Christian Meyer
40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben
Bitte, Herr Minister! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Gebiet des Nationalparks entscheidet, wie geschildert, die Nationalparkverwaltung als hoheitliche Behörde, und sie entscheidet natürlich nach Recht und Gesetz. Im Nationalparkgesetz steht: Was ist erlaubt? Was ist nicht erlaubt? Wofür braucht man eine Befreiung? Wofür braucht man eine Ausnahme? Die entsprechende Entscheidung trifft die Nationalparkverwaltung oder in bestimmten Fällen das habe ich geschildert auch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion auf Grundlage geltenden Rechts. Die Grundlage ist also nicht die Position oder Meinung eines Ministers, sondern immer das geltende Recht das Bundesnaturschutzrecht und das Nationalparkgesetz, wonach man in jedem Einzelfall abwägen muss, wann etwas wie gebaut wird. Wenn zum Beispiel eine Stromkabeltrasse verlegt werden muss, darf sie zum Schutz der Vögel nicht in der Brut- und Setzzeit verlegt werden; das ist ganz normal. Solche Auflagen trifft die Nationalparkverwaltung in vielen Fällen. Das ist ganz üblich in einem Rechtsstaat. Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage von der Fraktion der AfD
