Anna Bauseneick
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe haben wir gemeinsam 2025 auf den Weg gebracht, und das setzen wir gerne gemeinsam um. Doch, da ist noch was. Morgens steht eine Kita-Leitung an der Tür: Wer ist heute da? Und wenn zu viele Namen fehlen, fällt die Entscheidung oftmals organisatorisch: Randzeit kürzen, Gruppen zusammenlegen, Notbetreuung. Das ist Alltag. Genau dort zeigt sich, worum es heute geht. Das NKiTaG entscheidet ganz praktisch über den Alltag. „Wir werden uns 2026, wenn wir eine grundständige Novelle für diese Legislaturperiode andenken, auch anschauen, wie man hier aufräumen kann, wie man das Gesetz wieder klarer strukturieren kann und wie man vielleicht auch Fehlentwicklungen in der Struktur korrigieren kann. Das ist eine Selbstverständlichkeit." Das sind Worte der Ministerin, die man damals oft als Vision für 2026 verstanden hatte - und nicht als einen Wenn-dann-Satz, der nicht eintritt. Es ist keine Novellierung, es ist eine Verlängerung befristeter Ausnahmen bis 2028 weil man inhaltlich nicht weitergekommen ist plus die Regelung zur zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe. Rot-Grün hat die Änderungen im Jahr 2024 als befristeten Weg verkauft, auch heute wieder. Ministerin Hamburg sprach damals von so viel Qualität wie möglich und so viel Flexibilität wie nötig. Aus den Reihen der regierungstragenden Fraktionen hieß es sogar, das sei nur ein erster Schritt. 2026 solle dann die umfangreiche Revision des Gesetzes folgen mit mehr und intensiveren Änderungen. Die Überprüfung ist im NKiTaG selbst ausdrücklich in § 41 vorgesehen: bis zum 31. Juli 2026. Und genau jetzt haben wir 2026 und nicht 2027 - es ist 2026! Doch was liegt heute vor? Eine neue Frist bis zum 31. Juli 2028! Deshalb frage ich Sie, Ministerin Hamburg und die regierungstragenden Fraktionen von Rot-Grün: Was kommt denn noch bis Juli, oder war es das jetzt? Die Lage in der Praxis ist doch längst deutlich: Die Diakonie in Niedersachsen hat im November 2025 Zahlen vorgelegt, die man nicht wegmoderieren kann. Trotz besserer Stellenbesetzungen mussten 77 % der Kitas 2025 Gruppenschließungen vornehmen, 79 % verringerten Randzeiten, 75 % kürzten Kernbetreuungszeiten. Das heißt doch übersetzt: Selbst dort, wo die Personalsituation auf dem Papier etwas besser aussieht, bleibt der Alltag oft unzuverlässig. Doch was steht auf dem Papier, und wie sieht es in der Realität aus? Wir haben als CDU nachgefragt, wie oft § 11 Abs. 6 NKiTaG genutzt wird. Die Antwort der Landesregierung ist eindeutig: Das wird nicht erfasst. Meine Damen und Herren, wenn man nicht einmal weiß, wie groß das Problem im Alltag ist, dann ist eine pauschale Verlängerung bis 2028 keine verantwortungsvolle Steuerung. Hier hätte man konkreter werden müssen. Und wie pauschal hier gedacht wird, zeigt auch die Begründung Ihres Gesetzentwurfs zur dritten Kraft in Krippengruppen. Hier heißt es sinngemäß auf Seite 4: Wo bisher keine dritte Kraft gefunden wurde, werde voraussichtlich auch bis 2026 keine auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein. Das ist keine Reformidee, das ist die Kapitulation vor dem Fachkräftemangel! Die CDU fordert seit langem eine echte, vergütete, dualisierte Erzieherausbildung ab dem ersten Monat. Genau das haben wir im Plenum wiederholt deutlich gemacht - 2024 und noch einmal im Dezember 2025. Wenn andere Bundesländer zeigen, das funktioniert, dann darf Niedersachsen nicht weiter hinterherlaufen. Ich will noch mal an die Worte von Frau La nge aus dem Jahr 2024 bezüglich § 30 NKiTaG erinnern: „Trotzdem spreche ich mich für die Prüfung einer Ausweitung des § 30 im Rahmen der Kita-Gesetz-Novelle im Jahr 2026 aus." Auch das wurde nicht aufgegriffen. Wenn wir nicht nur Fristen verlängern wollen - zukünftig müssen wir auch strukturell und inhaltlich etwas ändern. Ich will auch noch ein Thema nennen und deutlich machen: Gute Sprachbildung braucht qualifizierte Fachkräfte, Zeit, Beziehung und verlässliche Strukturen. Gleichzeitig hören wir von Ministerpräsident Olaf Lies inzwischen öffentliche Überlegungen zu pragmatischen Lösungen. Was heißt das konkret? Wir brauchen verbindliche Sprachstandsfeststellungen, und das bereits vor der Schuleingangsuntersuchung, damit die Kinder die Unterstützung bekommen, die sie benötigen, um gut in die Schule zu starten. Unser Antrag dazu liegt Ihnen vor. Entwickeln Sie eine Vision für die frühkindliche Bildung, die diese als festen und wesentlichen Bestandteil der Bildung sieht und den Kleinsten unserer Gesellschaft einen guten Start ermöglicht! Dieser Entwurf von Rot-Grün tut das nicht. Er verwaltet den Mangel ohne neue Ideen und eine klare Vision für die frühkindliche Bildung. Das ist für uns zu wenig. Wir wollen echte Planbarkeit, echte Verlässlichkeit und echte Chancen. Ich will mit dem enden, was Herr Mennen 2024 im Plenum betont hat: „Wir haben hier ein sehr komplexes Gesetz, das wir 2026 auch entkomplexisieren wollen. Genau das haben wir auch tatsächlich vor." Als CDU sagen wir: Machen! Denn eine bessere frühkindliche Bildung ist machbar. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Die nächste Wortmeldung kommt
