André Bock
Straftaten im digitalen Raum wirksam und nachhaltig bekämpfen - vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen endlich gesetzlich normieren
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ein anderes Thema, wenn auch nicht weniger wichtig! Wir sind nun im Bereich der inneren Sicherheit. Die Straftaten im digitalen Raum haben in den letzten Jahren massivste Ausmaße angenommen, vor allem die Verbreitung von kinderpornografischem Material im Internet. Da sehen wir nur noch steigende Zahlen. Wenn wir zehn Jahre zurückblicken und vergleichen: eine Steigerung um das Siebenfache! Das ist wirklich besorgniserregend. Auch die Zahl von Cybercrime-Delikten, beispielsweise Online-Betrügereien, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen und erreichte im Jahr 2024 einen traurigen Höchststand von über 131 000 Fällen - und die Aufklärungsquote verharrt. Der Handlungsbedarf liegt also mehr als offenkundig auf dem Tisch. Wir brauchen dringend das moderne Ermittlungsinstrument der IP-Adressdatenspeicherung. Die alte Bundesregierung, die sogenannte Ampel, hatte sich am Ende nicht auf eine Gesetzesvorlage einigen können - leider, muss man sagen. Gott sei Dank haben wir seit knapp einem Jahr eine unionsgeführte Bundesregierung, die nun entschlossen diesen Gesetzentwurf angeschoben und auf den Weg gebracht hat. Ergänzend dazu braucht es natürlich auch in den Ländern auch in Niedersachsen mehr Engagement bei der Aufklärung von Straftaten, die mithilfe des Internets begangen werden. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein, meine Damen und Herren. Dazu benötigen auch die niedersächsischen Ermittlungsbehörden natürlich die Rechtsgrundlagen auf der einen Seite, aber wenn Sie so wollen den Instrumentenkasten auf der anderen Seite, was die Strafverfolgung, aber auch die Strafverhütung angeht, um in der digitalen Welt entsprechend vorgehen zu können, auch in Bezug auf potenzielle Straftaten - alles aber auch im Einklang mit der Verfassung zum einen, aber auch dem europäischen Recht zum anderen. Zurzeit ist es immer noch so, dass viele Täter ungeschoren und ungestraft davonkommen; denn ihre Identität ist eben nicht nachvollziehbar und kann nicht ermittelt werden. Wenn wir uns vor Augen führen der EuGH hat das vor gut drei Jahren, fast vier Jahren entschieden, dass das Speichern von IP-Adressen zur Kriminalitätsbekämpfung zulässig ist und Deutschland bis heute keine Rechtsgrundlage dafür hat, dann ist das für unser Land, für unser modernes Hochsicherheitsland eigentlich auch ein Offenbarungseid. Seit der Entscheidung sind beispielsweise im Bereich der Kinderpornografie 50 000 Verfahren ins Leere gelaufen. Das darf nicht sein. Diese schmutzigen Täter, die da agieren, müssen gestellt und ermittelt werden, meine Damen und Herren. Daher muss auch die vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen für Unternehmen, die in diesem Bereich im Internet unterwegs sind und Dienste anbieten, schnellstmöglich verpflichtend kommen. Da ist die Bundesregierung dran. Ich denke, wir sind uns hier im Hause übergreifend einig: Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren und auch im Bundesrat muss das Land Niedersachsen diesen Entwurf entsprechend unterstützen. Wenn wir die IP-Adressspeicherung zur Strafverfolgung haben, ist es nur logisch, dass wir dieses Instrument auch zur Strafverhütung und zur Extremismusbekämpfung darüber sprechen wir auch an vielen Stellen benötigen und einsetzen können benötigen. Meine Damen und Herren, wir haben unsere niedersächsische Innenministerin Frau Behrens von diesem Pult aus sozusagen noch in den Ohren. Im November letzten Jahres haben wir von ihr gehört, dass Niedersachsen mit der vorgelegten Novellierung des NPOG des Polizeigesetzes in Niedersachsen ganz vorne stehen wird und das modernste Polizeigesetz Deutschlands haben wird - abgesehen davon, dass die Beratungen voraussichtlich noch ein Jahr lang brauchen werden. Stichwort häusliche Gewalt: Bis dahin wird es leider noch viele, viele Fälle geben, die dann wahrscheinlich ein Stück weit auf Ihr Konto gehen. Frau Ministerin, Ihre Ansage im November war nicht nur steil auf der einen Seite. Sie war auf der anderen Seite auch damals schon erkennbar falsch - nicht nur wegen der fehlenden Rechtsgrundlagen, gerade auch mit Blick auf IP-Adressen etc. und Verwertung derselben. Nein, vor allem die Anhörung letzte Woche im Innenausschuss dazu hat gezeigt und deutlich gemacht: Ihre Einschätzung ist eindeutig widerlegt worden. Wenn Ihr Entwurf so durchgeht, wie er jetzt aktuell hier im Hause vorliegt, dann werden wir als Niedersachsen bestenfalls im Mittelfeld unterwegs sein, aber niemals an der Spitze, wie es von der Innenministerin hier behauptet worden ist, meine Damen und Herren. Abgesehen davon, dass weite Teile Ihres Entwurfs nach wie vor europarechtswidrig sind das hat der Landesdatenschutzbeauftragte im Ausschuss in der Anhörung mehr als deutlich gemacht; im Übrigen lagen seine Hinweise schon seit fünf Monaten vor, ohne dass sie eingeflossen sind, fehlen andere wesentliche Elemente. Nur wenige Stichworte dazu: Die strategische Verhandlung nicht vorhanden in Niedersachsen, wenn es nach dem Entwurf ginge. Einsatz von Body- und Dashcams auch für Einsatz- und Rettungskräfte siehe das Polizeirecht in Berlin: Niedersachsen ist da blank. Stichwort „Taser": Nein. Zugriff auf und Verwendung vor allem von IP-Adressen: bisher nicht vorgesehen. Darauf werden wir in den weiteren Beratungen im Innenausschuss zurückkommen. Weitere Anpassungen werden wir noch einbringen. Kollege Bock, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Saade zu? Ich führe aus. Ich vermute mal, wo es hingeht. Er wird noch erfahren, worüber wir uns unterhalten haben. Also nein? Nein, genau. Frau Ministerin, wenn Sie bei Ihrer steilen Ansage bleiben, die Sie von diesem Pult aus im November getätigt haben, und wenn Sie das Gesetz an vielen Stellen, so wie ich es nur angerissen habe, nicht nachschärfen Frau Doris Schröder-Köpf, die Vorsitzende des Innenausschusses, hat neulich im NDR gesagt, das ist der wichtigste Gesetzentwurf dieser Regierung in dieser Wahlperiode, dann wird das, Frau Behrens, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein reiner Rohrkrepierer. Und am Ende dieser Wahlperiode werden Sie, Frau Innenministerin Behrens, mitnichten, nicht mal im Ansatz, an Ihre Vorgänger Boris Pistorius und Uwe Schünemann herankommen. Sie können denen das Wasser nicht reichen, meine Damen und Herren. Das ist ein Armutszeugnis für Sie, Frau Behrens das mag man noch hinnehmen, aber vor allem für die innere Sicherheit in Niedersachsen. Meine Damen und Herren, wir wollen mit der heute vorgelegten Initiative dieses Entschließungsantrags an wesentliche, noch bestehende Lücken in Ihrem Polizeigesetzentwurf und bei den Sicherheitsgesetzen in Niedersachsen anknüpfen. Wir wollen Sie dabei unterstützen, dass wir wirklich zu einem modernen Polizeirecht in Niedersachsen und auch in Deutschland kommen. Wenn Sie, Frau Ministerin, sich in die Reihe Ihrer Vorgänger einreihen wollen, dann müssen Sie Ihren Kurs dringend ändern und an vielen Stellen grundlegend nachschärfen. An dieser Stelle sei angemerkt, weil es auch zur inneren Sicherheit dieses Landes gehört: Frau Ministerin, wir waren beide mit vielen Kollegen gestern Abend auf dem Parlamentarischen Abend der Feuerwehren in Niedersachsen. Das war, wie ich finde, eine gelungene Veranstaltung. An dieser Stelle geht auch ein Dank an die Kameradinnen und Kameraden, die sich an vielen Stellen vornehmlich im Ehrenamt für unser Gemeinwohl einsetzen. Mein Dank gilt natürlich auch allen Feuerwehrkameraden in den Berufsfeuerwehren. Wir alle wissen: Sollte es zum äußersten Fall kommen, ob nun Krise oder Spannungsfall wir wissen ja, was in der Welt gerade los ist, die Bedrohungslage: Die Feuerwehren werden mit den anderen Hilfsorganisationen ganz weit vorne stehen. Auf ihre Kräfte sind wir angewiesen. Auch das ist gestern zur Sprache gekommen. Herr Olaf Kapke hat gesagt: Müssen wir denn immer nur diskutieren und erst warten, bis die Russen in Frankfurt am Main stehen, um aufzuwachen? Das waren seine Worte. Frau Ministerin, Sie haben gestern unseren Vorschlag Stichwort „Helferregister" so süffisant abgetan und rundum abgelehnt. Damit kann ich an einer Stelle vielleicht noch leben. Aber angesichts der aktuellen Lage, die wir haben, ist das mehr als fahrlässig. Wir müssen einen Überblick darüber bekommen, welche Hilfskräfte wir im Zweifel im Spannungsfall zur Verfügung haben. Sie sind auch hier wie an vielen anderen Stellen im Blindflug unterwegs. Schauen Sie doch mal über Grenzen innerhalb des Bundesgebietes hinweg! Schauen Sie nach Bayern! Jetzt denken Sie wahrscheinlich: Jetzt kommt der Bock als Unionist wieder mit der CSU. Nein, schauen Sie mal nach Bayern! Dort haben nämlich die sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen Ihre Genossinnen und Genossen einen Antrag vorgelegt, der genau das fordert, was wir auch hier in Niedersachsen fordern, nämlich das Helferregister, weil es notwendig ist. Wenn Sie einen Rat brauchen, Frau Behrens, dann rufen Sie in Bayern bei Ihren Kolleginnen und Kollegen und Genossinnen und Genossen an! Dort werden Sie genau erfahren, was als dringend notwendig angesehen wird: ein Helferregister für Bayern, aber natürlich auch für Niedersachsen. Sie bleiben an dieser Stelle aber immer wieder blank, laufen sozusagen allen anderen hinterher, ob das beim Thema Helferregister, beim Thema Taser oder beim Thema Bodycams für Einsatz- und Rettungskräfte ist, aber auch an vielen anderen Stellen. Meine Damen und Herren, ich prognostiziere Ihnen heute von diesem Pult aus: In anderen Ländern und auch im Bund nur in Niedersachsen mit Verspätung werden alle diese Dinge kommen und kommen müssen. Aber seien Sie gewiss, meine Damen und Herren: Wenn wir nächstes Jahr hoffentlich dann im November das Innenministerium in Niedersachsen nach 14 Jahren sozialdemokratischer Führung wieder ablösen, dann werden wir all das umsetzen, was Sie bisher immer wieder verhindern, meine Damen und Herren. Vielen Dank. Vielen Dank. -
