Martina Machulla
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete! Wir beraten heute die Änderung des Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes. Ich sage es gleich vorweg: Dieses Gesetz ist wahrlich kein politischer Paukenschlag. Es ist technisch, es ist folgerichtig, es ist der nächste Schritt zur vollständigen Digitalisierung der Justiz. Innovation ist darin nicht enthalten. Das Gesetz übernimmt etwas, was es vorher auf dem Papier gab, eins zu eins in die digitale Welt. Damit ist der Verwaltung nicht geholfen. Aber dagegen ist im Grundsatz nichts einzuwenden. Der entscheidende Punkt ist vielmehr: Das Gesetz steht nicht allein. Dieses Gesetz ist ein weiterer Baustein in einer Digitalisierungsstrategie, die von der Ministerin seit Jahren als Durchbruch verkauft wird. Genau hier müssen wir heute ehrlich werden. Frau Ministerin, Sie sprechen von „einfacher, schneller, günstiger". Sie sprechen von „digitalem Fortschritt", von „modernem Rechtsstaat", von „Effizienz". Seit dem 1. Januar 2026 ist die elektronische Akte verpflichtend bei uns in Niedersachsen eingeführt. Sie haben deutlich gemacht, ein Aufschieben kommt nicht in Frage, obwohl es möglich gewesen wäre. Nur, ein politischer Startschuss ersetzt keine funktionierende Praxis. Was hören wir denn von den Gerichten? Nicht Beschleunigung, nicht Entlastung, nicht Begeisterung, sondern: langsame Systeme, Ladezeiten bei umfangreichen Akten, instabile Anwendungen, Suchfunktionen, die in der Theorie gut klingen und in der Praxis Zeit kosten, zusätzliche Kontrollschritte, um technische Fehler auszuschließen. Richterinnen und Richter berichten von Zeitverlust, Rechtspfleger berichten von Mehrarbeit, Geschäftsstellen berichten von parallelen Arbeitsabläufen, weil digitale Prozesse noch nicht sauber greifen. Das ist keine polemische Darstellung durch die Opposition, das ist die aktuelle Realität in der Justiz. Digitalisierung hat einen klaren Zweck. Sie soll Verfahren beschleunigen, sie soll Abläufe vereinfachen, sie soll Personal entlasten. Was wir aber vielerorts erleben, ist das Gegenteil: mehr Klicks, mehr Prüfungen, mehr Unsicherheit. Wenn Akten digital vorliegen, aber schlechter strukturiert sind als zuvor auf Papier, dann ist das kein Fortschritt. Wenn Systeme zeitweise nicht erreichbar sind, dann steht nicht nur eine Datei, dann steht ein ganzes Verfahren. Ich sage es ganz deutlich: Ein Serverausfall darf nicht größere Folgen haben als früher ein fehlender Aktendeckel. Frau Ministerin, Sie haben sich entschieden, die Einführung der E‑Akte nicht zu verschieben. Das ist Ihr gutes Recht. Aber dann tragen Sie auch die Verantwortung für die Umsetzung! Digitalisierung ist nämlich kein PR-Projekt, sie ist Kern staatlicher Leistungsfähigkeit. Wenn Verfahren länger dauern, wenn Mitarbeiter überlastet sind, wenn IT-Störungen zum Stillstand führen, dann reicht es nicht, von einer Übergangsphase zu sprechen. Dann braucht es Transparenz. Wie viele Verfahren dauern seit Einführung der E‑Akte länger als zuvor? Wie hoch sind die Rückstände? Wie viele technische Störungen gab es seit Jahresbeginn? Wie viel zusätzliche Arbeitszeit wird aktuell durch Umstellungsprobleme gebunden? Diese und viele andere Zahlen müssen klar und deutlich auf den Tisch gelegt werden. Stattdessen lesen wir in Gesetzentwürfen: keine Auswirkungen, keine Kosten, keine Probleme. Das ist nicht überzeugend. Während das System noch nicht stabil im Regelbetrieb angekommen ist, erweitern wir den elektronischen Rechtsverkehr weiter - jetzt auch im Hinterlegungsrecht. Noch ein digitaler Kanal, noch ein weiteres Verfahren im System! Ich sage ausdrücklich, das Hinterlegungsgesetz ist nicht das Problem, aber es zeigt ein Muster. Man setzt einen weiteren digitalen Baustein, ohne vorher offen zu analysieren, ob das Fundament wirklich trägt. Wir als CDU stehen zur Digitalisierung, aber wir stehen nicht für Digitalisierung um ihrer selbst willen. Wir stehen für eine leistungsfähige Justiz, für stabile Systeme, für klare Prozesse und für echte Effizienz. Ein modernes Etikett ersetzt keine funktionierende Infrastruktur. Ein Durchbruch ist kein Durchbruch, wenn die Gerichte im Echtbetrieb stolpern. Am Ende geht es doch um eines, nämlich um Vertrauen. Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass Gerichte zügig entscheiden. Unternehmen erwarten Verlässlichkeit. Beschäftigte erwarten funktionierende Arbeitsmittel. Wenn Technik zur zusätzlichen Belastung wird, leidet das Vertrauen, aber ein Rechtsstaat lebt von Vertrauen. Frau Ministerin, Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sie ist ein Leistungsversprechen. Sie ist dann gelungen, wenn sie im Alltag trägt, nicht, wenn sie auf einer Pressekonferenz verkündet wird. Das Hinterlegungsgesetz werden wir sachlich beraten. Aber bei der großen Frage der digitalen Leistungsfähigkeit der Justiz werden wir Sie weiter kritisch begleiten; denn eines ist klar: Ein moderner Rechtsstaat bemisst sich nicht an Schlagworten, sondern an funktionierenden Gerichten, und genau daran werden Sie sich messen lassen müssen. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der SPD der
