Grant Hendrik Tonne
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes
Herr Präsident! Und Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir Ihnen heute die Novelle des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes vorlegen können und sie damit Eingang in die parlamentarischen Beratungen findet. Wir haben einen längeren Prozess einer wirklich intensiven Debatte mit vielen Stakeholdern hinter uns. Ich will gleich zu Beginn allen Beteiligten herzlich für die wirklich guten Gesprächen danken, in denen wir miteinander darum gerungen haben, den Reformbedarf im Tariftreue- und Vergabegesetz zu identifizieren, und die in die heutigen Vorschläge gemündet sind. Wir haben uns am Ende des Tages aus mehreren Gründen entschieden, Ihnen ein Paket auf den Tisch zu legen, das aus einer Novelle des Gesetzes und einer Novelle der Wertgrenzenverordnung besteht. Der erste Grund, warum wir das machen, ist: Wir setzen mit dieser Novelle eine wichtige Zielsetzung um, die wir uns zu Beginn der Wahlperiode vorgenommen haben und die lautet: Öffentliches Geld soll nur für gute und fair bezahlte Arbeit ausgegeben werden. - Das dokumentieren wir in diesem Gesetzentwurf. Wir machen das deshalb, weil wir der festen Überzeugung sind, dass wir als Staat Verantwortung tragen. Dieser Verantwortung werden wir hiermit auch gerecht, insbesondere auch vor dem Hintergrund der deutlich erhöhten Mittel, die wir investiv in den nächsten Jahren hier in Niedersachsen umsetzen werden. Dazu gehören zwingend auskömmliche und faire Löhne. Deswegen sieht der Gesetzentwurf vor, dass öffentliche Bau- und Dienstleistungsverträge ab 20 000 Euro Auftragswert an Unternehmen gehen, die sich bei der Angebotsabgabe verpflichten, ihre Beschäftigten tarifgerecht oder eben tariftreu zu bezahlen. „Tariftreue Bezahlung" bedeutet hier, dass Unternehmen während der Auftragsausführung ihren Beschäftigten Mindestentgelte gewähren müssen, die aufgrund von geltenden Tarifverträgen festgesetzt worden sind. Wir haben uns sehr intensiv mit der Frage der Umsetzung befasst und haben hierfür die denkbar einfachste und schlankste Lösung gefunden, nämlich dass diese Dokumentation durch ein simples Kreuz, das gesetzt werden muss, und eine Unterschrift erfolgt. Der Vorwurf, man schaffe damit einen Automatismus zum Bürokratieaufbau, kann angesichts der Umsetzung nicht ernsthaft aufrechterhalten werden. Ich will meinen Dank ausdrücklich auch an den DGB richten, mit dem wir gemeinsam ein solches Verfahren hier in Niedersachsen entwerfen konnten. Damit heben wir uns von all den anderen Bundesländern wie auch vom Bund deutlich ab - mit einer schlanken und einfachen, aber klaren und unmissverständlichen Lösung, dass öffentliche Gelder dorthin gehen, wo gute Arbeit auch gut bezahlt wird, meine Damen und Herren. Wir sind übrigens gemeinsam mit Arbeitsminister Andreas Philippi fest davon überzeugt, dass sich die Gesetzesänderungen, die wir hier vorlegen, auch positiv auf den Wirtschaftsstandort Niedersachsen auswirken werden. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund des Sondervermögens. Ich hatte es gerade erwähnt. Wir werden in den nächsten Jahren sehr viel Geld in öffentliche Infrastruktur investieren. Wir sorgen mit den neuen Regelungen dafür, dass die Menschen hier bei uns, die Brücken bauen, die Straßen bauen, die Schulen und Kitas bauen, wissen, dass sie dafür flächendeckend fair mit Löhnen aus Tarifverträgen bezahlt werden. Damit werden wir unserer Vorbildfunktion gerecht. Aber ich will auch ganz deutlich sagen: Mit dieser Maßnahme schützen und stärken wir auch die Zigtausenden anständigen Unternehmen hier in Niedersachsen, die genau das machen, und schützen sie vor Dumping aus anderen Bereichen. Deswegen ist es nicht nur ein Mehrwert für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch ein klares Signal an die Arbeitgeber, die Wirtschaft und die Unternehmen in diesem Land. Wir haben uns zweitens neben der Tariftreue das Gesetz auch darauf hin angeschaut, wo wir Bürokratie zurücknehmen und Auflagen streichen können. Hier gibt es mehrere Ansätze, mit denen wir genau dem gerecht werden; denn Vergaben sollen in diesem Land auch schneller umgesetzt werden. Wir verzichten zukünftig auf die bisher geltende Informations- und Wartepflicht vor der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen. Damit können wir die Vergaben um bis zu einem halben Monat beschleunigen, sodass sie umgesetzt werden können. Das heißt, dass nicht Zeit ins Land zieht, sondern die Auftragsvergabe und damit auch die Umsetzung eng ineinander übergehen. Darüber hinaus wird die Verantwortung der öffentlichen Auftraggeber in Bezug auf unangemessen niedrig erscheinende Angebotspreise bei Bauleistungen gestärkt. Wir werden die Aufgreifschwelle von 10 % auf 20 % anheben. Das erspart in ganz vielen Vergabeverfahren Überprüfungszeit, weil man dann gucken muss, warum da eine Differenz besteht. Mit der Tariftreue kann man auch dort einen größeren Schritt gehen und für mehr Spielraum und Flexibilisierung sorgen. Drittens. Wir haben uns als Leitmotiv gesetzt: Alles, was an anderer Stelle geprüft und überprüft wird, muss nicht mehr Gegenstand von Unterlagen sein, die man einem Vergabeverfahren beifügt. Das heißt zum Beispiel, dass ein Unternehmen, das den Zuschlag eines Bauauftrages erhalten soll, nicht mehr spezifisch nachweisen muss, dass es alle Sozialversicherungsbeiträge entrichtet hat. Darauf wird nicht verzichtet, sondern es wird an anderer Stelle kontrolliert. Daher müssen wir es an dieser Stelle nicht noch einmal kontrollieren. Damit erleichtern wir die Vergaben und beschleunigen sie auch. Dieser Gesetzentwurf geht mit einer weiteren Veränderung der Wertgrenzenverordnung einher. Sie wird beinhalten, dass wir die Direktaufträge auf 100 000 Euro hochsetzen. Vor einem Jahr hatten wir in Niedersachsen die geltende Rechtslage: 3 000 Euro. Dann haben wir sie im Laufe des letzten Jahres auf 20 000 Euro erhöht. Wir setzen sie jetzt noch einmal auf 100 000 Euro hoch, weil wir möchten, dass insbesondere auch in den Kommunen Gelder schneller und einfacher in Umsetzung kommen. Wir gehen bei der freihändigen Vergabe im Baubereich auf 1 Million Euro hoch. Bei den Dienstleistungsaufträgen gehen wir bis an den EU-Schwellenwert von 216 000 Euro heran; danach gilt EU-Vergaberecht. All dies machen wir, um auch den Kommunen das deutliche Signal zu geben, Vergaben zu vereinfachen und die Umsetzung von Vergaben zu beschleunigen. Ich will gerne aufgreifen, dass wir uns auch sehr intensiv mit der Frage auseinandergesetzt haben: Kann man nicht das Modell, das in NRW praktiziert wird, bei uns übernehmen, in dem es gar keine Wertgrenzen für die Kommunen mehr gibt? - Wir haben davon ganz bewusst Abstand genommen, weil wir sehen, dass die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit für die Kommunen auch weiterhin gelten. Vor diesem Hintergrund gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder setzt jede Kommune sich eigene Grenzen. Dann hätten wir eine Vielfalt, ein Wirrwarr. Das macht bei Vergaben nichts einfacher. Oder es gibt eine landesweite Empfehlung, einen landesweiten Rahmen. Wenn es den gibt, dann können wir auch eine Wertgrenzenverordnung machen, so wie wir es hier in Niedersachsen tun. Deswegen haben wir uns für den Schritt entschieden, deutlich mehr Flexibilität zu schaffen, aber trotzdem einen Rahmen zu setzen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit gehen aus diesem Gesetzentwurf mit der Wertgrenzenverordnung vier Punkte sehr deutlich hervor: Erstens ein klares Signal an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land: Niedersachsen ist ein Land der guten Arbeit. Zweitens Vereinfachungen für Unternehmen, indem wir Vorgaben schlicht und ergreifend streichen. Drittens mehr Freiheiten und mehr Beschleunigung, insbesondere für kommunale Vergaben, und auch mehr Spielraum dabei. Und viertens: Die neuen Grenzwerte sollen auch ein klares Signal an kleine und mittlere Unternehmen sein. Die Aufträge sollen nämlich auch an sie gehen. Sie stärken die niedersächsische Wirtschaft. Deswegen spielen Teillose auch weiterhin eine wichtige Rolle in diesem System. Meine Damen und Herren, die Vergaben werden damit in Niedersachsen schneller, einfacher, praktischer und fairer. Ich freue mich auf die Beratung. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Tonne. - Als Nächstes hat das Wort:
