Jens-Christoph Brockmann
Hochschulen stärken, Zukunft sichern: Perspektiven der NHG-Novelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor 40 Monaten kündigte die Regierung im Koalitionsvertrag an: Eine Novelle des Hochschulgesetzes soll kommen. Danach war 40 Monate Sendepause - nur ab und zu etwas Gemunkel zu einem entstehenden Referentenentwurf. Erst diese Woche überschlugen sich plötzlich die Ereignisse. Die Staatskanzlei meldet mit einem Seufzer der Erleichterung: Ein Entwurf liegt vor und geht in die Verbandsbeteiligung. Und hinter der Pressemitteilung und einem digitalen Factsheet im Internet, irgendwo um drei Ecken, verbergen sich 30 Seiten Gesetzesänderungen. Für diese 30 Seiten haben Sie nun über drei Jahre gebraucht, also 10 Seiten pro Jahr. Und für heute setzt die SPD eine Aktuelle Stunde an. Um was zu tun? Die Gemächlichkeit ihrer Landesregierung zu feiern? Aber was in die Verbandsbeteiligung geht, erinnert an eine Ketchupflasche. Erst kommt nichts heraus und plötzlich, nach einer Weile, ein ganzer Schwall. Ein solcher Schwall ist auch der Gendersprech, mit dem Sie das Hochschulgesetz überziehen. Da gibt es keine Männer und Frauen mehr an den Hochschulen, sondern nur noch Geschlechter. Ist Rot-Grün jetzt unter die Monarchisten gegangen und meint mit „Geschlechtern" Hohenzollern, Wittelsbacher oder Welfen? In § 4 streben Sie an: „Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen bilden eine gemeinsame Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten, um im Hinblick auf den Gleichstellungsauftrag zusammenzuwirken." Verstehe ich das richtig? Zur bereits bestehenden Hochschullandeskonferenz soll jetzt noch eine Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten hinzukommen? Und wieder wird ein neues Gremium geschaffen, und zwar nicht zur Gleichstellung, sondern zur weiteren Linksstellung unserer Universitäten. Ein Fragezeichen gehört auch hinter Ihre Planungen zu neuen Stellenkategorien. Sie sprechen von modernen Karrierewegen wie Lecturer oder Researcher neben der Professur. Das klingt nach Flexibilisierung, birgt aber die Gefahr einer Entprofessionalisierung der Lehre und einer Zersplitterung des Personalkörpers. Herr Brockmann, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Schneider zu? Nein, ich möchte ausführen. Danke. Ähnlich kritisch sehen wir auch die Einführung des Promotionsrechts an Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Ein anderer Punkt, der Abbau prekärer Beschäftigungsmodelle und die Stärkung des hochschulischen Mittelbaus, ist durchaus auch in unserem Sinne. Ob ein verpflichtendes Dauerstellenkonzept dabei die Lösung ist oder dies zu mehr Bürokratie und weniger Flexibilität führt, ist allerdings fraglich. Was unsere Hochschulen definitiv nicht brauchen, ist ein weiteres Aufblähen des Verwaltungsapparats. Und dann wollen Sie den Hochschulen das Recht eigener Bautätigkeit einräumen. Aber Sie lösen nicht das Problem des Investitionsstaus. Ein Budget auf dem Papier saniert keine maroden Hörsäle. Die langwierigen Prüf- und Abstimmprozesse, die Sie selbst beklagen, werden nicht allein durch die Verlagerung von Verantwortung gelöst, wenn Mittel fehlen. Kritisch ist zu hinterfragen, ob alle Einrichtungen personell und strukturell gleichermaßen darauf vorbereitet sind, beispielsweise bei komplexen Bauprojekten. Letztlich wollen Sie noch pauschal die Förderung von Start-ups und Technologietransfers durch unterstützende Maßnahmen der Hochschulen. Die Universitäten sollen sich sogar an Unternehmen beteiligen dürfen, und zwar rund um den Globus. Völlig unklar ist dabei, wie der wirtschaftliche Nutzen gewährleistet werden soll. Zu befürchten ist eher, dass manche Hochschulen ihren exotischen Steckenpferden nachgehen, ihren Forschungsorchideen oder unrentablen Projekten zur sozial-ökologischen Transformation. Am Ende bleiben die Kosten für nicht marktfähige Geschäftsmodelle bei den Hochschulen hängen. Die Kosten, die Ihre Gesetzesnovelle in den Hochschulbudgets verursacht, haben Sie noch gar nicht seriös durchgerechnet. Mein Fazit: ein Rundumschlag, der an entscheidenden Stellen Verantwortung verschiebt, anstatt Probleme wirklich zu lösen, und die Tendenz zu Bürokratie und staatlicher Intervention inklusive linksgrüner Ideologie aufweist. Wir würden es sehr begrüßen, wenn zumindest die Konturen der Humboldtschen Idee der Universität in der finalen Fassung ihres Änderungsgesetzes zum NHG noch erkennbar sein würden. Nehmen Sie dazu auch gerne die Anregungen aus den hochschulpolitischen Entschließungsanträgen auf, die wir als AfD eingebracht haben, insbesondere zur Beförderung der Exzellenz für Niedersachsens Universitäten durch Entideologisierung und zur Reform der verfassten Studentenschaft zur Beförderung der Wissenschaftskompetenz unserer Hochschulen! Vielen Dank.
