Julia Willie Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Einbringung in den Landtag geht das Niedersächsische Schulgesetz in die nächste Etappe. Ich freue mich insofern, Ihnen heute das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vorstellen zu dürfen, in dem wir wichtige Weichen stellen, sei es beim Thema „Freiräume für Schulen", sei es beim Thema „mehr Demokratie leben", sei es beim Thema „Schulqualität verbessern". All das bringen wir hier auf den Weg. Sehr herzlich danken möchte ich eingangs dem Referat, das wirklich sehr viel Arbeit in den Prozess und die Erstellung des Entwurfs investiert hat, und den Bildungsverbänden, die uns in der Anhörung umfangreiche Anregungen und Hinweise gegeben haben, die wir sehr gerne in unseren Gesetzentwurf aufgenommen haben. Mit dem Schulgesetz setzen wir neue Maßstäbe im Bereich der Demokratie. Vielfach reden wir darüber, dass wir mehr Demokratiebildung an den Schulen brauchen. Ich bin der festen Überzeugung, dass man Demokratie nicht nur lehren sollte, sondern auch leben muss, um sie wirklich zu akzeptieren und als guter Demokrat/gute Demokratin aufzuwachsen. Wir steigern ganz maßgeblich die Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler, indem künftig an allen Schulen auch an Grundschulen und an Förderschulen Klassen- und Schülervertretungen gewählt werden. Gleichzeitig führen wir mit diesem Gesetz auch im Sinne des Entschließungsantrags der regierungstragenden Fraktionen Klassenräte als demokratisches Element ein. Gleichzeitig haben wir die Anregung des Landesschülerrats aufgenommen, seine Geschäftsstelle gesetzlich zu verankern. Denn unsere Überzeugung ist, dass es eine institutionelle Sicherheit geben muss, wenn man sich demokratisch einbringen will. Uns ist sehr wichtig, die Eigenverantwortlichkeit und die Freiräume der Schulen zu stärken und den Schulen auf diese Weise zu ermöglichen, gute pädagogische Konzepte zu finden, im Sinne ihrer Schülerinnen und Schüler und eines guten Lernens. Für Grundschulen verankern wir neben der Möglichkeit der Eingangsstufe die Möglichkeit, die Schuljahrgänge 1 bis 4 als pädagogische Einheit zu führen. Dieses Modell ist an den Schulen in Niedersachsen, die es praktizieren, wirklich sehr erfolgreich ist. Diesen Schulen geben wir künftig Rechtssicherheit. Gleichzeitig erleben wir, dass auch Oberschulen sich wünschen, in der Frage, wann sie schulformbezogen und wann sie jahrgangsbezogen arbeiten, flexibler agieren zu können. Insofern geben wir ihnen die Möglichkeit, das viel flexibler im Sinne ihrer Schulen zu handhaben, und ermöglichen einen stärkeren Jahrgangsbezug, wenn sie es denn wünschen. Darüber hinaus erleben wir immer wieder, dass dann, wenn Schulen in andere Schulen umgewandelt werden, gerade die Schulleitungen die Leidtragenden sind, weil sie faktisch zwei Schulen leiten, aber irgendwann so behandelt werden, als würden sie nur eine Kleinstschule leiten. Das ist ungerecht. Daher führen wir die Schulen insofern zusammen, als eine Schulleitung, die beide Leitungen übernimmt, künftig wie die Schulleitung einer großen Schule behandelt wird. Genug Arbeit hat sie allemal. Insofern sollten wir dieses Engagement wertschätzen. Außerdem regeln wir die Änderungen zur Reform der gymnasialen Oberstufe. Hier schaffen wir die Rechtsgrundlage, um in der Folge eine Verordnung zu erlassen, die noch in die Anhörung geht und uns ja auch im Parlament diese Woche beschäftigen wird. Dafür legen wir den Grundstein. Damit erhalten Schülerinnen und Schüler deutlich mehr Wahlfreiheit, was insbesondere auch der Landesschülerrat sehr begrüßt. Die Schulen erhalten viel mehr Freiräume für fächerübergreifendes Unterrichten und auch für sehr zielgerichtete Angebote für die Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe. Darüber hinaus schaffen wir endlich eine Rechtsgrundlage für den sogenannten Distanzunterricht bei Extremwetterereignissen. Sie werden die Fassung, die in die Anhörung gegangen ist, gesehen haben. Hierin wollten wir noch etwas weiter gehen und den Schulen weitere Möglichkeiten geben, digitalen Unterricht und Distanzunterricht anzuwenden. Wir haben die Anzuhörenden sehr ernst genommen, die uns gesagt haben, dass sie das zu weitgehend und an der Stelle zu unklar finden. Deswegen schaffen wir eine Gesetzesgrundlage für den Distanzunterricht in Extremwettersituationen. Darüber hinaus ermöglichen wir Abendgymnasien und berufsbildenden Schulen, ihre bewährten Konzepte des Distanzunterrichtes weiterzuführen. Wir werden dazu jetzt auch untergesetzliche Regelungen treffen, damit klar ist: Wann wird Distanzunterricht angeboten? Wie wird Distanzunterricht angeboten? Was ist überhaupt Distanzunterricht? Das Ganze erfolgt untergesetzlich und gehört nicht in dieses Gesetz. Eine weitere wichtige Änderung, wie ich finde sie ist, glaube ich, im Sinne aller hier im Hause vertretenen Fraktionen, ist, dass wir die berufliche Orientierung endlich in allen Schulformen schulgesetzlich verbindlich niederschreiben. Denn es ist nun einmal nicht die Aufgabe einzelner Schulformen, berufliche Orientierung zu machen, sondern es ist die Aufgabe aller Schulformen, das zu tun. Eine weitere große, wegweisende Entscheidung ist, dass wir künftig den Datenaustausch zu Schülerinnen und Schülern mit den Jugendberufsagenturen verbindlich gesetzlich regeln. Denn das Credo „Kein Kind soll verloren gehen" kann man nur mit einem Datenaustausch gewährleisten. Dieses Versprechen lösen wir mit dem Gesetz ein. Darüber hinaus führen wir das Fach Werte und Normen auch in der Grundschule verbindlich ein etwas, das sich viele Eltern wünschen, um den Kindern, die nicht „Christliche Religion" belegen, auch ein Unterrichtsangebot machen zu können. Das ist meines Erachtens eine gute und wegweisende Entscheidung, die zu mehr Unterricht und zu mehr Qualität auch in den Grundschulen beiträgt. Darüber hinaus gab es in der Anhörung das Feedback, dass wir noch stärker dafür sorgen sollen, dass der Anspruch auf diskriminierungsfreien Unterricht in den Schulen auch für Schülerinnen und Schüler gilt. Wir haben auch diese Anregung aus der Anhörung gerne aufgenommen und regeln, dass jedes Kind eine Pflicht zum Schulbesuch, aber auch ein Recht auf diskriminierungsfreie Bildung hat. Um in diesem Zusammenhang gleich konkret zu werden, regeln wir ein sehr wichtiges Thema, das die inklusiven Schulen beschäftigt: Wir schaffen nämlich im Gesetz noch einmal weitergehend und verbindlich Grundlagen zum Nachteilsausgleich, aber auch zum Notenschutz. Hier lehnen wir uns an Bundesländer wie Bayern an. Irgendwann sagte die CDU mal: Ein bisschen mehr Bayern wagen! Beim Thema Notenschutz machen wir jetzt genau das, indem wir diesen im Bereich der Teilleistungsstörung Legasthenie bis zum Abitur ermöglichen. Darüber hinaus regeln wir sehr viel dezidierter, wann und wie eigentlich Nachteilsausgleiche zu gewähren sind. Ich kann Ihnen versichern, dass wir das auch untergesetzlich flankieren werden, um die Handlungssicherheit bei den Lehrkräften zu erhöhen. Denn vieles geht schon mit einem sehr gut durchdachten Nachteilsausgleich. Der Notenschutz ist in der Tat die Ultima Ratio, auch wenn sich das so leicht anhört. Des Weiteren haben wir gerne aus der Anhörung übernommen, dass Schulen, die Sportprofile für talentierte Spitzensportler haben, die Möglichkeit haben sollen, diese präferiert aufzunehmen - da hatten Schulen oft eine Handlungsunsicherheit. Wir schaffen Rechtssicherheit im Sinne der Schulen sowie im Sinne der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler und am Ende auch des Landessportbundes. Sie werden vielleicht wahrgenommen haben, wenn Sie die Debatte verfolgt haben, dass wir einige Themen noch nicht regeln, beispielsweise das Thema der Tagesbildungsstätten oder auch das Thema der Tablets. Das liegt daran, dass wir hierzu in intensiven Gesprächen mit den Verbänden, aber auch mit den Abgeordneten in diesem Hause sind. Insofern werden dazu noch Regelungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens kommen, sie sind aber aufgrund der Fristen des Schulgesetzes nicht in diesem Entwurf enthalten. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die parlamentarische Debatte dieses großartigen Schulgesetzes.
