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Christian Meyer

05.03.2026 1:43 min Tagungsabschnitte 19/32

Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?

Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Grundlage ist der Artenschutz. Deshalb muss der günstige Haltungszustand vorhanden sein. Das ist sozusagen die Untergrenze, die nicht gefährdet sein darf. Dann gibt es diese „vereinfachten Schnellabschüsse", wie ich sie mal nennen möchte. Die würden durch das Bundesgesetz sofort wirksam. Wenn das Bundesgesetz also in Kraft tritt, wird nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die Möglichkeit gegeben sein, dass ein Schadwolf so heißt es im Bund erlegt werden darf, wenn dies erforderlich ist, insbesondere „zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden oder im Interesse der Gesundheit des Menschen" oder der öffentlichen Sicherheit. Des Weiteren ist im Gesetz vorgesehen, dass alle Bundesländer ich weiß nicht, ob Bremen und Hamburg das auch machen; bei den Kosten wird jedenfalls von 16 ausgegangen einen revierübergreifenden Managementplan erstellen sollen. Auch daran arbeiten wir. In dem Managementplan muss natürlich integriert sein, wie viele Wölfe schon geschossen worden sind, zum Beispiel im Rahmen der regulären Entnahme. Denn das wird zusammengezählt. Genauso ist das Monitoring eine wichtige Säule, damit wir nicht unter die Untergrenze fallen und dann auch handeln können. Deshalb wird Niedersachsen auch einen Managementplan erstellen, um alle Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, umzusetzen. Das alles erfolgt aber immer unter Beachtung des guten Erhaltungszustandes. Das sind die drei Säulen, die konkret umgesetzt werden sollen. Das wird dann auch im Dialogforum geeint und mit den beteiligten Kommunen, die mit zuständig sind, besprochen werden.

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