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Christian Meyer

04.03.2026 14:22 min Tagungsabschnitte 19/32

40 Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer - Schutzversprechen einlösen statt Industrialisierung vorantreiben

Danke schön. - Herr Minister Meyer antwortet für die Landesregierung. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer wurde 1986 eingerichtet. Der Nationalpark sowie die Nationalparkverwaltung bestehen nunmehr seit 40 Jahren - ein Grund, zu feiern. Herzlichen Glückwunsch an unser Wattenmeer und den Landtag, der das damals, vor 40 Jahren, beschlossen hat! Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer bildet zusammen mit den Wattenmeer-Nationalparken Schleswig-Holstein und Hamburg die Basis für den langjährigen Schutz und Erhalt des Wattenmeeres als Deutschlands ursprünglichste und unzerschnittenste Naturlandschaft. Das niedersächsische Wattenmeer ist das mit Abstand flächenmäßig größte Natura-2000-Gebiet in Niedersachsen und sowohl EU-Vogelschutz- als auch FFH-Gebiet. Es ist ein bedeutsames Refugium der Artenvielfalt: 10 000 Tier- und Pflanzenarten sind im Wattenmeer nachgewiesen. Das trilaterale, das niederländisch-deutsch-dänische, Wattenmeer wurde 2009 von den Vereinten Nationen, der UNESCO, als Welterbe der Menschheit anerkannt - insbesondere aufgrund der natürlichen geomorphologischen Prozesse, der hohen Biodiversität, Artenvielfalt und natürlichen Produktivität des Lebensraums und der Bedeutung des Wattenmeeres für den internationalen Vogelzug. Die Verantwortung der Landesregierung für den Erhalt des Weltnaturerbes Wattenmeer im niedersächsischen Teil fußt auf dem rechtlichen Schutz durch den Nationalpark und die Gebietsbetreuung durch die Nationalparkverwaltung. In den letzten 40 Jahren hat sich der Zustand des Wattenmeeres generell positiv entwickelt. Durch die grundsätzliche Einschränkung der menschlichen Nutzung damals durfte noch Müll oder Dünnsäure verklappt werden konnte die natürliche Dynamik im Gebiet bewahrt und gefördert werden. Der Gebietsschutz erlaubt den ökologischen Prozessen im Gebiet, sich selbst zu regulieren, und eine natürliche Entwicklung der Arten- und Lebensraumvielfalt. Von den insgesamt mehr als 10 000 Tier- und Pflanzenarten im Nationalpark werden allein auf den Ostfriesischen Inseln Lebensräume für ein Fünftel aller in Deutschland nachgewiesenen Tierarten und ein Viertel aller in Deutschland nachgewiesenen Pflanzenarten geboten und erhalten. Für den erheblichsten Anteil dieser Arten finden sich innerhalb des Nationalparks ideale Bedingungen, sodass sowohl häufige als auch seltene Arten einen sich selbst erhaltenden Lebensraum vorfinden. Die Folgen des menschengemachten Klimawandels und der Klimaerhitzung, wie sie bereits zu beobachten und in den nächsten Jahrzehnten prognostiziert sind, stellen für das Wattenmeer jedoch die wohl größte Bedrohung dar: durch beschleunigten Meeresspiegelanstieg einschließlich Reaktionen des Küstenschutzes, Anstieg der Luft- und Wassertemperatur letztes Jahr war die Nordsee so heiß wie noch nie, Hitzewellen und Veränderungen im Artenspektrum. Anforderungen des Klimaschutzes und die Schutzziele des Nationalparks sind daher gleichsam zu verfolgen. Der Nationalpark weist zudem Potenziale für den natürlichen Klimaschutz auf, die integriert umgesetzt werden sollen. Eine besondere Aufmerksamkeit kommt hierzu der Renaturierung und Reaktivierung naturnaher Salzwiesen zu, die eine natürliche Kohlenstoffsenke und CO2-Speicher bilden können. Raumbedeutsame Wiederherstellungsprojekte im Rahmen des Bundes-Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz finden aktuell im Norderland sowie an der Wurster Küste statt. Die Antwort zu Frage 1: Mit dem ökologischen Zustand werden die natürlichen Strukturen und Funktionen des Wattenmeer-Ökosystems angesprochen, die durch unterschiedliche Dimensionen wie Vorkommen, Zustand und Entwicklung typischer Lebensraumtypen und Arten, funktionalen Prozessen wie der angesprochenen Sedimentdynamik und Stoffkreisläufen und anhand von Belastungsfaktoren zum Beispiel Eutrophierung, Schadstoffe, Müll beschrieben werden können. Die Bewertung des ökologischen Zustands ist anhand der einzelnen Parameter differenziert vorzunehmen. Die europarechtlich verankerten Monitoring- und Berichtssysteme wie die FFH-Richtlinie, die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie greifen diese Parameter mit unterschiedlichen Schwerpunkten und räumlichen Bezugseinheiten auf. Zu den Vorkommen und Erhaltungszuständen charakteristischer Arten und Lebensraumtypen: Die Brut- und Rastvogelbestände des Wattenmeeres liegen überwiegend innerhalb des Rahmens globaler Trends und weichen kaum von diesen ab. Die wattenmeertypischen Rastvögel beispielsweise die Pfuhlschnepfe, der Knutt, der Austernfischer haben langfristig eine Abnahme in ihren Bestandszahlen zu verzeichnen, was sich vielfach auch bei überregionaler Betrachtung wiederfindet und zumeist ein Resultat des Klimawandels ist. Andere Arten wie die Weißwangengans haben stark im Bestand zugenommen. Auch hier ist neben der Veränderung der landwirtschaftlichen Praxis der Klimawandel hauptursächlich. Schutzziel des Nationalparks ist hier, anderweitige negative Effekte auf die Populationsgrößen zu minimieren. Eine Vielzahl von Brutvogelartenarten ist seit Jahrzehnten im Rückgang, beispielsweise der Kiebitz und der Austernfischer. Einige Arten stagnieren, beispielsweise die Brandgans. Eine geringere Anzahl an Brutvogelarten wie der Löffler und die Schwarzkopfmöwe entwickelt sich klimawandelbedingt positiv. Ebenfalls positiv ist die Entwicklung der Strandbrüter auf den Ostfriesischen Inseln, die nachweislich durch die Gebietsbetreuung der Nationalpark-Rangerinnen und ‑Ranger, denen ich hier ganz herzlich danke, durch Maßnahmen zur Störungsreduktion, zu Nestschutz und Sensibilisierung durch Öffentlichkeitsarbeit gefördert wurde. Hier konnte der überregionale Negativtrend abgemildert werden, da kein weiterer Rückgang der Brutpaarzahlen zu vermerken ist und sich diese tendenziell positiv entwickeln. Man sieht also, die Nationalparkrangerinnen und ‑ranger erfüllen eine wichtige Funktion zum Artenschutz. Gleichzeitig zeigt eine gesamtheitliche Betrachtung der Brutbestände der Vögel des Wattenmeeres, dass eine hohe Fluktuation zwischen den Wattenmeerländern Niederlande, Deutschland und Dänemark besteht und eine Betrachtung im großräumigeren Lebensraumzusammenhang notwendig ist, da lokale Trends deutlich von den globalen Entwicklungen abweichen können. Die Populationen mariner Säugetierarten, nach denen Sie ja ebenfalls gefragt haben, haben sich über die letzten 40 Jahre seit Bestehen des Nationalparks insgesamt positiv entwickelt. So haben sich die Bestände der Seehunde im Wattenmeer seit Beginn des Monitorings 1971 positiv entwickelt. Nach einer langen Phase des Wachstums bis 2013 ist nun eine Plateauphase auf hohem Niveau erreicht. Seither zeigen die Zählergebnisse leicht schwankende Werte, die aber weder einen belastbaren Trend nach oben noch nach unten aufweisen. Hierbei handelt es sich wahrscheinlich um ein normales Einpendeln der Population um einen Maximalwert. Eine Einschätzung des Schweinswalbestandes, nach dem Sie auch gefragt haben, für das Wattenmeer allein ist aufgrund der Geomorphologie des Wattenmeeres und der sich daraus ergebenden methodischen Herausforderungen kaum möglich, weil die Schweinswale nicht nur innerhalb der Gebietsgrenzen des Nationalparks schwimmen, sondern auch weit darüber hinaus. Es liegen jedoch sehr gute Daten aus den letzten 30 Jahren für die gesamte Nordsee vor. Diese legen ein stabiles Populationsniveau nahe. Bürgerwissenschaftliche Beobachtungsdaten zeigen eine hohe Nutzung der Nationalparkgebiete des Jadebusens. Dort gibt es den ehrenamtlichen Verein JadeWale e.V. den habe ich auch schon mal besucht, der Beobachtungen von Schweinswahlen meldet. Hier hat sich der ehemalige Nutzungsschwerpunkt im Frühjahr auf das gesamte Sommerhalbjahr ausgebreitet, was auf eine gute Nahrungsverfügbarkeit im Jadebusen hindeutet. Auch die Ästuare von Weser und Ems werden vor allem im Frühjahr intensiv von Schweinswalen aufgesucht. Das Wattenmeer hat insoweit einen guten Zustand als Durchgangslebensraum. Die Lebensräume am Meeresgrund wurden innerhalb des letzten FFH-Berichts als zufriedenstellend mit Verbesserungspotenzial eingestuft. Der Kenntnisstand zur Qualität sublitoraler also unter der Meeresoberfläche befindlicher Habitate im Nationalpark weist allerdings noch erhebliche Lücken auf. Für einige Teillebensräume wie beispielsweise Riffe konnte in einzelnen Teilgebieten ein nahezu vollständiges Arteninventar nachgewiesen und ein guter Zustand festgestellt werden. - Ich weiß gar nicht, warum Sie lachen. Es geht doch um Ihre Frage. Oder hören Sie gar nicht zu? Der Teillebenstraumtyp der Seegraswiesen ist hingegen im niedersächsischen Küstenmeer und im Nationalpark stark rückläufig und in einem kritischen Zustand. Andere strukturgebende Habitate des Sublitorals wie von Sandkorallen gebildete Riffe sind bereits seit vielen Jahren nicht mehr existent. Die äußeren Belastungen werden in allen Bereichen als deutlich negativ für die Habitatstruktur eingeschätzt. Zu nutzungs- und anlagenbedingten Störwirkungen auf natürliche Prozesse zählen insbesondere menschlich verursachte Sedimentumlagerungen durch Ausbaggerungen und Verklappungen, mechanische Einwirkungen auf Meeresbodenbiotope und die Entnahme von Ressourcen. Diese sind im Nationalpark präsent und können ebenfalls von außen in das Gebiet hineinwirken. So grenzt der Meeresbereich des Nationalparks an die großen Schifffahrtslinien mit potenziellen Auswirkungen auf den Nationalpark. Es wird auf großer Fläche Fischerei betrieben, und der Bau zahlreicher Seekabeltrassen durch den Nationalpark wird in der Summe über den Zeitraum der nächsten ca. 10 bis 15 Jahre zu dauerhaft wirkenden Belastungen führen. Ziel von vergangenen und zukünftigen Maßnahmen im Nationalpark war und ist die Reduktion von bestehenden und mit Planungen verbundenen Belastungen. Die Folgen des Klimawandels für das Wattenmeer, wie der beschleunigte Meeresspiegelanstieg, der Anstieg der Wasser- und Lufttemperatur, erwartbare Hitzewellen, veränderte Sedimentbewegungen und das Einwandern neuer, bisher gebietsfremder Arten stellen erhebliche Belastungsfaktoren für das marine Ökosystem dar, die zusätzlich zu bestehenden nutzungs- und vorhabenbedingten Belastungen und Beeinträchtigungen hinzutreten. Die Antwort zu Frage 2 die ist kürzer: Es erfolgen keine Ausnahmen oder Abweichungen von naturschutzrechtlichen Standards. Hierzu wird erläuternd ausgeführt: Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist durch das Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer" (NWattNPG) rechtlich gesichert. In diesem Gesetz werden Regelungen zum Schutz des Gebietes und seiner Schutzgüter getroffen - in Ergänzung zum Bundesnaturschutzgesetz und dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz. Das NWattNPG stellt die Grundlage für das Wirken der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer dar. Es beschreibt detailliert, welche Handlungen, insbesondere Dritter, im Gebiet des Nationalparks freigestellt sind oder einer Befreiung bedürfen. Bei freigestellten Handlungen wie zum Beispiel dem Betrieb, der Unterhaltung und Instandsetzung von Rohr‑, Kabel- und Transportleitungen zur Energie- und Wasserversorgung sowie zur Abwasserbeseitigung einschließlich zugehöriger Anlagen gelten weiterhin die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wie zum Beispiel Regelungen zu Beeinträchtigungen von nach § 30 BNatSchG geschützten Biotopen. Die Nationalparkverwaltung handelt hierbei in den ihr beigemessenen Ermessensspielräumen ohne Ausnahmen oder Abweichungen von naturschutzrechtlichen Standards. Bei einigen freigestellten Handlungen liegt die Verantwortung und Aufsicht über die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Standards zum Teil bei anderen Behörden wie zum Beispiel der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Die Antwort zu Frage 3: An den niedersächsischen Küstenraum werden insgesamt sehr unterschiedliche Anforderungen gestellt, die heute und für die zukünftige Entwicklung relevant und im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in Ausgleich zu bringen sind: Die Küste ist Natur- und Kulturlandschaft, Erholungs- und Urlaubsort, sie ist Wohn- und Wirtschaftsraum und als solcher zugleich geprägt von Küstenschutzinteressen sowie wirtschaftlichen Interessen - hafenorientiert oder solchen der Energiewirtschaft und des Klimaschutzes. Dies zu integrieren und die unterschiedlichen Belange und weithin auch gesetzlich verfassten Anforderungen in einen Ausgleich zu bringen, bleibt eine fortwährende Aufgabe. Auf planerischer Ebene wird die räumliche Entwicklung insbesondere durch das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) gelenkt und gestärkt, das sich wie Sie wissen aktuell in der Fortschreibung befindet. Ihm lassen sich auch Grundsätze einer integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres entnehmen. Eines der ordnenden Prinzipien ist dabei die Kennzeichnung sogenannter Vorrangräume. Wo hat die Natur Vorrang? Wo sind Kabeltrassen? Mögliche Nutzungskonflikte sollen so frühzeitig vermieden und bestehende Nutzungskonflikte minimiert werden. Die landesweiten naturschutzfachlichen Entwicklungsziele sind im Niedersächsischen Landschaftsprogramm dargelegt das ist etwas anderes, das die fachliche Grundlage für das LROP bildet. Hinzu kommen Themen wie die CO2-Abscheidung und ‑Speicherung als ergänzender Baustein. Der Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur für den Transport von CO2 steht allerdings in Konkurrenz zum Ausbau anderer Infrastrukturen und berührt auch die oben genannten Anforderungen an den Küstenraum. Schon diese Infrastrukturen belasten natürlich den sensiblen Küstenraum und die angrenzenden Landkreise. Mit dem gesetzlichen Schutz als Nationalpark liegt in diesem Teilgebiet die Zielsetzung für zukünftige Entwicklungen darauf, den Schutzzweck zu wahren. Hervorgehobenes Ziel für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist die großräumige Gewährleistung der natürlichen Dynamik, die ihrerseits einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge sowie den Erhalt und die Entwicklung der Biodiversität sichert und im Übrigen auch einen attraktiven Naturerlebnisraum erhält. Dieses setzt zugleich auch das Leitprinzip der internationalen Zusammenarbeit der Staaten Niederlande, Dänemark und Deutschland zum Schutz des Wattenmeeres, um „soweit wie möglich ein natürliches und sich selbst erhaltendes Ökosystem zu erreichen, in dem natürliche Prozesse ungestört ablaufen können". So steht es im Wattenmeerplan 2010; das ist das Leitbild. Es entspricht den gesetzlichen Schutzzwecken des Nationalparks und den naturschutzrechtlichen Bestimmungen insgesamt. Als zentrale Belastungen können diesbezüglich die Folgen des Klimawandels, menschliche Eingriffe in die Sedimentdynamik und bau- und betriebsbedingte sonstige Störungen, die Entnahme natürlicher Ressourcen, Schad- und Nährstoffeinträge sowie auch die Prädation und Veränderungen durch eingewanderte Arten benannt werden. Leitziel für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist die Entwicklung eines solchermaßen resilienten Wattenmeeres, das auf die Klimakrise bestmöglich reagiert und geschützt wird. Eine integrierte Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres ist schließlich auch Leitgedanke der Biosphärenregion Niedersächsisches Wattenmeer, die mit einer Entwicklungszone rund um die durch den Nationalpark gesicherten Kernbereiche nachhaltiges Leben und Wirtschaften in besonderer Weise modellhaft weiterentwickelt. Auch diese Region ist von der UNESCO ausgezeichnet worden - zum Schutz unseres Weltnaturerbes Wattenmeer. Vielen Dank, Herr Minister Meyer.

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