Heiko Sachtleben
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz auf der Tagesordnung - endlich, möchte ich sagen. Aber das kommt auch genau zur rechten Zeit. Zum einen ist es gut, dass die Landes- und die Bundesebene die Notwendigkeit für diese Gesetzgebung gesehen haben und nun auf beiden Ebenen eine Einigung erreicht wird. Dabei halte ich diese Nebenbemerkung sei mir erlaubt das Gesetz hier auf Landesebene allerdings für gelungener. Zum anderen zeigt das, dass die rot-grüne Regierung hier in Niedersachsen die Zeichen der Zeit erkannt hat. Sie stellt mit diesem Gesetzentwurf ihre Handlungsfähigkeit im Bereich der sozial-ökologischen Transformation unter Beweis. Unser Sozialminister Andreas Philippi hat zu Recht davon gesprochen, Niedersachsen zu einem Land der guten Arbeit zu machen. Ich möchte ergänzen: zu einem Land des guten Lebens für alle. Um es einfach zu sagen: Die Bratwurst muss nicht nur aus artgerechter Tierhaltung in Bioqualität produziert werden, sondern diese Bratwurst müssen sich auch alle leisten können. Aber zurück zum Gesetzentwurf. Er zeichnet sich durch drei wesentliche Punkte aus: Erstens. Menschen müssen von ihrer Arbeit leben können. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass die öffentliche Hand die Aufträge, die mit Steuergeldern bezahlt werden, nur an Firmen vergibt, die nach Tarif bezahlen. Tarife sind nicht vom Himmel gefallen, sondern sie sind durch die Verhandlungen festgelegt worden. Das ist die notwendige Bezahlung von ArbeitnehmerInnen, die zum Leben, und zwar zum guten Leben, benötigt wird. Zweitens ist diese Gesetzesvorlage ein Bekenntnis zur industriellen Transformation. Mit diesem Vergabegesetz müssen wir die Möglichkeiten der Implementierung von Leitmärkten schaffen. Wir alle oder zumindest wir DemokratInnen hier im Haus sehen die Notwendigkeit von grünem Stahl. Der sogenannte freie Markt wird das aber nicht regeln. Hier braucht es gesetzliche Leitplanken. Drittens. Wir machen es den Kommunen einfacher bei der Vergabe. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir die immer wieder eingeforderte Beinfreiheit. Sicher, man kann über vieles diskutieren, und das machen wir auch. Es wurde schon gesagt: Parallel zu diesem Gesetzentwurf fassen wir die Niedersächsische Wertgrenzenverordnung an, die in direkter Kausalität zu dem Vergaberecht steht. Mit diesem Gesetz gehen wir den Weg weiter, den wir schon mit den Novellen zur NBauO angefangen haben. Wir werden schneller, einfacher und unbürokratischer. Rot-Grün verbindet soziale Verantwortung mit dem Tempo in der Praxis und setzt zentrale Vereinbarungen des Koalitionsvertrages um. Gleichzeitig werden Verfahren vereinfacht, Wertgrenzen angehoben und Bürokratie tatsächlich abgebaut. Mit diesem Gesetz bringen wir gute Arbeit, Klimaschutz und wirtschaftliche Dynamik konsequent zusammen. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Sachtleben. - Für die Fraktion der SPD hat nun das
