Christoph Bratmann
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Industrie und Beschleunigung von Industrievorhaben in Niedersachsen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU! Ich fange mit etwas Positivem an der Gesetzentwurf ist gut gedacht, um gleich mit etwas Kritischem fortzufahren: Er ist aber nicht gut gemacht. Lieber Kollege Scharrelmann, ein besserer Gesetzentwurf ist machbar! Die Analyse der Probleme ist durchaus richtig, und da sind wir auch durchaus beieinander. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen. Er sieht die administrative Bündelung bei Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren zur Stärkung des Industriestandorts vor. Da sind wir alle nah beieinander; da sind wir auch mit den Grünen relativ nah beieinander. Wir kennen natürlich auch die Probleme die sind zwar nicht neu, kommen aber immer stärker zum Tragen, nämlich langwierige Genehmigungs- und Planungsverfahren, hohe Kosten der Ressortkoordinierung, zunehmende geoökonomische und sicherheitspolitische Anforderungen an eine industrielle Resilienz. So weit, so gut. Der Gesetzentwurf sieht nun aber hauptsächlich vor, den Bürokratieaufwuchs auf die ministerielle Ebene zu verlagern, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne die Investitions- und Transformationsdynamik der niedersächsischen Industrie belastbar zu erhöhen. Die vorgesehene Konzentration der Zuständigkeiten beim Wirtschaftsministerium würde umfangreiche neue Organisations- und Koordinierungsstrukturen erfordern und damit zunächst erstmal den Bürokratieaufwand zusätzlich erhöhen. Aber das kann es eigentlich nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Redet man mit Menschen aus der Industrie, mit den Verbänden, mit Unternehmerinnen, mit Unternehmern, mit Betriebsräten, dann erfährt man, dass es denen neben der Beschleunigung von Verfahren auch um Verlässlichkeit und Planbarkeit geht. Und da wird der Entwurf ziemlich vage bzw. ist ziemlich kritisch zu bewerten. Es geht um die Begriffskategorie „strategische Vorhaben", aber dieser Begriff bleibt im Gesetzentwurf völlig unklar. „Strategische Vorhaben von besonderer Bedeutung" ist als Rechtsbegriff überhaupt nicht konturiert. Man kann schon jetzt vorhersagen, dass es, wenn dieses Gesetz in Umsetzung käme, Auslegungsspielräume und natürlich Debatten gibt, möglicherweise auch einen Rechtsstreit darüber, was mit „strategischen Vorhaben von besonderer Bedeutung" gemeint ist. Ich habe es eben schon gesagt: Der Gesetzentwurf setzt auf die Bündelung zusätzlicher Steuerungsmechanismen. Die spannende Frage, die man sich hier immer stellen muss, ist: Wodurch entsteht denn die Beschleunigung? Entsteht sie wirklich durch die Bündelung und Konzentration von Ressourcen, liebe Kolleginnen und Kollegen, oder entsteht sie nicht eher durch ausreichende Ressourcen, standardisierte Abläufe, also nicht allein durch formale Zuständigkeitsneuordnung? Was hier vorgeschlagen wird, ist ein Stück weit praxisfern. Und die strategische Bündelung, auf die ich gleich noch eingehen werde, bringt auch noch weitere Probleme mit sich. Man kann zusammengefasst sagen: In den Zielen ist der Gesetzentwurf durchaus richtig, nur die Instrumente, die hier vorgeschlagen werden, sind weitestgehend untauglich. Denn eines das ist auch schon angeklungen sieht der Gesetzentwurf nicht vor: Es geht nicht um echte Deregulierung. Man kann ja über Deregulierung streiten. Es könnte ein libertärer Ansatz sein, zu sagen: Wir wollen Anforderungen und Standards absenken, um den Weg freizumachen. Ich glaube aber, da sind wir von Rot-Grün nicht dabei. Denn es geht natürlich auch darum, Umweltanforderungen, Klimaschutzaspekte usw. mit zu berücksichtigen. Aber dieser Gesetzentwurf sieht eben keine echte Deregulierung vor: Kein Prüfmaßstab entfällt, keine Umweltanforderung wird vereinfacht, kein Beteiligungsrecht wird gestrichen, und die Komplexität der Verfahren bleibt bestehen. Es bleibt also bei Symbolpolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auf den Begriff „strategische Vorhaben" bin ich schon eingegangen. Eine Zentralisierung der Ressortzuständigkeiten schlägt die CDU immer dann vor, wenn sie gerade in der Opposition ist. Ich kann mich aber noch daran erinnern: Als wir CDU-geführte Ministerien hatten, waren es hauptsächlich die Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die am härtesten an ihren Ressortzuständigkeiten festgehalten haben. Die Älteren hier im Hause werden sich daran erinnern können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zentralisierung heißt auch nicht gleich Beschleunigung. Dafür gibt es etliche Beispiele in Organisationen. Dafür gibt es auch Beispiele auf der Bundesebene, bei denen gerade genau das vorexerziert wird, was hier nicht funktionieren wird. Es ist auch klar, dass durch Zentralisierung Engpässe entstehen. Die Probleme werden eben nur verschoben, aber nicht gelöst - zumal in dem Gesetzentwurf von einer personellen Unterlegung keine Rede ist, also von Ressourcen- und Kapazitätssteigerungen, um diese Vorhaben dann auch entsprechend im Wirtschaftsministerium regeln zu können. Sie gehen an die NBauO. Da waren wir uns in der Vergangenheit in vielen Punkten einig. Aber auch hier wird in diesem Gesetzentwurf nur ein Anschein erweckt - denn relevante Industrievorhaben unterliegen nun einmal dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, und aufgrund der Konzentrationswirkung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes finden bauordnungsrechtliche Abweichungsregelungen häufig keine Anwendung. Der Beschleunigungseffekt verpufft. Ich kann Ihnen salopp sagen: Worauf die Menschen in der Industrie, worauf Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer keine Lust haben, ist, dass wir ihnen Beschleunigungen versprechen, die wir als Landesgesetzgeber überhaupt nicht liefern können. Das ist und bleibt Augenwischerei und nichts anderes, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie reden in der NBauO über die Bauten zur Landesverteidigung und sagen, diese sollen verfahrensfrei gestellt werden. Das sehen wir auch so. Das ist aber bereits der Fall. Von daher greift der Gesetzentwurf hier ins Leere, denn da wird etwas geregelt, was bereits geregelt ist. Ähnlich sieht es bei den vergaberechtlichen Neuregelungen aus, denn auch bezüglich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gibt es keine bekannten Vollzugsprobleme. Sie schaffen da ein Problem, das real nicht existiert. Es geht um Raumordnung und eine starke Übergewichtung des Raumordnungsaspekts. Auch da bleibt das Abwägungsgebot. Flächenkonflikte und die sind das größte Problem bei Raumordnungsverfahren werden nun mal nicht durch neue Begrifflichkeiten gelöst. Insgesamt ist hier also die Gefahr von Symbolgesetzgebung groß. Wenn wir Tempo wollen, wenn wir Verfahrensbeschleunigung wollen das kann ich für die SPD-Fraktion sagen, dann müssen wir Verwaltung stärken und nicht nur organisatorisch neu ordnen. Wir müssen Digitalisierung weiter voranbringen. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass es echte und praxistaugliche Verbesserungen im Verfahren gibt. Die Vorschläge der CDU taugen dazu mehrheitlich nichts. Trotzdem freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss, denn, wie gesagt, in den Zielen sind wir uns weitgehend einig. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. „Beratung im Ausschuss" war das Stichwort. Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung.
