Evrim Camuz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ja, Frau Kollegin Martina Machulla, es stimmt, dass Sie allein Ihrem Gewissen verpflichtet sind. Aber die Geschäftsordnung, der auch Sie zugestimmt haben, sieht in § 73 Abs. 1 vor, dass Sie zur Sache reden mögen. Das haben Sie da kann ich meinem Kollegen Constantin Grosch nur zustimmen wieder einmal nicht getan. Damit haben Sie unsere und Ihre eigene Zeit vergeudet. Heute allerdings reden wir über den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes. Dieser ist ein wichtiger weiterer Schritt in Richtung Modernisierung und Digitalisierung unserer Justiz. Er verfolgt dabei zwei Ziele, die uns Grünen sehr wichtig sind: Zum einen wird der elektronische Rechtsverkehr im Hinterlegungsverfahren eröffnet, zum anderen erfolgen Anpassungen an das reformierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Das Niedersächsische Hinterlegungsgesetz ist sicher nicht allen hier geläufig und bekannt. Daher möchte ich kurz darauf eingehen. Dieses Gesetz regelt, wie Geld, Wertpapiere oder andere Gegenstände sicher hinterlegt werden können. Anlass für eine Hinterlegung kann beispielsweise die Zahlung von Schulden, die Leistung von Sicherheiten oder Kautionen oder die Hinterlegung eines Gebotes in der Zwangsversteigerung sein. Die Welt ändert sich das nehmen wir tagtäglich wahr, und das Recht muss mit ihr Schritt halten. Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Hinterlegungsverfahren wird endlich ein moderner, niedrigschwelliger Zugang zu Justizdienstleistungen geschaffen. Das ist ein großer Schritt, den wir wirklich begrüßen. Wir als Grüne sagen aber auch deutlich: Digitalisierung darf niemals irgendjemanden abhängen. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat zu Recht darauf hingewiesen, dass digitale Barrierefreiheit hergestellt werden muss und analoge Alternativen erhalten bleiben müssen. Dazu stehen auch wir, das unterstützen wir ausdrücklich. Niemand darf wegen fehlender technischer Möglichkeiten benachteiligt werden. Die Justiz ist für alle zugänglich. Genau darüber möchten wir in den nächsten Ausschusssitzungen gerne mit Ihnen beraten. Vielen Dank.
