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Deniz Kurku

SPD 03.03.2026 1:26 min Tagungsabschnitte 19/32

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Vielen Dank, Herr Bothe, für das Zulassen der Zwischenfrage. Wir haben von Ihnen jetzt viel über die SPD gehört, und der Redebeitrag ist schon fortgeschritten. Deshalb an Sie die Frage: Sie haben nichts dazu gesagt, dass es sich letztendlich um eine höchstrichterliche Rechtsprechung handelt und diese Wahlkreisreform keine Erfindung der SPD, sondern auf ein Urteil zurückzuführen ist. Sagen Sie dazu auch noch etwas, oder kommt das gar nicht mehr? Vielen Dank, Herr Kurku, für diese Frage. Ich bin immer sehr dankbar für Ihre Fragen. Der Staatsgerichtshof hat ja eigentlich das Gegenteil von dem gefordert, was Sie hier heute vorlegen. Das Staatsgerichtshof hat gesagt: 15 %, aber man darf die Grenzen nicht ausreizen. Sie reizen sie aber aus. Der Staatsgerichtshof hat gesagt: Man kann die Wahlkreise auch verkleinern, weniger machen. Sie vergrößern sie. Am Ende machen Sie das Gegenteil von dem, was der Staatsgerichtshof Ihnen ins Stammbuch geschrieben hat. Und es wird Folgendes passieren: In ein paar Jahren wird man hier um eine neue Reform ringen, denn diese hat über die Landtagswahl 2027 hinaus keinen Bestand. Also: Was Sie hier machen, ist handwerklich schlecht, es ist verfassungsrechtlich bedenklich, und es soll nur dazu dienen, dass die SPD 2027 nicht ein völliges Desaster erlebt. - Herr Schulz-Hendel, Sie werden 2027 ohnehin ein Desaster erleben. Vielen Dank.

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