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André Bock

CDU 05.03.2026 7:51 min Tagungsabschnitte 19/32

Freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen - Instrumente der wehrhaften Demokratie entschlossen nutzen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Eines ganz klar vorweg: Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist eine der entschiedensten Gegnerinnen der AfD, denn diese Partei steht für ein Menschenbild, das Menschen nach Herkunft sortiert. Sie relativiert unsere europäische Einbindung. Sie kokettiert mit autoritären Regimen. Sie spielt mit antiwestlichen Reflexen. Sie spricht von Remigration, wo sie in Wahrheit Ausgrenzung meint. Sie schadet mit ihrer Haltung unserem Industrieland, unseren Exportmärkten, unserer internationalen Verlässlichkeit. Und ja, sie greift uns als Christdemokratinnen und ‑demokraten frontal an. Das erleben wir auch in vielen Debatten hier. Denn ihr erklärtes Ziel ist ja nach wie vor, die Union in Deutschland und auch in Niedersachsen zu zerstören. Meine Damen und Herren von der AfD, ob hier in Niedersachsen oder in Deutschland: Das werden wir mit Sicherheit nicht zulassen. Wir werden alles dafür tun sicherlich auch alle Kolleginnen und Kollegen auf der linken Seite dieses Hauses, dass Sie niemals Verantwortung in Niedersachsen oder in Deutschland bekommen werden. Wir wollen, dass Deutschland eine gute Zukunft hat - und das mit Sicherheit niemals mit Ihnen! Aber, meine Damen und Herren, auch genau deshalb Thema Verbot, Verbotsverfahren müssen wir genau hinschauen, einen klaren, kühlen Kopf bewahren und mit rechtsstaatlicher Präzision handeln. Denn ein Parteiverbotsverfahren ist kein politisches Instrument, es ist ein rechtsstaatliches Verfahren. Und genau da liegt unser zentraler Punkt. Die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen legen hier heute einen Antrag vor, der sich im Kern darauf stützt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat und dass in Niedersachsen eine Hochstufung zum Beobachtungsobjekt erfolgt ist. Meine Damen und Herren, diese Einstufungen sind ernst zu nehmen, auch wenn das VG Köln jetzt die Eilentscheidung getroffen hat, dass die Aussage erst einmal nicht mehr getroffen werden kann und darf. Das Hauptverfahren ist hier aber noch abzuwarten. Aber, Herr Wichmann, ich muss schon sagen es ist ja auch in dem Beschluss nachzulesen, dass das Gericht schon festgestellt hat, dass es hinreichende Gewissheit gibt, dass innerhalb Ihrer Partei anscheinend schon Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung existieren und sich entwickeln. Das ist die Wahrheit, Herr Wichmann! Das ist die Wahrheit! Ich glaube auch, dass die Menschen in diesem Lande das spüren, was da bei Ihnen so vor sich hin gärt an braunem Sumpf. Aber selbst wenn diese Einstufungen was wir vielleicht auch einschätzen und hoffen mögen vor Gericht auch im Hauptverfahren bestätigt würden, wenn sie rechtskräftig würden, ist das alles noch lange keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Parteiverbot in diesem Land, meine Damen und Herren. Das ist der Kernpunkt. Das Bundesverfassungsgericht verlangt nämlich deutlich mehr. Es verlangt nicht nur verfassungsfeindliche Ziele. Es verlangt vor allem eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung, die konkret darauf gerichtet ist, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Das gilt im Übrigen auch für viele Gruppen im Bereich des Linksextremismus. Da läuft ja gerade sehr viel aktiv kämpferisch. Gott sei Dank sind diese Menschen nicht in Parlamenten organisiert. Eine abstrakte Gefahr reicht eben nicht aus. Genau diese Schwelle wird in Ihrem Antrag nicht einmal ansatzweise durchdrungen. Sie formulieren immer in einer Wenn/Dann-Automatik, gerade was die Frage angeht, wie das VG Köln entscheidet. Das ist politisch zugespitzt, meine Damen und Herren von Rot-Grün, aber juristisch an dieser Stelle völlig unzureichend. Wer bei einem so sensiblen Instrument wie einem Parteiverbot politisch zuspitzt, statt juristisch präzise zu argumentieren, der riskiert mehr, als er am Ende gewinnen wird. Meine Damen und Herren, ein gescheitertes Verbotsverfahren würde doch am Ende der AfD nicht schaden. Es würde sie vielleicht sogar noch stärken. Es würde ihr immer wieder kolportiertes Narrativ, Opfer dieses Systems zu sein, noch mehr bestärken. Damit wäre der Demokratie in unserem Lande ein Bärendienst erwiesen. Deshalb gehen wir diesen Weg heute und auch in den folgenden Beratungen nicht mit, nicht aus Schwäche, sondern aus Verantwortung für unser Land und die Menschen. Meine Damen und Herren, das heißt nicht, dass wir die AfD nicht entschieden bekämpfen wollen. Ganz im Gegenteil! Wer Steuermittel missbraucht, wer parteiinterne Vetternwirtschaft betreibt, wer dubiose Netzwerke duldet und fördert, wer mit autoritären Regimen sympathisiert, hat keinen moralischen Anspruch, sich als Verteidiger der Demokratie aufzuspielen, meine Damen und Herren. Aber eines ist auch klar: Diese Partei ist kein Protestphänomen mehr. Sie ist in Teilen eine Bewegung, die bewusst mit demokratischen Institutionen spielt und sie gleichzeitig verächtlich macht. Sie steht außenpolitisch nicht klar an der Seite unserer westlichen Bündnispartnerinnen und ‑partner. Sie untergräbt das Vertrauen in unsere Sicherheitsarchitektur. Sie verunsichert Investoren und gefährdet damit am Ende Arbeitsplätze. Sie schadet dem Ruf unseres Landes. Wir als Union ob in Niedersachsen oder in Deutschland sagen ganz klar: Wer Niedersachsen, wer unser deutsches Vaterland in die außenpolitische Isolation treiben will, wer unser Industrieland schwächen will, wer Menschen gegeneinander ausspielen will, der bekommt den entschlossenen politischen Widerstand von uns als Demokratinnen und Demokraten der Union. Aber wir führen diesen Kampf politisch und thematisch mit guten Argumenten, mit klarer Haltung, mit besseren Konzepten. Doch wir verweigern uns einem Schnellschuss, der mehr Symbolpolitik ist, als dass er Substanz enthält. SPD und Grüne wollen heute hier ein Zeichen setzen, ja. Aber Demokratie, meine Damen und Herren, verteidigt man nicht mit Symbolanträgen. Demokratie verteidigt man mit rechtsstaatlicher Sorgfalt, mit politischer Klarheit und vor allem mit dem Mut, die eigenen Hausaufgaben zu machen. Denn eines ist doch auch wahr: Die Zustimmung zur AfD wächst nicht wegen zu wenig Verbotsdebatten in diesem Lande. Sie wächst dort, wo Politik Probleme eben nicht löst. Das haben wir auch hier im Parlament schon an vielen Stellen, wie bei dem Thema innere Sicherheit, erlebt. Wer Extremisten schwächen will, muss Sicherheit gewährleisten. Wer Extremisten schwächen will, muss auch Migration ordnen. Wer Extremisten schwächen will, muss wirtschaftliche Perspektiven schaffen. Das ist die beste Waffe gegen Populismus, meine Damen und Herren. Deshalb bleibt es bei unserer klaren Linie: Klare inhaltliche Abgrenzung gegen die AfD, harte politische Auseinandersetzung, aber auch gebotene Zurückhaltung bei einem Verbotsantrag, solange die Erfolgsaussichten nicht 100-prozentig belastbar sind und geklärt sind. Wir vertrauen den Sicherheitsbehörden in unserem Land. Wir respektieren die Gerichte in unserem Land. Wir werden jede Entscheidung mittragen, die rechtsstaatlich tragfähig ist. Aber wir werden keinem Antrag zustimmen, der mehr politisches Kalkül als juristische Substanz enthält. Damit kämpfen wir gegen die AfD. Aber wir verteidigen an dieser Stelle auch immer den Rechtsstaat. Genau das unterscheidet uns. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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