Stephan Bothe
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes
Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verlassen wir mal die Klüngelrunden dieses Abgeordnetenhauses und gehen mal zur Sachpolitik hin. Wir verlassen jetzt Ihre Klüngelrunden und kommen mal zur Sachpolitik. Die größte Wahlkreisreform laut Herrn Bajus und trotzdem bleiben Sie am Rande der Verfassungsmäßigkeit: herzlichen Glückwunsch! Wenn man ehrlich ist, müsste man dieses Gesetz eigentlich SPD-Mandatsrettungsgesetz nennen, weil hier gerade nichts anderes passiert. Die Wahlkreise werden aufgestockt auf 90 Stück, mit dem Ziel, dass man mit gewissen Überhangsmandaten den Landtag auf bis zu 180 Mandate aufgebläht bekommt - in der Hoffnung, dass die Wahl 2027 nicht zum völligen Desaster wird und man bei der AWO oder sonst wo am Ende ganz viele Abgeordnete unterbringen muss. Dieser Wahlkreisreform ist eine Menge Streit und Diskussion innerhalb Ihrer Fraktion vorangegangen; im Ausschuss war das eigentlich sehr viel ruhiger. Innerhalb der SPD wurde wahrscheinlich um jeden Straßenzug gekämpft, der dann in welchen Wahlkreis auch immer reingegangen ist. Na ja, jetzt stehen wir hier, werden dies beschließen, und am Ende wird es Ihnen nichts nutzen. Sie werden die Wahl 2027 trotzdem verlieren, Sie werden trotzdem eine kleinere Fraktion sein, und am Ende steht einfach nur ein teurerer und vielleicht auch ein etwas ineffizienterer Landtag hier. Herr Kollege Bothe, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Kurku. Möchten Sie dem entsprechen? Selbstverständlich. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Bothe,
