Nicolas Mülbrecht Breer
27. Eingabenübersicht
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die freien Schulen haben gemeinsam mit dem damaligen Kultusminister Grant Hendrik Tonne eine Vereinbarung zur Reform der Finanzhilfe getroffen. Diese Vereinbarung wurde umgesetzt. Unter unserer Kultusministerin Julia Willie Hamburg ist der Elfte Teil des Niedersächsischen Schulgesetzes grundlegend überarbeitet worden, und das nicht im Alleingang, sondern in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Schulen. Das bisherige Referenzschulmodell wurde reformiert und durch eine klare und nachvollziehbare Berechnungsformel ergänzt. Dabei werden nun auch Sachkosten und Funktionsstellen berücksichtigt. Das schafft mehr Transparenz, mehr Fairness und bessere Planbarkeit für die Schulen. Zusätzlich wurden 31 Millionen Euro für Schulen in freier Trägerschaft bereitgestellt. Insgesamt unterstützt das Land die freien Schulen inzwischen mit fast einer halben Milliarde Euro pro Jahr. Dabei bleibt es verfassungsrechtlich bei einer Bezuschussung, nicht bei einer vollständigen Finanzierung. Wichtig ist außerdem: Ersatzschulen müssen ein gleichwertiges Bildungsniveau erreichen, aber sie müssen nicht alles genau so organisieren wie staatliche Schulen. Entscheidend ist das Ergebnis, nicht der identische Weg dorthin. Unterschiedliche pädagogische Konzepte und Profile sind ausdrücklich gewollt. Die Reform ist gerade erst nach einem fast zehnjährigen Abstimmungsprozess in Kraft getreten. Gute Gesetzgebung braucht Verlässlichkeit und Stabilität, keine ständigen Änderungen direkt nach dem Start. Bis 2028 ist eine Überprüfung des neuen Modells vorgesehen. Dann wird gemeinsam mit den Verbänden geprüft, ob und wo es Anpassungsbedarf gibt. Das ist der richtige Zeitpunkt für eine sachliche Bewertung. Lassen Sie uns deshalb jetzt mit dieser Reform arbeiten - verlässlich und im Sinne der Schulen! Unser Votum lautet deshalb „Sach- und Rechtslage". Vielen Dank.
