dass an der Stelle gehandelt wird, sowohl im Bund als auch auf EU-Ebene. Es gibt die EU-Maschinenverordnung, die wird im Antrag angesprochen. Im Rahmen dieser Verordnung könnte man sicherlich an diesen Leitlinien etwas ändern, um verbindliche Regeln für die Hersteller der Geräte zu schaffen. Meinen Beitrag möchte ich mit einem weiteren Zitat beenden: „Man ist zeitlebens für das verantwortlich, was man sich vertraut gemacht hat." Dazu gehören eben auch die Tiere, die im eigenen Garten unterwegs sind. Wir haben hier eine Verantwortung. Ich freue mich auf die Beratungen und wünsche mir und beantrage hier auch, dass wir das Thema im Umweltausschuss beraten. Vielen Dank.

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Ulrich Watermann SPD

Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

Kollege Watermann, bitte! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stehe auf dem Boden des Grundgesetzes, und ich finde, der Satz, der da drinsteht die Menschenwürde ist unantastbar, ist ein wesentlicher Satz. Nachdem ich die Rede gehört habe, frage ich mich, ob Sie auch auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

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Harm Rykena AfD

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

Bitteschön, Herr Rykena! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Ausschreibung waren vier Geräte angekündigt worden. Mit wie vielen unterschiedlichen Lieferanten rechnet die Landesregierung bei der Umsetzung des Projektes?

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Djenabou Diallo Hartmann GRÜNE

Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

Frau Diallo Hartmann! Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr verehrter Herr Kollege Uhlen, ich bitte Sie darum, genau zuzuhören. Erstens: Sie haben von Ihrem Bekannten gesprochen, der inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft hat, der sich hat einbürgern lassen. Auch ich habe mich in diesem Land einbürgern lassen. Ich bin vor 20 Jahren hier eingewandert, und ich kann Ihnen sagen: Ohne die Sprache hätte ich den deutschen Pass nicht bekommen können. Ich musste 300 Fragen beantworten, unter anderem zur politischen Bildung, damit ich mich überhaupt einbürgern lassen konnte. Die Voraussetzung, um sich hier einbürgern lassen zu können, ist mindestens B1. Ich verstehe nicht, wie man dieses Niveau erreichen können soll, wenn man die Sprache nicht lernt. Das andere: Ich finde es maximal zynisch, was Sie zur „Eigenverantwortung" dargelegt haben. Wenn die Menschen zu uns kommen, hier leben, kein Geld haben - wie sollen sie denn die Kurse bezahlen, um die Sprache lernen zu können? Das verstehe ich nicht! Ein letzter Punkt, den zu erläutern mir wichtig ist: Es heißt von Ihnen immer: „Die wollen sich nicht integrieren." Unter anderem das hat mich im Übrigen in die Politik geführt, dass ich immer gehört habe: „Die Ausländer wollen sich nicht integrieren." Aber die Instrumente, um ihnen die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, die nehmen Sie ihnen weg. Und am Ende ist das „Stadtbild" schlecht, und: „Die müssen in den Flieger und abgeschoben werden." Das ist wirklich maximal zynisch! Sie sollten diese Entscheidung überdenken, wenn schon nicht aus Empathie, dann zumindest aus wirtschaftlichen Gründen. Vielen Dank. Ich unterstelle, Kollege Uhlen möchte antworten. Bitteschön!

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Christian Meyer

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

und Wolf" mit Blick auf den zukünftigen Managementplan zum Wolfsmanagement? Herr Minister antwortet. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist wirklich immer sehr erfreulich, wie dort gemeinsam diskutiert wird mit vielen Beteiligten, mit mehreren Umweltverbänden, mit den Schafhalterverbänden, mit den Pferde- und Rinderhaltern, mit dem Landvolk, mit der Jägerschaft, mit den kommunalen Spitzenverbänden, die auch in diesem Forum sind. Wir als Landesregierung hatten ja, als der Referentenentwurf schon vorlag, zugesagt, dass wir das im Konsens im Detail dort besprechen wollen, weil dieses Management natürlich wie ein Maßnahmenplan aussieht. Da sagt der Bund jetzt: Alle Länder sollen einen erstellen. Es könnte eine Verordnung geben, die Näheres regelt. Das warten wir nicht ab, sondern wir bereiten jetzt unsere Umsetzung im Konsens vor. Klar ist natürlich auch: Wenn man nur eine begrenzte Anzahl an Tieren entnehmen kann man darf ja nicht überall Wölfe entnehmen, sondern die Untergrenze ist der gute Erhaltungszustand, sollten natürlich der Schutz wasserwirtschaftlicher Anlagen und der Schutz der Weidetiere das Hauptargument sein. Es wurde auch noch einmal stark betont das sagt auch Herr Dammann-Tamke von der Bundesjägerschaft, dass man nicht in Wolfsrudel, die unauffällig sind, die keine Nutztierschäden verursachen, eingreifen sollte. Ich weiß nicht, wer von dem Fall in der Region Hannover gelesen hat. Das war übrigens die letzte Wolfsentnahme, die in Niedersachsen auch in meiner Amtszeit stattfand. Sie wissen, da gab es diesen berüchtigten Wolf, der nicht nur das Schaf von Frau von der Leyen, sondern auch ganz viele andere Schafe gerissen hatte. Daraufhin gab es eine Ausnahmegenehmigung der Region Hannover, und die Leitwölfin wurde entnommen. Der Leitwolf ist dort seit zwei Jahren nicht mehr aufgetaucht, das Rudel ist sozusagen weg. Jetzt hat sich dort ein neues Rudel angesiedelt. Da sagt der Herr Reding von der Landesjägerschaft in der HAZ: Jetzt ist dort ein unauffälliges Rudel, das keinerlei Nutzstierschäden macht, und deshalb wäre es schlecht, wenn man dort eine Entnahme machen würde; denn das Problemrudel ist weg. Daran zeigt sich auch, dass sich dieses System, sich auf problematische Rudel zu konzentrieren, um das Ziel zu erreichen, das wir haben der Ausgleich bzw. der Artenschutz muss gewährleistet werden, und die Nutztierschäden müssen dort, wo wir einen hohen Schutz haben, minimiert werden, bewährt. Deshalb ist es gut, dass wir das so, wie wir es in Niedersachsen vereinbart haben regional differenziert umsetzen wollen, und deshalb werden wir uns darauf konzentrieren, dass wir die Weidetierhalter und die Deiche schützen.

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Anne Kura GRÜNE

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

Zusatzfragen stellt die Abgeordnete Anne Kura für Bündnis 90/Die Grünen. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Sehr geehrter Herr Umweltminister Meyer, vor dem Hintergrund, dass der Herdenschutz auch weiterhin die wirksamste Maßnahme sein wird, um Nutztierrisse zu verhindern: Wie wird die Landesregierung zukünftig den Herdenschutz mit Blick auf die Regelungen und Änderungen, die jetzt anstehen, aufstellen? Herr Mi nister antwortet.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

Herr Schepelmann. - Frau Ministerin wird antworten. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich betonen, was ich gesagt habe: Ich habe gesagt, dass keine Notwendigkeit bestand, den Ausschuss oder das Parlament über Verzögerungen bei der Lieferung zu informieren, weil diese, Stand jetzt, nicht eintreten werden, und dass wir darüber hinaus über das Thema Rügen Transparenz hergestellt haben, indem wir es öffentlich, für alle sichtbar bekannt gegeben haben. Das ist ein maximal transparentes Verfahren. Das ist auch gar nicht zwingend üblich. Aber wir wollten gerade bei diesem Thema auf maximale Transparenz setzen. Ich kann Ihnen sagen: Wenn wir bei jeder Rüge im Rahmen eines Vergabeverfahrens den Landtag informieren würden, dann hätten Sie ganz schön viel zu tun; denn das ist ein absolut gängiges Geschäft, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und zu Ihrer anderen Frage, sofern es womöglich zwei Fragen waren das will ich nicht beurteilen, das obliegt anderen: Wir werden Sie nicht mithilfe von Pressemitteilungen über diese Themen informieren müssen, weil wir die Tablets im gesamten Mipla-Zeitraum finanziell abgebildet haben und insofern auch keine Notwendigkeit haben, in zwei bis drei Jahren bekannt zu geben, was wir stattdessen nicht tun werden. Wir haben sie ausfinanziert. Vielen Dank. Danke,

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Corinna Lange SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich einen ganz normalen Montagmorgen vor! Es ist 7:15 Uhr, Frühdienst in der Kita. Die ersten Kinder kommen an, Jacken werden ausgezogen, kleine Rucksäcke verstaut, und in der Garderobe stehen Eltern mit denselben Fragen im Blick: Bleibt heute wirklich alles offen? Muss ich mein Kind früher abholen? Wird ein Spätdienst angeboten? Die Leitung der Kita ist schon vor der Öffnung im Büro gewesen, weil über Nacht wieder Krankmeldungen eingegangen sind. Noch bevor der Morgenkreis beginnt, geht es nicht um Bildungspläne, sondern um die Frage: Kriegen wir den Tag heute verlässlich hin? Ich kenne das als Mutter: Wenn Eltern nicht sicher sind, ob Betreuung heute vollständig stattfindet, ist das sofort Stress für die ganze Familie. Und in den Kitas stehen Fachkräfte, die jeden Tag ihr Bestes geben und die zu Recht sagen: Wir brauchen Verlässlichkeit, damit Qualität möglich bleibt. Genau darum geht es heute. Frühkindliche Bildung ist der Grundstein für Chancengerechtigkeit. Ich weiß, wie es sich anfühlt, wenn der Tag mit Umplanung beginnt, wenn man zwischen Anspruch und Realität vermitteln muss, wenn man alles gibt und trotzdem merkt, wie eng es personell wird. Das ist auf Dauer eine enorme Belastung für alle Beteiligten. Und genau deshalb tragen wir die Verantwortung, für stabile Strukturen zu sorgen. Das tun wir mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Grünen. Wir verlängern die Flexibilisierungsmaßnahmen aus dem Jahr 2024 um zwei weitere Jahre bis 2028, denn die Regelungen würden sonst in diesem Jahr noch auslaufen. Wir können nicht warten, bis eine Novellierung des NKitaG abgeschlossen ist. Die Praxis braucht jetzt Planungssicherheit. Es geht um die Möglichkeiten für den Personaleinsatz in Randzeiten, damit Öffnungs- und Schließzeiten verlässlich angeboten werden können, um die erweiterten Vertretungsregelungen, damit Gruppen bei kurzfristigen Ausfällen nicht sofort schließen müssen, um die Übergangsregelung zur dritten Kraft in Krippengruppen dort, wo der Arbeitsmarkt diese Kräfte aktuell nicht hergibt und um den Einsatz einer weiteren geeigneten Person zu bestimmten Ergänzungszeiten, damit Einrichtungen Öffnungszeiten absichern können. Wenn Gruppen schließen, trifft das Kinder, die Stabilität und Verlässlichkeit verlieren, es betrifft Eltern, die ihre Arbeit nicht antreten können, und es betrifft Fachkräfte, die ohnehin schon unter hoher Belastung stehen. Unsere Aufgabe ist es, genau das zu verhindern. Ein weiterer Punkt wurde von den Vorrednerinnen und Vorrednern schon angesprochen, das ist die Aufnahme der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe. Das Thema haben wir 2025 hier im Landtag beschlossen, gemeinsam mit der CDU. Denn Prävention stärkt Chancengleichheit, und sie darf nicht daran scheitern, dass Einwilligungserklärungen zu kompliziert sind oder im Alltag untergehen. Gleichzeitig bleibt das Elternrecht gewahrt - durch die Möglichkeit des schriftlichen Widerspruchs. Liebe Kolleginnen und Kollegen, niemand plant gern von Übergang zu Übergang. Gute Arbeitsbedingungen entstehen durch Verlässlichkeit. Was gilt im nächsten Jahr? Welche Standards greifen wann? Welche Qualifikationen werden gebraucht? Und was wird dauerhaft finanziert? Hinzu kommen bundespolitische Entwicklungen: Sprach-Kitas, Startchancen-Kitas nach Sozialindex, verpflichtende Diagnostik für Vierjährige, ein neues Qualitätsentwicklungsgesetz, Investitionen in Infrastruktur sowie Überlegungen zu einer bundeseinheitlichen Ausbildung. Diese Impulse können Chancen eröffnen. Gleichzeitig müssen wir aber prüfen, wie sie sich auf unser Landesrecht auswirken. Ich habe in diesem Haus meinen Wunsch nach einer großen Reform immer wieder deutlich gemacht. Und ich bleibe dabei: Wir müssen über Übergänge hinausdenken und ein Gesetz schaffen, das Qualität, Verlässlichkeit und gute Arbeitsbedingungen dauerhaft sichert. Gleichzeitig dürfen wir aber die Einrichtungen jetzt nicht im Unklaren lassen. Die bestehenden Regelungen laufen in diesem Jahr aus, und deshalb müssen wir heute handeln. Stabilität im Alltag und strukturelle Weiterentwicklung gehören zusammen. Wir brauchen eine umfassende Novellierung des NKitaG, eine Reform, die gründlich vorbereitet werden muss: mit Beteiligung der Praxis, mit klaren Qualitätszielen und mit einem tragfähigen Finanzierungskonzept. Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende geht es hier nicht nur um Paragrafen. Es geht um Kinder, die jeden Tag stabile Beziehungen brauchen. es geht um Eltern, die sich darauf verlassen können müssen, dass frühkindliche Bildung funktioniert, und es geht um Fachkräfte, die ihren Beruf mit Herz und Professionalität ausüben und dafür Rahmenbedingungen verdienen, die tragen und zukunftsfähig sind. Danke schön. Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Die nächste Wortmeldung kommt

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Pippa Schneider GRÜNE

Reform des BAföG

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Vorbemerkung zu der Frage steht wir haben das auch in der Antwort gehört, dass nur noch 12 % der Studierenden überhaupt Bafög bekommen. Was sind die Erwartungen der Landesregierung an den Bund, damit sich das ändert? Herr Minister, bitteschön!

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Nico Bloem SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beschäftigten bei uns im Land leisten täglich herausragende und hervorragende Arbeit. Während wir hier im Plenum debattieren, arbeiten viele von ihnen schon seit frühmorgens da draußen auf den Baustellen, machen neue Straßen fertig, sanieren die Radwege, bauen Schulen und Kitas - all das für uns, auch für die öffentlichen Aufträge. Genau für diese Menschen, genau für diese starken Beschäftigten, wollen wir mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz einen wichtigen Schritt gehen. Wir sagen sehr deutlich: Wir sehen euch. Wir sehen, was für starke Arbeit ihr leistet. Und ihr habt nicht nur in Worten Respekt, Dank und Wertschätzung verdient, sondern auch in Taten auf dem Lohnzettel. Deswegen sagen wir sehr klar: Die Beschäftigten verdienen gute Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen. Und gute Bezahlung heißt für uns Tariflohn, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht hier heute um Anstand, es geht um Respekt, es geht um Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten und den Kolleginnen und Kollegen. Es geht aber auch um die Frage: Wofür wollen wir öffentliches Geld in Zukunft ausgeben - für diejenigen, die Lohn nach Tarif zahlen, oder für diejenigen, die Angebote auf der Grundlage von Dumpinglöhnen abgeben? Ich will für uns als SPD-Fraktion sehr klar sagen, dass es uns eindeutig nicht egal ist, was die Beschäftigten in diesem Land verdienen, sondern wir wollen gute Arbeitsbedingungen, wir wollen gute Bezahlung, und das machen wir deutlich. Ich bin unserem Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne für die Einbringung dieses starken Gesetzentwurfs dankbar, weil wir damit deutlich machen: Wir wollen gute Arbeit mit den guten Unternehmen verbinden. So wollen wir umsetzen, dass in Zukunft ab einem Auftragswert von 20 000 Euro gilt: Entweder Tariflohn, oder es gibt keinen Auftrag. Das ist keine Bevormundung, sondern das ist soziale Verantwortung den Beschäftigten gegenüber. Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen wir uns die Realität an! Ich weiß, dass heute Vertreterinnen und Vertreter des DGB hier anwesend sind. Wir wissen, dass die Tarifbindung zurückgegangen ist. Nicht mal die Hälfte der Beschäftigten in unserem Land arbeitet unter einem Tarifvertrag. Wir sehen, dass die Zahl der Tarifverträge schrumpft, und wissen, dass damit natürlich auch die Unsicherheiten wachsen. Wenn die Zahl der Tarifverträge vermindert wird, dann heißt das auch, dass es Unsicherheiten für die Familien, für die Renten, für das Sozialsystem gibt. Auch deswegen bin ich dankbar dafür, dass wir dieses Tariftreue- und Vergabegesetz heute auf den Weg bringen, weil wir damit deutlich machen, dass wir mehr Tarifbindung in unserem Land wollen. Auch dieses Gesetz sagt deutlich: Wir wollen die Tarifbindung in Niedersachsen stärken. Wir brauchen nicht weniger, sondern wir brauchen mehr Tarifbindung in Niedersachsen! Ich will auch sagen, dass dieses Gesetz ein starkes Signal an die starken Unternehmen bei uns vor Ort ist, an diejenigen der Wirtschaftsminister hat es gerade schon angesprochen, die sich an die Regeln halten, die schon jetzt Tarifbindung haben, die sich am Tariflohn beteiligen, die Verantwortung übernehmen. Wir sorgen jetzt für einen Wettbewerb, der fair ist. Nicht gut gegen billig, sondern gut gegen gut. Wer in diesem Land vernünftig zahlt, der darf keinen Nachteil bei öffentlichen Aufträgen haben. Da müssen wir als gutes Beispiel und mit Verantwortung vorangehen! Das ist ein klares Zeichen dafür. Nicht nur mit Blick auf die Tariftreue, sondern auch mit Blick auf die Vergaben auch das haben wir eben schon gehört wird deutlich, dass der Gesetzentwurf kein Bürokratiemonster ist, sondern dass wir Dinge vereinfachen, dass wir sie auf den Weg bringen. Wir haben es eben schon gehört: Es geht auch um Direktaufträge bis 100 000 Euro. Wir bringen das Ganze auf die Strecke, indem wir sagen: Es wird vereinfacht. Die Bagger können schneller rollen. Es sind vereinfachte Verfahren. Das heißt: Entlastung für die Kommunen und auch für die Unternehmen. Das ist konkrete Entlastung für die gesamten Regionen, und es ist ein gutes Zeichen, dass wir gute Arbeit mit schneller Arbeit verbinden und vor Ort investieren können. Das ist ein gutes Zeichen für die Kommunen und auch für unsere Unternehmen vor Ort. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Arbeit hat Würde. Arbeit verdient Respekt. Die hart arbeitenden Menschen in unserem Land verdienen einen fairen Lohn, und unsere Unternehmen verdienen faire Wettbewerbsbedingungen. Wir stehen an der Seite derjenigen, die morgens früh aufstehen, die Ärmel hochkrempeln und für unser Land anpacken, und an der Seite der verantwortungsvollen Unternehmen. Niedersachsen ist ein starkes Land. Aber wir müssen uns auch klar darüber sein: Wenn die Tarifbindung zurückgeht, wenn der Wettbewerb immer weiter gedrückt wird, dann bröckelt unser Fundament von starker Arbeitswelt und Wirtschaft auch direkt vor Ort. Mit dieser Reform machen wir Niedersachsen zum Land der guten Arbeit. „Öffentliches Geld nur für gute Arbeit" - das ist kein Slogan, sondern das ist ein Versprechen für die Beschäftigten in unserem Land, für die Unternehmen und für ein starkes Niedersachsen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bloem.

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Thorsten Paul Moriße AfD

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Meyer, welche Verantwortung trägt die Landesregierung für die Verschlechterung des Wattenmeerstatus laut IUCN, und welche Initiativen unternimmt sie bei der UNESCO? - Danke. Auch hier noch einmal: Wir stellen eine Frage. Die Regel ist, dass wir nicht zehn Zusatzfragen stellen,

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt sollte man meinen, dass Sie die Unterlagen im Haushaltsausschuss gelesen hätten. Ich hatte sie bis heute nicht gelesen, aber habe mich gerade informieren lassen. Hintergrund ist, dass erst der Beschluss der technischen Liste von den regierungstragenden Fraktionen dazu geführt hat, dass diese Mittel in den Haushalt aufgenommen worden sind. Infolgedessen haben wir dann sehr schnell reagiert, um diese Tischvorlage in den Haushaltsausschuss zu bringen und damit diese Beschlussfassung schnell erwirken zu können. Denn ohne diesen Beschluss das möchte ich Ihnen ganz deutlich sagen hätten wir keine Ausschreibung starten können. Dann hätten wir den Zeitplan definitiv nicht einhalten können. Vielen Dank, Frau Ministerin. -

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Cindy Lutz CDU

Reform des BAföG

Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Mohrs, sehen Sie durch die relativ hohen Semesterbeiträge, die wir hier in Niedersachsen haben wir sind Spitzenreiter, die Attraktivität der niedersächsischen Universitäten in Gefahr? Herr Minister antwortet. Bitteschön!

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Christian Meyer

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

antworten: eine Antwort! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Auch das habe ich geschildert: Es liegen ja Berichte vor. Ein Nationalpark wird evaluiert, von Dritten, von Organisationen, und es wird beschrieben, wo wir die Schutzziele erreichen und wo wir sie nicht erreichen. Ich habe es ja schon gesagt, liebe AfD: Wir haben den menschengemachten Klimawandel, die Klimaziele haben wir momentan nicht erreicht. Wir drohen, durch fossile Energien auf Kipppunkte, die das Wattenmeer gefährden, zuzusteuern. Deshalb setzt die Landesregierung auf starken Klimaschutz - aber der muss eben auch weltweit sein. Zu den unterschiedlichen Arten habe ich Ihnen vorhin vorgelesen, wo wir Rückgänge haben. Solche Rückgänge werden natürlich nicht immer durch uns verursacht. Wenn sich in der Tundra kl imabedingt die Blühzeiten und damit das Insektenaufkommen verändern, dann verändert sich etwas im Vogelzug - meistens zum Negativen, manchmal auch zum Positiven. Ich habe das, wie gesagt, schon geschildert. Wir haben den Erfolg bei den Seehunden. Die Kegelrobbe ist übrigens wieder da. Die gab es vor 40 Jahren im Nationalpark nicht. Das sind große Erfolge, die der Schutz erreicht hat. Von daher wirkt der Nationalpark. Aber wir stehen dort natürlich vor Herausforderungen ich habe sie umfangreich geschildert haben, die wir auch weiter angehen müssen. Wir müssen weiterhin alles dafür tun, den Nationalpark vor externen und internen Bedrohungen zu schützen. Vielen Dank. - Die letzte Zusatzfrage von der Fraktion

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Christoph Willeke SPD

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

Da dürfen Sie einfach klatschen. Das war auch genauso abgesprochen; also ich meine, der Minister hat nichts anderes gesagt. - Gerne. Nichtsdestotrotz darf man beim Bund an ein, zwei Stellen schon nachfragen, zum Beispiel, was denn damit gemeint ist, dass die Länder dafür mehr Geld aus der GAK aufnehmen sollen. Das sind Sachen, bei denen es sich der Bund ein bisschen einfach macht. Der Vorschlag des Drei-Säulen-Modells ist gut, den möchte ich ausdrücklich begrüßen. Aber es gibt den einen oder anderen zu hinterfragenden Punkt, und das hat auch der Umweltminister gesagt. Wenn wir zum Beispiel keine klare Länderzuteilung bei den Quoten haben, dann müssen sich die Länder untereinander abstimmen, wie viele Wölfe denn entnommen werden sollen. Das macht es für uns nicht gerade einfach. Ich bin beim Wolfsmanagement ja dabei, nur müsste man sich die Regelungstiefe vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch mal angucken. Deswegen: Es gibt das Ja aus Niedersachsen, aber man darf dazu natürlich noch mal die eine oder andere Anmerkung machen. Mir bleibt dann eigentlich nur noch das Aufräumen mit einigen Aussagen. Erst mal: Natürlich sprechen wir mit den Leuten, und wir haben einen ganz hervorragenden Austausch mit der Landesjägerschaft und damit auch über das Wolfsmonitoring. Das ist eine großartige Arbeit, die hier geleistet wird. Der CDU-Kollege hat sich dafür schon bedankt, ich möchte das auch tun. Dann sprachen Sie von Insiderinformationen von Hegeringleitern, mit denen Sie gesprochen haben. Wir sprechen mit der Landesjägerschaft, die das Ganze zusammenbindet, die einen guten Überblick über die ganze Situation hat. Genau so muss das auch sein. Von daher haben wir hierzu die richtigen Informationen vorliegen, nach denen wir uns richten und auch handeln. Man hätte diese Gelegenheit heute natürlich nutzen können zum Großteil haben wir das auch gemacht, um über das zukünftige Management zu reden, anstatt am Anfang noch mal dermaßen zu emotionalisieren. Es ist richtig, dass das Ganze ein emotionales Thema ist. Aber den Leuten immer wieder zu sagen, dass sie Angst um ihre Kinder haben müssen - das möchte ich einfach mal zurückweisen. Es gibt eine Gefahr - Herr Willeke hat das Wort. Sie können gerne eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie möchten. In Niedersachsen und in Deutschland gibt es immer wieder Jäger, die zum Beispiel durch Wildschweine - Einen Moment, Herr Willeke! - Ein Blick in die Geschäftsordnung zeigt, dass man beim Schlussstatement eine Zwischenfrage stellen kann. Wer das möchte, der melde sich bitte ordnungsgemäß zu Wort. Fahren Sie fort, Herr Willeke. Diese Angst möchte ich auch nicht kleinreden; die Bedenken sind da. In Niedersachsen und in Deutschland gibt es immer wieder Todesfälle, zum Beispiel durch den Angriff von Wildschweinen. Durch einen Wolf haben wir das bislang das hat auch schon der Umweltminister gesagt noch nicht erlebt. Ich möchte das aber auch nicht ausschließen, das möchte ich mal ganz klar sagen. Wir werden aber auch nicht jeden Baum fällen, weil mal ein Baum auf jemanden draufgefallen ist. Wir werden auch nicht jede Leiter verbieten, weil mal jemand von der Leiter gefallen ist. Deswegen ist es richtig, dass wir weiterhin für die Koexistenz von Wolf, Weidetierhaltung und Menschen in diesem Land streiten. Wir werden ein engagiertes, regional differenziertes Bestandsmanagement einführen. Das bringen CDU und SPD im Bund auf den Weg, und das ist richtig so. Vielen Dank.

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Jan Bauer CDU

27. Eingabenübersicht

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Petition greift der Petent eine Frage auf, die weit über den Einzelfall hinausgeht, nämlich die Rolle und die Rahmenbedingungen von Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen sowie die Weiterentwicklung unserer schulischen Vorgaben insgesamt. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme ausführlich dargestellt, dass das Niedersächsische Schulgesetz erst kürzlich geändert worden ist und insbesondere die Finanzierungsregelungen für Schulen in freier Trägerschaft neu gefasst wurden. Damit ist die aktuelle Sach- und Rechtslage beschrieben. Gleichzeitig zeigt die Petition aber auch, dass gesetzliche Reformen nicht automatisch bedeuten, dass alle praktischen Fragen bereits abschließend geklärt sind. Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger Bestandteil unserer Bildungslandschaft. Sie stehen für pädagogische Vielfalt, unterschiedliche Konzepte und oftmals auch für besondere Innovationskraft. Deshalb lohnt es sich, Hinweise und Erfahrungen aus diesem Bereich ernst zu nehmen. Meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kultusausschuss, allen voran Christian Fühner, tun dies ganz gewiss. Wir wissen zudem, dass die jüngste Reform ausdrücklich eine Evaluation vorsieht. Das bedeutet, die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. In einer solchen Phase ist es sinnvoll, Rückmeldungen aus der Praxis aufzunehmen und weitere Entscheidungen einzubeziehen. Und genau hier liegt der Unterschied zu unserem Votum: Während die Mehrheit die Petition im Wesentlichen mit Hinweis auf die bestehende Sach- und Rechtslage abschließen möchte, halten wir es für richtig, das Anliegen der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen. Damit verbinden wir ausdrücklich die Erwartung, die vorgetragenen Argumente noch einmal vertieft zu prüfen und bei der weiteren Entwicklung der Finanzierungssystematik sowie der schulischen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Gerade nach einer Reform sollte Politik bereit sein, zu überprüfen, ob Regelungen in der Praxis tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten. Der Petitionsausschuss nimmt damit Hinweise aus der Bevölkerung ernst und sorgt dafür, dass berechtigte Anliegen nicht vorschnell als erledigt betrachtet werden. Wir votieren daher für „Erwägung". Vielen Dank.

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Cindy Lutz CDU

Hochschulen stärken, Zukunft sichern: Perspektiven der NHG-Novelle

Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Hochschulen stärken, Zukunft sichern" ist sicherlich ein guter Titel, der sich auch gut anhört. Nur, zwischen Titel und Realität klafft leider eine Lücke, die größer ist als so mancher Campus in Niedersachsen. Im Koalitionsvertrag wurden große Reformen angekündigt. Vor fast zwei Jahren folgte dann die Ankündigung, die größte Novelle auf den Weg zu bringen. Jetzt, nach drei Jahren, werden erst einmal drei Punkte aus der großen Novelle herausgelöst. Da wurde vielleicht auch die Fraktion so langsam nervös, wann nun endlich die große Novelle kommt. Nun wird ernsthaft gefeiert, dass diese Novelle in die Verbandsbeteiligung geht. Wenn man sich das Verfahren rund um diese Novelle anschaut, dann fühlt man sich weniger an strategische Weiterentwicklung erinnert, sondern eher an ein politisches Warteschleifenprogramm mit gelegentlichen Presseausgängen. Schauen wir uns das an: Im März 2024 legt die CDU einen umfassenden Gesetzentwurf zum Ordnungsrecht vor. Die Reaktion von Rot-Grün? - Abwarten, man arbeite selbst an etwas. Dann monatelang gar nichts. Im Juni 2025 legen wir erneut vor, diesmal einen Gesetzentwurf zur Stärkung von Unternehmensgründungen aus Hochschulen: Ausgründungsfonds, Beteiligungsmöglichkeiten, Gründungsfrei­semester - konkrete Instrumente für Innovation und Transfer. Und wieder: Keine Vorlage der Landesregierung! Ich sage es mit allem Respekt: Wer drei Jahre lang Anlauf nimmt, der sollte doch dann wenigstens einen ordentlichen Sprung hinlegen und nicht am Beckenrand stehen, meine Damen und Herren. Wenn das Ihr Anspruch an Reformdynamik ist, dann erklärt sich mir einiges. Unsere Hochschulen brauchen keine Dauerankündigungen. Sie brauchen Verlässlichkeit, sie brauchen Planungssicherheit und vor allen Dingen eine strategische Perspektive. Wir werden uns den Gesetzentwurf sehr genau ansehen, sobald er nach der Verbandsbeteiligung endlich auch hier bei uns im Parlament ankommen wird. Wir werden das auch konstruktiv tun; denn Hochschulpolitik ist einfach zu wichtig für Parteipolitik. Unsere Leitlinie ist ganz klar: Vertrauen und Zutrauen gegenüber unseren Hochschulen mit guten und klaren Leitplanken. Ja, wir trauen unseren Universitäten einiges zu. Autonomie ist kein Selbstzweck, sondern Ausdruck von Vertrauen und wissenschaftlicher Kompetenz vor Ort. Aber Freiheit ohne Richtung ist keine Stärke, sondern Orientierungslosigkeit. Da kommen wir zu Ihrem Prinzip der Politik, nämlich dem sogenannten Gießkannenprinzip. Anstatt klare Prioritäten zu setzen, anstatt gezielt in Zukunftsfelder zu investieren und Exzellenzen aufzubauen, wird überall ein bisschen verteilt. Jeder bekommt etwas, damit am Ende alle zufrieden sind. Vielleicht, Frau Dr. Lesemann, ist das auch der Grund, warum der Minister als so wahnsinnig nett wahrgenommen wird. Denn wer keine Entscheidungen trifft, der tritt auch niemandem auf die Füße. Vielleicht ist das der Eindruck, der hier entsteht. Aber mit „halbwegs zufrieden" kann man keinen internationalen Wettbewerb gewinnen. Exzellenz entsteht nicht durch Gleichverteilung. Exzellenz entsteht durch Mut zu Entscheidungen. Wir brauchen Leuchttürme und nicht noch mehr Lichterketten! Wir brauchen strategische Bündelung, nicht kleinteilige Streuung! Und wir brauchen den Mut, zu sagen: Hier investieren wir gezielt, hier wollen wir an die Spitze! Finanzielle Effizienz muss auch bei größerer Freiheit immer im Fokus stehen. Autonomie heißt nicht Beliebigkeit. Sie braucht klare Zielvereinbarungen, Transparenz und Überprüfbarkeit. Wer Freiheit gewährt, der muss auch Verantwortung einfordern. Manchmal sind gute Leitplanken mit viel Freiheit innerhalb dieser Leitplanken der klügere Weg, ein klarer Rahmen, innerhalb dessen man echten Gestaltungsspielraum hat - das ist moderne Hochschulpolitik. Gerade in Zeiten von Transformation, Digitalisierung und Fachkräftemangel dürfen wir uns hier keinen Stillstand leisten. Während andere Bundesländer strategisch investieren und ihr Profil schärfen, diskutieren wir in Niedersachsen seit Jahren über die Reform, die immer „bald" kommt. Reformen sind keine Pressemitteilungen - Reformen sind Ergebnisse. „Hochschulen stärken, Zukunft sichern" - das ist ein Anspruch, den wir ausdrücklich teilen. Aber Zukunft sichert man nicht durch Überschriften, sondern durch klare Entscheidungen, nicht durch Ankündigen und auch ganz sicherlich nicht nach dem Gießkannenprinzip „Jeder ein bisschen". Daran werden wir Sie messen, und daran werden wir gern konstruktiv mitarbeiten, mit Anspruch, mit dem klaren Ziel, dass Niedersachsen nicht nur mithält, sondern vorne an der Spitze mitspielt.

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Alexander Saade SPD

Straftaten im digitalen Raum wirksam und nachhaltig bekämpfen - vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen endlich gesetzlich normieren

Herr Kollege Saade wird antworten. Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bock, jetzt mal in allem Ernst: Ich glaube, Sie haben meiner Rede gar nicht zugehört. Ich weiß gar nicht, ob Sie Ihren Antrag hier nur vorgetragen haben oder ob Sie mal selber recherchiert haben. Sie behaupten, wir hätten keine Regelung im NPOG. Fakt ist: Wir haben eine Regelung im NPOG. Und Fakt ist auch, dass wir im NPOG-Entwurf eine entsprechende Regelung haben. Also erzählen Sie doch nicht solche Lügengeschichten! Das Gleiche gilt übrigens für den Verfassungsschutz: Wir haben eine gesetzliche Regelung, die genau das normiert. Herr Kollege Saade, wir waren uns, glaube ich, über die Fraktionen hinweg einig, dass wir die Begrifflichkeit „Lüge" oder „Lügen" hintanstellen

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Antonia Hillberg SPD

Reform des BAföG

Bitteschön, Frau Hillberg! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich trage die Anfrage „Reform des BAföG" für die SPD-Fraktion vor: Die finanzielle Lage vieler Studierender in Deutschland wird allgemein als besorgniserregend angesehen. Steigende Lebenshaltungs- und insbesondere Wohnkosten setzen junge Menschen unter Druck. Bundesweit zahlen Studierende inzwischen durchschnittlich rund 500 Euro Miete. Die derzeitige BAföG-Wohnkostenpauschale in Höhe von 380 Euro deckt diese Belastung bei Weitem nicht mehr ab. Zugleich ist die Zahl der BAföG-Geförderten auf den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2000 gesunken - nur noch rund 12 % der Studierenden erhalten überhaupt eine Förderung. Studierende brauchen verlässliche Unterstützung. Vor dem Hintergrund, dass rund 35 % der Studierenden als armutsgefährdet gelten, hat Niedersachsen einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, um den Bund zu entschlossenem und umfassendem Handeln zu bewegen. Gefordert werden spürbar höhere Fördersätze, eine deutliche Verschlankung des BAföG-Systems sowie ein vollständig digitales und nutzerfreundliches Verfahren. Auch Sachverständige auf Bundesebene kritisieren seit Längerem, dass die Bedarfssätze nicht existenzsichernd sind und dringend angepasst werden müssen. 1. Welche Erwartungen hat die Landesregierung an die Bundesregierung hinsichtlich der im Entschließungsantrag geforderten zeitnahen Anpassung der Fördersätze, damit die realen Lebenshaltungskosten von Studierenden angemessen berücksichtigt werden? 2. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung Studierende ergänzend zu den Bundesregelungen, um kurzfristige Härten abzumildern, bis eine BAföG-Reform wirksam greift? 3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Feststellung, dass das BAföG laut zahlreichen Stellungnahmen von Expertinnen und Experten „immer weniger seinen Zweck" erfüllt, und wie will sie sich auf Bundesebene für eine beschleunigte Umsetzung der geplanten Reformen einsetzen? Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hillberg. - Die Landesregierung antwortet.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Reform des BAföG

der AfD stellt die Abgeordnete Jessica Schülke. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werter Herr Minister Mohrs! Werte Landesregierung! Wie bewertet die Landesregierung im Hinblick auf eine Begrenzung des Verschuldungsrisikos für junge Erwachsene die gegenwärtige BAföG-Regelung, wonach für den Förderberechtigten keine Wahlmöglichkeit besteht, auf den Darlehensanteil zu verzichten und nur den Zuschuss in Anspruch zu nehmen? - Vielen Dank. Danke schön. - Herr Minister antwortet.

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Falko Mohrs

Hochschulen stärken, Zukunft sichern: Perspektiven der NHG-Novelle

der Minister für Wissenschaft und Kultur Falko Mohrs. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nach fast einem Vierteljahrhundert legen wir die umfassendste NHG-Novelle vor und schaffen damit die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unserer Hochschulen in Niedersachsen. Das ist gut für das Jetzt, und das ist gut für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Frau Abgeordnete Lutz, ich muss Ihnen sagen: Wer die Lippen spitzt, der sollte auch pfeifen. Ich habe in all dem, was Sie gerade gesagt haben, keine einzige inhaltliche Kritik verstanden. Das nehme ich an dieser Stelle als ein wunderbares Lob an. Zum Zweiten, Frau Lutz: Vielleicht reden Sie mal mit Ihrem Kollegen. Sie waren zu dem Zeitpunkt ja noch nicht dabei. Ich habe mir mal angeguckt, wie lange eigentlich mein Amtsvorgänger für einen Bruchteil des Umfangs der NHG-Novelle gebraucht hat. Überraschung: drei Jahre! Verrückte Sache, Frau Lutz! Insofern würde ich sagen: Auch da einfach mal ein klein wenig mehr bei den Fakten bleiben. Wir fassen mit diesem Gesetz drei Viertel aller Paragrafen des Hochschulgesetzes an. Das ist dringend überfällig. Von den 20 Jahren, die dazwischen waren, haben Sie 15 Jahre den Minister gestellt. Sie haben es nicht geschafft, das Gesetz auf diese Aktualität zu bringen. Das schafft Rot-Grün, und das ist der wesentliche Fortschritt, auf den die Hochschulen lange gewartet haben. Die Hochschulen haben drei Kernaufgaben: Erstens sorgen sie dafür, dass wir das Wissen, was wir für heute und für die Zukunft brauchen, generieren. Zweitens sorgen sie dafür, dass die Studierenden die jungen Menschen, die Generationen von heute und von morgen darauf vorbereitet sind, unsere Gesellschaft besser zu machen. Drittens sorgen sie dafür, dass das Wissen aus den Hochschulen in die Anwendung in der Gesellschaft, in den Unternehmen und in der Medizin gebracht wird. Mit dieser Überarbeitung des Hochschulgesetzes machen wir alle diese drei Kernaufgaben besser möglich, und das ist der große Erfolg, meine Damen und Herren. Wir schaffen nämlich eine deutliche Reduzierung der Bürokratie, indem beispielsweise die Hochschulen sehr viel schneller und eigenständiger entscheiden können, welche Studiengänge sie einrichten, wo sie Veränderungen vornehmen, welche Berufungen sie vornehmen. All das trägt zum Abbau der Bürokratie und zur schnelleren Reaktionsfähigkeit bei. Herr Brockmann von der AfD: Ich habe es noch nie erlebt, dass Sie sich im Kontext von Hochschulen äußern. Vielleicht ist das grundsätzlich auch besser so. Ich muss Ihnen aber an der Stelle sagen: Sie können nicht auf der einen Seite kritisieren, dass Verantwortung übertragen wird, und sich gleichzeitig auf der anderen Seite über Steuerung durch den Staat beschweren. Das passt nicht zusammen. Wer Bürokratieabbau will, der muss unseren Hochschulen vertrauen. Wir tun das, meine Damen und Herren, und das ist genau das, was wir brauchen. Mit der Einführung man kann sagen: endlich des eigenständigen Promotionsrechts für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind wir meine Damen und Herren, passen Sie auf das vorletzte Bundesland, das das ermöglicht. Das vorletzte! Das heißt, wir holen endlich auf, Frau Lutz - etwas, das durch Sie längst hätte passieren können. Jetzt machen wir es mit dieser Novelle. Das ist gut, darauf haben die HAW lange gewartet. Wir beschleunigen den Bau, indem wir den Hochschulen, die die Bauherreneigenschaft haben, Baubudgets übertragen, damit sie weniger Abstimmungsschleifen durchlaufen müssen. Wir sorgen dafür, dass beispielsweise Infrastrukturen von Hochschulen Labore oder anderes für Start-ups länger nutzbar sind, um für sie den Schritt aus der Hochschule in die Anwendung einfacher und erfolgreicher zu machen. Wir sorgen dafür, dass Professuren, die besonders forschungs- und ausgründungsstark sind, Forschungsfreisemester nehmen können, die sie auch für die Gründung von Start-ups nutzen können. All das sorgt übrigens für bundesweite Aufmerksamkeit - mit Rückmeldungen aus anderen Bundesländern, wie großartig es ist, dass Niedersachsen diese Möglichkeiten schafft. Ich glaube, das ist ein richtig, richtig guter Fortschritt für die Gründungskultur in unserem Land Niedersachsen. - Frau Lutz, es stimmt: Es gibt Dinge, die auch in Ihrem Gesetzentwurf standen. Und das Sie eben sagten, Sie hätten einen umfangreichen Gesetzentwurf zum Ordnungsrecht vorgelegt: einen einzigen Paragrafen, Frau Lutz! So viel zu Ihrem Anspruch an Umfang. Wir haben einen anderen. Drei Viertel der Paragrafen zu ändern, das ist unser Maßstab für „umfangreich". Wir sorgen dafür, dass das Studium besser mit den Anforderungen der Familie egal, ob es um die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen geht kombinierbar ist. Wir sorgen dafür, dass die Studienabbruchraten über ein Orientierungsstudium verringert werden. Ich setze darauf, dass gerade auch Frauen, die sich oft vor einer Hürde sehen, wenn es um technische Studiengänge geht, weil sie wenige Rollenvorbilder haben, über ein Orientierungsstudium einen guten Einstieg erhalten werden - etwas, was übrigens gerade von diesen gefordert wurde. Dort, wo wir es bereits anbieten, machen wir damit super Erfahrungen. Diese Möglichkeit wird ausgeweitet. Und wir sorgen dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen verlässliche Arbeitsbedingungen haben, indem wir neue Stellenkategorien und damit eigene Verfahren neben der Professur ermöglichen. Meine Damen und Herren, mit dieser Hochschulgesetznovelle schaffen wir nach über einem Vierteljahrhundert einen aktuellen Rahmen für unsere Hochschulen in Niedersachsen. Das ist gut. Ich freue mich auf alles, was dazu kommt. Vielen Dank. Vielen

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Harm Rykena AfD

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

Herr Rykena! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass das Ökosystem der Firma Apple nur von Geräten der Firma Apple bedient werden kann, frage ich die Landesregierung: Wie stellen Sie sicher, dass keine Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten, von einem einzigen Konzern langfristig für das Land Niedersachsen entsteht? Bitte, Frau Ministerin!

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Industrie und Beschleunigung von Industrievorhaben in Niedersachsen

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Offensichtlich beginnt jetzt ganz offiziell der Kommunalwahlkampf. Oder wie kommt es zu einem solchen Gesetzentwurf der CDU? Direkt am Anfang Ihres Antrags sind schon einige Buzzwords aufgelistet. Sicherung und Ausbau, Transformation, Wasserstoff, kritische Infrastruktur - wenn man das so liest, könnte man ja fast glauben, die CDU hat es endlich verstanden. Und dann? Dann gucke ich mal kurz in die Zeitung und sehe, was die Fossilministerin Reiche im Bund zur Zerstörung des Klimas so treibt. Kurzer Rückblick: Es ist 2021, und Herr Söder hat kaum ein anderes Thema als Robert Habeck. Und warum? Weil unser Wirtschaftsminister genau das angeht, was nötig ist: den Ausbau der erneuerbaren Energie und die Transformation der Wirtschaft. Die Folgen der Pandemie und die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges führen dazu, dass die Wirtschaft schwächelt. Für die CDU ein einfaches Spiel: Schuld hat Robert Habeck. Tatsächliche Gründe sind die marode Infrastruktur und ein Investitionsstau von 16 Jahren Merkel. Aber die Ampel sucht nach Lösungen. Für Lösungen braucht man Geld und somit die Reformierung der Schuldenbremse. Unter Beifall der CDU zerbricht die Ampel, um dann genau diese Schuldenbremse wenige Monate später aufzuweichen. Jetzt die Hoffnung: Die CDU investiert das zusätzliche Geld in Infrastruktur und Transformation? Fehlanzeige! Die CDU stoppt Projekte, stoppt Förderung und lässt das Geld direkt ihrer reichen Klientel zufließen. Staatstragend? Eher nicht! Und wir hier in Niedersachsen? Wir stärken weiterhin unsere Industrie! Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz, tatsächlich. Dabei hilft uns der Ausbau der erneuerbaren Energie, vorangetrieben durch unseren Turbo-Umweltminister Christian Meyer. Wir in Niedersachsen stehen zu unserem Bekenntnis zum grünen Stahl und zu unserer Automobilindustrie. So, wie sich der Gesetzentwurf der CDU liest, würde Volkswagen noch eine ganz andere Rolle spielen. Die „Vision" dieses Gesetzes zu Ende gedacht, rollen bei Volkswagen in Zukunft keine Autos mehr, sondern Panzer vom Band. Salzgitter Stahl hat schon die passende Zulassung dafür und könnte direkt an Volkswagen liefern. Aber Moment! Ach, das funktioniert ja gar nicht, da die aktuelle Wirtschaftsministerin die Existenzgrundlage des Salzgitter-Konzerns gerade zunichtemacht. Und da Umwelt- und Klimaschutz ja sowieso nur lästiges Beiwerk sind, versucht die CDU mit ihrem Vorhaben direkt mal, das Umweltministerium vollständig auszubooten und Zuständigkeiten in das Wirtschaftsministerium zu verschieben. Klar, Profit geht über Erhalt. Wir selbst werden die Klimakrise nicht mehr in ihrer vollen Stärke spüren, aber unsere Kinder. Aber das Bruttoinlandprodukt ist ja wichtiger als ein Planet, auf dem unsere Kinder leben können. Und was würde das rein praktisch bedeuten? Das Auflösen gut funktionierender etablierter Genehmigungsverfahren! Alles soll auf Landesebene zentralistisch entschieden werden. Haben Sie darüber eigentlich mal mit Ihren KommunalpolitikerInnen gesprochen? Ihr Vorschlag ist keine Vereinfachung - Ihr Vorschlag ist reines Chaos. Und dann wollen Sie die Kritische Infrastruktur stärken und nicht wehrlos sein. Das sind gute Vorhaben. Aber wieso so komisch verpackt und so verklausuliert? So kann ich diesem Antrag nur eine Ablehnung entgegenbringen. Denn wir brauchen keine Verkomplizierung, und wir brauchen keine Klimaschäden. Rot-Grün in Niedersachsen macht vor, wie Vereinfachung geht. Das haben wir zuletzt durch die mehrfache Novellierung der NBauO gezeigt - praxisnah, entbürokratisierend und fortschrittlich. Veränderungen der NBauO haben für viel positives Feedback gerade aus dem Handwerk und der Bauindustrie gesorgt. Wir haben die Antragsverfahren vereinfacht und entschlackt. Und jetzt kommen Sie, werte KollegInnen, und wollen genau diese NBauO wieder verkomplizieren, indem Sie Paragrafen verändern und ergänzen, Das ist mehr Bürokratie! Ich bin sehr gespannt auf die Ausschussberatung, wie Sie Ihre Punkte begründen und inwiefern diese Gesetzesvorlage zur Stärkung der Industrie und zur Beschleunigung von Industrievorhaben in Niedersachsen beitragen soll. Vielen Dank. Vielen Dank. - Nun hat das Wort: aus der Fraktion der AfD der Kollege Najafi. Bitteschön!

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Jonas Pohlmann CDU

Netzausbau und -planung konkret beschleunigen - Energieziele schneller erreichen

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe diesen Entschließungsantrag am Sonntagnachmittag gelesen, direkt nach der Fußball-Bundesliga. Ich sage Ihnen jetzt nicht, was spannender war, aber vielleicht kennen Sie diese bahnbrechenden Reporterfragen, die immer an die Gewinnermannschaft gestellt werden. Wie sehr freuen Sie sich über den Sieg? - Ich freue mich sehr. Das ist bahnbrechender Qualitätsjournalismus. Aber ganz ehrlich, Herr Bajus, ich freue mich auch sehr, dass die Regierungsfraktionen jetzt offensichtlich erkannt haben, dass wir in der zweiten Halbzeit der Energiewende angekommen sind. Denn jetzt geht es um intelligente Netze, jetzt geht es um gekoppelte Sektoren, jetzt geht es um netzdienliche Speicher - und eigentlich, wenn wir ehrlich sind, nicht erst jetzt. Es hätte schon viel länger mehr Gewicht auf diese Punkte gelegt werden müssen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber wenn man die Punkte Ihres Antrags liest Flächenkonflikte auflösen, Verfahren standardisieren, Daten bündeln, Industrieansiedlung und Netzanschlüsse koordinieren, denkt man als mehr oder weniger junger Mensch die ganze Zeit: Kerl, das hätten wir eigentlich schon vorher machen müssen! Das hätten wir eigentlich schon alles haben können: müsste, wäre, hätte. Wie Lothar Matthäus sagen würde: Wäre, wäre - Fahrradkette! Ich weiß, das ist hier kein Wish-Konzert, aber ich wünsche mir sehr, dass wir in unserer politischen Kommunikation egal, wer das ist ein bisschen weniger fürs reine Zubauen von installierter Leistung aus erneuerbaren Energien und für immer weiter verschärfte Klimaziele abfeiern. Wir könnten vielleicht ein paar weniger Fragestunden machen, in denen Minister Meyer gefragt wird, wie viele Windräder denn wieder genehmigt worden sind, wenn sich auf der anderen Seite gerade in einzelnen Regionen Windprojekte schon auf der 110‑kV-Ebene zerschlagen, weil es keinen Netzanschluss gibt. Und damit sind wir beim Thema. Wir müssen dringender denn je den Fokus auf Netzdienlichkeit legen, auf Effizienz, Flexibilitäten, denn am Ende möchten wir fast alle in diesem Raum, dass die Energiewende uns unabhängiger und klimaneutral macht und sich das vor allem auf der Stromrechnung positiv bemerkbar macht. Wir haben letzten Mittwoch dazu als CDU-Landtagsfraktion einen Energiedialog zu Netzen und Speichern veranstaltet - mit Experten vom Netzbetreiber über Industrie bis zu Stadtwerk und Kommune. Wir haben dort fast schon eine große Sehnsucht danach gespürt, dass die Energiewende besser koordiniert wird. Frau Klingenberg vom Verband der Chemischen Industrie hat es dort auf den Punkt gebracht: Wir brauchen eine Mega-Integration. - Und genauso ist es. Integration ist wichtig, auch und gerade im Energiesystem: Strom, Gas, Wasserstoff, Erzeugung, Transport, Speicherung, Verbrauch, Anlagen, Netze, Speicher und Häfen. Nur wenn wir infrastruktursektorübergreifend planen, entsteht in Zukunft ein klimaneutrales Netz, das Elektronen und Moleküle verknüpft. Deshalb nochmal: Ich freue mich sehr, dass die Regierungsfraktionen mit diesem Antrag die Landesregierung auffordern, die Bundesregierung aus CDU und SPD voll zu unterstützen. Schwarz-Rot funktioniert, das hat man heute Morgen auch in diesem Haus zeitweise gesehen. Ihre ersten sechs Forderungen richten sich jedenfalls an den Bund. Im Antrag stehen vernünftige Punkte: dass beispielsweise die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten weiter ausbuchstabiert werden muss, also die Möglichkeit, Wind- und Solaranlagen gebündelt anzuschließen, oder vereinfachte Verfahren bei Maßnahmen greifen sollen, die das Netz verstärken, also wenn umgebaut oder die Leistung erhöht wird, dass Trassen gebündelt werden und wir nicht immer doppelt prüfen müssen, inwieweit Schutzgebiete berührt sind. Das beschleunigt, und ich gehe mal davon aus, dass Sie das auch wie gewohnt mit NABU und BUND abgestimmt haben. Eigentlich bin ich auch davon ausgegangen, dass die Forderungen, die Sie im Antrag an die Landesregierung richten, alle schon im Rahmen der Task-Force Energiewende behandelt worden sind - oder behandelt werden: die Vernetzung von Vorhabenträgern und Netzbetreibern, automatische Plausibilitätsprüfungen, ein Once-only-Prinzip für Nachweise Thordies Hanisch hat es gesagt oder allgemein die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren. Dort liegt gewaltiges Beschleunigungspotenzial. Ob die Landesregierung mit Blick auf die letzten Jahre wirklich der beste Beschleuniger der Digitalisierung ist? Schau'n mer mal! Aber die Daumen sind gedrückt. Jedenfalls können Sie sich darauf verlassen, dass wir als CDU-Landtagsfraktion konstruktiv an Bord sind. Das wissen Sie aus unseren Diskussionen zum Smart Grid, zum parallel behandelten Antrag zu Speichern und Sektorenkopplung. Persönlich freue ich mich vor allem sehr auf die Diskussion zu Strompreiszonen und/oder regional differenzierten Netzentgelten. Die Bundesregierung hat hier für Entlastung gesorgt, mit 6,5 Milliarden Euro als Zuschuss, um die Stromnetzentgelte in diesem Jahr zu senken: für Verbraucher, für produzierende Unternehmen, für die Landwirtschaft. Und im Antrag schreiben Sie, dass es gut für die Akzeptanz vor Ort wäre, entweder den Staat in Strompreiszonen aufzuteilen oder regional differenzierte Netzentgelte einzuführen. Sie können sich also noch nicht so ganz entscheiden. Vielleicht finden wir ja den ordentlichen Kompromiss, dass der Strompreis weiter einheitlich für alle Unternehmen im Bundesgebiet gilt, wir aber die Netzentgelte so reformieren, dass sie die Menschen hier im ländlichen Raum entlasten, wo die Energiewende maßgeblich gestaltet wird. Für uns als CDU ist klar: Netzplanung ist Standortpolitik für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen. Sie koordiniert und synchron mit dem Ausbau der Erneuerbaren anzugehen, muss unser gemeinsames Interesse sein, weil es zu Akzeptanz vor Ort führt. Wir müssen kluge Anreize setzen, damit das System flexibler wird. Wenn wir Netzdienlichkeit über Netzentgelte und über flexible Netzanschlussverträge anreizen, müssen wir gleichzeitig im Blick haben, dass es Unternehmen gibt, die nicht oder nur eingeschränkt flexibilisieren können: Glas‑, Zement‑, Kupfer‑ und Stahlindustrie brauchen gesicherte Leistung. Da uns als Kommunalpolitikern auch die kommunale Planungshoheit wichtig ist und wir die kommunale Planung rechtssicher aufstellen wollen beispielsweise für den erleichterten Flächenausgleich, wozu wir schon 2024 einen sehr ausführlichen Antrag gestellt haben sehen wir einerseits, wie groß die Aufgabe ist, aber wir sehen auch genau, was zu tun ist. Hier ist die Landesregierung gefordert, damit wir Niedersachsens große Chance bei erneuerbaren Energien nutzen. Dafür müssen wir jetzt allerdings, glaube ich, die Taktik umstellen. Ich meine nicht: „Flach spielen, hoch gewinnen." Das machen wir dann beim FC Landtag wieder. Ich meine, dass sich die Landesregierung nicht für installierte Leistung feiern muss, für Windräder, die vielleicht keinen Netzanschluss bekommen oder sich nur zeitweise drehen. Sie muss nicht immer wieder den Satz sagen: Wind und Sonne schreiben keine Rechnung. Sie muss dafür sorgen, dass der Strom tatsächlich fließt. Deshalb: Die zweite Halbzeit der Energiewende muss klappen, dann kann auch die dritte Halbzeit gut werden. Und ich kann Ihnen aus Erfahrung sagen: Die dritte Halbzeit ist meist die schönste Halbzeit. Besten Dank.

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Daniela Behrens SPD

Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf Sie alle ganz herzlich vom erkrankten Kollegen Philippi grüßen. Ich vertrete ihn gerne und fühle mich in der Tat dem Haus noch immer verbunden. Daher freue ich mich, dass ich in Stellvertretung von Herrn Dr. Philippi ein bisschen zu diesem Thema beitragen kann. Sehr geehrte Abgeordnete, die Geburt eines Kindes ist sicherlich das emotionalste Ereignis im Familienleben. Ein positives Geburtserlebnis beeinflusst den Verlauf der Kindheit, den Verlauf von Elternschaft und ist natürlich für die Förderung der Mutter-Kind-Bindung sehr wichtig. Der Entschließungsantrag enthält wichtige Forderungen für eine frauenzentrierte Schwangerschaftsbegleitung und interventionsarme Geburtshilfe. Denn die Forschung legt nahe, dass vor allem Gefühle von Respekt, von Geborgenheit und von Selbstbestimmung entscheidend für eine positive Geburtserfahrung sind. Die Geburtshilfe muss den Willen und die Wünsche der Frauen der Frauen! und Familien in den Fokus rücken und zudem selbstbestimmte und informierte Entscheidungen möglich machen. Jede Frau und jede Familie soll in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett die Unterstützung erfahren, die sie braucht. In diesen Zeiten werden wichtige Weichen gestellt, die die körperliche und seelische Gesundheit der gesamten Familie nachhaltig beeinflussen. Auf Bundesebene das ist eben schon erwähnt worden haben wir seit 2024 einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt". Hier möchten wir in Niedersachsen nachlegen und Fakten schaffen. Mit dem Aktionsplan werden wir in ein abgestimmtes und gemeinschaftliches Handeln kommen. Wir wollen einen Prozess in Gang setzen, an dem sich Teilnehmende auf lokaler, auf regionaler und auf Landesebene beteiligen - ein Prozess, der alle maßgeblichen Berufsfelder einbezieht. Dieser Prozess soll in diesem Jahr vernünftig laufen; dazu gab es ja eben schon Nachfragen. Wir werden mit dem Aktionsplan den konkreten Herausforderungen begegnen und dabei auf kurzfristige, aber auch auf langfristige und nachhaltige Veränderungen hinwirken. Ich will vier Bausteine nennen, damit das ein bisschen konkreter wird. Der erste Baustein ist das Thema Versorgungsstrukturen. Diese müssen in Niedersachsen flächendeckend sichergestellt sein. Dabei werden wir uns sicherlich vor allen Dingen mit der Sicherung in den ländlichen Regionen beschäftigen müssen. Der zweite Baustein sind Telemedizin und Rettungsdienst. Diese müssen auch in diesem Bereich mitgedacht werden. Der dritte Baustein ist das Thema Hebammen. Hebammen spielen als vertrauensvolle Begleiterinnen eine zentrale Rolle in der Geburtshilfe. Zur Sicherstellung der Versorgung möchten wir den Hebammenberuf stärken, und hierfür müssen wir die Rahmenbedingungen auf den Prüfstand stellen. Mit der Aufwertung des Hebammenberufes geht für uns in Niedersachsen auch die Implementierung des Hebammenkreißsaals einher. Einige gibt es schon in Niedersachsen, viele mehr sollen dazukommen, meine Damen und Herren. Und viertens: Das Thema Gesundheitskompetenz ist ein Schlüssel zur Selbstverantwortung in der Familie und in der Gesundheit. Familien brauchen Informationen, sonst können sie sich nicht gesundheitlich gut verhalten. Sie sollen in die Lage versetzt werden, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Daher ist das Thema Gesundheitskompetenz, gerade auch im Bereich der verbesserten individuellen Gesundheit, sicherlich ein wesentliches Ziel für die Weiterentwicklung unseres gesamten Gesundheitssystems. Über all dem, meine Damen und Herren, muss natürlich das Thema Gesundheitsgerechtigkeit stehen. Gesundheitsgerechtigkeit bedeutet, dass wir einen guten Start ins Leben für alle in Niedersachsen für Kinder, für ihre Familien ermöglichen, und zwar unabhängig vom Wohnort und von der jeweiligen Lebenssituation. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Frau Behrens, bevor Sie gehen ich wollte Sie nicht unterbrechen: Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: von Herrn Holsten. Möchten Sie diese noch zulassen? Ja, natürlich, sehr gerne. Bitte, Herr Holsten! Ich freue mich auf eine Frage von Herrn Holsten.

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Anne Kura GRÜNE

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die Abgeordnete Anne Kura. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Umweltminister Meyer, wie waren denn die bisherigen Gespräche im Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf" mit Blick auf den zukünftigen Managementplan zum Wolfsmanagement? Herr Minister antwortet. Vielen Dank. - Frau Präsidentin!

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Daniela Behrens SPD

Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen

Auch da bitte ich um Vertrauen in die Landesregierung. Herzlichen Dank.

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Christian Meyer

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Grundlage ist der Artenschutz. Deshalb muss der günstige Haltungszustand vorhanden sein. Das ist sozusagen die Untergrenze, die nicht gefährdet sein darf. Dann gibt es diese „vereinfachten Schnellabschüsse", wie ich sie mal nennen möchte. Die würden durch das Bundesgesetz sofort wirksam. Wenn das Bundesgesetz also in Kraft tritt, wird nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die Möglichkeit gegeben sein, dass ein Schadwolf so heißt es im Bund erlegt werden darf, wenn dies erforderlich ist, insbesondere „zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden oder im Interesse der Gesundheit des Menschen" oder der öffentlichen Sicherheit. Des Weiteren ist im Gesetz vorgesehen, dass alle Bundesländer ich weiß nicht, ob Bremen und Hamburg das auch machen; bei den Kosten wird jedenfalls von 16 ausgegangen einen revierübergreifenden Managementplan erstellen sollen. Auch daran arbeiten wir. In dem Managementplan muss natürlich integriert sein, wie viele Wölfe schon geschossen worden sind, zum Beispiel im Rahmen der regulären Entnahme. Denn das wird zusammengezählt. Genauso ist das Monitoring eine wichtige Säule, damit wir nicht unter die Untergrenze fallen und dann auch handeln können. Deshalb wird Niedersachsen auch einen Managementplan erstellen, um alle Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, umzusetzen. Das alles erfolgt aber immer unter Beachtung des guten Erhaltungszustandes. Das sind die drei Säulen, die konkret umgesetzt werden sollen. Das wird dann auch im Dialogforum geeint und mit den beteiligten Kommunen, die mit zuständig sind, besprochen werden.

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Miriam Staudte

Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität fördern - Niedersachsens und Deutschlands Landwirtschaft vor Agrarimporten von zum Teil fraglicher Qualität schützen!

Frau Staudte, Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich will versuchen, mich möglichst kurz zu fassen. Worum ging es eigentlich in diesem Antrag? Sie haben wirklich unglaublich viel durcheinandergeworfen. Ich glaube, Herr Güldner hat es vorhin auf den Punkt gebracht: Die AfD versucht, Ängste zu schüren. Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität stehen in der Überschrift Ihres Antrages. Selbstverständlich sind diese Aspekte sehr wichtig. Ich glaube, wir haben in letzter Zeit gemerkt, dass wir darauf einen noch sehr viel stärkeren Fokus lenken müssen. Aber mit dem Thema Mercosur hat es nun wirklich gar nichts zu tun. Man kann aus landwirtschaftlicher Sicht einiges am Mercosur-Abkommen kritisieren, aber man muss auch anerkennen, dass die Diversifizierung von Handelsbeziehungen letztendlich ein Beitrag zur Resilienz ist. Was ist Ernährungssicherheit? Es geht um angemessene Nahrung ein Menschenrecht und den Schutz vor Hunger. Die Versorgung mit Nahrungsmitteln soll garantiert sein. Und die Ernährungssouveränität? Die ist das Recht der Menschen und auch das Recht der souveränen Staaten, auf demokratische Weise ihre Agrar- und Ernährungspolitiken selbst zu bestimmen. Es geht also letztendlich auch um ein Konzept der Demokratisierung der Lebensmittelproduktion. Ich glaube, spätestens beim Stichwort „Demokratisierung" sind Sie, liebe AfD, eigentlich raus. Es geht Ihnen nämlich, wie meine Vorrednerinnen und Vorredner eben dargestellt haben, nicht darum, dass Staaten eine resiliente Struktur aufbauen, sondern Sie versuchen, den Fokus einseitig auf das Mercosur-Handelsabkommen zu lenken. Bei Ernährungssouveränität geht es um den Schutz der natürlichen Ressourcen, um anpassungsfähige Produktionssysteme, um das Wohlergehen von Tieren, um eine faire Preisgestaltung, um eine faire Gestaltung der Beziehung zwischen Produzentinnen und Produzenten auf der einen sowie Konsumentinnen und Konsumenten auf der anderen Seite und um möglichst kurze Versorgungsketten, die intensiviert werden sollen. Ich möchte bei dem Punkt „faire Preisgestaltung" einhaken. Auf dem Milchmarkt kommt es gerade zu enormen Verwerfungen, weil die Weltmarktpreise stark gefallen sind. Natürlich sind wir als Landespolitik dabei, den Dialog zu suchen und Wege auszuloten, wie wir zu stabileren Milchpreisen kommen können. Ich bin sehr erfreut, dass ich von vielen Seiten Signale bekomme, dass große Bereitschaft besteht, sich zum Beispiel für eine gezielte Mengenreduktion mit Finanzausgleich zu öffnen. Wir können ja auch sagen, dass das in der Vergangenheit schon geklappt hat. All unsere Politik ist auf Resilienz, ist auf stabile Strukturen in der Landwirtschaft ausgerichtet. Wir fördern mit EU- und Landesgeldern den ökologischen Landbau, die Weidetierprämie, die Existenzgründung von jungen Landwirtinnen und Landwirten, aber eben auch Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, die einen Beitrag zur Wertschöpfung auf den Höfen leisten und somit die dezentralen Strukturen, die wir haben und erhalten wollen, unterstützen. Wir haben das Agrarstrukturgesetz auf den Weg gebracht, das den Zugang zu Land betrifft - auch das ein wichtiger Punkt, wenn es um Ernährungssouveränität geht. Ich bin froh, dass der Ausschuss mit großer Mehrheit empfohlen hat, diesen Antrag abzulehnen. Wir kümmern uns darum, dass Betriebe resilient durch Krisen kommen. Insofern ist es wirklich kein Verlust, wenn dieser Antrag jetzt in der Versenkung verschwindet. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Wir gehen daher zur Abstimmung über.

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Harm Rykena AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts meiner knappen Redezeit will ich mich auf ein paar Punkte des Gesetzentwurfs beschränken. Was hier zur Abstimmung steht, ist keine Reform der Oberstufe - es ist eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes, die den Weg für eine spätere Reform frei macht, ohne erneute parlamentarische Entscheidung. Und genau das lehnen wir ab. Dieses Gesetz verzichtet bewusst auf klare Festlegungen. Es sagt nichts Verbindliches zu der Funktion des Jahrgangs 11, den Pflichtfächern, der Allgemeinbildung, den Fremdsprachen, der politischen Bildung. All das wird künftig per Verordnung und Erlass geregelt. Das Parlament zieht sich zurück, das Kultusministerium entscheidet. Das lehnen wir ab. Besonders deutlich wird das am Jahrgang 11. Die Einführungsphase war bisher ein eigenständiges Bildungsjahr zur Angleichung, zur Orientierung, zur Vorbereitung auf die Qualifikationsphase. Mit dieser Schulgesetzänderung wird der Jahrgang 11 nun umdefiniert: Er wird zur Übergangszone, zum Durchgangsjahr. Pflichtfächer, Bildungsfunktionen und Standards werden nicht mehr gesetzlich gesichert. Das lehnen wir ab. Besonders gravierend ist dabei die Schwächung des Faches Politik-Wirtschaft im Jahrgang 11. Statt politische Bildung verbindlich abzusichern, verzichtet das Gesetz bewusst auf eine klare Festlegung. Politik-Wirtschaft wird nicht mehr als Pflichtfach garantiert. Wer aber Demokratie fordert und gleichzeitig politische Bildung relativiert, der handelt widersprüchlich. Auch das lehnen wir ab. Auch die geplanten Veränderungen in der gymnasialen Oberstufe selbst sind problematisch. Die Einführungsphase wird nicht mehr als eigenständiges Bildungsjahr gedacht, sondern funktional an die Qualifikationsphase herangerückt. Das bedeutet konkret: weniger gemeinsamer Unterricht, weniger Allgemeinbildung und frühere Weichenstellungen mit direkten Folgen für das Abitur. Das stärkt das Gymnasium nicht das schwächt es, und deswegen lehnen wir das ab. Weiterhin verspricht der Gesetzentwurf die Stärkung der beruflichen Bildung. Tatsächlich wird sie stärker angebunden, aber eben nicht klar profiliert. Es fehlt eine klare Stärkung der dualen Ausbildung, eine eindeutige Abgrenzung zum Gymnasium, ein eigenständiger bildungspolitischer Anspruch. Berufliche Bildung darf aber kein Ausweichmodell für eine entkernte Oberstufe sein. Deswegen lehnen wir auch diesen Punkt ab. Dieses Gesetz wirkt bis in die Grundschule hinein. Der jahrgangsübergreifende Unterricht in den Klassen 1 bis 4 wird weiter ausgeweitet. Damit werden Leistungsstandards verwischt und Lernziele entgrenzt, die Grundlagen geschwächt. Gerade Lesen, Schreiben und Rechnen brauchen Verbindlichkeit und keine pädagogische Beliebigkeit. Deswegen lehnen wir das selbstverständlich auch ab. Meine Damen und Herren, SPD und Grüne nennen das „Reform". In Wahrheit ist es aber eine Machtverschiebung weg vom Parlament hin zur Exekutive. Schauen wir mal, wie die regierungstragenden Fraktionen das Gesetz durch die Ausschussberatung bringen! Wir sind gespannt. Die

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Thorsten Paul Moriße AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Europabezugs und zur Stärkung des Schutzes vor Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens in der Niedersächsischen Verfassung

Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren Kollegen! Wir beraten heute ein Gesetz, das zwei völlig unterschiedliche Themen künstlich zusammenbindet. Ich sage gleich zu Beginn: Das ist politisch falsch und verfassungsrechtlich riskant. Und genau darauf weist auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst ausdrücklich hin; das hat Herr Schröder ja gerade erwähnt. Nehmen wir mal den Punkt Europabezug: Die vorgeschlagene Erweiterung unserer Verfassung bringt keine neuen Rechte, keine zusätzliche Beteiligung, keinen praktischen Nutzen. Alles Wesentliche steht längst im Grundgesetz. Der GBD hat es klar benannt: Die Änderung ist rechtlich nicht erforderlich. Sie ist eine Doppelregelung, die vom Grundgesetz abweicht. Die Begriffe „Europäische Union", „geeintes Europa" und „europäische Völkergemeinschaft" sind unklar und schaffen neue Widersprüche. Die Signalwirkung ist politisch, der rechtliche Mehrwert nada, null! Ich frage Sie daher, verehrte Damen und Herren Kollegen der SPD, der Grünen und auch der CDU: Warum sollten wir unsere Landesverfassung mit unpräzisen Formulierungen belasten, die nicht einmal notwendig sind? Ja, Europa ist wichtig, aber unsere Verfassung ist kein Ort für symbolische Dekoration. Deshalb lehnen wir diese Änderung auch ab. Der zweite Punkt, verehrte Damen und Herren, ist der neue Artikel 6 d zum Schutz jüdischen Lebens. Hier habe ich meine Position geändert. Nach der Unterrichtung sowie den Änderungsanträgen im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und auch den Bedenken des GBD habe ich im Ausschuss versucht, diesen Punkt noch einmal zu vertagen, damit wir länger darüber beraten, weil diese Bedenken auf der Tagesordnung standen. Das wurde aber von Ihnen abgelehnt, wahrscheinlich, um wegen der Wahlen schnell etwas zu beschließen. Na ja, gut - denn man to. Im Ausschuss hatte ich mich enthalten. Nach erneuter, genauer Prüfung und nach Beratungen mit meiner Fraktion ist klar: Wir stimmen dem Artikel 6 d zu. - Ja, so ist es. Denn wir erleben einen massiven Anstieg von Antisemitismus, der überwiegend migrantisch ist, und jüdische Menschen, die Angst haben, sichtbar zu sein. Hass, Einschüchterungen und Gewalt sind an der Tagesordnung. Und mit Blick auf die aktuellen Konflikte brauchen wir natürlich ein deutliches Signal in unserer Verfassung. - Herr Bajus! Der neue Artikel 6 d schützt jüdisches Leben, und er fördert es. Er stellt klar: Die jüdische Kultur gehört zu Niedersachsen, ihre Sicherheit ist Aufgabe des Staates. Wir, die AfD, unterstützen ohne jegliche Einschränkung ihren Schutz. Der GBD hat auch verfassungsrechtliche Risiken aufgezeigt das wurde schon benannt in Bezug auf Artikel 3 und Artikel 4 des Grundgesetzes. Aber die aktuelle politische und moralische Notwendigkeit dieser Regelung steht für uns außer Frage. Deshalb wird meine Ausschussposition klar korrigiert. Aber ich betone es noch mal ausdrücklich das führt uns zum Hauptproblem des heutigen Verfahrens: Wir stimmen über zwei Themen ab, die nichts miteinander zu tun haben. Und trotzdem zwingt uns die Schlussabstimmung, ein gemeinsames Paket zu bewerten. Das ist ein Verfahren, das klare Entscheidungen verwischt, das ist ein Verfahren, das Abgeordnete unnötig in Widersprüche zwingt, und das ist ein Verfahren, das bei Verfassungsänderungen absolut fehl am Platz ist. Ich habe im Ausschuss angekündigt, das Gesamtpaket abzulehnen. Nach erneuter Abwägung und aktueller Lage sage ich heute: Wir enthalten uns in der Schlussabstimmung - nicht, weil wir unklar sind, sondern weil dieses Paket uns dazu zwingt, einen guten Artikel und einen schlechten Artikel gemeinsam zu bewerten. Und das machen wir nicht mit, denn es sollte niemand Herr Kollege Moriße, ich muss Sie leider kurz unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Bajus. Möchten Sie dem entsprechen? Nein, Herr Bajus, das haben wir ausführlich im Ausschuss beraten. Vielen Dank. Dann fahren Sie bitte fort. Bitteschön! Das machen wir nicht mit, und das sollte auch niemand mitmachen, der saubere Verfassungsarbeit ernst nimmt, Herr Bajus. Mein klares Ziel: Ja zum Schutz jüdischen Lebens, uneingeschränkt nein zur unsauberen Erweiterung des Europabezugs, und Enthaltung beim Gesamtpaket, weil das Verfahren falsch ist. Unsere Verfassung ist kein Ort für Paketpolitik, sie verdient Respekt, Präzision und saubere Trennung der Themen. Ich hoffe, dass wir aus diesem Vorgang lernen und künftig verantwortungsvoller mit unserer Verfassung umgehen. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Moriße. - Als Nächstes hat

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Thordies Hanisch SPD

Netzausbau und -planung konkret beschleunigen - Energieziele schneller erreichen

aus der SPD-Fraktion gemeldet. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines vorweg bevor ich zum Antrag komme zur Einordnung, weil das hier immer wieder nötig ist: Die Energiewende läuft, sie läuft gut, sie läuft weiter, und das ist gut so. Der Strompreis ist aufgrund des Angriffskrieges von Russland 2022/2023 in die Höhe geschnellt. Inzwischen stabilisiert er sich wieder. Aber da geht noch was; das finde ich auch. Dazu trägt der Ausbau von Wind- und Sonnenenergieanlagen bei. Mit der Netzentgeltregelung von 2024 werden die Kosten für den Ausbau des Stromnetzes gerechter verteilt. Nun werden nicht mehr vor allem Kunden in denjenigen Bundesländern belastet, in denen die meisten Leitungen gebaut werden. Das Netz ist stabil und bleibt es: keine Stromfälle wegen Solar- oder Windstroms. Es gibt hier keinen Quatsch wie „Zappelstrom". Das Land der Ingenieure sorgt dafür, dass hier alles stabil läuft. Im Gegenteil, eines der Probleme ist, dass wir die alten Kohlekraftwerke nicht dann ausschalten können, wenn wir viel Windstrom haben. Die Kohlekraftwerke sind nämlich träge. Deswegen müssen wir die Windkraftanlagen ausschalten, die flexibler sind. Aber das kostet uns Geld. Mit genug Netzausbau, Kabeln und Verknüpfungen haben wir dieses Problem nicht mehr. Wind- und Sonnenstrom ist heute schon günstiger als Kohle-, Gas‑ und Atomstrom. Und das Beste: Er wird immer günstiger. Und das noch Bessere: Deutscher Wind- und Sonnenstrom ist unabhängig von den Krisen dieser Welt. Windräder bleiben nicht stehen, weil Passagen in Krisengebieten nicht mehr durchgängig sind oder irgendein Staatschef meint, er macht sein eigenes Ding und hält sich nicht an Absprachen oder Verträge. Ein Satz, bei dem ich mich wundere, dass ich ihn noch nicht öfter gehört habe: Mit deutschem Strom fährt man stabil. - Auch heute schon fährt man bei der Nutzung öffentlicher Ladesäulen oft günstiger als mit Benzin. Spätestens aber, wenn man Strom aus der eigenen Leitung laden kann, ist das mit Abstand günstiger. Dann ist man auch nicht den schwankenden Tankstellenpreisen ausgesetzt, und das Geld, das man zahlt, geht nicht irgendwohin, nicht an irgendwen, den wir uns oft genug nicht aussuchen können, sondern bleibt größtenteils in Deutschland. Und einen Gruß an Frau Connemann von der Wirtschaftsunion! Die Wirtschaftskompetenz der Wirtschaftsunion ist ja eine Geschichte ganz eigener Art. Liebe Frau Connemann, sich von der Wissenschaft mehr Offenheit zu wünschen und zu behaupten, dann könnten alle ihre Autos mit E‑Fuels betanken, ist schon absurd und eine Verhohnepipelung der Bürgerinnen und Bürger. Es wird niemals genug E‑Fuels für den Autoverkehr geben. Dafür haben wir nicht genug Grundenergie. Denn E‑Fuels kann man sich nicht aus Luft und Liebe backen. Man braucht dafür schon auch Energie. Physik lässt sich nicht mit Wünschen an die Wissenschaft außer Kraft setzen. Aber schlimmer noch: E‑Fuels werden immer teurer sein als das Fahren mit Wind- oder Sonnenstrom und übrigens überhaupt nicht vergleichbar mit Benzin- oder Dieselpreisen. Das können sich die allermeisten hier nicht leisten. Da ist die Rede von Technologieoffenheit fahrlässig gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, denen man damit vermittelt, dass sie das bezahlen könnten. Dass eine Staatssekretärin sich dieser Verantwortung gegenüber den Leuten nicht bewusst ist, finde ich verantwortungslos. E‑Fuels sind Teil des Übergangs und werden als Lückenschluss gebraucht. Aber im Autoverkehr werden sie absehbar keine Rolle im Massenmarkt spielen, weil es nicht genug gibt und sie immer teurer bleiben werden. Ich wünsche mir jedenfalls, dass wir diese Aufklärungsstunden hier beiseitelegen und uns nur noch um die realen Aufgaben kümmern können. Aber Hoffnung habe ich da wenig - bei so viel Unwissenheit und Populismus; und ich weiß nicht, was mir dabei mehr Angst macht. Aber nun zu der aktuellen Aufgabe und dem vorliegenden Antrag: Mit Netzen und Netzknoten geht es voran. Nach und nach gehen immer mehr Netzelemente ins System. Das sind gute Nachrichten für die Stabilität, den Preis und unsere Unabhängigkeit. Besser geht es immer, und „besser machen" ist Aufgabe und Antrieb sozialdemokratischer Politik. Die Kosten, die entstehen, wenn wir Windkraftanlagen abstellen und die Betreiber entschädigen müssen, liegen in Milliardenhöhe. Das wird besser werden; damit sind alle beschäftigt. Aber es geht noch mehr. Wir brauchen erneuerbare Energie und passende Netze. Entbürokratisierung, Vereinfachung und Vereinheitlichung führen hier nicht nur zur Beschleunigung. Wenn wir schneller sind, senken wir Kosten: für den Staat, die Steuerzahler, die Kunden und natürlich auch für das Klima und die Umwelt. Mehr einheitliche Verfahrensweisen und mehr Unterstützung für unsere Kommunen: Dann muss sich nicht jede Bau-, Umwelt- oder Wasserbehörde immer wieder neu überlegen, was man alles braucht, damit ein Antrag vollständig ist oder eine Ausnahme zugelassen werden kann. Das hilft in den Behörden, aber vor allem auch den Planern und Betreibern, weil sie nicht immer wieder auf neue Anforderungen treffen. Weniger Bürokratie: Wenn Netze verstärkt, umgebaut oder ersetzt werden müssen, dann muss das bitte einfacher sein, als wenn irgendwo neu gebaut wird. Wo schon Leitungen liegen oder waren, braucht es weniger Verfahren und mehr Geschwindigkeit. Mehr Digitalisierung, alle Daten auf einer Plattform: Es freuen sich nicht nur die Planer, sondern auch Bürger und Umweltverbände, wenn alles an einer Stelle digital zu finden ist und man gleich erkennt, wo man lieber kein Kabel in die Erde bringt, weil da eine Horde Feldhamster ihr Lager aufgeschlagen hat. Once only; vielleicht besser „alles nur einmal": Jede Auskunft ist also nur einmal notwendig - nicht 20 Formulare, und auf jedem zweiten werden die gleichen Angaben zur Höhe der geplanten Anlagen abgefragt. Das spart nicht nur Papier, sondern vor allem Zeit, Fehler und Personal bei der Wirtschaft, den Fachleuten und den Verwaltungen. Noch bessere Abstimmungen: Damit wir nicht dort PV-Anlagen hinstellen, wo besser eine Leitung läge, oder damit nicht Kabel im Zickzack verlegt werden müssen, weil nach und nach immer mehr Energiegebiete einzeln entstehen. Deswegen die Sache am Anfang mehr durchdenken und abstimmen! Mehr Effizienz: Dort, wo noch Platz in den Leitungen ist, gilt es, genau diese Lücken zu nutzen - für mehr Sonnen- und Windstrom. Speicher dahin, wo wir sie brauchen: Sie sollen nicht dort errichtet werden, wo am meisten Geld verdient wird, sondern dorthin, wo das meiste Geld für die Kundinnen und Kunden gespart wird. Und eines meiner Lieblingsthemen Plug-and-Play-Gebiete: Energie sollte da verbraucht werden, wo sie ist - Gewerbe an die Küste! Das spart Leitungen, bringt Netzentlastungen und verhindert Abwanderungen ins Ausland, wo es solche fertigen Flächen oft schneller gibt. Unterm Strich: Der Politik wird oft genug vorgeworfen, sie denke nur bis zur nächsten Wahl. Die Energiewende ist der Gegenbeweis. Hier zeigt sich, wer über die Wahl hinaus denkt - nicht nur für die Umwelt und das Klima, sondern für sichere, bezahlbare und stabile Stromversorgung und unsere Wirtschaftskraft in Deutschland und Niedersachsen. Daran arbeiten wir immer weiter und weiter, denn besser geht es immer. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

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Nicolas Mülbrecht Breer GRÜNE

27. Eingabenübersicht

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die freien Schulen haben gemeinsam mit dem damaligen Kultusminister Grant Hendrik Tonne eine Vereinbarung zur Reform der Finanzhilfe getroffen. Diese Vereinbarung wurde umgesetzt. Unter unserer Kultusministerin Julia Willie Hamburg ist der Elfte Teil des Niedersächsischen Schulgesetzes grundlegend überarbeitet worden, und das nicht im Alleingang, sondern in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Schulen. Das bisherige Referenzschulmodell wurde reformiert und durch eine klare und nachvollziehbare Berechnungsformel ergänzt. Dabei werden nun auch Sachkosten und Funktionsstellen berücksichtigt. Das schafft mehr Transparenz, mehr Fairness und bessere Planbarkeit für die Schulen. Zusätzlich wurden 31 Millionen Euro für Schulen in freier Trägerschaft bereitgestellt. Insgesamt unterstützt das Land die freien Schulen inzwischen mit fast einer halben Milliarde Euro pro Jahr. Dabei bleibt es verfassungsrechtlich bei einer Bezuschussung, nicht bei einer vollständigen Finanzierung. Wichtig ist außerdem: Ersatzschulen müssen ein gleichwertiges Bildungsniveau erreichen, aber sie müssen nicht alles genau so organisieren wie staatliche Schulen. Entscheidend ist das Ergebnis, nicht der identische Weg dorthin. Unterschiedliche pädagogische Konzepte und Profile sind ausdrücklich gewollt. Die Reform ist gerade erst nach einem fast zehnjährigen Abstimmungsprozess in Kraft getreten. Gute Gesetzgebung braucht Verlässlichkeit und Stabilität, keine ständigen Änderungen direkt nach dem Start. Bis 2028 ist eine Überprüfung des neuen Modells vorgesehen. Dann wird gemeinsam mit den Verbänden geprüft, ob und wo es Anpassungsbedarf gibt. Das ist der richtige Zeitpunkt für eine sachliche Bewertung. Lassen Sie uns deshalb jetzt mit dieser Reform arbeiten - verlässlich und im Sinne der Schulen! Unser Votum lautet deshalb „Sach- und Rechtslage". Vielen Dank.

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Christian Meyer

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

geben? Der Herr Minister antwortet. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rechtslage ist so, dass ich keine Zustimmung geben muss, sondern die unteren Naturschutzbehörden können bislang in jedem Einzelfall entscheiden, was ja auch viele Landkreise in der Vergangenheit schon gemacht haben. Sie kriegen dann natürlich eine Unterstützung vom Land, indem wir sie sozusagen beraten und die Daten bereitstellen. Sie haben jetzt irgendwelche Fälle genannt. Natürlich muss jeder Einzelfall betrachtet werden. Wie es in Zukunft weitergeht, regeln die Entwürfe zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes. Vielen Dank, Herr Minister. - Zu der ersten Zusatzfrage für die

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Kirsikka Lansmann SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Lösung gibt. Aber nochmal vielen Dank für den Hinweis! Kommen wir zur Oberstufenreform: Es ist richtig, mehr Flexibilität zu ermöglichen, und es ist gut, dass viele Akteure in den Prozess einbezogen wurden. Aber wir müssen genau hinschauen. Gerade in der aktuellen politischen Situation brauchen wir eine starke politische und demokratische Bildung. Dafür ist das Fach Politik zentral. Deshalb ist es uns als SPD wichtig, dass Politik weiterhin einen hohen Stellenwert hat. Vielen Dank auch an Ministerin Hamburg dafür, dass sie uns zugesichert hat, darüber im weiteren Verfahren mit uns zu sprechen. Ein weiterer Punkt, der im weiteren Verfahren integriert werden soll, sind die Tagesbildungsstätten; Frau Ministerin hat es gerade schon erwähnt. Viele Menschen haben sich Sorgen gemacht, viele Menschen standen vor unserem Landtag. Deshalb haben wir gemeinsam, parteiübergreifend, gehandelt: Bestehende Tagesbildungsstätten bleiben, werden beim Übergang zu Ersatzschulen unterstützt und bekommen die finanzielle Unterstützung dafür. Ich danke unserer Kultusministerin Julia Willie Hamburg und unserem Ministerpräsidenten Olaf Lies für ihren Einsatz. Jetzt müssen wir im weiteren Prozess noch gute Lösungen für das Personal finden, denn Sicherheit für Träger heißt Sicherheit für Kinder. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Einführung der Tablets ab Klasse 7, die wir umsetzen wollen, ist noch nicht abschließend gesetzlich geregelt. Digitale Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb arbeiten das Land und die kommunalen Spitzenverbände gerade an Lösungen dafür, wie Ausstattung, Wartung und Administration langfristig geregelt werden können - mit dauerhaften Mitteln, klarer Zuständigkeit und verlässlicher Finanzierung. Diese Punkte müssen jetzt final geklärt werden. Wir wollen sie dann auch gesetzlich verankern. Denn wenn die Tablets kommen, brauchen Schulen Sicherheit und keine neuen Baustellen. Im weiteren Verlauf wollen wir auch eine Schüler‑ID - nicht zur Kontrolle, sondern zur Unterstützung. Noch immer verlieren wir zu viele junge Menschen auf ihrem Bildungsweg. Eine datenschutzkonforme Schüler‑ID hilft, Übergänge zu begleiten und Förderbedarfe besser zu erkennen. Kein Kind darf verloren gehen! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Dieses Schulgesetz bringt viele Verbesserungen: klare Regeln für Distanzunterricht, mehr Fairness bei Dyskalkulie, Sicherheit für Tagesbildungsstätten, stärkere Berufsorientierung, Fortschritte bei Digitalisierung und Leistungssport. All das hat ein Ziel: mehr Chancengleichheit. Der Kollege Fühner hat gesagt, dass generell noch ein paar Punkte offen sind. Aber es müssen ja nicht alle Punkte gesetzlich geregelt werden. An den offenen wird im Ministerium weiterhin gearbeitet. Insofern freue ich mich auf eine gute Beratung im Ausschuss. Herzlichen Dank.

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Christian Fühner CDU

Streitfall BFS Dual - Ministerin verspielt weiter Vertrauen und Rückhalt

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Reformvorhaben BFS dual ist einmal mit einem klaren Anspruch gestartet: mehr Praxisnähe, mehr Orientierung, mehr Durchlässigkeit und eine echte Stärkung der dualen Ausbildung in Niedersachsen. Die Grundintention war und ist richtig. Aber das, was die Ministerin daraus gemacht hat, ist ein einziges bildungspolitisches Chaos. Frau Hamburg, während Ihrer gesamten Amtszeit begleitet Sie dieses Thema BFS dual bereits, und Sie haben es immer links liegen gelassen. Sie haben die Kritik, die immer mal wieder von Schulleitern gekommen ist, zwar wahrgenommen, Sie haben auch die großen kommunikativen Probleme aufgenommen, aber gehandelt haben Sie nicht. Sie haben bei dem Thema immer zugeschaut, und Sie haben es einfach laufen lassen. Bis jetzt! Jetzt kommt die Vollbremsung bei voller Fahrt. Mit Schreiben vom 16. Februar 2026 hat Frau Hamburg die berufsbildenden Schulen nicht nur informiert, nein, sie hat sie vor den Kopf gestoßen. Mitten im laufenden Anmeldeverfahren, mitten in Beratungen mit Eltern und Schülerinnen und Schülern, mitten in den Vorbereitungen für das kommende Schuljahr werden grundlegende Änderungen verkündet. Es wird ein System eingestampft, in das tausende Lehrerstunden Arbeit eingeflossen sind - und das ohne eine ausreichende Konkretisierung, ohne belastbare Übergangsregeln und ohne jede erkennbare Sensibilität für die Folgen vor Ort! An den berufsbildenden Schulen wurde in den vergangenen Jahren mit Hochdruck an BFS dual gearbeitet - freiwillig, mit hohem Engagement, aber teilweise auch unter dem Druck aus dem Ministerium. Lehrkräfte haben Konzepte entwickelt, Unterricht umgestellt, Curricula erarbeitet, Beratungssysteme aufgebaut, mit den Betrieben Kooperationen vereinbart und jungen Menschen eine Perspektive eröffnet. Viel Arbeit und viel Leidenschaft ist von Lehrkräften investiert worden. Ein Schulleiter hat mir jetzt am Telefon berichtet, dass einer Lehrkraft sogar Tränen gekommen sind, als sie den Brief von Ministerin Hamburg gelesen hat. Frau Kultusministerin Hamburg, so geht man nicht mit Schulen um! So geht man auch nicht mit Lehrkräften um! Und so geht man schon gar nicht mit jungen Menschen um, die sich auf einen bestimmten Bildungsweg verlassen, die ihren Realschulabschluss machen wollen und das jetzt nicht mehr tun können! Selbst SPD und Grüne kritisieren die Kultusministerin schon öffentlich: Frau Nzume bedauert, dass jetzt so viel Verunsicherung da ist; immerhin bedauert sie, was die Ministerin hier verzapft hat. Frau Lansmann geht noch weiter: Sie kündigt an, dass sie mit der Ministerin reden will, dass man einen Weg finden will, wie man vielleicht doch eine Lösung finden kann. Frau Lansmann, Sie sind ja gleich dran, Sie können ja mal sagen, ob Sie wirklich mit der Ministerin gesprochen haben, was das Ergebnis war und ob es jetzt noch eine Lösung geben kann. Ich kann nur sagen: Alles ist bisher unklar. Das Einzige, was Sie auf den Weg gebracht haben, ist dieser Brief und eine Kachel bei Instagram, und die Schulen haben tausende Fragen und sind völlig frustriert von Ihrer Arbeit, Frau Ministerin. Das ist ein Riesenschaden, den Sie hier angerichtet haben. Die Folgen, die jetzt in den Schulen nachgearbeitet werden müssen, trägt nicht die Kultusministerin. Die Folgen des nicht vorhandenen Organisationstalents dieser Kultusministerin müssen die Lehrkräfte tragen; sie müssen jetzt nacharbeiten. Die Folgen müssen die Betriebe tragen, weil diese die bisherigen Strukturen anpassen müssen. Die Folgen dieser Arbeit der Ministerin müssen Schülerinnen und Schüler tragen, die jetzt völlig verunsichert sind, weil sie sich darauf verlassen haben, dass sie ihren Realschulabschluss machen können, und ihn jetzt nicht mehr auf diesem Wege erreichen. Was wir jetzt von Ihnen erwarten, Frau Ministerin, ist erstens eine vollständige und ehrliche Begründung, warum diese Kursänderung jetzt zu diesem Zeitpunkt vorgenommen wurde. Und wir erwarten das wäre das Mindeste, dass Sie sich bei den vielen Lehrkräften, die tausende Lehrerstunden in diese Arbeit gesteckt haben, für diesen Murks, den Sie da fabriziert haben, einfach entschuldigen. Zweitens fordern wir sofortige und rechtssichere Übergangsregelungen. Geben Sie den Schulen doch die Möglichkeit! Es gibt Schulen, die betteln förmlich danach, dass Sie ihnen die Perspektive geben, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Sie reden ständig von Freiräumen. Jetzt können Sie wirklich mal Freiräume schaffen und den Schulen sagen: Dann geht den Weg bitte weiter, ich möchte euch gar nicht stoppen. - Aber genau das ist bis heute nicht passiert. Machen Sie das einfach! Wir bitten Sie aufrichtig darum, dass die Arbeit nicht umsonst war, sondern dass die Schulen das jetzt im Rahmen ihrer Freiräume einfach mal machen können, Frau Ministerin. Drittens erwarten wir von Ihnen, Frau Ministerin, dass Sie Verantwortung für dieses Chaos übernehmen und dass das auch im Ministerium Folgen hat, damit es dort mit diesem Chaos so nicht weitergeht, dass Sie mal aufräumen, personelle Entscheidungen treffen und endlich eine vernünftige Abteilung auf den Weg bringen, die es ernst mit den berufsbildenden Schulen meint und in Zukunft eine vernünftige Organisation auf den Weg bringt. Was da in den letzten Jahren gelaufen ist, muss Folgen haben, und wir fordern Sie auf, dass das auch nicht folgenlos bleibt. Sie können es gleich erklären. Herzlichen Dank.

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie und eröffne die 86. Sitzung im 32. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtags der 19. Wahlperiode. Tagesordnungspunkt 1: Ich bitte Sie, sich, soweit möglich, von den Plätzen zu erheben. Meine Damen und Herren, am 7. Januar 2026 verstarb der ehemalige Abgeordnete Dr. Dietrich Stratmann im Alter von 88 Jahren. Dr. Dietrich Stratmann gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der Fraktion der CDU von 1982 bis 1986, von 1990 bis 1998 und von 2001 bis 2003 an. Während dieser Zeit war er unter anderem Mitglied im Neunten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, im Ausschuss für Umweltfragen, dessen Vorsitzender er auch war, im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und im Ausschuss für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen. Am 23. Januar 2026 verstarb der ehemalige Abgeordnete Fritz-Heiner Hepke im Alter von 79 Jahren. Fritz-Heiner Hepke gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der SPD-Fraktion von 1998 bis 2003 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht und im Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen. Fritz-Heiner Hepke wurde mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Wir widmen den beiden ehemaligen Kollegen ein stilles Gedenken. - Ich danke Ihnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Reihen sind gut gefüllt. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest und bitte um Ruhe. Zur Tagesordnung: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrags liegen Ihnen vor. Mit der Tagesordnung mit aktualisierten Redezeiten haben Sie Informationen über die von den Fraktionen umverteilten und die von dem fraktionslosen Mitglied des Hauses angemeldeten Redezeiten erhalten. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit diesen Redezeiten feststellen? - Dem ist so. Demnach soll die die heutige Sitzung gegen 19:05 Uhr enden. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Sc hriftführer Axel Miesner mit, und ich bitte um Aufmerksamkeit. Auch von meiner Seite einen schönen guten Morgen! Entschuldigt haben sich für heute: von der Landesregierung Herr Minister Dr. Philippi, von der SPD-Fraktion Herr Kopka und Frau Prell, von der CDU-Fraktion Frau Hopmann ab 16 Uhr und Herr Dr. Schmädeke, und von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Frau Ke llermann. Vielen Dank, Herr Miesner. Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde Wie aus der Tagesordnung zu ersehen ist, hat der Ältestenrat die Aktuelle Stunde in

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Martina Machulla CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes

Herr Grosch, erstens möchte ich darauf verweisen, dass ich hier als freie Abgeordnete stehe und sagen kann, was ich möchte, solange es sich im parlamentarischen Duktus bewegt. Zweitens. Das Hinterlegungsgesetz richtet sich stark an der ZPO aus; tatsächlich handelt es sich aber um reines Verwaltungsrecht. Man könnte durchaus noch gewisse juristische Fantasien entwickeln, um das bestehende Gesetz deutlich zu verbessern. So etwas umzusetzen, das wäre Innovation. Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung kommt aus der Fraktion

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Dr. Kathrin Wahlmann

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Einfacher - schneller - günstiger": Wie Sie wissen, ist das die Zielbestimmung dieser Landesregierung. Wir wollen Verwaltungsverfahren in unserem Land grundlegend vereinfachen und beschleunigen; wir wollen sie schneller, günstiger und bürgerfreundlicher gestalten. Dieses Ziel wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nun auch im Hinterlegungsrecht umsetzen. In aller Kürze ein paar Sätze zum Rechtsbegriff der Hinterlegung: Die Hinterlegung ist ein rechtlicher Prozess, bei dem Vermögenswerte an eine staatliche Hinterlegungsstelle übergeben und dort verwahrt werden. Die Hinterlegung kann dabei unterschiedlichen Zwecken dienen: Sie kann etwa als Sicherheitsleistung erfolgen oder an die Stelle der Erfüllung eines bestehenden Anspruchs treten. Hinterlegungsstellen sind bei uns in Niedersachsen unsere insgesamt 80 Amtsgerichte, verteilt über das ganze Land. Die dabei erforderliche Kommunikation wollen wir nun digitalisieren und vereinheitlichen. Das betrifft etwa den Antrag, der für die Annahme einer Hinterlegungssache gestellt werden muss. Dafür wollen wir die bekannten und bewährten Regelungen des Zivilprozesses auch im Hinterlegungsgesetz zur Anwendung bringen. Wir werden mit diesem Gesetzesentwurf also keine abweichenden oder zusätzlichen Anforderungen an Antragstellerinnen und Antragsteller richten, auch nicht an die Stellen, die um eine Hinterlegung ersuchen. Alle Verfahrensbeteiligten und auch die Hinterlegungsstellen können bereits eingerichtete Strukturen nutzen. Mit unserem Gesetzentwurf leisten wir so einen weiteren Beitrag zum Bürokratieabbau in unserem Land. Außerdem beseitigen wir einen gegenwärtig noch vorhandenen Medienbruch. Zukünftig müssen schriftlich eingereichte Anträge für eine elektronische Aktenbearbeitung nicht mehr aufwendig eingescannt werden. Das entlastet die amtsgerichtlichen Hinterlegungsstellen und erleichtert den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern die Bearbeitung. Dies sieht im Übrigen auch der Verband der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger so, den wir im Rahmen der Verbandsbeteiligung neben anderen beteiligt haben. Der VdR begrüßt die geplante Gesetzesänderung ausdrücklich und befürwortet ein kurzfristiges Inkrafttreten. Das zeigt: Wir sind hier auf dem richtigen Weg. Darüber hinaus passen wir das niedersächsische Hinterlegungsrecht an die jüngst erfolgte Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts an. Durch diese Reform haben vor allem die gesetzlichen Regelungen der Vormundschaft, der Betreuung und der Pflegschaft eine grundlegende Modernisierung erfahren. Damit werden die Rechte von Menschen gestärkt, die auf Unterstützung angewiesen sind. Diese Novellierung soll nun durch kleinere Anpassungen auch im Niedersächsischen Hinterlegungsgesetz nachvollzogen werden. Damit stellen wir sicher, dass die Änderungen zugunsten betreuter Menschen auch im Hinterlegungsrecht ankommen. Sehr geehrte Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich abschließend noch einmal zusammenfassen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf digitalisieren wir ein weiteres Leistungsangebot unseres Rechtsstaats. Wir bauen Bürokratie ab, damit Dinge in unserem Land schneller und einfacher funktionieren. Wir entlasten die engagierten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an unseren Amtsgerichten. Ich freue mich auf die Beratungen im Rechtsausschuss. Vielen Dank.

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Christoph Willeke SPD

Für eine spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft: Verdoppelung der Agrardieselrückerstattung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Der Antrag wurde vorgestellt. Die Rückvergütung soll verdoppelt werden. Und ja, das wäre natürlich mehr Geld für landwirtschaftliche Betriebe. Na logisch! Und ja, auch die CO2-Steuer trifft natürlich die landwirtschaftlichen Betriebe. Das ist absolut richtig, und das möchte ich auch gar nicht infrage stellen. Es wird nur eine wichtige Sache vergessen: Wenn man sich die Förderung mal genauer anschaut, dann merkt man, dass doch nicht alle Betriebe davon profitieren. Wir vergessen nämlich einen ganzen Teil, den kleine Betriebe ausmachen, die erst gar keinen Antrag stellen. Das wurde von der CDU gerade ein bisschen als Bagatelle abgetan, aber es geht hier in Niedersachsen immerhin um 30% der Betriebe und in ganz Deutschland um 50% der Betriebe. Die stellen den Antrag erst gar nicht, weil es sich für sie nicht lohnt. Ich kann Ihnen auch ganz genau sagen, welche Betriebe das sind. Ich bin selbst Landwirt und komme von einem landwirtschaftlichen Betrieb, bei dem wir eine Tankstelle haben. Wenn man dort einmal einkauft, dann ist das mit einem Agrardiesel-Antrag auch relativ einfach, weil man dabei einfach nur einmal den entsprechenden Beleg nachweisen muss. Wenn ich aber ein kleiner Landwirt bin, dann fahre ich regelmäßig zur Tankstelle oder ich teile mir vielleicht eine mit anderen Landwirten. Und dann muss ich jeden einzelnen Dieselbeleg dokumentieren, aufheben, ablegen, zusammenrechnen und auch nachweisen - und das ist relativ aufwendig. Deswegen machen das viele oft gar nicht erst. - Darf ich zu Ende reden? - Danke. Wir machen hier keine Wortspielereien über die Bänke hinweg. Herr Willeke hat das Wort. Wenn jemand eine Frage hat, weiß er, was zu machen ist. Herr Willeke, bitteschön! Sie haben das Wort. Danke schön. Das heißt, es gibt hier in der Förderung einen klassischen Fehlanreiz. Wie sollten Förderungen denn eigentlich aussehen? Sie sollten zielgerichtet sein, sie sollten Investitionen fördern, sie sollten möglichst wenige Mitnahmeeffekte auslösen, und sie sollten natürlich unbürokratisch sein. Zielgerichtet ist die Förderung wohl eher nicht. Die großen Betriebe stellen den Antrag, die kleinen nicht. Das ist wenig zielgerichtet. Investitionen fördern - das ist wirklich nicht der Fall. Das ist auch eine Gerechtigkeitsdebatte; das möchte ich zugestehen. Und das Verfahren ist auch überhaupt nicht unbürokratisch; auch das habe ich gerade schon ausgeführt. Auch für die Verwaltung ist das Ganze ein erheblicher Aufwand: Über 100 000 Anträge werden deutschlandweit eingereicht. Es gibt ein eigenes Portal beim Zoll dafür, man bezieht sich auf das Kalenderjahr statt auf das landwirtschaftliche Jahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni, es gibt eine eigene Deadline für Betriebe, es gibt Kontrollen etc. Und das Traurige daran ist: Wir haben diese Daten eigentlich alle schon. Wir könnten schon eine ganze Menge indirekt abschätzen. Die Wiedereinführung der Förderung des Agrardiesels ist trotzdem richtig gewesen - allein schon, weil es darum geht, im europäischen Vergleich im Mittelfeld der Energiekosten auch für unsere landwirtschaftlichen Betriebe zu sein. Wir können und wir dürfen uns meiner Meinung nach nicht an die Spitze der europäischen Energiepreise setzen. Das wäre ein fataler Wettbewerbsnachteil. Aber wir müssen noch mal nachbessern; das zeigen uns auch die Zahlen, die ich Ihnen gerade schon genannt habe. Es bleibt spannend. Übrigens, eine Sache zur Wiedereinführung der Agrardieselrückerstattung: Sie hat natürlich Geld gekostet, und das Geld fehlt jetzt an anderer Stelle: bei der Investitionsförderung. Wenn wir den Ansatz verfolgen, die Agrardieselrückerstattung einfach zu verdoppeln, dann davon gehe ich aus wird der Bundesminister auch dieses Mal das Geld von anderen Investitionsförderungen abzweigen. In unsere heimische Landwirtschaft muss für einen dauerhaften Fortbestand allerdings investiert werden. Und ich finde, das sollten wir hier ganz klar sagen: Eine Agrardiesel-Förderung auf Kosten von anderen Investitionsförderungen ist keine gute Idee. Ihr Antrag wurde übrigens genau so schon im Bundestag beraten und abgelehnt. Wenn der Inhalt Ihres Antrags einzig auf den Bund abzielt und wir jetzt hier noch mal darüber beraten, dann ist das Ganze eigentlich nur noch Ihre Öffentlichkeitsarbeit; das muss man so sagen. Öffentlichkeitsarbeit gehört zur Politik, aber ein ganzes Parlament mit Ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu beschäftigen, halte ich für unnötig und ist populistisch. Dabei will ich es belassen. Ich habe nicht ganz so viel gereimt wie mein Kollege. Die letzten zwei Minuten darf ich Ihnen schenken, weil schon viele richtige Sachen gesagt wurden. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von unserer Ministerin für Ernährung,

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Melanie Walter

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Europabezugs und zur Stärkung des Schutzes vor Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens in der Niedersächsischen Verfassung

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute beraten wir abschließend über einen Gesetzentwurf, der Niedersachsens Rolle in Europa und unser Bekenntnis zu den gemeinsamen Werten der Europäischen Union in den Mittelpunkt stellt. Es geht um die Einfügung eines klaren Europabezugs in unsere Landesverfassung und um den Schutz jüdischen Lebens. Beide Aspekte sollen künftig deutlicher als bisher in unserer Verfassung verankert werden - als Bekenntnis zu Europa und als Auftrag an uns alle, die gemeinsamen Werte von Frieden, Freiheit und Solidarität aktiv zu leben und zu verteidigen. Die Niedersächsische Landesregierung begrüßt die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen uneingeschränkt. Besonders freut mich, dass es im Konsens der Demokratinnen und Demokraten in diesem Hause gelungen ist, dass sich die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit der CDU-Fraktion auf diesen Gesetzentwurf geeinigt haben. Europa steht vor neuen Herausforderungen, die Welt um uns herum ist im Umbruch. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die zunehmende Rivalität um Ressourcen und Einfluss etwa im Grönlandkonflikt und die Debatten über europäische Souveränität zeigen: Europa muss sich heute selbstbewusster und eigenständiger positionieren als je zuvor. Gleichzeitig sehen wir, wie sich globale Machtverhältnisse verschieben und einstige Partner ihre Positionen neu setzen. Das erfordert von uns nicht nur eine stärkere innere Geschlossenheit, sondern auch eine klare Haltung nach außen. Niedersachsen trägt hier eine besondere Verantwortung. Als Land im Herzen Europas haben wir in den letzten Jahrzehnten enorm von der europäischen Zusammenarbeit profitiert - wirtschaftlich, gesellschaftlich und kulturell. Der Binnenmarkt, die Freizügigkeit, die unzähligen Partnerschaften zwischen unseren Städten und Kommunen: All das hat unser Land stark gemacht. Doch Europa ist mehr als ein Wirtschaftsraum, Europa ist eine Wertegemeinschaft. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Solidarität und Menschenrechte sind die Grundpfeiler der Europäischen Union. Gerade jetzt, wo diese Werte von innen und außen infrage gestellt werden, müssen wir sie aktiv leben und verteidigen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein sehr wichtiger Schritt dafür. Er schlägt vor, den Europabezug und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit als Staatsziel zu verankern. Das ist kein symbolischer Akt, sondern ein klares Signal. Niedersachsen bekennt sich zu Europa nicht nur als Projekt, sondern als Lebensrealität. Europa braucht uns - und wir brauchen Europa. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der weiteren Verfassungsänderung im neuen Artikel 6 d unterstreichen wir die Bedeutung jüdischen Lebens in Niedersachsen und die Entschlossenheit im Kampf gegen Antisemitismus. Die Änderung schützt und fördert das jüdische Leben und die jüdische Kultur. Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Dass es nach den Menschheitsverbrechen der Schoah wieder eine Vielzahl von Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland und in Niedersachsen gibt, ist ein Geschenk. Wir müssen alles dafür tun, dass sich Jüdinnen und Juden in Niedersachsen sicher fühlen und dass sie ihr Vertrauen in Staat und Gesellschaft nicht verlieren. Dieses klare Bekenntnis und dieser klare Auftrag haben einen ernsten Hintergrund. Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Niedersachsen verzeichnet zwölf Vorfälle pro Woche mit antisemitischem Hintergrund in unserem Bundesland. Deswegen hat die Landesregierung über ihren Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens, Prof. Dr. Gerhard Wegner, zwei wichtige Kampagnen ins Leben gerufen: „Niedersachsen gegen Antisemitismus" zeigt auf Plakaten alltägliche Situationen, in denen uns Antisemitismus begegnet. „Shalom, Digga" ist ein Social-Media-Format, das sich vor allem an junge Leute richtet, die im Netz vermehrt antisemitischen Vorurteilen und Verschwörungstheorien begegnen. Mit der Aufnahme des Artikels 6 d in unsere Verfassung machen wir ein für alle Mal unmissverständlich deutlich: Antisemitismus hat in Niedersachsen keinen Platz. Wir schützen jüdisches Leben in Niedersachsen nicht als Bevorzugung, sondern um allen Niedersächsinnen und Niedersachsen das gleiche Sicherheitsgefühl zu ermöglichen. Das ist ihr Recht und unsere Verpflichtung. Vielen Dank.

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Pascal Mennen GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte KollegInnen! Die Ministerin hat heute ein Schulgesetz eingebracht, das gleichermaßen zukunftsweisend und zukunftsstärkend ist. Die Landesregierung sorgt mit diesem Gesetz für mehr Qualität und Gerechtigkeit in der Bildung und für mehr Klarheit im Schulwesen. Da sind die Vorwürfe von Ihnen, Herr Fühner, insbesondere zu einer angeblichen Schulstrukturdebatte wirklich absurd. Sie haben hier in Ihrer Wutrede Angst gemacht, und zwar teilweise mit Fake News, haben den gesetzlichen Rahmen und die untergesetzlichen Regelungen fröhlich vermischt und den Niedergang herbeigeredet. Übrigens hat auch Herr Rykena die untergesetzlichen Regelungen zur Oberstufenreform und das Gesetz miteinander vermischt. Das ist absolut nicht angebracht. Wir regeln wichtige Dinge neu. Das möchte ich an drei Aspekten verdeutlichen: Erstens: Distanzunterricht. Endlich Klarheit für SchülerInnen, Lehrkräfte und Familien. Bei Wetterchaos das vergisst man leicht bei diesem kleinen Frühling da draußen ist verpflichtender Digitalunterricht nun rechtlich möglich, ebenso bei unvorhergesehenen Ereignissen wie zum Beispiel Wasserrohrbrüchen oder Gebäudeschäden. Zweitens das ist ein Herzensanliegen: die Freiräume. Hier geht es um ein wichtiges Ziel: die Stärkung der individuellen Förderung und ein kluger Umgang mit verschiedenen Lernvoraussetzungen. Darum erhalten zum Beispiel die Oberschulen mehr Spielraum zur jahrgangsbezogenen Unterrichtsgestaltung. Dazu habe ich aus meiner Oberschule, ehrlich gesagt, anderes gehört als Sie, Herr Fühner. Die eingeleitete Reform der gymnasialen Oberstufe wird im Schulgesetz integriert. Ziel ist hier die Möglichkeit einer individuellen Profilbildung, also einer Fokussierung auf Stärken. Ich finde, dass das besonders wichtig ist, da wir immer wieder hören auch von den IQB-Bildungsvergleichsstudien, dass die Motivation der Schülerinnen und Schüler das Problem ist. Dem wirkt natürlich eine Fokussierung auf die individuellen Stärken entgegen. Wir folgen damit übrigens auch dem Duktus der KMK zur Gleichbehandlung und Gleichbewertung der verschiedenen Fächer. Drittens: Werte und Normen an Grundschulen für alle. Wir führen das Unterrichtsfach verbindlich ein. Das ist keine Absage an den Religionsunterricht, sondern die Stärkung eines Faches, das ohne klassischen Religionsbezug die Werte und Normen vermittelt, die unsere Gesellschaft zusammenhalten. Ich habe bei meinen Schulbesuchen immer wieder gehört, dass GrundschülerInnen auf dem Flur warten mussten, während ihre MitschülerInnen Reli hatten. Das hört jetzt endlich auf. Ich finde, das ist ein sehr wichtiges Zeichen. Sehr geehrte Damen und Herren, diese und weitere Maßnahmen zeigen, dass wir mit diesem neuen Schulgesetz die Freiheit und die Eigenverantwortung stärken, und das für alle Beteiligten gleichermaßen. Das Gesetz ist gut, es stärkt die Qualität der Bildung an niedersächsischen Schulen. Und natürlich wird es weiterentwickelt, denn Bildung wandelt sich. Die Ministerin ist auch auf diesen Aspekt eingegangen. Zugleich haben wir zusätzliche Hinweise für Verbesserungen im Schulgesetz bekommen und werden noch mit Änderungsvorschlägen auf den Ausschuss zukommen. Ich freue mich sehr auf die Beratungen. Die nächste Wortmeldung kommt wiederum aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

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Christian Meyer

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

Herr Minister antwortet. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem Entwurf des Bundesjagdgesetzes gibt es keine Obergrenze, es gibt nur eine Untergrenze. Sie können das beim Bundeslandwirtschaftsminister, Herrn Rainer, in jeder Rede verfolgen. Denn die Gewährleistung ist, dass der gute Erhaltungszustand in den biogeografischen Regionen, die wir in Deutschland haben, entweder erreicht oder erhalten werden muss. Von daher hat man eine Untergrenze, und eine Obergrenze steht weder im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch in irgendeinem anderen Antrag. Ich habe auch gehört, dass die AfD dem Bundesgesetzentwurf zustimmen will. Heute soll ja die Abstimmung sein. In Ihrem Antrag steht auch keine Obergrenze drin. Sie fordern also etwas von der Landesregierung, was Ihre Bundestagsfraktion nicht macht. Aber diese Widersprüche können Sie gerne selber ex post klären.

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Lena Nzume GRÜNE

Streitfall BFS Dual - Ministerin verspielt weiter Vertrauen und Rückhalt

Danke. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich wollte nur klarstellen, dass Reformen selten ohne Korrekturen laufen. Es ist natürlich entscheidend, wie man mit diesen Herausforderungen umgeht, ob man Kritik ernst nimmt. Das hat die Ministerin sehr deutlich gemacht. Sie hat Kritik angenommen, sie hat tragfähige Lösungen entwickelt und entwickelt sie gemeinsam mit den Schulen weiter. In den Dienstbesprechungen werden die Fragen geklärt. Natürlich wird auch der Beirat zu dem Innovationsvorhaben informiert und regelmäßig in Kenntnis gesetzt. Es geht jetzt darum, KMK-Konformität herzustellen. Es geht darum, Rechtssicherheit herzustellen. Und es geht, darum, den SchülerInnen eine gute Orientierung zu ermöglichen. Denn am Ende geht es um die Menschen und eben nicht um die Strukturen. Deshalb setzen wir das in den Mittelpunkt und werden wir in regelmäßigem Austausch bleiben. Vielen Dank. Vielen Dank. - Auch die Fraktion der SPD hat

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André Bock CDU

Freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen - Instrumente der wehrhaften Demokratie entschlossen nutzen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Eines ganz klar vorweg: Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist eine der entschiedensten Gegnerinnen der AfD, denn diese Partei steht für ein Menschenbild, das Menschen nach Herkunft sortiert. Sie relativiert unsere europäische Einbindung. Sie kokettiert mit autoritären Regimen. Sie spielt mit antiwestlichen Reflexen. Sie spricht von Remigration, wo sie in Wahrheit Ausgrenzung meint. Sie schadet mit ihrer Haltung unserem Industrieland, unseren Exportmärkten, unserer internationalen Verlässlichkeit. Und ja, sie greift uns als Christdemokratinnen und ‑demokraten frontal an. Das erleben wir auch in vielen Debatten hier. Denn ihr erklärtes Ziel ist ja nach wie vor, die Union in Deutschland und auch in Niedersachsen zu zerstören. Meine Damen und Herren von der AfD, ob hier in Niedersachsen oder in Deutschland: Das werden wir mit Sicherheit nicht zulassen. Wir werden alles dafür tun sicherlich auch alle Kolleginnen und Kollegen auf der linken Seite dieses Hauses, dass Sie niemals Verantwortung in Niedersachsen oder in Deutschland bekommen werden. Wir wollen, dass Deutschland eine gute Zukunft hat - und das mit Sicherheit niemals mit Ihnen! Aber, meine Damen und Herren, auch genau deshalb Thema Verbot, Verbotsverfahren müssen wir genau hinschauen, einen klaren, kühlen Kopf bewahren und mit rechtsstaatlicher Präzision handeln. Denn ein Parteiverbotsverfahren ist kein politisches Instrument, es ist ein rechtsstaatliches Verfahren. Und genau da liegt unser zentraler Punkt. Die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen legen hier heute einen Antrag vor, der sich im Kern darauf stützt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat und dass in Niedersachsen eine Hochstufung zum Beobachtungsobjekt erfolgt ist. Meine Damen und Herren, diese Einstufungen sind ernst zu nehmen, auch wenn das VG Köln jetzt die Eilentscheidung getroffen hat, dass die Aussage erst einmal nicht mehr getroffen werden kann und darf. Das Hauptverfahren ist hier aber noch abzuwarten. Aber, Herr Wichmann, ich muss schon sagen es ist ja auch in dem Beschluss nachzulesen, dass das Gericht schon festgestellt hat, dass es hinreichende Gewissheit gibt, dass innerhalb Ihrer Partei anscheinend schon Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung existieren und sich entwickeln. Das ist die Wahrheit, Herr Wichmann! Das ist die Wahrheit! Ich glaube auch, dass die Menschen in diesem Lande das spüren, was da bei Ihnen so vor sich hin gärt an braunem Sumpf. Aber selbst wenn diese Einstufungen was wir vielleicht auch einschätzen und hoffen mögen vor Gericht auch im Hauptverfahren bestätigt würden, wenn sie rechtskräftig würden, ist das alles noch lange keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Parteiverbot in diesem Land, meine Damen und Herren. Das ist der Kernpunkt. Das Bundesverfassungsgericht verlangt nämlich deutlich mehr. Es verlangt nicht nur verfassungsfeindliche Ziele. Es verlangt vor allem eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung, die konkret darauf gerichtet ist, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Das gilt im Übrigen auch für viele Gruppen im Bereich des Linksextremismus. Da läuft ja gerade sehr viel aktiv kämpferisch. Gott sei Dank sind diese Menschen nicht in Parlamenten organisiert. Eine abstrakte Gefahr reicht eben nicht aus. Genau diese Schwelle wird in Ihrem Antrag nicht einmal ansatzweise durchdrungen. Sie formulieren immer in einer Wenn/Dann-Automatik, gerade was die Frage angeht, wie das VG Köln entscheidet. Das ist politisch zugespitzt, meine Damen und Herren von Rot-Grün, aber juristisch an dieser Stelle völlig unzureichend. Wer bei einem so sensiblen Instrument wie einem Parteiverbot politisch zuspitzt, statt juristisch präzise zu argumentieren, der riskiert mehr, als er am Ende gewinnen wird. Meine Damen und Herren, ein gescheitertes Verbotsverfahren würde doch am Ende der AfD nicht schaden. Es würde sie vielleicht sogar noch stärken. Es würde ihr immer wieder kolportiertes Narrativ, Opfer dieses Systems zu sein, noch mehr bestärken. Damit wäre der Demokratie in unserem Lande ein Bärendienst erwiesen. Deshalb gehen wir diesen Weg heute und auch in den folgenden Beratungen nicht mit, nicht aus Schwäche, sondern aus Verantwortung für unser Land und die Menschen. Meine Damen und Herren, das heißt nicht, dass wir die AfD nicht entschieden bekämpfen wollen. Ganz im Gegenteil! Wer Steuermittel missbraucht, wer parteiinterne Vetternwirtschaft betreibt, wer dubiose Netzwerke duldet und fördert, wer mit autoritären Regimen sympathisiert, hat keinen moralischen Anspruch, sich als Verteidiger der Demokratie aufzuspielen, meine Damen und Herren. Aber eines ist auch klar: Diese Partei ist kein Protestphänomen mehr. Sie ist in Teilen eine Bewegung, die bewusst mit demokratischen Institutionen spielt und sie gleichzeitig verächtlich macht. Sie steht außenpolitisch nicht klar an der Seite unserer westlichen Bündnispartnerinnen und ‑partner. Sie untergräbt das Vertrauen in unsere Sicherheitsarchitektur. Sie verunsichert Investoren und gefährdet damit am Ende Arbeitsplätze. Sie schadet dem Ruf unseres Landes. Wir als Union ob in Niedersachsen oder in Deutschland sagen ganz klar: Wer Niedersachsen, wer unser deutsches Vaterland in die außenpolitische Isolation treiben will, wer unser Industrieland schwächen will, wer Menschen gegeneinander ausspielen will, der bekommt den entschlossenen politischen Widerstand von uns als Demokratinnen und Demokraten der Union. Aber wir führen diesen Kampf politisch und thematisch mit guten Argumenten, mit klarer Haltung, mit besseren Konzepten. Doch wir verweigern uns einem Schnellschuss, der mehr Symbolpolitik ist, als dass er Substanz enthält. SPD und Grüne wollen heute hier ein Zeichen setzen, ja. Aber Demokratie, meine Damen und Herren, verteidigt man nicht mit Symbolanträgen. Demokratie verteidigt man mit rechtsstaatlicher Sorgfalt, mit politischer Klarheit und vor allem mit dem Mut, die eigenen Hausaufgaben zu machen. Denn eines ist doch auch wahr: Die Zustimmung zur AfD wächst nicht wegen zu wenig Verbotsdebatten in diesem Lande. Sie wächst dort, wo Politik Probleme eben nicht löst. Das haben wir auch hier im Parlament schon an vielen Stellen, wie bei dem Thema innere Sicherheit, erlebt. Wer Extremisten schwächen will, muss Sicherheit gewährleisten. Wer Extremisten schwächen will, muss auch Migration ordnen. Wer Extremisten schwächen will, muss wirtschaftliche Perspektiven schaffen. Das ist die beste Waffe gegen Populismus, meine Damen und Herren. Deshalb bleibt es bei unserer klaren Linie: Klare inhaltliche Abgrenzung gegen die AfD, harte politische Auseinandersetzung, aber auch gebotene Zurückhaltung bei einem Verbotsantrag, solange die Erfolgsaussichten nicht 100-prozentig belastbar sind und geklärt sind. Wir vertrauen den Sicherheitsbehörden in unserem Land. Wir respektieren die Gerichte in unserem Land. Wir werden jede Entscheidung mittragen, die rechtsstaatlich tragfähig ist. Aber wir werden keinem Antrag zustimmen, der mehr politisches Kalkül als juristische Substanz enthält. Damit kämpfen wir gegen die AfD. Aber wir verteidigen an dieser Stelle auch immer den Rechtsstaat. Genau das unterscheidet uns. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Christian Meyer

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

Minister Meyer, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe ja immer gesagt, dass das schwierig ist, dass das problematisch ist. Sie müssen sich mal den Aufwand anschauen, den der Landkreis Cuxhaven jetzt betreiben musste mit einer seitenlangen Begründung, um ein Tier zu entnehmen. Das wäre bei keiner anderen Tierart so. Deshalb haben wir immer gefordert, dass wir in Zukunft einfach und unbürokratisch nach klaren Standards entnehmen können. In Zukunft wird es hoffentlich so sein, dass, wenn es einen Riss gibt und ein Herdenschutz überwunden wurde so steht es auch im Bundesgesetz; es darf also kein ungeschütztes Tier sein, sofort im Umkreis eine Bejagung erfolgt, damit man, wie es jetzt in Cuxhaven hoffentlich gelungen ist, die schadstiftenden Wölfe so nennt das der Bund, er spricht nicht von „Problemwölfen", denn der Wolf hat ja kein Problem, sondern er verursacht einen Schaden gezielt entnehmen kann. Ich begrüße es, dass es in Zukunft eben nicht mehr einer aufwendigen, komplizierten Einzelfallentscheidung bedarf, bei der man begründen muss, wie viele Tiere wo sind und wie die Lage beispielsweise im Raum Cuxhaven ist, sondern dass man da einen Automatismus hat, um genau das zu machen, was wir uns mal vorgenommen haben: uns gezielt um diese schadstiftenden Wölfe zu kümmern, ohne insgesamt den Erhaltungszustand des Wolfes in Niedersachsen und bundesweit zu gefährden. Vielen Dank, Herr Minister. - Eine Zusatzfrage für die

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Delia Klages AfD

Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Rund 60 000 Kinder kommen jedes Jahr in Niedersachsen zur Welt, und trotzdem erleben wir seit Jahren Kreißsaalschließungen, überlastete Kliniken, Personalmangel und wachsende Unsicherheit bei werdenden Eltern. Wer heute einen Landesaktionsplan braucht, muss auch ehrlich sagen, dass er die Misere verursacht hat. Die Probleme sind das Ergebnis Ihrer jahrzehntelangen Strukturentscheidungen. Seit den Reformen in den 80er-Jahren wurde das Gesundheitswesen betriebswirtschaftlich durchorganisiert. Auch die Geburtshilfe wurde ökonomisiert, und was sich nicht rechnet, verschwand: kleine Geburtsstationen - geschlossen, Standorte - konzentriert, wohnortnahe Versorgung - ausgedünnt. Gleichzeitig explodierten die Haftpflichtkosten für freiberufliche Hebammen: eine kleine Berufsgruppe, hohe Schadenssummen, wenige Versicherer und keine strukturelle Lösung. Viele gaben auf. Beleghebammen wurden weniger. Die Belastung in den Kliniken stieg. Sie, meine Damen und Herren, haben in wechselnden Koalitionen das zerstört, was Sie jetzt retten wollen. Wer soll daran glauben? Aber nun zu Ihrem Antrag. Er formuliert viele richtige Ziele: Selbstbestimmung, Qualität, Wohnortnähe, Stärkung der Hebammen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Aber gute Absichten ersetzen keine Strukturpolitik. In der Anhörung wurde viel kritisiert: 500 Geburten pro Jahr, Konzentration von Standorten und die Zusammenlegung von kleinen Häusern - das klingt nach Qualitätsdiskussion, bedeutet im Ergebnis aber weniger wohnortnahe Versorgung. 40 Minuten Fahrzeit mögen auf dem Papier gut klingen; für eine Frau mit einsetzenden Wehen sind sie inakzeptabel. Und genau hier bleibt Ihr Antrag schwach. Es fehlen verbindliche Fristen, konkrete Finanzierungszusagen, gesetzliche Sicherungsmechanismen für Standorte, klare Strategien zur Personalgewinnung. Stattdessen heißt es: prüfen, entwickeln, einbeziehen. Ein runder Tisch ersetzt keine Finanzierung. Eine Vernetzungsstelle ersetze keine Strukturreform. Fehlanreize zu reduzieren: richtig! Auch die Forderung, die Vergütung der Beleghebammen auf Bundesebene neu zu regeln: richtig! Diese Ansätze unterstützen wir ausdrücklich. Aber solange die grundlegenden Fehlanreize des Systems nicht angegangen werden, bleiben die Erfolge aus. Gute Geburtshilfe braucht mehr als Leitbilder; sie braucht verbindliche Entscheidungen. Ihr Antrag überzeugte uns in den Beratungen nicht. Gleichzeitig und das ist der Punkt stellt er sich den Fehlentscheidungen der Vergangenheit. Deshalb werden wir uns dazu enthalten. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Anna Bauseneick CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe haben wir gemeinsam 2025 auf den Weg gebracht, und das setzen wir gerne gemeinsam um. Doch, da ist noch was. Morgens steht eine Kita-Leitung an der Tür: Wer ist heute da? Und wenn zu viele Namen fehlen, fällt die Entscheidung oftmals organisatorisch: Randzeit kürzen, Gruppen zusammenlegen, Notbetreuung. Das ist Alltag. Genau dort zeigt sich, worum es heute geht. Das NKiTaG entscheidet ganz praktisch über den Alltag. „Wir werden uns 2026, wenn wir eine grundständige Novelle für diese Legislaturperiode andenken, auch anschauen, wie man hier aufräumen kann, wie man das Gesetz wieder klarer strukturieren kann und wie man vielleicht auch Fehlentwicklungen in der Struktur korrigieren kann. Das ist eine Selbstverständlichkeit." Das sind Worte der Ministerin, die man damals oft als Vision für 2026 verstanden hatte - und nicht als einen Wenn-dann-Satz, der nicht eintritt. Es ist keine Novellierung, es ist eine Verlängerung befristeter Ausnahmen bis 2028 weil man inhaltlich nicht weitergekommen ist plus die Regelung zur zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe. Rot-Grün hat die Änderungen im Jahr 2024 als befristeten Weg verkauft, auch heute wieder. Ministerin Hamburg sprach damals von so viel Qualität wie möglich und so viel Flexibilität wie nötig. Aus den Reihen der regierungstragenden Fraktionen hieß es sogar, das sei nur ein erster Schritt. 2026 solle dann die umfangreiche Revision des Gesetzes folgen mit mehr und intensiveren Änderungen. Die Überprüfung ist im NKiTaG selbst ausdrücklich in § 41 vorgesehen: bis zum 31. Juli 2026. Und genau jetzt haben wir 2026 und nicht 2027 - es ist 2026! Doch was liegt heute vor? Eine neue Frist bis zum 31. Juli 2028! Deshalb frage ich Sie, Ministerin Hamburg und die regierungstragenden Fraktionen von Rot-Grün: Was kommt denn noch bis Juli, oder war es das jetzt? Die Lage in der Praxis ist doch längst deutlich: Die Diakonie in Niedersachsen hat im November 2025 Zahlen vorgelegt, die man nicht wegmoderieren kann. Trotz besserer Stellenbesetzungen mussten 77 % der Kitas 2025 Gruppenschließungen vornehmen, 79 % verringerten Randzeiten, 75 % kürzten Kernbetreuungszeiten. Das heißt doch übersetzt: Selbst dort, wo die Personalsituation auf dem Papier etwas besser aussieht, bleibt der Alltag oft unzuverlässig. Doch was steht auf dem Papier, und wie sieht es in der Realität aus? Wir haben als CDU nachgefragt, wie oft § 11 Abs. 6 NKiTaG genutzt wird. Die Antwort der Landesregierung ist eindeutig: Das wird nicht erfasst. Meine Damen und Herren, wenn man nicht einmal weiß, wie groß das Problem im Alltag ist, dann ist eine pauschale Verlängerung bis 2028 keine verantwortungsvolle Steuerung. Hier hätte man konkreter werden müssen. Und wie pauschal hier gedacht wird, zeigt auch die Begründung Ihres Gesetzentwurfs zur dritten Kraft in Krippengruppen. Hier heißt es sinngemäß auf Seite 4: Wo bisher keine dritte Kraft gefunden wurde, werde voraussichtlich auch bis 2026 keine auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein. Das ist keine Reformidee, das ist die Kapitulation vor dem Fachkräftemangel! Die CDU fordert seit langem eine echte, vergütete, dualisierte Erzieherausbildung ab dem ersten Monat. Genau das haben wir im Plenum wiederholt deutlich gemacht - 2024 und noch einmal im Dezember 2025. Wenn andere Bundesländer zeigen, das funktioniert, dann darf Niedersachsen nicht weiter hinterherlaufen. Ich will noch mal an die Worte von Frau La nge aus dem Jahr 2024 bezüglich § 30 NKiTaG erinnern: „Trotzdem spreche ich mich für die Prüfung einer Ausweitung des § 30 im Rahmen der Kita-Gesetz-Novelle im Jahr 2026 aus." Auch das wurde nicht aufgegriffen. Wenn wir nicht nur Fristen verlängern wollen - zukünftig müssen wir auch strukturell und inhaltlich etwas ändern. Ich will auch noch ein Thema nennen und deutlich machen: Gute Sprachbildung braucht qualifizierte Fachkräfte, Zeit, Beziehung und verlässliche Strukturen. Gleichzeitig hören wir von Ministerpräsident Olaf Lies inzwischen öffentliche Überlegungen zu pragmatischen Lösungen. Was heißt das konkret? Wir brauchen verbindliche Sprachstandsfeststellungen, und das bereits vor der Schuleingangsuntersuchung, damit die Kinder die Unterstützung bekommen, die sie benötigen, um gut in die Schule zu starten. Unser Antrag dazu liegt Ihnen vor. Entwickeln Sie eine Vision für die frühkindliche Bildung, die diese als festen und wesentlichen Bestandteil der Bildung sieht und den Kleinsten unserer Gesellschaft einen guten Start ermöglicht! Dieser Entwurf von Rot-Grün tut das nicht. Er verwaltet den Mangel ohne neue Ideen und eine klare Vision für die frühkindliche Bildung. Das ist für uns zu wenig. Wir wollen echte Planbarkeit, echte Verlässlichkeit und echte Chancen. Ich will mit dem enden, was Herr Mennen 2024 im Plenum betont hat: „Wir haben hier ein sehr komplexes Gesetz, das wir 2026 auch entkomplexisieren wollen. Genau das haben wir auch tatsächlich vor." Als CDU sagen wir: Machen! Denn eine bessere frühkindliche Bildung ist machbar. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Die nächste Wortmeldung kommt

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Dr. h. c. Björn Thümler CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes, die wir heute hier beraten, steht in einem größeren verfassungs- und finanzpolitischen Zusammenhang. Es geht nicht allein um eine Einmalzahlung, sondern um die strukturelle Ausgestaltung einer amtsangemessenen, rechtlich belastbaren und dauerhaft tragfähigen Alimentation der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfänger. Vor dem Hintergrund der jüngeren und der angekündigten weiteren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gewinnt diese Frage zusätzlich eine sehr hohe Bedeutung. Die Ausgangslage ist von dem Versuch der Landesregierung geprägt, bestehende Defizite kurzfristig zu beheben. Die vorgesehene gestaffelte Sonderzahlung soll insbesondere zur Sicherung des Mindestabstands zwischen den unteren Lohn- und Gehaltsgruppen und dem Grundsicherungsniveau beitragen. Die zugrunde liegenden Berechnungen orientieren sich an den Maßstäben der Rechtsprechung und am Medianäquivalenzeinkommen. Das ist in sich nachvollziehbar und methodisch-systematisch hergeleitet. Gleichzeitig hat aber die Anhörung im Ausschuss deutlich gemacht, dass diese Konstruktion rechtlich und strukturell nicht frei von Zweifeln ist. Der Niedersächsische Beamtenbund hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sonderzahlungen keine nachhaltige Lösung darstellen. Sie entfalten keine strukturelle Wirkung, sie wirken nicht auf die Versorgung und sind aus seiner Sicht nicht geeignet, die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation dauerhaft sicherzustellen. In ähnlicher Weise hat der Niedersächsische Richterbund auf eine zentrale Differenz hingewiesen: Die Maßnahme der Landesregierung adressiert im Kern die verfassungsrechtliche Untergrenze, nicht jedoch eine angemessene und dauerhaft tragfähige Besoldung. Zudem besteht die Gefahr, dass wiederholte Sonderzahlungen die Systematik der Besoldungstabellen schwächen und die gebotenen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen unter Druck geraten. Ein wesentlicher weiterer Punkt betrifft die fehlende Einbindung in die Versorgungsstruktur. Sonderzahlungen sind eben nicht ruhegehaltsfähig. Damit wird das Alimentationsprinzip, das die Einheit von Besoldung und Versorgung verlangt, nur eingeschränkt abgebildet. Auch dieser Einwand ist nicht lediglich technischer Natur, sondern von grundsätzlicher Bedeutung - und damit Ihre Dauerbaustelle, meine Damen und Herren. Kurzfristig schafft das Gesetz eine Entlastung für viele Beamtinnen und Beamte. Es reagiert auf aktuelle Belastungen. Das ist nachvollziehbar und im Ergebnis auch verantwortbar. Die Schwächen liegen jedoch in der fehlenden strukturellen Nachhaltigkeit. Wiederholte Einzelmaßnahmen ersetzen keine konsistente Fortentwicklung der Besoldung. Sie schaffen keine dauerhafte Planungssicherheit und werfen zugleich rechtssystematische Fragen auf. Aus Sicht verantwortungsvoller Landespolitik ist daher eine klare Trennung erforderlich. Kurzfristige Maßnahmen können sinnvoll sein, ersetzen aber keine strukturelle Reform. Parlamentarische Verantwortung also unsere Verantwortung bedeutet, eine Besoldungsordnung zu schaffen, die dauerhaft tragfähig, rechtlich belastbar und systematisch konsistent ist. Daher mein Appell, meine Damen und Herren: Der Landtag braucht endlich wieder einen Unterausschuss, der sich mit den dienstrechtlichen Fragen und der Besoldung der Beamtinnen und Beamten beschäftigt. Dieses Thema ist zu wichtig, um es irgendwie nebenbei im Ausschuss für Haushalt und Finanzen oder im Innenausschuss zu behandeln. Daher brauchen wir diesen Ausschuss. Andere Länder machen das vor. Die haben diese Probleme in der Tabelle nicht, weil sie auf das Abstandsgebot achten. Deswegen ist das sehr wichtig. Wir haben uns im Ausschuss enthalten, weil das, was dargestellt worden ist, keine überzeugende Antwort ist und im Lichte der aktuellen Rechtsprechung weiterer Klärungsbedarf besteht. Gleichwohl erkennen wir an, dass die vorliegende Regelung kurzfristig Wirkung entfaltet und bestehende Defizite zumindest teilweise abmildert. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank, Herr Kollege Thümler. -

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André Bock CDU

Straftaten im digitalen Raum wirksam und nachhaltig bekämpfen - vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen endlich gesetzlich normieren

gibt es eine Kurzintervention des Kollegen Bock. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Saade, Sie wollen sich nicht ernsthaft hier hinstellen und sagen, Niedersachsen sei an dieser Stelle vor dem Bund, was Sicherheitsgesetze angeht, wir seien sozusagen federführend. Das haben Sie so dargestellt. Das ist mitnichten der Fall. Reihen Sie sich zumindest an dieser Stelle bitte nicht in die Reihe Ihrer Innenminister ein! Klar müssen Sie sie ein Stück weit „decken", aber nicht an dieser Stelle, und müssen Sie nicht behaupten, Niedersachsen sei hier an vorderster Stelle vor dem Bund. Das ist völlig absurd, meine Damen und Herren! - Das ist das eine. Weil es Zwischenrufe gab, dass ich hier eine Rundumleuchte über die Sicherheitsthematik gemacht habe: Das ist an dieser Stelle auch notwendig, weil Sie diese Versäumnisse in Niedersachsen haben und beratungsresistent dafür sind, die Notwendigkeiten, die die aktuellen Lagen uns abfordern, auf den Weg zu bringen. Sie tragen hier unterschiedlichen Erwägungen als Gründe dafür vor. Aber wir sind mitnichten ganz vorne, was Sicherheitsgesetze in Deutschland angeht, meine Damen und Herren. Das andere ist, Herr Saade: Es mag sein, dass wir in Niedersachsen gewisse Möglichkeiten haben. Aber zum Stichwort der anstehenden Änderungen auf Bundesebene: Wir haben keine Abrufnorm für das, was kommt und ansteht. Wir wollen auch mögliche künftige Anschläge verhindern bzw. vereiteln und nicht erst im Nachhinein fragen: Wer ist es denn gewesen? Das ist keine Sicherheitspolitik für Niedersachsen, meine Damen und Herren! Herr Kollege Saade wird antworten.

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Stephan Bothe AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Weippert, es gab einen sehr, sehr guten Vorschlag, und zwar den ersten Vorschlag des Landeswahlleiters, der sich genau innerhalb der Grenzen und Vorgaben des Staatsgerichtshofs bewegt hat und die Zahl der Wahlkreise auf 87 begrenzt hatte. Das hätte aber bedeutet, dass nächstes Mal vielleicht 20 SPD-Abgeordnete weniger hier in diesem Landtag sitzen, und das wollten Sie natürlich tunlichst verhindern. Was haben Sie gemacht? - Ich sehe das wirklich ganz entspannt, was Sie hier machen, denn das wird die CDU nächstes Mal genauso machen. Was Sie gemacht haben, ist: Sie haben reingeschnitten, Sie haben versucht, der CDU ihre Wahlkreise zu klauen. Sie haben auch innerhalb der SPD um jeden Stadtteil gekämpft, weil Sie sich auch untereinander nicht einig waren. Am Ende war das einfach eine ziemlich, sagen wir mal, flache Nummer von den Regierungsfraktionen, die Sie hier geliefert haben. Und jetzt beschließen wir hier auf den letzten Drücker ein Gesetz. Können Sie machen, aber in fünf Jahren ist es wieder Makulatur. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bothe. -

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Vanessa Behrendt AfD

Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bund kürzt bei Integrationskursen, SPD und Grüne hyperventilieren - wir haben es gerade live miterlebt. „Sprache ist der zentrale Schlüssel für Integration und Teilhabe", schreiben Sie in Ihrem Antrag. Richtig! Nur leider hört man davon im Stadtbild nichts - und das, obwohl seit Jahren Milliarden in Integrationsleistungen fließen. Nur: Die Integrationsgegenleistungen fehlen leider. Aber es ist klar, dass Sie als parlamentarischer Arm der Asylindustrie Puls kriegen, wenn der Steuergeldhahn zugedreht wird. Schließlich werden diese offenkundig wenig erfolgreichen Integrationskurse oft von Ihnen nahestehenden NGOs veranstaltet. Rot-Grün schreibt: „Viele Geflüchtete und Zugewanderte sind hoch motiviert, Deutsch zu lernen und schnell in Arbeit zu kommen." Ganz ehrlich: Man darf keine Milch trinken, wenn man Ihre Anträge liest. Sie sollten Ihre Texte wirklich als Satire kennzeichnen. Ihre politische Agenda ist ein Lotusblatt für Wahrheit; sie perlt einfach spurlos daran ab, völlig faktenimprägniert. Hier trotzdem einmal die Tatsachen für Sie: 5,8 Billionen Euro wird Deutschland die Zuwanderung kosten, die Sie zugelassen haben. 5,8 Billionen Euro! Das ist kein Kratzer im Lack, das ist ein Totalschaden, meine Damen und Herren. Der schwarze Ritter aus Monty Pythons „Ritter der Kokosnuss" hat wenigstens noch vorgeschlagen: Einigen wir uns auf ein Unentschieden. Aber Sie sehen diese integrationspolitische Mondlandschaft nein, ich lasse keine Fragen zu; ich möchte bitte ausführen und behaupten tatsächlich, Sie hätten gewonnen. Frau Behrendt, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kurku zu? Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu, danke schön. Ihre Migrationsmärchen liegen mausetot unter meterhoher Realität begraben. Als AfD sagen wir ganz klar: Illegale Einwanderer brauchen keine Sprachkurse, sondern ein Rückflugticket. Abgelehnte Asylbewerber müssen nicht in Arbeit, sondern sie müssen das Land verlassen. So sieht es aus, meine Damen und Herren. Und Fachkräfte kommen nicht mit dem Schlauchboot. Aber Sie stellen sich hin und sagen: Wer keinen Zugang zu Sprachkursen erhält, bleibt länger vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Da haben wir es wieder! Die Deutschen sind schuld, wenn die Gäste nicht arbeiten wollen. Die Frage muss doch sein: Warum brauchen Leute, die hierherkommen, überhaupt Sprachkurse? Die Antwort ist klar: Weil Sie es zugelassen haben. Sie haben zugelassen, dass wir eine gering bis überhaupt nicht qualifizierte Zuwanderung erleben, und das Tag für Tag. Syrien bittet jetzt sogar darum, die ganzen Syrer nicht abzuschieben, weil sie das Land destabilisieren könnten. Richtig! Genau deshalb wollen wir sie ja auch abschieben. Denn Fakt ist: Wer nicht abschiebt, lädt ein. Doch statt der dringend notwendigen Abschieberekorde erleben wir Einbürgerungsrekorde. 2024 waren es in Niedersachsen 23 381 Personen - Höchststand seit über zwei Jahren, jeder Dritte davon aus Syrien, Tausende weitere aus dem Irak, der Türkei und Afghanistan. Dass Dobrindt jetzt ein paar Euro bei Integrationskursen spart, ist nett. Aber vergessen wir nicht: Die CDU hat Angela Merkel erst vor wenigen Tagen bei Ihrem Parteitag so zugejubelt wie Flüchtlingen 2015 am Bahnhof. Fakt ist: Das Problem ist nicht, dass viele Flüchtlinge nicht arbeiten können, sondern dass sie nicht arbeiten wollen. Arbeitende Flüchtlinge sind ungefähr so wie die FDP in Umfragen: irgendwie da, aber man kriegt überhaupt nichts davon mit. Herr Zinke, bitte! Und Sie finden das noch nicht mal schlimm, sondern Sie finden es sogar gut. Ihre Parteifreundin, Frau Göring-Eckardt, sagte es mal so: Weil wir auch Menschen hier brauchen, die in unserem Sozialsystem zu Hause sind und die sich hier auch zu Hause fühlen können. In diesem Sinne muss man Ihnen tatsächlich gratulieren. Sie haben es geschafft, dass sich sehr viele Menschen in unserem Sozialsystem zu Hause fühlen. Bravo! Sie können sich selbst applaudieren! Wer es nicht schafft, sich unfallfrei zu integrieren, braucht auch keine Sprachkurse bezahlt zu bekommen. Wer Kurse nehmen will, kann sie selbst bezahlen. Integration ist eine Bringschuld. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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André Bock CDU

Straftaten im digitalen Raum wirksam und nachhaltig bekämpfen - vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen endlich gesetzlich normieren

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ein anderes Thema, wenn auch nicht weniger wichtig! Wir sind nun im Bereich der inneren Sicherheit. Die Straftaten im digitalen Raum haben in den letzten Jahren massivste Ausmaße angenommen, vor allem die Verbreitung von kinderpornografischem Material im Internet. Da sehen wir nur noch steigende Zahlen. Wenn wir zehn Jahre zurückblicken und vergleichen: eine Steigerung um das Siebenfache! Das ist wirklich besorgniserregend. Auch die Zahl von Cybercrime-Delikten, beispielsweise Online-Betrügereien, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen und erreichte im Jahr 2024 einen traurigen Höchststand von über 131 000 Fällen - und die Aufklärungsquote verharrt. Der Handlungsbedarf liegt also mehr als offenkundig auf dem Tisch. Wir brauchen dringend das moderne Ermittlungsinstrument der IP-Adressdatenspeicherung. Die alte Bundesregierung, die sogenannte Ampel, hatte sich am Ende nicht auf eine Gesetzesvorlage einigen können - leider, muss man sagen. Gott sei Dank haben wir seit knapp einem Jahr eine unionsgeführte Bundesregierung, die nun entschlossen diesen Gesetzentwurf angeschoben und auf den Weg gebracht hat. Ergänzend dazu braucht es natürlich auch in den Ländern auch in Niedersachsen mehr Engagement bei der Aufklärung von Straftaten, die mithilfe des Internets begangen werden. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein, meine Damen und Herren. Dazu benötigen auch die niedersächsischen Ermittlungsbehörden natürlich die Rechtsgrundlagen auf der einen Seite, aber wenn Sie so wollen den Instrumentenkasten auf der anderen Seite, was die Strafverfolgung, aber auch die Strafverhütung angeht, um in der digitalen Welt entsprechend vorgehen zu können, auch in Bezug auf potenzielle Straftaten - alles aber auch im Einklang mit der Verfassung zum einen, aber auch dem europäischen Recht zum anderen. Zurzeit ist es immer noch so, dass viele Täter ungeschoren und ungestraft davonkommen; denn ihre Identität ist eben nicht nachvollziehbar und kann nicht ermittelt werden. Wenn wir uns vor Augen führen der EuGH hat das vor gut drei Jahren, fast vier Jahren entschieden, dass das Speichern von IP-Adressen zur Kriminalitätsbekämpfung zulässig ist und Deutschland bis heute keine Rechtsgrundlage dafür hat, dann ist das für unser Land, für unser modernes Hochsicherheitsland eigentlich auch ein Offenbarungseid. Seit der Entscheidung sind beispielsweise im Bereich der Kinderpornografie 50 000 Verfahren ins Leere gelaufen. Das darf nicht sein. Diese schmutzigen Täter, die da agieren, müssen gestellt und ermittelt werden, meine Damen und Herren. Daher muss auch die vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen für Unternehmen, die in diesem Bereich im Internet unterwegs sind und Dienste anbieten, schnellstmöglich verpflichtend kommen. Da ist die Bundesregierung dran. Ich denke, wir sind uns hier im Hause übergreifend einig: Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren und auch im Bundesrat muss das Land Niedersachsen diesen Entwurf entsprechend unterstützen. Wenn wir die IP-Adressspeicherung zur Strafverfolgung haben, ist es nur logisch, dass wir dieses Instrument auch zur Strafverhütung und zur Extremismusbekämpfung darüber sprechen wir auch an vielen Stellen benötigen und einsetzen können benötigen. Meine Damen und Herren, wir haben unsere niedersächsische Innenministerin Frau Behrens von diesem Pult aus sozusagen noch in den Ohren. Im November letzten Jahres haben wir von ihr gehört, dass Niedersachsen mit der vorgelegten Novellierung des NPOG des Polizeigesetzes in Niedersachsen ganz vorne stehen wird und das modernste Polizeigesetz Deutschlands haben wird - abgesehen davon, dass die Beratungen voraussichtlich noch ein Jahr lang brauchen werden. Stichwort häusliche Gewalt: Bis dahin wird es leider noch viele, viele Fälle geben, die dann wahrscheinlich ein Stück weit auf Ihr Konto gehen. Frau Ministerin, Ihre Ansage im November war nicht nur steil auf der einen Seite. Sie war auf der anderen Seite auch damals schon erkennbar falsch - nicht nur wegen der fehlenden Rechtsgrundlagen, gerade auch mit Blick auf IP-Adressen etc. und Verwertung derselben. Nein, vor allem die Anhörung letzte Woche im Innenausschuss dazu hat gezeigt und deutlich gemacht: Ihre Einschätzung ist eindeutig widerlegt worden. Wenn Ihr Entwurf so durchgeht, wie er jetzt aktuell hier im Hause vorliegt, dann werden wir als Niedersachsen bestenfalls im Mittelfeld unterwegs sein, aber niemals an der Spitze, wie es von der Innenministerin hier behauptet worden ist, meine Damen und Herren. Abgesehen davon, dass weite Teile Ihres Entwurfs nach wie vor europarechtswidrig sind das hat der Landesdatenschutzbeauftragte im Ausschuss in der Anhörung mehr als deutlich gemacht; im Übrigen lagen seine Hinweise schon seit fünf Monaten vor, ohne dass sie eingeflossen sind, fehlen andere wesentliche Elemente. Nur wenige Stichworte dazu: Die strategische Verhandlung nicht vorhanden in Niedersachsen, wenn es nach dem Entwurf ginge. Einsatz von Body- und Dashcams auch für Einsatz- und Rettungskräfte siehe das Polizeirecht in Berlin: Niedersachsen ist da blank. Stichwort „Taser": Nein. Zugriff auf und Verwendung vor allem von IP-Adressen: bisher nicht vorgesehen. Darauf werden wir in den weiteren Beratungen im Innenausschuss zurückkommen. Weitere Anpassungen werden wir noch einbringen. Kollege Bock, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Saade zu? Ich führe aus. Ich vermute mal, wo es hingeht. Er wird noch erfahren, worüber wir uns unterhalten haben. Also nein? Nein, genau. Frau Ministerin, wenn Sie bei Ihrer steilen Ansage bleiben, die Sie von diesem Pult aus im November getätigt haben, und wenn Sie das Gesetz an vielen Stellen, so wie ich es nur angerissen habe, nicht nachschärfen Frau Doris Schröder-Köpf, die Vorsitzende des Innenausschusses, hat neulich im NDR gesagt, das ist der wichtigste Gesetzentwurf dieser Regierung in dieser Wahlperiode, dann wird das, Frau Behrens, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein reiner Rohrkrepierer. Und am Ende dieser Wahlperiode werden Sie, Frau Innenministerin Behrens, mitnichten, nicht mal im Ansatz, an Ihre Vorgänger Boris Pistorius und Uwe Schünemann herankommen. Sie können denen das Wasser nicht reichen, meine Damen und Herren. Das ist ein Armutszeugnis für Sie, Frau Behrens das mag man noch hinnehmen, aber vor allem für die innere Sicherheit in Niedersachsen. Meine Damen und Herren, wir wollen mit der heute vorgelegten Initiative dieses Entschließungsantrags an wesentliche, noch bestehende Lücken in Ihrem Polizeigesetzentwurf und bei den Sicherheitsgesetzen in Niedersachsen anknüpfen. Wir wollen Sie dabei unterstützen, dass wir wirklich zu einem modernen Polizeirecht in Niedersachsen und auch in Deutschland kommen. Wenn Sie, Frau Ministerin, sich in die Reihe Ihrer Vorgänger einreihen wollen, dann müssen Sie Ihren Kurs dringend ändern und an vielen Stellen grundlegend nachschärfen. An dieser Stelle sei angemerkt, weil es auch zur inneren Sicherheit dieses Landes gehört: Frau Ministerin, wir waren beide mit vielen Kollegen gestern Abend auf dem Parlamentarischen Abend der Feuerwehren in Niedersachsen. Das war, wie ich finde, eine gelungene Veranstaltung. An dieser Stelle geht auch ein Dank an die Kameradinnen und Kameraden, die sich an vielen Stellen vornehmlich im Ehrenamt für unser Gemeinwohl einsetzen. Mein Dank gilt natürlich auch allen Feuerwehrkameraden in den Berufsfeuerwehren. Wir alle wissen: Sollte es zum äußersten Fall kommen, ob nun Krise oder Spannungsfall wir wissen ja, was in der Welt gerade los ist, die Bedrohungslage: Die Feuerwehren werden mit den anderen Hilfsorganisationen ganz weit vorne stehen. Auf ihre Kräfte sind wir angewiesen. Auch das ist gestern zur Sprache gekommen. Herr Olaf Kapke hat gesagt: Müssen wir denn immer nur diskutieren und erst warten, bis die Russen in Frankfurt am Main stehen, um aufzuwachen? Das waren seine Worte. Frau Ministerin, Sie haben gestern unseren Vorschlag Stichwort „Helferregister" so süffisant abgetan und rundum abgelehnt. Damit kann ich an einer Stelle vielleicht noch leben. Aber angesichts der aktuellen Lage, die wir haben, ist das mehr als fahrlässig. Wir müssen einen Überblick darüber bekommen, welche Hilfskräfte wir im Zweifel im Spannungsfall zur Verfügung haben. Sie sind auch hier wie an vielen anderen Stellen im Blindflug unterwegs. Schauen Sie doch mal über Grenzen innerhalb des Bundesgebietes hinweg! Schauen Sie nach Bayern! Jetzt denken Sie wahrscheinlich: Jetzt kommt der Bock als Unionist wieder mit der CSU. Nein, schauen Sie mal nach Bayern! Dort haben nämlich die sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen Ihre Genossinnen und Genossen einen Antrag vorgelegt, der genau das fordert, was wir auch hier in Niedersachsen fordern, nämlich das Helferregister, weil es notwendig ist. Wenn Sie einen Rat brauchen, Frau Behrens, dann rufen Sie in Bayern bei Ihren Kolleginnen und Kollegen und Genossinnen und Genossen an! Dort werden Sie genau erfahren, was als dringend notwendig angesehen wird: ein Helferregister für Bayern, aber natürlich auch für Niedersachsen. Sie bleiben an dieser Stelle aber immer wieder blank, laufen sozusagen allen anderen hinterher, ob das beim Thema Helferregister, beim Thema Taser oder beim Thema Bodycams für Einsatz- und Rettungskräfte ist, aber auch an vielen anderen Stellen. Meine Damen und Herren, ich prognostiziere Ihnen heute von diesem Pult aus: In anderen Ländern und auch im Bund nur in Niedersachsen mit Verspätung werden alle diese Dinge kommen und kommen müssen. Aber seien Sie gewiss, meine Damen und Herren: Wenn wir nächstes Jahr hoffentlich dann im November das Innenministerium in Niedersachsen nach 14 Jahren sozialdemokratischer Führung wieder ablösen, dann werden wir all das umsetzen, was Sie bisher immer wieder verhindern, meine Damen und Herren. Vielen Dank. Vielen Dank. -

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Christoph Willeke SPD

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

der Abgeordnete Christoph Willeke. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Minister Meyer, wie sollen in Zukunft schadstiftende Wölfe schneller entnommen werden? Minister Meyer, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen

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Jessica Miriam Schülke AfD

Subsidiäre und korporative Kulturpolitik stärken - Bürgerkultur statt Soziokultur

Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kollegin Viehoff, ich weiß nicht, wo Sie das alles immer entnehmen, dass wir uns auf politische Einflussnahme fokussieren und die Kultur einschränken wollen. Ich verweise Sie einmal auf unser AfD-Wahlprogramm, auf dem unser Antrag basiert. Unter Kapitel 13, Seite 61 falls Sie es mal lesen möchten, steht ganz explizit das Bekenntnis zu Kulturerbe das ist ja richtig, abendländischer Tradition, demokratischer Selbstverfassung, Brauchtum, Autonomie der Kunst, Subsidiarität und pluralistischer Meinungsbildung. „Kunstfreiheit als inhaltliche und Subsidiarität als wirtschaftliche Verantwortung ist maßgeblich in allen Belangen der Kulturpolitik." Das ist das Verständnis unserer Kulturpolitik. Ich weiß also nicht Das ist ganz, ganz, ganz fernab von dem, was Sie uns unterstellen. Auch noch mal zum Subsidiaritätsprinzip: Das Subsidiaritätsprinzip ist ein ordnungspolitisches Grundprinzip, das vor allem die Eigenverantwortung und die Selbsthilfe stärken soll und vor allem vor staatlicher Fremdbestimmung schützen soll. Wenn Sie mit Ihrer Förderpolitik so weitermachen, dann kommen wir ganz nah an staatlich gelenkte Kultur, wie wir das hier bis 1989 ja schon mal hatten. Das wollen wir eben nicht. Deshalb bringen wir diesen Antrag und weitere Anträge ein. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Schülke. -

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Christoph Bratmann SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Industrie und Beschleunigung von Industrievorhaben in Niedersachsen

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU! Ich fange mit etwas Positivem an der Gesetzentwurf ist gut gedacht, um gleich mit etwas Kritischem fortzufahren: Er ist aber nicht gut gemacht. Lieber Kollege Scharrelmann, ein besserer Gesetzentwurf ist machbar! Die Analyse der Probleme ist durchaus richtig, und da sind wir auch durchaus beieinander. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen. Er sieht die administrative Bündelung bei Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren zur Stärkung des Industriestandorts vor. Da sind wir alle nah beieinander; da sind wir auch mit den Grünen relativ nah beieinander. Wir kennen natürlich auch die Probleme die sind zwar nicht neu, kommen aber immer stärker zum Tragen, nämlich langwierige Genehmigungs- und Planungsverfahren, hohe Kosten der Ressortkoordinierung, zunehmende geoökonomische und sicherheitspolitische Anforderungen an eine industrielle Resilienz. So weit, so gut. Der Gesetzentwurf sieht nun aber hauptsächlich vor, den Bürokratieaufwuchs auf die ministerielle Ebene zu verlagern, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne die Investitions- und Transformationsdynamik der niedersächsischen Industrie belastbar zu erhöhen. Die vorgesehene Konzentration der Zuständigkeiten beim Wirtschaftsministerium würde umfangreiche neue Organisations- und Koordinierungsstrukturen erfordern und damit zunächst erstmal den Bürokratieaufwand zusätzlich erhöhen. Aber das kann es eigentlich nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Redet man mit Menschen aus der Industrie, mit den Verbänden, mit Unternehmerinnen, mit Unternehmern, mit Betriebsräten, dann erfährt man, dass es denen neben der Beschleunigung von Verfahren auch um Verlässlichkeit und Planbarkeit geht. Und da wird der Entwurf ziemlich vage bzw. ist ziemlich kritisch zu bewerten. Es geht um die Begriffskategorie „strategische Vorhaben", aber dieser Begriff bleibt im Gesetzentwurf völlig unklar. „Strategische Vorhaben von besonderer Bedeutung" ist als Rechtsbegriff überhaupt nicht konturiert. Man kann schon jetzt vorhersagen, dass es, wenn dieses Gesetz in Umsetzung käme, Auslegungsspielräume und natürlich Debatten gibt, möglicherweise auch einen Rechtsstreit darüber, was mit „strategischen Vorhaben von besonderer Bedeutung" gemeint ist. Ich habe es eben schon gesagt: Der Gesetzentwurf setzt auf die Bündelung zusätzlicher Steuerungsmechanismen. Die spannende Frage, die man sich hier immer stellen muss, ist: Wodurch entsteht denn die Beschleunigung? Entsteht sie wirklich durch die Bündelung und Konzentration von Ressourcen, liebe Kolleginnen und Kollegen, oder entsteht sie nicht eher durch ausreichende Ressourcen, standardisierte Abläufe, also nicht allein durch formale Zuständigkeitsneuordnung? Was hier vorgeschlagen wird, ist ein Stück weit praxisfern. Und die strategische Bündelung, auf die ich gleich noch eingehen werde, bringt auch noch weitere Probleme mit sich. Man kann zusammengefasst sagen: In den Zielen ist der Gesetzentwurf durchaus richtig, nur die Instrumente, die hier vorgeschlagen werden, sind weitestgehend untauglich. Denn eines das ist auch schon angeklungen sieht der Gesetzentwurf nicht vor: Es geht nicht um echte Deregulierung. Man kann ja über Deregulierung streiten. Es könnte ein libertärer Ansatz sein, zu sagen: Wir wollen Anforderungen und Standards absenken, um den Weg freizumachen. Ich glaube aber, da sind wir von Rot-Grün nicht dabei. Denn es geht natürlich auch darum, Umweltanforderungen, Klimaschutzaspekte usw. mit zu berücksichtigen. Aber dieser Gesetzentwurf sieht eben keine echte Deregulierung vor: Kein Prüfmaßstab entfällt, keine Umweltanforderung wird vereinfacht, kein Beteiligungsrecht wird gestrichen, und die Komplexität der Verfahren bleibt bestehen. Es bleibt also bei Symbolpolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auf den Begriff „strategische Vorhaben" bin ich schon eingegangen. Eine Zentralisierung der Ressortzuständigkeiten schlägt die CDU immer dann vor, wenn sie gerade in der Opposition ist. Ich kann mich aber noch daran erinnern: Als wir CDU-geführte Ministerien hatten, waren es hauptsächlich die Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die am härtesten an ihren Ressortzuständigkeiten festgehalten haben. Die Älteren hier im Hause werden sich daran erinnern können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zentralisierung heißt auch nicht gleich Beschleunigung. Dafür gibt es etliche Beispiele in Organisationen. Dafür gibt es auch Beispiele auf der Bundesebene, bei denen gerade genau das vorexerziert wird, was hier nicht funktionieren wird. Es ist auch klar, dass durch Zentralisierung Engpässe entstehen. Die Probleme werden eben nur verschoben, aber nicht gelöst - zumal in dem Gesetzentwurf von einer personellen Unterlegung keine Rede ist, also von Ressourcen- und Kapazitätssteigerungen, um diese Vorhaben dann auch entsprechend im Wirtschaftsministerium regeln zu können. Sie gehen an die NBauO. Da waren wir uns in der Vergangenheit in vielen Punkten einig. Aber auch hier wird in diesem Gesetzentwurf nur ein Anschein erweckt - denn relevante Industrievorhaben unterliegen nun einmal dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, und aufgrund der Konzentrationswirkung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes finden bauordnungsrechtliche Abweichungsregelungen häufig keine Anwendung. Der Beschleunigungseffekt verpufft. Ich kann Ihnen salopp sagen: Worauf die Menschen in der Industrie, worauf Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer keine Lust haben, ist, dass wir ihnen Beschleunigungen versprechen, die wir als Landesgesetzgeber überhaupt nicht liefern können. Das ist und bleibt Augenwischerei und nichts anderes, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie reden in der NBauO über die Bauten zur Landesverteidigung und sagen, diese sollen verfahrensfrei gestellt werden. Das sehen wir auch so. Das ist aber bereits der Fall. Von daher greift der Gesetzentwurf hier ins Leere, denn da wird etwas geregelt, was bereits geregelt ist. Ähnlich sieht es bei den vergaberechtlichen Neuregelungen aus, denn auch bezüglich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gibt es keine bekannten Vollzugsprobleme. Sie schaffen da ein Problem, das real nicht existiert. Es geht um Raumordnung und eine starke Übergewichtung des Raumordnungsaspekts. Auch da bleibt das Abwägungsgebot. Flächenkonflikte und die sind das größte Problem bei Raumordnungsverfahren werden nun mal nicht durch neue Begrifflichkeiten gelöst. Insgesamt ist hier also die Gefahr von Symbolgesetzgebung groß. Wenn wir Tempo wollen, wenn wir Verfahrensbeschleunigung wollen das kann ich für die SPD-Fraktion sagen, dann müssen wir Verwaltung stärken und nicht nur organisatorisch neu ordnen. Wir müssen Digitalisierung weiter voranbringen. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass es echte und praxistaugliche Verbesserungen im Verfahren gibt. Die Vorschläge der CDU taugen dazu mehrheitlich nichts. Trotzdem freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss, denn, wie gesagt, in den Zielen sind wir uns weitgehend einig. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. „Beratung im Ausschuss" war das Stichwort. Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.

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Omid Najafi AfD

Die niedersächsische Luftverkehrswirtschaft stärken - Luftverkehrssteuern und Luftsicherheitsgebühren abbauen

einer Kurzintervention: vom Kollegen Najafi. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bratmann, ich fasse mich kurz. Sie haben zum einen das Thema Nachtflug angesprochen. Das ist nicht direkt Gegenstand dieses Antrags. Sie haben auf einen speziellen Antrag aus dem letzten oder vorletzten Jahr angespielt, bei dem Sie gerade noch darauf warten, dass die Studie zum Nachtflug und der Wirtschaftlichkeit bzw. zur Frage, welchen Einfluss das Reduzieren der Nachtfluglizenz auf die Wirtschaftlichkeit des Flughafens hat, veröffentlicht wird, wobei das eigentlich hinfällig ist. Denn logischerweise ist es natürlich so: Wenn ein Flugzeug ankommt, dann muss es abgefertigt werden. Dementsprechend findet eine Wertschöpfung genau da statt. Kommt dieses Flugzeug nicht an, dann fällt die weg. Dementsprechend ist der Nachtflug ein wirklich wichtiger Wirtschaftsfaktor für den Flughafen Hannover. Aber ich glaube, Sie meinten damit, dass wir den Flughafen vor regulatorischen Betriebsbeschränkungen schützen wollen. Vielleicht meinen Sie das. Aber wie gesagt, wir haben da einen guten gesonderten Entschließungsantrag. Zum anderen haben Sie noch darum gebeten, dass wir erklären, wie wir das finanzieren wollen. 2 Milliarden Euro Luftverkehrssteuereinnahmen sind das. Und wenn wir mal auf den Bund schauen: 11,8 Milliarden Euro gibt der Bund ans Ausland für Klimavorhaben, was auch immer. Ja, wenn man dort einfach mal 2 Milliarden Euro wegnimmt, dann hat man genau 2 Milliarden Euro Entlastung für die Flughäfen in Deutschland. Und eine Sache kam noch, und zwar das Angebot in Europa. Also Europa hat sich erholt von der Corona-Pandemie, - Oh, ich komme sofort zum Schluss. die deutschen Flughäfen allerdings nicht. Also woran liegt das? Und dieser Antrag adressiert genau diese Problematik. Vielen lieben Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Najafi. - Herr Kollege Bratmann

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Marcel Scharrelmann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Industrie und Beschleunigung von Industrievorhaben in Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, Sie laufen seit Monaten durchs Land und sprechen von Jobs, Sie sprechen von Zukunft, Sie sprechen von industrieller Stärke. Jobs, Jobs, Jobs - das ist Ihre Parole. Aber zwischen Ihren Worten und Ihrer Politik liegt inzwischen eine deutliche Lücke. Ich zitiere Sie wörtlich: „Zum Schutz der Demokratie hat es für mich derzeit Vorrang, dass wir Arbeitsplätze schaffen." Herr Ministerpräsident, das ist Ihr Satz, das ist Ihr Anspruch Sie nicken, und an diesem Anspruch müssen Sie sich auch messen lassen. Während Sie das sagen, warten Unternehmen in unserem Land auf Genehmigungen. Während Sie von Vorrang sprechen, verlieren Investitionen Zeit. Während Sie Arbeitsplätze sichern wollen, blockieren Verfahren neue Arbeitsplätze. Herr Ministerpräsident, das ist kein Kommunikationsproblem - das ist ein Strukturproblem! Und genau hier liegt der Unterschied zwischen uns: Sie reden, und wir handeln. Meine Damen und Herren, wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, der an der entscheidenden Stelle ansetzt: bei den Strukturen staatlichen Handelns. Wenn Arbeitsplätze Vorrang haben sollen, dann muss auch die Verwaltung danach ausgerichtet sein. Deshalb beginnt unser Gesetzentwurf mit einem klaren strukturellen Schritt. Mit Artikel 1 schaffen wir ein völlig neues Gesetz: das Niedersächsische Gesetz zur Beschleunigung strategischer Industrievorhaben. Das ist keine kosmetische Änderung, das ist ein neuer organisationsrechtlicher Rahmen. Die Kernidee dahinter: Strategisch wichtige Industrie- und Infrastrukturvorhaben dürfen nicht an Verwaltungsstrukturen scheitern. Heute erleben wir in der Praxis leider häufig Zuständigkeitszersplitterung: parallel und zugleich nacheinander laufende Prüfketten, ressortspezifische Einzelbetrachtung ohne übergeordnete Gesamtsteuerung, unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe je nach Fachzuständigkeit. Jedes Ressort prüft aus seiner Perspektive, aber niemand steuert das Gesamtverfahren. Industriepolitik braucht aber einen ganzheitlichen Blick, sie braucht Priorisierung, und sie braucht klare Verantwortung und Zuständigkeiten. Wer industrielle Wertschöpfung sichern will, muss Entscheidungsprozesse bündeln und Zuständigkeiten eindeutig zuordnen. Genau das leisten wir mit diesem Gesetz. Was heißt das konkret? Erstens. Wir definieren strategisch bedeutsame Industrie- und Infrastrukturvorhaben erstmals gesetzlich. Nicht jedes Projekt fällt darunter, sondern solche Vorhaben, die für unser Land von erheblicher Bedeutung sind - für unsere Wertschöpfung, für unsere Beschäftigung, für unsere Versorgungssicherheit, für technologische Zukunftsfähigkeit. Damit schaffen wir Transparenz, und damit schaffen wir klare Priorität, meine Damen und Herren. Denn wer alles gleichbehandelt, behandelt am Ende nichts mit dem nötigen Gewicht. Zweitens. Wir ordnen Verantwortung neu. Das Wirtschaftsministerium wird zur Genehmigungsbehörde für strategische Vorhaben. Warum ist das entscheidend? Weil Industriepolitik nicht nebenbei laufen darf. Sie braucht Führung, sie braucht Koordination, und sie braucht klare Fristen. Das materielle Recht bleibt dabei unberührt. Es wird nichts abgesenkt: keine Umweltstandards, keine Beteiligungsrechte. Aber die Verfahrenssteuerung wird gebündelt: Die Ressorts bleiben beteiligt, aber nun verbindlich. Mitwirkungspflichten werden klar geregelt, Fristen werden gesetzt, Prüfungen sollen parallel laufen, nicht mehr nacheinander. Das ist kein Eingriff in die Fachlichkeit, das ist ein Eingriff in das Zuständigkeitschaos. Industriepolitik soll im Wirtschaftsministerium gesteuert werden. Drittens. Wir verankern Verfahrensgrundsätze, frühzeitige Abstimmung mit den Vorhabenträgern, Fristsetzungsmöglichkeiten für landesinterne Abstimmung, klare Koordinationsbefugnisse. Wer investiert, braucht Planungssicherheit, und Planungssicherheit entsteht nicht durch wohlwollende Gespräche, Herr Ministerpräsident, sondern durch klare gesetzliche Leitplanken. Meine Damen und Herren, damit endet unser Gesetzentwurf aber noch lange nicht. Wir verändern nicht nur ein Organisationsgesetz, wir greifen gezielt in die zentralen Landesgesetze ein, die für Investitionsentscheidungen maßgeblich sind. Zum Beispiel mit unserem Artikel 2 - die Niedersächsische Bauordnung. Wer mit Unternehmen spricht, hört immer wieder: Das Bauordnungsrecht ist einer der größten Zeitfaktoren. Deshalb führen wir verbindliche Fristen ein: zwei Wochen für die Vollständigkeitsprüfung, drei Monate für die Entscheidungsfrist, klare Verlängerungsregelung, Transparenzpflicht. Und: Im vereinfachten Verfahren wird die Genehmigungsfiktion dauerhaft etabliert. Das, meine Damen und Herren, ist ein wahrer Paradigmenwechsel: Nicht der Antragsteller muss hinterherlaufen, sondern die Verwaltung muss liefern. Gleichzeitig erweitern wir § 66 der Niedersächsischen Bauordnung. Strategische Industrievorhaben können Abweichungen beantragen: im bestehenden Abwägungsrahmen, unter Wahrung der Schutzziele, aber mit mehr Flexibilität. Nicht weniger Schutz, aber mehr Ermöglichung! Schauen wir uns unseren Artikel 3 an - die Raumordnung. Raumordnung entscheidet faktisch über die Standorte. Deshalb treffen wir politische Gewichtungsentscheidungen. Raumbedeutsame Industrie- und Infrastrukturvorhaben von landesweiter Bedeutung werden als besonderes öffentliches Interesse definiert. Verteidigung und Zivilschutz werden angesichts der sicherheitspolitischen Lage, auch bei uns in Europa, als überragendes öffentliches Interesse eingeordnet. Das ist keine Ideologie, das ist Realität. Und: Wir stärken wir die Nutzung von Brach- und Konversionsflächen. Wer Transformation will, muss die Fläche effizient nutzen. Wer Industrie sichern will, muss auch Planungen ermöglichen. Artikel 4 - Umweltrecht. Wir streichen eine landesrechtliche Zusatzprüfung zur strategischen Umweltprüfung (SUP). Nicht, weil wir Umweltstandards senken wollen, sondern weil das EU- und das Bundesrecht abschließend regeln, wann eine SUP erforderlich ist. Kein Draufsatteln ohne Mehrwert - das ist unser Grundsatz, meine Damen und Herren. Artikel 5 - Denkmalschutz. Niemand stellt den Denkmalschutz infrage das vorweggesagt, aber wir schaffen einen klaren Abwägungsmaßstab zugunsten der Verteidigungsfähigkeit. Militärische Liegenschaften und verteidigungsrelevante Produktionsstandorte müssen an aktuelle Anforderungen angepasst werden können. Auch hier gilt: keine Abschaffung von Schutz, aber klare politische Prioritäten, meine Damen und Herren. Artikel 6 - Vergaberecht. Wir schaffen Rechtssicherheit für sicherheitsrelevante Beschaffungen: klare ministerielle Zuständigkeiten, Dokumentationspflichten, keine pauschalen Ausnahmen. Rechtsklarheit statt Grauzone! Und: Wir schauen uns die N‑Bank an. Industriepolitik ohne Finanzierung ist unvollständig. Deshalb erweitern wir den Aufgabenbereich der N-Bank mit unserem Artikel 7 ausdrücklich auf die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Kein Förderautomatismus, keine Beihilfetricks, aber rechtliche Klarstellung: Auch dieser Sektor ist künftig förderfähig, meine Damen und Herren. Meine Damen und Herren, was wir heute vorlegen, ist kein Symbolgesetz. Es ist ein struktureller Eingriff, ein Organisationsgesetz, ein Beschleunigungsgesetz und vor allem ein klares Bekenntnis zu unserem Industriestandort Niedersachsen. Der Ministerpräsident hat gesagt: Zum Schutz der Demokratie hat es Vorrang, dass wir Arbeitsplätze sichern. Dann sorgen wir doch gemeinsam dafür, dass Arbeitsplätze nicht an Verwaltungsvorschriften und Verfahren scheitern! Wer Demokratie schützen will, muss wirtschaftliche Substanz sichern - nicht durch Pressekonferenzen, nicht durch Runde Tische, sondern durch klare Gesetzgebung, für die wir hier heute gemeinsam die Möglichkeit haben, meine Damen und Herren. Wir stehen für industrielle Wertschöpfung, wir stehen für Versorgungssicherheit, und wir stehen für Resilienz. Wir nutzen die landesrechtlichen Spielräume, die uns dafür zur Verfügung stehen, und zwar nicht irgendwann, sondern ganz klar jetzt. Dieser Gesetzentwurf ist ein erster Schritt, kein Endpunkt, aber ein klarer Richtungswechsel - vom Reden über Industrie zum Handeln für Industrie. Denn ein besserer Industriestandort ist machbar. Vielen Dank. Vielen Dank. - Nun hat der Kollege Sachtleben aus

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Falko Mohrs

Reform des BAföG

Herr Minister schreitet zur Antwort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Hillberg, die bisherigen Vereinfachungen und Digitalisierungsfortschritte reichen nicht aus. Die Studierendenwerke und die Kommunen als bewilligende Stellen verfügen über große Praxiserfahrung. Sie melden den Bundesländern man kann eigentlich sagen: tagtäglich zurück, dass die Anträge zu komplex sind und dass immer wieder Folgeanträge gestellt werden müssen, obwohl die Informationen eigentlich vorliegen. Das führt beispielsweise dazu, dass Studierende zu lange auf die Bewilligung ihrer Anträge warten müssen und damit gerade zu Beginn eines Studiums oder auch bei der Aufnahme eines Masterstudiums vor einer großen Herausforderung stehen. Das ist nach unserer Überzeugung nicht notwendig. Das kann deutlich schneller und unbürokratischer laufen. Das hilft den Studierenden, und das hilft auch der Verwaltung, weil einfach weniger Arbeit da ist. Deswegen sagen wir: Die bisherigen Vereinfachungen sind gut, aber sie reichen uns nicht aus. Vielen Dank, Herr Minister. - Eine Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Jörn Domeier SPD

Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken - Gefahren des Influencer-Marketings entschlossen begegnen

Sehr geehrte Frau Behrendt, ich werde es nicht schaffen, den Antrag in 1:30 Minuten zu erklären - geschenkt. Aber: Kinder haben Rechte. Zu dem, was Sie gesagt haben: Ja, zum Beispiel für den Filmbereich gibt es unheimlich viele Vorschriften, die gerade die Kinder schützen sollen, gemeinsam mit den Eltern, weil Kinder nicht rechtlose Wesen sind, die sonst was abbekommen können. Das wollen wir auch hier. Auch Ihnen ist das Internet doch nicht neu. Ich weiß, Sie sind ein großer Trump-Befürworter. Zwischen Trump und Epstein gab es eine ganz große Nähe. Das war doch nicht richtig, was diesen Kindern dort passiert ist! Das ist doch falsch! Deswegen müssen wir Kinderrechte in den Fokus nehmen. Wir müssen die Kinder ganz besonders schützen. Der Klaps, die eine Ohrfeige - wenn Eltern das machen, dann fällt das doch nicht unter elterliche Souveränität, die wir nicht angehen dürfen. Sondern das müssen wir weiterhin bekämpfen! Kinder haben Rechte, und wir werden die Kinder auch vor Ihnen und Ihrer Rechtsauffassung schützen. Vielen Dank. Frau Behrendt möchte antworten.

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Alexander Saade SPD

Straftaten im digitalen Raum wirksam und nachhaltig bekämpfen - vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen endlich gesetzlich normieren

Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich musste gerade noch einmal in die Tagesordnung schauen. Es ging gerade um das NPOG, um das Helferregister, um Taser. Die Überschrift ist aber eine ganz andere. Die Überschrift lautet: Straftaten im digitalen Raum bekämpfen. Bis jetzt konnte ich das immer ganz gut ohne Taser. Aber gut, ich versuche mal zu dem eigentlichen Tagesordnungspunkt zu sprechen. Ich spreche nicht nur als Abgeordneter, sondern auch mit einer gewissen Erfahrung als Polizeibeamter. Deswegen halte ich das für ein wirklich wichtiges und notwendiges Thema. Ja, wir müssen dahin kommen, dass wir die IP-Daten besser speichern. Ich habe selber als Betrugssachbearbeiter gearbeitet und weiß, wie es ist, wenn vor einem ein Opfer sitzt zigtausend Euro Schaden, völlig verzweifelt und wenn es dann auch den Polizeibeamten bzw. die Polizeibeamtin fragt: Wie ist denn die Aussicht, dass man den Täter schnappt? Dann weiß man oft schon vorher: Es geht hier in den digitalen Raum, das wird schwierig. Man hat eine Idee, wo man ansetzen kann, man ermittelt auch, und am Ende der Ermittlungen stellt man dann fest: Die IP-Daten sind nicht vorhanden. Gerade im Bereich Betrug ist das heute der Alltag. Das findet nicht mehr auf der Straße statt, das findet nicht mehr in einer Gaststätte statt, sondern das alles findet im Internet statt, das findet an Bildschirmen statt. Dann entscheiden kleine technische Details darüber, ob aus einem Anfangsverdacht am Ende auch ein Verfahren wird. Die Kernfrage ist eben, ob man eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt einem bestimmten Anschluss zuordnen kann. Wenn das nicht gelingt, dann gibt es keinen Beschuldigten, dann gibt es keine Durchsuchung, dann gibt es auch keinen Täter. Im Bereich Betrug ist das für die Opfer natürlich schmerzhaft, aber dabei geht es „nur" um Geld. Es gibt andere Delikte wie sexualisierte Gewalt gegen Kinder der Kollege Bock hat das eben angerissen, die auf einem anderen ganz Blatt stehen. Da muss der Staat nachbessern, da dürfen wir nicht blind sein, und da müssen Ermittlungen funktionieren. Deswegen ist ein großer Teil Ihres Antrags, worum sich gerade auch die Bundesregierung kümmert, wichtig. Wir brauchen diese Werkzeuge, die wirken, und wir brauchen auch Leute, die diese Werkzeuge am Ende vernünftig akzeptieren. Ich unterstütze also den ersten Punkt Ihres Antrags ganz klar. Er hat ein klares Ziel, nämlich dass es zu einer bundeseinheitlichen, klaren und gerichtsfesten Regelung zur Speicherung von IP‑Daten kommt. Aber mal ganz ehrlich: Wir reden in Wirklichkeit über Straftaten. Es geht um Straftaten, wie es auch in der Überschrift heißt, um Bedrohung, Stalking, Cyberangriffe, Kindesmissbrauch. Dabei geht es immer um Straftaten. Dafür haben wir das Werkzeug, das wir brauchen, nämlich die Abfrage. Bisher scheitert es lediglich daran, dass diese Daten nicht so lange gespeichert werden: Jemand ist Opfer einer Straftat, erstattet Wochen später eine Anzeige und geht dann zur Polizei. In dem Moment, in dem die Betroffenen bei der Polizei sind, sind die Daten im Prinzip schon gelöscht. Das ist das Problem. Für das Abfragen dieser Daten selbst haben wir die rechtliche Grundlage. Deswegen wundern mich Ihre Punkte 2 und 3. Dabei gehen bei mir die Warnlampen an. Da müssen wir ganz dringend hinschauen, was wirklich fehlt und was eben nicht fehlt. Sie wollen das Ganze jetzt aus dem Bereich der Strafverfolgung herüberziehen in die Gefahrenabwehr. Sie wollen also etwas, was auf der Bundesebene geregelt werden soll, auf das Landesrecht herunterziehen. Da fehlt mir die Fantasie, welche Dinge wir wirklich brauchen; denn wir haben die notwendigen Werkzeuge. Wenn ich aus Gründen der Gefahrenabwehr den Standort von jemandem abfragen will, dann kann ich das machen. Aus Gefahrenabwehrgründen heißt: Das passiert jetzt gerade, und wenn es jetzt gerade passiert, sind diese Daten in der Regel nicht gelöscht, weil sie ja live sind. Was Sie in Ihrem Text sinngemäß schreiben, ist, dass wir eine gesetzliche Regelung zur IP-Adressenspeicherung bzw. zum Abruf auch in Niedersachsen brauchen - für die Gefahrenabwehrbehörde und für den Verfassungsschutz. Ich weiß, wir haben eine Regelung im NPOG. In dem Moment habe ich mich erschrocken: „Ach, verdammt, haben wir bei der Novellierung des NPOG etwas vergessen?" und habe noch einmal nachgeschlagen. Nein, im aktuellen NPOG gibt es diese rechtliche Regelung in § 33 c schon. Auch in dem Entwurf für das zukünftige NPOG findet sich das. Das heißt, wir können bereits jetzt und auch in Zukunft diese Abfragen machen. Damit fällt ein Kernargument von Ihnen eigentlich schon zusammen; denn diese Abrufregelung haben wir schon. In der Praxis fehlt, wie gesagt, nur die Speicherfrist. Die muss aber über den Bund geregelt werden und nicht über das Land. Was Sie in Wirklichkeit wollen, ist, glaube ich, etwas anderes. Ihnen geht es darum, Daten für ganz andere Zwecke abzugreifen, also weg von der Strafverfolgung hin zur Gefahrenabwehr. Die Gefahrenabwehr ist aber so breit gefächert, dass man sie gar nicht genau rechtlich eingrenzen kann. Ich halte das für einen ganz, ganz gefährlichen und kritischen Weg. Das Gleiche gilt auch für den Bereich des Verfassungsschutzes. Denn Sie wollen auch den Verfassungsschutz, glaube ich, wenn ich das richtig deute, mit anderen Rechten ausstatten. Auch jetzt haben wir schon die Möglichkeit, beim Verfassungsschutz auf diese Informationen zuzugreifen. Der große Unterschied ist: Aktuell kann das der Verfassungsschutz im Einzelfall machen, wenn das entsprechend normiert ist. Sie wollen aber die Daten quasi auf Vorrat sammeln, damit man auch zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht darauf zugreifen kann. Das ist sehr kritisch zu sehen. Denn das berührt nicht nur das Trennungsgebot des Staates, sondern das ist auch eine Frage des Vertrauens in den Rechtsstaat. Wie breit wollen wir eigentlich diese Instrumente ausrollen? Ich sage Ihnen gleich: Den Punkten 2 und 3 kann ich eigentlich überhaupt nicht zustimmen. Wenn, dann kann ich dem ersten Punkt zustimmen, dass wir das auf Bundesebene regeln, aber auch da nicht mit einem Blankoscheck, sondern dazu sage ich aus Erfahrung: Daten sammeln ja, aber mit einem Werkzeug, das für die Praxis passt, nicht mehr und nicht weniger. Das heißt, den Zugriff auf Daten so eng wie möglich fassen und nur die, die wir brauchen. Im Prinzip brauchen wir nur: Wer hat welches Gerät wann genutzt? Wir brauchen kein Profiling, wir brauchen keine Bewegungsprotokolle, kein gar nichts. Wir brauchen einen handlungsfähigen Staat, aber eben nur mit Instrumenten, die sich gegen die Täter richten, und kein generelles Datensammeln von allen. Das werden bestimmt spannende Beratungen im Ausschuss. Ich freue mich darauf. Schauen wir mal, dass wir dabei das Beste herausholen!

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Falko Mohrs

Reform des BAföG

Herr Minister antwortet. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Frau Schülke, im Koalitionsvertrag 2025 wurde eine umfassende BAföG-Reform angekündigt, die im Wesentlichen eine Dynamisierung der Freibeträge, eine Anhebung des BAföG-Satzes auf das Niveau der Grundsicherung und eine Erhöhung der Wohnkostenpauschale beinhaltet - aus Sicht der Landesregierung entscheidende Schritte. Es war zugesagt, dass diese Novelle Anfang dieses Jahres auf den Weg gebracht wird, damit sie zum Wintersemester 2026/2027 in Kraft treten kann. Diese Novelle liegt bisher nicht vor. Deswegen haben wir gesagt: Dann braucht es eben eine Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen, damit das, was wir inhaltlich richtig finden, jetzt auch im Schulterschluss der Bundesländer eingefordert wird. - Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister. - Eine Zusatzfrage für die Fraktion der SPD stellt

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Harm Rykena AfD

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

der dritten Zusatzfrage ebenfalls Herr Rykena zu Wort gemeldet. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf die Frage hin oder vorausgeschickt, dass wir diese vier Modelle hatten Nichts vorausschicken! Ja. - Gibt es Erkenntnisse der Landesregierung, welche dieser vier Modelle in welchem Umfang nachgefragt wurden? Danke schön, Herr Rykena. -

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Djenabou Diallo Hartmann GRÜNE

Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

dass es längst überfällig ist, dass man den Menschen die Möglichkeit gibt, die Sprache zu lernen. Und selbst wenn sie nicht bleiben können und wieder zurückgeführt werden müssen, dann ist es doch richtig und wichtig, dass man das herbeiführt. Dann haben sie die Sprache gelernt. Wenn sie einfach nur so rumsitzen und nichts machen, ist das problematisch. So, jetzt kann ich gerne mit meiner Rede weitermachen. Frau Kollegin Diallo Hartmann, ich gebe Ihnen noch einmal den Hinweis: Sie haben jetzt hinreichend Redezeit, um Ihre Rede zu Ende zu führen. Die Regel ist allerdings, dass Sie nach anderthalb Minuten wieder zurückfallen auf Ihre Regelredezeit. Deswegen ist die Zeitanzeige gerade umgesprungen. Fahren Sie bitte fort. Sie haben jetzt zwei Minuten Zeit, Ihre Rede fortzusetzen. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. An dieser Stelle noch einmal: Integration ist kein ideologisches Projekt, sie ist eine Frage wirtschaftlicher Rationalität und gesellschaftlicher Stabilität. Genau deshalb ist es richtig und wichtig, dass Niedersachsen hier Verantwortung übernimmt. Mein ausdrücklicher Dank gilt unserem Kultur- und Wissenschaftsminister Falko Mohrs und unserer Landesregierung insgesamt dafür, dass sie Verantwortung übernimmt und herbeiführt, dass Menschen unabhängig von ihrer Situation die Möglichkeit haben, die Sprache zu lernen. Denn für uns ist klar: Sprach- und Integrationsangebote sind keine Randnotizen, sie sind eine zentrale Zukunftsaufgabe. Niedersachsen stellt die notwendigen Mittel bereit, weil wir wissen, dass jeder Euro in Sprachförderung eine Investition in Fachkräftesicherung, gesellschaftlichen Zusammenhalt und wirtschaftliche Stärke ist. Herr Dobrindt, dieser Antrag ist ein klares Signal aus Niedersachsen. Kehren Sie zurück zu einer kohärenten Integrationspolitik! Stellen Sie den Zugang zu Sprachkursen sicher, und schaffen Sie verlässliche Rahmenbedingungen für Menschen, Kommunen, Volkshochschulen und die Wirtschaft! Sie erwarten das von uns. Polarisierung in der Migrationsdebatte ist in dieser Zeit kaum aushaltbar. Gerade deshalb braucht es eine Politik, die Orientierung gibt, und nicht eine, die widersprüchliche Botschaften sendet. Menschen, die hier leben, müssen schnell Deutsch lernen können. Sie müssen wissen: Wenn ich mich anstrenge, wenn ich Verantwortung übernehme, und wenn ich arbeiten will, dann stehen mir die notwendigen Instrumente zur Verfügung. Sprachkurse sind eine Investition, und zwar eine in Steueraufkommen, in Fachkräftesicherung, in soziale Stabilität und in demokratische Teilhabe. Wer an Sprache spart, spart eigentlich mehrfach: an der sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation, und das können wir nicht wollen. Niedersachsen steht für Teilhabe und Integrationspolitik, die fordert und fördert und die Wirtschaft, Kommunen und Zivilgesellschaft nicht im Stich lässt. Jetzt einmal in Ihre Richtung schön, dass Sie da sind, Herr Lechner: Ich appelliere an Sie: Setzen Sie sich dafür ein, dass Herr Bundeskanzler Merz endlich herbeiführt, dass dieser unsinnigen Entscheidung von Herrn Dobrindt ein Ende gesetzt wird! Die meisten Menschen in der Gesellschaft und auch die Wirtschaft werden Ihnen danken. Integration und Teilhabe gelingen nicht durch Verunsicherung, sie gelingen durch Verlässlichkeit. Sprache ist und bleibt der erste unverzichtbare Schritt dazu. Vielen Dank, Frau Kollegin Diallo Hartmann.

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Christoph Bratmann SPD

Die niedersächsische Luftverkehrswirtschaft stärken - Luftverkehrssteuern und Luftsicherheitsgebühren abbauen

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegin Thiemann hat ja eben schon das Wort „monokausal" in den Raum gestellt. Das trifft es ganz gut; denn die AfD-Anträge folgen ja immer einem gewissen Muster, und das ist ziemlich monokausal. Die AfD geht davon aus, dass es drei große Geißeln der Menschheit gibt den Klimaschutz, die Migration und alles, was mit Vielfalt zu tun hat, und das findet sich dann immer in den Anträgen wieder. Hier geht es schwerpunktmäßig unter anderem um Klimaschutz, dazu aber später mehr. Es ist schon von meiner Vorrednerin und auch von meinem Vorredner Stephan Christ dargestellt worden, welche große Bedeutung der Luftverkehr für den Standort Niedersachsen hat. Das ist völlig unbestritten, und das kann ich hier auch gerne wiederholen. Es geht natürlich um unseren wichtigsten Verkehrsflughafen Hannover Airport, Hannover-Langenhagen. Nicht zu vergessen ist aber auch der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg bzw. der Forschungsflughafen Braunschweig. Denn da wird deutlich, dass Niedersachsen auch ein Innovationstreiber im Bereich der Luftverkehrsforschung ist. Am Forschungsflughafen Braunschweig mit einem Standort des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt wird am Leichtbau für Flugzeuge geforscht, es wird an klimaneutralen Flugantrieben geforscht, es wird im Bereich der Drohnentechnik geforscht - also ein unheimlich wichtiger Standort für Niedersachsen, für die Innovationsfähigkeit unseres Bundeslandes. Ich kann allen nur empfehlen, sich das mal vor Ort anzugucken. Gleichwohl haben wir auch wichtige Unternehmen im Bereich des Luftverkehrs. Auch das darf man nicht vergessen. Airbus in Stade beispielsweise, oder, für die Antriebstechnik, MTU in Hannover-Langenhagen mit vielen Zulieferern drumherum. Der Luftverkehr ist also ein ganz wichtiger Faktor in Niedersachsen. Das weiß die Landesregierung, das wissen auch die regierungstragenden Fraktionen, das weiß auch die CDU als größte Oppositionsfraktion. Ich gehe gerne noch einmal im Einzelnen auf die Forderungen aus dem Antrag ein. Sie fordern eine Aussetzung der Luftverkehrssteuer. Dafür ist der Bund zuständig. Auf die Frage nach der Gegenfinanzierung erwarte ich überhaupt keine Antworten von der AfD. Denn wer nur populistische Anträge stellt, der macht sich auch keine Gedanken zur Gegenfinanzierung. Der Zuruf „Bürgergeld!" hat ja gezeigt, welche völlige Ahnungslosigkeit hinsichtlich der Finanzbeziehungen im Bund hier vorliegt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie fordern eine Senkung der Luftsicherheitsgebühren. Auch das liegt beim Bund. Sie fordern, dass die Kosten militärischer Flugsicherung vom Bund übernommen werden. Das ist in der Tat ein wichtiger Aspekt. Dazu gibt es aber bereits Gespräche auf Bundesebene. Sie schreiben in dem Antrag, dass die Ausbaupotenziale am Flughafen Hannover-Langenhagen weiter verstärkt werden sollen. Auch dazu gibt es Gespräche, dazu gibt es einen dauerhaften Dialog mit der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft, der HanBG. Dieser findet sowohl auf der Ebene der Landesregierung als auch auf der Ebene von Abgeordneten statt. Und damit sind wir beim Klimaschutz Sie fordern, dass die „ReFuelEU Aviation"-Verordnung infrage gestellt wird, dass also das Forschen an klimaneutralen Antriebsstoffen im Luftverkehr eingestellt wird. Das zeigt die völlige Blindheit in einem ganz wichtigen Bereich der Luftverkehrsinnovation, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein weiterer Aspekt des Antrags sind die Nachtflugbeschränkungen, die Ihrer Meinung nach aufgehoben werden sollen. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder Diskussionen über Nachtflugbeschränkungen insbesondere am Flughafen Hannover-Langenhagen, aber auch an anderen Flughäfen gehabt, und 2019 ist ein Kompromiss erzielt worden mit einer Nachtflugregelung, die jetzt durchträgt bis zum Jahr 2029. Dann wird evaluiert, und wir sind alle sehr froh, dass es zu diesem Kompromiss gekommen ist. Denn es geht ja im Kern immer darum, Lärmbelastung und Wirtschaftlichkeit irgendwie in Einklang zu bringen. Das ist aus unserer Sicht gelungen, das funktioniert mit diesem Kompromiss. Und deswegen sollten wir da auch nicht dran rütteln, liebe Kolleginnen und Kollegen. Insgesamt kann man sagen: Die Dekarbonisierung des Luftverkehrs ist unverzichtbar, und sie ist kein Wettbewerbsnachteil, sondern sie ist ein Zeichen von Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in Niedersachsen, weil wir hier in diesem Bereich der Forschung relativ weit sind, auch im Einklang mit den hiesigen Unternehmen. Es geht im Kern darum, Klimaschutz, Innovation und Wirtschaftlichkeit miteinander zu vereinen. Das gilt in vielen Bereichen der Industrie, es gilt aber vor allem im Bereich des Luftverkehrs. Dieser Antrag liefert keinen nennenswerten Beitrag dazu. Trotzdem freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bratmann. -

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Holger Kühnlenz AfD

27. Eingabenübersicht

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Rentner, 88 Jahre alt, befindet sich in der Grundsicherung und brauchte vor Kurzem eine notwendige Zahnersatzreparatur, um wieder essen zu können. Wegen seines Tarifs in der privaten Krankenversicherung verweigert der Landkreis Harburg die einmalige Kostenübernahme von 1 500 Euro und verweist auf die Möglichkeit der Ratenzahlung - wohlgemerkt aus der Grundsicherung. Zum Vergleich: Über eine Million Ukrainer in Deutschland werden nach dem SGB II gesetzlich krankenversichert und haben im Bedarfsfall Anspruch auf Zahnersatzleistungen. Ist das gerecht? Asylbewerber erhalten erst nach drei Jahren in Deutschland die kompletten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch gerecht? Der Petent mag sich fragen, wo es in diesem Parlament eine Partei der sozialen Gerechtigkeit gibt. Sollen wir bald anhand der Zähne erkennen, wie der soziale Stand des Mannes ist? Aber zurück zum Thema. Wenn Sie bei „Sach- und Rechtslage" bleiben wollen, ist das Ihre Entscheidung. Die AfD möchte, dass die Bürger, die ein Leben lang gearbeitet haben und trotzdem nicht über ausreichende Mittel verfügen, in der Not Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung erhalten. Wir plädieren daher für Erwägung des Anliegens. Vielen Dank, Herr Kollege Kühnlenz. - Ebenfalls zu dieser

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Marie Kollenrott GRÜNE

Statt günstiger erneuerbarer Energie aus Niedersachsen - mit Ministerin Reiche in die Kostenfalle von Gas und Öl

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer von Ihnen hat in den letzten Tagen getankt? Wenn Sie das getan haben, haben Sie das deutlich in Ihrem Portemonnaie gemerkt. Der Spritpreis ist auf einem Zweijahreshoch, auch der Gaspreis explodiert, die Börse spielt verrückt. Das ist kein Zufall. Das sind die direkten Auswirkungen des Kriegs im Iran. Analysten warnen: 100 Dollar pro Barrel Öl. Und was macht die Bundesregierung? Letzte Woche wurde nicht nur die katastrophale Einigung der Großen Koalition zum Teurer-Heizen-Gesetz bekannt, sondern durch ein Leak ebenfalls, dass Bundesministerin Katherina Reiche die Solarförderung für private Dächer streichen will - übrigens nicht abgesprochen mit dem Koalitionspartner SPD. Unglaublich unsozial! Wäre ich in der SPD, wäre ich unfassbar wütend! Das ist die Politik der Union - eine Politik, die uns abhängiger macht von Kriegen in der Welt, abhängiger von Gas und Öl, eine Politik, die uns verwundbar macht. Verantwortungslos! Einen Moment, bitte, Frau Kollenrott. - Es ist gerade einmal 9:08 Uhr, und wir könnten ein wenig mehr Aufmerksamkeit an den Tag legen. Frau Kollenrott fährt erst fort, wenn in den Reihen Ruhe eingekehrt ist. - Herr Thiele, die Wahl des Themas der Aktuellen Stunde obliegt der antragstellenden Fraktion. Das sollten Sie wissen. Und ich erinnere Sie an Ihren Instagram-Post vom 6. Januar, in dem Sie als Neujahrsvorsatz formulierten haben: Weniger Zwischenrufe im Plenum! - Herr Hilbers, das habe ich befürchtet. Aber das haben Sie noch nicht veröffentlicht, und deshalb kann ich darauf keinen Bezug nehmen. Jetzt ist hier Ruhe im Hause, und Frau Kollenrott fährt fort. Bitte! Ein Gedächtnis wie unsere Landtagspräsidentin! Berlin letzte Woche, liebe Kolleginnen und Kollegen: Erstens: Gebäudemodernisierungsgesetz. Wir müssen mit Erschrecken lesen, dass der Gesetzentwurf eins zu eins das ist, was eine Lobbygruppe der fossilen Wirtschaft im Wirtschaftsministerium vorgelegt hat. Hier geht es also um massive Einflussnahme auf die Politik. Die 65‑%-Erneuerbare-Regel soll wegfallen, stattdessen soll es ab 2028 eine Grüngasquote von 1% geben. Rückwärtsgewandter könnte es kaum sein, denn dieses Gesetz manifestiert die Abhängigkeit von teurer werdendem Gas und setzt zusätzlich auf Biomethan und synthetische Stoffe als Heilsbringer. Von wegen! Nichts davon ist in ausreichender Menge am Markt verfügbar, und nichts davon ist zukünftig bezahlbar. Für eine vierköpfige Familie könnten damit die Kosten um bis zu 500 Euro im Jahr steigen - 500 Euro! Zweitens: Solarförderung. Das Wirtschaftsministerium will die Einspeisevergütung für alle neuen Dachanlagen unter 25 kW streichen. Das trifft uns, die Familie nebenan, Privatleute, die sich auf uns verlassen. Wir sprechen über die günstigste Energiequelle, die wir überhaupt haben. Die Bürgerenergiewende käme damit zum Erliegen. Und wer baut diese Anlagen gemeinhin aufs Dach? Das Handwerk. Also wer macht in diesem Land Politik für das Handwerk? Definitiv nicht die CDU, Herr Frölich, so viel steht mal fest! Für wen wird also in der Bundesrepublik Politik gemacht? Für alle Menschen? Diese Frage kann man spätestens seit letzter Woche mit Nein beantworten. Der Paritätische, der Mieterbund, der DGB, alle warnen vor massiven Kostensteigerungen für die Verbraucher. Was hat die Union denn eigentlich gegen die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land? Die Konsequenzen dieser fehlgeleiteten Lobbypolitik treffen uns im Energiewendeland Niedersachsen besonders schwer. Bei uns hängen nämlich Tausende gut bezahlter Arbeitsplätze davon ab, dass die Energiewende verlässlich vollzogen wird und Förderungen bestehen bleiben, beispielsweise in der Stahlindustrie. Schöne Grüße von Salzgitter Stahl, liebe Kolleginnen und Kollegen, wo Hunderte Millionen Euro niedersächsisches Geld im grünen Stahl stecken! Lassen wir Frau Reiche gewähren, ist nicht nur das Geld futsch. Wegen der Energieinfrastruktur steht Niedersachsen beim Wirtschaftswachstum auf Platz eins in der Bundesrepublik. Wegen Wind- und Solarenergieausbau erwarten die finanzklammen Kommunen ein Milliardenplus. Und durch Netzausbau und Energieinfrastruktur an den Küsten werden wir unabhängiger von den autoritären Staaten dieser Welt. Erneuerbare Energie ist Freiheitsenergie, wie unser grüner Vizekanzler zu Beginn des Ukraine-kriegs und der Energiekrise völlig richtig gesagt hat. Was wir brauchen und ich verstehe, dass es für die CDU jetzt nicht bequem ist, das zu hören, sind Fakten statt Ideologie! Wir brauchen Planungssicherheit für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger, für alle, die investieren wollen. Und rechnen wir doch mal nach: Die Straße von Hormus ist blockiert. 20 % des globalen Öls werden da durchtransportiert. Wenn der Ölpreis auf 100 Dollar pro Barrel steigt, dann reden wir über mindestens 20 Cent mehr pro Liter Benzin und Heizöl - und für Gas gilt dasselbe. Und wer zahlt das? Nicht der Energieversorger der verdient nämlich daran, sondern wir zahlen das. Wir alle zahlen das Menschen mit geringem Einkommen trifft das besonders hart bei der Nebenkostenabrechnung, an der Tankstelle, mit dem Kauf eines jeden Produkts, in dem Öl und Gas steckt. Und natürlich trifft das unsere niedersächsische Wirtschaft, die jetzt schon unter den hohen Energiekosten leidet, sehr geehrte Damen und Herren. Jedes Solarpanel auf einem Dach macht uns ein Stück unabhängiger von dem, was am Golf passiert, jeder Windpark und jede Wärmepumpe auch. Das ist keine Ideologie, das ist Sicherheitspolitik! Die Antwort wäre, umweltschädliche Subventionen abzubauen, die Solarförderung beizubehalten, den Turbo für Erneuerbare bundesweit zu zünden. Wir sind wieder am Anfang. Der Öl- und Gaspreis explodiert, und die Union will die Solarförderung streichen. Das fällt nicht vom Himmel - das ist eine Entscheidung, aber nicht für die Bürgerinnen dieses Landes. Wir haben in Niedersachsen in den letzten Jahren mit Erfolg die Weichen für einen sozialverträglichen Wandel gestellt. Das ist Daseinsvorsorge. Und wir lassen nicht zu, dass Frau Reiche unsere Bemühungen jetzt schreddert. Das ist ein Versprechen! Wir werden uns im Schulterschluss mit der Erneuerbarenwirtschaft, mit den Verbänden und Vereinen, mit den Initiativen und vor allem aber mit den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land gegen diese zukunftsvergessene Lobbypolitik wehren! Danke schön.

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Christian Meyer

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Wenn es nach Ihrer rückwärtsgewandten Energiewende geht, wird das Wattenmeer nicht mehr existieren, weil wir auf eine Klimakatastrophe zusteuern, die das Wattenmeer gefährdet. Noch einmal: Die Energiewende schützt das Wattenmeer. Ich habe vorhin übrigens auch viel von Salzwiesenprojekten geredet. Das Wattenmeer kann ein natürlicher CO2-Speicher sein. Ich bin sehr dankbar, dass wir vom Bund eine Förderung in zweistelliger Millionenhöhe bekommen haben, um im Nationalpark Salzwiesen wiederherzustellen, manchmal sogar in Kombination mit dem Küstenschutz. Das Wattenmeer kann also das Klima schützen und ist auch noch ein toller Naturlebensraum. Von daher: Das Wattenmeer ist nicht nur eine Herausforderung, sondern kann auch Teil der Lösung sein. Zu einer erfolgreichen Energiewende trägt bei und in Niedersachsen sind wir gut dabei, aus fossilen Energien auszusteigen und auf günstige Offshore-Energie zu setzen. Das ist ein Beitrag, dass das Weltnaturerbe Wattenmeer auch für kommende Generationen erhalten bleibt. Denn das ist unser Anspruch: dass das UNESCO Weltnaturerbe und wir haben in Niedersachsen nur ein einziges Weltnaturerbe auch für kommende Generationen erhalten bleibt und länger existiert als die AfD. Danke, Herr Minister.

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Delia Klages AfD

Zeitnahe Evaluation des Hebammenhilfevertrages und Einbringung der Ergebnisse auf Bundesebene

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem 1. November 2025 gilt bundesweit der neue Hebammenhilfevertrag nach § 134 a SGB V. Er verändert die Vergütungs- und Abrechnungssystematik grundlegend. Er wirkt nicht abstrakt in Berlin. Er wirkt konkret in den Kreißsälen unseres Landes. Und er ist nicht aus Einigkeit entstanden. Am 2. April wurde er per Schiedsspruch festgesetzt nach gescheiterten Verhandlungen - ohne Konsens, ohne Überzeugung, dafür aber als gutes Beispiel für Durchsetzung. Im Frühjahr erfolgten Proteste; im Juni befasste sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit der massiven Kritik. Im November trat der Vertrag trotzdem in Kraft. Im Dezember blieb ein gerichtlicher Eilantrag erfolglos. Das ist also die Chronologie des Hebammenhilfevertrages. Und Niedersachsen? Bis heute keine landesspezifische Evaluation eingeleitet! Man könnte auch an anderen Stellen den Eindruck gewinnen, dass es diese Landesregierung nicht so sehr mit Fakten und Daten hat. Für meinen Geschmack antwortet sie viel zu oft: Dazu hat die Landesregierung keine Informationen. Oder: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Wir reden beim Hebammenhilfevertrag nicht über ein technisches Detail im Sozialrecht. Wir reden über die wirtschaftliche Grundlage freiberuflicher Hebammen. Wir reden über Beleghebammen, die in Niedersachsen eine tragende Säule der stationären Geburtshilfe sind, insbesondere außerhalb von Ballungsräumen. Wenn sich hier die Vergütungssystematik ändert, bleibt das nicht folgenlos. Vergütung beeinflusst Wirtschaftlichkeit. Wirtschaftlichkeit beeinflusst Verfügbarkeit. Verfügbarkeit beeinflusst Versorgungssicherheit. Diese realen Zusammenhänge sind doch eigentlich leicht zu verstehen. Was erleben wir derzeit? Unsicherheit bei den freiberuflichen Hebammen, Unsicherheit bei den Krankenhausträgern, unterschiedliche Einschätzungen über Einkommenseffekte. Und gleichzeitig immer wieder die politische Aussage: „Die flächendeckende Versorgung ist nicht gefährdet." Da wüsste ich gerne, auf welche Datengrundlage sich diese Aussage stützt. Belastbare landesspezifische Zahlen zu den konkreten Auswirkungen des Hebammenhilfevertrags auf die niedersächsische Versorgungsstruktur liegen bislang nicht vor. Kein strukturierter Vergleich zur Situation vor Inkrafttreten, keine transparente Analyse möglicher Fehlanreize, keine systematische Erhebung wirtschaftlicher Effekte auf Beleghebammen. Auf welche Daten stützt sich also die Aussage, die der Minister schon mehr als einmal getätigt hat? Stattdessen wird beobachtet, abgewartet, verwiesen auf andere Zuständigkeiten. Das ist kein aktives Regieren. Wir dürfen die Lage aber auch nicht isoliert betrachten, denn mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz stehen unsere Kliniken ohnehin vor strukturellen Veränderungen. Leistungsgruppen, Vorhaltefinanzierung, neue Planungsvorgaben - all das beeinflusst Standorte. Wenn in dieser Phase zusätzliche wirtschaftliche Verschiebungen im Bereich der Hebammenvergütung wirken, dann kann das kumulieren. Wer diese Wechselwirkung nicht prüft, nimmt strukturelle Risiken in Kauf. Ein Flächenland wie Niedersachsen kann sich das nicht leisten. Unser Antrag wurde deshalb notwendig. Spätestens drei Monate nach Annahme soll eine landesweite Evaluation eingeleitet werden, also am besten gestern. Untersucht werden sollen die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der stationären Geburtshilfe außerhalb der Ballungsräume, die wirtschaftliche Situation freiberuflicher Hebammen, insbesondere der Beleghebammen, Veränderungen bestehender Versorgungs- und Organisationsstrukturen, mögliche Fehlanreize der neuen Vergütungssystematik sowie ein Vergleich mit der Situation vor Inkrafttreten des Vertrags. Wir verlangen zudem einen Zwischenbericht nach sechs Monaten und einen Abschlussbericht nach zwölf Monaten. Das wäre parlamentarische Kontrolle. Und es geht weiter: Auf Grundlage dieser Ergebnisse soll Niedersachsen die Evaluation in die Fachministerkonferenz einbringen und eine Befassung des Bundesrates herbeiführen mit dem Ziel, erforderliche Anpassungen oder Nachverhandlungen anzustoßen. Denn eines ist klar: Wir können den Vertrag hier nicht ändern, aber wir können Fakten liefern, um ihn auf Bundesebene zu korrigieren. Völlig ohne eigene Daten wäre ja unser Gesundheitsminister, der aktuell den Vorsitz hat, kein Gestalter. Er würde zum Zuschauer. Und Niedersachsen darf bei der Sicherstellung der Geburtshilfe kein Zuschauer sein. Meine Damen und Herren, Geburtshilfe ist elementare Daseinsvorsorge, und sie ist personalintensiv. Sie ist strukturell eng an die Krankenhausplanung gebunden. Wenn wirtschaftliche Grundlagen verändert werden, muss ein Land prüfen, ob seine Strukturen stabil bleiben. Das ist keine politische Option, das ist staatliche Pflicht. Wer Reformen durchsetzt, ohne regionale Folgen systematisch zu prüfen, übernimmt keine Verantwortung. Er verlagert das Risiko in die Praxis. Wir fordern Sie auf, dass Sie das Richtige tun. Wir fordern Professionalität, Daten statt Beschwichtigungen, Analysen statt Annahmen, Transparenz statt politischer Hoffnung. Wir hoffen, dass es gute Beratungen im Ausschuss gibt, dass Sie sich diesen Forderungen, die wir in unserem Antrag gestellt haben, wirklich mal ohne parteipolitische Scheuklappen stellen, damit wir die Situation hier zu einem Guten führen können. Vielen Dank.

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Thorsten Paul Moriße AfD

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich finde Chlor schlimmer als Öl, Herr Minister. Aber jetzt die Frage: Was bleibt am Ende Ihrer Energiewende in der Nordsee noch von unserem Naturerbe Wattenmeer übrig? - Danke. Bitte, Herr Minister!

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

11 Uhr und der fraktionslose Kollege Herr Rakicky. Vielen Dank, Herr Miesner. Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 31:

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Stephan Christ GRÜNE

Die niedersächsische Luftverkehrswirtschaft stärken - Luftverkehrssteuern und Luftsicherheitsgebühren abbauen

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Luftverkehr ist ein Faktor von vielen mit Blick auf das Mobilitätsverhalten einiger Menschen - ohne Frage. Mit allen voran dem Hannover Airport und den weiteren Flughäfen hier in Niedersachsen haben wir eine zweckdienliche Infrastruktur hierfür. Gleichzeitig muss wie in so vielen Bereichen unseres Lebens ein Wandel festgestellt werden. Die Flugbewegungen sind nicht wieder auf dem Vor-Corona-Niveau angekommen. Es ist, gerade bei Geschäftsreisen, eine dauerhafte Veränderung zu bemerken, die nicht auf konjunkturelle Effekte zurückzuführen ist. So zeigt eine Untersuchung der DIHK, dass die Ausgaben für geschäftliche Reisen 2024 real etwa 29 % unter dem Niveau von 2019 lagen. Ein Hauptgrund: Persönliche Treffen würden häufiger durch Onlinemeetings ersetzt. Das ist aus vielerlei Hinsicht eine sehr positive Entwicklung. Jetzt gehe ich auf einige Aspekte Ihres Antrags ein, Herr Najafi. Sie versuchen hier nämlich Argumentationsketten aufzumachen, die schnell in sich zusammenbrechen. Luftverkehrssteuer als Nachfragebremse? Wie kann das sein, wenn die Steuer doch bereits seit 2011 erhoben wird und sich die Passagierzahlen in dieser Zeit sehr unterschiedlich entwickelt haben. Sie wollen Ausbaupotenziale stärken, um die Abfertigungskapazitäten zu erhöhen. Die aktuelle maximale Kapazität ist aber noch lange nicht ausgereizt. Damit zusammen hängen die regulatorischen Betriebseinschränkungen. Wahrscheinlich zielen Sie auch auf Regelungen in Bezug auf Nachtflüge ab, die aktuell noch Menschen in der Einflugschneise den Schlaf rauben. Ich bin froh, dass wir hier einen Prozess beschreiten, um dies mit Blick auf die freien Tageskapazitäten zu überprüfen. Meine Damen und Herren, meiner Ansicht nach haben wir mit diesem Antrag eine relativ dünne Suppe vorliegen. Dennoch bin ich gespannt, was wir da in den Ausschussberatungen noch herausholen werden. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Christ. Auf Ihren Wortbeitrag gibt es den Wunsch nach einer Kurzintervention. -

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Brian Baatzsch SPD

27. Eingabenübersicht

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst: Unsere Schulen in freier Trägerschaft leisten eine großartige Arbeit und übernehmen oft Verantwortung an der Stelle, wo das Angebot des Staates nicht ausreicht. Zum einen kritisiert der Petent in der Petition, dass das Kerncurriculum nicht ausreichend Freiraum lässt. Diese Ansicht teilen die Regierungsfraktionen ausdrücklich nicht. Denn die Schulen in freier Trägerschaft haben den Auftrag, ein gleichwertiges, aber nicht ein gleichartiges Angebot zu schaffen, und haben daher genug Freiraum und Möglichkeiten, das Angebot zu variieren. Zum 11. August wurde die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft im Elften Teil des Niedersächsischen Schulgesetzes auf neue Beine gestellt. Der Petent befürchtet auch, dass aufgrund einer Unterfinanzierung künftig nur noch Eliteschulen bestehen würden. Dem steht jedoch das in § 144 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes definierte Sonderungsverbot entgegen, welches genau das gezielt ausschließen soll. Darüber hinaus wird unterstellt, dass die erhöhte Finanzhilfe weiterhin nicht ausreicht. Das Kultusministerium hat in der Stellungnahme deutlich gemacht, dass das nicht der Fall ist. Der Landtag hat außerdem erst kürzlich zu diesem Thema beraten. Es ist etwas mehr als ein halbes Jahr her, dass das Ganze in Kraft getreten ist. Wir haben auch weitestgehend positive Rückmeldungen aus den Reihen der freien Schulen erhalten. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Darüber hinaus gibt es aber auch ein gerichtliches Verfahren. Genau diese Fragen soll darin geklärt werden und befindet sich in Klärung. Deshalb verweise ich hier gerne auf „Sach- und Rechtslage" und erwarte auch eine zügige gerichtliche Klärung. Dann haben wir noch eine unabhängige Betrachtung der Geschichte. Wir bleiben bei der ganzen Sache. Vielen Dank fürs Zuhören.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

Frau Ministerin! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung digitaler Endgeräte in unseren Schulen stellt aufgrund der immensen Größenordnung nicht nur ein gewaltiges Digitalisierungsprojekt innerhalb des Landes dar, sondern ebenso einen gewaltigen Schub für modernes und digitales Lernen. Mit den Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit einem Volumen von rund 800 Millionen Euro ergreifen wir die Chance, alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen schnell und flächendeckend mit digitalen Endgeräten auszustatten. Wir ermöglichen damit gleiche Teilhabechancen an Bildung in einer digitalen Welt, und das unabhängig vom finanziellen Hintergrund des Elternhauses. Damit investieren wir nicht nur in digitale Bildung, sondern zugleich auch in gerechte Chancen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dabei handelt es sich in der Tat Sie haben es gesagt um ein echtes Mammutprojekt, sowohl in Bezug auf das Gesamtvolumen als auch hinsichtlich der zeitlichen Umsetzungsachse. Diesem Umstand hat die Vorwegfreigabe von 250 Millionen Euro durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 3. Dezember 2025 Rechnung getragen. Gleichzeitig war und ist allen Beteiligten klar und ich denke, Ihnen auch, dass ein derart großes und daher europaweites Ausschreibungs- und Vergabeverfahren immer auch Herausforderungen und Unwegsamkeiten beinhalten kann, ist es doch ein attraktives Ausschreibungsverfahren. Hierzu gehören in einem solchen Verfahren übliche Bieterrückfragen, mit denen wir maximal transparent umgegangen sind; das möchte ich an dieser Stelle betonen. Erwähnen möchte ich als Ausgangspunkt zum Beispiel die weltweite Chipkrise, die dazu führt, dass Bieter im Hinblick auf Lieferzusagen von Dritten abhängig sind und demzufolge Nachfragen erforderlich waren. Insofern ist das kein unüblicher Prozess und macht deutlich, dass zum Teil auch externe Faktoren dazu geführt haben. Nicht nur die Vergabe steht auf unserer Agenda. Auch jenseits dessen bereiten wir parallel alles Notwendige dafür vor, damit die Umsetzung bestmöglich gelingt. Wir gestalten einfache und bürokratiearme Verfahren, damit die neuen Endgeräte gut an den Schulen ankommen. Hierzu haben wir fortlaufend und auch erfolgreich den engen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden gesucht, um gemeinsam gute Lösungen und Entlastungen zu organisieren. In Kooperation mit den regionalen Landesämtern für Schule und Bildung sowie dem NLQ haben wir ein umfangreiches Unterstützungsangebot für unsere Schulen erarbeitet, welches seit heute auf dem Bildungsportal zur Verfügung gestellt wird und worüber die Schulen informiert worden sind. Das Paket beinhaltet Handreichungen zum gesamten Verfahren und auch zum pädagogischen Einsatz der digitalen Endgeräte in Schule und Unterricht. Zusätzlich bieten wir noch vor den Osterferien Informationsveranstaltungen für Schulleitungen an. Das gesamte Beratungs- und Unterstützungspersonal steht bereit, um Schulleitungen Unterstützung und Handlungssicherheit zu geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle genannten Maßnahmen führen dazu, dass wir weiterhin auf Kurs sind, damit die ersten Schulen mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden können. Zu Ihrer Frage 1: Zunächst ist festzuhalten, dass die erfolgte Vorwegfreigabe zu einer Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung geführt hat. Diese war notwendig, um einen zeitnahen Start des Ausschreibungsverfahrens zu ermöglichen. Dies war die Intention des seinerzeitigen Antrags auf Vorwegfreigabe, die aus der Sicht der Landesregierung weiterhin als eine wichtige Grundlage zur Erreichung des übergeordneten Ziels, nämlich einer frühestmöglichen Bereitstellung digitaler Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler, eingestuft wird. Ich denke, daran haben wir alle miteinander ein Interesse. Dass es jetzt im Nachgang in diesem Vergabeverfahren zu Rügen gekommen ist, ändert insofern nichts an der seinerzeitigen Einschätzung - selbst dann nicht, wenn nicht auszuschließen war, dass gegebenenfalls auch Rügen eingereicht werden, die die Qualität haben, die Einhaltung des ursprünglichen Zeitplans mit dem fachlich begründeten Ziel der Bereitstellung der digitalen Endgeräte zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 zu gefährden. Denn unabhängig davon, dass Rügen bei Vergabeverfahren im Allgemeinen nicht unüblich sind, können diese nie in ihrer Konkretheit im Vorhinein bekannt sein. Insofern mussten wir uns hier frühzeitig aufstellen. Der Antrag auf Vorwegfreigabe diente also dazu, dass die Einhaltung des engagierten Zeitplans grundsätzlich möglich ist. Zu Ihrer Frage 2: Zunächst möchte ich klar feststellen: Es handelt sich bei den erforderlichen Überarbeitungen nicht um die Korrektur von Vergabefehlern. Die überarbeiteten Teile der Vergabeunterlagen dienen ausschließlich der Marktentlastung, der Erhöhung der Kalkulationssicherheit und der Stärkung des Wettbewerbs. Die vorgenommenen Änderungen tragen insbesondere den aktuellen geopolitischen Voraussetzungen Rechnung, etwa Lieferkettenrisiken, der Preisvolatilität sowie einem möglichen Produktwechsel. Insofern sind die Leistungsanforderungen und die vergaberechtlichen Grundstrukturen vollständig unverändert. Zu Frage 3: Gemäß dem aktuellen Zeitplan geht IT.Niedersachsen, welcher die Vergabe für und gemeinsam mit dem Kultusministerium durchführt, von einer Zuschlagserteilung im April aus. Voraussetzung ist, dass es keine weiteren Verzögerungen im Vergabeverfahren gibt, was man, wie bereits berichtet, nie sicher wissen kann. Bei einer zügigen Umsetzung des daran anschließenden Bestellprozesses und einer voraussichtlichen Lieferzeit von bis zu zwölf Wochen kann der Zeitplan Stand heute, möchte ich betonen damit im Grundsatz gehalten werden. Geplant ist ein gestaffeltes Vorgehen. Wir erwarten von daher, dass die Schulen mit bestehender Eins-zu-eins-Ausstattung zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 ausgestattet sind. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Einbringung in den Landtag geht das Niedersächsische Schulgesetz in die nächste Etappe. Ich freue mich insofern, Ihnen heute das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vorstellen zu dürfen, in dem wir wichtige Weichen stellen, sei es beim Thema „Freiräume für Schulen", sei es beim Thema „mehr Demokratie leben", sei es beim Thema „Schulqualität verbessern". All das bringen wir hier auf den Weg. Sehr herzlich danken möchte ich eingangs dem Referat, das wirklich sehr viel Arbeit in den Prozess und die Erstellung des Entwurfs investiert hat, und den Bildungsverbänden, die uns in der Anhörung umfangreiche Anregungen und Hinweise gegeben haben, die wir sehr gerne in unseren Gesetzentwurf aufgenommen haben. Mit dem Schulgesetz setzen wir neue Maßstäbe im Bereich der Demokratie. Vielfach reden wir darüber, dass wir mehr Demokratiebildung an den Schulen brauchen. Ich bin der festen Überzeugung, dass man Demokratie nicht nur lehren sollte, sondern auch leben muss, um sie wirklich zu akzeptieren und als guter Demokrat/gute Demokratin aufzuwachsen. Wir steigern ganz maßgeblich die Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler, indem künftig an allen Schulen auch an Grundschulen und an Förderschulen Klassen- und Schülervertretungen gewählt werden. Gleichzeitig führen wir mit diesem Gesetz auch im Sinne des Entschließungsantrags der regierungstragenden Fraktionen Klassenräte als demokratisches Element ein. Gleichzeitig haben wir die Anregung des Landesschülerrats aufgenommen, seine Geschäftsstelle gesetzlich zu verankern. Denn unsere Überzeugung ist, dass es eine institutionelle Sicherheit geben muss, wenn man sich demokratisch einbringen will. Uns ist sehr wichtig, die Eigenverantwortlichkeit und die Freiräume der Schulen zu stärken und den Schulen auf diese Weise zu ermöglichen, gute pädagogische Konzepte zu finden, im Sinne ihrer Schülerinnen und Schüler und eines guten Lernens. Für Grundschulen verankern wir neben der Möglichkeit der Eingangsstufe die Möglichkeit, die Schuljahrgänge 1 bis 4 als pädagogische Einheit zu führen. Dieses Modell ist an den Schulen in Niedersachsen, die es praktizieren, wirklich sehr erfolgreich ist. Diesen Schulen geben wir künftig Rechtssicherheit. Gleichzeitig erleben wir, dass auch Oberschulen sich wünschen, in der Frage, wann sie schulformbezogen und wann sie jahrgangsbezogen arbeiten, flexibler agieren zu können. Insofern geben wir ihnen die Möglichkeit, das viel flexibler im Sinne ihrer Schulen zu handhaben, und ermöglichen einen stärkeren Jahrgangsbezug, wenn sie es denn wünschen. Darüber hinaus erleben wir immer wieder, dass dann, wenn Schulen in andere Schulen umgewandelt werden, gerade die Schulleitungen die Leidtragenden sind, weil sie faktisch zwei Schulen leiten, aber irgendwann so behandelt werden, als würden sie nur eine Kleinstschule leiten. Das ist ungerecht. Daher führen wir die Schulen insofern zusammen, als eine Schulleitung, die beide Leitungen übernimmt, künftig wie die Schulleitung einer großen Schule behandelt wird. Genug Arbeit hat sie allemal. Insofern sollten wir dieses Engagement wertschätzen. Außerdem regeln wir die Änderungen zur Reform der gymnasialen Oberstufe. Hier schaffen wir die Rechtsgrundlage, um in der Folge eine Verordnung zu erlassen, die noch in die Anhörung geht und uns ja auch im Parlament diese Woche beschäftigen wird. Dafür legen wir den Grundstein. Damit erhalten Schülerinnen und Schüler deutlich mehr Wahlfreiheit, was insbesondere auch der Landesschülerrat sehr begrüßt. Die Schulen erhalten viel mehr Freiräume für fächerübergreifendes Unterrichten und auch für sehr zielgerichtete Angebote für die Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe. Darüber hinaus schaffen wir endlich eine Rechtsgrundlage für den sogenannten Distanzunterricht bei Extremwetterereignissen. Sie werden die Fassung, die in die Anhörung gegangen ist, gesehen haben. Hierin wollten wir noch etwas weiter gehen und den Schulen weitere Möglichkeiten geben, digitalen Unterricht und Distanzunterricht anzuwenden. Wir haben die Anzuhörenden sehr ernst genommen, die uns gesagt haben, dass sie das zu weitgehend und an der Stelle zu unklar finden. Deswegen schaffen wir eine Gesetzesgrundlage für den Distanzunterricht in Extremwettersituationen. Darüber hinaus ermöglichen wir Abendgymnasien und berufsbildenden Schulen, ihre bewährten Konzepte des Distanzunterrichtes weiterzuführen. Wir werden dazu jetzt auch untergesetzliche Regelungen treffen, damit klar ist: Wann wird Distanzunterricht angeboten? Wie wird Distanzunterricht angeboten? Was ist überhaupt Distanzunterricht? Das Ganze erfolgt untergesetzlich und gehört nicht in dieses Gesetz. Eine weitere wichtige Änderung, wie ich finde sie ist, glaube ich, im Sinne aller hier im Hause vertretenen Fraktionen, ist, dass wir die berufliche Orientierung endlich in allen Schulformen schulgesetzlich verbindlich niederschreiben. Denn es ist nun einmal nicht die Aufgabe einzelner Schulformen, berufliche Orientierung zu machen, sondern es ist die Aufgabe aller Schulformen, das zu tun. Eine weitere große, wegweisende Entscheidung ist, dass wir künftig den Datenaustausch zu Schülerinnen und Schülern mit den Jugendberufsagenturen verbindlich gesetzlich regeln. Denn das Credo „Kein Kind soll verloren gehen" kann man nur mit einem Datenaustausch gewährleisten. Dieses Versprechen lösen wir mit dem Gesetz ein. Darüber hinaus führen wir das Fach Werte und Normen auch in der Grundschule verbindlich ein etwas, das sich viele Eltern wünschen, um den Kindern, die nicht „Christliche Religion" belegen, auch ein Unterrichtsangebot machen zu können. Das ist meines Erachtens eine gute und wegweisende Entscheidung, die zu mehr Unterricht und zu mehr Qualität auch in den Grundschulen beiträgt. Darüber hinaus gab es in der Anhörung das Feedback, dass wir noch stärker dafür sorgen sollen, dass der Anspruch auf diskriminierungsfreien Unterricht in den Schulen auch für Schülerinnen und Schüler gilt. Wir haben auch diese Anregung aus der Anhörung gerne aufgenommen und regeln, dass jedes Kind eine Pflicht zum Schulbesuch, aber auch ein Recht auf diskriminierungsfreie Bildung hat. Um in diesem Zusammenhang gleich konkret zu werden, regeln wir ein sehr wichtiges Thema, das die inklusiven Schulen beschäftigt: Wir schaffen nämlich im Gesetz noch einmal weitergehend und verbindlich Grundlagen zum Nachteilsausgleich, aber auch zum Notenschutz. Hier lehnen wir uns an Bundesländer wie Bayern an. Irgendwann sagte die CDU mal: Ein bisschen mehr Bayern wagen! Beim Thema Notenschutz machen wir jetzt genau das, indem wir diesen im Bereich der Teilleistungsstörung Legasthenie bis zum Abitur ermöglichen. Darüber hinaus regeln wir sehr viel dezidierter, wann und wie eigentlich Nachteilsausgleiche zu gewähren sind. Ich kann Ihnen versichern, dass wir das auch untergesetzlich flankieren werden, um die Handlungssicherheit bei den Lehrkräften zu erhöhen. Denn vieles geht schon mit einem sehr gut durchdachten Nachteilsausgleich. Der Notenschutz ist in der Tat die Ultima Ratio, auch wenn sich das so leicht anhört. Des Weiteren haben wir gerne aus der Anhörung übernommen, dass Schulen, die Sportprofile für talentierte Spitzensportler haben, die Möglichkeit haben sollen, diese präferiert aufzunehmen - da hatten Schulen oft eine Handlungsunsicherheit. Wir schaffen Rechtssicherheit im Sinne der Schulen sowie im Sinne der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler und am Ende auch des Landessportbundes. Sie werden vielleicht wahrgenommen haben, wenn Sie die Debatte verfolgt haben, dass wir einige Themen noch nicht regeln, beispielsweise das Thema der Tagesbildungsstätten oder auch das Thema der Tablets. Das liegt daran, dass wir hierzu in intensiven Gesprächen mit den Verbänden, aber auch mit den Abgeordneten in diesem Hause sind. Insofern werden dazu noch Regelungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens kommen, sie sind aber aufgrund der Fristen des Schulgesetzes nicht in diesem Entwurf enthalten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die parlamentarische Debatte dieses großartigen Schulgesetzes.

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Eva Viehoff GRÜNE

Subsidiäre und korporative Kulturpolitik stärken - Bürgerkultur statt Soziokultur

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute räumen wir endlich diesen Antrag der AfD ab, der nichts anderes ist als ein Frontalangriff auf die Vielfalt unserer Kultur. Lassen Sie auch mich Heinrich Böll zitieren: „Kunst ist Freiheit; es kann ihr einer die Freiheit nehmen, sich zu zeigen - Freiheit geben kann ihr keiner; kein Staat, keine Stadt, keine Gesellschaft kann sich etwas darauf einbilden, ihr das zu geben oder gegeben zu haben, was sie von Natur ist: frei." Und genau diese Freiheit, liebe AfD, greifen Sie an. Ihr Antrag zielt schonungslos darauf ab, der Soziokultur in Niedersachsen die Existenzgrundlage zu entziehen. Sie fordern ernsthaft, § 16 des Niedersächsischen Kulturfördergesetzes vollständig zu streichen und die Förderung soziokultureller Einrichtungen sowie des Landesverbands zu beenden. Ihre Begründung: Die Soziokultur habe sich kulturpolitisch überlebt. Das ist falsch, und das ist bewusst irreführend. Das sagt auch das Ministerium. Es hat Ihnen in seiner schriftlichen Stellungnahme klar widersprochen: Soziokultur ist ein dynamischer und unverzichtbarer Bestandteil unserer Kultur. Sie erreicht Menschen in Städten und im ländlichen Raum, in Jugendzentren sowie in Heimatvereinen. Die steigenden Antragszahlen zeigen das wachsende Bedürfnis, gesellschaftliche Debatten kulturell zu verhandeln. Soziokultur ermöglicht niedrigschwellige Teilhabe, unabhängig von Herkunft, Einkommen und Bildungsgrad. Sie steht für Offenheit und Solidarität. Und genau das ist der Kern Ihres Problems. Soziokultur ist gelebte Demokratie. Ihr Antrag ist der Versuch, unliebsame Träger und Ausdrucksformen politisch auszubremsen. Das widerspricht fundamental den Prinzipien einer offenen Gesellschaft und einer freiheitlichen Kulturpolitik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie versuchen zudem auch, einen Keil zwischen Soziokultur und kulturelles Erbe zu treiben, indem Sie die regionale Kulturförderung einseitig auf die Landschaften beschränken wollen. Doch auch hier sind Sie schon vor Einbringung des Antrags gescheitert, weil die Arbeitsgemeinschaft der Landschaften und Landschaftsverbände sehr unmissverständlich deutlich gemacht hat, dass sie jede parteipolitische Vereinnahmung zurückweist. Sie betont ausdrücklich die enge Zusammenarbeit mit dem Landesverband Soziokultur. Die regionale Kulturförderung lässt sich von Ihnen nicht spalten. Was Sie tatsächlich verfolgen, ist eine kulturpolitische Renationalisierung und ein ausschließender, rückwärtsgewandter Kulturbegriff. Sie wollen Breitenkultur durch Bürgerkultur ersetzen, schwadronieren von Landes- und Leitkultur und versuchen, Kunst politisch festzulegen. Sie verlangen Identifikation statt Kritik, Belehrung statt Freiheit. Wer Kunst auf nationale Erziehung reduzieren will, greift die Verfassung an. Eine demokratische Kulturpolitik will nicht erziehen, sondern befähigen: zu kritischem Denken, Teilhabe und Vielfalt. Kulturförderung bleibt in Niedersachsen eine solidarische Gemeinschaftsaufgabe von Land, Kommunen und Zivilgesellschaft. Wir DemokratInnen von SPD, Grünen und CDU stehen geschlossen zur Freiheit der Kunst, zur Demokratie und zu einer starken Soziokultur. Ihren Antrag werden wir entschieden ablehnen. Wehret den Anfängen!

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Harm Rykena AfD

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage die Kultusministerin: Wie viele formelle Beschwerden sind im Vergabeverfahren bei der Landesregierung eingegangen? Bitte, Frau Ministerin!

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Jan Schröder SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Europabezugs und zur Stärkung des Schutzes vor Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens in der Niedersächsischen Verfassung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ein wichtiges Signal, das wir heute gemeinsam aussenden. Wenn sich SPD, Grüne und CDU in diesem Hause zusammentun, um unsere Landesverfassung anzupassen, dann tun wir das nicht aus bürokratischem Eifer. Wir tun es, weil wir die Fundamente unseres Zusammenlebens für die kommenden Jahrzehnte wetterfest machen wollen. Wir schreiben heute fest, wer wir sind und wofür wir als Land Niedersachsen stehen. Meine Damen und Herren, wir alle wissen: Die Welt um uns herum ist unruhiger geworden. In Zeiten, in denen internationale Lieferketten unter Druck geraten und autoritäre Tendenzen zunehmen, ist die Europäische Gemeinschaft unsere wichtigste Lebensversicherung. Niedersachsen ist ein Land, das von der Weltoffenheit lebt. Ob unsere Automobilindustrie, der Mittelstand oder unsere Häfen: Wir sind wirtschaftlich und kulturell eng mit unseren Nachbarn verwoben. Wir sind kein bloßer Empfänger von Vorgaben, sondern ein eigenständiger Akteur in einem Europa der Regionen. Gerade deshalb ist es nur konsequent, dass wir den Europabezug nun endlich direkt in unserer Verfassung verankern. Wir bekennen uns zur Europäischen Union und verpflichten uns, aktiv an ihrer Weiterentwicklung mitzuwirken. Das ist ein Versprechen an die junge Generation, dass wir nicht zurückgehen in ein Europa der geschlossenen Grenzen, sondern die Freiheit des Austauschs und die Rechtsstaatlichkeit innerhalb Europas verteidigen. Meine Damen und Herren, wir wollen ein Europa, das nach dem Subsidiaritätsprinzip funktioniert, also nah bei den Menschen entscheidet und die Eigenständigkeit unserer Regionen wahrt. In Artikel 1 wird nun klargestellt: Niedersachsen ist Teil der Europäischen Völkergemeinschaft und der Europäischen Union. Das Land trägt aktiv zur Verwirklichung eines geeinten Europas bei, das demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet ist. Wir unterstützen die länderübergreifende Kooperation, was besonders für unsere Grenzregion zu den Niederlanden lebensnotwendig ist. Dabei geht es nicht um abstrakte Politik. Wenn in Brüssel über die Zukunft der Mobilität oder nachhaltige Energieformen gestritten wird, dann geht es auch um Arbeitsplätze in Wolfsburg, in Salzgitter oder in Emden. Die Verfassung gibt uns nun den klaren Auftrag, diese niedersächsischen Interessen im europäischen Gefüge kraftvoll zu vertreten. Meine Damen und Herren, der zweite Kernpunkt ist die Ergänzung unserer Landesverfassung um einen neuen Artikel 6 d. Dieser Artikel ist unsere Antwort auf eine gesellschaftliche Realität, die uns alle nachdenklich machen muss. Wir erleben eine Zeit, in der sich jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland wieder häufiger sorgen müssen, ob sie ihre Identität, ob sie ihren Glauben offen zeigen können. Das ist ein unhaltbarer Zustand, den wir keine Sekunde länger ertragen sollten. Antisemitismus ist kein Problem, das wir einfach wegdiskutieren können. Er ist ein Angriff auf die Grundwerte unseres Rechtsstaats und die Vielfalt unseres Landes. Indem wir den Kampf gegen Judenhass und die Förderung und den Schutz jüdischer Kultur in den Verfassungsrang heben, machen wir deutlich: Das ist kein nettes Zusatzangebot, sondern zu Recht ein dauerhafter Staatsauftrag. Wir wollen ein Niedersachsen, in dem das friedliche Zusammenleben geschützt und Antisemitismus aktiv entgegengetreten wird, jüdisches Leben und jüdische Kultur als bereichernder Teil unserer Identität gefördert werden und die historische Verantwortung für die Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur als bleibende Verpflichtung anerkannt wird. Meine Damen und Herren, es geht um nichts weniger als die Widerstandskraft unserer Gesellschaft. Jüdisches Leben darf in Niedersachsen nicht länger unter besonderen Schutzmaßnahmen stattfinden müssen, nicht im Verborgenen, nicht aus Angst. Jüdische Kultur muss sichtbar, frei und selbstverständlich Teil unseres Alltags sein. Doch diese Selbstverständlichkeit wird zunehmend infrage gestellt: durch Ideologien, die Ausgrenzung predigen, Gewalt legitimieren und unsere offenen Werte ablehnen. Wenn wir heute diesen Schutzauftrag in die Verfassung aufnehmen, senden wir ein unmissverständliches Signal: Der Staat steht an der Seite derjenigen, die täglich für Toleranz, Menschenwürde und ein friedliches Miteinander einstehen, und er zieht eine ganz klare Grenze gegen jede Form von Hass, Einschüchterung und antisemitischer Bedrohung. Manche mögen fragen: Ändern ein paar Sätze in der Verfassung wirklich den Alltag? - Ja, das tun sie. Die Verfassung ist der Kompass für unser gesamtes Handeln. Sie ist der Maßstab für unsere Gesetze und die Richtschnur für unsere Verwaltung. Wir räumen zudem in unseren Texten auf. Dass wir Begriffe wie „Europäische Gemeinschaft" durch „Europäische Union" ersetzen, mag technisch klingen, zeigt aber, dass wir eine Verfassung wollen, die in der Gegenwart verankert ist. Wir passen die Artikel 25 und 55 an die Realität des Vertrags von Lissabon an. Meine Damen und Herren, dass wir dies als SPD gemeinsam mit den Grünen und der CDU tun, ist ein starkes Signal der Stabilität. Es zeigt: In den großen Fragen der Staatsräson, bei der Treue zu Europa und beim Schutz von Minderheiten, gibt es in diesem Haus eine unerschütterliche demokratische Mitte, und wir lassen nicht zu, dass diese Themen zum Spielball politischer Ränder werden. Diese Verfassungsänderung ist ein Akt der Selbstvergewisserung. Wir zeigen, dass wir bereit sind, unsere Werte nicht nur in Sonntagsreden zu beschwören, sondern sie rechtlich verbindlich abzusichern. Niedersachsen bekennt sich zu seiner Rolle als europäischer Motor und als sicherer Hafen für jüdisches Leben. Das sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Medaille: einer offenen, rechtsstaatlichen und toleranten Gesellschaft. Lassen Sie es mich in aller Deutlichkeit sagen: Wer sich gegen diese Prinzipien stellt, findet in unserer offenen Gesellschaft keine Unterstützung. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der beteiligten Fraktionen für die vertrauensvolle Erarbeitung dieses Entwurfs und ganz besonders Frau Dr. Schröder vom GBD für ihre fundierte und umfangreiche Stellungnahme im Rechtsausschuss. Ich fühlte mich an die ersten Semester meines Jurastudiums erinnert. Das kam einer Grundrechtsvorlesung gleich. Vielen, vielen Dank! Meine Damen und Herren, es ist ein guter Tag für Niedersachsen, wenn wir mit so breiter Mehrheit dokumentieren: Wir sind wachsam, wir sind modern, und wir stehen zu unserer Verantwortung. Lassen Sie uns diesen Weg konsequent weitergehen! Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, damit Niedersachsen auch verfassungsrechtlich auf der Höhe der Zeit bleibt. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Schröder. -

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Streitfall BFS Dual - Ministerin verspielt weiter Vertrauen und Rückhalt

Julia Willie Hamburg. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es gut, dass wir das Thema heute diskutieren; denn in der Tat gibt es in der Öffentlichkeit viele Fragezeichen. Auch eine solche Aktuelle Stunde hilft dabei, hierzu mehr Klarheit zu schaffen. Ich finde auch wunderbar, dass wir erst einmal feststellen können, dass im Haus die großartige Arbeit der Berufsfachschulen sehr wertgeschätzt wird; denn die Kolleginnen und Kollegen in diesen Schulformen leisten eine großartige Arbeit, und ich finde es gut, dass wir diese heute im Parlament würdigen. Ich möchte auch würdigen, dass sich hier in Niedersachsen so viele BBSen auf diesen Weg begeben haben, engagiert an einem Innovationsvorhaben mitzuwirken, ohne zu wissen, wie sie am Ende aussehen wird, und Arbeit in etwas zu investieren, von dem wir alle wussten, dass sich etwas verändern muss, aber eigentlich noch nicht so genau wussten, welcher Weg der richtige ist. Insofern möchte ich mich hier bei allen Schulen und allen Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich für diesen Einsatz in diesem Innovationsvorhaben bedanken. Das hat Schule wirklich an vielen Stellen besser gemacht. Insofern ist es mir auch wichtig, deutlich zu machen: Wir stellen BFS dual nicht ein! Es wird derzeit überall öffentlich gesagt, dieses Modell würde gestoppt. Das ist nicht der Fall, sondern wir entwickeln es weiter und stellen es gerade mit Blick darauf, es auf alle Schulen zu überführen, auf noch stabilere Grundlagen. Wir tun das auch vor dem Hintergrund von Rückmeldungen aus den Schulen selbst. Herr Fühner, wir beide haben mehrfach am Rande des Plenums Gespräche mit Schulleitungen geführt, die große Bedenken und Sorgen hatten. Genau auf diese Sorgen gehen wir an der Stelle ein. Wir bewahren aber gleichzeitig Bewährtes, denn auch da sind wir uns, glaube ich, einig, dass gerade die Elemente des Coachings für diese Schülergruppe, für diese Auszubildendengruppe von besonderem Wert sind. Insofern war der Ausgangspunkt für dieses Innovationsvorhaben das Bündnis Duale Berufsausbildung, bei dem wirklich alle Praktikerinnen und Praktiker des Ausbildungsbereichs zusammensitzen und gesagt haben: Die BFS muss sich verändern, weil sie vor Ort unterschiedlich funktioniert und zum Teil auch wirklich nicht gut funktioniert, weil nur wenige Schülerinnen und Schüler in eine Ausbildung gemündet sind. Insofern hat das Innovationsvorhaben 2022 begonnen. Da haben Sie noch mitregiert, und man hat entschieden: Wir wollen einen neuen Weg probieren, ausgehend von einem vorangegangenen Innovationsvorhaben. In der Tat, wir haben viele Rückmeldungen bekommen, wo wir BFS dual verbessern müssen, weil sie in einigen Bereichen vorher funktioniert hat, aber eben nicht für alle funktioniert. Das ist durchaus herausfordernd und komplex. In dem Zusammenhang haben wir den Schulleitungen bereits im September angekündigt, dass wir BFS dual vor diesem Hintergrund weiterentwickeln werden. Kritikpunkte waren vor allem die Fragen: Wie funktioniert der Ressourceneinsatz? Spricht ein solches Angebot leistungsstarke Schüler noch an? Es gab die Rückmeldung, dass die Anerkennung als erstes Lehrjahr bei vielen Kammern auch darüber, Herr Fühner, haben wir gesprochen nicht wirklich gut funktioniert und dass die Vergleichbarkeit zwischen den Schulen nicht vollumfänglich gegeben ist. Auch wurde gesagt, dass das Coaching super ist, aber bei den Ressourcen nicht zulasten anderer Bildungsgänge gehen darf - ein Anliegen, das wir, glaube ich, alle unterstützen. Daran haben wir in den letzten Monaten wirklich sehr intensiv und sehr ernsthaft gearbeitet, immer mit dem Blick: Wie können wir das Gute bewahren und die Dinge, die nicht funktionieren, so gegen den Strich bürsten, dass sie für die Schulen gängig werden? Parallel haben wir im Sinne der Verstetigung der BFS dual noch einmal intensiv mit der KMK korrespondiert, um sicherzustellen, dass, wenn wir die BFS dual ins Schulgesetz überführen, KMK-Konformität gemäß den Rahmenvereinbarungen gewährleistet ist. Die KMK hat uns die Rückmeldung gegeben, dass wir einige Dinge an der BFS dual verändern müssen, wenn wir sie verstetigen und auf schulrechtliche Grundlagen stellen wollen, weil sie sonst der KMK-Konformität nicht genug Rechnung trägt. Das, Herr Fühner, ist übrigens der Grund, warum wir so kurzfristig Anpassungen vornehmen müssen. Wenn wir das schwarz auf weiß haben, dann können wir das nicht ignorieren, sondern müssen handeln. Ich bedaure sehr, dass wir den Schulen das nur so kurzfristig mitteilen konnten; wir haben die Information nun einmal erst im Januar erhalten. Und ich bedaure natürlich auch die Mehrarbeit, die den Schulen dadurch entsteht. Ich bin den Schulen sehr dankbar dafür, dass sie jetzt schon sehr intensiv daran arbeiten und mit Eltern sowie Schülerinnen und Schülern korrespondieren. Ich möchte betonen, dass wir natürlich den Wunsch der Schulen aufnehmen und jetzt Briefe an die Eltern, an die Unternehmen und an die Schülerinnen und Schüler formulieren werden, damit den Schulen Mustervorlagen zur Verfügung stehen. Das ist selbstverständlich in Arbeit. Herr Fühner, in einem Punkt muss ich Ihnen widersprechen: Ich habe diesen Brief an einem Dienstag oder Mittwoch geschickt; nageln Sie mich nicht fest. Schon am Freitag fand die erste Dienstbesprechung statt, und ab morgen finden regionale Dienstbesprechungen statt. Das heißt, wir begleiten die Schulen sehr zeitnah und eng. Wir haben ihnen sämtliche Informationen zur Verfügung gestellt. Natürlich ist das jetzt eine Herausforderung, aber wir tun alles dafür, die Schulen dabei zu unterstützen und wirklich intensiv zu begleiten. Ich will auch betonen: Nicht alle Schülerinnen und Schüler sind von diesen Änderungen betroffen. Betroffen sind diejenigen Schülerinnen und Schüler, die einen Hauptschulabschluss haben und einen Realschulabschluss machen wollen. Diese können den weiterhin machen, müssen aber in der Folge die BFS-Klasse 2 besuchen. Schon wäre es gewesen, wenn es anders gegangen wäre, aber das geht jetzt halt nicht. Das Gleiche gilt für die Realschüler, die jetzt nicht in den sogenannten F‑Strang gehen, sondern in die FOS-Klasse 11. Übrigens haben sich das viele Schulen unter praktischen Gesichtspunkten von uns gewünscht, weil sie mit der FOS-Klasse 11 leistungsstarke Schülerinnen und Schüler adressieren, die sie dringend für ihre Durchmischung brauchen. Insofern tragen wir an dieser Stelle dem Feedback der Schulen Rechnung. Und die Wege bleiben offen. Das ist mir wichtig zu betonen. Insofern möchte ich sagen: Wir verbessern die BFS dual. Dabei erhalten wir gerade im Sinne des Bündnisses Duale Berufsausbildung die Dinge, die uns wichtig waren. Wir hatten damals hohe Ambitionen und müssen sagen: Vielleicht sind wir an einigen Stellen zu weit gesprungen. An diesen Stellen nehmen wir jetzt Anpassungen vor. Es gehört, ehrlich gesagt, ein Stück weit zum Wesen eines Innovationsvorhabens, dass man irgendwann gucken muss, ob man noch richtig unterwegs ist oder nachsteuern muss. Wenn Dinge nicht erfolgversprechend sind, ist das für alle Beteiligten frustrierend; das verstehe ich. Aber wenn wir nichts probieren, können wir am Ende nicht gewinnen und besser werden. Insofern glaube ich: Es ist gut, hier jetzt einen Strich zu ziehen und die BFS dual zu konsolidieren, um sie gut weiterführen zu können, im Sinne der Schülerinnen und Schüler und der Schulen vor Ort. Herzlichen Dank.

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

Dr. Marco Mohrmann. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die jüngst erfolgte Entnahme eines Problemwolfs im Kreis Cuxhaven recht flott und gut geklappt hat und ich nicht zur Kenntnis genommen habe, dass diese Entnahme eine Woche vorher veröffentlicht wurde, frage ich die Landesregierung, ob wir auch zukünftig davon ausgehen können, dass diese Veröffentlichungen nicht stattfinden, obwohl Minister Meyer 2022 angekündigt hat, dass das fortan immer so sein wird. - Danke. Vielen Dank. - Herr Minister antwortet.

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Melanie Reinecke CDU

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wann genau war der Landesregierung klar, dass die Auslieferung der Tablets sich mindestens in das Schuljahr 2026/2027 verschiebt eben aufgrund der fehlerhaften Ausschreibung, und ist der Landesregierung bewusst, ob der Zeitplan noch zu halten ist? Bitte, Frau Ministerin!

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Grant Hendrik Tonne SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes

Herr Präsident! Und Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir Ihnen heute die Novelle des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes vorlegen können und sie damit Eingang in die parlamentarischen Beratungen findet. Wir haben einen längeren Prozess einer wirklich intensiven Debatte mit vielen Stakeholdern hinter uns. Ich will gleich zu Beginn allen Beteiligten herzlich für die wirklich guten Gesprächen danken, in denen wir miteinander darum gerungen haben, den Reformbedarf im Tariftreue- und Vergabegesetz zu identifizieren, und die in die heutigen Vorschläge gemündet sind. Wir haben uns am Ende des Tages aus mehreren Gründen entschieden, Ihnen ein Paket auf den Tisch zu legen, das aus einer Novelle des Gesetzes und einer Novelle der Wertgrenzenverordnung besteht. Der erste Grund, warum wir das machen, ist: Wir setzen mit dieser Novelle eine wichtige Zielsetzung um, die wir uns zu Beginn der Wahlperiode vorgenommen haben und die lautet: Öffentliches Geld soll nur für gute und fair bezahlte Arbeit ausgegeben werden. - Das dokumentieren wir in diesem Gesetzentwurf. Wir machen das deshalb, weil wir der festen Überzeugung sind, dass wir als Staat Verantwortung tragen. Dieser Verantwortung werden wir hiermit auch gerecht, insbesondere auch vor dem Hintergrund der deutlich erhöhten Mittel, die wir investiv in den nächsten Jahren hier in Niedersachsen umsetzen werden. Dazu gehören zwingend auskömmliche und faire Löhne. Deswegen sieht der Gesetzentwurf vor, dass öffentliche Bau- und Dienstleistungsverträge ab 20 000 Euro Auftragswert an Unternehmen gehen, die sich bei der Angebotsabgabe verpflichten, ihre Beschäftigten tarifgerecht oder eben tariftreu zu bezahlen. „Tariftreue Bezahlung" bedeutet hier, dass Unternehmen während der Auftragsausführung ihren Beschäftigten Mindestentgelte gewähren müssen, die aufgrund von geltenden Tarifverträgen festgesetzt worden sind. Wir haben uns sehr intensiv mit der Frage der Umsetzung befasst und haben hierfür die denkbar einfachste und schlankste Lösung gefunden, nämlich dass diese Dokumentation durch ein simples Kreuz, das gesetzt werden muss, und eine Unterschrift erfolgt. Der Vorwurf, man schaffe damit einen Automatismus zum Bürokratieaufbau, kann angesichts der Umsetzung nicht ernsthaft aufrechterhalten werden. Ich will meinen Dank ausdrücklich auch an den DGB richten, mit dem wir gemeinsam ein solches Verfahren hier in Niedersachsen entwerfen konnten. Damit heben wir uns von all den anderen Bundesländern wie auch vom Bund deutlich ab - mit einer schlanken und einfachen, aber klaren und unmissverständlichen Lösung, dass öffentliche Gelder dorthin gehen, wo gute Arbeit auch gut bezahlt wird, meine Damen und Herren. Wir sind übrigens gemeinsam mit Arbeitsminister Andreas Philippi fest davon überzeugt, dass sich die Gesetzesänderungen, die wir hier vorlegen, auch positiv auf den Wirtschaftsstandort Niedersachsen auswirken werden. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund des Sondervermögens. Ich hatte es gerade erwähnt. Wir werden in den nächsten Jahren sehr viel Geld in öffentliche Infrastruktur investieren. Wir sorgen mit den neuen Regelungen dafür, dass die Menschen hier bei uns, die Brücken bauen, die Straßen bauen, die Schulen und Kitas bauen, wissen, dass sie dafür flächendeckend fair mit Löhnen aus Tarifverträgen bezahlt werden. Damit werden wir unserer Vorbildfunktion gerecht. Aber ich will auch ganz deutlich sagen: Mit dieser Maßnahme schützen und stärken wir auch die Zigtausenden anständigen Unternehmen hier in Niedersachsen, die genau das machen, und schützen sie vor Dumping aus anderen Bereichen. Deswegen ist es nicht nur ein Mehrwert für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch ein klares Signal an die Arbeitgeber, die Wirtschaft und die Unternehmen in diesem Land. Wir haben uns zweitens neben der Tariftreue das Gesetz auch darauf hin angeschaut, wo wir Bürokratie zurücknehmen und Auflagen streichen können. Hier gibt es mehrere Ansätze, mit denen wir genau dem gerecht werden; denn Vergaben sollen in diesem Land auch schneller umgesetzt werden. Wir verzichten zukünftig auf die bisher geltende Informations- und Wartepflicht vor der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen. Damit können wir die Vergaben um bis zu einem halben Monat beschleunigen, sodass sie umgesetzt werden können. Das heißt, dass nicht Zeit ins Land zieht, sondern die Auftragsvergabe und damit auch die Umsetzung eng ineinander übergehen. Darüber hinaus wird die Verantwortung der öffentlichen Auftraggeber in Bezug auf unangemessen niedrig erscheinende Angebotspreise bei Bauleistungen gestärkt. Wir werden die Aufgreifschwelle von 10 % auf 20 % anheben. Das erspart in ganz vielen Vergabeverfahren Überprüfungszeit, weil man dann gucken muss, warum da eine Differenz besteht. Mit der Tariftreue kann man auch dort einen größeren Schritt gehen und für mehr Spielraum und Flexibilisierung sorgen. Drittens. Wir haben uns als Leitmotiv gesetzt: Alles, was an anderer Stelle geprüft und überprüft wird, muss nicht mehr Gegenstand von Unterlagen sein, die man einem Vergabeverfahren beifügt. Das heißt zum Beispiel, dass ein Unternehmen, das den Zuschlag eines Bauauftrages erhalten soll, nicht mehr spezifisch nachweisen muss, dass es alle Sozialversicherungsbeiträge entrichtet hat. Darauf wird nicht verzichtet, sondern es wird an anderer Stelle kontrolliert. Daher müssen wir es an dieser Stelle nicht noch einmal kontrollieren. Damit erleichtern wir die Vergaben und beschleunigen sie auch. Dieser Gesetzentwurf geht mit einer weiteren Veränderung der Wertgrenzenverordnung einher. Sie wird beinhalten, dass wir die Direktaufträge auf 100 000 Euro hochsetzen. Vor einem Jahr hatten wir in Niedersachsen die geltende Rechtslage: 3 000 Euro. Dann haben wir sie im Laufe des letzten Jahres auf 20 000 Euro erhöht. Wir setzen sie jetzt noch einmal auf 100 000 Euro hoch, weil wir möchten, dass insbesondere auch in den Kommunen Gelder schneller und einfacher in Umsetzung kommen. Wir gehen bei der freihändigen Vergabe im Baubereich auf 1 Million Euro hoch. Bei den Dienstleistungsaufträgen gehen wir bis an den EU-Schwellenwert von 216 000 Euro heran; danach gilt EU-Vergaberecht. All dies machen wir, um auch den Kommunen das deutliche Signal zu geben, Vergaben zu vereinfachen und die Umsetzung von Vergaben zu beschleunigen. Ich will gerne aufgreifen, dass wir uns auch sehr intensiv mit der Frage auseinandergesetzt haben: Kann man nicht das Modell, das in NRW praktiziert wird, bei uns übernehmen, in dem es gar keine Wertgrenzen für die Kommunen mehr gibt? - Wir haben davon ganz bewusst Abstand genommen, weil wir sehen, dass die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit für die Kommunen auch weiterhin gelten. Vor diesem Hintergrund gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder setzt jede Kommune sich eigene Grenzen. Dann hätten wir eine Vielfalt, ein Wirrwarr. Das macht bei Vergaben nichts einfacher. Oder es gibt eine landesweite Empfehlung, einen landesweiten Rahmen. Wenn es den gibt, dann können wir auch eine Wertgrenzenverordnung machen, so wie wir es hier in Niedersachsen tun. Deswegen haben wir uns für den Schritt entschieden, deutlich mehr Flexibilität zu schaffen, aber trotzdem einen Rahmen zu setzen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit gehen aus diesem Gesetzentwurf mit der Wertgrenzenverordnung vier Punkte sehr deutlich hervor: Erstens ein klares Signal an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land: Niedersachsen ist ein Land der guten Arbeit. Zweitens Vereinfachungen für Unternehmen, indem wir Vorgaben schlicht und ergreifend streichen. Drittens mehr Freiheiten und mehr Beschleunigung, insbesondere für kommunale Vergaben, und auch mehr Spielraum dabei. Und viertens: Die neuen Grenzwerte sollen auch ein klares Signal an kleine und mittlere Unternehmen sein. Die Aufträge sollen nämlich auch an sie gehen. Sie stärken die niedersächsische Wirtschaft. Deswegen spielen Teillose auch weiterhin eine wichtige Rolle in diesem System. Meine Damen und Herren, die Vergaben werden damit in Niedersachsen schneller, einfacher, praktischer und fairer. Ich freue mich auf die Beratung. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Tonne. - Als Nächstes hat das Wort:

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Christian Fühner CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Während in den Schulen in Niedersachsen Unterricht ständig ausfällt, unsere Lehrkräfte am Limit sind, die Kinder erhebliche Sprachdefizite haben und nicht früh genug gefördert werden, die Gewalt zunimmt, die Inklusion an Grenzen stößt und die Bildungsqualität in diesem Bundesland in den letzten Jahren immer weiter abgenommen hat, legen Sie, Frau Ministerin, hier Änderungen am Schulgesetz vor. Was es jetzt bräuchte, wäre ein Schulgesetz, das jeder Schulform, allen Schulen in diesem Land, den Rücken stärken würde. Und die entscheidenden Fragen, die man stellen muss, um so ein Gesetz zu bewerten, müssen doch lauten: Wird die Schule für Schülerinnen und Schüler dadurch besser? Steigt die Bildungsqualität in diesem Land? Werden die Rahmenbedingungen für unsere Lehrkräfte durch diese Änderungen besser? Oder auch: Ändern sich die Rechte der Eltern und Schüler? Auf all diese Fragen muss man antworten: Nein, Frau Ministerin - ganz im Gegenteil. Ihr Gesetz schafft neue Probleme. Ihr Gesetz führt dazu, dass Bildungsqualität weiter sinken wird. Sie passen das Gesetz so an, dass der aktuelle Mangel aus Ihrer Sicht besser verwaltet werden kann und das ist das Schlimmste dass Schulformen wieder infrage gestellt werden, dass Schulformen wieder gegeneinander ausgespielt werden, dass Schulformen in ihrer Arbeit nicht respektiert werden. Das ist als Erstes bei unseren Oberschulen der Fall. Sie haben das gerade ganz anders dargestellt, als es die Oberschulen selber sehen und als es auch die Verbände betonen. Ihr Gesetz möchte die Umwandlung von Oberschulen zu IGSn erreichen - durch die Änderung, dass dann jahrgangsbezogen und nicht mehr schulzweigspezifisch unterrichtet werden kann. Jetzt werden Sie sagen: Na ja, das ist alles freiwillig; das können die ja selbst entscheiden. Aber die Wahrheit ist, dass die Oberschulen das erfährt man, wenn man mit ihnen spricht besonders unter Personalmangel leiden, dass sie besonders unter zu wenig Schulsozialarbeit leiden. Sehr viele Probleme, die wir in der Bildungspolitik diskutieren, sind in den Oberschulen sehr präsent, und genau diese Änderungen führen dazu, dass man diesen Weg geht. Und wenn man ganz ehrlich ist, Frau Ministerin ich würde mir wünschen, dass Sie das auch mal so klar adressieren, weil wir es gerade von den Grünen immer wieder hören: Sie wollen die Schulform der Oberschulen, wie sie in der jetzigen Form existiert, eigentlich nicht. Deswegen werkeln Sie wieder an dieser Schulform herum. Ihre bildungspolitische Traumwelt bei den Grünen sieht eigentlich nur ein System für alle vor. Sie wollen die IGSn einseitig stärken und greifen mit diesem Schulgesetz die Oberschulen an. Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte sagt: Das, was Sie hier versuchen, Frau Ministerin, ist eine Strukturreform durch die Hintertür. Statt den vielen engagierten Lehrkräften den Rücken zu stärken und sie besser auszustatten, wollen Sie neue Schulstrukturdebatten führen. Ich kann Ihnen sagen: Diesen Weg gehen wir nicht mit. Etwas aber ist noch schlimmer mit Blick auf dieses Gesetz. Und das war ja beachtlich, Frau Hamburg, das war ein starkes Stück: Sie haben alle kleinen Details aufgezählt, nur eine Sache haben Sie nicht erwähnt - die Frage des Umgangs mit unseren Förderschulen. Da gibt es erhebliche Veränderungen in Ihrem Entwurf. Ihr Gesetzentwurf ist der nächste Angriff auf unsere Förderschullandschaft. Dort geht es um Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen. Es geht um das Elternwahlrecht. Es geht um bewährte Strukturen und am Ende um die Frage, ob Inklusion in Niedersachsen ernsthaft und verantwortlich gestaltet wird. Im Klartext bedeutet Ihr Gesetzentwurf, dass Sie den Förderschulen absprechen, dass sie auch inklusive Schulen sind. Sie streichen gesetzlich die Möglichkeit für unsere Förderschulen, als inklusive Schulen zu arbeiten. Sie wollen, dass Förderschulen keine inklusiven Schulen sind. Ich nenne Ihnen mal ein Beispiel: das Kardinal-von-Galen-Haus in Dinklage. Dort lernen 200 Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich körperliche und motorische Entwicklung zusammen mit 50 Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Was für eine tolle Idee! Was für eine klasse Umsetzung! Dort sind neue Inklusionskonzepte entstanden. Das stampfen Sie mit Ihrem Gesetz jetzt ein. Sie wollen, dass solche Schulformen nicht mehr existieren. Was in Ihrem Gesetz gegen die Förderschulen aufgefahren wird, ist respektlos. Das ist eine Respektlosigkeit gegenüber der super Arbeit unserer Förderschulen im ganzen Land. Und damit nicht genug! Noch gravierender ist eigentlich die Regelung, dass Förderschulen nur noch Schülerinnen und Schüler aufnehmen können, bei denen der Förderschwerpunkt ausschließlich und vorrangig gewählt wird. Ich frage Sie mal, Frau Ministerin weil Sie das alles ja gar nicht erwähnt haben: Was heißt das denn genau? Welcher Förderbedarf ist denn in Zukunft vorrangig? Welcher Förderbedarf überwiegt denn gegenüber einem anderen? Und wer legt das eigentlich fest? Für viele Eltern ist die Förderschule keine theoretische Option. Es geht vielmehr um die Frage: „Was passiert mit meinem Kind, und welche Lösung kann ich finden?", wenn große Überforderung in den Familien herrscht und oft schon Tränen geflossen sind. Frau Ministerin, wollen Sie den Eltern von Kindern mit einem Förderbedarf Lernen, zum Beispiel in Verbindung mit einem Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung, jetzt verbieten, dass ihre Kinder eine entsprechende Förderschule KME besuchen dürfen? Es macht ganz den Anschein. Dieses Gesetz wirkt erheblich auf die Förderschullandschaft ein, insbesondere auf den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Eine Hierarchisierung von Unterstützungsbedarfen ist fachlich falsch. Diagnostisch lassen sich diese Bereiche gar nicht voneinander trennen. Eine Priorisierung wird zu einer pädagogisch nicht vertretbaren Separation innerhalb unseres Förderschulsystems führen. Deswegen ist es ein großer Fehler, was Sie mit diesem Gesetzentwurf vorschlagen. Ich kann den Kollegen von SPD und Grünen nur raten, sich noch einmal genau mit diesem Thema zu beschäftigen. Es ist ein Warnsignal, dass die Ministerin zu diesem Thema in ihrer Rede nichts gesagt hat. Es geht hier wirklich um die Ängste von vielen Familien und um unsere Schulen. Schauen Sie bitte genau hin, was da fabriziert wird! Frau Ministerin, Sie haben auch das Thema der Berufsorientierung angesprochen und gesagt, dass das alle Fraktionen hier so sehen. Selbstverständlich wollen wir stärkere Berufsorientierung. Aber auch da bleibt der Gesetzentwurf hinter den Ansprüchen, die Sie selber gestellt haben, zurück. Wer es ernst meint mit guter Berufsorientierung, führt die BO-Beauftragten wieder ein und gibt ihnen Entlastungsstunden, damit an den Schulen wirklich Berufsorientierung umgesetzt werden kann, und der sorgt auch dafür, dass die Unternehmen noch enger mit den Schulen zusammenarbeiten, um echte, gute Berufsorientierung durchzuführen. Wir haben in Niedersachsen ein großes Problem auch im bundesweiten Vergleich mit Schulabbrechern, mit jungen Menschen, die den Abschluss nicht erreichen, die nicht in die duale Ausbildung kommen. Die Berufsorientierung gesetzlich zu verankern, spielt überhaupt keine Rolle mit Blick darauf, was in den Schulen dann wirklich stattfindet. Die Schulen werden damit alleine gelassen, wenn keine zusätzlichen Kapazitäten für Berufsorientierung verankert werden. Insofern: Man kann das ins Gesetz schreiben, aber wenn man nicht danach handelt, ist die Berufsorientierung in Niedersachsen keinen Schritt weiter. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben auch noch viele andere Themen zu beraten: Das Thema Nachteilsausgleich und Notenschutz werden wir uns in den Beratungen sehr genau anschauen. Wir sind sehr dafür, dass Kinder mit Problemen und Unterstützungsbedarfen im Bereich Dyskalkulie und Legasthenie besser unterstützt werden. Aber wir müssen genau prüfen, welche Nachweise erbracht werden müssen. Und wir werden natürlich auch das Thema der pädagogischen Einheit an unseren Grundschulen besonders unter die Lupe nehmen. Grundsätzlich das muss man sagen kann das ein Weg sein, aber auch nur dann, wenn die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Bitte letzter Satz, Herr Kollege Fühner! Herr Präsident, ich komme zum letzten Satz. Ich will ganz klar sagen: Wir sind am Anfang der Beratung. Aber was an diesem Gesetz noch geändert werden muss, ist erheblich. Das betrifft nicht nur das Thema Tagesbildungsstätten. Letzter Satz! Auch, was im Entwurf schon drin ist, führt teilweise zu Problemen. Wir werden sehr genau hinschauen. Das werden intensive Beratungen; das kann ich Ihnen versprechen. Das werden intensive Auseinandersetzungen Nun ist gut.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

Bitte, Frau Ministerin! Sie können antworten. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Rykena, das tun wir dadurch, dass wir den Schulen vier verschiedene Modelle zur Auswahl stellen. Ich teile Ihre Einschätzung. Es ist wichtig, dass Schulen und auch Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, unterschiedliche digitale Umgebungen zu erleben. Darüber hinaus kann ich aber am Ende nicht entscheiden, mit welchen digitalen Endgeräten Schulen arbeiten. Das fällt nämlich unter die schulische Eigenverantwortung. Sie wissen auch, dass am Ende die Kommunen die schulische Umgebung ausstatten. Insofern müssen die Endgeräte, die beschafft werden, mit dieser kompatibel sein. Das sind Themen, die der kommunalen Selbstverwaltung obliegen und auf die die Landesregierung insofern keinen Einfluss hat. Vielen Dank, Frau Ministerin. -

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Alfred Dannenberg AfD

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

Bitteschön! Danke schön. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Blutspur im Schnee, alle paar 100 Meter ein totes Schaf, insgesamt 20, übel zugerichtet. Die letzten liegen mitten im Ort Mittelstenahe zwischen Wohnhäusern, Spielplatz und Bushaltestelle. Wundert sich irgendjemand, dass selbst landwirtschaftsferne Personen beim Thema Wolf mittlerweile ein mulmiges Gefühl beschleicht, dass Eltern Angst um ihre Kinder haben? Wie viele Wölfe sind es mittlerweile in Niedersachsen? Offiziell 600. Insider sprechen hinter vorgehaltener Hand aber von weit über 1 000. Ehrlich, Herr Minister Meyer, das ist verantwortungslos. Bald gibt es wieder Nachwuchs. Bei 30 % Zuwachs pro Jahr kommen also 300 neue Wölfe dazu, so viele wie in Schweden insgesamt - und allein das hier in Niedersachsen. Na, herzlichen Glückwunsch! So, und weil eben so viele Leute interessiert nachgefragt haben: Ja, Insider sind zum Beispiel Hegeringleiter. Die wissen genau, was los ist. Sie müssen einfach mal mit den Leuten sprechen, die wissen, was in der Fläche los ist. Dass Sie das nicht tun und an der Stelle nur dazwischenrufen, wundert mich alles nicht. Aber wir werden ja sehen, was dabei rauskommt. Jedenfalls: Der Herr Minister brüstet sich damit, dass jetzt mal ein Wolf entnommen worden ist. Ein Wolf, ich weiß, Deutschlandtempo und so. Bemerkenswert ist, dass diese Wolfsentnahme nicht auf Basis des grünen Rohrkrepierers Schnellabschussverfahren erfolgte, sondern aufgrund einer sogenannten artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung, für die sich, so liest man es, der Landrat stark gemacht hat. Ich habe eben danach gefragt, ob das jetzt ein reproduzierbarer Weg bei Wolfsübergriffen in anderen Landkreisen sein soll, Herr Meyer. Und Ihre Antwort: Sie schieben alles auf die Landkreise und verweisen diffus darauf, es müsse ja dann im Einzelfall entschieden werden. Herr Meyer, warum kein eindeutiges Ja? So, und dann die nächste Sache, nämlich meine Frage, wann dieser Albtraum für die betroffenen Weidetierhalter endlich vorbei ist - dieser Albtraum, Herr Meyer ja, das ist es, den Sie ungeachtet dieser einen gelungenen Wolfsentnahme zu verantworten haben. Es geht nämlich munter weiter: Vor neun Tagen in Zeven: 54 tote Schafe bei einem Wolfsangriff. 54! Vor vier Tagen in Odeweg, Kreis Verden: mindestens 18 von Wölfen gerissene Schafe, meist hochtragende Mutterschafe. Dieser Schäfer will jetzt aufhören. Ist das Problem damit für Sie gelöst, Herr Meyer? Sollen doch einfach die Weidetierhalter aufhören, damit die grüne Seele frohlockt? Wölfe noch und nöcher, koste es, was es wolle? Der Blick in die Rissliste Niedersachsen offenbart: allein dieses Jahr schon 195 tote Weidetiere, Stand: gerade jetzt, Anfang März, vor wenigen Tagen. Allein dieses Jahr schon 195! Legen Sie die mal alle nebeneinander und gucken Sie sich das Werk an! Können Sie überhaupt eine Obergrenze für Wölfe hier in Niedersachsen angeben, Herr Meyer? Das habe ich Sie gerade gefragt. Nein, Sie tun es nicht. Ein verantwortlicher Minister, Herr Meyer, sollte das aber können - eine Obergrenze angeben. Sie sind hier in Niedersachsen verantwortlich, nicht die Bundesregierung und nicht die Opposition. By the way, weil Sie darauf abgehoben haben: In der Tat, die AfD-Fraktion wird heute Nachmittag in Berlin aller Voraussicht nach dem neuen Bundesjagdgesetz zustimmen, weil wir das pragmatisch sehen und ganz klar sagen: Es ist zumindest schon mal ein Anfang. Deswegen darf man ja trotzdem kritisch auf fortbestehende Juckepunkte hinweisen. Herr Meyer, wie will denn eine Landesregierung, die sich mit der Frage der Obergrenze überhaupt nicht befassen will, das neue Bundesjagdgesetz umsetzen? Das steht nämlich genau im Widerspruch zu folgendem Punkt, den ich Sie gerade gefragt habe. Herr Meyer, ich habe Sie gefragt: Wird die Landesregierung eine reguläre Bejagung des Wolfes unverzüglich ermöglichen, wenn die Voraussetzungen durch die Bundesgesetzgebung erfüllt sind? Und darauf haben Sie eben geantwortet ich glaube, ich habe das wörtlich so erfasst: Sie werden alle Möglichkeiten vollumfänglich umsetzen. Na, da bin ich ja mal gespannt, wie das dann funktionieren soll, ohne eine klare Obergrenze zu haben, wenn es dann heißt: Jetzt mal Butter bei die Fische! Es wäre ja nicht das erste Mal, dass die niedersächsischen Weidetierhalter bitter enttäuscht sind von dem grünen Minister. Der Entwurf des neuen Bundesjagdgesetzes sieht vor, dass eine reguläre Bejagung des Wolfes mit Jagdzeit von Juli bis Oktober nur dann erfolgen soll, wenn der günstige Erhaltungszustand festgestellt ist und, vor allem, wenn ein Managementplan vorliegt. Aber gestatten Sie mir die Frage: Wer hat denn bei diesem Managementplan alles die Finger im Spiel? Am Ende auch wieder das grüne Landwirtschaftsministerium? Nachtigall, ick hör dir trapsen. Vertreter Ihres Ministeriums, Herr Meyer, hatten sich Anfang Februar im Ausschuss ja schon sehr dämpfend geäußert. Ich befürchte, ich kann schon Wetten darauf annehmen, dass unter rot-grüner Ägide bis zum Ende dieser Legislatur hier in Niedersachsen keine reguläre Bejagung der explodierenden Wolfsbestände stattfinden wird. Herr Dannenberg, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Ach, ich bin fast fertig, Frau Präsidentin. Ich würde gerne zu Ende ausführen. Die Kollegen können dann ja gerne noch anderweitig nachfragen. Herr Dannenberg, fahren Sie fort. Danke schön. Es bliebe dann nur die Entnahme sogenannter schadstiftender Wölfe - vermutlich weiterhin in allenthalben homöopathischen Dosen und auch erst wieder dann, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, also die toten Schafe wieder auf der Wiese liegen und der nächste Schäfer aufhört, wie zuletzt der in Odeweg. Verantwortung für Land und Leute, Herr Meyer, das ist etwas anderes. Abschließend möchte ich noch einmal die CDU und die SPD adressieren: Ob ihr neues Bundesjagdgesetz tatsächlich den großen Wendepunkt für die Wolfspolitik hier in Niedersachsen begründen kann, müssen wir mal abwarten. Denn alles steht und fällt mit den Managementplänen. Man könnte fragen: Ist das ein Webfehler im neuen Gesetz? Es ist auf jeden Fall ein großer Schwachpunkt. Denn wenn der hier zuständige Minister auf der Bremse steht also genau das tut, was er bislang immer gemacht hat, dann bewegt sich hier nach wie vor praktisch nichts. Die AfD wird weiter ein scharfes Auge darauf haben; denn eine bessere Wolfspolitik für Niedersachsen ist machbar. Vielen Dank.

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Christian Fühner CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

den Beratungen hier zu folgen. Sich mitten in den Raum für Zwischenrufe in die anderen Fraktionen zu stellen, ist, glaube ich, bei diesem Thema unangebracht. Nehmen Sie bitte Platz! Herr Kollege, Fühner, Sie haben anderthalb Minuten. Bitteschön! Herr Kollege Bajus, ich habe mich zu Wort gemeldet, weil Sie mich gerade hier am Rednerpult erwähnt und betont haben, dass ich ausgesprochen dankbar für die Wahlkreisreform von Rot-Grün und für die Vorschläge sei. Ich will zunächst einmal betonen, dass ich mit Ihnen in dieser Angelegenheit überhaupt kein Gespräch geführt habe. Dem Nicken entnehme ich, dass Sie dem zustimmen. Dann haben Sie den Kollegen Mülbrecht Breer angesprochen. Wir beide sind Mitglieder im emsländischen Kreistag. Der emsländische Kreistag hat eine Resolution verabschiedet, in der deutlich geworden ist, dass wir es wünschen und die Landesregierung auffordern, die Wahlkreisreform so umzusetzen, dass die emsländischen Kommunen auch in emsländischen Wahlkreisen sind. Der Kollege Mülbrecht Breer hat diese Resolution als Mitglied des emsländischen Kreistages mitgenommen und innerhalb Ihrer Regierungsfraktion dafür geworben, das so umzusetzen. Er hat es zum Teil noch hinbekommen, bestimmte emsländische Kommunen wieder in Wahlkreise des Emslands zu holen. Es ist ihm allerdings bei Twist und Haren nicht geglückt, die jetzt mit der Grafschaft Bentheim einen Wahlkreis bilden. Was ich eigentlich sagen möchte: In dieser Debatte ist deutlich geworden, dass Sie in der Grafschaft Bentheim einen neuen Wahlkreis gründen wollen, indem Sie aus meinem Wahlkreis Schüttorf herausgenommen und die Stadt Nordhorn sowie Bad Bentheim genommen haben. Sie haben sich die bisherigen Ergebnisse angeschaut und überlegt das geht in Richtung der SPD: Wie bekommen wir es endlich hin, im Westen Niedersachsens einen SPD-Wahlkreis aufzurufen, weil wir da niemals einen Wahlkreis gewinnen können? Sie haben jetzt parteipolitische Strategien eingesetzt, um hier neue Wahlkreise zu gründen. Das werfen wir Ihnen vor. Das hat nichts mit Dankbarkeit zu tun, das ist ausschließlich parteipolitisches Kalkül der Sozialdemokraten im Westen Niedersachsens.

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Nadja Weippert GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ganz ehrlich: Auch von Ihnen ist kein Vorschlag gekommen. Auch Sie haben nichts vorgelegt, Sie haben nichts erarbeitet. Auch Sie hatten über ein Jahr Zeit. Auch Sie hätten sich mit genau den Grundsätzen beschäftigen können. Wenn man das Protokoll über die letzte Sitzung des Innenausschusses liest, dann stellt man fest, dass sowohl der GBD als auch der Landeswahlleiter gesagt haben, dass wir hier eine wirklich gute Lösung haben und dass sie keine Angst haben, dass sie verfassungsrechtlich nicht hält - im Gegenteil. Nur in vier Wahlkreisen könnten vielleicht! geringe Abweichungen eintreten. In zwei Wahlkreisen könnte es laut unseren Prognosezahlen, die wir in diesem Verfahren extra für alle Wahlkreise berechnet haben, sogar sein, dass sie gar nicht eintreten. Genau deswegen ist das zurückzuweisen, was hier gesagt wurde. Das hier ist ein guter Vorschlag, und wenn keine anderen Vorschläge kommen, werden wir den jetzt genau so verabschieden. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Weippert. - Herr Kollege Bothe

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Marcel Scharrelmann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, wenn man in diesen Tagen mit den Bürgermeistern, mit den Landräten oder auch mit den Vergabestellen spricht, dann hört man keinen Ruf nach neuen Formularen, keinen Ruf nach zusätzlicher Bürokratie. Man hört da etwas ganz anderes. Dort hört man: Lasst uns endlich einfacher und schneller machen! Lasst uns einfacher und schneller vergeben! Ja, es ist Bewegung ins Vergaberecht gekommen. Und ja, wir begrüßen, dass es überhaupt eine Reform gibt. Aber wir bleiben dabei: Dieses Gesetz ist und bleibt ein Bürokratiemonster, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Die Landesregierung verspricht zwar Fairness, gute Arbeit und auch Beschleunigung. Doch beim genauen Hinsehen steht hinter diesem Versprechen neuer Aufwand. Die beabsichtigte Ausweitung der Tariftreueregelung lehnen wir deswegen entschieden ab. Warum? Weil sie hochkomplex ist, weil sie für die Beschäftigten in der Praxis kaum zusätzliche Wirkung entfaltet und weil ihre Einhaltung faktisch kaum überprüfbar ist. Es sollen neue Regelungen geschaffen werden, neue Nachweise, neue Prüfpflichten ohne klaren Mehrwert. Genau das, meine Damen und Herren, ist das Problem dieses Gesetzentwurfs. Herr Minister, Sie sprechen von Entlastung der Kommunen. Sie sprechen davon, dass das alles einfacher werden soll. Haben Sie sich aber mal mit den kommunalen Spitzenverbänden ausgetauscht? Dort hören wir etwas ganz anderes. Die sehen das deutlich nüchterner. Fasse ich deren Aussagen zusammen, so komme ich auf drei einfache Worte: Da geht mehr! Denn es bleibt dabei: Jede Erklärung muss geprüft werden. Jede neue Verpflichtung muss dokumentiert werden. Jede neue Regelung erzeugt zusätzlichen Abstimmungsaufwand. Wenn wir wirklich beschleunigen wollen, dann müssen wir an die strukturellen Fragen heran. Ein richtiger Schritt ist sicherlich die erneute Erhöhung der Wertgrenzen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Aber auch hier gilt: Da geht mehr. Wir hätten eine vollständige Ausnahme vom Tariftreue- und Vergabegesetz unterhalb der EU-Schwellenwerte als richtig empfunden, so wie beispielsweise nebenan in Nordrhein-Westfalen. Dort genießen Kommunen deutlich größere Freiheiten. Warum Kommunen in Nordrhein-Westfalen mehr Spielräume haben als Kommunen in Niedersachsen, kann kaum jemand plausibel erklären. Das zeigt doch, meine Damen und Herren: Es geht anders, wenn man es denn will. Der bessere Weg wäre gewesen, das gesamte Tariftreue- und Vergaberecht grundlegend zu entschlacken. Wir haben diese einfache Logik in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen: Über der EU-Schwelle gilt das europäische Vergaberecht; darunter gilt kommunale Freiheit statt Landesbürokratie. Punkt! Das ist ein klarer, konsequenter Systemwechsel. „Punkt" ist das Stichwort. Herr Kollege Scharrelmann, lassen Sie eine Zwischenfrage eines Kollegen aus der Fraktion der SPD zu? Dort hat gerade jemand gewunken. ‑ Dort war das. Entschuldigung! Ich führe zunächst aus. Der Kollege kann ja gleich direkt darauf eingehen, dann können wir in die Diskussion einsteigen. Das ist ein klarer, konsequenter Systemwechsel. Genau diesen Mut lassen Sie hier vermissen. Stattdessen erleben wir folgendes Muster das haben Sie gerade wunderbar dargestellt: Zunächst werden komplexe Regelungen geschaffen, und anschließend hebt man die Wertgrenzen so weit an, dass diese Regelungen in vielen Fällen gar nicht angewendet werden müssen. Meine Damen und Herren, das ist irgendwie widersprüchlich, oder nicht? Wenn Regelungen unterhalb bestimmter Wertgrenzen nicht sinnvoll sind, dann sollte man doch grundsätzlich fragen, ob sie in dieser Form überhaupt erforderlich sind. Wir müssen daher im weiteren Verfahren sehr konkret prüfen, wie man Bürokratie vermeiden kann, wie wir die kommunale Flexibilität stärken können, wie man die Wertgrenzen spürbar und dauerhaft erhöhen kann und wie wir die Digitalisierung und die künstliche Intelligenz dabei konsequent nutzen können. Viele Nachweise liegen nämlich längst digital vor. Unternehmen übermitteln sie automatisch, aber Behörden greifen noch nicht zentral darauf zu. Da geht mehr! Meine Damen und Herren, wir stehen für gute Arbeit, wir stehen für einen starken Mittelstand, wir stehen für handlungsfähige Kommunen, und wir stehen für praktikable Verfahren. Gute Arbeit sichern - ja, natürlich, aber ohne neue Fesseln für Kommunen und Unternehmen. Wenn wir es mit Beschleunigung ernst meinen, dann müssen wir mutiger werden. Das Tariftreue- und Vergabegesetz braucht keinen weiteren Ausbau. Es braucht Vereinfachung. Dafür steht die CDU. Vielen Dank.

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Kirsikka Lansmann SPD

Streitfall BFS Dual - Ministerin verspielt weiter Vertrauen und Rückhalt

Bitteschön! Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Abgeordnete sind in unseren Wahlkreisen feste Ansprechpartnerinnen und ‑partner für die Bürgerinnen und Bürger. Gerade, wenn es um Bildung geht, sind wir Bildungspolitiker Ansprechpartner Nummer eins, und das ist auch richtig so. Dafür brauchen wir allerdings rechtzeitige und verlässliche Informationen. Nur so können wir Anfragen einordnen, Fragen beantworten und zur Klärung von Problemen beitragen. Wenn wir jedoch selbst von einer Entscheidung überrascht werden, ist das leider nicht möglich. Und das ist das sage ich in aller Klarheit mehr als ungünstig. Viele Schulen haben sich an uns gewandt, weil mitten in den laufenden Anmeldungen und weit fortgeschrittenen Planungen Unsicherheit entstanden ist. Auch die IHKN hatte dazu Stellung bezogen. Das zeigt: Die Irritation ist real und betrifft viele. Ich möchte jetzt gar nicht darauf eingehen, ob BFS dual gut oder schlecht ist, denn die Rückmeldungen im Land sind unterschiedlich. Manche schätzen das Modell und haben gute Erfahrungen gemacht, andere hatten Vorbehalte, und wieder andere haben ihre anfängliche Skepsis inzwischen überwunden. Gerade deshalb wäre ein frühzeitiges und abgestimmtes Vorgehen wichtig gewesen. Jetzt geht es darum, nicht weiter Unruhe zu produzieren. Unsere Schulen brauchen Stabilität, deshalb sollten wir pragmatisch handeln. Schulen sollten vielleicht zunächst für einen Übergangszeitraum selbst entscheiden, wie sie damit weiter umgehen wollen: Wer gut mit dem Modell arbeitet, braucht Planungssicherheit, wer umsteuern möchte, soll die Möglichkeit dazu haben. Natürlich, Herr Fühner, sind wir dazu im engen Austausch mit der Ministerin, und ich bedanke mich auch dafür, dass wir wirklich einen engen Draht haben. Was natürlich wichtig ist, worauf wir achten müssen, ist, dass es auch KMK-konform ist, dass Abschlüsse auch andernorts anerkannt werden. Aber bei BFS dual haben wir den Vorteil, dass es ein Modellprojekt und daher etwas besseren Bedingungen bestehen, die man dann vielleicht auch ausweiten könnte. Deswegen sollten wir darüber sprechen, wie langfristig tragfähige Lösungen aussehen könnten. Denn wir als Koalition haben eine Verantwortung, und Schulen brauchen Stabilität. Herzlichen Dank. Vielen

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Lena Nzume GRÜNE

Zukunft der Demokratie sichern - starke demokratische Bildung für starke demokratische Bürgerinnen und Bürger

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Dass die AfD nicht für Demokratie sein würde, hatte Herr Rykena schon im Ausschuss gesagt. Diese Äußerungen der AfD können wir getrost rechts liegen lassen. Heute sprechen wir über die Würde, und wir sprechen über das Versprechen unseres Staates an jedes einzelne Kind, Teil dieses Staates zu sein, Teil dieser Gesellschaft zu sein und hier zugehörig zu sein. Und ja, ich spreche auch an meine kleine Lena, die es gerne gehabt hätte, dass es so schon damals gewesen wäre. Vor einigen Tagen war ich bei einer Veranstaltung der SPD zum Black History Month. Ein kleines, neunjähriges Mädchen fragte: Was tut ihr eigentlich gegen Rassismus? Und ich kann sagen: Niedersachsen geht voran, Niedersachsen schützt alle Kinder, und Niedersachsen stärkt das Recht auf demokratische Teilhabe. Das ist ein wirklich wichtiger und großer Schritt. Wenn wir über Demokratiebildung sprechen, dann sprechen wir doch darüber, dass wir unseren Kindern, unseren Jugendlichen beibringen möchten, dass ihre Stimme zählt, dass sie kritisch sein dürfen, dass sie Schutz erhalten. Wir schweigen nicht und wir schauen nicht weg, Frau Ramdor. Wenn Herr Dobrindt wirklich schauen würde, was alles in den Behörden passiert, dann wären wir ganz woanders. Wir schauen nicht weg. Für uns ist es natürlich wichtig, dass wir die vorhandenen Studien annehmen, die zeigen, dass es in den Behörden durchaus Probleme gibt, und dass wir unsere Kinder schützen und dass wir vorangehen müssen. Wir schauen nicht weg, sondern wir gehen voran. Wir unterstützen die Kinder dabei, teilzuhaben und mitzuwirken. Zwei wichtige Punkte sind in diesem Antrag. Erstens: Wir wollen noch mal schauen, wie die Repräsentation von unterschiedlichen Menschen in den Materialien aussieht. Dazu wollen wir Standards entwickeln. Der zweiten wichtige Punkt, um den wir unseren sehr guten Antrag ergänzt haben, ist das Recht auf diskriminierungsfreie Bildung; es wird jetzt mit dem Schulgesetz kommen. Das ist wirklich großartig, und ich freue mich sehr darüber. Und lassen Sie uns ehrlich sein: Es sind nicht nur individuellen Erfahrungen Einzelner, wenn wir von Diskriminierung sprechen. Ich möchte das gerne noch einmal verdeutlichen. Es gibt zahlreiche Studien, die sagen, Diskriminierung gehört auch im Schulalltag zur Realität. Deswegen ist es wichtig, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, und das hat unsere Ministerin gemacht. Es werden Antidiskriminierungsstellen eingerichtet, es werden Fortbildungen angeboten, und die Materialien werden jetzt entsprechend kritisch begutachtet. Natürlich passiert viel. Es gibt dazu viele Sachen in der Schule, aber wir systematisieren sie und fassen sie zusammen, damit es ein gutes Netzwerk und eine gute Struktur gibt. Bis dato weisen nur wenige Schulgesetze einen Diskriminierungsschutz auf. Aber es gibt eben auch Länder, in denen die CDU an der Regierung ist und vorangeht. Deswegen wundert es mich sehr, dass jetzt Sprachbildung gegen Demokratiebildung gesetzt wird. Sie haben im Ausschuss gesagt, wir sollten mehr in Sprachbildung investieren. Wir tun beides, liebe KollegInnen. Von uns aus kann man natürlich auch demokratische Sprachbildung machen. Wie gesagt, es ist klar, dass alle wollen, dass die Kinder geschützt sind bis auf die AfD und dass alle wollen, dass die Kinder und Jugendlichen zu Demokratinnen und Demokraten heranwachsen - bis auf die AfD. Wie gesagt, die AfD können wir getrost rechts liegen lassen. Wir sind aber Verbündete. Wir sind Verbündete für unsere Kinder, für unsere Jugendlichen, und wir stärken ihr Selbstbewusstsein mit diesem Antrag. Wir werden Instrumente auf den Weg bringen, die Medienkompetenz ermöglichen, die kritisches Denken ermöglichen, und das ist gut so. Genau so schaffen wir Zukunft, und genau so stärken wir unsere Demokratie. Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat sich die

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

Frau Ministerin wird antworten. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da die Schulen noch keine Tablets bestellen konnten, weil wir uns noch im Vergabeverfahren befinden, kann ich Ihnen nicht sagen, wie stark welches Gerät nachgefragt ist. Wir haben dem Vergabeverfahren eine Vorabfrage an den Schulen zugrunde gelegt, wonach der weit überwiegende Teil der Schulen mit digitalen Endgeräten von Apple arbeitet. Insofern gehen wir davon aus, dass hiernach eine große Nachfrage bestehen wird. Danke, Frau Ministerin. - Die vierte Zusatzfrage von der Fraktion der CDU

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

Landesregierung eingegangen? Bitte, Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind in der Tat bisher zwei, und ich darf mir die Bemerkung erlauben, dass es durchaus viele Vergabeverfahren gibt, wo das deutlich üppiger der Fall ist.

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Falko Mohrs

Reform des BAföG

Falko Mohrs. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Besonders sehr geehrte Frau Abgeordnete Hillberg, vielen Dank, dass Sie mit Ihren einführenden Ausführungen in dieser Fragestunde richtigerweise schon ganz wesentliche Eckpunkte und Fakten vorgetragen haben. Ich kann sagen, nach meiner Überzeugung kommt die heutige Fragestunde zur Reform des BAföG zum genau richtigen Zeitpunkt. Schließlich warten die Studierenden und die Familien schon sehr lange auf eine, wie ich finde, notwendige, umfassende BAföG-Reform. Sie haben es gesagt, Frau Hilberg: Seit über 50 Jahren ist das BAföG die zentrale Studienfinanzierung und gewährleistet Bildungsgerechtigkeit, Chancengerechtigkeit und damit das Versprechen, dass Bildung zum Aufstieg führen kann - unabhängig von der sozialen Herkunft. Seit der Einführung im Jahr 1971 ist das BAföG eine Erfolgsgeschichte. Über 4,8 Millionen Menschen konnten sich dank des BAföG ihre Ausbildung finanzieren. Die staatliche Finanzierung hat also sehr vielen überhaupt erst ein Studium ermöglicht. Wir sehen aber darauf hat die Abgeordnete Hillberg hingewiesen, dass trotz der prekären Lage die Anzahl derer, die vom BAföG profitieren können, deutlich abgenommen hat. Nur noch 12 % der Studierenden erhalten Bafög, obwohl die finanzielle Situation angespannt ist. Wir haben es gehört: Bei durchschnittlichen Wohnkosten von 500 Euro in Deutschland ist das alles andere als ausreichend. Fast 70 % der Studierenden arbeiten zwangsläufig parallel zu ihrem Studium. Dies vorausgeschickt, möchte ich die Fragen wie folgt beantworten: Zu Ihrer ersten Frage: Die Landesregierung hat an die Bundesregierung die Erwartung, dass der Gesetzentwurf zur Reform des BAföG nun sehr zügig vorgelegt wird und sich an dem orientiert, was im Koalitionsvertrag des Bundes festgelegt ist. Die BAföG-Reform muss die Fragen der Wohnkostenpauschale, der Freibeträge, aber eben auch Fragen der Bürokratie, der Verfahrensvereinfachung enthalten, damit das BAföG-Verfahren einfacher, schneller und unbürokratischer werden kann. Deswegen haben wir den Entschließungsantrag im Bundesrat eingereicht, der eine tiefgreifende Reform des BAföG fordert. Die Erwartung ist, dass dies jetzt eigentlich war zugesagt, dass dies Anfang des Jahres hätte erfolgen sollen sehr zeitnah von der Bundesregierung vorgelegt wird. Zu Ihrer zweiten Frage: Das Land Niedersachsen unterstützt seine Studierenden bereits jetzt. Einer der letzten großen Erfolge für das Jahr 2026 ist auch dank der beiden regierungstragenden Fraktionen vielen Dank an SPD und Grüne, dass wir das Erfolgsmodell des Niedersachsen-Menüs nach einem Jahr Pause wieder einführen konnten. Das ist ein Riesenerfolg, von dem die Studierenden ganz konkret tagtäglich profitieren können, und damit ein Beitrag des Landes, um den Alltag für Studierende bezahlbar zu machen. Außerdem unterstützen wir als Land Niedersachsen die Studierendenwerke. Im Rahmen dieser Legislaturperiode sind die Zuschüsse an die Studierendenwerke in zwei kleineren Schritten bereits um insgesamt 10% angehoben worden, sodass wir dort bei 18 Millionen Euro pro Jahr an Zuschüssen sind. Wir haben eine mehrjährige Finanzhilfevereinbarung für die Jahre 2024 bis 2027 abgeschlossen, um Planungssicherheit für die Studierendenwerke zu sichern. Darüber hinaus gibt es das Förderprogramm des Bundes „Junges Wohnen" mit der Kofinanzierung des Landes, an der wir uns beteiligen. Es gibt eine Überarbeitung durch das federführende Wirtschaftsministerium, in die wir uns eingebracht haben, um die Möglichkeiten des Förderprogramms für die Studierendenwerke gegenüber der Vergangenheit zu verbessern. Die Wünsche der Studierendenwerke, die sie bereits in der vergangenen Legislaturperiode vorgetragen haben und die damals nicht zum Erfolg geführt haben, werden wir jetzt adäquat berücksichtigen. Zu Ihrer dritten Frage: Das BAföG und die Verwaltungsvorschriften zum BAföG sind im Laufe der Jahre immer umfangreicher und komplexer geworden. Sie haben darauf hingewiesen, dass auch deshalb nur rund die Hälfte der Antragsberechtigten überhaupt einen Antrag stellt. Das liegt am komplexen Verfahren und an umfangreichen Unterlagen, die nachzuweisen sind. Das schreckt viele ab. Deswegen ist es uns neben der Frage der Entlastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch in den Studierendenwerken oder den BAföG-bewilligenden Stellen ein Anliegen, mehr Klarheit und mehr Transparenz zu schaffen. Deswegen braucht es hier eine stärkere Digitalisierung. Sämtliche Studierendenwerke sind in Niedersachsen längst darauf vorbereitet. Hier müssen wir den Weg weitergehen, und es muss eine deutliche Standardisierung und Vereinfachung geben. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Mohrs. -

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Sophie Ramdor CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Frau Lansmann, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Ist Ihnen bewusst, dass Dennis Schröder, der von der IGS kommt, von der Sie gerade sprachen, nach Ihrem aktuellen Vorschlag gar nicht hätte aufgenommen werden können, weil Sie die Regelung nur auf Kader auf Landes- und Bundesebene beziehen und Herr Schröder in der 5. Klasse noch gar nicht im Landeskader war? Das heißt, da geht das Gesetz am Ziel vorbei, und der Schulleiter ist nicht zufrieden mit Ihrem Gesetz. Vielleicht können Sie das ja mitnehmen. Ich denke, das war Ihnen noch nicht bewusst. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Ramdor.

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Eva Viehoff GRÜNE

Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen

Für uns ist klar: Jede Frau soll Anspruch auf eine interventionsarme, physiologische und würdevolle Geburt haben, sofern die Gesundheit von Mutter und Kind das zulässt. Damit erreichen wir auch die Senkung der Kaiserschnittrate. Eine Geburt braucht Zeit, sie braucht einen geschützten Raum, sie braucht Betreuung, und sie braucht Hebammen. Dafür brauchen wir gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und weniger Bürokratie. Hier rufen wir nicht nur den Sozialminister, sondern auch Sie von der CDU auf! Frau Warken könnte da auch endlich mal aktiv werden, damit etwas zum Hebammenhilfevertrag passiert. Leider müssen wir auch über Gewalterfahrungen unter der Geburt sprechen. Diese sind kein Einzelfall. Sie sind Ausdruck struktureller Probleme der Frauengesundheit, die zum Beispiel auch der CDU am Herzen liegt. Dafür braucht es klare Definitionen, traumasensible Fortbildungen und verbindliche Standards. Eingriffe dürfen nur nach umfassender Aufklärung und mit ausdrücklicher Zustimmung erfolgen. Das gilt auch für kleine Eingriffe wie zum Beispiel den Dammschnitt. Selbstbestimmung ist kein Extra, sondern ein Grundrecht. Die Verantwortung endet nicht im Kreißsaal; meine Kollegin hat schon darauf hingewiesen. Es braucht auch ein flächendeckendes Netzwerk von Hebammen, Stillberaterinnen und Fachpersonal. Das darf eben nicht vom Wohnort abhängen. Wir müssen dafür auch nachhaltig finanzierte Strukturen schaffen. Das wird nicht einfach, aber unsere Familien brauchen diese Unterstützung. Eine Geburt ist einer der prägendsten Momente im Leben. Sie verpflichtet uns, einen sicheren und würdevollen Start ins Leben zu ermöglichen. Lassen Sie uns also heute ein klares Signal senden: für Selbstbestimmung, für Versorgungssicherheit und für eine würdige Geburt. Vielen Dank. Danke, Frau Viehoff. - Für die Fraktion der CDU

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Harm Rykena AfD

Streitfall BFS Dual - Ministerin verspielt weiter Vertrauen und Rückhalt

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Debatte um die faktische Einstellung der sogenannten Berufsfachschule dual ist mehr als eine Detailfrage beruflicher Bildung. Sie ist ein Lehrstück darüber, was passiert, wenn Bildungspolitik Begriffe ersetzt, aber Strukturen nicht versteht. Die BFS dual ist nicht zufällig gescheitert, sie ist konzeptionell gescheitert. Deshalb war ihre Rücknahme folgerichtig. Ich will dazu fünf Aspekte näher beleuchten. Erstens. Die BFS dual war kein duales System. Der Name versprach viel, die Realität hielt wenig. Ein duales System lebt von klaren Merkmalen: einem Ausbildungsvertrag, einer Vergütung, einer Verantwortung der Betriebe und einem anerkannten Berufsabschluss. All das bot die BFS dual nicht - kein Vertrag, keine Vergütung, keine Kammerprüfung, kein Abschluss. Was blieb, war ein schulischer Bildungsgang mit Praxisanteilen, „dual" im Namen, aber nicht in der Struktur. Dualität ist kein Etikett, das man eben auf ein Konzept klebt; Dualität ist ein Ordnungsprinzip beruflicher Bildung. Und wer dieses Prinzip verwässert, beschädigt Vertrauen bei Schülern, Eltern und Betrieben. Zweitens. Die BFS dual hat Leistungsniveaus vermischt, statt sie zu fördern. In einer Klasse sollten gemeinsam unterrichtet werden: Schüler mit Hauptschulabschluss mit dem Ziel Berufsausbildung und Schüler mit Sekundarabschluss I mit dem letztendlichen Ziel Fachhochschulreife. Zwei Leistungsstände, zwei Zielrichtungen, ein Klassenraum: Wie soll das funktionieren? Und die Antwort des Ministeriums hieß wie so oft: Binnendifferenzierung. Doch Binnendifferenzierung ersetzt keine klare Struktur, keine differenzierten Bildungsgänge und beinhaltet keine zusätzlichen Ressourcen. Die Folge war, wie auch an den allgemeinbildenden Schulen, eine Überforderung der Lehrkräfte und eine Niveauverwischung zulasten aller. Leistungsschwächere wurden nicht besser gefördert, Leistungsstärkere wurden ausgebremst. Drittens. Bewährte Bildungswege wurden beschädigt. Die BFS dual sollte die einjährige Berufsfachschule und die Fachoberschule Klasse 11 zusammenlegen. Doch diese beiden Schulformen verfolgen völlig unterschiedliche Zielsetzungen. Die Berufsfachschule ist ein Übergangssystem in eine Ausbildung, die Fachoberschule Klasse 11 ist Teil eines klaren Weges zur Fachhochschulreife und ermöglicht leistungsabhängig sogar den erweiterten Sekundarabschluss I. Durch die Zusammenlegung wurden klare Abschluss- und Anschlusslogiken zerstört. Eltern und Schüler wussten nicht mehr, was die Schüler am Ende erreichen können und wohin der Weg führt. Viertens. Auch die Wirtschaft trug dieses Modell nicht. Ja, Teile der Wirtschaft begrüßten die Grundidee stärkerer Praxis. Doch die Zustimmung zur Idee ist keine Zustimmung zum Modell. Betriebe brauchen Verlässlichkeit, klare Zuständigkeiten und eindeutige Qualifikation. Die BFS dual bot keine Bindung, keine Planungssicherheit und keinen echten Ausbildungsstatus. Fünftens. Aus diesen Gründen war die Einstellung der BFS dual richtig, aber sie kam zu spät. Dass dieses Projekt nun faktisch beendet wurde, ist die Konsequenz eines nicht tragfähigen Konzepts. Problematisch ist dabei nicht die Korrektur an sich, sondern die vorherige Verunsicherung von Schulen, Schülern und Betrieben sowie der späte Zeitpunkt, an dem die längst überfällige Entscheidung den Beteiligten mitgeteilt wurde. Was bleibt nun vom Projekt? Erstens: der Name. Obwohl faktisch abgeschafft, hält die Landesregierung die BFS dual scheinbar am Leben. Zweitens. Mehr Praxis als an der BFS ohne „dual". Okay, das ist sinnvoll. Drittens. Mehr Coaching. Auch dagegen ist nichts einzuwenden. Ansonsten aber geht es zurück zum bewährten System. Nun wäre es an der Landesregierung, den selbst verursachten Schlamassel der überstürzten und doch verspäteten Rückwärtsrolle wieder aufzuräumen. Tatsächlich, wie auch Herr Fühner es eben ausgeführt hat, wird dieser Aufwand wohl an den Schulen, den Schülern und den Betrieben hängen bleiben. Vielen Dank.

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Sophie Ramdor CDU

Reform der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe stoppen - politische Bildung stärken - Allgemeinbildung sichern!

Frau Kollegin! Herr Präsident, vielen Dank. - Es ist wunderbar, wenn man nur die Verbände zitiert, die einem zustimmen. Hätten Sie sich zum Beispiel mal die Kritik der Philologenverbände von 2025 angeguckt, dann sähen Sie, dort steht mehrfach Sie zitieren ja so gerne: Dies lehnen wir ab - das Eckpunktepapier. Oder die Altphilologen: Sie haben vielleicht in Ihren Postfächern in den letzten Monaten kleine Kärtchen von der Petition gehabt. Sie tun das gerade ab. Diese Bürgerinnen und Bürger, die sich da an Sie gewandt haben, die haben ein Anliegen, was Sie hier gerade abtun. Wenn Sie nicht mehr Lehrkräftestunden in das System tun, dann werden für die Schülerinnen und Schüler Sie behaupten jetzt, es ist eine Wahlfreiheit die kleinen Kurse nicht aufrechterhalten werden können. Das kann Ihnen jeder ausrechnen, der sich damit auseinandersetzt. Sie werden die kleinen Kurse nicht aufrechterhalten können, und damit verklapsen Sie die Schülerinnen und Schüler in diesem Land. Auch das Problem mit der unterschiedlichen Anzahl an Arbeiten tun Sie einfach so ab, als würde es gar nicht existieren. Es gibt dort einige Dinge, über die man reden könnte. Anstatt sich hier hinzustellen und so zu tun, als wäre alles perfekt, könnten wir einfach im Ausschuss konstruktiv noch mal die Dinge, die an uns herangetragen wurden, besprechen. Wie gesagt, es gibt Personen, die ihre Anliegen vorgebracht haben, die berechtigte Kritik haben. Ich hoffe, dass Sie im Ausschuss gesprächsbereit sind und wir die Dinge sachlich miteinander besprechen können. Vielen Dank.

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Martina Machulla CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete! Wir beraten heute die Änderung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes. Ich sage es gleich vorweg: Dieses Gesetz ist wahrlich kein politischer Paukenschlag. Es ist technisch, es ist folgerichtig, es ist der nächste Schritt zur vollständigen Digitalisierung der Justiz. Innovation ist darin nicht enthalten. Das Gesetz übernimmt etwas, was es vorher auf dem Papier gab, eins zu eins in die digitale Welt. Damit ist der Verwaltung nicht geholfen. Aber dagegen ist im Grundsatz nichts einzuwenden. Der entscheidende Punkt ist vielmehr: Das Gesetz steht nicht allein. Dieses Gesetz ist ein weiterer Baustein in einer Digitalisierungsstrategie, die von der Ministerin seit Jahren als Durchbruch verkauft wird. Genau hier müssen wir heute ehrlich werden. Frau Ministerin, Sie sprechen von „einfacher, schneller, günstiger". Sie sprechen von „digitalem Fortschritt", von „modernem Rechtsstaat", von „Effizienz". Seit dem 1. Januar 2026 ist die elektronische Akte verpflichtend bei uns in Niedersachsen eingeführt. Sie haben deutlich gemacht, ein Aufschieben kommt nicht in Frage, obwohl es möglich gewesen wäre. Nur, ein politischer Startschuss ersetzt keine funktionierende Praxis. Was hören wir denn von den Gerichten? Nicht Beschleunigung, nicht Entlastung, nicht Begeisterung, sondern: langsame Systeme, Ladezeiten bei umfangreichen Akten, instabile Anwendungen, Suchfunktionen, die in der Theorie gut klingen und in der Praxis Zeit kosten, zusätzliche Kontrollschritte, um technische Fehler auszuschließen. Richterinnen und Richter berichten von Zeitverlust, Rechtspfleger berichten von Mehrarbeit, Geschäftsstellen berichten von parallelen Arbeitsabläufen, weil digitale Prozesse noch nicht sauber greifen. Das ist keine polemische Darstellung durch die Opposition, das ist die aktuelle Realität in der Justiz. Digitalisierung hat einen klaren Zweck. Sie soll Verfahren beschleunigen, sie soll Abläufe vereinfachen, sie soll Personal entlasten. Was wir aber vielerorts erleben, ist das Gegenteil: mehr Klicks, mehr Prüfungen, mehr Unsicherheit. Wenn Akten digital vorliegen, aber schlechter strukturiert sind als zuvor auf Papier, dann ist das kein Fortschritt. Wenn Systeme zeitweise nicht erreichbar sind, dann steht nicht nur eine Datei, dann steht ein ganzes Verfahren. Ich sage es ganz deutlich: Ein Serverausfall darf nicht größere Folgen haben als früher ein fehlender Aktendeckel. Frau Ministerin, Sie haben sich entschieden, die Einführung der E‑Akte nicht zu verschieben. Das ist Ihr gutes Recht. Aber dann tragen Sie auch die Verantwortung für die Umsetzung! Digitalisierung ist nämlich kein PR-Projekt, sie ist Kern staatlicher Leistungsfähigkeit. Wenn Verfahren länger dauern, wenn Mitarbeiter überlastet sind, wenn IT-Störungen zum Stillstand führen, dann reicht es nicht, von einer Übergangsphase zu sprechen. Dann braucht es Transparenz. Wie viele Verfahren dauern seit Einführung der E‑Akte länger als zuvor? Wie hoch sind die Rückstände? Wie viele technische Störungen gab es seit Jahresbeginn? Wie viel zusätzliche Arbeitszeit wird aktuell durch Umstellungsprobleme gebunden? Diese und viele andere Zahlen müssen klar und deutlich auf den Tisch gelegt werden. Stattdessen lesen wir in Gesetzentwürfen: keine Auswirkungen, keine Kosten, keine Probleme. Das ist nicht überzeugend. Während das System noch nicht stabil im Regelbetrieb angekommen ist, erweitern wir den elektronischen Rechtsverkehr weiter - jetzt auch im Hinterlegungsrecht. Noch ein digitaler Kanal, noch ein weiteres Verfahren im System! Ich sage ausdrücklich, das Hinterlegungsgesetz ist nicht das Problem, aber es zeigt ein Muster. Man setzt einen weiteren digitalen Baustein, ohne vorher offen zu analysieren, ob das Fundament wirklich trägt. Wir als CDU stehen zur Digitalisierung, aber wir stehen nicht für Digitalisierung um ihrer selbst willen. Wir stehen für eine leistungsfähige Justiz, für stabile Systeme, für klare Prozesse und für echte Effizienz. Ein modernes Etikett ersetzt keine funktionierende Infrastruktur. Ein Durchbruch ist kein Durchbruch, wenn die Gerichte im Echtbetrieb stolpern. Am Ende geht es doch um eines, nämlich um Vertrauen. Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass Gerichte zügig entscheiden. Unternehmen erwarten Verlässlichkeit. Beschäftigte erwarten funktionierende Arbeitsmittel. Wenn Technik zur zusätzlichen Belastung wird, leidet das Vertrauen, aber ein Rechtsstaat lebt von Vertrauen. Frau Ministerin, Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sie ist ein Leistungsversprechen. Sie ist dann gelungen, wenn sie im Alltag trägt, nicht, wenn sie auf einer Pressekonferenz verkündet wird. Das Hinterlegungsgesetz werden wir sachlich beraten. Aber bei der großen Frage der digitalen Leistungsfähigkeit der Justiz werden wir Sie weiter kritisch begleiten; denn eines ist klar: Ein moderner Rechtsstaat bemisst sich nicht an Schlagworten, sondern an funktionierenden Gerichten, und genau daran werden Sie sich messen lassen müssen. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der SPD der

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Nadja Weippert GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim: Das sind die fünf Wahlprinzipien, die sowohl im Grundgesetz als auch in unserer Niedersächsischen Verfassung verankert sind. Um diesen Prinzipien gerecht zu werden, steht heute ein zentrales Thema weit oben auf unserer Tagesordnung: die Reform des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes. Das ist ein Thema, das nicht nur juristische Präzision erfordert, sondern vor allem eines: Gerechtigkeit - Gerechtigkeit, die sicherstellt, dass jede Stimme gleich viel wert ist, egal, ob sie in der Stadt oder auf dem Land, im Osten oder im Westen Niedersachsens abgegeben wurde. Bekanntlich wurde diese Reform durch ein Urteil des Staatsgerichtshofs von Dezember 2024 notwendig. Seitdem ist klar: Die bisherigen Abweichungen bei Landtagswahlen von bis zu 25% bei der Zahl der Wahlberechtigten je Wahlkreis sind nicht hinnehmbar. Künftig gilt eine Obergrenze von 15 %, von der nur in sehr wenigen, gut begründeten Ausnahmen abgewichen werden darf. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Wahlgleichheit zu stärken - ein Grundprinzip unserer Demokratie. Doch gehen wir einmal in der Historie ein bisschen zurück. Die letzte große Wahlkreisreform wir haben es eben schon gehört gab es im Jahr 2003. Dieser war eine jahrelange Diskussion inklusive Enquetekommission vorausgegangen. Am Ende wurde die recht willkürliche Zahl von 87 Wahlkreisen festgelegt. So viel Zeit wie damals blieb uns als regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen nach dem Urteil im Dezember 2024 nicht, liebe KollegInnen. Wir waren gefordert, verantwortungsvoll, zügig und präzise zu handeln. Das haben wir getan. Uns war unter anderem wichtig, in die einzelnen Regionen mit ihren Besonderheiten und gewachsenen Strukturen reinzuhören, um diese nach Möglichkeit in unserem Gesetzentwurf berücksichtigen zu können. In vielen, wenn auch nicht in allen Fällen ist uns das gelungen. Und wenn hier heute von der Union etwas anderes behauptet wird: Auch mit Ihnen wurde geredet. Die einzelnen Reaktionen Ihrer Abgeordneten, die übrigens auch in der regionalen Presse zum Teil mit wörtlichen Zitaten untermauert wurden, fielen von „Ist mir egal", über „Das passt schon" bis hin zu überschwänglicher Dankbarkeit aus. Tatsächlich stehen also nur die wenigsten Abgeordneten der Unionsfraktion diesem rot-grünen Vorschlag kritisch gegenüber. Umso erstaunlicher ist, dass Sie den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen wollen; im Innenausschuss haben Sie sich noch enthalten. Daher müssen Sie sich heute auch die Frage gefallen lassen, wo denn Ihr Vorschlag für eine rechtssichere Wahlkreisreform ist. Auch Sie hatten über ein Jahr Zeit, einen eigenen Vorschlag zu entwickeln und vorzulegen. Aber anscheinend beschäftigen Sie sich lieber mit dem Zünden von Nebelkerzen, die einzig und allein Ihrer Profilierung dienen etwa einem neuen, für die SteuerzahlerInnen teuren Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, anstatt sich der Verantwortung für die Menschen in unserem Land zu stellen. Ich kann nur sagen: Wie gut, dass Sie nicht regieren, liebe CDU! Fakt ist: Wir von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben als einzige Fraktionen einen eigenen Vorschlag vorgelegt, der nicht nur das Urteil umsetzt, sondern auch die vom Landesamt für Statistik prognostizierten Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung für das Jahr 2027 berücksichtigt. Frau Kollegin Weippert, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Reinken. Möchten Sie dem entsprechen? Nein. Dann fahren Sie bitte fort. Während der Westen Niedersachsens wächst, schrumpft der Osten. Diese Dynamik muss sich auch in der Wahlkreiseinteilung widerspiegeln. Aber was ändern wir konkret? Erstens. Die Anzahl der Wahlkreise steigt von 87 auf 90. Dadurch lassen sich die Wahlberechtigten gleichmäßiger auf Wahlkreise verteilen. Bei dieser Verteilung müssen zahlreiche regionale, kulturelle, wirtschaftliche Gegebenheiten sowie geografische, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge im Sinne der Gerechtigkeit berücksichtigt werden. Zweitens. Bei der Neugliederung der Wahlkreise wollen wir die gewachsenen landsmannschaftlichen Strukturen erhalten, statt künstliche Grenzen zu ziehen. Ob im Emsland, der Grafschaft Bentheim oder in Lüneburg: Die neue Wahlkreiseinteilung spiegelt die realen Lebenswelten der Menschen wider. Drittens. Wir führen ein faires Auszählverfahren für mehr Gerechtigkeit ein. Mit dem Wechsel von der Sitzverteilung nach d'Hondt zu dem Saint-Laguë/Schepers-Verfahren werden kleinere Parteien bei der Zuteilung nicht länger benachteiligt. Stattdessen wird dafür gesorgt, dass die Erfolgswertgleichheit der Stimmen gewahrt bleibt, also jede Stimme gleich viel zählt, liebe KollegInnen. Frau Kollegin Weippert, es gibt einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage: jetzt der Kollegin Bauseneick. Möchte Sie dem entsprechen? Nein, ich möchte zu Ende ausführen. Dann fahren Sie bitte fort. Diese Reform ist daher weit mehr als eine rein technische und verfassungsrechtlich erforderliche Anpassung. Sie ist ein Signal für eine moderne, gerechte Demokratie - eine Demokratie, in der jede Stimme gleich viel zählt, unabhängig davon, wo sie abgegeben wird, eine Demokratie, die die Vielfalt unseres Landes abbildet und die Zusammenhänge zwischen Regionen stärkt. An dieser Stelle möchte ich auch herzlich dem Landeswahlleiter und seinem Team sowie dem Landesamt für Statistik und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags für die wertvolle Beratung und Unterstützung danken. Liebe KollegInnen, ich bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Weippert. - Als Nächstes hat

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz und zur Aufhebung der Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften aus der Abwasserabgabe

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf ist abzulehnen. Eigentlich ist es eine simple Sache. Die Zuständigkeit für die Abwasserabgabe soll zentralisiert werden. Wie begründen Sie das? Sie hoffen auf vieles: mehr Effizienz, Fachwissenbündelung, Einheitlichkeit und Rechtssicherheit im Vollzug. Diese Versprechen halten aber keiner Prüfung stand. Es geht weniger um Wissen als um Geld und Haushaltslücken. Wir sagen: Sachnähe ist wichtiger als Fernzuständigkeit. Untere Wasserbehörden kennen die Gegebenheiten besser als „die da oben". Zentraler Baustein ist die Expertise vor Ort. Wegnahme dieser Zuständigkeit heißt: Entkopplung von Entscheidung und Wirklichkeit. Das bringt keine Rechtssicherheit, sondern Distanz zum Bürger. Auch wenn Sie es nicht glauben wollen: Einheitlichkeit und Rechtsklarheit erreicht man auch ohne Zentralisierung; denn diese ist die teuerste und risikoreichste Form der Standardisierung. Die Behauptung, Bürokratie werde abgebaut und Kundenfreundlichkeit steige, bleibt unbelegt. Landesweite Zuständigkeit bedeutet längere Wege und unpersönliche Prozesse. Das ist die reale Gefahr. Ein Ansprechpartner vor Ort ist für einen Erfolg der Kommunen der beste One-Stop-Shop. Das Abwasserkataster ist kein Vollzugsersatz. Daten allein bilden keine Örtlichkeiten ab. IT-gestützte Prozesse ersetzen nicht die fachliche Würdigung. Wer alles durch einen zentralen Flaschenhals zwingt, schafft nur eines: Probleme. Der Start zum 1. Januar 2027 ist ambitioniert. Denken Sie daran, was Sie dafür alles brauchen: belastbare Übergangsregelungen, Personalaufbau, Schulungen, saubere Schnittstellen und eine gesicherte Datenmigration. Glauben Sie wirklich, dass Sie das schaffen? Geht das daneben, zahlt der Bürger die Zeche. Und noch etwas: Europäische Berichtspflichten sind kein Zentralisierungsgebot. Weder Kommunalabwasserrichtlinie noch EG-Wasserrahmenrichtlinie verlangen eine Monopolisierung. Sie heben die Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften auf. Und die Kommunen? Die werden noch mehr geschwächt. Nur wenn man wie Sie die örtliche Kompetenz entwertet, erscheint die Zentralisierung als einzig verbleibende Lösung. Dieser Weg ist falsch. Die AfD ist pragmatisch: Stärkung der Fachaufsicht, Schaffen einheitlicher Vollzugshinweise, Professionalisierung der Fortbildung und Peer Review zwischen Behörden. Dieser Gesetzentwurf löst kein drängendes Problem, sondern schafft Probleme. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von Bündnis 90/Die Grünen.

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Eva Viehoff GRÜNE

Zeitnahe Evaluation des Hebammenhilfevertrages und Einbringung der Ergebnisse auf Bundesebene

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerinnen haben schon sehr deutlich gemacht, dass der vorliegende Antrag der AfD eigentlich eher Schaufensterpolitik ist. Dankenswerterweise haben wir durch die Anfragen der CDU sehr viele Zahlen, die wir nachlesen können. Wir Grüne haben vor 14 Tagen eine sehr spannende Veranstaltung zur geburtlichen Versorgung Niedersachsens und zum Hebammenhilfevertrag gemacht. Wir müssen aber tatsächlich feststellen auch das ist schon gesagt worden, dass es sich hier ich war in der letzten Legislaturperiode arbeitsmarktpolitische Sprecherin im Prinzip um Tarifverhandlungen handelt. Und bei Tarifverhandlungen verhandeln die Tarifpartner, in diesem Fall der GKV und die Hebammenverbände. Natürlich können wir den Deutschen Hebammenverband oder auch den Hebammenverband Niedersachsen unterstützen, indem wir Zahlen an den Bund weiterleiten, oder gerne auch, indem wir Gespräche mit den Krankenkassen in Niedersachsen führen. Aber grundsätzlich ist die Frage, ob dieser Vertrag verändert wird auch wir wollen, dass er verändert wird, eine Frage dieser Vertragspartnerinnen. Ich finde es deshalb richtig und wir gehen auch davon aus, dass das passiert, dass Herr Minister Philippi im Rahmen des Vorsitzes der Gesundheitsministerkonferenz das Thema auf die Tagesordnung setzt. Ich habe von meinen Kontakten im Bund auch gehört, dass auf das Gesundheitsministerium gerade noch mal ein bisschen Druck ausgeübt wird, Gespräche hierzu zu führen. Aber wir müssen feststellen: Eine wirkliche rechtliche Handhabe haben wir nicht. Um noch einmal auf die Tarifverhandlungen und die Überbrückungszahlungen zurückzukommen, die Frau Hopmann angesprochen hat: Das wäre ja so, als würden wir als Landtag, wenn ein Tarifvertrag nicht im Sinne einer Tarifpartei, also der Arbeitnehmerschaft, geschlossen wird, beschließen, den Einkommensverlust auszugleichen. Welchen Grund hätte der GKV denn dann überhaupt noch, den Hebammenhilfevertrag zu verändern, wenn wir für den eigentlichen Tarifpartner einspringen? Das kann nicht das Ziel sein. Unser Ziel muss es sein, uns für die Hebammen und die Veränderung dieses Hebammenhilfevertrags einzusetzen - und nicht auf langwierige Evaluationen zu warten. Danke.

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Harm Rykena AfD

Von der Schule zur Angstzone - zunehmende Gewalt und eine tatenlose Landesregierung

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schulen sollten ein Ort sein, an den man gerne geht: Schüler, Lehrer und auch die Eltern. So sollte es sein, doch so ist es nicht - nicht mehr jedenfalls. Das Problem hat dabei mehrere Facetten. Eine, vielleicht die wichtigste, ist Gewalt - Gewalt, ausgehend von Schülern, ganz gelegentlich auch von Eltern. Ein Beispiel dazu vom 29. Januar: Beim Streit unter Schülerinnen im friesischen Sande soll ein Mädchen Einblutungen ins Gehirn und Quetschungen an der Lunge erlitten haben. Die Quelle ist übrigens dpa Niedersachsen. Stellvertretend für den Zustand an vielen unserer Schulen werde ich einmal aus einem Text zitieren, der auf dem Portal von Statista im Dezember 2025 veröffentlicht wurde. Dort steht: Über 12 % der befragten Viertklässler an deutschen Grundschulen gab an, mindestens einmal in der Woche geschlagen zu werden. In ca. 17 % aller vierten Klassen machen über 20 % der Grundschulkinder mindestens einmal pro Woche Erfahrungen mit physischer Gewalt. Die Frage: „Fühlst du dich in deiner Schule vor Gewalt sicher?" beantworten ca. 17 % der befragten Kinder und Jugendlichen mit Nein. Und die Entwicklung macht nicht bei den Schülern halt. Eine Umfrage unter Lehrkräften aus dem Jahr 2024 ergab, dass 65 % von ihnen beschimpft, bedroht, beleidigt, gemobbt oder belästigt wurden. 35 % berichteten gar von körperlichen Angriffen. Und da wundert man sich, dass der Lehrerberuf trotz attraktiver Bezahlung nicht begehrt ist! Im Kultusministerium möchte man das Problem am liebsten gar nicht wahrhaben. Wie sonst ist es zu erklären, dass der Erlass zur Gewaltprävention bereits seit Dezember 2023 ausgelaufen ist und dass der neue Erlass, obwohl seit fast zwei Jahren angekündigt, immer noch nicht fertig ist? - Ja, aber es ist ja immer noch aktuell. Die Bekämpfung von Gewalt fußt eigentlich auf drei Säulen: Prävention, Intervention, Sanktion. Und was findet man davon im Entwurf zum neuen Erlass? Mehr Konzepte, mehr Dokumentation, mehr Meldeketten, mehr Abstimmung, mehr Bürokratie! Was dort nicht steht: ein verbindlicher Sanktionskatalog, klare Durchsetzungsrechte, wirksame Schutzmaßnahmen für akute Gefährdungslagen. Meine Damen und Herren, Prävention ist wichtig, aber Prävention ersetzt keine Intervention und erst recht keine Sanktion. Und diese letztgenannte Möglichkeit benötigen unsere Schulen dringend. Immer nur beschwichtigend auf die wenigen Intensivtäter unter den Schülern einzureden, wirkt nicht. Wenn immer nur angedroht wird: „Wenn du das noch mal machst, dann passiert etwas" und dann nichts passiert, führt das zu Autoritätsverlust. Wir fordern deswegen die Erarbeitung eines Sanktionskataloges, auf den die Schulen sich berufen können und mit dem sie bei Anwendung auch rechtlich abgesichert sind. Wie soll dieser Katalog aussehen? Das ist eine gute und schwierige Frage. Daran sollte sich eine Kommission setzen. Auch die Erziehungswissenschaft wäre da gefragt. Ein Gedanke wäre zum Beispiel, dass man auch die Eltern zur Verantwortung zieht, wenn es ihre Sprösslinge im Wiederholungsfall gar zu wild treiben. Ein Bußgeld könnte da eventuell Wirksamkeit zeigen. Dazu jedoch müssten erst die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Noch gar nicht haben wir über die Gründe der zunehmenden Gewalt gesprochen. Das ist der Elefant im Raum, um den vermutlich alle folgenden Redner einen Bogen machen werden. Ich spreche natürlich von der Massenmigration, die nach wie vor anhält - Stichwort „Familiennachzug". Aber solange man hier die Augen verschließt, solange werden wir keine funktionierenden Mittel finden, mit denen man der Lage Herr werden kann. Nur ein Problem, das man erkennt und vor allem auch benennt, kann gelöst werden. - Ich komme zum Schluss. Das Thema Gewalt an Schulen muss endlich dorthin, wo es hingehört, nämlich ganz vorne auf die Agenda. Dann das hoffe ich jedenfalls muss das Thema endlich so angegangen werden, dass der besorgniserregende Trend zu immer mehr Gewalt endlich umgekehrt werden kann. Gelingt das nicht, sind das schreckliche Aussichten - nicht nur für unsere Schulen, sondern für unsere ganze Gesellschaft. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Rykena. - Für die Fraktion der

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Thore Güldner SPD

Von der Schule zur Angstzone - zunehmende Gewalt und eine tatenlose Landesregierung

der Abgeordnete Thore Güldner. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist heute schon eine außerordentlich bemerkenswerte Aktuelle Stunde. Zumindest die Frage nach der Aktualität möchte ich hier mal in den Raum stellen. Sie reden von einem Erlass, der in Arbeit ist. Sie reden von Fällen, die im vergangenen Jahr passiert sind. Mit Aktualität hat das rein gar nichts zu tun. Wenn es Ihnen heute wirklich um aktuelle Themen gegangen wäre, hätten sich eigentlich ganz andere aufgedrängt wir hatten dafür eben ein ganz gutes Beispiel in der vorherigen Aktuellen Stunde: vielleicht ein Blick auf die internationale Lage, auf die wirtschaftlichen Herausforderungen, die sie mit sich bringt, oder vielleicht sogar noch naheliegender mal ein kritischer Blick in die eigene Fraktion, in die eigene Partei hinein. Zum Beispiel: Wie steht es denn eigentlich um Ihre Verwandtschaftsverhältnisse in der Landtagsfraktion und in Ihrer Mitarbeiterschaft? Wie steht es denn um die Nebentätigkeiten Ihres Landesvorsitzenden? Wie steht es denn um Ihre vermeintlichen schwarzen Kassen? Das wären doch mal aktuelle niedersächsische Themen gewesen, die die Leute hier interessieren würden. Stattdessen greifen Sie immer wieder in die gleiche populistische Mottenkiste. Schulen werden zu Angstzonen erklärt, Unsicherheit wird geschürt, und zwischen den Zeilen sind selbstverständlich wieder die anderen schuld: Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen, die nicht in Ihr völkisches Weltbild passen, Menschen, die anders aussehen, anders heißen oder für Sie unliebsam sind. Das ist nicht nur billig, ich finde das auch außerordentlich beschämend. Eigentlich lohnt es sich schon deshalb kaum, tiefer auf Ihr vermeintliches Thema einzugehen, denn es geht Ihnen ja nicht um Gewaltprävention, es geht Ihnen nicht um Schutzkonzepte, es geht Ihnen nicht um Schulsozialarbeit oder um psychologische Unterstützung. Nein, Sie ergötzen sich fast schon an jedem einzelnen Fall von Gewalt an Schulen, um daraus dann vermeintliches politisches Kapital zu schlagen. Das ist höchst unanständig. Und weil es uns mit dem Thema Gewaltprävention an Schulen im Gegensatz zu Ihnen wirklich ernst ist, lohnt ein kurzer Blick zurück, Herr Rykena, auf die Plenardebatte vom 20. November. Ich habe es mir aufgeschrieben: Das sind die Seiten 6573 bis 6579 im Stenografischen Bericht. Dort haben wir uns im Rahmen eines Antrags der CDU intensiv mit dem Thema Gewalt an Schulen beschäftigt. Wir tun das übrigens auch weiterhin in unserer Arbeit im Kultusausschuss; vielleicht sollten Sie da mal ein bisschen besser aufpassen. Denn klar ist natürlich: Jede Form von Gewalt, jede einzelne Tat ob körperlich, ob psychisch, ob digital ist völlig unabhängig davon, gegen wen sie sich richtet und von wem sie begangen wird, zutiefst zu verurteilen. Das gilt überall, aber an unseren Schulen natürlich in einem ganz besonderen Maße. Es lässt sich dennoch feststellen, dass die Kinder in der großen Mehrheit unserer Schulen ganz gewiss sicher sind. Gerade in diesen Schulen wird jeden Tag engagiert gearbeitet. Dort wird gut gelernt, und dort herrscht ein respektvoller Umgang miteinander. Diesen Schulen und auch den dortigen Lehrkräften und den dortigen Schülerinnen und Schülern wird man nicht gerecht, wenn man den Eindruck erweckt, an jeder Ecke lauere ein Gewaltproblem. Aber natürlich, liebe Kolleginnen und Kollegen und auch das haben wir in der Debatte am 20. November nicht verschwiegen gibt es Gewalttaten. Und ja, es gibt auch eine zunehmende Zahl an Gewalttaten. Das verschweigen wir nicht und nehmen wir selbstverständlich auch politisch in Angriff: mit einer Nulltoleranzstrategie bei Gewalttaten, mit einem neuen Gewaltpräventionserlass, mit mehr Schutz im Digitalen durch klare Handreichungen für unsere Schulen, übrigens auch mit Sanktionsinstrumenten die haben wir heute schon, mit mehr personellen Ressourcen für unser System oder mit der Qualifizierung zur Stärkung der mentalen Gesundheit in unseren Schulen, um Angst- und Gewaltpotenziale schon frühzeitig abzubauen. Das alles sind Dinge, die wir hier am 20. November in einer intensiven Debatte bereits besprochen haben. Ihr Erkenntnisgewinn müsste wenn Sie denn zugehört hätten also eigentlich relativ hoch sein. Wir sind dran an den Themen, wir sind dran am Kampf gegen Gewalt an unseren Schulen. Wir nehmen Gewalt an unseren Schulen natürlich nicht auf die leichte Schulter. Wir sind dankbar für den Einsatz, der schon heute großartigerweise an unseren Schulen tagtäglich geleistet wird, und werden jetzt auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Anzahl an Gewalttaten an unseren Schulen signifikant zu senken. Dafür brauchen wir aber weder Ihre beschämenden Zuspitzungen noch diese skurrile Aktuelle Stunde. Vielen Dank.

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Ulf Prange SPD

Subsidiäre und korporative Kulturpolitik stärken - Bürgerkultur statt Soziokultur

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schülke, ich bin ganz froh, dass ich einen anderen Kulturbegriff und ein anderes Kulturverständnis habe als Sie. Sie beschreiben da ja Dinge, die in keiner Weise mit der Realität in diesem Land in Einklang zu bringen sind. Ich will das mal mit einem Zitat von Adorno einordnen, der gesagt hat: „Kunst ist die gesellschaftliche Antithesis zur Gesellschaft". Ich glaube, darum geht es: um einen Raum, in dem Menschen ihre Ideen ausdrücken, ihre Erfahrungen teilen und ihre Gesellschaft hinterfragen können. Das haben wir gestern, glaube ich, ganz schön erlebt. Hier vor dem Landtag waren alle niedersächsischen Kulturverbände und haben noch einmal dafür geworben, dass Kultur mit Geld natürlich und mit guten Rahmenbedingungen ausgestattet wird, haben aber auch dafür geworben, dass es diesen Zusammenhang zwischen Demokratie und Kultur gibt, dass beide sich brauchen und sich wechselseitig stärken. Das war ein sehr schönes Zeichen. Daran anknüpfend ist, glaube ich, noch einmal festzustellen, dass diese kulturelle Freiheit, die wir in diesem Land haben, unsere Gesellschaft stärkt. Das ist auch sehr wichtig. Eine Gesellschaft, die Kultur einschränkt, beginnt ihre Freiheit zu verlieren. Das ist ja das, was Sie wollen. Sie greifen die Kultur an und versuchen, Kultur neu zu sortieren in Bürgerkultur auf der einen Seite und Soziokultur auf der anderen Seite. Erst mal funktioniert Kultur nicht in diesen Kategorien, und das ist auch nicht die Realität in diesem Land. Sie haben vor einigen Monaten, als Sie diesen Antrag eingebracht haben, erlebt, dass Ihnen in der ganzen Breite Kulturinitiativen und ‑organisationen von der Soziokultur bis zur sogenannten Hochkultur ganz deutlich in offenen Briefen gesagt haben, dass sie sich nicht von Ihnen spalten lassen. Das ist genau das, was gut in diesem Land ist, nämlich dass Kultur über Sparten, über Kulturformate hinaus zusammenarbeitet. Das ist eine ganz wichtige Entwicklung in diesem Land, weil das den Zusammenhalt stärkt. Überall dort, wo Menschen zusammenkommen ob das auf großen Bühnen oder in kleinen Kulturzentren ist, ob das in Museen oder Jugendprojekten ist, ob das in Städten oder im ländlichen Raum ist, sind das genau die Begegnungsorte, die wir brauchen. Gerade die Soziokultur, die Sie mit diesem Antrag ansprechen, schafft diese Orte. Wir alle kennen den Gedanken „Kultur für alle" aus den 70er-Jahren, der genau das aufbrechen wollte: eben nicht Kultur für einige wenige, nicht Kultur nur für diejenigen, die sich teure Tickets leisten können, sondern Kultur als gemeinsamer Raum, an dem alle teilhaben können. Das ist doch eine schöne gesellschaftliche Vision! An der Soziokultur gibt es noch etwas, das man herausstellen muss: Sie tragen Kultur in die Fläche, wenn sie im Land unterwegs sind. Natürlich haben wir in Orten wie Hannover, Oldenburg oder Braunschweig die großen Leuchttürme der Kultur, ob Staatstheater oder Landesmuseen. Aber wenn ich auch in einem Flächenland wie Niedersachsen Kulturangebote vor Ort bei den Menschen machen will, ist es doch ganz wichtig, dass es diese Orte gibt. Es sind ganz oft soziokulturelle Zentren, die diese Angebote machen. Dort gibt es Konzerte, Ausstellungen, Theaterprojekte, Workshops und Raum für Begegnung. Das stärkt nicht nur den Zusammenhalt, sondern erhöht auch die Attraktivität dieser Orte. Zusammenfassend kann man sagen: Dieser Antrag verkennt jegliche Realität im Land und ist ein Angriff auf Teile der Kulturpolitik. Aber er ist mehr. Er will einfach Gesellschaft spalten. Diesen Wunsch, Kultur in „erwünscht" und „nicht erwünscht" zu sortieren, haben wir vor vielen Jahren in diesem Land erlebt. Das ist der Anfang. Wenn man Kultur angreift, wenn man die Kulturfreiheit, die auch im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung abgesichert ist, infrage stellt, dann wird man irgendwann die Pressefreiheit einschränken und, und, und. Wehret den Anfängen, muss man da ganz deutlich sagen. Dieser Antrag entlarvt Ihr Demokratieverständnis, er entlarvt Ihr Kulturverständnis und ist brandgefährlich. Aber da kann ich Ihnen noch einmal Heinrich Böll entgegenhalten, der gesagt hat: Kunst muss nicht gefallen, sie muss etwas zu sagen haben. Das haben das nehme ich zumindest als jemand wahr, der an vielen Kulturveranstaltungen in diesem Land teilnimmt unsere Kulturschaffenden, und das ist gut so. Deshalb sind die Kultur und die Freiheit der Kunst in diesem Land geschützt. Demokratie braucht Räume, in denen Menschen frei denken, frei diskutieren und frei gestalten können. Das werden wir mit aller Kraft verteidigen. Wir verteidigen eine Kulturpolitik, die Menschen zusammenbringt, statt zu spalten. Wer Kultur spalten will wie Sie, hat nicht verstanden, was Kultur ist. Ihren Antrag werden wir deswegen ablehnen. Vielen Dank.

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Verena Kämmerling CDU

Statt günstiger erneuerbarer Energie aus Niedersachsen - mit Ministerin Reiche in die Kostenfalle von Gas und Öl

Bitteschön, Frau Kollegin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Kollenrott, wer am lautesten schreit, hat nicht unbedingt recht. Ich darf Ihnen gratulieren, dass Sie in der Bundeswirtschaftsministerin Reiche offensichtlich ein Feindbild gefunden haben, dem sie alles Mögliche vorwerfen können. Fakt ist aber, dass die Bundeswirtschaftsministerin den Scherbenhaufen aufräumen muss, den Ihr Wirtschaftsminister Robert Habeck hinterlassen hat. Die Überreste aus drei Jahren Ampelregierung mit einem grünen Wirtschaftsminister sind doch dramatisch: ein ideologisch durchgezogener Atomausstieg, obwohl sich die geopolitischen Rahmenbedingungen durch den Ukraine-Krieg völlig verändert hatten Einen Moment, Frau Kämmerling! Sie fahren erst fort, wenn hier wieder Ruhe eingekehrt ist. Jetzt können Sie fortfahren! ‑ eine Fehlsteuerung der Energiewende, die den Ausbau der Erneuerbaren nicht an installierter Leistung, sondern an Flächenzielen ausgerichtet hat, ohne Rücksicht auf ausreichende Netz- und Speicherkapazitäten, und ein von vorne bis hinten vermurkstes Gebäudeenergiegesetz, das den Zugriff des Staates in jeden privaten Heizungskeller zementieren wollte. Und gerade die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz hat doch die Menschen im Land in Angst und Schrecken versetzt. Der Absatz an Gasheizungen stieg sprunghaft an. Insbesondere ältere Hauseigentümer haben befürchtet, wegen der notwendigen Umrüstung ihrer Heizungen und damit verbundener Sanierungsmaßnahmen überhaupt keine Kredite mehr zu bekommen und im schlimmsten Fall das Eigenheim, das als Altersvorsorge gedacht war, aufgeben zu müssen. Mieterinnen und Mieter hatten die Sorge, dass die Maßnahmen zu erheblichen Mietsteigerungen führen würden. Das ist die Politik der Grünen! Sehr geehrte Damen und Herren, es ist vollkommen richtig, dass die neue Bundesregierung diese Fehlsteuerungen jetzt Schritt für Schritt beendet, angefangen mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Pläne dazu zeigen insbesondere eines: Es gibt endlich wieder Zutrauen und Vertrauen in die Eigenverantwortung der Menschen in diesem Land. Oder meint denn irgendjemand hier im Raum, dass die Hauseigentümer in Deutschland so dämlich sind, auf Gasheizungen zu setzen, wohl wissend, dass sich dieser Energieträger in Zukunft immer weiter verteuern wird? Das Gegenteil ist doch der Fall: Eigentümer entscheiden sich bereits heute mehrheitlich für Wärmepumpen oder für Fernwärmeanschlüsse. Und deshalb ist es auch richtig, dass sich die Bundeswirtschaftsministerin zur Förderung von Wärmepumpen, effizienten Gebäuden inklusive Sanierung und zum Ausbau der Bundesförderung von effizienten Wärmenetzen bekennt. Frau Kämmerling, da Sie gerade eine Pause einlegen: Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Volker Bajus zu? Nein, ich möchte zu Ende ausführen. Bitteschön, das dürfen Sie! - Frau Schendel, das ist die Entscheidung der Abgeordneten hier vorne. Fahren Sie fort, Frau Kämmerling! Dazu gehört auch, dass der Verbraucherschutz und die Preistransparenz der Fernwärme verbessert werden. Genau das soll in einem neuen Wärmepaket geregelt werden. Letzten Endes ist auch die Technologieoffenheit durch die Einführung einer Grüngas- bzw. Grünölquote ein Gewinn für die Menschen. Denn in Mehrfamilienhäusern wäre die Umsetzung der 65‑%-Regelung beim Umbau von Heizungsanlagen schwierig oder gar nicht möglich. Diesen Hinweis haben wir aus dem Handwerk immer wieder bekommen. Ähnliches gilt für den ländlichen Raum, wo in den allermeisten Fällen kein Fernwärmenetz in Sicht ist und sich viele ältere Gebäude kaum auf einen Stand sanieren lassen, der eine Versorgung über die Wärmepumpe erlaubt. Die geplante Technologieoffenheit in Verbindung mit einer verbindlichen und ansteigenden Bioquote hilft genau hier und stärkt gleichzeitig sukzessive unsere heimischen Energiepotenziale, gerade mit Blick auf die Biogaserzeugung in Niedersachsen. Ziel bleibt es nämlich das haben ja auch die Koalitionäre in Berlin verkündet, die Klimaschutzziele einzuhalten und eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu erreichen, die für die Menschen im Land bezahlbar ist. Nur so kann die Akzeptanz für den Umbau der Energieversorgung insgesamt wiederhergestellt werden. Und gerade diese Akzeptanz braucht es doch, wenn wir die politische Mitte stärken und die Angstmacher von ganz rechts und ganz links schwächen wollen. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten eigentlich auch die Grünen verstehen. Vielen Dank.

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Thore Güldner SPD

Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität fördern - Niedersachsens und Deutschlands Landwirtschaft vor Agrarimporten von zum Teil fraglicher Qualität schützen!

Genau, es steht nicht Frau Logemann hier vorne. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Redebeitrag der AfD wird mal wieder ein Zerrbild der landwirtschaftspolitischen Realität und vor allem auch ein Zerrbild der tatsächlichen Herausforderungen der niedersächsischen Landwirtschaft gezeichnet, das Ganze natürlich nach dem altbekannten AfD-Konzept „Grenzen hoch, Märkte zu und vor allem ordentlich Misstrauen säen". Dabei stützen Sie das haben Sie gerade auch gemacht Ihre Argumentation im Kern auf den Selbstversorgungsgrad, als sei diese Kennziffer alleine dafür entscheidend, ob wir künftig noch genug Lebensmittel in den Kühlschränken haben. Spoiler: Ist sie nicht. Und weil Sie wissen, dass das noch lange nicht reicht, kapern Sie den Begriff der Ernährungssouveränität und verdrehen ihn zu einem nationalen Abschottungsprogramm. Dabei tun Sie so, als könne man in einem verflochtenen Binnenmarkt einfach die Rollläden runterlassen und wäre damit in irgendeiner Form irgendwie sicherer unterwegs. Dabei ist doch, Gott sei Dank, genau das Gegenteil richtig. Niedersachsen ist stark, weil es exportiert, Niedersachsen ist stark, weil es eingebunden ist, weil es Teil eines funktionierenden europäischen und internationalen Marktes ist. Und, meine Damen und Herren von der AfD, weil Sie offenbar selbst spüren, dass Ihre Abschottungsfantasien argumentativ auf tönernen Füßen stehen, legen Sie in Ihrem Antrag auch noch das nach, was natürlich nie bei einer AfD-Rede fehlen darf: das große Angstszenario. Sie führen Corona an, die Blockade des Suezkanals, weltweite Konflikte, den Krieg in der Ukraine Sie erwähnen natürlich nicht, wer der Aggressor im Krieg in der Ukraine ist; ganz typisch für die AfD, Sie reihen diese Ereignisse aneinander und suggerieren: Seht her, unser Land steht am Abgrund, die Krisen dieser Zeit führen dazu, dass wir bald nichts mehr auf dem Teller haben. Damit verschweigen Sie, dass gerade in diesen von Ihnen selbst benannten Krisen bei allen realen Belastungen und Herausforderungen, die diese mit sich brachten und bringen die Ernährungssicherheit in Deutschland nicht an einem einzigen Tag gefährdet war oder aktuell gefährdet ist. Keine komplett leeren Kühlschränke, keine leeren Regale im Supermarkt, keine strukturelle Mangellage, kein Zusammenbruch der Versorgungs- und Logistikketten - unser System hat gehalten. Und ich verspreche Ihnen eines: Es wird halten, egal, wie sehr Sie sich das Gegenteil wünschen. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist es ja, worum es der AfD in Wirklichkeit geht. Jede Krise ist für Sie ein willkommenes Instrument, um das Narrativ vom scheiternden Staat zu bedienen. Sie zeichnen das Bild einer Überflutung durch Importe, obwohl Schutzklauseln greifen, Sie reden von fragwürdiger Qualität, obwohl es strenge Kontrollen und Standards gibt, Sie stellen Handelspartner unter Generalverdacht und untergraben damit auch das Vertrauen in sie. Herr Dannenberg, Sie mögen sich hier noch so sehr als fachkundiger Praktiker, als vermeintlicher Anwalt der Landwirte und als vermeintlicher Retter der niedersächsischen Agrarpolitik inszenieren - Sie sind es nicht, Sie werden es nicht, und die überwiegende Mehrheit der Landwirte in Niedersachsen weiß zum Glück, dass die AfD-Politik eine Gefahr für die niedersächsische Agrar- und Ernährungsindustrie ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Dannenberg, im Gegensatz zu Ihnen sprechen wir mit den Fachleuten. Ich war nämlich im Gegensatz zu Ihnen gestern Abend auf dem Parlamentarischen Abend des Genossenschaftsverbandes Weser-Ems - eine ganz nette Runde, über den Hauptredner kann man streiten, das ist aber nicht das Thema. Denn viel entscheidender als dieser Auftritt war gestern das Thema des Parlamentarischen Abends, denn auch dort ging es um die Frage der Ernährungssicherheit in unserem Land. Und was sagten die Fachleute, was stand im Papier, das dort veröffentlicht wurde? Was sagen die Praktiker der Genossenschaften, also diejenigen, die tagtäglich hier in unserem Land Versorgung und Wertschöpfung organisieren? Kein Wort von Protektionismus, kein Ruf nach Abschottung, keine Autarkie-Fantasien! Stattdessen: Schutz kritischer Infrastruktur, soziale Sicherung, damit die Menschen sich Ernährung auch leisten können, bessere Koordination und Diversifizierung von Lieferketten, Resilienz durch Organisation, nicht durch Isolation. Das sind die echten Prioritäten derer, die sich auskennen. Wenn Sie mir schon nicht glauben, dann sollten Sie zumindest auf sie hören. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihren Antrag braucht es deshalb nicht. Deswegen, Sie haben es schon richtig festgestellt, werden wir ihm natürlich auch nicht zustimmen. Er kommt übrigens auch zur falschesten Zeit überhaupt. Während Sie einfache Parolen formulieren, stehen die Menschen in diesem Land vor ganz anderen Fragen: gestiegene Lebensmittelpreise, der Kampf um faire Erzeugerpreise, die Frage nach gesunder und ausgewogener Ernährung zu bezahlbaren Preisen. Diese Fragestellungen werden aber nicht durch nationale Alleingänge gelöst, sondern durch faire Markregeln, Transparenz in der Preisbildung und eine Politik, die europäische Verantwortung übernimmt, statt sie zu diskreditieren. Genau deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab und arbeiten weiter zusammen mit den demokratischen Fraktionen auf den verschiedensten Ebenen an einer soliden Agrarpolitik: hier in Niedersachsen, in Berlin und gemeinsam auch mit den europäischen Kolleginnen und Kollegen. Herzlichen Dank, Herr Kollege. - Die nächste Wortmeldung kommt

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Kirsikka Lansmann SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Ich denke, das war Ihnen noch nicht bewusst. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Ramdor. Das ist uns sehr wohl bewusst. Ich selbst war schon an dieser Schule zu Besuch, und die Schule steht auch in engem Austausch mit der Kollegin Retzlaff. Wir stehen also im Austausch, um genau diese Feinheiten noch während des Beratungsprozesses zu klären - vor der Einbringung war das nicht mehr möglich. Aber das Thema ist uns sehr bewusst. Wir arbeiten daran, dass es am Ende eine tragfähige Lösung gibt. Aber nochmal vielen Dank für den Hinweis! Kommen wir zur Oberstufenreform:

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Thordies Hanisch SPD

Statt günstiger erneuerbarer Energie aus Niedersachsen - mit Ministerin Reiche in die Kostenfalle von Gas und Öl

Ich habe nur noch 49 Sekunden auf der Uhr. Ich habe das im Blick. Fahren Sie fort! Super, danke. Aber jetzt zurück zum Thema: Es gibt Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz des Bundes. Ich würde hier eigentlich lieber über Dinge diskutieren, die wir landespolitisch bearbeiten können, und hier im Landtag mitteilen, warum wir das machen und wie unsere Lösung aussieht. Aber nun gut. Also zu den Eckpunkten des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Die sehen bisher vor, dass Öl- und Gasheizungen zwar eingebaut werden dürfen, diese aber ab 2029 mit 10 % klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden müssen. Diese Quote wird dann gesteigert. Es ist noch nicht ganz klar, wann das Ende naht, aber ich nehme mal an, bis 2045; denn dann wollen wir klimaneutral sein. Das heißt, dann muss auch komplett oder zumindest zu großen Teilen umgestellt worden sein. Weiterhin bleiben im Übrigen die EU-Vorgaben für Neubauten ab 2030 bestehen. Ab 2030 müssen also in allen Neubauten CO2-arme oder klimaneutrale Heizungen eingebaut werden, beispielsweise Wärmepumpen, Fernwärme- oder Biomasseheizungen. Darüber kann sich auch ein Bundesgesetz nicht hinwegsetzen, und das wird es auch nicht tun. Die bisherige Förderung auch für Wärmepumpen bleibt bis mindestens 2029 bestehen. So weit in etwa die Sachlage, wie sie in den Eckpunkten dargestellt ist. Der Plan ist, dass das Gesetz im Sommer in Kraft tritt. Nun aber zum eigentlich Politischen: Den Leuten zu vermitteln, dass Gas- oder Ölheizungen für alle eine Lösung wären, die auf Dauer umsetzbar und bezahlbar wäre, funktioniert nicht. Wenn sich heute die Mehrzahl der Hausbesitzer dazu entscheidet, Gas- oder Ölheizungen einzubauen, werden wir weder genügend Biogas noch Rapsöl oder Altspeisefette haben, um den Bedarf der klimaneutralen Beimischung zu erfüllen. Das ist genauso wie mit den E-Fuels, die es auch niemals in ausreichender Menge für die breite Massenanwendung geben wird. Das kleine Einmalseins der Wirtschaft sagt: hohe Nachfrage, knappe Güter, steigender Preis. So etwas gab es auch schon mal mit den Pelletheizungen Betroffene werden sich daran erinnern: Da dachte man, dass das wahnsinnig günstig ist, dann stieg die Nachfrage, und am Ende waren Pelletheizungen für die Verbraucherinnen nicht mehr so günstig. Und eins steht auch fest: Der Preis für Gas und Öl wird mit dem ansteigenden CO2-Preis auch weiter ansteigen - mal davon abgesehen, dass wir dabei immer auf Importe aus anderen Ländern angewiesen und gerade wieder ganz aktuell auch preislich von der weltweiten sicherheitspolitischen Lage abhängig sind. Das ist bei deutschem Wind- und Sonnenstrom übrigens anders. Öl und Benzin werden wir in Deutschland, glaube ich, nicht in verfügbaren Mengen produzieren können. Das muss die Politik besser gesagt: die Wirtschaftsministerin Katherina Reiche den Leuten jedenfalls auch sagen, sonst laufen wir Gefahr, dass etliche Menschen dank Aussagen wie der des CSU-Landesgruppenchefs Alexander Hoffmann Klimaschutz muss Spaß machen meinen, dass die Entscheidung, die sie heute treffen, keine Auswirkungen auf ihre finanziellen Belastungen in der Zukunft hat. Die SPD steht jedenfalls klar dafür, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz nicht auf Kosten von Mieterinnen und Mietern gehen darf. Unser Bundesfraktionsvorsitzender Matthias Miersch steht zu klaren Regeln, verlässlichen Förderungen und einem starken Mieterschutz. Und wir müssen aufpassen, dass es im Bereich der Wärmepumpen nicht zu einer Wiederholung der Altmaier-Delle kommt: Mit der von Altmaier reduzierten PV-Stromvergütung kamen der Einbruch des Marktes um 90 %, die Abwanderung von Produzenten und Pleiten in mittelständischen Betrieben. Die Arbeitsplätze in diesem Bereich schrumpften damals um zwei Drittel und entstanden anderswo. Und wo entstanden sie? Sie entstanden in China. China setzt massiv auf erneuerbare Energien und hat da auch unseren technologischen Vorsprung aufgeholt. Sie setzen auch noch auf Elektromobilität und haben eine riesige Wirtschaftskraft in diesem Bereich. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass unsere Wirtschaft zukunftsfähig ist, unsere Arbeitsplätze sicher sind und die Arbeit ordentlich bezahlt wird, damit unsere Wirtschaft wachsen kann. Deswegen muss feststehen, dass wir Vorreiter klimafreundlicher und am Ende auch bezahlbarer Technologie sind, um unsere Wirtschaft in die Zukunft zu führen und weltweit gefragte und zukunftsfeste Technologien zu entwickeln. Viessmann, Vaillant, Bosch und Stiebel Eltron produzieren alle Wärmepumpen in Deutschland, die wir früher oder später als günstigere Form der Heizung in vielen Häusern sehen werden. Es liegt an uns, dieses Know-how und diese Wirtschaftskraft jetzt hier im Land zu halten, damit sie nicht auf der Strecke verloren gehen, uns andere nicht überholen und wir diese Technologie dann wieder importieren dürfen. Vielen Dank.

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Pascal Leddin GRÜNE

Für eine spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft: Verdoppelung der Agrardieselrückerstattung

Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Herr Dannenberg, lassen Sie die Worte doch einfach mal auf sich wirken, mal so ganz in Ruhe! Lernen Sie noch ein deutsches Gedicht dazu, und sagen Sie Ihrem Parteivorsitzenden vielleicht, wie es heißt, dann kann er nächstes Mal auch eins aufsagen. Vielleicht sehen wir uns nächstes Mal wieder hier vorne, und ich schreibe noch ein Gedicht für Sie. Ich werde es vielleicht tun. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt aus der SPD-Fraktion.

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Alfred Dannenberg AfD

Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität fördern - Niedersachsens und Deutschlands Landwirtschaft vor Agrarimporten von zum Teil fraglicher Qualität schützen!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität fördern - Niedersachsens und Deutschlands Landwirtschaft vor Agrarimporten von zum Teil fraglicher Qualität schützen!" Ja, das Thema ist groß. Ist es den anderen Parteien hier im Hause zu groß oder zu unbequem? Immerhin werden die Altparteien diesen AfD-Antrag gleich ablehnen. Da Sie das natürlich nicht tun, bloß weil es ein AfD-Antrag ist, und es natürlich auch nicht an mangelndem Sachverstand liegen kann, nehme ich für einen Moment an, dass Sie die Thematik dieses Antrags entweder bewusst ignorieren oder der Meinung sind, diesem Problem sei doch bereits ausreichend entgegengewirkt. Schlüsseln wir das mal ein bisschen auf. Der AfD-Antrag besteht aus zwei Teilen. Der eine Teil: die Ernährungssicherheit. Wir leben in einem naturräumlichen Gunstraum für Landwirtschaft. Wir verfügen über die modernste Landtechnik und bestens ausgebildete Bauern. Wir sind in der Lage, unser eigenes Essen herzustellen. Und wenn man sieht, was alles so in der Welt los ist, sollten wir das unbedingt bewahren. Was erleben wir aber? Mehrere Jahre stand der EU-Markt für Getreideimporte aus der Ukraine weit offen - aktuell in gewissem Maße immer noch. Mit dem Mercosur-Abkommen sollen Hunderttausende Tonnen Fleisch und Zucker stark zollreduziert in die EU gelangen. Als wenn wir nicht selbst genug davon hätten! Unsere Versorgungsgrade liegen hier jeweils bei deutlich über 100% . Was bewirkt das? Nichts, sagen Rot, Grün und die CDU. Es seien ja nur 1 %, 2 % der gesamten gehandelten Fleischmenge. Doch, das hat eine Wirkung, sagen die AfD und nicht wenige Fachleute und Fachverbände. Schon ein paar Prozent über der bisherigen Angebotsmenge können einen Preis deutlich ins Rutschen bringen - so funktioniert halt Marktwirtschaft. Ob die spät ins Spiel gebrachten angekündigten Preiskontrollmechanismen der EU Preisrutsche verhindern können, darf mit einem Fragezeichen versehen werden. Die Rede ist von einer Eingriffsschwelle ab 5 % Importmengenüberschreitung bzw. Preisunterschreitung. Doch schon diese bis zu 5 %, die die EU tolerieren will, können im harten Kampf um Margen entscheidend sein. Märkte reagieren schnell und gnadenlos - zack, ist der Preis abgerutscht. Ergo: Dieser zusätzliche Import von Agrarerzeugnissen birgt ein beachtliches Risiko, dass unsere heimische Agrarerzeugung noch mehr unter Druck gerät und weiter abbaut. Und was einmal weg ist, kommt so schnell nicht wieder. Unsere Importabhängigkeit steigt, unsere Ernährungssicherheit sinkt - keine guten Aussichten in unsicherer werdenden Zeiten, meine Damen und Herren. Der zweite Teil meines AfD-Antrags: unsere Ernährungssouveränität. Was ist eigentlich alles so drin in dem Essen, was zum Beispiel aus Südamerika hierher gelangt? Dort werden Pestizide und Wachstumshormone eingesetzt, die in der EU wegen ihrer Gefährlichkeit schon lange verboten sind. Gerade vor ein paar Tagen ging die Meldung bei top agrar durch: 62 Tonnen brasilianisches Rindfleisch, mit dem Wachstumshormon Estradiol belastet, sind in den europäischen Handel gelangt. Guten Appetit alle miteinander! Es ist schon irre: Unsere heimischen Landwirte halten sich an die höchsten Standards, und dann müssen sie hier auf dem eigenen Markt vor der Haustür mit Erzeugnissen aus Drittländern konkurrieren, die diese Standards gar nicht erfüllen - von den viel schlechteren Arbeitsbedingungen und Sozialstandards anderswo ganz zu schweigen und vom Regenwald, der in Südamerika munter weiter gerodet wird, ebenfalls. Findet das hier irgendjemand fair? Ich weiß ja nicht, wer von den anderen Parteien gleich spricht. Herr Leddin von den Grünen, Frau Logemann von der SPD, Herr Moorkamp von der CDU, Frau Staudte für die Landesregierung: Wenn Sie gleich sprechen, geben Sie Antwort auf diese einfache, klare Frage: Findet es irgendjemand von Ihnen fair, unsere Landwirtschaft und unsere Verbraucher in diese Lage zu bringen? Schweigen. Schweigen, das passt. Das passt deshalb, weil Sie von den Altparteien sich um den Punkt „Was ist eigentlich an Inhaltsstoffen in den Agrarimporten drin?" in den Aussprachen im Ausschuss komplett gedrückt haben - kein Wort von Ihnen dazu; gucken Sie noch mal in den Protokollen nach. Aber diesen Antrag jetzt gleich wegstimmen, das können Sie ganz bestimmt - bemerkenswert. Nur zu, geben Sie vor den niedersächsischen Landwirten, vor den Fachverbänden und all denen, die sich um die Qualität dessen sorgen, was wir essen, gleich ein eindrucksvolles Zeugnis ab, wie Sie mit der Problematik umgehen. Ich stellte anfangs meiner Rede ja die Frage in den Raum: Ist es bei Ihnen das bewusste Ignorieren eines Problems, oder meinen Sie, es werde schon genug für die Lösung getan? Ich fürchte, es ist das Ignorieren - sehr schade. Herr Dannenberg, ich muss Sie kurz unterbrechen. Lassen Sie eine Zwischenfrage zu: von der Kollegin Frau Jensen? Ich würde gerne ausführen, Frau Präsidentin. Epilog: Sie von den Altparteien befinden sich damit leider auch in guter Gesellschaft des niedersächsischen CDU-Exportschlagers Ursula von der Leyen, ihres Zeichens EU-Kommissionspräsidentin. Gerade vor wenigen Tagen hat sie angekündigt, das Mercosur-Abkommen vorläufig in Kraft zu setzen. Ohne demokratische Legitimation wohlgemerkt; denn das EU-Parlament hat noch nicht final entschieden, sondern dieses Abkommen stattdessen zur Prüfung an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Herr Leddin, jetzt habe ich noch extra was für Sie: An dieser Stelle übrigens einen herzlichen Dank an die Grünen im EU-Parlament, die mehrheitlich ebenfalls für diese gerichtliche Überprüfung gestimmt haben! Vielleicht nehmen sich die niedersächsischen Grünen hier im Hause ja auch mal ein Beispiel daran. Die nationalen Parlamente der EU hingegen werden gar nicht erst nach ihrem Votum zu Mercosur gefragt, weil durch die Herauslösung des Handelsteils aus dem Gesamtabkommen hierzu nur die EU-Ebene abstimmen soll. Jeder möge für sich selbst entscheiden, wie demokratisch diese Winkelzüge in der Gesamtbetrachtung am Ende noch erscheinen. Wir von der AfD stehen jedenfalls dafür, dass solch eine wichtige Entscheidung nicht im Alleingang und auch nicht mal vorläufig getroffen wird von einer Altparteien-Kommissionspräsidentin, die nicht mal direkt von den Bürgern gewählt worden ist, sondern wir wollen, dass stets die gewählten Parlamente das letzte Wort haben. So geht Demokratie! Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt aus der SPD-Fraktion.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Von der Schule zur Angstzone - zunehmende Gewalt und eine tatenlose Landesregierung

Bitteschön, Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, in diesem Haus sind wir uns alle einig, dass jede Gewalttat sei es an der Schule oder auch woanders eine zu viel ist und dass wir jeder Form von Gewalt entschieden entgegentreten müssen. In der Tat hatten wir gerade in und nach der Corona-Pandemie eine gesellschaftliche Entwicklung, in der ein Anstieg von Gewalt zu beobachten war. Ich kann aber berichten, dass wir positive Trends sehen: dass die Gewalt wieder auf das Niveau vor Corona zurückgeht. Das ist erst einmal eine positive Entwicklung. Trotzdem ist vollkommen klar, dass die Art und die Massivität der Gewalt, die teilweise zutage tritt, erschreckend ist und dass wir hierfür Antworten brauchen. Insofern ist, glaube ich, deutlich, dass wir das nicht hinnehmen können. Ich möchte betonen, dass wir als Kultusministerium der Gewalt an Schulen sehr aktiv entgegentreten und dass von Untätigkeit, Herr Rykena, hier überhaupt keine Rede sein kann. Ich möchte an dieser Stelle zuerst einmal sagen: Ganz entscheidend ist so wird das an unseren Schulen gelebt, dass es keine Toleranz gegenüber Gewalt gibt, sondern, im Gegenteil, unmittelbar pädagogische, aber auch Ordnungsmaßnahmen greifen. Es gibt hier einen ganzen Werkzeugkasten, aus dem sich die Schulen bedienen. Vollkommen klar ist auch, dass jedwede Straftat konsequent zur Anzeige gebracht wird. Auch hier fahren Schulen eine Nulltoleranzstrategie. Ich will aber auch darauf hinweisen, dass die Gesellschaft der Erwachsenen mit ihrer Verrohung, mit Entgleisungen in Debatten und mit persönlichen Anfeindungen, zum Beispiel in den sozialen Netzwerken, gerade kein gutes Vorbild für junge Menschen ist, wenn es darum geht, respektvoll und anständig miteinander umzugehen. Da sollten sich einige in diesem Haus auch mal an die eigene Nase fassen und sich überlegen, wie sie wirken. Sie haben den Gewaltpräventionserlass angesprochen. Mit der Weiterentwicklung dieses Erlasses gerade auch vor dem Hintergrund neuer Gewaltphänomene haben wir uns eine riesige Aufgabe vorgenommen. Uns ist dabei wichtig, dass die Gewaltprävention verbindlich, praxisnah und ressortübergreifend funktioniert. Wir haben dazu eine sehr umfangreiche Anhörung durchgeführt, die sehr viel Stellungnahmen ergeben hat, weil dieses Thema die Verbände in jedem Ressort unmittelbar betrifft und bewegt. Insbesondere die Verzahnung von Jugendhilfe, Polizei und Justiz, die Definition klarer Meldeketten und der Interventionsleitfaden wurden begrüßt. Kritisch wurde darauf hingewiesen, dass der Erlass zu viele Dokumentationspflichten vorsieht. Ich bin geneigt, dem nachzugeben, möchte aber auch deutlich sagen: Wenn ich das tue, dann müssen Sie sich nicht wundern, wenn ich auf Anfragen antworten muss, dass ich Ihnen nicht sagen kann, wie sich die Gewalt an den einzelnen Schulen entwickelt, weil ich nicht danach frage. Bürokratieabbau und Wissen beißen sich gelegentlich. Insofern müssen wir das an dieser Stelle abwägen. Ich will deutlich sagen: Der Interventionsleitfaden wird genau solche Wege beschreiben, wie Sie sie sich wünschen. Aber er wird kein Katalog nach dem Schema F für Sanktionen sein: einmal geschlagen - zweimal nachsitzen. So läuft die Welt an dieser Stelle einfach nicht. Denn Sie selber haben es angedeutet jede Schülerin und jeder Schüler funktioniert anders und braucht eine andere Herangehensweise. Insoweit nähern wir uns diesem Thema sehr stark über die Praxis und über gute Modelle, über eine sinnvolle Umsetzung der Intervention. In einem Punkt will ich Ihnen, Herr Rykena, widersprechen: Die Präventionskonzepte gehören unmittelbar dazu. Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie hier so tun, als seien sie ein bisschen Flower-Power am Rande. Ich möchte Ihnen ganz deutlich sagen: Die beste Gewalttat ist die, die wir verhindern, bevor sie entsteht. Insofern ist Prävention wirklich der Schlüssel zur Eindämmung der Gewalt. Denn keine Ordnungsmaßnahme wird dazu beitragen, dass eine Gewalttat am Ende nicht entsteht. Mir ist wichtig, an dieser Stelle nicht nur Gewalt unter Schülern, sondern auch Gewalt gegen Lehrkräfte intensiv zu thematisieren. Wir nehmen wahr, dass Lehrkräfte oft nicht wissen, wo sie Hilfe bekommen und wie sie unterstützt werden können. Auch hier ist es entscheidend, für Klarheit zu sorgen. Denn wir haben breite Angebote auch und gerade für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch die Regeln zur Handynutzung tragen meines Erachtens dazu bei, dass Schulen sich positiv entwickeln und einen rechtssicheren Rahmen bekommen. In den Bereich der Prävention fallen auch viele Maßnahmen für die psychische Gesundheit. Auf unserer Homepage www.jugendlichestaerken-niedersachsen.de finden junge Menschen und Eltern Hilfsangebote. Lehrkräfte können sich damit im Unterricht beschäftigen. Das Kultusministerium gewinnt selten Preise. Aber für unsere Ausbildung von mentalen Ersthelfern haben wir sogar einen Preis dafür gewonnen, dass wir uns diesem Thema so offensiv widmen. Wir haben, wie Sie wissen, die Schulpsychologie ausgebaut. Wir haben sehr erfolgreiche und schlagkräftige Kriseninterventionsteams, die immer dort tätig werden, wo es gerade brennt, und die Schulen unterstützen. Wir haben die Schulsozialarbeit ausgebaut. Wir intensivieren die Zusammenarbeit mit Jugendhilfe und Familienhilfe. Zu guter Letzt müssen wir auch an die Eltern appellieren. In der Regel haben Kinder, die zu Gewalt neigen, zu Hause Vorbilder. Die müssen hinterfragen, wie sie zum Verhalten ihrer Kinder beitragen. Zusammenfassend möchte ich sagen: Herr Rykena, es gibt bei diesem wirklichen Thema leider nicht die eine Lösung. Wenn es sie gäbe, hätten wir sie schnell umgesetzt. Aber glauben Sie uns: Wir mühen uns nach Kräften und haben dieses Thema ganz oben auf der Agenda. Vielen Dank.

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Christian Meyer

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Vielen Dank. - Herr Minister, bitteschön! Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Das Wort „Propaganda" hat die AfD ja eben benutzt. Ich finde, diese Anfrage zeigt, wie ernst die AfD den Naturschutz nimmt. Bei der Beantwortung Ihrer detaillierten Fragen zu Lebensräumen hören Sie nicht zu, Sie tuscheln, das interessiert Sie irgendwie nicht. Sie haben keine einzige fundierte Nachfrage zu diesen Zahlen oder zu den Lebensräumen gestellt, sondern haben nur Allgemeinplätze über die Bewertung von „Propaganda" gemacht. Sie haben versucht, Aspekte zu negieren, und sagen, dass es den Klimawandel nicht gibt. Es bleibt dabei: Man muss schon mit Fakten argumentieren - und das haben wir in dieser Antwort gemacht. Das mag Sie ein bisschen gelangweilt haben, aber ich kann Ihnen nur empfehlen: Lesen oder hören Sie noch mal die Antwort nach, die wir geliefert haben. Sie enthält viele differenzierte Informationen. Man muss halt differenzieren, weil es eben nicht die eine einfache Lösung gibt. Natürlich ist ein Offshore-Windpark erst mal auch ein Eingriff, aber er ist im Verhältnis zu vielen anderen Eingriffen ein deutlich geringerer Eingriff, und er dient am Ende auch dem Schutz des Wattenmeers. Das können Sie weiterhin gerne leugnen und irgendwie so drehen, als seien Sie die wahren Schutzpatrone des Wattenmeers. Ich sage nur: Die größte Gefahr ist, wenn man sich weiterhin als fossiler Arm von Putin oder von anderen betätigen will und das dann eben auch noch negiert. Sie haben ja sehr gelacht, als es um die russische Schattenflotte ging. Auch das spricht ja dafür, dass Sie den Schutz unseres Wattenmeers vor möglichen Ölkatastrophen nicht ernst nehmen. Es bleibt dabei: Immer mit Fakten und Wahrheit argumentieren, auch wenn es für einige vielleicht lästig ist. Vielen Dank, Herr Minister. - Die letzte Zusatzfrage aus

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Kirsikka Lansmann SPD

Streitfall BFS Dual - Ministerin verspielt weiter Vertrauen und Rückhalt

mal gucken, ob sie überhaupt zusätzliche braucht. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Kollege Fühner, eines muss ich klarstellen: Da haben Sie ein bisschen viel reinterpretiert. Kritisiert habe ich natürlich, wie manchmal mit Informationen umgegangen wird. Ich habe gesagt, dass man jetzt nicht bewerten soll, ob die BFS dual grundsätzlich gut ist, und dass wir Lösungen finden müssen. Nichtdestotrotz ist Rot-Grün die große Liebe. Danke schön.

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Uwe Dorendorf CDU

Für eine spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft: Verdoppelung der Agrardieselrückerstattung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich Ihren Antrag vor einiger Zeit gelesen habe, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, dachte ich mir: Den kenne ich doch irgendwoher schon. Und wissen Sie was? In gewisser Weise bin ich Ihnen sogar dankbar. Sie geben uns hier in schöner Regelmäßigkeit die Gelegenheit, an das zu erinnern, was wir als CDU auf Bundesebene bereits durchgesetzt haben. Klasse! Eines muss ich Ihnen lassen: Ihre Titelgebung ist wirklich bemerkenswert. „Für eine spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft": Das hat Klang. Das klingt nach Tatkraft, nach Engagement, nach jemandem, der für die Bauern kämpft. Aber dann liest man den Antrag genau, und man stellt fest: Das ist gar kein neuer Ansatz, sondern allenfalls ein Abklatsch. Geschätzter Kollege Dannenberg, in den beiden Ausschusssitzungen am 14. Januar und 4. Februar 2026 haben wir Ihren Antrag diskutiert. Sie wissen, dass die Bundesregierung die Agrardieselrückerstattung vollständig wiederhergestellt hat. Da bin ich Landwirtschaftsminister Alois Rainer, aber auch dem Bundesfinanzministerium und der Bundesregierung insgesamt sehr dankbar, dass sie Wort gehalten und geliefert haben. - Das ist angemessen. Vielen Dank. Ab 2026 erhalten Land und Forstwirte 21,48 Euro Steuervergünstigungen pro Liter Diesel. - Ich wollte nur mal hören, ob Sie zuhören, Herr Dannenberg. Das machen Sie. Das ist schön. - Ein durchschnittlicher Betrieb spart laut Bundesagrarministerium dadurch rund 2 790 Euro jährlich, abhängig von Größe, Bewirtschaftungsform und Verbrauch. Das bedeutet rund 430 Millionen Euro weniger Kosten pro Jahr für die Gesamtbranche. Das haben wir als CDU auf Bundesebene durchgesetzt, nicht Sie. Sie kopieren nur eifrig Bundesregierungsinitiativen, fügen minimal etwas hinzu, nennen es einen eigenen Antrag und stellen sich als Retter der Bauern dar. Das ist nicht Politik. Das ist parlamentarisches Recycling. Das haben Sie doch auch erst neulich bei der Verlängerung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im Sonderkulturanbau gemacht: Bundesinitiativen der CDU in Landesformat übersetzen, einen wohlklingenden Titel draufkleben, und fertig ist der populistische Aufschlag im Landtag. Das ist Ihr Geschäftsmodell, liebe AfD. Aber der Vollständigkeit halber müssen wir auch über die sprechen, die den Schaden überhaupt erst angerichtet haben. Vergessen wir nicht: Die ideologisch verbohrte ich wiederhole es noch mal: die ideologisch verbohrte Ampel hat vor gut zwei Jahren in einer heimtückischen Blitzaktion planlos, übergangslos, gnadenlos die Agrardieselrückvergütung mir nichts, dir nichts abgeschafft. Nicht nach sorgfältiger Abwägung, nein! Nicht nach Anhörung der Betroffenen, nein! Ohne Alternative für die Bauern, wie sie die Mehrkosten auffangen können! Die größten Bauernproteste seit Jahrzehnten waren die Folge - Bauern, die mit ihren Traktoren vor dem Brandenburger Tor stehen und Autobahnen lahmlegen. Und was gab selbst Ministerin Staudte im letzten Oktober zu? Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin: „Landwirtschaft braucht Planungssicherheit. Deswegen war das plötzliche Aus für die Agrardieselrückvergütung vor 2 Jahren problematisch." Wenn das selbst eine grüne Ministerin einräumt, dann zeigt das, wie gravierend der Fehler wirklich war. Das ist bei Ihnen nicht selbstverständlich, liebe Grüne. Euer Bundestagsabgeordneter Karl Bär behauptete neulich ganz lapidar, viele Betriebe kämen offensichtlich auch ohne Rückerstattung aus, weil ein Drittel der Bauern erst gar keinen Antrag stellt. Das ist blanker Unsinn, der die Realität kleiner Nebenerwerbsbetriebe und Waldbesitzer in Bayern mit Bagatellverbräuchen komplett ignoriert und die ahnungslose Arroganz der Grünen in Agrarfragen mal wieder perfekt zeigt. Wahr ist: Agrardiesel ist ein Baustein für Wettbewerbsfähigkeit. Aber er ist eben nur ein Baustein. Schaut man auf die anderen Herausforderungen der Landwirtschaft, dann ist das für Betriebe doch eher ein kleiner Posten als eine spürbare Entlastung. Die Realität in den Betrieben ist doch: Dünger wird teurer, Pflanzenschutz wird teurer, Saatgut wird teurer, Energie wird teurer, und Maschinen werden teurer. Die CO2-Bepreisung trifft die Betriebe zusätzlich. Die Erzeugerpreise sind dagegen teilweise auf dem Niveau von 2017/2018. Die Kosten sind gestiegen, die Erlöse sind gesunken, auf der Einnahmenseite fehlt es bei den Landwirten. So wichtig die Rückvergütung ist: Sie löst nicht alle Probleme. Ich möchte noch einen Gedanken hinzufügen, der mir persönlich wirklich wichtig ist. An den Kundgebungen in Berlin und anderen Teilen des Landes haben nicht nur Landwirte teilgenommen. Da standen Handwerker, da standen Spediteure, da standen Mittelständler. Alle leiden unter hohen Energie- und Kraftstoffpreisen. Ich empfinde es unabhängig davon, ob die Agrardieselrückerstattung nun verdoppelt, verdreifacht oder vervierfacht werden soll als zu wenig, wenn eine entsprechende Regelung nur für Landwirte getroffen wird, obwohl andere Wirtschaftsbereiche ebenfalls unter den gestiegenen Kraftstoffpreisen leiden. Lassen Sie mich deshalb klarstellen, wofür die CDU-Fraktion steht - ohne AfD-Blaufärberei. Erstens. Die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung ab 2026 war wichtig und richtig. Das haben wir auf Bundesebene durchgesetzt; dazu stehen wir. Zweitens. Weitere Entlastungsschritte müssen gesamtwirtschaftlich gedacht werden. Drittens. Niedersachsen als führendes Agrarland braucht eine strategische Agrarpolitik, keine Symbolanträge. Sie hingegen belassen es bei Symbolpolitik, stellen eine Forderung, deren Kern bereits erfüllt ist, und bleiben an den entscheidenden Stellen unkonkret. Ihr Antrag bleibt heute zentrale Antworten schuldig: kein Finanzierungsvorschlag, keine Differenzierung nach Betriebsgröße, keine Antwort auf Ungleichgewichte zwischen Bundesländern, wenn Niedersachsen alleine drauflegen würde. Das ist kein strategischer Gesamtansatz, nur Schall und Rauch unter wohlklingendem Titel. Wer wirklich für die Bauern kämpft, der liefert und kämpft nicht mit Anträgen, die schon erledigt sind, bevor die Tinte trocken ist. Die CDU-Fraktion lehnt diesen Antrag daher ab - nicht, weil uns die Landwirte egal wären, im Gegenteil! Wir lehnen ihn ab, weil wir ihnen gegenüber ehrlich sind und weil wir auf Bundesebene bereits das getan haben, was dieser Antrag nur zu fordern wagt. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und den Antrag der AfD abzulehnen. Herzlichen Dank.

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Djenabou Diallo Hartmann GRÜNE

Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

Vielen Dank, Herr Präsident. - Die AfD-Fraktion ist nicht nur menschenverachtend und eine Gefahr für unsere Demokratie. Es kommt hinzu, dass sie auch wirklich wirtschaftsfeindlich ist. Das muss man an dieser Stelle klar sagen. Sie sind wirtschaftsfeindlich. Sie kommen hier mit Zahlen und Daten, die nicht faktenbasiert sind, und das ist das Problem. Wer soll sich denn um die älteren Menschen in den Pflegeheimen kümmern? Und wenn Sie Ihre Remigrationspläne durchziehen: Was bedeutet das für unsere Krankenhäuser? Was bedeutet das für die Wirtschaft und die Unternehmen? Während Sie in Ihrer Bubble unterwegs sind und sich nicht wirklich mit den Dingen auseinandersetzen, weil Sie nur damit beschäftigt sind, Ängste zu schüren und Unwahrheiten zu verbreiten, landen bei mir viele Einzelfälle. Ich nenne Ihnen mal ein Beispiel. Ein fast 18-Jähriger, der super gute Noten hat, bekommt von Conti, einem der größten Unternehmen nicht nur in Niedersachsen, sondern weltweit, einen Ausbildungsvertrag angeboten. Aber unser Rechtsstaat verhindert, dass er seine Ausbildung antreten kann, weil er angeblich aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommt. Das ist wirtschaftsfeindlich! Ihr verhindert, dass Conti ausbilden kann und dass sich diese jungen Menschen um die wirtschaftliche Prosperität dieses Landes kümmern können! Das ist ein großes Problem. Sie sind wirtschaftsfeindlich und ein Problem für die Gesellschaft.

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Christian Meyer

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz und zur Aufhebung der Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften aus der Abwasserabgabe

Energie und Klimaschutz, Christian Meyer, gemeldet. Bitteschön, Herr Meyer! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie der lange Name schon ausdrückt, geht es hier um Aufhebungen, um Erleichterungen, um Vereinfachungen und um Entlastungen bei den Kommunen, aber auch insgesamt um eine Verbesserung bei der Umsetzung des Abwasserabgabengesetzes. Wir kommen hiermit einer langjährigen Forderung des Landesrechnungshofs nach, der sich in den letzten Jahren mehrfach für eine Zentralisierung ausgesprochen hat, um ein effizienteres, effektiveres Verwaltungshandeln, einen landesweit einheitlichen Gesetzesvollzug, eine rechtssichere Bearbeitung von Sonderfällen und auch einen rechtzeitigen Zahlungseingang im Haushaltsjahr sicherzustellen. Denn die Abwasserabgabe ist eine Landesabgabe, die in den Landeshaushalt fließt. Sie ist für Maßnahmen des Gewässerschutzes zweckgebunden und musste bislang von den unteren Wasserbehörden der vielen Landkreise bearbeitet und eingetrieben werden. Das sind oft sehr spezielle einzelne Fälle, für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter vor Ort vorgehalten werden müssen, um eine rechtmäßige Umsetzung des Abwasserabgabengesetzes sicherzustellen. Deshalb schlagen wir mit dem Gesetz jetzt die Zentralisierung des Vollzugs in einer Hand vor. Wenn die Einnahmen zum Land gehen und das möglichst einheitlich nach Landesregeln umgesetzt wird, dann soll es möglichst auch vom Land vollzogen werden. Wir entlasten sozusagen die Kommunen bei der Bearbeitung des Eintreibens, bei der Bearbeitung der Anträge, bei den Bescheiden und auch bei der rechtlichen Auseinandersetzung, wenn jemand den Abgaben nicht nachkommt oder dort Klärungsbedarf oder Ähnliches hat. Damit vermeiden wir Mindereinnahmen für das Land, die sonst nicht zweckgebunden für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte eingesetzt werden könnten. Deshalb soll die Aufgabe des Vollzugs durch die Gesetzesänderung auf den NLWKN, also auf unseren Landesbetrieb, übertragen werden. Dann kann landesweit einheitlich effizient sozusagen diese spezielle Aufgabenerledigung erfolgen. Das ist die wesentliche Änderung in diesem Gesetzentwurf. Ansonsten gibt es auch namentliche Änderungen, nämlich nicht mehr „Wasserbehörde", sondern „Behörde". Das ist auch eine Verkürzung. Wir nehmen auch verschiedene Anpassungen bei den Fristen vor, um auch dort einen einheitlichen Vollzug und eine Erleichterung zu haben. Insgesamt geht es darum, dass wir die Kommunen von dieser Aufgabe entlasten, die ansonsten dieses Spezialwissen vorhalten müssen. Wir kommen einer langjährigen Forderung des Landesrechnungshofs nach einem einheitlichen Vollzug nach, was auch im Interesse der Unternehmen liegt, die die Abwasserabgabe zahlen. Denn das Gesetz soll natürlich nicht 40‑mal unterschiedlich umgesetzt werden, sondern möglichst einfach. Dafür bringen wir diesen Gesetzentwurf ein. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Wir freuen uns auch, wenn wir diese kleine Herausforderung lösen, dass wir, wenn wir die Abgabe einnehmen, sie auch eintreiben und die rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Das erfolgt künftig in einer Hand und nicht mehr so wie jetzt, dass eine Vielzahl von Kommunen diese Aufgabe für das Land übernehmen muss. Deshalb entlasten wir an dieser Stelle auch die Kommunen. Vielen Dank, Herr Minister Meyer. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der CDU die Kollegin Verena Kämmerling. Bitteschön,

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Deniz Kurku SPD

Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

Zwischenfrage: vom Kollegen Kurku. Ja, sehr gerne. Herr Präsident! Lieber Kollege Uhlen, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Vorab eine ganz kurze Feststellung; ich leite dann sofort zur Frage über: Ich als Deutscher! finde es sehr schwierig, zu sagen, dass es eine deutsche Besonderheit sei, dass man hier so ein Anspruchsdenken an den Tag legt. Dagegen verwehre ich mich als Deutscher wirklich. Ich würde Sie gerne fragen, ob Sie, abgesehen von dem einen Beispiel, das Sie eben genannt haben, auch mit weiteren Menschen aus verschiedenen Ländern im Gespräch sind. Weil: Ich lerne auch in meiner Funktion für den Niedersächsischen Landtag sehr viele Menschen kennen, die sich sehr darüber wundern, dass sie nicht von Tag eins an mit dem Arbeiten beginnen können wie sie es aus ihren Herkunftsländern kennen und dass ihnen dann auch noch die Möglichkeit genommen wird, die Sprache zu lernen und, was ich noch viel wichtiger finde, eine Orientierung über unsere Kultur und unser Zusammenleben zu erhalten. Würden Sie das anders bewerten? Ganz herzlichen Dank für die Zwischenfrage,

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Lena Nzume GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Heute ist kein gewöhnlicher Tag. Heute ist wirklich ein sehr besonderer Tag, denn wir fangen mit der Beratung zur Novellierung des Schulgesetzes an. Ich danke der Kultusministerin und ihrem Team, den vielen Mitarbeitenden, die daran gearbeitet haben. Aber heute beraten wir nicht nur Paragrafen. Ja, wir beraten über Teilhabechancen. Ja, Herr Fühner, wir steigern die Bildungsgerechtigkeit. Ja, wir steigern die Teilhabe. Ja, wir steigern die Qualität. Ja, wir steigern das Wohlbefinden in der Schule. Das ist eine gute Nachricht. Und vor allem: Ja, wir steigern das Recht auf diskriminierungsfreie Bildung. Dafür bin ich sehr dankbar. Ich hätte mir in meiner Schulzeit wirklich gewünscht, das, was wir mit diesem Gesetz umsetzen wollen, zu erleben, und ich freue mich sehr auf die Beratung. Dieses Gesetz ist wirklich eine großartige Grundlage. Zugleich ist auch klar, dass wir natürlich auch das parlamentarische Verfahren starten und auch von unserer Seite noch Ideen und Anmerkungen einbringen werden. Ich freue mich darüber, dass es wirklich einen breit angelegten Austausch gab. Gute Bildungspolitik, so zeigt es die Kultusministerin, entsteht eben nicht im Elfenbeinturm, sondern im Dialog im Dialog mit den SchülerInnen, mit den Lehrkräften, mit den Eltern. Der parlamentarische Prozess beginnt, und ich freue mich ausdrücklich auf die Rückmeldungen von Verbänden und Organisationen. Mehr Demokratie an Schulen - das ist ein Versprechen. Wir halten unser Versprechen, Klassenvertretungen im Primarbereich und in den Förderschulen verbindlich einzuführen. Überall Klassenräte einzuführen, ist ein wichtiges Anliegen, damit SchülerInnen nicht nur theoretisch Demokratie lernen, sondern Demokratie fühlen, Demokratie erleben und diskutieren. Wir stärken die Schülervertretung auch im Hinblick auf die Geschäftsstelle des LandesschülerInnenrates. Das ist ein wichtiges Signal. Wichtige Signale sind aber auch digitale Sitzungsformate. Wir machen mit diesen digitalen Sitzungsformaten die schulischen Gremien rechtssicher. Das ist zeitgemäß und erhöht die Teilhabe, Herr Fühner. Natürlich ist es auch wichtig, dass wir im Bereich der Gerechtigkeit weitergehen: Dyskalkulie, Nachteilsausgleich auch im Bereich der Legasthenie. Es ist wirklich großartig, was da alles passiert. Herr Fühner, Sie brauchen im Bereich der Inklusion keine Ängste zu schüren, denn wir stehen für Inklusion. Das hat unsere Ministerin sehr deutlich gemacht, und diesen Weg gehen wir weiter. Deswegen freue ich mich auch, dass wir beim Thema Tagesbildungsstätten gemeinsam einen wirklich wichtigen Wurf auf den Weg bringen werden. Meine Redezeit ist zu Ende, aber trotzdem möchte ich mich noch einmal wirklich ausdrücklich für die Verankerung des Rechts auf diskriminierungsfreie Bildung bedanken. Es ist ein wichtiges Signal für alle marginalisierten Gruppen, für Menschen mit Behinderung, für queere Menschen, für schwarze Menschen, für viele Menschen in diesem Lande, für Frauen. Es ist total wichtig, dass wir gerade in der heutigen Zeit diesen Weg gehen. Deswegen ganz herzlichen Dank an die Ministerin für diese großartige Einbringung und für diese wichtige Arbeit an dieser Stelle! Ich freue mich auf die Beratung und auf den parlamentarischen Ablauf. Da werden wir sicherlich noch hitzige Diskussionen führen, aber sachlich und wirklich fair. Danke schön. Vielen

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Lukas Reinken CDU

Von der Schule zur Angstzone - zunehmende Gewalt und eine tatenlose Landesregierung

Bitteschön, Herr Reinken! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gewalt an Schulen - das ist ein wachsendes Problem. Wir alle kennen die Zahlen aus der Kriminalstatistik, und daran gibt es auch nichts schönzureden. Auch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hat in seinem sogenannten Niedersachsensurvey festgestellt: Die Täterinnen und Täter werden immer jünger wir reden teilweise von 11-, 12- oder 13-jährigen Tätern, und auch die schweren Gewalttaten nehmen zu. Niemand hier im Hause bestreitet das. Nur die AfD tut so, als hätte sie das gerade erst herausgefunden, als hätte sie jetzt gerade den Heiligen Gral gefunden und würde uns eine Weltneuheit präsentieren. Das ist nicht so. Herr Güldner hat das auch ausgeführt. Wir reden seit Monaten auch im Ausschuss sehr intensiv über dieses Thema. Die AfD hingegen nutzt genau solche Taten immer wieder für Polemik und insbesondere für die Instrumentalisierung von Opfern, für die Instrumentalisierung von Kindern, von Schülerinnen und Schülern, die solche Gewalttaten erleben mussten. Ich will Ihnen dazu gerne ein Beispiel nennen: Es gab jüngst einen Vorfall in Nordrhein-Westfalen - einen wirklich furchtbaren Vorfall in Dormagen, wo ein junger Schüler mutmaßlich von einem Mitschüler erstochen worden ist. Was posten Ihre Parteifreunde in Nordrhein-Westfalen daraufhin in den sozialen Medien? Ich zitiere: Für den Diesel sollst du dich schämen, für Messerangriffe sollst du Verständnis haben. Was für eine widerliche Aussage! Die Einzigen, die sich schämen sollten, sind Sie, dass Sie mit solchen Menschen in einer Partei zusammenarbeiten! Eine widerliche Verhöhnung von kleinen Kindern, die hier Opfer geworden sind! Wo sind denn überhaupt Ihre Vorschläge? Ich kenne nicht einen einzigen Antrag von Ihnen dazu, ich kenne nicht eine einzige parlamentarische Initiative von Ihnen dazu. Das Einzige, was Sie machen, ist: ein paar Pressemitteilungen raushauen und eine Aktuelle Stunde beantragen. Das ist keine parlamentarische Arbeit, das ist Selbstaufgabe, meine Damen und Herren. Ich finde es sehr gut, dass Herr Güldner das alte Plenarprotokoll rausgesucht hat - ich habe das auch gemacht. Ich habe mir Ihre Rede von damals noch einmal durchgelesen, Herr Rykena. Als es um konkrete Vorschläge der CDU ging: kein einziger Vorschlag der AfD! Jetzt haben Sie ja offensichtlich etwas verstanden. Wir sind gespannt, wann denn Ihr Antrag kommt, meine Damen und Herren. Die CDU hat hierzu umfassende Vorschläge gemacht, die derzeit auch im parlamentarischen Verfahren im Kultusausschuss sind. Wir fordern insbesondere einen stärkeren Ausbau der Schulsozialarbeit, denn der Ausbau, den wir in Niedersachsen haben, geht leider immer noch zu langsam vonstatten. Schulsozialarbeit ist natürlich ein ganz wichtiger Punkt - einerseits in der Prävention, andererseits aber auch im Umgang mit den Folgen, wenn ein solcher Fall dann tatsächlich aufgetreten ist. Das betrifft häufig ganze Klassenzüge, ganze Jahrgänge, die dann unter psychischen Folgen leiden. Wir fordern auch eine intensivere Zusammenarbeit der Schulen und Schulträger mit anderen Organisationen, zum Beispiel mit der Polizei, mit der Staatsanwaltschaft und auch mit Medienpädagogen, die hier eine wichtige Arbeit leisten. Wir fordern klare Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten für die Schulleiter, die sich häufig, wenn so ein Fall auftritt, doch etwas alleingelassen fühlen. Und wir brauchen mehr Zeit in den Schulen für eine kluge, gute und vor allem auch moderne Elternarbeit. Denn ich glaube, es ist klar: Es liegt häufig auch an Problemen im Elternhaus. Leider muss ich jetzt auch noch einen Satz an SPD und Grüne richten. Sie lehnen sich ja ein wenig zurück und warten darauf, dass der Erlass zur Gewaltprävention irgendwann in die Tat umgesetzt wird. Ich finde, das ist bei diesem Thema ein bisschen zu wenig. Auch Sie sollten sich Gedanken darüber machen, welche weitergehenden parlamentarischen Initiativen Sie hier auf den Weg bringen können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch einen Vorfall, der sich vor einiger Zeit in meinem Wahlkreis zu diesem Thema ereignet hat, kann ich Ihnen sagen, dass das eine sehr große Belastung für den ganzen Schulalltag ist. Denn auch nach einer solchen Tat muss der Schulalltag, muss das Schulleben weitergehen. Am nächsten Tag stehen die Kinder, stehen die Mitarbeitenden in der Schule. Die Lehrkräfte und Eltern stehen wieder vor den Schultoren, und es muss irgendwie weitergehen. Das ist eine große Herausforderung, und da sind wir als Entscheidungsträger von der kommunalen bis zur Landesebene gefragt, Verantwortung zu übernehmen. Was wir nicht brauchen, sind Menschen, die solche Vorfälle und die davon betroffenen Kinder für billige Parolen missbrauchen, sondern wir brauchen entschlossenes Handeln. Jedes Kind in Niedersachsen verdient eine gewaltfreie Schulzeit und Bildung ohne Mobbing, ohne Gewalt und ohne Drohungen. Herzlichen Dank.

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Harm Rykena AfD

Reform der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe stoppen - politische Bildung stärken - Allgemeinbildung sichern!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die hier zur Debatte stehende Oberstufenreform bietet vielerlei Anlass zur Kritik. Ich will mich heute noch mal auf die Änderungen im Jahrgang 11 konzentrieren. Der CDU-Antrag führt an dieser Stelle etliche Kritikpunkte zur geplanten Oberstufenreform von SPD und Grünen auf. Das ist auch richtig. Denn das, was Rot-Grün hier plant, ist eine faktische Entwertung der Einführungsphase. Der Jahrgang 11 soll nach den Vorstellungen der Landesregierung kein eigenständiges Bildungsjahr mehr sein, sondern ein organisatorisches Übergangsjahr mit reduzierten Pflichtstunden, früher Spezialisierung und einer Verschiebung zentraler Bildungsinhalte in unverbindliche Querschnitte. Und das ist eben doch entscheidend, Herr Mennen: Unverbindliche Querschnitte stellen halt nicht sicher, dass Schüler hinterher bestimmte Fähigkeiten haben. Das ist kein Fortschritt, das ist Bildungsabbau mit neuem Etikett. Rot-Grün entkernt den Jahrgang 11 in dreifacher Hinsicht. Erstens. Allgemeinbildung wird zurückgedrängt. Statt eines breiten Bildungsfundaments werden Schülerinnen und Schüler früh auf Profile festgelegt. Zweitens. Dadurch geht Vergleichbarkeit verloren. Wenn der Jahrgang 11 seine klare Struktur verliert, verliert auch das Abitur an Transparenz und an Anschlussfähigkeit, gerade im bundesweiten Vergleich. - Ja, die KMK-Vorschriften! Aber wir sollten uns vielleicht lieber mal an Sachsen und Bayern orientieren, statt an den KMK-Vorschriften! Vielleicht wäre das ja auch mal eine Idee. Drittens. Demokratiebildung wird geschwächt. Politik und Wirtschaft sollen nun nicht mehr verbindlich unterrichtet werden, sondern ebenfalls in eine Querschnittslogik aufgelöst werden. Wer Demokratiebildung aber ernst meint, darf sie nicht curricular verdünnen. Vor diesem Hintergrund ist es auch richtig, dass die CDU diese Reform kritisiert. Sie benennen zutreffend die Entwertung der Einführungsphase und den Verlust an Allgemeinbildung, und das teilen wir ausdrücklich. Das Problem des CDU-Antrags das haben Sie ja selber auch gerade gesagt besteht darin, dass er bei der Kritik stehen bleibt. Er fordert zwar ein Stoppsignal und ein neues Konzept, sagt aber nicht, wie der Jahrgang 11 künftig gestaltet werden könnte. Was soll dabei herauskommen? Ein Übergangsjahr, ein Durchgangsjahr oder eben doch weiterhin ein eigenständiges Bildungsjahr mit klarer Funktion? Für uns ist das klar und eindeutig: Der Jahrgang 11 ist ein eigenständiges Bildungsjahr - ein Jahr, das die Allgemeinbildung sichert, Orientierung ermöglicht und die Grundlage für Studierfähigkeit bietet. Wer diese Funktionen nicht ausdrücklich festschreibt, der macht die Oberstufe insgesamt beliebig. Besonders deutlich wird das bei der politischen Bildung. Ich beende hiermit meine Rede; ich habe keine Zeit mehr. Schauen wir mal, ob wir diese und auch andere Fragen zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe im Ausschuss beantwortet bekommen.

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Constantin Grosch SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Machulla, ich bin Ihnen wirklich unglaublich dankbar für Ihre Rede; denn, ehrlich gesagt, habe ich mich bei diesem Tagesordnungspunkt bis eben gefragt, was ich dazu erzählen soll. Er ist ja unglaublich übersichtlich. Die Ministerin hat alles dazu ausgeführt. Es ist ein grundsätzlich technisches Gesetz. Wir wollen die Übermittlung von Dingen, die bisher postalisch erfolgt ist, per elektronischem Rechtsverkehr digital regeln. Das ist etwas, was in allen anderen Bereichen unserer Justiz grundsätzlich gut funktioniert. Jetzt können Sie einwerfen: Naja, da gab es vor Kurzem ein kleines Problemchen. Ja, das mag, ehrlich gesagt, mal sein. Wenn ich mir andere Übermittlungswege anschaue, dann bin ich mir nicht so sicher, ob das insgesamt viel schlechter ist, weil zumindest die Post bei mir vor Ort auch nicht ganz so zuverlässig ist. Aber das ist ein anderes Thema. Aber das, was Sie gerade hier vorgetragen haben, geht, ehrlich gesagt, schlichtweg am Thema vorbei. Der Präsident hat Sie glücklicherweise nicht dazu aufgerufen, zum Thema zu sprechen, weil er wahrscheinlich selbst nicht so sehr im Thema ist. Aber die elektronische Akte bei diesem Thema einzubringen, ist etwas völlig anderes. Wir sprechen doch hier heute darüber, wie wir Dinge digital übermitteln, nämlich über den elektronischen Rechtsverkehr. Wir reden nicht über die elektronische Akte. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Sie haben gerade gesagt, Sie wünschen sich mehr Innovation. Sie haben gerade gesagt, dieses Gesetz ist nicht so innovativ. Da gebe ich Ihnen recht. Was soll denn innovativer sein? Wollen wir das jetzt per Teleportation zum Gericht schicken? Wir wollen dort nur umsetzen, was in allen anderen Justizbereichen längst gang und gäbe ist, nämlich Dinge über den elektronischen Rechtsverkehr zu übermitteln. Das machen wir jetzt hier auch. Das wird in den meisten anderen Bundesländern schon umgesetzt. Sogar Ihre lieben Freunde aus Bayern machen das schon. Daran jetzt Kritik zu üben, ist völlig fehl am Platz. Dann will ich noch auf eine andere Sache eingehen. Das ist das, was die LAG FW angedeutet hat. Richtig ist, dass wir uns auch Gedanken über diejenigen machen müssen, die nicht professionelle Rechtsanwender sind, sondern einfache Bürgerinnen und Bürger. Für sie ist es entscheidend, dass sie neben den digitalen Möglichkeiten, die wir als professionelle Rechtsanwender kennen, trotzdem noch den analogen Weg haben, um solche Dinge wie Hinterlegungen umzusetzen. Darauf haben Sie richtigerweise hingewiesen. Ich glaube, liebe Frau Machulla, was wir uns hinterher im Ausschuss noch mal genauer anschauen können, ist beispielsweise, dass wir das nicht über das OZG mit hineinnehmen und die Landesregierung davon ausgeht, dass grundsätzlich eine Übermittlung auch über die Services möglich ist. Man müsste sich noch mal genauer anschauen, ob das wirklich der Fall ist. Aber insgesamt ist das doch ein technisches Gesetz, bei dem Sie nichts zu kritisieren haben. Sie wollten diesen Tagesordnungspunkt eben dazu missbrauchen, etwas zu kritisieren, was in Ihrer Zeit, als Frau Havliza Ministerin war, schlecht ehrlich gesagt: gar nicht begonnen wurde. Wir mussten den Karren aus dem Dreck ziehen, und Sie versuchen jetzt, etwas anzudeuten, was schlichtweg nicht stimmt. Die elektronische Akte wurde gut eingeführt, sie wird genutzt und weiter verbessert. Sie haben eben gerade bei diesem Tagesordnungspunkt versucht, etwas zu machen, was Sie immer wieder gern machen: ein Thema nehmen und ein anderes Thema draufstülpen. Das machen wir nicht mit. Der vorliegende Gesetzentwurf ist gut. Wir werden ihn beraten, und darauf freue ich mich. Vielen Dank.

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Pippa Schneider GRÜNE

Hochschulen stärken, Zukunft sichern: Perspektiven der NHG-Novelle

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie stellen wir unsere Hochschulen zukunftsfest auf? Dazu haben wir in den letzten Monaten und Jahren viele Austauschgespräche mit den unterschiedlichsten Akteuren im Hochschulbereich geführt. In all meinen Gesprächen mit den Hochschulleitungen war immer ein Thema besonders wichtig: Die Hochschulen wünschen sich mehr Autonomie und weniger Bürokratie. Genau das gehen wir an. Wir schaffen mehr Autonomie für die Hochschulen beim Bauen mit der Vergabe der Bauherreneigenschaft, bei Berufungen und bei der Ausgestaltung der Studiengänge. Hier bekommen die Hochschulen mehr Handlungsspielraum, um damit auch besser auf aktuelle Ereignisse reagieren zu können. Auch in einem weiteren Punkt stellen wir unsere Hochschulen zukunftsfest auf: Für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften das haben wir eben gehört führen wir ein Promotionsrecht ein. Das gibt es in den allermeisten Ländern schon, und nun zieht endlich auch Niedersachsen nach. Beschäftigte an den Hochschulen hangeln sich meist von einer Stelle in die nächste, von einer Befristung in die nächste. Oft wissen sie nicht, ob sie in zwei Monaten noch einen Vertrag haben oder dieser doch nicht verlängert wird. Statt einem innovativen System ähnelt das eher einem Durchlauferhitzer, und statt für innovative Forschung gehen unglaublich viele Kapazitäten dafür drauf, sich zu überlegen: Wo kann ich mich als Nächstes bewerben, und wofür kann ich Bewerbungen schreiben? Diese Herausforderungen gehen wir mit dem Hochschulgesetz an. Mit einem Kodex für gute Arbeit erarbeiten wir gemeinsam mit der LHK und den Berufsverbänden Handlungsmöglichkeiten. Die Hochschulen erstellen unter Beteiligung der zuständigen Personalvertretungen Dauerstellenkonzepte, und wir führen neue Personalkategorien neben der Professur ein - und das mit einer klaren Entfristungsperspektive. Es braucht Dauerstellen für Daueraufgaben und unbefristete Beschäftigungsperspektiven neben den Professuren. Damit schaffen wir Sicherheit für unsere Beschäftigten. Ein weiteres Thema dieser Novelle, das mir persönlich sehr am Herzen liegt, ist die Antidiskriminierungsarbeit. Diese wird gerade in der Praxis vielfältig bearbeitet. Ich war in der letzten Woche auf zwei Tagungen zum Thema intersektionale Gleichstellungspolitik und zu Antisemitismus an Hochschulen. Diese Praxisarbeit wollen wir würdigen und ziehen deswegen mit dem Gesetz jetzt nach. Die Hochschulen haben eine Verantwortung, ein diskriminierungssensibles Umfeld zu schaffen, ein Umfeld, in dem gegen Ungleichheitslogiken und gegen Machtmissbrauch konsequent vorgegangen wird. Dafür braucht es verlässliche Standards, insbesondere konkrete Strategien und Maßnahmen zur Prävention, und es braucht auch ausreichend Ressourcen, um diese Antidiskriminierungsarbeit auch leisten zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir würdigen die wichtige Arbeit der Studierendenvertretung und der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten. Anders, als mein AfD-Vorredner das vorhin behauptet hat, gibt es diese Landeskonferenz bereits, und sie macht eine wirklich wichtige Arbeit. Diese beiden Akteure nehmen wir in das Gesetz mit auf. Auch das Thema Vereinbarkeit gehen wir an. Ich habe selbst zwei Kinder während meines Studiums bekommen und kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, wie herausfordernd das manchmal ist. Wenn die Übungsgruppe morgens um Punkt 8 Uhr beginnt und sich auch nicht um zehn Minuten nach hinten verschieben lässt, aber der Kindergarten leider auch erst morgens um 8 Uhr aufmacht, dann ist die Vereinbarkeit manchmal sehr herausfordernd. Hier schaffen wir mit der Gesetzesnovelle mehr Möglichkeiten für Teilzeitstudiengänge. Das hilft studierenden Eltern, Studierenden mit Pflegeverantwortung, und am Ende hilft es allen. Mit dieser Novelle des Hochschulgesetzes stellen wir die Weichen, um unsere Hochschulen in Niedersachsen zukunftssicher für die nächsten Jahre aufzustellen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Schneider. -

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Alfred Dannenberg AfD

Für eine spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft: Verdoppelung der Agrardieselrückerstattung

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Auch auf diese CDU-Rede gehe ich doch mit Vergnügen mit einer Kurzintervention ein, denn dazu sind ein paar Punkte anzumerken. Auch hier sollte die CDU bei der Wahrheit bleiben. Ich habe mal eben meinen AfD-Antrag rausgesucht, der lautete: „Heimischen Obst- und Gemüseanbau unterstützen - Möglichkeit der kurzfristigen Beschäftigung zeitlich ausweiten". Und jetzt kommt es: datiert auf den 5. Dezember 2024. Jetzt bin ich kein Zeitreisender, und die CDU ist es, glaube ich, auch nicht. Ich traue Herrn Dorendorf einiges zu, aber Zeitreisen nicht. Herr Dorendorf, wann hat sich die neue Bundesregierung gefunden? War es schon 2024? Nein, oder? Es war Anfang 2025, das wissen Sie genauso gut wie ich. Das heißt: Wer hat hier von wem abgeschrieben? Wohl eher die CDU von der AfD! Da haben Sie in Berlin gesagt: Oh, oh, oh! In Niedersachsen macht die AfD jetzt Druck wegen der Unterstützung der Sonderkulturen. Lasst uns mal schnell in den Koalitionsvertrag einbauen, dass wir die Anzahl der sozialversicherungsfreien Tage erhöhen! Ich glaube, so ist es gelaufen. Wir können jetzt alle lachen, aber ich habe Sie ertappt. Das halten wir mal fest. Zu zwei kleinen Punkten habe ich noch etwas auf dem Herzen. Im Kern geht unser Antrag genau auf die Forderung mit der Agrardieselrückvergütung ein. Sie haben eben behauptet, das sei nicht erfüllt. Doch, die Verdoppelung ist eben der Kern. Und das ist auch der entscheidende Unterschied zu dem, was die CDU der Landwirtschaft gibt. Eine letzte Sache noch: Sie haben behauptet, wir hätten keinen Finanzierungsvorschlag. Schauen Sie doch mal im Stenografischen Bericht nach, was ich vorhin am Schluss meiner Rede gesagt habe, wofür die jetzige Regierung die Milliarden so verballert - da finden Sie das 10-, 20-, 50-Fache. Viel Spaß! Herr Dorendorf möchte nicht antworten. -

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Djenabou Diallo Hartmann GRÜNE

Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

die Uhr ist mitgelaufen. Sie haben jetzt anderthalb Minuten Zeit, die Frage zu beantworten, und anschließend selbstverständlich noch zwei Minuten Redezeit, um Ihren Beitrag weiterzuführen. Bitteschön! Sehr verehrter Herr Kollege Bock, dann haben Sie sich nicht wirklich damit auseinandergesetzt, welche Entscheidung Bundesinnenminister Dobrindt da getroffen hat. Ich kann Ihnen das genauer ausführen: Es geht darum, dass es doch Realität ist, dass es nicht immer einfach ist, quasi gleich Rückführungen zu gewährleisten. Sie wissen genau, dass oft mehrere Faktoren eine Rolle spielen, warum es für die Bundesrepublik Hürden gibt, die Menschen zurückzuführen. Ich finde, man sollte den Menschen, die hier jahre- und jahrzehntelang geduldet sind, eine Perspektive bieten, sie dabei unterstützen, die Sprache zu lernen, sie dabei unterstützen, Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten. Das ist doch die Realität. Und das verkennen Sie gerade an der Stelle. Das ist ein großes Problem. Und ich bin ja mit meiner Rede, in deren Verlauf ich das ausführen werde, auch noch nicht fertig. Wie oft kommen denn UnternehmerInnen auf uns zu und sagen: Wir haben gerade junge Menschen, in die wir ganz viel Geld investieren, in Ausbildung genommen. Und dann droht diesen Menschen eine Rückführung. Das ist nicht zu erklären, weil sie erstens viel Geld verlieren und zweitens die Not des Fach- und Arbeitskräftemangels haben. Aus unserer Sicht ist das wirtschaftsfeindlich und kurzsichtig und hat Folgewirkungen. Deshalb sind wir dafür, solange die Menschen hier sind und hier leben. Das betrifft auch ukrainische Geflüchtete. Wollen Sie uns sagen, dass die jetzt auch zurückgeführt werden sollen? - Doch, die trifft es zum Teil auch - auch europäische StaatsbürgerInnen, das ist die Realität. Fragen Sie mal die Volkshochschulen!

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Eva Viehoff GRÜNE

Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geburt ist kein Randthema. Es geht um Würde, es geht um Gesundheit, und es geht um gesellschaftliche Verantwortung. Geburt ist kein Verwaltungsakt, sondern einer der prägendsten Momente im Leben einer Frau un d der Beginn neuen Lebens. Wenn wir hier heute abschließend den Landesaktionsplan Gute Geburt auf den Weg bringen, dann machen wir deutlich, dass es höchste Zeit ist, qualitativ hochwertige, frauenzentrierte Versorgung flächendeckend sicherzustellen. Für uns ist klar, dass wir auch das Sozialministerium und den Sozialminister mit in die Pflicht nehmen, hier endlich zu handeln. Die Realität ist aber eine andere. 2023 kam fast jedes dritte Kind in Niedersachsen per Kaiserschnitt zur Welt - doppelt so viele wie vor 30 Jahren. Was wäre medizinisch notwendig? Da geht man von 10 % aus. Wir haben also ein strukturelles Problem. Gleichzeitig das wurde schon erwähnt schließen Geburtsstationen, vor allem im ländlichen Raum. Die Wege werden länger, die Versorgung wird unsicher. Das macht Angst, und das gefährdet selbstbestimmte Geburtserfahrungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schwangerschaft und Geburt sind aber keine Krankheit, sondern ein natürlicher Prozess. Wir brauchen eine leistungsfähige Medizin für Notfälle selbstverständlich, aber nicht für jede Geburt. Nicht jede Geburt muss als Ausnahmezustand behandelt werden. Vielmehr müssen wir Schwangere stärken. Wir müssen ihnen Sicherheit geben. Wir müssen Vertrauen aufbauen und sie gut begleiten. Hier heißt es: Befähigung statt Bevormundung. Das muss der Maßstab sein. Frau Viehoff, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche! Es gibt die Wortmeldung von Herrn Holsten zu einer Frage. Möchten Sie die zulassen? Ja, die lasse ich heute ausnahmsweise mal zu. Bitte, Herr Holsten! Frau Viehoff, das ist total nett dann kann ich

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Christian Meyer

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Danke schön. - Herr Minister Meyer antwortet für die Landesregierung. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer wurde 1986 eingerichtet. Der Nationalpark sowie die Nationalparkverwaltung bestehen nunmehr seit 40 Jahren - ein Grund, zu feiern. Herzlichen Glückwunsch an unser Wattenmeer und den Landtag, der das damals, vor 40 Jahren, beschlossen hat! Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer bildet zusammen mit den Wattenmeer-Nationalparken Schleswig-Holstein und Hamburg die Basis für den langjährigen Schutz und Erhalt des Wattenmeeres als Deutschlands ursprünglichste und unzerschnittenste Naturlandschaft. Das niedersächsische Wattenmeer ist das mit Abstand flächenmäßig größte Natura-2000-Gebiet in Niedersachsen und sowohl EU-Vogelschutz- als auch FFH-Gebiet. Es ist ein bedeutsames Refugium der Artenvielfalt: 10 000 Tier- und Pflanzenarten sind im Wattenmeer nachgewiesen. Das trilaterale, das niederländisch-deutsch-dänische, Wattenmeer wurde 2009 von den Vereinten Nationen, der UNESCO, als Welterbe der Menschheit anerkannt - insbesondere aufgrund der natürlichen geomorphologischen Prozesse, der hohen Biodiversität, Artenvielfalt und natürlichen Produktivität des Lebensraums und der Bedeutung des Wattenmeeres für den internationalen Vogelzug. Die Verantwortung der Landesregierung für den Erhalt des Weltnaturerbes Wattenmeer im niedersächsischen Teil fußt auf dem rechtlichen Schutz durch den Nationalpark und die Gebietsbetreuung durch die Nationalparkverwaltung. In den letzten 40 Jahren hat sich der Zustand des Wattenmeeres generell positiv entwickelt. Durch die grundsätzliche Einschränkung der menschlichen Nutzung damals durfte noch Müll oder Dünnsäure verklappt werden konnte die natürliche Dynamik im Gebiet bewahrt und gefördert werden. Der Gebietsschutz erlaubt den ökologischen Prozessen im Gebiet, sich selbst zu regulieren, und eine natürliche Entwicklung der Arten- und Lebensraumvielfalt. Von den insgesamt mehr als 10 000 Tier- und Pflanzenarten im Nationalpark werden allein auf den Ostfriesischen Inseln Lebensräume für ein Fünftel aller in Deutschland nachgewiesenen Tierarten und ein Viertel aller in Deutschland nachgewiesenen Pflanzenarten geboten und erhalten. Für den erheblichsten Anteil dieser Arten finden sich innerhalb des Nationalparks ideale Bedingungen, sodass sowohl häufige als auch seltene Arten einen sich selbst erhaltenden Lebensraum vorfinden. Die Folgen des menschengemachten Klimawandels und der Klimaerhitzung, wie sie bereits zu beobachten und in den nächsten Jahrzehnten prognostiziert sind, stellen für das Wattenmeer jedoch die wohl größte Bedrohung dar: durch beschleunigten Meeresspiegelanstieg einschließlich Reaktionen des Küstenschutzes, Anstieg der Luft- und Wassertemperatur letztes Jahr war die Nordsee so heiß wie noch nie, Hitzewellen und Veränderungen im Artenspektrum. Anforderungen des Klimaschutzes und die Schutzziele des Nationalparks sind daher gleichsam zu verfolgen. Der Nationalpark weist zudem Potenziale für den natürlichen Klimaschutz auf, die integriert umgesetzt werden sollen. Eine besondere Aufmerksamkeit kommt hierzu der Renaturierung und Reaktivierung naturnaher Salzwiesen zu, die eine natürliche Kohlenstoffsenke und CO2-Speicher bilden können. Raumbedeutsame Wiederherstellungsprojekte im Rahmen des Bundes-Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz finden aktuell im Norderland sowie an der Wurster Küste statt. Die Antwort zu Frage 1: Mit dem ökologischen Zustand werden die natürlichen Strukturen und Funktionen des Wattenmeer-Ökosystems angesprochen, die durch unterschiedliche Dimensionen wie Vorkommen, Zustand und Entwicklung typischer Lebensraumtypen und Arten, funktionalen Prozessen wie der angesprochenen Sedimentdynamik und Stoffkreisläufen und anhand von Belastungsfaktoren zum Beispiel Eutrophierung, Schadstoffe, Müll beschrieben werden können. Die Bewertung des ökologischen Zustands ist anhand der einzelnen Parameter differenziert vorzunehmen. Die europarechtlich verankerten Monitoring- und Berichtssysteme wie die FFH-Richtlinie, die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie greifen diese Parameter mit unterschiedlichen Schwerpunkten und räumlichen Bezugseinheiten auf. Zu den Vorkommen und Erhaltungszuständen charakteristischer Arten und Lebensraumtypen: Die Brut- und Rastvogelbestände des Wattenmeeres liegen überwiegend innerhalb des Rahmens globaler Trends und weichen kaum von diesen ab. Die wattenmeertypischen Rastvögel beispielsweise die Pfuhlschnepfe, der Knutt, der Austernfischer haben langfristig eine Abnahme in ihren Bestandszahlen zu verzeichnen, was sich vielfach auch bei überregionaler Betrachtung wiederfindet und zumeist ein Resultat des Klimawandels ist. Andere Arten wie die Weißwangengans haben stark im Bestand zugenommen. Auch hier ist neben der Veränderung der landwirtschaftlichen Praxis der Klimawandel hauptursächlich. Schutzziel des Nationalparks ist hier, anderweitige negative Effekte auf die Populationsgrößen zu minimieren. Eine Vielzahl von Brutvogelartenarten ist seit Jahrzehnten im Rückgang, beispielsweise der Kiebitz und der Austernfischer. Einige Arten stagnieren, beispielsweise die Brandgans. Eine geringere Anzahl an Brutvogelarten wie der Löffler und die Schwarzkopfmöwe entwickelt sich klimawandelbedingt positiv. Ebenfalls positiv ist die Entwicklung der Strandbrüter auf den Ostfriesischen Inseln, die nachweislich durch die Gebietsbetreuung der Nationalpark-Rangerinnen und ‑Ranger, denen ich hier ganz herzlich danke, durch Maßnahmen zur Störungsreduktion, zu Nestschutz und Sensibilisierung durch Öffentlichkeitsarbeit gefördert wurde. Hier konnte der überregionale Negativtrend abgemildert werden, da kein weiterer Rückgang der Brutpaarzahlen zu vermerken ist und sich diese tendenziell positiv entwickeln. Man sieht also, die Nationalparkrangerinnen und ‑ranger erfüllen eine wichtige Funktion zum Artenschutz. Gleichzeitig zeigt eine gesamtheitliche Betrachtung der Brutbestände der Vögel des Wattenmeeres, dass eine hohe Fluktuation zwischen den Wattenmeerländern Niederlande, Deutschland und Dänemark besteht und eine Betrachtung im großräumigeren Lebensraumzusammenhang notwendig ist, da lokale Trends deutlich von den globalen Entwicklungen abweichen können. Die Populationen mariner Säugetierarten, nach denen Sie ja ebenfalls gefragt haben, haben sich über die letzten 40 Jahre seit Bestehen des Nationalparks insgesamt positiv entwickelt. So haben sich die Bestände der Seehunde im Wattenmeer seit Beginn des Monitorings 1971 positiv entwickelt. Nach einer langen Phase des Wachstums bis 2013 ist nun eine Plateauphase auf hohem Niveau erreicht. Seither zeigen die Zählergebnisse leicht schwankende Werte, die aber weder einen belastbaren Trend nach oben noch nach unten aufweisen. Hierbei handelt es sich wahrscheinlich um ein normales Einpendeln der Population um einen Maximalwert. Eine Einschätzung des Schweinswalbestandes, nach dem Sie auch gefragt haben, für das Wattenmeer allein ist aufgrund der Geomorphologie des Wattenmeeres und der sich daraus ergebenden methodischen Herausforderungen kaum möglich, weil die Schweinswale nicht nur innerhalb der Gebietsgrenzen des Nationalparks schwimmen, sondern auch weit darüber hinaus. Es liegen jedoch sehr gute Daten aus den letzten 30 Jahren für die gesamte Nordsee vor. Diese legen ein stabiles Populationsniveau nahe. Bürgerwissenschaftliche Beobachtungsdaten zeigen eine hohe Nutzung der Nationalparkgebiete des Jadebusens. Dort gibt es den ehrenamtlichen Verein JadeWale e.V. den habe ich auch schon mal besucht, der Beobachtungen von Schweinswahlen meldet. Hier hat sich der ehemalige Nutzungsschwerpunkt im Frühjahr auf das gesamte Sommerhalbjahr ausgebreitet, was auf eine gute Nahrungsverfügbarkeit im Jadebusen hindeutet. Auch die Ästuare von Weser und Ems werden vor allem im Frühjahr intensiv von Schweinswalen aufgesucht. Das Wattenmeer hat insoweit einen guten Zustand als Durchgangslebensraum. Die Lebensräume am Meeresgrund wurden innerhalb des letzten FFH-Berichts als zufriedenstellend mit Verbesserungspotenzial eingestuft. Der Kenntnisstand zur Qualität sublitoraler also unter der Meeresoberfläche befindlicher Habitate im Nationalpark weist allerdings noch erhebliche Lücken auf. Für einige Teillebensräume wie beispielsweise Riffe konnte in einzelnen Teilgebieten ein nahezu vollständiges Arteninventar nachgewiesen und ein guter Zustand festgestellt werden. - Ich weiß gar nicht, warum Sie lachen. Es geht doch um Ihre Frage. Oder hören Sie gar nicht zu? Der Teillebenstraumtyp der Seegraswiesen ist hingegen im niedersächsischen Küstenmeer und im Nationalpark stark rückläufig und in einem kritischen Zustand. Andere strukturgebende Habitate des Sublitorals wie von Sandkorallen gebildete Riffe sind bereits seit vielen Jahren nicht mehr existent. Die äußeren Belastungen werden in allen Bereichen als deutlich negativ für die Habitatstruktur eingeschätzt. Zu nutzungs- und anlagenbedingten Störwirkungen auf natürliche Prozesse zählen insbesondere menschlich verursachte Sedimentumlagerungen durch Ausbaggerungen und Verklappungen, mechanische Einwirkungen auf Meeresbodenbiotope und die Entnahme von Ressourcen. Diese sind im Nationalpark präsent und können ebenfalls von außen in das Gebiet hineinwirken. So grenzt der Meeresbereich des Nationalparks an die großen Schifffahrtslinien mit potenziellen Auswirkungen auf den Nationalpark. Es wird auf großer Fläche Fischerei betrieben, und der Bau zahlreicher Seekabeltrassen durch den Nationalpark wird in der Summe über den Zeitraum der nächsten ca. 10 bis 15 Jahre zu dauerhaft wirkenden Belastungen führen. Ziel von vergangenen und zukünftigen Maßnahmen im Nationalpark war und ist die Reduktion von bestehenden und mit Planungen verbundenen Belastungen. Die Folgen des Klimawandels für das Wattenmeer, wie der beschleunigte Meeresspiegelanstieg, der Anstieg der Wasser- und Lufttemperatur, erwartbare Hitzewellen, veränderte Sedimentbewegungen und das Einwandern neuer, bisher gebietsfremder Arten stellen erhebliche Belastungsfaktoren für das marine Ökosystem dar, die zusätzlich zu bestehenden nutzungs- und vorhabenbedingten Belastungen und Beeinträchtigungen hinzutreten. Die Antwort zu Frage 2 die ist kürzer: Es erfolgen keine Ausnahmen oder Abweichungen von naturschutzrechtlichen Standards. Hierzu wird erläuternd ausgeführt: Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist durch das Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer" (NWattNPG) rechtlich gesichert. In diesem Gesetz werden Regelungen zum Schutz des Gebietes und seiner Schutzgüter getroffen - in Ergänzung zum Bundesnaturschutzgesetz und dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz. Das NWattNPG stellt die Grundlage für das Wirken der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer dar. Es beschreibt detailliert, welche Handlungen, insbesondere Dritter, im Gebiet des Nationalparks freigestellt sind oder einer Befreiung bedürfen. Bei freigestellten Handlungen wie zum Beispiel dem Betrieb, der Unterhaltung und Instandsetzung von Rohr‑, Kabel- und Transportleitungen zur Energie- und Wasserversorgung sowie zur Abwasserbeseitigung einschließlich zugehöriger Anlagen gelten weiterhin die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wie zum Beispiel Regelungen zu Beeinträchtigungen von nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopen. Die Nationalparkverwaltung handelt hierbei in den ihr beigemessenen Ermessensspielräumen ohne Ausnahmen oder Abweichungen von naturschutzrechtlichen Standards. Bei einigen freigestellten Handlungen liegt die Verantwortung und Aufsicht über die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Standards zum Teil bei anderen Behörden wie zum Beispiel der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Die Antwort zu Frage 3: An den niedersächsischen Küstenraum werden insgesamt sehr unterschiedliche Anforderungen gestellt, die heute und für die zukünftige Entwicklung relevant und im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in Ausgleich zu bringen sind: Die Küste ist Natur- und Kulturlandschaft, Erholungs- und Urlaubsort, sie ist Wohn- und Wirtschaftsraum und als solcher zugleich geprägt von Küstenschutzinteressen sowie wirtschaftlichen Interessen - hafenorientiert oder solchen der Energiewirtschaft und des Klimaschutzes. Dies zu integrieren und die unterschiedlichen Belange und weithin auch gesetzlich verfassten Anforderungen in einen Ausgleich zu bringen, bleibt eine fortwährende Aufgabe. Auf planerischer Ebene wird die räumliche Entwicklung insbesondere durch das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) gelenkt und gestärkt, das sich wie Sie wissen aktuell in der Fortschreibung befindet. Ihm lassen sich auch Grundsätze einer integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres entnehmen. Eines der ordnenden Prinzipien ist dabei die Kennzeichnung sogenannter Vorrangräume. Wo hat die Natur Vorrang? Wo sind Kabeltrassen? Mögliche Nutzungskonflikte sollen so frühzeitig vermieden und bestehende Nutzungskonflikte minimiert werden. Die landesweiten naturschutzfachlichen Entwicklungsziele sind im Niedersächsischen Landschaftsprogramm dargelegt das ist etwas anderes, das die fachliche Grundlage für das LROP bildet. Hinzu kommen Themen wie die CO2-Abscheidung und ‑Speicherung als ergänzender Baustein. Der Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur für den Transport von CO2 steht allerdings in Konkurrenz zum Ausbau anderer Infrastrukturen und berührt auch die oben genannten Anforderungen an den Küstenraum. Schon diese Infrastrukturen belasten natürlich den sensiblen Küstenraum und die angrenzenden Landkreise. Mit dem gesetzlichen Schutz als Nationalpark liegt in diesem Teilgebiet die Zielsetzung für zukünftige Entwicklungen darauf, den Schutzzweck zu wahren. Hervorgehobenes Ziel für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist die großräumige Gewährleistung der natürlichen Dynamik, die ihrerseits einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge sowie den Erhalt und die Entwicklung der Biodiversität sichert und im Übrigen auch einen attraktiven Naturerlebnisraum erhält. Dieses setzt zugleich auch das Leitprinzip der internationalen Zusammenarbeit der Staaten Niederlande, Dänemark und Deutschland zum Schutz des Wattenmeeres, um „soweit wie möglich ein natürliches und sich selbst erhaltendes Ökosystem zu erreichen, in dem natürliche Prozesse ungestört ablaufen können". So steht es im Wattenmeerplan 2010; das ist das Leitbild. Es entspricht den gesetzlichen Schutzzwecken des Nationalparks und den naturschutzrechtlichen Bestimmungen insgesamt. Als zentrale Belastungen können diesbezüglich die Folgen des Klimawandels, menschliche Eingriffe in die Sedimentdynamik und bau- und betriebsbedingte sonstige Störungen, die Entnahme natürlicher Ressourcen, Schad- und Nährstoffeinträge sowie auch die Prädation und Veränderungen durch eingewanderte Arten benannt werden. Leitziel für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist die Entwicklung eines solchermaßen resilienten Wattenmeeres, das auf die Klimakrise bestmöglich reagiert und geschützt wird. Eine integrierte Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres ist schließlich auch Leitgedanke der Biosphärenregion Niedersächsisches Wattenmeer, die mit einer Entwicklungszone rund um die durch den Nationalpark gesicherten Kernbereiche nachhaltiges Leben und Wirtschaften in besonderer Weise modellhaft weiterentwickelt. Auch diese Region ist von der UNESCO ausgezeichnet worden - zum Schutz unseres Weltnaturerbes Wattenmeer. Vielen Dank, Herr Minister Meyer.

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Cindy Lutz CDU

Hochschulen stärken, Zukunft sichern: Perspektiven der NHG-Novelle

bekommen Sie eine Minute. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank für die zusätzliche Redezeit. Herr Minister Mohrs, zum einen: Ihre 30 Seiten sind nach zwei Jahren vor einem Tag rausgekommen, sodass wir inhaltlich hier noch gar nicht komplett einsteigen konnten. Ihr Gesetzentwurf ist ja auch noch nicht im Parlament. Deswegen ist es komplett unüblich, dass wir heute überhaupt schon darüber sprechen. Das ist überhaupt kein parlamentarisches Miteinander! Und zur Kritik: Wir haben diese Sachen, die Sie heute abgeschrieben haben, bereits vor über einem Jahr vorgelegt. Ich freue mich, dass diese Sachen jetzt im Gesetzentwurf mit drin sind. Danke schön.

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Evrim Camuz GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ja, Frau Kollegin Martina Machulla, es stimmt, dass Sie allein Ihrem Gewissen verpflichtet sind. Aber die Geschäftsordnung, der auch Sie zugestimmt haben, sieht in § 73 Abs. 1 vor, dass Sie zur Sache reden mögen. Das haben Sie da kann ich meinem Kollegen Constantin Grosch nur zustimmen wieder einmal nicht getan. Damit haben Sie unsere und Ihre eigene Zeit vergeudet. Heute allerdings reden wir über den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes. Dieser ist ein wichtiger weiterer Schritt in Richtung Modernisierung und Digitalisierung unserer Justiz. Er verfolgt dabei zwei Ziele, die uns Grünen sehr wichtig sind: Zum einen wird der elektronische Rechtsverkehr im Hinterlegungsverfahren eröffnet, zum anderen erfolgen Anpassungen an das reformierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Das Niedersächsische Hinterlegungsgesetz ist sicher nicht allen hier geläufig und bekannt. Daher möchte ich kurz darauf eingehen. Dieses Gesetz regelt, wie Geld, Wertpapiere oder andere Gegenstände sicher hinterlegt werden können. Anlass für eine Hinterlegung kann beispielsweise die Zahlung von Schulden, die Leistung von Sicherheiten oder Kautionen oder die Hinterlegung eines Gebotes in der Zwangsversteigerung sein. Die Welt ändert sich das nehmen wir tagtäglich wahr, und das Recht muss mit ihr Schritt halten. Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Hinterlegungsverfahren wird endlich ein moderner, niedrigschwelliger Zugang zu Justizdienstleistungen geschaffen. Das ist ein großer Schritt, den wir wirklich begrüßen. Wir als Grüne sagen aber auch deutlich: Digitalisierung darf niemals irgendjemanden abhängen. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat zu Recht darauf hingewiesen, dass digitale Barrierefreiheit hergestellt werden muss und analoge Alternativen erhalten bleiben müssen. Dazu stehen auch wir, das unterstützen wir ausdrücklich. Niemand darf wegen fehlender technischer Möglichkeiten benachteiligt werden. Die Justiz ist für alle zugänglich. Genau darüber möchten wir in den nächsten Ausschusssitzungen gerne mit Ihnen beraten. Vielen Dank.

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Laura Hopmann CDU

Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken - Gefahren des Influencer-Marketings entschlossen begegnen

Jetzt habe ich dank Ihrer Frage den Faden verloren. Aber eigentlich habe ich auch schon das geantwortet, was jetzt sowieso gekommen wäre. Ich begrüße die Expertenkommission, bin gespannt auf den Bericht, und vor allem erhoffe ich mir mutige und wirkungsvolle Vorschläge. Wie gesagt, es gibt nächste Woche die Anhörung im Kultusausschuss. Im Sozialausschuss haben wir zu dem Antrag keine Anhörung gemacht. Das finde ich sehr schade. Es gab eine Unterrichtung durch die Landesregierung, aber wir haben nicht, wie sonst üblich, Verbände und Experten angehört. Das stört mich schon ein bisschen. Ich war auch überrascht, dass wir den Antrag ohne Anhörung Anfang Februar abstimmen sollten. Unter dem Strich ist der Antrag deshalb und aus den eben vorgetragenen Gründen nicht zustimmungsreif, wenngleich die aufgeworfenen Aspekte ihre Berechtigung haben. Ich würde auch nicht ausschließen, dass man die vorgeschlagenen Maßnahmen insgesamt oder zumindest Teile davon noch einmal aufgreift. Deshalb gibt es heute von uns konsequenterweise eine Enthaltung. Vielen Dank.

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Omid Najafi AfD

Statt günstiger erneuerbarer Energie aus Niedersachsen - mit Ministerin Reiche in die Kostenfalle von Gas und Öl

Aber ansonsten bitte ich die Fraktion dort um Ruhe. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Frau Hanisch, für das Zulassen der Zwischenfrage. Wenn Wind und Sonne jetzt die günstigsten Energieformen sind das sagen Sie ja, richtig?, warum müssen die dann überhaupt so teuer subventioniert werden? Vielen lieben Dank.

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Dr. med. vet. Ingo Kerzel AfD

Netzausbau und -planung konkret beschleunigen - Energieziele schneller erreichen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag will Transformation mit Turbo - ohne Rücksicht auf Versorgungssicherheit, Kosten und Akzeptanz. Die AfD-Fraktion lehnt diesen Antrag ab. Worum geht es genau? Integrierte Planung von Erzeugungsanlagen, Speichern und Netzbetreibern, Förderung der NVP-Überbauung, Planungs- und Genehmigungsstandards, Digitalisierung usw. Die Landesregierung will Erzeugung, Speicher und Netze aus einem Guss. Damit zeigen Sie doch nur eines: Ideologische Ziele bedeuten Ihnen mehr als die Realität der Physik, des Marktes und der Umwelt. Energieziele ersetzen nicht die Anforderungen an Stabilität, Resilienz und Wirtschaftlichkeit. Eine Top-down-Taktung verengt die Technologieoptionen. Sie macht den Staat zum Projektmanager. Das ist Planwirtschaft - mit einem hohen Risiko an Fehlplanungen, die am Ende die Bürger und Betriebe zahlen. Wird Überbauung politisch belohnt, drohen überdimensionierte Knoten, Mitnahmeeffekte und Kosten, die sozialisiert werden, während die Risiken lokal bleiben. Wer profitiert wirklich? Projektierer, Beratungsfirmen oder die Stromkunden? Um es klar zu sagen: Wer macht das Rennen im Beratungsmachtpoker? Wer berät besonders transformiert? Und dann wollen Sie einheitliche Planungs- und Genehmigungsverfahren. Aber Niedersachsen ist vielfältig. Topografie, Siedlungsstruktur, Natur- und Schutzgebiete unterscheiden sich erheblich. Ein „One Size Fits All" schafft keine Rechtssicherheit, wenn Betroffene sich übergangen fühlen. Tatsache ist, dass ein fragiles und empfindliches Netz geschaffen wird. Digitale Werkzeuge können beschleunigen. Sie ersetzen aber kein Fachpersonal. Die Prozesskette wächst immer mehr, wenn Digitalisierung neue Melde- und Schnittstellenpflichten schafft. Nun zu den Musterverträgen: Die Gefahr ist, Kommunen, Grundeigentümer und Bewohner in vorgefertigte Vertragskorsetts zu zwingen. Durch regionale Netzentgelte und Bundeszuschüsse wird Entlastung versprochen. Tatsächlich wird aber nur verschoben - von der Stromrechnung auf die Steuerrechnung. Am Ende zahlt der Bürger - als Kunde oder als Steuerzahler. Dauerhafte Zuschüsse sind kein Strukturprinzip einer soliden Politik. Herr Präsident, können Sie mal für ein bisschen Ruhe sorgen? Danke schön. Das entscheidet das Präsidium. Zwischenrufe sind hier nicht ganz unüblich. Aber Frau Hanisch weiß bestimmt auch die parlamentarischen Mittel zu nutzen, wenn sie sich an der Diskussion noch beteiligen möchte. Bitteschön, Herr Dr. Kerzel! Fahren Sie fort. So sollte es unter anderem sein: Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit vor politischem Zielzahlen-Aktionismus; Technologieoffenheit statt ideologischer Verengung; konsequente Einbindung der Kommunen und Betroffenen vor Ort; Beteiligung, die den Namen verdient. Dieser Antrag aber macht den Staat zum Taktgeber einer Transformation, deren Kosten, Risiken und Nebenwirkungen nicht bilanziert sind. Er verlagert Lasten, verstärkt zentrale Steuerung und ignoriert die Vielfalt der Realitäten. Die Intention ist ja klar. Es sind nur noch 32 Monate bis zur Deadline. Dann soll Deutschland zu 80 % über sogenannte erneuerbare Energie versorgt sein. Weil das Netz bis dato nicht darauf ausgelegt ist, kommt jetzt die Axt - auf Biegen und Brechen. Wer kritisiert, ist für Sie mehr als nur ein Gegner. Man ruft propagandistisch immer lauter: „Du hast Schuld, wenn das Klima uns bestraft." Herr Dr. Kerzel, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Nein, danke. Das will ich nicht. Ich komme jetzt zum Schluss. Mein marktliberaler Rat an die Landesregierung: Suchen Sie sich Sponsoren für Ihre Träume, und verschonen Sie endlich Bürger, Steuerzahler und die Jugend! Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der CDU der

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Jörn Domeier SPD

Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken - Gefahren des Influencer-Marketings entschlossen begegnen

meier. Bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Familienmomente hochzuladen, das Schöne auch mit anderen zu teilen, sind wirklich ganz ordentliche Dinge. Und wenn ich lese, was oft in den sozialen Netzwerken steht, dann muss ich ehrlich sagen: Ich finde es gut, wenn wir mehr schöne Dinge posten und den Hass und die Hetze an die Seite drängen. Ich sehe, dass die sozialen Medien generationsübergreifend vollkommen normal geworden sind. Einige von Ihnen überprüfen gerade ihre Accounts. So ist das, und das kriegen wir wahrscheinlich auch nicht mehr gänzlich weg. Familienblogger hingegen, die leben von Echtheit, die leben von Klarheit, die leben vom Alltag - natürlich auch mit ihren Kindern. Und die Kamera hält immer drauf - schon morgens bei den Kuschelmomenten, bei kindertypischen Wutanfällen und leider sogar bei Krankheitsmomenten. Wenn man aber, anstatt dem Kind beizustehen, die Kamera laufen lässt, dann ist das für mich eine Form von Kindeswohlgefährdung. Ich freue mich, dass auch das Deutsche Kinderhilfswerk das in einem Rechtsgutachten unterstrichen hat. Inhalte mit Kindern vermarkten sich prima; das ist wirtschaftlich hoch erfolgreich. Aber wenn Zwölfjährige Schminktipps geben, Diättipps geben, wenn junge, zwölfjährige Mädchen die aktuelle Bikinimode zeigen und sich das ganz besonders gut klickt, dann habe ich mehr als nur ein Störgefühl. Werbepartner und Agenturen professionalisieren diese Arbeit mit den Kindern. Sie vermarkten das, sie monetarisieren das, und sie arbeiten gezielt auf Klicks und auf Reichweite hin. Das Geschäftsmodell Kinderarbeit in einem ungeregelten Markt ich glaube, da sind wir uns einig ist nicht typisch Niedersachsen. Deswegen schlagen wir hier verlässliche Regeln vor, wie es sie schon gibt - zum Beispiel beim Film oder bei der klassischen Werbung auch und gerade mit Kindern. Jeder darf sich selbst die Frage stellen: Was bedeutet es, wenn wir sagen: „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein"? Für mich ist ganz klar: Kinder- und Jugendschutz endet nicht am Bildschirm. Deswegen werbe ich auch hier für die Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Herr Kollege. - Die nächste Wortmeldung kommt

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Omid Najafi AfD

Straftaten im digitalen Raum wirksam und nachhaltig bekämpfen - vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen endlich gesetzlich normieren

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Bock, ich bin etwas überrascht. Sie haben gesagt, der EuGH habe geurteilt, dass Vorratsdatenspeicherung möglich sei. Aber der EuGH hat eigentlich geurteilt, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gegen geltendes EU-Recht verstoße, also genau das Gegenteil. Aber mit einem Anlass ist es schon jetzt möglich, die IP-Daten zu speichern. Daher möchte ich meine Rede mit drei Axiomen, drei Wahrheiten, beginnen. Erstens. Die anlasslose Vorrats- bzw. IP-Datenspeicherung ist ein Orwellscher überwachungsstaatlicher Mechanismus. Zweitens. Anonymität und Privatsphäre im Internet müssen gewahrt sein, damit Bürger die Regierung kritisieren und auch doof finden können, ohne bösartigen Konsequenzen ausgesetzt zu sein, wie zum Beispiel einer Hausdurchsuchung, weil jemand Robert Habeck einen Schwachkopf nannte. Drittens. Wenn Sie in Regierungsverantwortung im Bund sind Sie in Regierungsverantwortung unfähig sind, auf Basis von Open Source eine eigene Softwareentwicklung voranzutreiben, und aus diesem Unvermögen heraus suggerieren, auf die Software ausländischer Geheimdienste Stichwort „Palantir" angewiesen zu sein, dann sind Sie nichts weiter als politisch inkompetent und eine Gefahr für die Privatsphäre unserer Bürger. Das Argument, das Überwachungsfetischisten häufig ins Feld führen, lautet: Wer nichts zu verbergen hat, der hat ja auch nichts zu befürchten. - Tja, meine Damen und Herren, dann will ich, dass ab sofort in jeder Ihrer Behausungen in jedem Zimmer im Wohnzimmer und auch in der Abstellkammer, in Ihren Schlafzimmern und auch im Bad eine Kamera aufgestellt ist, mit Mikrofon und Liveübertragung ins Internet. Denn keine Sorge, liebe Kollegen: Wer nichts zu verbergen hat, der hat ja auch nichts zu befürchten. Ob anlasslose Vorratsdatenspeicherung, Bargeldabschaffung gegen Geldwäsche, Corona-Impfregister, Vermögensregister, Social-Media-Verbot für U 14 oder U 16 und damit die Einführung einer Ausweispflicht im Internet oder sogar Chatkontrolle: Sie und ich wissen doch ganz genau, Ihnen geht es hier nicht um Kriminalitätsbekämpfung oder Kinderschutz. Denn würde es Ihnen tatsächlich um Kinderschutz gehen, würden Sie die Justizministerin beispielsweise anweisen, zusammen mit allen anderen Justizministern in Land und Bund die Epstein-Akten nach deutschen Akteuren zu durchforsten. Die SPD-bayerische Philippa Sigl-Glöckner wird in einer E‑Mail an Epstein namentlich erwähnt. Sie war im Finanzministerium tätig unter Finanzminister Scholz und später unter Kanzler Scholz Büroleiterin des Kanzleramtschefs Wolfgang Schmidt, mit dem sie auch liiert ist. Das ist ja mal ein Ding! Das, was Sie hier vorgeben angehen zu wollen, ist bereits unter den jetzigen Rahmenbedingungen möglich. Es wird nur nicht umgesetzt, da Sie Ihre Ressourcen wie den Verfassungsschutz dazu missbrauchen, die Opposition zu attackieren oder Meinungsdelikte zu ahnden. Meinungsdelikte - das ist auch schon ein interessantes Wort! Wer hätte vor 20 Jahren gedacht, dass es diese Wortkreation einmal geben wird? Sie können jetzt sofort Clankriminalität tatsächlich bekämpfen, indem Sie die Polizei anweisen, genau das zu tun und mit richterlichem Beschluss die Clans abzuhören. Sie können jetzt sofort gegen Kinderpornografie und pädophile Netzwerke vorgehen, indem Sie gegen das vorgehen, was sich noch nicht einmal versteckt, wie wir-sind-auch-menschen.de. Meine Kollegin Vanessa Behrendt hat aufgedeckt, wie Pädophile schon keinen Hehl mehr daraus machen, als sei es völlig normal, Minderjährige sexuell anziehend zu finden. Da können Sie nachbohren, da können Sie ermitteln, statt sich hier als Kinderschützer aufzuspielen. Überwachungsstaatliche Tendenzen, meine Damen und Herren, verfolgen die Menschheit seit jeher. Sie gehen immer von der Obrigkeit aus, dienen dem Machterhalt und gehen auf Kosten des einfachen Volkes. Unliebsame Meinungen werden ausgeschaltet, Andersdenkende diffamiert, denunziert oder gar eingesperrt. Die Macht der Machthaber wird durch ihre Propagandakanäle, wie zum Beispiel den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, gerechtfertigt, und die Wahrheit, nämlich dass sie Angst vor der Mündigkeit der Bürger haben, wird vehement vertuscht. So wie Sie einen Frosch nicht in kochendes Wasser werfen können, sondern das kalte Wasser mit dem Frosch langsam erhitzen und schlussendlich zum Kochen bringen, so stirbt die Freiheit und die Privatsphäre scheibchenweise. Auf welcher Seite werden Sie sein: auf der Seite der Unterdrücker oder auf der Seite der Befreier? Vielen lieben Dank.

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Heike Koehler CDU

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

von Frau Koehler. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister Meyer, folgende Fragen möchten wir an Sie richten: Nach welchen konkreten, definierten und transparenten Kriterien entscheidet die Landesregierung im Konfliktfall zwischen Artenschutz, Energieversorgung und wirtschaftlicher Entwicklung? Und gab es in den letzten fünf Jahren Projekte, die aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigt wurden? Bitte, Herr Minister!

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Djenabou Diallo Hartmann GRÜNE

Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte KollegInnen! Diese Debatte ist mehr als eine fachpolitische Auseinandersetzung über einzelne Förderinstrumente. Sie berührt die Grundfrage, wie wir Integration und Teilhabe in unserem Land verstehen: als Belastung, die man möglichst klein hält, oder als Zukunftsaufgabe, die man aktiv gestaltet? Deutschland steht vor massiven demografischen Umbrüchen, und in den kommenden Jahren werden Hunderttausende Fach- und Arbeitskräfte in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig suchen Unternehmen in nahezu allen Branchen händeringend Personal - im Handwerk, in der Pflege, im Dienstleistungssektor und noch viel mehr. In dieser Situation wird ausgerechnet beim zentralen Integrationsinstrument angesetzt, bei den Sprachkursen. Die Entscheidung von Bundesinnenminister Dobrindt, den Zugang zu Integrationskursen einzuschränken, ist kein technischer Verwaltungsvorgang. Sie hat reale Konsequenzen für Menschen und für den Arbeitsmarkt. Wer Sprache verzögert, verzögert Integration und Teilhabe. Wer Sprachförderung einschränkt, verlängert Abhängigkeit, und wer Integration ausbremst, schwächt am Ende die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unseres Landes. Das ist integrationspolitisch kurzsichtig und ökonomisch schlicht unvernünftig. Wir haben uns als rot-grüne Koalition seit Langem dafür eingesetzt, Arbeitsverbote abzuschaffen und Geflüchteten echte Chancen auf Erwerbstätigkeit zu eröffnen. Denn Arbeit bedeutet mehr als Einkommen; Arbeit bedeutet Selbstständigkeit, soziale Kontakte, Anerkennung und gesellschaftliche Teilhabe. Aber Arbeit funktioniert nicht ohne Sprache. Deshalb passt der Vorschlag von Herrn Dobrindt, der derzeit auf Bundesebene diskutiert wird, schlicht nicht damit zusammen. Einerseits wird öffentlich über einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt gesprochen, andererseits werden Integrationskurse eingeschränkt - also genau die Grundlage, die Menschen befähigt, überhaupt dauerhaft und qualifiziert zu arbeiten. Diese widersprüchlichen Signale werfen Fragen auf. Was bedeutet das konkret? Werden mehrere Gruppen ausgeschlossen, wie beispielsweise Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten? Was bedeutet das für das gemeinsame europäische Asylsystem? Solange diese Fragen unbeantwortet bleiben, entsteht der Eindruck politischer Inszenierung anstatt konsistenter Integrations- und Teilhabepolitik. Besonders bemerkenswert ist in dieser Debatte der deutliche Widerspruch, der aus der Wirtschaft kommt. Denn die Wirtschaft hat deutlich gemacht, dass die Voraussetzung dafür, dass geflüchtete Menschen in Betrieben arbeiten, ist, dass sie gute Sprachkenntnisse mitbringen, sonst bestehen große Hürden. Integration ist also kein ideologisches Projekt, sie ist eine Frage wirtschaftlicher Rationalität und gesellschaftlicher Sicherheit. Frau Kollegin Diallo-Hartmann, ich muss Sie leider kurz unterbrechen, denn es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Bock. Möchten Sie dem entsprechen? Ja, das mache ich sehr gerne, wenn meine Redezeit angehalten wird.

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Sophie Ramdor CDU

Reform der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe stoppen - politische Bildung stärken - Allgemeinbildung sichern!

Ich bitte darum, die Gespräche einzustellen. - Bitteschön, Frau Kollegin! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Bestehen des Abiturs, des höchsten Schulabschlusses in Deutschland, erlangt man die allgemeine Hochschulreife. Durch das Erlangen des Abiturs beweist man nicht nur Fachwissen, sondern auch Durchhaltevermögen und Leistungsbereitschaft. Es bescheinigt vertieftes Allgemeinwissen, analytisches Denken und die Fähigkeit, wissenschaftlich zu arbeiten. Dies sind zwingende Voraussetzungen, um später an einer Universität bestehen zu können. Dort muss man selbstständig lernen können, um jedes Semester in kürzester Zeit eine Vielzahl von Klausuren und Seminararbeiten bewältigen zu können, und das in einer Umgebung, wo einen niemand an die Hand nimmt und wo man die Prüfungen dann schreiben muss, wann sie auf dem Plan stehen. Die Oberstufe soll nun reformiert werden. Das Kultusministerium verspricht weniger Klausuren und mehr Freiheiten. Aber ist das wirklich so? Wird am Ende wirklich jeder Schüler und jede Schülerin die Freiheiten haben, seine oder ihre Wunschfächer zu wählen, die zu seiner oder ihrer individuellen Begabung passen? Auf dem Papier ja. Aber wie sieht denn die Realität aus? Die Freiheit der Wahl kann es nur geben, wenn die Oberstufe mehr Lehrkräftestunden erhalten würde, damit alle individuellen Kurse stattfinden können. Das passiert aber nicht. Und dafür gibt es aktuell auch nicht genügend Lehrkräfte im System. Wenn eine Schülerin gerne Musik, Kunst oder Latein belegen möchte, dann wird dieser Kurs an kleineren Gymnasien oder an schlechter versorgten Gymnasien nur zustande kommen, wenn zufälligerweise die Mehrheit des Jahrgangs dies auch belegen möchte. Sie versprechen der Schülerschaft Wahlfreiheit. In Wirklichkeit bekommen sie eine Mehrheitsentscheidung, die mit Individualität vor Ort nichts zu tun hat. Das bedeutet auch: Ob die individuelle Begabung gewählt werden kann, hängt vom Wohnort und von der Stimmung im jeweiligen Jahrgang ab. Leidtragende werden die Schulleitung und die Lehrkräfte vor Ort sein, die den Schülerinnen und Schülern und den Eltern erklären müssen, warum die Versprechungen der Landesregierung nicht eingehalten werden konnten, weil bestimmte Kurse in einem Jahrgang nicht zustande gekommen sind - und das, obwohl im vorherigen Jahrgang der Kurs angeboten wurde, jetzt aber nicht mehr zustande kommt, weil es halt keine Mehrheitsentscheidung dafür gab. Das Abitur, der höchste Schulabschluss in Deutschland, wird somit in Niedersachsen zu einer standortabhängigen Zufallsentscheidung, und das kann es nicht sein. Die allgemeine Hochschulreife ich sprach es an war das Zertifikat dafür, dass wissenschaftlich gearbeitet werden kann, dass sich mit einem Thema schriftlich in der Tiefe auseinandergesetzt wurde, dass man in der Lage war, präzise Literaturrecherchen zu betreiben, kritisches Denken zu zeigen oder eine fachsprachliche Ausdrucksweise beherrscht. Weil immer mehr Schülerinnen und Schüler künstliche Intelligenz zur Erstellung von Facharbeiten benutzen und somit bei der Arbeit betrügen, beugen wir uns jetzt den Jugendlichen. Und nein, das Erstellen eines Podcasts oder die Teilnahme an oder Erarbeitung einer Podiumsdiskussion deckt nicht dieselben Fähigkeiten wie das Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit ab. Nur, weil ein Schüler sich vor einer Kamera gut verkaufen kann, heißt das nicht, dass er Fachtexte durchdringen kann. Gerade in Zeiten von KI wird es für unseren Wirtschaftsstandort entscheidend sein, dass Forschung und Innovation weiterhin gelehrt werden kann und dass Schülerinnen und Schüler aus den Schulen entlassen werden, die wissenschaftlich arbeiten können. Anstatt den Jugendlichen entgegenzukommen, die ihre Arbeit mit fremder Hilfe erstellen, hätte man einfach die Bewertung anpassen können. Das Erstellen der schriftlichen Arbeit wäre nur noch ein Bruchteil der Note gewesen, den Hauptteil hätte die mündliche Verteidigung der Arbeit übernommen, die es aktuell schon gibt. Mit konkreten Nachfragen hätte man sehr schnell herausfinden können, ob die Arbeit selbst geschrieben, das Thema durchdrungen wurde oder ob jemand die Arbeit hat schreiben lassen. Möglich wäre dies gewesen. Sie haben sich für den einfachen Weg entschieden, der die Fähigkeiten des wissenschaftlichen Denkens weiter abwertet und damit die Jugendlichen dieser Fähigkeit beraubt. Sie behaupten zudem, dass es weniger schriftliche Leistungen für alle gibt. Auch diese Aussage hält einer genauen Prüfung nicht stand und hängt davon ab, welche Fächer als P1 bis P3 gewählt werden. Wer hier alle Kernfächer wählt, schreibt in allen Nichtprüfungsfächern keine Arbeiten mehr. Wer dies nicht tut, schreibt in den Kernfächern auf einfachem Niveau weiterhin welche. Die Schülerinnen und Schüler werden in Ihrem Modell somit eine unterschiedliche Anzahl von Prüfungen schreiben, je nachdem, was sie an Fächerkombinationen gewählt haben. Und das halten Sie für gerecht! Kaum ein Thema wurde im Kultusbereich von Rot-Grün so häufig angesprochen wie die Stärkung der Demokratie an Schulen. Erst gestern haben Sie in Ihrem Antrag betont, wie zentral die Rolle der Schulen bei der Demokratiebildung und für die Stärkung der demokratischen Prozesse ist. Um ein demokratisch mündiger Bürger in diesem Land zu werden, muss man die politischen Abläufe und Systeme verstehen. Sie planen mit Ihrem gestrigen Antrag wieder eine Entwicklung neuer Formate, um ein demokratisches Grundverständnis zu fördern. Wir brauchen dafür aber keine neuen Formate. Es gibt ein Fach, in dem die Jugendlichen all das lernen. Das Fach heißt Politik-Wirtschaft. Und genau das wollen Sie in der aktuellen Zeit nicht mehr verpflichtend unterrichten lassen. Sie setzen damit in der Oberstufenreform die Inhalte des Fachs Politik-Wirtschaft der Beliebigkeit aus. Was senden wir für ein Zeichen in der heutigen Zeit, wenn man Demokratiebildung abwählen kann? Und da helfen Ihnen dann auch keine Klassenräte in der ersten Klasse mehr. Ein wichtiger Aspekt der Allgemeinbildung ist das Erlernen von Fremdsprachen. Hierbei ist es notwendig, zu verstehen, dass jede Sprache ein eigenes System hat, was erst durch das Erlernen mehrerer Fremdsprachen erschlossen wird. Hierbei geht es um mehr als das reine Sprechen. Gerade in der Oberstufe wird sich durch den fremdsprachlichen Literaturunterricht mit der Kultur der Länder intensiv auseinandergesetzt, und er bietet kulturelle Orientierung. Gerade diese intensive kulturelle Auseinandersetzung ist ein wichtiger Aspekt, um die Gemeinsamkeiten innerhalb der Europäischen Union zu verstehen. Ein Aspekt, der ein wichtiges Werkzeug ist, um an den Universitäten eine Fremdsprache zu studieren oder in den Ländern studieren oder arbeiten zu können. Dieser Bereich geht verloren, wenn wir in der Oberstufe keine zweite Fremdsprache mehr verpflichtend wählen müssen. Und gerade im sprachlichen Bereich besteht eine große Gefahr, dass im kleinen oder ländlichen Gymnasium einige Sprachen durch den Wegfall der Verpflichtungen nicht mehr zustande kommen können. Ich sprach es an, da muss sich dann die Mehrheit der Schülerschaft dafür entscheiden. Es geht zudem nicht nur um die Anzahl der Jahre, die die Jugendlichen in einem Fach sprachlich unterrichtet werden, sondern es geht um das Abschlussniveau, was am Ende der Schullaufbahn erworben wird. Und das Kerncurriculum in den höheren Jahrgängen ist etwas anderes, als wenn ich die Sprache vorher unterrichtet habe. Es unterscheidet sich ich sprach es gerade an, je nachdem, in welchem Jahrgang man Sprachbildung erhält, und somit, welche Auswirkungen das auf die spätere berufliche Laufbahn haben wird, also ob ich noch in der Lage bin, die Zertifikate zu erhalten, die ich für mein Studium brauche. Die Schülerinnen und Schüler in diesem Land müssen weiterhin rechtsverbindliche Möglichkeiten erhalten, ein allgemeinbildendes Abitur mit all seinen Facetten zu machen. Sie sehen, es geht uns in diesem Antrag nicht um generelle Kritik und darum, generell dagegen zu sein, sondern um berechtigte inhaltliche Kritik und Probleme. Damit sind wir als CDU auch nicht alleine. Am Dienstag wurden Staatssekretär Stephan Ertner über 10 000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern und das ist entscheidend auch von Fachlehrkräften übergeben, die konkrete Kritikpunkte an der Oberstufenreform haben. Lassen Sie uns im Ausschuss die Kritikpunkte ernsthaft miteinander beraten, damit am Ende wirklich eine Wahlfreiheit für alle Schülerinnen und Schüler steht und keine Mehrheitsentscheidung auf dem Rücken einzelner Schülerinnen und Schüler. Vielen Dank.

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Omid Najafi AfD

Die niedersächsische Luftverkehrswirtschaft stärken - Luftverkehrssteuern und Luftsicherheitsgebühren abbauen

Herr Kollege Najafi, bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zeit der Kurzintervention entspricht der Zeit, die Sie hier für Ihre Rede aufgewendet haben. Ich finde es schon interessant, dass Sie bestätigen, dass Sie die Wichtigkeit des Flughafens in Hannover und des Luftverkehrs in Niedersachsen nicht ernst nehmen. Mit Ihrer Redezeit haben Sie genau diesen Vorwurf auch bestätigt. Sie meinten, dass es keinen Unterschied mache, die Luftverkehrssteuer abzusetzen. Doch, den macht es, weil die Einnahmen im Jahr 2011, als sie eingeführt wurde, und noch bis zum Jahr 2019 1,1 Milliarden Euro betrugen, aber jetzt sind sie bei 2 Milliarden Euro. Die Luftverkehrssteuereinnahmen haben sich also verdoppelt. Und wenn der Chef des Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften, Peter Gerber, der auch der Chef der Fluggesellschaft Condor ist, sagt, dass sich seit 2019 die staatlich verursachten Standortkosten verdoppelt haben, dann ist das sehr wohl ein Punkt, den man adressieren muss, und das tun wir. Aber trotzdem, vielen lieben Dank, ich freue mich auf die Ausschussberatung. Danke. Vielen Dank, Herr Kollege Najafi. - Herr Kollege Christ

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Alfred Dannenberg AfD

Igel und andere Kleintiere vor Mäh- und Schneidemaschinen schützen - mehr Aufklärung für Verbraucherinnen und Verbraucher, mehr produktbezogene Regelungen für den Tierschutz

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mal eines vorwegschicken, liebe Rot-Grüne. Eines muss man Ihnen lassen, Sie ziehen es konsequent durch. Selbst ein Antrag zum Schutz von kleinen Tieren vor Mährobotern kommt nicht ohne den Begriff Klima aus. Bitte erklären Sie mir das gerne mal bei einem unterhaltsamen Bier, also, wenn die Brandmauer das zulässt. Aber dazu müssten Sie ja wenigstens mal Hallo sagen können, wenn man sich begegnet. Aber daran scheitert es ja schon so oft. Jedenfalls, ich möchte die rot-grüne Seele ja auch mal ein bisschen verstehen. Also, ist das bei Ihnen eigentlich ein festes Erfordernis, dass in jedem rot-grünen Antrag für den Agrarausschuss, auf Deubel komm raus, irgendwie der Begriff Klima reinoperiert sein muss? Es interessiert mich, ehrlich! Aber sei's drum, Klima beiseite, zum Kernproblem selbst. Und wenn Ihnen jetzt mein zartes Gesprächsangebot schon ein bisschen zu viel war eben, dann müssen Sie jetzt noch stärker sein, denn was ich jetzt sage, mag für den einen oder anderen von Ihnen wieder mal schwer verdaulich sein: Das ist im Wesentlichen ein sehr guter Antrag, den Sie hier vorgelegt haben. Vielen Dank dafür. Ich hoffe, Sie mögen den jetzt immer noch, wo ich von der AfD den auch mag. Worum geht es inhaltlich? Um den Schutz von Igeln und anderen Kleintieren vor Mährobotern, die des nachts automatisch im Garten ihre Kreise ziehen. Zahlreiche Tiere sind schon auf furchtbare Art und Weise verletzt worden. Ja, hier sollte die Politik schauen, wo und wie nachzusteuern ist, um Abhilfe zu schaffen. Ich sehe den Beratungen erwartungsvoll entgegen. Und eine Sache noch an Frau Kura. Ich wünschte, die Grünen würden sich für den Schutz der vom Wolf übel zugerichteten Schafe genauso einsetzen wie für die vom Mähroboter übel zugerichteten Igel. Denken Sie mal darüber nach! Vielen Dank, Herr Kollege Dannenberg. Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor,

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Alfred Dannenberg AfD

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister Meyer, vor dem Hintergrund jüngst erfolgter neuerlicher großer Übergriffe: Würden Sie im Falle dieser Wolfsübergriffe in den letzten Tagen ebenfalls Ihre Zustimmung zu artenschutzrechtlichen Sondergenehmigungen zur Entnahme dieser Wölfe geben? Der Herr Minister antwortet.

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Christian Meyer

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Bitte, Herr Minister! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Das waren jetzt auch wieder mehrere Fragen, die Sie gestellt haben. Hinsichtlich der Obergrenzen: Es gibt eine ökologische Obergrenze, und es gibt natürlich auch eine Grenze, wenn irgendwann kein Platz mehr ist; das ist ja logisch. Auch das kann man nicht pauschal beantworten. Viele Touristinnen und Touristen kommen nach den Umfragen wegen der Schönheit der Natur und des Weltnaturerbes in diesen Lebensraum. Deshalb setzen wir dort auf einen sanften Tourismus. Dass man dort in harten Schutzzonen keine neuen Hotels und Bettenburgen bauen darf, ist klar. Genau das ist ein Punkt: Es kommen immer mehr Besucherinnen und Besucher zum Nationalpark und schätzen das. In den Wattenmeerhäusern wird diese Bildungsarbeit gemacht, dass man sich beispielsweise nicht den Seehunden nähert, denn das ist eine Herausforderung, vor der wir dort immer wieder stehen. Es geht darum, dieses Verhalten zu lenken, zum Beispiel auch dahin gehend, dass nicht so viel Müll am Strand liegen gelassen wird. Auch dazu haben wir eine ganze Reihe von Projekten. Wir setzen auf Aufklärung der Besucherinnen und Besucher, machen mit vielen Unternehmen und den Fischern viele Projekte, um aufzuklären, wie man sich als Tourist gut verhält. Von daher geht es hier nicht um Obergrenzen oder Zahlen, sondern darum, dass man diesen Lebensraum mit Respekt besucht. Die Touristen wollen ein intaktes Wattenmeer und die Schönheit des Wattenmeers erleben. Dieser Naturtourismus ist das Pfund, mit dem wir und die Menschen dort wuchern können. Das wollen wir weiter unterstützen. Danke, Herr Minister. - Die vierte Zusatzfrage von der Fraktion der AfD kommt von Herrn Moriße. Bitteschön!

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Zukunft der Demokratie sichern - starke demokratische Bildung für starke demokratische Bürgerinnen und Bürger

Frau Hamburg! Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Rykena, gruselig ist nicht unsere Politik im Bereich der Demokratiebildung, sondern gruselig ist, wie Sie diese Debatte hier ausnutzen, um Ihre verzerrte Weltsicht zum Besten zu geben und Kampfinstrumente zu sehen, wo keine sind. Ich sage Ihnen deutlich: Demokratiebildung ist ein Auftrag des Grundgesetzes - und kein Kampfinstrument! Aber in der Tat ist das Grundgesetz eine Kampfansage gegen Demokratie- und Menschenfeinde. Ich finde interessant, dass Sie sich hier angesprochen fühlen. Das lasse ich mal so stehen. Ich hatte mich eigentlich auf diese Debatte gefreut; denn ich glaube, es gibt im Land kaum Themen, bei denen sich die Menschen mehr einig sind: Die Stärkung der Demokratiebildung ist wichtig. Deswegen habe ich gedacht, wir werden mit genau dieser Ernsthaftigkeit diese Debatte führen. Ich muss sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, da wurde ich enttäuscht. Ich bin schon etwas traurig und irritiert, dass es hier im Landtag nicht möglich ist, dass wir beim Thema Demokratiebildung zusammenstehen, miteinander nach vorne gehen und auch die Wichtigkeit betonen. Die Schulen wünschen sich, dass wir ihnen den Rücken stärken gerade in diesen sehr herausfordernden Zeiten, und es ist unser aller Aufgabe als Demokratinnen und Demokraten, genau das zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen; denn es ist die Beamtenpflicht der Lehrkräfte, jeden Tag in den Klassen zu stehen und für unser Grundgesetz offensiv einzustehen. Wir alle wissen, dass das mittlerweile gar nicht so einfach ist, dass es erhebliche Anfeindungen und Angriffe auch gegen Lehrkräfte gibt. Genau deshalb wäre es so wichtig, hier gemeinsam klar zu sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich will auch betonen: Unsere Innenministerin ist auf gar keinem Auge blind, liebe Kolleginnen und Kollegen - ganz im Gegenteil! Sie ist beherzt gegen jede Form von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit unterwegs, und das ist auch vollkommen richtig so. Am Ende steigen die Gewaltbereitschaft und die Gewaltvorfälle in allen radikalisierten Bereichen. Insofern müssen wir uns auch mit dem Thema Gewalt und dem Anstieg von Radikalisierungstendenzen beschäftigen. Demokratiebildung, liebe Frau Ramdor, funktioniert, wenn man ehrlich ist, global. Wenn wir uns für Demokratie, für Menschenrechte und gegen Demokratie- und Menschenfeindlichkeit einsetzen, dann analysieren wir hier Mechanismen, die anwendbar sind auf jede Form von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit. Insofern ist das ein ganz globales Ansinnen. Ich möchte deutlich betonen, und ich hoffe, wir sind da einer Meinung: Das Grundgesetz ist eben nicht neutral. Es lebt für Meinungspluralität, es schätzt Meinungsvielfalt. Das ist das Wesen unserer Demokratie. Aber es gibt demokratie- und menschenfeindliche Aussagen, die das Grundgesetz nicht duldet. Genau deshalb ist es auch richtig, hier zu widersprechen. Zum Teil greifen Straftatbestände, wenn man solche Aussagen in Deutschland trifft, und ich bin froh, dass wir ein solches Grundgesetz in Deutschland haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das möchte ich hier deutlich sagen. Aber am Ende, und das macht Ihr Antrag deutlich, lebt Demokratie nun mal vom Mitmachen. Demokratiebildung ist nur dann gut, wenn Teilhabe und demokratische Beteiligung in der Schule gelebt werden. Ich bin für Ihren Antrag wirklich sehr, sehr dankbar, weil er das Ansinnen hat, die vielen Maßnahmen, die wir haben, strukturell zu implementieren. In der Tat vermitteln unsere Lehrkräfte nicht nur Deutsch und Mathematik, sondern sie sind die besten Demokratie-InfluencerInnen, die wir haben. Insofern sollten wir ihre Arbeit unterstützen. Deshalb haben wir auch die Fachaufgabe Demokratiebildung in den regionalen Landeselternrat implementiert. Wir erarbeiten gerade gemeinsam mit der Schulpraxis einen neuen Erlass Demokratiebildung. Ich bin Ihnen sehr dankbar für die Mittel auf der politischen Liste sowohl im letzten Jahr als auch in diesem Jahr; denn damit werden ganz tolle Maßnahmen möglich: Demokratie-Camps in den Regionen, Angebote in den Schulen, Kooperationen mit außerschulischen Lernorten, die Schulen wirklich gerne wahrnehmen wollen und die dank Ihres Geldes möglich sind. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir eine breite Zustimmung zu diesem wirklich sehr gelungenen Antrag bekommen, und freue mich, die Anregungen aufzunehmen und umsetzen zu dürfen. Herzlichen Dank.

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Alfred Dannenberg AfD

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

Danke schön, Frau Präsidentin. - Herr Minister Meyer, können Sie eine Obergrenze für den Wolfsbestand hier in Niedersachsen angeben, damit der Albtraum mit den Rissen endlich endet? Eine Zahl, Herr Minister! Herr Minister antwortet.

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Heike Koehler CDU

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Herr Minister. - Die vierte Zusatzfrage von der Fraktion der CDU kommt von Frau Köhler. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Welche Besucherintensität hält die Landesregierung in sensiblen Bereichen des Wattenmeeres für ökologisch vertretbar? Gibt es verbindliche Steuerungsinstrumente oder Obergrenzen dazu? Bitte, Herr Minister!

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Christian Meyer

Statt günstiger erneuerbarer Energie aus Niedersachsen - mit Ministerin Reiche in die Kostenfalle von Gas und Öl

der Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Christian Meyer. Bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Die Energiewende in Niedersachsen brummt. Sie war noch nie so erfolgreich wie im letzten Jahr. Wir haben eine Rekordzahl an Windkraftanlagen genehmigt und ans Netz genommen: 807 Anlagen mit 5,1 GW sind von den Kommunen genehmigt worden, dank der Taskforce-Energiewende, dank des Beteiligungsgesetzes, das der Landtag verabschiedet hat, und dank der Beschlüsse zur Flächenbereitstellung, die viele Kommunen ich habe das immer wieder gelobt gefasst haben. Das ist eine Wirtschaftskraft, die uns stärkt und unabhängig macht. Denn die erneuerbaren Energien sind und bleiben die günstigsten Energien, die wir haben - und sie machen uns unabhängig. Deshalb richte ich am Anfang ein Lob an den Bundesklimaschutzminister das ist nicht Frau Reiche; der Klimaschutz liegt bei Carsten Schneider, der noch mal klar sagte: Deutschland zahlt 84 Milliarden Euro jährlich für fossile Importe. Das ist die teuerste Energie: Öl, Gas, Kohle - aus Ländern, die nicht gerade demokratische Systeme haben. Dieses Geld sollten wir lieber in unabhängige, freie, heimische erneuerbare Energien stecken, da hat der Bundesklimaschutzminister recht. Denn Öl wird teurer, Gas wird teurer, Kohle wird teurer, das sehen wir doch gerade. Und wir schaffen damit Abhängigkeiten. Die heimischen Erneuerbaren werden immer günstiger. Eben gerade wurde die Erfolgsgeschichte der Solaranlagen auf den Dächern angesprochen. Mit welcher Einspeisevergütung haben wir angefangen? Das ist eine Erfolgsgeschichte für heimische Energien! Gerade die Menschen, die auf ihren heimischen Dächern Solaranlagen bauen, dürfen wir jetzt nicht dabei abwürgen; da hat das Handwerk vollkommen recht. Sie machen uns sie haben einen Speicher auch ein Stück weit resilient und unabhängig, und deshalb ist das so fatal. Wir diskutieren hier immer: Wir wollen Solaranlagen vordringlich auf den Dächern und nicht in der Landwirtschaft, nicht in der Fläche haben - die Dächer sind unsere Priorität. Deshalb sollte man diese Punkte auch nah am Verbraucher regeln, denn das reduziert am Ende auch die Strompreise und die Netzentgelte. Auch dort sind wir erfolgreich: Die Strompreise sind in Niedersachsen zum 1. Januar im Schnitt um 9 % gesunken mehr als in allen anderen Ländern; Sie haben es vielleicht bei Verivox gesehen. Die Erneuerbaren tragen dazu erheblich bei. Wenn jetzt das Netzpaket kommt, dann haben wir mit Blick auf die vielen genehmigten Anlagen die große Sorge, dass jetzt kein Turbo beim Netzausbau kommt, sondern eine Bremse eingezogen wird. Das würde Niedersachsen massiv treffen. Im Referentenentwurf heißt es, bei Windenergieanlagen, die im Jahr 3 % mehr Energie erzeugen können, als das Netz aufnehmen kann das betrifft den sogenannten Redispatch, soll der Betreiber keinen Ausgleich bekommen; 97 % stärken die Preise. Das würde dazu führen, dass Hunderte von Anlagen, die in Niedersachsen jetzt genehmigt und geplant sind und für die man Flächen vorhält, nicht mehr realisiert werden. Das wäre ein großes Investitionsrisiko und würde die Strompreise eben nicht senken, sondern nach oben treiben. Auch fossile Gaskraftwerke mit einer Leistung von 20 GW und das Gas kommt ja dann überwiegend von Trump usw. werden alleine mit 20 Milliarden Euro subventioniert, und da es sich um eine fossile Subvention handelt, wird das über den Strompreis umgelegt werden. Wir im Norden, die zu 102 % Erneuerbare haben, müssen bis zu 2 Cent/kWh bezahlen, weil Herr Söder beim Windausbau nicht vorangekommen ist. Denn diese Subvention muss umgelegt werden. Und das sind fossile Subventionen, von denen die AfD immer gerne spricht. Sie machen den Strom teurer, sie machen die Wärme teurer, und Sie reden den Leuten jetzt zu, neue Gas- und Ölheizungen zu kaufen. Die Wärmepumpe das hat Thordies Hanisch eben auch gesagt ist das erfolgreichste System. Im letzten Jahr wurde eine Rekordzahl an 300 000 Wärmepumpen verkauft, ein Plus von 55 % gegenüber 2024. Der Verkauf von Gasheizungen ist massiv zurückgegangen. Übrigens, liebe AfD, ich habe mal geguckt, in welchen Bundesländern am meisten Wärmepumpen an Haushalte verkauft worden sind: Das waren Sachsen-Anhalt und Thüringen - also möglicherweise sogar heimlich von Ihren Wählern, die Ihren Versprechungen nicht glauben und auch nicht daran glauben, dass Gas und Öl billiger werden und von Ihrem Freund Putin oder jemand anderem kommen könnten. Wärmepumpen laufen mit Strom, mit heimischem, erneuerbarem Strom. Damit kann uns keiner erpressen, den kann keiner abschalten, sondern er wird über Zehntausende Windenergie- und Hunderttausende Solaranlagen, über Biogasanlagen etc. produziert. Deshalb ist das auch ein Beitrag zur Unabhängigkeit und Resilienz. Wenn Wärmepumpen in Niedersachsen etwa in Holzminden oder in Gifhorn produziert werden, freue ich mich natürlich besonders. Und ich freue mich darüber, dass Unternehmen wie Stiebel Eltron neue Jobs schaffen und wie Enercon in Windenergie investieren. Die Energiewende ist für uns ein wirtschaftliches Erfolgsrezept, und deshalb darf sie nicht ausgebremst werden. Niedersachsen macht sich dafür stark, dass der Windenergie-Turbo, der Netzausbau-Turbo weiter vorangetrieben wird, denn das ist die beste Hilfe auch für Mieterinnen und Mieter. Das verbinde ich mit einem letzten Lob: Man kann und muss beim Gebäudeenergiegesetz sehr viel kritisieren, aber einen Satz finde ich sehr löblich, nämlich, dass die Förderung auskömmlich finanziert werden soll. Und ich setze darauf, dass sie sozial gestaffelt bleibt. Die wichtigste Perspektive ist, Menschen nicht in fossile Sackgassen zu führen, sondern ihnen beim Umstieg auf kostengünstige Erneuerbare zu helfen. Niedersachsen wird sich dafür einsetzen.

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Jens-Christoph Brockmann AfD

Hochschulen stärken, Zukunft sichern: Perspektiven der NHG-Novelle

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor 40 Monaten kündigte die Regierung im Koalitionsvertrag an: Eine Novelle des Hochschulgesetzes soll kommen. Danach war 40 Monate Sendepause - nur ab und zu etwas Gemunkel zu einem entstehenden Referentenentwurf. Erst diese Woche überschlugen sich plötzlich die Ereignisse. Die Staatskanzlei meldet mit einem Seufzer der Erleichterung: Ein Entwurf liegt vor und geht in die Verbandsbeteiligung. Und hinter der Pressemitteilung und einem digitalen Factsheet im Internet, irgendwo um drei Ecken, verbergen sich 30 Seiten Gesetzesänderungen. Für diese 30 Seiten haben Sie nun über drei Jahre gebraucht, also 10 Seiten pro Jahr. Und für heute setzt die SPD eine Aktuelle Stunde an. Um was zu tun? Die Gemächlichkeit ihrer Landesregierung zu feiern? Aber was in die Verbandsbeteiligung geht, erinnert an eine Ketchupflasche. Erst kommt nichts heraus und plötzlich, nach einer Weile, ein ganzer Schwall. Ein solcher Schwall ist auch der Gendersprech, mit dem Sie das Hochschulgesetz überziehen. Da gibt es keine Männer und Frauen mehr an den Hochschulen, sondern nur noch Geschlechter. Ist Rot-Grün jetzt unter die Monarchisten gegangen und meint mit „Geschlechtern" Hohenzollern, Wittelsbacher oder Welfen? In § 4 streben Sie an: „Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen bilden eine gemeinsame Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten, um im Hinblick auf den Gleichstellungsauftrag zusammenzuwirken." Verstehe ich das richtig? Zur bereits bestehenden Hochschullandeskonferenz soll jetzt noch eine Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten hinzukommen? Und wieder wird ein neues Gremium geschaffen, und zwar nicht zur Gleichstellung, sondern zur weiteren Linksstellung unserer Universitäten. Ein Fragezeichen gehört auch hinter Ihre Planungen zu neuen Stellenkategorien. Sie sprechen von modernen Karrierewegen wie Lecturer oder Researcher neben der Professur. Das klingt nach Flexibilisierung, birgt aber die Gefahr einer Entprofessionalisierung der Lehre und einer Zersplitterung des Personalkörpers. Herr Brockmann, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Schneider zu? Nein, ich möchte ausführen. Danke. Ähnlich kritisch sehen wir auch die Einführung des Promotionsrechts an Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Ein anderer Punkt, der Abbau prekärer Beschäftigungsmodelle und die Stärkung des hochschulischen Mittelbaus, ist durchaus auch in unserem Sinne. Ob ein verpflichtendes Dauerstellenkonzept dabei die Lösung ist oder dies zu mehr Bürokratie und weniger Flexibilität führt, ist allerdings fraglich. Was unsere Hochschulen definitiv nicht brauchen, ist ein weiteres Aufblähen des Verwaltungsapparats. Und dann wollen Sie den Hochschulen das Recht eigener Bautätigkeit einräumen. Aber Sie lösen nicht das Problem des Investitionsstaus. Ein Budget auf dem Papier saniert keine maroden Hörsäle. Die langwierigen Prüf- und Abstimmprozesse, die Sie selbst beklagen, werden nicht allein durch die Verlagerung von Verantwortung gelöst, wenn Mittel fehlen. Kritisch ist zu hinterfragen, ob alle Einrichtungen personell und strukturell gleichermaßen darauf vorbereitet sind, beispielsweise bei komplexen Bauprojekten. Letztlich wollen Sie noch pauschal die Förderung von Start-ups und Technologietransfers durch unterstützende Maßnahmen der Hochschulen. Die Universitäten sollen sich sogar an Unternehmen beteiligen dürfen, und zwar rund um den Globus. Völlig unklar ist dabei, wie der wirtschaftliche Nutzen gewährleistet werden soll. Zu befürchten ist eher, dass manche Hochschulen ihren exotischen Steckenpferden nachgehen, ihren Forschungsorchideen oder unrentablen Projekten zur sozial-ökologischen Transformation. Am Ende bleiben die Kosten für nicht marktfähige Geschäftsmodelle bei den Hochschulen hängen. Die Kosten, die Ihre Gesetzesnovelle in den Hochschulbudgets verursacht, haben Sie noch gar nicht seriös durchgerechnet. Mein Fazit: ein Rundumschlag, der an entscheidenden Stellen Verantwortung verschiebt, anstatt Probleme wirklich zu lösen, und die Tendenz zu Bürokratie und staatlicher Intervention inklusive linksgrüner Ideologie aufweist. Wir würden es sehr begrüßen, wenn zumindest die Konturen der Humboldtschen Idee der Universität in der finalen Fassung ihres Änderungsgesetzes zum NHG noch erkennbar sein würden. Nehmen Sie dazu auch gerne die Anregungen aus den hochschulpolitischen Entschließungsanträgen auf, die wir als AfD eingebracht haben, insbesondere zur Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten durch Entideologisierung und zur Reform der verfassten Studentenschaft zur Beförderung der Wissenschaftskompetenz unserer Hochschulen! Vielen Dank.

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Ulrich Watermann SPD

Freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen - Instrumente der wehrhaften Demokratie entschlossen nutzen

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Grundgesetz, das uns seine Mütter und Väter geschaffen haben, ist geschaffen worden, um die Demokratie zu schützen und eine Situation herbeizuführen, in der das, was erlebt worden ist, nicht wieder passieren kann. Ich hätte mir bis vor Kurzem oder bis vor einigen Jahren gar nicht vorstellen können, dass ich einmal aus einem solchen Blickwinkel hier im Niedersächsischen Landtag dieses Thema zu bewerten habe. Gestern habe ich hier gestanden und gesagt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Ich habe den Eindruck, bei manchem Redebeitrag kann schon allein dieser Punkt dazu führen, dass man zu der Erkenntnis kommt: Wir haben hier Leute, die an diesem Rednerpult stehen und mit den Füßen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Der Mensch ist im Mittelpunkt - nicht seine Unterschiedlichkeit, sondern seine Würde. Um die geht es. Und es geht um unsere Demokratie. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir geht es nicht darum, dass man Show macht, sondern darum, dass wir uns die Fakten angucken. Wir erleben hier, wie ein Fraktionsvorsitzender, der ja gar nicht gehört hat, was seine Leute gestern hier gesagt haben, eine Show abzieht, die überhaupt nicht dem gerecht wird, über was wir reden. Man darf es sich nicht leicht machen, wenn man über Verbote von Parteien redet; das stimmt. Man muss sich aber auch die Fakten angucken. Deshalb müssen wir uns schon genau anschauen, um was es geht. Wir sind schon der Meinung, dass die Fakten sehr ausreichend sind, um so etwas in die Prüfung zu geben. Deshalb unterstützen wir einen solchen Weg. Wir wissen aber auch, dass er nicht leichtfertig gegangen werden kann, sondern dass das Ganze noch wesentlich angereichert werden muss. Das Einzige, was mich beruhigt, ist, dass wir inzwischen nicht mehr darauf warten müssen, dass uns der Verfassungsschutz Hinweise gibt, sondern dass es offen erkennbar in den letzten Tagen in diesem Parlament Beweise gibt, dass Sie nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man schon mit der Würde des Menschen so leichtfertig umgeht, wie Sie es tun, möchte ich nicht wissen, wie Sie andere Dinge praktizieren, die auch Bestandteil unserer Demokratie sind, nämlich die Anerkennung verschiedener Positionen. Viele Ihrer Positionen sind in einer Meinungsbildung und in einer Auseinandersetzung abgedeckt, aber die Infragestellung der Würde des Menschen und des Menschen generell eben nicht. Deshalb hoffe ich auf die Beratung. Ich lade auch die Union ein, dass wir uns dann noch einmal genau angucken, was wir dort machen. Ich rate auch dringend dazu, dass die Aufforderung, die in diesem Antrag steht, von uns jetzt bewerkstelligt wird, was die Punkte angeht, die sowohl wir in Niedersachsen erhoben haben als auch der Bund erhoben hat. Darüber wird ja im Hauptsacheverfahren noch entschieden. Ich frage mich, wie man das sich so schönreden kann. Dann muss man schon Künstler sein und von der Realität des eigenen Handelns weit entfernt sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden alles daransetzen, diese Demokratie und ihre Vielfalt zu erhalten. Herr Kollege Bock, dafür müssen wir da haben Sie recht ab und zu mal überlegen, wie wir uns auseinandersetzen. Dieses Gefühl habe ich seit gestern auch. Es mag jetzt langsam an meinem Alter liegen. Und wir müssen uns Gedanken machen, wie wir uns endlich auch in die Lage versetzen, Probleme, die da sind, zu lösen. Aber eines ist klar und muss uns einen: die politische Auseinandersetzung mit denen, die rechts sind und aus meiner Sicht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, aber eben auch die rechtliche Auseinandersetzung. Deshalb müssen wir das sehr wohl abwägen. Ich sage Ihnen: In ganz schwierigen Zeiten sind wir gut beraten, wenn wir Demokraten unsere Verantwortung erkennen und wahrnehmen und das dann gegebenenfalls auch vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Am Ende werden wir ein Ergebnis haben. Es muss aber gut vorbereitet sein. Und das werden wir tun. Mir sind die Menschen und die Menschenwürde wirklich enorm wichtig. Ich bin froh, dass diese Plenarwoche zu Ende ist; denn den gestrigen Tag habe ich nur schwer aushalten können. Vielen Dank.

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Birgit Butter CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Um das vorwegzunehmen, Herr Siebels: Ihre Hoffnung erfüllt sich nicht. Wir werden nämlich diesen Gesetzentwurf hier ablehnen. Und ich sage Ihnen auch warum. Dieser Gesetzentwurf zur Neueinteilung der Wahlkreise zeigt vor allem eines: Die Regierungsfraktionen arbeiten an der Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen, statt vorausschauend stabil zu planen. Ja, Wahlkreise müssen regelmäßig überprüft werden. Bevölkerungsentwicklung, kommunale Strukturen und regionale Besonderheiten spielen dabei eine wichtige Rolle. Und genau deshalb braucht es Sorgfalt, Kontinuität und tragfähige Lösungen, keine hektischen Korrekturen auf Zuruf. Was erleben wir hier? SPD und Grüne ändern mitten im Verfahren noch einmal den Zuschnitt mehrerer Wahlkreise. Gravierend: Landeswahlleiter und Gesetzgebungs- und Beratungsdienst warnen ausdrücklich, dass sich viele Wahlkreise bereits jetzt wieder dicht an der verfassungsrechtlichen Toleranzgrenze bewegen. Das, meine Damen und Herren, ist wahrlich kein solides Fundament für Wahlkreise, die eigentlich langfristig Bestand haben sollen. Dabei hat der Staatsgerichtshof Ihnen doch unmissverständlich klargemacht: Ziel muss eine möglichst weitgehende Angleichung sein - nicht ein Zuschnitt, der gerade eben noch so durchgeht. Mit anderen Worten: Schon heute ist absehbar, dass wir in der nächsten Legislatur erneut über Wahlkreisgrenzen sprechen werden. Und das hat Herr Watermann auch mit einem süffisanten Lächeln zugegeben, weil er nämlich dem nächsten Landtag nicht mehr angehört. Dieses Thema wird uns also wieder vorliegen, diesen Ball müssen wir dann wieder aufnehmen. Genau das, meine Damen und Herren, ist das Gegenteil von Wahlkreiskontinuität, genau das ist das Gegenteil von Planungssicherheit für Kommunen, Parteien und Wählerinnen und Wähler. Rot-Grün liefert hier ein Gesetz, das schon heute bei seiner Verabschiedung den nächsten Änderungsbedarf in sich trägt. Meine Damen und Herren, die Koalition behauptet, sie setze lediglich die Vorgaben des Staatsgerichtshofs um. Aber das Gegenteil ist der Fall: Das Gericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man die Zahl der Wahlkreise auch reduzieren könnte, etwa von 87 auf 80. Aber was macht die rot-grüne Koalition? Sie erhöht die Zahl der Wahlkreise von 87 auf 90. Also genau die entgegengesetzte Richtung! Mehr Wahlkreise, meine Damen und Herren, bedeuten mehr Komplexität, mehr Verschiebungen, mehr Brüche in gewachsenen Strukturen. So passiert es nämlich in nicht wenigen Wahlkreisen. In meinem Wahlkreis Buxtehude zum Beispiel wird die dem Landkreis Stade zugehörige Samtgemeinde Apensen dem Wahlkreis Bremervörde im Landkreis Rotenburg (Wümme) zugeordnet. Wissen Sie, was Apensen mit dem neuen Wahlkreis Bremervörde gemeinsam hat, außer einer überschaubaren Gemeindegrenze? Nichts. Demgegenüber gehen aber Buxtehuder Schüler in Apensen auf die Oberschule; Schüler aus Apensen gehen in Buxtehude aufs Gymnasium. Es gibt hören Sie zu! den SPD-Ortsverein und einen Grünen-Ortsverband Buxtehude-Apensen. Ihre Parteifreunde sind über Ihr sinnloses Herauslösen von Apensen alles andere als erfreut. Hatten Sie ein Ohr für diese? Wohl kaum. Meine Damen und Herren, mehr Wahlkreise, wie von Rot-Grün gewollt, können in unserem Wahlsystem zwangsläufig mehr Überhang- und Ausgleichsmandate bedeuten und damit ein immer größeres Parlament. Schon heute haben wir statt 135 gesetzlichen Sitzen 146 Abgeordnete. Experten warnen ausdrücklich: Mit 90 Wahlkreisen kann der Landtag leicht auf über 180 Sitze anwachsen. Und, liebe SPD, fragen Sie Ihre Landtagspräsidentin mal, wie teuer und wie groß das werden kann! Aber auch der Bund der Steuerzahler sagt: In Zeiten knapper Kassen verbietet sich eine Reform, die das Parlament aufbläht - und das völlig zu Recht! Jedes zusätzliche Mandat kostet den Steuerzahler rund 307 000 Euro im Jahr. Ein aufgeblähter Landtag würde Niedersachsen jährlich über 10 Millionen Euro zusätzlich kosten. Das sind über 50 Millionen Euro pro Wahlperiode. Rot-Grün, wie wollen Sie das den Bürgerinnen und Bürgern da draußen verkaufen? Das ist Geld, das in Schulen, bei der Polizei oder in der Infrastruktur fehlt. Politik hat doch vielmehr eine Vorbildfunktion, meine Damen und Herren. In Zeiten, in denen wir den Bürgerinnen und Bürgern sagen: Wir müssen sparen, wir müssen freiwillige Leistungen kürzen, wir müssen den Gürtel enger schnallen - in solchen Zeiten wie diesen ist doch kein Platz für „Mehr". Und noch eines: Diese Reform entstand hinter verschlossenen Türen, ohne ernsthafte, gewollte Einbindung der Opposition, ohne Beachtung der Stellungnahmen zahlreicher Landräte und Kreistage. Den Kommunen wurden sechs Tage Stellungnahmefrist gegeben, ohne dass auch nur ansatzweise auf ihre kritischen Argumente eingegangen wurde. Alle auch die SPD-HVBs aus dem Landkreis Helmstedt gingen geschlossen auf die Barrikaden. Der Kreistag dort verabschiedete geschlossen, mit den Stimmen der SPD, eine Resolution gegen diese rot-grüne Reform. So geht man nicht mit Kommunen um! Ernsthafte Einbindung von Dritten? Nein, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, hatten genug mit sich selbst zu tun. Sie haben Ihren Zuschnitt bis zur letzten Minute unter sich ausgehandelt und legen ihn nun als Fraktionsgesetzentwurf vor. Das ist formal möglich, politisch aber bei einem so sensiblen Thema wie Wahlkreisen schlechter Stil. Denn Wahlkreise dürfen nie den Verdacht erwecken, parteipolitisch zugeschnitten zu sein. Genau dieser Eindruck entsteht aber. Wenn zum Beispiel zunächst aus dem deutlich zu einwohnerstarken Wahlkreis Verden die an den Heidekreis angrenzende Gemeinde Kirchlinteln dem Wahlkreis Walsrode zugeordnet werden soll, dann war das zwar keine richtig gute Lösung, aber eine vom Landeswahlleiter sorgsam begründete. - Ja, Frau Liebetruth, Sie fühlen sich angesprochen, zu Recht! Wo wäre aber dann die in der Gemeinde Kirchlinteln wohnende SPD-Generalsekretärin geblieben, die zudem noch in Verden im Kreistag sitzt? Ganz einfach: Durch die Änderung von Rot-Grün verbleibt Kirchlinteln kurzerhand doch im Wahlkreis Verden. Sieh an! Die nur minimal an den Heidekreis angrenzende Gemeinde Dörverden wird stattdessen zum Wahlkreis Walsrode verschoben. Sieh an! Diese rein parteipolitisch motivierten, auf die Einzelinteressen einzelner SPD-Abgeordneter zurückgehenden, willkürlichen Änderungen sowie das Zusammenpuzzeln SPD-lastiger Wahlkreise für Ministerinnen und SPD-Abgeordnete beschädigen das Vertrauen in die Neutralität der Wahlkreisreform. Meine Damen und Herren, die Wahlkreise sind das Fundament unserer repräsentativen Demokratie. Sie müssen fair, nachvollziehbar und dauerhaft sein. Genau daran fehlt es diesem Gesetzentwurf. Eine Wahlkreisreform darf nicht zu mehr Abgeordneten, mehr Kosten und mehr parteipolitischem Misstrauen führen. Sie muss Stabilität schaffen, Größe begrenzen, Akzeptanz sichern. Dieser Entwurf erreicht keines dieser Ziele. Ich komme zum Schluss: Er bläht potenziell den Landtag auf, belastet den Steuerzahler und schafft Wahlkreise, die höchstwahrscheinlich schon bald wieder geändert werden müssen. Deswegen sagen wir von der CDU: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Ganz klar Nein zu dieser rot-grünen Wahlkreisreform!

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Wiard Siebels SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Sie haben noch eine Restredezeit von gut dreieinhalb Minuten. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schwierig, wenn einige die Zusammenhänge des Wahlrechts überhaupt nicht verstehen und davon ausgehen, dass Überhangs- oder Ausgleichsmandate nur einer einzigen Partei oder Fraktion zustehen könnten. Das ist nicht so, aber ich habe leider nicht mehr genug Redezeit, um Ihnen das alles an dieser Stelle zu erklären. Ich habe mich aus anderen Gründen gemeldet. Ich wollte nämlich noch mal sicher gehen, dass die CDU nicht doch noch einen Vorschlag einbringt. Gehe ich recht in der Annahme, dass es keinen Vorschlag von Ihnen gibt? Das wollte ich noch mal wissen, denn, meine Damen und Herren, in den Ostfriesischen Nachrichten von vor wenigen Tagen gab es einen großen Artikel: „Auricher CDU will andere Gemeinde wandern lassen". Das erweckt doch wohl ziemlich deutlich den Eindruck, dass irgendwie noch ein Vorschlag im Raum steht. In dem Artikel ist die Rede davon, das sei noch rechtzeitig zur Sitzung des Innenausschusses eingebracht worden. Meine Damen und Herren, es gibt im Kern nur zwei Möglichkeiten: Entweder kann sich die Auricher CDU in der eigenen Landtagsfraktion nicht durchsetzen - dann ist das einigermaßen peinlich, oder es handelt sich um eine beinahe bewusste Irreführung, um eine Anscheinserweckung. Meine Damen und Herren, das ist in höchstem Maße unredlich, wie viele andere Wortbeiträge hier übrigens auch. Auch in der Sache ist es geradezu peinlich wenn ich das sagen darf, denn dort wird darauf abgestellt, dass man bei diesem Vorschlag ganz bewusst Auswirkungen auf die benachbarten Landkreise nicht geprüft hätte. Meine Damen und Herren, dann kann ich eine Wahlkreisreform in fünf Minuten durchrechnen, wenn ich einfach ganz viele einzelne Insellösungen mache und sage: „Da ist alles wunderbar, bei mir passt das", und mit Blick auf die Nachbarkommunen sage: habe ich nicht gerechnet, habe ich nichts mit zu tun. Meine Damen und Herren, liebe CDU-Fraktion, in aller Deutlichkeit: Das Land Niedersachsen ist ein zusammenhängendes Land, und ich habe die direkte Forderung an Sie: Wenn Sie solche Vorschläge öffentlich kundtun, dann machen Sie das entweder für das ganze Land Niedersachsen, oder lassen Sie es! Das ist peinlich! Sie führen die Wählerinnen und Wähler in die Irre, meine Damen und Herren. Dann geht es bei mir weiter: Es wird eine Insellösung vorgeschlagen, weil man die Gemeinde Großefehn in meinem Wahlkreis behalten will. Übrigens um das deutlich zu sagen; das hatte ich eingangs auch gesagt hätte ich mir das auch gewünscht. Aber als größter Wahlkreis der schönste sind wir sowieso ist das angesichts der gerichtlichen Vorgaben einfach nicht denkbar. Jetzt hat man einen Vorschlag gemacht, in dem Großefehn wieder drin ist. Löblich! Rechnerisch aber ergibt sich wer mitdenkt, kommt schnell drauf: Dann muss mindestens eine andere Kommune rausfliegen. Das scheint ja dann nicht so schlimm zu sein. Deswegen frage ich die CDU-Fraktion mal ganz direkt, wenn Sie die Großefehner so lieb haben, wie ich übrigens auch der frühere Bürgermeister, Olaf Meinen, heutiger Landrat, ist einer meiner engsten politischen Vertrauten, ein ganz feiner Kerl; und Großefehn ist eine hervorragende Kommune, die einen super Job macht: Was haben Ihnen eigentlich die Großheider getan, dass es offensichtlich völlig unproblematisch ist, die aus diesem Wahlkreis regelrecht rauszuschmeißen, meine Damen und Herren? Es ist wirklich hanebüchen, was Sie dort treiben. Obendrauf kommt, dass Sie uns hier in mehreren Redebeiträgen vorgeworfen haben, wir würden an die Grenze des Verfassungsrechtlichen gehen. - Genau, ich sage Ihnen jetzt was! Hören Sie zu! Dieser Vorschlag der Auricher CDU sieht für den Auricher Wahlkreis eine Abweichung von 15,13 % vor. Das ist nach Ihren eigenen Maßstäben mindestens am Rande des Verfassungsrechts. Und jetzt lese ich Ihnen noch etwas vor, damit Sie sich selber einsortieren können, Herr Mohrmann. Jetzt wird es nämlich richtig interessant! Da vergleicht ein Mitglied der CDU den SPD/Grünen-Vorschlag mit der US-Politik Zitat: Auch in den USA wurde und wird mit den Grenzen von Wahlkreisen Politik gemacht - Stichwort „Gerrymandering". Was dort unter Donald Trump und seinen Unterstützern als Versuch galt, Mehrheiten zu sichern jenseits demokratischer Fairness, darf hierzulande kein Vorbild sein. - So die CDU-Politikerin. Schämen Sie sich für einen solchen Unfug! Vielen Dank, Herr Kollege Siebels. Ich darf Sie gleichwohl bitten,

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Harm Rykena AfD

27. Eingabenübersicht

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der viel gepriesene Ganztag an Niedersachsens Schulen stottert. Das Projekt droht zur nachmittäglichen Aufbewahrung von Kindern zu verkommen. Der Ganztag wird kein Heilsbringer sein, er ist eher eine Notlösung für diejenigen Familien, in denen beide Eltern arbeiten gehen wollen oder müssen und die ihre Kinder daher abgeben möchten. Auch die Startchancen-Schulen sind davon betroffen. Sie merken schon, wir sind nicht ganz auf einer Linie mit der Petentin, die sich sehr für die Ganztagsschule begeistert. Wir möchten trotzdem abweichend von der Ausschussempfehlung bei dieser Petition für „Material" plädieren. Teil des Knirschens im Ganztagsbetrieb ist das Mittagessen. Die Petentin beklagt, dass das Schulessen an Ganztagsschulen nur optional angeboten wird und die Finanzierung nur in besonderen Fällen vom Träger oder vom Jobcenter übernommen wird. Mit dem Ziel, dass alle Schüler gemeinsam essen können, fordert die Petentin nun, dass das Schulessen vom Staat übernommen werden soll und so für alle gleicher Zugang zu gesundem Essen geschaffen wird. Dies wollen wir unterstützen. Grund dafür ist, dass derzeit vor allem diejenigen Eltern, die keine Steuern zahlen, das Mittagessen für ihre Kinder finanziert bekommen. Diejenigen jedoch, die diese Wohltat mit ihren Steuergeldern finanzieren, werden dann auch noch für das Mittagessen ihrer eigenen Kinder zur Kasse gebeten. Das ist schlicht ungerecht und wieder einmal im ökosozialen Niedersachsen eine Bestrafung der Leistungserbringer. Wir plädieren für „Material". Vielen Dank, Herr Kollege Rykena. -

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Laura Hopmann CDU

Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken - Gefahren des Influencer-Marketings entschlossen begegnen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser Debatte muss ich erst einmal tief durchatmen. Der Antrag, über den wir heute abstimmen, richtet sich vor allem an kommerzielle Familieninfluencer, Kinderinfluencer auch Mama- und Papa-Blogger genannt, die aus ihrem Alltag mit Kindern berichten und über Werbeeinnahmen Geld verdienen. In dem Antrag wird beispielsweise vorgeschlagen, dass Unternehmen und Agenturen bei Kooperationen mit diesen kommerziellen Influencern gesetzlich verpflichtet werden, Ausnahmegenehmigungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einzuholen, dass Eltern analog zu Regelungen in Frankreich für die Tätigkeit als Familieninfluencer eine behördliche Erlaubnis brauchen und dass ein Teil der Einnahmen auf ein Konto für das Kind hinterlegt werden muss. Es sind sicherlich keine ganz unwichtigen Aspekte, die Sie hier ansprechen. Kinder sollten keineswegs als Eigentum oder als Accessoire betrachtet und als Content-Objekte ausgenutzt werden. Das ist nach meinem Eindruck aber leider fast überall auf der Welt gelebte Praxis und vor allem unabhängig davon, ob damit Geld verdient wird oder nicht. Demgegenüber kann man sich auch fast ein bisschen ohnmächtig fühlen. Das sollten wir aber besser nicht tun, denn die derzeitige gelebte Praxis schafft auch zahlreiche Tatgelegenheiten für Pädokriminelle, Stichwort Kinderpornografie usw. Deshalb wundert es mich auch total, wie sich die Kollegin von der AfD hier eingelassen hat. Das passt für mich überhaupt nicht. Aber selbst dann, wenn das Internet absolut sicher vor Missbrauch und Zweckentfremdung wäre, müssten sich Eltern meiner Meinung nach in einem viel größeren Maßstab selbstkritisch fragen, ob es eigentlich okay sein kann, Bilder zu veröffentlichen, die vermutlich für immer im Äther des World Wide Web zu finden sein werden. Es sind Bilder von kleinen Menschen, von Kindern, die ihre Persönlichkeitsrechte das hat Herr Siebels vorhin auch dazwischengerufen noch nicht selber schützen können und für die ich als Mutter oder Vater natürlich verantwortlich bin. Es kann sich schon massiv und vielfältig auf die kindliche Entwicklung auswirken, wenn diese Entwicklung nicht unbeobachtet und geschützt geschehen kann, sondern von vielen gesehen, aber auch kommentiert und bewertet wird, und zwar sowohl im digitalen Raum als auch im analogen Raum. Das gilt unabhängig von Bezahlung und von Kommerz. Ich glaube deshalb, dass es nicht reicht, kommerzielle Influencer zu adressieren. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass wir das Phänomen in einigen Jahren in der Forschung sehen werden. Schließlich macht es doch auch was mit mir als Kind, wenn ich aufgrund des WhatsApp-Status von Oma, Opa, Mama, Papa immer wieder von Verwandten und Freunden der Familie auf Ereignisse angesprochen werde, bei denen diese gar nicht dabei waren. Das macht doch was mit mir, weil ich merke, dass ich irgendwie beobachtet werde, aber gar nicht weiß, in welchen Momenten das geschieht und in welchen Momenten das nicht geschieht. Ich glaube, wir werden im Nachhinein sagen: Warum waren wir eigentlich nicht strenger? Wir müssen alle auf Social Media aktiven Eltern und auch die Großeltern sehr breit aufklären. Das gilt ja nicht nur für Influencer und auch nicht nur für Kommerz, sondern das gilt auch für die Großelterngeneration, die stolz die Bilder vom Enkelkind im WhatsApp-Status teilt, aber da eben nicht hundertprozentig informiert ist. Ich will das nicht allen unterstellen, aber als Mutter bin ich ja auch betroffen. Und ich weiß, wie groß die Bandbreite da ist. Ich bin überzeugt, dass wir gerade das Thema Social Media für Kinder und Jugendliche mit all seinen Aspekten, die es da zu beachten gibt, ganzheitlich angehen müssen - weil es so viele Widerstände dagegen gibt, weil es ja auch Spaß macht und schön sein kann. Deshalb sollten wir meines Erachtens versuchen, weniger Teilbereiche aufzumachen - weil hier viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit nötig ist. Das schätze ich anders ein als Claudia Schüßler, die im Gesundheitsausschuss gesagt hat, es wäre gut, wenn das jetzt ganz oft zum Thema gemacht werden würde. Ich bin anderer Meinung. Ich glaube, eine kohärent ausgearbeitete Gesamtstrategie wäre hier überzeugender und wirkungsvoller. Frau Hopmann, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Schendel zu? Ja. Bitte! Vielen Dank, Frau Hopmann, für das Zulassen der

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Pippa Schneider GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Einmalzahlung für Beamte - eigentlich würde man ja denken, das ist ein schöner Anlass für eine Rede. Da gibt es Geld zu verschenken, dagegen kann ja eigentlich niemand etwas haben. Aber gehen wir mal genauer in die Materie: Die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 bekommen als Sonderzahlung 800 Euro. Die übrigen Besoldungsgruppen bekommen 500 Euro. Damit machen wir Politik, die direkt im Geldbeutel der Menschen ankommt. Das Thema amtsangemessene Alimentation ist schon seit langer Zeit Gegenstand der Debatten. So haben wir auch im Ausschuss die Berechnungen des Finanzministeriums sehr genau vorgestellt bekommen und sehr intensiv darüber diskutiert. Und so ist uns allen bewusst, dass diese Sonderzahlung nicht die Gesamtlösung aller Probleme darstellt. Das heißt, wir werden uns das Verfassungsgerichtsurteil von Ende letzten Jahres zur Besoldung der Berliner Landesbeamten weiterhin ganz genau anschauen und prüfen, was das zukünftig und langfristig auch für Niedersachsen und die hiesige Alimentation bedeutet. Das Thema wird uns also noch weiter begleiten, und ich bin froh, dass wir mit dieser Sonderzahlung einen ersten und wichtigen Schritt hin zu fairer Bezahlung für faire Arbeit gehen. Ein weiterer wichtiger Schritt dorthin ist, dass die Tarifverhandlungsergebnisse auf die niedersächsischen Beamten systemgerecht übertragen werden. Auch das hat unser Finanzminister schon angekündigt. Ich freue mich also auf die weiteren umfassenden Diskussionen in diesem Themengebiet. Vielen Dank.

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Vanessa Behrendt AfD

Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken - Gefahren des Influencer-Marketings entschlossen begegnen

Herr Kollege Dorendorf - Entschuldigung, Herr Kollege Domeier. Nein, da wäre ja wahrscheinlich was Sinnvolles gekommen. Herr Kollege Domeier, ich verstehe Ihre Ansätze zum Thema Kinderrechte immer nicht. Kinder sind Menschen - so wie Erwachsene auch. Die brauchen keine besonderen Rechte. Die haben Rechte, die haben Schutz. Sie wollen Kinderrechte, weil Sie Eltern entmündigen wollen. Das haben wir mehrfach von Ihnen gehört. Zu Ihrem anderen Thema: Ich verstehe auch nicht, was diese Vermischung mit Epstein hier soll. Wir sind die einzige Partei, die da hinterher ist, dass über diese Dinge gesprochen wird. Wir haben so oft - Doch, Herr Dorendorf! Sie haben gerade gesagt Liebe Kolleginnen und Kollegen! - Frau Behrendt, Sie halten mal kurz die Luft an! - Manchmal ist es gut, zuzuhören, weil man dann auch die Meinung hört. - Ja, genau, ich finde das schon interessant. - Ich habe nicht gesagt, in welche Richtung. Darum sage ich: Manchmal ist ganz gut, wenn man sich das anhört. Bitteschön! Da Sie gerade gesagt haben, Social Media sei auch mir nicht neu: Genau, und dann scheinen Sie ja zu sehen, was ich dort mache. Beobachten Sie mal meine Beiträge in den letzten Wochen und Monaten zum Thema Pädophilie, zum Thema Epstein, auch schon hier im Parlament! Von Ihnen ist dazu nichts gekommen - gar nichts!

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Jessica Miriam Schülke AfD

Reform des BAföG

die Abgeordnete Jessica Schülke. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Mohrs, warum hat die SPD-geführte Landesregierung erst im Januar 2026 einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht? - Vielen Dank. Herr Minister antwortet.

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Thomas Uhlen CDU

Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

Ich unterstelle, Kollege Uhlen möchte antworten. Bitteschön! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, ganz herzlichen Dank für die Kurzinterventionen. Genau das ist es, was ich mit „Anspruchsdenken" eben zum Ausdruck bringen wollte. Genau dieses Anspruchsdenken, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das, was unseren Bundeshaushalt unter Druck setzt und was dazu geführt hat, dass diese Reduktion notwendig ist. Genau dieses Anspruchsdenken sehe ich in den Diskussionsrunden, in denen ich mich bewege, immer wieder: „Ich habe doch einen Anspruch darauf, den Kurs zu bekommen, und zwar kostenlos!" Es ist doch eine Vollkaskomentalität, die wir mittlerweile haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Trägerschreiben des BAMF Sie müssen es mal lesen! steht ganz deutlich drin, dass alle Einrichtungs- und alle Bildungsträger im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch Selbstzahler in die Kurse aufnehmen können. Dagegen ist gar nichts einzuwenden! Und immer zu unterstellen, dass jede Person, die in unser Land kommt, mittellos, ist eine Kollege Uhlen, warten Sie bitte, bis hier Ruhe einkehrt! Die Uhr stoppen wir so lange. - Frau Diallo Hartmann, ich bitte Sie, ich bitte alle, ein bisschen herunterzufahren. Wir beginnen erst wieder, wenn hier Ruhe eingekehrt ist. Kollege Uhlen, bitte! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es würde Ihnen allen vielleicht gut tun, mal mit den Menschen zu sprechen, die sich in vielen Jahren in unser Land integriert haben, die es in vielen Jahren geschafft haben, in dieses Land zu kommen. Dann würden Sie nämlich feststellen, dass viele es aus eigenem Antrieb vernünftig in unserem Land geschafft haben, die selber gesagt haben: „Ja, ich möchte die Sprache lernen", die selber gesagt haben: „Ja, ich möchte mich integrieren", die selber gesagt haben: „Ich möchte hier arbeiten." Es gibt Hunderttausende Menschen in unserem Land, die das vernünftig tun. Der Landkreis Osnabrück ist eine Paraderegion, in der das funktioniert hat, weil Menschen früh gelernt haben, wie wichtig es ist, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren und damit eben auch in die Gesellschaft. Wenn Sie das sehen wollen, kommen Sie gerne in meinen Wahlkreis. Da können Sie es erleben! Herzlichen Dank.

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Cindy Lutz CDU

Reform des BAföG

Sehr geehrter Herr Präsident! 45 Sekunden sollten ausreichen. Ich bin dolle irritiert. Ich habe mein Studium finanziert und habe zehn Jahre lang in der Gastronomie gejobbt. Das war ein Job, der mir wahnsinnig viel Spaß gemacht hat. Meine Kinder erziehe ich dazu, dass es toll ist, mit Menschen zu arbeiten. Heute Abend bin ich beim Grünkohlessen der CDU und freue mich auf die Bedienungen, die vor Ort wieder dafür sorgen werden, dass wir einen wahnsinnig tollen Abend haben. Danke schön.

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Eike Holsten CDU

Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen

die lasse ich heute ausnahmsweise mal zu. Bitte, Herr Holsten! Frau Viehoff, das ist total nett dann kann ich die Kurzinterventionskarte auf meinem Platz liegen lassen, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Vor dem Hintergrund, dass in dem Antrag viel Kluges drinsteht, viel weiße Salbe, was wir auch gerne so unterschreiben, aber die einzige konkrete Handlungsanforderung ist, dass die Landesregierung einen Plan erstellen möge das ist ja im Grunde die Quintessenz des Antrages: Was erwarten Sie Frau Emken sagt eben, das müsste jetzt schnell gehen eigentlich? Wann soll die Landesregierung diesen Landesaktionsplan eigentlich vorlegen bzw. in Kraft setzen? Und glauben Sie bzw. haben Sie die Erwartungshaltung, dass für den Doppelhaushalt 2027/2028 auch konkret etwas daraus abgeleitet wird? Das wäre heute ja ein positives Signal. Vielen Dank. Wir gehen davon aus, zumal es gerade vom Runden Tisch Geburtshilfe auch schon

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

Bitteschön! Sehr geehrte Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eingedenk der zustimmenden Rede des Ministerpräsidenten Lies im Bundesrat am 30. Januar 2026 im Einbringungsverfahren des Gesetzgebungsverfahrens im Bund frage ich die Landesregierung, ob sie denn am 27. März im Bundesrat der Gesetzesänderung, so wie sie heute Nachmittag im Bundestag durchgeht, dann auch zustimmt. - Danke.

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Daniela Behrens SPD

Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen

Und können Sie mir sagen, ob die Landesregierung plant, entsprechende Mittel in den Haushalt 2027/2028 einzustellen? - Vielen Dank. Ich kann Ihnen erstmal sagen: Vertrauen Sie der Landesregierung, dann sind Sie schon mal auf der sicheren Seite! Vertrauen in die Landesregierung ist immer berechtigt. Zweitens. Ich glaube, es ist gar nicht so unnormal, dass die regierungstragenden Fraktionen bei wichtigen Themen und hier geht es um ein sehr wichtiges Thema ihre Hinweise dazu geben, wenn im Ministerium gearbeitet wird. In der Regel muss das nämlich zusammenpassen: auf der einen Seite der Sachverstand im Ministerium und auf der anderen Seite die sehr klaren politischen Erwartungen aus dem Parlament. Und da haben die regierungstragenden Fraktionen aus gegebenem Anlass immer ein bisschen mehr mitzureden als andere Fraktionen. Daher ist dieser Entschließungsantrag völlig in Ordnung. Und drittens: Ein Aktionsplan entsteht ja nicht mal eben so. Wenn man einen Aktionsplan ernst nimmt, dann muss man ihn mit allen Betroffenen im Flächenland Niedersachsen mit Blick auf die Gegebenheiten gut besprechen. Das hat der Minister in diesem Jahr vor. Deswegen ist dieser Entschließungsantrag ein wichtiger Entschließungsantrag. Und ich bin mir sehr sicher, dass die Maßnahmen im Land Niedersachsen, die zu Finanzierungsbedarfen führen, dann im Doppelhaushalt 2027/2028 verankert werden. Auch da bitte ich um Vertrauen in die Landesregierung. Herzlichen Dank.

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Laura Hopmann CDU

Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken - Gefahren des Influencer-Marketings entschlossen begegnen

wird, weil die Problemlagen da komplexer sind? Verstehe ich das richtig? Nicht ganz, nur halb. Wie Sie wissen, findet in einer Woche eine Anhörung im Kultusausschuss statt, zu der auch der Gesundheitsausschuss geladen ist. - Das kommt übrigens gleich noch in meiner Rede. - Und: Derzeit ist eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission dabei, eine Strategie bzw. eine Stellungnahme zu erarbeiten, bei der es anders, als Sie gesagt haben nicht nur um pauschale Verbote gehen soll, sondern vielmehr um einen grundsätzlichen Umgang mit Social Media und Kindern und Jugendlichen. Also, Sie haben es halb richtig verstanden. Ich glaube nicht, dass wir noch Jahre warten müssen, sondern ich glaube, dass wir die nächsten drei bis neun Monate sehr konzentriert daran arbeiten müssen und dass das jetzt auch zügig kommen muss. Jetzt habe ich dank Ihrer Frage den Faden verloren. Aber eigentlich habe ich auch schon das geantwortet, was jetzt sowieso gekommen wäre. Ich begrüße die Expertenkommission, bin gespannt auf den Bericht, und vor allem erhoffe ich mir mutige und wirkungsvolle

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Klaus Wichmann AfD

Freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen - Instrumente der wehrhaften Demokratie entschlossen nutzen

für die Fraktion der AfD Herr Kollege Wichmann. Bitteschön! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe Ihnen von Rot-Grün an dieser Stelle noch einmal die Gelegenheit, jetzt und hier diesen Antrag zurückzunehmen. Mal ehrlich: Finden Sie es nicht lächerlich, ein AfD-Verbot hier im Parlament zu fordern, wenn Ihnen die Judikative, wenn Ihnen der Rechtsstaat in personam des VG Köln gerade erst mitgeteilt hat: „Nein, da ist niemand gesichert rechtsextrem; nein, Remigration muss man differenziert betrachten; eine Forderung nach Remigration ist nicht einfach so verfassungsfeindlich; nein, ein kultureller Volksbegriff ist nicht einfach so verfassungsfeindlich!"? Wie fühlt sich das an? Aus Ihrer Sicht kann sich das doch gar nicht gut anfühlen, wo Sie so lange, so monothematisch immer nur die eine Geschichte erzählt haben. Und nun sagt Ihnen das VG Köln, sagt Ihnen der Rechtsstaat: Ende Gelände! Eure Einstufung hat so viel Substanz Ich weiß nicht, ob Sie das ganz hinten erkennen können: Es sind keine 4 mm. So viel bleibt über von Ihrem Kampf gegen rechts, von der größten Bedrohung der Demokratie, von „Nazi! Nazi! Nazi!": heiße Luft, dicke Backen. Ihr Narrativ ist letzte Woche durch eine nüchterne verwaltungsgerichtliche Entscheidung geplatzt wie eine Weißwurst auf der heißen Herdplatte. Ganz dünne Suppe, meine Damen und Herren, hat das Gericht Ihnen attestiert. Herr Kollege Wichmann Nein, ich möchte keine Zwischenfrage, Herr Präsident. Danke schön. Ich komme gleich noch zu Herrn Bajus. Sie könnten diesen Verbotsantrag einfach an dieser Stelle zurückziehen. Sie müssen uns nicht mögen, aber ein wenig Respekt vor dem Rechtsstaat, Herr Siebels, Herr Bajus, wäre doch mal angesagt, oder? Aber dieses Aufrechterhalten sagt uns und sagt den Wählern, wie Sie den Rechtsstaat in Wahrheit sehen. Sie sagen nämlich: Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis, aber sie interessiert uns nicht. Das ist etwas, Herr Bajus, was man gemeinhin Autokratien vorwirft oder politischen Kräften, die autokratisch gesinnt sind. Man könnte auch sagen: Was stört es einen deutschen Sozialdemokraten, wenn sich ein Rechtsstaat an ihm reibt? Dabei sollten Sie einmal einen genauen Blick auf den juristischen Rahmen dieses Vorgangs werfen. Denn es handelt sich hier nicht um das Hauptsacheverfahren, sondern um ein Eilverfahren. ‑ Genau dieses „Eben!" endet doch gleich wieder mit einer geistigen Bruchlandung. Sie freuen sich doch, weil nur über den Eilantrag entschieden worden sei. Ihre Unwissenheit sollte Ihnen tatsächlich komplett peinlich sein. Ein Eilantrag gegen behördliches Vorgehen bekommt nur dann recht, wenn das behördliche Vorgehen krass und offensichtlich rechtswidrig war, so krass und so eindeutig, dass es selbst bei summarischer Prüfung im Eilverfahren rechtsstaatlichen Kriterien nicht standhält. Das ist die größtmögliche Klatsche, die Sie sich haben holen können, inklusive einer detaillierten Auflistung von mehreren Ihrer Zentralbegriffe, die eine angebliche Verfassungsfeindlichkeit der AfD belegen sollten. Alles vom Tisch! Adieu mit ö! Ihre bisherigen Narrative sind als das entlarvt, was sie immer waren: heiße Luft, dicke Backen, Phrasenbrei, Worthülsensalat. Meine Damen und Herren, ich kann Ihren Schmerz, Herr Bajus, bis hierhin spüren. Am Donnerstag habe ich ihn bis in mein Wohnzimmer gespürt. Ich will sie bestimmt nicht abschaffen, im Gegensatz zu Ihnen. Eine Demokratie ist es nur dann, wenn sie auch eine inhaltliche Opposition hat. Wir brauchen sie also noch, gerade weil wir Ihre inhaltlichen Positionen sehr vehement ablehnen. Das unterscheidet eben Demokraten von Autokraten. Das, Herr Bajus, unterscheidet uns von Ihnen. Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Restwoche. Vielen Dank.

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Eva Viehoff GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts über den Bildungsurlaub

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Schülke, ich bewege mich ja nach Ihrer Meinung in einer „links-grün versifften Blase" - da wäre es super, wenn Sie sich mal aus Ihrer Blase entfernen würden! Dann wüssten Sie nämlich, dass schon lange nicht mehr das Ministerium für Wissenschaft und Kultur Bildungsurlaubsangebote anerkennt, sondern dass das die AEWB macht. Aber das ist bei Ihnen immer der Fall: Sie wissen immer genau, was Sie wollen, aber Sie fragen nie nach, was eigentlich schon gemacht wird, was heute schon passiert. Es ist einfach vollkommen faktenfrei, was Sie uns hier erzählen. Und ich finde, das muss deutlich gesagt werden. Erkundigen Sie sich vorher, bevor Sie hier einfach irgendwelche Sachen in den Raum stellen! Frau Schülke möchte nicht antworten.

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Omid Najafi AfD

Statt günstiger erneuerbarer Energie aus Niedersachsen - mit Ministerin Reiche in die Kostenfalle von Gas und Öl

Wort gemeldet: der Abgeordnete Omid Najafi. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lehnen Sie sich zurück, und lassen Sie den Gedanken auf sich wirken: Die Grünen versuchten uns hier gerade in Sachen Energieversorgung zu belehren. Herzlichen Dank dafür! Die Grünen, denen wir die Katastrophe namens Energiewende zu verdanken haben, welche uns mit die teuersten Strom- und Gaspreise weltweit beschert hat! Ich habe eben noch mal nachgeschaut: 105,59 Euro je Megawattstunde. Und wettbewerbsfähig produzieren kann man erst ab Frau Kollenrott, wie viel? So oft, wie ich es hier schon erwähnt habe, müssten Sie es doch wissen 50 Euro je Megawattstunde. So oft, wie ich das hier schon erwähnt habe! Aber Sie leugnen es. Die Grünen also, die uns immer noch weismachen wollen, Wind und Sonne würden keine Rechnung schicken. Und wissen Sie, was das hier ist? Eine Stromrechnung! Aber warum muss ich die bezahlen? Warum bekomme ich eine Stromrechnung? Können Sie das nicht übernehmen? Wind und Sonne schicken doch gar keine Rechnung. Meine Damen und Herren, wir stimmen der CDU bei ihrem Energiekonzept ebenfalls nicht zu. Dank ihnen haben wir den Ausstieg aus Kernkraft und Kohlekraft. Die ehemalige Kanzlerin Angela Merkel hat diesem Land einen Bärendienst erwiesen. Und dennoch schenken Sie dieser Person auf Ihrem Parteitag noch frenetischen Applaus. Und ebenso wird Friedrich Merz erneut mit über 90% wiedergewählt. Sie haben echt nichts begriffen, oder? Sie haben es echt nicht begriffen! - Ja, das zeigt das Klatschen auch. Und das, während die Welt nach Energie lechzt, da die gigantischen Rechenzentren für künstliche Intelligenz so viel Strom fressen wie ganze Städte. In Brandenburg beispielsweise will die Schwarz-Gruppe für 11 Milliarden Euro ein Rechenzentrum bauen, welches in der ersten Ausbaustufe 200 MW Leistung benötigt. Das entspricht etwa dem Verbrauch von 200 000 Haushalten. Da werden Wind und Sonne ordentlich Rechnungen schreiben, darauf können Sie einen lassen, meine Damen und Herren. Und unabhängig von den Rechenzentren benötigt unsere Industrie selbstverständlich Zugang zu günstigem Strom. Dass Volkswagen nun ein weiteres Mal Einsparungen vornehmen möchte, kommt nicht von ungefähr. Rund 60 Milliarden Euro Kürzungen - das ist doch nicht mehr zu fassen! Und immer noch hocken Sie gemütlich auf Ihren Sitzen und erzählen uns das Märchen von erneuerbaren Energien. Es ist mir auch ein Rätsel, wie erkenntnis- und beratungsresistent Sie sind. Stellen Sie sich vor, Sie sind der Chef eines energieintensiven Betriebes, und da kommt ein Grüner und sagt: Herr Geschäftsführer oder Frau Geschäftsführerin, früher war doch alles besser, nicht wahr? Wir machen es wie in der Steinzeit, und wir werden wieder komplett vom Wetter abhängig. Was würden Sie tun? Sie würden doch, freundlich wie Sie sind, darum bitten, dass der Grüne möglichst zeitnah nicht mehr den kostbaren Sauerstoff ihres Raumes verkonsumiert und die Tür von außen schließt. Und da sich dieser Windräderwahnsinn Herr Najafi, ich bitte Sie, sich ein wenig zu mäßigen! Okay? Gut. Und da sich dieser Windräderwahnsinn in einem freien Wettbewerb gar nicht durchsetzen könnte, weil er sich nicht rentiert die Windmühlen arbeiten defizitär, haben Sie die Subvention über die Einspeisevergütung erfunden also den Mindestabnahmepreis und verschleudern jedes Jahr über 20 Milliarden Euro an Steuergeld. Und jedes weitere Windrad kostet folglich den Staat noch mehr Steuergeld. Und das, obwohl Windräder an Land nur etwa 22 % ihrer Leistung bringen der Wind weht ja nicht durchgehend, und offshore sind es nur etwa 30 %. Mit diesem unberechenbaren Zufallsstrom lässt sich keine Industrienation aufrechterhalten. Ob auf Bundes- oder Landesebene: Sie regieren nicht, Sie ruinieren. Sie verspielen sehenden Auges den gesamten Wohlstand unseres Landes und versuchen, Ihr Versagen noch mit Schuldenaufnahmen zu kompensieren. Das ist ungeheuerlich. Meine Damen und Herren, das Konzept mit den wetterabhängigen Energien funktioniert nicht, und es wird auch nie funktionieren. Für eine echte und zukunftsfähige Energieversorgung kann ich Ihnen nur ans Herz legen: Schreiben Sie ab, und zwar vom Programm der AfD! Vielen lieben Dank.

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Swantje Schendel GRÜNE

Schutz für Kinder in den sozialen Medien stärken - Gefahren des Influencer-Marketings entschlossen begegnen

lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Schendel zu? Ja. Bitte! Vielen Dank, Frau Hopmann, für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich stimme Ihren Ausführungen in weiten Teilen zu, möchte aber einmal konkret nachfragen: Sie wollen, dass wir warten, Kinder von Influencern in diesem konkreten Arbeitsbereich zu schützen, bis wir einen Gesamtantrag vorlegen, der alles umfasst und der wahrscheinlich noch Jahre dauern wird, weil die Problemlagen da komplexer sind? Verstehe ich das richtig? Nicht ganz, nur halb. Wie Sie wissen, findet in einer Woche eine Anhörung im Kultusausschuss statt,

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz auf der Tagesordnung - endlich, möchte ich sagen. Aber das kommt auch genau zur rechten Zeit. Zum einen ist es gut, dass die Landes- und die Bundesebene die Notwendigkeit für diese Gesetzgebung gesehen haben und nun auf beiden Ebenen eine Einigung erreicht wird. Dabei halte ich diese Nebenbemerkung sei mir erlaubt das Gesetz hier auf Landesebene allerdings für gelungener. Zum anderen zeigt das, dass die rot-grüne Regierung hier in Niedersachsen die Zeichen der Zeit erkannt hat. Sie stellt mit diesem Gesetzentwurf ihre Handlungsfähigkeit im Bereich der sozial-ökologischen Transformation unter Beweis. Unser Sozialminister Andreas Philippi hat zu Recht davon gesprochen, Niedersachsen zu einem Land der guten Arbeit zu machen. Ich möchte ergänzen: zu einem Land des guten Lebens für alle. Um es einfach zu sagen: Die Bratwurst muss nicht nur aus artgerechter Tierhaltung in Bioqualität produziert werden, sondern diese Bratwurst müssen sich auch alle leisten können. Aber zurück zum Gesetzentwurf. Er zeichnet sich durch drei wesentliche Punkte aus: Erstens. Menschen müssen von ihrer Arbeit leben können. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass die öffentliche Hand die Aufträge, die mit Steuergeldern bezahlt werden, nur an Firmen vergibt, die nach Tarif bezahlen. Tarife sind nicht vom Himmel gefallen, sondern sie sind durch die Verhandlungen festgelegt worden. Das ist die notwendige Bezahlung von ArbeitnehmerInnen, die zum Leben, und zwar zum guten Leben, benötigt wird. Zweitens ist diese Gesetzesvorlage ein Bekenntnis zur industriellen Transformation. Mit diesem Vergabegesetz müssen wir die Möglichkeiten der Implementierung von Leitmärkten schaffen. Wir alle oder zumindest wir DemokratInnen hier im Haus sehen die Notwendigkeit von grünem Stahl. Der sogenannte freie Markt wird das aber nicht regeln. Hier braucht es gesetzliche Leitplanken. Drittens. Wir machen es den Kommunen einfacher bei der Vergabe. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir die immer wieder eingeforderte Beinfreiheit. Sicher, man kann über vieles diskutieren, und das machen wir auch. Es wurde schon gesagt: Parallel zu diesem Gesetzentwurf fassen wir die Niedersächsische Wertgrenzenverordnung an, die in direkter Kausalität zu dem Vergaberecht steht. Mit diesem Gesetz gehen wir den Weg weiter, den wir schon mit den Novellen zur NBauO angefangen haben. Wir werden schneller, einfacher und unbürokratischer. Rot-Grün verbindet soziale Verantwortung mit dem Tempo in der Praxis und setzt zentrale Vereinbarungen des Koalitionsvertrages um. Gleichzeitig werden Verfahren vereinfacht, Wertgrenzen angehoben und Bürokratie tatsächlich abgebaut. Mit diesem Gesetz bringen wir gute Arbeit, Klimaschutz und wirtschaftliche Dynamik konsequent zusammen. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Sachtleben. - Für die Fraktion der SPD hat nun das

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Volker Bajus GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Europabezugs und zur Stärkung des Schutzes vor Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens in der Niedersächsischen Verfassung

Bitteschön, Herr Bajus! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Verfassung ändert man wirklich nicht jeden Tag. Das ist ein besonderer Moment, ein Moment der Selbstvergewisserung: Wer wollen wir als Land sein? Welche Werte leiten uns? Was sind unsere Ziele? Die Zugehörigkeit zur EU sowie der Schutz und die Förderung jüdischen Lebens gehören ab sofort in die Verfassung. Das ist eine gute Antwort in stürmischen Zeiten. Mit der neuen Staatszielbestimmung treten wir Antisemitismus entschlossen entgegen. Niedersachsen ist jetzt das siebte Bundesland mit diesem Staatsziel und das vierte, das auch ausdrücklich die Förderung nennt. In historischer Verantwortung sagen wir allen jüdischen Menschen Solidarität und Schutz nicht nur politisch zu, sondern verankern beides in der Verfassung. Auch ich möchte ausdrücklich Frau Dr. Schröder vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für ihre fundierten Hinweise danken, die wir weitgehend übernommen haben. Der GBD hat aber auch auf rechtliche Widersprüche mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes hingewiesen. Diese Position teilen wir. Es ist politisch geboten und juristisch völlig folgerichtig, neben Antisemitismus weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie Rassismus, Antiziganismus oder Queerfeindlichkeit ausdrücklich zu benennen. In anderen Bundesländern ist das selbstverständlich. In Niedersachsen das bedauere ich sehr scheitert solch eine weitgehende Modernisierung leider an der CDU. Dass Sie nicht bereit sind, anderen Formen von Menschenfeindlichkeit mit derselben verfassungsrechtlichen Klarheit zu begegnen, ist bedauerlich. Das gilt gerade angesichts der aktuellen Entwicklungen: zunehmende Übergriffe auch übrigens hier im Parlament aus den Reihen der AfD. Verlassen Sie sich darauf: Wir Grüne werden weiter für eine umfassendere Lösung in der Verfassung einstehen! Meine Damen und Herren, wir erleben aktuell ein Erstarken des Rechtsextremismus. Antisemitische Straftaten nehmen in der Folge zu. Seit dem 7. Oktober 2023 hat sich die Lage weiter verschärft. Wenn nun der Krieg im Nahen Osten, im Iran weiter eskaliert, könnten auch hier wieder jüdische Einrichtungen angegriffen werden. Das dürfen wir nicht zulassen! Auch das versprechen wir hier und heute im Landtag. Meine Damen und Herren, JüdInnen in Deutschland für die Politik der israelischen Regierung verantwortlich zu machen, ist absurd und auch antisemitisch. Kritik an der israelischen Regierung etwa mit Blick auf Gaza oder die Siedlungspolitik kann legitim sein. Ich finde, sie muss in diesen Zeiten sogar notwendigerweise erfolgen. Aber nichts rechtfertigt Angriffe auf jüdische Menschen - nichts doppelte Standards oder israelbezogenen Antisemitismus. Antisemitismus kommt von rechts außen, aus verschwörungsideologischen und völkischen Milieus. Er findet sich aber erschreckenderweise auch immer wieder in der Mitte der Gesellschaft. Und natürlich ist auch Antisemitismus unter MuslimInnen vorhanden. Das muss klar benannt und auch bekämpft werden. Aber zugleich gilt: Die große Mehrheit der Musliminnen und Muslime in Deutschland ist eben nicht antisemitisch. Wer diese pauschal unter Generalverdacht stellt, spaltet unsere Gesellschaft. Antisemitismus bekämpft man nicht mit Rassismus. Meine Damen und Herren, wir verankern heute auch die Mitwirkung Niedersachsens an der Europäischen Union und an einem geeinten Europa als Staatsziel in der Verfassung. Das ist ein klares und aktuell notwendiges Bekenntnis. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine erschüttert unsere Friedensordnung. Autoritäre Regime versuchen, Europa zu destabilisieren. Und mit Trump wird deutlich: Die nordatlantische Partnerschaft ist brüchig geworden. Wir können uns auf die USA nicht mehr verlassen. Gerade jetzt braucht Europa eine starke und handlungsfähige Gemeinschaft, die für Europa einsteht. Meine Damen und Herren, die Europäische Union ist aber mehr als ein Binnenmarkt. Sie ist Friedensprojekt, Rechtsgemeinschaft und Werteunion. Sie sichert Freiheit, Wohlstand und Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg. Niedersachsen profitiert wirtschaftlich, sozial und auch wissenschaftlich erheblich. Unser Verfassungsbekenntnis ist deswegen auch das Bekenntnis zur Zukunftsfähigkeit des eigenen Landes. Damit komme ich zur AfD und zu ihrem heutigen Abstimmungsverhalten. Sie wollen dem Antisemitismus-Artikel zustimmen. Ich sage Ihnen aber mal ganz ehrlich: Das wirkt angesichts antisemitischer Narrative aus Ihren eigenen Reihen, die wir auch hier im Haus schon gehört haben, nicht nur wenig glaubwürdig, sondern geradezu abstrus. Dazu hat Ihnen Michel Friedman am Holocaust-Gedenktag hier im Landtag die Leviten gelesen und Sie richtig als „Partei des Hasses" eingeordnet. Dass Sie den Europabezug ablehnen, passt da wunderbar ins Bild. Ihre offene Moskau-Nähe entlarvt Sie als Handlanger Putins. Sie wollen Europa schwächen und nicht stärken und Europas Feinde unterstützen - zum Schaden der Menschen in Niedersachsen. Damit lassen wir Sie nicht durchkommen! Meine Damen und Herren, diese Verfassungsänderung verbindet historische Verantwortung mit politischer Klarheit: gegen Antisemitismus, für jüdisches Leben und für ein geeintes Europa. Vielen Dank.

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Hartmut Moorkamp CDU

Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität fördern - Niedersachsens und Deutschlands Landwirtschaft vor Agrarimporten von zum Teil fraglicher Qualität schützen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dannenberg, ich nehme an, Sie müssen ziemlich verzweifelt sein, wenn Sie mit solcher Aggressivität hier ans Mikrofon gehen. Sie haben mit Ihrem Redebeitrag noch einmal deutlich gemacht, dass Sie die Thematik grundsätzlich nicht verstanden haben. Sie stellen hier alles infrage, Sie stellen alles in Zweifel. Sie akzeptieren nicht, dass es Kontrollmechanismen gibt. Sie akzeptieren nicht einmal die Antwort auf Ihre eigene Kleine Anfrage. Ich habe es ganz deutlich gesagt, gerade mit Blick auf die Ukraine: Bei dem, was wir hier in Europa erleben, finde ich es wirklich verwerflich, dass Sie hier solche Positionen einnehmen. Ich will noch einmal deutlich machen: Die gesamte Branche hat Ihnen bei diesem Antrag widersprochen, und das tun auch wir. Da können Sie immer wieder mit den „Altparteien" kommen: Mit Ihrer Position kommen wir in Niedersachsen nicht weiter. Wir teilen sie nicht. Da grenzen wir uns klar von der AfD ab. Wenn Sie diese Position weiter einnehmen wollen, dann kann ich Ihnen nur sagen: Damit tun Sie allen demokratischen Kräften hier in Niedersachsen einen riesengroßen Gefallen. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie bei diesem Tagesordnungspunkt endlich einmal Ihr wahres Gesicht gezeigt haben. Landwirtschafts- und Ernährungspolitik für Niedersachsen ist mehr, als in einer WhatsApp-Gruppe zu kommunizieren oder Tiktok-Videos zu machen. Was Sie hier geleistet haben, war kein konstruktiver Beitrag. Vielen Dank, dass Sie hier jetzt einmal Ihr wahres Gesicht gezeigt haben!

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André Bock CDU

Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

Herr Präsident! Frau Kollegin Diallo-Hartmann, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade zu den Sprach- und Integrationskursen und zu der Entscheidung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ausgeführt. Halten Sie es für richtig und notwendig, dass kein Unterschied gemacht wird zwischen Menschen, die eine gesicherte Bleibeperspektive haben, und Menschen, die zwar auch in Sprach- und Integrationskursen sind, aber keine Bleibeperspektive haben beziehungsweise bei denen das Verfahren vielleicht schon entschieden, der Asylantrag abgelehnt worden ist, dass also hier der gleiche Maßstab angelegt wird, sodass vielleicht bei den Menschen, bei denen der Asylantrag abgelehnt worden ist, der Eindruck erweckt wird, dass sie am Ende doch bleiben können? Soll das sozusagen alles in einem Kurs stattfinden, und hat alles den gleichen Stellenwert? - Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bock. Frau Kollegin, die Uhr ist mitgelaufen. Sie haben jetzt anderthalb Minuten

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Kirsikka Lansmann SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Einbringung der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes regeln wir wichtige Punkte neu - ganz konkret für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern. Und das ist gut so, denn gute Bildung darf nicht vom Zufall abhängen. Das Wetter ist gerade frühlingshaft, aber wir alle können uns noch an den Winter erinnern. Wir hatten dieses Jahr mehrfach Schnee und Glätte. Das hat auch in Niedersachsen zu Schulausfällen geführt. Natürlich ist Schulausfall immer ungünstig, jede Unterrichtsstunde ist wertvoll. Aber Sicherheit geht vor, und deshalb ist es richtig, dass Schulen in solchen Situationen Distanzunterricht anordnen können. Genau dafür schaffen wir jetzt einen klaren rechtlichen Rahmen. Distanzunterricht soll möglich sein, wenn Präsenzunterricht objektiv nicht stattfinden kann: etwa bei extremen Wetterlagen, behördlichen Schulschließungen oder unbenutzbaren Schulgebäuden. Aber genauso klar sagen wir: Präsenzunterricht bleibt der Regelfall. Denn Schule ist mehr als Stoffvermittlung; Schule ist Beziehung, Gemeinschaft, Zusammenleben. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss Distanzunterricht eine Möglichkeit in Ausnahmefällen bleiben, und Schule muss der Ort sein, an dem Kinder miteinander lernen. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Regelungen zur Dyskalkulie. Legasthenie kennen viele Menschen, Dyskalkulie ist oft weniger bekannt. Deswegen möchte ich das einmal kurz erklären. Ganz einfach gesagt: Das Gehirn verarbeitet Zahlen anders. Betroffene Kinder haben große Schwierigkeiten mit Mengen und Rechenwegen, obwohl sie fleißig sind. Das hat nichts mit Faulheit zu tun und nichts mit Intelligenz. Dyskalkulie wird durch Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, durch Psychologinnen und Psychologen oder speziell ausgebildete Lerntherapeuten festgestellt. Es ist also immer eine Diagnose von Fachleuten. Und nein, Dyskalkulie ist nicht heilbar im klassischen Sinne. Aber mit gezielter Förderung können Kinder große Fortschritte machen, Matheangst abbauen und Selbstvertrauen gewinnen. Trotzdem bleibt oft ein begrenzter Spielraum, und deshalb brauchen wir faire Regeln. Mit unserem Schulgesetz schaffen wir klare Möglichkeiten für Nachteilsausgleich und Notenschutz, damit Kinder zeigen können, was sie können, und nicht an einer einzelnen Schwierigkeit scheitern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist keine Bevorzugung, das ist Chancengerechtigkeit. Außerdem stärken wir die Berufsorientierung. Junge Menschen brauchen Orientierung, nicht erst nach der Schule, sondern schon während der Schulzeit. Schule muss helfen, den eigenen Weg in Ausbildung, Studium oder Beruf zu finden. Gute Berufsorientierung ist auch soziale Gerechtigkeit. Und wir denken noch weiter und stärken auch den Leistungssport. Partnerschulen des Leistungssports und Eliteschulen des Fußballs sollen künftig Schülerinnen und Schüler mit besonderer sportlicher Begabung vorrangig aufnehmen können. Damit verbinden wir schulische Bildung mit sportlicher Förderung. Ein gutes Beispiel ist die IGS Franzsches Feld in Braunschweig. Dort wird Unterricht mit intensiver Basketballförderung kombiniert. Trainingszeiten sind in den Stundenplan integriert, und Schule sowie Verein arbeiten eng zusammen, damit Leistungssport und Schulabschluss gemeinsam gelingen. Und wie das gelingen kann, sehen wir am Basketballstar Dennis Schröder, der selbst einmal dort zur Schule gegangen ist. Talent darf nicht an starren Strukturen scheitern. Frau Kollegin Lansmann, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Ramdor zu? Ja. Bitteschön, Frau Ramdor! Frau Lansmann, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Ist Ihnen bewusst, dass Dennis Schröder,

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Jörn Schepelmann CDU

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

CDU wird von Herrn Schepelmann gestellt. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass Ministerpräsident Lies bereits im Mai und im Juni letzten Jahres die Einführung der Tablets zum kommenden Schuljahr bekannt gegeben hat, frage ich die Landesregierung: Wieso wurde dann dem Haushaltsausschuss nach über einem halben Jahr mittels Tischvorlage eine Vorwegfreigabe von 250 Millionen Euro abverlangt, und wieso konnte selbst zu diesem Zeitpunkt ein halbes Jahr später keine fertige Ausschreibung vorgelegt werden? Die Frau Ministerin wird sicherlich auf eine Frage antworten,

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Volker Bajus GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Butter, ich kann es nicht anders beschreiben: Ich fand Ihren Wortbeitrag wohlfeil und, wenn ich es zuspitzen müsste, würde ich sagen: unredlich. Ich will Ihnen auch erklären, warum: Diese Wahlkreisreform ist die größte seit 2003. Sie war ein schwieriges Unterfangen. Ich kann Ihnen sagen, ich habe alle Excel-Kenntnisse, die ich habe, wieder hervorgeholt und musste doch eine ganze Menge dazulernen. Ich glaube, es geht hier vielen im Hause so - übrigens auch in Ihrer Fraktion. Ich habe viele Gespräche auf unserer Seite geführt, aber ich habe auch einige Gespräche in Ihren Reihen geführt. Ich habe nicht einen einzigen konkreten Vorschlag von Ihnen gehört, der gegenüber unseren Vorschlägen, die Sie kannten, kritisch war. Im Gegenteil, ein Haufen Abgeordneter aus der CDU war ausdrücklich dankbar für das, was wir gemacht haben. Ich habe hier einen Brief, unterschrieben von den Abgeordneten Fühner, Calderone, Reinken und von Frau Evers. Sie wollten noch Änderungen bei mir um die Ecke Wahlkreis Bersenbrück bezüglich Meppen und Lingen erreichen. Das ist die Änderung, über die sich Frau Butter gerade beschwert hat. Wir haben sie übernommen. Wir haben genau das gemacht, was Sie wollten. Und dafür haben sich am Ende vor Ort eine Menge Leute bei meinem Kollegen Nicolas Mülbrecht Breer bedankt, weil er es gemacht hat. Von daher würde ich sagen: Bleiben Sie doch redlich, wie Sie es im Innenausschuss gewesen sind, Frau Butter. Bleiben Sie von mir aus bei „Enthaltung", weil Sie vielleicht nicht alles schön finden. Aber in Wirklichkeit sind doch die meisten bei Ihnen zufrieden. Ich kann mir gut vorstellen, dass Herr Bock gleich vor der Abstimmung rausgeht, weil auch er sich freuen kann, dass sein Wahlkreis erhalten geblieben ist. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bajus.

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Thorsten Paul Moriße AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich sehe es nicht so schwarz wie die CDU. Der Gesetzentwurf ist kein großer politischer Streitpunkt, aber er bringt etwas, das im Alltag der Justiz wirklich hilft. Es geht vor allem darum, dass Anträge und Unterlagen künftig auch im Hinterlegungsverfahren digital eingereicht werden können, wie es in anderen Bereichen der Justiz mittlerweile gang und gäbe ist. Das macht die Arbeit für Gerichte, Anwälte und Notariate erheblich einfacher. Es spart Zeit, weil nichts mehr großartig ausgedruckt und eingescannt werden muss. Diese Verbesserung ist natürlich bemerkbar. Außerdem werden ein paar Verweisungen im Gesetz angepasst, weil sich das Vormundschafts- und das Betreuungsrecht geändert haben. Das ist nötig, damit rechtlich wieder alles sauber zusammenpasst. Dazu haben die Verbände zu Recht auf die nötige Barrierefreiheit hingewiesen. Digitalisierung darf natürlich niemanden ausschließen. Das sollten wir bei der Umsetzung im Blick behalten. Insgesamt, meine Damen und Herren, ist das ein sachlicher, sinnvoller und unaufgeregter Entwurf. Wir werden ihn positiv begleiten. Denn bei der demokratischen AfD gibt es keine Brandmauer. Schönen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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Peer Lilienthal AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Kollegin Vorrednerin Schneider, es lässt tief blicken, wenn Sie meinen, das Geld wird verschenkt. Das ist eine Geschichte, die Wertschätzung gegenüber den Beamten ausdrückt. Das ist also nicht verschenkt, sondern da gibt es sozusagen eine Gegenleistung, auch wenn das beim Beamtenrecht nicht ganz passt. Natürlich, jeder freut sich über Geld. Nichtsdestotrotz und deshalb enthalten wir uns hier wäre es doch sehr schön, das nicht immer einzelfallweise zu regeln, sondern den Beamten tatsächlich mal planbar eine vernünftige und zukunftsfeste Besoldungstabelle zur Verfügung zu stellen. Wenn man sich das nämlich in den letzten Jahren und Monaten anschaut, dann entwickelt sich das immer mehr zu so einer Art Homunculus. Früher war es so, dass man mit dem Taschenrechner in Kürze nachvollziehen konnte, was man verdient. Heute, wenn man als junger Mensch auf diese Besoldungstabelle schaut, ist das fast unmöglich - mit Familienergänzungszuschlag, allgemeiner Stellenzulage, hier noch was, da noch was, und dann noch solche Kunststücke wie jetzt diese Einmalzahlung. Das mag ja im Einzelfall die Probleme ein bisschen beheben, die bei Ihnen vor der Tür stehen, Herr Finanzminister das wird ja noch gerichtlich geklärt, aber das ist natürlich keine Art und Weise, wie man Politik macht. Stattdessen müsste man das mal richtig entschlacken, eine vernünftige Besoldungstabelle aufsetzen, die tatsächlich amtsangemessen alimentiert, und sollte nicht immer alles der Rechtsprechung überlassen oder wie jetzt hier im Vorgriff durch eine Einmalzahlung regulieren. Das würde ich mir für die Zukunft anders wünschen. Nichtsdestotrotz wünsche ich natürlich jedem Beamten viel Spaß mit diesem hart verdienten Geld. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Lilienthal. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:

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Anne Kura GRÜNE

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

Sie haben sechs Minuten. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Das ist tatsächlich so: Die Debatte um den Wolf wird in unserem Land mit großer Emotionalität geführt. Wenn man sich die Berichte über gerissene Schafe anguckt, wie zuletzt in Stinstedt im Landkreis Cuxhaven oder bei Zeven im Landkreis Rotenburg, wo eine große Zahl von Schafen gehetzt und gerissen wurde, dann macht das auch betroffen. Und für WeidetierhalterInnen sind Wolfsrisse eben keine abstrakte Größe, keine Zahlen, die wir hier vortragen, sondern eine reale Belastung, emotional wie wirtschaftlich. Aber gerade deshalb ist es so wichtig, dass wir diese Debatte hier mit großer Sachlichkeit führen - und nicht mit Polemik. Das habe ich heute an einigen Stellen wirklich vermisst. Denn niemandem ist geholfen, wenn Ängste geschürt oder wenn Erwartungen geweckt werden, die am Ende rechtlich und praktisch nicht haltbar sind. Der Wolf ist in Deutschland und auch hier in Niedersachsen seit rund 25 Jahren wieder dauerhaft heimisch, und er wird auch bleiben. Das ist ein Erfolg des Artenschutzes. Liebe KollegInnen, unser Ziel ist jetzt, ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben von Mensch, Weidetierhaltung und Wolf zu ermöglichen. Dafür handelt diese Landesregierung, und das hat sie auch schon in den vergangenen Jahren intensiv getan. Ich möchte auch noch mal sagen: Niedersachsen geht hier einen bundesweit beachteten Weg. Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte und Umweltminister Christian Meyer bringen NaturschützerInnen, WeidetierhalterInnen und JägerInnen in einem festen Dialogforum zusammen, und dort wird gemeinsam an Lösungen gearbeitet. Das ist der richtige Weg, um tragfähige Kompromisse und Akzeptanz zu schaffen, statt zu polemisieren. Ich kann verstehen, dass die CDU das schmerzt, denn so einen strukturierten Interessenausgleich haben Sie in Ihrer Regierungszeit nicht hinbekommen. Liebe KollegInnen, im Mittelpunkt steht, Nutztierrisse wirksam zu verhindern. Und die wichtigste Maßnahme dabei bleibt ich habe dazu eben schon gefragt der Herdenschutz. Ich bin froh, dass Niedersachsen die WeidetierhalterInnen auch weiter unbürokratisch mit der Pauschalprämie für den Unterhalt von wolfsabweisenden Zäunen und Herdenschutzhunden unterstützt. Denn Herdenschutz wirkt, wenn er konsequent umgesetzt wird. Umso irritierender finde ich es dann, wenn auf Bundesebene gesagt wird, die Länder sollen mehr GAK-Mittel für den Herdenschutz ausgeben - das ist ja schön. Aber gleichzeitig kündigt der Bundeslandwirtschaftsminister an, dass er die GAK-Mittel um 150 Millionen Euro kürzen will. Das passt doch nicht zusammen! Liebe KollegInnen, neben dem Herdenschutz legen wir den Fokus klar auf Problemwölfe und auf Regionen mit besonders hohen Risszahlen. Der Fall in Stinstedt im Landkreis Cuxhaven war massiv, und das ist auch eine Region mit einer außergewöhnlichen Häufung von Rissen. Ich finde es gut, dass Umweltminister Meyer in gutem Austausch mit dem Landkreis war, dass die Abschussgenehmigung unmittelbar auf den Weg gebracht wurde, und eine Wölfin wurde jetzt bereits erschossen. Solche Fälle zeigen: Es ist wichtig, dass in Fällen, in denen Problemwölfe wiederholt Nutztiere reißen, schnell, unbürokratisch und rechtssicher gehandelt werden kann. Deshalb ist es jetzt wichtig, dass die neuen Regelungen auf Bundesebene zielgerichtet hier in Niedersachsen umgesetzt werden, um klarere und rechtssichere Verfahren zu schaffen. Niedersachsen ist darauf vorbereitet; das haben wir eben gehört, und das wird wie bewährt im Dialogforum besprochen. Künftig müssen diese Schnellabschüsse noch effizienter greifen können, gerade auch mit Blick auf sensible Bereiche, und es muss gute Lösungen für den Deichschutz geben. Auch für die neuen Managementpläne, die nach den Änderungen auf Bundesebene erstellt werden müssen, gilt: Der Fokus muss auf der Entnahme von schadstiftenden Wölfen liegen, und die Entnahmen müssen in Einklang mit dem Ziel des günstigen Erhaltungszustands gebracht werden. Was hingegen nicht zielführend wäre, wäre eine undifferenzierte Bejagung oder gar eine starre Obergrenze für Wölfe an die AfD: Ich verstehe Ihre Fixierung auf Obergrenzen generell nicht; diese Obergrenzen stehen auch nicht im Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung. Denn wer funktionierende Rudel in unproblematischen Regionen zerstört, der riskiert, dass andere Tiere nachziehen, die möglicherweise ein größeres Konfliktpotenzial haben. Das wäre dann genau das Gegenteil von einem wirksamen Management. Liebe KollegInnen, der Wolf bleibt eine geschützte Art, und es liegt auch in unserer Verantwortung, seinen günstigen Erhaltungszustand zu gewährleisten. Dazu gehört auch das verlässliche Monitoring, das wir hier in Niedersachsen haben, damit wir Entwicklungen faktenbasiert bewerten können. Lassen Sie mich eines noch mal deutlich sagen: Seit der Rückkehr des Wolfes nach Deutschland hat es keinen einzigen Angriff eines wild lebenden Wolfes auf einen Menschen gegeben. Wer anderes suggeriert, der schürt unbegründete Ängste. Der Wolf ist weder Märchenfigur noch Monster, er ist ein Wildtier, und mit Wildtieren muss man verantwortungsvoll umgehen. Politik muss deswegen faktenbasiert und lösungsorientiert auf die Herausforderungen blicken, die die Rückkehr des Wolfes mit sich bringt. Wir nehmen die Sorgen der Weidetierhalter ernst, wir stärken den Herdenschutz, wir ermöglichen rechtssichere Entnahmen von Problemwölfen, und wir setzen auf ein regional differenziertes Bestandsmanagement, das die Weidetierhaltung, den Artenschutz und den Deichschutz miteinander in Einklang bringt. Eine rationale Perspektive auf den Wolf bedeutet, Probleme anzupacken, statt Panik zu schüren. Genau diesen sachlichen und verantwortungsvollen Weg geht Niedersachsen, und dafür bin ich sehr dankbar.

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Jan-Philipp Beck SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Besoldungsgesetzes sollen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Anwärterinnen und Anwärter für den Monat Dezember 2025 rückwirkend eine einmalige Sonderzahlung erhalten. Die Vorredner haben darauf bereits hingewiesen. Konkret ist vorgesehen, für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 eine Sonderzahlung von 800 Euro vorzunehmen, für die übrigen Besoldungsgruppen 500 Euro und für die Anwärterinnen und Anwärter 250 Euro. Mit diesem Vorschlag setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um und stellen sicher, dass die gebotene amtsangemessene Bezahlung in Niedersachsen für das Jahr 2025 somit gewährleistet wird. Hintergrund dieses Vorgehens ist eine Gerichtsentscheidung, dass die Besoldung einen Mindestabstand von 15 % zur sozialrechtlichen Grundsicherung wahren muss. Der Abstand war nicht in allen Konstellationen ausreichend, und deswegen nehmen wir diese Sonderzahlung nun entsprechend vor und schließen diese Lücke, die entsteht. Das ist eine gute Nachricht für die Beamtinnen und Beamten in unserem Land. Es ist zugleich auch Ausdruck der Wertschätzung und der Anerkennung des täglichen Einsatzes. Denn egal ob in der Verwaltung, in der Schule, bei der Polizei, in der Justiz oder in weiteren Bereichen: Unsere Beamtinnen und Beamte leisten alle einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren unseres Gemeinwesens und einer staatlichen öffentlichen Verwaltung, und das muss sich auch in einer fairen und verfassungsgemäßen Besoldung ausdrücken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig dürfen die aktuellen verfassungsrechtlichen Entwicklungen nicht außer Acht gelassen werden. Ende des Jahres 2025 auch das klang bereits an hat das Bundesverfassungsgericht zur Besoldung in Berlin geurteilt, indem die dortige Besoldung für die Jahre ab 2008 überwiegend für verfassungswidrig erklärt worden ist. Auch für Niedersachsen wird ein Urteil in diesem Zusammenhang erwartet, und aktuell wird in den Ministerien in unserem Land ausgewertet, was das Berliner Urteil konkret bedeutet. Der vorgelegte Gesetzentwurf stellt damit zunächst sicher, dass die vom Gericht geforderte Mindestbesoldung für das Jahr 2025 eingehalten wird. Klar ist für uns jedoch das steht für uns außer Frage, dass weitergehende Regelungen geprüft und auch gesetzgeberisch umgesetzt werden müssen. Das gilt sowohl für die Besoldung an sich als auch für den Familienergänzungszuschlag. Fair, gerecht und zeitgemäß - das sind die Anforderungen, die wir an eine langfristige Lösung stellen, und das wollen wir auch zeitnah umsetzen. Denn wir wissen um die Bedeutung gerade auch für unsere Beamtinnen und Beamten in den unteren Lohngruppen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie mich abschließend deutlich sagen: Wir nehmen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Besoldung sehr ernst. Wir werden die anstehenden Entscheidungen sorgfältig auswerten und mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein die richtigen Schlussfolgerungen für Niedersachsen ziehen. Wir fühlen uns unseren Beamtinnen und Beamten verpflichtet. Die Erwartungen an substanzielle Veränderungen in der Besoldung sind auch im Rahmen der Anhörung klar artikuliert worden. Die heute vorliegende Gesetzesänderung ist ein wichtiger Baustein, um dahin zu kommen. Wir werden aber mit Sicherheit nicht zum letzten Mal darüber diskutieren; weitere Schritte werden folgen. Für heute stimmen wir allerdings gerne zu. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Beck. -

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Thordies Hanisch SPD

Statt günstiger erneuerbarer Energie aus Niedersachsen - mit Ministerin Reiche in die Kostenfalle von Gas und Öl

Bitteschön, Frau Hanisch! Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines vorweg zur Klarstellung: Strom aus Wind- und Sonnenenergie ist schon heute günstiger als der Strom aus Atom-, Gas- oder Kohlekraftwerken. Man scheint das immer wieder klarstellen zu müssen. Einen kleinen Moment, Frau Hanisch! Der Abgeordnete Najafi hat sich für eine Zwischenfrage ge­meldet. Das darf er. Aber ansonsten bitte ich die Fraktion dort um Ruhe.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?

Bitte, Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Fühner, die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten steht im Koalitionsvertrag. Insofern war es der Regierung vollkommen klar, dass dieses Thema stattfinden wird. Selbstverständlich hat der Ministerpräsident, wie das üblich ist, seine Regierungserklärung mit seiner Stellvertreterin abgestimmt. - Vielen Dank.

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein entscheidender Tag für das Thema der Wolfsproblematik. In zweiter und dritter Lesung werden heute im Bundestag Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz geändert. Gemeinsam mit der SPD hat sich die Union im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dieses Thema endlich ernsthaft anzugehen. Ich zitiere aus diesem Koalitionsvertrag: „Wir unterstützen den Herdenschutz und setzen den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie unverzüglich in nationales Recht um. Mit den notwendigen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sorgen wir für eine rechtssichere Entnahme von Wölfen. Wir nehmen den Wolf umgehend ins Jagdrecht auf". Und das ist in den betroffenen Regionen, meine Damen und Herren, von kaum zu ermessender Wichtigkeit. In den letzten Wochen wir haben es heute Morgen mehrfach gehört wurden in Niedersachsen Schafe in dreistelliger Zahl gerissen, übrigens trotz des vorgesehenen Herdenschutzes. Es geht hier, meine Damen und Herren, um eine ganz grundsätzliche Frage, nämlich um die, ob Politik eigentlich noch in der Lage ist, in diesem Land ein Problem anständig zu lösen. Daher bin ich den Kolleginnen und Kollegen im Bund sehr dankbar, was sie aus der Formulierung im Koalitionsvertrag am Ende entwickelt haben, nämlich ein überfälliges Mehrsäulenmodell mit deutlich vereinfachtem Problemwolfabschuss und ganz entscheidend regulärer Jagdzeit für Jungwölfe, um die Zahl der Wölfe in diesem Land insgesamt herunterzukriegen, um das mal deutlich zu benennen. Und es zeigt sich deutlich: Ob Monitoring oder Management, ohne Jäger wird das nicht gehen. Und es sollte hier unser aller Anerkennung finden, was die Gruppe der Jäger in diesem Land für Arbeit leistet. Meine Damen und Herren, ich darf auch aus dem Koalitionsvertrag von Rot-Grün hier im Land Niedersachsen zitieren: „Wir arbeiten an einem Konzept der Bundesregierung für ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement mit." Dazu stelle ich fest, dass das vom Bund vorgelegte Konzept ich habe es vorhin erwähnt aus Sicht des Ministerpräsidenten Lies offenkundig sehr gut gelungen ist. Denn die Rede des Ministerpräsidenten am 30. Januar 2026 im Bundesrat zur Einbringung war da eindeutig. Im weiteren Verlauf geht es dann am 27. März zum Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens noch mal in den Bundesrat. Und, meine Damen und Herren, alles andere als eine Zustimmung des Landes Niedersachsen zu diesem Gesetz wäre und ich sage das hier in dieser Deutlichkeit eine Schande. Herr Minister Meyer, Ihre mehr als ausweichende Antwort auf meine geschlossene Frage, die Sie einfach mit Ja oder Nein hätten beantworten können, war übrigens ausgesprochen vielsagend. Wir werden das weiter sehr genau beobachten. Sie haben eine Verantwortung, Sie sollten sie wahrnehmen. Im Cuxland im Raum Cuxhaven hat sich diese Woche gezeigt: Ein fixes, vereinfachtes Verfahren, eine schnelle Entscheidung und ein guter Wille führen zu einem zügigen Ergebnis. Herzlichen Dank an alle, die insbesondere im Landkreis Cuxhaven daran beteiligt waren, so schnell zum Erfolg zu kommen. Die wichtigste Botschaft: Das Lavieren, das Verzögern, das Verweisen auf unzureichende Gesetzgebung des Bundes - all das neigt sich mit dem Wirksamwerden des Bundesrechts unweigerlich und überfällig dem Ende entgegen, meine Damen und Herren. Der von der Landesregierung vorzulegende Managementplan ist übrigens keine Raketenwissenschaft. Wenn Sie glaubhaft bleiben wollen, dann lassen Sie relativ zügig die schadstiftenden Rudel in Gänze entnehmen. Sieben der 60 niedersächsischen Rudel sind für 55 % der Risse verantwortlich. Da müssen Sie sehr schnell handeln. Und legen Sie einen entsprechenden Bejagungsplan für die Jungwölfe vor, auch wenn Sie keine Gelegenheit auslassen, zu sagen, dass Sie das nicht wollen. Aber das wird genau der Punkt sein, an dem wir Sie hier messen werden, meine Damen und Herren. Es gibt eine echte Chance, den gesellschaftlichen Frieden im ländlichen Raum wiederherzustellen und im Übrigen auch wirklich einen Dienst an der Demokratie zu leisten. Packen Sie endlich herzhaft zu! Der Bund öffnet Ihnen dazu gerade alle Türen. Herzlichen Dank.

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Antonia Hillberg SPD

Reform des BAföG

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der erfolgreiche Abschluss eines Studiums und ein zumindest moderat gefüllter Geldbeutel sind untrennbar miteinander verbunden. Ich kann mich nicht auf mein Studium konzentrieren, wenn ich mir Wohnen und Essen nicht leisten kann. Ich kann nicht lernen, verstehen, diskutieren, wenn ich nur darüber nachdenken kann, wie ich möglichst kostengünstig an die nächste Mahlzeit komme. Ich kann viele Angebote nicht nutzen, wenn ich kein Zimmer finde und die Hälfte meines Tages mit Pendeln und neben der Reisezeit noch mit Arbeiten beschäftigt bin. Dann ist kaum noch Raum fürs Studieren. Das belastet, und das belastet unglaublich viele Studierende, wie wir aus Studien wissen. Das ist ein Zustand, der nicht hinnehmbar ist. Heute hier darüber zu sprechen, ist kein Ablenkungsmanöver. Es ist vielmehr ein Ablenkungsmanöver, einen Minister dafür anzugreifen, Dinge nicht abzuschaffen, die man selber nie abschaffen wollte. Das finde ich schwierig. Deshalb bin ich froh, dass unser Wissenschaftsminister Falko Mohrs darum weiß, dass Studierende essenziell wichtig sind, gerade auch für Innovation und Fortschritt in unserem Land, und er deshalb ihre existenziellen Sorgen in den Blick nimmt. Ich bin froh, dass wir solch einen guten Minister haben. Diese Verantwortung wird auch darin deutlich, dass wir mit dem Haushalt 2026 gemeinsam das Niedersachsen-Menü zurückgebracht haben. Durch seinen fairen Preis von 2,50 Euro schafft es täglich spürbare Entlastung für Studierende. Das BAföG ist eines der zentralen Instrumente in diesem Land für mehr Chancengerechtigkeit und soziale Gerechtigkeit in unserem Bildungssystem. Es macht die Überzeugung deutlich, dass Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf - eine sozialdemokratische Erfolgsidee aus den Zeiten der sozialliberalen Koalition. Es trägt dazu bei, zukünftigen Fachkräften ein Studium zu ermöglichen, wenn sie aus weniger vermögenden Familien kommen. Denn über akademischen Erfolg müssen das Wissen, die Lernbereitschaft und nicht das Konto entscheiden. Die Wohnkostenpauschale ist ein essentieller Teil des BAföG, weil die Miete die größte Ausgabe junger Menschen ist. Das führt bei steigenden Wohnkosten zu einer immer höheren Quote der Studierenden mit Nebenbeschäftigung. Und wir sprechen hier größtenteils nicht von Tätigkeiten als studentische Hilfskraft, die auf das akademische Konto einzahlen, sondern von Erwerbsarbeit zur Lebensfinanzierung. Und hier so romantisch davon zu reden, dass es ja schön ist, wenn Studierende nebenbei arbeiten: Das sind bei aller Liebe die Realität ist: Kellnern mistige Jobs mit geringem Gehalt, die wirklich nicht toll sind. Das ist schwierig. Wenn wir hier in diesem Haus vor einem finanziellen Hintergrund sprechen, bei dem wir uns über Wohnen und Essen keine Sorgen machen müssen, und dann sagen: „Arbeitet doch mal! Das ist schön.", dann finde ich das massiv schwierig. Wir sehen immer mehr, dass junge Menschen später zu Hause ausziehen, weil sie sich kein Zimmer leisten können. Die Folge: viele Stunden pendeln und auch Einschnitte bei der Persönlichkeitsentwicklung. Denn neben dem akademischen Wissen lernt man in dieser Zeit, sich als erwachsener Mensch selbstständig und in neuen sozialen Beziehungen zurechtzufinden. Daher muss das BAföG reformiert werden. Hier sind sich zumindest alle, die an gerechter Bildung und einem erfolgreichen Land mit ausreichend Fachkräften interessiert sind, einig. Wir haben weder große Ölvorkommen noch seltene Erden. Unsere wichtigste Ressource sind Innovation und Exzellenz. Dafür müssen wir im Bildungssystem die Grundlagen legen. Hier ist unser Minister jetzt aktiv geworden. Frau Kollegin Hilberg, ich muss Sie einmal kurz unterbrechen, denn es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage vom Kollegen Schepelmann. Möchten Sie dem entsprechen? Nein. Er hat sich bis jetzt noch nicht eingebracht in dieser Fragestunde. Jetzt muss er bis zum Ende zuhören. Sie müssen das nicht begründen. Fahren Sie einfach fort. Bitteschön! Wie gesagt: Hier ist unser Minister jetzt durch den Entschließungsantrag im Bundesrat zur Wohnkostenpauschale aktiv geworden. Falko Mohrs sieht seine Verantwortung für die Wissenschaftspolitik und für Studierende über Niedersachsen hinaus und wird dieser auch gerecht. Dabei stehen wir an seiner Seite. Vielen Dank.

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Christoph Willeke SPD

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

hat sich zu Wort gemeldet: der Abgeordnete Christoph Willeke. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesmodell beruht auf einem Drei-Säulen-Modell. Herr Minister Meyer, vielleicht können Sie einmal dazu ausführen, wie in dem angeplanten Managementverfahren diese drei Säulen eingebunden werden sollen. - Vielen Dank. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin!

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Anne Kura GRÜNE

Igel und andere Kleintiere vor Mäh- und Schneidemaschinen schützen - mehr Aufklärung für Verbraucherinnen und Verbraucher, mehr produktbezogene Regelungen für den Tierschutz

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Wer einmal einen Igel gesehen hat, der von einem Mähroboter aufgeschnitten wurde, der weiß: Jeder Fall ist einer zu viel, denn das ist wirklich grausam. Das Tierschutzgesetz ist unmissverständlich: Ohne vernünftigen Grund darf keinem Tier Leiden zugefügt werden. Dass die Mähroboter nicht dafür ausgerüstet sind, Kleintiere zu erkennen, ist aber kein vernünftiger Grund. Und der Mähroboter hat den ganzen Tag Zeit; er muss nicht in der Dämmerung oder nachts mähen. Neben Igeln werden häufig auch Echsen, Kröten, Frösche und vereinzelt Haustiere von Mährobotern verletzt. Das will niemand - auch niemand, der sich einen Mähroboter anschafft. Schon allein aus Gründen des individuellen Tierwohls müssen wir handeln, vor allem aber auch aus Gründen des Artenschutzes, denn der Igel ist insgesamt bedroht. Zur Zerstörung seines natürlichen Lebensraums kommen die fortschreitende Klimakrise und nicht zuletzt der Straßenverkehr hinzu. Die extremen Dürreperioden in den letzten Jahren haben seine Nahrungsquellen versiegen lassen, und die veränderten Jahreszeiten stören seine Winterruhe und bringen sein Leben aus dem Takt. Liebe KollegInnen, der Braunbrustigel übrigens das Wildtier des Jahres 2024 steht seit letztem Jahr auf der Vorwarnliste zur Roten Liste. Er ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders zu schützen. ExpertInnen schätzen, dass es in Deutschland heute nur noch halb so viele Igel gibt wie in den 1990ern. Der Igel hat wegen der zunehmend ausgeräumten Kulturlandschaften seinen Lebensmittelpunkt von Waldrändern, Heckengebieten und artenreichen Wiesen immer mehr in die Siedlungsgebiete verlegt, meist an den Stadt- oder Dorfrand. Dort leben mittlerweile neunmal so viele Igel wie auf dem Land. Wenn der Igel abends und in der Dämmerung in den Gärten unterwegs ist, dann trifft er jetzt vermehrt auf eine neue Gefahr: den Mähroboter. Gegen den helfen seine natürlichen Schutzmechanismen nicht: Sich einzurollen und seine Stacheln zu zeigen statt wegzulaufen, macht den Igel leider zum wehrlosen Opfer. Liebe KollegInnen, während die Zahl der Igel also dramatisch sinkt, steigt die Zahl der Mähroboter im Land an. Deshalb ist die Initiative von Umweltminister Meyer richtig, nach der die Hersteller zu mehr Igelschutz verpflichtet werden müssen und dass das Mähen nachts untersagt wird. Die Hersteller müssen ihre Geräte mit Sensorik und Software ausstatten, die tagsüber und nachts verhindern, dass Kleintiere wie der Igel oder Amphibien verletzt werden. Roboter funktionieren mit Algorithmen, und Algorithmen sind eigentlich nichts anderes als Regeln. Auf eine Regel mehr oder weniger kommt es dem Roboter nicht an, dem Igel aber schon, denn sein Leben kann davon abhängen. Igelschutz muss deshalb verpflichtender Standard werden, am besten mit einer EU-weiten Regel als Bedingung für die Zulassung, einer klaren Vorgabe für die Hersteller. Bis dahin muss für die KundInnen klar erkennbar sein, ob ihr Gerät igelsicher ist - also ein „Igel-Siegel". Bislang können die Geräte das nicht ausreichend. Liebe KollegInnen, für Geräte, die nicht über eine wirksame Sensorik verfügen, muss gelten, dass sie nur am Tag fahren dürfen. Das wollen übrigens auch wirklich viele Menschen in unserem Land. Deswegen haben auch schon viele Kommunen Städte und Landkreise sogenannte Nachtfahrverbote erlassen: Leipzig, Köln oder wenn wir nach Niedersachsen blicken Göttingen, Hildesheim, Lüchow-Dannenberg, zuletzt der Landkreis Helmstedt. Das begrüße ich sehr. Besser als viele Einzelregelungen wäre aber eine bundesweit einheitliche Regelung. Ein bundesweites Nachtfahrverbot ist notwendig und zielführend, das hat Umweltminister Meyer mehrfach deutlich gemacht. Ein solches Verbot fordern übrigens bundesweit aktuell mehr als 160 000 Menschen per Petition: von mindestens 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Auch bei uns hier in Niedersachsen gibt es eine Petition, die ein Nachtfahrverbot fordert - über 6 000 Menschen haben sie unterschrieben. Und die Bundesregierung? Blockiert. Warum eigentlich, frage ich mich - das scheint doch Mehrheitsmeinung zu sein. Die Bundesregierung muss deshalb endlich tätig werden! Liebe KollegInnen, dieser Antrag soll das individuelle Leid von Tieren verhindern und die Arten besser schützen. Die öffentliche Debatte, die wir hier führen, sorgt außerdem für mehr Aufmerksamkeit für Igel und andere Kleintiere, die unser Ökosystem tragen - pünktlich zum Frühlingsstart. Ich freue mich auf die Debatten im Ausschuss und danke für die Unterstützung.

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Heike Koehler CDU

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

der CDU kommt von Frau Koehler. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Meyer, wie beabsichtigt die Landesregierung, dem populistischen Naturschutzbegriff der AfD, die neben der Leugnung des Klimawandels auch eine stärkere Abhängigkeit von Russland propagiert, entgegenzutreten? Vielen Dank. - Herr Minister, bitteschön! Sie haben das Wort.

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Miriam Staudte

Für eine spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft: Verdoppelung der Agrardieselrückerstattung

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Agrardieselrückerstattung verdoppeln - der Spruch „Das Blaue vom Himmel versprechen" bekommt eine ganz neue Bedeutung, wenn man sich den AfD-Antrag mal anschaut; das haben auch die Vorredner schon deutlich gemacht. Es ist nicht glaubwürdig, etwas zu versprechen, was in Wirklichkeit nicht finanzierbar ist. Ich möchte noch einen anderen Aspekt anbringen. Als ich die Tagesordnung gesehen habe, habe ich gedacht: Die AfD hätte sich keinen schlechteren Tag aussuchen können, an dem dieser Antrag ins Plenum zurückkommt. Ich weiß nicht, ob Sie auch seriöse Medien konsumieren, aber alle anderen, die das tun, haben am Wochenende mitbekommen: Es gibt einen Krieg im Nahen Osten. Die Straße von Hormus wird vom Iran blockiert. Und was passiert? Die Preise an den Zapfsäulen schnellen nach oben. Sie von der AfD tragen mit Ihrem Kampf für die fossile Welt überhaupt nicht dazu bei, dass wir eine resilientere Struktur in der Landwirtschaft bekommen und dass wir Abhängigkeiten abbauen. Ich verstehe ja, dass Sie mit dem Thema Klimaschutz nichts anfangen können. Aber unter dem letzten Tagesordnungspunkt ging es um Ernährungssicherheit, um sichere Strukturen, und jetzt plädieren Sie für ein Rezept von gestern, um die Probleme von morgen bzw. von heute zu lösen. Ich habe es schon mehrfach gesagt: Die Hälfte des deutschen Agrardiesels wird im hofnahen Bereich von leistungsschwachen Maschinen verfahren, und das sind Maschinen, die sich gut für die Elektrifizierung eignen. Deswegen können wir nicht so tun, als ob der Agrardiesel im landwirtschaftlichen Bereich komplett alternativlos wäre. Ich habe vor zwei Wochen in Nienburg einen E‑Teleskoplader übergeben dürfen, den wir mit Landesmitteln finanziert haben. Die Ausbilder vor Ort haben sich wahnsinnig gefreut, dass sie nun endlich ein solches Gefährt mit in ihre Ausbildung einbeziehen und künftig auch die Reparatur solcher Fahrzeuge lehren können; auch das muss ja passieren - da kann man nicht einfach selbst mit dem Schraubenschlüssel rangehen. Unser Ansatz ist, allen betreffenden jungen Menschen nahezubringen: Schaut euch genau an, ob das nicht eine Perspektive für eure Höfe vor Ort ist! Stichwort „resiliente Strukturen": Die allermeisten der landwirtschaftlichen Betriebe haben eine Solaranlage auf dem Dach zum Beispiel des Kuhstalls. Es ist doch super, das mit E‑Fahrzeugen zu kombinieren, und in Zukunft vielleicht sogar die Batterien, die in den E‑Fahrzeugen verbaut sind, als Batteriespeicher zu nutzen. Wir können die Zukunft des Antriebs in der Landwirtschaft vollkommen neu denken. Aber solche Anträge, wie der, den Sie heute zur Abstimmung stellen, tragen dazu nicht bei. Ich möchte auf die Vergangenheit eingehen. Natürlich war es für die landwirtschaftlichen Betriebe eine völlig schockierende Nachricht, dass die Agrardieselrückerstattung über Nacht eingestampft wurde. Es war auch geplant, die Kfz-Steuerbefreiung abzuschaffen. Wir als rot-grüne Landesregierung haben uns gleich positioniert und gesagt: So geht das nicht! Die Kfz-Steuerbefreiung ist auch wieder eingeführt worden. Es gab dann einen Stufenplan. Auch ich bin der Überzeugung, dass man den noch länger hätte strecken können, um Planungssicherheit für die Betriebe beim Umstieg zu gewährleisten. Dass die großen Maschinen andere Antriebe haben solche mit Methan etc., ist ja klar. Das wäre also alles möglich gewesen. Aber es einfach nur zurückzudrehen, ist wirklich nicht gerade innovativ, um es mal so zu sagen. Zu der Frage, wo das Geld weggenommen wurde: Wir haben hier eine Debatte um die Streichung des Umbauprogramms für die Tierhaltung geführt; die kann man natürlich auch in diesem Zusammenhang führen. Aber ich möchte noch einen Schritt weiter zurückgehen, weil hier gerade wieder die Grünen angegriffen worden sind. Wie kam es eigentlich zu dem Streichkonzert der Ampel? Die CDU-Fraktion im Bundestag hat geklagt. Sie hat geklagt, weil Schulden aufgenommen werden sollten. Wie ist eigentlich jetzt die Situation? Genau, und dann musste gekürzt werden. 60 Milliarden Euro fehlten im Topf. - Ja, tut mir leid. Und jetzt hat Herr Me rz dank der Stimmen der demokratischen Opposition einen neuen Haushalt aufstellen und neue Schulden aufnehmen können. Ich freue mich, dass ein Teil dieser Gelder auch in die neue Förderung der Frau Staudte, einen kleinen Moment! Es gibt eine Zwischenfrage von Nein. Gut. Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ich freue mich, dass ein Teil dieses Geldes auch in nachhaltige Strukturen geht. Die Förderung für E-Antriebe konnte wieder aufgelegt werden; die musste damals eingestampft werden. Lassen Sie eine Zwischenfrage Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Nein, ich möchte keine Zwischenfragen. Gut, dann ist das geklärt. Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ich glaube nicht, dass das der Meinungsfindung wirklich zuträglich ist. Sie sind so laut, Sie sind so erregt, weil das natürlich stimmt und weil es eine sehr peinliche Aktion von Herrn Merz war, sich, noch nicht mal im Amt, die Mittel plötzlich irgendwie anders zu beschaffen. Das alles gehört zu der Gesamterzählung Agrardiesel dazu. Ich freue mich, dass wir hier in Niedersachsen eine andere Ausrichtung haben, dass wir nach vorne schauen. Ich finde den Vorschlag vom Kollegen Willeke, über die Pauschalierung nachzudenken, absolut sinnvoll, weil wir so Anreize geben können, indem nicht nur der, der den Agrardiesel verfährt, unterstützt wird, sondern auch der, der sich ein E-Fahrzeug anschafft. Der kann von der gleichen Pauschale profitieren. Das ist ein wirklich guter Vorschlag, der nach vorne gerichtet ist und den wir versuchen, aufzugreifen. Der Antrag der AfD ist reiner Populismus, und jeder, der einen Meter nach vorne denkt, weiß, dass die Zukunft anders aussehen muss als die Vergangenheit. Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor.

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Stephan Bothe AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verlassen wir mal die Klüngelrunden dieses Abgeordnetenhauses und gehen mal zur Sachpolitik hin. Wir verlassen jetzt Ihre Klüngelrunden und kommen mal zur Sachpolitik. Die größte Wahlkreisreform laut Herrn Bajus und trotzdem bleiben Sie am Rande der Verfassungsmäßigkeit: herzlichen Glückwunsch! Wenn man ehrlich ist, müsste man dieses Gesetz eigentlich SPD-Mandatsrettungsgesetz nennen, weil hier gerade nichts anderes passiert. Die Wahlkreise werden aufgestockt auf 90 Stück, mit dem Ziel, dass man mit gewissen Überhangsmandaten den Landtag auf bis zu 180 Mandate aufgebläht bekommt - in der Hoffnung, dass die Wahl 2027 nicht zum völligen Desaster wird und man bei der AWO oder sonst wo am Ende ganz viele Abgeordnete unterbringen muss. Dieser Wahlkreisreform ist eine Menge Streit und Diskussion innerhalb Ihrer Fraktion vorangegangen; im Ausschuss war das eigentlich sehr viel ruhiger. Innerhalb der SPD wurde wahrscheinlich um jeden Straßenzug gekämpft, der dann in welchen Wahlkreis auch immer reingegangen ist. Na ja, jetzt stehen wir hier, werden dies beschließen, und am Ende wird es Ihnen nichts nutzen. Sie werden die Wahl 2027 trotzdem verlieren, Sie werden trotzdem eine kleinere Fraktion sein, und am Ende steht einfach nur ein teurerer und vielleicht auch ein etwas ineffizienterer Landtag hier. Herr Kollege Bothe, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Kurku. Möchten Sie dem entsprechen? Selbstverständlich. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Bothe,

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Omid Najafi AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Industrie und Beschleunigung von Industrievorhaben in Niedersachsen

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem der Vorredner letztlich nur 10 % seiner Redezeit für den Gesetzentwurf aufgewandt hat und der Rest CDU-Bashing war, will ich mich nun wirklich einmal auf den Gesetzentwurf selbst zu konzentrieren. Und der sieht interessant aus, das sage ich Ihnen. In § 1 definieren Sie erst einmal strategische Industrie- und Infrastrukturvorhaben. In § 2 wollen Sie dann die Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren genau der Vorhaben, die Sie gerade definiert haben, im Wirtschaftsministerium bündeln. Wahrscheinlich wird das zu einem Aufwuchs an Personal im Wirtschaftsministerium führen. Wir müssen in der Ausschussberatung genauer klären, wie Sie sich das vorstellen. Weiterhin sprechen Sie in Ihrem Gesetzentwurf auch das materielle Recht, das Bundes-Imissionsschutzgesetz, an; das haben Sie in Ihrer Rede auch getan. Allerdings lassen Sie es unberührt. Aber gerade in diesem Gesetz findet sich die Bürokratie wieder, also die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die wir, also Sie und ich und auch der Kollege Frölich, kritisieren. - Selbstverständlich nicht. Deswegen ist die Frage: Inwieweit ergibt dieses Gesetz einen Sinn? Brauchen wir dieses Gesetz überhaupt? Wird es irgendetwas bringen? Denn die Nachhaltigkeitsberichterstattung, also die Bürokratiewulst, liegt im materiellen Recht, im Bundes-Immissionsschutzgesetz, und das wird, wie gesagt, nicht berührt. Vielleicht kann man sich einige Aspekte dieses Gesetzentwurfs herauspicken, zum Beispiel die Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Aber dass wir den Gesetzentwurf an sich und in dieser Form brauchen, davon müssen Sie mich noch überzeugen. Wie gesagt, die Ausschussberatung wird noch einiges ergeben. Ich habe noch 40 Sekunden Redezeit, und wir wollen, glaube ich, alle in die Pause. Ich würde sagen: Wir sehen uns das erst einmal an. Aber ob das wirklich das hervorbringt, was Sie gerade in Ihrer Rede vorgebracht haben, daran zweifele ich noch. Vielen lieben Dank. Vielen Dank. - Jetzt hat das Wort:

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Thomas Uhlen CDU

Sprachförderung sichern - Integration ermöglichen, Fachkräfte gewinnen, Zusammenhalt stärken

äsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Retzlaff, eigentlich ist es doch gar keine schlechte Debatte zum Geburtstag. Es könnte sogar eine schöne Debatte sein, denn wir könnten uns über Hundertausende und sogar Millionen erfolgreiche Integrationsgeschichten austauschen, die es in Niedersachsen und in Deutschland mittlerweile gibt. Aber stattdessen hat Ihr Wortbeitrag gezeigt, dass sich die SPD wieder einmal vor den Karren ihres grünen Koalitionspartners spannen lässt, der auf Bundesebene mit aufgebauschten Zahlen eine Sau durchs Dorf treibt, um Stimmung gegen unseren erfolgreichen Bundesinnenminister zu machen. Aber dabei vergessen Sie, dass immer dann, wenn Sie als SPD-Fraktion hier im Landtag mit dem Finger auf die Bundesregierung zeigen, auch vier Finger auf die SPD-Bundestagsfraktion gerichtet sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben Hunderttausende erfolgreiche Integrationsgeschichten bei uns im Land. Ich habe in der letzten Woche noch mit meinem guten Freund Sükrü Yavuz zusammengesessen, der stolz seinen deutschen Pass gezeigt hat, der stolz gezeigt hat, dass er in Deutschland angekommen ist. Er arbeitet hier seit Jahren erfolgreich und ist bei uns in den Arbeitsmarkt integriert. Aber dass wir jetzt darüber diskutieren, wie wir mit den Haushaltsmitteln auskommen und wie wir es schaffen, die Integrationskurse so zu konzentrieren, dass wir diejenigen Menschen erreichen, die dauerhaft in Deutschland bleiben weil sie eine Bleibeperspektive haben, ist doch ganz natürlich. Nichts weiter hat unser Bundesinnenminister getan, und dafür können wir ihm sehr dankbar sein. „Unsere Wirtschaft, unsere sozialen Sicherungssysteme und unsere öffentliche Infrastruktur sind darauf angewiesen, dass Menschen, die dauerhaft hier leben, schnell und erfolgreich Teilhabe und Integration erfahren." Genau so schreiben Sie es in Ihrem Antrag: „Menschen, die dauerhaft hier leben", sollen „Integration erfahren". Beim „Dauerhaft" das habe ich gerade schon ausgeführt sind wir komplett dabei. Das ist das, was wir mit der Bleibeperspektive zum Ausdruck bringen möchten. Aber dass diese Menschen „Integration erfahren", liebe Kolleginnen und Kollegen? Eigentlich müsste es doch heißen, dass sie sich integrieren. „Integration erfahren" ist eine passive Handlung, etwas, was auf einen einwirkt, indem man noch eine Maßnahme bzw. einen Kurs bekommt. Aber wir erwarten und das ist doch das, was unsere Volkswirtschaft vorantreibt, dass Menschen angetrieben sind, sich in Deutschland zu integrieren, aus dem eigenem Interesse, in unserer Gesellschaft anzukommen, wodurch sie nicht nur Teilhabe am Arbeitsmarkt, sondern eben auch in unserer Gesellschaft genießen. Wer Deutsch spricht, findet schneller Arbeit. Aber es gilt auch umgekehrt: Wer schnell Arbeit findet, der ist auch schneller in der Lage, Deutsch zu sprechen. Und genau deswegen ist es wichtig, dass wir den „Sofort-in-Arbeit-Plan" auf Bundesebene umsetzen, dass wir die Menschen eben nicht bis zu 18 Monate in Integrationskursen parken, sondern dass wir es schaffen, sie sofort in unsere Wirtschaft zu integrieren - weil in Arbeit der Spracherwerb viel besser möglich ist als in einem Integrationskurs, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Diallo Hartmann zu? Ja, sehr gerne. Bitteschön, Frau Diallo Hartmann! Vielen Dank, Herr Präsident. - Herzlichen Dank, Herr Kollege Uhlen, für die Zulassung der Frage. Ich spreche jetzt einmal von einem Fall, den ich wirklich kenne: von Fatima, die aus Niger kommt. Fatima hat in Niger als Pflegefachfrau gearbeitet, ist jetzt hier in Deutschland und würde gerne in demselben Beruf arbeiten. Sind Sie der Meinung, dass Fatima in der Lage wäre, hier als Pflegefachfrau zu arbeiten, wenn sie keinen Zugang zu einem Sprachkurs oder einer Qualifizierungsmaßnahme bekommt? Wir haben doch viele solcher Pflegefachfrauen und ‑männer. Was ist denn jetzt die Frage, Frau Diallo Hartmann? Sehen Sie die Möglichkeit, dass sie diesen Job machen kann, wenn sie die deutsche Sprache nicht spricht und an keiner Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen kann? Liebe Frau Kollegin Diallo Hartmann, vielen Dank für die Zwischenfrage, gibt sie mir doch die Gelegenheit, noch einmal deutlich zu machen, dass es bei dem, was unser Bundesinnenminister gerade eingeschränkt hat, allein um den Komplex § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz geht. Aber es gibt ja auch noch andere Begründungen, Jobcenter-Verpflichtungen und Arbeitsmarktintegration, warum man an Integrations- und Sprachkursen teilnehmen kann. Das wissen Sie auch ganz genau, doch Sie spielen lieber mit Zahlen, die auf der Bundesebene gerade durchs Dorf getrieben werden, nämlich dass jetzt angeblich 140 000 Menschen ausgeschlossen werden. Aber die Menschen, die noch eine zweite Begründung haben, einen Integrations- und Sprachkurs zu belegen, werden auch weiterhin den Zugang zu einem Sprach- oder Integrationskurs bekommen; die Frau in dem Beispiel, das Sie gerade genannt haben, höchstwahrscheinlich auch. Hier wird also eine Sau durchs Dorf getrieben, liebe Kolleginnen und Kollegen, die aller Grundlage entbehrt, und das können wir so nicht stehen lassen. Aber das zeigt auch genau, was heutzutage unser Problem in der Debatte ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wer nach Deutschland kommt, lernt heute anscheinend zunächst das Anspruchsdenken und eben nicht die Eigenverantwortung. Das Anspruchsdenken regiert mittlerweile unser Land. Und dieses Anspruchsdenken findet sich auch in dem, was der Entschließungsantrag in Richtung Bund formuliert. Frau Kollegin Retzlaff, dieses Schwarze-Peter-Spiel, das Sie hier betreiben, haben wir mittlerweile anscheinend in unsere deutsche Kultur integriert: Man muss lieber einen Anspruch formulieren, anstatt in den Spiegel zu schauen und zu sagen: Okay, ich habe auch eine Eigenverantwortung, mich zu integrieren und die Sprache zu lernen. Und das gilt auch für uns als Land Niedersachsen: Wir haben die Eigenverantwortung, unsere Themen und Probleme selbst zu lösen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dieses Schwarze-Peter-Spiel spielen wir nicht mit. Und wenn Sie meinen, Sie könnten unseren Bundesinnenminister hier immer wieder verunglimpfen, dann haben Sie sich leider mit dem Falschen angelegt. Denn es ist gerade unser Bundesinnenminister, der in der Lage ist, diese Probleme in den Griff zu bekommen - nachdem es in den vergangenen Jahren der Ampelkoalition immer weiter ausgefranst ist und wir mittlerweile Förderprogramme haben, die aller Grundlage entbehren. Die Haushaltsmittel sind zum Schluss auf 1,33 Milliarden Euro angestiegen, 400 Millionen Euro über dem Plan. Da muss man vernünftig zurückfahren. Ich glaube, dass Ihr Bundesfinanzminister ähnlicher Ansicht ist. Er wird Ihnen das sicherlich auch einmal direkt erklären. Kollege Uhlen, es gibt einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage: vom Kollegen Kurku. Ja, sehr gerne. Herr Präsident! Lieber Kollege Uhlen,

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Karin Emken SPD

Zeitnahe Evaluation des Hebammenhilfevertrages und Einbringung der Ergebnisse auf Bundesebene

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag der AfD zum Hebammenhilfevertrag soll Handlungskompetenz und Sinnhaftigkeit vorgaukeln, aber er bringt weder das eine noch das andere ein. Dieser Antrag ist nicht zielführend, nicht lösungsorientiert, er ist substanzlos. Und es wäre wirklich wünschenswert gewesen, wenn er bei so einem wichtigen Thema wenigstens einen Hauch von Sinnhaftigkeit gehabt hätte. Wir sprechen nun zum wiederholten Mal über den neuen Hebammenhilfevertrag zuletzt heute Morgen, als wir den Entschließungsantrag „Gute Geburt" beschlossen haben, der seit November 2025 in Kraft ist. Eigentlich sollte er für die Hebammen und damit auch für die geburtshilfliche Versorgung vieles besser machen, aber diese Zielsetzung scheint er nicht zu erfüllen, und das nehmen wir sehr ernst. Die Befürchtung der Hebammen, dass dieser neue Vertrag zu großen finanziellen Einbußen führen könnte, scheint sich zu bewahrheiten, zeigen doch Auswertungen aus realen Abrechnungen genau das: 20 % finanzielle Einbußen monatlich. Aufgrund dessen haben in Niedersachsen mindestens 14 Hebammen gekündigt, so der Stand von Januar 2026. Und jede Hebamme, die kündigt, ist für das fragile System eine zu viel. Der neue Hebammenvertrag scheint auf ganzer Linie missglückt. Dabei leisten Hebammen Herausragendes Tag und Nacht; sie verdienen Respekt und Planungssicherheit. Für die Sicherstellung einer verlässlichen, flächendeckenden, wohnortnahen, sicheren und frauenzentrierten geburtshilflichen Versorgung sind Hebammen unersetzbar. So weit die Lage. Was kann Politik also tun? Dass dabei die Lösung nicht so einfach ist, sollte uns allen mittlerweile klar sein, auch Ihnen, Frau Klages. Wir also wir demokratische Parteien wissen doch, dass der Hebammenhilfevertrag im Rahmen der Selbstverwaltung zwischen den Vertragspartnerinnen und ‑partnern auf Bundesebene in eigener Verantwortung selbstständig verhandelt wird. Das sind in diesem Fall die Hebammenverbände und der GKV-Spitzenverband. Wir wissen doch, dass die Politik dadurch nicht mit am Tisch sitzt. Wir wissen, dass für den Hebammenhilfevertrag nach langen Verhandlungen ohne Einigung eine Entscheidung durch eine Schiedsstelle herbeigeführt wurde. Und wir wissen, dass die Rechtsaufsicht über die Schiedsstelle bei der Bundesministerin Warken liegt, welche die Rechtmäßigkeit der Amtsführung, aber nicht die Vertragsinhalte prüfen kann. Deshalb sind die Einflussmöglichkeiten sehr begrenzt. Wir wissen auch Sie, Frau Klages, dass die Niedersächsische Landesregierung in dieser Vertragsangelegenheit keine Befugnisse und keine Möglichkeiten hat, direkt einzugreifen. Deshalb weiß ich wirklich nicht, was dieser Antrag zur Klärung der Situation beitragen soll, wie die geforderte langwierige, sich über einen langen Zeitraum erstreckende Evaluation ich wiederhole: ca. 15 Monate bis zum Abschlussbericht mit zweimaliger Berichterstattung im Landtag, danach Einbringung der Ergebnisse in die zuständigen Fachministerkonferenzen mit anschließender, spätestens drei Monate nach Vorlage des Abschlussberichts erfolgender Befassung im Bundesrat mit dem Ziel, erforderliche Anpassungen oder Nachverhandlungen des Hebammenhilfevertrags auf Bundesebene anzustoßen anzustoßen!, wie also dieses von Ihnen geforderte langwierige, Ressourcen missbrauchende Verfahren ohne konkrete Einflussnahmemöglichkeit durch die Landesregierung zu einer schnell benötigten Wiederaufnahme der Gespräche der Verhandlungspartnerinnen und -partner führen soll. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie das jetzt auf die Schnelle nicht verstanden haben, ist das nicht schlimm. Das, was die AfD mit diesem Antrag bezwecken will, versteht kein Mensch; es ist absurd. Herr Minister Philippi hat mehrfach ausdrücklich versichert, den Vorgang im Blick zu haben, sich einzusetzen und die Thematik auch auf die Tagesordnung der Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2026 zu setzen. Eine Bundesratsinitiative könnte dort beraten und beschlossen werden. Die Schwierigkeiten liegen doch auf der Hand: Eine umgehende Evaluation oder eine Betrachtung der Daten zur Auswirkung des Vertrags auf Bundesebene ist absolut notwendig und sollte von den Vertragspartnerinnen und -partnern eiligst angeschoben werden. Dort liegt die Zuständigkeit. Darauf sollten wir drängen. Wir wollen eine schnelle Klärung, eine faire Vergütung für unsere Hebammen und Sicherheit für die geburtshilfliche Versorgung in unserem Land. Aber dieser Antrag ist sinnlos. Es wäre wirklich wünschenswert gewesen, wenn er auch nur einen Hauch von Sinnhaftigkeit gehabt hätte. Danke schön.

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Jörn Domeier SPD

Igel und andere Kleintiere vor Mäh- und Schneidemaschinen schützen - mehr Aufklärung für Verbraucherinnen und Verbraucher, mehr produktbezogene Regelungen für den Tierschutz

Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! In meinem Garten ist der fleißigste Helfer das Tier, über das wir gesprochen haben. Volle Unterstützung erhalte ich durch ihn im Gemüsebeet bei meiner nächtlichen Abwehr gegen Schnecken, Larven, Käfer oder andere Dinge, die ich zumindest im Gemüsebeet nicht brauche. Aber dass der Igel gefährdet ist, sollte uns wirklich zu denken geben, denn das Tier hat die Eiszeit überstanden. Er war schon mit Mammuts unterwegs und gilt als das älteste Säugetier. Aber wir Menschen sind halt auch so schrecklich effektiv und gestalten uns die Natur, wie wir meinen, dass sie eben aufgeräumt aussehen sollte. Und was über Jahrtausende wunderbar geklappt hat, ist nicht mehr effektiv und gut. Dass sich der Igel bei Gefahr einrollt, einfach die Stacheln für sich sprechen lässt, ist zumindest gegen Autos eine Taktik, die unglücklich ist. Wenn aber der Straßenverkehr überwunden, die Schottergärten endlich erklommen und ein Weg in den Garten gefunden wurde, ja dann ist wirklich dringend Zeit für Nahrung. Die Nase ausgestreckt und eben auf der Suche nach den Schnecken, Käfern, Larven oder anderen Dingen. Aber in der Dämmerung oder nachts gibt es tatsächlich Menschen, die ihren noch effektiveren elektrischen Helfer im Einsatz ganz gerne starten lassen. Mit messerscharfem Schneidewerkzeug arbeiten Mähroboter mit höchster, ja wirklich mit höchster Power. Im Petitionsausschuss, wir haben es gehört, behandeln wir dazu eine Eingabe, die mehr als 6 600 Menschen mitgezeichnet haben. Der Petitionsausschuss durfte die Fotos von den Igel-Auffangstationen von dem, was sie dort alles mitbekommen, sehen. Ich bin dankbar, dass unsere Geschäftsordnung hier das Hochhalten dieser Fotos untersagt. Igel leiden leise. Schwerste Verletzungen sind oft unbemerkt, und sie versterben irgendwo ungesehen. Deswegen ist es richtig, dass die Öffentlichkeit einen Blick darauf bekommt und dass mit der Zertifizierung als das Wildtier des Jahres 2024 wirklich ein Spotlight darauf gerichtet wurde. Ich bin den vielen Kommunen in Niedersachsen außerordentlich dankbar, wie zuletzt auch meinem Landkreis Helmstedt, die mit Allgemeinverfügungen gedagt haben: Wir müssen dem Igel helfen. Aber solche Allgemeinverfügungen sind tückisch. Denn jetzt haben meine Kommunen, meine Samtgemeinden, meine Städte die Aufgabe dafür bekommen, ohne natürlich einen Cent dafür zu erhalten. Wir wollen gerade nicht, dass die Kontrollpolizei in den Garten kommt. Wir wollen, dass sich Nachbarn und Freunde treffen, auch in den Gärten, dass man miteinander spricht, statt einen Hinweis an die Kontrollbehörde zu geben, was denn da gerade passiert und wer denn da nachts herumgefahren ist. Vor allem wollen wir, dass die Technik effektiver und noch besser wird. Das Ganze wird mit einer Aufklärungskampagne und der Information gepaart, dass wir alle schon jetzt etwas tun können: Laub ruhig einmal im Garten liegen lassen! Ein Garten, der gar nicht so steril ist, wirkt lebendig. Was dort an Käfern unter Blättern lebt, ist wunderbares Futter eben auch für den Igel. Man sollte sich das Nichtstun im Garten ruhig einmal gönnen und Ecken speziell mit Gräsern, Holz und von mir aus auch Steinhaufen liegen lassen. Und zu guter Letzt: Offene Grenzen haben nicht nur Deutschland vereint. Ein Loch im Zaun hilft dem Igelmann zur Vereinigung mit der Igelfrau, und das Ergebnis daraus können wir in ganz vielen Gärten wirklich gut gebrauchen. Vielen Dank.

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