Alexander Saade
Straftaten im digitalen Raum wirksam und nachhaltig bekämpfen - vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen endlich gesetzlich normieren
Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich musste gerade noch einmal in die Tagesordnung schauen. Es ging gerade um das NPOG, um das Helferregister, um Taser. Die Überschrift ist aber eine ganz andere. Die Überschrift lautet: Straftaten im digitalen Raum bekämpfen. Bis jetzt konnte ich das immer ganz gut ohne Taser. Aber gut, ich versuche mal zu dem eigentlichen Tagesordnungspunkt zu sprechen. Ich spreche nicht nur als Abgeordneter, sondern auch mit einer gewissen Erfahrung als Polizeibeamter. Deswegen halte ich das für ein wirklich wichtiges und notwendiges Thema. Ja, wir müssen dahin kommen, dass wir die IP-Daten besser speichern. Ich habe selber als Betrugssachbearbeiter gearbeitet und weiß, wie es ist, wenn vor einem ein Opfer sitzt zigtausend Euro Schaden, völlig verzweifelt und wenn es dann auch den Polizeibeamten bzw. die Polizeibeamtin fragt: Wie ist denn die Aussicht, dass man den Täter schnappt? Dann weiß man oft schon vorher: Es geht hier in den digitalen Raum, das wird schwierig. Man hat eine Idee, wo man ansetzen kann, man ermittelt auch, und am Ende der Ermittlungen stellt man dann fest: Die IP-Daten sind nicht vorhanden. Gerade im Bereich Betrug ist das heute der Alltag. Das findet nicht mehr auf der Straße statt, das findet nicht mehr in einer Gaststätte statt, sondern das alles findet im Internet statt, das findet an Bildschirmen statt. Dann entscheiden kleine technische Details darüber, ob aus einem Anfangsverdacht am Ende auch ein Verfahren wird. Die Kernfrage ist eben, ob man eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt einem bestimmten Anschluss zuordnen kann. Wenn das nicht gelingt, dann gibt es keinen Beschuldigten, dann gibt es keine Durchsuchung, dann gibt es auch keinen Täter. Im Bereich Betrug ist das für die Opfer natürlich schmerzhaft, aber dabei geht es „nur" um Geld. Es gibt andere Delikte wie sexualisierte Gewalt gegen Kinder der Kollege Bock hat das eben angerissen, die auf einem anderen ganz Blatt stehen. Da muss der Staat nachbessern, da dürfen wir nicht blind sein, und da müssen Ermittlungen funktionieren. Deswegen ist ein großer Teil Ihres Antrags, worum sich gerade auch die Bundesregierung kümmert, wichtig. Wir brauchen diese Werkzeuge, die wirken, und wir brauchen auch Leute, die diese Werkzeuge am Ende vernünftig akzeptieren. Ich unterstütze also den ersten Punkt Ihres Antrags ganz klar. Er hat ein klares Ziel, nämlich dass es zu einer bundeseinheitlichen, klaren und gerichtsfesten Regelung zur Speicherung von IP‑Daten kommt. Aber mal ganz ehrlich: Wir reden in Wirklichkeit über Straftaten. Es geht um Straftaten, wie es auch in der Überschrift heißt, um Bedrohung, Stalking, Cyberangriffe, Kindesmissbrauch. Dabei geht es immer um Straftaten. Dafür haben wir das Werkzeug, das wir brauchen, nämlich die Abfrage. Bisher scheitert es lediglich daran, dass diese Daten nicht so lange gespeichert werden: Jemand ist Opfer einer Straftat, erstattet Wochen später eine Anzeige und geht dann zur Polizei. In dem Moment, in dem die Betroffenen bei der Polizei sind, sind die Daten im Prinzip schon gelöscht. Das ist das Problem. Für das Abfragen dieser Daten selbst haben wir die rechtliche Grundlage. Deswegen wundern mich Ihre Punkte 2 und 3. Dabei gehen bei mir die Warnlampen an. Da müssen wir ganz dringend hinschauen, was wirklich fehlt und was eben nicht fehlt. Sie wollen das Ganze jetzt aus dem Bereich der Strafverfolgung herüberziehen in die Gefahrenabwehr. Sie wollen also etwas, was auf der Bundesebene geregelt werden soll, auf das Landesrecht herunterziehen. Da fehlt mir die Fantasie, welche Dinge wir wirklich brauchen; denn wir haben die notwendigen Werkzeuge. Wenn ich aus Gründen der Gefahrenabwehr den Standort von jemandem abfragen will, dann kann ich das machen. Aus Gefahrenabwehrgründen heißt: Das passiert jetzt gerade, und wenn es jetzt gerade passiert, sind diese Daten in der Regel nicht gelöscht, weil sie ja live sind. Was Sie in Ihrem Text sinngemäß schreiben, ist, dass wir eine gesetzliche Regelung zur IP-Adressenspeicherung bzw. zum Abruf auch in Niedersachsen brauchen - für die Gefahrenabwehrbehörde und für den Verfassungsschutz. Ich weiß, wir haben eine Regelung im NPOG. In dem Moment habe ich mich erschrocken: „Ach, verdammt, haben wir bei der Novellierung des NPOG etwas vergessen?" und habe noch einmal nachgeschlagen. Nein, im aktuellen NPOG gibt es diese rechtliche Regelung in § 33 c schon. Auch in dem Entwurf für das zukünftige NPOG findet sich das. Das heißt, wir können bereits jetzt und auch in Zukunft diese Abfragen machen. Damit fällt ein Kernargument von Ihnen eigentlich schon zusammen; denn diese Abrufregelung haben wir schon. In der Praxis fehlt, wie gesagt, nur die Speicherfrist. Die muss aber über den Bund geregelt werden und nicht über das Land. Was Sie in Wirklichkeit wollen, ist, glaube ich, etwas anderes. Ihnen geht es darum, Daten für ganz andere Zwecke abzugreifen, also weg von der Strafverfolgung hin zur Gefahrenabwehr. Die Gefahrenabwehr ist aber so breit gefächert, dass man sie gar nicht genau rechtlich eingrenzen kann. Ich halte das für einen ganz, ganz gefährlichen und kritischen Weg. Das Gleiche gilt auch für den Bereich des Verfassungsschutzes. Denn Sie wollen auch den Verfassungsschutz, glaube ich, wenn ich das richtig deute, mit anderen Rechten ausstatten. Auch jetzt haben wir schon die Möglichkeit, beim Verfassungsschutz auf diese Informationen zuzugreifen. Der große Unterschied ist: Aktuell kann das der Verfassungsschutz im Einzelfall machen, wenn das entsprechend normiert ist. Sie wollen aber die Daten quasi auf Vorrat sammeln, damit man auch zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht darauf zugreifen kann. Das ist sehr kritisch zu sehen. Denn das berührt nicht nur das Trennungsgebot des Staates, sondern das ist auch eine Frage des Vertrauens in den Rechtsstaat. Wie breit wollen wir eigentlich diese Instrumente ausrollen? Ich sage Ihnen gleich: Den Punkten 2 und 3 kann ich eigentlich überhaupt nicht zustimmen. Wenn, dann kann ich dem ersten Punkt zustimmen, dass wir das auf Bundesebene regeln, aber auch da nicht mit einem Blankoscheck, sondern dazu sage ich aus Erfahrung: Daten sammeln ja, aber mit einem Werkzeug, das für die Praxis passt, nicht mehr und nicht weniger. Das heißt, den Zugriff auf Daten so eng wie möglich fassen und nur die, die wir brauchen. Im Prinzip brauchen wir nur: Wer hat welches Gerät wann genutzt? Wir brauchen kein Profiling, wir brauchen keine Bewegungsprotokolle, kein gar nichts. Wir brauchen einen handlungsfähigen Staat, aber eben nur mit Instrumenten, die sich gegen die Täter richten, und kein generelles Datensammeln von allen. Das werden bestimmt spannende Beratungen im Ausschuss. Ich freue mich darauf. Schauen wir mal, dass wir dabei das Beste herausholen!
