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Christian Fühner

CDU 03.03.2026 8:11 min Tagungsabschnitte 19/32

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Während in den Schulen in Niedersachsen Unterricht ständig ausfällt, unsere Lehrkräfte am Limit sind, die Kinder erhebliche Sprachdefizite haben und nicht früh genug gefördert werden, die Gewalt zunimmt, die Inklusion an Grenzen stößt und die Bildungsqualität in diesem Bundesland in den letzten Jahren immer weiter abgenommen hat, legen Sie, Frau Ministerin, hier Änderungen am Schulgesetz vor. Was es jetzt bräuchte, wäre ein Schulgesetz, das jeder Schulform, allen Schulen in diesem Land, den Rücken stärken würde. Und die entscheidenden Fragen, die man stellen muss, um so ein Gesetz zu bewerten, müssen doch lauten: Wird die Schule für Schülerinnen und Schüler dadurch besser? Steigt die Bildungsqualität in diesem Land? Werden die Rahmenbedingungen für unsere Lehrkräfte durch diese Änderungen besser? Oder auch: Ändern sich die Rechte der Eltern und Schüler? Auf all diese Fragen muss man antworten: Nein, Frau Ministerin - ganz im Gegenteil. Ihr Gesetz schafft neue Probleme. Ihr Gesetz führt dazu, dass Bildungsqualität weiter sinken wird. Sie passen das Gesetz so an, dass der aktuelle Mangel aus Ihrer Sicht besser verwaltet werden kann und das ist das Schlimmste dass Schulformen wieder infrage gestellt werden, dass Schulformen wieder gegeneinander ausgespielt werden, dass Schulformen in ihrer Arbeit nicht respektiert werden. Das ist als Erstes bei unseren Oberschulen der Fall. Sie haben das gerade ganz anders dargestellt, als es die Oberschulen selber sehen und als es auch die Verbände betonen. Ihr Gesetz möchte die Umwandlung von Oberschulen zu IGSn erreichen - durch die Änderung, dass dann jahrgangsbezogen und nicht mehr schulzweigspezifisch unterrichtet werden kann. Jetzt werden Sie sagen: Na ja, das ist alles freiwillig; das können die ja selbst entscheiden. Aber die Wahrheit ist, dass die Oberschulen das erfährt man, wenn man mit ihnen spricht besonders unter Personalmangel leiden, dass sie besonders unter zu wenig Schulsozialarbeit leiden. Sehr viele Probleme, die wir in der Bildungspolitik diskutieren, sind in den Oberschulen sehr präsent, und genau diese Änderungen führen dazu, dass man diesen Weg geht. Und wenn man ganz ehrlich ist, Frau Ministerin ich würde mir wünschen, dass Sie das auch mal so klar adressieren, weil wir es gerade von den Grünen immer wieder hören: Sie wollen die Schulform der Oberschulen, wie sie in der jetzigen Form existiert, eigentlich nicht. Deswegen werkeln Sie wieder an dieser Schulform herum. Ihre bildungspolitische Traumwelt bei den Grünen sieht eigentlich nur ein System für alle vor. Sie wollen die IGSn einseitig stärken und greifen mit diesem Schulgesetz die Oberschulen an. Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte sagt: Das, was Sie hier versuchen, Frau Ministerin, ist eine Strukturreform durch die Hintertür. Statt den vielen engagierten Lehrkräften den Rücken zu stärken und sie besser auszustatten, wollen Sie neue Schulstrukturdebatten führen. Ich kann Ihnen sagen: Diesen Weg gehen wir nicht mit. Etwas aber ist noch schlimmer mit Blick auf dieses Gesetz. Und das war ja beachtlich, Frau Hamburg, das war ein starkes Stück: Sie haben alle kleinen Details aufgezählt, nur eine Sache haben Sie nicht erwähnt - die Frage des Umgangs mit unseren Förderschulen. Da gibt es erhebliche Veränderungen in Ihrem Entwurf. Ihr Gesetzentwurf ist der nächste Angriff auf unsere Förderschullandschaft. Dort geht es um Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen. Es geht um das Elternwahlrecht. Es geht um bewährte Strukturen und am Ende um die Frage, ob Inklusion in Niedersachsen ernsthaft und verantwortlich gestaltet wird. Im Klartext bedeutet Ihr Gesetzentwurf, dass Sie den Förderschulen absprechen, dass sie auch inklusive Schulen sind. Sie streichen gesetzlich die Möglichkeit für unsere Förderschulen, als inklusive Schulen zu arbeiten. Sie wollen, dass Förderschulen keine inklusiven Schulen sind. Ich nenne Ihnen mal ein Beispiel: das Kardinal-von-Galen-Haus in Dinklage. Dort lernen 200 Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich körperliche und motorische Entwicklung zusammen mit 50 Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Was für eine tolle Idee! Was für eine klasse Umsetzung! Dort sind neue Inklusionskonzepte entstanden. Das stampfen Sie mit Ihrem Gesetz jetzt ein. Sie wollen, dass solche Schulformen nicht mehr existieren. Was in Ihrem Gesetz gegen die Förderschulen aufgefahren wird, ist respektlos. Das ist eine Respektlosigkeit gegenüber der super Arbeit unserer Förderschulen im ganzen Land. Und damit nicht genug! Noch gravierender ist eigentlich die Regelung, dass Förderschulen nur noch Schülerinnen und Schüler aufnehmen können, bei denen der Förderschwerpunkt ausschließlich und vorrangig gewählt wird. Ich frage Sie mal, Frau Ministerin weil Sie das alles ja gar nicht erwähnt haben: Was heißt das denn genau? Welcher Förderbedarf ist denn in Zukunft vorrangig? Welcher Förderbedarf überwiegt denn gegenüber einem anderen? Und wer legt das eigentlich fest? Für viele Eltern ist die Förderschule keine theoretische Option. Es geht vielmehr um die Frage: „Was passiert mit meinem Kind, und welche Lösung kann ich finden?", wenn große Überforderung in den Familien herrscht und oft schon Tränen geflossen sind. Frau Ministerin, wollen Sie den Eltern von Kindern mit einem Förderbedarf Lernen, zum Beispiel in Verbindung mit einem Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung, jetzt verbieten, dass ihre Kinder eine entsprechende Förderschule KME besuchen dürfen? Es macht ganz den Anschein. Dieses Gesetz wirkt erheblich auf die Förderschullandschaft ein, insbesondere auf den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Eine Hierarchisierung von Unterstützungsbedarfen ist fachlich falsch. Diagnostisch lassen sich diese Bereiche gar nicht voneinander trennen. Eine Priorisierung wird zu einer pädagogisch nicht vertretbaren Separation innerhalb unseres Förderschulsystems führen. Deswegen ist es ein großer Fehler, was Sie mit diesem Gesetzentwurf vorschlagen. Ich kann den Kollegen von SPD und Grünen nur raten, sich noch einmal genau mit diesem Thema zu beschäftigen. Es ist ein Warnsignal, dass die Ministerin zu diesem Thema in ihrer Rede nichts gesagt hat. Es geht hier wirklich um die Ängste von vielen Familien und um unsere Schulen. Schauen Sie bitte genau hin, was da fabriziert wird! Frau Ministerin, Sie haben auch das Thema der Berufsorientierung angesprochen und gesagt, dass das alle Fraktionen hier so sehen. Selbstverständlich wollen wir stärkere Berufsorientierung. Aber auch da bleibt der Gesetzentwurf hinter den Ansprüchen, die Sie selber gestellt haben, zurück. Wer es ernst meint mit guter Berufsorientierung, führt die BO-Beauftragten wieder ein und gibt ihnen Entlastungsstunden, damit an den Schulen wirklich Berufsorientierung umgesetzt werden kann, und der sorgt auch dafür, dass die Unternehmen noch enger mit den Schulen zusammenarbeiten, um echte, gute Berufsorientierung durchzuführen. Wir haben in Niedersachsen ein großes Problem auch im bundesweiten Vergleich mit Schulabbrechern, mit jungen Menschen, die den Abschluss nicht erreichen, die nicht in die duale Ausbildung kommen. Die Berufsorientierung gesetzlich zu verankern, spielt überhaupt keine Rolle mit Blick darauf, was in den Schulen dann wirklich stattfindet. Die Schulen werden damit alleine gelassen, wenn keine zusätzlichen Kapazitäten für Berufsorientierung verankert werden. Insofern: Man kann das ins Gesetz schreiben, aber wenn man nicht danach handelt, ist die Berufsorientierung in Niedersachsen keinen Schritt weiter. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben auch noch viele andere Themen zu beraten: Das Thema Nachteilsausgleich und Notenschutz werden wir uns in den Beratungen sehr genau anschauen. Wir sind sehr dafür, dass Kinder mit Problemen und Unterstützungsbedarfen im Bereich Dyskalkulie und Legasthenie besser unterstützt werden. Aber wir müssen genau prüfen, welche Nachweise erbracht werden müssen. Und wir werden natürlich auch das Thema der pädagogischen Einheit an unseren Grundschulen besonders unter die Lupe nehmen. Grundsätzlich das muss man sagen kann das ein Weg sein, aber auch nur dann, wenn die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Bitte letzter Satz, Herr Kollege Fühner! Herr Präsident, ich komme zum letzten Satz. Ich will ganz klar sagen: Wir sind am Anfang der Beratung. Aber was an diesem Gesetz noch geändert werden muss, ist erheblich. Das betrifft nicht nur das Thema Tagesbildungsstätten. Letzter Satz! Auch, was im Entwurf schon drin ist, führt teilweise zu Problemen. Wir werden sehr genau hinschauen. Das werden intensive Beratungen; das kann ich Ihnen versprechen. Das werden intensive Auseinandersetzungen Nun ist gut.

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