Jan Henner Putzier
Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts über den Bildungsurlaub
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gute Politik zeigt sich nicht im lauten Schlagwort, sondern in der klugen Weiterentwicklung dessen, was sich bewährt hat. Und genau diesen Anspruch lösen wir heute ein: Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts über den Bildungsurlaub entwickeln wir ein starkes Instrument der Erwachsenenbildung weiter - zielorientiert und zeitgemäß. Bevor ich tiefer einsteige, möchte ich ausdrücklich dem zuständigen Minister für Wissenschaft und Kultur und seinem Haus danken. Dieser Gesetzentwurf ist das Ergebnis intensiver fachlicher Arbeit, breiter Verbandsbeteiligung und sorgfältiger Abwägung. Herzlichen Dank für diese solide und vorausschauende Vorlage, sehr geehrter Herr Minister Mohrs! Sie unterstreichen damit deutlich unseren Anspruch ich nehme das zumindest für den demokratischen Teil dieses Hauses in Anspruch; das Thema ist uns allen wichtig: Bildungspolitik in allen ihren Facetten, von der Kita bis zur Erwachsenenbildung, ist eine der wichtigsten Investitionen für die Zukunft unseres Landes. Sehr geehrte Damen und Herren, seit etwas mehr als 50 Jahren gibt es in Niedersachsen den Bildungsurlaub; wir haben das hier im letzten Jahr ausführlich gefeiert und diskutiert. Er war 1975 ein deutlicher Fortschritt, ein Bekenntnis zum lebenslangen Lernen. Lebenslanges Lernen ist damals wie heute Voraussetzung für Teilhabe, für Aufstieg, für Selbstbestimmung. Doch die Welt ist im Wandel: Arbeitsprozesse sind digitaler geworden, Lernformate vielfältiger, Lebensläufe individueller. Genau deshalb modernisieren wir das niedersächsische Bildungszeitrecht. Was damals ein mutiger Schritt in die Zukunft war, wollen wir an aktuelle Gegebenheiten anpassen und dabei Sinn und Zweck des Gesetzes erhalten. Wir modernisieren das Gesetz grundlegend. Künftig wird es einen neuen Namen tragen: Niedersächsisches Bildungszeitgesetz. Das Kürzel erspare ich Ihnen hier. Wir verabschieden uns bewusst vom Begriff „Urlaub". Denn es geht nicht um Freizeit, es geht um Weiterbildung, Qualifikation, Demokratiebildung, es geht um Zeit für Bildung. Und genau das bringt der neue Titel zum Ausdruck. Bildungszeit ist keine Auszeit vom Beruf, sie ist eine Investition in Kompetenz, eine Investition in die Zukunft. Der Anspruch bleibt im Kern erhalten: fünf Arbeitstage pro Jahr bei voller Entgeltfortzahlung. Und wir stellen klar: Niemand darf wegen der Inanspruchnahme benachteiligt werden. Wir schaffen neue Möglichkeiten: Erstens: mehr Flexibilität. Bildungszeit kann künftig aufgeteilt werden, und sie kann angespart werden - bis zu 20 Tage am Stück. Das ist ein echter Fortschritt für Menschen mit herausfordernden Lebensrealitäten, für Teilzeitbeschäftigte, für Alleinerziehende, für Beschäftigte mit Pflegeverantwortung. Wir passen das Gesetz an das Leben an, wir machen das Instrument alltagstauglicher, und wir wollen damit auch die Beteiligung erhöhen. Denn bislang und auch hier habe ich die demokratischen Fraktionen dieses Hauses so verstanden, dass wir in eine Richtung marschieren liegt sie nur bei 1,5 % der Anspruchsberechtigten. Das wollen wir erhöhen, hierin liegt Potenzial, das wir heben wollen. Zweitens: Wir schaffen mehr Gerechtigkeit. Künftig gelten die Regelungen auch für Beamtinnen und Beamte sowie für Richterinnen und Richter. Das ist ein echter Meilenstein, sehr geehrte Damen und Herren. Bildung darf nicht vom Status abhängen. Wer im öffentlichen Dienst Verantwortung trägt, wird genauso Zugang zu Bildungszeit haben wie Tarifbeschäftigte. Das ist eine Frage der Gleichbehandlung und ein klares Signal für die Wertschätzung lebenslangen Lernens. Gleiches Recht auf Bildung für alle, egal ob Beamter oder Tarifbeschäftigter - das werden wir umsetzen. Dabei gibt es organisatorische und finanzielle Fragen, auch aus dem kommunalen Bereich, und diese Diskussion führen wir auch. Aber wir sind überzeugt: Der gesamtgesellschaftliche Nutzen überwiegt. Bildung ist eine Chance für alle, und so müssen wir sie auch betrachten. Drittens: Wir modernisieren das Bildungszeitgesetz durchgängig. Digitale und hybride Formate werden ausdrücklich berücksichtigt. Praxisanteile in der Qualifizierung, etwa für das Ehrenamt, können stärker einbezogen werden. Veranstaltungen der politischen Bildung, etwa der Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung, werden vereinfacht anerkannt. Gerade in Zeiten, in denen demokratische Kompetenzen nicht selbstverständlich sind, ist politische Bildung eine zentrale Aufgabe. Demokratiebildung ist keine Nebensache - sie ist Grundvoraussetzung für unser Zusammenleben! Viertens: Wir schaffen mehr Planbarkeit. Die Mitteilungspflicht wird auf acht Wochen verlängert, die Ablehnungsfrist beträgt grundsätzlich vier Wochen. Das schafft Klarheit für Beschäftigte und ermöglicht Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine verlässliche Planung. Zwingende betriebliche oder dienstliche Belange bleiben dabei selbstverständlich berücksichtigt. Flexibilität für die Beschäftigten und Verlässlichkeit für die Betriebe - beides gehört für uns zusammen. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist kein radikaler Bruch mit dem Bestehenden. Er ist eine kluge Weiterentwicklung, er bewahrt das Erfolgreiche und passt es den heutigen Anforderungen an. Er stärkt die Erwachsenenbildung, er stärkt die Demokratiebildung, er stärkt die Attraktivität unseres Landes, und er sendet ein klares Signal: Niedersachsen investiert in Köpfe. Politik heißt eben, alle Fragen, die unser Land betreffen, zu beantworten. Wir wollen das eine tun, ohne das andere zu lassen. Deswegen investieren wir in Infrastruktur und diskutieren das hier im Haus auch breit und in die Bildung der Menschen in all ihren Facetten. Wir verstehen Bildung nicht als abgeschlossene Lebensphase, sondern als dauerhafte Aufgabe. Bildung ist eben ein Menschenrecht, und Menschenrechte stärken wir. Herzlichen Dank noch einmal an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur und unseren Minister Falko Mohrs für diesen soliden und zukunftsweisenden Gesetzentwurf. Ich freue mich auf die Beratung im federführenden Ausschuss und danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
