Kirsikka Lansmann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Einbringung der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes regeln wir wichtige Punkte neu - ganz konkret für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern. Und das ist gut so, denn gute Bildung darf nicht vom Zufall abhängen. Das Wetter ist gerade frühlingshaft, aber wir alle können uns noch an den Winter erinnern. Wir hatten dieses Jahr mehrfach Schnee und Glätte. Das hat auch in Niedersachsen zu Schulausfällen geführt. Natürlich ist Schulausfall immer ungünstig, jede Unterrichtsstunde ist wertvoll. Aber Sicherheit geht vor, und deshalb ist es richtig, dass Schulen in solchen Situationen Distanzunterricht anordnen können. Genau dafür schaffen wir jetzt einen klaren rechtlichen Rahmen. Distanzunterricht soll möglich sein, wenn Präsenzunterricht objektiv nicht stattfinden kann: etwa bei extremen Wetterlagen, behördlichen Schulschließungen oder unbenutzbaren Schulgebäuden. Aber genauso klar sagen wir: Präsenzunterricht bleibt der Regelfall. Denn Schule ist mehr als Stoffvermittlung; Schule ist Beziehung, Gemeinschaft, Zusammenleben. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss Distanzunterricht eine Möglichkeit in Ausnahmefällen bleiben, und Schule muss der Ort sein, an dem Kinder miteinander lernen. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Regelungen zur Dyskalkulie. Legasthenie kennen viele Menschen, Dyskalkulie ist oft weniger bekannt. Deswegen möchte ich das einmal kurz erklären. Ganz einfach gesagt: Das Gehirn verarbeitet Zahlen anders. Betroffene Kinder haben große Schwierigkeiten mit Mengen und Rechenwegen, obwohl sie fleißig sind. Das hat nichts mit Faulheit zu tun und nichts mit Intelligenz. Dyskalkulie wird durch Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, durch Psychologinnen und Psychologen oder speziell ausgebildete Lerntherapeuten festgestellt. Es ist also immer eine Diagnose von Fachleuten. Und nein, Dyskalkulie ist nicht heilbar im klassischen Sinne. Aber mit gezielter Förderung können Kinder große Fortschritte machen, Matheangst abbauen und Selbstvertrauen gewinnen. Trotzdem bleibt oft ein begrenzter Spielraum, und deshalb brauchen wir faire Regeln. Mit unserem Schulgesetz schaffen wir klare Möglichkeiten für Nachteilsausgleich und Notenschutz, damit Kinder zeigen können, was sie können, und nicht an einer einzelnen Schwierigkeit scheitern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist keine Bevorzugung, das ist Chancengerechtigkeit. Außerdem stärken wir die Berufsorientierung. Junge Menschen brauchen Orientierung, nicht erst nach der Schule, sondern schon während der Schulzeit. Schule muss helfen, den eigenen Weg in Ausbildung, Studium oder Beruf zu finden. Gute Berufsorientierung ist auch soziale Gerechtigkeit. Und wir denken noch weiter und stärken auch den Leistungssport. Partnerschulen des Leistungssports und Eliteschulen des Fußballs sollen künftig Schülerinnen und Schüler mit besonderer sportlicher Begabung vorrangig aufnehmen können. Damit verbinden wir schulische Bildung mit sportlicher Förderung. Ein gutes Beispiel ist die IGS Franzsches Feld in Braunschweig. Dort wird Unterricht mit intensiver Basketballförderung kombiniert. Trainingszeiten sind in den Stundenplan integriert, und Schule sowie Verein arbeiten eng zusammen, damit Leistungssport und Schulabschluss gemeinsam gelingen. Und wie das gelingen kann, sehen wir am Basketballstar Dennis Schröder, der selbst einmal dort zur Schule gegangen ist. Talent darf nicht an starren Strukturen scheitern. Frau Kollegin Lansmann, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Ramdor zu? Ja. Bitteschön, Frau Ramdor! Frau Lansmann, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Ist Ihnen bewusst, dass Dennis Schröder,
