Dr. h. c. Björn Thümler
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes, die wir heute hier beraten, steht in einem größeren verfassungs- und finanzpolitischen Zusammenhang. Es geht nicht allein um eine Einmalzahlung, sondern um die strukturelle Ausgestaltung einer amtsangemessenen, rechtlich belastbaren und dauerhaft tragfähigen Alimentation der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfänger. Vor dem Hintergrund der jüngeren und der angekündigten weiteren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gewinnt diese Frage zusätzlich eine sehr hohe Bedeutung. Die Ausgangslage ist von dem Versuch der Landesregierung geprägt, bestehende Defizite kurzfristig zu beheben. Die vorgesehene gestaffelte Sonderzahlung soll insbesondere zur Sicherung des Mindestabstands zwischen den unteren Lohn- und Gehaltsgruppen und dem Grundsicherungsniveau beitragen. Die zugrunde liegenden Berechnungen orientieren sich an den Maßstäben der Rechtsprechung und am Medianäquivalenzeinkommen. Das ist in sich nachvollziehbar und methodisch-systematisch hergeleitet. Gleichzeitig hat aber die Anhörung im Ausschuss deutlich gemacht, dass diese Konstruktion rechtlich und strukturell nicht frei von Zweifeln ist. Der Niedersächsische Beamtenbund hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sonderzahlungen keine nachhaltige Lösung darstellen. Sie entfalten keine strukturelle Wirkung, sie wirken nicht auf die Versorgung und sind aus seiner Sicht nicht geeignet, die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation dauerhaft sicherzustellen. In ähnlicher Weise hat der Niedersächsische Richterbund auf eine zentrale Differenz hingewiesen: Die Maßnahme der Landesregierung adressiert im Kern die verfassungsrechtliche Untergrenze, nicht jedoch eine angemessene und dauerhaft tragfähige Besoldung. Zudem besteht die Gefahr, dass wiederholte Sonderzahlungen die Systematik der Besoldungstabellen schwächen und die gebotenen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen unter Druck geraten. Ein wesentlicher weiterer Punkt betrifft die fehlende Einbindung in die Versorgungsstruktur. Sonderzahlungen sind eben nicht ruhegehaltsfähig. Damit wird das Alimentationsprinzip, das die Einheit von Besoldung und Versorgung verlangt, nur eingeschränkt abgebildet. Auch dieser Einwand ist nicht lediglich technischer Natur, sondern von grundsätzlicher Bedeutung - und damit Ihre Dauerbaustelle, meine Damen und Herren. Kurzfristig schafft das Gesetz eine Entlastung für viele Beamtinnen und Beamte. Es reagiert auf aktuelle Belastungen. Das ist nachvollziehbar und im Ergebnis auch verantwortbar. Die Schwächen liegen jedoch in der fehlenden strukturellen Nachhaltigkeit. Wiederholte Einzelmaßnahmen ersetzen keine konsistente Fortentwicklung der Besoldung. Sie schaffen keine dauerhafte Planungssicherheit und werfen zugleich rechtssystematische Fragen auf. Aus Sicht verantwortungsvoller Landespolitik ist daher eine klare Trennung erforderlich. Kurzfristige Maßnahmen können sinnvoll sein, ersetzen aber keine strukturelle Reform. Parlamentarische Verantwortung also unsere Verantwortung bedeutet, eine Besoldungsordnung zu schaffen, die dauerhaft tragfähig, rechtlich belastbar und systematisch konsistent ist. Daher mein Appell, meine Damen und Herren: Der Landtag braucht endlich wieder einen Unterausschuss, der sich mit den dienstrechtlichen Fragen und der Besoldung der Beamtinnen und Beamten beschäftigt. Dieses Thema ist zu wichtig, um es irgendwie nebenbei im Ausschuss für Haushalt und Finanzen oder im Innenausschuss zu behandeln. Daher brauchen wir diesen Ausschuss. Andere Länder machen das vor. Die haben diese Probleme in der Tabelle nicht, weil sie auf das Abstandsgebot achten. Deswegen ist das sehr wichtig. Wir haben uns im Ausschuss enthalten, weil das, was dargestellt worden ist, keine überzeugende Antwort ist und im Lichte der aktuellen Rechtsprechung weiterer Klärungsbedarf besteht. Gleichwohl erkennen wir an, dass die vorliegende Regelung kurzfristig Wirkung entfaltet und bestehende Defizite zumindest teilweise abmildert. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank, Herr Kollege Thümler. -
