Lukas Reinken
Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts über den Bildungsurlaub
Bitteschön, Herr Reinken! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Über kaum ein anderes Thema sprechen wir hier im Plenum so oft wie über Bildung. Oft geht es dabei um schulische Fragen, um Fragen der frühkindlichen Bildung oder der beruflichen Ausbildung. Viel seltener, leider eigentlich, sprechen wir über Weiterbildung, über Qualifizierung und über das so wichtige Thema lebenslanges Lernen. Hier setzt Bildungsurlaub oder Bildungszeit, wie auch immer man das nennen möchte, an. Ich glaube, selbst uns, auch mir selbst, würde manchmal Bildungszeit guttun. Da gibt es viele spannende Programme. Ich habe mal geschaut: Es gibt zum Beispiel das Programm „Diskutieren lernen" oder auch „sichere Kommunikation im Berufsalltag". Manchmal würde auch ein Kurs zur Resilienz helfen. Aber für uns Abgeordnete besteht natürlich kein Anspruch auf Bildungszeit. Wir werden so etwas weiterhin auf klassische Art und Weise erlernen müssen. Gleichzeitig zeigen die Beispiele aber, dass Bildungsurlaub sehr vielfältig sein kann. Die Frage ist sicherlich nicht, ob Bildungsurlaub sinnvoll ist, sondern die Frage ist, ob mit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung Maß und Mitte gewahrt bleiben. In der Tat das möchte ich ausdrücklich anerkennen: Die Modernisierung des bisherigen Bildungsurlaubsgesetzes hin zu einem Bildungszeitgesetz enthält einige positive Aspekte. Die Aufnahme von digitalen und hybriden Angeboten ist zeitgemäß und sorgt dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zwingend lange Anreisen zu den Tagungsorten auf sich nehmen müssen, und auch dafür, dass Bildungszeit zum Beispiel mit der Familie oder dem Ehrenamt besser vereinbar wird. Auch die Flexibilisierung der Teilnahmetage begrüßen wir. Denn wenn künftig Bildungsurlaub auch für eintägige Veranstaltungen genommen werden kann, dann ist das ein Plus für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber. Viele Themen lassen sich, davon bin ich überzeugt, auch besser an einem intensiven Tag vermitteln, als sie auf mehrere Tage auszudehnen. Jetzt werden Sie sich langsam fragen: Warum spricht denn der Herr Reinken hier nur Positives an? Hat er zum Beispiel den Kurs „Positives Denken - Strategien für die Praxis" belegt? Da muss ich Sie leider enttäuschen. Ich habe noch 4:54 Minuten, und jetzt kommt das Aber. Unsere Kritik lässt sich dabei auf zwei zentrale Punkte verdichten. Erstens wollen Sie die Beamten und Richter in die Gruppe der Anspruchsberechtigten für Bildungszeit aufnehmen. Das freut diese Gruppe sicherlich, und niemand wird bestreiten, dass auch Beamte und Richter vom lebenslangen Lernen profitieren sollten. Gleichzeitig lösen die Fehlzeiten aber Folgekosten aus. Schon jetzt gibt es Bereiche in der öffentlichen Verwaltung, in denen wir einen massiven Rückstau erleben und das staatliche Funktionieren an ein Limit kommt. Ich nenne nur mal die Verwaltungsgerichte oder viele kommunale Bauämter als Beispiele. Wir reden hier also nicht über abstrakte Fehlzeiten, sondern wir reden über liegen gebliebene Akten, über verzögerte Genehmigungen, über längere Verfahren. Das gilt es in der Diskussion abzuwägen: Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung tatsächlich auf die Handlungsfähigkeit vor Ort? Nicht umsonst haben die kommunalen Spitzenverbände darauf hingewiesen, dass dies im Übrigen auch finanzielle Kosten auf der kommunalen Ebene verursachen wird. Im Übrigen fand ich sehr spannend: Sie rechnen ja in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs damit, dass die Teilnehmerquoten im öffentlichen Dienst genauso hoch sein werden, wie sie derzeit bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern liegen, nämlich bei 1,5 %. Wer den öffentlichen Dienst kennt, weiß: Das ist wirklich sehr weltfremd. Die Quote wird bei Beamtinnen und Beamten, bei Richterinnen und Richtern selbstverständlich deutlich über dem liegen, was wir derzeit in der Wirtschaft sehen. Denn einer der Gründe, warum Arbeitnehmer den Bildungsurlaub ja gerade häufig nicht nehmen, ist doch das Stigma, das in ganz kleinen Betrieben immer noch herrscht, nämlich dass man seinen Kolleginnen und Kollegen den Bildungsurlaub quasi nicht „antun" möchte. Das ist natürlich in der öffentlichen Verwaltung so nicht gegeben. Deswegen gilt: Im Betrieb ist Bildungsurlaub bis heute eine soziale Frage, aber im öffentlichen Dienst wird sie ganz sicher zu einer Rechtsfrage werden. Und auch darüber müssen wir im Ausschuss sprechen. Unser zweiter Kritikpunkt: Schon heute ist Niedersachsen Spitzenreiter bei der maximalen Anzahl der Tage, die ein Arbeitnehmer Bildungszeit nehmen kann. Bereits jetzt ist durch Ansparmöglichkeiten ein Anspruch auf bis zu 15 Tage Bildungsurlaub möglich, wenn man das Ganze über mehrere Jahre anspart - mehr als in jedem anderen Bundesland. Und Sie wollen diesen Anspruch jetzt noch weiter erhöhen: Auch das Ansparen von insgesamt 15 Anspruchstagen aus den Vorjahren plus die 5 Tage aus dem aktuellen Jahr soll möglich sein. Das sind dann also schon 20 Tage - ein ganzer Kalendermonat an Werktagen! Da stellt sich wirklich die Frage, ob das in der aktuellen wirtschaftlichen Situation, in der viele Unternehmer sowohl unter Fachkräftemangel als auch unter schwierigen Auftragslagen leiden, wirklich angemessen und das richtige Zeichen in dieser Wirtschaftslage ist. Jetzt werden Sie entgegnen: Aber das gilt ja nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. - Ja, das stimmt, aber das geht ja trotzdem an der Lebenswirklichkeit in der Wirtschaft vorbei. In großen Unternehmen ist das ja überhaupt kein Problem. Ein Unternehmen wie Volkswagen oder von mir aus auch ein großes Ministerium wird niemals sagen: Das kriegen wir nicht kompensiert. Oder: Das funktioniert nicht. - Sie werden den Personalausfall immer kompensieren können und dem auch zustimmen. Aber in einem Handwerksbetrieb mit 5 Mitarbeitern oder in einer kleinen Kommune mit nicht mal 30 Beschäftigten wird das schon schwieriger. Und dann soll die Chefin wirklich Nein sagen? Muss ich Ihnen erläutern, vor welchem Dilemma diese Führungskraft dann steht? Denn sagt sie Ja, muss sie im Zweifel die Arbeit eines Arbeitnehmers für einen ganzen Kalendermonat auffangen. Und sagt sie Nein, kann sie sich schon darauf freuen, dass der Bewerberstapel bei der nächsten Ausschreibung einer Stelle oder bei der nächsten Stellenanzeige in der Zeitung noch kleiner sein wird. Ihr Gesetzentwurf geht weit über das hinaus, was in allen anderen Bundesländern üblich und angemessen ist. Er setzt sicher strukturell richtige Punkte die habe ich auch aufgezählt, aber die massive Ausweitung des Anspruchs ist eben nicht mehr Maß und Mitte. Und darüber werden wir sicherlich im Ausschuss sehr intensiv sprechen. Ich freue mich schon darauf, das im Ausschuss zu beraten. Ich bin mir auch sicher, die motivierten Mitglieder des Wissenschafts- und Kulturausschusses werden dazu auch keinen Kurs „Diskutieren lernen" brauchen; das kriegen wir im Ausschuss schon immer sehr gut hin. Darauf freue ich mich. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung:
