landtag-niedersachsen.de ↗

Michael Lühmann

GRÜNE 05.03.2026 5:43 min Tagungsabschnitte 19/32

Freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen - Instrumente der wehrhaften Demokratie entschlossen nutzen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! „Die Würde des Menschen ist unantastbar." Dieser zeitlose wie wunderschöne und unveränderliche Satz steht nicht nur am Beginn unseres Grundgesetzes. Vielmehr gilt nach der Karlsruher Rechtsprechung, dass unsere freilich-demokratische Grundordnung in der Menschenwürde als obersten Wert ihren Ausgangspunkt findet. „Die Garantie der Menschenwürde umfasst insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit. Auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind damit nicht vereinbar." So das Bundesverfassungsgericht im Originalwortlaut 2017. Sie sehen, wie sensitiv Karlsruhe bei dem Kernwert unserer Verfassung ist. Die Menschenwürde als unabwägbares Menschenrecht ist dabei zentrale Lehre und zugleich Auftrag, den uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes, die Gräueltaten des NS vor Augen, mitgegeben und anvertraut haben. Die Menschenwürde „zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". Dieser zweite Satz aus Artikel 1 ist das „Nie wieder!" in den Buchstaben des Grundgesetzes, ein unmissverständlicher Auftrag, sich allem Wirken entgegenzustellen, das sich gegen die freilich-demokratische Grundordnung wendet. Dies gilt ausweislich des Artikels 21 ganz besonders für Parteien, die versuchen, diese Grundordnung planvoll anzugreifen. „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden" ‑ so steht es in Artikel 21 „sind verfassungswidrig". Sie sind es bereits. Nachdem auch der Verfassungsschutz Niedersachsen die AfD zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft hat, sind es nunmehr fünf Bundesländer und das Bundesamt für Verfassungsschutz, die zur gesicherten Einschätzung kommen: Die AfD greift die Grundordnung in ihrem Kern, die Menschenwürde, an. Die AfD ist mithin nach den Buchstaben des Grundgesetzes eine verfassungswidrige Partei. Dem müssen wir uns stellen. Damit müssen wir umgehen. Deshalb legen wir heute im Niedersächsischen Landtag einen Antrag vor, mit dem wir die Landesregierung bitten, sich einerseits im Bundesrat für einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht einzusetzen und zum anderen alle dafür notwendigen Schritte, insbesondere eine qualifizierte Sammlung im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, vorzubereiten. Wir stellen uns damit an die Seite der Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin sowie des Landes Schleswig-Holstein, die bereits ähnliche Anträge auf den Weg gebracht haben. Zugleich stellen wir uns entschieden an die Seite der wehrhaften Demokratie. Dabei war uns gemeinsam wichtig, dass wir zunächst auf die Entscheidung des VG Köln schauen. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt mit vielen Fingerzeigen im Hauptsacheverfahren, dass die gesamte AfD weiterhin verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Die Entscheidung im Eilverfahren ist gerade kein Freispruch. Das Gericht verlangt vielmehr einen umfassenderen Vortrag, um den Verdacht zur Gewissheit zu verdichten. Bis dahin nutzen wir die Zeit zur Vorbereitung eines Verbotsverfahrens. Liebe KollegInnen, unsere gemeinsame Erwartungshaltung hier ist klar: Auch Bundesinnenminister Dobrindt muss sich seiner Verantwortung stellen, auch Richtung Karlsruhe, wenngleich für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens das haben wir bei der NPD gesagt die Länder ausreichen. Liebe KollegInnen, ein Parteiverbotsverfahren ist kein Schritt, den man leichtfertig geht. Artikel 21 schützt Parteien in besonderem Maße und besteht zugleich darauf, dass die innere Ordnung demokratisch gestaltet und die Mittelverwendung korrekt sein muss. Auch das System Schledde scheitert genau hier am Grundgesetz. Unser Grundgesetz und in Konkretion das Bundesverfassungsgerichtsgesetz zeigen klare Verfahren auf, wie sich Demokratie gegen verfassungsfeindliche Parteien wehren kann und soll. Das abschließende Urteil fällt allein das Bundesverfassungsgericht - nicht Politik, nicht Parteien. Zugleich ist es die alleinige Aufgabe von Politik, dieses Verfahren auf den Weg zu bringen. Denn es steht uns aus tiefer Verantwortung gegenüber Artikel 1 Grundgesetz nicht zu, eine rechtsextremistische Partei vor Karlsruhe zu schützen. Es steht uns nicht zu, uns zwischen das Grundgesetz und Karlsruhe zu werfen, indem wir verhindern, dass das Verbotsverfahren gar nicht erst stattfindet. Ich bin heute den im Plenum anwesenden Petenten sehr dankbar, dass sie uns mit der Petition zum AfD-Verbotsverfahren diesen Auftrag auch in den Niedersächsischen Landtag hineingetragen haben. Mit dem vorliegenden Antrag zeigen wir, dass wir die Sorgen vieler Menschen in Niedersachsen sehr ernst nehmen. Ich bin gleichsam dem niedersächsischen Verfassungsschutz dankbar, dass er seinem allein gesetzlichen Auftrag mit großer Ernsthaftigkeit und Sorgfalt nachgekommen ist. Ich bin nach wie vor optimistisch, dass wir am Ende der Beratung ein starkes, ein gemeinsames Signal aussenden und dass wir bei der Frage: „Wie umgehen mit rechten Verfassungsfeinden in den Parlamenten?" nicht zwischen „politisch bekämpfen" und „höchstrichterlich prüfen" entscheiden, sondern dass wir uns gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und allen DemokratInnen im Land und im Parlament auf ein Sowohl-als-auch einigen. Dann werden wir auch weitere Länder von der Richtigkeit und Notwendigkeit des hier eingeschlagenen Wegs überzeugen. Liebe KollegInnen, vor zwei Jahren hat uns hier Leon Weintraub aufgefordert, gegen die Rechtsradikalen alles zu tun, was deren Angriff auf die Demokratie zu stoppen vermag. Mit Michel Friedman werben wir dafür, den Verfahren zu vertrauen, mit allem, was wir haben, in Verantwortung vor unserer Geschichte und vor unserem Grundgesetz der AfD entgegenzutreten, statt den Weg, den uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes mitgegeben haben, zu zerreden. Denn diese Verantwortung spüren wir alle im Grundgesetz und überall in unserer Demokratie diese AfD, diese Partei darf mit ihrem Angriff gegen die Demokratie nicht durchkommen, und sie wird damit auch nicht durchkommen. Herzlichen Dank.

Alle Reden von Michael Lühmann Rede ansehen ↗