Pippa Schneider
Hochschulen stärken, Zukunft sichern: Perspektiven der NHG-Novelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie stellen wir unsere Hochschulen zukunftsfest auf? Dazu haben wir in den letzten Monaten und Jahren viele Austauschgespräche mit den unterschiedlichsten Akteuren im Hochschulbereich geführt. In all meinen Gesprächen mit den Hochschulleitungen war immer ein Thema besonders wichtig: Die Hochschulen wünschen sich mehr Autonomie und weniger Bürokratie. Genau das gehen wir an. Wir schaffen mehr Autonomie für die Hochschulen beim Bauen mit der Vergabe der Bauherreneigenschaft, bei Berufungen und bei der Ausgestaltung der Studiengänge. Hier bekommen die Hochschulen mehr Handlungsspielraum, um damit auch besser auf aktuelle Ereignisse reagieren zu können. Auch in einem weiteren Punkt stellen wir unsere Hochschulen zukunftsfest auf: Für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften das haben wir eben gehört führen wir ein Promotionsrecht ein. Das gibt es in den allermeisten Ländern schon, und nun zieht endlich auch Niedersachsen nach. Beschäftigte an den Hochschulen hangeln sich meist von einer Stelle in die nächste, von einer Befristung in die nächste. Oft wissen sie nicht, ob sie in zwei Monaten noch einen Vertrag haben oder dieser doch nicht verlängert wird. Statt einem innovativen System ähnelt das eher einem Durchlauferhitzer, und statt für innovative Forschung gehen unglaublich viele Kapazitäten dafür drauf, sich zu überlegen: Wo kann ich mich als Nächstes bewerben, und wofür kann ich Bewerbungen schreiben? Diese Herausforderungen gehen wir mit dem Hochschulgesetz an. Mit einem Kodex für gute Arbeit erarbeiten wir gemeinsam mit der LHK und den Berufsverbänden Handlungsmöglichkeiten. Die Hochschulen erstellen unter Beteiligung der zuständigen Personalvertretungen Dauerstellenkonzepte, und wir führen neue Personalkategorien neben der Professur ein - und das mit einer klaren Entfristungsperspektive. Es braucht Dauerstellen für Daueraufgaben und unbefristete Beschäftigungsperspektiven neben den Professuren. Damit schaffen wir Sicherheit für unsere Beschäftigten. Ein weiteres Thema dieser Novelle, das mir persönlich sehr am Herzen liegt, ist die Antidiskriminierungsarbeit. Diese wird gerade in der Praxis vielfältig bearbeitet. Ich war in der letzten Woche auf zwei Tagungen zum Thema intersektionale Gleichstellungspolitik und zu Antisemitismus an Hochschulen. Diese Praxisarbeit wollen wir würdigen und ziehen deswegen mit dem Gesetz jetzt nach. Die Hochschulen haben eine Verantwortung, ein diskriminierungssensibles Umfeld zu schaffen, ein Umfeld, in dem gegen Ungleichheitslogiken und gegen Machtmissbrauch konsequent vorgegangen wird. Dafür braucht es verlässliche Standards, insbesondere konkrete Strategien und Maßnahmen zur Prävention, und es braucht auch ausreichend Ressourcen, um diese Antidiskriminierungsarbeit auch leisten zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir würdigen die wichtige Arbeit der Studierendenvertretung und der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten. Anders, als mein AfD-Vorredner das vorhin behauptet hat, gibt es diese Landeskonferenz bereits, und sie macht eine wirklich wichtige Arbeit. Diese beiden Akteure nehmen wir in das Gesetz mit auf. Auch das Thema Vereinbarkeit gehen wir an. Ich habe selbst zwei Kinder während meines Studiums bekommen und kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, wie herausfordernd das manchmal ist. Wenn die Übungsgruppe morgens um Punkt 8 Uhr beginnt und sich auch nicht um zehn Minuten nach hinten verschieben lässt, aber der Kindergarten leider auch erst morgens um 8 Uhr aufmacht, dann ist die Vereinbarkeit manchmal sehr herausfordernd. Hier schaffen wir mit der Gesetzesnovelle mehr Möglichkeiten für Teilzeitstudiengänge. Das hilft studierenden Eltern, Studierenden mit Pflegeverantwortung, und am Ende hilft es allen. Mit dieser Novelle des Hochschulgesetzes stellen wir die Weichen, um unsere Hochschulen in Niedersachsen zukunftssicher für die nächsten Jahre aufzustellen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Schneider. -
