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Nadja Weippert

GRÜNE 04.03.2026 2:33 min Tagungsabschnitte 19/32

Straftaten im digitalen Raum wirksam und nachhaltig bekämpfen - vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen endlich gesetzlich normieren

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Erst einmal vorausgeschickt: Herr Bock, ich hatte gerade kürzlich zwei Strafanzeigen wegen Cybercrime, wegen Hass und wegen Bedrohung mit Netz zu stellen. Und Überraschung: Beide Male wurden die Tatverdächtigen ermittelt, auch ohne IP-Adressen-Vorratsdatenspeicherung. Denn wir haben nach meiner Kenntnis mittlerweile eine Aufklärungsquote von knapp 80 %. Insofern ist vielleicht auch da vorweg schon gesagt, wie nötig das, was hier vorgetragen wird, überhaupt ist. Datenschutz und Grundrechte sind Grundpfeiler unserer Demokratie, nicht aber Hindernisse. In dem hier vorliegenden Antrag argumentiert die Union, dass die vorsorgliche Speicherung von IP‑Adressen notwendig sei, um Straftaten im digitalen Raum wirksam zu bekämpfen. Doch die Speicherung von IP‑Adressen bedeutet zugleich einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Der Europäische Gerichtshof hat deshalb klargestellt, dass eine solche Speicherung ausschließlich zur Bekämpfung schwerster Kriminalität eingesetzt werden darf. Die Union fordert dennoch eine pauschale Speicherung der Daten für drei Monate. Das würde bedeuten, dass alle InternetnutzerInnen, egal ob verdächtig oder nicht, unter Generalverdacht gestellt würden. Mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist das eindeutig nicht vereinbar, liebe KollegInnen. Das haben wir übrigens auch letzte Woche im Innenausschuss bei der Anhörung zum NPOG vom Landesdatenschutzbeauftragten eindeutig gehört. Wir von Bündnis 90/Die Grünen setzen uns für eine zielgerichtete Strafverfolgung ein. Eine anlasslose Massenüberwachung lehnen wir hingegen ab. Die im Antrag vorgesehene Speicherfrist ist aus unserer Sicht unnötig. Quick Freeze ist der weit bessere Weg. Auch das Bundesjustizministerium hat bisher das Quick-Freeze-Verfahren bevorzugt. Warum? Weil es sowohl gezielt als auch effizient ist. Statt alle Daten pauschal zu speichern, werden nur die Daten gesichert, die tatsächlich für laufende Ermittlungen relevant sind. Das ist datensparsam und effektiv. Übrigens hängt die Aufklärungsquote von Cyberkriminalität nicht allein von IP-Adressen ab. Liebe KollegInnen, statt die Ressourcen in die Speicherung von Daten zu stecken, die in den meisten Fällen niemals benötigt werden, sollten wir in die Fähigkeiten unserer Ermittler investieren. Alles Weitere werden wir im Fachausschuss beraten. Vielen Dank.

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