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Christian Calderone

CDU 03.03.2026 7:16 min Tagungsabschnitte 19/32

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Europabezugs und zur Stärkung des Schutzes vor Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens in der Niedersächsischen Verfassung

Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können in diesem Jahr hier in Niedersachsen zwei konstitutionelle Jubiläen feiern: Unser Bundesland Niedersachsen gegründet 1946 besteht 2026 seit 80 Jahren, und seit 75 Jahren hat Niedersachsen eine Verfassung: zunächst die vorläufige Verfassung vom 1. Mai 1951 und seit 1993 eine hoffentlich dauerhafte. Eine Verfassung besticht eben durch ihre Dauerhaftigkeit und ihre Zeitlosigkeit. Deswegen ist die CDU grundsätzlich gegen inflationäre Änderungen der Verfassung. Bei der Unterstützung jüdischen Lebens und dem Schutz jüdischen Lebens machen wir eine bewusste und aus unserer Sicht begründete Ausnahme, meine Damen und Herren. Denn jüdisches Leben gehört zu Deutschland. Es hat seit 1 700 Jahren eine Geschichte in Deutschland. Auch in Niedersachsen finden sich abseits der ersten süddeutschen Synagogen Spuren jüdischer Präsenz bereits seit dem ausgehenden Mittelalter. Jüdisches Leben und Judentum gehören zu Deutschland und zu Niedersachsen und dies eben nicht nur, weil jüdisches Denken und jüdische Kultur integraler Bestandteil der deutschen Geschichte sind und maßgeblich zur Prägung von Kultur, Wissenschaft, Philosophie und Gesellschaft in Deutschland beigetragen haben. Sie bilden in Verbindung mit der christlichen Tradition eine wichtige Grundlage der deutschen Identität. Jüdische Denker, Philosophen, Wissenschaftler und Künstler haben das deutsche Geistesleben entscheidend mitgestaltet. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, unterscheidet die jüdische Tradition von allen zugewanderten Religionen der letzten Jahrzehnte. Diese sind eben nicht konstitutiv für unser Staatswesen und für unser Denken, aber dennoch geschützt. Es geht auch nicht in erster Linie um den Schutz; denn geschützt sind im Grundgesetz und in der Niedersächsischen Verfassung alle Religionen. Beide Verfassungen schützen die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und das Recht, sich zu einer Religion oder Weltanschauung zu bekennen. Aber darum geht es bei dieser Verfassungsänderung gar nicht. Die Religions- und Glaubensfreiheit ist richtigerweise geschützt und macht die Bundesrepublik zu einem der religiös liberalsten Staaten der Welt. Und alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden gleichbehandelt. Auch dies ist Ausfluss unseres Verfassungsrechts. Wenn insbesondere aber Vertreter der Grünen in aus meiner Sicht kleinkarierter Weise bis zuletzt im Ausschuss fragen, wo bei dieser Verfassungsänderung die anderen Religionen bleiben und was mit dem Islam ist, dann verkennen sie den tieferen Grund für diese Änderung. Es geht nämlich nicht darum, eine Religion hervorzuheben oder Religionen ungleich zu behandeln, sondern es geht darum, eine Denkweise und eine Kultur, die wesentliche Grundlagen unseres Staates sind, die konstitutiv für unser Gemeinwesen sind, in die Zukunft zu führen und dies als staatliche Aufgabe zu begreifen. Das ist zwingend, wenn wir unsere Wurzeln nicht verlieren wollen. Und es geht auch nicht darum, diese Verfassungsänderung deswegen vorzunehmen, weil die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger immer wieder in der deutschen Geschichte zu Opfern wurden, bis hin zu einem der großen Menschheitsverbrechen: der Shoah. Es geht darum, diese Verfassungsänderung vorzunehmen, weil das Judentum eine Säule unseres Staates ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist auch aus einem zweiten Grund zwingend: Zur Wahrheit gehört auch, dass jüdisches Leben in Niedersachsen nach dem Ende des Holocaust noch nie so bedroht war wie aktuell. Antisemitische Beleidigungen gegenüber Juden gehören für diese Bevölkerungsgruppe zum Alltag. Fragen Sie sich mal, ob Sie bereit sind, mit einer Kippa ohne Polizeischutz durch Hannover zu gehen! Ich bin es nicht. Wenn jüdische Dozenten nicht mehr an niedersächsischen Hochschulen lehren können und die Hochschulleitung auch nicht hinreichend eingreift, dann haben wir ein Problem in Niedersachsen. Wenn der arabische und linke Mob von Intifada Hannover unter dem Deckmantel der Freiheit für Palästina auf unseren Straßen antisemitische Propaganda verbreitet, dann haben wir ein Problem in Niedersachsen. Wenn jüdische und nicht jüdische Gegendemonstranten kritisieren, nicht hinreichend geschützt zu sein, dann haben wir ein Problem in Niedersachsen. Und wenn wir Jahr um Jahr die Sicherheitstechnik an Synagogen und jüdischen Einrichtungen verstärken müssen, dann haben wir ein Problem in Niedersachsen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Angriffe gegen jüdisches Leben verhindern wir nicht durch eine Verfassungsänderung, auch wenn wir nicht die Ersten sind, die den Schutz jüdischen Lebens oder zumindest den Kampf gegen Antisemitismus als Staatsziel in die Verfassung aufnehmen. Auch Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg und das Saarland haben das in den vergangenen Jahren gemacht. Die Angriffe gegen jüdisches Leben verhindern wir nicht durch eine Änderung der Verfassung und durch Reden hier im Landtag. Aber wir sagen allen Antisemiten, allen, die gegen Juden demonstrieren, allen, die in der antisemitischen Masse von Intifada Hannover untertauchen, allen, die auf der Straße Juden angreifen und bespucken, allen, die verursachen, dass jüdische Einrichtungen in dieser Weise in Niedersachsen geschützt werden müssen, dass sie den Staat als Gegner haben, dass sie uns als Gegner haben, dass sie sich außerhalb unseres Wertekanons bewegen. Jüdisches Leben wird in Niedersachsen eine Zukunft haben - das ist die Zusage, die von diesem Staatsziel ausgeht. Und wir alle können uns fragen, wer und was dieser Zusage entgegensteht. Meine Damen und Herren, die zweite Verfassungsänderung befasst sich mit der Ergänzung des Europabezugs in der Niedersächsischen Verfassung. Sie ist unschädlich und in Teilen auch richtig - aber in Teilen auch unnötig, denn wir haben bereits einen europäischen Verfassungsbezug in der Niedersächsischen Verfassung. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat dazu Kollege Schröder hat auf die „Vorlesung" hingewiesen recht ausführlich Stellung genommen. Ich darf zitieren: „Schließlich dürfte die praktische Bedeutung der vorgesehenen neuen Verfassungsbestimmung eher gering sein. ... Insbesondere wird aber sowohl die Mitgliedschaft der Länder in der Europäischen Union als auch in anderen internationalen Institutionen allein über den Bund vermittelt und liegen die insoweit maßgeblichen Kompetenzen nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes auch grundsätzlich allein beim Bund." Trotzdem ist diese Selbstvergewisserung und die etwas konkretere Fassung dieses Europabezuges in der Niedersächsischen Verfassung unschädlich. Deswegen machen wir das mit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie bereits im Rechtsausschuss wird die CDU den Änderungen der Niedersächsischen Verfassung natürlich zustimmen - im ersten Fall aus Überzeugung, im zweiten Fall unter Zurückstellung einiger Bedenken. Unter dem Strich ist das ein guter Tag für Niedersachsen, ein guter Tag für die Freiheit, ein guter Tag zur eigenen Selbstbestimmung unseres Landes und dieses Landtages. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Calderone. - Als Nächstes hat

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