Delia Klages
Zeitnahe Evaluation des Hebammenhilfevertrages und Einbringung der Ergebnisse auf Bundesebene
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem 1. November 2025 gilt bundesweit der neue Hebammenhilfevertrag nach § 134 a SGB V. Er verändert die Vergütungs- und Abrechnungssystematik grundlegend. Er wirkt nicht abstrakt in Berlin. Er wirkt konkret in den Kreißsälen unseres Landes. Und er ist nicht aus Einigkeit entstanden. Am 2. April wurde er per Schiedsspruch festgesetzt nach gescheiterten Verhandlungen - ohne Konsens, ohne Überzeugung, dafür aber als gutes Beispiel für Durchsetzung. Im Frühjahr erfolgten Proteste; im Juni befasste sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit der massiven Kritik. Im November trat der Vertrag trotzdem in Kraft. Im Dezember blieb ein gerichtlicher Eilantrag erfolglos. Das ist also die Chronologie des Hebammenhilfevertrages. Und Niedersachsen? Bis heute keine landesspezifische Evaluation eingeleitet! Man könnte auch an anderen Stellen den Eindruck gewinnen, dass es diese Landesregierung nicht so sehr mit Fakten und Daten hat. Für meinen Geschmack antwortet sie viel zu oft: Dazu hat die Landesregierung keine Informationen. Oder: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Wir reden beim Hebammenhilfevertrag nicht über ein technisches Detail im Sozialrecht. Wir reden über die wirtschaftliche Grundlage freiberuflicher Hebammen. Wir reden über Beleghebammen, die in Niedersachsen eine tragende Säule der stationären Geburtshilfe sind, insbesondere außerhalb von Ballungsräumen. Wenn sich hier die Vergütungssystematik ändert, bleibt das nicht folgenlos. Vergütung beeinflusst Wirtschaftlichkeit. Wirtschaftlichkeit beeinflusst Verfügbarkeit. Verfügbarkeit beeinflusst Versorgungssicherheit. Diese realen Zusammenhänge sind doch eigentlich leicht zu verstehen. Was erleben wir derzeit? Unsicherheit bei den freiberuflichen Hebammen, Unsicherheit bei den Krankenhausträgern, unterschiedliche Einschätzungen über Einkommenseffekte. Und gleichzeitig immer wieder die politische Aussage: „Die flächendeckende Versorgung ist nicht gefährdet." Da wüsste ich gerne, auf welche Datengrundlage sich diese Aussage stützt. Belastbare landesspezifische Zahlen zu den konkreten Auswirkungen des Hebammenhilfevertrags auf die niedersächsische Versorgungsstruktur liegen bislang nicht vor. Kein strukturierter Vergleich zur Situation vor Inkrafttreten, keine transparente Analyse möglicher Fehlanreize, keine systematische Erhebung wirtschaftlicher Effekte auf Beleghebammen. Auf welche Daten stützt sich also die Aussage, die der Minister schon mehr als einmal getätigt hat? Stattdessen wird beobachtet, abgewartet, verwiesen auf andere Zuständigkeiten. Das ist kein aktives Regieren. Wir dürfen die Lage aber auch nicht isoliert betrachten, denn mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz stehen unsere Kliniken ohnehin vor strukturellen Veränderungen. Leistungsgruppen, Vorhaltefinanzierung, neue Planungsvorgaben - all das beeinflusst Standorte. Wenn in dieser Phase zusätzliche wirtschaftliche Verschiebungen im Bereich der Hebammenvergütung wirken, dann kann das kumulieren. Wer diese Wechselwirkung nicht prüft, nimmt strukturelle Risiken in Kauf. Ein Flächenland wie Niedersachsen kann sich das nicht leisten. Unser Antrag wurde deshalb notwendig. Spätestens drei Monate nach Annahme soll eine landesweite Evaluation eingeleitet werden, also am besten gestern. Untersucht werden sollen die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der stationären Geburtshilfe außerhalb der Ballungsräume, die wirtschaftliche Situation freiberuflicher Hebammen, insbesondere der Beleghebammen, Veränderungen bestehender Versorgungs- und Organisationsstrukturen, mögliche Fehlanreize der neuen Vergütungssystematik sowie ein Vergleich mit der Situation vor Inkrafttreten des Vertrags. Wir verlangen zudem einen Zwischenbericht nach sechs Monaten und einen Abschlussbericht nach zwölf Monaten. Das wäre parlamentarische Kontrolle. Und es geht weiter: Auf Grundlage dieser Ergebnisse soll Niedersachsen die Evaluation in die Fachministerkonferenz einbringen und eine Befassung des Bundesrates herbeiführen mit dem Ziel, erforderliche Anpassungen oder Nachverhandlungen anzustoßen. Denn eines ist klar: Wir können den Vertrag hier nicht ändern, aber wir können Fakten liefern, um ihn auf Bundesebene zu korrigieren. Völlig ohne eigene Daten wäre ja unser Gesundheitsminister, der aktuell den Vorsitz hat, kein Gestalter. Er würde zum Zuschauer. Und Niedersachsen darf bei der Sicherstellung der Geburtshilfe kein Zuschauer sein. Meine Damen und Herren, Geburtshilfe ist elementare Daseinsvorsorge, und sie ist personalintensiv. Sie ist strukturell eng an die Krankenhausplanung gebunden. Wenn wirtschaftliche Grundlagen verändert werden, muss ein Land prüfen, ob seine Strukturen stabil bleiben. Das ist keine politische Option, das ist staatliche Pflicht. Wer Reformen durchsetzt, ohne regionale Folgen systematisch zu prüfen, übernimmt keine Verantwortung. Er verlagert das Risiko in die Praxis. Wir fordern Sie auf, dass Sie das Richtige tun. Wir fordern Professionalität, Daten statt Beschwichtigungen, Analysen statt Annahmen, Transparenz statt politischer Hoffnung. Wir hoffen, dass es gute Beratungen im Ausschuss gibt, dass Sie sich diesen Forderungen, die wir in unserem Antrag gestellt haben, wirklich mal ohne parteipolitische Scheuklappen stellen, damit wir die Situation hier zu einem Guten führen können. Vielen Dank.
