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Christian Meyer

03.03.2026 3:25 min Tagungsabschnitte 19/32

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz und zur Aufhebung der Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften aus der Abwasserabgabe

Energie und Klimaschutz, Christian Meyer, gemeldet. Bitteschön, Herr Meyer! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie der lange Name schon ausdrückt, geht es hier um Aufhebungen, um Erleichterungen, um Vereinfachungen und um Entlastungen bei den Kommunen, aber auch insgesamt um eine Verbesserung bei der Umsetzung des Abwasserabgabengesetzes. Wir kommen hiermit einer langjährigen Forderung des Landesrechnungshofs nach, der sich in den letzten Jahren mehrfach für eine Zentralisierung ausgesprochen hat, um ein effizienteres, effektiveres Verwaltungshandeln, einen landesweit einheitlichen Gesetzesvollzug, eine rechtssichere Bearbeitung von Sonderfällen und auch einen rechtzeitigen Zahlungseingang im Haushaltsjahr sicherzustellen. Denn die Abwasserabgabe ist eine Landesabgabe, die in den Landeshaushalt fließt. Sie ist für Maßnahmen des Gewässerschutzes zweckgebunden und musste bislang von den unteren Wasserbehörden der vielen Landkreise bearbeitet und eingetrieben werden. Das sind oft sehr spezielle einzelne Fälle, für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter vor Ort vorgehalten werden müssen, um eine rechtmäßige Umsetzung des Abwasserabgabengesetzes sicherzustellen. Deshalb schlagen wir mit dem Gesetz jetzt die Zentralisierung des Vollzugs in einer Hand vor. Wenn die Einnahmen zum Land gehen und das möglichst einheitlich nach Landesregeln umgesetzt wird, dann soll es möglichst auch vom Land vollzogen werden. Wir entlasten sozusagen die Kommunen bei der Bearbeitung des Eintreibens, bei der Bearbeitung der Anträge, bei den Bescheiden und auch bei der rechtlichen Auseinandersetzung, wenn jemand den Abgaben nicht nachkommt oder dort Klärungsbedarf oder Ähnliches hat. Damit vermeiden wir Mindereinnahmen für das Land, die sonst nicht zweckgebunden für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte eingesetzt werden könnten. Deshalb soll die Aufgabe des Vollzugs durch die Gesetzesänderung auf den NLWKN, also auf unseren Landesbetrieb, übertragen werden. Dann kann landesweit einheitlich effizient sozusagen diese spezielle Aufgabenerledigung erfolgen. Das ist die wesentliche Änderung in diesem Gesetzentwurf. Ansonsten gibt es auch namentliche Änderungen, nämlich nicht mehr „Wasserbehörde", sondern „Behörde". Das ist auch eine Verkürzung. Wir nehmen auch verschiedene Anpassungen bei den Fristen vor, um auch dort einen einheitlichen Vollzug und eine Erleichterung zu haben. Insgesamt geht es darum, dass wir die Kommunen von dieser Aufgabe entlasten, die ansonsten dieses Spezialwissen vorhalten müssen. Wir kommen einer langjährigen Forderung des Landesrechnungshofs nach einem einheitlichen Vollzug nach, was auch im Interesse der Unternehmen liegt, die die Abwasserabgabe zahlen. Denn das Gesetz soll natürlich nicht 40‑mal unterschiedlich umgesetzt werden, sondern möglichst einfach. Dafür bringen wir diesen Gesetzentwurf ein. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Wir freuen uns auch, wenn wir diese kleine Herausforderung lösen, dass wir, wenn wir die Abgabe einnehmen, sie auch eintreiben und die rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Das erfolgt künftig in einer Hand und nicht mehr so wie jetzt, dass eine Vielzahl von Kommunen diese Aufgabe für das Land übernehmen muss. Deshalb entlasten wir an dieser Stelle auch die Kommunen. Vielen Dank, Herr Minister Meyer. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der CDU die Kollegin Verena Kämmerling. Bitteschön,

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