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Brian Baatzsch

SPD 04.03.2026 1:37 min Tagungsabschnitte 19/32

27. Eingabenübersicht

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst: Unsere Schulen in freier Trägerschaft leisten eine großartige Arbeit und übernehmen oft Verantwortung an der Stelle, wo das Angebot des Staates nicht ausreicht. Zum einen kritisiert der Petent in der Petition, dass das Kerncurriculum nicht ausreichend Freiraum lässt. Diese Ansicht teilen die Regierungsfraktionen ausdrücklich nicht. Denn die Schulen in freier Trägerschaft haben den Auftrag, ein gleichwertiges, aber nicht ein gleichartiges Angebot zu schaffen, und haben daher genug Freiraum und Möglichkeiten, das Angebot zu variieren. Zum 11. August wurde die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft im Elften Teil des Niedersächsischen Schulgesetzes auf neue Beine gestellt. Der Petent befürchtet auch, dass aufgrund einer Unterfinanzierung künftig nur noch Eliteschulen bestehen würden. Dem steht jedoch das in § 144 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes definierte Sonderungsverbot entgegen, welches genau das gezielt ausschließen soll. Darüber hinaus wird unterstellt, dass die erhöhte Finanzhilfe weiterhin nicht ausreicht. Das Kultusministerium hat in der Stellungnahme deutlich gemacht, dass das nicht der Fall ist. Der Landtag hat außerdem erst kürzlich zu diesem Thema beraten. Es ist etwas mehr als ein halbes Jahr her, dass das Ganze in Kraft getreten ist. Wir haben auch weitestgehend positive Rückmeldungen aus den Reihen der freien Schulen erhalten. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Darüber hinaus gibt es aber auch ein gerichtliches Verfahren. Genau diese Fragen soll darin geklärt werden und befindet sich in Klärung. Deshalb verweise ich hier gerne auf „Sach- und Rechtslage" und erwarte auch eine zügige gerichtliche Klärung. Dann haben wir noch eine unabhängige Betrachtung der Geschichte. Wir bleiben bei der ganzen Sache. Vielen Dank fürs Zuhören.

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