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Karin Emken

SPD 04.03.2026 5:34 min Tagungsabschnitte 19/32

Zeitnahe Evaluation des Hebammenhilfevertrages und Einbringung der Ergebnisse auf Bundesebene

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag der AfD zum Hebammenhilfevertrag soll Handlungskompetenz und Sinnhaftigkeit vorgaukeln, aber er bringt weder das eine noch das andere ein. Dieser Antrag ist nicht zielführend, nicht lösungsorientiert, er ist substanzlos. Und es wäre wirklich wünschenswert gewesen, wenn er bei so einem wichtigen Thema wenigstens einen Hauch von Sinnhaftigkeit gehabt hätte. Wir sprechen nun zum wiederholten Mal über den neuen Hebammenhilfevertrag zuletzt heute Morgen, als wir den Entschließungsantrag „Gute Geburt" beschlossen haben, der seit November 2025 in Kraft ist. Eigentlich sollte er für die Hebammen und damit auch für die geburtshilfliche Versorgung vieles besser machen, aber diese Zielsetzung scheint er nicht zu erfüllen, und das nehmen wir sehr ernst. Die Befürchtung der Hebammen, dass dieser neue Vertrag zu großen finanziellen Einbußen führen könnte, scheint sich zu bewahrheiten, zeigen doch Auswertungen aus realen Abrechnungen genau das: 20 % finanzielle Einbußen monatlich. Aufgrund dessen haben in Niedersachsen mindestens 14 Hebammen gekündigt, so der Stand von Januar 2026. Und jede Hebamme, die kündigt, ist für das fragile System eine zu viel. Der neue Hebammenvertrag scheint auf ganzer Linie missglückt. Dabei leisten Hebammen Herausragendes Tag und Nacht; sie verdienen Respekt und Planungssicherheit. Für die Sicherstellung einer verlässlichen, flächendeckenden, wohnortnahen, sicheren und frauenzentrierten geburtshilflichen Versorgung sind Hebammen unersetzbar. So weit die Lage. Was kann Politik also tun? Dass dabei die Lösung nicht so einfach ist, sollte uns allen mittlerweile klar sein, auch Ihnen, Frau Klages. Wir also wir demokratische Parteien wissen doch, dass der Hebammenhilfevertrag im Rahmen der Selbstverwaltung zwischen den Vertragspartnerinnen und ‑partnern auf Bundesebene in eigener Verantwortung selbstständig verhandelt wird. Das sind in diesem Fall die Hebammenverbände und der GKV-Spitzenverband. Wir wissen doch, dass die Politik dadurch nicht mit am Tisch sitzt. Wir wissen, dass für den Hebammenhilfevertrag nach langen Verhandlungen ohne Einigung eine Entscheidung durch eine Schiedsstelle herbeigeführt wurde. Und wir wissen, dass die Rechtsaufsicht über die Schiedsstelle bei der Bundesministerin Warken liegt, welche die Rechtmäßigkeit der Amtsführung, aber nicht die Vertragsinhalte prüfen kann. Deshalb sind die Einflussmöglichkeiten sehr begrenzt. Wir wissen auch Sie, Frau Klages, dass die Niedersächsische Landesregierung in dieser Vertragsangelegenheit keine Befugnisse und keine Möglichkeiten hat, direkt einzugreifen. Deshalb weiß ich wirklich nicht, was dieser Antrag zur Klärung der Situation beitragen soll, wie die geforderte langwierige, sich über einen langen Zeitraum erstreckende Evaluation ich wiederhole: ca. 15 Monate bis zum Abschlussbericht mit zweimaliger Berichterstattung im Landtag, danach Einbringung der Ergebnisse in die zuständigen Fachministerkonferenzen mit anschließender, spätestens drei Monate nach Vorlage des Abschlussberichts erfolgender Befassung im Bundesrat mit dem Ziel, erforderliche Anpassungen oder Nachverhandlungen des Hebammenhilfevertrags auf Bundesebene anzustoßen anzustoßen!, wie also dieses von Ihnen geforderte langwierige, Ressourcen missbrauchende Verfahren ohne konkrete Einflussnahmemöglichkeit durch die Landesregierung zu einer schnell benötigten Wiederaufnahme der Gespräche der Verhandlungspartnerinnen und -partner führen soll. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie das jetzt auf die Schnelle nicht verstanden haben, ist das nicht schlimm. Das, was die AfD mit diesem Antrag bezwecken will, versteht kein Mensch; es ist absurd. Herr Minister Philippi hat mehrfach ausdrücklich versichert, den Vorgang im Blick zu haben, sich einzusetzen und die Thematik auch auf die Tagesordnung der Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2026 zu setzen. Eine Bundesratsinitiative könnte dort beraten und beschlossen werden. Die Schwierigkeiten liegen doch auf der Hand: Eine umgehende Evaluation oder eine Betrachtung der Daten zur Auswirkung des Vertrags auf Bundesebene ist absolut notwendig und sollte von den Vertragspartnerinnen und -partnern eiligst angeschoben werden. Dort liegt die Zuständigkeit. Darauf sollten wir drängen. Wir wollen eine schnelle Klärung, eine faire Vergütung für unsere Hebammen und Sicherheit für die geburtshilfliche Versorgung in unserem Land. Aber dieser Antrag ist sinnlos. Es wäre wirklich wünschenswert gewesen, wenn er auch nur einen Hauch von Sinnhaftigkeit gehabt hätte. Danke schön.

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