Thorsten Paul Moriße
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich sehe es nicht so schwarz wie die CDU. Der Gesetzentwurf ist kein großer politischer Streitpunkt, aber er bringt etwas, das im Alltag der Justiz wirklich hilft. Es geht vor allem darum, dass Anträge und Unterlagen künftig auch im Hinterlegungsverfahren digital eingereicht werden können, wie es in anderen Bereichen der Justiz mittlerweile gang und gäbe ist. Das macht die Arbeit für Gerichte, Anwälte und Notariate erheblich einfacher. Es spart Zeit, weil nichts mehr großartig ausgedruckt und eingescannt werden muss. Diese Verbesserung ist natürlich bemerkbar. Außerdem werden ein paar Verweisungen im Gesetz angepasst, weil sich das Vormundschafts- und das Betreuungsrecht geändert haben. Das ist nötig, damit rechtlich wieder alles sauber zusammenpasst. Dazu haben die Verbände zu Recht auf die nötige Barrierefreiheit hingewiesen. Digitalisierung darf natürlich niemanden ausschließen. Das sollten wir bei der Umsetzung im Blick behalten. Insgesamt, meine Damen und Herren, ist das ein sachlicher, sinnvoller und unaufgeregter Entwurf. Wir werden ihn positiv begleiten. Denn bei der demokratischen AfD gibt es keine Brandmauer. Schönen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
