Jörn Schepelmann
Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich verlese die Dringliche Anfrage der CDU-Fraktion: „Von der Vorabfreigabe zur Vergabeverzögerung - welche Ursachen und Folgen hat die Verzögerung des Vergabeverfahrens bei den Schul-Tablets?" Das Vorhaben „Tablets für Schülerinnen und Schüler" stellt die größte Einzelmaßnahme der Landesregierung in der laufenden Wahlperiode und „das bislang größte Digitalisierungsprojekt des Landes" dar. In ihrer Übersicht zur Beplanung der vom Bund nach dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG) bereitgestellten Mittel sieht die Landesregierung dafür knapp 800 Millionen Euro vor. Ministerpräsident Lies selbst hat die Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten bei verschiedenen Gelegenheiten im Kern der bildungspolitischen Agenda der Landesregierung verortet. Neben der Sonderstellung, die das Vorhaben schon wegen seines Volumens einnimmt, spricht auch eine kurzfristige Befassung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 für die Bedeutung, die dieses Projekt aus Sicht der Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen hat. In der Ausschusssitzung hatte das Kultusministerium in Abstimmung mit dem Finanzministerium zwei Wochen vor dem Haushaltsplenum mit Tischvorlage vom selben Tag eine Vorwegfreigabe von 250 Millionen Euro beantragt und dies mit den notwendigen Laufzeiten des Vergabeverfahrens und daran anschließender Verfahrensschritte inklusive der Belieferung der Schulen „vor den Sommerferien" gerechtfertigt. Diese Verfahrensschritte müssten für eine „rechtzeitige Lieferung der Geräte zum Schuljahresbeginn 2026/2027" berücksichtigt werden. Sie ließen „nicht genug Spielraum, um den Beschluss des Plenums zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026). .. abzuwarten". Im Übrigen stehe die beantragte Freigabe „in der Erwartung des Wirksamwerdens der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Durchführung des LuKIFG", die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mittel sei, für die eine Vorabfreigabe beantragt werde. Die Art der Befassung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen wurde von seinem Vorsitzenden als „überfallartig" und „nicht in Ordnung" kritisiert und von Vertretern der Opposition auch unter Hinweis auf die fachpolitisch kontroverse Beurteilung des Vor-habens als „nicht akzeptabel" abgelehnt. Die CDU-Fraktion hatte in ihrem Haushaltsantrag anstelle des Tablet-Programms Mittel für die Schulsozialarbeit und die Einrichtung eines Digitalfonds für die niedersächsischen Schulen gefordert. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hatte diese Forderung unterstützt, das Tablet-Programm der Landesregierung wegen der damit verbundenen ungeklärten Fragen und Folgekosten für Betrieb und Administration dagegen kritisch beurteilt. Die Vertreter der regierungstragenden Fraktionen haben gleichwohl in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 3. Dezember 2025 in die Vorabfreigabe der vom Kultusministerium beantragten 250 Millionen Euro eingewilligt und eine zeitnahe Sondersitzung des Ausschusses zu dieser Frage abgelehnt. Zahlreiche Schulen haben im Vertrauen auf die öffentlich kommunizierten Starttermine ihre schulinternen Arbeitspläne, Medienbildungskonzepte und konkreten Unterrichtsvorhaben auf eine Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen mit Tablets ausgerichtet. Lehrkräfte haben Unterrichtsreihen digital konzipiert, Lernplattformen vorbereitet und Leistungsnachweise an eine kontinuierliche Geräteverfügbarkeit angepasst. Am 17. Februar 2026 und damit zweieinhalb Monate nach der Vorabfreigabe haben nun verschiedene Medien berichtet, dass die Ausschreibung zur Vergabe der Tablet-Lieferung nach Bewerberrügen korrigiert werden müsse. Anlass für diese Berichte war eine Mitteilung auf der Internetseite des Kultusministeriums, der zufolge „wie bei jedem Vergabeverfahren" mit Rügen zu rechnen sei. Die Überarbeitung der Ausschreibung führe dazu, dass die Tablets nicht vor den Sommerferien, sondern im ersten Schulhalbjahr 2026/2027 ausgegeben werden könnten. Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung: 1. Wie rechtfertigt die Landesregierung die am 3. Dezember 2025 vom Kultusministerium mit Tischvorlage vom selben Tag dringlich beantragte Vorabfreigabe von 250 Millionen Euro, wenn dasselbe Kultusministerium „wie bei jedem Vergabeverfahren" mit Rügen gerechnet hat, die eine Nachjustierung erforderlich machen könnten (Antwort bitte inklusive Angaben zur Vergabereife des Auftrags zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung)? 2. Welcher konkrete Nachbesserungsbedarf an der Ausschreibung ist gegebenenfalls durch die Bewerberrügen offenbar geworden, in welchem Umfang und wie genau ist die Nachbesserung von der Landesregierung inzwischen durchgeführt worden (Antwort bitte unter Bezug auf etwaige weitere Unzulänglichkeiten der Ausschreibung, die nicht Gegenstand der Bewerberrügen waren, im Laufe ihrer Bearbeitung aber zutage getreten sind)? 3. Um welchen Zeitraum wird sich die Belieferung der niedersächsischen Schulen nach derzeitiger Kenntnis der Landesregierung gegebenenfalls verzögern, bzw. zu welchem Termin werden die Schulen nach derzeitiger Kenntnis der Landesregierung mit den Tablets beliefert werden? Vielen Dank.
