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Nadja Weippert

GRÜNE 03.03.2026 5:42 min Tagungsabschnitte 19/32

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim: Das sind die fünf Wahlprinzipien, die sowohl im Grundgesetz als auch in unserer Niedersächsischen Verfassung verankert sind. Um diesen Prinzipien gerecht zu werden, steht heute ein zentrales Thema weit oben auf unserer Tagesordnung: die Reform des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes. Das ist ein Thema, das nicht nur juristische Präzision erfordert, sondern vor allem eines: Gerechtigkeit - Gerechtigkeit, die sicherstellt, dass jede Stimme gleich viel wert ist, egal, ob sie in der Stadt oder auf dem Land, im Osten oder im Westen Niedersachsens abgegeben wurde. Bekanntlich wurde diese Reform durch ein Urteil des Staatsgerichtshofs von Dezember 2024 notwendig. Seitdem ist klar: Die bisherigen Abweichungen bei Landtagswahlen von bis zu 25% bei der Zahl der Wahlberechtigten je Wahlkreis sind nicht hinnehmbar. Künftig gilt eine Obergrenze von 15 %, von der nur in sehr wenigen, gut begründeten Ausnahmen abgewichen werden darf. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Wahlgleichheit zu stärken - ein Grundprinzip unserer Demokratie. Doch gehen wir einmal in der Historie ein bisschen zurück. Die letzte große Wahlkreisreform wir haben es eben schon gehört gab es im Jahr 2003. Dieser war eine jahrelange Diskussion inklusive Enquetekommission vorausgegangen. Am Ende wurde die recht willkürliche Zahl von 87 Wahlkreisen festgelegt. So viel Zeit wie damals blieb uns als regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen nach dem Urteil im Dezember 2024 nicht, liebe KollegInnen. Wir waren gefordert, verantwortungsvoll, zügig und präzise zu handeln. Das haben wir getan. Uns war unter anderem wichtig, in die einzelnen Regionen mit ihren Besonderheiten und gewachsenen Strukturen reinzuhören, um diese nach Möglichkeit in unserem Gesetzentwurf berücksichtigen zu können. In vielen, wenn auch nicht in allen Fällen ist uns das gelungen. Und wenn hier heute von der Union etwas anderes behauptet wird: Auch mit Ihnen wurde geredet. Die einzelnen Reaktionen Ihrer Abgeordneten, die übrigens auch in der regionalen Presse zum Teil mit wörtlichen Zitaten untermauert wurden, fielen von „Ist mir egal", über „Das passt schon" bis hin zu überschwänglicher Dankbarkeit aus. Tatsächlich stehen also nur die wenigsten Abgeordneten der Unionsfraktion diesem rot-grünen Vorschlag kritisch gegenüber. Umso erstaunlicher ist, dass Sie den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen wollen; im Innenausschuss haben Sie sich noch enthalten. Daher müssen Sie sich heute auch die Frage gefallen lassen, wo denn Ihr Vorschlag für eine rechtssichere Wahlkreisreform ist. Auch Sie hatten über ein Jahr Zeit, einen eigenen Vorschlag zu entwickeln und vorzulegen. Aber anscheinend beschäftigen Sie sich lieber mit dem Zünden von Nebelkerzen, die einzig und allein Ihrer Profilierung dienen etwa einem neuen, für die SteuerzahlerInnen teuren Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, anstatt sich der Verantwortung für die Menschen in unserem Land zu stellen. Ich kann nur sagen: Wie gut, dass Sie nicht regieren, liebe CDU! Fakt ist: Wir von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben als einzige Fraktionen einen eigenen Vorschlag vorgelegt, der nicht nur das Urteil umsetzt, sondern auch die vom Landesamt für Statistik prognostizierten Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung für das Jahr 2027 berücksichtigt. Frau Kollegin Weippert, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Reinken. Möchten Sie dem entsprechen? Nein. Dann fahren Sie bitte fort. Während der Westen Niedersachsens wächst, schrumpft der Osten. Diese Dynamik muss sich auch in der Wahlkreiseinteilung widerspiegeln. Aber was ändern wir konkret? Erstens. Die Anzahl der Wahlkreise steigt von 87 auf 90. Dadurch lassen sich die Wahlberechtigten gleichmäßiger auf Wahlkreise verteilen. Bei dieser Verteilung müssen zahlreiche regionale, kulturelle, wirtschaftliche Gegebenheiten sowie geografische, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge im Sinne der Gerechtigkeit berücksichtigt werden. Zweitens. Bei der Neugliederung der Wahlkreise wollen wir die gewachsenen landsmannschaftlichen Strukturen erhalten, statt künstliche Grenzen zu ziehen. Ob im Emsland, der Grafschaft Bentheim oder in Lüneburg: Die neue Wahlkreiseinteilung spiegelt die realen Lebenswelten der Menschen wider. Drittens. Wir führen ein faires Auszählverfahren für mehr Gerechtigkeit ein. Mit dem Wechsel von der Sitzverteilung nach d'Hondt zu dem Saint-Laguë/Schepers-Verfahren werden kleinere Parteien bei der Zuteilung nicht länger benachteiligt. Stattdessen wird dafür gesorgt, dass die Erfolgswertgleichheit der Stimmen gewahrt bleibt, also jede Stimme gleich viel zählt, liebe KollegInnen. Frau Kollegin Weippert, es gibt einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage: jetzt der Kollegin Bauseneick. Möchte Sie dem entsprechen? Nein, ich möchte zu Ende ausführen. Dann fahren Sie bitte fort. Diese Reform ist daher weit mehr als eine rein technische und verfassungsrechtlich erforderliche Anpassung. Sie ist ein Signal für eine moderne, gerechte Demokratie - eine Demokratie, in der jede Stimme gleich viel zählt, unabhängig davon, wo sie abgegeben wird, eine Demokratie, die die Vielfalt unseres Landes abbildet und die Zusammenhänge zwischen Regionen stärkt. An dieser Stelle möchte ich auch herzlich dem Landeswahlleiter und seinem Team sowie dem Landesamt für Statistik und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags für die wertvolle Beratung und Unterstützung danken. Liebe KollegInnen, ich bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Weippert. - Als Nächstes hat

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