Constantin Grosch
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Machulla, ich bin Ihnen wirklich unglaublich dankbar für Ihre Rede; denn, ehrlich gesagt, habe ich mich bei diesem Tagesordnungspunkt bis eben gefragt, was ich dazu erzählen soll. Er ist ja unglaublich übersichtlich. Die Ministerin hat alles dazu ausgeführt. Es ist ein grundsätzlich technisches Gesetz. Wir wollen die Übermittlung von Dingen, die bisher postalisch erfolgt ist, per elektronischem Rechtsverkehr digital regeln. Das ist etwas, was in allen anderen Bereichen unserer Justiz grundsätzlich gut funktioniert. Jetzt können Sie einwerfen: Naja, da gab es vor Kurzem ein kleines Problemchen. Ja, das mag, ehrlich gesagt, mal sein. Wenn ich mir andere Übermittlungswege anschaue, dann bin ich mir nicht so sicher, ob das insgesamt viel schlechter ist, weil zumindest die Post bei mir vor Ort auch nicht ganz so zuverlässig ist. Aber das ist ein anderes Thema. Aber das, was Sie gerade hier vorgetragen haben, geht, ehrlich gesagt, schlichtweg am Thema vorbei. Der Präsident hat Sie glücklicherweise nicht dazu aufgerufen, zum Thema zu sprechen, weil er wahrscheinlich selbst nicht so sehr im Thema ist. Aber die elektronische Akte bei diesem Thema einzubringen, ist etwas völlig anderes. Wir sprechen doch hier heute darüber, wie wir Dinge digital übermitteln, nämlich über den elektronischen Rechtsverkehr. Wir reden nicht über die elektronische Akte. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Sie haben gerade gesagt, Sie wünschen sich mehr Innovation. Sie haben gerade gesagt, dieses Gesetz ist nicht so innovativ. Da gebe ich Ihnen recht. Was soll denn innovativer sein? Wollen wir das jetzt per Teleportation zum Gericht schicken? Wir wollen dort nur umsetzen, was in allen anderen Justizbereichen längst gang und gäbe ist, nämlich Dinge über den elektronischen Rechtsverkehr zu übermitteln. Das machen wir jetzt hier auch. Das wird in den meisten anderen Bundesländern schon umgesetzt. Sogar Ihre lieben Freunde aus Bayern machen das schon. Daran jetzt Kritik zu üben, ist völlig fehl am Platz. Dann will ich noch auf eine andere Sache eingehen. Das ist das, was die LAG FW angedeutet hat. Richtig ist, dass wir uns auch Gedanken über diejenigen machen müssen, die nicht professionelle Rechtsanwender sind, sondern einfache Bürgerinnen und Bürger. Für sie ist es entscheidend, dass sie neben den digitalen Möglichkeiten, die wir als professionelle Rechtsanwender kennen, trotzdem noch den analogen Weg haben, um solche Dinge wie Hinterlegungen umzusetzen. Darauf haben Sie richtigerweise hingewiesen. Ich glaube, liebe Frau Machulla, was wir uns hinterher im Ausschuss noch mal genauer anschauen können, ist beispielsweise, dass wir das nicht über das OZG mit hineinnehmen und die Landesregierung davon ausgeht, dass grundsätzlich eine Übermittlung auch über die Services möglich ist. Man müsste sich noch mal genauer anschauen, ob das wirklich der Fall ist. Aber insgesamt ist das doch ein technisches Gesetz, bei dem Sie nichts zu kritisieren haben. Sie wollten diesen Tagesordnungspunkt eben dazu missbrauchen, etwas zu kritisieren, was in Ihrer Zeit, als Frau Havliza Ministerin war, schlecht ehrlich gesagt: gar nicht begonnen wurde. Wir mussten den Karren aus dem Dreck ziehen, und Sie versuchen jetzt, etwas anzudeuten, was schlichtweg nicht stimmt. Die elektronische Akte wurde gut eingeführt, sie wird genutzt und weiter verbessert. Sie haben eben gerade bei diesem Tagesordnungspunkt versucht, etwas zu machen, was Sie immer wieder gern machen: ein Thema nehmen und ein anderes Thema draufstülpen. Das machen wir nicht mit. Der vorliegende Gesetzentwurf ist gut. Wir werden ihn beraten, und darauf freue ich mich. Vielen Dank.
