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Jessica Miriam Schülke

AfD 05.03.2026 4:08 min Tagungsabschnitte 19/32

Reform des BAföG

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Armutsrisiko für Studenten liegt deutschlandweit aktuell bei 35% . Dennoch stellen mehr als die Hälfte der Förderberechtigten keinen Antrag auf BAföG. Die Förderquote liegt nur noch bei 12 %. Das stellt ein großes Problem dar. In der heutigen Fragestunde der SPD befassen wir uns daher mit dem Thema einer BAföG-Reform, die eigentlich Sache des Bundes ist, aber natürlich auch Niedersachsen betrifft. Stellen wir uns vor, ein Student in Hannover zahlt 550 Euro Warmmiete für ein Zimmer. Das BAföG-Amt gibt ihm nur 380 Euro Wohnpauschale. Damit ist noch nicht einmal die Miete gedeckt. Wovon soll man dann noch leben? Zwei Gründe dafür, dass Wohnen für viele unerschwinglich geworden ist, sind unter anderem die Energiekosten der ideologiegetriebene Ausstieg aus der Kernenergie und der Handelsboykott von russischem Gas treiben diese Kosten immer weiter nach oben und somit auch die Mieten und eine Verknappung auf dem Wohnungsmarkt durch die unregulierte Masseneinwanderung nach Deutschland. Wenn jährlich eine Stadt in der Größe von Bremen nach Deutschland einwandert, muss man auch Wohnraum schaffen. Das ist die bittere Realität, die die Altparteien verschuldet haben und der sich viele junge Leute schon lange gegenübersehen - hier in Niedersachsen und bundesweit. Deshalb haben wir die Landesregierung eben gefragt, warum ihr erst 2026 einfällt, dass das BAföG einer grundsätzlichen Reform bedarf. Die Antwort darauf war recht dünn. Ich erinnere Sie noch mal: Im Jahr 2024/2025 trat noch unter der Ampelkoalition, an der ja auch die SPD beteiligt war, das 29. BAföG-Änderungsgesetz in Kraft. 2024 waren Sie, Herr Minister Mohrs, war die Landesregierung bereits zwei Jahre im Amt. Warum haben Sie sich nicht damals direkt mit einer Reform des BAföG-Gesetzes beteiligt, wenn Ihnen das doch so wichtig ist? Ich möchte an dieser Stelle hervorheben, dass die AfD-Fraktion im Bundestag bereits 2024 einen Antrag eingebracht hat und eine umfangreiche Reform gefordert hat. Dieser Antrag beinhaltete unter anderem folgende Punkte: Das BAföG muss zurück zu seiner Kernaufgabe: die finanzielle Unterstützung für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Keine Ausweitung auf Studenten, die sich selbst finanzieren können durch eigenes Vermögen oder hohes Elterneinkommen, denn das widerspricht dem Geist einer echten Sozialleistung. Eine Entbürokratisierung durch eine drastische Vereinfachung des Antragsverfahrens, durch digitale Vernetzung, automatischen Datenabgleich und durch Abbau von Nachweispflichten. Wahlfreiheit bei der Frage „Zuschuss oder Darlehen?" - nicht mehr zwangsweise kombiniert. Eine strenge Bedürftigkeitsprüfung. Die Altersgrenze zurück auf 30 Jahre. Und keine Studentenstarthilfe für Empfänger von Asylbewerberleistungen. Hätte man diesem Antrag damals zugestimmt und die Punkte der AfD in das BAföG-Gesetz mit aufgenommen, müsste es den Antrag der Niedersächsischen Landesregierung im Bundesrat und die heutige Fragestunde nicht geben. Mein Fazit: Unser BAföG benötigt dringend eine umfangreiche Reform. Dem stimmen wir zu. Kurzfristige Regelungen des Landes sind allerdings nicht zielführend. Es bedarf vielmehr eines sehr gut vorbereiteten Entwurfs für ein 30. Änderungsgesetz zum BAföG, das diesmal insbesondere die genannten Punkte des AfD-Antrags mit übernimmt. Nur so entsteht ein Gesetz, das Studenten tatsächlich Entlastung bringt. Ich möchte außerdem noch anmerken: Dass Frau Abgeordnete Hillberg Jobs wie Kellnern als „mistig" bezeichnet, sagt wirklich mehr über sie aus und über die Einstellung der ehemaligen Arbeiterpartei der SPD als über den eigentlichen Beruf. Vielen Dank.

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