Birgit Butter
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Um das vorwegzunehmen, Herr Siebels: Ihre Hoffnung erfüllt sich nicht. Wir werden nämlich diesen Gesetzentwurf hier ablehnen. Und ich sage Ihnen auch warum. Dieser Gesetzentwurf zur Neueinteilung der Wahlkreise zeigt vor allem eines: Die Regierungsfraktionen arbeiten an der Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen, statt vorausschauend stabil zu planen. Ja, Wahlkreise müssen regelmäßig überprüft werden. Bevölkerungsentwicklung, kommunale Strukturen und regionale Besonderheiten spielen dabei eine wichtige Rolle. Und genau deshalb braucht es Sorgfalt, Kontinuität und tragfähige Lösungen, keine hektischen Korrekturen auf Zuruf. Was erleben wir hier? SPD und Grüne ändern mitten im Verfahren noch einmal den Zuschnitt mehrerer Wahlkreise. Gravierend: Landeswahlleiter und Gesetzgebungs- und Beratungsdienst warnen ausdrücklich, dass sich viele Wahlkreise bereits jetzt wieder dicht an der verfassungsrechtlichen Toleranzgrenze bewegen. Das, meine Damen und Herren, ist wahrlich kein solides Fundament für Wahlkreise, die eigentlich langfristig Bestand haben sollen. Dabei hat der Staatsgerichtshof Ihnen doch unmissverständlich klargemacht: Ziel muss eine möglichst weitgehende Angleichung sein - nicht ein Zuschnitt, der gerade eben noch so durchgeht. Mit anderen Worten: Schon heute ist absehbar, dass wir in der nächsten Legislatur erneut über Wahlkreisgrenzen sprechen werden. Und das hat Herr Watermann auch mit einem süffisanten Lächeln zugegeben, weil er nämlich dem nächsten Landtag nicht mehr angehört. Dieses Thema wird uns also wieder vorliegen, diesen Ball müssen wir dann wieder aufnehmen. Genau das, meine Damen und Herren, ist das Gegenteil von Wahlkreiskontinuität, genau das ist das Gegenteil von Planungssicherheit für Kommunen, Parteien und Wählerinnen und Wähler. Rot-Grün liefert hier ein Gesetz, das schon heute bei seiner Verabschiedung den nächsten Änderungsbedarf in sich trägt. Meine Damen und Herren, die Koalition behauptet, sie setze lediglich die Vorgaben des Staatsgerichtshofs um. Aber das Gegenteil ist der Fall: Das Gericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man die Zahl der Wahlkreise auch reduzieren könnte, etwa von 87 auf 80. Aber was macht die rot-grüne Koalition? Sie erhöht die Zahl der Wahlkreise von 87 auf 90. Also genau die entgegengesetzte Richtung! Mehr Wahlkreise, meine Damen und Herren, bedeuten mehr Komplexität, mehr Verschiebungen, mehr Brüche in gewachsenen Strukturen. So passiert es nämlich in nicht wenigen Wahlkreisen. In meinem Wahlkreis Buxtehude zum Beispiel wird die dem Landkreis Stade zugehörige Samtgemeinde Apensen dem Wahlkreis Bremervörde im Landkreis Rotenburg (Wümme) zugeordnet. Wissen Sie, was Apensen mit dem neuen Wahlkreis Bremervörde gemeinsam hat, außer einer überschaubaren Gemeindegrenze? Nichts. Demgegenüber gehen aber Buxtehuder Schüler in Apensen auf die Oberschule; Schüler aus Apensen gehen in Buxtehude aufs Gymnasium. Es gibt hören Sie zu! den SPD-Ortsverein und einen Grünen-Ortsverband Buxtehude-Apensen. Ihre Parteifreunde sind über Ihr sinnloses Herauslösen von Apensen alles andere als erfreut. Hatten Sie ein Ohr für diese? Wohl kaum. Meine Damen und Herren, mehr Wahlkreise, wie von Rot-Grün gewollt, können in unserem Wahlsystem zwangsläufig mehr Überhang- und Ausgleichsmandate bedeuten und damit ein immer größeres Parlament. Schon heute haben wir statt 135 gesetzlichen Sitzen 146 Abgeordnete. Experten warnen ausdrücklich: Mit 90 Wahlkreisen kann der Landtag leicht auf über 180 Sitze anwachsen. Und, liebe SPD, fragen Sie Ihre Landtagspräsidentin mal, wie teuer und wie groß das werden kann! Aber auch der Bund der Steuerzahler sagt: In Zeiten knapper Kassen verbietet sich eine Reform, die das Parlament aufbläht - und das völlig zu Recht! Jedes zusätzliche Mandat kostet den Steuerzahler rund 307 000 Euro im Jahr. Ein aufgeblähter Landtag würde Niedersachsen jährlich über 10 Millionen Euro zusätzlich kosten. Das sind über 50 Millionen Euro pro Wahlperiode. Rot-Grün, wie wollen Sie das den Bürgerinnen und Bürgern da draußen verkaufen? Das ist Geld, das in Schulen, bei der Polizei oder in der Infrastruktur fehlt. Politik hat doch vielmehr eine Vorbildfunktion, meine Damen und Herren. In Zeiten, in denen wir den Bürgerinnen und Bürgern sagen: Wir müssen sparen, wir müssen freiwillige Leistungen kürzen, wir müssen den Gürtel enger schnallen - in solchen Zeiten wie diesen ist doch kein Platz für „Mehr". Und noch eines: Diese Reform entstand hinter verschlossenen Türen, ohne ernsthafte, gewollte Einbindung der Opposition, ohne Beachtung der Stellungnahmen zahlreicher Landräte und Kreistage. Den Kommunen wurden sechs Tage Stellungnahmefrist gegeben, ohne dass auch nur ansatzweise auf ihre kritischen Argumente eingegangen wurde. Alle auch die SPD-HVBs aus dem Landkreis Helmstedt gingen geschlossen auf die Barrikaden. Der Kreistag dort verabschiedete geschlossen, mit den Stimmen der SPD, eine Resolution gegen diese rot-grüne Reform. So geht man nicht mit Kommunen um! Ernsthafte Einbindung von Dritten? Nein, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, hatten genug mit sich selbst zu tun. Sie haben Ihren Zuschnitt bis zur letzten Minute unter sich ausgehandelt und legen ihn nun als Fraktionsgesetzentwurf vor. Das ist formal möglich, politisch aber bei einem so sensiblen Thema wie Wahlkreisen schlechter Stil. Denn Wahlkreise dürfen nie den Verdacht erwecken, parteipolitisch zugeschnitten zu sein. Genau dieser Eindruck entsteht aber. Wenn zum Beispiel zunächst aus dem deutlich zu einwohnerstarken Wahlkreis Verden die an den Heidekreis angrenzende Gemeinde Kirchlinteln dem Wahlkreis Walsrode zugeordnet werden soll, dann war das zwar keine richtig gute Lösung, aber eine vom Landeswahlleiter sorgsam begründete. - Ja, Frau Liebetruth, Sie fühlen sich angesprochen, zu Recht! Wo wäre aber dann die in der Gemeinde Kirchlinteln wohnende SPD-Generalsekretärin geblieben, die zudem noch in Verden im Kreistag sitzt? Ganz einfach: Durch die Änderung von Rot-Grün verbleibt Kirchlinteln kurzerhand doch im Wahlkreis Verden. Sieh an! Die nur minimal an den Heidekreis angrenzende Gemeinde Dörverden wird stattdessen zum Wahlkreis Walsrode verschoben. Sieh an! Diese rein parteipolitisch motivierten, auf die Einzelinteressen einzelner SPD-Abgeordneter zurückgehenden, willkürlichen Änderungen sowie das Zusammenpuzzeln SPD-lastiger Wahlkreise für Ministerinnen und SPD-Abgeordnete beschädigen das Vertrauen in die Neutralität der Wahlkreisreform. Meine Damen und Herren, die Wahlkreise sind das Fundament unserer repräsentativen Demokratie. Sie müssen fair, nachvollziehbar und dauerhaft sein. Genau daran fehlt es diesem Gesetzentwurf. Eine Wahlkreisreform darf nicht zu mehr Abgeordneten, mehr Kosten und mehr parteipolitischem Misstrauen führen. Sie muss Stabilität schaffen, Größe begrenzen, Akzeptanz sichern. Dieser Entwurf erreicht keines dieser Ziele. Ich komme zum Schluss: Er bläht potenziell den Landtag auf, belastet den Steuerzahler und schafft Wahlkreise, die höchstwahrscheinlich schon bald wieder geändert werden müssen. Deswegen sagen wir von der CDU: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Ganz klar Nein zu dieser rot-grünen Wahlkreisreform!
