Marie Kollenrott
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz und zur Aufhebung der Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften aus der Abwasserabgabe
Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Wir bringen heute einen Gesetzentwurf ein, der für Effizienz, Rechtssicherheit und eine landesweit einheitliche Handhabung der Abwasserabgabe steht. Ich freue mich, dass wir uns unter Demokraten einig sind, das dann auch gemeinsam im Ausschuss zu diskutieren. Wir vermeiden damit insbesondere Mindereinnahmen im Landeshaushalt. Das ist nicht ganz unerheblich, denn die Einnahmen aus der Abwasserabgabe müssen zweckgebunden verwendet werden zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Im Kern des Gesetzes zentralisieren wir die Erhebung der Abwasserabgabe beim Land. Was bisher die unteren Wasserbehörden im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises erledigen mussten, wird in Zukunft beim NLWKN gebündelt. Warum ist das richtig? Erstens. Das Abwasserabgaberecht ist fachlich anspruchsvoll und rechtlich komplex. Bislang muss dieses Spezialwissen bei allen anderen Wasserbehörden vorgehalten werden unabhängig davon, wie viele Bescheide dort tatsächlich erlassen werden. Das ist weder effizient noch wirtschaftlich. Zweitens. Eine landesweite Bündelung sorgt für einheitliche Maßstäbe. Sie reduziert Fehleranfälligkeit, erhöht die Rechtssicherheit, gerade in Sonderfällen und in Klageverfahren, und schützt damit auch die Einnahmen des Landes vor vermeidbaren Ausfällen. Drittens. Wir folgen damit einer klaren Empfehlung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs. Dieser hat bereits in seinem Jahresbericht 2020 Mängel bei der Erhebung der Abwasserabgabe festgestellt und eine Zentralisierung ausdrücklich als fachlich wie wirtschaftlich geboten bewertet. Es ist nur konsequent, diese Hinweise ernst zu nehmen. Wichtig ist: An den Zuständigkeiten für Zulassung und Überwachung von Abwassereinleitungen ändert sich nichts. Die unteren Wasserbehörden bleiben hier weiterhin verantwortlich. Wir trennen also klar zwischen fachaufsichtlicher Gewässerüberwachung und der administrativen Festsetzung der Abgabe. Mit der Zentralisierung entfällt zudem die bisherige Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften aus der Abwasserabgabe. Die pauschale Kostenerstattung wird nicht mehr benötigt, weil die Aufgabe verlagert wird. Gleichzeitig werden die Kommunen von dieser spezialisierten und aufwendigen Aufgabe entlastet. Haushaltsseitig ist die Umstellung bereits vorbereitet. Die erforderlichen Stellen beim NLWKN sind eingeplant. Durch den Wegfall der Kostenerstattung an die Kommunen entstehen dem Land im Ergebnis also keine Mehrkosten. Für uns Grüne ist klar: Gute Umweltpolitik braucht auch eine funktionierende Verwaltung. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir die strukturellen Voraussetzungen für einen einheitlichen, professionellen und wirtschaftlichen Vollzug der Abwasserabgabe in Niedersachsen. Ich bitte Sie daher um eine konstruktive Beratung. Wie ich schon sagte: Ich freue mich auf diese im Ausschuss. Danke schön. Herzlichen Dank, Frau Kollegin. Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht
