Eva Viehoff
Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts über den Bildungsurlaub
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bildungsurlaubsgesetz war ein historischer Meilenstein für das Recht auf Bildung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Bildungszeitgesetz leiten wir eine überfällige, zeitgemäße Reform ein, stärken lebenslanges Lernen und machen es zukunftssicher. In dieser sich rasant verändernden Welt ist lebenslanges Lernen eine der zentralen Kompetenzen. Erwachsenenbildung ist kein privates Vergnügen, sondern eine wesentliche Grundlage für erfolgreiche Transformationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft. Der neue Name „Bildungszeit" ersetzt bewusst den missverständlichen Begriff „‑urlaub" und unterstreicht den Wert persönlicher und beruflicher Weiterbildung. Es geht hier eindeutig um echte Qualifizierung. Zugleich bildet das Gesetz die Lebensrealität vieler Menschen besser ab. Künftig kann Bildungszeit flexibler genutzt werden - in kürzeren Formaten von einem Tag oder angespart über einen längeren Zeitraum. Damit bauen wir Hürden ab und öffnen den Zugang insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Alleinerziehende und pflegende Angehörige. Bildungszeit kommt auch im digitalen Zeitalter an. Online- und Hybridformate werden rechtssicher gemacht. Der berechtigte Personenkreis das wurde schon mehrfach erwähnt wird auf Beamtinnen und Beamte sowie auf RichterInnen erweitert, die jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit bekommen. Sehr geehrte Damen und Herren, neben den individuellen und beruflichen Entwicklungen geht es insbesondere auch um den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Angesichts der Herausforderungen für unsere Demokratie kommt der Erwachsenenbildung eine schützende Funktion zu. Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir auch die politische Bildung. So sind Veranstaltungen der Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung sowie Besuche des Niedersächsischen Landtags oder Informationsfahrten des Bundespresseamts zukünftig pauschal und unbürokratisch anerkannt. Gleichzeitig fördern wir das Ehrenamt. Wer sich im Ehrenamt qualifizieren möchte, kann künftig Bildungszeit in Anspruch nehmen, und auch ein sehr großer Praxisanteil wird umfasst. Das ist ein klares Signal der Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen. Zugleich sichern wir aber auch die Qualität. Der oft erhobene Vorwurf, dass man eine solche Zeit gerade, wenn man sie verlängert nur für touristische Reisen nutzt, ist verkehrt. Denn solche Reisen sind von der Anerkennung ausgeschlossen. Wir stärken die Arbeitgeberseite in Fragen der Ablehnung mit acht Wochen Mitteilungsfrist und vierwöchiger Ablehnungsfrist sowie der Möglichkeit, eine Bildungszeit aus zwingenden betrieblichen und dienstlichen Gründen zu versagen. Dieser Gesetzentwurf ist also ein klares Bekenntnis zum lebenslangen Lernen, eine Investition in die Kompetenzen unserer Beschäftigten und ein aktiver Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.
