Christian Meyer
Wölfe attackieren Weidetiere bis in Siedlungen hinein: Wird die Landesregierung schnelle und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen?
Herr Minister Meyer, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Landesregierung handelt zum Thema Wolf. Ich habe hier im Plenum mehrfach erklärt, dass wir die Entscheidung im Bund nicht abwarten, wenn wir meinen, zum Schutz der Nutztiere handeln zu müssen. Das haben wir letztes Jahr mit einer Schnellabschussgenehmigung im Raum Cuxhaven getan, die sich trotz vieler Zweifel, auch hier aus dem Plenum, durch alle Instanzen als rechtmäßig bestätigt hat. Dafür danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium und bei der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven, die uns darum gebeten haben. Zudem kann ich zu dem in der Vorbemerkung geschilderten Fall im Raum Cuxhaven mitteilen, dass ich umgehend mit dem Landrat vereinbart habe, ihn bei einem regulären Abschuss nach dem aktuellen Recht intensiv zu unterstützen. Wie schon im letzten Jahr bei der Schnellabschussgenehmigung - diesmal war es eine reguläre Abschussgenehmigung warten wir nicht die neuen Regeln auf Bundesebene ab, sondern handeln im Bereich des Machbaren im Sinne des Schutzes der Weidetierhaltung. Ich kann Ihnen mitteilen, dass dieses Vorgehen erfolgreich war. Wir haben in enger Abstimmung mit dem Landkreis und dem Landrat Krüger, dem ich sehr danke, gehandelt und nicht nur eine Abschussgenehmigung auf den Weg gebracht, sondern es konnte inzwischen auch eine Fähe erlegt werden. Wir warten also nicht ab, sondern handeln, stärken den Herdenschutz und greifen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden bei der Weidetierhaltung ein. Ich zitiere aus der gemeinsamen Pressemitteilung vom 2. März 2026 vom Landkreis Cuxhaven und uns, weil es genau um den Fall geht, der ja in der Vorbemerkung geschildert wird: „Kreisverwaltung erlaubt Wolfsentnahme - Wolf entnommen." „Landrat Thorsten Krüger hatte letzte Woche entsprechende Maßnahmen der Kreisverwaltung angekündigt. Seit ein paar Tagen ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme der Wolfs-Fähe GW2492f" „f" steht für weiblich „in Kraft.,Diese Wölfin Zitat Krüger ist für den maßgeblichen Teil der Nutztierrisse in den letzten Tagen und Wochen verantwortlich. Richtlinienkonforme Zäune und Herdenschutzhunde stellten für Weidetiere keinen hinreichenden Schutz mehr da. Daher haben wir uns für die letale Entnahme dieser Fähe entschieden', begründet Krüger. Zuletzt war diese Wölfin in Stinstedt als schadensverursachend nachgewiesen worden. Dort war es in der Nacht vom 17. auf den 18.02.2026 in der Gemeinde Stinstedt zu einem Übergriff gekommen, bei dem eine ganze Schafherde mit ca. 100 Tieren über Stunden fünf Kilometer von der Weide in den Ortskern von Stinstedt gehetzt wurde. Dieses Ereignis stellte eine neue Eskalationsstufe im Umgang des Wolfes mit Nutztierherden dar. Die Ausnahmegenehmigung ist derzeit ausgesetzt, nachdem bereits ein Tier geschossen wurde. Diese Fähe wird nun zeitnah nach Berlin ins Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) zur Sektion verbracht und das Tier genetisch beprobt. Die Ausnahmegenehmigung wurde intensiv mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt.,Wir haben immer gesagt: Wo Wölfe trotz Herdenschutzes wiederholt Nutztiere reißen, müssen wir handeln, ohne die Gesamtpopulation zu gefährden', so Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer.,Der Abschuss ist ein klares und wichtiges Signal für unsere Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter: Diese Landesregierung ist gewillt und bereit, zu handeln. Wir warten die geplanten Rechtsänderungen auf Bundesebene nicht ab, auch wenn es schwierig ist. Unabhängig davon brauchen wir endlich bessere Möglichkeiten für eine einfache, unbürokratische und rechtssichere Entnahme von Problemwölfen sowie ein regional differenziertes Wolfsmanagement, um auf Risshäufung wie im Raum Cuxhaven besser reagieren zu können. Ich bedanke mich sehr bei Landrat Thorsten Krüger für die gute Abstimmung zwischen dem Landkreis und dem Land und seinen festen Willen, eine Ausnahmegenehmigung zum Schutz vor weiteren Weidetierrissen anzuordnen. Und natürlich hoffe ich sehr, dass die Fähe, die entnommen worden ist, die vielen Risse verursacht hat - damit weitere wirtschaftliche Schäden für die Weidetierhaltung vermieden werden können.ʼ Auch der Landrat dankte. „,Ich hoffe sehr, dass wir mit dieser Maßnahme eine Lösung hinbekommen, die es braucht, damit eine Koexistenz von Menschen, Nutztieren und Wölfen in unserer Region dauerhaft gelingen kann', so Krüger. Der Landrat betont die gute Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden.,Die Unterstützung vom niedersächsischen Umweltministerium, dem Wolfsbüro, der Landesjägerschaft und der Landwirtschaftskammer war hilfreich, und ich bin dankbar für das konstruktive Miteinander.ʼ" Sie sehen, wir handeln. Zu Ihrer Frage 1. Die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit stets dafür eingesetzt, dass der Schutzstatus des Wolfes infolge der positiven Bestandsentwicklung der letzten Jahre herabgestuft wird - dies mit Erfolg sowohl in der Berner Konvention als auch in der FFH-Richtlinie. Daher werden die aktuellen Änderungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz zum Umgang mit dem Wolf sehr begrüßt. Sie sind eine Konsequenz niedersächsischer Bemühungen der letzten Jahre. Der Gesetzentwurf sieht sowohl eine schnelle und unbürokratische Reaktion auf Rissereignisse (§ 22 d) wie in solchen Fällen wie in Cuxhaven, aber auch anderswo als auch die Erstellung eines Managementplans (§ 22 d Abs. 2) für ein regional differenziertes Bestandsmanagement des Wolfes, bei Einhaltung des günstigen Erhaltungszustandes, vor. Der Erhaltungszustand ist also insgesamt für alle Entnahmemöglichkeiten die Untergrenze. Eine Obergrenze oder Kontingente für die Länder gibt es bislang nicht. Die Landesregierung wird alle Möglichkeiten, die das Bundesgesetz bietet, vollumfänglich umsetzen, ohne den guten Erhaltungszustand in den beiden biogeografischen Zonen, die Niedersachsen betreffen, zu gefährden. Auch wenn die Kriterien eines Managementplans noch nicht feststehen, bereitet Niedersachsen im Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf" eine schnelle und möglichst konsensuale Umsetzung vor. Ich möchte betonen und danke an dieser Stelle auch meiner Kollegin Miriam Staudte, dass wir in Niedersachsen einen einzigartigen Konsens haben. In keinem anderen Bundesland gibt es ein erfolgreiches Dialogforum, in dem Umweltverbände, Landwirte, Jägerschaft und Kommunen zusammensitzen. Ich war sehr beeindruckt, als wir die Schnellabschussgenehmigung in Cuxhaven letztes Jahr gemacht haben. Sie war sehr mutig, und in der Pressekonferenz haben sowohl der Vertreter der Umweltverbände als auch der des Landvolks gesagt: Das ist eine richtige Entscheidung, hier gibt es eine Häufung von Rissen. Wir wollen den Wolf nicht ausrotten. Wir stehen dazu. - Geklagt hat dann eine Gruppe aus Rheinland-Pfalz, keine niedersächsische Gruppe. Es war vielleicht auch gar nicht schlecht, dass diese Gruppe geklagt hat, weil wir dadurch gesehen haben, dass das Handeln und das, was wir gemacht haben, rechtmäßig war. Wir sind uns einig: Der Wolf wird bleiben. Es ist ein Erfolg für den Artenschutz, dass er wieder da ist. Herdenschutz hat Priorität, aber wir müssen, wie auch im Koalitionsvertrag in Niedersachsen angekündigt, ein regional differenziertes Wolfsmanagement umsetzen, das den Bestand nicht gefährdet, aber zum Schutz unserer Nutztiere und Deiche wirksam ist. Grundsätzlich verfolgt die Landesregierung daher ein Wolfsmanagement, das sowohl den Schutz der Weidetierhaltung vor Nutztierschäden, den Schutz wasserwirtschaftlicher Anlagen wie Deichen als auch die Vorgaben des Artenschutzrechts als Leitlinien vorgibt. Dies wird sich auch nach Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes nicht ändern, da sich genau diese Säulen dort wiederfinden. Die Landesregierung will im Dialog mit den Beteiligten des Dialogforums „Weidetierhaltung und Wolf" die Details für ein regional differenziertes Bestandsmanagement, das auch dem Abbremsen des Wachstums der Wolfspopulation und der Reduzierung von Nutztierschäden dient, besprechen, vorbereiten und bestmöglich umsetzen. Dazu sind die verbindlichen unionsrechtlichen Vorgaben aus der FFH-Richtlinie zur Aufrechterhaltung des günstigen Erhaltungszustandes und die Reduzierung von Nutztierschäden zur Entlastung der Weidetierhaltung gesetzte Eckpfeiler niedersächsischen Handels. Denn nur bei günstigem Erhaltungszustand sehen die FFH-Richtlinie und der Gesetzentwurf des Bundes ein Wolfsmanagement und einen Managementplan vor. Ohne diesen gibt es keinen Managementplan und damit dann keine Gelegenheit zur Entlastung der Weidetierhaltung durch ein regional differenziertes Handeln. Zu Frage 2. Wie bereits ausgeführt, bereitet Niedersachsen die vereinfachte, schnelle Umsetzung der Reaktion auf Nutztierrisse und die Erstellung eines revierübergreifenden Managementplans unter Beachtung des günstigen Erhaltungszustandes für die beiden in Niedersachsen liegenden biogeografischen Regionen Teile der atlantischen und der kontinentalen Region intensiv und unter Beteiligung des Dialogforums „Weidetierhaltung und Wolf" vor, auch wenn der Gesetzentwurf und ein etwaiger Verordnungsentwurf des Bundes zur Umsetzung des Managementplans noch nicht beschlossen sind bzw. noch nicht vorliegen. Der Schnellabschuss, so wie er im Bundesgesetz vorgesehen ist, wird als Mittel zur effektiven Reaktion auf Schadensereignisse künftig eine Säule des Wolfsmanagements in Niedersachsen sein. Es wird davon ausgegangen, dass der Bund adäquate gesetzliche Regelungen erlässt, die den Ländern ein rechtssicheres Handeln ermöglichen. Wenn der Bund seine Hausaufgaben macht, kann Niedersachsen diese neuen Regelungen rasch zur Anwendung bringen. Zu 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zum Schutz der Menschen vor Wölfen? Lassen Sie mich vorwegstellen: Der Schutz der Bevölkerung vor verhaltensauffälligen Wölfen hat in Niedersachsen oberste Priorität. Um auf solche Situationen reagieren zu können, gibt und gab es unabhängig vom Entwurf des Bundesjagdgesetzes jetzt schon die Möglichkeit, bei Gefahr für den Menschen sofort und umgehend zu handeln. Also konkret: Sollte ein Wolf einen Menschen angreifen, wird dieser entnommen. So ist das in diesen Fällen. Zur Realität gehört aber auch, dass es seit der Wiederbesiedlung Deutschlands keinen einzigen Übergriff durch Wölfe auf Menschen gab. Von Wölfen geht keine größere Gefahr aus als von anderen Wildtieren wie beispielsweise Wildschweinen. Trotzdem ist Niedersachsen bereits jetzt darauf vorbereitet, Wölfe bei unerwünschten Annäherungen an den Menschen aus der Natur zu entnehmen. Durch die Wolfsberatung des Wolfsbüros im NLWKN ist das Land sehr gut aufgestellt, um nicht nur die Entwicklung der Wolfszahlen im Blick zu behalten, sondern auch die sogenannten Nahbegegnungen zu erfassen. Es gibt etablierte Meldewege und ein auf unterschiedliche Situationen abgestimmtes Maßnahmenkonzept, welches durch die Expertinnen und Experten des Landes angewendet werden kann, sollte es einmal notwendig werden. Diese bestehenden Maßnahmen werden natürlich auch unter den neuen rechtlichen Regelungen des Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetzes evaluiert und in das künftige Management integriert werden. Zusätzliche Life-Projekte, also die EU-geförderten Projekte des Wolfsbüro zur systematischen Erfassung, Verbesserung des Verständnisses von Situationen zwischen Wölfen und Menschen und gegebenenfalls Anpassung der Strategien, dienen der Verbesserung der Handlungsfähigkeit des Landes in solchen Fällen. Durch das NLWKN Wolfsbüro und letztlich durch die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater werden Informations- und Beratungsangebote bereitgestellt, die dazu dienen, der Bevölkerung das nötige Wissen um den Wolfsbestand und gegebenenfalls Verhaltensweisen, die Situationen entschärfen können, zu vermitteln. Nicht zuletzt ist die umfangreiche und im Ländervergleich herausragende Herdenschutzförderung in Niedersachsen auch ein Instrument, um die Konflikte zwischen Wölfen und Menschen zu reduzieren. Denn gut geschützte Weidetiere werden von Wölfen seltener erbeutet, sodass die Gelegenheiten von Nahbegegnungen zwischen Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern mit Wölfen reduziert werden. All diese Maßnahmen Problemwolfentnahmen, Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit und Herdenschutzförderung dienen dem bestmöglichen Schutz der Bevölkerung vor Wolfsangriffen.
