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Jan Bauer

CDU 04.03.2026 2:41 min Tagungsabschnitte 19/32

27. Eingabenübersicht

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Petition greift der Petent eine Frage auf, die weit über den Einzelfall hinausgeht, nämlich die Rolle und die Rahmenbedingungen von Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen sowie die Weiterentwicklung unserer schulischen Vorgaben insgesamt. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme ausführlich dargestellt, dass das Niedersächsische Schulgesetz erst kürzlich geändert worden ist und insbesondere die Finanzierungsregelungen für Schulen in freier Trägerschaft neu gefasst wurden. Damit ist die aktuelle Sach- und Rechtslage beschrieben. Gleichzeitig zeigt die Petition aber auch, dass gesetzliche Reformen nicht automatisch bedeuten, dass alle praktischen Fragen bereits abschließend geklärt sind. Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger Bestandteil unserer Bildungslandschaft. Sie stehen für pädagogische Vielfalt, unterschiedliche Konzepte und oftmals auch für besondere Innovationskraft. Deshalb lohnt es sich, Hinweise und Erfahrungen aus diesem Bereich ernst zu nehmen. Meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kultusausschuss, allen voran Christian Fühner, tun dies ganz gewiss. Wir wissen zudem, dass die jüngste Reform ausdrücklich eine Evaluation vorsieht. Das bedeutet, die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. In einer solchen Phase ist es sinnvoll, Rückmeldungen aus der Praxis aufzunehmen und weitere Entscheidungen einzubeziehen. Und genau hier liegt der Unterschied zu unserem Votum: Während die Mehrheit die Petition im Wesentlichen mit Hinweis auf die bestehende Sach- und Rechtslage abschließen möchte, halten wir es für richtig, das Anliegen der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen. Damit verbinden wir ausdrücklich die Erwartung, die vorgetragenen Argumente noch einmal vertieft zu prüfen und bei der weiteren Entwicklung der Finanzierungssystematik sowie der schulischen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Gerade nach einer Reform sollte Politik bereit sein, zu überprüfen, ob Regelungen in der Praxis tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten. Der Petitionsausschuss nimmt damit Hinweise aus der Bevölkerung ernst und sorgt dafür, dass berechtigte Anliegen nicht vorschnell als erledigt betrachtet werden. Wir votieren daher für „Erwägung". Vielen Dank.

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