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Dr. med. vet. Ingo Kerzel

AfD 03.03.2026 3:40 min Tagungsabschnitte 19/32

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz und zur Aufhebung der Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften aus der Abwasserabgabe

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf ist abzulehnen. Eigentlich ist es eine simple Sache. Die Zuständigkeit für die Abwasserabgabe soll zentralisiert werden. Wie begründen Sie das? Sie hoffen auf vieles: mehr Effizienz, Fachwissenbündelung, Einheitlichkeit und Rechtssicherheit im Vollzug. Diese Versprechen halten aber keiner Prüfung stand. Es geht weniger um Wissen als um Geld und Haushaltslücken. Wir sagen: Sachnähe ist wichtiger als Fernzuständigkeit. Untere Wasserbehörden kennen die Gegebenheiten besser als „die da oben". Zentraler Baustein ist die Expertise vor Ort. Wegnahme dieser Zuständigkeit heißt: Entkopplung von Entscheidung und Wirklichkeit. Das bringt keine Rechtssicherheit, sondern Distanz zum Bürger. Auch wenn Sie es nicht glauben wollen: Einheitlichkeit und Rechtsklarheit erreicht man auch ohne Zentralisierung; denn diese ist die teuerste und risikoreichste Form der Standardisierung. Die Behauptung, Bürokratie werde abgebaut und Kundenfreundlichkeit steige, bleibt unbelegt. Landesweite Zuständigkeit bedeutet längere Wege und unpersönliche Prozesse. Das ist die reale Gefahr. Ein Ansprechpartner vor Ort ist für einen Erfolg der Kommunen der beste One-Stop-Shop. Das Abwasserkataster ist kein Vollzugsersatz. Daten allein bilden keine Örtlichkeiten ab. IT-gestützte Prozesse ersetzen nicht die fachliche Würdigung. Wer alles durch einen zentralen Flaschenhals zwingt, schafft nur eines: Probleme. Der Start zum 1. Januar 2027 ist ambitioniert. Denken Sie daran, was Sie dafür alles brauchen: belastbare Übergangsregelungen, Personalaufbau, Schulungen, saubere Schnittstellen und eine gesicherte Datenmigration. Glauben Sie wirklich, dass Sie das schaffen? Geht das daneben, zahlt der Bürger die Zeche. Und noch etwas: Europäische Berichtspflichten sind kein Zentralisierungsgebot. Weder Kommunalabwasserrichtlinie noch EG-Wasserrahmenrichtlinie verlangen eine Monopolisierung. Sie heben die Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften auf. Und die Kommunen? Die werden noch mehr geschwächt. Nur wenn man wie Sie die örtliche Kompetenz entwertet, erscheint die Zentralisierung als einzig verbleibende Lösung. Dieser Weg ist falsch. Die AfD ist pragmatisch: Stärkung der Fachaufsicht, Schaffen einheitlicher Vollzugshinweise, Professionalisierung der Fortbildung und Peer Review zwischen Behörden. Dieser Gesetzentwurf löst kein drängendes Problem, sondern schafft Probleme. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von Bündnis 90/Die Grünen.

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