Jan-Philipp Beck
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Besoldungsgesetzes sollen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Anwärterinnen und Anwärter für den Monat Dezember 2025 rückwirkend eine einmalige Sonderzahlung erhalten. Die Vorredner haben darauf bereits hingewiesen. Konkret ist vorgesehen, für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 eine Sonderzahlung von 800 Euro vorzunehmen, für die übrigen Besoldungsgruppen 500 Euro und für die Anwärterinnen und Anwärter 250 Euro. Mit diesem Vorschlag setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um und stellen sicher, dass die gebotene amtsangemessene Bezahlung in Niedersachsen für das Jahr 2025 somit gewährleistet wird. Hintergrund dieses Vorgehens ist eine Gerichtsentscheidung, dass die Besoldung einen Mindestabstand von 15 % zur sozialrechtlichen Grundsicherung wahren muss. Der Abstand war nicht in allen Konstellationen ausreichend, und deswegen nehmen wir diese Sonderzahlung nun entsprechend vor und schließen diese Lücke, die entsteht. Das ist eine gute Nachricht für die Beamtinnen und Beamten in unserem Land. Es ist zugleich auch Ausdruck der Wertschätzung und der Anerkennung des täglichen Einsatzes. Denn egal ob in der Verwaltung, in der Schule, bei der Polizei, in der Justiz oder in weiteren Bereichen: Unsere Beamtinnen und Beamte leisten alle einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren unseres Gemeinwesens und einer staatlichen öffentlichen Verwaltung, und das muss sich auch in einer fairen und verfassungsgemäßen Besoldung ausdrücken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig dürfen die aktuellen verfassungsrechtlichen Entwicklungen nicht außer Acht gelassen werden. Ende des Jahres 2025 auch das klang bereits an hat das Bundesverfassungsgericht zur Besoldung in Berlin geurteilt, indem die dortige Besoldung für die Jahre ab 2008 überwiegend für verfassungswidrig erklärt worden ist. Auch für Niedersachsen wird ein Urteil in diesem Zusammenhang erwartet, und aktuell wird in den Ministerien in unserem Land ausgewertet, was das Berliner Urteil konkret bedeutet. Der vorgelegte Gesetzentwurf stellt damit zunächst sicher, dass die vom Gericht geforderte Mindestbesoldung für das Jahr 2025 eingehalten wird. Klar ist für uns jedoch das steht für uns außer Frage, dass weitergehende Regelungen geprüft und auch gesetzgeberisch umgesetzt werden müssen. Das gilt sowohl für die Besoldung an sich als auch für den Familienergänzungszuschlag. Fair, gerecht und zeitgemäß - das sind die Anforderungen, die wir an eine langfristige Lösung stellen, und das wollen wir auch zeitnah umsetzen. Denn wir wissen um die Bedeutung gerade auch für unsere Beamtinnen und Beamten in den unteren Lohngruppen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie mich abschließend deutlich sagen: Wir nehmen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Besoldung sehr ernst. Wir werden die anstehenden Entscheidungen sorgfältig auswerten und mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein die richtigen Schlussfolgerungen für Niedersachsen ziehen. Wir fühlen uns unseren Beamtinnen und Beamten verpflichtet. Die Erwartungen an substanzielle Veränderungen in der Besoldung sind auch im Rahmen der Anhörung klar artikuliert worden. Die heute vorliegende Gesetzesänderung ist ein wichtiger Baustein, um dahin zu kommen. Wir werden aber mit Sicherheit nicht zum letzten Mal darüber diskutieren; weitere Schritte werden folgen. Für heute stimmen wir allerdings gerne zu. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Beck. -
