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26. Sitzung (WP8)

25.03.2026 · 303 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (86)CDU (43)GRÜNE (35)BSW (27)SPD (27)Die Linke (26)fraktionslos (5)

Alexander Dierks

Meine sehr verehrten Kol8. Sächsischen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Kollegin Nicolaus, Herr Kollege Wendt, Herr Kollege Prantl und Herr Kollege Kuhnert. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 5 bis 13 festgelegt: CDU 135 Minuten, AfD ebenfalls 135 Minuten, Tagesordnungspunkt Wahl der Sächsischen Landesbeauftragten Diktatur gemäß § 2 Abs. 1 des Drucksache 8/5924, Wahlvorschlag des Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Landesbeauftragtengesetzes wird die Landesbeauftragte vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder, also mindestens 61 Jastimmen, für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Dazu liegt Ihnen mein Wahlvorschlag in der Drucksache 8/5924 vor, in dem ich Frau Dr. Nancy Aris für ihre Wiederwahl vorschlage. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt; allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das kann ich nicht sehen, also können wir die Landesbeauftragte durch Handzeichen wählen. Wer dafür ist, Frau Dr. Nancy Aris als Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zu wählen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Dann gehe ich davon aus, dass das – – Einige Jastimmen und viele Enthaltungen – – (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Die Enthaltungen fehlen! – Weiterer Zuruf: Die Enthaltungen sind nicht abgefragt worden! –

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Sören Voigt CDU

Was ist denn nun jetzt hier?) Tagesordnungspunkt Wahl eines Beiratsmitglieds für die Anstaltsbeiräte in Drucksache 8/6075, Nach der Wahl in das Amt des Sächsischen Integrationsbeauftragten ist Herr Martin Modschiedler als Beirats-BSW 72 Minuten, BÜNDNISGRÜNE und Fraktion Die Linke 45 Minuten sowie Staatsregierung 90 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit des fraktionslosen Abgeordneten beträgt 14 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung verteilt werden. Änderungsanträge bzw. als dringlich zu bezeichnende Anträge liegen mir nicht vor. Insofern ist die Tagesordnung bestätigt. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf zur Aufarbeitung der SEDLandesbeauftragtengesetzes Präsidenten des Sächsischen Landtags Dann frage ich noch einmal: Wer Frau Dr. Nancy Aris wählen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist bei einigen Enthaltungen und einigen Neinstimmen, aber dennoch mit einer deutlichen Mehrheit Frau Dr. Nancy Aris als Landesbeauftragte gewählt worden. Frau Dr. Aris, ich bitte Sie zu uns und frage Sie sogleich, ob Sie die Wahl annehmen. Dr. Nancy Aris: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Ich nehme die Wahl an und bedanke mich bei den Damen und Herren Abgeordneten, die für mich gestimmt haben, für das Vertrauen.

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Alexander Dierks

Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke – Gratulation und Überreichung von Blumensträußen durch alle Fraktionsvorsitzenden und Ministerpräsident Michael Kretschmer.) Nochmals herzlichen Glückwunsch an Frau Dr. Aris zur Wiederwahl. Die entsprechenden Glückwünsche wurden nun nebst den Blumensträußen individuell übermittelt. – Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf des Sächsischen Landtags den Justizvollzugsanstalten Wahlvorschlag der Fraktion CDU mitglied der Justizvollzugsanstalt Dresden zurückgetreten. Ihnen liegt nun ein Wahlvorschlag der Fraktion CDU in der Drucksache 8/6075 vor. Vorgeschlagen wird Frau Kollegin Sandra Gockel. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt; allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. – Ich sehe keinen Widerspruch; also können wir offen abstimmen. Wer dafür ist, Frau Gockel als Mitglied des Sächsischen Landtags für den Anstaltsbeirat der JVA Dresden zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich sehe keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen. Damit ist Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung Sachsens Schulen Ich übergebe das Wort an den Staatsminister für Kultus, Conrad Clemens. Herr Kollege, bitte. Conrad Clemens, Sächsischer Staatsminister für Kultus: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Das Wichtigste sollte man immer zuerst ansprechen. Lassen Sie mich deshalb auf das Personal an unseren Schulen zu sprechen kommen. Wir haben gemeinsam in den letzten Monaten – ein Jahr und etwa drei, vier Monate – sehr viele Kitas und Schulen besucht. Es waren fast 250 Schulen. Ich bin dankbar dafür, dass viele Kolleginnen und Kollegen aus diesem Hohen Haus bei den Schulbesuchen dabei waren. Jede Schule ist anders, und doch gibt es etwas, was all diese Schulen gemeinsam haben: Das ist ein herausragendes Personal. Wir haben an unseren Schulen große Herausforderungen: Es gibt weniger Geld, weniger Schulbudget und weniger GTA-Budget. Es gibt immer noch zu wenig Personal an unseren Schulen. Trotzdem schaffen es unsere Lehrerinnen und Lehrer, unsere Schulleitungen, unsere Assistenzkräfte, das Sekretariat, die Hausmeister, die Menschen, die in den Kantinen arbeiten, sowie die Reinigungskräfte, jeden Tag an unseren Schulen gute Bedingungen für unsere Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Deshalb bitte ich zum Anfang – –

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Alexander Dierks

Ich bitte um – Sie müssen natürlich nicht ruhig sein, Herr Staatsminister – etwas weniger Gemurmel im Saal in Anbetracht der Bedeutung des Themas. – Herr Staatsminister, ich bitte Sie, fortzufahren.

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Conrad Clemens

Deshalb bitte ich, dass wir gemeinsam unserem Personal – unseren Lehrerinnen und Lehrern, Assistenzkräften, Hausmeistern, Reinigungskräften, Catering –, allen, die an Schulen arbeiten, herzlich für die tolle Arbeit danken, die jeden Tag an Sachsens Schulen geleistet wird. Frau Kollegin Gockel einstimmig in den Anstaltsbeitrat gewählt worden. (Beifall CDU) Ich frage Sie, Frau Kollegin, ob Sie die Wahl annehmen.

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Sandra Gockel CDU

Vielen Dank für das Vertrauen. Ich nehme die Wahl an.

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Alexander Dierks

Herzlichen Dank. Der Tagesordnungspunkt ist damit ebenfalls beendet. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf zum Thema: zukunftssicher machen (Beifall CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Wir haben weiterhin eine große Ungerechtigkeit in Sachsen: Das ist der Unterrichtsausfall. Dieser ist leider sehr unterschiedlich verteilt. Wir haben in den großen Städten Dresden und Leipzig viel weniger Unterrichtsausfall als in den kleinen Städten im ländlichen Raum. Wir haben weniger Unterrichtsausfall in den Grundschulen und den Gymnasien als in den Oberschulen und den Förderschulen. Deshalb haben wir hier vor einem Jahr ganz intensiv über ein Maßnahmenpaket diskutiert. Wir haben diesem Personal, das ich gerade angesprochen habe, noch einmal einen Stein in den Rucksack gelegt – sehr verteilt. Die Altersermäßigung wurde verschoben. Die Schulleitungen haben weniger schulbezogene Anrechnungsstunden bekommen. Den Fachberatern und den Ausbildungsstätten wurden Anerkennungsstunden gekürzt, und wir haben bei den Gymnasien die Lehrkräfte, die in Oberstufen tätig sind, in die Pflicht genommen, für mehr Unterricht an unseren Schulen zu sorgen. Das hat auch geklappt: Es gibt mehr Unterricht an Sachsens Schulen. Wir haben dann in einem zweiten Schritt, der auch nicht einfach war, 5 000 Lehrkräfte abgeordnet, und zwar von den Grundschulen und den Gymnasien an Oberschulen und Förderschulen. Auch das war im Einzelfall – dazu haben Sie auch Schilderungen aus Ihren Wahlkreisen erhalten – nicht einfach: mehr Fahrzeit, zwei Schulen, die man besuchen muss. Ich bin allen Lehrkräften dankbar, die diesen Weg mitgegangen sind: Mehrbelastungen zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler. Herzlichen Dank, dass Sie diese Anstrengungen mitgetragen haben. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Wir haben in der letzten Woche die Unterrichtsstatistik gesehen. Es ist gut, dass weniger Unterricht ausfällt, aber es ist immer noch ein viel zu hoher Unterrichtsausfall: 9 % in ganz Sachsen, außerplanmäßig und planmäßig zusammengerechnet. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Aber bei dem planmäßigen Unterrichtsausfall, den wir durch unsere Personalplanung beeinflussen können, gibt es einen Rückgang von insgesamt 10 %. In den Oberschulen, also dort, wo wir helfen wollten, fällt 25 % weniger Unterricht aus. Ebenso ist bei den Förderschulen der Effekt signifikant. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass diese schwierigen Maßnahmen jetzt Wirkung zeigen und nach zehn Jahren immer steigenden Unterrichtsausfalls zum ersten Mal eine Trendwende erreicht ist und weniger Unterricht ausfällt. Ich möchte das auch nicht nur auf das Maßnahmenpaket zurückführen – ich sehe hier auf der Regierungsbank Christian Piwarz und Michael Kretschmer, den Ministerpräsidenten. Die Anstrengungen, den Unterrichtsausfall zu bekämpfen, laufen ebenfalls seit zehn Jahren. (Zuruf Henning Homann, SPD) Wir haben mit der Verbeamtung eine Trendwende geschafft, dass der Lehrerberuf in Sachsen attraktiver geworden ist. Wir haben für mehr Studienplätze gesorgt, und wir haben auch dafür gesorgt, dass das Grundschullehramt besser bezahlt wird. Also, diese Koalition arbeitet seit Langem daran, den Unterrichtsausfall zu bekämpfen. Dass wir das hier gemeinsam schaffen und dass sich dafür viele hier im Haus eingesetzt haben, das ist eine gemeinsame Anstrengung. Wir müssen diesen Weg weitergehen. Wir müssen in den nächsten Jahren noch weniger Unterrichtsausfall gemeinsam erreichen. Herzlichen Dank, dass Sie alle diesen Weg mitgehen. (Beifall CDU SPD und Staatsregierung) Nun stellt sich die zentrale Frage: Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Wenn wir uns die letzten 25 Jahre anschauen, dann sind das Millionen Stunden, die ausgefallen sind. Die Antwort auf diese Frage ist hochrelevant und sie ist auch hochaktuell; denn sie beantwortet die Frage: Wie geht man mit sinkenden Schülerzahlen um? Wir versetzen uns in die Neunzigerjahre; es ist unvorstellbar, was damals passiert ist. Von 1992 bis 1999 – das sind sieben Jahre – ist die Schülerzahl in Sachsen von 700 000 auf 400 000 Schüler heruntergekracht. Das ist eine unglaubliche Zahl! Grund war natürlich nicht nur der Geburtenrückgang, sondern auch der Wegzug von vielen Familien; das bedeutete fast eine Halbierung der Schülerzahlen. Natürlich haben die Verantwortlichen damals handeln müssen, und sie haben gehandelt: Sie haben Schulen schließen müssen, sie haben Lehrkräfte nicht mehr eingestellt, sie haben Lehrkräfte in Zwangsteilzeit geschickt, und sie haben sehr schmerzhafte Maßnahmen umsetzen müssen, um das Schulsystem auf diese Schülerzahl herunterzufahren. Ich kann auch aus heutiger Sicht mit diesen vielen Stunden, die seitdem ausgefallen sind, sagen: Ich kann es nachempfinden, dass man diese Reaktion gezeigt hat. Wir müssen aber so ehrlich sein, 25 Jahre später offen zu gestehen: Wir haben uns damals verrechnet, und wir haben Fehler gemacht. (Zuruf Mike Moncsek, AfD) Wir haben die Schulen zu rigide geschlossen. Am Ende haben der örtliche Bürgermeister und der Pfarrer den evangelischen Glauben im Dorf entdeckt und eine freie Schule aufgemacht. In Seifhennersdorf in der Oberlausitz ist das halbe Dorf weiterhin in die geschlossene Schule gegangen. Man ist bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. (Zuruf Jens Hentschel-Thöricht, BSW) Dieses zu starke Eingreifen aus Dresden heraus sollten wir so nicht wiederholen. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Wir müssen aus unseren Fehlern lernen, und deshalb sind wir in der Koalition gut vorbereitet. (Marko Schiemann, CDU: Sehr gut!) Wir haben ein Schulgesetz, das mittlerweile eine große Flexibilität an Schulen ermöglicht. Man kann Schulen herunterfahren, auch bei weniger Personal. Es ist mittlerweile möglich – ebenso in der Grundschule –, Klassengrößen auf bis zu 15 Schüler herunterzufahren, sodass wir sagen können: Wir können zu einem großen Teil auch unser dezentrales Schulsystem erhalten. Es kann sogar möglich sein – auch das erlaubt das Schulgesetz –, wenn in einem Jahr aus der Kita – wir kennen alle die Zahlen in der Kita – nur acht Kinder kommen und die Zahl 15 nicht erreicht wird, dass wir nicht die Schule schließen, sondern dass wir sagen: Wir können die Schule noch offenhalten und beobachten, wie sich die Kinderzahlen entwickeln. Jahrgangsübergreifendes Lernen ist möglich, es ist auch eine Oberschule+ möglich. Also, wir haben eine Flexibilität in diesem Schulgesetz. Trotzdem sollten wir – da diese Phase, dass wir niedrige Schülerzahlen haben, möglicherweise sehr lange anhält – auch prüfen, ob wir das Schulgesetz an der einen oder anderen Stelle noch anpassen müssen. Wir wollen aus Dresden heraus keine Schule schließen. Es kann allerdings sein, dass vor Ort Entscheidungen getroffen werden, dass Schulen zusammengelegt oder geschlossen werden. Aber wir sehen, dass es so, wie es jetzt in der Kita-Familie passiert, besser ist, wenn gemeinsame Entscheidungen vor Ort getroffen werden, wenn das die Kommune, die Stadträte, die Gemeinderäte mittragen und wenn wir nicht mit dem schlimmen Wort „Mitwirkungsentzug“ aus Dresden heraus kommen. (Beifall Marko Schiemann, CDU) Das Zweite ist die Lehrereinstellung. Wir arbeiten ganz intensiv an einer sogenannten Lehrerbedarfsprognose. Das heißt, wir schauen, wie die Einstellungen in den kommenden Jahren sind. Wir wollen als Koalition hierbei eine gemeinsame Entscheidung treffen, und zwar, dass wir weiterhin Lehrkräfte einstellen. Wir müssen unser Personal weiter verjüngen. Ich sage Ihnen, was die Folge aus dieser Entscheidung der Jahrtausendwende ist: Wir haben aktuell 1 500 61-jährige Lehrkräfte, aber nur 400 51-jährige Lehrkräfte. Das heißt, diese Delle, die in der Altersstruktur der Lehrkräfte vorhanden ist, tragen wir seit 25 Jahren fort. Das ist etwas, was uns so nicht noch einmal passieren darf. Wir müssen weiterhin stets auch junge Lehrkräfte einstellen. Ich denke, wir können erreichen, dass wir Lehrerstellen abbauen, aber trotzdem weiterhin Lehrkräfte einstellen. Dadurch können wir auch erreichen, dem System Schule etwas Luft zu geben. Ich finde es nicht schlimm, wenn es einmal kleinere Klassen gibt, wenn es etwas Puffer im System gibt, sodass auch einmal ein Vertretungslehrer da ist – damit die angestrengten Lehrkräfte, die wir haben, in den kommenden Jahren angesichts der sinkenden Kinderzahlen etwas mehr Luft haben. Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen, der in den kommenden Monaten entscheidend sein wird. Ich bin froh, dass die Staatsregierung und die Kommunen gemeinsam entschieden haben, dass ein Großteil des Sondervermögens mit in die Bildungsinfrastruktur fließt. Das haben die Fraktionen, die mitentschieden haben – also auch Die Linke und GRÜNE –, mit zu verantworten. Es ist so, dass wir einen Großteil dieses Geldes in die Bildungsinfrastruktur geben. Das ist eine große Chance, so auch das Schulhausbauprogramm, das im Sommer starten soll. Ich bin froh, dass der Ministerpräsident das in der kommenden Woche mit den Kommunen vorstellen wird. Wir haben eine weitere Möglichkeit, wieder in die Bildungsinfrastruktur zu investieren: den Digitalpakt 2.0. Was Ihnen auch in den Wahlkreisen begegnet, ist, dass wir die Lehrer-Endgeräte, die Schüler-Endgeräte erneuern müssen. Auch dabei müssen wir gemeinsam mit den Kommunen schauen, dass das Bundesgeld, das jetzt fließen wird, schnell eingesetzt wird, damit wir in diesem Jahr schon dazu kommen, die Lehrer-Endgeräte, die Schüler-Endgeräte zu erneuern. Ich möchte zum Schluss noch etwas zu den Bildungsinhalten sagen. Wir reden ganz viel über Zahlen, über die Unterrichtsausfallstatistik; aber es ist genauso wichtig, dass wir uns inhaltlich weiterentwickeln. Das sächsische Bildungssystem ist das leistungsfähigste in Deutschland; wir belegen in vielen Studien und Untersuchungen den ersten Platz. Ich bin dankbar, dass die Schülerinnen und Schüler es auch unter den Bedingungen des Unterrichtsausfalls immer noch schaffen, so stark Kompetenzen zu erwerben und gute Noten zu erzielen, sodass wir mit unserem Bildungssystem in Deutschland absolut wettbewerbsfähig sind. Aber wir stellen fest, dass auch bei uns die Kompetenzen etwas abnehmen. Das hören wir von Unternehmen, das hören wir von berufsbildenden Schulen, gerade bei den sprachlichen Kompetenzen. Wir sehen bei der Schuleingangsuntersuchung: Ein Drittel der Schülerinnen und Schüler haben Schwierigkeiten mit der Sprache. Wir sehen bei den Mathefähigkeiten, dass die Kompetenzen, zuletzt gemessen in der 9. Klasse, abnehmen. Wir sehen, dass im Sport die Leistungen abnehmen. Die Sportlehrer sagen: Die Tabelle, die wir vor 15 Jahren angewandt haben, um Noten zu vergeben, können wir nicht mehr verwenden, weil die Schülerinnen und Schüler weniger weit werfen, weniger hoch springen, weniger schnell rennen. Das ist besorgniserregend. Deswegen müssen wir uns fragen, ob wir auch unseren Unterricht ändern müssen. Wir sind uns, glaube ich, mittlerweile relativ einig, dass Folgendes dazu gehört: Die kleinen schwarzen Kästchen, die Handys, haben im Unterricht und auf dem Schulhof nichts zu suchen – zumindest nicht in der Grundschule. (Beifall BSW und vereinzelt CDU – Beifall Staatsregierung) Aber auch bis zur achten Klasse ist es so, dass Handys für Ablenkung, für Konzentrationsschwächen sorgen. Natürlich haben sie – siehe Sportunterricht – auch auf die Bewegungsfähigkeit einen negativen Effekt. Deswegen: Handys aus – trotzdem mehr Medienkompetenz an unseren Schulen. Ich finde den Prozess vom „Bildungsland Sachsen 2030“ – bei dem wir auch schauen, ob unser Unterricht für diese digitalisierte Welt weiterhin der richtige Unterricht ist – absolut richtig. Wir schauen, inwiefern möglicherweise auch selbstorganisiertes Lernen – also offene, freiere Formen von Unterricht – möglich ist, sodass man über vernetzten Unterricht, über fächerverbindenden Unterricht diesen starren Unterrichtsplan – zwei Stunden Deutsch, zwei Stunden Mathe, eine Stunde Sport – etwas aufbrechen kann und damit die Kinder dazu anregt, selbständig zu lernen, selbständig Aufgaben aus verschiedenen Fächerperspektiven zu lösen. Deshalb bin ich sehr dankbar für diesen sehr intensiven Beteiligungsprozess. Wir wollen schon zum nächsten Schuljahr weitere Umsetzungsschritte in diesem „Bildungsland Sachsen 2030“ gehen. Ich möchte zum Abschluss sagen, dass gerade sehr viel über Rohstoffe diskutiert wird: Es geht um Öl, um Gas. Es wird geschaut: Wie ist eigentlich der Wert, wo steht der Preis von Gold? Jeder ist ein wenig besorgt, wie sich das mit den Kriegen international entwickelt. Ich finde, wir sollten genauso viel über unseren wichtigsten Rohstoff in Sachsen und in Deutschland sprechen: die Bildung unserer Kinder, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU und SPD) Deswegen ist es wichtig, dass wir nicht nur schauen, wie viel Rohstoffe in anderen Ländern wert sind, sondern uns sollte es um den Wert des Rohstoffs gehen, der für uns der wichtigste ist: Wie viel Wert hat die Bildung in unserem Land? – Ich freue mich auf die Diskussion. Herzlichen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt BSW, SPD und Die Linke)

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Alexander Dierks

Ich danke Herrn Staatsminister Clemens. Wir kommen jetzt zur Aussprache zu der Fachregierungserklärung. Folgende Redezeiten wurden für die Fraktionen festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 31 Minuten, BSW 15 Minuten, SPD 12 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 10 Minuten, Die Linke 10 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde – es scheint ja gewisse Unklarheiten zu geben, deswegen sage ich es noch einmal, liebe Kolleginnen und Kollegen –: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, DIE LINKE und fraktionsloser Abgeordneter. Wir beginnen jetzt mit der Aussprache. Ich erteile in der ersten Runde Herrn Kollegen Urban für die Fraktion AfD das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es kommt wirklich selten vor, dass ein AfD-Politiker den zwangsgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk lobt, aber heute mache ich das einmal. Am Wochenende durfte der ehemalige SPD-Kultusminister von Mecklenburg-Vorpommern, Mathias Brodkorb, auf der Leipziger Buchmesse über den Zustand unseres Bildungssystems sprechen. Eingeladen hatten ihn 3sat, ARD und ZDF auf ihre große Literaturbühne. Wen es interessiert: Dieses sehr schöne Gespräch kann man sich als Mitschnitt in der 3sat-Mediathek noch anschauen. Ohne groß um den heißen Brei herumzureden, legte der ehemalige SPD-Minister Brodkorb den Finger in die Wunde. Er sagte wortwörtlich: „Die deutschen Schüler sind so schlecht wie noch nie.“ Jeder Schüler habe in Mathematik im Zehnjahresvergleich ein Schuljahr verloren; ausländische Schüler lägen sogar zwei bis drei Schuljahre zurück. „Es ist katastrophal“, sagte Mathias Brodkorb wortwörtlich. Josef Kraus, ehemaliger Direktor eines Gymnasiums und von 1987 bis 2017 Präsident des Deutschen Lehrerverbands mit 160 000 Mitgliedern, hatte bereits vor Brodkorb eindringliche Warnungen ausgesprochen. Seine Diagnose – ich zitierte erneut wörtlich –: „Dass sich die Bildungsnation Deutschland allmählich abschafft, hat damit zu tun, dass die vormals bürgerliche Volkspartei CDU schulpolitisch die Segel gestrichen hat.“ Herr Kretschmer ist schon wieder weg. Herr Clemens und auch Herr Piwarz, Sie nehme ich da mit ins Boot: Diese Aussage geht an Ihre Adresse. Josef Kraus trifft den Nagel auf den Kopf, wenn er der CDU eine Erleichterungs- und Gefälligkeitspädagogik vorwirft, (Zuruf AfD: Richtig!) die unseren Schülern „nichts mehr zumutet, weil sie ihnen nichts mehr zutraut“. Diese Gefälligkeitspädagogik haben Sie sich von SPD und GRÜNEN diktieren lassen, weil Ihnen die Bereitschaft fehlt, der linken Gleichmacherei die Vision einer Nationalerziehung im Geiste eines Wilhelm von Humboldt entgegenzustellen. Das Ergebnis dieser Tyrannei der Gleichheit ist, Mathias Brodkorb zufolge, dass die guten Schüler viel schneller schlechter geworden sind als die anderen. Josef Kraus ergänzt dazu: Je niedriger die Hürden in der Schule, desto schwerer fällt es den jungen Leuten, die Hürden im späteren Leben zu überwinden. Linke Bildungspolitik, wie sie die CDU inzwischen vertritt, senkt das Bildungsniveau ab, um Gleichheit zu schaffen. Anschließend wundert man sich darüber, dass trotz Rekordwerten bei den 1,0-Abiturnoten die Wirtschaft im internationalen Vergleich nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das eine hängt mit dem anderen zusammen. (Zuruf Gerald Eisenblätter, SPD) Wenn wir wollen, dass unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt, dann muss der Mathematikunterricht bei uns genauso gut sein wie der in Ostasien. (Beifall AfD) Die Realität sieht leider anders aus. In Taiwan zählen 35 % eines Jahrgangs zu den Mathekönnern. In Ungarn sind es immerhin noch 12 %, obwohl in Ungarn die Bildungsausgaben pro Kind halb so hoch sind wie in Deutschland. Deutschland selbst bringt es nur noch auf 5 % Mathekönner pro Jahrgang. Das ist für ein Land, das vor 100 Jahren noch die meisten Patente weltweit anmelden konnte, eine einzige Katastrophe. Diese Katastrophe ist das Ergebnis der Übernahme linker Bildungspolitik durch die CDU. (Beifall AfD) Für uns als AfD ist klar: Leistung muss sich wieder lohnen, auch und insbesondere in der Schule. Wir sagen unmissverständlich: Ein Bildungssystem, das Leistung relativiert, nimmt jungen Menschen die Chance, über sich hinauszuwachsen. Erfolge entstehen durch Anstrengung, durch Übung, durch Disziplin. Wir wollen leistungsbereite Schüler, und wir wollen dafür sorgen, dass jeder in unserem Schulsystem einen passenden Platz findet. Das heißt, der Akademisierungswahn ist ein Irrweg. Der Soziologe Richard Münch sieht die alte Stärke des deutschen Bildungssystems darin, dass der soziale Aufstieg von der Hauptschule über die Lehrlingsausbildung und die innerbetriebliche Karriere bis hoch in Vorstandsetagen führen konnte. Der Vorstandsvorsitzende, der gerade nicht BWL studiert hat, sondern mit einer Maurerlehre startete, ist für Richard Münch sogar das Idealbild. Solche Vorstände hätten noch Praxiserfahrung und Bodenhaftung. Sie wissen, wovon sie reden und worüber sie entscheiden. (Beifall AfD) Hören Sie deshalb damit auf, unsere Oberschulen zu vernachlässigen und Berufsschulen im ländlichen Raum zu schließen. Sie sägen damit an dem Ast, auf dem wir alle sitzen. Eines ist sicher: Ohne das Handwerk und ohne die Wirtschaft könnte unser Land in seiner heutigen Form nicht mehr existieren. In Sachsen gibt es Oberschulen, in denen in den letzten Jahren über 60 % des Physikunterrichts und mehr als die Hälfte des Chemieunterrichts ausgefallen sind. Die AfD fordert hierbei ein Umdenken. Ein Schwerpunkt der Schule der Zukunft muss auf den Naturwissenschaften liegen. Wer die Welt verstehen will, braucht Mathematik, Physik, Chemie, Biologie – und er braucht den Bezug zur Wirklichkeit, vor allem den Bezug zur Wirtschaft. Praxisorientierter Unterricht, moderne Ausstattungen und handfeste Projekte: Das stärkt Kompetenz, Motivation und Berufsfähigkeit. Sachsen ist bei der ökonomischen Bildung leider bundesweites Schlusslicht. Deshalb werden wir heute noch einen Antrag zur Abstimmung stellen, der Wirtschaft als Pflichtfach in unsere Schulen einführen will. Gerade den Kollegen der CDU möchte ich vor dieser Abstimmung mit auf den Weg geben, dass sich die sächsischen Betriebe einen solchen Wirtschaftsunterricht ausdrücklich wünschen. Sollten Sie von der CDU heute aufgrund der Brandmauer gegen den Wirtschaftsunterricht stimmen, dann stimmen Sie zugleich gegen die Interessen der sächsischen Wirtschaft. (Beifall AfD) Ein weiterer inakzeptabler Missstand in Sachsen ist der bauliche Zustand unserer Schulen und Turnhallen. In Leipzig werden sage und schreibe 41 % der Schulgebäude mit teils großen Sicherheitsbedenken betrieben. In Meißen gibt es ein Gymnasium mit 1 000 Schülern, bei dem die Turnhalle fehlt. 34 Klassen müssen deshalb jede Woche eine halbe Stunde quer durch die Stadt laufen, damit überhaupt noch in irgendeiner Form Sportunterricht stattfinden kann. Im September 2025 haben wir deshalb beantragt, den Investitionsstau bei der Bildungsinfrastruktur aufzulösen. Doch wie reagierte die CDU? Ihnen war erneut der Erhalt der Brandmauer wichtiger als die Sanierung unserer Schulen und Turnhallen. Wer im Parlament so abstimmt, der zerstört die Zukunftschancen unserer Jugend. Wer das macht, kann in meinen Augen kein guter Volksvertreter sein. (Sören Voigt, CDU: Die AfD hat dem Antrag …!) Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nun zu einem Thema kommen, das im Alltag vieler Schulen leider zu oft verdrängt wird: Gewalt und Mobbing. Wer geschlagen, bedroht und systematisch gedemütigt wird, der kann nicht lernen. Gewalt und Mobbing zerstören Vertrauen, sie vergiften das Klassenklima, sie treiben Schüler in Angst, Rückzug und Aggression, und sie können lebenslange Folgen haben: psychische Belastungen, Schulverweigerung, Ausbildungsabbrüche. Wegsehen ist deshalb keine Option. Damit guter Unterricht gelingt, brauchen wir Ordnung, Ruhe und Sicherheit. Wir wollen Schulen, in denen Regeln gelten, in denen Lehrer Rückendeckung bekommen und in denen der Schutz der Schüler Priorität hat. Es reicht nicht, immer mehr Personal danebenzustellen, immer neue Programme aufzulegen, um die Folgen mit zusätzlicher Sozialarbeit zu verwalten. Sozialarbeiter können unterstützen, aber sie dürfen nicht zum Reparaturbetrieb werden, weil Regeln nicht durchgesetzt werden und Täter wissen, dass ihnen viel zu oft nichts passiert. Deshalb sagen wir: Wer Gewalt ausübt, andere bedroht oder systematisch mobbt, muss konsequent aus der Klasse entfernt werden, notfalls auch aus der Schule; denn unsere Schulen dürfen für niemanden ein Angstraum sein. Der Schutz der Mehrheit der Opfer muss immer an allererster Stelle stehen. (Beifall AfD) Schulen brauchen dafür rechtssichere Verfahren und Rückendeckung durch Schulträger und Politik. Leider heißt es heute viel zu oft: Der Täter darf bleiben, das Opfer sucht sich eine neue Schule. Solche Fälle darf es in Zukunft in Sachsen nicht mehr geben. Im Gegensatz zu den Altparteien möchte ich dabei auch den Elefanten im Raum klar ansprechen. Die Gewalt an Schulen hat sich in Sachsen nur deshalb verdoppelt, weil ausländische Tatverdächtige mit einem überproportionalen Anteil von 36 % besonders negativ auffallen. Wenn in Stollberg junge Ausländer mit Messern auf andere Schüler losgehen, wenn in Annaberg-Buchholz Schülerinnen von einem Afghanen mit einer Pistole bedroht werden und wenn in Leipzig eine ausländische Kinderbande die halbe Stadt terrorisiert, dann darf es für diese Straftaten in Zukunft keinerlei Toleranz mehr geben. (Beifall AfD) Die AfD ist die einzige Partei, die diese Zustände deutlich anspricht und entsprechende Konsequenzen für die Gewalttäter fordert. In unseren Schulen herrschen unsere Regeln. Wer das nicht akzeptiert, soll zurück in sein Heimatland gehen. (Beifall AfD) Diese klare Botschaft sollen nicht nur die Eltern hören; das müssen auch die Schüler hören. Wenn aber, wie in einigen Dresdner Schulen, 80 bis 90 % der Kinder nicht wirklich Deutsch sprechen, wird diese Durchsetzung der eigenen Regeln beinahe unmöglich. Sowohl bei den Deutschen als auch bei den Migranten kommt der Lernfortschritt in solchen Klassen zum Erliegen. Die AfD fordert deshalb separate Klassen mit Unterricht in der jeweiligen Landessprache der Migranten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den größten politischen Fehlern der letzten Jahre zählen die völlig unnötigen Schulschließungen in der Coronazeit. Mir fehlt vonseiten der Regierung und auch von unserem Ministerpräsidenten bis heute eine ehrliche und aufrichtige Entschuldigung bei allen Kindern und bei allen Eltern für das, was den jungen Menschen damals angetan wurde. (Beifall AfD – Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Sie wollten den Notstand ausrufen!) Es ist jedoch nicht nur das. Hätten Sie Ihre Fehler eingesehen, hätten Sie nach der Coronazeit eine Bildungsoffensive gestartet. Das ist aber nicht geschehen. (Gerald Eisenblätter, SPD: Haben wir gemacht!) Stattdessen ging es im Verwaltungsmodus weiter wie zuvor, während das Kultusministerium und das Landesamt für Schule und Erziehung weltfremde Bürokraten an Vorschlägen wie dem „Bildungsland 2030“ arbeiten ließ. Dort durften sie sich austoben. Das war Ihre Bildungsoffensive. Ich möchte Ihnen dazu einige Zeilen des Kolumnisten Harald Martenstein mit auf den Weg geben. Er schrieb vor einiger Zeit: „Deutsche Schulen sind seit Jahrzehnten ein beliebtes Experimentierfeld des Sozialutopismus, ohne dass die bildungsbürgerlichen Milieus oder die völlig verschüchterten Unionsparteien dem nennenswerten Widerstand entgegengesetzt hätten. Erstere haben ihre Kinder seit einigen Jahren halt immer zahlreicher auf Privatschulen geschickt, sogar der grüne Parteiadel. Kaum eine Verrücktheit, die dieser Staat seinen Kindern erspart hätte – ein paar Beispiele: Rechnen ohne Zahlen, Schreiben nur nach Gehör und ohne Rechtschreibung, gemeinsame Klassen mit Kindern, die unter schweren Verhaltungsstörungen leiden und Unterricht manchmal fast unmöglich machen.“ Ich möchte ausdrücklich vor derartigen Bildungsexperimenten warnen. Unsere Schulen müssen das Rad nicht neu erfinden. Sie müssen unseren Kindern Lesen, Schreiben und Rechnen beibringen. Wenn das zum Abschluss der vierten Klasse funktionieren würde, dann wäre schon viel gewonnen. Deutsch und Mathematik haben dabei den höchsten Stellenwert, und erst nach dieser Pflicht kommt die Kür. Dazu schreibt der eingangs erwähnte Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus: „Bildung hat einen zweifachen Auftrag: Sie hat Nützliches und sie hat Übernützliches zu vermitteln. Verwertungsdenken und Bildungsauftrag, Ökonomie und Kultur, Zielstrebigkeit und Entschleunigung sollten deshalb in der Bildung in einem jeweils ausgewogenen Verhältnis stehen.“ So ist es, und genau das kommt im ganzheitlichen Humboldt’schen Bildungsideal zum Ausdruck. Dieses Bildungsideal hat Deutschland einst zu einem Land der Dichter und Denker, aber auch zu einem Land der Tüftler und Erfinder gemacht. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es gibt große Defizite und Lücken in unserem sächsischen Bildungssystem, die wir entschlossen angehen müssen, und ja, es gibt auch viele neue Herausforderungen. Um unser Bildungssystem aber wirklich wieder so leistungsfähig zu machen, dass wir im internationalen Wettbewerb bestehen können, so leistungsfähig, dass unsere Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ihre Talente bestmöglich entfalten können, braucht es auch eine entschlossene Abkehr von utopischen Bildungsexperimenten und eine Rückbesinnung auf das erfolgreiche Humboldt’sche Bildungsideal. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Es sprach in der ersten Runde Herr Kollege Urban für die AfD-Fraktion. Nun ergreift Herr Kollege Gasse für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Holger Gasse CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich mit einer Legende aufräumen. Herr Urban, auch wenn Sie hier das Gegenteil behaupten – Schwarzmalerei und Halbwahrheiten sind ja bekanntlich ihr Geschäftsmodell –, (Oh-Rufe AfD) möchte ich darauf hinweisen: Wir Sachsen sind stolz auf unsere Schulen, und das können wir auch sein. Seit Jahren belegen wir Spitzenplätze in allen Bildungsmonitoren. Und auch, wenn Sie das nicht sehen wollen: Unsere Schüler gehören bei der Lesekompetenz, der Mathematik und den Naturwissenschaften zur bundesweiten Elite. (Beifall CDU und Staatsregierung) Das ist kein Zufallsprodukt. Es ist das Ergebnis harter Arbeit von engagierten Lehrkräften und motivierten Schülern. Vor allem ist es unserem sächsischen Schulsystem zu verdanken. Es ist ein System, das – entgegen Ihrer Aussagen – Leistung sehr wohl wertschätzt. Wir arbeiten in diesem Hohen Hause kontinuierlich daran, es noch besser, noch moderner und noch gerechter zu machen. Doch uns allen ist klar: Wir können uns auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen. Hier ist es wie beim Autofahren: Natürlich können wir uns nicht darauf beschränken, unsere Spitzenplätze im Rückspiegel zu betrachten. Wir müssen uns vor allem darauf konzentrieren, nach vorn zu schauen, alle Kurven zu kriegen, die uns die Zukunft bringt, seien sie noch so eng und unvorhersehbar. Wenn wir uns ehrlich machen, dann wissen wir: Hinter den glänzenden Statistiken verbergen sich auch kleinere Risse im Fundament, die wir sanieren müssen. Erstens wäre da die digitale Transformation. Ich finde, es reicht nicht, digitale Tafeln in Klassenräume zu hängen und WLAN an Schulen bereitzustellen. Wir brauchen eine Pädagogik, die junge Menschen in einer digital geprägten Welt befähigt, kritisch, aber auch kreativ zu bestehen. Digitale Bildung ist kein Zusatzfach, sie ist eine neue Kulturtechnik. Wir müssen die Lehrpläne anpassen, um Raum für Zukunftskompetenzen wie Coding, Medienkritik und Projektarbeit zu schaffen. Ich bin auch der Meinung, dass KI in der Schule kein Tabu sein darf. Wir müssen sie als Werkzeug begreifen, die individuelles Lernen ermöglicht. Wir müssen einfach davon wegkommen, sie ausschließlich als Gefahr zu verstehen. Die Hardware, die digitale Grundinfrastruktur hierfür haben wir flächendeckend aufgebaut; der Minister wies bereits darauf hin. Mit dem Digitalpakt 2.0 haben wir jetzt klare finanzielle Zusagen sowie eine Perspektive. Mit der Stärkung der Medienkompetenz durch den Orientierungsraum Medienbildung oder auch dem Medienpass können wir dies weiterhin befördern. Das wichtigste Thema aber bleibt – der Minister wies darauf hin – der Fachkräftemangel: Wir kämpfen um jede Lehrkraft. Unterrichtsausfall ist leider in vielen Regionen bitterer Alltag. In den kommenden fünf Jahren werden viele Lehrkräfte auch infolge der Alterspyramide den Schuldienst verlassen. Meine Damen und Herren, ich weigere mich einfach zu akzeptieren, dass Bildungsqualität in Sachsen vom Wohnort abhängt. Wir müssen weiter Lehrkräfte einstellen. Dabei muss der Schwerpunkt im ländlichen Raum liegen und hier besonders in den Oberschulen und Förderschulen. (Beifall CDU und Staatsregierung) Mit der Regionalisierung der Lehrkräfteausbildung wollen wir erreichen, dass uns die Versorgung mit Lehrpersonal auch in der Fläche noch besser gelingt. Angehenden Lehrkräften erleichtern wir es damit, in ihrer Heimat zu bleiben. Das vor einem Jahr beschlossene Maßnahmenpaket liefert einen Beitrag zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung, und das ist die allerwichtigste Aufgabe, die wir haben. Sie ist die Basis von allem. Jede pädagogische Neuerung und jede digitale Initiative laufen ins Leere, wenn die erste Stunde am Montagmorgen mal wieder ausfällt. Hier fordern viele in der Debatte reflexhaft: „Wir brauchen mehr Geld.“ Ganz klar: Bildung braucht eine solide Finanzierung. Aber wir müssen ehrlich zu uns sein: Geld allein unterrichtet keine Kinder. Ein Scheck baut keine Brücke zwischen Theorie und Praxis. Wir müssen kreative Wege finden, um unser System zukunftsfest zu machen. Es geht um intelligente Steuerung und nicht um die Gießkanne. Wir haben beispielsweise neu über Lehrerabordnungen nachgedacht, und das gefällt nicht jedem. Es kann einfach nicht sein, dass an einer Schule in einem Ballungsraum – und ich übertreibe jetzt hier bewusst – Überkapazitäten herrschen, während im ländlichen Raum ganze Fächer wegbrechen. (Beifall Sören Voigt, CDU) Wir brauchen Anreizsysteme für Abordnungen, die nicht als Last, sondern als Chance zur Profilierung und zum Austausch zwischen den Schularten gesehen werden. Wenn beispielsweise Gymnasiallehrer zeitweise an Oberschulen unterstützen, dann profitieren beide Seiten. Die eine Seite bringt die fachliche Tiefe, die andere methodische Flexibilität im Umgang mit heterogenen Gruppen mit. Das lindert den Mangel und stärkt das gegenseitige Verständnis. Wenn Lehrer zwischen den Schularten oder den Schulen kooperieren und abwechselnd in verschiedenen Zügen unterrichten, bricht das auch die Schranken in den Köpfen auf. Das hilft uns nicht nur gegen den Personalmangel, sondern sorgt auch dafür, dass jedes Kind das bestmögliche Angebot erhält, egal welcher Name auf dem Schulschild an der Tür steht. Stichwort multifunktionale Teams: Lehrer müssen wieder mehr Zeit haben, Lehrer zu sein. Sie sind weder IT-Beauftragte, noch sind die Verwaltungsangestellte. Sie sind Lehrer. Das heißt wir brauchen Teams aus Sozialarbeitern, ITAssistenten und Verwaltungsfachkräften. Das wäre sicherlich an jeder Schule wünschenswert; aber wie so oft, müssen wir auch hierbei unsere finanziellen Möglichkeiten im Blick behalten und uns auf jene Schulen konzentrieren, welche mit den größten Herausforderungen konfrontiert sind. Noch ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang: Wir müssen den Schulen mehr Autonomie geben. Wer vor Ort ist, weiß am allerbesten, welche Lernkonzepte für Kinder im Stadtteil oder im ländlichen Raum funktionieren und welche nicht. Wo wir schon bei Autonomie sind: Mehr davon ist auch bei der Schulnetzplanung nötig. Unser Schulnetz ist leistungsfähig. Aber besonders an den Grundschulen – der Minister wies vorhin darauf hin – sehen wir bereits die sinkenden Schülerzahlen. Diese Entwicklung wird sich noch bis in die Dreißigerjahre hinein verstärken, und hier geben uns dann flexible Organisationsformen und ein stabiles Schulnetz Raum für Anpassungen. Die nötigen Entscheidungen werden nicht aus Dresden diktiert, sondern vor Ort in den Schulkonferenzen getroffen. Ja, wir wollen die Schulstandorte erhalten. (Beifall CDU und SPD) Dazu braucht es eben pragmatische Lösungen, die meistens am besten vor Ort gefunden werden. Eine dieser Lösungen könnte – der Minister wies hierauf ebenfalls bereits hin, Wiederholung verstärkt ja meist das Verständnis – ein jahrgangsübergreifender Unterricht an der Grundschule sein. Wir sind immer noch beim Thema Fachkräftemangel, meine Damen und Herren. Was hat sich in diesem Bereich eigentlich getan? Im Bereich der Lehrkräfteausbildung gibt es neue Studiengänge in Chemnitz, an der Bergakademie in Freiberg und an der Hochschule Zittau/Görlitz. Auch darüber informierte der Minister in seiner Erklärung. Während wir im Grundschullehramt noch immer eine hohe Anzahl an Studierenden haben, sinkt der Bedarf perspektivisch an diesen Schulen. Gleichzeitig ist die Absicherung des Bedarfs an Förderschullehrkräften auf absehbare Zeit ungenügend. Wir sollten dies als Chance begreifen und perspektivisch im Studium des Grundschullehramtes verstärkt Förderschwerpunkte verpflichtend integrieren. Da in den meisten Förderschulen ohnehin nach Grundschullehrplan unterrichtet wird, scheint mir dies eine Möglichkeit zu sein, den künftig in zu großer Zahl vorhandenen Grundschullehrkräften einerseits eine Perspektive zu geben und andererseits die Unterrichtsversorgung an Förderschulen deutlich zu verbessern. Lassen Sie mich zum letzten Punkt kommen. Da einige hier im Hohen Haus längeres gemeinsames Lernen für ein Allheilmittel halten und dabei jeder für sich etwas anderes darunter versteht: Die einen meinen längeres gemeinsames Lernen bis Klasse 6 und finden ab da unser gegliedertes sächsisches Schulsystem sogar sehr gut. Die anderen verstehen darunter das unter der DDR bekannte Schulsystem mit der POS von Klasse 1 bis 10. Wieder andere meinen eine Schule ohne Bildungsempfehlung von Klasse 1 bis 12. Hier sage ich ganz deutlich: Eine Schule ohne Bildungsempfehlung finde ich nicht gut. (Gerald Eisenblätter, SPD: Aber die haben wir schon!) Das ist meine Meinung dazu. (Beifall Andreas Nowak, CDU) Denn es hat sich in der Vergangenheit bewährt. Wir als CDU werden an unserem sächsischen – gegliederten – Schulsystem festhalten. (Beifall CDU und Staatsminister Conrad Clemens) Aber ich sage auf der anderen Seite auch: Stabilität darf nicht zu Starrheit führen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Ja!) Wir können längeres gemeinsames Lernen ermöglichen, ohne das Gymnasium und die Oberschule abzuschaffen, und zwar durch Kooperation statt Konfrontation. Wir müssen dort, wo es möglich ist, Gymnasien und Oberschulen räumlich zusammenführen oder organisatorisch engere Kooperationen ermöglichen. Ein gemeinsamer Campus ermöglicht es Schülern in den Klassen 5 und 6, also in der Orientierungsstufe, in bestimmten Fächern gemeinsam zu lernen, während sie in anderen bereits profiliert werden. Der Wechsel zwischen den Schularten darf keine Einbahnstraße nach unten sein. Durch eine engere Abstimmung der Lehrpläne in der Unterstufe machen wir den Aufstieg von der Oberschule zum Gymnasium zur gelebten Realität und nicht zur statistischen Ausnahme. Aber auch hierfür – ich sage es deutlich – bedarf es genügend Lehrkräfte. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Weiterentwicklung des sächsischen Schulsystems ist kein Projekt einer Legislaturperiode, sondern eine Generationenaufgabe. Da ist es auch nicht hilfreich, Herr Urban, dass Sie im letzten Doppelhaushalt dagegengestimmt haben, mit dem eben jene Investitionen in unsere Bildungsinfrastruktur ermöglicht wurden. (Jörg Urban, AfD: Stimmt doch gar nicht!) Das sollten Sie auch verinnerlichen. (Beifall CDU) Wir brauchen einen Sachsenpakt für Bildung, der über Parteigrenzen hinweg Bestand hat. Das Projekt „Bildungsland Sachsen 2030“ hat hierfür eine gute Grundlage gelegt. Lassen Sie uns den Mut haben, Altes zu hinterfragen, ohne das Gute über Bord zu werfen. Lassen Sie uns eine Schule bauen, in der nicht nur Wissen abgefragt, sondern auch Neugier geweckt wird. (Zuruf Gerald Eisenblätter, SPD) Kreativität ist dabei unsere wichtigste Ressource. Nutzen wir sie! Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Alexander Dierks

Das war für die CDU-Fraktion Herr Kollege Gasse. Ich sehe Bedarf an einer Kurzintervention am Mikrofon 6. Herr Kollege Urban von der AfD-Fraktion; bitte schön.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident! Ja, Herr Kollege Gasse, ich muss natürlich mit den Legenden aufräumen, die Sie hier verbreiten. Sie erzählen immer wieder Unwahrheiten und Fake News. Das ist das Merkmal der CDU, das sage ich Ihnen. Wir haben diesen Haushalt genau deshalb abgelehnt, weil Sie einen Haushalt vorgelegt haben, der im Bereich der Bildungsinvestitionen eine Lücke von fast 200 Millionen Euro hatte. Sie haben die Lücke in den Haushalt gerissen. Natürlich waren wir dagegen, weil Sie nicht bereit sind, bei grünen Projekten, Klimaschutzprojekten und Migration zu streichen. Wir haben Ihnen gezeigt, wo die Investitionen hingehören. Sie haben die Lücke gerissen, und selbstverständlich stimmen wir gegen einen solchen Haushalt. (Beifall AfD) Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Legende vom spitzenhaften Schulbildungssystem im Bundesländervergleich. Hören Sie endlich damit auf! Wenn man die Augen vor der Realität verschließt, kann man nichts besser machen. Ja, wir sind Platz 1 in Deutschland. Wir sind die Einäugigen unter den Blinden. Im internationalen Vergleich werden die Zahlen immer schlechter. Ich habe in meiner Rede zitiert, was der Vorsitzende des Lehrerverbandes sagt: Es geht abwärts. Uns fehlt ein Jahr Bildung, das vor zehn Jahren noch da war. Das ist die Realität. Reden Sie sich die Realität nicht schön. Die Erkenntnis der Wahrheit ist der erste Schritt dazu, dass man überhaupt etwas besser machen kann. Ich höre das immer wieder von Ihnen: Wir sind Platz 1. – Das nützt uns nichts, wenn es insgesamt bergab geht. (Beifall AfD – Zuruf AfD: Jawohl!)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Urban am Mikrofon 6 mit einer Kurzintervention. Bedarf an einer Reaktion gibt es nicht. Dann setzen wir die erste Runde fort. Für die Fraktion BSW ergreift nun Herr Kollege Wurzler das Wort. Herr Kollege, bitte schön.

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Lars Wurzler BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine Fachregierungserklärung aus dem Ministerium für Kultus, noch dazu mit dem pathetischen Titel „Sachsens Schulen zukunftssicher machen“: Selten hatte ich mich so auf eine inhaltsgefüllte Rede gefreut, um dann die Chance zu haben, etwas Positives darauf zu erwidern. Es wären etwa die folgenden Worte gewesen, und es hätte uns allen viel Zeit gespart: Es ist alles super. Danke, Herr Minister, für Ihre inspirierende Erklärung und den genialen Plan. Ich wollte dazu extra eine Eloge vortragen. Stattdessen wird es nun eine Elegie. Was zwei winzige Vokale doch für einen Unterschied machen können. Hatten Sie auch gerade so viel Freude beim Vortrag des Kultusministers? Fühlten Sie sich von den eben gehörten Worten ebenso umhüllt? (Sören Voigt, CDU: Gut ausformuliert!) Wie gut steht es um Sachsens Schulen und die Bildung? Und wie können wir sie zukunftssicher machen? Es fühlte sich fast so an, könnte man meinen, wie eine wohlig warme Decke, in die man sich mit einem Glas Wein oder einem Heißgetränk einkuschelt und selig Entspannung oder Ruhe findet, weil da draußen endlich jemand mit einem Plan ist. (Beifall BSW) Nicht? Ich leider auch nicht. Deswegen: Je länger man sich diese Decke anschaut, desto mehr Flecken, Löcher und Fadenscheiniges entdeckt man. Aber immerhin: Es ist eine Decke und kein Jutesack. Ja, Herr Minister, ich habe tatsächlich eine Wette gewonnen. Ich hatte gewettet, dass Sie auch dieses Mal nicht ohne den statistischen Unterrichtsausfall und das „Bildungsland 2030“ auskommen würden. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dafür meinen Dank. An dem Wetteinsatz habe ich noch eine Menge Freude. Ja, Sie haben sich Mühe gegeben; das spürt man hin und wieder. Den Geist des ehrlichen Aufbruchs. Man denkt, wenn er immer so könnte, wie er wollte, wäre alles schön. – Ist aber eben nicht so. Jetzt will ich in den nächsten knapp 10 Minuten ein paar Dinge ansprechen, die man aus fachpolitischer Sicht einfach hätte benennen können. Sie hätten viele Dinge ins Feld führen können, die wirklich neu und innovativ sind. Ja, ich verstehe die Gesamtsituation innerhalb Ihrer Partei und Ihrer Fraktion mit zum Teil sehr antiquierten Anschauungen als Kontrapunkt zu Ihren schon fast als progressiv zu verstehenden Ideen, die letztlich auch den Willen der Bürger abbilden. Ich verstehe, dass Menschen im Ministerium und im LaSuB sich dort seit Langem, teilweise seit Jahrzehnten, eingerichtet haben und Neuerungen, freundlich formuliert, skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen. Ich verstehe die spürbar vorhandenen, wenn auch immer geringer werdenden Verständnisschwierigkeiten in der Materie, wenn man vorher nur sehr wenig realen Bezug hatte bzw. nicht aus diesem Bereich kommt. Auch deswegen werde ich nicht müde vorzuschlagen, dass wir alle gemeinsam eine sinnhafte, zielorientierte, vor allem aber offene und transparente Diskussion mit klaren Haltungen und Perspektiven führen: mit Landespolitik und Landesregierung – parteiunabhängig –, Schulträgern, Interessenverbänden, vor allem mit betroffenen Lehrkräften, Schulleitungen, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern. (Beifall BSW) Mir persönlich ist vollkommen egal, unter welcher Flagge das Ganze passiert. Mir ist auch egal, ob man das Gipfel, Kongress, Tagung, Symposium, Klausur oder Grillen für Sachsen nennt. (Heiterkeit AfD) Hauptsache, es werden Dinge mit Langzeitwirkung, vor allem von Praktikern, entwickelt und nicht von Bürokraten mit Rechenschiebern, deren einziges erlösendes Ziel es ist, dass die Zahlen stimmen, und die sich dafür noch feiern lassen, als hätten sie ein Mittel gegen Krebs entwickelt. (Beifall BSW und vereinzelt AfD) Und dennoch: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass wir bei allen Divergenzen zwischen den unterschiedlichen Gruppen, die wir untereinander und miteinander haben, nicht eine gemeinsame, realisierbare Zukunftsidee entwickeln können. Die Zeit der Schnellschüsse und des Aktionismus muss endlich vorbei sein. Es geht mir hierbei, ähnlich wie bei einem Maßnahmenpaket, nicht um ein pauschales Dauerlamento. Bei dem eben Gehörten waren tatsächlich Aspekte dabei, die man energisch weiterverfolgen sollte. Was ich grundsätzlich am Minister schätze, ist sein Ideenreichtum. Vermutlich wird in seinem Jahreszeugnis, also in knapp vier Monaten, ein Wortlaut stehen, der folgendermaßen lauten könnte: Er fällt besonders durch sehr spontane, kreative Ideen auf, die allerdings nicht immer zu Ende gedacht sind und manche Mitmenschen eher irritieren als begeistern. Er ist dennoch auf einem guten Weg und hat Potenzial. In Zukunft sollte er verstärkt darauf achten, andere mehr einzubinden, bevor er neue Ideen präsentiert. (Beifall BSW) Nun zu etwas anderem: Fangen wir inhaltlich mit der Frage an, was schulpolitisch eigentlich diese Zukunft ist. Was ist denn der ganz große Plan? Ist das ausschließlich Ihr „Bildungsplan 2030“ in Kombination mit dem Maßnahmenpaket? Was ist denn der ganz große Plan am Ende des Horizonts? Wir haben gerade ganz viele Dinge gehört, aber wenig Konkretes. Die Frage ist: Gibt es, wenn diese Pläne nicht funktionieren, einen Back-up-Plan, einen Notfallplan? Oder, wenn es sie gibt: Welche sind das denn? Nun einmal völlig absurd gedacht: Was ist denn, wenn wir wieder eine Flüchtlingswelle bekommen, diesmal aus dem Nahen Osten oder den Ländern Afrikas, weil dort wieder eine Dürrekatastrophe oder irgendetwas anderes passiert oder aufgrund einer sich massiv verändernden Lage im Norden Europas? Gibt es dafür Pläne? (Thomas Thumm, AfD: Die CDU wollte die Grenze sichern! –

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Sören Voigt CDU

Wie werden Sie damit umgehen, Herr Wurzler?) – Naja, die Frage ist, ob es dafür einen Plan gibt; den hätte ich gern gehört. Aber es gibt noch Absurderes. Die Frage ist: Was ist, wenn die Abordnungsorgien – der Minister hat von 5 000 Lehrkräften gesprochen – aus organisatorischen, juristischen oder anderen Gründen beendet werden müssen? Dann fehlen immer noch Lehrkräfte, und wir haben immer noch viele Schüler. Was ist dann der Plan? Ich halte es bei solchen Sachen, ehrlich gesagt, wie mit Notvorräten: Besser, man hat welche und braucht sie nicht, als man braucht welche und hat keine. (Beifall BSW) Wenn wir gerade bei der Zukunft sind: Weil alles so gut läuft, freue ich mich schon auf die Große Anfrage und den Entschließungsantrag meiner Fraktion morgen. Noch einmal kurz zurück. Was meinen Sie eigentlich mit „gestalten“? Ist es Ihre Vorstellung, nach Gutsherrenart etwas durchzudrücken – beispielsweise per Erlass, VwV, Abordnung –, oder geht es eher darum, vorher gründlich abzuwägen und die Sache von verschiedenen Seiten zu beleuchten? Ich will nicht missverstanden werden. (Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE: Aber?) Letztlich muss jemand eine Entscheidung treffen, und es muss auch nicht allen gefallen; das ist unstreitig. Schwierig ist nur, wenn man vorher das Gefühl vermittelt bekommt, man könne Dinge einbringen – Ideen, Hinweise – und die würden irgendwie berücksichtigt, aber am Ende wird etwas ganz anderes gemacht. Dazu kommen wir morgen in den Beratungen zum Maßnahmenpaket noch in aller Ausführlichkeit. Nur noch in loser Folge einige Dinge, über die wir sprechen können, wenn es um die Zukunftssicherheit Sachsens geht: Erstens. Es sind Stichworte zu nennen wie Bildungsinfrastruktur in Kombination mit Schulen oder Schulsanierung, die obskuren Milliarden aus dem Bund, die anstehenden Haushaltsverhandlungen, die sich möglicherweise verändernde Schulgebäudelandschaft und – zum ersten, aber nicht zum letzten Mal – die besondere Rolle der BSZ. Zweitens. Die Neustrukturierung von LaSuB und Kultus. Dazu fällt einem einiges ein. Ich meine hierbei keine neuen Posten oder Pöstchen. Ich meine effiziente Verwaltung, angemessenes Rollenverständnis – Stichwort Dienstleistung statt Gutsherr –, besonders in Richtung LaSuB gesprochen – und auch hierbei die besondere Rolle der BSZ sowie die Aufteilung der Referate, auch im Blick auf Grund- und Förderschulen, die immer noch zusammen in einem Referat sind. Was ist denn mit Ideen zur Verbesserung der Wertschätzung für Lehrkräfte und Schulleitungen? Ich spreche dabei nicht vom Geld. Ich spreche von Fachbereichsleitern, ich spreche von Kolleginnen und Kollegen, die seit über 40 Jahren im sächsischen Schuldienst sind. Wo ist denn die Wertschätzung für sie? Nächstes Thema: multiprofessionelle Teams. Diese Bezeichnung verkommt allmählich zu einer leeren Worthülse, zu einem nicht mit Inhalten gefüllten Schlagwort. Wie wäre es als Zeichen für die Zukunftsfähigkeit mit eigenen Stellenplänen für die Schulassistenz oder die Schulverwaltungsassistenz? Wir brauchen keine kurzfristigen Stellen, die eine langfristige Lebensplanung nicht zulassen, aus Angst, dass es am Ende der Befristung keine Anschlussverwendung gibt. Wo wir gerade bei der Anschlussverwendung sind: Was ist denn der große Masterplan für die Tatsache – Sie haben das grundsätzlich angesprochen –, dass wir im Freistaat immer weniger Kinder haben und dann immer weniger Erzieher und Grundschullehrkräfte brauchen? Man hört immer wieder, man dürfe nicht die gleichen Fehler wie in den 1990erJahren machen. (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Na, das ist eine Erkenntnis! Was macht man denn stattdessen? Der Punkt ist: Es ist eben nicht so, dass man, wenn man nichts macht, auch nichts falsch macht. Man muss genau überlegen: Was mache ich mit diesen Kolleginnen und Kollegen? Das könnte ein Problem werden, aber das ist nur eine Vermutung. Was gibt es für konkrete Ideen? Diese Erzieher können Teil von multiprofessionellen Teams werden; dann sind sie weiter im System und können ihre Expertise zur Verfügung stellen. Das wäre eine Idee. Bei Lehrkräften wäre die radikale Idee: wieder kleinere Klassen, mehr kollegiale Hospitation, Fort-, Aus- und Weiterbildung sowie höhere Professionalität. Es gibt eine Unmenge von Ideen, die klar vorgetragen werden können. Schul-, Kita- und Hortgebäude sind sicher ein Problem der Kommunen und der Schulträger. Das kann man ignorieren, sollte es aber nicht; denn was ist denn, wenn in fünf oder 15 Jahren – Sie haben es angesprochen – wieder eine Welle kommt und es mehr Geburten gibt? Was machen wir dann? Bauen wir dann keine Gebäude mehr und müssen überlegen, wo wir alle unterbringen: in Turnhallen mit Stockbetten oder was? (Staatsminister Conrad Clemens: Wir haben gesagt, dass wir keine Schulen schließen!) Die Frage ist: Campuslösungen? Schulen für längeres gemeinsamen Lernen, insbesondere im ländlichen Raum, könnten eine sinnhafte Option sein: Schulhäuser als moderne Lebens- und Arbeitsumgebung. Sprechen wir über Lehrergesundheit und Berufszufriedenheit. Hierzu werden praktische Ansätze gebraucht. Wie wollen wir denn verhindern, dass Lehrer wirklich vorzeitig in Pension gehen? Wie können wir diese im System halten? Was sind dabei die Angebote für die Kollegen, die sagen: Ich kann nicht mehr, ich würde gern weiter unterrichten oder ich möchte gern im System bleiben, aber ich kann einfach keine 26, 27 oder 28 Stunden mehr unterrichten? Wo ist dafür der Plan? Kommen wir zur berufsorientierten Steuerung von Lehramtsstudierenden nach Fächern und Schularten; gegebenenfalls brauchen wir verpflichtende Seminare. Kollege Urban hat es angesprochen: Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen kann über höhere Praxisanteile nachgedacht werden. Aber dazu müssen Sie vermutlich – Sie, der Wissenschaftsminister und die Universitäten – an einem Tisch sitzen und über das System nachdenken: Was wollen wir machen? Man könnte das System der Pädagogischen Hochschulen aus Baden-Württemberg adaptieren. (Zuruf Gerald Eisenblätter, SPD) Nicht, dass noch jemand die Idee aufkommt, wir wollten die Institute für Lehrerbildung aus der DDR wiederhaben. Nehmen wir doch das Beispiel aus Baden-Württemberg; denn dort funktioniert es sehr gut. (Laura Stellbrink, SPD: Naja!) Langzeitkranke – was machen wir mit ihnen? Förderschulen, der Inklusionsgedanke: Wann ist denn der Inklusionsgedanke zu Ende gedacht? Wo wollen wir hin im Freistaat Sachsen? Es bleibt die zentrale Frage offen: Was sollen Sachsens Schulen konkret leisten? Ist der Ansatz Wissensvermittlung oder Lebenstauglichkeit oder eine Mischung? Was sollen Anwendungswissen und praktisches Wissen sein? Was soll theoretisches Wissen sein? Darüber müsste man sich einmal klar unterhalten. Eine Berufsorientierung in der Schule wird sowohl von der AfD als auch von der CDU immer wieder angesprochen. Was heißt denn das konkret, wenn Sie es besser machen wollen? Einfach zu sagen, wir brauchen davon mehr, hilft ja keinem. Was soll konkret passieren? Ich weiß, Sie haben heute Abend noch einen Antrag; dazu werden wir uns dann auch noch einmal miteinander unterhalten. Zum Schluss: der Umgang mit Seiten- und Quereinsteigern. Hierbei ist die Differenzierung zwischen allgemeinbildenden Schulen und BSZ zu beachten. Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob ein Quereinsteiger am BSZ sinnvoll ist oder ob ein Quereinsteiger an allgemeinbildenden Schulen vielleicht doch besser in seinem Beruf geblieben wäre. – Ich beruhige mich wieder. Ich habe die Punkte alle abgefrühstückt. Wir brauchen tatsächlich einen pädagogischen roten Faden, ein tragfähiges, langfristig ausgelegtes Konzept, aber – ich sagte es vorhin schon – keine Schnellschüsse. Auch wenn es nach all der Schelte nicht so wirkt: Ich empfinde Wertschätzung für Sie, Herr Minister, und für einen Teil des Personals im Kultusministerium und sogar für ein paar wenige Menschen im Präsidentenpalast und seinen Filialen, (Lachen Holger Gasse, CDU) die noch übrig sind und keine Karrieristen sind oder dort nicht nur deshalb gelandet sind, weil sie schon seit 30 Jahren dort tätig sind oder über irgendwelche Beziehungen Zuflucht gefunden haben, ohne jemals studierte Lehrkraft gewesen zu sein und auch für jene, die Gott sei Dank nicht mehr vor Schülern stehen müssen. Das ist eine Belastung für die Schüler in einer Größenordnung, die man sich kaum vorstellen kann. Das Lob gilt wirklich den Personen, die ihren Job im Kultusministerium und im LaSuB super und professionell im Sinne einer guten Bildung im Freistaat Sachsen machen. Vielen Dank dafür. (Beifall BSW und Matthias Berger, fraktionslos) Ein letzter Punkt, sogar mein Lieblingspunkt für heute: Es scheint nach den ganzen Gipfelstürmereien nun neue Mode zu sein – egal, ob im Land oder im Bund –, ein neues Pflichtschulfach zu erfinden und zu fordern. Heute Abend kommen wir, wie schon gesagt, noch zu Ihrem Antrag, dem der Kollegen von der AfD. Jetzt noch einmal zu einem anderen Punkt: Ein gefühlt eher unbedeutender Politiker Ihrer Partei, werter Herr Minister, forderte am vergangenen Sonntag in der „Bild am Sonntag“ – respektive in der Zeitung „Die Welt“ – die Einführung eines Faches namens „Zivile Verteidigung“. Er wolle sich dafür einsetzen, dass Schüler künftig gezielt auf den Ernstfall vorbereitet werden. Zu lesen war, man orientiere sich an anderen Ländern, insbesondere an Japan und Lettland. Japan übt mit seinen Schülern vor allem das Verhalten bei Erdbeben und Tsunamis, zwei Dinge, die in Zentraleuropa und Deutschland sehr oft vorkommen. Das ist auf jeden Fall schon einmal das Richtige. Lettland hingegen nennt das Fach klar beim Namen: Verteidigungsunterricht. Zumindest weiß man, was sich die betreffende Person unter Ernstfall vorstellt. (Andreas Nowak, CDU: Das machen sie in Finnland übrigens auch!) Toll ist dabei auch, dass der Politiker in seiner Rolle als Bundesinnenminister anmerkt, diese Idee in der Runde der Innenminister tatsächlich vortragen zu wollen. Nur zur Erinnerung: Wir reden immer noch von der Einführung eines Pflichtschulfaches und nicht von der deutschlandweiten Verschärfung des Polizeivollzugsgesetzes. Wo gehört denn das Thema überhaupt hin? Da schaue ich natürlich wieder in diese Richtung. Natürlich in die Kultusministerkonferenz! Wenn Sie morgen dazu einen Redebeitrag haben, können Sie das noch einmal zum Thema machen. Hierzu ein kleiner Exkurs im Fach Geschichte. Es gab schon mal – die älteren DDR-Bürger werden sich erinnern – ein Fach, das für die Jungs „Wehrkundeunterricht“ und für die Mädchen „Lehrgang für zivile Verteidigung“ hieß, mit Übungslagern und solchen Dingen. Diesbezüglich wird dem einen ganz sicher warm oder kalt ums Herz – je nachdem, von welcher Seite man das betrachtet. (Zuruf AfD: „Vorwärts immer, rückwärts nimmer“!) Doch zurück. Wenn die zukünftige Richtung ist, in letzter Konsequenz Bildung wieder zentral statt föderal zu gestalten, dann, werter Herr Minister, geben Sie der betreffenden Person und Herrn Merz bitte meine Telefonnummer. Ich bin gern bereit, Bundesbildungsminister zu werden. Ich habe eine Menge Ideen, was man bildungspolitisch in unserem Land dringend ändern sollte, zum Beispiel, um im Bild zu bleiben: ein Pflichtfach mit dem Titel „Lebenstauglichkeit – Learning for Life“. Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Wurzler. Ich habe schon erwartet, dass Sie im Sinne der Dramaturgie uns am Ende zumindest noch einmal aufklären, mit wem Sie gewettet haben und worüber, nachdem Sie uns zu Beginn dieser Debatte den Mund so wässrig gesprochen haben mit Blick auf Ihren Wetteinsatz bzw. den Gewinn, den Sie erhalten haben. In der weiteren Reihenfolge ergreift jetzt Herr Kollege Eisenblätter für die SPD-Fraktion das Wort.

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Gerald Eisenblätter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich einen kurzen Blick auf Folgendes zurückwerfen: Fast auf den Tag genau erklärte der damalige Staatsminister für Kultus, Prof. Dr. Roland Wöller, am 20. März 2012: „Gute Schulen brauchen guten Unterricht, und guter Unterricht braucht ausreichend gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer.“ Er sprach von der langfristigen Sicherung des Lehrerbedarfs als einer der größten Herausforderungen für Sachsen sowie von dringend gebotener demografischer Vorsorge. Meine Damen und Herren! Diese Sätze sind bemerkenswert klar. Die Herausforderung war erkannt, die Prioritäten waren benannt, aber sie wurden nicht konsequent umgesetzt. Stattdessen folgte ein Rücktritt, ein kleines Erdbeben in Sachsen, aber das Zögern blieb. Im Jahr 2017 sprach dann die damalige Kultusministerin Brunhild Kurth vom „Tal der Tränen“. Heute wissen wir: Es war kein Tal, es war eine lange tiefe Schlucht, und für viele Schulen fühlte es sich zeitweise wie ein Meer der Tränen an. Die Konsequenzen dieser Jahre erleben wir bis heute: Unterrichtsausfall, Belastung im System und spürbare Unterschiede zwischen Region und Schulart – Entscheidung des Jahres 2012, die die heutige Schülergeneration immer noch erlebt. Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es falsch, nur zurückzuschauen; denn es hat sich auch etwas bewegt. Insbesondere ging dies seit dem Jahr 2014 mit der SPD in Regierungsverantwortung einher. Kultusminister Clemens hat dargelegt, dass sich die Situation bessert, und das kommt nicht von allein; es kommt durch Prioritätensetzung zugunsten der Bildung. Wenn wir zehn Jahre zurückblicken, sehen wir deutliche Fortschritte. Heute gilt: E 13 für alle Lehrkräfte. Heute werden Lehrkräfte verbeamtet. Heute stehen deutlich mehr Studienplätze im Lehramt zur Verfügung. Heute ist Schulsozialarbeit ein selbstverständlicher Bestandteil von Schule. Heute unterstützen Schulassistent/-innen als Teil des multiprofessionellen Teams den Schulalltag. Das alles zeigt: Politik kann handeln. Sie kann Dinge zum Besseren verändern, wenn man denn will. Aber – und das sage ich ebenso klar – wir sind noch nicht am Ziel. Wer glaubt, wir könnten uns jetzt zurücklehnen, verkennt die Lage. Um das Tal der Tränen wirklich hinter uns zu lassen, müssen wir diesen Weg konsequent fortsetzen. Das Ziel der SPD ist eindeutig: weniger Unterrichtsausfall bis zum Ende der Legislaturperiode und mehr Bildungsgerechtigkeit unabhängig vom Wohnort und der Schulart. (Beifall SPD) Dafür brauchen wir weiterhin ausreichend Lehrkräfte und eine starke Unterstützung durch Assistenzen im multiprofessionellen Team. Was sich bewährt hat, muss gestärkt und dauerhaft im Stellenplan abgesichert werden. Die Zukunft gehört dieser Arbeit in diesen multiprofessionellen Teams. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben dem Blick zurück ist unsere Verantwortung für die Zukunft entscheidend. Die Fehler der Vergangenheit dürfen sich nicht wiederholen. Wir hörten es heute bereits des Öfteren. Gute Bildungspolitik braucht verlässliche Planung. Deshalb war es richtig, dass wir als SPD-Fraktion eine regelmäßig zu erstellende Schülerzahl- und Lehrerbedarfsprognose im Schulgesetz verankert haben; denn wir stehen mitten im demografischen Wandel. Die aktuellen Zahlen von Kultusminister Clemens – als traurigste Statistik Sachsens bezeichnet – zeigen deutlich, was auf uns zukommt: Sinkende Schülerzahlen – bis zu 80 000 Schülerinnen und Schüler werden bis zum Jahr 2040 nicht mehr vorhanden sein – sind absehbar. Entscheidend ist, wie wir darauf reagieren; denn wir entscheiden heute, wie Bildung und Schule im Jahr 2035 in Sachsen aussehen werden. Wir entscheiden über Ressourcen, Strukturen und Qualität und damit auch über die Zukunft des Bildungslandes Sachsen. Deshalb kommt der nächsten Lehrerbedarfsprognose eine sehr zentrale Rolle zu. Sie wird die Grundlage für unsere Entscheidung bis 2030 sowie für die Weichenstellung bis in die Jahre 2035 und 2040 sein. Ich hoffe sehr, dass wir nach den Osterferien darüber im Detail sprechen können. Ein zentraler Schlüssel ist zweifelsohne die Lehrerbildung. Wir haben bereits wichtige Schritte unternommen: mehr Studienplätze und regionale Ansätze. Ich möchte betonen bzw. die Ausführungen meiner Vorredner um die Einführung neuer Modelle wie das Stufenlehramt und Kooperationen im beruflich-technischen Bereich, was der SPD immer ein Herzensanliegen war, ergänzen. Das Zwischenfazit ist klar: Kooperation ist gut, Regionalisierung wirkt und flexibler Lehrereinsatz hilft. Doch jetzt geht es um den nächsten Schritt. Wir brauchen ein behutsames Umsteuern bei den Ausbildungskapazitäten, eine kritische Überprüfung der Ausbildungsinhalte und Lehrerbildungsstrukturen. Dabei kann auch ein Blick von außen helfen, nennen wir es eine Evaluation. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungserklärung trägt den Titel „Sachsens Schulen zukunftssicher machen“. Dieser Anspruch ist gut und richtig, aber eine Schule ist nur dann zukunftssicher, wenn es sie auch morgen noch gibt. Deshalb muss ein Grundsatz unseres Handelns sein: Die Schule muss im Dorf bleiben. (Beifall SPD) Gerade im ländlichen Raum sind Schulen unverzichtbar als Bildungsorte, aber auch als zentrale Zentren. Wenn wir dieses Ziel ernst nehmen, dann brauchen wir die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das bedeutet: Wir kommen an einer Schulgesetznovelle nicht vorbei. Es ist keine Frage des Ob, sondern des Wann und Wie. Wir müssen Mindestschülerzahlen und Mindestzügigkeiten jeder Schulart überprüfen und die Oberschule+ aufwerten. All das ist im Koalitionsvertrag vereinbart und, lieber Koalitionspartner, der gilt. (Beifall SPD) Wir müssen Schulwege neu bewerten und noch mehr Flexibilität ermöglichen. Ein bewährter Ansatz ist der jahrgangsübergreifende Unterricht. Es gilt, diesen stärker zu nutzen und dabei neue Modelle zuzulassen, beispielsweise jahrgangsübergreifend von Klasse 1 bis 4 oder in Klasse 5 und 6, das wäre ein richtiger und wichtiger Schritt. Zudem kann längeres gemeinsames Lernen ein Beitrag zur Stabilität des Schulnetzes der Zukunft leisten. Jetzt ist die Chance vorhanden, es in die Fläche zu bringen. Diesbezüglich muss ich sagen, lieber Kollege Gasse: Wir sind schulgesetzlich schon weiter, als nur über einen Schulcampus zu reden. Wir haben die Oberschule+ und wir haben die Gemeinschaftsschule im Schulgesetz. Wenn ich darüber spreche, Mindestschülerzahlen auf den Prüfstand zu stellen, dann gilt das für jede Schulart, auch für diese beiden. (Beifall SPD) Klar bleibt, die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen. Das heißt, das Schulgesetz ist zu novellieren, damit die Schule vor Ort erhalten bleibt, damit wir hier in Dresden nicht gezwungen sind zu sagen: Ihr schließt vor Ort, damit wir Flexibilität geben. Zukunftssichere Schulen brauchen nicht nur stabile Strukturen, sondern auch eine inhaltliche Weiterentwicklung, moderne Lehr- und Lernmethoden, überarbeitete Lehrpläne und eigenverantwortliche Schulen, die vor Ort ihre Profile entwickeln. Das Strategiepapier „Bildungsland Sachsen 2030“ gibt hierbei die Richtung vor. Wir müssen uns allerdings sputen, damit im Jahr 2030 erste Änderungen sichtbar werden. Eine große Neuerung könnte die Einführung eines Klassenrates in Verbindung mit einer Klassenleiterstunde sein. So schaffen wir Freiraum an der Schule, unterstützen mit Ressourcen und schaffen Entlastung für die Lehrkräfte. Wir haben jetzt, zum Ende der Dekade, die Chance, diesen Weg zu beschreiten, um eine eigenverantwortliche Schule Wirklichkeit werden zu lassen und eine neue Schulkultur zu ermöglichen. Wir müssen auch gesellschaftliche Fragen diskutieren, etwa den Umgang mit Handys und digitalen Medien im Schulalltag. Auch hier gilt es, die Balance zwischen Verbot und eigens ausgehandelten Regeln in der Schulgemeinschaft zu finden. Ein Schulgesetz, das Impulse des digitalen Zeitalters aufgreift, kann hierbei Leitplanken setzen, mehr Medienbildung im Schulalltag zur Orientierung beitragen. Bei all der Debatte zur zukunftssicheren Schule wissen wir doch: Auf den Anfang kommt es an. Die frühkindliche Bildung muss ein zentraler Bestandteil unserer Bildungspolitik bleiben. Das müssen wir mitdenken, und da müssen wir auch weiterhin in Qualität investieren. Ich teile manche Euphorie zur zentralen Erhebung von Sprach- und Entwicklungsständen nur bedingt. Wenn der Bund uns dies vorgeben will, aber keine zusätzlichen Mittel fließen, wird die beste Diagnostik am Ende nichts nützen, wenn die Erzieherinnen und Erzieher keine Vor- und Nachbereitungszeit mehr haben. Die bisher bekannten Eckpunkte für ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz tragen der ostdeutschen Kita-Landschaft eben nicht Rechnung. Unsere demografischen Herausforderungen sind andere. Herr Minister, hier gilt es nachzuarbeiten. Meine Damen und Herren! Wenn wir all das zusammennehmen, ergibt sich ein klarer Auftrag: Wir brauchen eine verlässliche Bildungsplanung. Wir brauchen ausreichend und gut ausgebildete Lehrkräfte. Wir brauchen starke und flexible Schulstrukturen. Und wir brauchen den Mut, Fehler zu benennen und aus Fehlern zu lernen. Die Herausforderungen sind groß, aber lösbar. Entscheidend ist, dass wir Bildung tatsächlich zur Priorität machen – nicht nur mit Worten, sondern auch durch unser konkretes Handeln. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die nächste Generation nicht mehr durch ein Tal der Tränen gehen muss, sondern in einem Bildungssystem aufwächst, das echte Chancen und gleiche Teilhabe bietet. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsminister Dirk Panter)

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Alexander Dierks

Für die SPD-Fraktion sprach Herr Kollege Eisenblätter. Wir fahren in der Aussprache fort. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE ergreift nun Frau Kollegin Melcher das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Sachsens Schulen zukunftssicher machen“ ist ein ziemlich starker Titel für eine Regierungserklärung. Er klingt nach Aufbruch, nach Gestaltungswillen, nach dem ernsthaften Versuch, die Herausforderungen unserer heutigen Zeit anzunehmen. Und ich sage ausdrücklich: Dieser Anspruch ist auch richtig. Unsere Schulgemeinschaft verdient einen Aufbruch. Aber die entscheidende Frage ist doch: Wird die Politik, die wir aktuell erleben, diesem Anspruch auch gerecht? Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir ehrlich sind, gibt es derzeit zwei sehr unterschiedliche Erzählungen im Land über den Zustand unserer Schullandschaft. Da ist zum einen die Erzählung des Kultusministers – Herr Clemens, wir haben Sie heute gehört –: über 1 000 neue Lehrkräfte, ein Maßnahmenpaket zur Unterrichtsabsicherung, erste Erfolge beim Rückgang des planmäßigen Unterrichtsausfalls und solide Ergebnisse im bundesweiten Vergleich, insbesondere auch in den MINT-Fächern. Und zur Wahrheit gehört dazu: Sachsen steht formal erst einmal nicht schlecht da, aber eben nur formal. Wenn man sich die Sache einmal genauer anschaut, wird man sehen, dass es noch eine zweite Erzählung gibt, einen anderen Blick auf die Gesamtsituation, nämlich den der Lehrkräfte, den der Schülerinnen und Schüler und den der Gewerkschaften, derjenigen, die in den vergangenen Monaten zu Tausenden in Leipzig, in Dresden, in Chemnitz und anderswo auf die Straße gegangen sind. Ihre Botschaft war unmissverständlich: Dieses System wird auf Verschleiß gefahren. Diese Perspektive lässt sich aus unserer Sicht auch nicht einfach wegwischen – im Gegenteil: Wenn wir genauer hinschauen, dann wird deutlich, wie viel Substanz in dieser Kritik steckt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen wir auf die aktuellen Zahlen. Der planmäßige Unterrichtsausfall ist leicht von 3,7 % auf 3,3 % gesunken. Das klingt zunächst nach einem Erfolg. Gleichzeitig ist der Ausfall an den Grundschulen von 0,9 % auf 1,4 % gestiegen, und auch an den Beruflichen Schulzentren nimmt er wieder zu. Der außerplanmäßige Unterrichtsausfall – also der, der durch Krankheit und Überbelastung entsteht – liegt weiterhin bei 5,8 %, nahezu unverändert. Insgesamt bedeutet das 9,1 % Unterrichtsausfall. Das ist doch keine Trendwende! Das ist eine Verschiebung innerhalb eines Mangelsystems. Wenn wir genauer hinschauen, woher diese leichte Verbesserung kommt, dann wird deutlich: Sie basiert maßgeblich auf 5 000 Abordnungen. Das sind Lehrkräfte, die ihre Schule verlassen, um anderswo auszuhelfen, die mehr unterrichten und dafür eben andere Aufgaben zurückstellen müssen. Fachberatungen, Schulentwicklung, Ausbildung – all das findet nur noch unzureichend statt. Das Problem wird aus unserer Sicht nicht gelöst, es wird verschoben, und zwar auf den Rücken der Lehrkräfte. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen inzwischen sehr genau, wie es den Lehrkräften in diesem System geht; denn es liegt mit fast 4 000 Teilnehmenden eine der größten Arbeitszeitstudien vor, die es in diesem Bereich je gegeben hat. Auch hier lohnt sich ein differenzierter Blick. Nein, nicht jede Lehrkraft arbeitet dauerhaft am Limit; aber diejenigen, die im System Verantwortung tragen – wie Schulleitung, Klassenleitung, engagierte Teilzeitkräfte –, arbeiten systematisch über ihre Belastungsgrenze. Die Arbeitsbelastung steigt sogar noch im Verlauf des Schuljahres. Ferien dienen häufig nicht mehr zur Erholung, sondern dazu, die Rückstände abzuarbeiten. Weniger als die Hälfte der Befragten fühlt sich nach den Ferien nicht wirklich erholt. Der vielleicht wichtigste Befund dieser Studie ist, dass die größte Belastung nicht durch Unterricht entsteht. Nein, die meisten Lehrkräfte empfinden den Unterricht wirklich als sinnstiftend. Die eigentliche Belastung entsteht durch das Drumherum, durch den Personalmangel, durch organisatorische Aufgaben, durch zusätzliche Aufgaben und die schlicht fehlenden Ressourcen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist auch die zentrale Erkenntnis: Wir haben ein System, das seine engagiertesten Kräfte strukturell überlastet. Vor diesem Hintergrund müssen wir uns schon fragen: Sind denn die aktuellen politischen Antworten darauf ausreichend? Wenn die Antwort auf strukturelle Überlastung darin besteht, Abordnungen noch auszuweiten, Entlastungen weiter nach hinten zu verschieben und noch mehr zusätzliche Anforderungen zu stellen, dann ist die Antwort deutlich: Nein, das ist keine Lösung. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist denn nun aus den versprochenen Lehren aus der Arbeitszeitstudie geworden? Leider nichts. Sie sind Dienstherr, Sie haben auch eine Verantwortung als Arbeitgeber, Herr Clemens. Was ist aus den angekündigten Entlastungen im Maßnahmenpaket geworden? Auch nichts! Sie fahren nach dem Motto „Zuckerbrot und Peitsche“. Aber bisher erleben die Lehrkräfte nur die Peitsche, und das darf aus unserer Sicht nicht so weitergehen. Gehen Sie die strukturellen Probleme an! Bleiben Sie nicht bei der Symptombekämpfung! Die Probleme verursachen nämlich gerade einiges an Nebenwirkungen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich aus grüner Sicht die zentralen Baustellen klar benennen. Erstens. Lehrkräftemangel. Dieser ist real und strukturell. Abordnungen sind aus unserer Sicht nur ein kurzfristiges Instrument, aber sie ersetzen keine langfristige Strategie. Wir brauchen eine transparente, verlässliche Lehrkräftebedarfsprognose und darauf aufbauend eine echte Personalstrategie für unseren Freistaat. Zweitens. Multiprofessionelle Teams. Die Schulsozialarbeit ist auf Landesebene gesichert. Das ist gut, aber vor Ort bröckelt eben oft die Finanzierung. Wir sagen klar: Es braucht mehr statt weniger Schulsozialarbeit. Schulen brauchen aber auch anderswo Entlastung, beispielsweise bei Schulassistenz, Schulverwaltungsassistenz, Inklusionsassistenz. Das ist in Schulen inzwischen unverzichtbar, mit gestiegenen Anforderungen. Sie wurden leider schon oft versprochen, sind aber leider viel zu wenig – und vor allem nicht langfristig – abgesichert, auch nicht im Haushalt. Drittens. Das Thema Ganztag. Ja, Sachsen hat viele Plätze, aber Quantität ersetzt doch nicht die Qualität. Noch immer erleben wir vielerorts zwei unterschiedliche Systeme. Schule am Vormittag, am Nachmittag der Hort – nebeneinander, nacheinander, aber vor allem nicht miteinander. Ausgerechnet jetzt, da der Rechtsanspruch zum 01.08.2026 kommen soll, werden auch noch Mittel gekürzt. Das ist doch kein Aufbruchsignal – das ist ein Rückschritt. Viertens. Das Schulnetz im demografischen Wandel. Die sinkenden Schülerzahlen sind eine Herausforderung, aber sie sind doch auch eine Chance für kleinere Lerngruppen, für individuelle Förderung, für neue pädagogische Konzepte. Und genau hier kommen wir zu einer Debatte, die aus unserer Sicht dringend geführt werden muss, aber derzeit politisch, insbesondere von der CDU-Fraktion, blockiert wird. Der Vorstoß für längeres gemeinsames Lernen wird kurz angedeutet und dann gleich wieder einkassiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das wird doch aber der Tragweite dieser Frage nicht gerecht. Legen Sie doch endlich Ihre ideologischen Scheuklappen ab! Längeres gemeinsames Lernen ist eine fachlich begründete Antwort auf die Realität in unseren Schulen, auf heterogene Lerngruppen, auf ungleiche Startbedingungen, auf den Wunsch für mehr Bildungsgerechtigkeit, und zwar in Stadt und in Land. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemeinschaftsschulen und Oberschule+ zeigen doch längst, dass es funktioniert. Sie werden angenommen und auch die Qualität stimmt. Gerade im ländlichen Raum bietet dieses Modell enorme Chancen, Schulstandorte zu erhalten, Ressourcen zu bündeln und gleichzeitig pädagogisch sinnvoll zu arbeiten. Wer diese Debatte aus parteipolitischen Reflexen beendet, vergibt hier eine echte Zukunftschance. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Fünftens. Es fehlt aus unserer Sicht eine konsequente, datengestützte Steuerung. Wir wissen zu wenig über die tatsächlichen Wirkungen vieler Maßnahmen. Wir erfassen keine zentralen Zusammenhänge und wir evaluieren nicht. Gerade bei den Abordnungen zeigt sich das aus unserer Sicht deutlich. Wir greifen tief in ein System ein, aber wir wissen nicht einmal systematisch, was die Folgen davon sind, beispielsweise für die Gesundheit, die Motivation oder den Verbleib im Beruf. Das ist aus unserer Sicht Steuerung im Blindflug. Lieber Herr Staatsminister, bitte holen Sie sich morgen bei der KMK ein paar Impulse zu diesem Thema und machen Sie den Weg auch in Sachsen frei. Baden-Württemberg und Hamburg machen es vor, und sie berichten von Erfolgen bei diesen Vorgängen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz aller Kritik will ich betonen: Es gibt klare Perspektiven, wie es besser werden kann. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen Schulen, in denen Kinder länger gemeinsam lernen können, unabhängig von Herkunft und sozialem Hintergrund. Wir wollen Schulen, in denen Lehrkräfte gut arbeiten können, weil sie durch multiprofessionelle Teams entlastet werden. Wir wollen einen Ganztag, der als gemeinsamer Bildungs- und Lebensraum gedacht und kein Aneinander von verschiedenen Zuständigkeiten ist. Wir wollen eine Digitalisierung, die pädagogisch sinnvoll ist, technisch funktioniert und von Fachkräften unterstützt wird. Und wir wollen, dass Bildung für nachhaltige Entwicklung fest in der Lehrkräftebildung verankert wird, als Vorbereitung für die Zukunft, die wir heute noch gar nicht erahnen können. All das ist möglich, aber es braucht den Mut zur Veränderung sowie die Bereitschaft, auch unbequeme Debatten führen zu wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Ende bleibt eine einfache Wahrheit: Sachsen hat ein leistungsfähiges Schulsystem, aber es lebt derzeit von der Substanz seiner Beschäftigten. Diese Substanz ist aus unserer Sicht nicht unendlich belastbar. Die Menschen, die dieses System tragen – Lehrkräfte, Schulsozialarbeitende, pädagogische Fachkräfte –, verdienen aus unserer Sicht mehr als Anerkennung: Sie verdienen Strukturen, die ihre Arbeit dauerhaft ermöglichen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Wir werden diesen Weg konsequent begleiten, aber wir werden auch klar benennen, wo Anspruch und Wirklichkeit auseinanderfallen; denn zukunftssicher wird unser Bildungssystem nur dann, wenn wir auch den Mut haben, es weiterzuentwickeln. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Melcher für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Es ergreift als nächste Rednerin Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg für die Fraktion Die Linke das Wort. Frau Kollegin, bitte.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn wir über zukunftssichere Schulen sprechen, dann sprechen wir im Grunde nicht weniger als über die Frage, wie dieses Land in zehn oder 15 Jahren aussehen wird. Dabei geht es um Chancen, um Gerechtigkeit und um Zusammenhalt. Und vielleicht geht es auch darum, wie ernst wir es mit all dem meinen. Na klar, wir können uns hinstellen und sagen, die Richtung stimmt. Wir können mit Zahlen, mit Prozenten, mit Entwicklung argumentieren. Oder wir machen uns ehrlich und schauen nicht nur auf das, was auf dem Papier steht, sondern auf das, was tatsächlich ist. Und da lohnt sich ein Blick in die Realität, in ein ganz normales Klassenzimmer. Dort merkt man sehr schnell: Dieses System funktioniert vor allem deshalb, weil Menschen mehr leisten, als sie eigentlich leisten können. Auf der Leipziger Buchmesse hat der Sächsische Lehrerverband dafür ein Bild gefunden: eine Postkarte, auf der stand: Lehrkraft, Substantiv, Komma, die – anderes Wort für Superheld/-innen des Schultags. Ja, das ist eigentlich ein schönes Bild, aber gleichzeitig ein ziemlich bitteres, wie ich finde. Denn wenn ein System nur noch funktioniert, weil Menschen zu Heldinnen und Helden werden müssen, dann ist nicht das System stark, sondern seine Menschen sind an Stellen überfordert. Trotzdem stehen genau jene Menschen jeden Morgen wieder im Klassenzimmer, zwischen Lehrplan, Lebensrealität und Erwartungsdruck. Sie erklären, vermitteln, hören zu, und sie gleichen aus, was eigentlich nicht ihre Aufgabe sein sollte. Sie halten oftmals das zusammen, was durch politische Entscheidungen längst auseinandergefallen ist. Dafür gebührt ihnen Respekt – keine Frage –, aber Respekt allein trägt kein System. Der Kultusminister sagt, die Richtung stimme. Und ja, Zahlen lassen sich so lesen, Prozentwerte sinken, Statistiken wirken beruhigend. Aber Zahlen erzählen eben nicht alles. Sie erzählen nichts von der Lehrerin, die zwischen zwei Schulen pendelt, nichts von der Klasse, die ihre Bezugspersonen verliert, und nichts von dem Vertrauen, das dabei schleichend verschwindet. Und Vertrauen – das wissen wir – kommt nicht einfach zurück. Wenn wir genauer hinsehen, wird das noch deutlicher. In vielen Klassen sitzen Kinder mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen, unterschiedlichen Sprachen und unterschiedlichen Startpunkten. Das ist keine Schwäche, sondern das ist Realität. Aber ein System, das diese Realität nur verwaltet, statt darauf zu antworten, produziert keine Gerechtigkeit, sondern Überforderung – für die Schülerinnen und Schüler und für die Lehrkräfte gleich mit. Denn während wir hier reden, passiert draußen Folgendes: Kinder sitzen im Unterricht und verstehen kaum ein Wort. Gleichzeitig gelten sie als integriert, weil das DaZ-System nicht an den tatsächlichen Sprachkenntnissen ausgerichtet ist. Wie sollen denn diese Schülerinnen und Schüler so einen guten Schulabschluss erreichen? Und damit nicht genug: In denselben Klassenzimmern sitzen Kinder, die eigentlich Unterstützung bräuchten, zum Beispiel durch Schulbegleitung. Was passiert? Eltern und Lehrkräfte arbeiten sich durch bürokratische Verfahren. Am Ende landet auch das wieder bei der Lehrkraft: Kommunikation, Abstimmung, Förderplanung, zusätzlich zu allem anderen. Genau hier wird ein strukturelles Problem sichtbar; denn wir haben uns daran gewöhnt, dass Schule alles leisten soll: Bildung, Erziehung, Integration, Demokratievermittlung, Konfliktlösung, Verwaltungsaufgaben und neuerdings auch noch die Durchsetzung des Handyverbots, was ich im Übrigen für falsch halte. Das ist nichts anderes als das Weglaufen vor realen Problemen. Medienkompetenz heißt das Gebot der Stunde, und das auch im schulischen Alltag, und zwar mit dem eigenen Handy. (Beifall Die Linke) Es geht um alles gleichzeitig, alles sofort, alles im selben Raum. So wird es auf Dauer nicht funktionieren. Ein System, das nur noch funktioniert, weil Menschen dauerhaft über ihre Grenzen gehen, ist kein stabiles System. Und ja, ein Verbot ersetzt keine pädagogische Antwort. Ganztagsangebote wären genau das. Doch auch hierin zeigt sich ein Widerspruch. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung steht im klaren Gegensatz zu sinkenden Haushaltsmitteln in Sachsen. Parallel dazu verschärfen gekürzte Schulbudgets genau das Problem, das wir hier beschreiben. Und es ist nicht abstrakt, sondern ziemlich konkret: ohne Mittel keine Handlungsspielräume. Das zeigt sich auch bei der Demokratiebildung. Sie wissen, dass uns das ein Herzensthema ist. Gedenkstättenfahrten finden einfach nicht mehr statt, und wenn sie stattfinden, dann nur, weil einzelne Lehrkräfte Mittel und Wege finden. Das ist die Wirklichkeit und sie zeigt sich auch bei der sozialen Ungleichheit: beim frühen Aussortieren nach der vierten Klasse, bei Chancen, die verteilt werden, bevor Kinder sie überhaupt kennen. Genau deshalb reden wir seit Jahren über längeres gemeinsames Lernen. Nur zur Erinnerung: Der Volksantrag für die Gemeinschaftsschule ist sieben Jahre her. Und ja, langsam bewegt sich etwas in der Debatte. Aber seien wir ehrlich: Diese Erkenntnis kommt leider reichlich spät. Vielleicht muss ich es an dieser Stelle einmal grundsätzlich sagen: Die Frage, wie wir Schule organisieren, ist doch mehr als eine bildungspolitische Frage. Sie ist eine der sozialen Fragen unserer Zeit; denn hier entscheidet sich, wer welche Chancen bekommt, wer gesehen wird und wer früh lernt, dass es eben nicht für alle gleich ist. Deshalb reicht es nicht, wenn sich etwas langsam bewegt; denn während es sich langsam bewegt, verschärfen sich andere Entwicklungen. Rechtsextreme Vorfälle an Schulen nehmen zu. 245 gemeldete Fälle hatten wir im letzten Jahr, und wir wissen, dass das nur die Oberfläche ist; denn was nicht gemeldet wird, existiert ja trotzdem. Deshalb reicht es nicht, auf Projekte oder Einzelmaßnahmen zu setzen. Demokratiebildung ist keine Zusatzaufgabe, sondern sie ist und bleibt Grundvoraussetzung. Und sie braucht Zeit, Raum und Menschen, die sie tragen können, ohne daran zu zerbrechen. Doch genau diese Menschen verlieren wir, weil sich Bedingungen verschlechtern, Entscheidungen kurzfristig getroffen werden und Verlässlichkeit fehlt. Kurz vor Beginn des zweiten Schulhalbjahres wurde der Sonderzuschlag für Referendarinnen und Referendare im ländlichen Raum gestrichen. 1 250 Euro im Monat sind einfach weg. Das ist mehr als eine haushaltspolitische Entscheidung. Das ist ein Signal, und zwar kein gutes an Referendare und Referendarinnen. Im Lehramtsstudium haben sich die Anforderungen längst geändert. Die Ausbildung hinkt hinterher. Mehr Praxis, mehr Medienkompetenz, mehr Kinderschutz, mehr Demokratiebildung – all das kommt immer noch zu kurz. Dabei wissen wir längst, dass es anders geht und anders gehen müsste. Doch vielleicht ist genau das das eigentliche Problem. Es gibt zu viele Maßnahmen, zu viele Programme und zu viele Ankündigungen, aber viel zu wenig Zusammenhang und noch weniger Richtung. Dann gibt es noch das viel beschworene „Bildungsland Sachsen 2030“. Ja, viele der Maßnahmen finden wir als Linksfraktion richtig; das habe ich hier schon sehr oft betont – kein Wunder; denn wir fordern es seit Jahren: mehr Praxis im Lehramtsstudium, multiprofessionelle Teams an Schulen, mehr Mitbestimmung für Schülerinnen und Schüler. Aber genau das ist ja der Punkt: Es steht so vieles auf dem Papier, nur kommt im Alltag davon zu wenig an. Moderne Unterrichtskonzepte haben es weiterhin extrem schwer. Die Entlastung durch zusätzliches Fachpersonal kommt kaum voran. Gleichzeitig sehen wir immer noch zu hohe Abbruchquoten in der Schule und im Lehramtsstudium. Das passt nicht zusammen. Gleichzeitig wächst der Druck auf die Schülerinnen und Schüler. Ein Viertel von ihnen ist psychisch belastet durch Leistungsdruck, fehlende Mitgestaltung und Unsicherheit. Wenn wir ganz ehrlich sind: Wir sind doch nicht überrascht, oder? Wir sind doch nicht überrascht von den Zahlen; denn Schule ist mehr als ein Ort der Wissensvermittlung. Sie ist ein Ort, an dem Zukunft entsteht. Genau deshalb müssen wir uns entscheiden, wie diese Zukunft aussehen soll. Wollen wir eine Schule, die verwaltet, oder eine Schule, die stärkt? Wollen wir eine Schule, die sortiert, oder eine Schule, die zusammenführt? Wenn wir es mit zukunftssicheren Schulen ernst meinen, dann reicht es eben nicht, an einzelnen Stellschrauben zu drehen. Es müssen sich ganz klar Dinge ändern: Wir brauchen eine flächendeckende Schulsozialarbeit, wir brauchen die Entlastung durch Verwaltungsassistenten und wir brauchen eine verlässliche Schulentwicklung. Außerdem brauchen wir die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte, die Stärkung der Medienkompetenz sowie mentale Gesundheit als Grundlage. Zukunft entsteht eben nicht dort, wo Zahlen gut aussehen, sondern dort, wo Menschen tragen können, was ihnen an Verantwortung zugemutet wird und wo wir bereit sind, die richtigen Prioritäten zu setzen. Lassen Sie mich zum Schluss noch zwei Dinge sagen: Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: „Die Opfer unterstützen. Täter bestrafen. sexualisierter Gewalt Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Breite im Naturschutz: Schluss mit den Antrag der Fraktion Dritte Aktuelle Debatte: Kürzungen zahlen – große Vermögen Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU und AfD je 45 Minuten, BSW 24 Minuten, SPD 23 Minuten, BÜNDNISGRÜNE sowie die Fraktion Die Linke je 20 Minuten. Erstens. Lieber Staatsminister Conrad Clemens, es hat mir tatsächlich imponiert, dass Sie für die Fehler der Vergangenheit Verantwortung übernommen und hier ein Bekenntnis abgegeben haben, diese Fehler in der Zukunft nicht wiederholen zu wollen. Das ist meiner Meinung nach in der Politik relativ selten oder gar unüblich. Das hat – explizit auch bei der CDU – keine lange Tradition. Deswegen einen herzlichen Dank dafür. (Beifall Die Linke, SPD und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweitens. Sachsens Schulen werden nicht dadurch zukunftssicher, dass wir sie schönreden, sondern dadurch, dass wir begreifen, wie grundlegend diese Aufgabe ist. Sie ist prioritär zu behandeln. (Beifall Die Linke) Haben Sie herzlichen Dank.

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg für die Fraktion Die Linke. Es besteht kein Redebedarf beim Kollegen Berger. Wir sind somit am Ende der ersten Runde. Es ist in unterschiedlichem Umfang, aber doch noch reichlich Redezeit für eine zweite Runde vorhanden. Möchte eine der Fraktionen das Wort in Runde 2 ergreifen? Ich frage zunächst die AfD. – Das ist nicht der Fall. CDU? – BSW? – SPD? – GRÜNE? – Linke? – Das ist nicht der Fall. Ich sehe keinen weiteren Aussprachebedarf. Damit beende ich die Fachregierungserklärung sowie den Tagesordnungspunkt. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf Stunde Scham muss die Seite wechseln“: Schutz vor häuslicher und sachsenweit stärken Fraktion SPD Kürzungen und weniger Mitsprache Angriffen auf unsere Zukunft! BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vermeiden, indem die Richtigen und Krisenprofite besteuern! Fraktion Die Linke Die Staatsregierung hat dreimal 10 Minuten, wenn gewünscht. Wir kommen damit zu Erste Aktuelle „Die Scham muss die Seite wechseln“: Schutz vor häuslicher und sexualisierter Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die SPD-Fraktion das Wort, und selbiges ergreift Frau Kollegin Stellbrink. Bitte, Frau Kollegin.

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Laura Stellbrink SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Nobody’s Girl“ von Virginia Roberts Giuffre. Ihr Leben war geprägt von sexualisierter Gewalt sowie von ihrem mutigen Kampf gegen Epstein und für Gerechtigkeit. Sie wählte den Freitod, noch bevor ihre Lebensgeschichte posthum erschien. „Die Scham muss die Seite wechseln“ – Gisèle Pelicot. Ihr Ehemann hatte sie jahrelang betäubt, vergewaltigt und Fremden zum sexuellen Missbrauch angeboten. Sie ließ sich scheiden, führte gegen ihn und die anderen Täter einen öffentlichen Prozess und wählte „Eine Hymne an das Leben“ als Untertitel für ihr Buch. „Du hast mich virtuell vergewaltigt.“ – Zitat von Collien Fernandes auf dem SPIEGEL-Cover. Die Schauspielerin kämpft seit Jahren gegen Online-Missbrauch. Sie sucht seit Jahren diejenigen, die Fake-Pornografie von ihr verschicken. Nun hat sie Anzeige gegen ihren Ex-Mann erstattet. Giuffre, Pelicot und Fernandes: Das sind keine Einzelfälle. Gewalt gegen Frauen ist kein Randthema. Gewalt gegen Frauen hat System. In Sachsen passiert das fast jede Stunde. Das sind Angriffe auf die Grundwerte unserer Gesellschaft. Unsere Antwort für Sachsen muss klar sein: Opfer unterstützen, Täter bestrafen, den Schutz von häuslicher und sexualisierter Gewalt landesweit stärken. (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE und Janina Pfau, BSW) Denn Gewaltschutz muss funktionieren – für jede Frau in jeder Region Sachsens und zu jeder Zeit. Dafür müssen wir gegen häusliche Gewalt, gegen sexualisierte Gewalt, gegen sexualisierte digitale Gewalt handeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Handeln im Bereich der häuslichen Gewalt bedeutet in Sachsen ganz konkret, das Gewalthilfegesetz so schnell wie möglich umzusetzen. Das ist ein Meilenstein im Bereich Gewaltschutz. Es schafft endlich den Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen und deren auch davon betroffenen Kindern ab 2032. Dazu sage ich: Endlich! (Beifall SPD und BÜNDNISGRÜNE) Handeln im Bereich der sexualisierten Gewalt bedeutet – – (Torsten Gahler, AfD, steht am Mikrofon.) Debatte Opfer unterstützen. Täter bestrafen. Gewalt sachsenweit stärken Fraktion SPD

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Alexander Dierks

Frau Kollegin Stellbrink, lassen Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung am Mikrofon 6 zu?

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Laura Stellbrink SPD

Handeln im Bereich der sexualisierten Gewalt bedeutet in Sachsen ganz konkret, den Zugang zur vertraulichen Spurensicherung durch verlässliche Strukturen und bedarfsgerechte und flächendeckende Angebote in ganz Sachsen sicherzustellen, damit Täter ihre Strafe und Opfer Gerechtigkeit erhalten. Handeln im Bereich der digitalen sexualisierten Gewalt bedeutet auf Bundesebene und für Sachsen ganz konkret, KIDeepfakes endlich unter Strafe zu stellen und Plattformen, die deren Erstellung und Verbreitung ermöglichen, konsequent abzuschalten. (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE und Janina Pfau, BSW) All das müssen wir in den kommenden Monaten politisch voranbringen, und zwar auf Bundesebene und im Sächsischen Landtag, um Frauen endlich vor Gewalt zu schützen. Konsequent handeln, Gesetze auf den Weg bringen, ändern und verschärfen, die Finanzierung für Gewaltschutz sichern: Das sind unsere Aufgaben als Politikerinnen und Politiker, um konkret zu helfen. Doch selbst wenn wir all das tun, werden wir Gewalt gegen Frauen nicht vollständig verhindern. Sie wird dadurch nicht automatisch weniger. Warum das so ist, darauf werde ich in der zweiten Runde eingehen. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsministerin Petra Köpping)

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Alexander Dierks

Das war für die einbringende SPD-Fraktion Frau Kollegin Stellbrink. Ich nehme den Bedarf nach einer Kurzintervention am Mikrofon 6 von Herrn Kollegen Gahler, AfD-Fraktion, wahr. Herr Kollege, bitte.

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Torsten Gahler AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Stellbrink, es ist ja in verschiedenen Presseorganen nachzulesen gewesen, dass gerade die SPD nicht der Ort des Schutzes von Frauen ist. Wenn ich mich erinnere, war es selbst das Sommerfest der SPD-Bundestagsfraktion, bei dem mit K.-o.-Tropfen gearbeitet wurde, (Widerspruch Staatsministerin Petra Köpping) um Frauen gefügig zu machen. Vielleicht sollten Sie erst in Ihrer eigenen Partei aufräumen, bevor Sie andere generalverdächtigen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Gahler am Mikrofon 6. Frau Kollegin, möchten Sie erwidern? – Es besteht kein Bedarf an Erwiderung. (Laura Stellbrink, SPD: Das ist nur unverschämt! Gerade Sie sollten sich ganz ruhig verhalten! – Lachen AfD – Zuruf AfD: Frechheit!) Wir fahren entsprechend mit der Reihenfolge der ersten Runde fort. Für die CDU-Fraktion ergreift nun Frau Kollegin Kuge das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Laura Stellbrink, für diesen Antrag, für diese Aktuelle Debatte, die uns, glaube ich, alle betrifft. Gewalt, insbesondere sexualisierte und häusliche Gewalt, ist kein Randproblem. Sie passiert inmitten unserer Gesellschaft, auch hier in Sachsen. Allein im Jahr 2024 wurden in Sachsen rund 10 200 Fälle häuslicher Gewalt polizeilich erfasst. Das sind rund 28 Fälle pro Tag; die Zahlen sind weiter gestiegen. Auch im Bereich der sexualisierten Gewalt sehen wir einen besorgniserregenden Trend. Straftaten wie Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe nehmen zu. Doch die Zahlen zeigen nur die Spitze des Eisberges. Fachleute gehen von einer enormen Dunkelziffer aus. Viele Betroffene zeigen die Taten aus Angst, Scham oder Abhängigkeit nicht an. Das bedeutet, hinter jeder registrierten Tat stehen viele weitere unsichtbare Taten. Nach einer neuen Studie des Bundeskriminalamtes werden weniger als 5 % der Gewalttaten angezeigt, wenn die Tat von einem Partner oder Ex-Partner verübt wurde. Zusammengezählt wurden hier sowohl körperliche als auch psychische Gewalt. Selbst wenn man psychische Gewalt nicht einberechnet, erlebt fast jede sechste Person körperliche Gewalt in der Partnerschaft, und 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Wenn wir über Vergewaltigungen sprechen, begegnen uns viele Vorurteile. Einige Menschen glauben immer noch, dass die Täter fremde Personen oder bestimmte Situationen typisch für solche Taten seien. Doch die Realität ist eine andere. In den meisten Fällen kennen Betroffene ihre Täter. Diese falschen Annahmen führen dazu, dass Opfer nicht ernst genommen werden, oder sie werden mitverantwortlich gemacht. Ein Blick auf die Zahlen zeigt außerdem: Die Täter stammen aus allen gesellschaftlichen Gruppen. Es gibt kein einheitliches Profil. Gewalt ist auch kein Randphänomen einzelner Gruppen, wie es die AfD gern behauptet. (Sebastian Wippel, AfD: Das stimmt doch gar nicht!) Gewalt ist ein Problem, das tief in unserer Gesellschaft verankert ist. (Sebastian Wippel, AfD: Das stimmt so nicht!) Gerade deshalb ist es wichtig, nicht zu pauschalisieren, sondern hinzusehen und aufzuklären. Hinzu kommt ein Bereich, der in der Vergangenheit oft unterschätzt wurde: die digitale sexualisierte Gewalt. Sie findet in Klassenchats statt, in sozialen Netzwerken und auch auf Plattformen, die Teil unserer jungen Menschen sind. Bilder werden ohne Einwilligung verbreitet, Betroffene werden bloßgestellt oder erpresst. Besonders erschreckend sind die neuen Entwicklungen, die sogenannten Deepfakes: manipulierte Videos, in denen Gesichter zu pornografischen Inhalten gefügt werden. Ein aktueller Fall zeigt, wie schnell jede und jeder betroffen sein kann, unabhängig vom Alter oder dem Bekanntheitsgrad. Der Schutz der Betroffenen muss deshalb oberste Priorität haben. Das bedeutet sichere Zufluchtsorte, gut ausgestattete Beratungsstellen und ein verlässliches Hilfesystem, online wie offline. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Es bedeutet aber auch, dass Polizei und Justiz technisch auf der Höhe der Zeit handeln müssen. Gleichzeitig müssen wir präventiv tätig werden. Aufklärung, Medienkompetenz und Sensibilisierung besonders an den Schulen sind entscheidend, um digitale Gewalt früh zu erkennen und zu verhindern. Es ist von zentraler Bedeutung, Gewalt zu verhindern, bevor sie entsteht. Wir müssen hinsehen, hinhören und handeln, auch im digitalen Raum; denn eines ist klar: Jeder hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt, analog wie digital. Dafür tragen wir gemeinsam Verantwortung. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Kuge für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion AfD ergreift nun in der weiteren Rednerreihenfolge Frau Kollegin Jost das Wort. Bitte, Frau Kollegin. Ich weise, bevor Sie Ihren Redebeitrag beginnen, noch einmal darauf hin, dass die bilateralen Gespräche bzw. die Arbeit in Kleingruppen in Anbetracht der Ernsthaftigkeit des Themas etwas zu reduzieren sind. – Bitte, Frau Kollegin.

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Martina Jost AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, so waren auch die letzten Worte meiner Kollegin von der CDU: Es ist egal, in welcher Form – digital oder tatsächlich – Gewalt gegen Frauen stattfindet: Das darf es in unserer Gesellschaft nicht geben. (Beifall AfD) Ich möchte mich diesem Debattentitel trotzdem auf eine andere Weise nähern und gern von hinten anfangen. „Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt sachsenweit stärken.“ Das ist ein wohlklingender Titel, dem im Kern natürlich jeder hier im Raum zustimmen kann. Häuslich Gewalt und sexuelle Übergriffe sind verabscheuungswürdige Verbrechen. Jeder Täter muss die volle Härte des Gesetzes spüren. Wir haben Gesetze, und wir haben staatliche Institutionen: die Polizei, die Staatsanwaltschaft und nicht zuletzt unsere Lebensweise, unsere Kultur, die Entwicklung der Gleichberechtigung der Geschlechter im Zusammenleben auf Augenhöhe in einer freien westlichen Gesellschaft, also eine aufgeklärte Gesellschaft mit einem Geschlechterverhältnis, wie gesagt, auf Augenhöhe. Und das ist gut so. Punkt 2: „Opfer unterstützen. Täter bestrafen.“ steht im Titel Ihrer heutigen Debatte. Ja, was denn sonst? Wozu haben wir Gesetze, die Polizei und die Staatsanwaltschaft? Wir brauchen aber keine Kuscheljustiz, keine Bewährungsstrafen für Intensivtäter und keine endlosen soziologischen Erklärungsversuche vor Gericht. Wir brauchen einen wehrhaften Rechtsstaat. Wir brauchen wieder das Vertrauen der Bürger, besonders der Frauen, in Polizei und Justiz, in die Sicherheit auf unseren Straßen. Dafür sind wir hier verantwortlich. Wer seine Frau schlägt, gehört nicht in den Stuhlkreis der Landesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit, sondern der gehört vor Gericht. (Beifall AfD – Zuruf Juliane Nagel, Die Linke) Punkt 3: „Die Scham muss die Seite wechseln“. Tja, was ist das für eine Floskel? Die Täter sind Männer. Aber sind alle Männer deshalb Täter? Nein, meine Damen und Herren, sind sie nicht. Hier muss man eine Lanze für unsere Männer brechen. Ich will Ihnen ein Beispiel geben, das auch schon genannt worden ist, und zwar der Fall Collien Fernandes. Zu der aufgerufenen Demonstration am Wochenende in Berlin hat Luisa Neubauer gesagt – der Satz ist ungefähr so gefallen –: Die Männer können froh sein, dass wir nur Gleichberechtigung und keine Vergeltung wollen. Das ist genau der Generalverdacht, und zwar der Generalverdacht gegen alle Männer. Hiermit sind wir beim Kern des Themas. Was bedeutet denn diese Diskussion heute? Alles, was ich von der SPD zu diesem Thema gehört habe, ist doch die toxische Männlichkeit, ein linkes Lieblingsthema, ein Lieblingsthema des Radikalfeminismus. (Zurufe Laura Stellbrink, SPD, sowie Juliane Nagel und Susanne Schaper, Die Linke) Der Fall Collien Fernandes: Keiner Frau sollte so etwas passieren, weder im Internet noch tatsächlich. Wir hatten einen medialen Aufruf, eine Demonstration, und heute wird der Fall im Bundestag behandelt. Ich frage deshalb noch einmal: Wo waren denn Vertreter Ihrer Partei, wo war Luisa Neubauer, als die 250 prominenten Frauen zur Demo aufgerufen haben, wo war Frau Ricarda Lang, die Bundeskanzler Merz aufgefordert hatte, sich nun endlich zu dem Fall zu äußern, wo sind alle diese Leute, die Aktivisten, als in Berlin – auch ein aktueller Fall – in einem Jugendzentrum eine 16-jährige Kurdin von mehreren arabischen Jugendlichen vergewaltigt wurde und später mit dem Video erpresst worden ist? (Zuruf Juliane Nagel, Die Linke) Kein Thema in der Tagesschau, keine Demo, kein Thema im Bundestag. Der Berliner CDU-Abgeordnete Oegel fordert deshalb zu Recht den Rücktritt der linken Jugendstadträtin mit der Begründung: Die unsägliche Kultur des Vertuschens und des Aussitzens muss ein Ende haben. – Toxische Männlichkeit, meine Damen und Herren, haben wir uns importiert. Darüber wollen Sie aber nicht sprechen. (Juliane Nagel, Die Linke: Unglaublich!) Ich werde es in der nächsten Runde tun. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Jost für die AfD-Fraktion. In der weiteren Reihenfolge der Aussprache wäre nun das BSW an der Reihe. Es macht davon Gebrauch. Frau Kollegin Voigt ergreift das Wort. Bitte, Frau Kollegin.

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Doreen Voigt BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die hier geführte Debatte ist wichtig, aber sie bleibt unvollständig, wenn wir nicht zugleich über Verantwortung und die konkrete Umsetzung sprechen. Es darf nicht bei Worten bleiben. Damit die Scham wirklich die Seiten wechseln kann, braucht es Strukturen. Dafür braucht es Finanzierung, und dafür braucht es vor allen Dingen Haltung. Das Gewalthilfegesetz, welches letztes Jahr verabschiedet wurde, ist besonders für betroffene Frauen und Kinder ein wichtiger Meilenstein. Aber auch das aktuelle Bestreben, auf Bundesebene den Schutz vor digitaler sexueller Gewalt endlich aufzunehmen, erachten wir als zwingend erforderlich. Dadurch könnten durchaus mehr Taten zur Anzeige gebracht werden. Wir müssen Licht ins Dunkel bringen. (Beifall BSW) Die aktuelle Dunkelfeldstudie zeigt, dass häusliche und sexualisierte Gewalt in einem Umfang stattfinden, den wir uns gar nicht vorstellen können. Gleichzeitig muss darauf hingewiesen werden, dass vulnerable Gruppen, wie Menschen mit Beeinträchtigung in Einrichtungen, Menschen mit Migrationshintergrund, wohnungslose und obdachlose Menschen, im Rahmen dieser Studie nur schwer zu erreichen waren. Insgesamt liegt die Anzeigequote von häuslicher und sexualisierter Gewalt bei unter 10 %, innerhalb von Partnerschaften sogar bei unter 5 %. Wir müssen jetzt konkrete Maßnahmen und Schritte ableiten, um dieser Gewalt zu begegnen und den Betroffenen Schutz und Hilfe zu ermöglichen. Eine Strafanzeige allein ist allerdings noch kein Gewaltschutz. Viele Betroffene schweigen aus Scham oder weil sie befürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird. Sie leiden nicht selten unter posttraumatischen Belastungsstörungen oder Depressionen. Gleichzeitig hinterfragen sie ihr eigenes Verhalten, geben sich die Schuld und relativieren damit die Tat der Täter. In sehr vielen Fällen leben Opfer nach einer Anzeige in ständiger Angst. Im schlimmsten Fall bezahlen sie mit ihrem Leben, wie die fast 160 Todesfälle im Jahr 2024 deutschlandweit gezeigt haben. Es ist völlig inakzeptabel, dass die Opfer leiden und die Täter hinter einer Wand des Schweigens weiter agieren dürfen. Das muss endlich ein Ende haben! Daher muss zwingend die Kontrolle und Strafverfolgung der Täter verstärkt werden. Wir sollten uns zum Schutz der Betroffenen dafür stark machen, dass gerade mit Blick auf Hochrisikofälle elektronische Aufenthaltsüberwachungen zum Tragen kommen. In Spanien wird dies bereits erfolgreich eingesetzt. Vor allem gibt es den Opfern wirklich einen Teil der persönlichen Freiheit zurück, da es sich nicht bloß um Sperrbereiche handelt, sondern um einen GPSüberwachten Näherungsschutz. Jedoch müssen wir bedenken, dass der Erfolg des spanischen Modells nicht nur vom Einsatz einer elektronischen Fußfessel abhängt. Es geht um einen ganzheitlichen Ansatz, der Prävention, opferzentrierten Schutz und Strafverfolgung verbindet und institutionsübergreifende Handlungsketten ermöglicht. Des Weiteren dürfen wir in der Debatte über neue Schutzmaßnahmen nicht vergessen, dass wir in Sachsen unseren Verpflichtungen mit Blick auf die Istanbul-Konvention noch nicht ansatzweise nachgekommen sind. Uns fehlen immer noch 50 % der Schutzplätze. Gleichzeitig werden gerade kommunale Gleichstellungsbeauftragte infrage gestellt. Genau an dieser Stelle ist die aktuelle Haushaltslage so bedrohlich. Wir haben Kommunen, die so am finanziellen Limit sind, dass sie den Anteil an der Finanzierung der Frauenhäuser nicht mehr gewährleisten können. Gleichzeitig werden die Honorare für ambulante Psychotherapien gekürzt. Daraus ergibt sich die naheliegende Befürchtung, dass jetzt Angebote ausgedünnt, Netzwerke, die schon aufgebaut wurden, wieder zerstört werden und wir am Ende wieder unter Druck geraten und es mühsam und mit viel Geld wieder aufbauen müssen, ohne dass wir mehr Plätze haben. Wir müssen ab jetzt alles in unserer Macht Stehende tun, Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in jeglicher Form bestmöglich zu schützen, und zwar nicht erst ab 2032. (Beifall BSW) Jede Frau, die heute den Mut fasst, gegen ihren Peiniger vorzugehen, muss auch die reale Chance bekommen, den Schutz zu erhalten. Danke. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die BSW-Fraktion Frau Kollegin Voigt. Für die BÜNDNISGRÜNEN erteile ich das Wort Frau Kollegin Meier; bitte schön.

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Katja Meier GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Sächsischen Landtag zeigt sich das Problem schon, bevor überhaupt irgendjemand an dieses Redepult tritt. Ein Blick in diesen Saal reicht: 73 % der Mitglieder dieses Parlaments sind Männer. Das bedeutet: In diesem Parlament entscheiden überwiegend Männer über Gewaltschutz. Daraus ergibt sich Verantwortung. Doch wenn es um häusliche und sexualisierte Gewalt geht, reden vor allem immer noch Frauen. Genau das ist Teil des Problems: Gewalt gegen Frauen ist kein Frauenthema, Gewalt gegen Frauen ist ein gesellschaftliches Machtproblem! Deshalb sage ich heute ausdrücklich den Männern in diesem Haus, auch denen, die nicht hier sind: Diese Debatte geht Sie etwas an! Die Wut über Gewalt gegen Frauen darf nicht immer nur bei den Frauen bleiben. Sie muss endlich dort ankommen, wo Verantwortung ist: bei den Vätern, bei den Brüdern, bei den Kollegen, bei den Vorgesetzten, bei den Ministern, bei den Abgeordneten, bei den Fraktionsvorsitzenden – bei denen, die zuhören, aber trotzdem zu oft schweigen. Es reicht nicht, betroffen zu nicken. Sehr geehrte Damen und Herren! Nahezu wöchentlich werden Fälle öffentlich, die zeigen, wie strukturell Gewalt gegen Frauen ist – ob im Fall Gisèle Pelicot oder in der Aufarbeitung rund um Jeffrey Epstein. Auch hierzulande zeigt der Fall Collien Fernandes, was Gewalt gegen Frauen heute ist. Dass sie ihre Prominenz nutzt, um auf dieses Thema aufmerksam zu machen, verdient unsere Solidarität, unseren Respekt und vor allem auch unseren Dank; denn Gewalt gegen Frauen ist heute nicht nur körperlich – sie ist auch digital, sexualisiert, entwürdigend und darauf gerichtet, Frauen zu kontrollieren, zu demütigen und ihnen die Deutung über ihren eigenen Körper zu nehmen. Dieser Fall trägt einen prominenten Namen; die meisten Fälle tun das aber nicht. Sie heißen Michaela, Leonie, Ayşe oder Janette. Sie leben in Leipzig, in Görlitz, in Dresden, in Zwickau, in Plauen. Sie sind nicht auf Magazin-Covern und sie geben auch keine Interviews. Sie erleben dieselbe Angst, dieselbe Scham und dieselbe Ohnmacht, und viel zu oft erleben sie auch denselben Staat, der nicht schnell genug schützt und das Hilfesystem immer noch nicht so ausbaut, wie es notwendig wäre. Darum war es richtig und wichtig, dass Anfang 2025 das Gewalthilfegesetz beschlossen wurde und sich künftig der Bund finanziell am Ausbau des Hilfesystems beteiligt. Aber die Bundesmittel dürfen kein Vorwand sein, um Landesmittel zurückzufahren. Der Haushalt, den die Regierung aktuell aufstellt, ist ein Lackmustest. Ja, wir sind der Haushaltsgesetzgeber. Aber Ihr Entwurf zeigt, wo Sie Ihre Prioritäten setzen. Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt ist ein Meilenstein. Er wurde über Jahrzehnte erkämpft und verpflichtet auch die Staatsregierung. Gewaltschutz ist keine freiwillige Leistung. Umso bitterer ist das Signal aus Leipzig: Die Zentrale Sofortaufnahme soll aufgrund fehlender Mittel bereits zum 30.06. beendet und zunächst bis Ende des Jahres als reguläre Schutzeinrichtung weiterbetrieben werden. (Zuruf Staatsministerin Petra Köpping) Wer Frauen wirksam schützen will, darf Angebote nicht zurückbauen, sondern muss sie weiter ausbauen. Gleichzeitig sehen wir aber, dass es in diesem Landtag auch gute Beispiele gibt. Die fraktionsübergreifende Einigung über die vertrauliche Spurensicherung zeigt, dass politische Einigung möglich ist, wenn der Wille da ist. Genau solche Schritte brauchen wir mehr, und deshalb braucht es jetzt dreierlei: Erstens braucht es ein starkes Sächsisches Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz, das Zuständigkeiten, Zugang, Finanzierung und Schutz verbindlich regelt. Zweitens braucht es den klaren politischen Willen, Bundesmittel als Ergänzung und nicht als Einladung zum Sparen zu begreifen. Und drittens braucht es eine Debatte, in der Männer endlich nicht mehr nur Zuschauer sind, sondern Mitverantwortliche. Wenn Männer in Parlamenten, Regierungen, Behörden und Familien weiter so tun, als ginge sie das nur peripher etwas an, dann bleibt die Last wieder nur bei den Frauen. Aber Gewalt gegen Frauen verschwindet nicht, solange Frauen allein darüber sprechen und für Schutz kämpfen müssen. Sie verschwindet nicht, solange Täter auf Lücken, Schweigen und Wegschauen bauen können. Die Scham muss die Seite wechseln, endlich auch die Verantwortung. Nicht die Betroffenen müssen sich erklären, müssen Rücksicht nehmen oder sich anpassen – nein, die Verantwortung liegt bei den Tätern, und die Verantwortung liegt bei der Politik, Frauen und Kinder wirksam zu schützen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Janina Pfau, BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Kollegin Meier. Für die Linksfraktion folgt Frau Kollegin Nagel. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Juliane Nagel Die Linke

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir haben es schon gehört: Die heutige Debatte hat durch die Offenlegung von Collien Fernandes über jahrelange Demütigung und Sexualisierung im Internet eine neue Dimension bekommen – eine Dimension, zu der man aber sagen muss, dass sie nicht neu ist. Jede fünfte Frau hat in den letzten Jahren digitale sexualisierte Gewalt erlebt. Betreffen kann es, liebe Kolleginnen hier im Saal, jede von uns. Zunächst möchte ich aber auch klarstellen: Das Problem ist nicht das Internet, das Problem sind Männer, die Frauen kontrollieren, sexualisieren, entwürdigen – off- wie online. Fakt ist: Frauen können sich dagegen kaum wehren. Wenn sie sich dann doch für eine Anzeige entscheiden – das passiert relativ selten –, wird meist nicht einmal ein Verfahren eröffnet oder es geht dann in der juristischen Debatte schlussendlich nur noch um Urheberrechtsverletzungen. Plattformbetreiber bleiben untätig, konkrete Schutzmechanismen fehlen. Ich muss mich auch wundern und Katja Meier ein wenig anschließen: Wenn jetzt ein so exponierter Fall in der Öffentlichkeit steht, dann geht auf einmal alles ganz schnell. Da wird große Empörung politisch geäußert, und auf einmal werden Gesetze aus der Schublade gehoben – die dann hoffentlich auch verhandelt werden. Aber das ist schon auch ein wenig ernüchternd für die vielen, ich sage einmal, zivilen nichtprominenten Opfer. Auch in Sachsen liegen kaum belastbare Zahlen und Erkenntnisse über die Dimensionen geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt vor. In unserem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sind zwar konkrete Maßnahmen, auch zum Schutz vor digitaler Gewalt, festgehalten; finanziell untersetzt sind sie aber nicht. Es darf nicht bei wohlklingenden Worten bleiben, das sagt auch die Fraktion Die Linke. Nicht nur die Scham muss die Seite wechseln, die Verantwortung muss es endlich auch. Bereits 2018 trat die Istanbul-Konvention in Kraft, das wissen wir alle. Sie ist rechtsverbindlich auch in Sachsen. Trotzdem kommen wir beim Ausbau der Schutzstrukturen kaum voran. Ich möchte die Zahlen zu unserer Großen Anfrage hier noch einmal zitieren: Im Jahr 2024 konnten in Sachsen 947 Frauen mit 1 077 Kindern nicht in Schutzeinrichtungen aufgenommen werden. Das ist eine erschreckend hohe Zahl. Weniger als die Hälfte der notwendigen Schutzplätze steht derzeit zur Verfügung. Bis 2032, wir wissen es und haben es gehört, soll der Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz gelten. Wenn wir so weitermachen, wird das nicht zu schaffen sein. Dabei bedeutet Schutz – das will ich an dieser Stelle deutlich machen – mehr als nur Betten. Schutz bedeutet Beratung, Schutz bedeutet spezialisierte Hilfenetzwerke. Schutz bedeutet auch Täterarbeit, denn wir wollen ja Veränderungen des Verhaltens der zumeist männlichen Täter erwirken. Und Schutz bedeutet auch Prävention. Umso unverständlicher ist es, dass bereits im laufenden Jahr durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Kürzungen vorgenommen werden. Das Parlament hatte in den Haushaltsverhandlungen doch ein deutliches Zeichen gesendet. Gemeinsam mit den GRÜNEN konnten wir für den Bereich Gewaltschutz zusätzlich 3 Millionen Euro für diese zwei Jahre herausverhandeln. Betroffen von den aktuellen Kürzungen – wir haben es gerade gehört – ist das Projekt Sofortaufnahme in Leipzig. Dieses Projekt muss bis Mitte des Jahres schließen, obwohl es nachweislich funktioniert. Es ist eigentlich eine Blaupause für eine landesweite Clearingstelle im Rahmen des Landesgewaltschutzgesetzes. Es entlastet Schutzhäuser und ermöglicht schnelle und passgenaue Hilfen für Frauen und Kinder. Wir fordern daher klar: Der Gewaltschutz muss aus- statt zurückgebaut werden. Mit der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes darf es nicht zu Standardabsenkungen kommen. Interventions- und Beratungsstellen müssen sachgerecht ausgestattet werden, um auch gegen digitale Gewalt – wie es schon lange in unserem landeseigenen Papier steht – vorgehen zu können. Ebenso wichtig ist der Blick auf besonders vulnerable Gruppen: Frauen mit Behinderungen, geflüchtete Frauen, queere Betroffene und junge Frauen. Sie dürfen nicht länger als Einzelfälle behandelt werden, sie müssen strukturell in den Ausbau der Unterstützungssysteme einbezogen werden. Gewaltschutz muss inklusiv sein, sonst ist das aus unserer Sicht kein richtiger Gewaltschutz. (Beifall Die Linke) Wir, Die Linke, werden den legislativen Prozess zum Landesausführungsgesetz natürlich aktiv begleiten. Wir sagen deutlich: Gewaltschutz nach der Istanbul-Konvention darf keine Frage der Haushaltslage sein. Gewaltschutz ist keine Kür. Es geht schließlich um die psychische und physische Unversehrtheit vor allem junger Frauen und Mädchen; es geht um Frauen aller Generationen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und blicke gespannt auf die Ausführungen der Ministerin sowie auf die Diskussionen, die wir in diesem Jahr zum Thema haben werden. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und vereinzelt SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Nagel. Möchte der fraktionslose Abgeordnete das Wort ergreifen? – Er möchte nicht. Damit sind wir am Ende der ersten Runde angelangt und können, wie schon angekündigt, in eine zweite Runde einsteigen. Für die Antragstellerin spricht Frau Kollegin Stellbrink; bitte.

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Laura Stellbrink SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Giuffre, Pelicot und Fernandes: Ich würde gerne sagen, dass es mich sprachlos macht, die Schilderungen dieser Frauen zu lesen – so widerlich und abgründig, dass es eigentlich nur schockierende Einzelfälle sein können –, und dass wir durch mehr Schutz vor sexualisierter häuslicher und digitaler Gewalt grundlegend etwas ändern könnten: durch besseren Opferschutz und konsequente Bestrafung der Täter, durch stärkeren Gewaltschutz, auch hier in Sachsen, flächendeckend und verlässlich finanziert. Nur: Das sind keine Einzelfälle. Es hat System – weltweit, deutschlandweit, sachsenweit. Es ist ein uraltes System, in dem Männer Macht über Frauen ausüben, sie klein machen, Druck ausüben, einschüchtern, bedrohen. Daran hat sich erschreckend wenig geändert. Das macht mich wütend; denn es sah einmal so aus, als würde es für Frauen besser werden, als würden Frauen Männern gleichgestellt. Aber die Wahrheit ist: In den letzten Jahren hat sich wenig geändert. Nahezu täglich kommen neue Fälle von Gewalt gegen Frauen ans Licht. Gewalt ist Alltag, und zwar vor allem zu Hause und vor allem gegen Frauen. Sexismus ist Alltag. Angst vor Gewalt ist für viele Mädchen und Frauen Alltag. Céline und Paula Hartmann haben es in ihrem Lied „3 Sekunden“ auf den Punkt gebracht: „Schiefe Blicke, laute Wörter / Für sie sind wir nur noch Körper / Und er hört nicht auf zu diskutier’n / Als ob er mein Nein nicht gehört hat.“ Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

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Laura Stellbrink SPD

Nein. – „Jede meiner Freundinnen hat das auch erlebt / Schlüssel in der Faust auf dem Nachhauseweg (…) Alle drei Sekunden umdreh’n, nachts allein im Dunkeln / Sag mir, was weißt du davon?“ Männer üben Macht über Frauen aus. Macht durch Gewalt ist dabei nur die drastischste Form. Frauenhass ist wieder sichtbar und gesellschaftsfähig. Mächtige Männer rühmen sich öffentlich mit Geschichten von Sexismus und sexueller Belästigung. Nur ein Beispiel: Ein Mann der sich rühmt, Frauen sexuell belästigt zu haben, ist amerikanischer Präsident. Mit Blick auf das Ausmaß der Gewalt gegenüber Frauen formulierte die „Zeit“-Autorin Viktoria Morasch die drastische Frage: Wie soll das alles weitergehen mit uns Frauen und Männern? In ihrem Artikel stellt sie zudem fest: Das Verhältnis zwischen Männern und Frauen ist gestört – grundlegend. Wann ist mit systematischer Gewalt gegen Frauen endlich Schluss? Vielleicht nie. Eine Chance, das zu verändern, haben wir nur, wenn wir daran gemeinsam etwas ändern und gemeinsam daran arbeiten, oder wie es der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen am 8. März auf den Punkt brachte: „Liebe Männer, verstecken wir uns nicht hinter dem Satz ,not all men.‘“ Was meint Alexander Van der Bellen damit? Was meinen all die Männer damit, die sagen: „not all men“? Was sollten sie meinen? Konkret heißt das: Männer müssen hinschauen und handeln, wenn eine Frau bedrängt wird, und nicht wegsehen, sondern eingreifen. Wenn im Freundeskreis oder im Job Grenzen überschritten werden, müssen sie widersprechen, klar Position beziehen. Wenn ein Nein relativiert wird, müssen sie deutlich machen, dass es keine Grauzone gibt. Wenn sexistische Witze, Sprüche oder digitale Übergriffe passieren: Nicht lachen, sondern stoppen! Um auch im Kleinen Verantwortung zu übernehmen: zuhören, ernst nehmen, reflektieren. Das eigene Verhalten hinterfragen. Nur so wird aus „not all men“ mehr als eine Zusicherung an die Frauen, dass nicht alle Männer so sind, nämlich eine Haltung, die Frauen tatsächlich schützt. Um endlich wirksam etwas gegen Gewalt an Frauen zu tun, muss nicht nur die Scham die Seite wechseln, wie es Gisèle Pelicot während des Prozesses gegen ihren Ex-Mann gefordert hat, sondern auch die Wut muss es: von uns Frauen zu euch Männern – und auch die Verantwortung dafür, das System dahinter grundsätzlich zu ändern. Vielen Dank. (Beifall SPD und BÜNDNISGRÜNE sowie vereinzelt Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die Antragsstellerin Frau Kollegin Stellbrink. An Mikrofon 6 wünscht Herr Kollege Gahler eine Kurzintervention; bitte schön.

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Torsten Gahler AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Kollegin Stellbrink, ich kann ja viele Positionen nachvollziehen. Gewalt gegen Frauen, die täglich passiert – wie wir lesen durften, auch in Berlin, in verschiedensten Jugendeinrichtungen usw. –, gibt es auch in Sachsen. In Sachsen ist mir zu Ohren gekommen, dass es in einer AWO-Niederlassung dazu kam, dass ein Geschäftsführer den Mitarbeiterinnen zu Weihnachten, also im Advent, einen Sexspielzeugkalender geschenkt hat. Die Mitarbeiterinnen haben das aber abgelehnt. Es kam dazu, dass er den Mitarbeiterinnen nachgestellt hat. Wird das dort verfolgt? Es kann ja vorkommen, dass SPD-Mitglieder dort im Aufsichtsrat sind. Verfolgen Sie diese Fälle? Ich hoffe, das wird aufgeklärt. Das ist auch strengstens verboten. (Beifall AfD –

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Laura Stellbrink SPD

Das hat jemand gesagt, der mir zugerufen hat, ich solle Tropfen nehmen!) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Wir können in der Reihenfolge fortfahren. Es folgt für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Leithoff.

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Susan Leithoff CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (André Barth, AfD: Vielleicht sollte einmal jemand Tropfen nehmen? –

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Torsten Gahler AfD

Wir können das auch öffentlich machen! – Zurufe Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Moment bitte noch! Wir haben Regularien, das wissen Sie. Sie können auf eine Kurzintervention reagieren. Gehen Sie bitte an ein Mikrofon, wenn Sie eine Zwischenfrage oder Ähnliches haben. Dieses Reinrufen ist für den Redner einfach unmöglich. – Frau Kollegin Leithoff, bitte schön.

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Susan Leithoff CDU

Zunächst möchte ich einmal sehr klar sagen, dass ich der SPD sehr dankbar für dieses wirklich wichtige Thema bin. Ich finde es sehr schade, dass einzelne Fraktionen schon wieder dabei sind, es auszunutzen, um SPD-Bashing zu betreiben. Ich denke, dafür ist das Thema viel zu wichtig. Dies ist dem Hohen Hause nicht würdig. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Denn viel zu oft wird bei häuslicher und sexualisierter Gewalt weggesehen, geschwiegen oder relativiert. Genau deshalb ist es richtig und notwendig, diese Debatte hier im Landtag zu führen. Der erste Schritt wirksamen Opferschutzes ist hinzusehen. Meine Kollegin Daniela Kuge hat die gesellschaftliche und sozialpolitische Dimension deutlich benannt. Ich möchte deshalb einen Punkt rechtspolitisch vertiefen, der immer drängender wird. Gewalt gegen Frauen findet heute nicht nur im psychischen, sondern auch im digitalen Raum statt. Auch das muss mit aller Klarheit gesagt werden: Digitale Gewalt ist reale Gewalt. Wer intime Bilder verbreitet, wer Frauen gezielt online erniedrigt, wer mit künstlich erzeugten pornografischen Falschdarstellungen arbeitet, verletzt Würde, Persönlichkeitsrechte und Selbstbestimmung nicht weniger, nur weil die Tat mit einem Klick und nicht mit körperlicher Nähe erfolgt. Gerade weil digitale Gewalt lange nicht mit der notwendigen Klarheit als Unrecht wahrgenommen wurde, ist öffentliche Sichtbarkeit so wichtig. Dass der in den Medien viel diskutierte Fall Collien Fernandes – wir haben heute schon einige Male darüber gesprochen – noch einmal zuspitzt und ins Scheinwerferlicht gerückt wurde, ist dabei von großer Bedeutung. Öffentlichkeit schafft Aufmerksamkeit für ein Problem, das viele Betroffene schon sehr lange erleben. Ja, wir sollten ebenso klar benennen, dass es auch vor diesem prominenten Fall bereits andere Opfer mit ganz ähnlichen Geschichten gab. Das waren Frauen, deren Bilder manipuliert, deren Identität missbraucht und deren Intimsphäre digital zerstört wurde, ohne dass ihr Fall in die Schlagzeilen gebracht wurde. Auch über diese Opfer müssen wir sprechen, auch für sie muss unser Recht wirksam sein. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Genau hier liegt der rechtspolitische Handlungsauftrag. Frau Jost, das ist nicht linker Radikalfeminismus, wie Sie es dargestellt haben; denn digitale Gewalt ist keine Randerscheinung mehr. Unser geltendes Recht schützt bislang nicht in jeder Konstellation wirksam und lückenlos, wie es angesichts der offensichtlichen und auch weniger offensichtlichen Fälle notwendig wäre. Gerade bei bildbasierter sexualisierter Gewalt und bei täuschend echt wirkenden Deepfakes bestehen Schutzlücken in den bisherigen Normen des Straf- und Persönlichkeitsrechts, die wir ernst nehmen müssen. Dass inzwischen auch das Bundesjustizministerium – nicht zuletzt infolge der Berichterstattung zum Fall Collien Fernandes – bei pornografischen Deepfakes und bildbasierter sexualisierter Gewalt gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen. Entscheidend wird aber sein, dass daraus auch gute Gesetzgebung wird; denn nicht jede gut gemeinte Forderung ist schon eine gute Gesetzgebung. Gerade im Strafrecht brauchen wir hinreichend bestimmte, tatbestandlich trennscharfe und systematisch stimmige Regelungen, die verfassungsrechtlich tragen und in der Praxis für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte handhabbar sind. Wir brauchen wirksamen Schutz, aber kein ausuferndes Strafrecht. Wir brauchen klare Konsequenzen für Täter, aber keine symbolische Gesetzgebung, die am Ende mehr Schlagzeile als Substanz mit sich bringt. Der Unterschied liegt deshalb nicht im Problembewusstsein, der Unterschied liegt in der Qualität der Lösung. Unsere Linie als CDU ist klar: Ja, wir nehmen häusliche, sexualisierte und digitale Gewalt gleichermaßen ernst. Ja, wir wollen reale Strafbarkeitslücken schließen. Aber wir wollen das rechtsstaatlich sauber, handwerklich präzise und für die Betroffenen tatsächlich wirksam tun. Opferschutz erschöpft sich nicht im Strafgesetzbuch allein. Er braucht Schutzangebote. Dazu haben wir heute schon einiges gehört. Aber er braucht auch funktionierende Justizstrukturen, schnelle Löschungsmöglichkeiten, verlässliche Beweissicherung und Verfahren, in denen Betroffene nicht ein zweites Mal alleingelassen werden. Die Scham muss die Seite wechseln, ja. Doch der Anspruch dieser Debatte muss sein, dass aus Aufmerksamkeit wirksamer Schutz wird, und zwar durch einen Staat, der hinsieht, durch ein Recht, das schützt und durch Gesetze, die auch neuen Formen der Gewalt wirksam begegnen. Dafür müssen wir jetzt sorgen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die CDU-Fraktion Frau Abg. Leithoff. Es folgt für die AfDFraktion in der zweiten Runde Frau Kollegin Jost; bitte.

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Martina Jost AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Da ich jetzt persönlich zu meinen Ausführungen angesprochen wurde, möchte ich noch einmal betonen, was ich vorhin schon gesagt habe. Selbstverständlich – ich habe besonders auf die Rechtstaatlichkeit hingewiesen – brauchen wir Gesetze, die es uns ermöglichen, in allen Gewaltbereichen, aber vor allem bei Gewalt gegen Frauen, ordentlich zu arbeiten. Ich denke, wenn Sie mir zugehört haben, ist das recht deutlich geworden. Was ich aber anmahne, ist – das möchte ich noch einmal ganz deutlich sagen –, dass sich nicht die Männer schämen müssen, sondern die Täter das machen müssen. Wir haben, wie Sie es sagen, dafür zu sorgen, dass die rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen – genauso habe ich es gesagt und gemeint – sowie die Schutzeinrichtungen dafür geschaffen werden. In den gesamten Haushaltsverhandlungen haben auch wir Anträge für Frauenschutzeinrichtungen gestellt, damit dafür mehr Geld zur Verfügung steht. Das wollte ich noch einmal sagen, weil ich persönlich angesprochen wurde. Wie sieht die Realität in Sachsen aus? Wir haben von Frau Köpping aus dem Ministerium eine neue Werbekampagne für viel Geld bekommen. Es gibt bunte Plakate, Social-Media-Filme und Spots bei Spotify. Ich würde gern noch etwas zum Schutz der Opfer und zu den Tätern sagen. (Susan Leithoff, CDU, verlässt den Plenarsaal.) – Jetzt laufen Sie weg, aber das ist egal. Unserer Meinung nach – und dazu steht meine Fraktion, auch wenn uns immer wieder vorgeworfen wird, dass wir es jetzt wieder mit den Ausländern hätten und ganz schlimme Leute seien – ist es so, dass wir die Fakten benennen müssen, wenn wir Täter dazu bringen wollen, dass sie sich schämen, wenn wir erreichen wollen, dass sie vor Gericht gestellt werden, und wenn wir eine gesamtgesellschaftliche Diskussion anstoßen wollen. Das war das, was ich angemahnt habe, weil es nicht gemacht wird. Gesamtgesellschaftlich wird diskutiert, wenn Massenvergewaltigungen stattgefunden haben. Warum wird dann der Tätername nicht genannt? Er wird nicht genannt, weil man sagt, dass das die AfD für Hass und Hetze ausnutzen werde. So ist es aber nicht. In der Realität in Deutschland nützen uns solche Kampagnen nichts. Man sieht sie in der Straßenbahn auf Arabisch und weiß gleich, worum es geht. Ich glaube nicht daran, dass ein skrupelloser Täter von seinem Opfer ablässt, weil er in der Straßenbahn ein Plakat sieht. Wir müssen das in der Gesellschaft anders lösen. So ist es Alibi-Politik. Wir müssen die Täter benennen. Sie sprechen selbst über den exorbitanten Anstieg der häuslichen Gewalt. Wir haben heute Zahlen gehört. In Sachsen waren es 33 % im letzten Jahr, eine Steigerung auf 10 200 Fälle. Das ist mehr als eine Verdreifachung. Wer diese Gewalt ernsthaft bekämpfen will, der darf die Augen nicht vor der Realität verschließen. So geht es weiter. Ich könnte die Zahlen der bundesweiten Belegung von Frauenschutzhäusern nennen, die belegen, wie sich dort der Anteil zwischen deutschstämmigen und migrantischen Frauen verändert – man darf das schon fast nicht mehr in den Mund nehmen. Diese Prozentzahlen haben sich enorm verschoben. Die häufigsten Herkunftsländer der Frauen sind Syrien, Türkei, Afghanistan und Irak. Auch diese Frauen haben unseren Schutz und unseren Zuspruch innerhalb der Gesellschaft verdient. Die Antwort ist eben: Wenn Täter aus archaischen Kulturen kommen – sie kommen natürlich auch aus Deutschland, ist doch klar –, was helfen uns dann sozialpädagogische Täterkurse? Wir glauben daran – und meine Kollegin hat den Saal jetzt verlassen –, dass mit aller Härte des Gesetzes genau gegen diese Taten vorgegangen werden muss. Das Erste ist eben, sich zu bekennen, dass man die Täter auch benennen darf, dass man differenzieren darf. Alles andere ist völlig weltfremd. Ein Punkt vielleicht noch: Bei dem Geld, das in Sachsen für Präventionsschutz ausgegeben wurde, kommen wir von 1,2 Millionen Euro. Wir sind jetzt, im Jahr 2024, bei 13 Millionen Euro angelangt. Vielleicht sollten Sie sich mal Gedanken machen, wenn wir trotzdem diesen Anstieg haben, ob das Geld hier richtig eingesetzt ist. Vielleicht ist es in den Frauenschutzprojekten Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit.

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Martina Jost AfD

besser angelegt als in irgendwelchen Stuhlrunden. Ich bedanke mich. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach Frau Kollegin Jost für die AfD-Fraktion. Jetzt hätte die BSW-Fraktion die Möglichkeit zu sprechen. – Sie möchten nicht. Dann die BÜNDNISGRÜNEN? – Auch nicht. Die Linken? – Ebenfalls nicht. Dann sind wir am Ende der zweiten Runde angelangt. Wir könnten in eine dritte Runde einsteigen, wenn gewünscht. – Das ist nicht der Fall. Dann spricht für die Staatsregierung nun Frau Staatsministerin Köpping; bitte schön.

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Petra Köpping

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Themen häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt kommen oft mit aufsehenerregenden Fällen in den Medien vor. Heute wurden die Beispiele bereits benannt: Frau Pelicot, Frau Fernandes und andere. Dennoch: Am Ende wird häusliche Gewalt noch zu oft als privates Problem wahrgenommen. Tötungen von Frauen sind oft nur sogenannte Einzelfälle. Die offiziellen Daten zeigen das Lagebild der häuslichen Gewalt im Freistaat Sachsen. Über die Polizeiliche Kriminalstatistik wird bewiesen – die Zahlen sind bereits genannt worden –, dass im Jahr 2024 10 202 Straftaten häuslicher Gewalt – im Schnitt sind das jeden Tag 28 Fälle – vorgenommen wurden. Ich nenne die Zahl deswegen noch einmal, weil sie so beeindruckend ist, und ich glaube, dass wir sie hier nicht unter den Tisch fallen lassen dürfen. Ich will mich in diesem Zusammenhang auch gleich an die AfD richten; denn in dieser Kriminalstatistik steht ebenfalls, dass in 85 % der Fälle Deutsche die Täter sind. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Eben!) Der Anstieg der Fälle bedeutet aber auch, dass die Menschen, die Frauen, öfter bereit sind, Anzeige zu erstatten. Das ist gut und richtig so. Diese Anzeigebereitschaft wächst auch mit dem Ausbau der Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen. Ein leistungsstarkes Hilfesystem für Betroffene wirft Licht in das Dunkelfeld von Gewalttaten. Zum Dunkelfeld ist heute schon viel gesagt worden. Ich will nur noch einmal sagen: Das Dunkelfeld dürfte viel größer sein, als wir es heute annehmen. Allein 96 % der Frauen – der befragten Frauen – sind schon einmal sexuell belästigt worden. Auch hier muss man klar sagen, dass bei der Anzeigetätigkeit durch unsere Hilfsangebote die Frauen zu diesen aufgerufen werden müssen und dass Frauen leider auch erlebt haben, dass ihren Anzeigen nicht nachgegangen wird. Die Anzeigetätigkeit wird dadurch beeinflusst. Auch das ist eine Tatsache, die wir berücksichtigen müssen. Der Freistaat Sachsen setzt seit 2024 mit dem Landesaktionsplan die Istanbul-Konvention um: 77 Ziele mit insgesamt 190 Maßnahmen, um die Situation der Betroffenen im Freistaat zu verbessern. Auch hier muss man ganz klar sagen, liebe Frau Voigt: Sie haben vorhin die Kommunen angesprochen. Das bedeutet, dass der Freistaat ab dem 1. Januar 2027 die finanzielle Aufgabe auch hier übernimmt. Das bedeutet eine Entlastung der Kommunen, aber für uns – und das ist angesprochen worden – die Frage, wie wir das im Haushalt lösen; das muss man ganz klar sagen. Der Meilenstein im Bereich des Gewaltschutzes ist vor allen Dingen der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen und deren betroffenen Kindern ab 2032. Das Ziel ist ein bedarfsgerechtes Hilfesystem mit Beratungsund Schutzangeboten, Prävention und struktureller Vernetzung. Die Bundesländer stellen dafür ein Netz an ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangeboten zur Verfügung. Der Bund unterstützt dies in den nächsten zehn Jahren finanziell; wir machen das also nicht alleine, sondern gemeinsam mit dem Bund. Die Länder müssen aber mit angemessener Finanzierung die erforderlichen Einrichtungen sicherstellen. Das Sächsische Gewalthilfegesetz zur Umsetzung der Vorgaben des Gewalthilfegesetzes des Bundes ist in finaler Erarbeitung. Ein wichtiger Baustein ist dabei auch der unmittelbare Schutz und die natürliche Wegweisung von Tätern aus der gemeinsamen Wohnung. Dort müssen wir noch besser werden. Das ist oft nur ein kurzfristiger Schutz, weil Mietverträge und Ähnliches dagegensprechen. Hierbei haben wir eine Aufgabe vor uns, der wir uns stellen sollten. Bei der Entscheidung ist aber auch wichtig, dass diese Maßnahmen kurzfristig mit dem Hilfesystem, also mit Beratung, Hand in Hand gehen müssen. Nur alleine die Wegweisung wird dort nicht helfen. Der aktuelle Stand in Sachsen – was die Schutzeinrichtungen betrifft – ist, dass wir 180 Plätze in 17 Kinder- und Frauenschutzeinrichtungen haben. Wenn man das mit den Wegweisungen hochrechnet, die wir in Sachsen haben, fehlen uns ungefähr 123 zusätzliche Plätze, und diese sollten wir in den nächsten Jahren schaffen. Das ist die Aufgabe, vor der wir stehen, damit Frauen tatsächlich einen Anlaufpunkt haben. (Beifall SPD und BÜNDNISGRÜNE) Wir haben gleichzeitig 14 Interventions- und Koordinierungsstellen. Wir haben zwölf Fachberatungsstellen für sexualisierte Gewalt, drei Beratungsstellen für Gewaltausübende in Chemnitz, Dresden und Leipzig, eine Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbildung, von Zwangsprostitution und für Betroffene von Gewalt im Namen der Ehre mit zwei Standorten in Dresden und Leipzig. Gewalt trifft auch Männer – das wissen wir –, wenn auch deutlich seltener. Auch deswegen ist der Schutz für sie und die Aufmerksamkeit für diese Lage wichtig. In Sachsen haben wir drei Männerschutzeinrichtungen. Ich kann mich erinnern: Als wir sie damals eingerichtet haben, waren wir die Ersten in ganz Deutschland, die dieses Thema aufgenommen haben. Der Vertrag zur vertraulichen Spurensicherung bei Vergewaltigung und häuslicher Gewalt ist mit den Krankenkassen und Leistungserbringern ausverhandelt; er tritt zum 01.04.2026 in Kraft. (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Ich sage das deswegen, weil ich mich gut an die letzte Debatte zu diesem Thema erinnern kann, als wir noch gesagt haben: „Wir sind dabei“. Ich freue mich, dass ich jetzt verkünden kann – und das werden wir auch noch einmal laut und deutlich mit Ihnen, werte Abgeordnete, öffentlich darstellen –, dass wir es geschafft haben. Betroffene Frauen und ihre Kinder leiden unter den psychischen Folgestörungen, bei erlittener Körperverletzung an körperlichen Einschränkungen und an den ökonomischen Folgen der Gewalt – auch das ist eine Tatsache. Die Zweite Aktuelle Breite Kürzungen und weniger Schluss mit den Angriffen Antrag der Fraktion Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort, Herr Kollege Günther bitte. Sie dürfen.

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wenn es um Naturschutz geht, geht es um eine unserer gerade fundamentalsten Krisen – aktuell neben der Klimakrise und vielen anderen, die wir erleben, nämlich eine tatsächliche Bedrohung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Wenn man das in Zahlen packen will: Ein Drittel aller Arten sind mittlerweile im Bestand gefährdet, bundesweit, aber auch hier in Sachsen. Wenn es um Pflanzen geht – gerade im Grünland – sind mittlerweile 40 % gefährdet. Wir haben einen Rückgang bei der Nahrungsgrundlage, besonders im Naturschutz, der Insekten, rein in der Biomasse, und zwar um drei Viertel des Bestandes innerhalb der letzten Jahre. Folgekosten für unsere Gesellschaft im Gesundheitssystem, bei der Jugendhilfe, der Polizei und der Justiz oder durch Arbeitsausfall der Betroffenen sind enorm. Die geschätzten Kosten geschlechtsspezifischer Gewalt in der EU erreichen 366 Milliarden Euro pro Jahr. Übertragen auf Deutschland bedeutet das 148 Millionen Euro pro Tag. Das sind nur Zahlen; die Frauen, die dahinterstehen, und ihr Leid, sind viel größer. Aber auch die müssten an dieser Stelle mal genannt werden. Die Zahl der Betroffenen von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt steigt weiter an. Dem kann man nur mit entschiedenem Handeln entgegentreten. Darum ist es wichtig, das Gewalthilfegesetz umzusetzen und das Hilfesystem auszubauen. Das können wir als Regierung tun und mit ihrer Unterstützung umsetzen. Aber die Gesellschaft muss sich auch der Gewalt in ihrer Mitte stellen, vollkommen egal, wer diese Gewalt ausübt: egal, welches Geschlecht, welches Alter und welche Herkunft. Gewalt gehört geächtet und den Tätern Scham und Schuld zugewiesen. Überlebende verdienen unsere Unterstützung. Täter müssen bestraft werden. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Köpping. Weitere Wortmeldungen kann ich nicht erkennen. Damit ist die erste Debatte abgeschlossen. Wir kommen zu Debatte Mitsprache im Naturschutz: auf unsere Zukunft! BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wir haben einen Flächenverbrauch, der immer noch ungebremst ist; in Sachsen sind es bis zu drei Hektar täglich. Das sind im Jahr ungefähr 1 000 Hektar, die verloren gehen. Wir haben Überschreitungen von Grenzwerten verschiedenster Schadstoffe; das ist auch an vorderer Stelle zu nennen, etwa wenn es um Nitrat geht, 50 Mikrogramm pro Liter. Der Zustand unserer Gewässer ist ebenfalls besorgniserregend: Nur 8 % unserer Flüsse und Seen sind in einem guten ökologischen Zustand. Auch die Moorböden kann man nennen. Wir haben eine Devastierung unserer Ackerböden. Dabei geht es um Verluste durch Erosion etc. Dort sind 45 % gefährdet. Wenn wir uns unsere Bäume anschauen – wir haben gerade wieder den Waldzustandsbericht gehört –, sehen wir: In Sachsen sind nur noch 25 % der Bäume gesund. 35 % sind deutlich geschädigt. Man könnte mit den Zahlen immer weiter fortfahren. Wir haben immer wieder dasselbe Thema: dass wir im Umweltund Naturschutz lauter Indikatoren haben, die zeigen, dass es weiter bergab geht, trotz aller Bemühungen in der Vergangenheit. Wir sind aktuell in einer politischen Situation, in der wir nicht erkennen können, dass dort entschieden gegengesteuert wird. Das Problem ist: Umwelt- und Naturschutz stehen regelmäßig in einem Zielkonflikt. Es geht immer um konkrete Projekte, ob es Bauvorhaben oder private oder staatliche Vorhaben sind, ob es um die Ausnutzung natürlicher Ressourcen aus wirtschaftlichem Interesse geht. Regelmäßig sind die Gewinne irgendwo privat oder es geht für das konkrete Projekt um Vorteile; aber die allgemeinen Kosten und Schäden bleiben bei der Allgemeinheit hängen, ebenso die gesamten Folgen, die wir haben: Verlust an Biodiversität, Bodendegradation, Luftschadstoffe, Schäden bei unserem Wasser, Klimawandelfolgen. Bei all diesen Dingen sind wir von Natur und Umwelt abhängig. Das World Economic Forum hat festgestellt, dass die Hälfte unseres globalen Bruttosozialprodukts von einer gesunden Natur abhängig ist. Das heißt, Stück für Stück sägen wir uns wirtschaftlich den Ast ab, auf dem wir sitzen. Da könnte man jetzt bei der Bestäuberleistung anfangen, bei der natürlichen Schädlingskontrolle, bei der Bedeutung von sauberem Wasser und all diesen Dingen. Das heißt, beim Naturschutz geht es tatsächlich ans Eingemachte. Wie schützen wir Natur, die regelmäßig durch lauter konkrete Projekte angegriffen wird? Wir haben Ordnungsrecht geschaffen, nämlich Umweltrecht. Wir fördern Menschen, die sich im Naturschutz engagieren, ebenso Unternehmen, Landwirtschaftsbetriebe und alle anderen möglichen Akteure. Wir haben staatliche Umweltschutzstrukturen aufgebaut und vor allem eine weitreichende Zivilgesellschaft. Für viele Projekte im Naturschutz gibt es gar keine staatlichen Institutionen, sondern wir verlassen uns auf eine aktive Zivilgesellschaft, insbesondere auf die Umwelt- und Naturschutzverbände, die sich damit beschäftigen. In Sachsen haben wir etwa 1 200 Ehrenamtliche im Naturschutz oder 50 Naturschutzstationen, die sich darum kümmern. Diese gesamten Strukturen stehen derzeit massiv unter Beschuss, und zwar alle. Es geht sowohl um das Umweltrecht als auch um die Förderung von Maßnahmen, bei denen der Cut angesetzt werden soll. Es geht um staatliche Strukturen, die zurückgebaut werden sollen, und es gibt einen ganz massiven Angriff auf die Zivilgesellschaft und das Ehrenamt. Überall dort wird die Säge angesetzt. Damit komme ich zu Sachsen. In der zweiten Runde werde ich mehrere konkrete Dinge benennen. Auch unser Umweltminister fällt regelmäßig damit auf, dass er bei all diesen Punkten, wenn es um Recht, Förderung, staatliche Strukturen und zivilgesellschaftliches Engagement geht, viel über Bürokratie und über Kosten spricht, die wir uns nicht mehr leisten können, aber nicht darüber, wie wir die Probleme, die ich am Anfang genannt habe und die sich immer weiter verstärken, angehen können. Das braucht Engagement. Dazu mehr in der zweiten Runde. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Rico Gebhardt, Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die Antragstellerin Herr Kollege Günther. Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Ulbricht. Bitte, Sie dürfen.

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Rick Ulbricht CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Günther, Sie haben vieles gesagt. Zur Situation des Waldes und der Natur war viel Wahres dabei. Wo jetzt die Säge angelegt werden soll, fehlt mir allerdings ein wenig die Klarheit. Sie müssen also eine Glaskugel besitzen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Meiner Kenntnis nach liegt momentan noch kein neuer Haushaltsentwurf der Regierung für die kommenden zwei Jahre vor. Wir wissen also noch gar nicht, wohin der Weg geht. Wenn Sie sich auf den letzten Haushalt, auf den aktuellen beziehen, dann kann man klar sagen: Ja, wir haben eine wirtschaftliche Lage, die bekanntermaßen angespannt ist. Die Ausgaben galoppieren uns davon; auch das ist bekannt. Grundsätzlich gilt, dass die staatlichen Mittel viele Politikfelder bedienen müssen. Natürlich haben die jeweiligen fachpolitischen Ressorts aus ihrer Sicht überall ihre Schwerpunkte, und jedes Thema ist wichtig: Soziales, Gesundheit, Bildung, Infrastruktur, Sicherheit und auch der Umwelt- und Naturschutz. Jeder Bereich möchte Berücksichtigung finden, und kein Bereich möchte gern Einsparungen vornehmen. Sparen ist eine Frage der gesamtstaatlichen Verantwortung. Das Umwelt- und Landwirtschaftsressort, in dessen Verantwortung der Naturschutz liegt, hat zahlreiche Aufgaben. Hier stehen wir letztlich neben Fragen der Förderung des Ehrenamtes, die Sie ja auch angesprochen haben, und des Naturschutzes genauso in der Verantwortung wie für unseren sächsischen Wald, die Sicherstellung unserer Wasserversorgung und die Finanzierung der Infrastruktur unserer Talsperren. Fakt ist aber auch: Wesentliche Säulen des sächsischen Umwelt- und Naturschutzes konnten auch in diesem Haushalt erhalten werden, ohne dafür neue Schulden aufnehmen zu müssen. Im aktuellen Doppelhaushalt stehen insgesamt 1,4 Milliarden Euro für die Agrar-, Forst- und Umweltpolitik zur Verfügung. Ja, als umweltpolitischer Sprecher meiner Fraktion, der CDU-Fraktion, habe auch ich mich dafür eingesetzt, dass beispielsweise die sächsischen Naturschutzstationen, wie etwa die Auwaldstation in Leipzig, weiterhin eine verlässliche Finanzierung bekommen. In vielen Bereichen waren bereits im ersten Regierungsentwurf keine Kürzungen vorgesehen, und der Naturschutzbereich war ganz klar mit einbezogen. Hier hat das Ressort unseres Umweltministers durchaus mit Maß und Mitte agiert. Kommen wir zum Thema Verbandsklagerecht. Ich vermute stark, darauf werden Sie auch noch eingehen, weil ich das in den Medien wahrgenommen habe und es ein Thema von Ihnen ist. Das Thema der Reduzierung des Verbandsklagerechts, gerade beim Naturschutz, ist seit Jahren und aktuell auch wieder auf Bundesebene in der Debatte. Wichtig ist, dass wir natürlich den Blick auf europäisches und internationales Recht haben. Es geht uns als CDU-Fraktion um eine Prüfung und darum, zu schauen, wie wir uns über die bisherigen rechtlichen Regelungen hinaus das Leben an der einen oder anderen Stelle schwerer machen, als es andere europäische Länder tun. Wichtig ist: Klagen von unmittelbar Betroffenen bleiben nach wie vor erhalten. Das Klagerecht von unmittelbar Betroffenen ist davon unberührt. Wir sind uns sicher alle einig, dass öffentliche Vorhaben in Deutschland in der Umsetzung zu lange brauchen. Fakt ist, dass dieses Klagerecht auch in der Vergangenheit schon große Infrastrukturund Energieprojekte verzögert hat. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass dadurch erhebliche Mehrbelastungen entstehen und die Steuerzahler zusätzlich belastet werden. Die Folgekosten trägt die Allgemeinheit, und sie sind mit ein Grund für die notwendigen Kosteneinsparungen, die wir hier in der Aktuellen Debatte diskutieren. Beispiel Waldschlößchenbrücke: (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Eine Klage des GRÜNE LIGA Sachsen e. V. führte zu erheblicher Unsicherheit, und der Abriss der Brücke stand zwischenzeitlich sogar im Raum. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die Kosten sprangen von 110 Millionen Euro auf 180 Millionen Euro. Aber nicht nur Infrastrukturprojekte sind betroffen. Sprechen Sie einmal mit unseren Teichwirten in Sachsen. Das haben wir als CDU-Fraktion im vergangenen Sommer getan. Wir waren in Ostsachsen, in der Oberlausitz unterwegs. Dort werden Fischteichdämme durch Biber durchgraben, was die Stabilität der Dämme gefährdet und hohe Kosten für die Teichwirte verursacht. Im aktuellen Fall konnte man der Presse entnehmen, dass die Umsiedlung eines Ostbibers – aus Ostsachsen – nach Nordfrankreich geplant war. Dies hat beispielsweise auch Bayern bereits erfolgreich praktiziert. Ziel war eine nagetierfreundliche Aufnahmegesellschaft in Nordfrankreich, sozusagen ganz im Sinne des Naturschutzes und des europäischen Geistes, um eine Lösung unter Partnerländern zu finden, also eine Win-win-Situation. Ein Umweltverband hat jedoch geklagt und diese Option leider verhindert. Ist das wirklich im Sinne des Naturschutzes? Die Konsequenz ist, dass unsere Teichwirte weiterhin vor einer existenziellen Bedrohung stehen und Fragen nach Gesetzesverschärfungen weiter in den Fokus rücken. Zu weiteren Punkten werde ich in der zweiten Runde kommen. Sie wollen sich ja ebenfalls noch einmal zu Wort melden. Wir wollen an dieser Stelle auch anmerken, dass man beim Thema Verbandsklagerecht Konflikte gegebenenfalls auch auf anderem Wege lösen kann. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit.

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Rick Ulbricht CDU

Rechtliche Mittel sind nicht immer der erste Schritt. Dazu gern in der zweiten Runde mehr. Vielen Dank. (Beifall CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die CDU-Fraktion Herr Abg. Ulbricht. Es folgt Herr Abg. Heller für die AfD-Fraktion; bitte schön.

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Tobias Heller AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Bevor wir uns hier im Parlament den theoretischen Phrasen widmen, gilt mein Dank in allererster Linie natürlich den Fundamenten unserer Heimat und unserer Natur. Ich danke vor allem den Ehrenamtlern in den Vereinen im ganzen Land und den engagierten Mitarbeitern in unseren lokalen Umweltbehörden. Ohne ihr tägliches Herzblut wäre der Naturschutz nichts weiter als ein leeres Wort auf einem Fördermittelantrag oder in einem Gesetz. Praktischer Naturschutz findet nicht in den klimatisierten und gepolsterten Sälen in Dresden statt. Er bedeutet ganz konkret, im Sommer bei 30 °C invasive Pflanzen mühsam per Hand auszurupfen. Er bedeutet, in steilen Hanglagen Gehölze zu pflegen oder Biotope mühsam zu bewahren. Mein Dank gilt ebenso jenen, die, wie so oft, völlig im Schatten der öffentlichen Wahrnehmung, wirken: unseren Teichwirten und unseren Anglern. Sie sind es, die unentgeltlich Gewässer entschlammen oder Schilf schneiden. Ohne sie würden die artenreichen Ökosysteme unserer Heimat schlicht und ergreifend über kurz oder lang verschwinden. Ich danke ebenso unseren Landwirten, die grundsätzlich umweltverträglich wirtschaften. Ebenso danke ich der Jägerschaft, die tagein, tagaus die Balance zwischen Wald und Wild bewahrt; denn wahrer Naturschutz ist Schweiß, Dreck und Arbeit vor Ort und keine linksgrüne Theorie in der Parteizentrale. Doch genau diese unverzichtbare und bodenständige Arbeit steht unter Druck. Das klang kurz an: Landauf, landab stehen zahlreiche Kürzungen vor der Tür. Aber was sagt uns das, wenn wir die Situation einmal ganz pragmatisch betrachten? Die nackte Realität lautet: Umweltschutz kostet meist Geld, und nur wenn die Wirtschaft floriert, bleibt überhaupt ein finanzieller Spielraum für viele Naturschutzprojekte. Verstehen Sie mich an dieser Stelle nicht falsch: Die Natur ist kein Anhängsel der Wirtschaft. Vielmehr ist der Erhalt einer intakten Umwelt die Grundlage jeden menschlichen Wirtschaftens. Früher hatte man dafür ein bewährtes System aus Umweltgrenzwerten. Das schützte unserer Umwelt; aber es ließ unserer Wirtschaft und unseren Bürgern genug Raum zur freien Entfaltung. Heute jedoch kapern grüne Aktivisten unsere staatlichen Institutionen. Sie führen Ihre Koalitionspartner am Nasenring durch die Manege, verhängen Pauschalverbote für die Wirtschaft und viele Bürger. Wirtschaft und Umwelt sind keine natürlichen Feinde, sondern die grüne Verbotspartei ist der sichere Tod von beiden. (Beifall AfD) Wie konnte es dazu kommen? Um das zu begreifen, müssen wir einmal kurz auf die emotionalen Werte der GRÜNEN blicken. Liebe ist nun einmal der stärkste Antrieb, um etwas zu bewahren. Wer liebt, der schützt. Hass hingegen ist der mächtigste Antrieb, um zu zerstören. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Damit kennen Sie sich ja aus!) Ex-Wirtschaftsminister Habeck ließ uns bereits wörtlich wissen: „Vaterlandsliebe also, fand ich stets zum Kotzen. Ich wusste mit Deutschland nichts anzufangen …“. Seine Parteikollegin steht dem in nichts nach; denn sie marschiert fröhlich hinter Bannern mit der Aufschrift: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ Meine lieben Damen und Herren! Das erklärt doch alles; denn wer sein eigenes Land verachtet, macht es sich naturgemäß schwer, die Schönheit unserer Heimat und der Natur zu bewahren. Ohne eine tief empfundene Heimatliebe gibt es nun einmal keinen echten Naturschutz; denn wer Deutschland hasst, dem ist auch die Natur egal. Herzlichen Dank. (Beifall AfD – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Herr Abg. Heller. Es folgt für die BSWFraktion Herr Abg. Lange, bitte.

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Ulf Günter Lange BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Auch wir vom BSW sehen die Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sowie die geplanten Kürzungen im Umwelt- und Naturschutz kritisch. Sie treffen die falschen Stellen zur falschen Zeit. Die Herausforderungen unserer Zeit sind global, wirken aber gleichermaßen lokal. Kriege, geopolitische Krisen, steigende Energiepreise, Inflation und wirtschaftliche Unsicherheit treffen Sachsen direkt ins Herz. Die Folgen sind überall spürbar. Blicken wir auf den Bund. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Bauprojekten, insbesondere bei Infrastrukturvorhaben, beschleunigen. Der sogenannte „Bauturbo“ klingt nach Effizienz und schnellerer Umsetzung. Gut wäre es, wenn er endlich zünden würde und nicht eine weitere Worthülse bliebe. (Beifall BSW) Trotzdem dürfen Beteiligung, Transparenz und demokratische Kontrolle nicht geopfert werden, sondern müssen in geeigneter Weise und möglichst bürokratiearm erhalten bleiben. Deutschland setzt bekanntlich eher auf enge Listen statt auf flexiblere Generalklauseln. Derzeit liegt ein aktualisierter Gesetzentwurf dem Bundesrat als besonders eilbedürftig vor. Im Kern geht es darum, wogegen Umweltverbände überhaupt klagen dürfen. Die Botschaft ist eindeutig: Bloß nicht zu viel zulassen; es könnten Klagen folgen. Dabei zeigt die Praxis, dass Umweltverbände im Durchschnitt nur 66 Klagen im Jahr einreichen, also weniger als 0,1 % aller verwaltungsgerichtlichen Verfahrensklagen. Noch dazu müssen sie ihr Klagerecht alle fünf bis zehn Jahre neu beantragen. Neue Erkenntnisse werden häufig nicht berücksichtigt. Gerichte müssen auf lückenhafter Grundlage entscheiden, obwohl Zweifel bestehen, ob weitergebaut werden darf. Das ist völlig unlogisch. Trotz allem: Wir müssen den Spagat zwischen berechtigten Einwänden auf der einen und ideologischen Hemmnissen für Wirtschafts- und Bauvorhaben auf der anderen Seite schaffen. Der vernünftige Kompromiss muss das Mittel der Wahl sein. (Beifall BSW) Das bedeutet: Manchmal muss jede Seite eine Kröte oder Unke schlucken. (Vereinzelt Beifall BSW) Manchmal muss sogar ein Frosch geküsst werden. Der laufende Doppelhaushalt in Sachsen verschärft die Lage erheblich. Fördermittel für Naturparks oder Umweltbildung wurden gekürzt. Flächensicherung, Renaturierung und Hochwasserschutz werden eingeschränkt. Klimafonds, kommunale Klimamillionen sowie die Förderung erneuerbarer Energien und nachhaltiger Landwirtschaft wurden stark reduziert. Strategische Projekte wie Bio-Regio-Programme, der Reparaturbonus und Kompetenzzentren stehen auf der Kippe, und der neue Haushalt wird die Lage weiter verschärfen. Dazu brauchen wir keine Glaskugel. Dafür ist letztlich die unseriöse Haushaltsführung der Landesregierungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte verantwortlich. (Beifall BSW) Es geht aber nicht nur um Geld, es geht auch um Mitwirkung. Es geht um die Möglichkeit für Städte und Gemeinden, eigene Lösungen umzusetzen. Wenn wir auf langfristig wirkende strategische Investitionen verzichten, nehmen wir unserer Gesellschaft die Handlungsfähigkeit und kappen zugleich Verantwortungsbewusstsein und Innovationskraft. Mittelkürzungen beim Hochwasserschutz und bei der Renaturierung werden uns spätestens bei der nächsten Dürre oder beim nächsten Hochwasser auf die Füße fallen. Die Folgen sind dann noch höhere Kosten sowie die Gefährdung von Menschenleben und Existenzen. Die Forderung „Schluss mit den Angriffen auf unsere Zukunft!“ sollten wir aber auch in einem wesentlich größeren Kontext sehen. Mittel für Mitsprache und Umweltschutz sind wichtig, aber unsere Zukunft ist aktuell weit weniger durch Haushaltskürzungen gefährdet als durch Kriege und globale Konflikte. Während die GRÜNEN einerseits über Kürzungen klagen, fördern sie parallel dazu eine Politik, die Milliarden in militärische Ausrüstung pumpt und Wirtschaftssanktionen verschärft. Diese Unvernunft ist einer der Hauptgründe für die finanziellen Einschnitte, die sie kritisieren. (Beifall BSW) Herr Günther, Ihre Parteikollegen im Bundestag – allen voran Anton Hofreiter – scheinen sich mittlerweile besser mit Geschützkalibern und Panzertypen auszukennen als mit gefährdeten heimischen Tierarten wie Sumpfohreule, Schreiadler oder Kreuzotter. Das sagt alles über deren neue politische Schwerpunktsetzung. (Beifall BSW und vereinzelt AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Man kann auch beides tun!) Was wir brauchen, sind strategische Investitionen in Naturschutz, Klima, Wasser und Landwirtschaft innerhalb eines solide finanzierten Haushalts. Was wir nicht brauchen, sind Flickwerke wie zum Beispiel das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Am allerwenigsten brauchen wir – und das gilt für die gesamte Politik – irgendeine Form von Doppelmoral. Herzlichen Dank. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die BSW-Fraktion sprach Herr Abg. Lange. Es folgt für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Lang; bitte schön.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Im Auftrag der GRÜNEN reden wir heute über Kürzungen und den Abbau von Mitsprache im Naturschutz. Dabei geht es keineswegs um eine Randnotiz, sondern um die grundlegende Frage, wie wir in Deutschland und in Sachsen modernisieren, ohne dabei die natürlichen Lebensgrundlagen aufs Spiel zu setzen. In der Debatte steht nicht selten der Vorwurf im Raum, der Naturschutz sei ein Verhinderer oder kein Ermöglicher. Sehr oft ist das ein Gefühl – ich sage bewusst: Gefühl –, dass Tier- und Pflanzenarten, wenn ein Baubeginn ansteht, auftauchen, die zum Stocken dieses Bauvorhabens führen. Ich möchte zu Beginn Folgendes klarstellen: Naturschutz ist kein Luxusprojekt, das man sich leisten können muss, sondern Naturschutz ist Daseinsvorsorge und Schutz von Lebensraum. Es geht um sauberes Trinkwasser, intakte Böden, stabile Ökosysteme und um eine Natur, mit der kommende Generationen noch gut leben müssen. Gleichzeitig wissen wir aber: Deutschland – und damit auch Sachsen – muss bei Verfahren deutlich schneller werden, und wir brauchen Tempo beim Ausbau von erneuerbaren Energien, beim Netzausbau, bei der Schiene, beim Bau von bezahlbaren Wohnungen. Die SPD im Bund wie in den Ländern unterstützt Maßnahmen zur Planbeschleunigung und zum Abbau unnötiger Bürokratie immer mit dem Ziel, soziale Infrastruktur und wirtschaftliche Entwicklung voranzubringen, ohne Umweltstandards unnötig abzusenken. Planungsbeschleunigung darf nicht heißen, dass wir die Umwelt- und Naturschutzstandards unwiderrufbar schleifen. Wer glaubt, Nutzungskonflikte ließen sich lösen, indem man Beteiligungsrechte und Rechtsschutz kassiert, der irrt. Konflikte verschwinden dann nicht; sie verlagern sich nur und kommen später oft heftiger vor Gericht oder auf der Straße zurück. Kommunikation und die Mitnahme aller Beteiligten von Anfang an ist der Schlüssel oder kann ein Schlüssel sein. Um es deutlich zu sagen: Wir müssen Verfahren modernisieren. Wir müssen zwischen überkomplexer, überbordender Verwaltungspraxis und unverzichtbaren Naturschutzstandards genau unterscheiden. Wir müssen bei den Verfahren miteinander ins Gespräch kommen. Dort, wo Verfahren ausufern, ohne den Schutz tatsächlich zu verbessern, müssen wir entschlacken, zum Beispiel bei der Innenstadtentwicklung, bei der energetischen Gebäudesanierung, bei Photovoltaik auf Dächern oder bei Infrastrukturvorhaben mit sehr niedrigem Eingriffsgrad, etwa bei Radwegen entlang bestehender Straßen, Ersatzneubau oder technischer Nachrüstung in bestehenden Anlagen. Hierbei sind vereinfachte, standardisierte und digitale Verfahren sinnvoll. Sie beschleunigen Projekte, ohne den Kern des Naturschutzes auszuhöhlen. Genauso klar müssen wir es auch benennen. Es gibt rote Linien, und eine solche rote Linie ist etwa das Verbandsklagerecht der Umweltverbände. Wenn CDU und CSU dessen Abschaffung fordern, reden wir nicht bloß über eine Verfahrensvereinfachung; wir sprechen über einen Angriff auf einen rechtsstaatlichen Grundpfeiler des Umweltschutzes. Das Verbandsklagerecht sorgt dafür, dass Umweltrecht nicht nur auf dem Papier existiert, sondern durchgesetzt wird. Viele Eingriffe in Natur und Landschaft betreffen nicht einen klar definierten Betroffenen, sondern kollektive Interessen. Ohne dieses Instrument würden zahlreiche Verstöße nie vor Gericht landen und blieben folgenlos; denn die Natur hat sonst keinen anderen Anwalt. Deshalb ist uns als SPD klar: Planungsbeschleunigung – ja, Aushöhlung von Klagerechten – nein. Ein zweiter Punkt, der mir in der Debatte wichtig ist: Der Naturschutz wird seit geraumer Zeit von den Rechten dafür instrumentalisiert, den Klimaschutz und die Energiewende zu bremsen. Das ist allerdings nur eine scheinbare Sorge um die Natur, hinter der in Wahrheit die Ablehnung der ökologischen Modernisierung und das Spaltpotenzial emotional aufgeladener Themen wie etwa der Windenergie steht. Es gibt durchaus Konflikte zwischen Windenergie, Artenschutz und Landschaftsbild – niemand in der SPD bestreitet das. Ebenso klar ist: Ohne erneuerbare Energien, ohne Netzausbau werden wir weder die Klimakrise noch die Modernisierung der Wirtschaft in den Griff bekommen. (Beifall SPD und BÜNDNISGRÜNE) Wenn der Klimawandel ungebremst voranschreitet, dann sind es Hitze, Dürre und sonstige Extremwetterlagen, die Natur und Artenvielfalt sowie Landschaften massiv zerstören. Dazu in der nächsten Runde mehr. Vielen Dank. (Beifall SPD und BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Lang. Es folgt für Die Linke Herr Kollege Hartmann; bitte.

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Stefan Hartmann Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn erst einmal ein Dankeschön an Herrn Günther für die umfängliche und klare Darlegung der Sachlage sowie an Frau Lang für ihre Ausführungen zum Verbandsklagerecht. Deshalb kann ich mit einer Konklusion einer jetzt nicht gehaltenen ersten Rede, in der ich das auch gesagt hätte, beginnen. Naturschutz ist kein Nice-to-have, sondern die Voraussetzung für eine lebenswerte Zukunft. Eine Politik, die kurzfristige oder Einzelinteressen gegen den fortschreitenden Verlust unserer natürlichen Ressourcen hinnimmt, ist alles andere als zukunftsgewandt. Sie ist auch nicht konservativ im Sinne von bewahrend, sie ist nur verantwortungslos. Wir stehen seit einiger Zeit vor einer gefährlichen politischen Rhetorik. Wir erleben eine Phase, in der die ökologische Transformation gegen die wirtschaftliche Stabilisierung ausgespielt wird. Diese bedenkliche Entwicklung sehen wir im Moment auf allen politischen Ebenen. Doch während die Politik eine Pause oder sogar einen Rollback einlegen möchte, macht die Natur keine Pause. Die Klimakrise und das Artensterben schreiten mit Unerbittlichkeit voran. Unter der Überschrift „Hands Off Nature“ protestiert derzeit ein breites Bündnis aus Umwelt- und Naturschutzorganisationen gegen die geplanten und von Deutschland geforderten Aufweichungen zentraler Natur- und Umweltgesetze. Unter dem Label „Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung“ werden grundlegende Schutzstandards beschnitten oder ganz entsorgt. Im Fokus stehen wesentliche Gesetze zum Schutz von Umwelt und Natur sowie zum Gesundheitsschutz, zum Beispiel die Wasserrahmenrichtlinie, die EU-Waldschutzverordnung, die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die Umweltverträglichkeitsprüfung und Regelungen zum Umgang mit Chemikalien, Pestiziden und Nitraten. Diese Gesetze wurden einst nicht aus blinder Regulierungswut geschaffen, sondern sind das Ergebnis evidenzbasierter Abwägungen und einer langfristigen Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen. Echter Bürokratieabbau darf nicht zum Abbau von Lebensgrundlagen führen. Wir brauchen keine Pause beim Umweltschutz, sondern eine Beschleunigung ökologischer Resilienz. Wenn wir die Standards aufweichen, zerstören wir die Stabilität, die unsere Wirtschaft für die nächsten Jahrzehnte so dringend benötigt, und ein besonders kritischer Punkt ist dabei der Vorstoß zur Vereinfachung der Wasserrahmenrichtlinie, WRRL. Damit wird das Fundament unseres Wasserschutzes auf den Prüfstand gestellt. Die Wasserrahmenrichtlinie bildet seit der Jahrtausendwende das Fundament für den Schutz der europäischen Wasserressourcen – steht jedoch aufgrund einer erheblichen Umsetzungslücke zunehmend unter Druck. Obwohl das Gesetz durch das Verschlechterungsverbot und das Ziel eines guten ökologischen Zustands klare Leitplanken setzt, erreichen viele Regionen die geforderten Standards bisher nicht. In Sachsen erreichen nicht einmal 7 % der Fließgewässer einen guten ökologischen Zustand. Doch anstatt die Bemühungen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie endlich angemessen zu verstärken, will man lieber die Standards senken und damit bereits erzielte Fortschritte gefährden. Neben den ökologischen Folgen wie der Verschlechterung oder Zerstörung von Lebensräumen hätte eine Lockerung der Richtlinie direkte negative Auswirkungen auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Stabilität. Eine sinkende Rohwasserqualität zum Beispiel würde die Aufbereitung von Trinkwasser technisch erschweren und die Kosten für die Allgemeinheit spürbar in die Höhe treiben. Zudem würde ein geschwächter Gewässerschutz die natürliche Pufferfunktion der Ökosysteme gegenüber Extremwetterereignissen mindern. Die strengen Schutzmechanismen der Richtlinie braucht es, um die Fähigkeit von Flüssen und Auen, die Folgen von Dürren und Hochwasser effektiv abzufedern, zu erhalten oder wiederherzustellen. Das ist ein wichtiger Baustein, um die Verwundbarkeit von Siedlungsgebieten und der Landwirtschaft gegenüber dem Klimawandel deutlich zu minimieren. Letztlich würden mit einer Aufweichung der Wasserrahmenrichtlinie kurzfristige Erleichterungen durch langfristige ökologische Schäden und hohe gesellschaftliche Folgekosten teuer erkauft werden. Noch etwas zum Verbandsklagerecht: Ein Wegfall oder eine signifikante Einschränkung dieses Rechts hätte verheerende Konsequenzen. Ohne die Drohung einer gerichtlichen Überprüfung sinkt der Anreiz für Behörden, Umweltvorgaben penibel einzuhalten. Rechtsverstöße blieben folgenlos, da Einzelpersonen oft keine Klagebefugnis haben, wenn nur die Natur und nicht ihr direktes Eigentum geschädigt wird. Ohne die Korrektur durch Verbände würden kurzfristige ökonomische Interessen regelmäßig über langfristige ökologische Notwendigkeiten triumphieren, unwiederbringliche Lebensräume würden zerstört, und nicht zuletzt käme es zum Vertrauensverlust in den Rechtsstaat, wenn Bürger zusehen müssen, wie Umweltgesetze ignoriert werden. Ohne dass eine rechtliche Handhabe besteht, beschädigt dies das Vertrauen in die staatliche Ordnung. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke und SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die Fraktion Die Linke Herr Kollege Hartmann. Wir können in eine zweite Runde einsteigen. Der fraktionslose Abgeordnete signalisiert mir, dass er nicht sprechen möchte. Damit beginnen wir wieder mit der Fraktion BÜNDNISGRÜNE; Herr Kollege Günther, bitte.

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht erst einmal an die AfD und ihren Ausführungen zur Heimatliebe. Ich glaube, diesbezüglich müssen Sie sich um uns GRÜNE keine Sorgen machen. Das Problem ist eher der Missbrauch dieses Begriffs. Wenn Sie von Heimatliebe sprechen, dann heißt es immer Menschen auszuschließen, zu bedrohen – ob das nun Menschen sind, die zugewandert sind, ob es um Frauenrechte geht, ob es um queere Menschen geht. Es geht Ihnen immer um Menschenfeindlichkeit. Deswegen weise ich den Missbrauch dieses Begriffs von Heimat auch zurück. Seien Sie versichert: Bei uns BÜNDNISGRÜNEN finden Sie Heimatliebe, die einschließend ist, nämlich Schutz unserer Heimat sowie Schutz und die Einladung an alle Menschen, die hier leben, sich dafür zu engagieren. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Herr Kollege Böhme von der BSW-Fraktion, machen Sie sich um Toni Hofreiter mal keine Sorgen, also wie die Reaktion auf geopolitische Realitäten von einem aggressiven Angriffsstaat, dem imperialistischen Russland, mit dem Naturschutz unter einen Hut zu bringen sei. Der ist promovierter Biologe, kennt sich mit Arten unverändert sehr gut aus und engagiert sich dort auch. Jetzt bestand der Wunsch der Kollegen von der CDU-Fraktion, ein paar Dinge etwas konkreter zu benennen. Das wichtigste Instrument der EU, um dieser Biodiversitätskrise etwas entgegenzusetzen, ist die Wiederherstellungsverordnung. Dabei ist es ein Problem, wenn unser zuständiger Umweltminister immer mit dem Plädoyer für Geld und Bürokratie verspricht, auf Bundes- und EUEbene aktiv zu sein und gegen die Umsetzung dieser Wiederherstellungsverordnung vorzugehen. Es ist auch gefährlich, wenn auf EU-Ebene unter dem schönen Begriff „Omnibusverfahren“ gerade dafür gesorgt wird, an ganz vielen Stellen Standards und Beteiligungsrechte abzubauen, zum Beispiel, wenn es im Bund – es wurde schon der „Bauturbo“ genannt – mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz wieder darum geht, Standards und Beteiligungsrechte abzubauen. In Sachsen haben wir genau dasselbe Thema gerade beim Straßengesetz. Dabei merkt man schon, dass es sich an allen Stellen ganz schön bündelt. Es geht eben auch – von Herrn Hartmann angesprochen –, die Wasserrahmenrichtlinie als eine Grundlage infrage zu stellen. Also, es wird gerade wirklich gefährlich mit dem gesetzlichen Schutz. Gleichzeitig wird am Geldhahn gedreht. Hierbei gibt es wesentliche Töpfe, etwa wenn wir als größten Flächennutzer die Landwirtschaft für Umwelt- und Klimamaßnahmen ins Boot nehmen. Das läuft über die gemeinsame Agrarpolitik. Die Diskussion über die zweite Säule der Finanzierung in der EU läuft gerade dazu, dass sich die Mitgliedsstaaten zu 40 bis 60 % selber beteiligen sollen. Dieses Prinzip würde zum Aus dieser Säule im Naturschutz führen. Das Gleiche ist es mit den schon diskutierten Mitteln vom Bund aus den GAK-Mitteln. Auch dazu höre ich leider nicht allzu viel von unserem Umweltminister. Dort reihen sich die Dinge aus dem letzten Doppelhaushalt ein: Mittel gestrichen, Auenentwicklung – einer unserer wichtigsten Lebensadern – im Prinzip faktisch weg, keine Handlungsfähigkeit mehr durch die LTV. Ich bin gespannt, was in diesem Haushalt passiert. Auch die Mittel für die Kommunen, die durch die Unterhaltungsmaßnahmen die Gewässer renaturieren wollen, wurden gestrichen. Es ging um die Gelder für die Stellungnahmen arbeitender Verbände, die gestrichen werden sollen. Das haben wir GRÜNE wieder hineinbekommen. Ich nenne die Diskussion über die Naturschutzstationen. Es ging überhaupt um die Budgets für Naturschutzprojekte und die Mittel für Naturschutzstationen und Naturparks. Es ist keineswegs sicher, dass im nächsten Doppelhaushalt hierzu auskömmliche Ansätze enthalten sind. Das ist auch ein Grund, warum wir heute diese Aktuelle Debatte angesetzt haben. Das ist kein Nice-to-have, wie hier schon gesagt wurde, sondern das sind genau die Instrumente, damit wir dieser dramatischen Situation, die wir am Anfang geschildert haben, irgendetwas entgegensetzen können. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Zum Thema Verbandsklagerechte: Bitte, liebe CDU-Fraktion, hören Sie doch einmal auf mit dem Märchen, dass die Verbände den Ausbau unserer Infrastruktur aufhalten würden. Wir haben es einmal für Sachsen ganz konkret abgefragt – das sind ganz frische Zahlen –: In den letzten zehn Jahren sind etwa 10 000 Stellungnahmen geschrieben worden, und – die Zahl kam heute auch schon einmal – bundesweit gab es im Jahr 66 bis 69 Klagen, davon gut die Hälfte erfolgreich. „Erfolgreich“ heißt: Es sind rechtliche Fehler gemacht worden. Für Sachsen gibt es gar keine Zahlen. Auch das haben wir abgefragt. Wir wissen gar nicht, wie viel wir jährlich dazu beitragen. Also, das ist kein Thema. Die Verbände beteiligen sich, (Beifall BÜNDNISGRÜNE) verbessern die Planungen, halten aber keine Projekte auf. Ich würde mir dort ein klares Plädoyer wünschen, auch von unserem Umweltminister, und zwar in Form einer Unterstützung, auch einer Aussage zum Haushalt und nicht, wenn es um Artenschutz geht, immer zu sagen: Wir haben Probleme mit dem Wolf, am besten auch noch mit dem Biber und dem Silberreiher. Wir prüfen als Staat gerade die Auflösung unserer Landesstiftung Natur und Umwelt – dies wurde im Kabinett beschlossen; das ist einer der wichtigsten Akteure im Naturschutzbereich – oder auch die „Erfolgsmeldung“ des Ministers für das Biosphärenreservat Lausitzer Heide- und Teichlandschaft, dass man dort Naturschutzbedingungen und Standards wieder heruntergefahren hat. Ich nenne weiterhin die Aufhebung der Verwaltungsvorschrift „Integrative naturgemäße Waldbewirtschaftung“, in der es genau darum geht, Waldbewirtschaftung und Naturschutz unter einen Hut zu bringen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Wolfram Günther GRÜNE

In der Summe ist das verheerend für unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die Antragstellerin sprach Herr Abg. Günther. Es folgt wie angekündigt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Ulbricht.

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Rick Ulbricht CDU

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch auf die Punkte eingehen, die ich schon angekündigt habe, und versuche, es nicht so lang und umfassend zu machen. Ich fange mit dem Verbandsklagerecht an. Sie nannten die Zahlen, Herr Günther; das ist sicherlich auch fundiert, was Sie sagen. Fakt ist: Die Themen Waldschlößchenbrücke, Biber und auch Wolf stehen im Raum. Die kann man nicht leugnen, egal wie viele Anfragen es gab. Es spielt keine Rolle. Diese Fakten sind unumstößlich. Nun zu meiner Kollegin von der SPD-Fraktion – weil auch sie zum Verbandsklagerecht gesprochen hat –: Mir fällt eine lustige Begebenheit ein, die ich dieser Tage gehört habe. Sigmar Gabriel ist recht bekannt als ehemaliger Bundesvorsitzender der SPD und Bundesumweltminister. Er hat am 15.01.2025 in Halle bei der IHK Sachsen-Anhalt gesagt: Ich bin für die Abschaffung des Verbandsklagerechts, obwohl ich das Ding selbst einführen wollte und mit eingeführt habe. – Finde ich spannend. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Was hat er weiterhin gesagt? Es gab damals keine FFHRichtlinien oder Vogelschutzrichtlinien. All das wollten wir mit dem Verbandsklagerecht – O-Ton Sigmar Gabriel letzten Jahres, der das Verbandsklagerecht mit eingeführt hat –, dass die Umwelt eine Stimme bekommt. Warum dann noch eine zusätzliche Klageinstanz? Kommen wir zum Thema Finanzen. Keine Frage, der Naturschutz ist wichtig. Auch uns als CDU-Fraktion sind der Naturschutz und die Liebe zur Heimat wichtig. Auch wir haben dabei eine Priorität. Ich lade Sie gern ein, im Haushalt dafür zu kämpfen, dass wir insoweit bestimmte Akzente setzen. Gleichzeitig steht immer wieder im Raum: Wir müssen Verantwortung für das Land übernehmen, und das Land braucht einen Haushalt, der tragfähig ist. Es geht letztendlich in Zeiten knapper Kassen nicht darum, dass man einen Kahlschlag macht, sondern darum, dass man bessere Prioritäten setzt und sich auf bestimmte Maßnahmen fokussiert. Diese Priorisierung kann als Vorteil eine verstärkte Kooperation zwischen Verbänden, Kommunen und dem Ehrenamt haben, im Sinne von Vereinfachung von Verfahren. In Zeiten großen Drucks entstehen manchmal auch Lösungskorridore, die so vorher nicht existiert haben. Aus meiner Sicht ist es das Ziel, weniger Projekte, dafür aber wirksame Projekte umzusetzen. Wir sparen also nicht am Ziel des Naturschutzes, sondern wir sind dabei, ineffiziente Strukturen möglichst zu verschlanken, zu straffen und zu konkretisieren. Entscheidend ist, dass jeder eingesetzte Euro in der aktuellen Situation maximale Wirkung erzielt. Dafür braucht es eine Priorisierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zusammenfassend kann ich persönlich in Bezug auf Finanzen und Verbandsklagerecht, weil es der Debattentitel suggeriert, einen Angriff auf unsere Zukunft nicht erkennen. Ich kann vielmehr erkennen, dass wir versuchen, Verantwortung in einer wirklich schwierigen Situation zu übernehmen. Ich kann es noch einmal wiederholen: Ich lade Sie ein: Lassen Sie uns mit dem neuen Haushalt schauen, dass wir die richtigen Prioritäten setzen – trotz schwieriger, angespannter Finanzlage! Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Ulbricht. Es folgt in der zweiten Runde für die AfD-Fraktion Herr Abg. Heller; bitte.

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Tobias Heller AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Das Ergebnis einer heimatlosen Politik sehen wir ja mittlerweile vor unserer Haustür. Wo früher intakte Wälder rauschten, schießen heute gigantische Windräder wie Pilze aus dem Boden – nur mit dem Unterschied, dass diese Pilze heute eben 300 Meter hoch sind, nervend blinken und unangenehm wummern. Sie werden auf abertausenden Tonnen Stahlbeton rücksichtslos in den Waldboden gestanzt. Das ist eben moderne grüne Umweltpolitik von heute. Unsere jahrhundertalte Kulturlandschaft wird zu einem Gewerbegebiet für die nimmersatte Windindustrie gemacht. (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

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Tobias Heller AfD

Im Moment nicht; danke. – Das wollen wir den Bürgern allen Ernstes als Naturschutz verkaufen? Früher hätten sich die GRÜNEN noch an jeden einzelnen Baum gekettet, auf dem ein gefährdeter Vogel nistet, aber heute schaffen Sie Gesetze, um Tausende Bäume für ein einzelnes Windrad zu roden. Heute sind streng geschützte Vögel völlig egal, solange sie klimaneutral vom Himmel geholt werden. Selbst Ihre Parteikollegin Steffi Lemke schaffte schon das Tötungsverbot für gefährdete Vogelarten ab, damals, wohlgemerkt, noch als Bundesumweltministerin. Behörden müssen eben ihre Zerstörung genehmigen, selbst wenn der ökologische Schaden offensichtlich ist. Wenn sich mittlerweile Forstbeamte, Gemeindeverwaltungen und Naturschutzbehörden hilfesuchend an uns wenden, weil sie dieser Zerstörung unserer Landschaften nicht zustimmen und diese ablehnen, sind das dann rechtsradikale Hetzer? Nein, das sind einfach Menschen wie wir, die das bewahren wollen, was sie lieben. In der Vergangenheit war es leider so, dass niemand – außer den GRÜNEN – unseren Heimat- und Naturschutz in Sachsen so geschliffen hat wie Sie – mit einer Festschreibung von sogenannten überragenden öffentlichen Interessen im ErneuerbarenEnergie-Gesetz durch Herrn Habeck oder einem skrupellosen Freifahrtschein für die Ökolobby. Die Kommunen lehnen Windparks in Rats- oder Bürgerentscheiden ab und bekommen sie trotzdem vor die Nase gesetzt. Wie so oft reden Sie von der Stärkung des Mitspracherechts; aber Ihre Partei ist es, die genau dieses Mitspracherecht des ländlichen Raums de facto abschafft, und das betrifft die Mehrheit der sächsischen Bürger. Die Mehrheitsmeinung war Ihnen schon immer egal, solange sie hauptsächlich Ihre Interessen durchboxen konnten; denn für die GRÜNEN sind der Naturschutz und unsere Kommunen nur noch Verhandlungsmasse. Sie opfern lieber gern die Wälder und unsere Landschaft für ihre Klima-Utopie. Und wenn man genau hinschaut, ist nicht einmal der vorgebliche Klimaschutz Ihre wahre Agenda, wenn ich nur an die Abstimmung Ihrer Parteikollegen im EU-Parlament denke, bei der es um den Kompromiss zum Verbot von Schwefelhexafluorid ging, den Sie bis zum Jahr 2032 hinausgezögert haben. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie jetzt eine Zwischenfrage zulassen?

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Tobias Heller AfD

Noch nicht, danke. – Achtung! Das ist ein Gas, das aktuell 24 000-mal klimaschädlicher als CO ist. Warum tun Sie das? Weil die Windkraftlobby genau das wollte. Sie brauchen dieses Gas für ihre Schaltanlagen in Ihren geliebten Windrädern. Und weiter geht’s – grüne Doppelmoral, wohin man schaut –: Sie winken nicht nur gigantische LNG-Terminals für amerikanisches Fracking-Gas ohne gründliche Umweltprüfung am Ostseebadestrand durch, sondern Sie schaffen einfach die Gesetze dafür. Auf der anderen Seite tragen Sie das Fracking-Verbot in Deutschland wie eine Monstranz vor sich her. Umweltzerstörung ist für Sie immer dann in Ordnung, wenn Sie außerhalb der Wahrnehmung Ihrer Wähler stattfindet. Ihre Motivation ist ohnehin eine andere. Frei nach dem Motto „als GRÜNER ist man gern Beamter und als GRÜNER verbeamtet man gern“ geht es Ihnen hauptsächlich um die Versorgung von parteinahen Kostgängern. Mit Übernahme des sächsischen Umweltministeriums haben Sie bereits über 400 neue Stellen geschaffen und auch beim letzten Haushalt haben Sie der Minderheitsregierung Haushaltsmittel für Ihre grünen Versorgungsapparate aus ÖkoKompetenzzentrum, Lebensmittelagentur und Bio-RegioTruppe abgepresst, statt in echten Naturschutz zu investieren. Genau mit diesen Mitteln, die Sie heute wieder so scheinheilig als unverzichtbar einfordern, haben Sie bereits für Ihre eigenen grünen Wohlfühlstrukturen gesorgt und diese selbst verfrühstückt. So viel für den Moment. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach Herr Kollege Heller. Ich sehe von Kollegen Günther eine Kurzintervention an Mikrofon 3; bitte.

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Wolfram Günther GRÜNE

Der Kollege hat leider keine Frage zugelassen. Ich frage mich schon, wenn man hier so mit den Begriffen Wald und Wind herumpoltert, ob der Kollege überhaupt irgendwelche Zahlen zur Fläche unserer Wälder und – bitte schön – zur Fläche von Windkraftanlagen im Wald zur Hand hat. Ich wüsste nämlich nicht, was dabei überhaupt herauskommt. Wir haben das nämlich faktisch nicht. (André Barth, AfD: Doch, im Tharandter Wald!) Ich weiß auch nicht, ob sich der Kollege jemals mit Strukturen wie dem Öko-Kompetenzzentrum, den Bio-RegioModellregionen oder der Agentur für regionale Lebensmittel auseinandergesetzt und jemals verstanden hat, dass dort Unternehmen – Landwirtschaftsbetriebe, Verarbeiter, Gastronomen, Einzelhändler – gebündelt werden, die gemeinsam dafür sorgen, dass wir uns nicht nur vom großen Weltmarkt ernähren müssen, sondern dies bioregional können. Und weil vorhin so viel über Heimatschutz geredet wurde: Das ist – genau im heimatnahen ländlichen Raum – gelebter Heimatschutz und gelebte Volkswirtschaft. Vielleicht kann man den Kollegen motivieren, sich damit einmal auseinanderzusetzen. Fragen kann ich nicht, aber ich kann das als Anmerkung machen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Möchte der Abg. Heller reagieren? – Bitte schön, an Mikrofon 7.

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Tobias Heller AfD

Herr Abg. Günther, ich weiß jetzt nicht, ob ich Sie mit dem richtigen Pronomen anspreche, aber es ist ja so: (Laura Stellbrink, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Frau Präsidentin!) Sie hatten das Thema Solarparks und auch Solar im Wald schon in einer öffentlichen Debatte und in einer öffentlichen Anhörung sehr thematisiert. Man merkt auch, wie sehr die Wind- und die Solarlobby miteinander – oder mittlerweile gegeneinander – arbeiten. Damit kommen wir genau auf das Thema: Wind und Solar im Wald, das Sie immer so toll finden und das uns immer mehr auch in der Fläche begegnet. (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE: Es geht gerade um den Antrag gegen Solar im Wald!) – Ja, Sie müssen schon mal zuhören, Herr Günther. Ja, das ist nämlich genau der Punkt. (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE: Sie erzählen einfach Scheiße!) – Nein. (André Barth, AfD: Zuhören!) – Genau, einfach zuhören, Herr Günther. (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE: Das ist das Gegenteil von dem, was Sie erzählen! –

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Wolfram Günther GRÜNE

Lügen!) – Natürlich nicht. (Zurufe BÜNDNISGRÜNE: Doch!) Dort geht es weiter. Wir haben auch abgefragt, was beispielsweise in Wald und Feld für die Zufahrtswege usw. an Quadratmetern, an Hektar plattgemacht wird. (Wolfram Günther, BÜNDNISGRÜNE: Dann bringen Sie doch mal Zahlen!) Das Resultat ist, dass man keine konkreten Aussagen treffen will, aber es wird immer mehr. Ich habe es schon angesprochen: Die Abgeordneten und die Gemeinderäte vor Ort bekommen das vor die Haustür gesetzt, ob sie das wollen oder nicht. Das ist genau Ihre Politik, genau das befördern Sie und stellen sich dann hier hin und diskutieren das alles in Grund und Boden. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Wir folgen in der Reihenfolge der zweiten Rederunde. Es folgt für die BSW-Fraktion, wenn gewünscht, Herr Lange. – Das ist nicht gewünscht. Aber Frau Lang von der SPD-Fraktion hatte sich für die zweite Rederunde bereits angekündigt. Frau Lang, Sie dürfen; bitte.

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Simone Lang SPD

Frau Präsidentin! Ich hatte vorhin schon gesagt, Naturschutz und Klimaschutz gehören zusammen, das sind zwei Seiten derselben Zukunftsaufgabe, keine Gegensätze. Allerdings hören wir bei nahezu jeder Gelegenheit den Verweis auf die gute fachliche Praxis. Gute fachliche Praxis allein reicht nicht – das wissen wir alle –, wenn Arten verschwinden, Böden unter Druck geraten und Wasser zunehmend belastet wird. Fachliche Praxis braucht einen klaren rechtlichen Rahmen und sie braucht politische Priorität, die den Wert von Natur und Landschaft ernst nimmt. Was bedeutet das aus der Sicht der SPD? Erstens. Wir wollen einen Staat, der schneller entscheidet und dabei gründlich bleibt, das heißt weniger Doppel- und Dreifachprüfungen, klare Zuständigkeiten, digitale Abläufe und weiterhin verlässlichen Rechtsschutz sowie angemessene Beteiligung von Bürgern und Bürgerinnen und Verbänden. Zweitens. Wir wollen erneuerbare Energien mit klaren Leitplanken – Ja zu Windkraft, Ja zu Solar, Ja zu Netzen und Speichern, aber gesteuert, gebündelt und naturverträglich, mit Vorrangflächen, Repowering und intelligentem Artenschutz. Drittens. Wir wollen modernen Naturschutz, der sich auf das Wesentliche konzentriert – Schutzgebiete, Artenvielfalt, Wasser, Böden und Klima – und der praktikabel genug ist, um in der Verwaltung umgesetzt werden zu können. Möglich ist das durch eine landesweit einheitliche Rechtsanwendung. Zu guter Letzt: Der nächste Doppelhaushalt befindet sich in der Aufstellung und wir müssen darauf achten, dass der Naturschutz nicht wieder mit dem Bade ausgeschüttet wird. Das wäre meine dringende Bitte mit Blick auf den letzten Haushalt. Die SPD-Fraktion wird alle Vorschläge unterstützen, die die Verfahren klüger machen, Projekte beschleunigen und den Naturschutz in seiner Wirksamkeit stärken. Aber wir werden uns gegen jeden Versuch stellen, unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung und Modernisierung unsere natürlichen Lebensgrundlagen und die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft zu schwächen. Vielen Dank. (Beifall SPD und Stefan Hartmann, Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion sprach Frau Abg. Lang. Möchte Herr Hartmann für die Fraktion Die Linke noch mal sprechen? – Nein, das kann ich nicht erkennen. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich auch nicht erkennen. Dann bitte ich Herrn Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch, für die Staatsregierung das Wort zu ergreifen; bitte. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Naturschutz, Wasserschutz und Luftschutz sichern unsere Lebensgrundlagen und damit auch die Zukunft unserer sächsischen Heimat. Deshalb findet in Sachsen Naturschutz auch unter herausfordernden Rahmenbedingungen auf hohem Niveau weiterhin statt und deshalb setzt diese das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft mit konkreten Programmen und Maßnahmen um. Das ist mir und uns allen in der Staatsregierung sowie im nachgeordneten Bereich ein Herzensanliegen. Ein zentrales Instrument ist dabei die Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“. In den Jahren 2025 und 2026 wurden im Rahmen dieser Richterlinie rund 31 Millionen Euro verausgabt. Davon konnten 18,8 Millionen Euro für knapp tausend Naturschutzvorhaben im Land ausgegeben werden, und vor allem haben sich ganz viele Menschen daran beteiligt. Der fachliche und finanzielle Schwerpunkt liegt dabei auf den Maßnahmen der Biotopgestaltung und des Artenschutzes, etwa bei der Anlage, Pflege und Sanierung von Gehölzen und Hecken, der Sanierung von Teichen, der Renaturierung von Mooren sowie der Anlage, Pflege und Sanierung von Streuobstwiesen. Ergänzend dazu unterstützen wir drei Naturschutzgroßprojekte von besonderer Bedeutung für den Freistaat im Erzgebirgskreis, im Vogtlandkreis entlang des Grünen Bandes sowie in der Landeshauptstadt Dresden. Darüber hinaus wurden in den Jahren 2025/2026 rund 12 Millionen Euro für 303 weitere Naturschutzvorhaben bewilligt, die sich derzeit in Umsetzung befinden. Weitere 150 Anträge mit einem Volumen von 15 Millionen Euro liegen vor. Auch im Bereich Stadtgrün fördern wir gezielt Maßnahmen in Städten und Gemeinden über die Förderrichtlinie „Stadtgrün, Lärm, Radon 2023“ für mehr Lebensqualität und klimaangepasste Räume. In den Jahren 2025/2026 wurden 2 Millionen Euro aus Landes- und EFRE-Mitteln für insgesamt 18 Vorhaben bewilligt, die sich derzeit in der Umsetzung befinden. Wichtige Partner im Naturschutz sind die Land- und Teichwirte. Die fachliche Praxis ist dabei gesetzlich geregelt, und wir setzen uns dafür ein, dass die Agrarumweltprogramme endlich mit einem Gewinnanteil ausgestattet werden, was bis heute nicht vorgesehen war; es wurden nur die Kosten abgerechnet. Mit der Förderrichtlinie „Teichwirtschaft und Naturschutz“ honorieren wir freiwillige Maßnahmen der naturschutzgerechten Teichwirtschaft und der Teichpflege. Laut dem aktuellen Agrarbericht wurden im Antragsjahr 2024 entsprechende Maßnahmen von 77 Antragstellern bzw. Betrieben auf rund 8 300 Hektar gefördert. Mit der Förderrichtlinie „Agarumwelt- und Klimamaßnahmen“ wurden im Jahr 2024 Maßnahmen auf dem Ackerland von fast 1 000 Antragstellern und Betrieben auf rund 40 000 Hektar Grünland sowie 2 000 Betriebe auf fast 40 000 Hektar Ackerland gefördert. Mit dieser Unterstützung leisten viele Landwirtschaftsbetriebe einen ganz wesentlichen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft und zur Biodiversität; dafür gilt ihnen mein herzlicher Dank. Neben der breit angelegten Förderung umfasst der Naturschutz auch den gezielten Schutz einzelner Arten. Drei Projekte möchte ich dabei besonders herausheben. Das erste ist das Projekt für die Feldhamster. Es wurde im Oktober 2025 gestartet und läuft bis 2031. Das zweite Projekt ist das Luchsprojekt – das auch immer wieder in den Medien erscheint –, das wir bis 2027 in angepasster Form fortführen. Zugleich arbeiten wir daran, die Fortführung des Projektes über das Jahr 2027 durch Drittmittel abzusichern; ein entsprechender Liveantrag durch die Senckenberg Gesellschaft befindet sich in Vorbereitung. Das dritte Projekt betrifft den Schutz des Birkhuhns. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Landesverband Sachsen des Deutschen Verbands für Landschaftspflege wird fortgeführt. Gemeinsam stärken wir die Strukturen vor Ort und setzen Maßnahmen im Artenschutz sowie im Biotopverbund um. Eine zentrale Rolle für den Naturschutz vor Ort spielen die Naturschutzstationen sowie die jungen Naturwächter. In den Jahren 2025/2026 wurden diese jährlich mit 3,45 Millionen Euro unterstützt. Damit fördern wir sachsenweit rund 50 Naturschutzstationen sowie etwa 80 Gruppen der jungen Naturwächter mit insgesamt 900 teilnehmenden Kindern und Jugendlichen. Sie leisten einen großen Beitrag für die praktische Naturschutzarbeit und die Umweltbildung im Freistaat und vermitteln Achtung vor unserer Natur. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten im Jahr 2026 insgesamt 300 000 Euro zur Würdigung des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes, insbesondere für die Aufwandsentschädigung und eine begleitende Veranstaltung. Auch die anerkannten Naturschutzvereinigungen und deren virtuelles Büro wurden in den Jahren 2025/2026 mit jährlich 410 000 Euro unterstützt. Diese Beispiele zeigen: Naturschutz in Sachsen findet auch unter herausfordernden Rahmenbedingungen auf hohem Niveau statt. Ob wir dieses Niveau in den kommenden Jahren halten können, hängt maßgeblich von der finanziellen Entwicklung und den Entscheidungen dieses Hohen Hauses ab. Dabei geht es mir nicht nur um die finanzielle Absicherung des Naturschutzes, sondern auch um die Akzeptanz durch die Einbindung der verschiedenen Akteure, insbesondere der anerkannten Naturschutzvereinigungen. Deshalb ist es mir wichtig, regelmäßig vor Ort im Austausch mit Verbänden, Fachgremien und Praktikern zu stehen – sei es bei den Naturschutzverbänden, in den Fachbeiräten oder auch direkt in den Regionen. Diese Beteiligung ist für eine tragfähige und praxisnahe Umsetzung von zentraler Bedeutung und sie erfolgt sowohl im gesetzlich vorgesehenen Rahmen – etwa über den Naturschutzbeirat – als auch darüber hinaus. Bisher habe ich von diesem Austausch mit allen Verbänden einen guten Eindruck. Ziel der Beteiligung muss sein, Probleme und Herausforderungen gemeinsam sinnvoll zu lösen. Wenn hingegen trotz Handlungsdruck wichtige Verfahren verzögert oder verhindert werden, trägt das nicht zum Erfolg oder auch zur Achtung des Naturschutzes bei. Beispielthemen dazu gibt es beim Wolf und beim Biber. Es signalisiert vielmehr den Bürgern eher die Handlungsunfähigkeit in wichtigen Fragen, was die Akzeptanz des Naturschutzes bei der Bevölkerung dann insgesamt unterläuft. Das dürfte nicht in unserem Sinne sein. Vielmehr sollten wir Verständnis und Akzeptanz für den Naturschutz stärken, indem man praktische Lösungen erarbeitet und diese gemeinsam durch eine gute Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit kommuniziert. Auch solche Vorhaben werden von uns gefördert. Beispielsweise werden am 18. April in Mittweida die „Frühlingsspaziergänge“ von mir eröffnet und mit begangen. Das ist ebenso etwas, woran ganz viele teilnehmen und wir letztendlich nur die Unterstützung für die Infobroschüren etc. leisten. Das Verständnis für Naturschutz wäre zu eng, wenn man ihn nur als fachliche Aufgabe verstünde. Es ist auch eine Begeisterung von vielen, die das im Land gestalten und die letztendlich für Natur sowie das Leben mit der Natur und in der Natur auch brennen. Es ist unsere Verantwortung, diese natürlichen Grundlagen, die Lebengrundlagen zu erhalten und die Bewahrung der Schöpfung in schwierigen Zeiten, in denen immer andere Prioritäten gesetzt werden, durchzutragen. Dies sehe ich ebenso als Aufgabe von uns allen und leiste entsprechend mit dem Ministerium einen Beitrag dafür. Noch ein paar Worte zu den von Wolfram Günther angesprochenen Punkten der Wiederherstellungsverordnung und Wasserrahmenrichtlinie. Gerade diese Punkte sind mir wichtig, weil ich sie nicht einseitig stehen lassen möchte. Zunächst, so wie es die EU vorgestellt hat, sind sich alle in Deutschland einig – auch die grünen Minister –, dass es nicht ohne das Geld umsetzbar ist, das zur Verfügung gestellt werden müsste, um es verwaltungsmäßig zu leisten. Hinzu kommt der Gedanke, der sich aus den vergangenen Jahren ableitet: dass sich die Natur im Klimawandel verändert und die Vorgaben, die man sich vor 20 Jahren für den entsprechenden Wald oder die entsprechende Naturschutzfläche gegeben hat, heute nicht mehr funktionieren. Hierbei müssen wir umdenken. Das hat nichts damit zu tun, dass man alles in die Tonne treten möchte, sondern damit, dass man die Regeln der Realität anpassen muss. Das ist die Diskussion. Dritte Aktuelle Kürzungen vermeiden, große Vermögen und Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion Die Linke das Wort. Frau Abg. Schaper, bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Scherzhaft könnte man sagen: Wenn du dich mal nutzlos fühlst, dann denk daran, dass es ein Bundeskartellamt gibt! Was als Herzstück der sozialen Marktwirtschaft verkauft wird, erweist sich in Krisensituationen immer wieder als Papiertiger. Die großen Ölkonzerne können schalten und Bei der Wasserrahmenrichtlinie ist das ebenso der Fall. Die Wasserrahmenrichtlinie ging immer davon aus, dass genug Wasser vorhanden ist. Wenn aber nicht mehr genug Wasser ankommt, müssen wir darüber sprechen, ob die Querverbauung nicht ein Wert ist, den man erhalten muss. Muss die Fischtreppe nicht doch irgendwann abgeschiebert werden, damit das Wasser darüber auch noch bleibt und der Wasserrückhalt in der Fläche gewährleistet ist? Das sind Fragen, denen man sich unter diesen neuen dynamisierten Veränderungen stellen muss. An dieser Diskussion beteiligen wir uns intensiv, weil wir in Sachsen eigene Erfahrungen aus den letzten Jahren einbringen wollen und können. Ich möchte noch einmal deutlich sagen: Auch alle Arbeit, die bei mir im Haus geleistet wird, ist kein Nice-to-have. Wir haben letztendlich die Dinge im Umwelt- und Landwirtschaftsministerium zu organisieren, die die Lebensgrundlagen in diesem Lande betreffen. An dem Beispiel der Diskussion um den Dünger bekommt man wieder mit, wie eng die Ernährung von uns allen auf der Welt gestaltet ist. Insofern ist der Naturschutz ein wichtiges Thema, das neben dem Thema Wasser und Landwirtschaft entsprechend hochstehend bearbeitet wird. Herzlichen Dank. (Beifall CDU und Staatsministerin Barbara Klepsch) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Herr Kollege Heller, ich erteile Ihnen für – ich zitiere –: „Herr Kollege Günther, ich weiß nicht, ob ich Sie mit dem richtigen Pronomen anspreche“ – eine Rüge. Damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen zu Debatte indem die Richtigen zahlen – Krisenprofite besteuern! Fraktion Die Linke walten, wie es ihnen beliebt. Die Zeche zahlen die hart arbeitenden Menschen in diesem Land und jene, die ohnehin nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Perspektivisch werden alle Waren und Dienstleistungen noch teurer. Klar, die Menschen in Kriegsgebieten leiden sehr viel stärker. Trotzdem nagt die Inflationsangst an unserer Gesellschaft wie Holzwürmer an einem Balken. Die Regierung müsste Zuversicht ermöglichen. Sie müsste zeigen: Wir lassen euch nicht allein. Wir gehen gegen jene vor, denen die Preisexplosion extra Profite bringt, und sorgen für neue Krisen vor. Das alles passiert aber nicht. Der Balken, an dem die Würmer nagen, ist das Vertrauen in den demokratischen Staat. Dieser Balken biegt sich schon sehr lange. Wir müssen alle aufpassen – er darf nicht brechen. Deshalb fordern wir mutige Schritte, damit nur jene zahlen, die das gut wegstecken können. Preise steigen nicht, Preise werden erhöht – aus berechtigten, aber auch aus unberechtigten Gründen. Es gibt immer jemanden, der profitiert. Inflationsangst lähmt den Konsum und die Wirtschaft, auch aufgrund der steigenden Kreditzinsen. Wir müssen die Nachfrage ankurbeln – mit höheren Löhnen, aber auch mit Druck auf die Preise. Der Staat muss stärker in Märkte eingreifen, die nicht funktionieren. Nur das bringt Vertrauen. Krisenprofite müssen abgeschöpft werden. Deshalb wollen wir die Übergewinnsteuer reaktivieren und erhöhen. Sie brachte dem Staat in den Jahren 2022 und 2023 fast 2,5 Milliarden Euro ein. Es hätte mehr sein können, doch die Bundesregierung hat lediglich das Steuerniveau umgesetzt, zu dem das EU-Recht sie gezwungen hat. Diesen Fehler sollten wir nicht wiederholen. Der Hauptzweck einer solchen Steuer besteht darin, Konzernen zu zeigen: Krisenprofite lohnen sich nicht, sie werden weggenommen. Das dämpft die Preise. Genau das könnten wir jetzt gegenüber den Ölkonzernen gebrauchen. Deren Abzocke ist sonnenklar; denn sie haben direkt zu Beginn des Krieges enorme Preissprünge vollzogen – viel höher als in unseren Nachbarländern und obwohl sie billiger eingekauft hatten. Es ist durchschaubar, dass sie mit Engpässen drohen, sollte dieses Treiben reguliert werden, doch das ist überfällig – bis hin zu staatlichen Preisdeckeln. Wie in Kroatien sollten wir Gewinnmargen begrenzen. Die Bundesregierung wagt jedoch nur die Vorgabe, dass der Spritpreis lediglich einmal pro Tag steigen darf. Das wird kaum helfen. Parallel will Sachsen im Bundesrat dafür eintreten, dass Kraftstoffe geringer besteuert werden. Man muss jedoch bezweifeln, dass die Konzerne solche Preissenkungen weitergeben. Ganz ungeniert bestehlen sie den Staat und die Bürger. Und Friedrich Merz zeigt auf die Bürgergeldempfänger und schreit: „Haltet den Dieb!“ Wir dagegen sagen: Enorme Einkommen, Vermögen und Erbschaften gerecht besteuern! Das schmerzt niemanden wirklich und hilft allen. Armut und leere öffentliche Kassen gibt es nur, weil privater Reichtum unbegrenzt weiterwächst. (Beifall Die Linke) Die Vermögensteuer ist eine Lösung für viele Probleme. 62 % der Bundesbürger befürworten deren Wiedereinführung. Mehr dazu gleich in der zweiten Runde durch meinen Kollegen Hartmann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke – Susanne Schaper, Die Linke: Also an die, die noch da sind!) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank, Frau Abg. Schaper, für die einreichende Fraktion Die Linke. Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Patt.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Aktuelle Debatte führen wir häufig dann, wenn es um Bundesthemen geht, die sich unserer Regelungskompetenz in Sachsen entziehen. Wenn Frau Schaper einleitet, dass es hierbei insbesondere um Unternehmen gehe, die international tätig sind – im Ölhandel, in der Ölförderung und im Ölvertrieb –, dann macht es das umso schwerer, hierfür griffige Lösungen zu finden. Doch am Ende kommen Sie zu Ihrem Thema. Dabei geht es dann gar nicht mehr um Öl und wie man amerikanische, saudische oder irgendwelche Ölkonzerne besteuern kann – wir könnten ja einmal überlegen, welche davon in Deutschland ansässig sind –, sondern um Ihr altes Thema, welches wir bereits vor Kurzem diskutiert haben: die Vermögenund die Erbschaftsteuer. (Susanne Schaper, Die Linke: Wiederholung ist der beste Lehrer!) Ich will dabei gern mitmachen, aber ich möchte einen anderen Lösungsweg zu der von Ihnen erteilten Überschrift aufzeigen: Es geht zunächst nicht darum, die Erfolge zu geißeln, sondern wir sollten erfolgreiche Unternehmer und im Wirtschaftsleben Tätige fördern, damit mehr für den Staat – auch zur Umverteilung, um die es Ihnen geht – zur Verfügung steht. Wir können aber nicht verteilen, bevor wir es nicht erwirtschaftet haben. Diesen Mechanismus verkennen Sie regelmäßig – auch wenn Sie selbst persönlich mit Ihrem Mann zusammen zu den Spitzenverdienern im Freistaat gehören. Davon unbenommen; ich gönne Ihnen das. (Susanne Schaper, Die Linke: Was Sie mir gönnen, das ist mir eigentlich egal! – Zuruf AfD: Aha!) Ich gönne Ihnen auch den hohen Steuersatz, der viele hier betrifft, weil wir dafür arbeiten. Ihnen geht es um diejenigen, die angeblich nicht dafür arbeiten. Das müssen wir einmal etwas auseinandernehmen. Doch Kürzungen sind gar nicht gewollt und auch die sogenannten Reichen, wie von Ihnen gescholten, wären sicherlich bereit, weiter und intensiver zum Gelingen unseres gesellschaftlichen Systems, welches auf der sozialen Marktwirtschaft aufbaut – auf Marktwirtschaft mit sozialen Bedingungen –, beizutragen. Doch dafür müsste sich zunächst der Staat mäßigen. Der Staat, der nicht nur immer höhere Leistungen und Fürsorge verspricht, sondern für sich selbst enorme Gelder verbraucht, dieser Staat müsste sich stärker zügeln können, damit von dem, was die Steuerzahler immer stärker – jedes Jahr mehr und mehr – in die Kassen einzahlen, etwas für die von Ihnen genannten Bedürftigen – man kann bei dem einen oder anderen sicherlich darüber sprechen, ob das die richtige Verwendung hat – grundhaft im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft zur Verfügung steht. An dieses Thema wollen Sie mit einem weiterhin Bürokratie aufbauenden Apparat heran, der sich Gedanken über Vermögensbesteuerung macht, (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) wo diese Vermögen herkommen und welche Betriebsvermögen vielleicht dabei sind. Vielleicht wollen Sie alle pauschal besteuern oder Sie wollen Betriebe ausnehmen, die ihr Geld in produktiv tätige Anlagen – in Maschinenanlagen, Mitarbeiter oder Grundstücke – investiert haben. Wie wollen Sie an diese herankommen? Das ist ein riesiger Verwaltungsapparat. Unser Auftrag ist es aber, diesen Apparat zurückzufahren. Der Staat muss sich zurücknehmen. Er muss nicht überreglementieren, wie es Ihre Absicht ist, er muss nicht überkontrollieren, sondern er muss das Geld ordentlich verteilen. Dafür gibt es automatische Verfahren, es gibt Pauschalverfahren. Man muss die Richtigen treffen, aber die Effizienz des Staates – darin stimme ich Ihnen zu – ist nicht gegeben und auch die Effektivität seiner Mittel ist anscheinend eingeschränkt. Wir müssen immer weiter darauf drängen, dass ordentliche Programme aufgelegt werden, die eine Wirkung erzeugen und nicht einfach in die Breite streuen, sondern konkret den Betroffenen helfen. Ich stimme Ihnen sehr zu – darin haben wir, glaube ich, alle keinen Dissens –, dass wir in der augenblicklichen Situation von Ölkonzernen geschröpft werden. Da werden von einem Tanklager in Hartmanndorf in Deutschland hohe Preise an den Tankstellen verlangt und die gleichen Belieferungen aus diesem Tanklager in unseren Nachbarländern – also dieselbe Qualität in anderen Gegenden – deutlich weniger bepreist. Das ist nicht in Ordnung; und dieser riesige Apparat des Bundeskartellamts und anderer Behörden ist anscheinend nicht in der Lage, dem beizukommen. Wenn wir noch mehr Leute dort beschäftigen, wird es aber nicht besser. Sondern es gehört, wie Sie es gesagt haben – auch darin stimme ich Ihnen zu –, mehr Mut dazu, das anzugehen. Das Problem wird sein: Das sind internationale Konzerne, an welche wir so gut wie nicht herankommen. Ich bin gespannt, was Herr Hartmann nun darstellen möchte, und werde auch meinerseits einen weiteren Beitrag dazu abgeben. Vielen Dank, Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen. (Beifall CDU und Staatsminister Christian Piwarz) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die CDU-Fraktion Herr Abg. Patt. Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Kollege Barth.

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André Barth AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Debattentitel, den uns Frau Schaper heute präsentiert, klingt erneut sehr verlockend. Die „Richtigen“ sollen zahlen; denn es gibt schließlich „große Vermögen“ und angeblich sogar „Krisenprofite“. Dies einmal umverteilt, soll alle Probleme lösen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Nein, nicht alle! –

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Susanne Schaper Die Linke

Nicht alle, aber es ist ein Anfang!) Das ist natürlich plumpster Populismus (Rico Gebhardt, Die Linke: Ach!) und in Absurdität der Forderungen kaum zu überbieten. Das möchte ich Ihnen nun ganz in Ruhe und sachlich erklären: Im Jahr 2024 gab Deutschland 1 345 Milliarden (1,3 Billionen) Euro für soziale Leistungen aus. Diese Zahl entnehmen Sie bitte dem aktuellen Bericht des Sozialbudgets des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Sozialleistungsquote liegt damit bei 31,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes – nicht des Steueraufkommens. Fast ein Drittel aller produzierten Güter und Dienstleistungen werden für Soziales ausgegeben. Im Jahr 1992 betrug das Sozialbudget noch 430 Milliarden Euro, heute sind es – ich sagte es – 1 345 Milliarden Euro. Das ist eine Verdreifachung in gut drei Jahrzehnten. Wir haben den Sozialstaat also nicht gekürzt, sondern massiv ausgebaut – Jahr für Jahr, egal unter welcher Regierung, egal welcher Konjunkturzyklus gerade herrschte. Der allgemeine Staatshaushalt weist eine ähnliche Dynamik auf: Laut Statistischem Bundesamt beläuft sich die Staatsquote aktuell auf 49,5 Prozent. Das bedeutet, jeder zweite Euro, der in diesem Land erwirtschaftet wird, geht durch die staatlichen Hände. Kurzum: Wir leben in einem der sozialsten und größten Staatsgebilde der Erde. Doch den Linken ist das nicht genug. Sie fordern eine Vermögensteuer von 1 % pro Jahr auf alle Vermögen über 1 Million Euro, 5 Prozent auf alles über 50 Millionen Euro und 12 % auf Vermögen über 1 Milliarde Euro – jährlich. (Rico Gebhardt, Die Linke: Das haben Sie gut wiedergegeben, Herr Barth! Gut gelesen!) – Auf das Vermögen, Herr Gebhardt, nicht auf den Ertrag. (Rico Gebhardt, Die Linke: Ja!) Ein Unternehmer mit einem Betrieb im Wert von 2 Milliarden Euro – ein gut laufender Mittelständler, vielleicht in der dritten Generation, Tausende Arbeitsplätze – zahlt nach diesem Modell jährlich allein 240 Millionen Euro Vermögensteuer, (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke – Lachen AfD) egal, ob er einen Gewinn oder einen Verlust erwirtschaftet. So heißt es passend bei Ihnen: Milliardäre abschaffen! (Rico Gebhardt, Die Linke: Genau!) Jede Form der Vermögensteuer basiert auf einem fundamentalen Missverständnis, lieber Herr Gebhardt, das die gesamte linke Argumentation durchzieht: (Rico Gebhardt, Die Linke: Ach!) Vermögen ist gebundenes Kapital, es steckt in Maschinen, in Gebäuden, in Beteiligungen, in Unternehmen. Es schafft Arbeitsplätze, es finanziert Investitionen und vor allem eines: Es trägt Risiken. Der genannte Mittelständler riskiert sein gesamtes Vermögen, jeden Tag. Er setzt sich dem globalen Wettbewerb und Disruptionen aus. Wer 12 Prozent jährlich auf Unternehmensvermögen erhebt, entzieht jedem Betrieb in weniger als einer Dekade sein gesamtes Eigenkapital. (Rico Gebhardt, Die Linke: Ach, Herr Barth!) Er zwingt Eigentümer dazu, Substanz zu verkaufen, er treibt Kapital ins Ausland, er wirbt genau das ab, was Wachstum, Beschäftigung und – Achtung! – Steuereinnahmen erst ermöglicht. Die Linke redet von Umverteilung, in Wahrheit betreibt sie Vernichtung. Das ist die rote Linie. Kapital und Eigentum über das hinaus, was sich zum Beispiel ein Studienrat oder ein Beamter im höheren Dienst vorstellen kann, darf es in Ihrer Welt nicht geben. (Rico Gebhardt, Die Linke: Hä?) Ich sage das nicht polemisch. Es offenbart sich ein Menschentypus, der von Neid getrieben wird. Es gibt viele Präzedenzfälle für die Vermögensteuer, liebe Kollegen. Norwegen hat 2021 seine Vermögensteuer deutlich erhöht – deutlich auf 1,1 Prozent. Das klingt moderat. Was folgte, war alles andere als moderat: Allein bis 2022 wanderten mehr als 30 Milliardäre und Multimillionäre aus, überwiegend natürlich in die Schweiz. Der bekannte Steuerprofessor Ole Gjems-Onstad von der Norwegian Business School schätzt das abgeflossene Vermögen auf 54 Milliarden US-Dollar. Die Steuer, welche Mehreinnahmen von 146 Millionen Dollar einbringen sollte, hinterließ nach übereinstimmenden Berichten ein Haushaltsloch von 450 Millionen Dollar. Wissen Sie, was Norwegen als Reaktion auf die Flucht seiner Unternehmen getan hat? Es hat eine Wegzugssteuer auf unrealisierte Gewinne eingeführt. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit.

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André Barth AfD

Die Sozialisten in Norwegen haben also eine Mauer gebaut. Diesmal nicht aus Stahl und Beton, sondern aus Steuerparagrafen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ihre Redezeit ist abgelaufen!

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André Barth AfD

Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, was passieren würde, wenn wir Ihren Plänen nachgehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die AfD-Fraktion Herr Kollege Barth. Es folgt für die BSW-Fraktion Frau Kollegin Knebel; bitte.

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Uta Knebel BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema wird zurzeit verstärkt auf die Tagesordnung gehoben und sehr emotional diskutiert. Eine konkrete Umsetzung ist jedoch wahrscheinlich auch diesmal nicht in Sicht. Bei der Besteuerung großer Vermögen und – ganz wichtig – der Abschöpfung von Kriegs- und Krisenprofiten geht es nicht nur um Steuergerechtigkeit, sondern um nichts Geringeres als den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Eigentlich verfügen wir über ein noch bestehendes Vermögensteuergesetz. Es ruht nur, weil das Gesetz aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1995 als verfassungswidrig eingeschätzt worden ist. Es ist klar, dass die zentralen gesetzlichen Rahmenbedingungen für beispielsweise die Vermögensteuer nicht hier im Landtag beschlossen werden. Steuerrecht – insbesondere in diesem Bereich – ist maßgeblich Bundesrecht. Die Aufgabe, das Gesetz verfassungskonform umzugestalten, liegt also beim Bund. Dennoch ist es richtig und wichtig, dass wir diese Debatte führen; denn die Auswirkungen betreffen ganz konkret auch unser Bundesland Sachsen, unsere Kommunen, unsere Infrastruktur, unsere Bildungschancen der Kinder und letztlich das Vertrauen der Menschen in die Gerechtigkeit unseres Staates. Ein zentrales Argument für die Besteuerung großer Vermögen ist die Frage der sozialen Gerechtigkeit. Wir erleben seit Jahren, dass Vermögen zunehmend ungleich verteilt ist. Die Zahlen sind bekannt. Während viele Menschen hart arbeiten und dennoch kaum Rücklagen bilden können, wachsen große Vermögen oft weiter, nicht selten unabhängig von der eigenen Leistung. Eine maßvolle Besteuerung kann dazu beitragen, diese Ungleichgewichte abzumildern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Täglich wird über Haushaltslöcher berichtet. Auch die nach der Analyse des ifo Instituts zweckentfremdete Nutzung der Sonderschulden ist derzeit ein Thema. Übrigens ist dies ein ausgemachter Skandal, der wesentlich intensiver aufgearbeitet werden sollte. Die Kommunen haben große Probleme. Gerade erst gestern hat die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung über das Dresdner Haushaltsloch in dreistelliger Millionenhöhe berichtet. Es brennt an allen Ecken. Wer soll jetzt noch verstehen, dass der Staat auf die Vermögensteuer verzichtet? Im Jahr 1996, als das letzte Mal eine Vermögensteuer erhoben wurde, waren es 9 Milliarden D-Mark, die in den Haushalt eingeflossen sind. Umgerechnet wären das 4,6 Milliarden Euro gewesen. Im Jahr 2013 gab es eine Berechnung von Stefan Bach, der damals sagte, ungefähr 14 Milliarden Euro wären in diesem Jahr an Steuern angefallen. Andere gehen von 11 bis 25 Milliarden Euro Steuereinnahmen pro Jahr aus, die wir zurzeit nicht erheben – warum auch immer. Ich kenne natürlich Argumente zur möglichen Kapitalflucht. Das kann doch aber kein Grund sein, dass dieses Thema nun grundsätzlich nicht mehr angefasst wird. Die Besteuerung großer Vermögen ist auch eine Frage der Chancengleichheit. In einer offenen Gesellschaft darf nicht die Herkunft über die Zukunft entscheiden. Doch wenn Vermögen über die Generationen hinweg nahezu ungeschmälert weitergegeben wird, entstehen für eine kleine Gruppe von Menschen Vorteile, die sich verfestigen: bessere Bildung, bessere Netzwerke und bessere Startbedingungen. Eine klug ausgestaltete Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften kann dazu beitragen, diese Ungleichheit zu begrenzen und echte Aufstiegschancen für alle zu sichern. Eine Besteuerung großer Vermögen und ebenso die Besteuerung von Kriegs- oder Krisenprofiten ist für die Stabilität unserer Demokratie von zentraler Bedeutung. Sehr große Vermögen sind sehr oft mit erheblichem Einfluss verbunden, sei es durch wirtschaftliche Macht, Medien oder politische Interessenvertretung. Eine übermäßige Konzentration von Reichtum kann langfristig das Gleichgewicht demokratischer Prozesse gefährden. (Vereinzelt Beifall BSW) Eine angemessene Besteuerung kann einen Beitrag leisten, diese Konzentration zu begrenzen. Meine Damen und Herren! Bei aller Zustimmung zu diesen Argumenten dürfen wir die Gegenposition nicht ausblenden. Es gibt berechtigte Sorgen, wie die Gefahr der Kapitalabwanderung, mögliche negative Auswirkungen auf Investitionen oder die praktische Schwierigkeit, große Vermögen korrekt zu bewerten. Diese Einwände müssen ernst genommen werden, aber sie sind kein Grund, die Debatte zu beenden. Ich sehe das eher als Auftrag, die Debatte verantwortungsvoll und differenziert zu führen. Am Ende steht eine grundlegende Frage. Wie wollen wir als Gesellschaft zusammenleben? Wollen wir ein System, mit dem die Schere zwischen sehr reich und dem Rest der Gesellschaft immer weiter auseinandergeht? Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit.

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Uta Knebel BSW

Oder wollen wir ein System, das Leistung anerkennt, Chancen ermöglicht und zugleich Verantwortung einfordert? So können wir – – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Uta Knebel BSW

Entschuldigung; danke schön. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die BSW-Fraktion sprach Frau Kollegin Knebel und es folgt für die SPD-Fraktion Herr Kollege Homann.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig, dass wir, wenn wir über Ungleichverteilung und Krisengewinne sprechen, den Elefanten im Raum offen ansprechen. Das, was wir soeben erleben, ist das Gegenteil von dem, was das Land gerade braucht. In Zeiten von Krisen braucht dieses Land Zusammenhalt. Das, was dieses Land nicht braucht, sind Menschen und Unternehmen, die versuchen, von Krisen zu profitieren. Das haben wir in den letzten sieben Jahren mehrfach erlebt. Wir haben erlebt, wie sich die Lebensmittelpreise während der Coronakrise massiv erhöht haben. Studien haben gezeigt, dass das nicht auf gestiegene Kosten zurückzuführen ist, sondern dass die großen Lebensmittelkonzerne versucht haben, mit der Not der Menschen kurzfristig Kasse zu machen. Das Gleiche haben wir nach dem Angriff Putins auf die Ukraine erlebt, als schon einmal die Energiepreise durch die Decke gegangen sind. Die Subventionen für die Spritpreise, die die damalige Bundesregierung zur Verfügung gestellt hatte, wurden an die Verbraucher nur minimal weitergegeben. Das hat wieder dazu geführt, dass die großen Mineralölkonzerne diese Subventionen durch den Staat einfach mitgenommen haben. Jetzt erleben wir das nach dem Angriff von Trump auf den Iran ein drittes Mal. An dieser Stelle sage ich ganz klar: Die Menschen in diesem Land erwarten von uns, dass wir aus Erfahrungen lernen. Spätestens beim dritten Mal ist eine handlungsfähige Politik dazu aufgerufen, für Klarheit zu sorgen, dass man sich von den großen Konzernen in diesem Land nicht vorführen lässt, wenn es darum geht, in einer Krise billig Profite zulasten der Menschen zu machen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall Stefan Hartmann, Die Linke) Das, was man hier an den Tankstellen erlebt, ist schlichtweg Marktmissbrauch. Ich will eine Lanze brechen für die Menschen, die an den Tankstellen arbeiten und die die Tankstellen betreiben; denn an ihnen liegt das nicht. Sehr oft fangen Sie aber den berechtigten Frust der Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Das, worum es hier geht, ist der Marktmissbrauch von einigen wenigen Mineralölkonzernen, die in diesem Land ein Oligopol besitzen. Deshalb sage ich auch: Die Vorschläge von Katherina Reiche reichen nicht, und ich bin froh, dass sie mit dem, was sie hierzu vorschlägt, inzwischen ziemlich allein dasteht. Der SPD-Teil der Bundesregierung sagt: Das reicht nicht. Die sächsische Landesregierung und viele andere Ministerpräsidenten sagen: Das reicht so nicht. Spätestens beim dritten Mal müssen wir ran ans Kartellrecht. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Marktmissbrauch unmöglich wird. Und wir müssen mit einer Übergewinnsteuer dafür sorgen, dass die Profite, die jetzt gemacht wurden, abgeschöpft werden. Das ist im Übrigen auch die zwingende Voraussetzung dafür, dass wir temporär Steuern auf Sprit senken können – aber nicht mit den Steuern der Bürgerinnen und Bürger, sondern indem wir vorher die Übergewinne der Mineralölkonzerne abschöpfen und letztlich damit die Verbraucherpreise senken. (Beifall SPD und Stefan Hartmann, Die Linke) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte zeigt aber auch, wie notwendig eine grundsätzliche Verteilung von Reichtum in diesem Land ist. Ich denke, dass wir eine neue Debatte über eine Balance der Besteuerung von Arbeit und Vermögen brauchen. Der internationale Vergleich zeigt doch klar: Vermögen ist in Deutschland so niedrig besteuert wie in kaum einem anderen europäischen Industrieland. Damit meine ich nicht das Einfamilienhaus, sondern höchste Vermögen von über 200 Millionen Euro. Gleichzeitig erleben wir, dass in kaum einem anderen Land die Steuern, die Abgaben auf Arbeit so hoch sind. Das heißt, der Faktor Arbeit ist bei uns besonders teuer, während die Vermögenden besonders niedrig besteuert sind. Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch ökonomisch unklug. Deshalb brauchen wir hierfür eine neue Balance. Das heißt, wir müssen die Abgaben auf Arbeit senken und das refinanzieren, indem wir die Besteuerung von höchsten Vermögen wiedereinführen und erhöhen. Das wäre klug, das wäre gerecht und das würde die Wettbewerbsfähigkeit in diesem Land stärken; denn der Faktor Arbeit ist für unsere Wettbewerbsfähigkeit entscheidend. Deshalb verstehe ich an dieser Stelle nicht, warum manche – wir haben es ja gerade wieder erlebt – sich dagegen sträuben, einmal ernsthaft darüber zu sprechen, wie wir ein klügeres, wirtschaftlich wettbewerbsfähiges und letztlich gerechteres Steuersystem herstellen können. Lassen Sie mich am Ende sagen: Warum ist die AfD eigentlich gegen die Vermögensbesteuerung? Es ist relativ klar: Als Erstes müssten Sie zugeben, dass Ihre internationalen Partner Putin und Trump für die letzten beiden Krisen, die wir erlebt haben und für die die Menschen gerade an den Tankstellen bezahlen, verantwortlich sind. (Zuruf André Barth, AfD) Das Zweite ist: Sie und Ihre Freunde von der amerikanischen Administration beerdigen gerade einen der wichtigsten Fortschritte der letzten fünf Jahre, und zwar eine globale Mindestbesteuerung für Unternehmen. Die beerdigen Sie gerade. (Jörg Dornau, AfD: Die SPD hat sich gerade beerdigt!) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Die Redezeit, Herr Kollege.

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Henning Homann SPD

Gleichzeitig verhindern Sie eine Mindestbesteuerung für Milliardäre. Sie machen Politik mit den Reichen, für die Reichen und blockieren Verbesserungen für die breite Mehrheit der Menschen in diesem Land. Vielen Dank. (Beifall SPD, Stefan Hartmann, Die Linke, und Staatsministerin Petra Köpping) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Homann von der SPD-Fraktion und setzen nun die Aussprache fort mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Kollegin Schubert, bitte schön.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in dieser Aktuellen Debatte zu diesem Thema für uns BÜNDNISGRÜNE klar sagen: Erstens. Wir wollen mehr Steuergerechtigkeit. Zweitens. Für uns gilt es, erst die Steuerlücken zu schließen und dann über das Wegsparen zu reden. Drittens: Gewinne sind abzuschöpfen und das Geld muss direkt bei den Menschen ankommen. Wenn in diesem Land gespart wird, wenn Sozialleistungen gekürzt, Zuschüsse gestrichen und Programme eingedampft werden, dann steht immer die Frage: Wen trifft es besonders hart? Es sind nicht diejenigen, die ihr Vermögen in Steueroasen parken, nicht diejenigen, deren Vermögen in Familienstiftungen liegt, sondern jene, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Wer morgens aufsteht, seinen Job macht, am Monatsende sein Gehalt bekommt, der zahlt selbstverständlich Steuern. Das ist richtig. Aber auf sehr hohe Vermögen, auf Erbschaften, auf Vermögensübertragungen – da greift der Staat kaum. Deutschland ist ein Hochsteuerland für Arbeit und gleichzeitig ein Niedrigsteuerland für sehr hohe Vermögen. Das ist kein Versehen, sondern das ist System – und das ist falsch. Dieses Steuergeld fehlt jeden Tag in den Schulen, wo der Putz von den Wänden bröckelt und die Klos seit der Wende nicht saniert wurden. Es fehlt in den Kommunen, die ihre Schwimmbäder zusperren, und in den Kitas, die angesichts des demografischen Wandels vor Herausforderungen stehen. Dieses Steuersystem schadet Deutschland. Und der Dilettantismus dieser Bundesregierung, die die sehr hohen Einkommen nicht angemessen belastet, schadet ebenso Deutschland. Die vergangenen Jahre haben gezeigt: Kapital kennt keine Grenzen. Auch die Konzerne wissen das, und sie schieben die Gewinne dorthin, wo kaum Steuern anfallen. Deshalb reicht es eben nicht, nur in Deutschland zu handeln, vielmehr braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung. Wir haben das schon einmal geschafft. Die globale Mindeststeuer für Unternehmen zeigt, dass sich Staaten verständigen können, auch bei Steuern. Eine ähnliche Lösung kann für große Privatvermögen sicherstellen, dass sehr Vermögende ihren Beitrag für das Gemeinwohl leisten, und zwar egal, wo ihr Geld liegt. Aber auch die Steuerschlupflöcher im eigenen Land müssen geschlossen werden. Wer 89,9 % einer Immobiliengesellschaft kauft, zahlt keine Grunderwerbsteuer. Wer über 26 Millionen Euro erbt, kann sich faktisch freikaufen, (Zuruf Carsten Hütter, AfD) indem er nachweist, dass er das Geld gerade nicht flüssig hat. Milliardenschwere Schenkungen an Kinder, Vermögen in Familienstiftungen: steuerfrei. Wer drei Wohnungen erbt, zahlt Erbschaftsteuer, wer 300 erbt, tut das nicht – und das ist ungerecht. Wer über einen generationengerechten Haushalt, auch im Kontext von Schuldenaufnahmen, redet und gleichzeitig derartige Schlupflöcher offenlässt, ist unglaubwürdig und verspielt Vertrauen. Während die Schlupflöcher offenbleiben, spüren die Menschen im Alltag die Kostensteigerungen im Supermarkt, an den Tankstellen, bei steigenden Energierechnungen. Wer wenig hat, ist zuerst und am stärksten betroffen. Auslöser ist Deutschlands Abhängigkeit von fossiler Energie, von autoritären Regimen, von Märkten, von Krisen – fahrlässig, ignorant und viel zu lange betrieben von CDU und SPD. Wer profitiert denn? Es sind die Mineralölkonzerne, die in und an der Krise verdienen. Das kann doch nicht ohne Antwort bleiben. Deshalb fordern wir BÜNDNISGRÜNE auch auf Bundesebene eine Übergewinnsteuer – aber diesmal richtig gemacht: europäisch koordiniert und international abgestimmt, damit kein Konzern sie umgeht. Was global verdient wird, das muss auch global erfasst werden. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Die Mehreinnahmen des Staates müssen direkt bei den Menschen ankommen: Stromsteuer runter, Deutschlandticket bezuschussen, Heizungstausch fördern – keine Entlastungen auf dem Papier, sondern Entlastung im Geldbeutel. Wenn ich dann höre, dass diese herumpfuschende Bundesregierung ernsthaft plant, die Mehrwertsteuer für Verbrauchsgüter auch noch hochzusetzen, und denkt, dass das durch Entlastung bei der Einkommensteuer kompensiert wird, dann ist das nichts weiter als Dilettantismus. Es ist ein Dilettantismus, der wieder zulasten der Falschen und nicht zuletzt zulasten der Gesamtvolkswirtschaft gehen wird. Wir wollen ein Steuersystem, das gerecht ist und in das alle einbezogen werden, auch die, die bisher unnötig geschont wurden; denn Steuergerechtigkeit bedeutet soziale Gerechtigkeit. Das fordern wir BÜNDNISGRÜNE ein, das muss das Ziel sein. (Beifall BÜNDNISGRÜNE –

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Sebastian Wippel AfD

Also die Spitzenabrechnung…!) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Frau Kollegin Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Jetzt hätte Herr Berger die Möglichkeit, zu sprechen. – Er möchte nicht. Damit sind wir am Ende der ersten Rederunde angekommen. Wir hätten nun die Möglichkeit, in eine zweite Rederunde einzutreten. – Ich sehe das Nicken bei Herrn Kollegen Hartmann von der Fraktion Die Linke. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Stefan Hartmann Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Patt! – Ach, er ist gar nicht mehr da. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Doch, sicher!) – Ah, sorry, übersehen. – Erstens. Die Übergewinnsteuer ist möglich. Sie wurde im Jahr 2022 in Deutschland nach kontroversen Debatten über eine EU-Notverordnung durchgesetzt. Zweitens. Woher kennen Sie eigentlich das Gehalt von Frau Schapers Mann? Ich kann Ihnen ziemlich deutlich sagen: Bei der Vermögensteuer geht es uns um die Multimilliardäre, um die Multimillionäre und um hohe Millionäre; Herr Barth hat das in Teilen korrekt aufgesagt. Ich denke, es ist fast keiner hier im Raum, der in diesem Volumen verdient. An den Herrn von der AfD: Wie lebt es sich denn eigentlich auf Knien? (Zuruf André Barth, AfD) Sie gehen auf Knien vor den Kriegstreibern in Moskau, (André Barth, AfD: Gehe ich nicht!) Sie gehen auf Knien, Sie streiten sich darüber, (André Barth, AfD: Ich gehe vor niemandem auf die Knie!) ob Sie vielleicht vor dem Kriegstreiber Trump auf die Knie gehen. Aber einig sind Sie sich offensichtlich, dass Sie vor den Milliardären knien. (André Barth, AfD: Neee!) Das ist ja fast bedauernswert und erbarmungswürdig, wie Sie hier jede Chance nutzen, um sich vor irgendwelchen Milliardären zu bücken und Ihnen noch die letzte Eichel und Kastanie aufzuheben. (Widerspruch AfD) Nun gut, hier wird insbesondere über die Vermögensteuer gesprochen. Eigentlich wollten wir etwas deutlicher über Übergewinnsteuern sprechen, aber dann eben gern über Vermögensteuer – „Tax the Rich“ war bei uns im Wahlkampf durchaus ein Renner. Deutschland ist ein Land extremer Vermögensungleichheit. Die reichsten 10 % besitzen zwei Drittel des Nettovermögens, während die untere Hälfte fast nichts oder weniger hat. Diese Schere ist das Ergebnis politischer Entscheidungen. (André Barth, AfD: Ne, das Ergebnis der Geldpolitik!) Wenn wir also über Krisenfinanzierung sprechen, müssen wir daher darüber sprechen, dass große Vermögen endlich ihren gerechten Beitrag leisten. Statt immer wieder bei Sozialausgaben, Investitionen in Infrastruktur oder Kommunen zu kürzen, müssen wir den gigantischen privaten Reichtum einer kleinen Minderheit in Verantwortung ziehen. In keinem großen Industrieland werden Vermögen so milde besteuert wie in Deutschland. Das ist einer der Gründe, warum die Kassen leer sind, während Vermögen an der Spitze immer weiter wachsen. Studien des DIW zeigen: Das oberste Prozent hält allein bis zu 40 % des Vermögens. Wer zu den reichsten 10 % gehört, verfügt über ein Vermögen von etwa dem Siebenfachen des Medianvermögens, während viele Menschen gar nichts oder Schulden haben. Genau diese Asymmetrie bestimmt, wer Kürzungen spürt und wer nicht. Deshalb setzen wir auf eine wieder eingeführte Vermögensteuer. Sie ist verfassungsrechtlich möglich und wurde nur politisch ausgesetzt. Simulationsstudien zeigen, dass eine Vermögensteuer mit hohen Freibeträgen und Schutz für produktives Betriebsvermögen ein zweistelliges Milliardenaufkommen erzielen kann, das fast ausschließlich von den oberen Vermögensdezilen getragen wird. Das Einfamilienhaus oder die kleine Eigentumswohnung sind davon selbstverständlich nicht betroffen. Eine solche Steuer würde nicht nur Einnahmen schaffen, sondern nachweislich die extreme Vermögenskonzentration an der Spitze reduzieren. Sie ist ein Instrument gegen die Spaltung der Gesellschaft, mit den Erben auf der einen Seite und auf der anderen Seite mit jenen, die trotz Arbeit kaum Vermögen aufbauen können. Wer vom Krisenkapitalismus der letzten Jahrzehnte profitiert hat, soll künftig mehr beitragen als diejenigen, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Die zweite Säule ist eine gerechte Kapitalertragsteuer. Heute werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne pauschal mit 25 % besteuert – egal ob Sparer oder Multimillionär. Während Arbeitseinkommen mit steigenden Sätzen bis weit über 25 % belastet werden, sind die Sätze bei den Kapitaleinkommen bei 25 % gedeckelt; das ist verteilungspolitisch falsch. Das DIW zeigt, dass eine Anhebung des Abgeltungsteuersatzes zu mehr Einnahmen führen und vor allem hohe Einkommen stärker treffen würde. Unser Ziel ist klar und eindeutig: Große Kapitaleinkommen müssen mindestens so stark belastet werden wie hohe Arbeitseinkommen. Denkbar ist eine höhere Abgeltungsteuer oder die Rückführung großer Kapitaleinkünfte in den progressiven Einkommensteuertarif. Kleinere Sparerinnen und Sparer können durch Freibeträge geschützt werden. Zur Kasse gebeten werden sollen jene, für die Kapitaleinkommen die Hauptquelle des Reichtums sind. Die vorhandenen Studien liefern eindeutige Botschaften. Vermögen sind extrem konzentriert und werden international ungewöhnlich milde besteuert. Eine klug ausgestaltete Vermögens- und Kapitalertragsteuer kann erhebliche Mittel mobilisieren, ohne die breite Mitte zu belasten. Es fehlt nicht an Konzepten und Wissen, sondern am politischen Willen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Herrn Kollegen Hartmann von der Fraktion Die Linke. Ich sehe Herrn Kollegen Patt von der CDU, der sogleich darauf reagieren möchte. Bitte, Herr Patt.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst kurz auf Herrn Homann eingehen, der das mit der Kapitalertragsteuer und der „Schlechtbesteuerung“ von Arbeitseinkommen sagte; das Gleiche gilt auch für Herrn Hartmann. Sie kennen sich möglicherweise in diesen Bereichen nicht mehr richtig aus. Ein Einkommen von beispielsweise 60 000 Euro – was in der privaten Wirtschaft viel ist, was im öffentlichen Dienst, in dem Sie sich bewegen, vielleicht nicht so viel ist – wird im Durchschnitt mit ungefähr 24 % besteuert. Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 %. Davor kommen die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer, um das überhaupt zu ermöglichen. Das heißt, die Einkommen und die Erlöse, die Unternehmen haben, unterliegen einem sehr viel höheren Steuersatz, der auch nicht miteinander verrechnet wird. (Zuruf AfD: Da hat er recht!) Von daher finde ich das grundhaft unredlich, wenn Sie solche Zahlen einfach hineinschreiben (Zuruf Henning Homann, SPD) und sagen: Je mehr man verdient, desto weniger Steuern muss man zahlen. Ich möchte noch mal daran erinnern: Wer 60 000 Euro an Einkommen hat, hat im Durchschnitt 24 %. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 %. Dann gibt es noch mal einen Aufschlag für besonders Reiche von 45 %. Daran möchte ich nur der Korrektheit der Debatte wegen erinnern. Zu den GRÜNEN. Ich finde das so was von unredlich, Frau Kollegin. Sie treiben mit Ihrer Verschuldungsorgie (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Orgie?!) – und ich zitiere: Herr Patt, wir reden über keine Gemeinsamkeiten, bevor Sie nicht bereit sind, Schulden aufzunehmen; das haben Sie mehrfach gesagt – und durch diese Verschuldung des Staates, die völlig ausblendet, dass man als Staat erst mal an Effizienz denken muss, die Inflation an. Das finde ich so unredlich. Ich muss auch sagen: Ich finde das verlogen und komme mit Ihrer Art nicht mehr zurecht. Es gibt – Gott sei Dank – andere Themen, auch bei den GRÜNEN, denen man besser folgen kann. (Vereinzelt Beifall AfD) Grundlage ist das dritte Handlungsfeld: Der Staat muss effizient arbeiten, er muss effektive Maßnahmen haben; das ist das Wichtige. Ein Staat, der 50 % des Bruttoinlandsproduktes für sich selber braucht, den kann man nicht als effizient bezeichnen; das Verfassungsgericht weist regelmäßig darauf hin. Dann funktioniert es eben nicht, Frau Kollegin von den GRÜNEN, dass man die Gelder, die Steuern, die man vorher eingenommen hat, direkt beim Bürger ankommen lässt – auch Übergewinnsteuern, die eine Berechtigung haben mögen; das will ich wohl zugestehen, das ist keine Frage bei diesen Extremsituationen im Augenblick. Aber auch die Übergewinnsteuer mit 2,5 Milliarden Euro, die wir eingenommen haben, macht bei einer Bevölkerungszahl von 80 Millionen Einwohnern rund 30 Euro pro Bürger aus. Das wäre die „riesige“ Entlastung. Wir müssen diesbezüglich sicherlich über andere Maßnahmen sprechen. Frau Schaper hat auf vernünftige Sachen hingewiesen. Ich möchte noch einmal betonen: Ein Staat, der 50 % für sich selbst braucht, lässt eben nicht jeden Euro direkt beim Bürger ankommen; was natürlich wohlfeil draußen für die Medien gut klingt, sondern er verbraucht 50 Cent von einem Euro für sich und kann nur noch 50 Cent weitergeben. (Zuruf AfD) Das wollen wir nicht. Ich habe es oft gesagt: Unterschiedliches muss unterschiedlich behandelt werden. Es gibt auch Menschen, die von reinem Vermögen leben. Dabei muss man darüber nachdenken, wie man Unterschiedliches unterschiedlich behandelt. Wir wollen aber nicht den Betrieben an den Karren fahren. Die Betriebe müssen ihr Kapital einsetzen können und sollen nicht überlegen, wie sie abhauen, flüchten, Kapitalflucht, Steuerflucht etc. betreiben. Wir müssen sie einladen, dass sie hierherkommen, damit sie sehen, dass hier mehr gewirtschaftet wird, dass wir innovativer werden. Dabei muss sich der Staat zurückhalten. Das ist für mich und für meine Fraktion die vordringliche Aufgabe: den Staat effizient zu machen; denn dann sind die Bürger auch bereit, an der Umverteilung und an der Entschuldung mitzuwirken, (Sebastian Wippel, AfD: Das ist Ihnen in den letzten 30 Jahren nicht so gut gelungen!) und zwar um das Wissen, dass der Staat nicht erst einmal 50 % für sich selbst braucht. Denn das ist nicht unser Ziel. Wir sind für eine Entlastung der unteren Einkommen. Es wird eine Parallelverschiebung geben. Wir wissen aber auch, dass wenn man den Mindestlohn erhöht, selbst beim Ministerpräsidenten anscheinend noch mehr Gehalt ankommt, weil es ein Abstandsgebot gibt. Das ist aber doch Ihr System, welches Sie aufgebaut haben: der Staat, der Staat, der Staat. (Sebastian Wippel, AfD: Angetreten und gescheitert! – Zuruf BSW) Wir sind dafür, dass der Staat sich zurücknimmt. So ist auch unsere Staatsregierung angetreten, die Bundesregierung ebenfalls. Wir wollen diese Kontrollwut nicht. Das alles sind Dinge, bei denen man effektiv sparen kann. Und wir wollen nicht die Versorgungstöpfe im öffentlichen Dienst für Abgeordnete, auch die Ihrer Fraktion; es wurde eben von einzelnen Kollegen aufgezeigt, was dabei passiert ist. Das wollen wir nicht. Vielen Dank. (Beifall Staatsminister Christian Piwarz –

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Sebastian Wippel AfD

Und die Ehefrauen der Abgeordneten!) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Patt von der CDU-Fraktion. Wir setzen in der zweiten Rederunde fort mit der AfD-Fraktion. – Moment; ich sehe eine Kurzintervention von Frau Kollegin Schubert an Mikrofon 4; bitte schön.

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Franziska Schubert GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte gern auf Herrn Patt, den Kollegen von der CDU, reagieren und ein paar der Worte nutzen, die er gerade als Vorwürfe formuliert hat. Er verdreht hier nämlich einige Tatsachen. Die Unredlichkeit liegt doch nicht darin, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier eine Schuldenorgie veranstaltet hätten; denn wenn ich zum Bund schaue, sehe ich nicht, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der Regierung sind. Zu der Schuldenorgie, die Herr Merz mit seiner Regierung gerade dort begeht, muss man sagen: Es ist festgestellt worden, dass dieses Geld, das für teure Schulden aufgenommen wurde, versickert. (Zuruf Timo Schreyer, AfD) Es kommt eben nicht Investitionen zugute, für die wir es eigentlich gedacht hatten. (Sebastian Wippel, AfD: Und wer hat der Verfassungsänderung zugestimmt?!) Das Problem dabei ist, dass die CDU eine Zusätzlichkeit verhindert hat und es jetzt überall dort genutzt wird, wo es sowieso schon Lücken gibt. Ich halte das für einen gravierenden Fehler und für erklärungsbedürftig, auch den zukünftigen Generationen gegenüber. (Sebastian Wippel, AfD: Dann können Sie ja die Normenkontrollklage der AfD unterstützen!) Jetzt geht es auch noch darum: Wer nicht gleichzeitig bereit ist, für die Einnahmesituation zu sorgen, diese nämlich zu verbessern – da verdreht Herr Patt den Gegenstand dieser Aktuellen Debatte, es geht um sehr hohe Vermögen, es geht um Übergewinne, er hat nicht beantwortet, ob er für eine Übergewinnsteuer ist, zum Beispiel der Mineralölkonzerne –, wer nicht bereit ist, die Einnahmesituation zu verbessern, wenn er Schulden aufnimmt, ist einfach nur verlogen. Das heißt: Wer im Glashaus sitzt, sollte niemals mit Steinen werfen. Zum Zitat von Herrn Patt: „Das System, das Sie aufgebaut haben“. Hierbei ist doch die Frage: Wer hat denn am längsten in Deutschland und in den Bundesländern die Regierung angeführt? Ich erinnere mich, dass das weder BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch Die Linke gewesen sind. So what? (Carsten Hütter, AfD: Das wäre ja noch schlimmer!) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Kurzintervention von Frau Schubert auf den Redebeitrag von Herrn Patt, der sogleich an Mikrofon 6 reagieren möchte.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Vielen Dank. – Die Verschuldung auf Bundesebene akzeptiere ich nicht. Da kann ich Sie beruhigen. Dem habe ich nicht zugestimmt. (Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Dem muss ich auch nicht zustimmen, denn ich arbeite auf Landesebene. Ich bitte Sie: Fassen Sie sich an die eigene Nase! Es gab eine grüne Kollegin, Antje Hermenau, die hat sehr aktiv an einer Schutzregel in unserer Verfassung mitgearbeitet, die besagte, (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) dass wir Schulden tilgen, wenn wir sie aufgenommen haben bzw. unter besonderen Bedingungen aufnehmen wollen. Wenn der Bund uns heute überhilft und sagt, ihr könnt dazu auch noch eine dritte Schuldensäule aufbauen, bin ich nicht dafür und werde auch nicht dafürstimmen. Das haben Sie von mir noch nicht erlebt. Aber ich habe Sie erlebt, Frau Kollegin. Deswegen: Fassen Sie sich an die eigene Nase und schieben nicht immer alles auf den Bund, die EU und sagen, die ganze Welt sei schuld und wir hier seien so arm! (Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Sie sind diejenige, die gesagt hat: Wir reden mit Ihnen über keinen Haushalt, wenn Sie nicht bereit sind, Schulden zu machen. – Das muss einmal deutlich festgehalten werden. (Zurufe AfD) Sie haben über die Übergewinne gesprochen. Auch dabei bitte ich Sie: Hören Sie sich selbst zu, denn dann wissen Sie, was Sie gesagt haben! (Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) – Hören Sie auch mir zu! Ich habe nichts gegen Übergewinne, Frau Kollegin. Dieser Begriff ist völlig unökonomisch. Ihnen fehlt möglicherweise diesbezüglich auch eine gewisse Erfahrung. (Lachen Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Dazu sollte man auch mal diejenigen sprechen lassen, die wissen, wie man Gewinne feststellt. „Übergewinn“ ist kein technischer Begriff. (Lachen Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) – Darüber können Sie lachen. – Aber dass wir Energiegewinner oder andere Krisengewinner zur Kasse bitten und dass wir Unterschiedlichkeiten unterschiedlich behandeln, das habe ich deutlich gemacht. Dazu stehen wir auch weiterhin. Vielen Dank. (Beifall CDU und AfD – Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Reaktion des Kollegen Patt auf die Kurzintervention von Frau Schubert. Jetzt können wir in der zweiten Rederunde mit Herrn Barth von der AfD fortsetzen; bitte schön.

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André Barth AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie ich bereits ausgeführt hatte, wären die Vermögensteuerpläne der Linken für unser Land katastrophal. Ich will das aber noch grundsätzlicher ausarbeiten. Vielleicht lernt Herr Gebhardt noch etwas dazu. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Hinter der Forderung nach einer Vermögensteuer steckt nämlich eine Ideologie. Nach dieser sei die Marktwirtschaft strukturell ungerecht. Das Kapital konzentriert sich zwangsläufig bei wenigen. Daher ist eine Umverteilung die einzige rationale Antwort innerhalb des demokratischen Systems. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Dass Die Linke dieses System überwinden will (Rico Gebhardt, Die Linke: Das ist ein anderes Thema!) und damit verfassungsfeindlich ist, blende ich im Moment einmal aus. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Was ist denn die Basis dieses Denkens? (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wie argumentieren Ihre Propagandisten? Es gibt schließlich prominente Vertreter: Thomas Piketty und Yanis Varoufakis, Popstars der ökonomischen Irrlehre. (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Ausgegangen wird von einer Kapitalmarktrendite, die das Wirtschaftswachstum übertreffen soll, also werden Kapitalbesitzer immer reicher. Die Schere geht unaufhaltsam weiter auf. Aber stimmt diese Analyse überhaupt? Oder sind Sie Scharlatanen auf den Leim gegangen? (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Zunächst zur Kapitalmarktrendite. Was ist das überhaupt? Sie ist kein Geschenk, sie ist eine Risikoprämie. Wer Kapital einsetzt, riskiert es. Wer in ein Unternehmen investiert, kann alles verlieren. Wer etwas gründet, scheitert statistisch gesehen in der Mehrheit aller Fälle. Diese Rendite ist die Entschädigung für Unsicherheit, für Schwankungen, aber auch für Totalverlust. Selbst das passive Einkommen von Reichen, auf das Die Linke so neidisch blickt, ist Kompensation für ein Risiko. Piketty und Konsorten behandeln das Wirtschaftswachstum als eine exogene Komponente, von der sich die Reichen einen immer größeren Anteil herausnehmen. Dabei ermöglicht erst eine effiziente Kapitalallokation produktiv Zuwächse und Investitionen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Ohne Kapitalmarktrendite auch kein Wirtschaftswachstum, Herr Gebhardt. Piketty hat eine Korrelation zur Kausalität erklärt und daraus ein politisches Programm gebaut, und der linke Mainstream ist darauf reingefallen. Kommen wir zum zweiten Lieblingsargument der Linken, dem Gini-Koeffizienten, also einem Indikator, der die Verteilungsungleichheit von Einkommen und Vermögen misst. Der Gini-Einkommensindex liegt in Deutschland bei 0,3. Das ist nicht hoch. Im europäischen Vergleich ist Deutschland sogar gleich beim Einkommen, und trotzdem wird ständig von „Einkommensungerechtigkeit“ gesprochen. Hier müssen wir genauer hinschauen. Eine Gleichheit, die durch Steuern und Transfers künstlich geschaffen wird, ist nämlich nicht nur positiv, sondern sie senkt auch die Anreize für Mehrarbeit. Was als Gerechtigkeit von Ihnen verkauft wird, ist in Wahrheit eine riesige Belastung für gut ausgebildete und fleißige Bürger in unserem Land. Selbst Sie haben erkannt, dass ein 0,3-Gini-Index nicht so recht zu Ihrer Argumentation passt. Deshalb verweisen sie natürlich lieber auf einen Vermögens-Gini-Koeffizienten von 0,77. Aber jetzt kommt der entscheidende Punkt, den Die Linke konsequent ausblendet: Wer ist dafür verantwortlich, Herr Gebhardt? (Heiterkeit AfD) Seit 2008 hat unsere Zentralbank die Geldmenge massiv ausgeweitet. Billionen Euro wurden in das System gepumpt. (Rico Gebhardt, Die Linke: Ihr Lieblingsthema!) Null-Zinsen, Anleihenkäufe – über mehr als ein Jahrzehnt. Was passiert aber, wenn die Geldmenge wächst, die produktive Kapitalbasis aber nicht mithält? Die Preise steigen und die Renditen sinken. Egal in welchem Markt: Immobilien, Aktien, Unternehmensanteile – alles wird teurer. Wer eine Immobilie besaß, sah den Wert sich auf dem Papier verdoppeln und verdreifachen. Wer keine hatte, schaute zu. Wer Aktien hielt, wurde rechnerisch reicher. Die Vermögensschere öffnete sich massiv, Herr Gebhardt; soweit stimmt Ihre Erzählung. Aber falsch liegen Sie in der Problemstellung. Es war schlichtweg die falsche Geldpolitik, die zu dieser Vermögenspreisinflation in historischem Ausmaß geführt hatte. Das Entscheidende dabei: Reicher ist dadurch kaum jemand geworden. Der Hausbesitzer hat auf dem Papier mehr, aber er wohnt im selben Haus. Aber das, was ausgeblendet wird: Der Gini-Koeffizient wird nunmehr als Propagandainstrument eingesetzt. Immer wieder hören wir die gleichen Lügen von aufgehenden Scheren und raffgierigen Kapitalinteressen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Die Redezeit ist zu Ende, Herr Kollege.

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André Barth AfD

Die Linken erzeugen mit ihren vorgeschlagenen Rezepten genau das, was sie vorgeben zu bekämpfen. Vielen Dank. (Beifall AfD – Stefan Hartmann, Die Linke, steht am Mikrofon.) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Herr Barth von der AfD-Fraktion. Ich erkenne einen Wunsch für eine Kurzintervention des Kollegen Hartmann an Mikrofon 1. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Stefan Hartmann Die Linke

In der Tat: Beim Nettoeinkommen liegt der Gini-Koeffizient bei 0,29 bis 0,30 – beim Vermögen aber bei 0,72 bis 0,81. (Zuruf AfD: Das hat er gesagt! – André Barth, AfD: Danke für die Konkretisierung! – André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Kurzintervention des Kollegen Hartmann. Herr Barth, möchten Sie darauf reagieren?

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André Barth AfD

Danke für die Konkretisierung, Herr Hartmann. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die freundliche Antwort. Wir könnten jetzt in einer zweiten Rederunde fortsetzen. Gibt es bei der BSW-Fraktion Bedarf? – Gibt es bei der SPD Bedarf? – Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? – Herr Berger? – Ich sehe keinen Bedarf. Damit ist die zweite Rederunde beendet. Wir hätten jetzt die Möglichkeit, eine dritte Rederunde zu beginnen. Ich schaue zur Fraktion Die Linke. – Nein. CDU-Fraktion? – Auch nicht. Herr Barth von der AfD möchte die dritte Rederunde eröffnen. Bitte schön, Herr Barth. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke)

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André Barth AfD

Ich lasse jetzt von Ihnen ab, Herr Gebhardt. (Rico Gebhardt, Die Linke: Das ist schön!) Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weil im Debattentitel von „Krisenprofiten“ gesprochen wird, muss ich mich dazu auch noch äußern. Jetzt die Preisfrage: Wer ist der größte Profiteur der Inflation, Herr Gebhardt? (Rico Gebhardt, Die Linke: Der Staat!) – Der Staat, richtig. (Heiterkeit AfD) Gehen wir also einmal an die Tankstelle. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Ein Liter Super E10 kostet aktuell mehr als 2 Euro. Wie berechnet sich dieser Preis? Auf jeden Liter entfallen 64,45 Cent Energiesteuer, 15,4 % CO -Abgabe (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Hört, hört!) und schließlich 19 % Mehrwertsteuer auf den Gesamtpreis, inklusive der beiden Ausgaben. Also, das ist dann die Steuer auf die Steuer. (Staatsminister Christian Piwarz: Nein, so was! – Zuruf Sören Voigt, CDU) Insgesamt gehen also von 2,20 Euro für den Liter Benzin 1,45 Euro direkt an den Staat – zwei Drittel des Verbrauchspreises. (Zuruf Staatsminister Christian Piwarz) – Herr Staatsminister, weil Sie gerade dazwischengerufen haben: Ich habe mal gerechnet. In einer Woche nimmt unser deutscher Staat an der Tankstelle dadurch mehr als 200 Millionen Euro ein. (Staatsminister Christian Piwarz: Eine aufgedrängte Bereicherung, Herr Barth! Tut mir leid! – Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Das ist in einem Monat eine Milliarde Euro, Herr Staatsminister. (Staatsminister Christian Piwarz: Habe ich nicht bestellt!) Diese Methode ist kein Randphänomen, sie zieht sich durch unseren ganzen Alltag. Eine Schachtel Zigaretten kostet 9 Euro; (Rico Gebhardt, Die Linke: Gut so!) 64 % davon kassiert der Staat. Eine Flasche Sekt – vielleicht trinken Sie das – gibt es für 12 Euro; 4,20 Euro gehen ans Finanzamt. Ein Kilo Kaffee kostet 15 Euro; 4,05 Euro, knapp ein Drittel, sind Steuern. Meine Damen und Herren, der Staat belegt unzählige Produkte des Alltags mit Verbrauchssteuern und berechnet anschließend die Mehrwertsteuer auf den bereits besteuerten Preis. Insgesamt nimmt der Staat jährlich 66 Milliarden Euro über solche Verbrauchsteuern ein; die zusätzliche Mehrwertsteuer für diese Verbrauchsteuern beträgt weitere 12 Milliarden Euro – 12 Milliarden Euro allein durch die Steuer auf die Steuer! Kommen wir zur Einkommensteuer. Der Spitzensteuersatz beträgt 42 %. Er greift auf ein zu versteuerndes Einkommen von ungefähr, Herr Hartmann, 70 000 Euro – Sie können mich gerne korrigieren. Der mittlere Bruttolohn in Deutschland lag im Jahr 2024 bei 52 000 Euro. Also: Nicht einmal bei dem 1,4-fachen des Durchschnittslohns zahlt man in diesem Land den Spitzensteuersatz. Das sind aber längst keine Spitzenverdiener; das ist zum großen Teil die normale Mittelschicht in diesem Land. Wer Überstunden macht oder eine Beförderung bekommt, zahlt sogleich von jedem zusätzlichen Euro fast die Hälfte an den Staat. Schließlich komme ich zu einer der perfidesten Steuerarten: der Grunderwerbsteuer. Jemand hat sein Leben lang gearbeitet, Lohnsteuer gezahlt, Mehrwertsteuer auf jeden Einkauf, Solidaritätszuschlag. Jetzt möchte er ein Haus kaufen und selbst darin wohnen, Vermögen aufbauen, im Alter unabhängig sein. Was passiert? Er zahlt in Sachsen nochmals 5,5 % Grunderwerbsteuer auf bereits versteuertes Geld. Kein Wunder also, dass die Eigentumsquote in Deutschland mit 43 % die niedrigste in Westeuropa ist und Sachsen die niedrigste Eigentumsquote in ganz Deutschland hat. Die Grunderwerbsteuer ist eine der wirksamsten Bremsen für den Vermögensaufbau der breiten Mitte. (Stefan Hartmann, Die Linke, steht am Mikrofon.) Meine Damen und Herren, der Staat hat ein fundamentales Rechtfertigungsproblem. Er ist der größte Profiteur steigender Preise. Er besteuert seine eigenen Steuern. Er bremst den Vermögensaufbau derer, die Vermögen aufbauen wollen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Lassen Sie eine Frage zu, Herr Kollege?

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André Barth AfD

Ja. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Bitte, Herr Hartmann, Sie haben das Wort für eine Zwischenfrage oder -bemerkung.

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Stefan Hartmann Die Linke

Sie haben jetzt eine ganze Menge Steuern kritisiert. Noch haben Sie nicht die Mehrwertsteuer kritisiert. Haben Sie an dieser auch etwas auszusetzen? Sind Sie überhaupt für irgendeine Steuer zu haben? (Carsten Hütter, AfD: Herr Hartmann, das war ein ganz neuer Beitrag! –

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Sebastian Wippel AfD

Schön, dass er es angesprochen hat! Das schafft Platz für Antworten!) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Barth, Sie haben jetzt die Möglichkeit, zu antworten.

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André Barth AfD

Also, Herr Hartmann, was vorhin Herr Homann angedeutet und gesagt hat: Fakt ist, wenn ich die Mehrwertsteuer erhöhen würde, würde ich die Menschen treffen, die monatlich am meisten von ihrem Einkommen für den Verbrauch und für Lebensmittel einsetzen. Es ist mir durchaus bewusst, dass das den schwächsten Teil unserer Gesellschaft deutlicher belastet. Deshalb bin ich persönlich kein Freund davon, unbedingt weiter an der Mehrwertsteuerschraube zu drehen. Wenn das Ihre Frage ausreichend beantwortet hat und Sie damit zufrieden sind, würde ich es dabei belassen wollen.

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André Barth AfD

Danke. – Ich hatte gesagt: Der Staat hat ein fundamentales Problem. Er besteuert seine eigenen Steuern, und er bremst den Vermögensaufbau. Ich frage mich aber: Warum reicht all das Geld, das der Staat einnimmt, nicht aus? Was ist an unserem System falsch? Die Antwort ist unbequem: weil unser Staat zum Selbstzweck verkommen ist. Deshalb fordern wir als AfD ein grundlegend anderes Steuermodell: das erweiterte Kirchhof-Modell – einfacher, niedriger und gerechter. (Beifall Sebastian Wippel, AfD) Sicherlich werden Kürzungen in den Aufgaben des Staates unternommen werden müssen. Auch die Standarderhöhungen der letzten Jahre werden wir in vielen Fällen auf den Prüfstand stellen müssen. Wo wir aber besonders stark kürzen werden – und davor muss kein steuerzahlender Bürger Angst haben –, sind die aufgeblähte Verwaltung bei ideologischen Förderprogrammen und die irrsinnige Klimapolitik. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, genau!) Deutschland braucht keine höheren Steuern. Deutschland braucht einen Staat, der mit dem auskommt, was er bekommt. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Umverteilung schafft schlichtweg keinen Wohlstand. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Ihre Redezeit ist abgelaufen, Herr Kollege. – Das war Herr Barth von der AfD-Fraktion in der dritten Rederunde. Gibt es in der dritten Runde weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die dritte Rederunde beendet. Gibt es Bedarf, eine vierte Rederunde zu eröffnen? – Auch das kann ich nicht erkennen. Dann hat jetzt die Staatsregierung die Möglichkeit zu sprechen, und ich sehe den Staatsminister der Finanzen, Herrn Christian Piwarz. Herr Kollege, bitte schön, Sie haben das Wort.

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Christian Piwarz

Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in unruhigen Zeiten. Vieles verändert sich, manches schneller als uns lieb ist, und manchmal entsteht der Eindruck: Nichts bleibt, wie es war. – Gerade in solchen Zeiten wünschen sich viele Menschen Orientierung, Stabilität und Verlässlichkeit. Vielleicht war genau das ein Beweggrund der Fraktion Die Linke für diese Aktuelle Debatte; denn eines muss man ihr lassen: In finanzpolitischen Fragen bleibt sie sich treu. Wenn es nach ihr geht, dann braucht der Staat einfach immer mehr Geld, und dieses Geld soll entweder durch höhere Steuern kommen oder durch neue Schulden – am besten wohl durch beides. Das ist dann ihre politische Linie. Lassen Sie uns also offen darüber sprechen, was diese Vorschläge tatsächlich bedeuten: für unseren Haushalt, für unsere Wirtschaft und vor allem für die Menschen in unserem Land. Ja, die Haushaltslage ist angespannt; das bestreitet niemand. Sie ist angespannt im Bund, in den Ländern und in den Kommunen. Aber wenn man sich die Zahlen einmal nüchtern anschaut, dann drängt sich doch eine andere Frage auf: Haben wir wirklich zuerst ein Einnahmenproblem? Oder müssen wir nicht ehrlicherweise auch über die Ausgabenseite sprechen? Nach der aktuellen Steuerschätzung werden die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen in Deutschland erstmals die Marke von 1 Billion Euro überschreiten. 1 Billion Euro! Vor 20 Jahren lagen die Steuereinnahmen noch bei weniger als 500 Milliarden Euro, also noch nicht einmal bei der Hälfte. Nein, auch mit dem Hinweis auf die Inflation kommt man an diesem Befund nicht vorbei; denn auch inflationsbereinigt gilt: Dem Staat stehen heute deutlich mehr Mittel zur Verfügung als früher. Trotzdem lautet der erste Reflex der Linken wieder: noch mehr Steuern! Ich sage Ihnen ganz offen: So werden wir unsere Probleme nicht dauerhaft lösen. Ich – und ich denke, auch die Mehrheit hier im Hause – will sie aber dauerhaft lösen; denn ich will, dass wir auch in Zukunft gute Bildung finanzieren können, dass wir einen starken Staat haben, der für Sicherheit sorgt – nach innen und sozial –, und dass wir handlungsfähig bleiben. Aber all das funktioniert nur mit einer starken wirtschaftlichen Grundlage. Ein starker Staat lebt nicht von politischen Parolen, er lebt von einer starken Wirtschaft: von Menschen, die arbeiten, von Unternehmen, die investieren, von Betrieben, die ausbilden, von Wertschöpfung, die überhaupt erst die Grundlage für staatliche Einnahmen schafft. Deshalb muss man fragen: Wird dieser Zusammenhang in dieser Debatte ausreichend mitgedacht? Denn wir sprechen nicht über eine Schönwetterlage, wir sprechen über eine wirtschaftlich schwierige Zeit. Viele Unternehmen stehen unter Druck, Investitionen werden verschoben, die Verunsicherung ist groß, das Wachstum ist schwach. Genau in dieser Situation fordert Die Linke eine Vermögensteuer und zusätzlich eine Übergewinnsteuer. Ich halte das, meine Damen und Herren, für falsch. Eine zusätzliche Vermögensteuer würde das Investitionsklima in Deutschland beschädigen. Sie würde Innovationen erschweren. Sie würde unserem Standort schaden. Am Ende würde sie uns allen schaden; denn gerade jetzt brauchen die Unternehmerinnen und Unternehmer ihre finanziellen Mittel dort, wo sie gebraucht werden: im Betrieb für neue Maschinen, für die Digitalisierung, für Forschung, für Modernisierung und für Arbeitsplätze. An dieser Stelle wird in solchen Debatten oft etwas Entscheidendes übersehen: Vermögen liegt in aller Regel nicht einfach auf dem Sparbuch. Es steckt in Unternehmen, es steckt in Maschinen, es steckt in Gebäuden, in Produktionsanlagen und in Betriebsvermögen. Es steckt also sehr oft in genau dem, was unseren Mittelstand prägt. Der Mittelstand, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Wenn wir genau diese Substanz zusätzlich belasten, dann wird das Folgen haben: Dann wird weniger investiert, dann werden Entscheidungen vertagt. Im schlimmsten Fall geraten Arbeitsplätze unter Druck. Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist doch: Wollen wir das wirklich? Wollen wir in einer wirtschaftlich ohnehin schwierigen Lage ausgerechnet diejenigen stärker belasten, die investieren, die ausbilden und die Beschäftigung absichern? Ich sage klar: Das wäre der falsche Weg; denn wir brauchen private Investitionen. Das Wachstum in Deutschland ist ohnehin schwach, und manches, was derzeit noch stabilisiert, wird stark durch staatliche Ausgaben getragen. Aber der Staat ist kein Perpetuum mobile. Ohne eine starke Wirtschaft gibt es keine dauerhaft tragfähigen Einnahmen, ohne Wertschöpfung gibt es keinen dauerhaften Wohlstand, und ohne Wohlstand gibt es keinen dauerhaft handlungsfähigen Sozialstaat. So einfach ist der Zusammenhang. Hinzu kommt: Deutschland gehört im internationalen Vergleich schon heute zu den Ländern mit einer hohen Steuerund Abgabenbelastung. Wer jetzt noch eine Vermögensteuer und dazu eine Übergewinnsteuer fördert, will diese Belastung weiter erhöhen. Auch das bleibt nicht folgenlos, denn: Unternehmen können investieren – oder eben nicht. Sie können Standorte stärken – oder sie verlagern. Kapital ist mobil. Entscheidungen werden international getroffen. Deshalb dürfen wir uns nichts vormachen: Wenn wir immer neue Belastungen beschließen, dann schwächen wir unsere Wettbewerbsfähigkeit, und das wäre in der jetzigen Lage besonders gefährlich. Auch das Gerechtigkeitsargument überzeugt mich nicht. Immer wieder wird so getan, als ob Vermögen oder Vermögenserträge in Deutschland bislang gar nicht besteuert würden. Das stimmt schlicht nicht. Vermögen, das als Einkommen aufgebaut wurde, ist in aller Regel bereits besteuert worden. Vererbtes oder verschenktes Vermögen unterliegt der Erbschaft- bzw. der Schenkungsteuer. Auch Kapitalerträge werden selbstverständlich besteuert. Mit anderen Worten: Es ist ja nicht so, dass Vermögen außerhalb unseres Steuerrechts entstünde. Schon heute greift der Staat an vielen Stellen zu. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch beim Thema Krisengewinne lohnt sich ein genauer Blick. Natürlich ärgern uns beispielsweise die hohen Preise an den Tankstellen. Natürlich sind sie für viele Menschen eine echte Belastung, gerade für Berufspendlerinnen und Berufspendler, gerade für Familien und gerade in Zeiten, in denen ohnehin vieles teurer geworden ist. Das muss man ernst nehmen. Gerade deshalb ist es richtig, dass auf Bundesebene Maßnahmen ergriffen wurden, um Belastungen abzufedern. Aber die Forderung nach einer Besteuerung von Krisengewinnen klingt einfacher, als sie in Wahrheit ist. Denn schon die erste Frage ist schwierig: Was genau ist eigentlich ein Krisengewinn? Wer definiert das? Nach welchen Maßstäben? Für welche Branchen? In welchem Zeitraum? Wenn wir sagen, in guten Jahren schöpft der Staat zusätzliche Gewinne ab, müssen wir dann in schlechten Jahren konsequenterweise auch Verluste ausgleichen? (Zuruf AfD: Nur bei Banken!) Man merkt schnell: Was politisch eingängig klingt, wird praktisch sehr kompliziert. Deshalb sollten wir vorsichtig mit Forderungen sein, die auf den ersten Blick gerecht wirken mögen, bei näherem Hinsehen aber erhebliche Probleme mit sich bringen. Lassen Sie mich eines ganz deutlich sagen: Ja, starke Schultern sollen mehr tragen. Aber genau das passiert in unserem Steuerrecht bereits. Höhere Einkommen werden höher belastet als kleine oder mittlere Einkommen, und das ist richtig so. Das ist auch Ausdruck von Leistungsfähigkeit und Verantwortung. Die Zahlen dazu sind bekannt: Die oberen 10 % der Steuerzahler tragen deutlich mehr als die Hälfte des Aufkommens aus der Lohn- und Einkommensteuer. Die obere Hälfte trägt über 93 %. Das zeigt doch sehr klar: In Deutschland wird bereits in erheblichem Umfang umverteilt. Deshalb sollten wir sehr sorgfältig darauf achten, die Leistungsfähigkeit gerade derjenigen nicht zu überfordern, die schon heute in besonderem Maße zum Steueraufkommen beitragen; denn wir brauchen auch künftig Menschen, die Verantwortung übernehmen, die Unternehmen gründen, die investieren, die Arbeitsplätze schaffen und damit dieses Land wirtschaftlich tragen. Wer also Wohlstand sichern will, wer Arbeitsplätze erhalten will, wer einen starken und handlungsfähigen Staat will, der darf die wirtschaftliche Substanz unseres Landes nicht immer weiter belasten. (Vereinzelt Beifall CDU und AfD) Stattdessen braucht es eine Politik, die Prioritäten setzt, die Maß hält und die wirtschaftliche Stärke als Voraussetzung für sozialen Zusammenhalt begreift. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Beifall Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Piwarz. Ich sehe Redebedarf bei Herrn Barth im Rahmen der normalen Redezeit. Herr Barth, die fünfte Runde.

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André Barth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine Redebeiträge in dieser Debatte sind die letzten Redebeiträge, die ich in diesem Landtag halte, dem ich seit 2014 angehöre. Ihr Unkenruf 2019, Herr Gebhardt, war also sehr viel zu früh. Vor der nächsten Plenarwoche werde ich mein Amt als Bürgermeister in Altenberg antreten. (Beifall AfD – Zuruf AfD: Bravo!) Um es mit Frau Schuberts Worten zu sagen: Der Einäugige – der vermeintlich Einäugige – verlässt die Gruppe der Blinden und wird Bürgermeister. (Heiterkeit AfD – Staatsminister Christian Piwarz: So müssen Sie über Ihre Fraktion aber nicht sprechen, Herr Barth! – Weitere Zurufe) – Der vermeintlich Einäugige. Das ist ein Originalzitat von Frau Schubert. (Zuruf CDU: Sie haben nichts mehr zu verlieren!) Ich danke allen Weggefährten in meiner Fraktion, aber auch vielen politischen Mitbewerben für über elf Jahre in diesem Hohen Haus. Besonders die Zwischenrufe von Herrn Gebhardt werden mir wirklich fehlen, lieber Herr Gebhardt. Ich hoffe auch, dass der eine oder andere Zwischenruf von mir sowie meine mitunter spitzzüngigen Bemerkungen auch bei Ihnen teilweise vielleicht sogar in positiver Erinnerung bleiben werden. Hingegen die einschränkenden Begrüßungsworte Ihrer Fraktionskollegin Nagel, wenn sie hier ans Rednerpult tritt, werde ich weniger vermissen. Ich wünsche Ihnen allen ein gutes Händchen bei der weiteren Gestaltung unseres Freistaates. Dem gesamten Haus wünsche ich mehr Mut zur Wahrheit, mehr Diskursfreiheit, auch weniger sozialistische Ideen, die immer als alter Wein, aber manchmal nicht in neuen Schläuchen präsentiert werden. Meiner Fraktion wünsche ich, dass sie den Weg einer soliden Haushaltspolitik auch ohne meine Anwesenheit weitergehen wird. Davon bin ich aber uneingeschränkt überzeugt. (Sören Voigt, CDU: Na ja!) Den aufrechten Haushaltspolitikern der CDU wünsche ich mehr Standhaftigkeit, nicht nur hinter verschlossenen Türen im funktionsinternen Arbeitskreis, sondern auch in Koalitionsgesprächen und hier in der Öffentlichkeit. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Fünftes Gesetz zur Änderung Drucksache 8/2828, Drucksache 8/5820, Ausschusses für Infrastruktur Ich muss zunächst den Berichterstatter des Ausschusses fragen, ob er das Wort wünscht. Das wäre Herr Pallas. – Nein, Herr Pallas wünscht das Wort nicht. (Juliane Pfeil, SPD: Sicher?) – Ja, ganz sicher. Den Fraktionen wird nun das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt, und zwar in der Reihenfolge: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der AfD-Fraktion das Wort. Ich sehe Herrn Kollegen Thumm; bitte schön.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ehrlichkeit und Transparenz regierenden Handelns gegenüber den Bürgern (Beifall AfD) Uns allen wünsche ich, dass wir gut durch die angespannte Lage kommen, in der Zukunft endlich noch mehr blühende Landschaften entstehen werden und weniger Brandmauern vorhanden sind. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos – Die Abgeordneten der AfD und Matthias Berger, fraktionslos, erheben sich von ihren Plätzen.) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Barth mit seiner voraussichtlich letzten Rede im Sächsischen Landtag. Herr Kollege Barth, wenn ich das von hier aus sagen darf: Gratulation zu Ihrem Wahlergebnis bei der Bürgermeisterwahl in Altenberg! Ich wünsche Ihnen persönlich, aber vor allen Dingen den Bürgerinnen und Bürgern Ihrer Stadt, dass Sie ein glückliches Händchen haben werden, vielleicht getragen von dem Bewusstsein, dass ein Einzelner die Dinge nicht wird bewältigen können, sondern dass es immer darauf ankommt, wie verschiedene Stellen zum Wohle aller beitragen können. Vielen Dank, Herr Kollege, auch für die elf Jahre Debatten in diesem Haus. Meine Damen und Herren! Da ich keinen weiteren Redebedarf sehe, ist die dritte Aktuelle Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt 4 damit beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs der Sächsischen Bauordnung Gesetzentwurf der Fraktion AfD Beschlussempfehlung des und Landesentwicklung des Landes sind zentrale Elemente für Vertrauen in die Politik. Wie ehrlich und transparent es Regierende in Sachsen, spätestens seitdem der Ministerpräsident Kretschmer heißt, mit den Bürgern und Unternehmen meinen, ist mittlerweile überall in den Regionen bekannt. So steht der Ministerpräsident mehr für die Kontinuität politischer Aussagen, als dafür, dass er seine Versprechen mit politischen Maßnahmen untermauert. Erinnern wir uns: Mit der CDU und Herrn Kretschmer wird es keinen Windkraftausbau im Wald geben. Es soll eine konsequente Abstandsregel zur Wohnbebauung in Sachsen geben. – So waren die Wahlkampfversprechen der CDU und des Ministerpräsidenten. Was danach folgte, ist allen bekannt. Der grüne Minister führte in § 20 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes die Flexibilisierungsklausel ein (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Seit wann Beschließen Minister Gesetze?) und ermöglichte den Windkraftausbau in sächsischen Wäldern. Durch die von der CDU eingeführte wachsweiche 1 000-Meter-Abstandsregel zur Wohnbebauung – – Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege?

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Thomas Thumm AfD

Sehr gern. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Dann Herr Kollege Lippmann an Mikrofon 4.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Thumm, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Können Sie das Hohe Haus einmal erhellen, wie Minister Gesetze ändern? Sie haben gerade gesagt, der Umweltminister hätte ein Gesetz geändert. Können Sie das Hohe Haus einmal ins Licht setzen, wie ein Minister ein Gesetz ändert?

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Thomas Thumm AfD

Das kann ich Ihnen sagen: Es war ein Gesetzentwurf Ihrer Fraktion, die den Minister gestellt hat. Ich danke Ihnen dafür, dass wir das jetzt klarstellen können. Die CDU hat mit Ihrem grünen Minister und Ihrer Fraktion mit dem Gesetzentwurf die Flexibilisierungsklausel im Landesplanungsgesetz unter § 20 Abs. 3 eingeführt, zugestimmt und somit Wildwuchs in sächsischen Wäldern für Windkraftausbau ermöglicht. Das waren Sie in der letzten Regierung, die GRÜNEN und die CDU, und die SPD hat dabei mitgewirkt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU führte eine wachsweiche Abstandsregelung ein. Warum war sie wachsweich? Weil die 1 000 Meter nicht ab dem ersten Wohngebäude gelten. Es gibt zahlreiche Ausnahmetatbestände. So kann laut § 84 der Sächsischen Bauordnung durch kommunalen Stadt- und Gemeinderatsbeschluss die 1 000-Meter-Abstandsregel im Innenbereich unterschritten werden. Im Außenbereich gilt sie sowieso erst ab dem fünften Wohngebäude. Auch für das Repowering ist es bei vorliegendem kommunalen Beschluss möglich, diese 1 000- Meter-Abstandsregel zu unterschreiten. Anfragen der AfD-Fraktion haben ergeben, dass in Sachsen – das muss man sich einmal überlegen – in der Vergangenheit Windkraftanlagen 150 Meter zur Wohnbebauung entfernt gebaut worden sind. Das haben Sie alle zu verantworten, meine Damen und Herren. Das haben Sie zugelassen, weil Sie sich nicht für die Bürger dieses Landes eingesetzt haben. (Beifall AfD) Sie haben die Grundstücke der Eigentümer entwertet und die gesundheitlichen Risiken der Eigentümer nahe dieser Windkraftanlagen billigend in Kauf genommen. Es ist eine Schande, was Sie in der Vergangenheit in Bezug auf den Windkraftausbau im Freistaat Sachsen geleistet haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der von der AfD angestrebten Änderung der Sächsischen Bauordnung verfolgen wir ein klares Ziel: Wir wollen für die Errichtung von Windkraftanlagen einheitliche Schutz- und Abstandsräume zur Wohnbebauung schaffen, und das ab dem ersten Wohngebäude. Gleichzeitig stellen wir einen rechtssicheren und zukunftsfähigen Umgang für Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen in Bezug auf Errichtung, Betrieb und den für uns so wichtigen Rückbau dieser Anlagen sicher. Umweltverträglichkeit ist dabei für uns ein zentrales Anliegen. Die Windkraftlobbyvertreter hier im Sächsischen Landtag, bestehend aus CDU, SPD, Die Linke und GRÜNEN, haben mit dem aktuell geltenden Landesplanungsgesetz und dem Baugesetz dem Windkraftwildwuchs Tür und Tor geöffnet. Genau das wollen wir, die AfD, rückgängig machen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der AfD setzen wir den Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung auf einheitlich 1 000 Meter fest, und das ab dem ersten Wohngebäude, auch im Außenbereich. Damit schützen wir die Wohn- und Lebensqualität der Bürger vor Ort und bewahren sie zeitgleich vor dem Wertverlust ihrer Immobilien. Unser Gesetz stärkt die Rechtssicherheit und reduziert Planungsunsicherheiten. Der verpflichtende Rückbau, der nun im Landesgesetz Sachsen geregelt werden soll, zielt auf den vollständigen Rückbau dieser Windkraftanlagen ab, einschließlich Zuwegungen, Kabel und allem, was mit diesen Windkraftanlagen zu tun hat. Umweltschutz ist Heimatschutz, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir stärken damit den Rechtsstaat und sorgen für klare Regeln für alle Beteiligten. In Sachsen wird zukünftig gesetzlich die Pflicht für die Anlagenbetreiber normiert, dass inflationssicherer Rückbau stattzufinden hat, die Rückbaukosten, die im Genehmigungsverfahren hinterlegt werden müssen, alle fünf Jahre durch die Behörden überprüft werden und dass den Behörden die Möglichkeit gegeben wird, Nachschusspflichten für die Anlagenbetreiber einzufordern. Wir müssen in diesen volatilen Zeiten, in denen wir leben, mit den gesellschaftlichen Umbrüchen, vor denen wir stehen, sicherstellen, dass der Rückbau der Anlagen nach Betrieb nicht auf dem Rücken der Steuerzahler erfolgt. Frau Ministerin Kraushaar – sie ist nicht da, aber vielleicht ihre Referentin –, ich habe mich nach der letzten Ausschusssitzung erkundigt. Ich hatte dort eine Frage gestellt und darum gebeten, dass sie mir vor der Plenarsitzung beantwortet wird; das ist bis jetzt nicht erfolgt. Ich habe mich dann selbst auf den Weg gemacht, die untere Immissionsschutzbehörde kontaktiert und dort gezielt nachgefragt, inwieweit die Rückbauverpflichtungen und Hinterlegungspflichten im Genehmigungsverfahren inflationssicher aller fünf Jahre überprüft werden. Die Antwort war überall gleich: Das wird nicht gemacht. Deswegen fordern wir, die AfD, das endlich gesetzlich zu normieren, damit, wie gesagt, der Steuerzahler zukünftig nicht auf den Rückbaukosten dieser Windkraftanlagenbetreiber sitzen bleibt. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Staatsminister Dirk Panter: Das haben wir bei der Atomenergie verpasst! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Da ist es dann in Ordnung, wenn der Steuerzahler das übernimmt!) Gleichzeitig sichern wir mit dem Gesetzentwurf den Abriss der Windkraftanlagen nach Nutzungsaufgabe. Meine Damen und Herren, die kommunale Selbstverwaltung wird ebenfalls gestärkt, weil Gemeinden für das Vorhaben des Repowerings nicht mehr nur ein einfaches Mitspracherecht haben, sondern wir wollen das zukünftig im Stadtrat mit einer Zweidrittelmehrheit untermauern. Für solche Entscheidungen ist diese Zweidrittelmehrheit am Ende in der Form dienlich, dass die Akzeptanz vor Ort für Windkraftanlagen bei einer Zweidrittelmehrheit auch gestärkt wird. Das ist Basisdemokratie, die offensichtlich nur von uns, der AfD, gelebt wird. Anlagenbetreiber werden nicht länger zur Gefahr für unsere Umwelt und unsere öffentlichen Haushalte. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, unser Gesetzentwurf ist klar, konsequent und verantwortungsvoll. Wir schützen mit ihm Bürger, Umwelt, Boden, Wasser und das Gesicht unserer Heimat Sachsen. Wir schaffen Rechtssicherheit, stärken die Gemeinschaft und übernehmen Verantwortung für nachfolgende Generationen. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag möchte die AfD-Fraktion die Möglichkeit § 12 Abs. 2 Raumordnungsgesetz nutzen und zukünftig den Windkraftausbau außerhalb der Windvorrangsgebiete untersagen. Das hatten wir, die AfD-Fraktion, im Übrigen schon im September 2025 mit der Änderung zum Landesplanungsgesetz gefordert. Das können Sie in der Drucksache 8/2094 nachlesen. Es ist schon erstaunlich, dass Sie alle diesen Gesetzentwurf abgelehnt haben, mit der Begründung, das sei populistisch, er sei nicht vereinbar mit geltendem Recht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf wurde durch das Land Brandenburg von der AfD kopiert und seit 27.01.2026 ist Windkraftausbau außerhalb der Windvorranggebiete im Land Brandenburg befristet untersagt, und zwar bis die Regionalpläne mit geltenden Windvorranggebieten, spätestens zum 31.12.2027, vorliegen. Also: All das, was Sie hier machen und uns erzählen, wir hätten im Freistaat Sachsen keine Möglichkeiten, das zu tun, den Windkraftausbau zu untersagen, ist falsch. Wir haben den Gesetzentwurf hier eingebracht. Sie haben ihn abgelehnt. Das Land Brandenburg hat ihn kopiert und umgesetzt. Man kann Brandenburg und den Bürgern dort nur gratulieren, weil die Regierung dort offensichtlich die Sorgen, Ängste und Nöte der Bevölkerung ernst nimmt und sie vor dem Ausbau, dem Wildwuchs von Windkraftanlagen schützt. (Beifall AfD) Weiterhin wollen wir, dass der Freistaat Sachsen sich im Bundesrat der Gesetzesinitiative des Landes MecklenburgVorpommern anschließt, der sich im Übrigen auch Brandenburg angeschlossen hat, und diesen Gesetzesentwurf in der Bundesratsdrucksache 319/25 unterstützt. Wir brauchen endlich wieder eine vernünftige Raumordnung mit der Möglichkeit der raumordnerischen Untersagung, wenn es in die Rechte der Bürger eingreift und nicht im Sinne der Raumordnung ist. Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Thumm von der AfD, der den Gesetzentwurf seiner Fraktion begründet hat. Wir setzen jetzt mit der CDU-Fraktion fort. Ich sehe Herrn Kollegen Flemming. Bitte schön, Herr Kollege.

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Ingo Flemming CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebieten, wie gerade ausgeführt, einheitlich auf 1 000 Meter ab dem ersten Wohngebäude festgesetzt werden. Ferner soll eine abschließende landesgesetzliche Regelung zum vollständigen und insolvenzsicheren Rückbau von Windenergieanlagen nach dauerhafter Aufgabe getroffen werden. Es soll eine Verpflichtungserklärung eingeführt werden, welche durch die Betreiber abzugeben ist. Die Betreiber sollen des Weiteren verpflichtet werden, Sicherheitsleistungen über das derzeitige Maß hinaus zu hinterlegen. Es sind Zweidrittelmehrheiten von Gemeinderäten für das Repowering gefordert sowie ein paar andere Regelungen. Fakt ist: Der Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs war bereits in der letzten Legislaturperiode in Form eines gleichlautenden Gesetzentwurfs bzw. Änderungsantrags zur Sächsischen Bauordnung im Landtag Thema und vermutlich wird er dann im nächsten Jahr wieder eingebracht. In einer aufschlussreichen Sachkundigenanhörung, die jetzt aber stattgefunden hat, wurde der Gesetzentwurf von der großen Mehrheit der eingeladenen Experten und Sachkundigen abgelehnt. Die Ablehnung lässt sich in drei Punkten zusammenfassen: Erstens, rechtliche Zweifel an der Zuständigkeit für das Thema und an der Verhältnismäßigkeit, eine solche Regelung umzusetzen. Zweitens, ökonomische und praktische Nachteile der Regelung durch überzogene Sicherungs- und Prüfpflichten. Und drittens, unnötige Doppelregelungen und fehlende Übergangs- und Umsetzungsregelungen. Das war die Kritik der Sachkundigen. Zusammengefasst sprechen einige Gründe aus unserer Sicht dafür, den Gesetzentwurf abzulehnen, was wir auch tun werden. Die rechtlichen Einwände sind folgende: Erstens. Sachsen besitzt keine Gesetzgebungskompetenz dafür. Die Länderöffnungsklausel nach § 249 – das wurde gerade schon angesprochen – des Baugesetzbuchs erlaubt Landesregelungen nur für zulässige bauliche Nutzungen zu Wohnzwecken. Die von der AfD geplante Ausweitung auf alle Wohngebäude – das würde auch die sogenannten unzulässigen betreffen – überschreitet diese Befugnis. Zweitens. Änderungen der bestehenden Regelung sind nach Baugesetzbuch nicht zulässig. Die bestehenden Abstandsregelungen sind vor dem 01.02.2023 getroffen worden. Das hat eine Relevanz, weil der § 249 Baugesetzbuch, der gerade schon genannt worden ist, festlegt, dass keine wesentlichen Elemente in solchen Ländergesetzgebungen verändert werden dürfen. Diese Ausweitung der Schutzobjekte wäre eine wesentliche Änderung und deshalb schon bundesgesetzlich nicht zulässig. Drittens. Gründe der Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung sprechen gegen den vorliegenden Entwurf. Ein pauschaler Abstand von 1 000 Metern zu jedem Wohngebäude, also zu jedem einzelnen, ist nicht erforderlich, um die legitimen Schutzinteressen zu wahren. Es gefährdet das überragende öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien, welches nun einmal im Bundesgesetz festgeschrieben worden ist, auch wenn man das nicht gutheißen mag. Es ist aber Bundesrecht. Viertens. Die im Gesetzentwurf verankerte Pflicht zu wiederkehrenden finanziellen Nachweisen. Das heißt, es sollen für den Rückbau alle fünf Jahre die entsprechenden Ressourcen nachgewiesen werden. Das trifft nicht nur die Betreiber der Windanlagen, sondern – – Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege, von Herrn Berger?

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Ingo Flemming CDU

Herr Berger, bitte. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Am Mikrofon 5, bitte schön, Herr Berger.

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Matthias Berger fraktionslos

Vielen Dank für die Fragemöglichkeit. Sie hatten ausgeführt, dass die Sachkundigen im Anhörungsverfahren das aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abgelehnt hätten und hatten das gerade kurz wiederholt. Welche Verhältnismäßigkeit meinen Sie, zwischen was?

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Ingo Flemming CDU

Das Verhältnis zwischen den Rechtsgütern. Die Interessen von betroffenen Anwohnern zu berücksichtigen – das ist die Frage, ob ein Haus oder fünf Häuser – im Gegensatz zu dem überragenden öffentlichen Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien. Diese Verhältnismäßigkeit ist von den Sachkundigen angesprochen worden und wurde bei einem Haus nicht mehr als angemessen angesehen. So ist es ausgedrückt worden. Diese Nachweise zu der Rückbaupotenz des Eigentümers alle fünf Jahre würden zum Beispiel dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechen, weil bei anderen privilegierten Außenbereichsvorhaben, zum Beispiel bei Mobilfunkmasten, so etwas auch nicht vorgesehen ist und diese einem genauso vorhandenen Rückbau unterliegen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage von Herrn Thumm, Herr Kollege?

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Ingo Flemming CDU

Herr Thumm, ja bitte. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Thumm, bitte schön.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Flemming, für das Gestatten der Zwischenfrage. Sie sagten, dass Sie das vorrangige Interesse am Ausbau von Windkraftanlagen, die nach § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auch der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dienen, nicht gut finden. (Sören Voigt, CDU: Nicht gut finden muss!) So habe ich das jedenfalls verstanden, auch in Bezug auf Ihre Fraktion. Dabei frage ich mich: Wer stellt eigentlich die Regierung hier in Sachsen? Wo sind die Initiativen seitens der Regierenden aus Sachsen, den § 2 des EEG abzuschaffen? Wo sind die Initiativen Ihrer Partei im Bund – auch dort regieren Sie und stellen den Bundeskanzler –, endlich diesen Wahnsinn, der mit § 2 des EEG verursacht wurde, ad acta zu legen und diesen Paragrafen ersatzlos zu streichen? Ich hätte dazu vielleicht noch einen Vorschlag – – Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege, kurz und prägnant, Sie haben Ihre Fragen gestellt.

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Ingo Flemming CDU

Ich könnte nun süffisant antworten: Wenn Sie sich das fragen, müssten Sie sich das auch beantworten. (Heiterkeit Die Linke) Aber zur Sache: Wir finden den Ausbau der Windenergie nicht grundlegend falsch. In ausreichendem Maße, in der richtigen Schrittweite und in Abstimmung mit den Betroffenen ist das ein durchaus sinnvoller Schritt. Daher sind wir nicht für die Abschaffung dieses § 2. (Thomas Thumm, AfD: Danke, dass Sie das noch einmal klargestellt haben!) – Bitte. Der Gesetzentwurf enthält als letztes rechtliches Kriterium auch einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung; denn das Vorschreiben dieser Zweidrittelmehrheit für das Repowering greift aus meiner Sicht sehr stark in das demokratische Verhältnis in Gemeinderäten ein und belastet diese. Es kann das Repowering geradezu blockieren. Das kann nicht im Interesse einer sicheren und akzeptablen Stromversorgung sein, insbesondere weil beim Repowering bereits betroffene Anlagen vorhanden sind und Kommunen schon heute maßgeblich von den Beteiligungen an solchen Einnahmen profitieren. Es gibt aber auch praktische und wirtschaftliche Gründe, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die geforderten Bürgschaften erscheinen in der Praxis oft deutlich höher als die realistischen Rückbaukosten. Das schafft eine Übersicherung, bindet Kapital und verteuert Projekte. Das ist die Absicht Ihres Vorschlags. Die höheren Sicherheiten und Prüfpflichten führen zu höheren Gestehungskosten und verschlechtern die Chancen bei Ausschreibungen. Es atmet also alles nur den Hauch der Verhinderung für solche Projekte. Die Sachkundigen sahen derzeit kein flächendeckendes Rückbauproblem. Betont wurde, dass gesetzgeberische Eingriffe nicht erforderlich sind, solange die bestehenden Instrumente ausgeschöpft werden. Die Sachkundigen sahen in diesem Zusammenhang nahezu keine Probleme. In der Anhörung wurde zudem betont, dass mit dem Gesetzentwurf Doppelregelungen und ein Mehr an Bürokratie geschaffen werden. Zusätzliche Landesnormen schaffen mehr Verwaltungsaufwand ohne klaren Mehrwert. Der Vollzugsaufwand wird deutlich erhöht, etwa durch die fünfjährige Nachweispflicht und zusätzliche Prüfpflichten, die personell und finanziell kompensiert werden müssten; Stichwort: Mehrbelastungsausgleich durch das Land für die Kommunen. Schließlich haben die Sachkundigen betont, dass der Rückbau auch im Sinne des Recyclings kein Problem ist. 90 % der Bestandteile einer Windkraftanlage sind recyclingfähig und werden schon heute recycelt. (Mike Moncsek, AfD: Was?) Auch aus dieser Sicht sahen die Sachkundigen keine pauschale Verschärfungsnotwendigkeit. (René Standke, AfD: Quatsch!) Wir lehnen den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zum wiederholten Male ab. (Mike Moncsek, AfD, steht am Mikrofon.) Es gibt keine sachlichen Gründe für eine Zustimmung. Ich bedanke mich. (Beifall CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Flemming von der CDU-Fraktion. Jetzt sehe ich Herrn Kollegen Moncsek mit einer Kurzintervention am Mikrofon 7; bitte schön.

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Mike Moncsek AfD

Herr Kollege, jetzt haben Sie mich ein bisschen verwirrt, und zwar mit Ihrer Aussage – ich glaube, das ist allen so aufgefallen – der 95 % Recyclingfähigkeit. Können Sie ganz kurz ausführen, wie Sie diese Glasfaser, außer durch Verbrennen, recyceln? Verbrennen ist kein Recycling. Und wie Sie den Beton, den Sie in die Erde gebracht haben, wieder recyceln? Mich würde das auch aus kommunalpolitischer Sicht sehr interessieren, wenn diese Windräder zurückgebaut werden.

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Ingo Flemming CDU

Darf ich rückfragen, ob Sie bei der Anhörung der Experten dabei waren?

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Mike Moncsek AfD

Ich war bei einer Messe, bei der das auch ein Thema war.

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Ingo Flemming CDU

Unterschiedliche Sachkundige haben uns das dargestellt. Wir haben diese Fragen explizit gestellt. Der Rückbau eines Stahltragkörpers und dessen Recycling sind überhaupt kein Problem. (Mike Moncsek, AfD: Das ist okay!) Betonmengen, die ich aus dem Boden hole, sind absolut recyclingfähig. Das ist State of the Art, das ist Stand der Technik. Das Material wird gebrochen, zerkleinert und kann wiederverwendet werden. Auch der Bewehrungsstahl ist recyclingfähig. Die Motorisierung der Windkraftanlage ist ohnehin recyclingfähig. Dann gibt es noch die Rotorblätter. Die Rotorblätter wurden aber, was Volumen oder Masse betrifft, mit unterhalb von 10 % eingeordnet. Es sind derzeit bereits Verfahren vorhanden, um sie zu recyceln, zu zerkleinern und wiederzuverwenden. Es wurde ganz klar betont, dass diese Bilder und Videos, die man immer wieder im Internet findet, auf denen massenweise Rotorblätter mit Erde überdeckt werden, definitiv nicht aus Deutschland stammen können, da so etwas hier definitiv nicht möglich wäre. Es wurde sogar angezweifelt, dass dies überhaupt in Europa möglich wäre. (Unruhe AfD) Das haben uns die Experten in der Anhörung so dargestellt. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Antwort von Herrn Flemming auf die Kurzintervention von Herrn Moncsek. Wir setzen die erste Rederunde fort. Es wäre nun die Fraktion der BSW an der Reihe. Ich sehe Herrn Kollegen Böhme; bitte schön. Ich bitte zudem um etwas weniger Gemurmel. Es ist tatsächlich sehr laut. Sollten Sie Gesprächsbedarf haben, gehen Sie bitte ins Foyer oder vertagen Sie das Gespräch. Danke schön. – Herr Kollege Moncsek, könnten Sie die Lautstärke etwas reduzieren? Es ist wirklich sehr laut. (Mike Moncsek, AfD: Gerne, Herr Präsident, gerne!)

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Ralf Böhme BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD nimmt eine grundlegende Fehlentwicklung der Energieversorgung in Deutschland und damit auch in Sachsen ins Visier. Die ursprünglich – einige von uns werden sich an die Anfangszeiten noch erinnern – sympathische Idee, die Energieversorgung in Deutschland mit innovativen Elementen wie Windenergie und Photovoltaik zu ergänzen, ist über Jahre zu einem starren Festhalten an einer ideologisch geprägten Wunschvorstellung degeneriert. Mit dem Gesetzentwurf soll der Weg geebnet werden, mit den Mitteln, die uns im Freistaat zur Verfügung stehen, das bundespolitische Chaos der Energiepolitik zumindest teilweise zu korrigieren. (Beifall BSW) Nur ein Fakt zur Illustration dazu: Seit circa zehn Jahren erleben wir einen ungebremsten Ausbau der Windenergie in Deutschland, ohne dass wir einen Zuwachs an der gewonnenen Energie beobachten können. Das heißt: Abregelungen und Ableitungen des überschüssigen Stroms in Zeiten mit viel Wind bewirken, dass der Effekt des weiteren Zubaus für unsere Energieversorgung nicht zur Verfügung steht. Das heißt momentan also: Jede zusätzlich installierte Windenergieanlage schadet unserem Energieversorgungssystem. (Beifall Thomas Thumm, AfD) Die Notwendigkeit eines Umsteuerns in der Energiepolitik wird regelmäßig auf verdruckste Art und Weise, unter anderem von der Bundeswirtschaftsministerin, Frau Reiche, eingeräumt. Die CDU ist jedoch in selbstgewählten Fesseln gefangen. Kollege Flemming musste dem meinem Empfinden nach in seinem Redebeitrag dem Tribut zollen. Betrachten wir den Antrag also inhaltlich, sehen wir als BSW-Fraktion drei zentrale Elemente, die wir nach Abwägung für richtig halten. Erstens. Der Mindestabstand von 1 000 Metern für Windenergieanlagen, dessen Einhaltung sichergestellt werden soll bzw. dessen Sicherstellung weiter verstärkt werden soll, mit dem Ziel, eine Unterschreitung in allen Fällen zu verhindern, verdient durchaus eine gesetzliche Ergänzung. Für uns wiegt der Schutz der Menschen vor Lärm, der Schutz von Natur und Tierwelt vor den Belastungen durch Windkraftanlagen sowie der Schutz vor massiven Eingriffen in das Wohnumfeld der Bevölkerung schwer. Wir stehen an der Seite der Bürgerinnen und Bürger, die sich momentan sehr intensiv in lokalen Bürgerinitiativen gegen den Wildwuchs von Windenergieanlagen in ihrer Heimat aussprechen. Eine Änderung der Mehrheitsvorgaben dient also der Erschwerung der Umgehung der Abstandsregeln und schafft Verlässlichkeit sowie Planungssicherheit für Anwohner und Kommunen. Der zweite Punkt ist eine Verschärfung der Rückbauverpflichtungen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Entwurf klare, vollständige und insolvenzgesicherte Regelungen vorsieht. Wer Windenergieanlagen baut und betreibt, hat auch für den geordneten Rückbau zu sorgen. Dies sollte durchaus mit ausgeweiteten Sicherheitsleistungen erzwungen werden. Das ist für uns eine Frage der Fairness gegenüber den betroffenen Gemeinden und den nachfolgenden Generationen. (Beifall BSW und Matthias Berger, fraktionslos) Lassen Sie es mich wiederholen: Das BSW steht einer Nutzung von Windenergie und auch von Photovoltaik nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, aber politische Altlasten wie starre Flächenziele sowie willkürlich festgelegte Zeithorizonte für eine nicht erreichbare Klimaneutralität gehören abgeschafft. (Beifall BSW und vereinzelt AfD) Die erforderlichen technologieoffenen Lösungen für unsere Energieversorgung mit Fokus auf Grundlast sind künftig prioritär zu setzen. Ein zukunftsfähiges Energieversorgungssystem für Deutschland und für Sachsen benötigt nicht nur Erzeugung, sondern auch leistungsfähige Stromnetze und intelligente Speichertechnologien, die Angebot und Nachfrage in Einklang bringen, was momentan nicht der Fall ist. Wir müssen somit wegkommen von der reinen Mengenlogik bei der Energieerzeugung und hin zu einer Qualitätslogik. Es geht nicht darum, möglichst viele Anlagen zu bauen, sondern darum, mit möglichst wenigen und dafür potenziell leistungsstärkeren Anlagen den tatsächlichen Bedarf an Windenergie zu decken. Ich habe einige Punkte angesprochen, die im Gesetzentwurf nicht behandelt werden; denn hierbei geht es um die Sächsische Bauordnung. Diesbezüglich fällt unsere Entscheidung sehr klar aus: Eine Korrektur des Vorgehens beim Ausbau der Windkraft in Sachsen sollte vorgenommen werden. Die BSW-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ergänzend: Mit der Vorlage des Entschließungsantrags am heutigen Morgen haben Sie uns die Chance genommen, das seriös zu bewerten, auch wenn dieser möglicherweise eine Kopie eines bereits diskutierten Antrags ist. Insofern werden wir uns wiederum bei diesem Entschließungsantrag enthalten. Vielen Dank. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Kollege Böhme für die BSW-Fraktion. Wir fahren mit der SPD fort. Es spricht Frau Kollegin Pfeil; bitte schön.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal hat man den Eindruck, in unserem Freistaat sei gänzlich alles unreguliert. Auf der einen Seite schreien immer alle nach Bürokratieabbau. Nun hören wir von der AfD wieder, es sei unreguliert, es sei nicht rechtssicher und es gebe keine klaren Regeln. Jeder, der sich einmal mit dieser Thematik beschäftigt hat – was alles dahintersteht –, weiß, wie viele Regeln es gibt. Wir haben die Bauordnung. Wir haben die Regionalpläne. Wir haben das Immissionsschutzrecht. Wir haben die Umweltverträglichkeitsprüfungen. Das ist alles mehr als reguliert und eines mit Sicherheit nicht, und zwar rechtlich unklar. Damit haben wir uns in sehr langen Debatten auseinandergesetzt. Fast müsste man sagen: Wir regulieren viel zu viel. Wir müssten eigentlich viel lockerer werden. Wir müssten noch viel weitergehen mit Flexibilisierungsklauseln und Co., um endlich voranzukommen. Aber das, was die AfD hier wieder suggeriert, ist das Gegenteil, nämlich, es wäre alles nicht geregelt. So ist es aber mitnichten. Nun kommen wir einmal zu dem, was im Gesetz noch gefordert wird. Kollege Flemming hat es bereits angesprochen. Es ist nicht die erste Debatte, die wir hier dazu führen. Zunächst das Thema 1 000-Meter-Abstände. Das kollidiert frontal mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes. Es blockiert die Regionalpläne, die flexibel ausbalancieren können müssen. Dafür sind sie geschaffen worden, und das ist auch richtig so. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Auch die Forderung, dass man diese 1 000 Meter ab dem ersten Wohngebäude ansetzt, entkoppelt Sachsen vom bundesweiten Ausbau und würde auch ein gewolltes Repowering in den Kommunen – und ja, es gibt Kommunen, die gewollt repowern – verhindern. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Juliane Pfeil SPD

Nein, danke, nicht von Herrn Thumm. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wie bitte?

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Juliane Pfeil SPD

Nein. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Okay.

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Juliane Pfeil SPD

Punkt zwei, die verschärften Rückbauregelungen zu § 83 a. Das ist vollkommen redundant. Das Bundesrecht enthält in § 35 Abs. 5 des Baugesetzbuches bereits entsprechende Verpflichtungen. Kollege Flemming hat dazu ausgeführt. Wir haben das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2012, das Bürgschaften fördert, die jährlich mit 2 % verzinst werden. Wir haben das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, das 4 % der Investitionskosten fordert. Auch an dieser Stelle muss man ganz klar sagen: Es gibt Regelungen. Es stimmt nicht, dass es nicht geregelt wäre. Das Thema Zweidrittelmehrheit für die Repowering-Ausnahmen ist auch kein neues Thema; das haben wir schon damals, als wir die Bauordnung geändert haben, mit der AfD hoch und herunter diskutiert. Aber an dieser Stelle würde man ganz klar unnötig hohe Hürden einziehen. Es ignoriert auch die bestehenden Mitentscheidungsrechte der Gemeinden. (Zuruf AfD: Keine Rechte? Das stimmt nicht!) Unsere Gemeinderäte vor Ort sind es, die darüber entscheiden sollen, ob das Repowering kommt oder nicht. Genau deswegen haben wir es eingeführt. Nun eine Zweidrittelmehrheit voranzustellen, nimmt ihnen die Entscheidungsfreiheit wieder. Demokratie heißt: Wir entscheiden mit Mehrheit, und an dieser Stelle nicht mit einer Zweidrittelmehrheit, über ein Repowering, das auch für die Kommune ganz deutliche Vorteile haben kann. Auch die Kollegen aus der Sachkundigenanhörung – das hat Kollege Flemming bereits gesagt – haben uns ganz deutlich gesagt: Wir haben ein Verfassungsproblem, wenn wir dieses Gesetz mittragen. Es geht um das Thema Verhältnismäßigkeit und um Kompetenzüberschreitungen, weil wir im Bund bereits so viel geregelt haben. Wir hätten Doppelregelungen und sehen eigentlich keinen Handlungsbedarf. Weil Kollege Flemming dazu ebenfalls gefragt wurde: Ich fand die Anhörung total interessant. Der Sachkundige hat uns jedes einzelne Bauteil einer Windenergieanlage erklärt und wie dieses recycelt werden kann. 95 % der Anlagen können mittlerweile gänzlich recycelt werden. Noch einmal an den Kollegen Moncsek: Schauen Sie sich das bitte noch einmal an! Es war höchst interessant und hat gezeigt, wie weit wir an dieser Stelle technisch sind. Die AfD wiederholt wiederum die alten Argumente. Das haben wir bereits gesehen. Die Sachkundigen haben sich dagegen ausgesprochen. Auch wir als diese sogenannte Windenergielobby im Freistaat Sachsen, also die Parteien oder Fraktionen, die sich seit Jahren damit beschäftigen, wie wir endlich auf einen besseren Weg kommen, wie wir die Erneuerbaren mit mehr Akzeptanz versehen, wie wir die Bevölkerung daran stärker beteiligen können, haben uns dagegen ausgesprochen. Das ist, glaube ich, gut und richtig so. Nun schauen wir noch einmal in die Pressemitteilung der AfD zum Gesetzentwurf. Man könnte meinen, hier eine Sachdebatte zu führen, weil man einen Gesetzentwurf geschrieben hat. Darin geht es aber wieder nur um den „Windradwildwuchs“. Es geht um diese eine Anlage, die 150 Meter von einem Haus entfernt ist – eine! Es geht um Gesundheitsschäden, die wissenschaftlich widerlegt sind. Es geht um Enteignung durch Wertverluste, was vollkommen übertrieben ist. Die Studienlage sagt, dass es maximal 7 bis 8 % Minderung unter einem Kilometer sind, und das meist nur vorübergehend. Somit auch an dieser Stelle: Man führt eine vermeintliche Sachdebatte, aber nach außen trägt man natürlich wieder nur den puren Populismus vor. (Beifall Laura Stellbrink, SPD) Ein Satz noch zum Entschließungsantrag, weil ich es mir später gern sparen möchte. Ich weiß nicht, ob wir überhaupt noch dazu kommen, diesen Gesetzentwurf weiter zu behandeln, wenn in der namentlichen Abstimmung die Weiterführung abgelehnt wird. Ein Moratorium würde quasi dazu führen, dass wir bis zum 31.12.2027 oder bis zum Inkrafttreten der Regionalpläne keine Genehmigungen mehr hätten. Auch damit überschreiten wir unsere Kompetenz als Land, und das kollidiert mit der Bundesgesetzgebung. Wer sich einmal mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vergleichen möchte – ich würde das total gern – , muss auch bedenken, an welchem Punkt MecklenburgVorpommern und Brandenburg stehen, wie weit sie bereits beim Ausbau der erneuerbaren Energien sind, und wo wir stehen. Wir stehen unten und sie stehen ganz oben. Wenn wir dort oben stehen, können wir gern über solche Dinge diskutieren. Aber so weit sind wir noch lange nicht und wir haben alle gemeinsam noch große Kraftanstrengungen vor uns, um genau dahin zu kommen. (Beifall SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Kollegin Pfeil für die SPD-Fraktion. Am Mikrofon sehe ich Herrn Thumm mit einer Kurzintervention.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Kollegin Pfeil, ich finde es schon erstaunlich, wie Sie argumentieren. Ich sitze schon etwas länger hier. Es zeigt sich, wofür Sie stehen. Sie stehen für den ungebremsten, ungezügelten Windkraftausbau im Freistaat Sachsen. Liebe Frau Pfeil, wenn es denn eine Möglichkeit gibt, entsprechend des Raumordnungsgesetzes, § 12 Abs. 2, regulierend einzugreifen, um die Ziele der Raumordnung zu verwirklichen, dann sollten wir das tun. Daran ist absolut nichts rechtswidrig, wenn es andere Länder umsetzen, so wie Sie das behaupten. Wir haben die Möglichkeit, und es gibt zahlreiche Bundesratsinitiativen. Wir müssen endlich zu vernünftiger grundlastfähiger Stromerzeugung zurückkommen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten dieses Systems gesenkt werden, damit der Strom für die Bürger und die Unternehmen wieder bezahlbar wird und die Wettbewerbsfähigkeit in den Unternehmen gegeben ist. Wir können es doch nicht zulassen, ungezügelt auszubauen, ungezügelt Strommengen dort einzuspeisen, die hochvolatil sind und am Ende die Netze überlasten. 17 000 Netzabschaltungen im Jahr 2024 – ich sage es noch einmal –, um den Kollaps des deutschen Stromnetzes zu verhindern, bei rund 2,4 Milliarden Euro Kosten zusätzlich zu den Netzeinspeisevergütungen für diese Windkraftanlagenbetreiber nach dem EEG, zuzüglich der Vorrangeinspeisung nach dem EEG und noch einmal zusätzlich zu den Billionenkosten, die mit dem weiterem Ausbau der erneuerbaren Energien entstehen, um die Netze für diese Strommengen, die hochvolatil eingespeist werden, fit zu machen. Das ist die Realität, Frau Pfeil, und diesen Wahnsinn, den Sie mit den GRÜNEN, aber auch mit der CDU in Gang gesetzt haben, gilt es, – Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Die Redezeit ist vorbei, Herr Kollege.

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Thomas Thumm AfD

– endlich auf den gesunden Menschenverstand und die naturwissenschaftlichen Grundsätze zurückzuführen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Kurzintervention von Herrn Thumm von der AfD auf den Redebeitrag von Frau Pfeil, SPD, die sogleich darauf reagieren möchte; bitte schön.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr gerne möchte ich darauf reagieren; denn auch das erweckt wieder den Eindruck, als hätten wir hier ein Land voller Windräder. Ich denke, die Anzahl an Anlagen, die allein in diesem Jahr entstanden sind, ist an einer Hand abzählbar. Wir sind ein Windenergieentwicklungsland. Wir sind nicht in der Situation, dass wir gerade ungezügelt Anlagen ans Netz geben, mitnichten. Warum auch? Weil sich die Bürger vor Ort sehr wohl genau entscheiden und darüber nachdenken, ob sie das möchten oder nicht. Sie sollen abwägen, ob sie beteiligt werden möchten, ob das für ihre Region das Richtige ist. Das ist okay und das ist richtig so. Es klingt ja so – noch einmal –, als hätten wir keine Regelungen. Wir haben die Regionalpläne, wir haben die Bauordnung, wir haben Bundesgesetze ohne Ende, die das reglementieren. Es ist also nichts unreglementiert. Wenn wir irgendwann einmal in der Situation sind, dass hier die Windräder sprießen – dahin werden wir so schnell nicht kommen –, dann können wir gern über stärkere Reglementierungen nachdenken. Aber an diesem Punkt sind wir heute bei Weitem nicht und werden es mit Sicherheit auch nicht in dieser Legislaturperiode und nicht in der Zeit, in der ich hier Abgeordnete bin, sein. (Beifall SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Frau Pfeil mit ihrer Reaktion auf die Kurzintervention. Wir setzen nun in der Rederunde mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort, und ich sehe Herrn Kollegen Löser. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Thomas Löser GRÜNE

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man zunächst einmal die Zielstellung des vorliegenden Gesetzentwurfs auf dem Papier liest, steht dort: Akzeptanz für Windenergieanlagen erhöhen. Hier könnte man ja fast meinen, die Fraktion am rechten Rand, die AfD, hätte über Nacht eine klimapolitische Erleuchtung erfahren. Aber nachdem wir der Anhörung zum Thema, die, ehrlich gesagt, eine etwas blamable Veranstaltung für die AfD war, und Ihrer Rede hier folgen durften, weiß man, dass es am Ende doch um etwas anderes geht. (Thomas Thumm, AfD: Danke!) Am Ende wollen Sie – das haben Sie bereits mehrfach gesagt – ein Stilllegungsprogramm für die sächsische Windenergie oder, wie Sie es im Entschließungsantrag formulieren, einen Ausbaustopp für Windkraftanlagen. Genau richtig, das wollen wir nicht; denn wir machen Klimaschutz und Sie machen das Gegenteil. Die Anhörung hat im Übrigen ergeben, dass dieser Gesetzentwurf kein Beitrag zur Akzeptanz von Windenergie wäre. Es ist am Ende ein Ausbaustopp – das sagen Sie auch ganz ungeniert – von Windkraft in Sachsen, und das in Zeiten, in denen die Preise für die fossilen Rohstoffe aufgrund der weltweiten Krisen durch die Decke gehen. Das muss man erst einmal draufhaben, Kollege Thumm. Nun möchte ich auf Ihre Punkte des Gesetzentwurfs im Einzelnen eingehen: Sie fordern eine insolvenzsichere Rückbauregelung. Es wurde mehrfach gesagt, dass es das bereits gibt. Die Sachverständigen haben im Landtag sehr deutlich formuliert, wie sie das finden; denn Sie wollen hiermit ein Nichtproblem regeln. Es wurde deutlich gesagt: Von einer modernen Windkraftanlage, Kollege Moncsek, sind 95 % recyclebar. Den Beton nimmt man als Rezyklat für den Straßenbau, 95 % bei den Metallen sind recyclingfähig. Jetzt weise ich einmal auf etwas hin, was mir immer wieder irgendwie komisch in der Debatte vorkommt bzw. wobei ich eine Unverhältnismäßigkeit sehe: Ein Windrad besteht übrigens nicht aus Atommüll, für den wir bis 2070 vielleicht irgendwo einmal ein sicheres Endlager finden. Es ist am Ende ein Rohstoffdepot, das man abbauen und weiterverwenden kann – ganz anders als bei den Kernkraftwerken und dem strahlenden Sondermüll. Wenn es Ihnen wirklich um Umweltschutz und Heimat ginge, wo sind denn diesbezüglich Ihre Anträge, Kollegen von der AfD? Schon heute sieht der § 35 des Baugesetzbuchs die vollständige Beseitigung von Versiegelungen infolge des Baus von Windkraftanlagen vor. Ihr Antrag ist dahin gehend weder Klimaschutz- noch Akzeptanzförderung, sondern Sie wollen mehr Bürokratie, was Sie an anderer Stelle immer beklagen. Punkt 2. Über die Abstandsregeln wurden bereits Ausführungen gemacht. Ihr Vorschlag zu einem Abstand: 1 000 Meter zu jedem einzelnen Wohngebäude statt wie bisher zu Ansammlungen von mindestens fünf Gebäuden. Dr. Sittig-Behm hat es in der Anhörung auf den Punkt gebracht: Es ist absolut unverhältnismäßig – ich übertreibe mal etwas mit seinen Worten –, jede illegale Gartenlaube rechtlich über das erfassungsrechtlich geschützte Ziel der Energiewende zu stellen. Aber klar, Sie wollen den Ausbau nicht steuern, sondern unmöglich machen. Das ist Verhinderung statt Raumplanung. Dann benennen Sie es doch wenigstens konsequent und fordern einen Abstand von 10 000 Metern. Punkt 3. Sie wollen eine Zweidrittelmehrheit für kommunale Entscheidungen. Das ist ein spannender Punkt. Sie wollen eine Zweidrittelmehrheit, die man bei wichtigen Verfassungsmehrheiten herstellt: Das heißt, in Zukunft gibt es dann auch beim Bau von Kitas oder Gewerbegebieten eine Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat. (Thomas Thumm, AfD: Das wäre rechtswidrig, wenn man das machen würde!) Ich glaube nicht, dass das der eigentliche Grund ist. Der Grund ist offensichtlich – die Sachverständigen haben es ausgesprochen –: Es geht Ihnen um eine AfD-Sperrminorität in den Räten. Sie wollen, dass eine Minderheit im Gemeinderat den Willen der Mehrheit blockieren kann. Sie wollen im Prinzip ein Vetorecht gegen den Windkraftausbau. Meine Damen und Herren! Dieser Entwurf ist fachlich unbegründet, rechtlich zweifelhaft und für den Wirtschaftsstandort Sachsen am Ende untauglich. Ich möchte auch auf den Entschließungsantrag eingehen. Es wurde von Brandenburg geredet. In Brandenburg gibt es – Sie wissen es – 4 000 Windkraftanlagen, in Sachsen 800. Das ist ein ganz anderes Verhältnis. Deshalb kommen die Brandenburger zu einer anderen Abwägung in dieser Sache. Sie benennen das so schön „Ausbaustopp für Windkraftanlagen – Heimat schützen“. Das hätten wir uns bei Braunkohle, bei Kernkraft schon lange gewünscht. Eine vertrocknete Heimat infolge der Klimaschäden nützt am Ende überhaupt nichts. Es geht darum, wie man diese erneuerbaren Energien gut aufsetzt. Kollegin Pfeil hat es erläutert. Dafür gibt es eine Menge Reglementarien, wie man das gestalten kann. Wir sind mit der Auslage der Windkraftpläne jetzt in der Diskussion. Dort setzt man an, dort kann man es regeln. Was Sie wollen, ist eine Zurückdrehen der Energiewende auf fossil. Das machen wir nicht mit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Löser von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Als Nächster ergreift Kollege Hartmann von der Fraktion Die Linke das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Stefan Hartmann Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Gesetzentwurf sehen wir einen leicht hoppligen Gleichschritt von BSW und AfD. Wir können feststellen, dass sie in die gleiche Richtung marschieren; es unterscheidet sich nur in Nuancen. Die Richtung ist klar: weg von der Energiewende, hin zu einer Politik der totalen Verhinderung von Windenergieanlagen. Das tragen wir so nicht mit. Die Kollegen von SPD und GRÜNEN und auch Herr Flemming von der Union haben sehr deutlich auf die ökologischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fehler dieses AfD-Verhinderungsgesetzes hingewiesen. Dafür braucht es mich nicht noch ein drittes Mal. Ich will Ihnen aber klar und deutlich sagen, was dieses Gesetz ist: Es ist weder ein konstruktiver Beitrag zur Energiepolitik dieses Landes noch im Interesse der Bürger, wie es die AfD behauptet. Nein, es ist eine ganz bewusste Sabotage der Windenergie in Sachsen, und das mit Ansage. (André Barth, AfD: Es ist aber im Interesse der Landesbevölkerung!) Die AfD tut so, als würde sie die Sorgen der Bürger ernst nehmen wollen und hat daher eine Änderung der Bauordnung vorgelegt. Dabei geht es im Kern darum: Windenergie soll in Sachsen so unattraktiv, so kompliziert und so kleingeredet werden, dass am Ende möglichst wenig bis gar nichts gebaut wird. Die 1 000-Meter-Abstandsregel als Pauschalregel, die Extrahürden beim Rückbau und eine Rhetorik, die Windräder permanent als Gefahr, Zumutung und Problem inszenieren, sind kein Schutz der Bevölkerung, auch wenn Sie sich hier so aufspielen. Es ist nur ein ideologisches Abrissprogramm gegen die Energiewende. Damit verspielen Sie die Zukunft von uns allen und vor allem die günstigste Energieform für alle, zumal das Geld sogar noch in der Region bleibt (Lachen André Barth, AfD) und nicht bei Großkonzernen oder Oligarchen landet. Aber genau das wollen Sie: auf den Knien vor Trump, auf den Knien vor Putin und vor allem auf Knien vor den Öl- und Gasmilliardären. Das ist die AfD. Dieses Gesetz ist also nicht nur grundlegend falsch und rechtlich fragwürdig, es ist vor allem – und das für Sie, Herr Barth – ökonomisch dumm. Es ist aber auch politisch gefährlich, denn es lebt davon, Ängste zu schüren vor angeblichem Wertverlust, vor Landschaftszerstörung, vor Infraschall – den man gar nicht spürt – (Widerspruch bei der AfD) und vor der angeblichen Willkür von Investoren. All das wird zu einem Bild zusammengerührt, in dem Windenergie zur Bedrohung erklärt wird. Wer so redet, bereitet den Boden dafür, dass jeder einzelne Mast und jedes einzelne Projekt zum Kulturkampf erklärt wird. Wir erleben doch schon heute, was das bedeutet. Bürgerinitiativen werden gegeneinander ausgespielt. Ländliche Räume werden als Kulisse für Angstkampagnen missbraucht. Jede Kommune, die ernsthaft auf Erneuerbare setzt, wird als Verräterin am beschaulichen Dorfleben angegriffen. Die AfD behauptet, sie stärke die kommunale Selbstverwaltung, doch in Wahrheit will sie Gemeinderäte auf Linie bringen, damit sie Nein sagen – Nein zu Wind, Nein zu Klimaschutz, Nein zu Investitionen vor Ort. Wir als Linke machen das nicht mit und sagen Nein zu Ihrem Gesetzentwurf. Wir verteidigen die Menschen im ländlichen Raum, aber nicht, indem wir ihnen das Märchen erzählen, man könne gleichzeitig günstigen und sicheren Strom, Klimaschutz und Energieunabhängigkeit haben, ohne Windräder, ohne Infrastruktur, ohne Veränderung. Ehrlichkeit heißt: Die Energiewende wird man sehen. Aber die entscheidende Frage ist, ob sie gerecht, planbar, solidarisch und sozial abgefedert gestaltet wird oder ob man sie mit solchen Anträgen abwürgt, bis wir irgendwann nur noch Zuschauer sind, wenn dann anderswo entschieden wird, wie teuer unser Strom ist und wie hart uns die Klimakrise trifft. Auch wir wollen klare und strenge Regeln für den Rückbau und den Naturschutz, aber als Rahmen für den Ausbau und nicht als Vorwand für die Verhinderung. Wir wollen echte Mitbestimmung der Kommunen inklusive der Möglichkeit zu sagen: Ja, wir wollen Windenergie, Ja, wir wollen Wertschöpfung und Einnahmen, Ja, wir wollen Teil der Lösung sein. Ihr Gesetz verhindert das und löst kein einziges Problem, sondern soll die Windenergie zum Problem erklären – mal wieder. Sachsen braucht aber Rückenwind für die Energiewende und nicht diesen letzten müden Gegenwind der AfD. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke und SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Hartmann von der Fraktion Die Linke. Nun hat der fraktionslose Abgeordnete, Herr Berger, die Möglichkeit zu sprechen, und er möchte sie nutzen. Bitte schön, Herr Kollege.

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Matthias Berger fraktionslos

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich jetzt doch entschieden, wenige Minuten meiner unwiederbringlichen Redezeit zu opfern, weil das Thema wichtig ist. Ich hätte mir gewünscht, dass es keine ideologische Debatte wird, denn im ländlichen Raum gibt es kaum ein Thema, das die Leute momentan direkter berührt als das Thema Windkraftanlagen. (Vereinzelt Beifall BSW) Insofern sollten wir das Thema wirklich ernst nehmen. Wissen Sie, was schade ist? Dass sich hier zwei Lager gebildet haben. Ich habe es gerade beim Vortrag von Herrn Hartmann wieder wahrgenommen, dass der AfD-Fraktion vorgeworfen wird, sie wolle das per se verhindern. (Beifall Ronny Kupke, BSW) Und Sie wollen um jeden Preis bauen, dabei ist die Welt eben nicht schwarz und weiß, sondern eher grau. Ich hatte an gleicher Stelle berichtet, dass in Naunhof eine große Veranstaltung mit circa 500 potenziellen Windkraftgegnern stattgefunden hat, die auf die Frage, wie sie zur Windkraft stehen, zu zwei Dritteln gesagt haben: eigentlich grundsätzlich positiv. – Das war das Problem. Die Leute fühlen sich nicht mitgenommen. Wir werden nachfolgend einen Antrag zum Thema Bürgerbeteiligung diskutieren. Es gibt momentan kein Thema im ländlichen Raum, bei dem sich die Leute weniger mitgenommen bzw. undemokratischer behandelt fühlen als bei diesem Thema. (Beifall BSW) Im Übrigen, meine Damen und Herren, weil das als selbstverständlich, als die Lösung aller Probleme in den Raum gestellt wird. Wir haben uns mit den Windkraftanlagen auf den Weg gemacht. Uns allen, behaupte ich einmal, ist es sicherlich kalt den Rücken heruntergelaufen, als Frau von der Leyen vor 14 Tagen ganz nebenbei gesagt hat, der Atomausstieg war ein strategischer Fehler. Das wird einfach so festgestellt. Dann haben wir offensichtlich alles falsch gemacht beim Atomausstieg. Jetzt steigen wir wieder ein. So ist es eben nicht. Dabei ist ein Fehler gemacht worden, und dazu muss man stehen. Die Wahrheit liegt auch bei diesem Thema in der Mitte. Noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen. Dieses instabile deutsche Netz ist mittlerweile zum Problem für die ganze Europäische Union geworden. Ich weiß nicht, wer das verfolgt. Sie werden mitbekommen haben, dass die Polen und die Schweden mittlerweile ihre Zugänge zum Netz gegen Deutschland abschotten, weil deren Stabilität von unserer Instabilität betroffen ist. Des Weiteren nenne ich die Aussage, dass Atommüll wegen Halbwertszeiten 70 Jahre gelagert werden muss. Wir haben die Diskussionen der letzten Wochen verfolgen können, dass mittlerweile Altbrennstäbe aufgearbeitet werden können. Auch das geht, wenn man will. Deswegen stelle ich den Wunsch in den Raum, dass wir es einmal schaffen, dieses parteipolitische Taktieren und die Ideologie beiseitezuräumen und heute die Diskussion als Anfang begreifen, um uns energiepolitisch auf einen neuen Weg zu machen, dem die breite Bevölkerung durchaus positiv entgegensieht. Aber wenn wir hier ein schlechtes Beispiel liefern mit Diskussionen, die nur von Dogmen beherrscht werden, ist das der völlig falsche Ansatz. Deshalb mein Wunsch nach einer ergebnisoffenen Diskussion. Vielleicht kann ich sogar einen Antrag stellen, um das Ganze noch einmal zu verweisen. Wir sollten noch einmal starten mit der Energiediskussion in Deutschland. Danke. (Beifall AfD und BSW – Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der fraktionslose Abgeordnete Herr Berger. Es gibt eine Kurzintervention von Kollegen Löser; bitte schön.

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Thomas Löser GRÜNE

Ich möchte aufklären: Es geht darum, dass Deutschland bis 2070 die Endlagersuche, Kollege Berger, geklärt haben will. Das ist genau das Problem, und das ist bis jetzt nicht geklärt. Herr Söder oder auch unser Ministerpräsident kommen dann um die Ecke und sagen: Kernkraft? Super! Die AfD will sie ja sowieso. In der Lausitz wollen Sie sie aber nicht. Sie wollen dort auch kein Endlager haben. Seien Sie mal so ehrlich; sagen Sie das dann bitte immer dazu! Auch der zweite Punkt stört mich ein bisschen, Herr Berger. Wir sind dafür, dass man das sachlich bespricht. Aber jede politische Auseinandersetzung als „ideologiegetrieben“ und „Lagerdenken“ zu bezeichnen, geht nicht. Am Ende sind es Strömungen, die sich herausbilden. So ist das in der politischen Debatte. Ich finde es wirklich ein bisschen anstrengend, wenn man immer sagt, das sei Ideologie. – Es sind am Ende Argumente, die man austauscht. Das ist Politik. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Berger, der darauf reagieren könnte. – Das möchte er nicht. Dann können wir eine zweite Rederunde eröffnen. Herr Thumm steht schon bereit. Bitte, Herr Kollege.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank. Herr Präsident! Herr Löser, ich möchte kurz auf das, was Sie gesagt haben, reagieren. Deutschland war das Land von Dichtern und Denkern, vor allem von Ingenieuren und Tüftlern. Wir waren einst führend in der Welt. Wir haben Produkte produziert. Wir haben einst Kernkraftwerke gebaut. Das ist alles durch die CDU maßgeblich gefährdet – durch den Ausstieg aus der Kernkraft – und durch die damalige Ampelregierung im Bund, an der die GRÜNEN beteiligt waren, noch einmal verstärkt worden. Sie waren diejenigen, die die Kernkraftwerke abgerissen haben, Sie waren diejenigen, die die Kühltürme gesprengt und diese Technologie, die wir jetzt so dringend bräuchten, in Deutschland unbrauchbar gemacht haben. Es würde zumindest Jahre dauern, um die Kernkraftwerke wieder in Betrieb zu nehmen. Damit haben Sie, die GRÜNEN, Ihre Macht demonstriert, nach nicht einmal vier Jahren Regierungsverantwortung. Es zeigt, wozu die GRÜNEN fähig sind: totalitär in ein funktionierendes Stromnetz einzugreifen, um die Energieversorgung zu zerstören, Herr Löser. (Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Ich möchte Ihnen noch etwas sagen; Herr Berger hat es angesprochen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Löser, Herr Kollege?

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Thomas Thumm AfD

Auch das. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Löser, bitte.

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Thomas Löser GRÜNE

Sehr freundlich. – Ich möchte nur anknüpfen an diese durchaus richtige Bemerkung. Deutschland ist ein Land, das ganz viele Technologien hervorgebracht hat; unter anderem war Deutschland führend bei der Industrialisierung. Natürlich hat man Atomkraft gebaut. Man hat Braunkohle, und zwar auf einem sehr guten Standard, entwickelt, wenn man es nach dem heutigen Maßstab beurteilt. Aber geben Sie mir denn auch recht, dass auch die Solar- und die Windtechnologie, die zum Beispiel in China momentan für exponentielle Ausbauzahlen sorgen, aus Deutschland kommen? Das ist auch eine deutsche technologische Entwicklung. Ich sage es noch mal: Das waren Leute, die technologieoffen geschaut haben, was man gegen die Klimakrise machen kann. Wir machen das hier nicht aus Spaß, sondern weil es dafür von der Wissenschaft anerkannte Gründe gibt, und zwar der Anstieg von CO .

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Thomas Thumm AfD

Herr Löser, ich antworte Ihnen direkt und ganz einfach. Es ist so, dass unser Netz die hochvolatilen Stromemittenten Solar und Wind nicht mehr aufnehmen kann. Das zeigen die zahlreichen Netzabschaltungen: 17 000, 2,4 Milliarden Euro Kosten – und Billionen Kosten in der Zukunft, um die Netze für diese Energieformen zu ertüchtigen. Am Ende können wir uns das in der wirtschaftlichen Situation, in der wir uns momentan befinden, in der die Unternehmen – auch durch die grüne Politik der Ampelregierung – massiv an Wettbewerbsfähigkeit verloren haben, gar nicht leisten. Wir finanzieren unsere Infrastruktur durch Schulden, was wir „Sondervermögen“ nennen. Ich sage Ihnen jetzt noch mal eines – Herr Löser, ich versuche Ihnen das seit fünf, sechs Jahren hier begreiflich zu machen – – (Zuruf Sören Voigt, CDU) – Nein, ich will Ihnen das jetzt mal erklären, weil ich gerade diese Formel der Leistung von Windkraftanlagen vor Augen habe. Das Problem bei der Windkraft ist, dass die Windgeschwindigkeit in der dritten Potenz eingeht und sich damit in der dritten Potenz die Windenergieleistung erhöht. Das bedeutet wiederum: Bei einer Verdoppelung der Windgeschwindigkeit erhöht sich die Leistung um den Faktor 8. Und das verhält sich umgekehrt genauso. Wenn Sie die Windgeschwindigkeit halbieren, sinkt die Leistung um das Achtfache. Sie sehen, dass diese Stromemittenten hochvolatil sind und deshalb diese mehr als 17 000 Netzeingriffe im Jahr 2024 nötig geworden sind. Als der Windkraftausbau im Jahr 2000 nahezu bei null war, gab es weniger als zehn Netzeingriffe pro Jahr. Durch den Ausbau Ihrer Energien – dieser sogenannten erneuerbaren Energien – muss in die Netze massiv eingegriffen werden, um deren Stabilität zu gewährleisten, zu Milliardenkosten für Bürger und Unternehmen. Und damit muss jetzt Schluss sein. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege, Sie müssen jetzt mit Ihrer Antwort zum Schluss kommen und mit der Rede fortfahren. (Beifall AfD – Mike Moncsek, AfD: Er hat es jetzt verstanden!)

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Thomas Thumm AfD

Herr Kollege Flemming, ich hatte Ihnen eine Frage gestellt. Sie haben in Ihrer Rede geäußert, dass Sie einen maßvollen Umgang mit Windenergieanlagen wollen. Aber weder die sächsische CDU im Sächsischen Landtag ergreift eine Initiative, noch geschieht das in Richtung Bund bzw. Bundes-CDU, um dieses EEG II abzuschaffen; denn es ist ja ursächlich, dass die Windkraftenergie ausgebaut wird, weil sie eigentlich über allem steht. Der Netzausbau dient der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. So wird das begründet. Jetzt frage ich Sie: Was meinen Sie damit, wenn Sie von „maßvollem Ausbau“ reden? Sie haben mit der Landesgesetzgebung dem Windkraftausbau außerhalb der Landesplanung im Freistaat Sachsen Tür und Tor geöffnet. Heute Nachmittag trifft sich der Regionale Planungsverband in Chemnitz. Das ist die Region Mittelsachsen, Chemnitz, Erzgebirge, Zwickau, bis ins Vogtland hinein. (Thomas Thumm, AfD, hält Unterlagen hoch.) Das sind die Pläne, die dort ausgelegt werden. Hier sind es knapp 130 Standorte. Wir reden von 500 Hektar, von 390 Hektar pro Windvorranggebiet in den Regionen. Es gibt auch welche mit 10 Hektar, 29 Hektar, 233 Hektar, 241 Hektar. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Aber wissen Sie, was hierin verankert ist? (Thomas Thumm, AfD, hält erneut die Unterlagen hoch. –

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Daniela Kuge CDU

Wir sehen es! – Weitere Zurufe) Der Windkraftausbau in sächsischen Wäldern. Und von der Linken, lieber Herr Kollege Hartmann – er ist nicht da, aber ich sage es jetzt trotzdem –: (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Dieser Windkraftausbau geht zulasten der Landbevölkerung, zulasten der ländlichen Räume. (Beifall AfD) Dort wohnen mehr als 60 % der Menschen, und auch die haben ein Recht auf ihre Heimat. (Mike Moncsek, AfD: So ist es! – Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke – Zurufe AfD) Auch die haben ein Recht auf ihre Heimat, ihre Gesundheit (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke – Starke Unruhe) und auch das Recht, zum Beispiel – – (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke –

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Gegenruf André Barth AfD

Da waren wir noch gar nicht da! –

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Gegenruf Rico Gebhardt Die Linke

Quatsch, da wart ihr da!) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Ich bitte darum, sich hier nicht anzuschreien. Herr Kollege Gebhardt, Sie können eine Frage stellen. Kommen Sie ans Mikrofon.

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Thomas Thumm AfD

Dann stellen Sie sich doch ans Mikrofon, Herr Gebhardt! (Anhaltende Unruhe) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Ansonsten führen Sie bitte Ihre Rede fort, Herr Kollege Thumm. Und ich bitte darum, keine Gegenstände hochzuhalten. Das ist nicht Teil unserer Debatte. Unterlassen Sie das bitte. – Danke.

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Thomas Thumm AfD

Herr Gebhardt, mit dem Ausbau der Windenergie – vornehmlich in den ländlichen Räumen, in sächsischen Wäldern – zerstören Sie komplett die dortigen Tourismusgebiete. Wenn Sie 300 Meter hohe Windkraftanlagen auf Berghängen installieren, dann kann man vom Völkerschlachtdenkmal in Leipzig aus beobachten, wie sich die Windmühlen im Erzgebirge, im Vogtland drehen. Das muss verhindert werden. Wir, die AfD, wollen die Bürger in Sachsen schützen. Der Windkraftausbau im Freistaat Sachsen muss gestoppt und auf ein verträgliches Maß zurückgeführt werden. Vielen Dank. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Herrn Thumm von der AfD-Fraktion in der zweiten Rederunde und könnten diese nun fortsetzen. Ich sehe, dass Herr Kollege Flemming von der CDU-Fraktion nun das Wort ergreift. Bitte, Herr Kollege.

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Ingo Flemming CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Thumm, weil Sie gefragt haben: Wenn wir als CDU von einem maßvollen Ausbau der Windenergie sprechen, dann meinen wir genau das, was die Regionalen Planungsverbände – mit deren Ergebnissen Sie hier gerade herumgefuchtelt haben – tun, und zwar die Mindestanforderungen der Bundesgesetzgebung zu erfüllen. Es geht um die 1,3-%-Ausweisung als Flächenziel, die bis zum 31.12.2027 gefordert ist, weil ansonsten der tatsächlich ungezügelte Ausbau der Windenergie droht. (Sebastian Wippel, AfD: Aber nicht dort, wo der Ministerpräsident seinen Wohnsitz hat! – Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Deshalb halte ich das für einen maßvollen Umgang. – Nein, ich lasse jetzt keine Zwischenfrage zu. Ich will noch mal auf zwei, drei Punkte eingehen, die Sie in Ihrem Entschließungsantrag, den Sie bereits eingebracht haben, vorschlagen. Dieser Entschließungsantrag wird eventuell nicht zum Zuge kommen; das hängt vom Abstimmungsergebnis zum vorliegenden Gesetzentwurf ab. Aber weil Sie ihn schon eingebracht haben, will ich noch auf zwei Dinge hinweisen: Dieser Entschließungsantrag wäre nicht zustimmungsfähig, weil er im ersten Punkt feststellen soll, dass man Windenergieanlagen auch verhindern kann. Ich denke, das ist eine Wahrheit, die man nicht durch den Landtag feststellen lassen muss. Dann fordern Sie den Landtag auf, die Staatsregierung zu beauftragen, einer Bundesratsinitiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf die Untersagung von Genehmigungen für Windenergieanlagen beizutreten. Nach meiner Kenntnis ist diese Initiative im Bundesrat von der Tagesordnung genommen worden, weil es rechtliche Fragestellungen dazu gab, da etliche Dinge nicht geklärt sind. Allein das würde reichen, um dort – zumindest jetzt – gar nicht beizutreten. Als Nächstes ist es so: Es läuft auf eine Initiative hinaus, das Baugesetzbuch zu ändern. Auch das hat etwas mit diesem Von-der-Tagesordnung-Nehmen zu tun, da das Baugesetzbuch und das Raumordnungsgesetz momentan sowieso geändert werden. Das sind aus meiner Sicht also nur Feigenblätter. Wenn Sie dann in dem einen Punkt Ihres Entschließungsantrags die Staatsregierung auffordern, den unteren Bauaufsichtsbehörden anzuordnen, keine Windenergiegenehmigungen mehr zu erteilen, dann ist das eine Aufforderung zum glatten Rechtsbruch. Zum glatten Rechtsbruch! (Thomas Thumm, AfD: Brandenburg macht‘s!) Jetzt kommen Sie mit dem Argument – das haben Sie gerade schon gebracht –: Brandenburg hat es Ende Januar beschlossen und in Kraft getreten ist es im Februar. Dazu sage ich Ihnen: Nordrhein-Westfalen hat das schon zweimal probiert und ist beim eigenen Oberverwaltungsgericht in Münster zweimal vor die Wand gelaufen. Ich prognostiziere: Das wird in Brandenburg ganz genauso passieren. Deshalb macht es für Sachsen keinen Sinn, jetzt auch vor die Wand zu laufen. Deshalb ist auch dieser Entschließungsantrag, wenn er denn überhaupt hier zur Thematik werden würde, wieder nur der blanke Populismus. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU – Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Flemming von der CDU-Fraktion in dieser zweiten Rederunde. Herr Kollege Thumm, wenn es Ihr Begehr nach einer Kurzintervention ist: Pro Tagesordnungspunkt gibt es zwei und die haben Sie aufgebraucht. Wir setzen jetzt bei Bedarf mit der zweiten Rederunde fort. Als Nächstes hätte das BSW noch einmal die Möglichkeit. – Herr Böhme ergreift diese und schreitet zum Mikrofon. Bitte, Herr Kollege.

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Ralf Böhme BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weil wir über die Sächsische Bauordnung hinaus beim Thema Windkraft überraschenderweise wieder ins Grundsätzliche gekommen sind, noch einmal die Replik auf Herrn Hartmann – der mittlerweile wieder anwesend ist – wegen der sehr schönen Formulierung, dass AfD und BSW im Gleichschritt marschieren würden. Es ist eigentlich schade; denn jede weitere Fraktion wäre ja eingeladen, sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen sowie der Unternehmen, die unter anderem genau wegen dieser Stromkosten das Land verlassen, für eine Senkung der Stromkosten einzusetzen. Das wäre eigentlich die Front, die ich hier erwartet hätte. Das ist leider nicht so, und das ist für unsere wirtschaftliche Zukunft in jeder Hinsicht schädlich. (Beifall Ronny Kupke, BSW – Vereinzelt Beifall AfD) Nun komme ich auf das Argument von Kollegen Löser – war es Herr Kollege Löser? – zu sprechen, es wurde heute zumindest genannt: Die Erzeugung von Strom durch Windenergieanlagen sei die günstigste Form von Energieerzeugung. Das stimmt möglicherweise bei einer theoretischen Betrachtung der reinen Anlagen. Aber was Bürgerinnen und Bürger in Sachsen sowie Unternehmen hier interessiert, ist die Summe auf der Stromrechnung – und die ist zu hoch. Das müssen wir korrigieren. (Vereinzelt Beifall BSW) Ich möchte eine zweite Bemerkung zu einem anderen Sachverhalt machen, da das Thema heute sehr oft angeschnitten wurde: die Entsorgung. Natürlich ist es so, dass ein Rotorblatt meinetwegen nur 10 % oder noch weniger des Gesamtvolumens der zu entsorgenden Stoffe einer Windenergieanlage ausmacht. Aber es sind eben – und ich verwende jetzt Zahlen des Bundesumweltamtes – 400 000 Tonnen Sondermüll in den nächsten 20 Jahren zu erwarten. Das heißt, das sind jedes Jahr 20 000 Tonnen Sondermüll, die irgendwo entsorgt werden müssen. Das illustriert ganz klar das Problem, das wir mit dem Recycling von Windenergieanlagen haben. Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion den Abg. Böhme. Besteht weiterer Redebedarf in dieser zweiten Runde von den anderen Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Wir kommen zu einer dritten Runde. Herr Thumm von der AfD-Fraktion, bitte.

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Thomas Thumm AfD

Herr Kollege Flemming, ich möchte auch noch mal kurz etwas richtigstellen: Die Karte habe ich ja nicht gezeigt, die war zusammengeklappt. Das möchte ich kurz klarstellen. Der nächste Punkt ist folgender: Es sind die landesgesetzlichen Regelungen entsprechend des Landesplanungsgesetzes, dass die regionalen Planungsverbände diese 1,3 % Fläche pro Region auszuweisen haben. Herr Flemming, ist Ihnen entgangen, dass Sie, die CDU-Fraktion, in der letzten Legislatur über die Forderungen des Bundesgesetzgebers hinausgegangen sind und 2 % der Landesfläche (Zuruf Sören Voigt, CDU) gefordert und das gesetzlich festgelegt haben? Die AfDFraktion hat erst im September, wenn ich mich recht erinnere, des vergangenen Jahres mit einem eigenen Antrag dafür gesorgt, (Sören Voigt, CDU: Ach! Ach!) dass eine Rückführung von den 2 % der zu bereitstellenden Fläche für Windenergieanlagen stattzufinden hat, und zwar zurück auf die bundesgesetzlichen Vorgaben in Höhe von 1,3 %. Dann sind Sie alle wieder aufgewacht und haben einen ähnlichen Gesetzentwurf formuliert. (Sören Voigt, CDU: Haben Sie unserem Antrag zugestimmt, Herr Thumm? Haben Sie unserem Antrag zugestimmt? Aber die AfD-Fraktion war es, die zuerst diesen Gesetzentwurf eingebracht hat. (Zuruf Sören Voigt, CDU) – Nein, den haben Sie abgelehnt. Unseren haben Sie abgelehnt und Ihrem haben Sie zugestimmt. (Sören Voigt, CDU: So sieht’s aus!) – Ja, das ist die Wahrheit, Herr Voigt. (Sören Voigt, CDU: Sie haben dagegen gestimmt!) Aber das zeigt doch, das zeigt doch – – (Zuruf Sören Voigt, CDU) – Ja, Herr Voigt, Sie sprechen mit gespaltener Zunge, das haben die Leute da draußen längst verstanden, auch (Starker Beifall AfD – Jawoll-Rufe AfD) Ihr Schauspiel, das Sie hier veranstalten. Der CDU glaubt im ländlichen Raum nahezu kein Mensch mehr. Das will ich Ihnen mal an der Stelle sagen. Noch ganz kurz zu dem, was mich ein wenig ärgert, Herr Flemming. Wissen Sie, wenn das Land Brandenburg so etwas nach Raumordnungsgesetz § 12 Abs. 2 macht – also eine Untersagung durch die Landesdirektion bzw. die obere Raumordnungsbehörde, was am Ende ja das Ministerium ist, an die unteren Immissionsschutzbehörden –, dann kann das auch das Land Sachsen machen. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Man muss es dann vielleicht auch mal aushalten und ein Klageverfahren im Land überstehen. Das ist das Erste. (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) Das Zweite: Wenn wir alle mit der Bundesgesetzgebung bezogen auf den Ausbau der erneuerbaren Energien unzufrieden sind, was wollen wir denn sonst machen, als uns einer Bundesratsinitiative anzuschließen, mit dem Ziel, die bestehenden Bundesgesetze zu ändern, um den Windkraftausbau im Freistaat Sachsen endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen? Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Thumm von der AfD-Fraktion. Gibt es in dieser Runde weiteren Bedarf? – Herr Flemming von der CDUFraktion, Sie wollen eine Bemerkung machen? – Bitte schön.

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Ingo Flemming CDU

Eine Kurzintervention. Danke, Herr Präsident. – Nein, also wir mussten durchaus nicht von der AfD auf die Idee mit den 2 % gebracht werden. (Gelächter AfD) Herr Thumm, das 2-% -Flächenziel ist nicht vom Tisch, es ist überhaupt nicht vom Tisch, sondern es besteht bundesgesetzgeberisch immer noch – nach wie vor. (Thomas Thumm, AfD: Ich weiß!) Es soll evaluiert werden, ob es in 2028/2029 weiterhin gültig bleibt. Also: Dieses Ziel ist nicht weg. Deshalb war das für uns die Gelegenheit, zu sagen: Okay, dann reduzieren wir das auf die 1,3 %, die das Mindestmaß darstellen. Dazu mussten wir nicht von Ihnen bewegt werden. Wir waren halt nur ein kleines Stückchen schneller als Sie. Das könnten Sie doch vielleicht mal zugeben. (Beifall CDU – Gelächter AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Flemming mit einer Kurzintervention. Möchten Sie darauf reagieren, Herr Thumm? (Thomas Thumm, AfD: Ich kann ja reagieren! –

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Thomas Thumm AfD

– Mit der Wahrheit. Die Wahrheit ist, dass in der 7. Legislaturperiode bereits das Erfordernis bestand, bis 31.12. Windenergiegebiete im Freistaat Sachsen auszuweisen – nach den Bundesgesetzen. Die Forderung lautete damals 1,3 %, und 2 % bis zum Jahr 2032. Die CDU – tollkühn wie sie ist – hat in der letzten Legislatur für 2027 die 2 % gesetzlich festgelegt, eingefordert. Nachdem die AfD-Fraktion im September des letzten Jahres einen Antrag eingebracht hat, das auf die bundesgesetzliche Vorgabe von 1,3 % bis 2027 zu reduzieren, hat die CDU das in einem eigenen Gesetzentwurf übernommen. Das ist die Wahrheit. (Peter Wilhelm Patt, CDU: Das ist falsch! – Zuruf Staatsminister Dirk Panter) – Gut, wir können ja in den Plenarprotokollen nachlesen. (Vereinzelt Beifall AfD – Zurufe) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten die Antwort von Herrn Thumm von der AfD-Fraktion. Besteht weiterer Aussprachebedarf von den einzelnen Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hätte nun die Staatsregierung die Möglichkeit. – Herr Staatsminister Panter, bitte. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Hier steht jetzt nicht Regina Kraushaar, die normalerweise zu diesem Thema sprechen würde. Vorhin bei der Debatte wurde es schon einmal angemahnt: Regina Kraushaar befindet sich bei der Verkehrsministerkonferenz und versucht dort, für wichtige Anliegen, für Sachsen zu streiten. Deshalb darf ich heute diese Rede für sie übernehmen und verlesen. Ich möchte damit jetzt gerne beginnen. Ich darf aber noch vorausschicken, dass wir uns als Staatsregierung hierin völlig einig sind. Deshalb könnte das, was ich hier sage, genauso gut von mir stammen. Nun zur Sache. Wer in einer sächsischen Gemeinde lebt, in der gerade ein Windpark geplant wird, der weiß, dass es viele Fragen gibt. Es sind ganz konkrete Fragen. Sie lauten: Wie nah kommt das ans Haus? Was passiert in 20 Jahren, wenn die Anlage stillsteht und der Betreiber längst nicht mehr existiert? Diese Fragen sind nicht hysterisch. Das sind vernünftige Fragen und sie verdienen vernünftige Antworten. Wir als Staatsregierung nehmen diese Sorgen sehr ernst; das sage ich nicht als Floskel. Meine Ministerkolleginnen und -kollegen kennen sie aus Bürgerversammlungen, aus Gesprächen, aus den Briefen, die uns erreichen. In der Tat war ich selbst auf dem Podium bei der Veranstaltung, die Herr Berger angesprochen hat, und zwar als Wirtschaftsund Energieminister. Dort in Naunhof konnte ich diese Anliegen mit gut 500 Menschen diskutieren. Wer diese Sorgen wirklich ernst nimmt, darf den Menschen aber keine Antworten versprechen, die beim näheren Hinsehen keine sind. Und genau das tut dieser Entwurf: Er tut so, als ob. Beginnen wir einmal mit dem Abstand. In dieser Debatte wird gerne so getan, als gäbe es in Sachsen gar nichts. Dabei haben wir bereits einen 1 000-Meter-Mindestabstand in unserer Bauordnung verankert. Was die AfD nun fordert, klingt ähnlich, ist es aber nicht. Unser Abstand gilt für Siedlungen ab fünf Wohngebäuden – das haben wir vorhin schon gehört – mit zusammenhängender Struktur. Der Entwurf will ihn auf jedes einzelne Gebäude ausdehnen, auch auf das Einzelgehöft mitten in der Feldmark oder auf illegal errichtete Gebäude im Außenbereich. Das ist keine Stärkung des Bürgerrechts, sondern es ist rechtlich nicht zulässig. Der Bund erlaubt solche Abstandsregeln nur für legal genutzte Gebäude; das haben Sachkundige in der Anhörung ganz klar festgestellt. Dazu kommt eine Konsequenz, die ich nicht verschweigen möchte: Sachsen muss nach aktueller Rechtslage 2 % seiner Fläche bis zum Jahr 2032 für Windenergieanlagen ausweisen. Das ist verbindlich und nötig. Wir haben das im letzten Jahr geändert, und zwar mit dem Ziel, das bis zum Jahr 2027 zu erreichen. Auch wenn das sehr schade für die vermeintliche Selbstwirksamkeit der AfD ist, haben wir das schon in den Koalitionsverhandlungen diskutiert. Damit war die AfD also noch gar nicht hausieren. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Wir haben das Mitte letzten Jahres auch umgesetzt. Nur wenn wir es schaffen, die Ziele des Bundes zu erreichen, die momentan gültiges Recht sind – Evaluation ja, aber sie sind gültiges Recht –, können wir als Freistaat steuern, wo Windräder entstehen dürfen und wo nicht. Verfehlen wir dieses Ziel, entfällt diese Steuerungswirkung. Das ist eine Realität, auch wenn hier von der AfD andauernd etwas anderes behauptet wird. Windkraftanlagen wären dann im gesamten sächsischen Außenbereich grundsätzlich zulässig, und zwar überall und unkontrolliert. Das 2-%-Ziel ist aber für uns auch heute schon eine Herausforderung. Die 1,3 % bis zum Jahr 2027 – da bin ich zuversichtlich – werden wir schaffen. Wer also glaubt, mit diesem Gesetzentwurf Windkraftanlagen zu verhindern, erreicht damit genau das Gegenteil; denn es werden nicht weniger Windkraftanlagen entstehen, sondern es werden unkontrolliert Windkraftanlagen überall dort entstehen, wo dem kein konkretes Hindernis entgegensteht. Statt geordneter Planung mit Mitsprache der Gemeinden gibt es Wildwuchs. (André Barth, AfD: Wo sprechen denn die Gemeinden mit, Herr Minister?) Das kann nicht im Sinne der Menschen sein, die sich Mitsprache wünschen. Das wäre ihr größter Verlust. Nun zum Rückbau. Ich weiß nicht, wo Kollege Moncsek gehört hat, dass es mit dem Rückbau nicht funktioniert. Wir waren auf der gleichen Reise. Ich habe es nicht gehört. Ich verstehe aber, warum das Thema die Menschen beschäftigt. In der Anhörung hat Herr Dr. Kortmann von der TU Dresden dargelegt, dass 90 bis 98 % – – (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Staatsminister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Ich werde versuchen, die Frage zu beantworten, wenn ich es kann. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Dann bitte an Mikrofon 7.

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André Barth AfD

Danke, Herr Staatsminister. Sie haben gerade gesagt, dass die Kommunen in das Verfahren einbezogen sind und mitreden können, und wenn es ein ungeregelter Ausbau wäre, die Kommunen nicht mitreden könnten. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Ja.

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André Barth AfD

Ich frage Sie: Wie kann eine Kommune konkret in diesem Verfahren mitwirken? Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Zum einen sind die Planungsverbände dabei, das 1,3-%-Ziel zu erreichen. Zum anderen haben wir im letzten Jahr ein Beteiligungsgesetz – die genaue Gesetzesbegrifflichkeit kann ich gerade nicht referieren – nachgeschärft. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ertragsbeteiligung!) – Entschuldigung, noch einmal! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ertragsbeteiligungsgesetz!) – Richtig, Ertragsbeteiligungsgesetz. – Das haben wir auf den Weg gebracht, um sicherzustellen, dass es eine Beteiligung der Gemeinden und der unmittelbar betroffenen Menschen gibt. Wir haben das deutlich nachgeschärft. (Jörg Urban, AfD: Nur am Ertrag! – Zuruf André Barth, AfD) – Ja, am Ertrag, genau. (André Barth, AfD: Aber es geht um die Beteiligung am Verfahren, Herr Minister!) – Die Beteiligung am Verfahren in einer parlamentarischen Demokratie ist ganz klar geregelt. (Zuruf AfD: Wie?) Deshalb haben wir die Regionalen Planungsverbände. Der Planungsverband Westsachsen wird beispielsweise von einem Landrat geführt. Das ist ein kommunal gewählter Würdenträger, der genau das macht: die Interessen zu verfolgen. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Lassen Sie, Herr Staatsminister, eine weitere Zwischenfrage zu? Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Ich weiß nicht, ob es wirklich ertragreich ist, dieses Frage-Antwort-Spiel im Bilateralen fortzusetzen. Aber bitte, wenn er noch einmal will, dann noch ein Mal. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Dann bitte an Mikrofon 7.

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André Barth AfD

Es ist keine Zwischenfrage, sondern eine Zwischenbemerkung. Ist Ihnen bekannt, dass in unserem Planungsverband – – Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Das ist doch eine Frage.

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André Barth AfD

Dann setze ich Sie davon in Kenntnis, Herr Staatsminister, dass sich gestern in unserem Planungsverband ein Landrat negativ geäußert hat, sich die Oberbürgermeisterin von Dipoldeswalde negativ geäußert hat und sich auch unser Kreistags-Fraktionsvorsitzender negativ geäußert hat. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Zu was?

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André Barth AfD

Sie haben gesagt: Wir stimmen diesem Planungsentwurf nur zu, weil wir ansonsten Wildwuchs befürchten. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Aber tatsächlich stehen viele Mitglieder in unserem Planungsverband – es sind bis zu acht Unterzeichner, wie ich gehört habe – überhaupt nicht zu den Planungen, die uns jetzt vorgelegt worden sind. (Beifall AfD) Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Herr Barth, was wir nicht tun können, ist, einfach nichts zu tun. Wir müssen den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Wir haben das auf diese 1,3 % angepasst, unter anderem wegen des Planungsverbandes Oberes Elbtal-Osterzgebirge – so heißt er, glaube ich. Wir haben es angepasst, weil es eine Klage gab und drohte, dass uns die Zeit davonläuft. Deshalb haben wir gesagt, dass wir auf 1,3 % gehen. Was wir nicht tun können, ist, 0 % zu machen. Dass wir am Ende auf jeden Fall Gebiete ausweisen müssen, ist völlig klar und völlig sachgerecht. (André Barth, AfD: Ihre Partei kann aber im Bund das Bundesgesetz ändern!) Außerdem gibt es, nachdem die Pläne vorliegen, eine öffentliche Auslage, bei der man sich beteiligen und Einwände vorbringen kann. Es gibt geregelte Verfahren in dieser Demokratie. Diese kann man ganz normal nutzen, um zu schauen, ob es eine sachgerechte Planung vor Ort gibt. Jetzt würde ich aber ganz gern fortfahren, weil das, was hier gemacht wird – dazu komme ich am Ende noch einmal –, schlicht und ergreifend der Versuch einer völligen Verhinderung ist, und das funktioniert nicht. Das Ganze sachgerecht anzugehen, ist das eine – eine völlige Verhinderung das andere. Ich finde nur, man muss dann auch ehrlich und klar sein. Aber wie gesagt, dazu komme ich noch. Ich war beim Rückbau. Der Sachkundige Herr Dr. Kortmann von der TU Dresden hat dargelegt, dass 90 bis 98 % einer Windenergieanlage vollständig recycelt werden können: Beton, Stahl, Kupfer. Der Rückbau ist technisch gesehen die Umkehrung des Aufbaus, also kein Hexenwerk. Wir reden immer über die deutsche Ingenieurskunst; dann werden wir das wohl auch in Zukunft hinbekommen. Es ist auf jeden Fall einfacher, als die Braunkohlefolgelandschaften zu renaturieren oder vielleicht noch 100 Jahre ein Endlager für Atomenergie zu suchen. (Zuruf André Barth, AfD) Bundesrechtlich ist das alles im Baugesetzbuch geregelt. Dort sind die Rückbaupflicht und die Sicherheitsleistung abschließend normiert. Ein sächsisches Landesgesetz, das Gleiches regeln will, ist nicht nur überflüssig, sondern auch verfassungsrechtlich unzulässig. Teile des vorliegenden Gesetzentwurfs verstoßen damit gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Das ist kein Formfehler am Rand, sondern ein Webfehler im Kern. Ein Gesetz, das verfassungswidrig ist, schützt niemanden. Es schafft Rechtsunsicherheit. Ich frage außerdem: Warum gelten für Windkraftanlagen strengere Auflagen als für einen Funkmast oder eine Tierhaltungsanlage im Außenbereich? Diese stehen dort genauso, sind genauso rückbaupflichtig. Einen sachlichen Grund für diese Ungleichbehandlung gibt es nicht. Es ist die Ablehnung einer Technologie in Paragrafen gegossen. Dann noch einmal zum Repowering. Der AfD-Gesetzentwurf will künftig eine Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat. Aha. Eine Zweidrittelmehrheit kennen wir im deutschen Recht als Instrument für wichtige Entscheidungen, zum Beispiel bei einer Verfassungsänderung. Dort sind die Hürden zu Recht hoch, weil es um Grundsatzentscheidungen für das Gemeinwesen geht. Aber einen Gemeinderatsbeschluss über einen Windkraftstandort mit denselben Anforderungen zu belegen, ist unverhältnismäßig. (Zurufe AfD: Nein!) Sie haben doch auch Juristen in der AfD. (Zurufe AfD) Seit Jahrzehnten reicht die einfache Mehrheit für Bebauungspläne, für Haushalte, für weitreichende Entscheidungen aller Art. Eine Zweidrittelmehrheit würde in der Praxis bedeuten: Ein Drittel der Gemeinderäte kann alles blockieren. Das ist doch Ihr Ziel. Das ist keine Stärkung der Demokratie, das ist ihre Lähmung. (Zuruf AfD) Es zeigt kein Vertrauen in unsere gewählten Gemeinderäte. Es zeigt Misstrauen in demokratisch legitimierte Gremien. (Jörg Urban, AfD: Das ist eine Scheindebatte!) Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Die Menschen, die sich Sorgen machen, haben mein vollstes Verständnis. Wer als Politiker diese Sorgen nicht ernst nimmt, hat seinen Job nicht verstanden. Ich denke, das haben wir hier vorn schon mehr als genug deutlich gemacht. Aber ernst genommen werden, heißt nicht, falsche Hoffnungen zu erwecken, sondern es heißt, ehrliche Antworten zu geben. Dieser Gesetzentwurf ist an entscheidenden Stellen rechtlich nicht haltbar. Er wurde in der Anhörung fachlich widerlegt. Er riskiert am Ende das genaue Gegenteil von dem, was er vorgibt zu wollen. Wenn hier Aussagen kommen, wie „vom Kopf auf die Füße stellen“ – das war der O-Ton – , dann wird vorgegeben, dass man sachgerecht und ergebnisoffen handeln möchte. In der Realität ist es eine absolut undifferenzierte, fundamentalistische Ablehnungshaltung. Es ist nichts anderes als das, denn das sind die Wirkungen. Deshalb sollte man sich Worte und Taten immer im Gleichklang anschauen. Wer die Sorgen der Menschen als Vehikel nutzt, ohne belastbare Lösungen zu liefern, der instrumentalisiert sie. Die Koalition hat sich auf einen anderen Weg begeben und vereinbart, auf dem Boden des Rechts und mit Augenmaß zu agieren. Wir arbeiten an Antworten, die halten. Wir ändern auch Beschlüsse, die wir einmal beschlossen haben, wenn wir sehen, dass Dinge nicht funktionieren – siehe zum Beispiel das 1,3-%-Ziel. Im Rahmen der geltenden Kompetenzordnung machen wir das aber mit rechtlicher Substanz und mit dem Ziel, dass Sachsen sowohl eine verlässliche Energieversorgung hat als auch dass Menschen in ihrer Wohnqualität angemessen geschützt werden. Das ist der Unterschied zwischen Schaufensterpolitik und einer Politik für die Menschen. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Panter. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Fünfte Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung, Drucksache 8/2828, Gesetzentwurf der – – Ja, bitte? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Es ist namentliche Abstimmung für die Schlussabstimmung aufgerufen!) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Danke. Ich beginne noch einmal: Aufgerufen ist das Fünfte Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung, Drucksache 8/2828, Gesetzentwurf der Fraktion AfD. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs gemeinsam ab: Überschrift, Artikel 1, Artikel 2. Wer diesen Teilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde den Teilen des Gesetzentwurfs nicht zugestimmt. Nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz für die dialogische (Sächsisches Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz Drucksache 8/2889, Gesetzentwurf der Drucksache 8/6424, für Soziales, Gesundheit und Vor der Einzelberatung erhält gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung auf Verlangen zunächst die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Abg. Pfau, das Wort, wenn sie es möchte. – Frau Pfau möchte nicht. Damit bekommen nun die Fraktionen das Wort für die allgemeine Aussprache. Reihenfolge in der ersten Runde: BÜNDNISGRÜNE, CDU, AfD, BSW, SPD, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte zunächst Frau Abg. Meier von der einbringenden Fraktion BÜNDNISGRÜNE ans Pult.

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Katja Meier GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter und abschließender Lesung über unseren Gesetzentwurf für ein Sächsisches Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz. Hierbei geht es im Kern um Bürgernähe. Es geht darum, politische Entscheidungen nachvollziehbarer zu machen. Es geht darum, Kommunen ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem Beteiligung nicht vom Zufall abhängt, nicht vom Mut einzelner Verwaltungen und auch nicht von juristischen Spezialkenntnissen; denn genau das ist doch die Realität. Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung auf Antrag der AfD-Fraktion statt. Sie hat namentliche Abstimmung beantragt. Zu dieser kommen wir nun, und ich bitte meinen Beisitzer Dr. Sven Eppinger, die Namen entsprechend zu verlesen; bitte schön.

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Dr. Sven Eppinger CDU

Wir beginnen mit dem Buchstaben B. (Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Damit ist dieser Gesetzentwurf mit 49 Jastimmen und 61 Neinstimmen abgelehnt. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs gilt der Entschließungsantrag der Fraktion AfD, Drucksache 8/6489, gemäß § 51 Abs. 3 Satz 4 der Geschäftsordnung als erledigt. Damit ist die zweite Beratung dieses Gesetzentwurfs abgeschlossen; Punkt 5 der Tagesordnung ist erledigt. Wir kommen nun zu des Entwurfs Beteiligung im Freistaat Sachsen – SächsÖBeG) Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt Alle reden über Beteiligung, aber wenn es konkret wird, wenn Verfahren geregelt, vereinfacht und rechtssicher gemacht werden sollen, dann kneifen leider CDU und SPD. Dabei erzählt gerade die Koalition sonst bei jeder passenden Gelegenheit, man müsse Verfahren vereinfachen, man müsse Kommunen entlasten, man müsse unbürokratischer werden. Genau das hätte unser Gesetzentwurf geleistet; denn er hätte eine klare gesetzliche Grundlage für dialogische Bürgerbeteiligung geschaffen, zum Beispiel Bürgerräte. Er hätte geregelt, wie Zufallsauswahl datenschutzkonform funktioniert. Er hätte Kommunen ein anwendbares Verfahren an die Hand gegeben, statt sie mit Satzungsbasteleien, Rechtsunsicherheit und Einzelfalllösungen alleinzulassen. Wer das ablehnt, erleichtert leider nichts. Wer das ablehnt, macht es für Kommunen gerade nicht einfacher, sondern schwerer. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Sehr verehrte Damen und Herren! Beteiligung ist nicht dasselbe wie eine Bürgermeistersprechstunde oder eine Veranstaltung, wie sie auch die Staatsregierung gern durchführt: eine Veranstaltung, bei der die Bürgerinnen und Bürger ihren Frust loswerden können, nach der am Ende alle erschöpft nach Hause gehen und ein paar Leute sich auf die Schulter klopfen und sagen: „Mensch, da haben wir heute ja wieder zugehört!“, das ist keine Beteiligung. Beteiligung ist mehr als Zuhören. Beteiligung heißt, Menschen in Verfahren einzubeziehen, in denen sie sich informieren können, Argumente abwägen, andere Perspektiven kennenlernen und erleben, dass ihre Stimme Teil eines echten politischen Prozesses ist. Beteiligung ist eine Selbstwirksamkeitserfahrung. Genau deshalb sind Bürgerräte sinnvoll, weil sie etwas leisten können, was wir im politischen Alltag oft zu wenig schaffen: Menschen zusammenbringen, die sich sonst nie begegnen würden – nicht nur die Lauten, nicht nur diejenigen, die sowieso gut organisiert sind, nicht nur die, die ohnehin an jeder Beteiligung teilnehmen, sondern auch diejenigen, die sonst eben nicht im Rathaus stehen, die keine Stellungnahmen schreiben und nicht jeden Abend in irgendeiner politischen Diskussionsrunde sitzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wir hier vorschlagen, das ist keine neue Erfindung, solche Verfahren gibt es längst. Auch in Sachsen gibt es damit gute Erfahrungen. Die Stiftung Frauenkirche Dresden hat mit dem Bürgerrat „Friedensstadt Dresden“ gezeigt, was solche Formate leisten können. Zufällig ausgewählte Dresdnerinnen und Dresdner haben dort Empfehlungen erarbeitet, die anschließend an Politik und Öffentlichkeit übergeben und im Stadtrat weiterberaten wurden. So sieht Beteiligung aus, die Wirkung entfaltet. Eine Erkenntnis stand bei allen Formaten, die bisher in Sachsen und darüber hinaus stattgefunden haben, am Ende immer: Gute Beteiligung braucht ein verlässliches Verfahren. Genau deshalb ist es doch so bemerkenswert, dass wir in Sachsen auf der einen Seite längst Strukturen aufgebaut haben, die Beteiligung unterstützen: Wir haben die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung, wir haben das Erfahrungsund Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung Sachsen. Die politische Einsicht ist bei den meisten also längst da. Trotzdem ziehen auf der anderen Seite, wenn es darum geht, einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen und Kommunen bei der Umsetzung zu begleiten, CDU und SPD die Handbremse. Das passt doch nicht zusammen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was wir Stadträten und Verwaltungen gerne ersparen wollten, sind Erfahrungen wie in Leipzig beim dortigen Bürgerrat. Weil sich die Kommune zunächst selbst eine Satzung erarbeiten musste, das Verfahren erst entwickelt werden musste, hat sich die Umsetzung zunächst verheddert. Genau deshalb legen wir diesen Gesetzentwurf vor: damit Kommunen nicht bei null anfangen müssen, damit sie nicht jedes Verfahren juristisch neu absichern müssen, damit Beteiligung nicht zur zusätzlichen Belastung wird, sondern handhabbar. Sehr verehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich vielleicht noch auf ein paar Einwände eingehen, die wir in der Anhörung und auch im Ausschuss gehört haben. Nicht nur dort, sondern auch sonst heißt es immer wieder: „Wir haben doch schon Parlamente, wozu brauchen wir denn noch einen Bürgerrat?“ Die Antwort ist ziemlich einfach: Bürgerräte ersetzen kein Parlament. Sie beschließen keine Gesetze, sie fassen keinen Haushalt, sie kontrollieren keine Regierung, sie sind kein Konkurrenzmodell zur repräsentativen Demokratie. Bürgerräte sind ein ergänzendes Instrument. Sie helfen dabei, gesellschaftliche Perspektiven sichtbar zu machen, bevor Entscheidungen fallen. Sie können Konflikte frühzeitig offenlegen. Sie können politische Entscheidungen nachvollziehbarer machen. Das hebelt parlamentarische Demokratie nicht aus, sondern unterstützt sie. Ein Parlament wird doch nicht schwächer, wenn es sich beraten lässt. Ein Parlament wird schwächer, wenn es so tut, als sei Beratung von außen eine Bedrohung. Sehr verehrte Damen und Herren! Auch die weiteren Einwände gegen unseren Gesetzentwurf haben mich, um ehrlich zu sein, nicht überzeugt. Gerade weil es um Melderegisterdaten geht, regeln wir den Umgang damit klar und eng: mit Zweckbindung, Löschungsfristen und Anonymisierung. Die Daten werden ausschließlich für das jeweilige Verfahren genutzt und anschließend gelöscht. Die Teilnahme am Bürgerrat ist selbstverständlich freiwillig. Das ist kein unkontrollierter Zugriff, sondern ein rechtssicher ausgestaltetes Verfahren. Keine Kommune – auch das noch einmal – wird durch ein solches Gesetz gezwungen, einen Bürgerrat einzurichten. Wir schaffen mit diesem Gesetz ein Angebot, kein Gebot. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was bleibt also von der Ablehnung dieses Gesetzentwurfs heute? Nicht die besseren Argumente, nicht die Unterstützung und Entlastung der Kommunen. Im Kern bleibt vor allem eines: der politische Wille, diese Form von Beteiligung nicht wirklich zu wollen. Ich habe den Eindruck, CDU und SPD loben Beteiligung gerne, solange sie folgenlos bleibt, schrecken aber zurück, sobald sie verbindlicher, strukturierter und wirksamer werden könnte. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist kurzsichtig; denn wer Beteiligung nur behauptet, aber nicht ermöglicht, der verspielt Vertrauen. Vertrauen entsteht dort, wo Menschen erleben, dass ihre Perspektiven ernst genommen werden und tatsächlich in politische Prozesse einfließen. Das sage übrigens nicht nur ich, das ist auch eine Empfehlung der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ um Thomas de Maizière, in der auch Steffen Mau mitgewirkt hat. Sie kommen zu dem klaren Schluss: Wo Vertrauen schwindet, braucht es mehr Beteiligung, auch durch Bürgerräte. Genau das würden wir mit unserem Gesetzentwurf stärken. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie entscheiden heute, dieses Werkzeug nicht einzuführen. Sie entscheiden sich dagegen, Kommunen zu entlasten. Sie entscheiden sich dagegen, Beteiligung strukturell zu stärken. Wir halten das für falsch; denn Beteiligung ist kein Risiko für die Demokratie. Beteiligung ist eine ihrer Voraussetzungen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Deshalb bleibt es dabei – auch wenn Sie diesen Gesetzentwurf heute ablehnen –: Der Bedarf schwindet nicht. Die Praxis, die Erfahrungen und auch die Erwartungen der Menschen sind vorhanden. Die Frage ist nur, ob die Politik darauf antwortet. Wir machen das, Sie nicht. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Rico Gebhardt, Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Meier. Als Nächster steht in der Rednerliste für die CDU-Fraktion Herr Abg. Unger; bitte.

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Tom Unger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten am 29.09.2025 eine umfassende Anhörung im Sozialausschuss zu diesem vorliegenden Gesetzentwurf. Die kommunalen Spitzenverbände, SSG und Landkreistag, haben diesen Gesetzentwurf in Gänze abgelehnt und negiert. Liebe Frau Meier, auch wir als CDU-Fraktion lehnen diesen Gesetzentwurf klar ab, aus ordnungspolitischer Sicht, aber auch aus kommunalpolitischer Sicht. Formate der Bürgerbeteiligung können bereits jetzt im Rahmen der geltenden Kommunalgesetze in der Sächsischen Gemeindeordnung oder in der Sächsischen Landkreisordnung auf kommunaler Ebene durchgeführt werden. Dies ist in der Vergangenheit schon passiert. Eine weitere neue gesetzliche Grundlage als Pflicht bedarf es unserer Ansicht nach nicht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wo ist denn die Pflicht, Herr Kollege Unger? – Zuruf Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Kollege Lippmann, hören Sie mir zu! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Mache ich doch!) – Dann seien Sie gespannt. Ich führe weiter aus. § 4 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung räumt bereits jetzt ein, dass Kommunen im Rahmen von Informationsund Beteiligungsrechten sogenannte Bürgerbeteiligungssatzungen erlassen können. Das ist eine Ermessensvorschrift. Von dieser Ermessensvorschrift, wie sie aktuell in der Sächsischen Gemeindeordnung statuiert ist, haben einige Kommunen bereits Gebrauch gemacht, aber eben als Kann-Vorschrift. Das, Frau Meier, was Sie gerade als Satzungsbasteleien adressiert haben, kann ich so nicht nachvollziehen. Der aktuelle gesetzliche Rahmen eröffnet bereits die Möglichkeit, solche Bürgerbeteiligungssatzungen aufs Gleis zu setzen. Auf Landesebene besteht weiterhin das Beteiligungsportal Sachsen. Das ist ein funktionierendes Medium, in dem bereits der Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung möglich ist. Die starke Fokussierung in Ihrem Gesetzentwurf auf Bürgerräte sehen wir kritisch. Sie ist einseitig. Es gibt – wie Sie eingeräumt haben – bereits viele entsprechende Beteiligungs- und Dialogformate. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es gibt demokratisch legitimierte Ortschaftsräte, Herr Lippmann, in der Sächsischen Gemeindeordnung, demokratisch gewählte Gemeinderäte, Stadträte, Kreistage. Aus Sicht der CDU-Fraktion bedarf es keiner neuen Nebenoder Schattenstrukturen von Bürgerräten. Aus unserer Sicht liegen aktuell ausreichend Beteiligungsformate vor, und zwar über die gewählten und legitimierten kommunalen Räte, über Beiräte, über sachkundige Bürger, aber auch das Instrument der Einwohnerversammlung, die Sie, Herr Lippmann, in der letzten Wahlperiode aufgewertet haben. Diese sind im sächsischen Kommunalrecht verankert. Die Anhörung hat die datenschutzrechtliche Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung offengelassen. Wenn das nach Prüfung möglich wäre, wäre dies ein Gegenstand, den man in der Sächsischen Gemeindeordnung oder im Sächsischen Meldegesetz verankern könnte. Das sind alles Gesetze, in die man das en passant einbauen könnte. Dazu braucht man kein neues umfassendes Gesetz. Ich möchte klar adressieren, dass die Möglichkeit der Datenerhebungsgrundlage für uns vielleicht ein gangbarer Weg gewesen wäre. Wir hatten die Möglichkeit eröffnet, das im Rahmen eines kommunalen Freiheitsgesetzes zusammen zu diskutieren – Ihre Fraktion war nicht bereit dazu –, weil wir dieses eindimensionierte neue Gesetz ablehnen. Aus Sicht meiner Fraktion genügt der Gesetzentwurf in vielen Teilen nicht dem Bestimmtheitsgebot. Ich möchte einige Beispiele dafür vortragen. § 1, Mittel der Bürgerräte: Hier ist nicht definiert, welche Befugnisse die Bürgerräte haben sollen. Im § 2 Abs. 2 Satz 1 ist adressiert, nach bestimmten Kriterien. Die Anzahl und Definition der Kriterien wurden offengelassen. Im § 2 Abs. 3 Satz 4 wird von zusätzlichen Daten gesprochen. Es ist nicht untersetzt, welche Form von Daten hierzu vorliegen. Hierbei sehe ich durchaus Mängel am Bestimmtheitsgebot. Ich sehe auch verfassungsrechtliche Bedenken, Herr Kollege Lippmann. Unseres Erachtens ist die Implementierung dieser Bürgerräte möglicherweise ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip nach § 20 Abs. 1 Grundgesetz. (Gelächter BÜNDNISGRÜNE) Auch Artikel 33 Sächsische Verfassung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ist möglicherweise gefährdet. Das aufsuchende Losverfahren, wie es Ihr Gesetzentwurf vorsieht, ist meines Erachtens möglicherweise ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Summa summarum: Ein singuläres neues Gesetz mit neuen Pflichten für die kommunale Ebene und der Schaffung von Bürgerräten lehnen wir ab, weil es bereits im Kanon des aktuellen Gemeindeverfassungsrechtes ausreichende Optionen gibt, die Bürgerbeteiligungen ermöglichen, und zwar über die gewählten kommunalen Räte und andere Beteiligungsverfahren. Wir werden deshalb Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Unger. Als Nächstes spricht Herr Lippmann an Mikrofon 4.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Kollege Unger. Das war ein großes Geschütz, das Sie am Ende aufgefahren haben, als Sie auch noch die Verfassungsmäßigkeit ins Feld führten. Erstens. Das ist kein grünes Ideologieprojekt; das hat Kollegin Meier schon ausgeführt. Einer der ersten Initiatoren eines Bürgerrates auf Bundesebene war übrigens der hochgeschätzte Bundestagspräsident a. D. Dr. Wolfgang Schäuble, ein bekanntermaßen versierter Jurist, dem Sie hier en passant Verfassungsbruch vorwerfen. Der hätte das aus Ihrer Sicht auch nicht gedurft. Ich bin gespannt, wo damals die Stimmen von Herrn Unger und anderen CDUlern gewesen sind, als der Bundestagspräsident Verfassungsbruch beging, indem er einen Bürgerrat einberief. Ich habe sie nicht gehört. Es scheint nun doch so zu sein, dass das irgendein vorgeschobenes Argument ist, weil Ihnen sonst nichts eingefallen ist. Zweitens. Ihr Vorwurf war, wir hätten es abgelehnt, das im kommunalen Freiheitsgesetz zu regeln. Wir wissen nicht, was in Ihrem kommunalen Freiheitsgesetz – das aus unserer Sicht eher ein kommunales Standardabbaugesetz und ein Bürgerbeteiligungsverhinderungsgesetz werden wird, wenn man dem, was von Lastern gefallen ist, glaubt – stehen soll und uns überzeugen soll, dass das der geeignete Ort ist, um am Ende für mehr Bürgerbeteiligung zu sorgen. Offensichtlich haben Sie das Gegenteil als Ziel. Drittens. Ihr Ausflug ins Melderecht sollte einer weiteren Überprüfung der Gesetzeslage standhalten. Das Sächsische Meldegesetz gibt es seit 2015 nicht mehr. Sie würden also an einem Gesetzentwurf herumoperieren wollen, der außer Kraft getreten ist, weil das Melderecht komplett – zumindest im Kerngesetz – zum Bund übergegangen ist. Vielleicht meinten Sie das Melderechtsausführungsgesetz. Das kann durchaus sein. Aber wenn Sie gerade anmahnen, wir sollen bitte bestimmter in den entsprechenden Regelungen sein, dann erwarte ich von Ihnen, Herr Kollege Unger, dass Sie ebenfalls bestimmt und klar sind in dem, was Sie von uns verlangen. Sie können von uns nicht verlangen, Dinge in einem Gesetz zu regeln, das schlicht außer Kraft getreten ist. Insgesamt hat mir Ihr Redebeitrag gezeigt, dass Ihnen eigentlich nichts einfällt. Es zwingt keiner irgendeine Kommune, obwohl Sie das eben wieder behauptet haben. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Lippmann, Ihre Redezeit.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Es geht damit keine Pflicht einher. Wir schaffen Rechtssicherheit für Kommunen. Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung. Wenn Sie das nicht wollen, dann sagen Sie das so klar. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten mit einer Kurzintervention Herrn Abg. Lippmann. Herr Unger, Sie möchten erwidern? – Bitte schön.

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Tom Unger CDU

Vielen Dank, Herr Präsident, dass ich auf diese Kurzintervention von Kollegen Lippmann reagieren kann. Auch wenn Sie Wolfgang Schäuble oder mir Verfassungsbruch in den Mund legen, habe ich das aber so dezidiert nicht gesagt. Ich habe lediglich gesagt, dass aus unserer Sicht möglicherweise verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, die ich im Sozialausschuss vorgetragen habe. Zum Bestimmtheitsgebot haben Sie hier nichts vorgetragen. Von daher glaube ich, dass es legitim ist, dass man darüber spricht, wenn man möglicherweise Bedenken hat. Diese Bedenken habe ich für meine Fraktion sehr klar artikuliert. Aus unserer Sicht – das haben Sie selbst eingeräumt – gibt es aktuell schon entsprechende Beteiligungsformate. Die Kommunen können schon jetzt entsprechende Beteiligungssatzungen erlassen, wovon einige auch Gebrauch gemacht haben (Zuruf Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) Deswegen sehen wir keine Notwendigkeit, neue Gesetze aufs Gleis zu setzen, die entsprechende Verpflichtungen vorsehen. Das habe ich mit meinem Redebeitrag zum Ausdruck gebracht. Wenn Sie uns jetzt noch weitere Dinge bezüglich des kommunalen Freiheitsgesetzes vorwerfen: Wir wären dazu bereit gewesen, das auszudiskutieren, die Hand war ausgestreckt. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sie wollten das jetzt zur Abstimmung bringen. Es wäre eine Möglichkeit gewesen, diese Datenerhebungsgrundlage darin mit zu verankern. Sie haben den Gesetzentwurf jetzt ins Plenum eingebracht, einer Abstimmung zugeführt. Dazu haben wir unterschiedliche Perspektiven. Ich akzeptiere die Auffassung der Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN, bitte aber auch darum, die Rechtsauffassung aus ordnungs- und kommunalpolitischer Sicht meiner Fraktion zu verstehen. Darüber hinaus handelt es sich in diesem Fall um eine politische Debatte und vielleicht werden wir uns mit dem Thema im Laufe der Legislatur noch an der einen oder anderen Stelle beschäftigen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU – Rico Gebhardt, Die Linke: Dann ist es nicht mehr verfassungswidrig? –

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Gegenruf Tom Unger CDU

Wir machen es verfassungsgemäß!) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten mit der Antwort Herrn Abg. Unger. Jetzt, bitte schön, für die AfD-Fraktion, Herr Abg. Bachmann.

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Peter Bachmann AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion setzt sich seit Jahren für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung ein. Das stand schon so in unserem ersten Grundsatzprogramm und ist bis heute ein wichtiges Anliegen. Ihr heutiger Antrag hat aber einen entscheidenden Nachteil, den der Sächsische Städte- und Gemeindetag in seiner Stellungnahme richtig beschrieben hat: Die Durchführung solcher von Ihnen geplanten Formate wäre nicht kostenneutral, weil die Verwaltung der Kommunen vor Ort einen erheblichen finanziellen Aufwand hätte, die Bürgerräte per Zufallsverfahren auszuwählen. Außerdem beschreiben Sie in § 2 Abs. 4, dass zufällig ausgewählte Bürgerräte, die sich nicht zurückmelden, aufgesucht und davon überzeugt werden sollen, doch mitzumachen. Dadurch entstehen wieder zusätzliche Kosten, weil das Mitarbeiter der Stadtverwaltungen machen müssten. Die Kommunen sind blank. In der Privatwirtschaft wären schon viele insolvent. Jetzt kommen Sie um die Ecke und wollen ihnen noch mehr Belastungen aufdrücken. Das geht einfach nicht. Kommunen organisieren bereits heute Bürgerbeteiligungsformate, wenn es zum Beispiel um Entscheidungen geht, die die Menschen vor Ort betreffen. Diese werden von den Bürgern auch angenommen. Die Räume sind meistens voll. Bürger, die sich aktiv in die Politik einbringen wollen, können jederzeit in eine Partei eintreten oder mit einer freien Liste zu Kommunalwahlen antreten. Aktuell haben die meisten Parteien eher Probleme, genug Kandidaten für dieses Ehrenamt zu finden. Ihr Antrag geht in die falsche Richtung, würde nur zusätzliche Kosten verursachen und hätte für die Kommunen vor Ort keinen Vorteil. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab, sind aber jederzeit dazu bereit, über andere Formen der Bürgerbeteiligung zu reden. Danke. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Bachmann. Als Nächster spricht für die BSW-Fraktion Herr Abg. Richter.

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Lutz Richter BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich die politische Stimmung im Land anschaut, dann ist eines offensichtlich. Das Vertrauen der Menschen in die Politik ist beschädigt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben das Gefühl, dass Entscheidungen nicht mehr mit ihnen, sondern über sie hinweg getroffen werden, dass ihre Sorgen zwar gehört werden, aber am Ende keine Rolle spielen. Genau vor diesem Hintergrund diskutieren wir heute über Bürgerbeteiligung. Das ist kein Nebenthema, es ist Kernthema unserer Demokratie. Denn eine Demokratie lebt nicht nur von Wahlen alle paar Jahre. Sie lebt davon, dass Menschen sich ernsthaft einbringen können und dass ihre Meinung Gewicht hat. Insofern sage ich ganz klar: Der Ansatz, Bürgerbeteiligung zu stärken, ist absolut richtig. Wir als BSW stehen dafür, dass die Menschen wieder stärker in politische Entscheidungen einbezogen werden. (Beifall BSW) Aber, meine Damen und Herren, entscheidend ist nicht das Schlagwort Beteiligung. Entscheidend ist, ob Beteiligung ernst gemeint oder nur ein Feigenblatt ist. Genau hier beginnt die eigentliche Debatte. Schauen wir uns den Gesetzentwurf an: Die BÜNDNISGRÜNEN sagen, wir brauchen mehr dialogische Beteiligung, wir brauchen mehr Bürgerräte, wir brauchen neue Formate. Das klingt erst einmal gut. Aber wenn man genauer hinschaut, dann stellt man sich eine zentrale Frage: Warum fordern die Menschen eigentlich mehr Beteiligung? Doch nicht, weil sie unbedingt in einem Bürgerrat sitzen wollen, sondern weil sie das Gefühl haben, dass ihre Stimme in der bestehenden Politik nicht mehr gehört wird. Dieses Problem löst man nicht einfach mit neuen Formaten. Dieses Problem löst man, indem Politik wieder mehr zuhört, indem Politik wieder näher an der Lebensrealität der Menschen ist und indem Entscheidungen nachvollziehbar und vor allem gerecht sind. Dennoch: Der Gesetzentwurf enthält Punkte, die wir ausdrücklich unterstützen. Denn er erleichtert es, Menschen zufällig auszuwählen, also nicht nur die üblichen Verdächtigen zu beteiligen. Das ist gerade schon gesagt worden und es ist ein sehr wichtiger Punkt. Denn wir alle wissen, dass die klassischen Beteiligungsformate vor allem diejenigen erreichen, die ohnehin schon aktiv sind. Die Mehrheit der Bevölkerung, die arbeitet, Kinder großzieht und ihren Alltag organisiert, kommt darin oft gar nicht vor. Wenn wir also ernsthaft Beteiligung wollen, dann müssen wir auch diese Menschen erreichen. Insofern ist die Idee der Zufallsauswahl aus unserer Sicht richtig und unterstützenswert. Aber – und das ist entscheidend – wir dürfen uns nichts vormachen: Ein Bürgerrat ist kein Abbild der Gesellschaft. Das wurde auch in der Anhörung sehr deutlich gemacht. Er kann Impulse weitergeben, er kann Perspektiven erweitern, aber er kann niemals die demokratische Legitimation eines Parlaments ersetzen. Genau deshalb ist für uns ein Punkt zentral: Die Ergebnisse solcher Beteiligungsverfahren dürfen nicht bindend sein. Die Verantwortung muss bei den gewählten Vertreterinnen und Vertretern bleiben. Alles andere wäre aus unserer Sicht ein gefährlicher Irrweg. Meine Damen und Herren! Wenn wir über Bürgerbeteiligung reden, dann müssen wir auch über die Grenzen reden. Eine dieser Grenzen ist der Versuch, politische Verantwortung abzuschieben. Es darf nicht passieren, dass Regierungen unpopuläre Entscheidungen vorbereiten und dann sagen: „Die Bürger haben uns das so empfohlen“. Das wäre dann keine Stärkung der Demokratie, es wäre eine Auslagerung von Verantwortung. Das lehnen wir als BSW klar ab. Ein weiterer Punkt, der uns kritisch stimmt, ist das sogenannte aufsuchende Verfahren, also die Idee, dass Bürgerinnen und Bürger, die nicht reagieren, persönlich aufgesucht werden. Ich verstehe den Gedanken dahinter. Man will mehr Menschen erreichen. Man will mehr Menschen einbinden, die sonst nicht teilnehmen. Aber wir müssen hierbei sehr sensibel sein. Gerade in Ostdeutschland gibt es eine historische Erfahrung mit staatlicher Ansprache, die wir nicht ignorieren dürfen. Wenn der Staat an die Haustür kommt, dann kann das bei allem guten Willen auch als Druck empfunden werden – und Demokratie darf niemals mit Druck arbeiten. Deshalb sagen wir klar: Beteiligung muss freiwillig sein und sie muss sich auch so anfühlen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Ausgestaltung. Der Gesetzentwurf setzt stark auf Bürgerräte als Instrument, aber Beteiligung ist vielfältig. Kommunen haben unterschiedliche Bedürfnisse, unterschiedliche Strukturen und unterschiedliche Erfahrungen. Viele Kommunen in Sachsen machen bereits heute sehr gute Beteiligungsarbeit, und das ohne dieses Gesetz. Das wurde in der Anhörung deutlich gesagt. Deshalb müssen wir aufpassen, dass wir nicht am Ende durch ein gut gemeintes Gesetz die Praxis vor Ort zu sehr einengen. Was wir brauchen, ist Flexibilität und nicht Zentralisierung. Nun zur Frage der Kosten. Auch wenn im Gesetzentwurf steht, dass keine unmittelbaren Kosten entstehen – die Realität sieht am Ende doch anders aus. Beteiligung kostet Zeit, Personal und Geld; und gerade unsere Kommunen stehen ohnehin enorm unter Druck. Deshalb darf Bürgerbeteiligung nicht zu einer zusätzlichen Belastung werden, die sich am Ende niemand mehr leisten kann. Meine Damen und Herren! Trotz aller Kritikpunkte kommen wir zu einer klaren Schlussfolgerung: Dieser Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Er ist nicht der große Wurf, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das wurde auch nie behauptet!) er löst die grundlegenden Probleme unserer Demokratie nicht, aber ist ein Schritt. Ein Schritt hin zu mehr Beteiligung. Ein Schritt hin zu mehr Transparenz. Ein Schritt hin zu mehr Vertrauen und genau dieses Vertrauen müssen wir wiederaufbauen. Aber lassen Sie mich auch ganz deutlich sagen: Bürgerbeteiligung allein wird das Vertrauen nicht zurückbringen. Was die Menschen erwarten, ist etwas anderes. Sie erwarten, dass ihre Sorgen ernst genommen werden. Dass Politik nachvollziehbar wird. Dass Entscheidungen gerecht sind. Und vor allem erwarten sie, dass Politik nicht nur redet, sondern auch handelt. Deshalb ist unsere Haltung als BSW klar: Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf, weil er die Beteiligung stärkt, aber wir sagen auch: Es darf nicht darüber hinweggetäuscht werden, dass die eigentlichen Probleme noch tiefer liegen. Aus diesem Grund richten wir einen Appell an die Regierungsfraktionen: Lehnen Sie nicht reflexartig immer alles ab, was aus der Opposition kommt! Wenn es um die Frage von Demokratie geht, dann sollte es kein parteipolitisches Spiel sein, es sollte hier ausschließlich um die Sache gehen. An dieser Stelle will ich auf unseren Gesetzentwurf zur Quorensenkung bei der Volksgesetzgebung verweisen. Meine Damen und Herren, Demokratie ist kein Zustand, er ist ein Prozess. Und dieser Prozess lebt davon, dass wir ihn weiterentwickeln. In diesem Sinne: Wir stimmen als Fraktion diesem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Richter für die BSW-Fraktion. Als Nächstes hören wir für die SPD-Fraktion Frau Abg. Stellbrink.

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Laura Stellbrink SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Entwurf soll eine gesetzliche Verarbeitungsgrundlage für sogenannte dialogische Beteiligungsformate geschaffen werden. Der Entwurf definiert die Öffentlichkeitsbeteiligung dabei als eine öffentliche Aufgabe im Sinne des Bundesmelderechts, wodurch den Landesbehörden, Gemeinden und Landkreisen vor allem die Auswahl zufällig ausgewählter Teilnehmerinnen und Teilnehmer erleichtert werden soll. Zudem soll sichergestellt werden, dass bei den vorgesehenen Formaten ein Querschnitt der sächsischen Bevölkerung in die entsprechenden Diskussionsprozesse einbezogen werden kann und dass an den jeweiligen Beteiligungsprozessen alle vor Ort lebenden Menschen teilnehmen können. Dies betrifft zum Beispiel auch Kinder und Jugendliche, die gemäß § 15 der Sächsischen Gemeindeordnung formalrechtlich keine Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sind. Für uns als SPD-Fraktion ist dabei vollkommen unbestritten, dass Beteiligungsformate vor Ort, in denen Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, ein wertvolles Instrument sind und einen wichtigen Beitrag zur kommunalen Beteiligungskultur leisten können. Es geht hierbei also nicht um das Ob, sondern darum, wie bestimmte Verfahren erleichtert werden können. Die Anhörung am 29.09.2025 zum Gesetzentwurf hat gezeigt, dass Kommunen bereits heute die grundsätzliche Möglichkeit haben, zufällig ausgewählte Teilnehmerinnen und Teilnehmer für Beteiligungsformate anzuschreiben. Was häufig fehlt, ist jedoch die datenschutzkonforme Nutzung der Meldedaten. Grundsätzlich könnte dies über eine Satzung in den einzelnen Kommunen gelöst werden – oder man erleichtert ihnen ihr Leben durch eine landesweite Regelung. Nun sind wir bei der Frage nach dem Wie. Wir haben uns in der Koalition darauf geeinigt, kein eigenständiges Gesetz dazu auf den Weg bringen zu wollen. Weil der vorliegende Entwurf jedoch diesen Weg beschreitet und ein eigenständiges Gesetz schaffen will, können wir uns diesem Verfahren an dieser Stelle nicht anschließen und lehnen deshalb heute den Gesetzentwurf ab, nicht jedoch das Anliegen selbst. Wir können sehr gern darüber diskutieren, wo der richtige Ort dafür sein könnte. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Frau Abg. Stellbrink. Als Nächster spricht für die Fraktion Die Linke Herr Abg. Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der BÜNDNISGRÜNEN verfolgt das Ziel, die Öffentlichkeitsbeteiligung auch und insbesondere in Form von Bürgerräten zu stärken. Dieses Ziel teilen wir als Linksfraktion, auch wenn wir uns mehr vorstellen könnten, als der Gesetzentwurf unterm Strich zulässt. Es geht nicht direkt um demokratische Entscheidungsverfahren und auch nicht um eine Erhöhung der Beteiligungsergebnisse, sondern bei den sogenannten dialogischen Öffentlichkeitsbeteiligungen geht es um die Teilhabe der Bevölkerung an demokratischen Willensbildungsprozessen im Vorfeld von Entscheidungen. Beides schließt sich natürlich nicht aus. Daher verschließen wir uns auch diesem Gesetzentwurf nicht. Im Unterschied zu den vorgeschriebenen Beteiligungsformen ist die dialogische Öffentlichkeitsbeteiligung ein rein optionales Verfahren. Im Unterschied zu anderen rein optionalen Verfahren ist die Zielgruppe dabei nicht die gesamte interessierte Öffentlichkeit – wobei es typischerweise viel zu oft zur Selbstrekrutierung besonders beteiligungsfreudiger Bevölkerungsteile kommt –, sondern die Einladung erfolgt anhand einer Zufallsauswahl. Bei einer Zufallsauswahl werden soziale Lagen, Bildungsgrade, politische Interessen und Alltagsperspektiven besser gemischt. Dadurch werden mehr Personen erreicht, die sich sonst typischerweise eher nicht beteiligen. Das ist eine wünschenswerte Verbreiterung von Partizipation und eine gute Annäherung an die Repräsentativität im statistischen Sinne, wenn auch nicht zu verwechseln mit politischer Repräsentation. Der Gesetzentwurf schafft eine einheitliche Grundlage, um zum einen die Zufallsauswahl nach vorgegebenen Kriterien anhand von Melderegisterdaten zu erheben und gezielt zur Teilnahme einzuladen. Zum anderen können diese Personen bei ausbleibenden Rückmeldungen gegebenenfalls auch direkt angesprochen werden. Dieses sogenannte aufsuchende Verfahren adressiert das Problem typischerweise äußerst geringer Antwortquoten. Die Teilnahme bleibt natürlich trotzdem komplett freiwillig. Ich gebe zu, dass ich persönlich zunächst skeptisch war, was dieses aufsuchende Verfahren betrifft, aber die Anhörung im Sozialausschuss hat gezeigt, dass dazu keine negativen Erfahrungen vorliegen. Die Anhörung hat außerdem – und das hat mich noch mehr überrascht – gezeigt, dass der Gesetzentwurf auch aus kommunaler Sicht begrüßt und für geeignet gehalten wird, um Beteiligungsformate vor Ort zu stärken. Die Frage ist nun, warum die Koalition genau dazu nicht bereit ist, obwohl der Gesetzentwurf beinahe den Geist der Staatsregierung atmet. Er belastet die Haushalte nicht, er schafft weder neue Personalstellen noch legt er den Gremien, den Gemeinden oder den Landkreisen irgendwelche Pflichten auf. (Zuruf Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) Von Bürokratie gibt es auch keine Spur. Der Gesetzentwurf setzt also um, was im Koalitionsvertrag steht, nämlich Räte zu stärken. (Beifall BÜNDNISGRÜNE –

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Katja Meier GRÜNE

Richtig!) Er bringt, indem er dafür ein gebrauchsfertiges Instrument liefert, so etwas wie eine Kommunalfreiheit. Es erscheint mir daher weit hergeholt, wenn heute Kollege Unger insbesondere die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes ins Feld führt, was übrigens in allen Anhörungen von Ihrer Fraktion bisher nicht vorgetragen worden ist. (Beifall Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Wenn das jetzt als Grund dient, dann ist das schon eine abenteuerliche Begründung. Sachlich im Streit steht eigentlich nur, dass die Kommunen das, was der Gesetzentwurf landeseinheitlich regeln würde, jeweils für sich allein durch eine Satzung regeln können. Ja, das könnten sie, nur haben sie das bisher oftmals nicht getan. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Daher würde mit diesem Gesetzentwurf – wenn es denn dazu käme – eine gesetzliche Regelung geschaffen und die Rechtsunsicherheit für alle kommunalen Verwaltungen, Herr Unger, ein für alle Mal beseitigt. (Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE: Genau! Richtig!) Auch das wäre Bürokratieabbau. Wir würden die Kommunen von Bürokratie entlasten, weil sie dann nicht mehr eigens eine Satzung schreiben müssten. (Tom Unger, CDU: Das machen wir ja jetzt schon!) Dazu kommt, dass sich auf diesem einheitlichen landesgesetzlichen Weg das Zufallsauswahlverfahren nicht nur für die Kommunen regeln lässt, sondern auch für den Freistaat und seine Landesbehörden. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE) Das schließen Sie weiterhin aus, Herr Unger. Möglicherweise sträuben sich die Staatsregierung und die Minderheitskoalition einfach gegen den Gedanken einer verstärkten Teilhabe der Bevölkerung an demokratischen Willensbildungsprozessen im Vorfeld von Entscheidungen. Ich gebe zu, das ist nur eine Vermutung. Aber nachdem wir erst vor wenigen Wochen erlebt haben, wie die Transparenzplattform zerschossen wurde, ist das wohl eher eine qualifizierte Spekulation meinerseits. Nicht spekulieren muss ich über das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion. Wir werden dem Änderungsantrag und dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Herrn Abg. Gebhardt. Der fraktionslose Abg. Berger möchte ebenfalls sprechen. Bitte kommen Sie nach vorn.

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Matthias Berger fraktionslos

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich unterstelle den Protagonisten des Antrags gar nicht, dass sie etwas Böses wollen. Für mich ist das einmal mehr der Beweis, wie weit Sie sich von der kommunalen Ebene entfernt haben. Ich kann Ihnen definitiv sagen, dass die meisten meiner ExKollegen überhaupt nicht verstehen, warum das heute zu diesem Zeitpunkt diskutiert werden soll. (Zuruf Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Und das aus zweierlei Gründen. Es ist eine reine Scheindebatte. Am Montag dieser Woche – – (Zuruf Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) – Lassen Sie mich mal ausreden! Wissen Sie, getroffene Hunde bellen. Ich sage Ihnen mal, warum. Wir hatten am Montag hier die Enquete-Kommission Kommunalhaushalte. Das Ergebnis war katastrophal. (Rico Gebhardt, Die Linke: Dann stellen Sie einen Antrag dazu!) Es gibt kein Bundesland, das seine Kommunen so schlecht ausstattet wie der Freistaat Sachsen. Zwei Drittel aller Kommunen haben keine ausfinanzierten Haushalte mehr. Sie können viel über Demokratie reden und sich hier als Retter der Kommunen gerieren. Ich frage mich, worüber diese Bürgerbeteiligung eigentlich noch entscheiden soll. Ob das Freibad dieses Jahr oder erst nächstes Jahr geschlossen wird? Ob die Schwimmhalle geschlossen wird? (Beifall AfD und BSW) Was sollen sie eigentlich besprechen? Das sind doch alles nur Pseudo-Diskussionen, die wir hier führen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Das sind Pseudo-Instrumente, die Sie schaffen wollen, um sich hier als Unterstützer der Kommunen zu gerieren. Sie sind so weit weg von der kommunalen Basis, das ist eigentlich erschreckend; das muss ich ganz klar sagen. Vielen Dank. (Beifall AfD und BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten den fraktionslosen Abg. Berger. Damit ist die erste Rederunde abgeschlossen. Wir kommen nun bei Bedarf zu einer zweiten Rederunde. Will jemand von den GRÜNEN sprechen? – Nein. CDU-Fraktion? – Auch nicht. AfD? – Ebenfalls nicht. Ist von der BSW-Fraktion eine zweite Runde gewünscht? – Nein. Die SPD? – Keine zweite Rederunde. Die Linke? – Auch nicht. Nun hat die Staatsregierung das Wort. Frau Staatsministerin Köpping; bitte schön. (Unruhe im Saal)

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit unserer Förderung sind in den vergangenen Jahren viele Beteiligungsprozesse quer durch Sachsen entstanden. Ich möchte einige Beispiele nennen: den Bürgerrat in Pirna zum Thema Marktplatzgestaltung, den losbasierten Bürgerrat von Jugendlichen für Jugendliche in Brandis „Auf LOS geht’s Los!“ – der Bürgermeister war übrigens auch bei der Expertenanhörung dabei und hat dieses Projekt ausdrücklich gelobt –; (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) den Beteiligungsrat in Leipzig, den Bürgerrat mit Kindern in Moritzburg oder auch den Bürgerrat „Friedensstadt Dresden“. Einen weiteren Rat möchte ich außerdem nennen, und zwar das Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung Sachsen, das jüngst – im März – in Leipzig getagt hat. Felix Hitzig war dabei und hat auf dem Podium gesessen; auch Frau Meier war anwesend. Um einmal zu erklären, was wir gemacht haben: Es waren Jugendliche aus Reichenbach dabei, die gerade ein Jugendparlament gründen wollten. Sie haben sich dort in der Netzwerkarbeit mit den Leipzigern – die das schon länger haben – verständigt und ausgetauscht, wie es gelingen kann, auch in Reichenbach ein Jugendparlament zu gründen. Das Ergebnis: Die Wahl findet am 27. März statt. Sie werden dann ein Jugendparlament in ordentlicher Wahl wählen. Ich finde, das ist ein großartiges Ergebnis. Ich war auch bei dem Bürgerrat in Dresden „Friedensstadt Dresden“, bei dem sich viele Bürgerräte miteinander ausgetauscht haben. Dort haben Bürgerinnen und Bürger, die im Zufallsverfahren ausgelost wurden, erzählt, dass sie vorher überhaupt nichts mit Kommunalpolitik am Hut hatten und oft zu Hause gesessen und den Kopf über Entscheidungen geschüttelt haben, die die Stadt getroffen hat. Dort haben sie das Für und Wider, das Abwägen von Prozessen und natürlich auch den Umgang mit Forderungen, die sie im Vorfeld hatten, verstanden und hinterher gesagt, dass es ein guter Prozess, ein guter Weg war. Einige dieser Menschen haben zu mir gesagt, dass sie bei den politischen Aktivitäten in ihrer Kommune dabeibleiben möchten. Deswegen glaube ich, dass gerade das Thema Beteiligung für die Zukunft ein wichtiger Prozess für Menschen ist, die sich bisher ein Stück weit von der Politik zurückgezogen oder noch nie mitgemacht haben. Deshalb werbe ich noch einmal dafür. (Unruhe im Saal) Beantragt wurden in diesem Jahr 146 Fördervorhaben für insgesamt 13,3 Millionen Euro. Wir haben das Geld nicht, um es gleich zu sagen. Bewilligt wurden fast 100 Projekte für 6,5 Millionen Euro. Auch das ist ein Zeichen dafür, dass die Bürgerratsarbeit – und ich gebe zu, dass ich anfangs sehr skeptisch darauf geschaut habe – ein wichtiges Instrument ist, um Bürgerinnen und Bürger, die vorher in den unterschiedlichsten Gremien politischer Arbeit nicht etabliert waren, dafür zu gewinnen. Das haben Sie uns auch als Parlament durch zusätzliche Mittel in diesem Haushalt ermöglicht, sodass wir diese Förderungen ausführen konnten. Dafür noch einmal vielen Dank. Alle geförderten Projekte sind an Kommunen gebunden. Sie gehen nicht an den Kommunen vorbei, sondern werden genau dort umgesetzt. Unsere Kommunen sind für diese Form der Beteiligung unser wichtigster Akteur und der wichtigste Ort. Im eigenen Lebensumfeld direkt mitsprechen und mitgestalten zu können, kann eine starke Form der Selbstermächtigung und auch eine demokratische Erfahrung sein. Der vorliegende Gesetzentwurf adressiert ein wichtiges Anliegen. Er will Hürden, vor allem den finanziellen und personellen Aufwand, für Bürgerbeteiligung senken. In der Expertenanhörung im Sozialausschuss wurden wichtige und gute Anregungen zu diesem Anliegen vorgetragen, sowohl von den Interessenvertretern in Sachen Bürgerbeteiligung als auch von den sächsischen Kommunen, die bereits Erfahrungen mit dialogischer Bürgerbeteiligung sammeln konnten. In der Anhörung kam aber ebenso wie in den schriftlichen Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände das Signal, dass kein dringlicher Bedarf für eine gesetzliche Regelung gesehen wird. Hier befinden wir uns gerade in einer Phase: Wir wollen unser Dickicht aus Gesetzen und Verordnungen lichten, wo es geht vereinfachen und effizienter gestalten. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Frau Staatsministerin, einen Moment. – Ich bitte die anwesenden Abgeordneten um etwas Ruhe. Wer Gesprächsbedarf hat, kann bitte die Lobby draußen nutzen. Danke.

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Petra Köpping

Danke. – Bereits ohne Gesetz können Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeit Satzungen für einzelne Bürgerbeteiligungsvorhaben beschließen, auch für die Vorhaben, die im vorliegenden Entwurf erwähnt werden. Damit wären sie auch bei einer Zufallsauswahl aus dem Melderegister rechtlich auf der sicheren Seite. Dass dieses Verfahren länger und vielleicht auch etwas mühsamer sein kann, will ich nicht in Abrede stellen. Aber vielleicht sind die Debatten in den Gemeinde- und Kreisräten genau die Diskussionen, die geführt werden müssen, damit es mit der Beteiligung vor Ort wirklich vorangeht. Zur Wahrheit gehört auch: Nicht jede Kommune wird Beteiligung neu erfinden. Als Staatsregierung stärken und fördern wir Bürgerbeteiligung über verschiedene Maßnahmen, die das Ziel des Gesetzentwurfs im Blick haben. Wir bieten Beschäftigten und Gemeinderäten verschiedene Formate und Fortbildungsmöglichkeiten an und versetzen sie so in die Lage, geeignete Formate zu finden und rechtssicher anzuwenden. Wir vernetzen die kommunalen Akteure in Kreis- und Gemeinderäten, in den kommunalen Verwaltungen, in den Landkreisen und in den Gemeinden, damit sie sich über ihre Erfahrungen austauschen und voneinander lernen können. Hierzu gehört beispielsweise auch, dass erfolgreich erprobte Satzungen für Bürgerräte miteinander geteilt werden und als Blaupause für andere Kommunen dienen können und nicht jede Kommune die Satzung selbst erfinden muss. Wir geben den Kommunen über vorhandene Förderinstrumente die Gelegenheit, sich in Bürgerbeteiligungsverfahren zu erproben und damit gezielt Vorhaben zu unterstützen. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Anliegen des Gesetzentwurfs teilen wir, auch wenn wir einen etwas anderen Weg wählen. Bürgerbeteiligung ist wichtig. Datenschutz ist notwendig und Rechtssicherheit erforderlich. Deshalb werden wir die Kommunen weiterhin bestmöglich bei den Beteiligungsvorhaben unterstützen und prüfen, wie diese für unsere Kommunen und den Freistaat einfacher und effizienter durchgeführt werden können. Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Frau Ministerin Köpping. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz für die dialogische Beteiligung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz – SächsÖBeG), Drucksache 8/2889, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ab, Drucksache 8/6424. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfes gemeinsam ab. Das sind: Überschrift, § 1 Zweck des Gesetzes und Befugnis zur Öffentlichkeitsbeteiligung, § 2 Verfahren, § 3 Datenverarbeitung, § 4 Einschränkung eines Grundrechts und § 5 Inkrafttreten. Wer gibt diesen Teilen die Zustimmung? Den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde den Teilen des Gesetzentwurfes nicht zugestimmt. (Zuruf AfD: Gott sei Dank!) Nachdem somit sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes Menschen mit Migrationshintergrund Drucksache 8/4030, Drucksache 8/6425, für Soziales, Gesundheit und Vor Einzelberatung erhält gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung auf Verlangen zunächst der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Unger, das Wort. Ist das gewünscht? (Tom Unger, CDU: Nein!) – Das ist nicht gewünscht. Nun kommen wir zur allgemeinen Aussprache. Die Fraktionen erhalten das Wort in folgender Reihenfolge: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und, wenn gewünscht, die Staatsregierung. Ich bitte zunächst für die AfD Herrn Abg. Dünzel an das Pult.

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Jonas Dünzel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie gehen in ein neues Land. Sie rufen „Asyl“, und selbst wenn Sie nicht berechtigt sind, dürfen Sie in diesem Land bleiben. Obendrauf gibt es eine kostenlose Unterkunft, und es gibt mehr Geld als das, was Sie in Ihrer Heimat jemals mit Ihrer Arbeit hätten verdienen können. Stichwort: Arbeit. Niemand verlangt in dem neuen Land, dass Sie jemals selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen. Als Kirsche auf der Sahnetorte gibt es dann noch ein Heer an Sozialarbeitern, die Sie von A nach B begleiten und dafür sorgen, dass es Ihnen an nichts fehlt. Auf der ganzen Welt gibt es nur ein einziges Land, das so etwas möglich macht, und dieses Paradies heißt Deutschland. Dieses Experiment läuft mittlerweile seit elf Jahren. Millionen Menschen kamen seitdem zu uns, und merkwürdigerweise herrscht immer noch Fachkräftemangel; das ist zumindest jeden Tag in der Zeitung zu lesen. Spätestens das sollte Ihnen zu denken geben. Wenn seit dem Jahr 2015 Millionen Japaner oder Chinesen in unser Land gekommen wären, sähe die Sache sicher anders aus. Außerdem bräuchten Sie keine Integrationskurse oder Sozialarbeiter. der Einbringerin statt. Ich frage daher die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ob eine Schlussabstimmung gewünscht wird? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, Herr Präsident!) Nein, das ist nicht der Fall. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zu des Entwurfs zur Integration und Teilhabe von und weiterer Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktion AfD Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt Oder haben Sie schon einmal von Integrationsproblemen der gut 10 000 Japaner, die in Düsseldorf leben, gehört? Ich nicht. In der Zeitung ist auch nichts von großen Messerstechereien der japanischen Bevölkerung zu lesen. Im Gegenteil, asiatische Schüler erbringen oft überdurchschnittliche schulische Leistungen, und die Eltern sind ebenfalls fleißig. Genau hier kommen wir zum springenden Punkt unseres Antrags. Wirkliche Fachkräfte kommen in ein Land, gehen arbeiten und integrieren sich selbst. Ihr elfseitiges Integrationsgesetz dagegen ist ein reines Bürokratiemonster und eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Ihre Asylindustrie. Sie schufen mit Ihrem Integrationsgesetz in den letzten Jahren Hunderte Stellen für Berater, Beauftragte, Beiräte und sonstige linke Vereine – ein riesiges Geflecht von Leuten, die davon leben, dass Integration in unserem Land nicht funktioniert. Kommen wir zu den Zahlen: Allein in Sachsen kosten uns diese Integrationsmaßnahmen über 33 Millionen Euro im Jahr. Auf Bundesebene sind die Zahlen noch größer. Dort hat uns das Ganze in den letzten vier Jahren fast 5 Milliarden Euro gekostet. Stellen Sie sich einmal folgende Frage: Was würden sächsische Bürger mit dem Geld machen, wenn sie die Möglichkeit hätten? Würden sie die Asylindustrie unterstützen oder wären sie dafür, dass zum Beispiel unsere Kitas oder unsere Schulen mit einem kostenlosen Mittagessen für unsere Schüler versorgt werden? Ich sage es Ihnen: Die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen und in ganz Deutschland würden bei der Asylindustrie streichen und ein kostenloses Mittagessen organisieren. Das Leitbild der AfD ist: Unser Land und unsere Kinder immer zuerst! (Beifall AfD) Gehe ich weiter auf Ihr Integrationsgesetz ein, kommen wir zum Sächsischen Integrationsbeauftragten, den sich der Freistaat leistet. Der ist genauso effektiv wie der Ostbeauftragte der Bundesregierung. Sie wissen, was an dieser Stelle kommt: Statt eines Integrationsbeauftragten braucht es einen Remigrationsbeauftragten; denn der Kern des Problems bleibt Folgendes: Seit 2015 sind zu viele Menschen in unser Land gekommen, die aus einem anderen Kulturkreis stammen. So kann die Integration in unsere Kultur niemals funktionieren; denn es sind schlichtweg zu viele. Bevor jetzt die Kollegen wieder ihren Widerspruch zeigen: Das ist keine böse AfD-Feststellung, sondern – und jetzt hören Sie bitte zu – das hat die SPD schon 2005 erkannt. Dazu möchte ich unseren ehemaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt zitieren: „Zuwanderung aus fremden Zivilisationen schafft mehr Probleme, als es uns auf dem Arbeitsmarkt an positiven Faktoren bringen kann. Zuwanderung aus verwandten Zivilisationen, zum Beispiel aus Polen – ist problemlos. Zum Beispiel aus Tschechien – ist problemlos. Zum Beispiel aus Österreich – ist problemlos. Zum Beispiel aus Italien ist ebenfalls problemlos. Es fängt an bei etwas östlicheren Gegenden. […] Die Zuwanderung aus Afghanistan bringt erhebliche Probleme mit sich.“ Auf die Zigarette, die Herr Schmidt damals geraucht hat, verzichte ich an dieser Stelle. Mit dieser Aussage wäre Helmut Schmidt heutzutage schon ein Fall für den Inlandsgeheimdienst. Liebe SPD, damals, als Sie Personen wie Helmut Schmidt hatten, standen Sie noch bei 33 % – und heute bei der Hälfte, Tendenz weiter sinkend. Das sollte Ihnen zu denken geben, was das Thema angeht. (Beifall AfD – Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Die Argumente kommen noch, Herr Pallas, immer gut zuhören. Kurz zusammengefasst: Wer nach Deutschland kommt, unsere Werte und unsere Kultur akzeptiert und sich selbst integriert, ist selbstverständlich herzlich willkommen. Wer nach Deutschland kommt, fleißig arbeitet und seine Steuern zahlt, ist ebenfalls herzlich willkommen. Umgekehrt heißt es allerdings: Wer nach Deutschland kommt, sich nicht integriert, in Parallelgesellschaften lebt und nur abkassieren möchte, der ist nicht willkommen, und die Personen, die das machen, müssen dementsprechend konsequent abgeschoben werden. Doch auch hier ist bei Ihnen nichts zu sehen. Das Integrationsgesetz funktioniert nicht, die Abschiebungen laufen nicht, und genau dort setzen wir als AfD an. Ihr Motto ist: Bei Ihnen dürfen alle rein, keiner muss gehen, und die Sachsen sollen Millionen und Milliarden dafür bezahlen. Das wird die AfD beenden, und dann gelingt es auch besser mit der Integration; denn je weniger hier sind, desto besser kann man sich insgesamt integrieren. Das zeigen alle Studien aus allen Ländern, die es dazu gibt. Lassen Sie uns deshalb heute ein weiteres Ihrer gescheiterten ideologischen Experimente beenden! Mein letzter Satz geht an die CDU: Verhalten Sie sich doch wenigstens einmal ehrlich! Die meisten von Ihnen wissen doch ganz genau, dass das ganze Projekt an die Wand gefahren wurde und es mit der Integration so nicht funktioniert. Wenn ich einen Kanzler von der SPD zitiere, möchte ich an dieser Stelle auch einmal Frau Merkel zitieren, die schon Anfang der 2000er-Jahre gesagt hat: „Multikulti ist gescheitert.“ Das ist seitdem noch viel schlimmer geworden. Doch lassen Sie uns heute den ersten Schritt machen! Stimmen Sie unserem Gesetzesentwurf zu! Schaffen wir das Integrationsgesetz ab, dann bleibt mehr Geld für die eigenen Bürger! In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Dünzel. Als Nächster spricht für die CDU-Fraktion Herr Abg. Unger.

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Tom Unger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dünzel, ich hatte nicht viel erwartet, aber Sie haben Ihre Einbringungsrede im vorvorletzten Plenum nochmals unterboten. Ihr Redebeitrag hat wieder klar unterstrichen, dass Sie an einer integrationspolitischen Debatte überhaupt nicht interessiert sind. Sondern Sie haben wieder alles in die Rührschüssel geworfen, haben Asylverfahrensgesetz und Ansprüche aus Leistungsgesetzen mit Integration vermengt. Das sind zwei Seiten einer Medaille. Wenn Sie hier schon wieder von „Experimenten“ und „Asylindustrie“ reden, dann zeigt mir das, dass Sie an Integration nicht interessiert sind. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Aber die Richtung stimmt!) Herr Dünzel, ich habe sehr aufmerksam zugehört. Sie selbst haben hier ein Fachkräfteproblem eingeräumt. Sie haben von Chinesen und Japanern gesprochen. Diesbezüglich frage ich Sie jetzt einmal relativ deutlich: Wird in der Volksrepublik China und in Japan deutsch gesprochen? Auch diese Ausländer müssen integriert werden. Hier sind die Integration und das Erlernen der deutschen Sprache ein wichtiger Baustein. Des Weiteren haben Sie Helmut Schmidt zitiert – „Inlandsgeheimdienst“ – und alles in eine Rührschüssel geworfen. Aber das Zitat stammt aus einer anderen Zeit. Wir haben eine Globalisierung und vernetzte Strukturen. Die Zeiten haben sich geändert: Flüchtlingsbewegungen, Migrationsbewegungen. Ihr Redebeitrag hat mich wieder erschüttert zurückgelassen. (Oh-Rufe AfD) Das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz haben wir in der vergangenen Legislaturperiode in der damaligen Kenia-Koalition nach intensiven, konstruktiven Debatten und sehr unterschiedlichen Perspektiven zusammengeführt. Das will ich nicht verhehlen. Wir waren diesbezüglich weit auseinander und haben uns auf diesen Kompromiss, das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz, verständigt. Für uns als CDU-Fraktion gilt und galt folgender Leitsatz: Kein Gesetz gegen die kommunale Familie, kein Gesetz gegen die kommunale Ebene ist zu verabschieden, es sind keine neuen kommunalen Pflichtaufgaben zu implementieren, keine neuen Standards. Das haben wir mit dem vorliegenden Gesetz geschafft. Es war uns wichtig, in der Präambel das Prinzip des Forderns und des Förderns klar festzuhalten. Nur so kann Integration gelingen, nämlich mit dem Erlernen der deutschen Sprache. Das ist ein zentraler Baustein von Integration. Ihr Redebeitrag hat noch einmal gezeigt, dass wir als konservative Partei, als CDU, (Lachen AfD) ein unterschiedliches Verständnis zu dem haben, was für Sie Integration ist. Das hat Ihr Redebeitrag noch einmal deutlich unterstrichen. Für uns gibt es eine klare Trennung von illegaler Migration – Menschen ohne Bleibeperspektive, Menschen ohne Aufenthaltstitel – und auf der anderen Seite einer gelingenden, strukturierten Arbeits- und Fachkräftezuwanderung im Bereich Gesundheit und Pflege, in die KMU und auch in die Industrie. Dabei ist Integration ein ganz wichtiger Bestandteil, um die Menschen in Arbeit, in Teilhabe zu bringen. Dafür bildet dieses Integrations- und Teilhabegesetz einen ersten Schritt. Da Sie auch in dieser Debatte wieder Asyl und Flüchtlingsströme zusammengeworfen haben, will ich noch einmal ganz klar für meine Fraktion unterstreichen: Seitdem Alexander Dobrindt Bundesinnenminister ist, sind die Zuzugszahlen der illegalen Migranten nach Deutschland stark zurückgegangen. Wir haben Grenzkontrollen, es finden Zurückweisungen an den sächsischen Grenzen statt, Alexander Dobrindt hat mit der Koalition – – (Carsten Hütter, AfD: Wer hat das denn angeschoben?) – Herr Kollege Hütter, hören Sie mir zu! Sehen Sie, Sie sind an einer integrationspolitischen Debatte gar nicht interessiert. Herr Hütter, ich frage Sie jetzt relativ deutlich: Stimmen Sie mir zu, dass seitdem Alexander Dobrindt Bundesinnenminister ist, die illegalen Zuzugszahlen zurückgegangen sind? (Zurufe von der AfD: Nein!) – Selbst das können Sie sich nicht eingestehen. Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte: abgeschafft, ausgesetzt. Abschiebungen – sogar nach Afghanistan – finden unter dieser neuen Bundesregierung in Größenordnungen statt. (Unruhe bei der AfD) Die Turbo-Einbürgerung: ebenfalls abgeschafft. Ich möchte zu unserem Verständnis von Integration, das klar dem widerspricht, was Sie hier vorgetragen haben, aus dem Koalitionsvertrag zitieren, Herr Präsident, wenn Sie gestatten: „Wir wollen, dass die Menschen, die rechtmäßig und auf Dauer bei uns leben und ihren Beitrag für das Wohlergehen unseres Landes leisten, ihren Platz in der Gesellschaft finden. Für uns ist daher die Integration von Menschen ein wichtiges Anliegen. […] Integration ist keine vorübergehende Aufgabe, sondern fester Bestandteil in unserem Alltag. Geordnete Migration braucht gelingende Integration, um Akzeptanz in der Bevölkerung zu finden und somit den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu stärken. […] Wir werden das Sächsische Teilhabe- und Integrationsgesetz mit allen relevanten Akteuren“ – ich betone noch einmal, mit allen relevanten Akteuren – „in Sachsen weiterentwickeln und dabei die Kommunen bei ihrer Integrationsarbeit unterstützen.“ Da Sie hier schon wieder angefangen haben, von einem „Remigrationsbeauftragten“ zu reden: Wir haben im Integrationsgesetz den Ausländerbeauftragten zum Integrationsbeauftragten weiterentwickelt. Ich bin Martin Modschiedler sehr dankbar, dass er diese Aufgabe in herausragender Weise fortführt und in die großen Fußstapfen von Geert Mackenroth getreten ist. Lieber Martin, noch einmal vielen herzlichen Dank für deine Arbeit als Integrationsbeauftragter. (Beifall CDU und SPD) Es überrascht nicht. Wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Also, „erschüttert“ nehme ich Ihnen nicht ab!) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Unger. Als Nächster spricht für die BSW-Fraktion Herr Abg. Richter.

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Lutz Richter BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über einen Gesetzentwurf, der nichts Geringeres will als die vollständige Abschaffung des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes. Ich will gleich zu Beginn sagen: Dieser Antrag ist falsch: politisch falsch, praktisch falsch und am Ende auch verantwortungslos. (Beifall SPD) Die AfD-Fraktion behauptet, sie wolle Integration neu denken. In Wahrheit geht es aber um etwas anderes. Es geht darum, den Staat aus der Verantwortung zu ziehen und Integration zu einer reinen Bringschuld der Einzelnen zu erklären. Das steht auch ganz offen im Gesetz: Integration soll künftig vor allem Eigenverantwortung sein, staatliche Unterstützung soll zurückgefahren werden. Ja, meine Damen und Herren, Eigenverantwortung ist wichtig. Wer in diesem Land lebt, muss die Sprache lernen, arbeiten wollen, sich an Regeln halten. Darüber gibt es wahrscheinlich gar keinen Streit hier im Haus. Wer aber so tut, als sei Integration ausschließlich eine individuelle Leistung, der ignoriert aus meiner Sicht die Realität. Denn die Realität ist: Integration gelingt nicht im luftleeren Raum – sie braucht Strukturen, sie braucht Orientierung, und sie braucht auch staatliche Unterstützung. Genau diese Strukturen wollen Sie abschaffen. Sie wollen Integrationsbeiräte streichen, Programme zurückfahren, Verantwortung aus der Hand geben. Das ist kein Neudenken, das ist ein Rückzug aus der Verantwortung. Wer heute in Sachsen unterwegs ist, der weiß: Integration funktioniert dort am besten, wo es klare Regeln und funktionierende Unterstützung gibt, zum Beispiel beim Spracherwerb, beim Zugang zum Arbeitsmarkt und bei der Vermittlung in Ausbildung. Wenn Sie diese Strukturen abschaffen, dann scheitert Integration häufiger. Genau hier unterscheiden wir uns sehr. Wir wollen keine Schönfärberei in der Migrationspolitik, aber wir wollen auch keinen staatlichen Rückzug ins Nichts, sondern eine funktionierende und realistische Integrationspolitik. Integration ist keine private Freizeitbeschäftigung. Sie entscheidet darüber, ob unser Arbeitsmarkt funktioniert, ob unsere Städte stabil bleiben, ob gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingt. Das ist eine staatliche Kernaufgabe. Wer sich aus dieser Verantwortung verabschiedet, der gefährdet diesen Zusammenhalt. Ihr Ansatz führt nicht zu mehr Ordnung, er führt aus meiner und aus Sicht der BSW-Fraktion zu mehr Problemen; denn wenn Sprachförderung fehlt, wenn Beratung und Strukturen fehlen, dann entstehen automatisch Parallelstrukturen, Perspektivlosigkeit und soziale Spannungen. Genau das wollen wir auf gar keinen Fall. Der Antrag enthält zudem einen grundlegenden Widerspruch. Einerseits fordert er mehr Eigenverantwortung, andererseits schafft er genau die Instrumente ab, die Menschen überhaupt erst befähigen, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Das passt aus unserer Sicht nicht zusammen. Wir als BSW-Fraktion sagen klar: Ja, Integration muss eingefordert werden. Leistungen sollen an Mitwirkung gekoppelt sein, aber man muss auch die Voraussetzungen dafür schaffen: Sprachkurse, Zugang zu Arbeit, funktionierende Verwaltung. Ohne das bleibt Ihre Forderung am Ende leer. Dieser Gesetzentwurf löst aus unserer Sicht kein einziges Problem. Er ist keine Antwort auf den Fachkräftemangel, keine Antwort auf Integrationsdefizite und keine Antwort auf soziale Spannungen. Er ist vor allem eines: Symbolpolitik. All das abzuschaffen und zu hoffen, dass es irgendwie schon von allein funktionieren wird, ist kein Plan. Wir im Landtag stehen in Verantwortung. Wir haben die Verantwortung für unsere Kommunen, für unsere Sozialsysteme und auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese Verantwortung kann man nicht einfach delegieren, schon gar nicht an Einzelne ohne ausreichende Unterstützung. Aus unserer Sicht unterschätzt der Gesetzentwurf die Komplexität von Integration, überschätzt die Wirkung reiner Eigenverantwortung und ignoriert am Ende die Realität vor Ort. Deshalb ist er nicht nur falsch, sondern auch gefährlich für die Stabilität unseres Landes. Zum Schluss, meine Damen und Herren: Integration muss funktionieren. Sie funktioniert aber nicht durch Wegschauen, nicht durch Rückzug des Staates und besonders nicht durch Vereinfachung. Sie funktioniert durch klare Regeln, klare Erwartungen und vor allem – das sagen wir immer wieder – durch einen handlungsfähigen Staat. (Beifall BSW) Genau das leistet dieser Gesetzentwurf nicht. Deshalb wird ihn die BSW-Fraktion ablehnen. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Richter. Als Nächster spricht für die SPD-Fraktion Herr Abg. Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz sprechen, müssen wir erst einmal fünf Fakten anerkennen: Erstens. Sachsen ist ein Einwanderungsland. Zweitens. Sachsen unterstützt die Menschen, die zu uns kommen, und integriert sie, sodass sie ein vollwertiger Teil unserer Gesellschaft werden können. Drittens. Sachsen braucht auch Einwanderung, um die demografische Entwicklung in unserem Land abzufedern und unsere Wirtschaft durch die Gewinnung von Fachkräften zu stärken. Viertens. Integration braucht Zeit. Es ist kein Sprint, sondern ein Dauerlauf, und sie braucht verschiedene ineinandergreifende Maßnahmen. Fünftens. Ja, es gibt auch Probleme bei Migration und Integration, mit denen sich Bundes- und Landesregierungen sowie unsere Kommunen beschäftigen, um sie zu lösen. Das tun sie permanent. Diese Fakten kann man anerkennen und sich für Integration und Teilhabe sowie die Unterstützung der zu uns Kommenden einsetzen. So handhabt das die Koalition aus CDU und SPD und damit die Sächsische Staatsregierung. Oder man ignoriert diese Fakten, weil man, wie die Antragsteller, gar keine Integration will, sondern Menschen mit Migrationsgeschichte, auch die mit deutschem Pass, am liebsten außer Landes schaffen möchte. Das wurde auch durch die einbringenden Worte von Herrn Dünzel, auf dessen Argumente ich bis jetzt noch warte, ziemlich deutlich. Meine Damen und Herren! Die Verabschiedung des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes war ein großer Erfolg der letzten Legislaturperiode, auch wenn es nach Vorstellung der SPD-Fraktion noch konsequenter hätte gestaltet werden können. Aber es macht Integration zur gesetzlichen – wenn auch freiwilligen, dennoch zur gesetzlichen – Aufgabe von Land und Kommunen. Es ermöglicht den Menschen, die zu uns kommen, eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Es stärkt die Möglichkeiten zum Spracherwerb, baut die berufliche Integration aus und fördert die Vermittlung unserer Werte. Es steigert die Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund in öffentlichen Behörden und Gremien, und es definiert klar die Aufgaben der kommunalen Integrationsarbeit. Es bekräftigt, dass unser Land diese Leistungen finanziell unterstützt. All diese Maßnahmen sind dabei im ureigensten Interesse unseres Freistaates, da sie die ökonomische Grundlage und das friedvolle Miteinander in unserem Land fördern. Das Integrations- und Teilhabegesetz ist eine migrationspolitische Errungenschaft, die es nicht zu schleifen, sondern zu erhalten und auszubauen gilt. Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD deshalb vereinbart, dass wir die Attraktivität Sachsens, insbesondere für Arbeits- und Fachkräfte, stärken und geduldeten Menschen Bleibeperspektiven eröffnen wollen, indem wir das Aufnehmen von Arbeit vereinfachen, Verwaltungsprozesse beschleunigen und Ausbildung und Beschäftigung als Grundlage für eine langfristige Bleibeperspektive stärken. Diese Ziele gilt es weiterhin genauso umzusetzen wie die Förderung der vielen Haupt- und Ehrenamtlichen, die jeden Tag in Beratungsangeboten und Integrationsprojekten den zu uns Kommenden konkrete Unterstützung bieten. Das, was mit Blick nach Berlin überhaupt nicht hilft, sind die unabgesprochenen Maßnahmen von Bundesinnenminister Dobrindt, CSU. Durch das Kürzen von Plätzen in Integrations- und Sprachkursen sowie den Versuch der Austrocknung der Asylverfahrensberatung im BAMF werden gut funktionierende Strukturen bedroht und die erfolgreiche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Gesellschaft behindert. Die auf Bundesebene getroffenen Entscheidungen sollten deshalb aus unserer Perspektive zügig zurückgenommen werden, um die Integration von Migrantinnen und Migranten nicht weiter zu erschweren. Hier in Sachsen geht es zum Glück nicht wirklich um die Abschaffung des Integrations- und Teilhabegesetzes. Das wäre schädlich und absurd. Stattdessen sollten wir das Gesetz und die Integrationsstrukturen in unserem Land stärken. So sollten wir uns anschauen, welche Grenzen der Wirksamkeit des Integrationsgesetzes durch die Freiwilligkeit der Aufgabe bestehen und wie wir die kommunalen Integrationsstrukturen ausbauen und langfristig sichern können. Stattdessen will die AfD heute das Integrationsgesetz abschaffen. Damit zeigen Sie erneut, dass Sie aus ideologischer Verblendung heraus sogar in Kauf nehmen, den Freistaat Sachsen, seine Kommunen, die Unternehmen und die hier lebenden Menschen zu schädigen. (Carsten Hütter, AfD: Was?) Als SPD stehen wir für soziale Gerechtigkeit, wirtschaftlichen Aufschwung und gesellschaftlichen Zusammenhalt, gerade und auch durch die Integration und Teilhabe aller hier lebenden Menschen. Ihren Gesetzesentwurf lehnen wir als SPD-Fraktion deshalb entschieden ab. Vielen Dank. (Beifall SPD und Martin Modschiedler, CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Pallas. Als Nächstes spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Schubert.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Abschaffung des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes wird es mit uns nicht geben. Wir lehnen die Idee der AfD deutlich ab; denn gute Migration, Integration hat einen Mehrwert für den Arbeitsmarkt, die Sozialkassen und die Demografie. Sachsen altert und schrumpft. Die gesellschaftlichen Herausforderungen, die daraus erwachsen, sind beachtlich. Die Zahl der Erwerbstätigen sinkt. Damit sinken Steuereinnahmen und die Beiträge für die Sozialkassen. Die Hälfte aller Betriebe in Sachsen konnte im Jahr 2024 eine signifikante Anzahl an Stellen für qualifizierte Tätigkeiten nicht mehr besetzen. Zuwanderung ist ein notwendiger Bestandteil der Zukunftssicherung des Freistaates Sachsen. Diejenigen, die zu uns kommen, brauchen jedoch Unterstützung, um sich integrieren zu können. Ich möchte an dieser Stelle die Unterstellung, dass die Mehrheit derer, die zu uns kommen, gar nicht integrationswillig sei, sehr deutlich zurückweisen. Ich denke, es ist wichtig, das an dieser Stelle einmal auszusprechen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Albrecht Pallas, SPD) Integration braucht ein ausreichendes Angebot an Sprachkursen, denn Sprache ist der zentrale Schlüssel. (Zuruf Mike Moncsek, AfD) Begegnungsorte, Beratungsangebote, Teilhabemöglichkeiten – das alles ist wichtig, damit sich Neuankömmlinge in unserer Kultur und Gesellschaft zurechtfinden. Statt den Mehrwert von Integration für unsere Gesellschaft anzuerkennen und die Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln, erfolgt aktuell leider eine systematische Rückabwicklung integrationspolitischer Instrumente im Bund, leider auch in Sachsen. Die Regierung Merz hat die TurboEinbürgerung für gut integrierte – ich wiederhole: für gut integrierte – Menschen rückgängig gemacht. Das war falsch. Der Rechtskreiswechsel zurück in das Asylbewerberleistungsgesetz für ukrainische Geflüchtete beendet den Job-Turbo für ebenjene. Auch das ist falsch. Der letzte Akt in einer Reihe integrationspolitisch fehlgeleiteter Entscheidungen der Regierung Merz ist die Streichung der Zulassung zu Integrationskursen für Asylbewerber, geduldete Menschen und Ukrainer/-innen. Das ist völlig absurd und falsch. Diese Menschen können wir nämlich für unseren Arbeitsmarkt auf absehbare Zeit vergessen. Die sächsische Regierung haut leider in dieselbe Kerbe; denn beim letzten Doppelhaushalt hat die Vizeministerpräsidentin, gleichzeitig Sozialministerin, einen Haushaltsentwurf das Kabinett passieren lassen, in dem die Gelder für Integration drastisch zusammengestrichen wurden. Der derzeitige Umgang mit der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ lässt die Träger von Integrationsarbeit in existenzieller Unsicherheit darüber, welche Projektarten und wie viele Projekte überhaupt gefördert werden. Es ist nunmehr zum dritten Mal nicht klar, ob die Träger im Sommer überhaupt noch einen Antrag stellen können, da die Verlängerung der Richtlinie bisher nicht erfolgt ist. (Mike Moncsek, AfD: Sehr gut!) Der vorläufige Höhepunkt dieser Posse ist: Das Ministerium ignoriert den Willen des Parlaments im Fördervollzug. 40 % des von BÜNDNISGRÜNEN und Linken verhandelten Geldes für die Förderrichtlinie wurden im Jahr 2025 für andere Maßnahmen ausgegeben. (Zuruf Staatsministerin Petra Köpping) Im Jahr 2026 wurden nur 21 Projekte aus 91 Anträgen gefördert, obwohl genügend Geld vorhanden ist. (Zuruf Staatsministerin Petra Köpping) So geht man nicht mit engagierten Menschen um, die eine wesentliche Aufgabe für unseren Freistaat erfüllen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dieses Verhalten kann Folgen haben, auch für die anstehenden Haushaltsgespräche in diesem Hohen Haus. Sollte es nämlich Strategie sein, bewusst Lücken zu planen, weil man davon ausgeht, dass BÜNDNISGRÜNE und/oder Linke das schon retten werden, dann sage ich klar: Das ist ein riskantes Spiel auf den Rücken von Betroffenen und Trägern, mit ungewissem Ausgang. Wer die Integration von Zugewanderten nicht unterstützt, sägt an dem Ast, auf dem wir alle sitzen. Das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz bleibt zwar weit hinter seinen Möglichkeiten zurück, dennoch setzt es einen Rahmen, den wir für gelingende Integration, die allen nutzt, brauchen. Deshalb an dieser Stelle ein sehr klares Nein zum Antrag der AfD, die auf der einen Seite schreit, es sei zu wenig Integration, und auf der anderen Seite heute fordert, Integration komplett abzuschaffen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Schubert. Jetzt spricht für die Fraktion Die Linke Herr Abg. Nguyen.

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Nam Duy Nguyen Die Linke

Werter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rechten wollen das Integrations- und Teilhabegesetz abschaffen – ein Gesetz, das in unseren Augen viele Schwächen aufweist, aber ein Mindestmaß an Teilhabe vorsieht. Doch selbst dieses Mindestniveau wollen sie nun beseitigen. Um es klar zu sagen: Dieser Antrag ist kein Beitrag zur Lösung irgendeines Problems. Er ist Teil des politischen Kulturkampfs, in dem Integration nicht verbessert, sondern systematisch von Ihnen bekämpft wird. Sie schreiben, Integration solle künftig durch ein Leitbild der Eigenverantwortung geprägt sein und staatliche Unterstützung könne in den Hintergrund treten. Es ist natürlich so, dass Integration Eigeninitiative braucht, aber sie braucht genauso Sprachkurse, Beratung und Zugang zu Arbeit. Ohne diese Grundlagen bleibt Eigenverantwortung ein Scheinangebot. Wer Menschen die Werkzeuge entzieht und ihnen dann vorwirft, sie würden nicht bauen, sie würden nichts schaffen, der betreibt keine Politik, sondern das ist Täuschung. Darin sind Sie von rechts natürlich brillant ausgebildet. (Mike Moncsek, AfD: Danke!) Dass jetzt Grundlagen bedroht sind oder gar wegfallen – das muss man auch festhalten –, ist nun leider nicht nur ein feuchter Traum der Rechten, gegossen in den hier vorliegenden Antrag, sondern geschieht bereits im Hier und Jetzt. Meine Vorrednerin und mein Vorredner haben es bereits angesprochen: Der Bund hat erst kürzlich die Integrationskurse massiv eingeschränkt. Nach Angaben des BAMF sind vom Zulassungsstopp der Integrationskurse im laufenden Jahr 130 000 Menschen betroffen, und die Folgen sind absehbar. Ohne Sprachkurse wird Integration in Arbeit massiv erschwert. Zudem führt diese Kosteneinsparung auf Bundesebene wiederum zu erhöhten Mehrkosten bei den Kommunen. Erst im vergangenen Monat traf ich Referent/-innen und die Geschäftsführung der Volkshochschulen in Sachsen. Sie haben mir deutlich gemacht, dass es die vielen Volkshochschulen sind, die diese Kurse tragen und durch diese Maßnahmen nun ein wichtiges finanzielles Standbein verlieren. Es sind Kosten, die auf die Kommunen zurückfallen, wovor die kommunalen Spitzenverbände eindringlich gewarnt haben. Meine Damen und Herren! Dieser Antrag der AfD gehört in meinen Augen in die Tonne; das ist klar. Doch dieser Antrag ist nicht im luftleeren Raum entstanden. Machen wir uns nichts vor: Die Rechten nehmen eine Entwicklung auf, die die CDU und auch die SPD auf Bundesebene seit Jahren verantworten. Kürzungen, Einschränkungen, mehr Abschottung. Genau das treiben die Rechten mit diesem Antrag auf die Spitze. Erst werden Zugänge eingeschränkt, dann wird Integration erschwert und am Ende wird behauptet, sie funktioniere nicht. Das ist keine Politik, das ist eine Selffulfilling Prophecy. (Mike Moncsek, AfD: Was?!) Dieser Antrag der Rechten trifft nicht nur abstrakt Migranten, er trifft ganz konkret Menschen, die arbeiten wollen oder bereits arbeiten: in der Pflege, auf dem Bau, in der Logistik, in der Gastronomie. Es sind Menschen, die sich oft unter harten Bedingungen, zu niedrigen Löhnen und mit unsicheren Verträgen den Arsch aufreißen. Und denen wollen Sie jetzt den Zugang zu Sprache, zu Beratung und Rechten noch weiter erschweren? (Mike Moncsek, AfD: Ja!) – Ja, genau. Sie wissen nämlich ganz genau, wohin das führt. Sie machen damit Menschen noch leichter ausbeutbar. (Lachen Martin Braukmann, AfD) Es entstehen die prekären Arbeitsbedingungen, unter denen Menschen dann leiden müssen und die schließlich den Druck auf alle Beschäftigten erhöhen. Das ist der Kern Ihres Antrags. Sie sprechen von Eigenverantwortung, aber was Sie meinen, ist, dass der Staat sich zurückziehen soll, und die Schwächsten tragen die Folgen. Und das unterscheidet uns von (Mike Moncsek, AfD: Ihnen! – Zuruf AfD: Euch!) Ihnen. Während wir sagen: „Dieses Gesetz muss verbindlicher und gerechter werden“, kommen Sie und sagen: „Streichen wir es komplett!“. Meine Damen und Herren, Integration ist keine Bringschuld einzelner Menschen. (Mike Moncsek, AfD: Doch!) Sie ist eine gesellschaftliche Aufgabe und sie ist auch eine soziale Frage. (Vereinzelt Beifall Die Linke – Zuruf AfD: Eben nicht!) Es geht darum, ob Menschen Zugang zu Arbeit haben, ob sie ihre Rechte kennen, ob sie sich organisieren können oder ob sie vereinzelt und gegeneinander ausgespielt werden. (Mike Moncsek, AfD: Oh Gott! Oh Gott!) Wenn Menschen diese Möglichkeit nicht haben, scheitert nicht die Integration, sondern dann scheitert die Politik. Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Herrn Abg. Nguyen. Der fraktionslose Abg. Berger möchte sich offensichtlich nicht äußern. Damit ist die erste Rederunde vorbei. Wir kommen nun zu einer zweiten Runde. Zunächst spricht für die AfDFraktion Herr Abg. Dünzel.

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Jonas Dünzel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrter Herr Unger, ich hoffe, dass Sie nicht ganz so erschüttert sind, ich hoffe, dass es in Zukunft wieder besser wird, dass Sie heute nicht traurig nach Hause gehen müssen. Herr Pallas, Sie sagten, dass Sachsen Einwanderung brauche, um den Geburtenrückgang auszugleichen. Falsch! Sachsen braucht vor allem mehr Kinder; das ist ganz einfach. (Beifall AfD – Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Deswegen haben wir als AfD den heutigen Antrag eingebracht, um dafür zu sorgen, dass Asylbewerber nicht weiter mit Millionen und Milliarden finanziert werden, sondern dass wir das Geld dort streichen und in sächsische Familien (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) investieren, damit die Geburten steigen, damit das demografische Problem gelöst wird – ganz einfach. An dieser Stelle stimmen auch alle Sachsen zu. (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Und Herr Unger, Sie hatten vorhin noch so schön gesagt, dass die Integration durch die CDU ja funktioniere. Nun frage ich Sie: Haben Sie sich in letzter Zeit mal Gebiete von Dresden und Leipzig genauer angeschaut, also die entstandenen No-go-Areas? Haben Sie mal Bilder aus Duisburg-Marxloh, aus Berlin-Neukölln oder vielen anderen Gebieten in Westdeutschland, in denen Integration eben nicht mehr funktioniert, gesehen? Es liegt genau an dem, was ich vorhin bereits beschrieben habe: Wenn zu viele kommen, kann der Staat nicht weiter integrieren. Allein der Ansatz, zu denken, dass es eine staatliche Aufgabe sei, Integration zu gewährleisten, ist falsch. (Tom Unger, CDU: Haben Sie zugehört?) Die Millionen und Milliarden brauchen wir woanders. Das ist genau das Gleiche, als wenn ich nach Tschechien gehen würde. Dort wartet auch keiner und sagt: Mensch, herzlich willkommen in Prag, hier gibt es das, das und das. (Tom Unger, CDU: Wir sind EU-Bürger! Da geht es in Tschechien…!) Die tschechischen Kollegen und jedes andere Land auf der Welt würde sagen: (Mike Moncsek, AfD: Bei Afghanen ist das aber nicht so!) Herzlich willkommen, gehe arbeiten, integriere dich selbst! – Genauso läuft es überall auf der Welt. Nur in Deutschland wird dieser Sonderweg gefahren. Die Beispiele mit den No-go-Areas, die ich gerade gebracht habe, zeigen, (Zuruf Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) dass Ihre ganzen Integrationsprojekte nicht funktionieren werden. Das geht nur, wenn vorher abgeschoben wird, wenn es viel weniger sind. (Tom Unger, CDU: Das macht doch die Bundesregierung! – Gelächter AfD –

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Gegenruf Carsten Hütter AfD

Wer hat Ihnen denn diese Geschichte erzählt?!) Sie sagten – genau darauf komme ich jetzt, Herr Unger –, dass die CDU wirke, dass jetzt unter Herrn Dobrindt schön abgeschoben werde, dass weniger Asylanträge gestellt würden. Falsch! Im Jahr 2025 wurden 168 000 Asylanträge (Mike Moncsek, AfD: Oh! Oh!) in Deutschland gestellt – mehr als in jedem anderen Land in Europa. (Sören Voigt, CDU: Und vorher? –

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Andreas Nowak CDU

Dramatisch weniger als in den Jahren davor! – Weitere Zurufe) Außerdem feiern Sie sich für drei abgeschobene Afghanen, für drei an der Zahl, die allesamt straffällig waren. Sie feiern sich, weil Sie mal drei abgeschoben haben, aber gleichzeitig sind bestimmt 100 an dem Tag neu eingereist. Sie können selbst rechnen: (Carsten Hütter, AfD: Jetzt wird’s kompliziert! – Tom Unger, CDU, steht am Mikrofon.) 100 minus die drei Afghanen ist jetzt nicht unbedingt positiv. – Jetzt haben Sie eine Zwischenfrage, es kann losgehen. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Sie lassen die Zwischenfrage offensichtlich zu.

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Jonas Dünzel AfD

Selbstverständlich. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Dann erteile ich Herrn Unger am Mikrofon 4 das Wort.

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Tom Unger CDU

Herr Präsident, vielen Dank. Herr Kollege Dünzel, vielen Dank dafür, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich möchte Sie fragen – Kollege Hütter hatte vorhin entsprechend in meiner Rede nachgefragt –: Können Sie es einfach mal akzeptieren und sich eingestehen, dass die Zuzugszahlen nach Deutschland, seitdem Alexander Dobrindt Bundesinnenminister ist und entsprechende Maßnahmen ergriffen hat, rückläufig sind? Sind wir uns darin einig, Herr Dünzel?

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Jonas Dünzel AfD

Es sind mal ein paar weniger geworden, (Tom Unger, CDU: Es sind weniger geworden! Danke schön! – Gegenruf Carsten Hütter, AfD) Trotzdem: 168 000 – das ist eine Zahl, die fast so groß wie Chemnitz ist. Das ist nun wirklich keine große Leistung, die Sie da geschafft haben. (Zuruf Mike Moncsek, AfD) Unter einer AfD, das kann ich Ihnen sagen, wären es maximal 20 000 gewesen und den Rest hätte man vorher abgeschoben. Aber gut, dazu werden wir noch kommen. (Sören Voigt, CDU: Wie hätten Sie das denn gemacht, Herr Dünzel?) Zum Thema Integration. Wir bleiben bei unserer Linie. Ich hatte es vorhin schon gesagt: Wenn jemand herkommt, ist alles gut, wenn er sich selbst integriert. Aber es ist eben keine staatliche Aufgabe, das mit Milliarden zu unterstützen. Das ist es nicht. Das macht kein anderes Land der Welt. Es ist nicht clever, es bringt nichts; das zeigen die zahlreichen No-go-Areas. Wenn Sie so weitermachen, werden wir bald in Dresden, Leipzig, Chemnitz und Zwickau dieselben Zustände haben wie in Duisburg, Köln und am Frankfurter Hauptbahnhof. Das wollen wir nicht, deswegen bleiben wir bei diesem Gesetz. Stimmen Sie zu! Lassen Sie uns das Geld streichen und dafür sorgen, dass Integration wieder so ist, wie sie sein sollte: Wer herkommt, integriert sich selbst, und dann geht es los. Danke schön. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Dünzel. Nun wäre als Nächstes die CDU-Fraktion dran. – Wollen Sie nicht? – Die BSW-Fraktion möchte auch nicht. SPD? – BÜNDNISGRÜNE? – Die Linke? – Offensichtlich nicht. Dann hätte der fraktionslose Abgeordnete die Möglichkeit, aber er möchte auch nicht. Nun hat, wenn gewünscht, die Staatsregierung das Wort. – Bitte schön, Frau Staatsministerin.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gute Integrationsarbeit heißt, dass Menschen Deutsch lernen. Gute Integrationsarbeit ermöglicht Zugewanderten, möglichst schnell gute Arbeit zu finden und selbst für sich und ihre Familien zu sorgen. Gute Integrationsarbeit hilft Zugewanderten, sich schnell in unserem Alltag und unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Das ist der Anspruch der Integration. Wir als Staat und Gesellschaft helfen dabei, die größten Hürden zu überwinden. Dafür stellt der Freistaat unsere Integrationsangebote möglichst zielgenau auf. Diese Investition in unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt ist auch nötig; denn die Aufgabe ist einfach da. 2011 lebten 150 000 Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen, 2023 waren es rund 450 000 Menschen. Übrigens: 100 000 davon haben bereits eine deutsche Staatsbürgerschaft. Die Größenordnung zeigt eine Realität, der wir uns doch aktiv stellen müssen. Wir brauchen Integrationsmaßnahmen und kein allgemeines Leitbild der Eigenverantwortung. Das kürzlich vorgestellte Integrationsgutachten bescheinigt uns dabei, grundsätzlich die richtigen Instrumente aufgebaut zu haben. Keine unserer Maßnahmen ist entbehrlich. Nun wird immer wieder gesagt, wir hätten eine Art Auftragsgutachten gemacht. Man kann immer alles deformieren. Das ist eine gemeinsame Entscheidung von der Staatskanzlei und uns gewesen, damit wir genau wissen, welche Maßnahmen wirksam sind und welche man zielgenauer einsetzen muss. Das Ergebnis zeigt, dass wir bei Weitem noch nicht dort sind, wo wir hingehören. Mit unseren Angeboten der Integration verbinde ich gleichzeitig die Forderung an die Zugewanderten, genau all dies auch zu leben: Deutsch zu lernen, Arbeit zu finden, die Identifikation mit unseren Werten und dem Zusammenleben auf der Grundlage des Grundgesetzes. Integration heißt letztendlich, in der deutschen und sächsischen Gesellschaft anzukommen und sich als ein Teil von ihr zu fühlen. Integration ist dabei eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Gesellschaft sowie der Zugewanderten. Unser Integrationsgesetz fasst genau das in eine feste Form. Wir bestimmen mit dem Gesetz Ziele und sorgen für stabile Strukturen. Wir geben mit dem Gesetz Orientierung, Verbindlichkeit und feste Ansprechpartner. Das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg zu einer Gesellschaft, die die Vielfalt ihrer Mitglieder wertschätzt und fördert. Nach Mecklenburg-Vorpommern sind wir das zweite ostdeutsche Flächenland, welches über ein Integrations- und Teilhabegesetz verfügt. Ich bin froh, dass wir über einen intensiven Prozess der Breite die integrationspolitischen Positionen in eine gesetzliche Form gießen konnten; denn damit haben wir eine gemeinsame Grundlage geschaffen, um in Sachsen Barrieren abzubauen, Vorurteile zu überwinden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Im Übrigen beginnen gerade weitere Länder – das Saarland, Niedersachsen, Bremen –, Gesetzgebungsverfahren zur Landesintegration zu erarbeiten. Das Sächsische Integrationsgesetz steht für Vielfalt, Weltoffenheit und Modernität. Auch bei der Integration von Fach- und Arbeitskräften gibt uns das Gesetz Rückenwind. Es verankert Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe mit einem hohen politischen Stellenwert und hebt die Integrationspolitik des Freistaates auf ein qualitativ höheres Niveau. Es trägt damit entscheidend dazu bei, grundlegende gesamtgesellschaftliche Fragen – wie den demografischen Wandel, von dem Sie einfach nicht reden, und den damit einhergehenden Arbeitskräftemangel – zu beantworten. Neben unseren Anstrengungen der Ausbildung und der Reaktivierung sowie dem Erhalt und der Stärkung von Arbeitskräften ist die Zuwanderung eine Säule. Gestatten Sie mir, dass ich wieder die Zahlen aus meinem Bereich nenne: Zum 31.12.2025 hatten wir 4 040 ausländische Ärzte, allein 768 Ärzte aus Syrien, um das deutlich zu sagen. Zu den Syrern sagt Ihr Herr Höcke, dass im Grunde genommen alle abgeschoben werden und zurück nach Syrien sollen. Na dann viel Spaß bei der ärztlichen Versorgung in Sachsen. (Mike Moncsek, AfD: Aber Sie verstehen das doch falsch!) Dieses Gesetz aufzuheben würde insbesondere unseren Landkreisen und kreisfreien Städten schaden. Sie sind die unteren Integrationsbehörden. Sie von der AfD reden die ganze Zeit von der Stärkung der Kommunen, aber an der Stelle ist es Ihnen egal. Das Integrationsgesetz liefert die rechtlichen Voraussetzungen, um die kommunale Integrationsarbeit zu fördern. Mit diesem Antrag lassen Sie, die AfD, die Kommunen als einen zentralen Integrationsakteur in Sachsen bei dem Thema Integration einfach im Stich. Der Freistaat tut das nicht. Er unterstützt die kommunale Integrationsarbeit, und zwar allein in diesem Jahr mit circa 18 Millionen Euro. Liebe Frau Schubert, Sie haben angemerkt, dass die Mittel im letzten Jahr nicht alle ausgegeben worden seien. Das ist richtig. Aber Sie wissen auch, dass es für die Beantragung von Fördermitteln Fristen gibt. (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE, ist im Gespräch mit Daniela Kuge, CDU) – Vielleicht hören Sie mir auch mal zu, Frau Schubert; das ist die Antwort auf Ihre Frage. (Mike Moncsek, AfD: Frau Schubert!) Nein, tut sie nicht; okay. – Deshalb ist es gut zu wissen, dass wir in diesem Jahr die Mittel ausgeben können, weil wir zusätzliche Antragsfristen geschaffen haben. Wir schauen uns natürlich an, wie dieses Gesetz wirkt. Das Gesetz selbst hat dafür einen eingebauten Prüfmechanismus. Gegenwärtig arbeitet mein Haus am Sächsischen Integrations- und Teilhabebericht. Es ist Bestandteil des Gesetzes, dass wir dies tun. Wir werden den Landtag zum Stand von Integration und Teilhabe informieren. Im Bericht wird der Stand der Integration unter besonderer Berücksichtigung der Integrationsziele und der betroffenen integrationspolitischen Maßnahmen dargestellt. Dazu gehört auch, aufzuzeigen, wo sie noch nicht gelungen ist, wo wir Dinge verbessern müssen. Es ist nicht so, dass man nur Erfolgsgeschichten erzählt, sondern ganz klar auch die Lücken und Defizite aufzeigt. Das ist unsere Grundlage, um das Gesetz im Sinne der bestmöglichen Wirkung weiterzuentwickeln. Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Köpping. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund und weiterer Vorschriften. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion AfD mit der Drucksache 8/6463 vor. Ist der Änderungsantrag eingebracht? (Jonas Dünzel, AfD: Er ist eingebracht! Ich möchte nicht, dass Herr Unger weiter erschüttert ist!) – Gut. Dann lasse ich zuerst über den Änderungsantrag abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dafür, aber mehr Stimmen dagegen wurde dieser Änderungsantrag abgelehnt. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs gemeinsam ab. Überschrift, Artikel 1 Aufhebung des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes, Artikel 2 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 3 Änderung der Sächsischen Landkreisordnung und Artikel 4 Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wiederum vielen Stimmen dafür, aber weitaus mehr Stimmen dagegen wurde den Artikeln des Gesetzentwurfs nicht zugestimmt. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Erstes Gesetz zur Juristenausbildungsgesetzes Drucksache 8/5559, Gesetzentwurf Drucksache 8/6426, Ausschusses für Verfassung, Als Berichterstatter könnte Herr Lippmann, wenn er das denn möchte, jetzt das Wort ergreifen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) – Er möchte das nicht. Dann kommen wir zur allgemeinen Aussprache in der Reihenfolge CDU, SPD, AfD, BSW, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen in der ersten Runde mit der CDU-Fraktion, Frau Kollegin Leithoff, bitte.

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Susan Leithoff CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer Zugang zum Juristischen Vorbereitungsdienst bekommt, erhält nicht nur einen Ausbildungsplatz. Er erhält Zugang zu einem Bereich staatlicher Rechtspflege, in dem bereits eigenständig mit Auswirkungen und zum Teil hoheitlich gehandelt wird. Gerade deshalb darf der Gesetzgeber beim Zugang zu diesem Vorbereitungsdienst nicht an dem falschen Maßstab anknüpfen. Genau dort liegt aber das Problem der Regelung. Sie stellt für die Regelversagung darauf ab, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft wird. Dieser Anknüpfungspunkt greift zu kurz; denn für die Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst ist nicht entscheidend, ob ein Verhalten bereits strafbar ist. Entscheidend ist, ob das konkrete Verhalten mit der eigenständigen Mitwirkung an staatlicher Rechtspflege vereinbar ist. Der Grund dafür liegt in der Funktion des Juristischen Vorbereitungsdienstes selbst. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nehmen nicht nur beobachtend an der Ausbildung teil, sondern das Referendariat ist in den Justizstationen normativ auf ein möglichst selbstständiges Tätigsein angelegt. Besonders in der Strafstation werden Nachdem sämtliche Artikel des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, findet über diesen Gesetzentwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag der Einbringerin statt. Ich frage daher die AfD-Fraktion, ob eine Abstimmung gewünscht wird. – Ich sehe ein Kopfschütteln, das ist somit nicht der Fall. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Änderung des Sächsischen (SächsJAG) der Fraktionen CDU und SPD Beschlussempfehlung des Recht und Europa Anklagevertretung und Sitzungsdienst in der Praxis grundsätzlich selbstständig wahrgenommen. Die Prozesshandlungen sind nach außen wirksam. Wer bereits in diesem Stadium eigenständig an der Rechtspflege teilnimmt, für den kann die Strafbarkeit eines Verhaltens nicht der alleinige Maßstab der Eignungsprüfung sein. Das ist der Grund, warum wir dieses Gesetz ändern wollen. Wir schließen eine Schutzlücke, weil die strafbare Weise der falsche Anknüpfungspunkt ist. Eine funktionsfähige staatliche Rechtspflege lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre rechtsstaatliche Integrität. Dieses Vertrauen muss der Gesetzgeber besonders dort schützen, wo Bürger staatliches Handeln nicht in jeder Phase unmittelbar einsehen können, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare aber bereits an gerichtlichen und behördlichen Verfahren mitwirken. Deshalb erhöhen wir die Mindestanforderungen an den Zugang zum Juristischen Vorbereitungsdienst und stellen künftig auf das Tätigsein gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ab. Ich sage es ausdrücklich: Das ist kein Gesinnungsgesetz. Wir sanktionieren keine Meinung. Wir überprüfen keine innere Haltung. Wir erfassen nicht das bloße Haben einer politischen Überzeugung. Der Gesetzentwurf knüpft vielmehr an ein aktives, willensgetragenes und nach außen erkennbares Tun an. Dieses Tätigsein muss zielgerichtet sein und sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Ein bloßes Nichteintreten für die Verfassung reicht nicht. Auch die bloße Zugehörigkeit zu einer verfassungsfeindlichen Partei oder Vereinigung genügt im Regelfall nicht. Genau darin liegt die rechtliche Präzision dieses Gesetzentwurfs; denn für die Eignung zum Juristischen Vorbereitungsdienst ist die strafrechtliche Relevanz weder das ausreichende noch das maßgebliche Kriterium. Das ergibt sich bereits aus der Funktion des Vorbereitungsdienstes selbst. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nehmen an der staatlichen Rechtspflege teil. Der Staat hat für die klassischen juristischen Berufe ein Ausbildungsmonopol. Wer Richterin, Staatsanwalt, Rechtsanwältin oder Notar werden will, gelangt regelmäßig über Studium, Vorbereitungsdienst und Zweites Staatsexamen dorthin. Deshalb darf der Gesetzgeber Mindestanforderungen an diejenigen stellen, die in diesen sensiblen Bereich aufgenommen werden. Diese Mindestanforderungen sind nicht nur zulässig, sondern unabdingbar. Selbstverständlich ist dieser Entwurf grundrechtssensibel ausgestaltet. Die Berufsfreiheit aus Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz sowie die entsprechenden Gewährleistungen der Sächsischen Verfassung sind zu beachten. Eben deshalb formulieren wir keinen pauschalen Ausschluss. Eine Versagung setzt eine individuell begründete Feststellung voraus, dass das Verhalten darauf gerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu schädigen, und dass dieses Verhalten mithin von einigem Gewicht ist. Erfasst werden zudem nur aktuelle oder fortwirkende Handlungen; lange zurückliegende und nicht mehr fortwirkende Verhaltensweisen bleiben außer Betracht. Das ist rechtsstaatlich sauber und verhältnismäßig. Auch der Bezugspunkt der Norm ist rechtlich hinreichend bestimmt. Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist kein politisches Schlagwort, sondern durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung hinreichend konkretisiert. Wir schaffen also keine diffuse Verdachtsnorm, sondern einen justiziablen und überprüfbaren Eignungsmaßstab. Meine Damen und Herren! Eine funktionierende Rechtspflege lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Dieses Vertrauen wird nicht erst dann gefährdet, wenn strafbare Handlungen nachgewiesen sind. Es wird bereits dann beschädigt, wenn Personen, die aktiv gegen die Grundlagen unserer Verfassung tätig sind, an gerichtlichen oder behördlichen Verfahren mitwirken. Genau davor muss der Staat seine Rechtspflege schützen. Das ist der Kern dieses Gesetzesentwurfs. Wir handeln deshalb jetzt – nicht aus Symbolpolitik, nicht aus parteitaktischem Reflex, sondern weil der Rechtsstaat an dieser Stelle Klarheit schuldet. Wer an seiner Rechtspflege mitwirken will, muss auf dem Boden der Verfassung stehen. (Beifall Martin Modschiedler, CDU) Mit diesem Gesetz schaffen wir eine klarere, rechtssichere und verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage für die Zulassung zum Juristischen Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen. Dafür bitte ich um Zustimmung. (Beifall CDU, SPD und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Leithoff. Es folgt für die SPD-Fraktion Frau Abg. Koch. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Sophie Koch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, die Feuerwehr bildet neue Einsatzkräfte aus und unter den Bewerbern ist jemand, der überzeugter Brandstifter ist, jemand, der offen sagt: „Feuer fasziniert mich so sehr, ich würde es im Zweifel selber legen.“ Stellen Sie sich gleichzeitig noch vor, dass alle im Dorf, inklusive der Feuerwehr, darüber Bescheid wissen, dass dem so ist. Würde irgendjemand ernsthaft verlangen, dass die Feuerwehr diese Person trotzdem ausbildet? Natürlich nicht; denn seine Haltung widerspricht dem Auftrag der Feuerwehr: Brände verhindern, Brände löschen, Menschen schützen. Ähnlich verhält es sich hierbei. Der Staat bildet Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nicht nur aus, er bereitet sie auf eine Aufgabe vor, die unmittelbar mit unserem Rechtsstaat verbunden ist. Wer juristische Berufe ergreift, wirkt an der Durchsetzung des Rechts mit – vor Gericht, in der Verwaltung, in der Strafverfolgung oder als Anwältin und Anwalt. Diese Aufgaben stehen nicht im luftleeren Raum, sie beruhen auf den Grundprinzipien unseres Staates: auf Recht, auf Gleichheit vor dem Gesetz, auf der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Wer diese Grundlagen ablehnt oder aktiv bekämpft, stellt sich gegen den Kern dieser Aufgabe. Deshalb kann so eine Person nicht allen Ernstes erwarten, dass der Staat sie ausbildet, um später genau in diesem System Verantwortung zu übernehmen. Aus diesem Grund bin ich sehr dankbar für den Schulterschluss der demokratischen Fraktionen dieses Parlaments; denn gemeinsam schließen wir heute eine Lücke im bisherigen Juristenausbildungsgesetz. Bislang konnte es passieren, dass Bewerberinnen und Bewerber ihre Ausbildung in Sachsen beginnen konnten, obwohl ihnen der Zugang in anderen Bundesländern bereits verwehrt worden war, weil sie dort offenkundig gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig sind. Mit anderen Worten: Wer andernorts aufgrund extremistischer Aktivitäten abgelehnt wurde, konnte bisher versuchen, über Sachsen doch noch in die juristische Ausbildung zu gelangen, und diese Lücke schließen wir heute. Das ist ein wichtiger Schritt, und das ist ein gutes Signal. Eine wehrhafte Demokratie zeigt ihre Stärke nicht durch große Worte, sondern dadurch, dass sie ihre rechtsstaatlichen Instrumente nutzt, um ihre Grundlagen zu schützen. (Beifall SPD) Sachsen wird dadurch nicht länger als Zufluchtsort für extremistische Referendare herhalten. Wir werden gleich sehen, dass die AfD bei diesem Thema sehr wahrscheinlich auf die Barrikaden geht, und das sollte niemanden überraschen. Wenn man sich anschaut, welche Kräfte sich in ihren Reihen bewegen (Zuruf Thomas Thumm, AfD) und wie häufig dort gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung Stimmung gemacht wird, dann wird sich ihre Aufregung gleich klären. Oder um es sprichwörtlich zu sagen: Getroffene Hunde bellen. Meine Kollegin Susan Leithoff hat gerade ausgeführt: Der Gesetzentwurf, der vorliegt, ist verfassungsgemäß und verhältnismäßig. Wir orientieren uns dabei an den bestehenden Regelungen, unter anderem im Freistaat Thüringen. Dort hat der Verfassungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit bereits bestätigt. Was sich dort bewährt hat, kann auch in Sachsen gelten. Zum Schluss möchte ich noch einmal meinen Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen ausdrücklich danken; denn dieser Gesetzentwurf zeigt, dass demokratische Fraktionen gemeinsam handeln können, wenn es um den Schutz unserer rechtsstaatlichen Ordnung geht. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass an den Gerichten und in den juristischen Berufen in Sachsen weiterhin nur diejenigen ausgebildet werden, die sich unserer Gesellschaft und dem Recht verpflichtet fühlen und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, auf der es beruht. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNISGRÜNE und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Koch, und es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Keiler. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Dr. Joachim Michael Keiler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Gestatten Sie mir, dass ich in meinem Redebeitrag mit einem Zitat eines der Gutachter aus den Anhörungen beginne, einem Zitat von Herrn Dr. Felix Thrun: „Insbesondere die AfD profitiert dabei von der begrifflichen Unsicherheit um die FDGO, welche die damalige ‚Berufsverbots‘-Diskussion um staatliche Abwehrmaßnahmen in den 1970er-Jahren begleitet haben und bis heute nicht restlos beseitigt sind. Gerade die sich andeutenden Erfolge bei der Neuauflage des Institutionenmarsches von rechts sollten aber zeigen, dass eine neue, klare Linie hinsichtlich extremistischer Bewerbungen im öffentlichen Dienst notwendig ist. Das Bundesverfassungsgericht hält sich bisher jedoch in diesem Feld zurück,“ – Hört, hört! – „sodass es bei der durchaus zweifelhaften Rechtsprechungslinie aus den 1970er-Jahren bleibt, deren Schwachpunkte populistischen Bewegungen argumentativ in die Hände spielen.“ Nein, das ist nicht ein Zitat aus der Anhörung; es stammt aus einem Aufsatz auf dem Legal-Tribune-Online-Verfassungsblog vom 25.06.2024 von Herrn Dr. Felix Thrun. (Zurufe Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Jörg Urban, AfD) Hier geht es um das sogenannte Thüringen-Projekt, bei dem auch der weitere Sachverständige Dr. Jonathan Schramm arbeitet – übrigens in Zusammenarbeit mit der GFF, der Gesellschaft für Freiheitsrechte, (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) die 1,4 Millionen Euro Spenden für ein AfD-Verbotsgutachten gesammelt haben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da bin ich Fördermitglied!) – Hört, hört! Bei solchen Gutachtern kommen mir Zweifel, ob die nötige Objektivität vorlag. Klar ist eines: (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das wird eine weitere Lex AfD und nebenbei ein massiver Angriff auf eine unabhängige Advokatur – zudem nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wie das Zitat soeben belegt. Im Übrigen könnte ich die Fundstelle nennen, in der das Bundesverfassungsgericht strikt dagegen entscheidet, derartige stringente Klauseln in der Juristenberufsausbildung zu implementieren. Die Koalitionäre werfen mit diesem Gesetzentwurf die von ihnen selbst in der letzten Wahlperiode – Herr Lippmann, Sie waren dabei – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, ich war dabei!) auf den Weg gebrachte Gesetzesnovelle über den Haufen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Richtig, weil es notwendig ist!) – Richtig, genau. In der letzten Legislatur war es auch schon Murks, oder? Dass die Staatsregierung sogar gegen die von ihr mitgetragenen Regelungen vor das Bundesverfassungsgericht und gegen ein Urteil der eigenen Verfassungsrichter hier in Sachsen zu Felde ziehen will, dürfte so ziemlich einmalig, aber auch nicht von Erfolg getragen sein. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das wird sich zeigen! – Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) – Darin bin ich mir ziemlich sicher. Kurzum: Mit dem Gesetzentwurf wird nicht nur massiv in die Ausbildungs- und Berufsfreiheit eingegriffen; mit diesem Gesetzentwurf zeigen Sie wieder einmal, dass Sie im Kampf gegen sogenannte Extremisten Maß und Mittel komplett verloren haben. Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, was soll mit diesem Gesetzentwurf erreicht werden? Bewerber, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig sind, sollen zukünftig in der Regel vom Juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden. Das ist eine unbestimmte Verweisung auf die freiheitliche demokratische Grundordnung. Ich habe es dem Herrn Schramm in der Anhörung schon gesagt: Man müsste wenigstens als Regelkatalog eine gesetzliche Regelung aufnehmen, was unter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu verstehen ist; (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Haben Sie im Beamtenrecht doch auch nicht! – Zuruf Martin Modschiedler, CDU) denn die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die Staatsrechtslehre zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind völlig unterschiedlich. Sie haben x verschiedene Unterscheidungen, und sie haben die Unterscheidungen, was fdGO-gerecht ist und zur fdGO gehört, auch im Sächsischen Verfassungsschutzgesetz und in den Verfassungsschutzgesetzen unterschiedlicher Art. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Haben Sie die Begründung zum letzten NPD-Verbotsverfahren gelesen?) Diesbezüglich möchte ich aber schon wissen: Was denn? Es ist auch deshalb unbestimmt, weil es auf Rechtsprechung verweist und damit grundsätzlich den Bruch des Gewaltenteilungsprinzips darstellt. Das werden Sie hinterher in den Prozessen sehen, die da kommen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Häh? So ein Quatsch!) – Stellen Sie eine Frage, aber quatschen Sie nicht dauernd dazwischen! Ganz ehrlich, das muss ich einmal sagen. (Vereinzelt Beifall AfD – Unruhe) Bislang steht da, wer „die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft“; das sei bestimmt. Warum? Weil auf die Strafgesetze verwiesen ist. Sieh an, eine Blankettnorm wie im Steuerrecht. Folge für die betroffenen Bewerber: kein Vorbereitungsdienst, kein Zweites Staatsexamen, keine Tätigkeit als Volljurist. Das wäre, wenn es nur um das Richteramt ginge, grundsätzlich hinnehmbar. Es geht aber nicht nur um das Richteramt, es geht auch um die Advokatur, um Notariate, um Syndikusanwälte etc. pp., um Juristen in Firmen, die aufgrund der Assessments als Volljuristen tätig sein müssen. Es geht hier nicht nur um die Übernahme in den Richterdienst, die im Übrigen nach dem Beamtenrecht sowieso noch einmal gesondert geprüft wird. Also: Diese Geschichte ist völlig überflüssig, egal ob diese Bewerber in den Staatsdienst gehen oder Rechtsanwalt werden wollen. Sehr geehrte Herren Kollegen! Ich möchte hervorheben, dass dem Ausbildungsrecht durch Artikel 29 unserer Verfassung in Sachsen – und eben nicht in Thüringen; insofern interessiert auch nicht, was das Thüringer Landesverfassungsgericht entschieden hat – aus gutem Grund ein besonderer Stellenwert eingeräumt wurde. Es wird, anders als in Thüringen, vorbehaltlos gewährleistet. Schon deshalb kann die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2025 hier nicht eins zu eins herangezogen werden. Auch die vielbemühten verfassungsimmanenten Schranken rechtfertigen unseres Erachtens keinen derartigen Eingriff in die Ausbildungs- und Berufsfreiheit. Der Gesetzentwurf beruft sich zur Rechtfertigung des Eingriffs auf die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege: Diese bedürfe des Vertrauens der Gesellschaft, und dieses Vertrauen wiederum sei beeinträchtigt, wenn Referendare, die sich gegen die fdGO betätigen, an gerichtlichen oder behördlichen Verfahren mitwirken. Da stellt sich zunächst einmal die Frage, wessen Vertrauen in den Rechtsstaat durch diese Referendare angeblich erschüttert werden soll. Ist es der Bürger um die Ecke oder doch nur die berühmte Zivilgesellschaft? Oder diese Referendarskollegen, die mobil gemacht haben, die sich beim Justizministerium beschwert haben, es brauche eine Änderung, diese NGO-inszenierten Geschichten. Vielmehr sind es wohl die langen Verfahrensdauern und eine politisierte Gesetzgebung, zum Beispiel der Politikerbeleidigungsparagraf, sowie teilweise in der Tat zweifelhafte Gerichtsentscheidungen, die das Vertrauen des Normalbürgers in den Rechtsstaat erschüttern. Ergo: Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird gern zur Rechtfertigung bemüht, doch ist diese Begrifflichkeit in so manchem Zusammenhang längst zur Leerformel erstarrt. Der Eingriff in die Grundrechte der Ausbildungs- und Berufsfreiheit ist aus unserer Sicht zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege ungeeignet. Weder hat ein Referendar eine solche eigenverantwortliche Stellung inne, wie es der Gesetzentwurf zu suggerieren versucht, noch gibt es überhaupt eine nennenswerte Anzahl von Referendaren, denen das zweifelhafte Prädikat eines Extremisten umgehängt werden müsste. (Martin Modschiedler, CDU: Oh, Herr Keiler! Das hat doch die mündliche Verhandlung ergeben! – Zurufe Jörg Urban, AfD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Insofern erkläre ich einmal: grundsätzlich überhaupt kein Problem mit der fdGO, aber die Generalklausel reicht vollkommen aus. Es geht hier am langen Ende auch um die Unabhängigkeit der freien Anwaltschaft. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dazu komme ich noch etwas genauer. Im Zeitraum von 2015 bis 2025 absolvierten unter den circa 4 000 Referendaren drei Personen mit rechtsextremem und eine Person mit linksextremem Hintergrund in Sachsen den Juristischen Vorbereitungsdienst; eine weitere solche Person durchläuft gerade das Referendariat. Das sind genau 0,2 % als links- oder rechtsextremistisch eingestufte Referendare – 0,2 %. (Susan Leithoff, CDU: Jeder Einzelne ist einer zu viel!) Wie diese 0,2 % die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege beeinträchtigen sollen, bleibt ein Rätsel. Bisher zumindest hat es keine nennenswerten Erschütterungen gegeben, außer dem Rauschen im linksliberalen Blätterwald und einem damit einhergehenden substanzlosen Alarmismus – wenn es ein solcher ist. Frau Leithoff, wie oft ist aus einer Ausnahme die Regel geworden – davor warne ich –, wenn freilich der Kreis der Extremisten und Verfassungsfeinde immer größer gezogen wird? Erinnert sei an die 2021 vom VS kreierte Kategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. (Zuruf Susan Leithoff, CDU) – Dann mag das aus Ihrer Sicht gerechtfertigt sein. Eine tatsächliche Gefahr für das Vertrauen in die Rechtspflege stellt diese herbeihalluzinierte Gefahr deshalb aber noch lange nicht dar. Schon eher ist der sogenannte Laienverteidiger des § 138 Abs. 2 StPO ein Problem. In Bayern laufen die Behörden Sturm. Gemeint sind Laienverteidiger als Vertrauensverteidiger bei Vergehen vor den Amtsgerichten – ohne dass diese Personen Referendare, Anwälte oder sonst etwas sind oder als Rechtsanwalt zugelassen wären. Dort werden mittlerweile Salafisten und Reichsbürger benannt. Da sollte man in der StPO eingreifen, ja. (Martin Modschiedler, CDU: Bitte!) Da gehört es hin. Im Rahmen der Anhörung wurde plastisch dargestellt, wie der Referendar Aufgaben zu erledigen hat. Der Referendar steht selbst dann unter der Kontrolle und Beurteilung seines Ausbilders, (Martin Modschiedler, CDU: Das haben wir bei Herrn Dr. Scheffer gehört!) wenn ihm Aufgaben zur selbstständigen Erledigung zugewiesen werden. Nicht dem Referendar, sondern dem Ausbilder kommt die alleinige Verantwortung für die Erhaltung und Einhaltung der Anforderungen an die richterliche und staatsanwaltliche Tätigkeit zu. Er hat den Referendar im Rahmen des Vorbereitungsdienstes anzuleiten, seine Tätigkeiten zu überwachen, die eingereichten Entscheidungsentwürfe vor Verlassen des Hauses zu korrigieren und Verstöße gegen die Grundsätze einer unparteilichen Amtsführung zu ahnden. Selbst im Falle der staatsanwaltlichen Sitzungsvertretung, bei der der Referendar nach Maßgabe seines Ausbilders tätig wird, ist eine Kontrolle gewährleistet. Sie können nichts entscheiden; sie werden nur eine Sitzungsvertretung vornehmen. Der Verwaltungsrichter und langjährige Ausbilder Dr. Scheffer drückte sich so aus: Die Begründung des Gesetzentwurfs überhöhe die Rolle von Rechtsreferendaren in fast schon grotesker Weise. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Mit einer Prüfung milderer Mittel hält sich der Gesetzentwurf gar nicht erst auf. Mit Rücksicht auf die Zeit lasse ich jetzt etwas aus. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Der Staat nutzt sein Ausbildungsmonopol, um unliebsamen Nachwuchs, auch zukünftige Rechtsanwälte, von vornerein auszusortieren. Dabei geht es durchaus nicht nur um weniger intensive Eingriffe – Referendare gegebenenfalls von der Tätigkeit als Sitzungsvertreter auszuschließen oder Anwalts- und Wahlstationen nur bei ausgewählten Ausbildern zuzulassen, wie das teilweise schon gemacht wird. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2024 in einer Entscheidung auch noch die Variante ins Spiel gebracht, Bewerber, welche die aktuellen Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht nicht erfüllen, nur von der Teilnahme am praktischen Vorbereitungsdienst zu befreien und – unabhängig hiervon – zur Zweiten juristischen Staatsprüfung zuzulassen. All das interessiert die Verfasser des Gesetzentwurfs aber nicht. Es muss stattdessen die ganz große Keule der Nichtzulassung sein. Die Regelung ist auch nicht angemessen. Der Bundesgesetzgeber sah die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege durch die seit Jahrzehnten übliche Zulassungspraxis für Rechtsanwälte, geregelt in § 7 der Bundesrechtsanwaltsordnung, nicht gefährdet – das Bundesverfassungsgericht im Übrigen auch nicht, in einer neuen Entscheidung aus dem Jahr 2023. Insofern hat es mich sehr überrascht, dass sich bei der Anhörung im Ausschuss Frau Sabine Fuhrmann, die Präsidentin der Sächsischen Rechtsanwaltskammer, relativ knapp und ohne irgendwelche ausführlichen Begründungen gegen die Position der Bundesrechtsanwaltskammer gestellt hat. Diese ist nämlich genau gegen dieses Modell eingeschritten. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hält diese Regelung der BRAO offenbar für vorbildlich. Sie stellte sich der 2023 von der Justizministerkonferenz gestalteten Initiative mit dem Titel „Aufnahme von Verfassungsfeinden in den Juristischen Vorbereitungsdienst verhindern“ entgegen. Die Bundesrechtsanwaltskammer empfahl, zur Wahrung der Rechtseinheit (Zuruf Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) die Regelung in den Juristenausbildungsgesetzen der Länder an das Vorbild des § 7 BRAO anzupassen. Das ist genau der Text, der jetzt bei uns im Gesetz steht – also die Regelung, die Sie jetzt abschaffen wollen. Völlig zu Recht hat der sächsische Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass es unverhältnismäßig wäre, die vorgelagerte Berufsausbildung bereits wegen eines Verhaltens zu verwehren, das mangels Überschreitens der Strafbarkeitsschwelle dem späteren Zugang zum Anwaltsberuf selbst gerade nicht entgegengehalten werden könnte. Sie konstruieren eine abstrakte Gefahr, nach welcher durch die Ausbildung von angeblich fdGO-feindlichen Referendaren die Rechtspflege quasi aus den Angeln gehoben würde. Geradezu abenteuerlich wird es, wenn aus der Verfassung bzw. dem Grundgesetz herausgelesen wird, dass der Gesetzgeber quasi eine Pflicht habe, solchen Referendarbewerbern den Weg in den Vorbereitungsdienst unmöglich zu machen. Mit welcher Leichtigkeit jedenfalls die angeblich gefährdete Funktionsfähigkeit der Rechtspflege über die Ausbildungs- und Berufsfreiheit gestellt wird, ist geradezu atemberaubend. Noch einmal: Das Bundesverfassungsgericht hat einen sehr strengen Blick auf Artikel 12, auf die Berufsausübung. Das hat man auch in der Triage-Entscheidung unlängst wieder gesehen. Der weit gefasste und weitgehend konturlose Begriff des „Tätigseins“ tut ein Übriges für eine ausgreifende Nichtzulassungspraxis. Auch dafür hat der Sachkundige Dr. Scheffer in der Anhörung plastische Beispiele angeführt. Ausgreifend und als Verweis im Übrigen selbst verfassungswidrig, da unbestimmt – wie oben erwähnt. Das ist ein Verweis in die Rechtsprechungslinie des Bundesverfassungsgerichts – immerhin, das schon –, aber das ist eine exterritoriale Gesetzesverweisung in die Rechtsprechung hinein und damit ein ganz klarer Bruch der Gewaltenteilung. Man kann nicht hineinverlagern in eine sich evaluierende Rechtsprechungslinie eines Gerichts, das geht nicht. Eine Bestimmungsenumeration wäre erforderlich gewesen; der Vorschlag wurde im Ausschuss von mir eingebracht. Wer weiß, was in der Rechtsprechung zukünftig dann noch so alles als „Tätigwerden gegen die fdGO“ verstanden wird. Es bedarf keiner besonderen Fantasie, zu wissen, was die Instanzengerichte aus dieser Spruchpraxis machen. Der Gesetzentwurf betrifft zunächst einmal nur Juristen mit erstem Staatsexamen, denen mit der Versagung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst die Möglichkeit abgeschnitten wird, Volljurist zu werden. Das für sich genommen ist ja schon schlimm genug. Wohin die Reise im Weiteren gehen wird, ist aber jetzt schon klar. Noch steht in der Bundesrechtsanwaltsordnung, dass die Zulassung zur Anwaltschaft zu versagen ist, wenn der Antragssteller die fdGO in strafbarer Weise bekämpft – so, wie es aber auch im Juristenausbildungsgesetz steht, das Sie gerade ändern wollen. Aber wenn, wie ausgeführt, die Konferenz der Justizminister schon die Referendarausbildung zum Vorwand nimmt, die Regelung der BRAO in ihrem Sinne anzupassen, wenn das Bundesverwaltungsgericht andeutet, dass gegen die Regelung der BRAO gegebenenfalls gesetzgeberische Abhilfemöglichkeiten gesucht werden sollten – das Bundesverwaltungsgericht, nicht das Bundesverfassungsgericht –, wenn ein Sachkundiger in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf – – Nicht einer, sondern zwei Sachkundige. Thüringen-Projekt, in Zusammenarbeit mit GFF, 1,4 Millionen Euro Spenden für den Kampf gegen rechts und ein AfD-Verbotsverfahren sammeln; 500 000 waren aufgerufen worden. Da hat man weitergemacht bei 1,4 Millionen Euro. Jetzt erklären sie gerade, die eine Million, die man darüber hinaus eingesammelt hat für ähnliche Projekte, verwenden zu wollen. Was ist denn das für ein Zeug da? Wenn ein Sachkundiger in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf in das gleiche Horn bläst und keinen Widerspruch von der Präsidentin der Sächsischen Rechtsanwaltskammer erntet, dann ist zu befürchten, dass demnächst auch Volljuristen, die sich zur Anwaltschaft zulassen wollen oder es schon sind, dem gleichen Verdikt unterworfen werden. Warum soll der Staat zwar seine angeblichen Feinde nicht ausbilden, gleichwohl aber diejenigen, die durch die „Maschen geschlüpft“ sind, als Anwälte zulassen müssen? Nein, dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein, mit dem die freie Advokatur geschliffen werden soll. Aktuell berichtet der 47. Strafverteidigertag von massiven Angriffen auf die Anwaltschaft durch Änderungen der StPO, zum Beispiel Ordnungsgelder für Anwälte, die keine Konsensualverteidigung vornehmen wollen, bis zu 3 500 Euro. Ordnungsgelder gegen Anwälte, nicht gegen Staatsanwälte oder Richter, sondern gegen Anwälte, die das Gericht missachten. Es geht nur vordergründig um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Vielmehr soll eine Atmosphäre der Unterwürfigkeit und des Duckmäusertums erzeugt werden. Jeder, der die falsche Meinung hat und zukünftig als Jurist noch etwas werden will, sollte nach Ihrem Dafürhalten lieber den Mund halten und mit dem Mainstream mitschwimmen. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Bitte mäßigen Sie sich.

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Dr. Joachim Michael Keiler AfD

Das ist die wahre Intention des Gesetzentwurfs. Deshalb sagen wir ganz klar Nein zu dieser Gesetzesvorlage. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die AfD-Fraktion Herr Dr. Keiler. An Saalmikrofon 4 spricht jetzt Herr Kollege Lippmann; bitte.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Dr. Keiler, zum inhaltlichen Teil werde ich gleich in meinem Redebeitrag ausführen. Nachdem Sie aber mehrfach versucht haben, zwei Sachverständige zu desavouieren – eigentlich waren es drei, denn die ehrenwerte Präsidentin der RAK haben Sie ebenfalls einbezogen –, will ich sagen, dass Sie die ganze Zeit einen Sachverständigen zitiert haben, bei dem Sie nicht offengelegt haben, welchen politischen Hintergrund dieser hat. Ihr mehrfach bemühter Sachkundiger Dr. Scheffer ist bekanntermaßen nicht nur offenbar AfD-Mitglied und geht damit auch sehr offen um, sondern – – (Zuruf AfD: Ist das schlimm?) – Nein, das ist überhaupt nicht schlimm – also aus meiner Sicht schon –, aber wenn er schon offenlegt, wer am Thüringen-Projekt beteiligt ist – das ist immerhin ein Projekt, das das Ziel hat, die freiheitliche Demokratie zu verteidigen –, dann kann ich auch offenlegen, welcher Sachkundige sich durch die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei bemüht, das Gegenteil zu tun. Herr Dr. Scheffer ist bekannt dafür, dass er sich seinen Sachverstand gern einmal durch vorherige Unterhaltung mit der AfD-Fraktion vorgeben lässt, so geschehen in einem berühmten Listenkürzungs-Untersuchungsausschuss, bei dem er vorher seine Zeugenvernehmung vor der AfDFraktion geübt hat, damit er weiß, was er anschließend als damaliges Mitglied des Landeswahlausschusses im Untersuchungsausschuss zu sagen hat. Von daher wäre ich vorsichtig, sich hier zu sehr auf den Sachkundigen zu beziehen, weil aus meiner Sicht relativ klar ist: Wenn Sie der Meinung sind, dass man in diesem Land keine politische Meinung zum Thema Rechtsstaat und zur Verteidigung der Demokratie haben darf, dann sollte auch Herr Dr. Scheffer dazu schweigen und von Ihnen nicht umfassend als derjenige zitiert werden, der angeblich der Retter der Demokratie ist. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Saalmikrofon 4 Herr Kollege Lippmann. Es folgt die Reaktion an Saalmikrofon 7. Herr Dr. Keiler, bitte.

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Dr. Joachim Michael Keiler AfD

Herr Lippmann, zum Ersten: Dr. Scheffer ist nicht Mitglied der AfD. Ich weiß nicht, woher Sie das nehmen. Dr. Scheffer war für uns 2019 als Mitglied des Landeswahlausschusses benannt, mehr nicht. Zum Zweiten ist Dr. Scheffer ein sehr versierter Verwaltungsrichter, der in großem Umfang Referendare ausbildet. Insofern glaube ich, dass man mit Dr. Scheffer einen Praktiker hat, der Einblick in die praktische Ausbildung und in die Auswirkungen der Tätigkeit und des Gefährdungsvolumens eines Referendars hat. Ich weiß nicht, woher Sie das jetzt nehmen, aus dem Untersuchungsausschuss oder aus der Anhörung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aus dem Untersuchungsausschuss!) – Aus dem Wahlprüfungsausschuss oder woher auch immer, wie dem auch sei. Es gab zwischen Dr. Scheffer und mir ein Gespräch über die Tätigkeit im Landeswahlausschuss, aber nicht punktuell inhaltlich, sondern darüber, wie dort verfahren wird. Das war es. Das habe ich im Wahlprüfungsausschuss damals durchaus eingeräumt. Daraus jetzt eine Voreingenommenheit von Dr. Scheffer zu konstruieren, halte ich für weit verfehlt. Im Übrigen konterkarieren Sie dann zum wiederholten Mal den Verfassungsgerichtshof in Sachsen, weil der uns in weiten Teilen am langen Ende recht gegeben hat bei dem ganzen Zirkus. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Am langen Ende …!) Wir haben die Listengeschichte bis Platz 30 durch das Verfassungsgericht gebracht und damit unsere Position geadelt. Im Übrigen hat der Verfassungsgerichtshof damals festgestellt, dass der erste Teil, die Nichtzulassung bis Platz 30, eklatant und extrem rechtswidrig war. Das andere war auch rechtswidrig, – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Dr. Keiler, Ihre Redezeit.

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Dr. Joachim Michael Keiler AfD

– aber nicht so rechtswidrig, dass es zu einer Zulassung führen würde. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Daher wäre ich ganz vorsichtig mit derartigen Einwürfen, Herr Lippmann. Damit konterkarieren Sie genau den Rechtsstaat, den Sie gerade heraufbeschworen haben. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Herr Dr. Keiler, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Ich bitte Sie, sich in einer nächsten Runde weiter auszutauschen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Warum haben Sie nicht geklagt?) Wir kommen zurück. An der Reihe ist jetzt die BSW-Fraktion. Frau Biebrach, Sie dürfen.

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Ines Biebrach BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns im Grunde nur mit dem Artikel 1 Ziffer 4. Gegen den Rest dürften keine Bedenken bestehen. Auch von unserer Seite gibt es keine. Die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verbundene Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes soll in erster Linie verhindern, dass rechtsextreme Personen oder allgemein Verfassungsfeinde in den Juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Reflexartig neige auch ich dazu, dem zuzustimmen. Wer will schon Rechtsextreme oder Verfassungsfeinde als Rechtsreferendare? Aber es ist eben nicht so einfach. Heiligt hier der Zweck die Mittel? Ist eine Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen, wie sie mit der Änderung beabsichtigt ist, wirklich erforderlich und verhältnismäßig oder schränkt sie nicht doch zu sehr die Berufs- und Ausbildungsfreiheit ein? Der Juristische Vorbereitungsdienst – das wissen wir alle – mit dem Abschluss des Zweiten Staatsexamens berechtigt zur Ausübung des Richteramtes, aber eben nicht nur, sondern – Dr. Keiler hat es schon gesagt – auch zur Anwaltschaft. Darin sehe ich das entscheidende Problem bei diesem Gesetzentwurf. Wir kennen das alle: Diskussionen zu den Zulassungsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst und zur Rechtsanwaltschaft gab es schon einmal in den 60er- und 70erJahren. Damals richteten sie sich eher gegen linksextreme oder sehr linke Anwälte. Heute führen wir die Diskussion wieder, im Regelfall wegen sehr rechter oder rechtsextremer Anwälte oder Juristen. Aber wollen wir diese Diskussion wirklich wieder auf dieser Ebene führen? Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung – die hier schon zitiert worden ist – zutreffend und klar ausgeführt, dass der Anwalt einen freien Beruf ausübt, der von staatlicher Kontrolle und Bevormundung prinzipiell ausgenommen ist, und die anwaltliche Berufsausübung unter der Herrschaft des Grundgesetzes der freien und unreglementierten Selbstbestimmung des Einzelnen unterliegt, soweit sie nicht durch verfassungskonforme Regelungen beschränkt ist. Ebenso wie bei anderen freiberuflichen Tätigkeiten ist es – so das Bundesverfassungsgericht – auch im Anwaltsrecht nicht statthaft, unter Einschränkung der Freiheitsgarantie die für staatlich Bedienstete hergeleiteten Grundsätze in irgendeiner Weise anzuwenden. Bei einem Anwaltsbewerber darf die persönliche und politische Einstellung zum Staat nicht nach den gleichen Maßstäben gemessen werden wie bei einem Beamtenanwärter im Staatsdienst. Nach dieser Entscheidung darf bei der Zulassung zur Anwaltschaft nicht darauf abgestellt werden, dass man die beamtenrechtlichen Anforderungen erfüllt. Gemeint ist damit ein positives Eintreten für und kein Tätigwerden gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Deshalb sieht § 7 der Berufsrechtsanwaltsordnung vor, dass das Verhalten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung nur dann schädlich für die Zulassung ist, wenn es strafrechtlich relevant ist. Mit der geplanten Gesetzesänderung gelten für die Zulassung zum Juristischen Vorbereitungsdienst zukünftig höhere Hürden als für die Zulassung zur Anwaltschaft. Da unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Neuregelung auch für den nicht im Beamtenverhältnis absolvierten Vorbereitungsdienst gelten soll, wird Personen, die die Zulassungsvoraussetzungen der Rechtsanwaltschaft erfüllen, die Möglichkeit entzogen, die hierfür erforderliche Ausbildung zu absolvieren. Wir erachten dies für einen unzulässigen Eingriff in die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft und damit für nicht verfassungsgemäß. Wir folgen insofern der Auffassung des sächsischen Verfassungsgerichtshofes, welche wir nicht für falsch halten. Ich finde es ein wenig traurig, dass wir hier die Rechtsprechung unseres eigenen Verfassungsgerichtshofes infrage stellen, dem wir ansonsten eine hohe Bedeutung zumessen. Wir können das gut nachvollziehen. Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft ist ein hohes Gut. Der Verfassungsgerichtshof hat zu Recht festgestellt, dass man, wenn man die Hürden hierbei hochzieht, dann auch die Hürden für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs hochzieht. Wir vertreten die Auffassung, dass die Sicherung der Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft vom Staat höher zu werten ist als der hier versuchte Schutz des Vorbereitungsdienstes vor Referendaren, welche sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Wobei auch hierbei die Frage ist: Was heißt betätigen? Was man vielleicht auch beachten muss: Diese Regelung richtet sich nicht grundsätzlich nur gegen Rechtsextreme – das wäre auch nicht in Ordnung und das ist auch nicht so gemeint –, sondern gegen alle Personen, die nach der jeweils aktuellen Bewertung des Verfassungsschutzes oder der entsprechenden Behörden gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig sind. Das sind dann aber verschiedenste Personen. Wir haben die Coronazeit in Erinnerung. Damals wurden auch die sogenannten Coronaleugner und die Impfgegner von den Verfassungsschutzbehörden in Deutschland als Spektrum eingestuft, das die freiheitliche demokratische Grundordnung aktiv bekämpft. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Jüngst gerieten gerade auch linke Buchhandlungen ins Schussfeld, indem man ihnen politischen Extremismus vorwarf. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zusammengefasst kann ich keine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf sehen, weil die Unabhängigkeit der Anwaltschaft schwerer wiegt und eine wehrhafte Demokratie es aushalten muss, dass es auch Anwälte gibt, die im rechten und im linksextremen Spektrum beraten. Dann dürfen sie auch die entsprechende politische Überzeugung haben. Das ist die Frage der Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Deswegen müssen wir extremistischen Bestrebungen immer entgegentreten – gar keine Frage –, aber es muss im Rahmen der Verfassung sein. (Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE: Was denn sonst?) Dieses Gesetz halten wir nicht mit der Verfassung und dem Berufsrecht der Anwälte für vereinbar. (Martin Modschiedler, CDU: Im Ausschuss haben Sie es noch anders gesehen!) Danke. Schönen Tag. (Martin Modschiedler, CDU: Frau Biebrach, war das jetzt spontan?) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die BSW-Fraktion Frau Kollegin Biebrach. Es folgt für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Abg. Lippmann, bitte. Sie haben das Wort; bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wohl selten traf auf einen Gesetzentwurf die Beschreibung „Gesetzgebung aus Notwehr“ zu wie auf den heutigen Gesetzentwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Dieser Gesetzentwurf hat genau ein Ziel: zu verhindern, dass Verfassungsfeinde in Sachsen in den Juristischen Vorbereitungsdienst gelangen können. Er soll unmissverständlich verhindern, dass Sachsen zu einem Refugium für rechtsextreme Rechtsreferendare wird. Das ist richtig, das ist wichtig und das ist gut für unsere freiheitliche Demokratie. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und Die Linke) Denn die Lage hat sich fundamental geändert, seitdem wir in der letzten Legislaturperiode das Juristenausbildungsgesetz beschlossen haben. Anders als der Sächsische Landtag und in einer weiteren, in der Literatur sehr umstrittenen Engführung durch den sächsischen Verfassungsgerichtshof, sehen andere Bundesländer den Spielraum weit größer, wenn es darum geht, den Staatsdienst und damit auch den Juristischen Vorbereitungsdienst von Verfassungsfeinden freizuhalten. Wie groß mittlerweile das Auseinandergehen der faktischen Rechtslage zwischen den Bundesländern ist, hat jüngst die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen gezeigt, welches grundsätzlich zwar dem Bundesverwaltungsgericht folgend eine Ablehnung eines Bewerbers für zulässig hielt, sich aber durch die Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs zur aktuellen Fassung des Juristenausbildungsgesetzes gebunden sah. Spätestens seit dem Tag ist klar, dass wir als Gesetzgeber handeln müssen. Frau Kollegin Biebrach, es ist nicht unredlich, Gesetze nach verfassungsgerichtlichen Entscheidungen zu ändern, wenn man der Überzeugung ist, dass die Notwendigkeit hierzu besteht. Auch Verfassungsrechtsprechung ist, wenn sie sich auf konkrete Gesetze bezieht, nicht in die Ewigkeit manifestiert (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD: Bitte! Genau! Richtig!) und der Landtag ist in der Lage, Änderungen vorzunehmen. Werte Kolleginnen und Kollegen, eines ist klar: Die Rechtspflege ist kein neutraler Raum. Sie lebt davon, dass diejenigen, die in ihr wirken, fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Der Juristische Vorbereitungsdienst ist kein gewöhnlicher Ausbildungsweg: Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare wirken aktiv an Gerichten, in Staatsanwaltschaften und Behörden mit. Sie erhalten Einblicke in teils sensible Verfahren. Sie nehmen durchaus Einfluss auf Abläufe und sie repräsentieren schlicht den Staat. Deshalb darf man an sie auch einen anderen Maßstab hinsichtlich einer hinreichenden Verfassungstreue anlegen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Sachsen hat in den vergangenen Jahren immer wieder mit rechtsextremen Strukturen zu kämpfen gehabt, auch im staatlichen Bereich. Es darf schlicht nicht sein, dass unser Freistaat ein möglicher Rückzugsraum, geschweige denn ein Refugium für Personen wird – oder gar nur als solcher wahrgenommen wird – , die sich aktiv gegen unsere Verfassung betätigen. Deshalb ist es wichtig, hierbei Grenzen zu ziehen, und deshalb ist es richtig, dass die Koalition diesen Gesetzentwurf eingebracht hat, dem wir zustimmen werden. Der Gesetzentwurf formuliert diese Grenze aus unserer Sicht sehr klug: Eben nicht die bloße Gesinnung, nicht die private Überzeugung ist entscheidend, sondern das aktive Tätigwerden gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Es war gerade wieder eine Situation, in der wirklich viel vom Pferd dazu erzählt wurde, was angeblich in den letzten Jahren als verfassungsfeindlich eingestuft wurde. Um es einmal einzuordnen: Nein, es sind keine Impfgegner pauschal zu Verfassungsfeinden erklärt worden, wie Frau Biebrach gerade behauptet hat, und nein, Herr Dr. Keiler, die freiheitliche demokratische Grundordnung ist auch nicht irgendetwas, was man sich als Hirngespinst zusammengedacht hat. Da lohnt es dann vielleicht doch, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, unter anderem im letzten NPD-Verbotsverfahren, noch einmal umfänglich zu lesen. Dann werden Sie feststellen, dass das alles andere als unklar ist. Sie haben es selbst gesagt: Im Zweifel finden Sie die Ausformulierung auch noch einmal im Sächsischen Verfassungsschutzgesetz, damit auch Sie wissen, wo Ihre Parteikolleginnen und Parteikollegen sich vielleicht lieber nicht betätigen sollten, wenn sie nicht als verfassungsfeindlich eingestuft werden wollen. Da sie das aber tun, sind Sie zu Recht eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei und ich glaube, daher kommt vor allem das Weinen Ihrer Krokodilstränen, das man hier die ganze Zeit wahrnimmt. Sie haben Angst, dass es natürlich auch Personen Ihrer Partei sein werden, die möglicherweise eines Tages von dieser Regelung betroffen sein könnten. Sobald es Extremistinnen und Extremisten sind, die sich hinreichend gewichtig betätigen, ist das auch richtig und gut so, denn das ist der Sinn dieses Gesetzentwurfes. Und nein, wir sprechen nicht über Gesinnungsschnüffelei, wir sprechen über Mindestanforderungen, die man von jeder angehenden Juristin oder jedem angehenden Juristen erwarten darf: dass sie oder er eben nicht aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung arbeitet, die übrigens später Grundlage des Berufes ist. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir hätten uns vorstellen können, die Änderung mit der Festlegung eines Leitbildes für die juristische Ausbildung zu flankieren; denn die juristische Ausbildung ist mehr als die bloße Auslegung von Normen, sie vermittelt auch ein Verständnis davon, was Recht eigentlich ist: ein Instrument zum Schutz von Freiheit, von Minderheiten und unserer freiheitlichen Demokratie. Ein solches Leitbild könnte dafür durchaus eine Orientierung geben, nicht nur im Hinblick auf Fachkompetenz, sondern auch auf das Selbstverständnis derjenigen, die künftig Verantwortung in der Rechtspflege tragen. Dafür war die Zeit in diesem Normsetzungsvorhaben zu kurz, aber wir sollten es in den kommenden Monaten in Erwägung ziehen, hier vielleicht einen weiteren Schritt zu gehen. Abschließend will ich aber auch noch auf ein Problem im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf verweisen, das es definitiv zu beachten gilt. Der Gesetzentwurf formuliert: „Die Aufnahme ist zu versagen, wenn entsprechende Tatsachen vorliegen“. Das bedeutet aber auch, die Ermittlungsbehörde muss vorher die Tatsachen kennen. Aber woher soll sie es wissen? Die Frage ist nicht trivial und in diesem Gesetzentwurf leider nicht abschließend beantwortet. Das gilt insbesondere deshalb, weil sie aus unserer Lesart eine generelle Regelabfrage für Referendarinnen und Referendare beim Landesamt für Verfassungsschutz verbietet und man davon auch bitte tunlichst die Finger lassen sollte. Die Einstellungsbehörde wird also nur in medial bekannten Fällen handeln können. Das darf uns aber schlussendlich eigentlich nicht zufriedenstellen. Werte Kolleginnen und Kollegen, schlussendlich gilt aber: Der Gesetzentwurf stärkt das Vertrauen in die Justiz. Er setzt klare Erwartungen an diejenigen, die Teil der Rechtspflege werden wollen. Und er macht deutlich: Sachsen ist ein offener Rechtsstaat, aber eben kein Raum für diejenigen, die ihn aktiv bekämpfen werden. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Kollege Lippmann. Nun folgt Herr Abg. Gebhardt für die Fraktion Die Linke; bitte.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um den vorliegenden Gesetzentwurf beneiden uns die meisten anderen Bundesländer nicht, denn sie haben längst entsprechende Regelungen getroffen, zum Teil wortgleich mit den jetzt für Sachsen beabsichtigten Neuregelungen. So schließen die vorgeschlagenen Änderungen eine gravierende Schutzlücke, indem die Voraussetzung für die juristische Ausbildung auf das Niveau anderer Bundesländer gehoben wird. Man kann es auch anders formulieren: auf das Niveau der anderen Länder angepasst wird. Deswegen sind die ganzen Argumente, die Herr Keiler hier vorgetragen hat, sehr aus der Luft gegriffen. Im Ergebnis wird der Freistaat Sachsen nicht länger ein Ruhehafen für Demokratiefeinde sein, denen wir die Ausbildung sponsern, nachdem sie in anderen Bundesländern vorher zu Recht abgeblitzt sind. Künftig ist die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst in der Regel nicht erst dann zu versagen, wenn man die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft, sondern es genügt das Tätigsein gegen die Grundordnung, also konkret gegen Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit. Die Neuregelung ist konkreter Selbstschutz der Justiz gegenüber beispielsweise dem legalistischen Rechtsextremismus. Damit hat die Koalition getan, worauf ich vorher tatsächlich nicht gewettet hätte: Sie hat uns einen antifaschistischen Gesetzentwurf vorgelegt und das ist auch gut so. Natürlich führt das zu erwartbaren Einwänden seitens beispielsweise des parlamentarischen Rechtsextremismus, wir durften es ja in der langen und ausführlichen Rede des Kollegen Keiler hören. In der Anhörung des Verfassungs- und Rechtsausschusses ist jedoch deutlich geworden, dass gegen den Gesetzentwurf keine durchgreifenden Bedenken bestehen. Im Gegenteil: Die Änderungen bieten eine rechtssichere Grundlage für die Versagung der Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst. Die Spruchpraxis anderer Bundesländer lässt annehmen, dass sich diese Änderung auch in Sachsen als gerichtsfest erweisen wird. Es steht außer Frage, dass die Neuregelung einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellt. Aber dieser Eingriff ist gerechtfertigt angesichts des überragenden Interesses, den demokratischen Rechtsstaat vor demokratiefeindlichen Infiltrationen zu schützen. Es geht um die Abwehr einer Gefahr, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz nachträglich erschüttern kann. Darüber hinaus ist die Neuregelung verhältnismäßig. Sie knüpft an individuelle Betätigungen an; es erfolgt also eine Einzelfallprüfung. Daher ist sie nicht mit den in den Siebzigerjahren durchgeführten Berufsverboten zu vergleichen, wie Frau Biebrach uns hier erzählen wollte. (Martin Braukmann, AfD, steht am Mikrofon.) Es erfolgt nämlich eine Einzelfallprüfung mit möglicher gerichtlicher Überprüfung. Es handelt sich damit nicht um ein pauschales Berufsverbot, beispielsweise für alle AfDMitglieder. Erlauben Sie mir noch ein paar kurze Anmerkungen, die uns als Linke wichtig sind. Erstens: Es wird keine Regelabfrage geben, und das braucht es auch nicht. Fälle aus jüngster Zeit waren ohnehin öffentlich bekannt. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen oder nicht?

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Rico Gebhardt Die Linke

Ich habe es nicht gesehen. Dann versuchen wir es mal. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Dann, bitte schön, am Saalmikrofon 7.

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Martin Braukmann AfD

Sie sprechen immer nur von Rechtsextremisten. Der Gesetzentwurf richtet sich aber auch gegen Linksextremisten. Unterscheiden Sie danach oder wie darf ich Ihre Äußerungen verstehen? Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Saalmikrofon 7 Herr Abg. Braukmann von der AfD. Die Reaktion am Rednerpult, Herr Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Ja, stimmt. Aber Sie regen sich ja darüber auf, das ist das Problem. Daher verweise ich gerade auf Ihre Probleme. (Gelächter AfD) Ich habe gesagt, es geht um die Regelabfrage. Es ist mittlerweile bekannt, um welche Protagonisten es geht. Genau solche Fälle bilden den Anlass für diesen Gesetzentwurf. Zweitens: Es kommt nicht auf die politische Meinung an, nicht einmal auf die Mitgliedschaft in irgendeiner Partei oder Vereinigung, sondern auf das relevante Tätigsein, beginnend mit der Übernahme von Funktionen oder Ämtern oder mit der Kandidatur für Mandate im Rahmen einer beispielsweise erwiesen rechtsextremen Partei. Sie können von mir aus auch ein anderes Wort einfügen. Drittens: Die Änderung kann sich auf Personen auswirken, die sich bereits im Vorbereitungsdienst befinden; denn nach § 8 Abs. 5 des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes ist eine Person aus dem Vorbereitungsdienst zu entlassen, wenn ein Umstand erst nachträglich bekannt wird, der die Versagung der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst rechtfertigen würde. Aber auch diese zulässige Rückwirkung wird einer Entscheidung im Einzelfall und einer Interessenabwägung bedürfen. Mit etwas mehr Vorlauf – darauf hat gerade Herr Lippmann hingewiesen – hätte es sich gelohnt, diese Gesichtspunkte in der parlamentarischen Diskussion stärker zu vertiefen und auch um eine präzisere Wortfindung zu ringen oder das Gesetz um ein Leitbild zu ergänzen, das bei gerichtlichen Auslegungen hilft. Vielleicht kann ein solches Leitbild aber auch im Nachhinein noch erstellt werden. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang auch die Ankündigung der Justizministerin, gegenüber den bisherigen Auffassungen des sächsischen Verfassungsgerichtshofs eine prozessuale Entscheidung herbeizuführen, auch wenn das ein Novum in der sächsischen Geschichte wäre, aber man kann ja auch einmal Geschichte schreiben. Frau Ministerin, wir als Die Linke werden heute zunächst das tun, was notwendig ist, und dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die Linksfraktion Herr Kollege Gebhardt. Es gibt eine Wortmeldung vom fraktionslosen Abg. Herr Berger, Sie sind an der Reihe; bitte schön.

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Matthias Berger fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil wir über Juristerei sprechen, vielleicht kurz eine Bemerkung zu den Ausführungen von Herrn Lippmann. Herr Lippmann, Sie begannen Ihr Referat bereits mit einem Fehler. Wir befinden uns nämlich nicht in einer Notwehrsituation. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Doch!) Diese setzt eine rechtswidrige gegenwärtige Gefahr voraus. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Sie ermöglicht dem Bürger, der keine anderen Möglichkeiten der Verteidigung hat, auf Rechtsmittel zurückzugreifen oder alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um sich zu wehren, gegebenenfalls auch unter Durchbrechung des Gewaltmonopols des Staates. Was Sie ausgeführt haben, würde ein totales Versagen des Staates voraussetzen, welches wir gerade nicht haben. Wir sind das Parlament. Das war juristisch eine 5. (Beifall AfD und BSW – Gelächter AfD – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Immerhin bin ich Volljurist, das erlaube ich mir einfach einmal. Aber das soll jetzt gar nicht das Thema sein. Das Verfassungsrecht ist nicht disponibel, darin sind sich sicher alle hier im Raum einig, keine Frage. Deshalb irritiert mich Ihre Aussage, Herr Dr. Keiler, als Sie gesagt haben, es seien ja nur 0,2 %. Aus meiner Sicht sind das genau 0,2 % zu viel im Juristischen Vorbereitungsdienst, wenn sie so wären, wie hier zugrunde gelegt. Das kann nicht sein. Aber, meine Damen und Herren, hier gilt ein ganz alter lateinischer Grundsatz, den Sie alle kennen: nulla poena sine lege. Das heißt, dass das Bestimmtheitsgebot gerade im strafrechtlichen Bereich eine ganz besondere Qualität haben sollte. Der potenzielle Täter sollte genau wissen, was verboten ist und was nicht. Hiermit begeben wir uns quasi in eine totale Grauzone, die aus meiner Sicht zu Verängstigung und Verunsicherung bei allen führt, die darüber nachdenken, in diesem Land Jurist zu werden. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Aus meiner Sicht ist das – darin gebe ich ausdrücklich recht – eine Durchbrechung des Demokratieprinzips, weil für genau solche Sachverhalte unsere Justiz zuständig ist, an die ich übrigens – vielleicht bin ich einer der wenigen – noch glaube, auch wenn ihr Ruf seit dieser verfassungsrechtlichen Schieberei erheblich gelitten hat. Ich glaube an die Juristerei, ich glaube an die Gerichte. Ich kenne dort viele und ich glaube, dass diese Kollegen oder Ex-Kollegen in der Lage wären, die Sachverhalte zu beurteilen – aber eben die Richter und nicht irgendwelche Verwaltungsangestellten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wer ist denn die Einstellungsbehörde?) – Ich rede jetzt. Und ich glaube auch, dass wir Fehler wiederholen. Wir wissen alle, dass es diese pauschale waffenrechtliche Unzuverlässigkeitsbejahung im Bereich der AfD gab. Alle AfD-Mitglieder, alle Unterstützer der AfD wurden dort im Prinzip als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft, was zu erheblichen Konsequenzen führt. Aber genau dieses Vorgehen hat jetzt einen massiven Dämpfer erfahren, als das Verwaltungsgericht in Gera dies jedenfalls für Thüringen anders gesehen hat. Es wäre spannend, wie unser Innenminister damit umgeht, weil das auch für Sachsen eine erhebliche Relevanz bei der Erteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit hat. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD: Auch in Chemnitz und Leipzig!) Wir sollten diesen Fehler nicht wiederholen. Ich bin mir ganz sicher, meine Kollegen haben das bereits ausgeführt, das Ganze hat überhaupt keine Chance. Ich bin mir sicher, wenn der Erste hier klagt, wird das Gericht dieses Gesetz einkassieren. In diesem Sinne: Wiederholen Sie nicht Fehler, sondern setzen Sie auf die Vernunft! Es gibt Tausend andere Möglichkeiten, die Leute hier auf ihre verfassungsrechtliche Zuverlässigkeit zu prüfen. Vielen Dank. (Beifall AfD und BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach der fraktionslose Abg. Berger. Wir sind am Ende der ersten Runde. Es gibt eine Wortmeldung am Saalmikrofon 4. Herr Abg. Lippmann, bitte.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Berger, das war ja mal wieder ein illustrer, arroganter Vortrag von Ihnen hier vorn. (Gelächter AfD und BSW) – Es ist immer wieder schön, zu Ihrer Erheiterung beizutragen. Herr Kollege Berger wird das jedoch aushalten, er wirft es anderen schließlich auch zu gern vor. (Zuruf Heiko Gumprecht, AfD) Zunächst: Sie haben von irgendwelchen Verwaltungsangestellten gesprochen, die irgendetwas entscheiden. Die Einstellungsbehörde ist immer noch das Oberlandesgericht und nach meiner Kenntnis nach wie vor das höchste ordentliche Gericht des Freistaates Sachsen. Ich glaube, dort sitzen sehr viele Juristinnen und Juristen und nicht nur einfache Verwaltungsangestellte. Das so zu banalisieren und damit auch die Kompetenz des Oberlandesgerichts infrage zu stellen, finde ich schon frech. Zweitens. Wenn man ein überspitztes Sprachbild nicht von strafrechtlichen Tatbeständen unterscheiden kann, ist das Ihr Problem. Dann reden Sie bitte künftig auch nicht mehr vom Notstand. Gemeint ist dann nämlich der Notstand, den die Sächsische Verfassung meint, und nicht der, den Sie hier die ganze Zeit an die Wand malen. Drittens. Zu „juristisch eine 5“ würde ich Ihnen sagen: Wer die ganze Zeit „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ in seinen Anfragen und Änderungsanträgen schreibt, wie Sie es tun, obwohl es „freiheitliche demokratische Grundordnung“ heißt, sollte lieber schweigen. (Zuruf AfD: Besserwisser!) Vielen Dank. (Unruhe im Saal) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es folgt die Reaktion am Saalmikrofon, Herr Kollege Berger, bitte. Ich bitte Sie alle um etwas mehr Ruhe im Saal. – Sie dürfen.

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Matthias Berger fraktionslos

Vielen Dank. Herr Lippmann, die Zeit gibt es einfach nicht her, dass ich Ihnen die Grundkenntnisse des deutschen Strafrechts übermitteln könnte. (Gelächter CDU) Sie haben „Notwehr“ gesagt. Lesen Sie einmal § 32 StGB. Der erklärt sich von selbst. Das ist eben gerade keine Notwehrhandlung. So viel dazu. Im Übrigen ist den Ausführungen nichts hinzuzufügen. Vielen Dank. (Beifall AfD und BSW)

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Alexander Dierks

Das war die Kurzintervention und Reaktion. (Die Beleuchtung im Saal ändert sich.) Wir haben nun die Möglichkeit, in eine weitere Runde einzutreten. Gibt es Bedarf dafür? – Die Verdunkelungsmaßnahmen sind kein Hinweis darauf, dass wir zum Ende kommen müssen, aber es scheint trotzdem niemand mehr das Wort ergreifen zu wollen. – Ach doch, Herr Kollege Dr. Keiler für die AfD-Fraktion; bitte.

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Dr. Joachim Michael Keiler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Zunächst: Herr Berger, ich gebe Ihnen vollkommen recht. Da bin ich vielleicht missverstanden worden. Auch 0,2 % sind zu viel. 0,2 % Extremisten sind zu viel. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Jetzt doch?) Ich bin völlig bei Ihnen. Das war in dem Zusammenhang gemeint, weil immer argumentiert wird, es drohe eine unmittelbare Gefahr für die Rechtsordnung in Sachsen. Bei fünf Fällen in zehn Jahren glaube ich nicht, dass man in dieser Kategorie von einer absoluten Gefährdungslage sprechen kann. Das war der Vater des Gedankens. Ansonsten bin ich ganz klar bei Ihnen. Herr Gebhardt, was parlamentarischer Faschismus ist, ist mir nicht ganz klar. (Heiterkeit AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Das ist uns klar!) Dabei könnte ich auch vom parlamentarischen Linksextremismus oder Ähnlichem sprechen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Den gibt es auch!) In Bezug auf den erwiesenen Rechtsextremismus, mit dem Sie argumentieren, kann ich Sie beruhigen. Die Hauptsacheklage liegt bei mir auf dem Schreibtisch mit 239 Seiten. Ich bin relativ zuversichtlich, dass sie nicht so schlecht ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist doch schön! – Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Bislang war nur ein Eilverfahren zu einer Presseerklärung im Raum; wir werden sehen. Wir haben den Beschluss des Verwaltungsgerichts im Bund; er ist über das NADIS-Verfahren – auch weil das eine Form der Zusammenarbeit ist – für uns in Sachsen gültig, das leitet sich daraus ab. Es gibt zwar diesen Länderföderalismus in den Verfassungsschutzgesetzen und bei den Verfassungsschutzämtern, gleichwohl wirkt sich das auch auf uns aus. Dabei bin ich mir verhältnismäßig sicher. Wenn ich mir die Spruchlage anschaue, ist das sehr umfangreich begründet. Nach unserem Parteitag werden wir das einreichen. Dazu gibt es eine Pressekonferenz, aus der Sie dann Näheres erfahren. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da sind wir gespannt! – Weitere Zurufe) Herr Lippmann, Sie haben auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur fdGO abgestellt. Das ist relativ ausdefiniert, wenn man in die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017 – das NPD-Verbotsverfahren – schaut. Darin sind drei Kriterien für ein Verbot manifestiert worden. Das trifft bei Weitem – das wissen Sie – nicht die gesamte Breite der fdGO. Das Bundesverfassungsgericht hat die elementaren Grundsätze der fdGO, die einzuhalten sind, damit eine Partei nicht verboten wird, definiert. Das ist etwas ganz anderes als eine fdGO-Skalierung, wie sie in den ersten Entscheidungen aus den 1950er-Jahren und in den 1980er-Jahren bei den Extremistenentscheidungen herangezogen worden sind, die dann von Prof. Gusy weiterentwickelt worden sind, von einem Strauß von Staatsrechtlern immer weiter extensiviert wurden und im Wesentlichen bei uns im Verfassungsschutzgesetz unter elf Punkten zusammengefasst werden. Darunter wird im Übrigen auch die Ausübung der Opposition als fdGO-Kriterium bezeichnet. Es ist unbestimmt, egal, ob das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung einmal drei Kernbegriffe herausgearbeitet hat. Es ist unbestimmt, weil die Eingruppierung einfachgesetzlich im Verfassungsschutzgesetz geregelt ist und eben nicht in dieser Zulassungsregelung. Sie haben es angesprochen: Es müsste an sich eine Regelabfrage gemacht werden; das ist aber nicht beabsichtigt. Das glaube, wer mag; wir werden sehen, wie es in der Praxis aussieht. Wir haben aber einen Verfassungsgrundsatz, insbesondere im grundrechtssensiblen Bereich, dass ein Gesetz, das in Grundrechte eingreift, bestimmt sein muss: den Bestimmtheitsgrundsatz. Deswegen kann ich nicht auf irgendwelche Rechtsprechungslinien außerhalb verweisen, egal, von welchem Oberverwaltungsgericht oder von welchem Bundesverfassungsgericht, oder auf einfachgesetzliche Regelungen des Verfassungsschutzgesetzes, die mehr oder weniger sehr sportlich – wie wir festgestellt haben – im Fall der AfD interpretiert werden; Stichwort Delegitimierung usw. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Deswegen bin ich der felsenfesten Überzeugung, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – ich zitiere aus der Entscheidung 63, 266, in der es heißt, dass insbesondere die Grundsätze zur politischen – –

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Dr. Joachim Michael Keiler AfD

Nein, wir hatten uns genug ausgetauscht. Ich möchte jetzt keine Zwischenfragen zulassen; das können Sie danach machen. Die politische Treuepflicht staatlich Bediensteter aus Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz, also die beamtenrechtliche Treuepflicht, wird für Rechtsanwälte vom Bundesverfassungsgericht als unanwendbar erklärt. Das ist der Punkt. Es geht mir hierbei – ich habe den ersten Teil meiner Ausführungen mehr oder weniger sehr allgemein gehalten – auch um die Unabhängigkeit der Rechtspflege und des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege. Der Rechtsanwalt ist Organ der Rechtspflege, einerseits integriert in den Justizapparat – Dr. Wessels von der Bundesrechtsanwaltskammer nennt das immer die Justizfamilie; mit einem solchen Begriff kann ich mich anfreunden, obwohl er sehr plakativ ist –, andererseits ist der Rechtsanwalt aber auch freiberuflich tätiger Interessenwahrer seines Mandanten. Insofern sehe ich überhaupt keine Notwendigkeit. Es sei denn, jemand will hinterher in den Staatsdienst, in welcher Art auch immer, ob er Regierungsrat werden will, wofür er ein volljuristisches Studium benötigt, oder ob er Richter werden will. Dann stellt sich die Frage, warum man das in die Ausbildungsphase vorverlagert. Nach der Ausbildung, nach der Referendarzeit, kommt ein Anstellungsverhältnis. Die Richter werden auf Probe eingestellt, sie werden vor der Einstellung geprüft und dann zur Probe eingestellt. Dann besteht alle Möglichkeit der Welt, das Ansinnen der Justiz in Sachsen zu wahren. (Beifall AfD) Aber dafür muss ich doch nicht in die Kernbereiche der unabhängigen Anwaltschaft eingreifen. Das ist das Problem, das darin steckt. Bei diesen Berufsausübungseinschränkungen ist das Bundesverfassungsgericht relativ stringent. Insofern ist es schon sportlich, wenn Sie dann ein Normenkontrollverfahren anstrengen. Ich glaube es erst, wenn ich es gesehen habe. Machen Sie das einmal, Frau Ministerin; wir werden sehen, was dabei herauskommt! (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) Es ist ein unsäglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Rechtspflege und des freien Anwalts. Im Moment hat der 47. Ausschuss des DAI zur Strafrechtsnovelle der StPO getagt. Dort gibt es ein Hauen und Stechen. Es werden Novationen vorgeschlagen wie einstufige Rechtszüge etc. pp. Man staunt nur noch, was alles in unserem Rechtsstaat im Interesse der Prozessökonomie und der Verfahrensbeschleunigung möglich sein soll. Ja, verdammt noch einmal: Schaffen Sie die Blödsinn-Paragrafen zu Politikerbeleidigung sowie Hass und Hetze ab! Dann hat die Staatsanwaltschaft Zeit, sich um die richtigen Kriminellen zu kümmern. (Beifall AfD) Irre, was hier passiert. Das war ein Skandal; da ist man während der Sitzung ausgezogen. Es wird tatsächlich darüber nachgedacht, nach amerikanischem Vorbild gegen Rechtsanwälte wegen Missachtung des Gerichts Bußgelder bis zu 3 500 Euro zu verhängen. (Zurufe Martin Modschiedler, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Nein! Ich sorge mich um das, was mit der Justiz passiert, wenn ihr so weitermacht mit eurem Zeug. Das ist das Problem, definitiv. (Beifall AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Das ist das Problem? – Weitere Zurufe) Immer mehr, immer mehr! Die beiden Herren Schramm und Thrun arbeiten im LTO Legal Tribune Online Blog unter Herrn Steinbeis am Thüringen-Projekt. Sie touren durch die ganze Republik. Sie waren auch schon bei der DJG etc. pp. mit einem Vortrag – nicht die beiden Herren, aber eine andere Vertreterin –, sie sind mit der GFF vernetzt, werden aus dem Demokratieförderprogramm bezahlt und machen nichts anderes, als gegen die AfD am langen Ende Agitation zu betreiben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Haben sie deswegen keinen Sachverstand?) Das ist eine blanke NGO. Das hat mit dem Rechtstaat nichts zu tun. (Beifall AfD) Das ist die Durchsetzung Ihrer politischen Interessen. Das mit dem Tätigsein ist ebenfalls spannend. Durch die Wahlergebnisse der AfD manifestiert sich, dass es mit einem Verbot ohnehin nicht mehr klappt, jenseits dessen, dass es auf tönernen Füßen steht. Es manifestiert sich, dass die grüne Dominanz in diesem Bereich zurückgeht. Nun muss mit aller Gewalt verhindert werden, dass Juristen in Positionen kommen, die diesem unsäglichen Treiben einen Riegel vorschieben könnten. Das steckt dahinter, Herr Lippmann. Insofern ist es scheinheilig. (Beifall AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Ich dachte, Referendare haben nichts zu entscheiden. Sie widersprechen sich!) Im Ausschuss hatten Sie noch erhebliche Bedenken; man brauche eine Regelabfrage. Dagegen sind Sie gewesen. Wenn Sie gegen die Regelabfragen sind, dann müssen Sie auch nicht wissen, wer beim OLG ankommt, ob das der Verwaltungsassistent oder der Richter entscheidet oder entscheiden muss. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Darüber hinaus: Wenn Herr Schramm in der Ausschusssitzung sagt, das sei alles kein Problem, der Rechtsstaat sei gewahrt, ich könne danach Einspruch einlegen und klagen – –

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Alexander Dierks

Herr Kollege Dr. Keiler, ich unterbreche Sie nur höchst ungern. Allerdings gibt es das Begehren nach einer Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Dr. Keiler. Ich versuche, Ihnen zu folgen. Es ist mitunter schwer nachzuvollziehen, wo Sie gerade sind. Nun haben Sie sich wirklich kolossal selbst widersprochen. Zunächst haben Sie die ganze Zeit erzählt, Referendare hätten in diesem Land ohnehin nichts zu entscheiden. Deshalb sei deren politische Betätigung bzw. deren Betätigung gegen die fdGO doch vollkommen egal. Jetzt behaupten Sie gerade, wir würden den Gesetzentwurf erstellen, damit möglichst keine AfDler oder ihr nahestehende Personen ins Referendariat kommen, damit endlich einmal entschieden werden könnte, was man gegen die GRÜNEN tut. Das haben Sie gerade erzählt. Damit widersprechen Sie sich gerade selbst. Diesbezüglich müssten Sie schon einmal überlegen, was Sie mit diesem Gesetzentwurf verbinden. Zweite kurze Anmerkung zu Ihren vorherigen Ausführungen: Hierbei geht es um eine relativ klare Rechtsmaterie. Was die freiheitliche demokratische Grundordnung ist, das ist klar. Auch das Beamtenstatusgesetz hat keine enumerable Auflistung dessen, was mit der fdGO gemeint ist. Trotzdem können Sie Beamte aus dem Staatsdienst entfernen, wenn sie nicht für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Das ist doch kein neues Problem, das Sie an die Wand malen. Es ist schlicht Quatsch, wenn Sie diesen Gesetzentwurf ablehnen, was in Ordnung ist, aber es ist juristisch nicht begründbar. (Beifall BÜNDNISGRÜNE)

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Dr. Joachim Michael Keiler AfD

Ich antworte Ihnen direkt darauf. Es ist überhaupt nicht unlogisch, und Sie wissen es ganz genau. Es gibt zwei Stufen. Zum einen betrifft es die Ausbildung als Vorstufe, zum anderen den Beamtenstatus. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Lassen Sie mich doch einmal zu Ende sprechen. In der Stufe der Ausbildung sehe ich – darüber habe ich vorhin ausgeführt – keine Notwendigkeit, dass man Referendare – es sei denn, es ist die bisherige Variante, also die jetzige Variante –, die in strafrechtlich relevanter Weise gegen die fdGO tätig geworden sind, zur Ausbildung nicht zulässt. Das ist nicht erforderlich, weil nach dem Abschluss des Referendariats die zweite Staatsprüfung und danach die Einstellung ins Richteramt kommt, die sowieso die gesonderte Prüfung nach Artikel 33 Abs. 5 nach sich zieht. Es ist doppelt gemoppelt. Warum das vorverlagern? Der zweite Punkt betrifft, dass in diesen Gesetzen, insbesondere im Stiftungsgesetz, überall erkennbar ist, man müsse in der objektiven Dimension die wehrhafte Demokratie dauerhaft schützen. Am langen Ende geht es nur darum, die politische Opposition kleinzuhalten. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist erkennbar. Das ist beim Stiftungsgesetz genau das Gleiche. Auch dort ist wieder das aktive Einsetzen für die fdGO und ähnliche Aspekte enthalten, was in der Praxis kaum nachweisbar ist. Das sind zwei Gründe auf unterschiedlichen Ebenen. Einerseits argumentiere ich jetzt aus der Sicht der Anwaltschaft – da ist es in meinen Augen völlig absurd – und in der ersten Kategorie habe ich aus der reinen Ausbildungs- und Justizseite unter dem Aspekt des Artikels 29 der Sächsischen Verfassung argumentiert. Darin steht: Die Ausbildung ist ungestört zu gewährleisten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Schauen Sie doch einmal in die Thüringer Verfassung!) – Die Thüringer Verfassung interessiert in diesem Zusammenhang nicht. Wir sind in Sachsen.

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Alexander Dierks

Ich bitte darum, dass wir nicht in ein Zwiegespräch kommen, zumal die Ausführungen ohnehin recht umfassend sind. Ich bitte Sie, weiter auszuführen, Herr Dr. Keiler.

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Dr. Joachim Michael Keiler AfD

Im Wesentlichen habe mir jetzt alles von der Seele gesprochen. (Heiterkeit)

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Alexander Dierks

Wenn wir auch dazu Gelegenheit geben können, freut mich das.

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Dr. Joachim Michael Keiler AfD

Ja, das ist schön. Ich bin gespannt, was bei der Normenkontrollklage herauskommt, Frau Ministerin. (Zuruf CDU) Wenn Sie die nicht durchführen, bin ich relativ sicher, dass das zum Verfassungsgericht laufen wird. Herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Landtagsdebatten können also auch die Seele reinigen – wieder etwas gelernt. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das war Herr Kollege Dr. Keiler zu Beginn einer zweiten Rederunde. Gibt es weiteren Aussprachebedarf seitens der Fraktionen? – Das kann ich nicht sehen. Dann darf die Staatsregierung das Wort ergreifen, wenn sie möchte, und das tut sie in Person der Staatsministerin der Justiz, Frau Prof. Geiert. Frau Staatsministerin, bitte.

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Prof. Constanze Geiert

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Frage, welche juristischen Themen die interessierte Öffentlichkeit gerade am meisten bewegen, lassen sich verschiedene Kriterien heranziehen. Das können einmal die Presseanfragen sein. Des Weiteren sind es die Themen, die in Bürgerforen am häufigsten angesprochen werden oder Rückmeldungen aus der Fachöffentlichkeit oder der Justiz, von der Geschäftsstelle im Gericht bis hin zu den Personalvertretungen. Keines dieser Kriterien ist am Ende ausschlaggebend; in ihrer Gesamtheit entsteht jedoch durchaus der Eindruck, worum es im Rechtsstaat derzeit geht und wo es rumort. Auch wenn die Fragen zur Schaffung oder Nichtschaffung neuer oder die Abschaffung bestehender Straftatbestände die Effektivität der Strafverfolgung, die Straffung der Prozessordnungen oder Verfahrenslaufzeiten ebenso wie der Vertrauensverlust in den Rechtsstaat sicherlich an erster Stelle stehen, so ist mir in den vergangenen Monaten daneben eine Frage häufig gestellt worden, nämlich die Frage, warum wir Referendare einstellen, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Gemeint sind die einschlägig bekannten Fälle aus den letzten Jahren. Der Freistaat wurde damals durch gerichtliche Entscheidungen verpflichtet, Bewerber aus dem verfassungsfeindlichen Spektrum in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen. Es ist schmerzhaft, auf diese Fälle angesprochen zu werden, zu erleben, wie sie den exzellenten Ruf der sächsischen Justiz gefährden. Zugleich sind die Sorgen absolut nachvollziehbar und berechtigt. Ich erkläre dann den Fragestellern durchaus die etwas komplexeren Hintergründe und weise darauf hin, dass es sich dabei nicht nur um ein sächsisches Phänomen handelt. Des Weiteren erläutere ich, was wir in dieser Situation bereits unternommen haben oder noch zu tun gedenken. Noch schöner wäre es, wenn sich solche Fragen von vornherein nicht stellen würden und wir folglich auch keine Antwort schuldig blieben. Deshalb begrüße ich es sehr, dass mit dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf künftig höhere Mindestanforderungen an Bewerber gestellt werden, um für den Juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden. Bewerber sollen nicht erst wie bisher ausgeschlossen werden können, wenn sie die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpfen, sondern das fragliche Kriterium lautet, jetzt „tätig zu sein“. Damit schützen wir nicht nur den Juristischen Vorbereitungsdienst. Es wird vielmehr das allgemeine Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt. Auf dieses Vertrauen ist die staatliche Rechtspflege entscheidend angewiesen. Wie wichtig dieses Vertrauen ist und wie sehr es heute auf dem Spiel steht, erfahre ich nicht nur in meiner täglichen Arbeit. Auch die Menschen, die sich in den Gerichten und Staatsanwaltschaften, im Justizvollzug, in der Verwaltung und in den sozialen Diensten für den Rechtsstaat engagieren, machen diese Erfahrung. Teils schlägt ihnen unberechtigterweise Skepsis entgegen. Ihre Befugnisse und Entscheidungen werden unbegründet angezweifelt, und Populisten säen Zweifel an der Unabhängigkeit der Gerichte. Fehlt das Vertrauen, dann wiegt die Aufgabenlast sehr viel schwerer. Wenn im Rechtsstaat Entscheidungsprozesse transparent gemacht werden – also wie er funktioniert, wer welche Aufgabe hat und welche Aspekte in ein Urteil einfließen –, dann ist es für die Menschen ohne nähere Fachkenntnis nicht so einfach, jede Entscheidung nachzuvollziehen. Wer sich also an den Rechtsstaat wendet und darum ersucht, dass ihm Recht zugesprochen wird, der muss auch einen Vertrauensvorschuss leisten. Es liegt an unseren Gerichten und Justizbehörden, diesen Vertrauensvorschuss mit gründlicher und effizienter Arbeit zurückzuzahlen. In meinen Augen würden wir das Vertrauen gefährden, wenn wir Verfassungsfeinde in den Reihen unserer Justiz dulden, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und der Verfassung stehen. Damit meine ich Bewerber, die nicht für die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einstehen. Das gilt auch und gerade mit Blick auf Artikel 12 Grundgesetz sowie Artikel 28 Abs. 1 und Artikel 29 Abs. 1 Sächsische Verfassung. Danach hat jeder Deutsche bzw. Bürger des Freistaates Sachsen das Recht, Beruf, Arbeit und Ausbildungsstätte frei zu wählen. In Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz folgt daraus das Recht auf gleichberechtigten Zugang zur Ausbildung. Allerdings sind diese Rechte nicht grenzenlos gewährleistet, sondern der Einzelne, der sich auf ihre Wahrnehmung beruft, muss seinerseits die Einhaltung des Grundgesetzes gegenüber anderen und gegenüber dem Staat gewährleisten und darf deren Rechte nicht beeinträchtigen. Für den gegenseitigen Schutz wiederum ist der Staat zuständig. So muss er beim Juristischen Vorbereitungsdienst dafür Sorge tragen, dass nur solche Menschen in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden, die dafür geeignet sind. Der Schutz des Juristischen Vorbereitungsdienstes geschieht daher nicht zum Selbstzweck, sondern im Interesse unseres Rechtsstaates. Wir dürfen dabei eines nicht vergessen: Mit dem erfolgreichen Abschluss des Juristischen Vorbereitungsdienstes und des zweiten juristischen Staatsexamens erhält der Bewerber die Befähigung zum Richteramt – nicht mehr und nicht weniger. Diese Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung dafür, als Anwalt zugelassen zu werden, aber das ändert nichts an dem eigentlichen Ziel der Ausbildung und der Art und Weise der Ausrichtung der Ausbildung. Sie gewährt den Bewerbern Zugang zu Gerichtsakten, Ermittlungsakten usw. und gibt ihnen im Verfahren bereits die Möglichkeit, als Richter oder Staatsanwälte aufzutreten. Insofern geht es – entgegen den vorhergehenden Ausführungen – eher nicht um die Verantwortung für die ausgehenden Schreiben oder Entscheidungen der Referendare, sondern um die Unterlagen, die Referendare erhalten, um diese Entscheidungen vorbereiten zu können. Diese sehen die Referendare ebenso, wie sie Sitzungsdienste übernehmen und mündliche Verhandlungen führen. Genau deshalb müssen sie auch die gleichen Voraussetzungen in Bezug auf die Verfassungstreue erfüllen, wie es Richter und Staatsanwälte tun müssen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen am Juristenausbildungsgesetz würde eine Regelung nachvollzogen werden, wie sie bereits in Thüringen besteht und wie sie der dortige Verfassungsgerichtshof bestätigt hat. Die Thüringer Erfahrungen sind in die vorliegenden Gesetzesentwürfe eingeflossen, sodass auch von fachlicher Seite keine Einwände bestehen. Der auf den ersten Blick etwas schwammige Begriff des Tätigseins als sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff ist für Verwaltungsmitarbeiter und Juristen ausreichend belastbar. (Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Er umfasst nicht die bloße Zugehörigkeit zu einer verfassungsfeindlichen Partei oder Organisation, sondern aktives Handeln, also Handeln, das darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schädigen, zum Beispiel wenn die Bewerber Ämter in Organisationen übernehmen, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingeschätzt werden.

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Alexander Dierks

Frau Staatsministerin, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage?

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Sebastian Wippel AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Weil Sie gerade bei dem Begriff des „Tätigwerdens“ sind, können Sie vielleicht noch einmal dazu ausführen? Sie haben gerade ein paar Dinge aufgezählt, wie Ämter übernehmen usw. usf. Zählen dazu auch kommunale Mandate oder Dinge wie Flyer verteilen, mit Menschen sprechen, sich an einen Infostand oder Ähnliches stellen oder wiederholt Veranstaltungen besuchen?

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Prof. Constanze Geiert

Erstens geht es um ein Tätigwerden gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Wenn ich allein eine Veranstaltung besuche, werde ich wahrscheinlich noch nicht tätig werden; aber das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im Einzelfall ausgelegt werden muss, und zwar so, dass jeder das auch nachvollziehen kann. (Zurufe AfD: Aha!) – Entschuldigung, das ist die klassische Arbeit eines Juristen. Er arbeitet mit unbestimmten Rechtsbegriffen, weil man nicht jeden Einzelfall in ein Gesetz hineingießen kann. (Beifall CDU) Gerade Ihre Partei ist es doch, die sagt, wir sollten Gesetze reduzieren, weil wir mit weniger Gesetzen mindestens genau das Gleiche regeln könnten. Da bin ich sogar teilweise Ihrer Meinung. Aber genau das ist so ein Gesetz, womit Juristen hervorragend arbeiten können. Tätigwerden ist im Einzelfall zu definieren. Das heißt also, ich muss Aktivitäten entfalten. Beim Flyerverteilen muss man schauen, was es für Flyer sind, in welcher Art und Weise, mit welcher Aggressivität usw. ich das tue. Das sind Einzelfallentscheidungen. Das ist der Alltag eines jeden Juristen. (Zuruf AfD: Das ist Missbrauch!) – Das ist kein Missbrauch. Das ist Alltag. (Unruhe AfD)

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Alexander Dierks

Sie können jederzeit Zwischenfragen stellen. Ich bitte aber, von Zwiegesprächen abzusehen.

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Prof. Constanze Geiert

Ich würde sonst einfach darauf hinweisen. Machen Sie ein juristisches Studium und ein Referendariat. Danach können Sie mit solchen Begriffen umgehen. (Beifall CDU – Unruhe AfD – Norbert Mayer, AfD, steht am Mikrofon.) Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen bereits in den Siebzigerjahren zu – –

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Alexander Dierks

Frau Staatsministerin erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Kollegen Mayer?

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Norbert Mayer AfD

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Sie haben gerade Beispiele gebracht, wer geprüft wird, ob er verfassungsfeindlich handelt. Sie können sich vorstellen, jemand macht Landtagswahlkampf und verlangt: Altparteien abwählen! Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in seinem Tausend-Seiten-Bericht diese Menschen aufgrund dieser Aussage für „gesichert rechtsextrem“ und als „Verfassungsfeind“ erklärt. Wie gehen Sie damit um? Das bin ich, der da genannt worden ist, nachzulesen in der „Welt“ vom 24.09.2025. Darüber hat Hubertus Knabe einen Artikel geschrieben und mich als Beispiel genannt. Wenn ich jetzt ein Juristenstudium aufnehmen möchte, und ich würde bei Ihnen anklopfen und mein Referendariat machen wollen, dürfte ich das nach Ihren Worten nicht. Wie ist das?

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Prof. Constanze Geiert

Ich habe nicht gesagt, dass Sie das nicht dürften. Das ist ein Einzelfall, dessen Gesamtheit ich im Augenblick nicht prüfen kann, weil mir die Tatsachen überhaupt nicht vorliegen. Eine einzelne Aussage wird im Leben nicht dazu führen, dass jemand als verfassungsfeindlich eingestuft wird oder er das Referendariat nicht ausführen kann. Insofern würde ich es unterlassen, mich hier zu solchen in den Raum gestellten Behauptungen noch näher zu äußern. (Beifall CDU und SPD – Norbert Mayer, AfD, steht am Mikrofon.)

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Alexander Dierks

Ich bitte trotzdem, nicht zu sehr ins Detail von Einzelfragen einzusteigen, weil ich nicht sicher bin, ob das tatsächlich zum Erkenntnisgewinn beiträgt. Aber bitte, eine Nachfrage von Herrn Kollegen Mayer.

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Norbert Mayer AfD

Die Nachfrage ist: Genau dieser Fall könnte den Beamten, der das prüft, dazu veranlassen, mich von dieser Referendariatszeit fernzuhalten. Wer prüft das dann? Habe ich das Recht, das nachprüfen zu lassen, oder wie soll das gehen? Das ist Ihr Gesetz. Das sagt ja gerade dieser Punkt aus.

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Prof. Constanze Geiert

Ich könnte jetzt Rechtsberatung machen. Selbstverständlich können Sie sich in Deutschland gegen alle Akte des Staates gegen Sie rechtlich wehren. Dafür ist es ein Rechtsstaat, und da kommt ein unabhängiges Gericht und wird genau diese Entscheidung prüfen. (Beifall CDU und SPD) Dann würde ich fortfahren. – Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in den Siebzigerjahren, damals im Übrigen zu linksextremistischen Bestrebungen, festgehalten, dass es sich für den Staat verbietet, diejenigen auszubilden, die auf die Zerstörung der Verfassungsordnung ausgehen. Verfassungsfeinde, egal ob aus dem links- oder dem rechtsextremen Spektrum, haben daher im Juristischen Vorbereitungsdienst nichts verloren. Ich hoffe, dieser Ansicht kann sich jeder in diesem Hohen Hause anschließen, dem die Stärke und Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates am Herzen liegen. Daher bitte ich Sie heute um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Ich möchte mich ausdrücklich bei den Fraktionen und den beteiligten Abgeordneten bedanken, die diesen Gesetzentwurf hier eingebracht haben – im Namen eines starken Rechtsstaates, der es wert ist, dass man sich für ihn einsetzt. Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.)

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Alexander Dierks

Das war die Staatsministerin der Justiz, Frau Prof. Geiert. Ich sehe das Begehr nach einer Kurzintervention von Herrn Kollegen Urban; bitte.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte noch einmal etwas klarstellen, Frau Geiert. Sie haben selbst gesagt, dass das Tätigwerden gegen die fdGO ein unbestimmter Rechtsbegriff sei. Das ist ein sehr unbestimmter Rechtsbegriff, denn „Tätigwerden“ geht ja wirklich vom Flyerverteilen bis zum aktiven Angriff auf Staatsorgane. Das ist ein sehr weites Feld, und dieses weite Feld gibt Ihnen als Regierung, als Behörden die Möglichkeit des Missbrauchs. Es ist ein Missbrauchspotenzial vorhanden. (Beifall AfD) Dass dieses Potenzial heute schon genutzt wird, sehen wir ja. Ihre Behörde, der Sächsische Verfassungsschutz, sagt, die AfD sei erwiesen rechtsextrem und arbeite gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das ist eine Behauptung, gegen die wir uns über Jahre wehren müssen und die eben nicht mit einer wirklich aktiven Tätigkeit verbunden ist. Es ist eine Unterstellung. Schon heute ist diese Einstufung durch Ihre Landesbehörde der Grund dafür, dass Beamte aus unseren Reihen Probleme bekommen. Das Missbrauchspotenzial ist bei unbestimmten Rechtsbegriffen vorhanden und gerade bei dieser Diskussion um die Feindschaft zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die wir ausdrücklich verneinen, und daran, wie heute schon damit umgegangen wird, sehen wir, dass hier der Missbrauch vorgeplant wird. Genau deswegen sprechen wir uns gegen diesen Gesetzentwurf aus. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Urban. Von Frau Staatsministerin Prof. Geiert folgt die Erwiderung.

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Prof. Constanze Geiert

Grundsätzlich würde ich nichts mehr dazu sagen, aber erstens ist nicht nur das Tätigwerden dort drin, sondern das Handeln gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, das heißt, wir haben schon einmal zwei Tatbestandsvoraussetzungen, die man miteinander koppeln muss, und erst dann kann man entscheiden, ob das, was da getan wird, tatsächlich ein Tätigwerden gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bedeutet. Was Sie wieder tun, was Sie ständig tun und was ich letztens schon kritisiert habe, ist das Säen von Missbrauchsvorwürfen gegen unsere staatlichen Behörden. Sie behaupten, jemand würde – (Sebastian Wippel, AfD: Weil wir das jeden Tag erleben!) – darf ich bitte ausreden? – als Mitarbeiter dieses Staates, als Richter – denn das OLG entscheidet – oder als Justizmitarbeiter diese Tatbestandsvoraussetzung missbrauchen, um einseitig Menschen vom Referendariat auszuschließen. Das hat niemand vor, und das hat bis dato niemand getan. (Sebastian Wippel, AfD: Wir erleben ähnliche Fälle!) Nennen Sie mir ein Beispiel, wo Sie der Meinung sind, dass missbräuchlich jemand vom Referendariat in Sachsen ausgeschlossen worden ist. Das ist doch Quatsch! (Beifall CDU und SPD)

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Alexander Dierks

Das war Frau Staatsministerin Prof. Geiert. (Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Herr Kollege Urban, Sie müssen sich jetzt auf den ursprünglichen Redebeitrag beziehen und dürfen nicht in ein Zwiegespräch, bestehend aus Kurzinterventionen, eintreten. Herr Kollege Urban an Mikrofon 6.

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Jörg Urban AfD

Ich würde das gern als Redebeitrag zum Tagesordnungspunkt nehmen, um mich nicht in die Diskussion zu begeben, was ich noch sagen darf und was nicht. Ich möchte noch einmal klarstellen, wie hier ungenau – vielleicht auch bewusst ungenau – argumentiert wird. Selbstverständlich gibt es, bevor es das Gesetz gibt, noch keine Untersagung von Referendariaten. Das wäre ja Quatsch, ohne gesetzliche Grundlage. Aber wir erleben bereits heute, dass Beamte, die Mitglied der AfD sind, unter Druck gesetzt und ihr Beamtenstatus und ihre Pension infrage gestellt werden. (Zuruf CDU: Richtig! –

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Thomas Kirste AfD

Wie die Kommunisten!) Wir sehen bereits heute, dass die Behörden die Einstufung der anderen Behörden dafür nutzen, um unsere Leute unter Druck zu setzen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Das befürchten wir natürlich auch mit dieser gesetzlichen Grundlage. Und zu sagen, „Tätigwerden“ und „gegen die fdGO“ seien zwei verschiedene Dinge, das ist ja völlig absurd. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Denn Tätigwerden allein macht ja überhaupt keinen Sinn. Tätigwerden – das tun wir ständig, mit jedem Handschlag. Das noch mal zu trennen, ist eine absurde Argumentation. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Urban mit einem Redebeitrag in der dritten Rederunde. Ich frage, ob es weiteren Aussprachebedarf gibt. – Das kann ich nicht erkennen. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes, Drucksache 8/5559, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa, Drucksache 8/6426. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs gemeinsam ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer gibt diesen Teilen die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Trotz einer Vielzahl von Gegenstimmen gibt es eine Mehrheit für den Gesetzentwurf. Damit ist dem Gesetzentwurf in den vorgetragenen Teilen zugestimmt. Die zweite Beratung ist damit beendet, und es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer gibt dem Gesetzentwurf die Zustimmung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Sächsischen Drucksache 8/6004, Gesetzentwurf Drucksache 8/6427, Beschlussempfehlung Verlangt zunächst der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Mayer, das Wort? – Das ist nicht der Fall. Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Meine Damen und Herren! Wir starten mit der Aussprache, und für die CDU-Fraktion ergreift Herr Kollege Löffler das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Jan Löffler CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Nach hitziger Debatte zum letzten Tagesordnungspunkt kommen wir jetzt zu einem ebenso wichtigen Thema. Wir beraten über die Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, konkret über die Anpassung der einmaligen Unfallentschädigungen. (Unruhe im Saal) Der Gesetzentwurf ist klar in seiner Zielrichtung und richtig in seiner Konsequenz. Es geht um die Beamtinnen und Beamten, die in Ausübung ihres Dienstes besonderen Gefahren ausgesetzt sind. Es geht um Menschen, die für unseren Staat und insbesondere für seine Bürger Verantwortung übernehmen, im Zweifel unter Einsatz ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens. Für genau diese Fälle sieht das Gesetz eine einmalige Unfallentschädigung vor, als pauschale Anerkennung immaterieller Schäden und als Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Die bisherigen Beträge stammen im Kern aus den späten Neunzigerjahren. Seitdem hat sich die Realität jedoch deutlich verändert. (Anhaltende Unruhe – Einige Abgeordnete haben sich von ihren Plätzen erhoben und unterhalten sich miteinander.)

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Alexander Dierks

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein wunderschönes Foyer. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Da ich keinen Widerspruch sehe, ist die Dringlichkeit beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu des Entwurfs Beamtenversorgungsgesetzes der Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses Wenn Sie sich unterhalten wollen, dann nutzen Sie es bitte. – Bitte, Herr Kollege Löffler. (Mike Moncsek, AfD: Macht hin, Mädels!)

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Jan Löffler CDU

Danke, Herr Präsident. – Die bisherigen Beträge stammen im Kern, wie gesagt, aus den Neunzigerjahren. Seitdem hat sich die Realität deutlich verändert, allein durch die Preissteigerungen von rund 60 %, die seitdem eingetreten sind. Gleichzeitig haben der Bund und die meisten anderen Länder ihre Regelungen bereits angepasst. Sachsen hat hier bislang hinterhergehangen. In einmaligen Unfallschäden greift die besondere Schwere der Fälle vor allem dann, wenn Beamtinnen und Beamte bei lebensbedrohlichen Diensthandlungen schwer verletzt werden oder gar ihr Leben verlieren. In diesen Situationen trägt der Staat ebendiese besondere Verantwortung gegenüber den Betroffenen zum einen und ihren Familien zum anderen. Dieser Verantwortung tragen wir nun mit dem Gesetzentwurf ganz konkret Rechnung. Die Entschädigung für Beamte selbst wird mit dem vorliegenden Gesetz von 80 000 auf 150 000 Euro angehoben. Für die engsten Hinterbliebenen wird die Leistung deutlich verbessert. Künftig erhalten Witwen, Witwer und versorgungsberechtigte Kinder jeweils 30 000 Euro pro Person bei einem Mindestgesamtbetrag von 100 000 Euro. Auch für weitere Angehörige sind die Beträge angehoben worden: für Eltern und nicht versorgungsberechtigte Kinder von 20 000 auf 40 000 Euro, für Großeltern und Enkel von 10 000 auf 20 000 Euro. Damit erreichen wir das Niveau, das bereits jetzt in den meisten anderen Bundesländern besteht, und korrigieren somit den über die Jahre angesammelten Rückstand in der sächsischen Regelung. Hier gehen wir noch einen Schritt weiter: Erstmals, um nicht wieder diesen AbgehängtenEffekt zu haben, werden wir die Beträge künftig dynamisieren, also an die allgemeine Entwicklung der Versorgungsbezüge koppeln. Das ist mehr als nur eine Anpassung im Gesetz, denn wir greifen in die Struktur des Gesetzes korrektiv ein. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Änderungen erfolgen auch hier nicht losgelöst von der Realität. Sie stehen im Kontext eines tragischen Einzelfalls, der uns allen vor Augen geführt hat, was es bedeutet, wenn ein Mensch im Dienst für unseren Freistaat, also für uns alle, sein Leben verliert. Keine Entschädigung kann einen solchen Verlust aufwiegen, aber sie kann Ausdruck von Verlässlichkeit und Fürsorge sein. Sie gibt zumindest eine finanzielle Grundlage in einer Situation, in der alles andere ins Wanken gerät. Auch aus haushaltspolitischer Sicht ist dieser Schritt verantwortbar. Die Fallzahlen sind Gott sei Dank im Freistaat sehr gering; durchschnittlich geht es um etwa einen Fall alle zwei Jahre. Diese Tragik, ein Fall alle zwei Jahre – der definitiv ein Fall alle zwei Jahre zu viel ist –, ist damit in den Auswirkungen im sächsischen Haushalt auch überschaubar. Am Ende geht es um eine klare Erwartungshaltung: Wer im Dienst für unseren Freistaat Sachsen besondere Risiken trägt, der muss sich darauf verlassen können, dass der Staat im Ernstfall zu ihm und auch zu seiner Familie steht. Genau dieses Signal setzen wir mit dem heutigen Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Zustimmung. Vielen lieben Dank. (Beifall CDU, SPD, Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Staatsregierung)

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Alexander Dierks

Das war in der ersten Runde Herr Kollege Löffler für die CDU-Fraktion. Für die AfDFraktion ergreift nun Herr Kollege Mayer das Wort. Herr Kollege, bitte.

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Norbert Mayer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute über eine Erhöhung der einmaligen Unfallentschädigung für Beamte und deren Angehörige. Am 7. Januar 2025 wurde der Dresdner Polizist Maximilian Stoppa im Alter von 32 Jahren im Dienst getötet. Bei der Fahndung nach einer Bande von polnischen Autodieben im brandenburgischen Lauchhammer wurde er von einem sogenannten Erkundungsfahrer gnadenlos überfahren. Er hinterlässt eine kleine Tochter und seine Lebensgefährtin. Die Nachricht dieses schrecklichen Ereignisses hat uns alle tief erschüttert und bewegt. In der Blaulichtgemeinde und am Wohnort gab es eine überwältigende Welle von Solidarität und Mitgefühl. Für das Land Sachsen und für uns im Landtag ist diese tragische Geschichte auch Anlass, die Unfallentschädigung für Beamte und deren Angehörige endlich dem Niveau anzupassen, das die meisten anderen Bundesländer sowie der Bund bereits seit Jahren zahlen. Was bedeutet das konkret? Wer als Polizeibeamter, als Feuerwehrmann oder als Vollzugsbediensteter in Ausübung seines Dienstes dauerhaft erwerbsgemindert wird oder stirbt, soll eine einmalige Entschädigung erhalten. Gleiches gilt für dessen Familie. Die Fürsorgepflicht, insbesondere gegenüber Beamten, die bereit sind, in kritischen Situationen Leib und Leben für die Gemeinschaft einzusetzen, gebietet diese Anpassung. Es ist gut, dass mit dem vorliegenden Entwurf nun auch eine Dynamisierungsklausel eingeführt wird, die eine erneute stille Entwertung dieser Leistung durch Inflation verhindern soll. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Begründung des Gesetzentwurfs beinhaltet einen Satz, der nicht in bürokratischer Nüchternheit untergehen darf: Die Gewalt gegen Staatsdiener hat deutlich zugenommen. Das ist eine sachliche Formulierung für eine Entwicklung, die uns alle besorgen muss. Unsere Polizisten, unsere Feuerwehrleute, unsere Rettungssanitäter werden bei ihrer Arbeit angegriffen – nicht selten von Menschen, die vor 15 Jahren noch nicht in Deutschland lebten. Das ist eine Realität, die wir nicht wegdiskutieren dürfen. Dieses Gesetz ist ein kleiner, aber notwendiger Schritt der Wertschätzung gegenüber denen, die täglich im Dienst an der Gemeinschaft derartigen Risiken ausgesetzt sind. Meine Fraktion, die AfD-Fraktion, wird dem Gesetz zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Alexander Dierks

Das war Herr Kollege Mayer für die AfD-Fraktion. Für die BSW-Fraktion ergreift nun Herr Kollege Rudolph das Wort. Bitte, Herr Kollege.

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Bernd Rudolph BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Momente, die bleiben, Bilder, die sich einprägen: mehr als 1 000 Polizistinnen und Polizisten, Kameraden der Feuerwehr, Menschen aus ganz Sachsen, auch viele von uns hier, still, Schulter an Schulter, auf einem Trauermarsch durch Dresden. Ein letztes Geleit für einen Kollegen, ein junger Mann, 32 Jahre alt, Vater einer kleinen Tochter. Ein Mensch, der im Dienst war und der nicht nach Hause gekommen ist. Er wurde im Januar des vergangenen Jahres bei einem Einsatz von einem Fahrzeug erfasst und starb noch am Einsatzort. Meine Damen und Herren, das ist keine abstrakte Gefährdungslage. Das ist die Realität dieses Berufes. Dieser Fall hat uns auf schmerzlichste Weise gezeigt, was es bedeutet, wenn wir vom Einsatz für die Gesellschaft sprechen. Die Familie hat sich bewusst für eine öffentliche Trauer entschieden, damit dieses Schicksal sichtbar wird, damit wir verstehen: Hinter jeder Uniform steht ein Mensch, ein Vater, ein Partner, ein Teil der Familie. Genau an diesem Punkt beginnt unsere Verantwortung als Gesetzgeber; denn in solchen Momenten entscheidet sich, ob Fürsorge mehr ist als Worte, ob Fürsorge wirklich trägt oder ob sie Lücken hat. Deshalb will ich ganz klar sagen: Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu. (Beifall BSW) Die Erhöhung der einmaligen Unfallentschädigung ist richtig, sie ist notwendig und nach all den Jahren ohne Anpassung längst überfällig. Die bisherigen Beträge stammen im Kern aus einer Zeit, in der die Lebensrealität eine völlig andere war. Seitdem sind die Preise massiv, um rund 60 %, gestiegen. Dass wir jetzt auf ein Niveau gehen, das auch in anderen Bundesländern üblich ist, ist kein Luxus, sondern das Mindeste. Meine Damen und Herren, diese Entschädigung ist kein Bonus. Sie ist ein Zeichen dafür, dass der Staat seine Verantwortung ernst nimmt, dass er nicht nur fordert, sondern dass er auch trägt, dass er nicht nur erwartet, dass Menschen im Ernstfall ihr Leben einsetzen, sondern dass er ihre Familien im Ernstfall nicht alleinlässt. Und es ist richtig, dass diese Leistungen künftig dynamisiert werden, damit sich nicht wiederholt, was wir heute korrigieren müssen: eine schleichende Entwertung über Jahrzehnte. Aber – und das gehört zur Ehrlichkeit in dieser Debatte dazu – der Fall Maximilian Stoppa hat uns noch etwas anderes gezeigt: eine Lücke. Was ist mit denjenigen, die in langjährigen Partnerschaften und ohne Trauschein leben? Was ist mit den Menschen, die gemeinsam leben, gemeinsam wirtschaften, gemeinsam Kinder großziehen, aber rechtlich nicht verheiratet sind? Für sie ist ein solcher Verlust genauso existenziell – emotional und wirtschaftlich. Trotzdem fallen sie im geltenden Recht häufig durch das Raster. (Jan Löffler, CDU, steht am Mikrofon.) Meine Damen und Herren, es gibt eine Versorgungslücke für sogenannte unverheiratete Familien.

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Alexander Dierks

Herr Kollege Rudolph, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage von Herrn Kollege Löffler?

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Alexander Dierks

Herr Kollege Löffler am Mikrofon 4, bitte.

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Jan Löffler CDU

Sehr geehrter Herr Rudolph, vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Vielen Dank auch für die Ernsthaftigkeit, mit der wir diesen Gesetzentwurf im Parlament behandeln. Mich interessiert an dem Punkt das von Ihnen gerade angesprochene Einschließen dieser Konstellationen, die weder mit Trauschein leben noch verpartnert sind und entsprechend diese gegenseitige Einstandspflicht füreinander haben. Wie möchten Sie die Abgrenzung vornehmen, ab wann man den Freund, die Freundin dort hineinnimmt? Wie stellen Sie sicher, dass das durch den Freistaat justiziabel und auch diskriminierungsfrei umgesetzt werden kann?

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Bernd Rudolph BSW

Herr Löffler, dafür habe ich keine Lösung, aber ich komme in der weiteren Fortsetzung meiner Rede genau auf diesen Punkt zu sprechen. Hören Sie weiter zu und dann werden Sie es hören. Ich finde, die Kritik daran ist berechtigt. Wir als BSW sagen deshalb klar: Wir wollen, dass solche Lebensgemeinschaften künftig berücksichtigt werden; denn Familie ist heute vielfältiger, als es viele Gesetze widerspiegeln. Fürsorge darf nicht davon abhängen, ob ein Trauschein vorhanden ist oder nicht. (Beifall BSW) Aber – jetzt komme ich zum Punkt; und das sage ich auch ausdrücklich – wir können das nicht einfach durch Zuruf ändern. Erstens. Das Beamtenversorgungsrecht ist systematisch und eng mit klar definierten Rechtsbeziehungen verknüpft, (Jan Löffler, CDU: Das ist es!) insbesondere mit der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das sind rechtlich eindeutig feststellbare Dinge. Sie schaffen Anspruchsgrundlagen. Eine langjährige Partnerschaft hingegen ist rechtlich nicht eindeutig definiert. Man muss sich die Fragen stellen: Was ist langjährig? Welche Kriterien gelten? Wie wird das nachgewiesen? Das sind zentrale Fragen der Rechtsklarheit. Zweitens. Wir bewegen uns im Rahmen unserer Verfassung. Artikel 6 Grundgesetz stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz. Das heißt nicht, dass andere Lebensformen ausgeschlossen sind. Aber das heißt, wenn wir neue Anspruchsgruppen schaffen wollen, dann müssen wir das sorgfältig und rechtssicher tun. Drittens. Das Beamtenrecht folgt den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Dazu gehört die Fürsorgepflicht; das aber in einem strukturierten konsistenten System. Wenn wir dieses System erweitern, müssen wir es insgesamt weiterdenken. Meine Damen und Herren! Das heißt nicht, dass es nicht geht. Das heißt nur, dass wir es richtig machen müssen. Deshalb sagen wir Ja zur Erhöhung der Unfallentschädigung und Ja zur Stärkung der Fürsorge. Wir sagen aber zugleich: Wir brauchen eine Lösung, die auch langjährige Partnerschaften berücksichtigt, und zwar mit klaren Kriterien, mit rechtlicher Sicherheit und im Einklang mit unserer Verfassung. Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über dieses Gesetz abstimmen, dann geht es nicht nur um Zahlen, sondern dann geht es auch um Verantwortung und um die Frage, was wir denjenigen schulden, die für unseren Staat, für uns alle einstehen. Es geht um die Menschen, die zurückbleiben: die Familie, die Partnerin, das Kind. Der Tod von Maximilian Stoppa hat uns gezeigt, wie schnell sich ein Leben verändert: von einem Moment auf den anderen. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Betroffenen in diesem Moment nicht auch noch mit Lücken im System konfrontiert sind. Ein Staat, der Einsatz verlangt, muss im Ernstfall auch tragen, und er muss alle tragen, die tatsächlich betroffen sind. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu und sorgen gemeinsam dafür, dass er nicht das Ende ist, sondern der Anfang einer gerechten Regelung. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Rudolph für die Fraktion BSW. Für die SPD-Fraktion ergreift nun Frau Kollegin Pfeil das Wort im Verlauf der ersten Rederunde. Bitte, Frau Kollegin.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde jetzt schon mehrfach gesagt. Aber ich glaube, es gehört sich auch so, gerade in dieser Debatte, noch einmal zu betonen, dass der tragische Hintergrund dessen, warum wir heute diese Gesetzesänderung vornehmen, für uns alle ein Moment war, der uns hat innehalten lassen, der uns mehrfach darüber hat nachdenken lassen und es auch weiterhin tut, in welche Situationen wir unsere Staatsbediensteten bringen und was wir ihnen und vor allem ihren Angehörigen abverlangen. Ich bin froh, dass diese Debatte nicht dafür genutzt wird, um irgendwelche politischen Nebengefechte zu führen, sondern dass man sie ernsthaft und auch würdevoll führt, wie es gerade passiert ist. Dass die Anpassung notwendig ist, wurde relativ schnell klar, da der aktuell geltende Betrag das letzte Mal im Zuge der Euro-Einführung am 01.01.2002 aufgerundet, aber ansonsten seit dem Jahr 1999 nicht erhöht wurde. Es ist nicht nur so, dass seitdem die Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind, sondern auch die Anzahl der Übergriffe auf die Beamtinnen und Beamten, vor allem im Polizeibereich, ist gestiegen. Auch das begründet die Notwendigkeit der Änderung. Die neue sächsische Regelung liegt damit auf Augenhöhe mit dem Bund und der Mehrzahl der Länder. Besonders positiv am Gesetzentwurf ist eine Dynamisierung, die besagt, dass die Beträge künftig entsprechend den allgemeinen Anpassungen nach § 80 des Sächsischen Beamtengesetzes geregelt werden sollen. Die Erhöhung soll rückwirkend zum 01.01.2025 gelten. Auch das ist etwas, was, glaube ich, sehr gut ist; denn damit wird auch die Tochter von Maximilian Stoppa die Gelegenheit haben, von der Erhöhung zu profitieren. Kollege Rudolph hat gerade die Frage aufgeworfen – auch wir als Fraktion sehen das kritisch, wissen aber sehr wohl, dass wir das jetzt nicht an dieser einzelnen, solitären Stelle regeln können –, wie wir zukünftig mit langjährigen Lebensgefährten umgehen wollen; denn es ist auch für uns als Fraktion ein Problem, dass hier mit unterschiedlichem Maß gemessen wird, ob man eine eingetragene Lebenspartnerschaft hat, in einer Ehe lebt oder ob man in einer Lebenspartnerschaft lebt, die nicht unter diese Definition fällt, und trotzdem füreinander einsteht. So wünschen wir uns zukünftig eine Debatte darüber, wie wir diese Gruppen von Menschen, die genauso füreinander einstehen, einbeziehen können, um diesbezüglich mehr Gleichsinn zu bekommen. Ich danke für die Debatte, und wir als SPD-Fraktion stimmen natürlich der Gesetzesänderung zu. (Beifall SPD)

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Alexander Dierks

Das war Frau Kollegin Pfeil für die SPD-Fraktion. In der weiteren Aussprache ergreift nun Herr Kollege Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN das Wort. Herr Kollege, bitte.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Beamte im Dienst so schwer verletzt werden, dass sie dienstunfähig sind, oder gar zu Tode kommen, ist das immer ein besonders tragisches Ereignis; denn dies geschieht nicht nur in der Ausübung ihres Jobs, sie geben ihr Leben und ihre Gesundheit für den Dienst im Freistaat, für den Dienst am Freistaat und auch für unsere Gesellschaft. Natürlich wissen viele Beamtinnen und Beamte um die Risiken, die mit ihrer alltäglichen Arbeit einhergehen, sei es als Polizist oder Polizistin, als Vollzugsbedienstete oder als Feuerwehrmann. Aber als Freistaat stehen wir in einer besonderen Verantwortung, wenn es zu dem Fall kommt, den alle fürchten, nämlich dass ein Beamter oder eine Beamtin nicht unversehrt vom Dienst nach Hause kommt oder schlimmstenfalls gar nicht mehr nach Hause kommt. Zu den Gewissheiten, dass diese Gefahr zumindest etwas erträglicher macht, gehört, dass Beamtinnen und Beamte durch ihren Dienstherrn abgesichert sind und dies genauso für die nahen Angehörigen gilt. Neben der Hinterbliebenenversorgung spielt dabei auch die Entschädigungszahlung eine wichtige Rolle, um die es heute in diesem Gesetzentwurf geht, helfen sie doch im Falle des Falles, zumindest akut entstehende finanzielle Engpässe zu überbrücken. Dass die Entschädigungszahlung seit über 25 Jahren faktisch nicht mehr angepasst wurde, trägt der Bedeutung dieser Leistung in keiner Weise Rechnung. Dass erst der tragische Tod von Maximilian Stoppa erfolgen musste, um festzustellen, dass die gegenwärtigen Beträge nicht mal mehr im Ansatz dem Ursprungsgedanken entsprechen und wir weit hinter anderen Bundesländern und dem Bund zurückliegen, sollte uns alle zum Nachdenken bringen und dürfte, Herr Kollege Staatsminister der Finanzen, vielleicht doch für den einen oder anderen die Erkenntnis bringen, dass hinter den trockenen Zahlen von Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht stets Menschen und mitunter auch menschliche Schicksale stehen. (Staatsminister Christian Piwarz: Deshalb haben wir gehandelt, Herr Kollege!) Wir alle haben – deswegen finde ich diesen Gesetzentwurf auch richtig und wichtig – selbst nicht die Idee gehabt, in den letzten 25 Jahren die entsprechenden Beträge anzupassen. Insoweit müssen wir uns auch als Parlament an die eigene Nase fassen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen daher die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen, die Entschädigungszahlung deutlich zu erhöhen und vor allen Dingen diese zukünftig an die entsprechende Entwicklung anzupassen. Das schafft ein Stück mehr Absicherung für den Fall, den es zu vermeiden gilt: dass Beamtinnen und Beamte im Dienst für unser Land ihre Gesundheit oder gar ihr Leben geben. Ich finde die Anregung, die vonseiten des BSW, aber auch vonseiten der SPD kam, durchaus überdenkenswert, sodass man sich noch einmal grundsätzlich darüber verständigen sollte, wie man mit auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, die keine Ehe sind, hierbei umgeht. Im Sozialrecht gibt es durchaus die ein oder andere Konstellation, in der man stillschweigend von Einstandspflichten auch außerhalb der Ehe ausgeht. Es erschließt sich mir nicht, warum wir das nicht auch andersherum handhaben können. Hier ist aber auch der Bundesgesetzgeber gefragt und nicht nur das Land. Ich glaube, es ist eine Debatte, die sich lohnt; denn am Ende soll es denjenigen zugutekommen, die in einer ganz schwierigen und tragischen Situation einen Angehörigen verloren haben. Da ist die Frage nach einem Trauschein aus meiner Sicht eine nachrangige. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD)

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Alexander Dierks

Das war Kollege Lippmann für die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN. In der weiteren Rednerreihenfolge hat nun die Fraktion Die Linke die Möglichkeit, und von selbiger macht Herr Kollege Gebhardt Gebrauch. Bitte, Herr Kollege.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Die von der Staatsregierung vorgeschlagene Änderung im Beamtenversorgungsgesetz verfolgt – meine Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits darauf Bezug genommen – das Ziel, die Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Bereich der einmaligen Unfallentschädigung spürbar zu verbessern und endlich auf die Höhe der Zeit zu bringen. Das bedeutet auch, die Unfallentschädigung auf das aktuelle Bundes- und länderweite Niveau anzuheben. Leider brauchte es dazu erst eines tragischen Anlasses – die Vorredner sprachen schon davon –, nämlich des vor mehr als einem Jahr bei einem Einsatz in Lauchhammer tödlich verletzten sächsischen Polizeibeamten, damit uns allen auffällt – darauf hat gerade Herr Lippmann aufmerksam gemacht –, dass eine überfällige Anpassung der Unfallentschädigung in § 47 des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes notwendig ist. Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen wandte sich bereits am 10. Januar 2025 mit einem offenen Brief zur Dienstunfallfürsorge für Beamtinnen und Beamte mit nicht ehelicher Familie sowohl an den Staatsminister des Innern als auch an den Staatsminister der Finanzen. In diesem offenen Brief forderte die Gewerkschaft angesichts des Todes ihres Kollegen, der in Lauchhammer Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist, nicht nur, die derzeit geltende Höhe der einmaligen Unfallentschädigung an die neuen Erfordernisse anzupassen, sondern in aller Deutlichkeit auch – Zitat – „[…] die sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung unverheirateter Familien im Versorgungsrecht im Freistaat Sachsen zu beenden, nur weil keine Ehe bestand“. So weit die Polizeigewerkschaft. Fakt ist: Mit der heutigen Annahme des Gesetzes werden für die Hinterbliebenen wichtige Entschädigungsleistungen für die im Einsatz befindlichen und besonderen Gefahren ausgesetzten Beamtinnen und Beamten nach inzwischen mehr als 25 Jahren erstmals an das derzeitige bundes- und landesweit bestehende Leistungsniveau angepasst. Diese überfällige Anpassung hat unsere Fraktion nicht nur begrüßt, sondern wir haben auch eigene Vorschläge für ergänzende, verbesserte Regelungen im Interesse der Hinterbliebenen von Beamtinnen und Beamten im Konsultationsverfahren eingebracht. Die Staatsregierung hat diese teilweise übernommen. Unser Vorschlag, die Entschädigung für die hinterbliebenen Witwen oder Witwer und versorgungsberechtigte Kinder nicht nur als eine Pauschale von 100 000 Euro zu leisten, sondern für jede hinterbliebene Person – Witwe oder Witwer, hinterbliebene Lebenspartnerin sowie jedes versorgungsberechtigte Kind – eine Entschädigung von 30 000 Euro, insgesamt mindestens jedoch 100 000 Euro zu zahlen, soll gerade hinterbliebene Familien mit mehreren Kindern besser absichern. Dieser Regelungsvorschlag ist jetzt vollständig in den vorliegenden Gesetzentwurf übernommen worden. Das zeigt, dass das oft gescholtene Konsultationsverfahren – zumindest zwischen Staatsregierung und den beteiligten Fraktionen – durchaus geeignet ist, einige Gesetzentwürfe im Interesse der Betroffenen spürbar zu verbessern. Dagegen ist für mich und meine Fraktion immer noch vollkommen unverständlich – auch Vorredner sprachen davon –, dass unsere weiteren Vorschläge im Rahmen des Gesetzesvorhabens, die Unfallentschädigung auch für hinterbliebene Partnerinnen und Partner oder von Partnerschaften ohne Trauschein gesetzlich zu regeln, keine Berücksichtigung fand. Das geht nicht nur an der Lebenswirklichkeit in Sachsen vorbei, sondern benachteiligt diese Partnerschaften ohne nachvollziehbaren Grund und schließt sie in nicht gerechtfertigter Weise von den Versorgungsleistungen der einmaligen Unfallentschädigung aus. Diese vehemente Verweigerungshaltung – auch in Teilen der Minderheitskoalition – ist umso unverständlicher, wenn man berücksichtigt, dass in den Jahren 2019 bis 2024 in gerade einmal drei Fällen Unfallentschädigung nach § 47 Abs. 1 des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes geleistet worden ist, was die Antwort auf meine Kleine Anfrage in der Drucksache 8/3960 ergab. Hier wird an der falschen Stelle gespart. Gerade im Falle des oben erwähnten gewaltsam zu Tode gekommenen sächsischen Polizisten sind die Folgen dieses gesetzgeberischen Unterlassens für seine hinterbliebene Familie zum Teil ein Skandal, was auch die Gewerkschaft der Polizei im vorgenannten offenen Brief mit deutlichen Worten kritisiert. Ich darf daraus noch einmal zitieren: „Denn obwohl der gewaltsame Tod des Kollegen die gesamte Familie auch wirtschaftlich nicht ganz unerheblich trifft, ist die Lebensgefährtin sowohl von der Versorgung mit Witwengeld als Unterhaltsbeitrag als auch von der einmaligen Unfallentschädigung ausgeschlossen.“ Für uns als Linksfraktion steht fest: Wer als Beamter oder Beamtin einen schweren Dienstunfall erleidet oder im Diensteinsatz gar zu Tode kommt, hat einen uneingeschränkten Anspruch gegenüber dem Staat darauf, dass ihre oder seine Hinterbliebenen ungeachtet der bestehenden partnerschaftlichen Verhältnisse angemessen versorgt werden. Herr Löffler, ich schicke Ihnen nachher gern einen Screenshot zu, auf dem zu erkennen ist, dass es durchaus rechtliche Regelungen gibt, wie Partnerschaften zu bewerten sind. Es gibt bereits bundesweit Regelungen dafür, die man bestimmt in Sachsen adaptieren kann. Es ist ein Gebot der Fürsorgepflicht des Freistaates Sachsen, auch dann für eine Beamtin oder einen Beamten bzw. dessen Partnerin oder Partner zu sorgen. An dieser Stelle weist das Beamtenversorgungsgesetz nach wie vor einen grundlegenden Webfehler auf, den es schnellstmöglich auszubessern gilt. Hier muss der Gesetzgeber zeitnah eine noch offene Versorgungslücke schließen. Dem heutigen Gesetzentwurf stimmen wir zu – trotz meiner Kritik –, rückwirkend zum 1. Januar 2025. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und Laura Stellbrink, SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Vielen Dank. Wir hörten Herrn Gebhardt für die Fraktion Die Linke. Als Nächstes wäre der fraktionslose Abgeordnete an der Reihe. – Er möchte offensichtlich nicht das Wort ergreifen. Wir kämen damit zu einer zweiten Rederunde, wenn gewünscht. CDU-Fraktion? – Nein. AfD-Fraktion? – Auch nicht. BSW-Fraktion? – Das kann ich auch nicht erkennen. SPD-Fraktion? – GRÜNE? – Die Linke? – Auch nicht. Dann übergebe ich jetzt der Staatsregierung das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister Piwarz.

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Christian Piwarz

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegen der von der Staatsregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes sowie die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Lassen Sie mich noch einmal kurz einige Eckpunkte ausführen: Der Gesetzentwurf sieht vor, die Beträge der einmaligen Unfallentschädigung in § 47 des Beamtenversorgungsgesetzes deutlich zu erhöhen. Mit der geplanten Gesetzesänderung erhalten Beamtinnen und Beamte, die bei einer lebensbedrohlichen Diensthandlung einen Dienstunfall erleiden und wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden müssen, künftig 150 000 Euro statt bisher 80 000 Euro. Wenn, wie im Januar 2025 im Fall des getöteten Polizisten geschehen, Beamtinnen und Beamte gar zu Tode kommen, erhalten die Witwe oder der Witwer und die versorgungsberechtigten Kinder statt bisher insgesamt 60 000 Euro künftig 30 000 Euro pro Person, insgesamt jedoch mindestens 100 000 Euro. Bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften erhalten die versorgungsberechtigten Kinder die Unfallentschädigung. Die geplanten Entschädigungszahlungen liegen damit im Ländervergleich im oberen Bereich. Die Unfallentschädigung soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 erhöht werden. Damit kann die Familie des im letzten Jahr so tragisch zu Tode gekommenen sächsischen Polizisten von der Anpassung profitieren. Zudem sollen die Unfallentschädigungsbeträge künftig an den allgemeinen Anpassungen von Besoldung und Versorgung teilnehmen. Damit wird der schleichenden Entwertung der Beträge vorgebeugt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den verbesserten Regelungen zur einmaligen Unfallentschädigung trägt der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Bediensteten und deren Hinterbliebenen Rechnung. Natürlich kann Geld den erlittenen Schaden oder gar den Verlust eines Menschen nicht aufwiegen. Der Freistaat ist darauf angewiesen, dass Beamtinnen und Beamte in kritischen Situationen auch Leib und Leben einsetzen. Dieser Gesetzentwurf trägt dazu bei, dass sich die Beamtinnen und Beamten und ihre Hinterbliebenen um ihre finanzielle Absicherung weniger Sorgen machen müssen. Die Staatsregierung empfiehlt Ihnen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und ich bitte Sie daher: Unterstützen Sie dieses Gesetz! Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Piwarz. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes in der Drucksache 8/6004, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 8/6427 ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Meine Damen und Herren, da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfs gemeinsam ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten. Wer diesen Teilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde den Teilen des Gesetzes zugestimmt, und zwar einstimmig. Die zweite Beratung ist damit beendet, und es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Tagesordnungspunkt Wirtschaft in Schulen zum einer zukunftsorientierten Drucksache 8/6361, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile damit der Fraktion AfD als Einreicherin das Wort. Herr Peschel, bitte schön.

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Frank Peschel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wir wollen Wirtschaft in Schulen zum Pflichtfach machen – als Basis einer zukunftsorientierten Allgemeinbildung. Warum? Junge Menschen gehen nach zehn, zwölf Jahren Schule in die Ausbildung, ins Studium oder ins Berufsleben. Viele von ihnen glauben, gut für das Leben gerüstet zu sein. Sie wissen aber nicht, was eine Lohnabrechnung bedeutet, wie ein Kredit funktioniert und was Inflation aus ihrem Ersparten macht. Eine solide wirtschaftliche Bildung ist Lebensbildung und Schutz vor Manipulation. Junge Leute treffen heute frühzeitig finanzielle Entscheidungen – sei es der Handyvertrag, der Ratenkauf, Dispokredite oder Onlineshopping. Später folgt die erste Wohnung mit Versicherung und Altersvorsorge. Ohne Grundwissen sind sie leichte Beute für schlechte Verträge, Überschuldung, unseriöse Finanzprodukte oder auch für politische Versprechungen, die ökonomisch nicht tragfähig sind. Wer die Grundlagen nicht kennt, kann nicht urteilen. Wer nicht urteilt, wird gesteuert. Wirtschaftskunde ist daher kein Nice-to-have, sondern ein Schutzschild gegen Schuldenfallen, gegen Abhängigkeiten, gegen den naiven Glauben an kostenlose Leistungen, die am Ende immer jemand bezahlen muss – in Deutschland meist die arbeitende Mitte. Werte Abgeordnete! Sachsen lebt vom Mittelstand, und der braucht Fachwissen und Kompetenz, nicht Ideologie. Unsere Wirtschaft ist nicht abstrakt. Die Wirtschaft, das sind in Sachsen Handwerksbetriebe, Familienunternehmen, Industriedienstleister und Millionen Arbeitnehmer, die jeden Tag Leistung bringen und Werte schaffen. Gerade in Zeiten steigender Insolvenzen und Arbeitslosigkeit, von Bürokratie und hoher Abgabenlast müssen wir alles tun, damit unsere jungen Menschen wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und als Chance begreifen. Ein eigenständiges Fach Wirtschaft vermittelt, was die Schule heute oft nur am Rande oder unzureichend leistet. Wie entstehen Preise und Löhne? Was ist Angebot, was ist Nachfrage? Was bedeutet Produktivität? Warum sollte nur sie die Basis für steigende Löhne sein? Welche Rolle Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Pflichtfach machen – als Basis Allgemeinbildung Antrag der Fraktion AfD spielen Steuern, Abgaben und Sozialversicherungen? Wie funktionieren Unternehmensgründungen, Investitionen und der Wettbewerb? Was bedeutet Globalisierung? Das ist nicht reine Unternehmenspropaganda, nein, das ist die Realität. Wer die Realität versteht, kann verantwortlich handeln: als Arbeitnehmer, als Unternehmer, als Verbraucher, als Bürger oder auch als Volksvertreter. Wir brauchen mehr Nähe zur Praxis. Schule muss auf das echte Leben vorbereiten. Wir erleben häufig, dass Jugendliche von der Schule ins Berufsleben fallen, statt zu starten. Ein Pflichtfach Wirtschaft kann hier Brücken bauen: Grundlagen der privaten Finanzplanung, Verbraucherrechte, Verbraucherhinweise, Vertragsfallen, Steuern verstehen – warum brutto nicht netto ist –, Berufsorientierung mit realistischem Blick auf Branchen, Qualifikationen, Karrierewege. So wird Bildung greifbar, und genau das motiviert. Wer versteht, wofür er lernt, lernt besser. Wohlstand fällt nicht vom Himmel, er muss erarbeitet werden. Es ist die Aufgabe der Schule, jungen Menschen nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern auch Grundeinstellungen: Leistung lohnt sich, Verantwortung zählt, soziale Kompetenzen zählen. Wirtschaftliches Handeln hat Konsequenzen – auch Fehlentscheidungen. Wer das begreift, versteht auch, dass Wohlstand nur dann entsteht, wenn Wertschöpfung entsteht, und dass man einen Sozialstaat nur finanzieren kann, wenn eine starke Wirtschaft die Grundlage dafür bildet. Werte Abgeordnete! Ich weiß, gleich hören wir von Ihnen etwas über die Strategie „Bildungsland 2030“, über fächerverbindenden Unterricht, über Querschnittsthemen, über Eigenverantwortung von Schulen und über die sogenannte pädagogische Freiheit des Lehrers. Zukunftsorientierte Bildung fordert aber nicht nur sogenannte Kompetenzen, sie erfordert auch solides Grundwissen in den Lehrplänen. Deshalb halte ich es für unabdingbar, einen Lehrplangipfel einzuberufen. Holen wir alle Vertreter aus den wirtschaftlichen Bereichen an einen Tisch! So fordert die Allianz für Sachsen die Staatsregierung auf – ich darf zitieren –: „Ebenso sollte die frühe Vermittlung unternehmerischen Know-hows stärker forciert werden, um der Jugend nicht zuletzt auch das Werkzeug für eine spätere Selbständigkeit an die Hand zu geben und so das sächsische Unternehmertum nachhaltig zu erhalten.“ Werte Staatsregierung, passen Sie die Lehrpläne den tatsächlichen Notwendigkeiten hier im Land Sachsen an! Streichen Sie die überbordende Ideologie aus den Lehrplänen! Sie frisst unseren Kindern Lernzeit, und satt macht sie in Zukunft auch keinen. Überarbeiten Sie die Lehrpläne so, dass unser Rohstoff Bildung nicht weiter verramscht wird, sondern dass Bildung ein hohes Gut ist, um sich später Aufstiegsmöglichkeiten zu erarbeiten. Es braucht deshalb ein eigenständiges Fach, damit die Wirtschaftsthemen nicht irgendwo zwischen Geografie, Politik und Gesellschaftskunde verschwinden. Wer ernsthaft Fachwissen vermitteln will, braucht Struktur. Wir brauchen Wiederholung, wir brauchen Aufbau und vor allem: Zeit. Besonders das Bildungsziel, sich irgendwo zu positionieren, ist nicht die Herangehensweise – wir brauchen weder Ideologie noch Haltung. Wir brauchen grundsolides Fachwissen für unsere Kinder, um sie später zu mündigen Bürgern zu erziehen. Sie brauchen eine ökonomische Grundausbildung. Werte Abgeordnete! Grundsätzlich ist die ökonomische Bildung als Teil der Allgemeinbildung zu verstehen. Sie ist Voraussetzung für die Entwicklung von Mündigkeit, Urteilsvermögen und Verantwortungsbewusstsein. Viele Jugendliche wissen heute leider wenig über das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft, über Steuern, Kredite und Versicherungen sowie die Faktoren für unternehmerischen Erfolg. Auch die Tatsache, dass Wohlstand auf der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beruht, ist vielen leider unbekannt. Hinzu kommt ein oft gesteigertes Konsumbedürfnis, welches nicht selten zu einer Überschuldung bereits in jungen Jahren führt. Die Einführung eines Unterrichtsfachs Wirtschaft an den allgemeinbildenden Schulen ist daher dringender denn je. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Peschel. Als Nächster folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dr. Kromer.

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Dr. Frank Kromer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer würde nicht zustimmen? Es heißt: Mehr Bildung ist sinnvoll; wir brauchen mehr Bildung, auch ökonomische Bildung. Davon kann man nie genug haben, das ist doch richtig – gerade in einer Welt, die von ökonomischen Zusammenhängen und Abhängigkeiten so fundamental geprägt ist wie die unsrige. Aber steht es um die ökonomische Bildung wirklich so schlecht, wie es uns die AfD gerade eben glauben machen wollte? (Zurufe AfD: Ja!) Als Kronzeugin bemühen Sie in Ihrem Antrag die OeBiXStudie – das steht für ökonomische Bildung –, verantwortet von der Universität Oldenburg und durchgeführt im Auftrag der Flossbach-von-Storch-Stiftung. Also lohnt es sich, diese Studie einmal etwas genauer anzuschauen. Der Maßstab, der dort für die ökonomische Bildung herangezogen wird, ist die Anzahl der Stunden in einem einzigen Kernfach: Wirtschaft. Das heißt, alle anderen Fächer und die dort vermittelte Bildung fallen unten durch. Das ist schon eine große Schwäche dieser Studie; denn dieses Modell bevorzugt natürlich nur die Unterrichtsmodelle, in denen alle möglichen Wirtschaftsthemen in einem Fach gebündelt werden. Wenn sich diese Themen über mehrere Fächer verteilen, dann ist das in dieser Studie gleich negativ bewertet, weil die entsprechenden Fächer dort gar nicht gezählt werden. Was heißt das für Sachsen? Nur einmal ein Beispiel: Für ein sächsisches Gymnasium wird das Kernfach GRW gezählt, das passt so weit. Was aber nicht gezählt wird: die Thematisierung von Wirtschaftsräumen, Globalisierung, Strukturwandel im Fach Geografie. Ebenso unberücksichtigt bleibt die Betrachtung von Industrialisierung, Wirtschaftskrisen und Wirtschaftssystemen wie Planwirtschaft oder Marktwirtschaft, die im Geschichtsunterricht vermittelt wird. Auch die Behandlung wirtschaftsethischer Fragen wie etwa Konsumverhalten, im Religions- und Ethikunterricht thematisiert, findet einfach keine Berücksichtigung. All das setzt ein großes Fragezeichen hinter Ihre Kronzeugin, hinter diese Studie als Maß für den Unterricht in Sachsen. Der pauschale Ruf nach einem Fach Wirtschaft und damit nach mehr Unterrichtsstunden wird jedenfalls der tatsächlichen Unterrichtssituation in Sachsen nicht gerecht. Sie wird übrigens auch der Lebenssituation nicht gerecht; denn wirtschaftliche Zusammenhänge spielen nun einmal in vielen Gebieten eine Rolle, sie spielen in viele Gebiete hinein. Daher ist es auch sinnvoll, sie dort zu behandeln. Übrigens berücksichtigt die OeBiX-Studie auch die Zeiten von Betriebspraktika überhaupt nicht; das ist die zweite große Schwäche. Betriebspraktika würden nämlich einen Gutteil der geforderten insgesamt 200 Stunden in der Sekundarstufe I bereits abdecken; denn laut der Allianz für Aus- und Weiterbildung – einem Zusammenschluss von Bundesländern, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften – sind Betriebspraktika Teil der sozioökonomischen Bildung. Damit gehören Praktika eben auch in die Wirtschaftsbildung mit hinein und müssten dort gezählt werden. Niemand behauptet ernsthaft, der Ruf nach mehr wirtschaftlicher Kompetenz sei völlig unbegründet. Aber das hier gemalte Negativszenario bildet die Realität an sächsischen Schulen einfach nicht ab. Meine Damen und Herren, wer genau hinhört, der vernimmt auch noch viel mehr Rufe als nur den nach mehr ökonomischer Bildung. Ich höre: mehr Zeit für die MINT-Fächer von der Allianz für Sachsen. Ich höre: mehr Zeit für individuelle Förderung und Unterrichtsqualität von der GEW. Ich höre: mehr Zeit für Integration und Sprachförderung, ebenfalls von der GEW. Ich höre: mehr Zeit für Berufsorientierung und praktische Kompetenzen vom Landesschülerrat. Ich höre: mehr Zeit für Medienbildung, so heute Morgen von unserem Kultusminister Conrad Clemens bekräftigt und vorgetragen auf der Fachtagung Medienpädagogik im Januar. Ich höre: mehr Zeit für Sport und Bewegung vom Sportlehrerverband, vom Deutschen Fußballbund, vom Deutschen Olympischen Sportbund. Ich höre: mehr Zeit für Gesundheit und Ernährung vom Deutschen Jugendinstitut, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Ich höre: mehr Zeit im Schulunterricht für Krisenvorsorge, so erst jüngst gefordert von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Wer würde sagen, dass alle diese Forderungen in Gänze unberechtigt sind? Was ich aber leider nicht höre, ist, was alles dafür nicht mehr gelehrt werden soll, wenn wir diese Themen aufnehmen; (Beifall CDU) denn dabei hört der Konsens schnell auf. Das haben wir jüngst bei der Diskussion um das schriftliche Dividieren in Niedersachsen erlebt. Man kann all die anderen berechtigten Anliegen nicht einfach außen vor lassen und nur an einer Stelle ein neues Fach Wirtschaft einführen. Der Kanon der Schulbildung ist eine Gesamtheit und als Gesamtheit zu betrachten. Die berechtigten Anliegen sind auch im Detail anzuschauen und zu betrachten. Diese Mühe der Detailarbeit hat sich die Antragstellerin leider nicht gemacht; aber diese Mühe muss man sich machen, wenn es einem wirklich um die Kinder und Jugendlichen geht. Meine Damen und Herren, wir lehnen diesen Antrag daher ab. Im Weiteren ist mir der Blick darauf wichtig, was Alltag in unseren Schulen ist. Dazu gibt es eine jüngst veröffentlichte Studie, die darauf schaut, wie es den Jugendlichen geht und wie sie den Schulalltag erleben. Das ist eine Studie der Robert-Bosch-Stiftung. Sie wurde im Wesentlichen durch die Universität Leipzig durchgeführt. Diese Studie hat gezeigt, dass die psychischen Belastungen, die Kinder und Jugendliche erfahren, in den letzten beiden Jahren noch einmal deutlich gestiegen sind. Das hatte nach Corona eine gewisse Entlastung erfahren, ist aber im letzten Jahr um 3 % angestiegen. Die Hälfte der Jugendlichen drückt aus, dass sie hohen Leistungsdruck verspüren. Das mindere ihr Wohlbefinden. Heute Vormittag haben Sie, Herr Urban, gesagt, dass es in der Schule keine Leistungsanforderungen mehr gäbe. Die Schüler erfahren und erleben dort etwas anderes. Leistung spielt auf jeden Fall eine Rolle. Sie erleben diesen Leistungsdruck. Das verhindert, mehr Inhalt in den Schulalltag hineinzupacken. Was empfehlen die Studienautoren? Sie empfehlen mehr Unterstützung und Förderung von Lehrkräften, aber keine Überforderung. Sie empfehlen ein besseres Klassenklima, also bessere Mobbingvorsorge. Sie empfehlen mehr Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern. Die Vorschläge kann man alle im Einzelnen diskutieren. Nicht darunter war die Forderung nach einem weiteren Schulfach, egal in welcher Ausprägung. Ein Obendrauf ist an dieser Stelle keine Lösung. Bessere Bildung folgt nicht automatisch aus mehr Unterricht von der gleichen Art. Schauen wir noch einmal auf Ihren Antrag und die direkt geforderten Aspekte. Was konkret der Inhalt von ausgeweiteter ökonomischer Bildung sein soll, scheint in Ihrem Antrag keine so wichtige Rolle zu spielen; denn davon ist im Antragstext keine Rede. Lediglich in der Begründung kommen die Themen ganz kurz vor. Darüber hinaus wird auf die Verlautbarung der Allianz für Sachsen und deren Forderung nach mehr unternehmerischer Bildung verwiesen. Diese Intention ist gar nicht so schlecht. Aber leider ist das von Ihnen vorgeschlagene Mittel dafür die völlig falsche Wahl. Es kann nicht darum gehen, die Theorie der Unternehmensführung in einem klassischen Schulfach flächendeckend zu vermitteln. Im Übrigen gibt es Gymnasien, bei denen das Profilfach unternehmerische Bildung vorkommt. Wir brauchen mehr Mut zum Gründen und mehr Mut zum Unternehmertum in Sachsen. Das ist richtig. Das ist aber eine Empfindung, ein Gefühl, eine Einstellung, Bereitschaft, Dinge zu gestalten und dafür Verantwortung zu übernehmen. Dafür braucht man kein eigenes Schulfach, sondern ein Format, das diese Erfahrungen und diese Erlebnisse schafft und ermöglicht. Wer einmal unternehmerisches Tun als positiv und bereichernd erlebt hat, für den wird Unternehmertum auch später eine denkbare Option sein. Meine Damen und Herren! Es gibt diese Formate. Diese Erfahrungen können vermittelt werden. Ein Beispiel für dieses Format ist die Simulation „Schule als Staat“. Vielleicht kennt sie der eine oder andere. Dabei können Schüler in einer Woche verschiedene Rollen übernehmen, auch die Rolle des Unternehmers, und das Essensangebot in dieser Woche wie in einem Restaurantbetrieb mit Einnahmen und Ausgaben komplett managen. Ein weiterer Aspekt sind die über 150 Schülerfirmen, die es in Sachsen an den verschiedensten Schulformen gibt: an Gymnasien, Oberschulen, Förderschulen, Berufsschulen. 39 davon werden sogar durch den Freistaat gefördert. In diesen Schülerfirmen werden Schulkleidung verkauft sowie Kalender und Snacks angeboten, Nachhilfeservices werden organisiert, Eventorganisation findet statt, IT- und Reparaturservices werden angeboten, um nur einige Beispiele zu nennen. Das sind Ansätze, die Unternehmertum positiv konnotieren, die Lust wecken, unternehmerische Freiheiten einmal auszuprobieren. Das sind Ansätze, die ausgebaut und weiterentwickelt werden sollten, weil sie Unternehmertum erlebbar und erfahrbar machen. Ein reines Unterrichtsfach Wirtschaft und ein Zählen abgeleisteter Stunden wird und kann nichts Vergleichbares leisten. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. Danke schön. (Beifall CDU und SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Dr. Kromer. Als Nächster spricht für die BSW-Fraktion Herr Abg. Wurzler.

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Lars Wurzler BSW

Werter Landtagspräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dr. Kromer hat soeben viele Dinge über die OeBiX-Studie gesagt, die ich mir nun sparen kann. Vielen Dank dafür. Ich werde sie von einer anderen Seite aus betrachten, bin Ihnen aber dankbar, dass Sie bereits dazu gesprochen haben. Ich hatte wirklich gehofft, dass Sie als AfD wieder einmal einen Antragstreffer im Bereich der Bildungspolitik landen, zu dem man aus bildungspolitischer Vernunft zustimmen könnte. Das Wort, das mir zu Ihrem Antrag leider einfällt, ist: Blindflug. Starten wir wie gewohnt mit der Überschrift „Wirtschaft in Schulen zum Pflichtfach machen – als Basis einer zukunftsorientierten Allgemeinbildung“. Man denkt unweigerlich: In welcher Parallelwelt bin ich aufgewacht, dass die FDP plötzlich wieder im Landtag sitzt und vor sich hin schwadroniert? Da Sie wieder einmal undifferenziert von Schulen sprechen, sage ich es noch einmal zur Wiederholung: Es gibt Förderschulen und Förderzentren, BSZ, Grundschulen, Oberschulen, Oberschulen+, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Aber ich sehe auch Ihren Weitblick. Sie wollen zum Beispiel, dass Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ Wirtschaft gelehrt bekommen; denn das Ziel ist – ich zitiere eine Kollegin von Ihnen –: „Vor allem muss es darum gehen, den Erfindergeist von Schülern zu wecken.“ So viel Inklusionswillen und Chancengleichheit habe ich Ihnen gar nicht zugetraut, da bin ich ehrlich. (Gelächter AfD) Doch genug der Spitzfindigkeit. Das erste negative Highlight fällt gleich in der Überschrift ins Auge. „Zukunftsorientierte Allgemeinbildung“ – das ist tatsächlich eine echte Fuzzy-Relation. Zur Erklärung – das Wort ist ausnahmsweise keine Allgemeinbildung. Eine Fuzzy-Relation meint eine Kombination aus zwei völlig unscharfen Begriffen, die man miteinander kombiniert. Das heißt, unscharf plus unscharf wird scharf. Das ist ein interessanter Ansatz. Darauf muss man erst einmal kommen. Ich dachte tatsächlich, „Sachsens Schulen zukunftssicher machen“, das kann man nicht mehr toppen. Ich habe mich geirrt. Ihre Zukunftsorientierung unterscheidet sich vermutlich von den Ideen der breiten Masse hier im Raum und der Bevölkerung. Die Sicht auf die Allgemeinbildung hängt wohl stark davon ab, was für ein Menschenbild man hat und welche Inhalte Sie für zwingend oder entbehrlich halten. Auch hier bin ich der Überzeugung, dass die Mehrheit gänzlich andere Ansichten hat. Als Stichwort fällt mir dazu „Humanismus“ ein. Werden wir nun endlich inhaltlich. Der Landtag soll Dinge feststellen, die die Wirtschaftsverbände fordern. Ich frage mich: Welche Verbände sind denn das – deutsche, sächsische, europäische, globale? Das ist sehr allgemein gehalten. Was konkret fordern Sie? Was ist wirtschaftliches Wissen denn konkret? Das ist wieder so eine Fuzzy-Relation. Ich hatte dazu gerade etwas gesagt. Aber der eigentliche Kracher ist der zweite Punkt. Sie beziehen sich auf die OeBiX-Studie, Update 2024, welche die institutionelle Verankerung von Wirtschaftsthemen – dann näher ausgeführt – in den Lehrplänen misst, wobei Deutschland Schlusslicht ist. Ich nehme an, es ist reiner Zufall, dass hinter dem Firmenkonstrukt der hier zitierten Studie, wie man der Fußnote mit dem fast zwei Jahre alten Update entnehmen kann, keine geringere Firma steht als Flossbach von Storch, die laut Eigenauskunft Deutschlands größter unabhängiger Vermögensverwalter ist. Randnotiz: Man kann dort Geld ab 100 000 Euro Einlage investieren. Dass das keine direkte Verbindung zu dem anderen Zweig hat, ist unstreitig – das ist gar keine Frage. Dass aber die betreffenden Zweige in sehr ähnlichen Geschäftsbereichen schon einen turbokapitalistischen Ansatz haben, ist ebenfalls unstrittig. Aber vielleicht irre ich mich und es ist einfach nur ein Zufall. Das eigentlich Verwerfliche ist nicht, dass eine kapitalistische Firma irgendetwas publiziert, sondern dass zumindest der Eindruck in der Presse vermittelt wird, es handele sich um eine Studie der Uni Oldenburg, die das quasi aus eigenen Stücken getan hat. Wenn man genau nachschaut, sieht man: Kapitalisten haben eine Studie bestellt und bezahlt und dann bekommen sie auch die Ergebnisse. (Jörg Urban, AfD: Was haben die gegen Sachsen?) Das widerspricht meiner Idee von einer unabhängigen Wissenschaft, aber auch nur zum Teil. (Jörg Urban, AfD: Aber was haben die gegen Sachsen, warum gerade Sachsen?) Das können wir gern anschließend in einem Dialog besprechen, Herr Urban. Ich frage mich – drittens – was Fachverbünde konkret bedeuten. Auch hier vage Begriffe. Nun zu Ihren Punkten; der erste Punkt. Wir stimmen mit Ihnen überein: Die Lehrpläne müssen überarbeitet werden. Das ist gar keine Frage. Daraus aber abzuleiten, dass dann ein neues Fach entstehen soll, halten wir für den falschen Ansatz – egal, ob das Fach Wirtschaft oder anders heißt. Es wäre besser gewesen, eine zeitnahe Überarbeitung der Lehrpläne und der Inhalte – die sind in manchen Fächern ganz sicher angezeigt, und es ist schade, dass der Bildungsminister nicht mehr da ist, das ist an ihn adressiert – zu fordern. Sie haben das selbst in ihrem Eingangsstatement formuliert. Auch wirtschaftliche Inhalte können einfließen, das ist gar keine Frage, und auch die können fächerübergreifend behandelt werden. Nun kommen wir noch mal zu Ihrer fehlenden Differenzierung vom Anfang. Sie wollen dieses Fach auch – das sagt Ihr Antrag eindeutig aus – an Grund- und Förderschulen einführen. Ganz ehrlich – gerade am Anfang ihrer Schullaufbahn haben Kinder besondere Bedürfnisse, an Förderschulen sowieso. Diese Kinder sollen mit zusätzlichen Inhalten überfrachtet werden. Ich frage mich: Was ist denn die Idee? Sollen sie die Monopoly-Edition „Mogeln und Mauscheln spielen“? Oder Mankomania „Wie verjuble ich eine Million“? Oder Pokern oder was? Was ist denn die konkrete Idee? Auch dazu hatte Herr Dr. Kromer schon gesagt, dass dafür konkrete Beispiele fehlen. Zweitens. Es sollen auch Fortbildungen besucht werden, die dann mehr oder weniger für alle verpflichtend sind. Was machen Sie denn mit jemandem, der sich weigert und sagt: „Das mache ich nicht, ich mache diese Fortbildung nicht!“? Wird er dann entlassen? Wir hatten heute schon einmal die Diskussion – auch wenn sie nicht aus Ihrer Fraktion kam –: Was machen wir, wenn ein Lehrer sagt, er mache diese Fortbildung nicht? Zu den Seiten- und Quereinsteigern: Können sie sich etwas anrechnen lassen, wenn sie aus der Wirtschaft kommen? Bekommen sie Bonuspunkte oder etwas anderes? Auch dazu gibt es ganz viele Fragen. Sie wollen das ab 2027. Das ist ein echt straffer Zeitplan – das ist in acht Monaten – für Ausschreibungen, Bewerbungen. Es geht um die Fortbildungen; die entstehenden Kosten oder den Unterrichtsausfall, der ebenfalls entsteht, wenn sie zu den Weiterbildungen gehen. Woher kommen die Unternehmen, die dort arbeiten sollen? Wer wählt diese aus? Werden sie ausgelost oder bewerben diese sich bei Ihnen im Landtag oder sonst irgendwo? Auch dazu gibt es weitere Fragen. Ich komme zum Ende. Nach all den eher handwerklichen Fehlern, Ungenauigkeiten und sprachlichen Wolken irritiert eines besonders: Ist es nicht Ihre Fraktion, die die Schulbesuchspflicht in diesem Freistaat per Antrag aufheben möchte? Wir haben doch dazu noch eine Anhörung. Ich frage mich – wahrscheinlich versteht das der eine oder andere –, wie das zusammenpassen soll. Kommen dann die Wirtschaftslehrkräfte in jede Familie und erklären Versicherungsverträge? Wie soll das gehen, wenn die Eltern allein entscheiden, ob sie ihr Kind nicht mehr in eine staatliche oder private Schule schicken? Ganz ehrlich, ich persönlich kann diesen Gedankenknoten, der sich dadurch entwickelt – und ich sehe mich dort konzeptionell, wenn man der Legende Glauben schenken darf, in der Tradition Alexander des Großen, was das angeht –, nicht entwirren. Ich kann den Deichselnagel nicht einfach herausziehen oder mit einem Schwert zerschlagen. Aber vielleicht gibt es jemanden, der mir das erklären kann. Zusammenfassung: Aus vielen, vor allem fachlichen, Gründen lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion, Herrn Abg. Wurzler. Als Nächster spricht für die SPD-Fraktion Herr Abg. Eisenblätter.

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Gerald Eisenblätter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Wirtschaft steht zweifelsohne vor großen Herausforderungen und natürlich suchen wir alle nach Wegen, ihr neuen Schwung zu verleihen. Nun soll es die Bildungspolitik richten. Genau das verspricht der Antrag der AfD-Fraktion. Doch er greift zu kurz, vereinfacht komplexe Zusammenhänge und zieht falsche Schlussfolgerungen. Ja, Sachsen wird in der OeBiXStudie 2024 als Schlusslicht geführt, aber entscheidend ist doch: Was misst diese Studie und was misst sie nicht? Es wurde schon einiges gesagt, aber ich wiederhole gern, da das festigt: Die Studie misst vor allem Strukturen: Stundenzahl, Fächerzuschnitt, institutionelle Verankerung. Sie misst gerade nicht, was wirklich zählt: was Schülerinnen und Schüler können, wie gut sie wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen, wie kompetent sie Entscheidungen im Alltag treffen. Deshalb ist es bildungspolitisch nicht seriös, aus einem solchen Strukturindex direkt die Forderung nach einem neuen Pflichtfach abzuleiten. Bei allen Herausforderungen gehört Sachsen weiterhin zu den leistungsstärksten Bildungssystemen in Deutschland. Unsere Schülerinnen und Schüler erreichen in zentralen Bereichen regelmäßig überdurchschnittliche Ergebnisse. Die AfD stellt dieses System infrage – heute Morgen war es irgendwie noch andersherum, da ging es um Dichter und Denker. Das macht sie hier, weil sie allein einem Modell einer Studie folgt und dieses bevorzugt. Denn die Studie folgt einem klaren Leitbild: dem eigenständigen Schulfach Wirtschaft. Wenn ich das in Auftrag gebe – Herr Kollege Wurzler hat es gerade erwähnt –, dann ist das Forschungsergebnis vorprogrammiert. Länder wie Sachsen, die auf integrierte Ansätze setzen, werden systematisch schlechter bewertet. Nicht unbedingt, weil sie schlechter sind, sondern weil sie sich anders organisieren. Darauf kann man keine grundlegende Stundentafelreform aufbauen. Wir als SPD wollen ökonomische Bildung stärken, aber wir sagen auch, sie ist mehr als Betriebswirtschaftslehre. Es geht um soziale Zusammenhänge, Arbeitswelt und Mitbestimmung, nachhaltiges Wirtschaften, Verbraucherbildung und kritisches Denken. All das leisten unsere bestehenden Fächerverbünde – Gemeinschaftskunde, Geografie, Recht und Wirtschaft – bereits heute. Was die AfD vorschlägt, ist dagegen eine einseitige Verengung. Hinzu kommt: Die Einführung eines neuen Pflichtfaches bis 2027 ist schlicht realitätsfern. Wir stehen vor großen Herausforderungen. Wir haben es heute Morgen bereits debattiert: Lehrkräftemangel, hohe Belastungen an Schulen, Digitalisierung und wachsende Heterogenität. Gleichzeitig sollen innerhalb kürzester Zeit neue Lehrpläne, Studiengänge und Fächerstrukturen entstehen. Wirklich? Wie soll das gehen? Das ist kein seriöser Vorschlag, sondern politische Symbolik. Was wir brauchen, ist etwas anderes: eine qualitative Weiterentwicklung der bestehenden Fächer samt überarbeiteter Lehrpläne, mehr fächerverbindendes Lernen, bessere Fortbildungen für Lehrkräfte, stärkere Praxisbezüge – Herr Kollege Kromer hat Beispiele genannt – und eine moderne, breit verstandene ökonomische Bildung. Kein zusätzliches Fach um jeden Preis! Meine Damen und Herren! Gute Bildung entsteht nicht durch mehr Fächer, sondern durch gute Konzepte, gute Lehrkräfte und durchdachte Inhalte. Der Antrag der AfD wird diesem Anspruch abermals nicht gerecht. Deshalb werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Eisenblätter für die SPD-Fraktion. Als Nächstes spricht Frau Abg. Melcher für die BÜNDNISGRÜNEN.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD-Fraktion klingt auf den ersten Blick sehr verlockend. Ein eigenes Pflichtfach Wirtschaft soll den Mittelstand stärken, mehr Gründungen hervorbringen und den Fachkräftemangel lösen. Das Problem ist nur: Er verspricht einfache Antworten auf doch ziemlich komplexe Fragen – und genau das funktioniert in der Bildungspolitik nun einmal nicht. Erstens ist aus unserer Sicht die Grundlage dieses Antrags mehr als dünn: Es wurde von meinen Vorrednern Herrn Dr. Kromer und Herrn Eisenblätter schon auf die Studie, die zugrunde liegt, eingegangen. Das, was diese Studie jeweils misst, ist, wie oft eigentlich das Wort „Wirtschaft“ im Stundenplan steht. Was sie aber nicht misst – und das ist wesentlich entscheidender –, ist, was Schülerinnen und Schüler wirklich lernen; ob sie beispielsweise wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen, ob sie kritisch denken können und ob sie wirtschaftliches Handeln in gesellschaftliche und ökologische Kontexte einordnen können. Ein Ranking über Stundenzahlen ersetzt aus unserer Sicht keine ernsthafte Bildungspolitik. Zweitens geht der Antrag aus unserer Sicht an den Realitäten unserer Schule vorbei. Er erweckt den Eindruck, wirtschaftliche Themen würden in Sachsen kaum eine Rolle spielen. Das ist schlicht nicht richtig. Ökonomische Inhalte sind längst Teil des Unterrichts, in Fächern wie Gemeinschaftskunde, Recht und Wirtschaft oder auch in praxisnahen Formaten. Auch davon haben wir heute schon viel gehört und das ist auch gut so. Denn Wirtschaft findet nicht im luftleeren Raum statt. Sie ist immer mit gesellschaftlichen Fragen, rechtlichen Rahmenbedingungen und ökologischen Grenzen verbunden. Wer daraus ein isoliertes Fach macht, verengt aus unserer Sicht den Blick, statt ihn zu weiten. Drittens ist der Antrag aus meiner Sicht auch ziemlich einseitig. Er stützt sich fast ausschließlich auf die Stimmen von Wirtschaftsverbänden und Kammern. Sie haben das bei der Einbringung noch einmal deutlich gemacht. Das ist aber nur eine Perspektive in diesem Zusammenhang. Gute ökonomische Bildung muss mehr leisten. Sie muss auch Arbeitnehmer-/innenrechte vermitteln, soziale Ungleichheiten thematisieren und ökologische Folgen wirtschaftlichen Handelns in den Blick nehmen. Kurz gesagt: Sie muss die Realitäten unserer sozialen Marktwirtschaft abbilden, eben nicht nur die Interessen einzelner Akteure. Ein Unterricht, der das nicht tut, ist aus unserer Sicht keine Bildung, sondern einseitige Einflussnahme. Viertens, und das ist vielleicht das Entscheidende, kommt Ihr Antrag zur völlig falschen Zeit. Sachsen hat einen massiven Lehrermangel. Schon heute fällt Unterricht aus, weil Personal fehlt. In dieser Situation schlagen Sie ein neues Pflichtfach vor, ohne zu sagen, wer es unterrichten soll, wie die Lehrkräfte ausgebildet werden sollen und wer die Qualität an den Schulen absichern soll. Das ist aus unserer Sicht keine durchdachte Reform, sondern bloße Symbolpolitik. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wir stattdessen brauchen, ist etwas anderes, keine Schmalspurökonomie als eigenes Fach, sondern eine starke, breite Allgemeinbildung. Eine Bildung, die wirtschaftliches Verständnis vermittelt, aber eingebettet in Demokratiebildung, Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und digitale Kompetenz ist. Denn genau das sind die Fähigkeiten, die junge Menschen heute aus unserer Sicht brauchen, um sich in einer immer komplexer werdenden Welt zurechtzufinden, Verantwortung zu übernehmen und sich einen selbstbestimmten Weg zu ebnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD löst aus unserer Sicht kein einziges Problem. Er vereinfacht, verkürzt und verkennt die Herausforderungen, vor denen unser Bildungssystem steht. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Melcher. Als Nächstes hören wir für die Fraktion Die Linke Frau Neuhaus-Wartenberg.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD will das Schulfach Wirtschaft ab dem Schuljahr 2027/2028 an allen allgemeinbildenden Schulen einführen. Die Lehrkräfte dafür sollen – folgt man der Logik ihres Antrags – im selben Jahr ausgebildet werden. Ich gebe offen zu, dass mich das irritiert. Ausbildung braucht Zeit, Qualität braucht Zeit, und Schule ist kein Ort, an dem man Konzepte im Schnellverfahren einführt. Zugleich soll darauf hingewirkt werden, dass insbesondere Lehrkräfte aus den Fächern Gemeinschaftskunde, Recht und Wirtschaft künftig Fortbildungen zu wirtschaftlichen Grundlagen erhalten, organisiert in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Unternehmen. Ja, wir finden auch, dass an der einen oder anderen Stelle Kooperationen zwischen Schule und Wirtschaft sinnvoll sind. Jenseits davon verfolgen wir jedoch einen Weg des Lernens, der grundsätzlich mit der Lebens- und Arbeitswelt im Zusammenhang steht und mit ihr zusammengedacht wird. Dabei stellt sich dann, wenn man Ihren Antrag liest, eine grundsätzliche Frage: Wo verläuft die Grenze zwischen Bildung und Einflussnahme? Genau an dieser Stelle kann ich nur sagen, dass sich unser Bildungsbegriff ganz stark von Ihrem unterscheidet. Uns geht es darum, dass wir an außerschulische Lernorte gehen und dort in Formaten lernen, die sich stark vom klassischen Unterricht unterscheiden. Wir wollen eine Schule der Zukunft, die auf das Leben vorbereitet. Meine Kollegen Dr. Kromer, Gerald Eisenblätter, Lars Wurzler und Christin Melcher haben bereits darauf aufmerksam gemacht. Wie gesagt: eine Schule, die auf das Leben vorbereitet und frühestens nach der achten Klasse trennt. Daher will ich sagen: Unser Bildungsbegriff ist ganz sicher nicht Ihrer. Wenn ich davon ausgehe, dass unser Bildungsbegriff nicht Ihrer ist, haben wir eine grundsätzlich andere Auffassung davon, wie Lehrkräfte aus- und weitergebildet werden. Umso bemerkenswerter ist es, dass ausgerechnet Sie den Anspruch erheben, Bildung neu zu ordnen bzw. neu zu sortieren; denn ausgerechnet die AfD, deren wirtschaftspolitische Vorschläge alles andere als stabilitätsfördernd sind, inszeniert sich als Retterin nachhaltiger ökonomischer Bildung. Ausgerechnet Sie, die hier wirtschaftliche Kompetenz für sich reklamieren, gefährden mit Ihren eigenen Positionen genau das, was Sie vorgeben, zu stärken. Exportorientierung wird infrage gestellt, Fachkräftezuwanderung blockiert, europäische Zusammenarbeit untergraben. Das ist unserer Meinung nach kein wirtschaftspolitisches Konzept, das ist schlicht ein Weg in die Deindustrialisierung. (Mike Moncsek, AfD: Was?) Eine Studie haben Sie auch gefunden. Schulen und Bundesländer, die auf ein eigenständiges Fach setzen, werden höher bewertet als solche, die wirtschaftliche Inhalte integriert vermitteln, so wie in Sachsen. (Mike Moncsek, AfD, steht am Mikrofon.) Hier wird gewichtet und nicht analysiert, also ein ziemlich schlechtes Argument, wie ich finde. Diese Debatte wird geführt, als ginge es nur um ein weiteres Fach. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Frau Neuhaus-Wartenberg, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen?

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Nein. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Nein.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Aber Schule ist mehr als nur die Summe ihrer Fächer. Jenseits der Frage nach einem Schulfach Wirtschaft geht es darum, welche Inhalte wir für zentral halten und welche Haltung wir jungen Menschen vermitteln. Unsere Haltung ist klar: Antifaschismus, Weltoffenheit, Toleranz. Wir nennen das Demokratiebildung; also genau das, was eine demokratische Gesellschaft trägt. Bildung ist die Grundlage dafür, dass junge Menschen lernen, selbst zu denken. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Frau Neuhaus-Wartenberg. Jetzt folgt mit einer Zwischenbemerkung am Mikrofon 7 Herr Moncsek.

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Mike Moncsek AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Kollegin, da Sie die Zwischenfrage nicht zugelassen haben, würde mich Folgendes interessieren: Sie haben uns gerade Deindustrialisierung vorgeworfen. Was passiert denn derzeit in Ihrer realen Welt, und was passiert tatsächlich in der realen Wirtschaftswelt in Deutschland? Noch einmal: Sie sind ja noch ziemlich jung. Ich durfte es leider selbst miterleben, deshalb kann ich Ihnen sagen: Wir haben Deindustrialisierung hier nach der Wende schon einmal erlebt. Was verstehen Sie darunter, wenn Sie das heute sehen und vielleicht aus Geschichten über die Neunzigerjahre gehört haben, was wirkliche Deindustrialisierung bedeutet? Das würde ich gern von Ihnen erläutert bekommen. Was meinen Sie damit? Haben Sie keine Erklärung? (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Doch! Aber ich werde mich nicht mit Ihnen auseinandersetzen!) – Okay. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Jetzt wäre als Nächstes der fraktionslose Abg. Berger dran. – Er möchte offensichtlich nicht sprechen. Damit kommen wir jetzt zu einer zweiten Runde. Für die AfD-Fraktion? – Sie entscheiden sich bitte. – Dann kommt der Abg. Peschel bitte ans Pult.

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Frank Peschel AfD

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! In dieser gesamten Antragsdebatte, die wir geführt haben, möchte ich noch einmal einwerfen: Es geht um die Bildung unserer Kinder. Dabei kann man in dem einen oder anderen Punkt unterschiedliche Meinungen haben, aber es geht hierbei um die Zukunft unserer Kinder. Deshalb sollte man gemeinsame Möglichkeiten debattieren und besprechen. Eine dieser Möglichkeiten, die wir vorgeschlagen haben, ist der besagte Lehrplangipfel. Dort könnten wir alle darüber reden und debattieren, welche Themen wir festlegen und was wir für die Bildung unserer Kinder in den nächsten zehn bis 15 Jahren als wichtig erachten. Weil Sie angesprochen haben, der Leistungsdruck sei so gefährlich: Ich halte Leistungsdruck für absolut notwendig. (Beifall AfD und BSW) Wir sind mit einigen Mitgliedern der Staatsregierung in Asien gewesen. Wer dort den Leistungswillen junger Menschen und von Schülern gesehen hat, ist erschrocken darüber, was wir in Deutschland überhaupt nicht mehr leisten wollen. Da sage ich Ihnen: Wir Deutschen oder Europäer müssen uns einfach neu erfinden und wirtschaftlich neu aufstellen, wenn wir weltweit überhaupt noch einmal eine Chance haben wollen. Es ist egal, ob es um die erneuerbaren Energien geht, was Sie hier anführen, oder um das, was wir zur Kernenergie sagen. Das sind alles große Themen. In Asien ist ein solcher Leistungswille erkennbar. Wenn Sie sagen, unsere Kinder hätten einen zu großen Leistungsdruck, dann sind wir wahrscheinlich in unterschiedlichen Klassen gewesen. Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen. Wir müssen unsere Gesellschaft innerhalb kürzester Zeit wirtschaftlich fit machen. Das bedeutet auch wirtschaftliche Bildung für unsere Kinder. Werte Fraktionen, alles, was Sie hier übrig hatten, war, diesen guten AfD-Antrag mit scheinheiligen Argumenten zu kritisieren. Wenn Ihnen unser Antrag wichtig gewesen wäre, Ihnen daran aber etwas nicht gefällt, dann hätten Sie doch einen Änderungsantrag einreichen und sagen können: Na ja, grundsätzlich ist das gut, aber die böse AfD hat mal wieder etwas eingebracht, dem wir nicht zustimmen dürfen. Wir bringen einen Änderungsantrag ein. Doch das haben Sie alle nicht geschafft. (Beifall AfD – Zuruf AfD: Jawohl!) Solange Sie nicht in der Lage sind, einen gescheiten Änderungsantrag einzureichen und unsere guten Anträge nicht auszustechen, kann ich Ihnen nur empfehlen: Stimmen Sie unseren Anträgen zu, gerade diesem guten Antrag! (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke, steht am Mikrofon.) Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Peschel. Möchte die CDU in einer zweiten Runde sprechen? – Frau Neuhaus-Wartenberg mit einer Kurzintervention; bitte schön.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe die ganze Zeit überlegt, ob ich eine Zwischenfrage stelle oder nicht, und habe mich dazu entschlossen, eine Kurzintervention zu machen. Sie können dann gern darauf reagieren. Mir ist eine Sache aufgefallen: Sie reden immer über diesen Bildungsgipfel und darüber, dass sich ausgetauscht werden soll. Ich komme genau auf das zurück, was Sie am Anfang Ihrer Rede gesagt haben. Ich verstehe es nicht. Es gab einen großen Bildungsgipfel, der wirklich lang und breit vorbereitet worden ist und bei dem monatelang Menschen aus allen Gruppen der Gesellschaft mit ihren jeweiligen Expertisen miteinander diskutiert haben. Das ist das Bildungsland 2030. Dafür gibt es meiner Meinung nach – wenn ich mich richtig erinnere – 63 oder 64 Maßnahmen. (Heiko Gumprecht, AfD: Was denn nun?) Wissenschaftler/-innen, Schüler/-innen, Lehrer/-innen und alle möglichen Leute haben sich darauf verständigt. Wenn Sie sich diese Maßnahmen anschauen, kann ich nur sagen: Das hat überhaupt nichts mit dem zu tun, was Sie gerade vorschlagen. Vor allem zeichnen Sie eine völlig andere Realität. Wenn Sie sich dann hinstellen und sagen, man wisse nicht genau, in welcher realen Welt wir leben oder in welcher Welt Sie leben und was in den Klassenzimmern los ist, dann frage ich mich: Wenn über Monate hinweg ein solcher Prozess geführt worden ist, der zu Maßnahmen führt und tatsächlich die Realität beschreibt, warum stehen Sie dann immer noch hier und sagen, Sie wollten irgendeinen Bildungsgipfel, auf dem sich grundsätzlich darüber ausgetauscht wird, wie es mit der Schule weitergeht? Das liegt auf dem Tisch. Woran es tatsächlich fehlt, ist die Umsetzung. Wenn wir die Maßnahmen umsetzen, die darin aufgeschrieben stehen, hat das mit dem, was Sie wollen, überhaupt nichts zu tun. (Vereinzelt Beifall Die Linke, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Neuhaus-Wartenberg. Nun wird die Rednerliste fortgesetzt. Die CDU hatte in der zweiten Runde keinen Redebedarf. Die BSW-Fraktion? – Auch nicht. Die SPD? – Das kann ich ebenfalls nicht erkennen. BÜNDNISGRÜNE? – Auch nicht. Möchte Die Linke noch etwas sagen? – Offensichtlich auch nicht. Der fraktionslose Abgeordnete? – Auch nicht. Dann kommt nun – wenn gewünscht – die Staatsregierung zu Wort. – Bitte schön, Frau Staatsministerin.

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Prof. Constanze Geiert

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bin nicht Conrad Clemens, der bereits auf dem Weg zu einer Fachministerkonferenz ist. Seine Rede gebe ich aber zu Protokoll. (Beifall CDU und SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Danke schön, Frau Staatsministerin. Das war schön kurz. Nun kommen wir zum Schlusswort. Bitte schön, Herr Moncsek, für die AfD-Fraktion. (Sören Voigt, CDU: Das wird nicht schön!)

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Mike Moncsek AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Wir mussten uns heute früh von unserem Minister, Herrn Clemens, anhören, dass Sachsens Schüler Spitzenreiter bei der PISA-Studie seien. Man könnte also meinen, dass alles super ist. Natürlich gilt weiterhin: Wir Sachsen sind immer helle, das weiß die ganze Welt. Und wenn nicht, dann haben wir uns einmal dumm gestellt. Aber Spaß beiseite: Auch wenn wir in Sachsen sehr viele pfiffige Kinder und Schüler haben, steht es um den Rohstoff Wissen derzeit leider nicht besonders gut. Mein Kollege hat bereits ausgeführt, woran das liegt. Ich will ganz kurz darauf eingehen. Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal mit Unternehmern über dieses Thema gesprochen haben. Die Unternehmerschaft, die mit uns spricht, sind keine Nachhilfelehrer, sondern sie bekommen Schüler aus sämtlichen verschiedenen Schulformen. Sie benötigen sehr dringend junge Menschen mit einer guten schulischen Bildung für ihre Unternehmen. Man geht davon aus, dass die jungen Leute, die zu ihnen kommen, etwas können. Der Rohstoff war und ist immer: Können durch Wissen, und das durch Schulbildung. Ich habe eine zehnklassige polytechnische Oberschule besucht und konnte in meinem Lehrberuf das schulische Wissen weiterbringen, verfestigen oder damit auch etwas anfangen. Heute ist es leider nicht immer so. Das zeigt, dass PISA-Spitzenreiter nicht immer Spitzenreiter sind. Wenn wir die Einäugigen unter den Blinden sind, dürfen wir nicht zurückschauen, sondern müssen nach vorn schauen, wie mein Kollege Peschel sagte, beispielsweise in den asiatischen Raum, wo andere Anforderungen gelten. Wir müssen uns weltoffen zeigen und uns mit unserem Wissen in Schule und Studium auch verteidigen können. Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn ich heute bei einer mündlichen Diplom-Ingenieurprüfung bin, bin ich doch ein wenig erschrocken, was dort geboten wird. Wobei ich gehofft hatte, dass meine Bildung eigentlich – – Jetzt muss ich aufpassen, aber am Ende war es so was wie in der zehnten Klasse hier in Dresden mit einer technischen Zeichnung, die wir hatten. Das war eine herausragende Leistung, sagte der Professor. Ich sagte: Na gut, dann müssen wir uns nicht verstecken. Erklärung

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Prof. Constanze Geiert

Wirtschaft ist die Grundlage unseres Wohlstands, sie bewegt unser Land, sie prägt das Leben jedes Einzelnen. Deshalb ist wirtschaftliche Bildung selbstverständlich ein Zukunftsthema. Wer früh versteht, wie Wirtschaft, Geld und Märkte funktionieren, kann klug entscheiden – im Alltag, im Beruf und als mündiger Bürger. Ökonomische Bildung stärkt also nicht nur die Gesellschaft, sondern vor allem jeden einzelnen Schüler und jede einzelne Schülerin. Wirtschaft hat bereits heute einen festen Platz in unseren Schulen. In Sachsen ist wirtschaftliches Lernen Teil der Lehrpläne – ob im Fach Gemeinschaftskunde/Recht/ Wir sind nicht unbedingt die Schlauen, sondern einfach nur die Einäugigen unter den Blinden in Deutschland. Was wir benötigen, ist mehr reale Wirtschaftsbildung und praxisnahes Wirtschaftswissen unserer Schüler. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das wird in anderen Bundesländern bereits praktiziert. Was wir nicht brauchen, ist ideologische linke Staatsbürgerkunde und nein, wir brauchen auch keine Aufklärung über die angeblich 50 Geschlechter. Das brauchen wir nicht. Wissen ist unser wichtigster Rohstoff in Deutschland und auch in Sachsen. Es wäre heute von Ihnen persönlich unverantwortlich – – Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Moncsek, Ihre Redezeit geht zu Ende.

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Mike Moncsek AfD

– Das ist mein letzter Satz: Es wäre heute von Ihnen persönlich unverantwortlich, wenn wir im Sächsischen Landtag diesen Antrag ablehnen und damit den Schülern und Jugendlichen die entscheidende Grundlage für ihren Bildungs- und Lebensweg nehmen. Ich bitte Sie darum, diesen Antrag mit uns auf den Weg zu bringen; denn nur so wird unser Rohstoff in Sachsen weiter gefördert, sodass wir immer besser werden. Vielen Dank und Glück auf! (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten das Schlusswort des Herrn Abg. Moncsek. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/6361 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – (Zuruf AfD: Merkt sie euch!) Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag bei einer Reihe von Zustimmungen, aber einer übergroßen Zahl an Gegenstimmen nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. zu Protokoll Wirtschaft am Gymnasium oder im Fach Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales an Oberschulen und Förderschulen. Wirtschaftliche Inhalte begegnen den Schülerinnen und Schülern zudem in vielen weiteren Fächern – quer durch die Stundentafel. Und sie lernen ganz praktisch: in Schülerfirmen und Schülergenossenschaften. Schülerinnen und Schüler entwickeln ein Produkt, kalkulieren Preise und Löhne, planen Marketingstrategien und diskutieren Fairness, Mitbestimmung und Verantwortung im Betrieb. In Sachsen ist auch das Profil Unternehmerische Bildung in den Klassenstufen 8 bis 10 etabliert. Dabei vertiefen die Schulen ökonomische Inhalte über den Fachunterricht hinaus und verbinden sie praktisch mit Projekten und Planspielen. Dabei beziehen sie auch regionale Unternehmen und Universitäten ein. So werden Schülerinnen und Schüler systematisch zu unternehmerischem Denken und Handeln befähigt, Gründungs- und Innovationskompetenzen gefördert und gleichzeitig Berufs- und Studienorientierung eng mit wirtschaftlicher Praxis verknüpft. Wirtschaftliche Bildung in Sachsen muss sich nicht verstecken. Die AfD fordert nun: Wirtschaft brauche ein eigenes Fach. Gerade so als hätten wir in Sachsen keine wirtschaftliche Bildung. Doch breit in der Stundentafel verankerte wirtschaftliche Bildung ist kein Nachteil – sie ist ein bewusst gewählter didaktischer Ansatz. Wirtschaftliche Zusammenhänge entstehen nie im luftleeren Raum. Wenn wir sie in Verbindung mit gesellschaftlichen, politischen, technologischen und sozialen Fragen betrachten, fördern wir genau das Denken, das unsere Schülerinnen und Schüler in der Zukunft brauchen. Berufsorientierung und Wirtschaftskompetenz gehen in Sachsens Schulen Hand in Hand. Auch im Netzwerk „Schulewirtschaft“ oder an Praxistagen in Unternehmen erfahren Schülerinnen und Schüler wirtschaftliche Bildung. Unternehmen und Schulen arbeiten hier partnerschaftlich für Berufsorientierung und Wirtschaftskompetenz durch Planspiele, Wettbewerbe und Fortbildungen für Lehrkräfte zusammen. Hier kommen die Stärken des sächsischen Schulsystems zusammen: Berufsorientierung, ökonomische Bildung und MINT-Förderung praxisnah umgesetzt. Die AfD verengt wirtschaftliche Bildung auf die Frage: Eigenständiges Schulfach, ja oder nein? Dazu verweist sie im Antrag auf den OeBiX-Index. Das greift zu kurz. Dieser Index bewertet ökonomische Bildung vor allem danach, ob ein eigenständiges Fach Wirtschaft existiert. Sachsen verfolgt einen integrativen Ansatz und schneidet im Index nicht so gut ab. Das nehmen wir ernst. Schauen wir nach Niedersachsen, das den Index auf Platz 1 anführt. Ein Blick in die Lehrpläne in Sachsen und Niedersachsen zeigt: Die behandelten Themen, von der Rolle der Verbraucher über das Handeln von Unternehmen bis hin zu staatlichen Aufgaben im Wirtschaftsprozess, finden sich in beiden Ländern wieder. Wirtschaftliche Kompetenzen sind in Sachsens Lehrplänen seit Jahren fest verankert. Das geht auch ohne ein Schulfach Wirtschaft. Was würde es bedeuten, diese Inhalte und Kompetenzen in einem Fach zusammenzuführen? Wer ein neues Unterrichtsfach fordert, muss sagen, was das konkret bedeutet: umfassende Lehrplanüberarbeitungen in Tagesordnungspunkt Stärkung der Drucksache 8/5936, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: BSW, CDU, AfD, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und die Staatsregierung, wenn gewünscht. mehreren Fächern, Anpassungen der Stundentafeln, Veränderungen in Prüfungen und – nicht zuletzt – ein erheblicher zusätzlicher Bedarf an Lehrkräften. Das ist kein kurzfristiges Projekt. Das bindet Ressourcen, die wir an anderer Stelle besser – man könnte sagen wirtschaftlicher – einsetzen können. Der Fokus der Staatsregierung liegt darauf, Basiskompetenzen zu stärken und Unterrichtsausfall zu reduzieren. Darauf konzentrieren wir unsere Anstrengungen. Denn gerade Wirtschaft und Handwerk sind auf solide Basiskompetenzen angewiesen. Wer nicht sicher lesen, schreiben und rechnen kann, hat es schwer, Angebote zu verstehen, Kalkulationen zu erstellen oder technische Anleitungen umzusetzen. Betriebe und Berufsschulen berichten immer wieder, dass mangelnde Grundkenntnisse den Einstieg in Ausbildung und Beruf erschweren. Basiskompetenzen sind also keine Schulübung, sondern Fundament für wirtschaftlichen Erfolg und berufliche Handlungsfähigkeit. Sie entscheiden darüber, ob junge Menschen in der Lage sind, Verantwortung zu übernehmen, mit Kunden und Partnern zu kommunizieren und eigene Ideen in die Praxis zu bringen. Dafür haben wir in diesem Schuljahr die Lehrpläne der Grundschulen aktualisiert und setzen so Bildungsstandards für den Primarbereich um. Wir ruhen uns nicht aus – wir entwickeln uns weiter. Auch ökonomische Inhalte sind bereits breit verankert und innovative Formate wie vernetzter Unterricht bringen wirtschaftliche Zusammenhänge lebendig in den Klassenraum. Die zentrale Frage lautet: Wie gelingt die bestmögliche ökonomische Bildung für unsere Schülerinnen und Schüler? Unsere Antwort ist klar: Wir entwickeln das Bestehende weiter, statt übereilt neue Strukturen zu schaffen. Ein ressourcenintensives neues Schulfach geht notwendigerweise auf Kosten anderer Ziele, die wir verfolgen. Der integrative Ansatz wirtschaftlicher Bildung hat sich bewährt. Gleichzeitig modernisieren wir unser Bildungssystem. Unser Ziel dabei ist, Qualität im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler zu sichern. Wir wollen nicht nur beste wirtschaftliche Bildung für Schülerinnen und Schüler, sondern auch staatliche Ressourcen wirtschaftlich sinnvoll einsetzen. Den Antrag der AfD lehnen wir daher ab. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Feuerwehrschule Nardt Antrag der Fraktion BSW Zunächst als einbringende Fraktion Herr Hentschel-Thöricht für die BSW-Fraktion, bitte.

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Jens Hentschel-Thöricht BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag, der eigentlich selbstverständlich sein müsste und deshalb umso interessanter ist. Dabei geht es um eine einfache, aber entscheidende Frage: Hält sich die Staatsregierung an die Beschlüsse dieses Hauses, und kontrollieren wir das ausreichend? Im Entschließungsantrag zum Doppelhaushalt 2025/2026 hat dieser Landtag entschieden: Die Modernisierung und Erweiterung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt hat Priorität. Das ist ein klarer Auftrag und eine klare Erwartung. Heute müssen wir feststellen, dass es an Transparenz über den tatsächlichen Stand der Umsetzung fehlt. Was wurde konkret vorbereitet und geplant? Was wurde umgesetzt? Wo stehen wir finanziell und zeitlich wirklich? Darauf gibt es bislang keine belastbaren, systematischen Antworten. Genau deshalb bringen wir diesen Antrag ein. Das ist kein politischer Luxus, sondern die Kernaufgabe parlamentarischer Kontrolle. Wir reden hierbei nicht über irgendein Bauprojekt. Wir reden über das zentrale Ausbildungszentrum für Brand- und Katastrophenschutz in Sachsen. Hier werden Menschen ausgebildet, die im Ernstfall Entscheidungen treffen, Leben retten und Verantwortung tragen. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Diese Ausbildung entscheidet über Sicherheit, nicht irgendwann, sondern jeden Tag. Ich war selbst vor Ort. Die Arbeit vor Ort ist hoch professionell, aber die Rahmenbedingungen sind es nicht: veraltete Infrastruktur, zu geringe Kapazitäten, steigende Anforderungen. Gleichzeitig zieht sich die Umsetzung der Modernisierung hin. Ein zentrales Projekt – die Mehrzweckhalle – kommt nicht so voran, wie es bei einer echten Priorität zu erwarten wäre. Die Staatsregierung verweist auf Abstimmungen, Prüfungen, offene Fragen. Das mag verwaltungstechnisch erklärbar sein, politisch ist es aber nicht akzeptabel; denn wer Priorität beschließt, muss auch Fortschritt liefern. Genau darum geht es in unserem Antrag: Transparenz, Verbindlichkeit und Ehrlichkeit gegenüber diesem Parlament. Vielen Dank. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Hentschel-Thöricht von der einbringenden BSW-Fraktion. Ich sehe bereits Herrn Kollegen Wähner für die CDU-Fraktion zum Pult schreiten. Bitte, Herr Kollege.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Entschließungsantrag zum aktuellen Doppelhaushalt wurde ein klares Bekenntnis für unsere Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt ausgesprochen. Ich danke an dieser Stelle noch einmal allen Fraktionen, die diesen Beschluss mitgetragen haben. Es wurde Konsens gefunden über die Notwendigkeit des Ausbaus; denn Nardt ist ein zentraler Baustein für die Feuerwehrausbildung in Sachsen, einmal für die Berufsfeuerwehr, aber darüber hinaus für die Kameradinnen und Kameraden in unseren freiwilligen Feuerwehren, insbesondere die Führungskräfte dort, die Wehrleiter, die Zugführer und die Gruppenführer. Nardt ist eine Ergänzung zur dezentralen Ausbildung, die wir in der Fläche vorhalten und brauchen; denn die vielfältigen Einsatzlagen, die zum Teil auch fordernder und schwieriger werden, erfordern einfach eine gute fachliche Ausbildung, insbesondere zum Schutz unserer Einsatzkräfte. Diese gemeinsame Sichtweise haben wir dankenswerterweise mit der kommunalen Ebene, und ich bin sehr froh, dass man sich bei der Verwendung des Sondervermögens des Bundes darauf verständigt hat, 180 Millionen Euro für die bauliche Umsetzung des Ausbaus der Landesfeuerwehrschule bereitzustellen, um damit endlich die notwendige Verbesserung zu erzielen, worüber wir bisher immer nur reden konnten, weil wir die Problematik der Finanzierungsfrage hatten. Neben der angemessenen Unterbringung und zeitgemäßen Lehrsälen ist auch eine Übungs- und Trainingshalle ganz zentrales Element einer guten fachlichen, praxisnahen, realistischen Ausbildung. Ich konnte mich persönlich in Würzburg, wo eine solche Halle schon existiert, davon überzeugen und war begeistert, welch gute Trainings- und Übungsmöglichkeiten damit gewährleistet werden können. Ich glaube, das ist der Maßstab, an dem wir uns auch in Sachsen orientieren sollten. Es ist wichtig, nachdem die Finanzierungsfrage geklärt ist, zügig zur Umsetzung zu kommen. Bei dieser Ausgangslage ist es durchaus legitim, einmal nachzufragen, wie der Istzustand ist. Wie sind die Planungen? Welche Maßnahmen sind schon getroffen worden bzw. welche Investitionen sind in Nardt erfolgt? Das macht die Fraktion BSW mit ihrem Ursprungsantrag, den wir als CDU-Fraktion mittragen. Diese Fragen wollen wir als Koalition noch mit einem eigenen Änderungsantrag ergänzen, den ich gleich mit einbringen möchte; denn neben den notwendigen baulichen und sonstigen Änderungen und Verbesserungen geht es uns auch um die Konzeption der Ausbildungslehrgänge. Wir wollen noch Verbesserungen erzielen, was den Umfang an Lehrgängen angeht. Bei der Aufgabe Katastrophenschutz, die Nardt auch hat, interessiert uns der aktuelle Stand. In Bezug auf die Mehrzweckhalle bin ich immer für eine Innovation in Sachsen zu haben. Wir sollten auch neue Innovationen hervorbringen, aber wenn es in anderen Bundesländern schon Räder gibt, die gut rollen, dann muss man in Sachsen das Rad nicht unbedingt neu erfinden. Deswegen wollen wir auch noch einmal abfragen, wie derartige Erkenntnisse oder Erfahrungen in die aktuell laufenden Planungen einbezogen werden, die wir in Sachsen brauchen. Weil wir noch mehr Fragen eingeführt haben, bauen wir für die Beantwortung dieses Antrages einen zusätzlichen zeitlichen Puffer ein und würden entsprechend bis zum 30.09.2026 Frist gewähren. Ich bitte an dieser Stelle um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und werbe gleichzeitig um Zustimmung zum Gesamtantrag. Herzlichen Dank. (Beifall CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Kollege Wähner von der CDU-Fraktion, der gleichzeitig den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingebracht hat. Entsprechend der Reihenfolge in der ersten Runde geht es jetzt weiter mit der AfD-Fraktion. Ich sehe Herrn Kollegen Kuppi, bitte schön.

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Lars Kuppi AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Berichtsantrag der Fraktion BSW zeigt, dass nicht nur die AfD-Fraktion großen Aufklärungsbedarf hinsichtlich des Vorgehens der Staatsregierung im Bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz erkannt hat. Bereits im Jahr 2025 sollten die Feuerwehren in Sachsen große Sparmaßnahmen hinnehmen. Schon damals meinte der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen, dass für neue Investitionen und Sanierungen fast kein Geld mehr zur Verfügung stehe. Wir dürfen Folgendes nicht vergessen: Feuerwehren und Feuerwehrschulen spielen eine zentrale Rolle für die Sicherheit und das Funktionieren unserer Gesellschaft. Ihre Bedeutung geht jedoch weit über das reine Löschen von Bränden hinaus. In vielen Gemeinden sind sie Dreh- und Angelpunkt für den Gemeindezusammenhalt. Sie organisieren Feste und andere Veranstaltungen. Die Feuerwehr rettet Menschen aus Bränden, bei Verkehrsunfällen oder aus anderen Notlagen und leistet regelmäßig medizinische Ersthilfe. Bei Großschadenslagen wie Hochwasser oder anderen Naturkatastrophen ist die Feuerwehr der zentrale Bestandteil der Einsatzkräfte. Hinter all diesen Einsätzen stehen gut ausgebildete, überwiegend im Ehrenamt tätige Fachkräfte, die jeden Tag – und manchmal auch nachts – ihr Bestes für uns geben. Um eine qualitativ gute Versorgung zu gewährleisten, ist es wichtig, dass diese Fachkräfte nicht nur gut ausgebildet sind, sondern ihre Arbeit auch mit Einsatzmitteln ausüben können, die technisch auf dem neuesten Stand und stets einsatzfähig sind. Wie sieht die Realität aus? Im Frühjahr 2025 haben wir, die AfD-Fraktion, die Feuerwehrschule in Nardt besucht und mussten feststellen, dass die aus Feuerwehrkreisen stammende Kritik in weiten Teilen zutrifft: fehlende Unterkünfte, zu wenig Schulungsräume und eine Nagerplage, die die Kapazitäten der Kammerjäger seit Jahren übersteigen, dazu eine Mehrzweckhalle, die bisher ein Luftschloss geblieben ist. Die Feuerwehrschule in Nardt ist weit weg von einer modernen Ausbildungsinfrastruktur. An dieser Thematik regt mich besonders auf, dass sich für viele andere Projekte immer wieder Gelder finden, zum Beispiel für das Bundesprogramm „Demokratie leben“ der Bundesfamilienministerin der CDU, Karin Prien. Sie hat nun angekündigt, dass sie dieses Programm neu aufstellen und wirkungslose Projekte streichen wird, und gibt indirekt zu, dass die Verteilung von Fördermitteln von derzeit 191 Millionen Euro im Jahr nicht effizient war und viele der Programmziele schlichtweg nicht nachhaltig erreicht wurden. Es könnten Millionen an Geldern eingespart und für wirklich wichtige Projekte eingesetzt werden, zum Beispiel die Modernisierung der Feuerwehrschule in Nardt. Hierfür hatte die AfD-Fraktion schon in den Doppelhaushalten 2023/24 sowie 2025/26 eine signifikante Erhöhung der Mittel beantragt, was durch die meisten von Ihnen hier abgelehnt wurde. Bereits zu diesem Zeitpunkt hätte mindestens eine Planung der Modernisierung stattfinden können. Ihr geforderter Berichtsantrag wird auch zeigen, ob und wie sich die Kosten der Modernisierung über Jahre hinweg durch die Untätigkeit der Staatsregierung immer weiter erhöht haben. (Beifall AfD) Eine Sache möchte ich aber an dieser Stelle anmerken. Wozu ist die im Änderungsantrag geforderte Verlängerung der Abgabefrist durch die Koalitionsfraktionen erforderlich? Warum soll der Bericht noch weiter hinausgeschoben werden? Auf saechsische.de konnten wir bereits gestern lesen, dass die Staatsregierung statt der bisher veranschlagten 80 Millionen Euro nun 180 Millionen Euro ausgeben möchte. Wenn Sie diese Summe bereits errechnen konnten, gehen wir davon aus, dass Sie offensichtlich bereits jetzt wissen, was Sie von dem Geld bauen, ausbauen und anschaffen wollen. Nichtsdestotrotz stimmen wir dem Änderungsantrag der Koalition und dem Gesamtantrag zu. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Kuppi von der AfD-Fraktion. Es geht jetzt weiter mit der SPD-Fraktion. Ich sehe Frau Koch, die für ihre Fraktion das Wort ergreift. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Sophie Koch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn junge Kameradinnen und Kameraden das erste Mal auf einen Massenanfall an Verletzten oder einen großen Verkehrsunfall oder auch eine unklare Lage treffen, dann ist das oft sehr aufregend. Was ihnen in diesem Moment Sicherheit gibt, ist nicht nur ihr eigener Mut, sondern vor allem eine fundierte und moderne Ausbildung. Genau dafür brauchen wir in Sachsen die bestmöglichen Bedingungen. Deshalb ist auch klar: Der Ausbau der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Sachsen am Standort Nardt kommt, und zwar komplett; denn das haben die haushaltstragenden Fraktionen mit dem Haushaltsbeschluss verbindlich vereinbart. Es gibt noch konzeptionelle Fragen zu klären. Aber eines steht fest: Das Versprechen, das wir den vielen Ehren- und Hauptamtlichen in der Feuerwehr, dem Rettungsdienst und dem Katastrophenschutz gegeben haben, hat Bestand. Die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule ist ein zentraler Ort für die professionelle, umfassende Ausbildung unserer Einsatzkräfte in Sachsen. Sie ist auch mehr als nur ein Lernort. Das zeigt sich nicht nur einmal im Jahr, wenn die Jugendfeuerwehr dort übernimmt. Sie ist ein wichtiger Baustein für die Nachwuchsgewinnung und die Jugendarbeit. Unser Ziel ist ganz klar: Wir schaffen eine moderne Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, und wir wollen, dass zeitnah mit den Investitionsmaßnahmen in Nardt begonnen werden kann. Für uns gilt: Wenn wir es machen, dann machen wir es richtig. Das heißt, wir starten jetzt mit der geplanten Mehrzweckhalle, aber wir denken den Campus insgesamt, mit Internat, Seminarräumen und einer zukunftsfähigen Infrastruktur. Das Staatsministerium des Innern wird dazu gemeinsam mit der Führung der sächsischen Feuerwehr, insbesondere mit dem Landesfeuerwehrverband und der Leitung der Schule, den Umfang des Hallenbaus abstimmen und ein Gesamtkonzept für den Campus entwickeln. Dabei werden zentrale Fragen noch einmal sorgfältig geprüft. Den vorliegenden Berichtsantrag des BSW verstehen wir als sinnvolle Ergänzung zu unseren bestehenden Plänen. Wir unterstützen daher natürlich dieses Anliegen. Wir haben deshalb als Koalition den bereits eingebrachten Änderungsantrag erarbeitet, gemeinsam in Rücksprache mit den Antragstellerinnen. Denn uns geht es nicht nur darum, den Stand der Modernisierung, die Planung und die Kosten abzufragen. Wir wollen auch wissen: Welche Ausbildungslehrgänge sind vorgesehen? Wie werden Feuerwehr, Kommunen und Hilfsorganisationen beteiligt und welche Erkenntnisse können wir aus vergleichbaren Projekten in anderen Bundesländern ziehen? Eines ist für uns dabei entscheidend, unabhängig vom Berichtsergebnis, und das ist die enge Einbindung derjenigen, die am Ende der Ausbildung von der Ausbildung profitieren. Deshalb werden wir uns gemeinsam dafür einsetzen, dass es zeitnah einen intensiven Austausch mit den verantwortlichen Stellen der Staatsregierung gibt. Denn am Ende geht es genau um die Menschen, die jeden Tag für unsere Sicherheit einstehen: die Kameradinnen und Kameraden. Sie verdienen die besten Ausbildungsbedingungen, die wir ihnen bieten können. Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollegin Koch für die SPD-Fraktion. Nun spricht Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte, Herr Kollege.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren ringen wir um die Frage, was bei den aktuellen Herausforderungen einen angemessenen Bevölkerungsschutz darstellt. Dies geschieht teilweise unter extrem starken Eindrücken, unter Extremwetterereignissen wie Hitzewellen, extremen Dürren, Starkregenereignissen inklusive regelmäßiger Überschwemmungen und kaum beherrschbarer Waldbrände. Von Letzteren wird sich der Innenausschuss in den kommenden Tagen ja ein eigenständiges Bild machen. Das sind nur die Auswirkungen, die wir in Deutschland immer wieder zu spüren bekommen. Sie werden zu- und nicht abnehmen. Hinzu kommt das alltägliche Geschäft im Brandschutz, im Bevölkerungsschutz und im Katastrophenschutz. Die akute Bekämpfung all dieser Zustände übernehmen regelmäßig die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes. Diese benötigen die entsprechende Ausrüstung und das Material für die Ursachenbekämpfung, die nötigen finanziellen, personellen und fachlichen Ressourcen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Genau hierfür ist eine leistungsfähige Aus- und Fortbildungsstätte, die den Anforderungen der Zeit entspricht und ein Aushängeschild für unsere Feuerwehren darstellt, unverzichtbar. Ich denke, darin sind wir uns alle einig. Aber genau hier liegt seit vielen Jahren einiges im Argen. Als BÜNDNISGRÜNE haben wir deshalb als Teil des Haushaltsgesetzgebers und der Haushaltsmehrheit bereits zum letzten Doppelhaushalt einen Entschließungsantrag mit auf den Weg gebracht, wonach die Staatsregierung ersucht wurde, die Modernisierung und bauliche Erweiterung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule prioritär zu realisieren. Denn es ist nicht mehr hinnehmbar, alle Beteiligten stets von Haushalt zu Haushalt lediglich mit der Einstellung von Planungskosten zu vertrösten. Dazu stehen wir BÜNDNISGRÜNE genauso wie die Vorrednerinnen und Vorredner derjenigen, die diesen Haushalt mitgetragen haben, und dazu stehen wir auch ohne diesen Antrag des BSW. Schauen wir einmal auf den Feststellungsteil des Antrages. Der Landtag soll heute feststellen, was wir in einem früheren Entschließungsantrag bereits beschlossen haben. Herzlichen Glückwunsch! Wozu? Denken Sie beim BSW ernsthaft, dass wir mittlerweile unter so einer Art legislativer Demenz leiden und regelmäßig daran erinnert werden müssen, was wir hier kürzlich beschlossen haben? Wenn das jetzt Ihr Anspruch an Politik ist, spricht das auch Bände. Ein kleiner Tipp von mir: Wenn Sie das brauchen und an Dinge erinnert werden wollen, dann stellen Sie keinen Antrag, sondern sich lieber einen Wecker. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ihr Aufforderungsteil ist dann, na ja, auch nicht viel substantiierter. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, binnen gut zwei Monaten dem Landtag einen Bericht zu bestimmten Modernisierungsmaßnahmen der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule vorzulegen. Selbstverständlich müssen Entschließungen im Rahmen des Doppelhaushalts auch von einem Parlament kontrolliert werden. Insoweit sind wir uns vollkommen einig, dass der Teil des Antrages nicht falsch ist. Die Koalition hat Richtiges getan, nämlich dies mit einem Änderungsantrag qualitativ deutlich verbessert und den Fokus jetzt darauf gelegt, dass wir alle wissen, was in Bezug auf Nardt in den letzten Jahren schiefgelaufen ist. Denn dort ist definitiv einiges nicht so gelaufen, wie es hätte sein sollen. Da wir nun schon mal hier sind und über den Antrag diskutieren und die genannten Punkte sicherlich auch interessant sind, zu wissen, werden wir sowohl dem Änderungsantrag als auch dem dann so geänderten Antrag zustimmen. Dieser enthält ergänzende Punkte, die wichtig für eine Beurteilung sind, ob das Innenministerium unseren Entschließungsantrag aus dem letzten Jahr ernst nimmt oder nicht. Letzteres wäre schlecht, denn der Brand-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz geht uns alle an, und deshalb sollten wir das mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit in diesem Parlament bearbeiten. Wir stimmen, wie gesagt, dem Änderungsantrag und dem so geänderten Hauptantrag zu. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Laura Stellbrink, SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und den Fraktionsreigen beschließt die Fraktion Die Linke mit Kollegen Gebhardt. Bitte, Herr Kollege.

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Rico Gebhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja nicht mehr ganz neu in diesem Haus und erinnere mich deswegen schon eher an skurrile Anträge. Dazu hat auch schon das BSW in seiner kurzen Zeit im Landtag beigetragen, zum Beispiel mit dem Antrag zur Fankultur auf dem Sachsenring. Bei dem vorliegenden Antrag liegt die Skurrilität immerhin nicht in der Überschrift und auch nicht im Auftritt von Herrn Hentschel-Thöricht, der uns heute den Auftritt in Feuerwehruniform erspart hat. Nein, sie liegt im Inhalt. Zum einen möchte das BSW mit dem Antrag feststellen lassen, was der Landtag bereits beschlossen hat – Herr Lippmann hat es gerade ausgeführt –, und zwar, dass die Modernisierung und Erweiterung der Landesfeuerwehrschule in Nardt durch die Staatsregierung priorisiert zu realisieren ist. Zum anderen möchte das BSW einen Bericht über den Stand der Dinge. Was den Stand der Dinge angeht, erschließt sich mir der Sinn des Berichtsantrags nicht einmal im Ansatz; denn die enthaltenen Fragen hätte sich die antragstellende Fraktion schon längst mehrfach beantworten lassen können, zum Beispiel durch die Stellungnahme der Staatsregierung. Oder man hätte auch eine oder zwei Kleine Anfragen – darauf kommt es dann auch nicht mehr an – beim Innenminister stellen können. (Staatsminister Armin Schuster: Nein, danke!) Es gibt noch weitere Möglichkeiten. So hätten wir heute die Antworten vorliegen und man hätte die Debatte vielleicht mit Inhalt erlebt. Debatten mit Inhalt sind meist sinnvoller und weniger skurril. Was die Modernisierung und die Erweiterung der Landesfeuerwehrschule in Nardt angeht, habe ich persönlich gar keinen Zweifel daran, dass dem BSW der Brand- und Katastrophenschutz am Herzen liegt. Das meine ich als ehrliche Anerkennung. Das Thema ist wichtig und bedarf der Aufmerksamkeit des Landtags, selbstverständlich. Hier hat es in den letzten Jahren aus verschiedenen Gründen echte Versäumnisse der Verantwortlichen gegeben und viel zu viele Diskussion über die richtige Art und Weise und die Umsetzung der längst erkannten Notwendigkeit einer Erweiterung und Modernisierung der Landesfeuerwehrschule. Allerdings hat das BSW auch für dieses Anliegen nicht durchgezogen. Nein, bei den Haushaltsverhandlungen, als Sie für den Brand- und Katastrophenschutz etwas hätten erreichen können, ist das BSW aufgestanden und hat den Verhandlungstisch verlassen, genauso wie das BSW zuvor bei den Sondierungsgesprächen zur Bildung der Regierungskoalition aufgestanden und gegangen ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie haben sich in die Büsche geschlagen!) Ich betone das zum einen, weil diesen Umstand, dieses notorische Kneifen vor Verantwortung, sich all jene vor Augen halten sollten, die sich vom BSW wirksame Unterstützung für irgendwelche Anliegen erhoffen. Ich betone das zum anderen, weil diejenigen Fraktionen, die nämlich nicht aufgestanden und gegangen sind, für die Landesfeuerwehrschule in Nardt mehr herausgeholt haben als das, was das BSW gefordert hat. (Beifall Susanne Schaper, Die Linke) So erklärt sich auch die Passage des Entschließungsantrags zum Haushaltsplan. Das Geld für die notwendige Sanierung wird über den Sachsenfonds zur Verfügung gestellt. Darauf haben sich die vier Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Die Linke geeinigt. Wir wollen einen modernen Brandund Katastrophenschutz in Sachsen, insbesondere eine moderne Ausbildung der Tausenden freiwilligen Feuerwehrfrauen und -männer in den Städten und Gemeinden im Freistaat Sachsen. Nochmals zurück zu Ihrem skurrilen Antrag. Dort steht, dass die Staatsregierung bis zum 30.06.2026 einen Bericht vorlegen soll. Dort steht: „außerplanmäßige Kosten im Rahmen der Modernisierung und Erweiterung angefallen sind“. Sie wollen also einen Bericht am 30.06. über außerplanmäßige Ausgaben. Zur Erinnerung: Es gibt weder einen fertigen Plan noch eine Baumaßnahme. Die haben noch nicht mal begonnen. Aber das BSW will von der Staatsregierung schon mal die außerplanmäßigen Ausgaben wissen. Meine Aufgabe ist es ja nicht, die Staatsregierung zu verteidigen und schon gar nicht den Innenminister. Aber eines weiß ich: Die Zukunft kann auch er nicht voraussagen. Dass sich die Minderheitskoalition jetzt als Ghostwriter für das BSW versteht, nehmen wir zur Kenntnis. Ich empfehle zukünftig dem BSW, die naheliegenden Möglichkeiten zu nutzen, das Fragerecht geltend zu machen. Dafür bräuchte es dann auch nicht die freundliche Nachhilfe durch die Minderheitskoalition. Dem Änderungsantrag stimmen wir zu. Zu dem skurrilen Antrag des BSW können wir uns nur enthalten. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Gebhardt sprach für die Fraktion Die Linke. Herr Berger möchte nicht sprechen. Damit ist die erste Rederunde beendet. Gibt es Bedarf an einer zweiten Rederunde? – Ich sehe den Kollegen Hentschel-Thöricht von der BSW-Fraktion nach vorn kommen. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Jens Hentschel-Thöricht BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schön, dass wir darüber reden. Dieses Thema ist entscheidend, weil es um die Sicherheit der Menschen in Sachsen sowie um die Frage geht, wie ernst wir es mit den Einsatzkräften meinen; denn Brand- und Katastrophenschutz ist keine Randaufgabe, sondern es ist eine staatliche Pflicht. Genau deshalb reicht es eben nicht, schöne Worte zu sprechen. Die Realität – das wurde schon mehrfach gesagt: sinkende Investitionen, steigende Anforderungen, überlastete Ausbildungskapazitäten – passt damit nicht zusammen. Bei vielen Gesprächen mit Feuerwehrkameraden wurde immer wieder dasselbe gesagt: Lehrgänge fehlen, Ausbildung verzögert sich, Qualifikationen werden zu spät erreicht. Das hat konkrete Folgen: Weniger ausgebildete Einsatzkräfte heißt weniger Sicherheit vor Ort. Allein durch Probleme bei ausgelagerten Lehrgängen konnten etliche Lehrgänge nicht stattfinden. Das ist keine Statistik, das sind fehlende Führungs- und Einsatzkräfte. Nun kommt ein Punkt, den man nicht oft genug klar ansprechen kann. Wir verlieren nicht nur Kapazitäten, wir verlieren auch Menschen – nicht, weil wir sie nicht wollen, sondern weil wir sie demotivieren und der Amtsschimmel wiehert. Ein Beispiel, das viele von Ihnen sicherlich gelesen und gehört haben, ist Taucha. Ein Feuerwehrmann wird während der Einsatzfahrt geblitzt und soll zahlen. Ich sage es ganz klar: Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich ehrenamtlich engagieren. Ohne Worte: So kann und so darf man nicht mit Einsatzkräften umgehen! Was passiert hier? Auf der einen Seite erwarten wir Einsatzbereitschaft, Verfügbarkeit und Professionalität, auf der anderen Seite schicken wir Ihnen Bürokratie, Unsicherheit und fehlende Unterstützung entgegen. Das passt nicht zusammen. Genau deshalb ist die Ausbildung entscheidend, da sie Grundlage für alles ist: für sichere Einsätze, für klare Entscheidungen, für funktionierende Strukturen. Wenn wir hierbei sparen, verzögern oder verschleppen, gefährden wir nicht nur Strukturen, dann gefährden wir Sicherheit. Deshalb ist unser Antrag klar: Wir wollen wissen, wo wir stehen, was funktioniert und wo es hakt – nicht irgendwann, sondern jetzt. Lassen Sie mich auch gleich etwas zu dem Änderungsantrag sagen. Der vorliegende Änderungsantrag von CDU und SPD greift zentrale Punkte auf und entwickelt unseren Antrag sinnvoll weiter. Insbesondere die stärkere Einbeziehung der Ausbildungsinhalte, die Verknüpfung von Brandund Katastrophenschutz sowie der Blick auf vergleichbare Strukturen sind wichtige Ergänzungen. Das entspricht genau dem Anspruch, den wir als BSW formulieren. Wir wollen nicht nur Transparenz über den Bau, sondern auch über die Qualität und die Zukunft der Ausbildung; denn am Ende geht es nicht nur um Gebäude, sondern auch um die Leistungsfähigkeit des gesamten Systems. Deshalb ist für uns klar: Der Änderungsantrag ist eine gute inhaltliche Ergänzung. Wir danken dafür und werden ihm zustimmen. Vielen Dank. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege Hentschel-Thöricht sprach in der soeben eröffneten zweiten Rederunde. Gibt es weiteren Aussprachebedarf in dieser zweiten Runde? – Das kann ich nicht erkennen. Dann besteht nun die Möglichkeit, eine dritte Rederunde zu eröffnen. Gibt es Bedarf an einer dritten Rederunde? – Das kann ich auch nicht erkennen. Dann wäre nun die Staatsregierung an der Reihe, wenn sie die Möglichkeit ergreifen möchte. – Ich sehe den Staatsminister der Finanzen, Herrn Christian Piwarz. Herr Kollege, bitte, Sie haben das Wort.

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Christian Piwarz

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer heute über die sächsische Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt spricht, der spricht nicht über irgendein Bauvorhaben, sondern er spricht über die Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehren. Er spricht über den Katastrophenschutz und er spricht über die Sicherheit der Menschen in Sachsen. Die Anforderungen an unsere Einsatzkräfte wachsen. Einsätze werden komplexer, Extremwetterereignisse nehmen zu, und unsere Einsatzkräfte müssen immer höhere Anforderungen bewältigen. Deshalb reicht es nicht, ihnen nur zu danken. Man muss auch dafür sorgen, dass sie unter bestmöglichen Bedingungen ausgebildet werden. Genau darum geht es in Nardt. Daher will ich zu Beginn ganz klar sagen: Ja, die Modernisierung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule ist notwendig, und ja, wir haben dieses Vorhaben deshalb auf den Weg gebracht. Die politische Entscheidung ist getroffen. Die Maßnahme ist priorisiert. Die Planungen laufen. Für eine gute und vor allem verlässliche Vorbereitung ist auch das klare Bekenntnis dieses Hohen Hauses zur Investition wichtig. So wird aus dem richtigen Anliegen schlussendlich auch ein tragfähiges Ergebnis. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verabschiedung des Sachsenfonds-Gesetzes im Jahr 2025 wurde dem Freistaat Sachsen die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche und notwendige Investitionen zu tätigen. Davon profitieren sowohl kommunale Maßnahmen als auch strategisch wichtige Investitionen des Landes. Im Oktober 2025 wurde mit den kommunalen Landesverbänden vereinbart, dass für besonders wichtige Maßnahmen im Landes- und Kommunalinteresse Mittel vorweg eingeplant werden. Dazu gehören Projekte, die bereits als prioritär benannt worden sind. Dazu gehört ausdrücklich auch die Ertüchtigung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt. Mit anderen Worten: Nardt ist nicht vergessen worden – nein, Nardt ist priorisiert. (Beifall Tom Unger, CDU) Entscheidend ist jetzt nicht, weitere Erwartungen zu formulieren. Entscheidend ist, dieses Vorhaben fachlich sauber vorzubereiten und es verlässlich in die Umsetzung zu führen. Genau das tut die Staatsregierung. Wer es mit der Stärkung unserer Feuerwehren ernst meint, der muss auch in der Umsetzung Verantwortung übernehmen. Verantwortung heißt, die Voraussetzungen für einen funktionierenden, modernen und zukunftsfähigen Ausbildungsstandort zu schaffen. Unser Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement treibt die Planung für die Liegenschaft voran. Aktuell wird die Machbarkeitsstudie fortgeschrieben. Das ist auch notwendig; denn mit 27,6 Hektar geht es um eine Liegenschaft von erheblicher Größe, bei der neben den baulichen Fragen auch die infrastrukturelle Erschließung eine zentrale Rolle spielt. Hierbei geht es eben nicht um eine kleine Einzelmaßnahme, sondern es geht um die Gesamtentwicklung eines zentralen Ausbildungsstandortes. Derzeit wird entschieden, welche Modernisierungsmaßnahmen mit dem verfügbaren Budget umgesetzt werden können. Sobald diese Entscheidungen vorliegen, gehen wir zügig in die Bau- und Realisierungsphase. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Ziel ist klar: Wir wollen unseren Feuerwehren gute Ausbildungsmöglichkeiten bieten. Die Modernisierung in Nardt besteht deshalb aus mehreren Bausteinen, die die Schule insgesamt auf ein zeitgemäßes Niveau heben sollen. Im Mittelpunkt steht der Neubau einer Mehrzweckhalle. Sie soll zum Herzstück der Ausbildung in Nardt werden und realitätsnahe Übungsszenarien unter modernen Bedingungen ermöglichen. Hinzu kommen neue Garagen und Werkstätten; denn Einsatzfahrzeuge müssen sicher, geschützt und funktional untergebracht sein. Geplant ist außerdem ein Service- und Empfangscenter als zentraler Knotenpunkt der Liegenschaft. In diesem Zug soll auch die Technikzentrale errichtet werden. Dazu kommen das geplante Atem- und Körperschutzzentrum mit Ausbildungshallen und Freiflächen sowie die weitere Betrachtung der Gebäude für Internat, Lehre, Verwaltung und Mensa. Schließlich geht es um die gesamte technische Infrastruktur des Standorts: Wasser, Strom, Kommunikation müssen ebenso erneuert und erweitert werden wie das Wärme-, Regen- und Schmutzwassernetz. Das zeigt, wir reden hier nicht über Symbolpolitik, sondern über ein komplexes strategisches Infrastrukturvorhaben. Zu all diesen Punkten sind unsere Planungen aktuell im Werden, und zwar in Abhängigkeit von den finalen Entscheidungen zur Mittelverwendung. Insofern muss ich hier noch um einen Augenblick Geduld bitten. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Geduld bedeutet nicht Untätigkeit oder Zögern – im Gegenteil: Wir arbeiten intensiv daran, moderne Ausbildungsbedingungen für Berufs- und freiwillige Feuerwehren zu schaffen. Wir stärken damit die Einsatzbereitschaft in Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse. Wir investieren in Infrastruktur, die über Jahrzehnte Bestand haben wird. Das ist auch der Maßstab unseres Handelns. Selbstverständlich werden wir den Landtag über den Fortgang dieses Vorhabens informieren. Ebenso selbstverständlich werden wir das in den dafür vorgesehenen Verfahren tun, gern auch umfassender, als es gesetzlich ohnehin vorgesehen ist. Zu gegebener Zeit werden wir über genau die Punkte berichten, die dann belastbar dargestellt werden können: den Stand der Planungen, die bereits umgesetzten Maßnahmen und die bisherigen Kosten für Modernisierung und bauliche Erweiterung. Die weitergehenden Punkte des Antrags betreffen Fragen, die sich seriös erst dann beantworten lassen, wenn wir in der konkreten Umsetzung sind. Aber jetzt befinden wir uns noch in einer frühen Planungsphase. Deshalb können heute noch keine belastbaren Aussagen zu allen zeitlichen Abläufen gemacht werden. Die Machbarkeitsstudie ist die Grundlage für das weitere Vorgehen. Auf dieser Basis werden das notwendige Bauplanungsrecht geschaffen und die konkrete Ausgestaltung der Liegenschaft in enger Abstimmung mit dem Nutzer erarbeitet. Dabei geht es auch darum, die Maßnahmen so zu planen, dass der Schulbetrieb so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Verantwortungsvolles Regierungshandeln zeigt sich nach meiner Überzeugung auch darin, keine Zahlen zu nennen, die noch nicht belastbar sind, und keine Erwartungen zu erzeugen, die später korrigiert werden müssen, sondern solide zu planen, sauber vorzubereiten und dann konsequent umzusetzen. Natürlich sind die Fragen nach Kosten, Zuständigkeiten und Auftragnehmer nicht unberechtigt, aber sie lassen sich nicht seriös vorweg beantworten. Sie ergeben sich erst im weiteren Verlauf der Umsetzung. (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Unsere Feuerwehrleute brauchen jetzt keine politische Dramatisierung. Sie brauchen Verlässlichkeit, sie brauchen Klarheit und sie brauchen am Ende eine Schule, die funktioniert. Die Einsatzkräfte draußen im Land haben ein Recht darauf, dass wir dieses Vorhaben ernsthaft, tragfähig und mit Augenmaß vorbereiten. (Beifall Ronny Wähner, CDU) Deshalb sollten wir die vor uns liegende Zeit dafür nutzen, diese wichtige Investitionsmaßnahme schnell und gut vorzubereiten, damit wir zügig in die Bauphase eintreten können. Den Sächsischen Landtag werden wir wie bisher regelmäßig über den Fortgang informieren. Dafür gibt es geregelte Verfahren und Berichtsmöglichkeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer heute über die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt spricht, der spricht über die Zukunft unserer Gefahrenabwehr im Freistaat Sachsen. Diese Zukunft entscheidet sich nicht an der Lautstärke geführter Debatten, sie entscheidet sich an der Qualität der Vorbereitung, sie entscheidet sich an der Verlässlichkeit der Finanzierung, und sie entscheidet sich an der Konsequenz der Umsetzung. Ob es mehr Berichte, mehr Zahlen und mehr Fristen braucht, das kann man unterschiedlich bewerten. Entscheidend ist doch, dass die heutige Debatte zeigt, dass dieses Anliegen an sich unstrittig ist. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die eigentliche Verantwortung beginnt dort, wo man nicht nur Forderungen formuliert, sondern wo man dafür sorgt, dass aus einem berechtigten Anliegen auch ein tragfähiges Ergebnis wird. In diesem Sinne lassen Sie uns in diesem Hohen Haus gemeinsam diese Verantwortung übernehmen, verlässlich, strukturiert und mit dem klaren Ziel, die Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschule in Nardt zu einem modernen, leistungsfähigen und zukunftsfesten Ausbildungsstandort weiterzuentwickeln. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Piwarz. – Eine Anmerkung sei mir gestattet, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es ist für uns alle die zwölfte Stunde. Es scheint großen Austauschbedarf zu geben. Dagegen spricht prinzipiell nichts. Vielleicht können Sie den verschieben oder örtlich ins Foyer verlagern bzw. einfach die Lautstärke senken. Es sind an mehreren Stellen Murmelpunkte gewesen; das stört hier vorn wirklich sehr. Wir wollen auch dem Redner bzw. der Rednerin zuhören. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. Da ich keinen weiteren Aussprachebedarf sehe, ist die allgemeine Aussprache beendet. Das BSW könnte das Schlusswort halten. Ich sehe erneut Herrn HentschelThöricht. Bitte, Herr Kollege.

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Jens Hentschel-Thöricht BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die Ausführung der Staatsregierung. Es ist richtig: Die Feuerwehrkameraden brauchen keine politische Dramatisierung, sondern sie brauchen Verlässlichkeit. Umso erschreckender ist es, dass vor etlichen Jahren die Notwendigkeit des Ausbaus der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule festgestellt worden ist, die Verlässlichkeit aber aufgrund der fehlenden Finanzen oder anderer Prioritäten gescheitert ist. Deswegen ist der Antrag wichtig, denn er soll durchaus drängeln. Er soll die Staatsregierung drängeln, weil – Sie haben es richtig formuliert – das Anliegen uns alle eint. Dafür braucht es Ehrlichkeit und Transparenz; denn letztendlich geht es um Tausende Kameradinnen und Kameraden in Sachsen, also um die Menschen, die Verantwortung übernehmen, wenn andere weglaufen. Diese haben nun einmal ein Recht auf eine funktionierende Ausbildung, auf eine moderne Infrastruktur und auf eine verlässliche Politik. Wenn die Feuerwehrkameraden und alle anderen sagen, dass sie nicht jammern, sondern einfach nur vernünftig lernen und arbeiten wollen, dann zeigt das viel. Mehr verlangen sie nicht. Genau das ist der Maßstab. Keine politischen Ausreden, keine verschobenen Zeitpläne – dabei sind denen die Gründe ganz egal – und keine verzögerten Berichte! Ein funktionierender Brand- und Katastrophenschutz ist keine freiwillige Leistung; er ist eine der grundlegendsten Aufgaben des Staates. Die Aufgabe des Parlaments ist es, dies einzufordern. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war das Schlusswort. Somit treten wir in das Abstimmungsverfahren ein. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU und SPD in der Drucksache 8/6484 vor. Dieser Änderungsantrag wurde bereits formal und inhaltlich eingebracht und von allen Fraktionen kommentiert. Gibt es darüber hinaus Aussprachebedarf dazu? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer dem Änderungsantrag in der Drucksache 8/6484 seine Zustimmung gibt, zeigt das bitte jetzt an. – Wer stimmt gegen den Änderungsantrag? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Änderungsantrag einstimmig beschlossen worden. Ich stelle nun die Drucksache 8/5936 in der geänderten Fassung zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei wenigen Enthaltungen und keinen Gegenstimmen ist dieser Antrag mit großer Mehrheit beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt – Zukunftschancen stärken, sicheren Drucksache 8/5595, Antrag der – Wohnraum für Auszubildende sozial Drucksache 8/5554, Antrag der Fraktion Die Hierzu können nun die Fraktionen in der ersten Runde wie folgt Stellung nehmen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, CDU, AfD, BSW, SPD, der fraktionslose Kollege und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort und sehe Frau Kollegin Melcher. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie sind 16 oder 17 Jahre alt und beginnen gerade Ihre Ausbildung: ein großer Schritt. Sie finden einen Betrieb, der Sie ausbilden will, und es ist ein Beruf, der Ihnen auch noch liegt. Und dann heißt es: Für den Unterricht an der Berufsschule müssen Sie weg von zu Hause und für mehrere Wochen in eine andere Stadt. Die Frage ist dann nicht nur, was ich im Betrieb lerne, sondern die Frage ist ganz schlicht: Wo wohne ich? Wo schlafe ich eigentlich? Und wie komme ich täglich pünktlich zu meinem Betrieb oder zur Berufsschule? Genau darüber wollen wir heute reden; denn Ausbildung entscheidet sich nicht nur im Betrieb oder im Unterricht, sie entscheidet sich auch an ganz praktischen Dingen, wie beispielsweise Wohnen, Mobilität oder Betreuung. Dabei haben wir in Sachsen aus unserer Sicht ein echtes Problem. In den Städten finden Auszubildende kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Im ländlichen Raum sind die Wege lang, die Verbindungen oft schwierig, und es fehlt an Unterkünften am Ort der Ausbildung, bei der Berufsschule oder während der Zeit des Blockunterrichts. Das sind unterschiedliche Herausforderungen. Aber sie führen alle zum selben Ergebnis: Die Ausbildung wird aus unserer Sicht unnötig schwer gemacht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns als BÜNDNISGRÜNE ist hierbei besonders wichtig: Es ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel, dass sich der Freistaat bei der pädagogischen Betreuung, insbesondere von minderjährigen Auszubildenden, aus der Verantwortung zieht. Minderjährige, die fernab von zu Hause untergebracht sind, brauchen mehr als ein Bett. Sie brauchen Ansprechpartner, Verlässlichkeit und Begleitung. Alles andere ist keine Lösung. Es ist ein Risiko, das auf die jungen Menschen abgewälzt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage der Unterkunft ist flächendeckend und systematisch zu lösen. Die Staatsregierung stellt zwar einen Zuschuss für die Unterkunft der Auszubildenden zur Verfügung. Es gibt über die Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung Wohnraum für Auszubildende schaffen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gerecht und nachhaltig gestalten! Linke, mit Stellungnahme der Staatsregierung einen Zuschuss in Höhe von 16 Euro pro Unterrichtstag. Aber im Übrigen sollen es die Betreiber richten. Bei der Betreuung, so heißt es, beteiligen sich erfahrungsgemäß die Landkreise und die kreisfreien Städte. Aber seit wann ist denn „erfahrungsgemäß“ eine verlässliche Größe, in der Verbindlichkeiten geklärt werden? Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht noch weiter: Wenn Sie mit mir einen Blick in die aktuelle Evaluation des Teilschulnetzplanes werfen, dann finden Sie hier einen ständig wechselnden bunten Strauß an Übernachtungsmöglichkeiten – von Wohnheimen über Pensionen, Hotels, Jugendherbergen und privat vermieteten Unterkünften mit Kosten bis zu 55 Euro pro Nacht. Das passt aus unserer Sicht nicht zusammen, und es muss hier dringend gehandelt werden. (Unruhe) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir lesen ständig vom Fachkräftemangel, und dann legen Sie eine Evaluation des Teilschulnetzplanes vor, in der nachzulesen ist, dass eine Stabilisierung des Angebotes im Grunde zu erwarten sei und kein starker Rückgang drohe. Aber wer von Ihnen hat denn in diesem Zusammenhang die Jugendlichen gefragt, was sie beitragen müssen, um eine Ausbildung zu absolvieren? Wer von Ihnen hört sich die Geschichten von ausgefallenen Zügen an, von langen Fußwegen bis zum Bus, von ausgefallenen Lampen, bröckelndem Putz im Wohnheim, durchgelegenen Matratzen oder überfüllten Gemeinschaftsbädern? Das sind Realitäten, die leider in keine Tabelle passen oder gar auftauchen, aber doch am Ende entscheidend sind, wenn es darum geht, ob unsere Jugend gut ausgebildet werden kann und ob Fachkräftesicherung mehr ist als ein Schlagwort. Fest steht: Die Unterbringung von Jugendlichen ist nicht gelöst. Und nein, das passt auch nicht in das, was politisch vereinbart wurde. Im Prozess zur Teilschulnetzplanung hat die Staatsregierung zugesagt: Wenn Standorte gebündelt werden, dann wird auch die Infrastruktur verbessert – Wohnen und Mobilität eingeschlossen. Das war die Grundlage für den Kompromiss. Heute müssen wir sagen: Dieses Versprechen steht leider noch aus. Stattdessen sehen wir, dass Projekte für Azubi-Wohnungen stocken, dass Zuständigkeiten unklar sind und dass wichtige Fragen einfach weitergereicht werden: an die Kommunen, an die Auszubildenden, an die Engagierten in den Kammern, an die Eltern oder an die Jugendlichen selbst. Genau deshalb sagen wir: So kann es aus unserer Sicht nicht bleiben. Mit unserem Antrag machen wir daher konkrete Vorschläge. Wir wollen, dass alle Beteiligten an einen Tisch kommen, um verbindliche Lösungen zu erarbeiten. Wir wollen, dass Förderprogramme wie die Schulinfrastrukturverordnung auch funktionieren und Projekte wirtschaftlich umgesetzt werden können. Azubis brauchen aus unserer Sicht Unterkünfte während der Beschulung und ebenso während der berufspraktischen Ausbildung, und wir wollen, dass die Betreuung minderjähriger Auszubildender endlich verlässlich abgesichert wird, und das auch finanziell. Ergänzend dazu: Wir brauchen als Freistaat die konsequente Umsetzung vor Ort. Diesbezüglich bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Ihren Kollegen aus den Kommunalparlamenten dann zu sprechen, wenn vor Ort ein neues Wohnheim infrage gestellt oder die Förderung dafür riskiert wird. Wie hier in Dresden kommen wir leider in diesem Zusammenhang nicht weiter. Am Ende geht es um etwas Grundsätzliches: Fachkräfte fallen nicht vom Himmel. Sie wachsen heran, wenn wir ihnen gute Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehören ein bezahlbares Zimmer, ein sicherer Ort und jemand, der da ist, wenn man Fragen oder Probleme hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsen befindet sich mitten in einer Neuausrichtung der Berufsschullandschaft. Diese Entscheidung fällt in eine Zeit, in der wir über den Fachkräftemangel nicht nur diskutieren, sondern seine Folgen tagtäglich spüren. Hier geht es also nicht nur um einen Randaspekt; hier geht es um die Frage, ob wir Auszubildende ernst nehmen wollen. (Unruhe) Wir stehen in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass junge Menschen sagen können: Ja, ich will meine Ausbildung hier im Freistaat machen, und ich kann das auch gut schaffen. Diese Aufgabe ist groß und hört nicht beim Wohnraum auf. Gerade unter den Vorzeichen des Lehrermangels und des demografischen Wandels ist es unsere Aufgabe als Freistaat, die Voraussetzungen für eine gute berufliche Bildung zu schaffen und stetig weiter zu verbessern. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Frau Kollegin Melcher von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und es schließt sich die Fraktion Die Linke mit Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg an. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auszubildende sind überproportional armutsgefährdet und von Wohnarmut betroffen – auch in Sachsen. Die Ausbildungsvergütungen sind niedrig, die Mindestvergütungsgrenzen viel zu gering – gleichzeitig steigen die Mietkosten, besonders in den großen Städten, aber längst nicht nur dort. Am Ende bleibt vielen jungen Menschen schlicht zu wenig zum Leben. Wir beobachten zudem mit Sorge, dass Azubis ebenso wie Studierende in Leipzig und Dresden auf völlig überteuerte Mini-Appartements angewiesen sind – oft angeboten von dubiosen Vermietern. Wer eine Ausbildung macht, darf nicht gezwungen sein, zwischen überteuertem Wohnraum und langen Pendelstrecken zu wählen. Aus diesem Grund ergibt sich ein klarer politischer Handlungsauftrag, denn wir sind auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen: auf junge Menschen, die unsere Gesellschaft am Laufen halten. Wenn wir ihnen keinen bezahlbaren Wohnraum bieten können, gefährden wir langfristig die Fachkräftebasis. Darum richten wir – wie auch die BÜNDNISGRÜNEN – mit unserem Antrag den Fokus auf die Wohnsituation von Auszubildenden in Sachsen. (Unruhe) Mit dem Bund-Länder-Programm Junges Wohnen fließen seit dem Jahr 2023 endlich Mittel nach Sachsen: rund 32 Millionen Euro pro Jahr. Zunächst waren diese Gelder ausschließlich auf Studierendenwohnheime ausgerichtet. Noch im Jahr 2023 hieß es auf eine Kleine Anfrage von meiner Kollegin Juliane Nagel stoisch, für Wohnmöglichkeiten von Azubis seien die Schulträger verantwortlich. Erst durch den Druck von Kommunen, Gewerkschaften und auch uns wurde das Programm für Azubi-Wohnungen geöffnet. Seit dem Jahr 2024 werden die Mittel hälftig aufgeteilt – das ist ein Fortschritt, aber nur ein erster Schritt. Jetzt zeigen sich die praktischen Probleme. Die Förderung erfolgt über die Schulinfrastrukturverordung. Vorgesehen sind 60 % der Gesamtbaukosten. Im Jahr 2024 lagen bereits konkrete Anträge für die Sanierung bestehender Wohnheime in Leipzig und Zittau und für zwei Neubauten in Leipzig vor. Doch die dringend notwendigen Neubauten drohen zu scheitern. Die 60-%-Förderung reicht schlicht nicht aus. Klamme Kommunen können den Eigenanteil nicht stemmen, und private Investoren kalkulieren Mieten, die den Eigenanteil erwirtschaften sollen, aber damit für Auszubildende unerschwinglich sind. Beim ersten geplanten Azubiwohnheim in Leipzig wurden Mieten von bis zu 20 Euro pro Quadratmeter berechnet. Wer soll sich das von einem Ausbildungsgehalt von 800 bis 900 Euro leisten können? Hinzu kommt: Kosten für den gemeinnützigen Betrieb oder die pädagogische Betreuung, etwa für minderjährige Auszubildende, sind nicht vorgesehen. (Anhaltende Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Diese müssten zusätzlich auf die ohnehin zu hohen Mieten umgelegt werden. Auch strukturelle Fragen sind ungeklärt: Warum werden nur Azubis berücksichtigt, die wegen der Berufsschule einpendeln? Warum sind Azubis außerhalb der dualen Ausbildung ausgeschlossen? Wie gehen wir mit minderjährigen Azubis um, und was passiert nach Ablauf der zwölfjährigen Zweckbindung der Fördermittel, insbesondere wenn private Investoren beteiligt sind? Ergo: Wenn wir bezahlbares Azubiwohnen wollen, müssten wir jetzt nachsteuern. Unser Antrag schlägt deshalb konkrete Maßnahmen vor, die auch von Gewerkschaften und Berufsbildungsträgern unterstützt werden. Zentral ist die Bildung einer interministeriellen Arbeitsgruppe. Nicht nur das Kultusministerium, sondern auch das Wirtschafts- und Arbeitsministerium, das Sozialministerium, Gewerkschaften, Kammern und kommunale Vertreterinnen und Vertreter müssen gemeinsam Lösungen entwickeln. Das Thema betrifft Arbeitsmarktpolitik, Bildungspolitik und Sozialpolitik gleichermaßen. Genau das erkennt auch die Infrastrukturministerin in ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag klar und deutlich an. Ziel muss es sein, wie es die DGB-Jugend formuliert, ein durchdachtes Netz an AzubiWohnheimen zu schaffen – etwa in der Nähe großer Berufsschulzentren oder in Regionen mit vielen Ausbildungsbetrieben. Dafür braucht es mehr als die bisherigen Mittel. Das Programm Junges Wohnen muss ergänzt werden, insbesondere durch Kostenerstattung für den gemeinnützigen Betrieb und für die soziale Betreuung. Auch der Förderanteil von 60 % gehört auf den Prüfstand. Wenn wir wirklich bezahlbaren Wohnraum wollen, müssen wir stärker fördern. Unsere klare Prämisse lautet: langfristig bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende – vorzugsweise in öffentlicher, kommunaler, genossenschaftlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft, damit uns das mit den Fördermitteln errichtete Gebäude auch nach Ablauf der Zweckbindung erhalten bleibt. Kooperationen mit Ausbildungsbetrieben können zusätzliche Kapazitäten schaffen – etwa durch Mitfinanzierung gegen zeitlich begrenzte Belegungsrechte. Die Mietbelastung für Auszubildende muss sozialverträglich bleiben. Sie sollte grundsätzlich 25 % der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung nicht überschreiten. Gleichzeitig brauchen wir transparente, sozial gerechte und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren. Azubi-Wohnheime sind mehr als Schlafplätze; sie können Orte der Unterstützung und der sozialen Stabilität sein. Einsamkeit, psychische Belastung und Druck führen bei Auszubildenden zu Ausbildungsabbrüchen. Im Jahr 2024 brachen in Sachsen über 6 200 Auszubildende ihre Lehre vorzeitig ab. Rund 60 % der arbeitslosen jungen Erwachsenen zwischen 20 und 34 Jahren haben keinen Berufsabschluss. Hier können wir präventiv handeln. Gute Wohnbedingungen und eine stabilisierende Ausbildung stärken junge Menschen und sichern unsere Fachkräfte der Zukunft. Lassen Sie uns deshalb das Azubiwohnen auf feste und breite Füße stellen. Ein paar von den Abgeordneten hier im Saal trafen sich letzte Woche Montag zu diesem Thema beim DGB, der genau dazu eingeladen hat. Lassen Sie uns im Zuge dieser Diskussion auch über die Idee eines Landes-Azubiwerks sprechen – als Pendant zu den Studierendenwerken. Ein solcher Schritt könnte Strukturen schaffen, Beratung bündeln und langfristig für verlässliche Angebote sorgen. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir über die beiden Anträge in den jeweiligen Ausschüssen weiter beraten könnten. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Frau Kollegin Luise Neuhaus-Wartenberg für die Fraktion Die Linke, und es folgt die CDU-Fraktion mit Kollegin Trompter. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Tina Trompter CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die duale Ausbildung ist ein Erfolgsmodell – für uns junge Menschen und für unseren Wirtschaftsstandort Sachsen. Sie steht für Praxisnähe, für Aufstiegschancen und für die Sicherung unseres Fachkräftebedarfs. Gerade das Handwerk und die regionale Wirtschaft verdienen unsere volle Unterstützung. Ja, dazu gehört auch, dass junge Menschen gute Rahmenbedingungen vorfinden. Dazu zählt selbstverständlich die Frage: Wie können unsere Auszubildenden bezahlbar wohnen? Insofern ist es richtig und wichtig, dass wir dieses Thema heute hier im Landtag diskutieren und uns genau anschauen, was dafür schon getan wird; denn wenn man die beiden vorliegenden Anträge so liest, entsteht doch der Eindruck, wir hätten in Sachsen ein flächendeckendes Problem beim Azubi-Wohnen. Ein Blick in die Realität zeigt dann doch ein etwas differenzierteres Bild. In den letzten Jahren ist man das eine oder andere Problem angegangen. Ja, es gibt trotz alledem Herausforderungen, insbesondere in einzelnen städtischen Ballungsräumen. Aber es gibt eben keine flächendeckenden Engpässe, und das ist ein wichtiger Punkt; denn gute Politik beginnt damit, genau hinzuschauen und Probleme realistisch einzuordnen. Zum Antrag der GRÜNEN: Sie sprechen von strukturellen Hürden und grundlegenden Problemen bei der Umsetzung von Azubi-Wohnprojekten. Die vorliegenden Erkenntnisse zeigen jedoch: Diese pauschale Knappheit lässt sich so nicht belegen. Im Gegenteil: Im Zuge der Evaluation des Teilschulnetzplans gab es eine Befragung der Träger, ob Engpässe bekannt sind. Alle zwölf Schulträger, die mitgemacht und diese Frage beantwortet haben – es gibt 13 Schulträger –, haben dies ablehnend verneint. Auch bei Unternehmen und Behörden sprachen sich 90 % dagegen aus. In den Ziffern 4 und 5 Ihres Antrags gehen Sie auf strukturelle Hürden ein; diese müssten abgebaut werden, weil geförderte Projekte in ihrer Umsetzung gefährdet seien. Auch hier lohnt sich ein genauer Blick. Die Schwierigkeiten konzentrieren sich im Wesentlichen auf einzelne Projekte im Raum Leipzig. Gleichzeitig funktionieren in anderen Regionen auch unter schwierigen finanziellen Bedingungen Azubi-Wohnheime seit Jahren zuverlässig. Das heißt, wir haben es nicht mit einem systematischen Problem zu tun, sondern mit regional begrenzten Herausforderungen. Ebenso sieht es bei kleineren gemeinnützigen Trägern aus. Auch hier ist ein Problem in Leipzig bekannt. Das hat aber nichts mit der Förderrichtlinie des Freistaates zu tun, sondern mit der Stadt Leipzig als Eigentümerin, die ihre Mietforderung an den gemeinnützigen Betreiber erhöht hat. Zum Antrag der Linken: Ich war schon sehr verwundert – Frau Nagel ist gerade nicht hier –, Ihre Pressemitteilung auf der Webseite Ihrer Fraktion zu lesen. Ich zitiere kurz: „Die Mittel, die Sachsen aus dem Bundesprogramm Junges Wohnen erhält, müssen zielgerichtet für Azubi-Wohnen eingesetzt und durch Landesmittel ergänzt werden.“ Das klingt ja regelrecht so, als ob in der Vergangenheit gar keine Landesmittel bereitgestellt worden wären. Schauen wir uns die Realität doch einmal an: 24,9 Millionen Euro für das Programm Junges Wohnen des Bundes – daran beteiligt sich der Freistaat zu einem Drittel. Das heißt, es findet doch eine Ergänzung durch Landesmittel statt! Statt der 24,9 Millionen Euro konnten damit zuletzt 32,4 Millionen Euro ausgegeben werden. Jetzt frage ich mich nur: Wissen Sie das nicht, oder warum wird das gänzlich verschwiegen? (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Habe ich doch gerade gesagt!) – Aber auf Ihrer Webseite steht es anders. – Gleichzeitig zeigt die Stellungnahme uns doch klar auf: Die bestehenden Förderinstrumente sind ausreichend, um entsprechende Projekte umzusetzen. Eine zusätzliche Förderrichtlinie ist nicht erforderlich. Sie würde vor allem eines bedeuten: mehr Bürokratie ohne zusätzlichen Nutzen. Kommen wir zu einem zentralen Punkt beider Anträge: ein neues Koordinierungsgremium, das all dem Abhilfe bringe, sei die Lösung schlechthin. Schauen wir uns auch hier einmal die Realität an. Wir haben ein solches Gremium bereits, das sich mit diesen Themen beschäftigt: den Landesausschuss für Berufsbildung. Dieses Gremium bringt alle relevanten Akteure an einen Tisch: Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kammern, Kommunen und Ministerien. Die Aufgabe des Landesausschusses ist es, die Staatsregierung in allen grundsätzlichen Fragen der beruflichen Bildung zu beraten und Entwicklungen zu begleiten. Das heißt, genau diese Koordinierung, die hier gefordert wird, findet bereits statt. Deshalb gilt aus unserer Sicht: Wir brauchen keine neuen Strukturen, sondern sollten die bestehenden konsequent nutzen. Auch bei den geforderten zusätzlichen Analysen und Berichten stellt sich die Frage nach dem Mehrwert. Die Datenlage zur Unterbringungssituation ist vorhanden; weitere Berichte werden das Problem nicht lösen. Anders gesagt: Mehr Papier schafft keinen einzigen zusätzlichen Wohnheimplatz. Wenn man Ihre Anträge liest, so kann man – wenn man nicht im Thema drinsteckt – schon erschrecken und denken: Oh Gott, unsere Azubis im Freistaat Sachsen werden aber gänzlich im Stich gelassen. Ihre zwei Anträge postulieren doch unterschwellig, dass der Freistaat Sachsen viel zu wenig getan habe. Doch das Gegenteil ist der Fall. Schauen wir doch einmal in den aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung hinein. Dort steht auf Seite 24 nämlich ein sehr entscheidender Satz: „Investitionen in den sozialen Wohnungsbau werden schrittweise deutlich erhöht, in diesem Rahmen werden die Mittel für Junges Wohnen verdoppelt.“ (Zuruf BÜNDNISGRÜNE) Genau das passiert ab nächstem Jahr. Statt 500 Millionen Euro wird ab 2027 das Programmvolumen auf eine Milliarde Euro erhöht. Das heißt, das Problem ist doch auf Bundesebene und auf Landesebene bekannt. Für uns, die CDU, ist klar: Wir wollen Auszubildende unterstützen, keine Frage, aber gezielt, pragmatisch und mit Augenmaß. Das bedeutet: bestehende Programme sinnvoll nutzen und weiterentwickeln, Verantwortung vor Ort stärken und dort nachsteuern, wo tatsächlich Probleme auftauchen. Es bedeutet aber eben nicht: neue Gremien, zusätzliche Bürokratie und immer neue dauerhafte Ausgaben. Lassen Sie mich abschließend sagen: Auszubildende verdienen unsere volle Unterstützung, sie sind die Zukunft unseres Landes – keine Frage. Aber sie verdienen vor allem eine Politik, die realistisch, verantwortungsvoll und umsetzbar ist. Genau das leisten die vorliegenden Anträge aus unserer Sicht nicht. Der Fassung, in der die Anträge vorliegen, können wir nicht zustimmen. Aber wir sind natürlich gerne bereit, mit Ihnen im Ausschuss weiter darüber zu beraten; denn auch für uns als CDU ist klar: Unsere Azubis verdienen eine Zukunft, in der sie das tun können, was sie machen möchten. Vielen Dank. (Beifall CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Für die CDUFraktion sprach Frau Abg. Trompter. Wir führen die Rederunde fort mit der AfD-Fraktion; ich sehe Herrn Kollegen Peschel das Wort ergreifen.

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Frank Peschel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Als ich den Antrag las, habe ich mir gedacht: Mann, was ist denn mit den GRÜNEN und den Linken los? Haben Sie plötzlich die Lehrlinge für sich entdeckt? (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Ach!) Nicht mehr nur die Promovierenden, Studierenden und Professor/-innen, nein? Auch die Lehrlinge – was wir sehr begrüßen; denn natürlich ist die duale Ausbildung in Sachsen sehr wichtig. Doch schon beim Lesen habe ich mich gefragt, wer von Ihnen denn bei wem abgeschrieben hat oder ob Sie Probleme bei der Einreichung hatten und bei der Abstimmung – oder was da vielleicht schiefgelaufen ist. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Wir haben hier nun zwei fast identische Anträge, und obwohl wir zwei fast identische Anträge haben, werden die vorherrschenden Probleme für die Azubis durch diese Anträge nicht gelöst. Dabei kennen wir alle die Probleme: weite Wege zur Berufsschule oder zum überbetrieblichen Ausbildungszentrum, hohe Führerscheinkosten und derzeit fast unbezahlbare Spritpreise oder – drittens – fehlende ÖPNVVerbindungen im ländlichen Raum. Werte GRÜNE! Sie stellen fest, dass der Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen, also in Dresden und Leipzig, herausfordernd ist. Ja, darin geben wir Ihnen absolut recht, in diesen Städten ist Wohnraum teuer – aber auf dem Lande nicht. Im Gegenteil, dort herrscht oftmals massiver Leerstand. Dazu möchte ich die sächsische Wohnungswirtschaft zitieren: Sie erklärte letztes Jahr, sie habe allein rund 25 000 leerstehende Wohnungen, was die Genossenschaften pro Jahr 103 Millionen Euro koste. Wir haben Leerstandsquoten im ländlichen Raum von über 10 %. Werte Linke! Sie fordern hier im Antrag die Sicherstellung sozialverträglicher Leerraummieten, die die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten sollten. Auch hierzu möchte ich die sächsischen Wohnungsgenossenschaften zitieren: Die durchschnittliche Netto-Kaltmiete in Görlitz und im Vogtlandkreis kostet weniger als 5 Euro pro Quadratmeter. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) In Leipzig sind Sie bei der Wohnungsgenossenschaft mit 6 Euro dabei, in Dresden mit 6,25 Euro. Ich weiß gar nicht, wie billig Sie Wohnraum vermieten wollen. Wir bräuchten wahrscheinlich gar keine neuen Förderprogramme für Azubi-Wohnraum, wenn die Lehrlinge in der Nähe ihres Wohnorts eine Berufsschule besuchen könnten oder wenn die Großstädter zur Ausbildung in den ländlichen Raum fahren würden. (Zuruf Die Linke) Die Handwerkskammer Dresden plädiert ja nicht umsonst für das Wohnortprinzip bei der beruflichen Ausbildung. Anstatt Berufsschulen also immer mehr zu zentralisieren, wie das hier den Anschein macht – das heißt, in die Großstädte nach Dresden und Leipzig –, sollten wir die Ausbildungszentren eher in den ländlichen Raum verlagern. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Dafür haben wir drei, vier Ideen: Erstens, verwandte Ausbildungsgänge soweit wie möglich gemeinsam unterrichten, zumindest im ersten Lehrjahr. Zweitens, ausreichend Berufsschullehrer gewinnen, zum Beispiel Meister, die im Ruhestand sind. Wir haben aktuell 4 000 Berufsschullehrer und davon sind 400 Meister, die in Ausbildungszentren unterrichten. Davon brauchen wir noch mehr. Wir müssen die Meister motivieren, in Berufsschulzentren zu unterrichten. Wir müssen drittens die Mobilität unterstützen. Hier möchte ich an unseren AfD-Antrag erinnern. Wir haben einen Führerscheinzuschuss von 1 000 Euro gefordert. Diesen haben Sie alle abgelehnt. (Zuruf AfD: Hört, hört!) Viertens. Wir möchten, dass Ausnahmeregelungen erlassen werden, sodass es nicht darauf ankommt, dass die Klassenstärke mindestens 16 Schüler betragen muss, sondern dass es auch weniger Schüler sein können, ähnlich wie es bei den DaZ-Klassen der Fall war, bei denen wir insgesamt 28 Ausnahmegenehmigungen durch das Kultusministerium hatten. Es ist auch für uns selbstverständlich, dass jeder, soweit er von seinem Wohnort entfernt ist, wenn er zur Berufsschule gehen muss, eine geeignete Unterkunft hat. Es ist unstrittig – auch darin geben wir Ihnen recht –, dass minderjährige Azubis betreut werden müssen und dass die finanzielle Ausstattung durch den Freistaat ermöglicht werden muss. Wir geben den GRÜNEN und den Linken recht, wenn sie eine sozialpädagogische Betreuung von minderjährigen Azubis fordern. Diese Antragspunkte unterstützen wir. Zum Schluss möchte ich auf zwei weitere Formen der subjektbezogenen Förderung von Azubi-Wohnraum verweisen. Das ist erstens die Berufsausbildungsbeihilfe. Wer während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnt, weil die Ausbildungsstätte zu weit weg ist, kann die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Zweitens, Wohngeld. Auch das können Azubis und Studenten nach § 20 Wohngeldgesetz erhalten. Ich denke, es gibt genügend Möglichkeiten, die finanzielle Situation bei Azubis bezüglich des sicheren Wohnraums zu verbessern. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion sprach Herr Abg. Peschel. Für die BSW-Fraktion folgt Frau Kollegin Knebel.

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Uta Knebel BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass diese beiden Anträge in den Ausschüssen weiter beraten werden sollen, möchte ich es kurz machen. Ich möchte mich nicht daran beteiligen, den beiden, die diese Anträge gestellt haben, zu erklären, was sie falsch oder richtig gemacht haben. Der Ansatz ist wichtig und richtig, weil es hierbei um unsere Jugend, um unsere Azubis geht. Traurig finde ich, dass es irgendwann einmal eine Entscheidung gab, die Berufsausbildung zusammenzulegen, zu konzentrieren. Die Konzentration findet zum Teil in Großstädten statt, in denen es keinen Wohnraum gibt. In anderen Bereichen, wo es vielleicht den Wohnraum gegeben hätte und wo wir Schulen haben, hätten wir vielleicht andere Möglichkeiten gehabt, die Jugendlichen unterzubringen. Die Entscheidung ist aber so gefallen, wie sie gefallen ist. Das heißt, wir müssen die Azubis unterstützen. Vor diesem Hintergrund möchte ich schließen und viel Erfolg wünschen. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die BSW-Fraktion Frau Kollegin Knebel. Es folgt die SPD-Fraktion; Herr Abg. Eisenblätter, bitte.

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Gerald Eisenblätter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zwei Anträge mit einem gemeinsamen Ziel, jungen Menschen in Sachsen den Start ins Berufsleben zu erleichtern, und zwar durch bezahlbaren und sicheren Wohnraum. Die Fraktionen BÜNDNISGRÜNE und Die Linke legen Vorschläge vor, die sich in vielen Punkten überschneiden und die wir als SPD-Fraktion begrüßen, denn die Ausgangslage ist durchaus ernst. Die Mindestausbildungsvergütung liegt seit Januar 2026 im ersten Lehrjahr bei 724 Euro im Monat. Selbst bei durchschnittlich 1 135 Euro tariflicher Ausbildungsvergütung in Ostdeutschland sind die Mieten, gerade in den Ballungsräumen, kaum zu stemmen. Für viele Auszubildende bedeutet das, dass ein Großteil des Einkommens für die Miete verwendet werden muss. Für Lebenshaltung, Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe bleibt oft zu wenig. Die Folgen kennen wir: Die jungen Menschen bleiben länger im Elternhaus, pendeln mit hohem Zeitaufwand oder verzichten ganz auf ihre Wunschausbildung, weil sie sich das Wohnen am Ausbildungsort nicht leisten können. Das ist kein Randproblem, sondern eine ganz konkrete Gefahr für die Fachkräftesicherung in Sachsen. Beide Anträge setzen hierbei aus unserer Sicht richtig an. Sie wollen strukturelle Hürden im Programm Junges Wohnen abbauen. Dafür fordern sie eine bessere Koordinierung zwischen Ministerien, Kommunen, Kammern, Gewerkschaften und Trägern. Ja, Kollegin Trompter, der LAB ist vielleicht ein Gremium. Ob dort alle relevanten Ministerien am Tisch sitzen, muss man diskutieren. Genau dafür kann die weitere Beratung dienen. Beide Anträge nehmen auch die Situation minderjähriger Auszubildender in den Blick. Richtig ist hier – davon sind wir zutiefst überzeugt –, dass die sozialpädagogische Begleitung in erster Linie Aufgabe der örtlichen Jugendhilfe ist. Das ist kommunale Pflichtaufgabe. Ein Blick auf die bestehenden Programme zeigt: Das jährliche Fördervolumen beim Programm Junges Wohnen liegt bei rund 32 Millionen Euro. Für Azubi-Wohnen stehen rund 16 bis 17 Millionen Euro bereit. Damit lassen sich aktuell vier bis fünf Projekte pro Jahr umsetzen. Das ist nicht üppig, aber immerhin ein Anfang. Für uns als SPD ist klar: Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung muss sich auch beim Wohnen widerspiegeln. Was für Studierende selbstverständlich ist – bezahlbarer Wohnraum im Wohnheim –, muss auch für Auszubildende gelten. Wir als SPD-Fraktion stehen den Anliegen beider Anträge positiv gegenüber. Wir teilen die Analysen, dass es strukturelle Probleme gibt und die Schulinfrastrukturverordnung in diesem Punkt auf den Prüfstand muss. Gleichzeitig dürfen wir die Komplexität nicht unterschätzen. Es geht um Fragen der Ausgestaltung und Nutzung von Wohnheimen und damit um die Verzahnung von betrieblicher Ausbildung und Berufsschule. Fest steht aber: Wer in Sachsen eine Ausbildung macht, darf nicht daran scheitern, dass er sich kein Dach über dem Kopf leisten kann. Das wäre nicht nur sozial ungerecht, sondern auch wirtschaftspolitisch kurzsichtig. Deshalb werben wir dafür, beide Anträge zu konsultieren, weiter vertieft in den Ausschüssen zu beraten und gemeinsam beschlussfähig zu machen. Vielen Dank. (Beifall SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die SPD-Fraktion Herr Abg. Eisenblätter. Jetzt hätte der fraktionslose Abgeordnete die Möglichkeit, zu sprechen. – Das scheint er nicht zu wollen. Gibt es weiteren Aussprachebedarf aus den Reihen der Fraktionen? – Herr Abg. Hütter, bitte, für die AfD-Fraktion.

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Carsten Hütter AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich ganz herzlich bei den Linken und den GRÜNEN bedanken, dass sie unser letztes Landeswahlprogramm abarbeiten. Vielen Dank für diese Anträge. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit gebe ich meinen restlichen Redebeitrag zu Protokoll. (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) – Was passt Ihnen nicht? Ich war eigentlich fertig, aber, wenn Sie möchten, dass ich weiterrede, immer gern. (Zuruf Susanne Schaper, Die Linke) Ich gebe hiermit meine Rede zu Protokoll. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die AfD-Fraktion Herr Kollege Hütter. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann könnte die Staatsregierung Stellung nehmen. – Das möchte sie jedoch nicht. Dann kommen wir zum Schlusswort. Das übernimmt die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; Frau Kollegin Melcher, bitte.

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Christin Melcher GRÜNE

Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich möchte noch ein paar Worte zur Aussprache sagen. Zunächst vielen Dank für die aus meiner Sicht recht gute Aussprache, die noch einmal gezeigt hat, dass wir weiteren Redebedarf haben. Ich möchte auf Frau Trompter eingehen. Ihr Redebeitrag stand unter dem Motto: Es läuft doch schon alles, und wir brauchen diese Anträge nicht. Glauben Sie wirklich, dass zwei Fraktionen einen Antrag einreichen würden, wenn es kein Problem gäbe? Es gibt offensichtlich ein Problem. Deshalb haben wir einen Antrag vorgelegt und wollen darüber diskutieren. (Tina Trompter, CDU: Regional!) Interessant war in Ihren Ausführungen, dass Sie die Betroffenen selbst mit keinem Wort erwähnt haben, also die Auszubildenden, die mit den Konsequenzen auch Ihrer Politik im Land und in der Stadt leben müssen. Ich will Ihnen ein paar Zahlen nennen, um das zu verdeutlichen: 40 % der Auszubildenden bekommen keine Unterkunft in einem Wohnheim. Daher müssen sie meist auf ungeeignete Unterkünfte ausweichen, die wesentlich teurer als das sind, was sie sich leisten können. Vielleicht noch zwei weitere Zahlen: Ein Drittel der Auszubildenden benötigt für einen Weg mehr als anderthalb Stunden. Noch einmal: Ein Drittel braucht bis zu anderthalb Stunden. Das heißt, die Hälfte der Auszubildenden ist täglich drei Stunden unterwegs. Das nur mal so als Zahl. Erklärung

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Carsten Hütter AfD

Willkommen in der Realität und herzlichen Glückwunsch für die Einsicht, dass es entscheidend auf die inländische Arbeitskräftesicherung ankommt. Das ist AfD-Position seit Jahren; Sie haben eher auf Massenmigration gesetzt. Die Quittung haben Sie dafür erhalten und Sie versuchen nun, unter anderem auch mit den vorliegenden Anträgen gegenzusteuern. Ebenfalls Glückwunsch für die Erkenntnis, dass die massive Verteuerung im Bau und bei Betriebskosten auch auf den Wohnraum für Azubis durchschlägt. Wir als AfD warnten vor der Preisspirale seit Jahren, aber auch hier haben Sie meist verlässlich weggehört. Die deutschen Bau- und Erhaltungskosten sind weltweit mit am höchsten. Und was hat maßgeblich dazu beigetragen? Richtig, vor allem Ihre links-grüne Politik mit immer neuen Auflagen, Vorschriften, Klimasteuern, Heizungsgesetzen etc. Hier passt der Spruch: „Erst den Brand legen, dann nach dem Feuerlöscher schreien!“. Statt nur die Symptome zu bekämpfen, mit immer mehr staatlichen Subventionen und neuen Regelungen, müssen wir an die Ursachen ran. Und das ohne planwirtschaftliche Vorgaben und starre Deckelungen, wie beispielsweise die im Linken-Antrag geforderte „Mietdeckelung auf 25 % der Ausbildungsvergütung“. Ohne noch mehr Bürokratiestellen, wie das von den GRÜNEN geforderte „interdisziplinäre Dialog- und Koordinierungsformat oder „Arbeits-Ich glaube, es ist gut, wenn wir im Ausschuss den von Ihnen eingeforderten Realitätscheck unternehmen und mit den Jugendlichen selbst und mit den Kammern darüber reden, wo der Schuh drückt, um hier wirklich Verbesserungen für die Auszubildenden in die Wege zu leiten. Damit beantrage ich die Überweisung in die bereits zugewiesenen Ausschüsse. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach Frau Kollegin Melcher für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun liegt ein Geschäftsordnungsantrag vor, beide Anträge an die jeweiligen Ausschüsse zurückzuüberweisen, in denen sie vorher schon behandelt worden sind. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimme dagegen wurde dem Ansinnen stattgegeben. Beide Anträge werden in den jeweiligen Ausschüssen behandelt. Damit ist der Tagesordnungspunkt 12 beendet. zu Protokoll gruppen“, in denen der Deutsche Gewerkschaftsbund den Ton angibt. Wir müssen endlich die massive Steuer- und Abgabenlast senken, Bauvorschriften entschlacken, Bürokratie abbauen und vor allem für preiswerte Energie sorgen. Das würde nicht nur die Baukosten massiv senken, es würde auch unsere Unternehmer entlasten. Das entlastet und fördert am Ende auch die Auszubildenden. Hierbei spreche ich auch als selbständiger Unternehmer, der seit über 30 Jahren selbst ausbildet. Gern würden viele Kollegen aus den verschiedenen Branchen und auch ich höhere Azubi-Vergütungen zahlen. Aufgrund der massiven staatlichen Belastung ist uns das aber vielfach nicht möglich, gerade im ländlichen Raum. Wenn also hier umgesteuert würde, dann wäre der Umweg über die Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaues Deutschland gar nicht nötig. Wir als AfD-Fraktion plädieren an dieser Stelle also für weniger und nicht für mehr Staat. Unsere Azubis und Ausbilder müssen unterstützt werden; keine Frage. Und genau dafür steht die AfD auch. Wir stehen für eine soziale Marktwirtschaft und unsere Traditionsberufe und nicht für immer neue links-grüne Förderrichtlinien und kulturfremde Einwanderung. Wir sprechen auch gern über zielgerichtete und punktuelle Unterstützungsmaßnahmen. Das stellen wir nicht in Abrede. Genau aus diesem Grund forderten wir auch die Erhöhung des Meisterbonus und den Führerscheinzuschuss. Die Linken und die GRÜNEN haben dies aber abgelehnt. Diese Doppelmoral brauchen wir nicht, genauso wenig Planwirtschaft und Klientelpolitik für unsere Großstädte. Tagesordnungspunkt Preise für Kraftstoff und Wärme Mineralöl- und Gaskonzerne Drucksache 8/6386, Antrag Hierzu können die Fraktionen in der Reihenfolge Die Linke, CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht, Stellung nehmen. Ich erteile der Einreicherin das Wort; bitte schön, Herr Kollege Hartmann.

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Stefan Hartmann Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der IranKrieg, der seit Ende Februar 2026 tobt, hat nicht nur geopolitische Schockwellen ausgelöst und Kriegsleid produziert, er trifft auch unsere sächsischen Bürgerinnen und Bürger hart in ihrem Alltag. Wir haben bereits heute Morgen umfassend zu dem Thema debattiert. Kraftstoffpreise explodieren auf über 2,30 Euro pro Liter Diesel, Gaspreise in Sachsen auf 9,51 Euro pro Kilowattstunde – die höchsten im Land. Mineral- und Gaskonzerne nutzen die Krise schamlos aus, um Rekordgewinne einzufahren, während Privathaushalte, Pendler/-innen, Alleinerziehende und Rentner vor den Tankstellen große Augen kriegen und ihre Rechnungen nicht mehr begleichen können. Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Seit dem 28. Februar 2026 haben Israel und die USA den Iran angegriffen, was zu massiven Störungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten führt und Lieferketten weltweit durcheinanderwirbelt. In Sachsen, wo viele Menschen lange Pendelstrecken zurücklegen müssen, bedeutet das höhere Mobilitätskosten, die den ohnehin knappen Privathaushalten die Luft abschnüren und Familienbudgets überfordern. Die Ursache für diese unglaublichen Preise finden Sie in der Begründung unseres Antrages – es handelt sich um pure Abzocke. Konzerne erhöhen Preise rasant, ohne dass Beschaffungskosten dies in diesem Maße rechtfertigen, und maximieren so ihre Profite in der Krise. Wer als Alleinerziehender Auszubildende versorgt, als Rentnerin im Erzgebirge isoliert lebt oder täglich 50 Kilometer zur Arbeit fährt, kann das Auto nicht einfach stehen lassen, ohne beruflich oder sozial zu scheitern. Diese Ungerechtigkeit muss enden, bevor sie unsere regionale Wirtschaft weiter lähmt, Unternehmen schadet, Arbeitsplätze gefährdet und soziale Spannungen erhöht. Besonders zynisch wirken heute Vormittag, wie immer, die Kolleginnen und Kollegen von der AfD, die sich als Anwältin der kleinen Leute inszeniert, aber ihre Position zu Spritpreisen sonst immer auf den Anteil staatlich induzierter Kosten, wie Steuern, Abgaben und CO -Preise, reduziert, als ob Konzerne unschuldig wären. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Meine Damen und Herren, ich rufe auf begrenzen, Marktmacht der brechen – Privathaushalte entlasten! der Fraktion Die Linke Statt die Marktmacht der Konzerne anzugehen, fordern Sie pauschal Steuersenkungen für alle. Die krisenbedingten Übergewinne der Mineral- und Gaskonzerne werden damit ignoriert, die den Großteil der Preisanstiege durch Ausnutzung ausgewöhnlicher Marktbedingungen verursachen und sich an der Not der Verbraucher bereichern. Diese einseitige Fixierung auf Staatsanteile entlarvt Ihre Deregulierungsideologie. Sie schützen die Milliardäre, während Pendlerinnen und Pendler in Sachsen leiden, Menschen hoffen, dass es nicht noch einmal allzu kalt wird, um nicht heizen zu müssen, und echte Entlastung wie Preisdeckel oder Übergewinnsteuern blockiert werden. In vergangenen Debatten, etwa zur Energiekrise 2022 oder bei früheren Diskussionen zu Brennstoffpreisen, plädierten Ihre Abgeordneten immer für die Abschaffung der CO - und Mineralölsteuer, ohne je Konzerngewinne zu thematisieren. Ein wiederkehrendes Muster, dass die arbeitenden Klassen im Stich lässt und die Verbraucher den freien Märkten ausliefert, statt sie zu schützen. Auf der anderen Seite nehmen wir seit heute Mittag aus der Presse zur Kenntnis, dass die Bundesregierung es seit heute Vormittag nicht mehr ausschließt, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. 500 Milliarden Euro für Aufrüstung, aber dann in der Krise den Leuten dort in die Tasche greifen, wo es am meisten wehtut – dazu fällt mir nichts mehr ein. Zu den Kernforderungen unseres Antrags: Unser Antrag fordert die Staatsregierung dazu auf, im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung zu handeln – also das scharfe Schwert der Bundesratsinitiative – und dadurch Folgendes zu erzwingen: Erstens, einen bundesweiten Preisdeckel für Kraft-, Heiz- und Brennstoffe, ausgerichtet an Raffineriebeschaffungskosten, um Endverbraucherpreise wirksam zu begrenzen und Spekulationen zu stoppen. Zweitens, eine Übergewinnsteuer auf krisenbedingte Zusatzgewinne der Konzerne, die direkt in die Entlastung von Verbrauchern fließt, ähnlich der EU-Vorgabe von 2022, die wir nun verschärfen müssen. Deshalb habe ich gestern mit Freude die Medieninformation aus dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz gelesen, in der erläutert wird, dass einerseits die Energiesteuer auf Kraftstoffe zu senken sei, aber Sachsen sich zugleich für ein konsequentes Vorgehen gegen mögliche Übergewinne in der Mineralölwirtschaft einsetze, wenn ein Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gegen kartellrechtliche Vorschriften oder kartellbehördliche Verfügungen verstoßen hat. Dazu muss man in aller Klarheit sagen, (Beifall Laura Stellbrink, SPD) das ist in Ordnung, (Staatsminister Dirk Panter: Aber noch nicht genug!) aber es ist noch nicht der ganze Weg. Vielleicht hören wir ja nachher von Ihnen noch den einen oder anderen Hinweis, ob Sie eine Landkarte haben, eine Roadmap für den weiteren Weg. Drittens, eine befristete Freigabe von Mineral-, Öl- und Gasreserven, um das Angebot zu erhöhen und Preisspitzen zu dämpfen, ohne langfristige Vorräte zu gefährden. Viertens, sehr wichtig, ein 9-Euro-Ticket für Nah- und Regionalverkehr, um den Umstieg vom Auto zu befördern und Mobilität für alle bezahlbar zu machen, besonders in entlegenen sächsischen Kreisen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solche Maßnahmen erstens wirksam sind und zweitens die Marktmacht der Ölmultis begrenzen und die arbeitenden Menschen vor weiteren Belastungen im Alltag schützen. Die Bundesregierung unter Kanzler Merz schaut bisher tatenlos zu, während Konzerne sich bereichern und Preise nicht mit fallenden Rohstoffkosten sinken, was die Krise verlängert. Andere EU-Staaten wie Frankreich oder Spanien haben Preisdeckel eingeführt. Wir dürfen nicht zurückstehen und unsere Bürgerinnen und Bürger hängen lassen. Ohne Regulierung setzen Konzerne auf Gewöhnungseffekte, was langfristig der Wirtschaft schadet und Inflation anheizt. Es geht um Gerechtigkeit: Krisengewinne abschöpfen, Preise deckeln, Verbraucher entlasten – für bezahlbare Energie, für faire Mobilität für die Menschen in Sachsen statt der Kassen der Konzerne, die sich mit Kriegsfolgen die Taschen noch voller machen, als sie sowieso schon sind. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die einreichende Fraktion Die Linke Herr Abg. Hartmann. Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Ritter; bitte.

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Kay Ritter CDU

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Steigende Preise für Kraftstoffe, Heizenergie und Gas belasten viele Menschen in unserem Land erheblich. Sie machen sich berechtigte Sorgen beim Tanken. Seien es Pflegedienste, Logistiker, Handwerker oder Pendler. Doch auch Familien fragen sich, wie die steigenden Kosten für Heizen und Mobilität noch zu stemmen sind. Das bestreitet niemand. Aber genau deshalb müssen wir sauber unterscheiden, wo politische Verantwortung liegt und wo eben nicht. Der vorliegende Antrag vom 13.03.2026 fordert die Staatsregierung zu Maßnahmen auf, die in weiten Teilen gar nicht in der Zuständigkeit eines Bundeslandes liegen. Preisdeckel für Energie, eine Übergewinnsteuer, Änderungen im Kartellrecht oder bundesweite Ticketlösungen – all das sind eindeutig bundespolitische Themen. Hier entscheidet nicht der Freistaat Sachsen, sondern der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundesregierung, und genau dort wird bereits gehandelt. Ich habe zu Beginn meiner Rede bewusst das Einreichungsdatum des Antrages genannt. Am 17.03.2026, also nur wenige Tage später, hat das Bundeskabinett bereits die Formulierungshilfe zu einem Gesetzentwurf zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen: das sogenannte Kraftstoffmaßnahmenpaket. Die Debatte im Deutschen Bundestag dazu fand am 19. März statt. Konkret sieht dieses Paket drei zentrale Maßnahmen vor. Erstens, die Begrenzung von Preiserhöhungsmöglichkeiten an Tankstellen, das sogenannte österreichische Modell. Danach dürfen Tankstellen ihre Preise nur noch einmal am Tag erhöhen. Preissenkungen sind jederzeit möglich. Das sorgt für mehr Transparenz und verhindert Preissprünge innerhalb eines Tages. Zweitens, die Stärkung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Das Bundeskartellamt kann künftig einfacher gegen missbräuchlich überhöhte Preise im Großhandel vorgehen. Dazu wird im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast eingeführt. Künftig müssen marktmächtige Unternehmen selbst darlegen, wie ihre Preise zustande kommen, wenn ein Missbrauchsverdacht entsteht. Drittens werden Maßnahmen nach Sektoruntersuchungen beschleunigt. Das Bundeskartellamt kann dadurch schneller eingreifen, wenn Wettbewerbsstörungen festgestellt werden. Das ist nicht nur effektiv, sondern reduziert auch Bürokratie. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus unserer Sicht setzt dieses Maßnahmenpaket gezielt dort an, wo der Markt nicht optimal funktioniert, ohne seine grundlegenden Mechanismen außer Kraft zu setzen. Es stärkt Wettbewerb, Transparenz und staatliche Eingriffsmöglichkeiten dort, wo sie notwendig sind. Am kommenden Freitag wird sich der Bundesrat abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen. Nach meinem Kenntnisstand wird auch der Freistaat Sachsen eine Initiative einbringen, die sowohl die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Unternehmen unmittelbar und wirksam entlastet. Dabei geht es um die temporäre Aussetzung der CO -Abgabe auf Kraftstoffe sowie um eine vorübergehende Senkung der Energiesteuer. In Rede steht ebenso eine weitere Schärfung des § 34 GWB. Diese Maßnahmen begrüßen wir als Koalition ausdrücklich, wenngleich wir große Hoffnung darauf setzen, dass die militärische Eskalation im Nahen Osten und die Blockade der Straße von Hormus in absehbarer Zeit beendet werden. Meine Damen und Herren, die beschriebenen Maßnahmen zeigen: Bund und Länder handeln bereits, und zwar schnell. Wenn man sich die Zeitschiene genau anschaut – 17. März Bundeskabinett, 19. März Bundestagsdebatte, 27. März Bundesrat –, sprechen wir hier über wenige Tage für ein Gesetz mit erheblicher Tragweite. Schneller kann ein parlamentarisches Verfahren kaum sein. Der Antrag unterstellt eine Untätigkeit, die so der Realität nicht entspricht. Viele der Forderungen befinden sich bereits in der Umsetzung oder in der parlamentarischen Beratung auf Bundesebene. Genau dorthin gehören sie, weil die Zuständigkeit dort liegt. Die Aufgabe der Staatsregierung ist es in diesem Zusammenhang vor allem, sich konstruktiv im Bundesrat einzubringen und Maßnahmen zu unterstützen, die den Menschen tatsächlich helfen. Genau das passiert. Deshalb kommen wir zu einer anderen Bewertung als der Antragsteller. Die Probleme sind real, der Handlungsbedarf ist real, aber die entscheidenden Maßnahmen werden auf Bundesebene beschlossen, und dort wird bereits gehandelt. Aus diesem Grund finden wir den Antrag in seiner Form nicht zielführend und werden ihn ablehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die CDU-Fraktion Herr Abg. Ritter. Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Kollege Schreyer; bitte.

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Timo Schreyer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ja, die Preise für Kraftstoff und Wärme sind hoch – viel zu hoch. So weit, so richtig. Aber nicht erst seit einigen Wochen, sondern seit Jahren. (Beifall AfD) Das führt zu Inflation, zur Deindustrialisierung und zu Arbeitsplatzverlusten. Jetzt will Die Linke wieder reflexartig die Marktmacht der Mineralöl- und Gaskonzerne brechen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass diese Marktmacht mit freundlicher Unterstützung von der Linken bis zur CDU, von der Staatsregierung bis zur Europäischen Kommission gewachsen ist. Ein ohnehin hoch konzentrierter Kraftstoffmarkt ist durch Ihre „Sanktionitis nervosa“ noch monopolanfälliger geworden. Sie haben die Umwelthilfe angespitzt und mit Russland-Sanktionen Raffinerien, beispielsweise in Schwedt, weiter unter Druck gesetzt. Die deutschen Rosneft-Gesellschaften hangeln sich bis März 2026 von Ausnahmegenehmigung zu Ausnahmegenehmigung. Trotzdem blieb man bisher weit von einer vollen Kapazitätsauslastung entfernt. Angebots- und Anbieterverknappung erzeugen Marktmacht. Daran tragen Sie eine erhebliche Mitschuld, genauso wie an der dümmsten und teuersten Energiewende aller Zeiten. (Beifall AfD) Zu Ihren Reparaturversuchen in Ihrem Antrag. Sie möchten die Marktmacht der Konzerne mit dem 9-Euro-Ticket brechen. Dazu sage ich: Wir haben ein flächendeckendes Deutschlandticket, von dem der ländliche Raum schon heute kaum profitiert. Wir haben viele Pendler und Schichtarbeiter, für die eine Zug- oder Busfahrt keine Option ist, nicht weil der Preis zu hoch ist, sondern weil die Strecken nicht bedient werden. Außerdem verspricht Die Linke auf ihrer Homepage kostenlosen ÖPNV, und zwar flächendeckend. Damit wäre die Forderung nach einem 9- Euro-Ticket doch glatte Wählertäuschung, nicht wahr, Herr Gebhardt? (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Hä?) Das ist zwar nicht unser Problem, aber vor dieser Täuschung würden wir auch Ihre Wähler gern bewahren. Sie wollen in Punkt 4 die Gasreserven befristet freigeben. Sie konnten es heute lesen, herzlichen Glückwunsch: Welche Gasreserven noch? Über was sprechen wir? Sie wollen eine Übergewinnsteuer einführen. Ihnen ist bewusst, dass die Kommunen Gewerbesteuern einnehmen, Gewerbesteuern auf Gewinne. Wollen Sie mit der Übergewinnsteuer kommunale Einnahmen abschöpfen, oder was soll der Unsinn? (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Sie hätten heute Vormittag einmal Finanzminister Piwarz zuhören müssen, wo Sie die Gewinne der Konzerne abschöpfen müssen, was er Ihnen zu den Übergewinnsteuern erklärt hat. Ja, die meisten Mineralölkonzerne haben ihren Sitz nicht in den sächsischen Kommunen, aber jedes Unternehmen und jeder Bürger muss sich doch fragen, wer als Nächstes als Übergewinn gilt, ob es nicht die nächste Melkkuh ist. Unternehmen wie Brenntag, Chemikalienhändler, die Aareal Bank oder Hochtief sind schon einmal in den Fokus der Begehrlichkeiten gerückt. Die Diskussion über die Übergewinne ist nicht neu. Deshalb bleibt unsere Antwort: Wehret den Anfängen! Noch eines: Ist es in Ihrer Welt vorstellbar, dass höhere Steuern auf den Endverbraucher umgelegt werden? Um dies generell zu verhindern, müsste Ihre Übergewinnsteuer schon 100 % betragen. Das wiederum ist verfassungsrechtlich wohl nicht möglich. Nein, wir brauchen keine neuen Steuern, keine neuen Preistreibereien, wir brauchen niedrige Preise. Dafür brauchen wir tatsächlich auch wirksame Mechanismen im Kartellrecht. Entsprechend konkrete Forderungen hat unsere Fraktion im Bundestag erarbeitet, und in einer ersten Initiative hat selbst die Bundesregierung mit ihrem Maßnahmenpaket gegen die hohen Benzin- und Dieselpreise etwas auf den Weg gebracht. Für niedrige Preise fordern wir parlamentarisch verbrieft zudem die Außerkraftsetzung und schnellstmögliche Abschaffung der CO -Abgabe, für immer, (Beifall AfD) die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 % sowie die Senkung der Energiesteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau, parallel dazu die Energieversorgung stärker zu differenzieren und natürlich unsere Einbeziehung der Erdöl- und Erdgaslieferungen aus Russland. Werte Kollegen, mit einem Teil der Maßnahmen können wir die Preise effektiv und schnell senken. Mit dem anderen Teil können wir strukturelle Verbesserungen erzielen. Nur wenn wir beides tun, haben wir einen langfristigen Schutz vor Wucher und Abzocke an den Tankstellen. Die Anträge der Linken hingegen lösen kein Problem. Sie verschieben hohe Preise von heute auf morgen. Zusammenfassend möchte ich deshalb festhalten: Der vorliegende Antrag ist in Teilen überholt, in anderen Punkten bestenfalls wirkungslos und im letzten Punkt, dem 9-EuroTicket, glatte Wählertäuschung. Denn Sie wissen ja, der deutsche Sonderweg hat vor 81 Jahren in den Ruin geführt, und der grün-rote Sonderweg in der Energiepolitik führt auch in den Ruin. Danke. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die AfD-Fraktion Herr Kollege Schreyer. Es folgt nun für die BSW-Fraktion Herr Prof. Scheibe, bitte.

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Prof. Dr. Jörg Scheibe BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir sitzen nun seit mehr als zwölfeinhalb Stunden hier, und ich frage mich ernsthaft, welchen Sinn es hat, so wichtige Dinge wie den Antrag der Fraktion Die Linke – oder auch andere – nach einer so langen Zeit noch ernsthaft zu diskutieren. Kein Unternehmen würde eine wichtige Entscheidung nach einer solch langen Debatte oder nach über zwölf Stunden treffen. Deshalb schlage ich vor – ich habe das bereits im Präsidium angeregt –, künftig noch einmal über die Tagesordnung nachzudenken und zu prüfen, ob es überhaupt sinnvoll ist, so lange Tagesordnungen anzusetzen. Denn wenn man in die Gesichter sieht, lässt die Konzentration nach. Ich werde deshalb meine Rede zu Protokoll geben. Danke. (Beifall BSW, CDU und AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die BSW-Fraktion sprach Herr Prof. Scheibe. Für die SPD-Fraktion folgt Frau Kollegin Pfeil; bitte.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht dessen, was bereits Kay Ritter ausgeführt hat – und weil sich auch Kollege Hartmann auf die Bundesratsinitiative bezogen hatte, die der Freistaat Sachsen am Freitag einbringen wird –, werde ich die Debatte ebenfalls nicht künstlich verlängern. Wir werden morgen in einer Aktuellen Debatte noch einmal sehr ausführlich über das Thema Energie sprechen. Von daher gebe ich meine Rede zu Protokoll. (Beifall SPD und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Das war Frau Kollegin Pfeil von der SPD-Fraktion. In der Reihenfolge folgt die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Herr Kollege Günther macht sich auf den Weg. Sie haben das Wort, die Latte liegt hoch.

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Wolfram Günther GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zur AfD-Fraktion: Es ist wirklich egal, welches Thema aufgerufen wird, es kommt immer wieder dasselbe. Wir haben mit Russland einen imperialistischen, hoch aggressiven Staat, der uns in Europa angreift. (Gelächter AfD) Und Ihnen fällt nichts anderes ein, als zu fordern, wir sollen ihm die Kassen füllen. Das steht im Gegensatz zu all unseren Interessen in Deutschland. Früher hätte man von Landesverrat gesprochen. Ich will gar nicht in diese alte Terminologie verfallen, aber es ist tatsächlich abgöttisch. (Mike Moncsek, AfD: Jetzt sind sie alle wieder munter!) Zum Anliegen der Linken: Ja, diese Kostenexplosionen treffen viele Menschen, die sich das nicht leisten können. Dieses Grundanliegen können wir völlig nachvollziehen. Ich will nur kurz auf die einzelnen Punkte eingehen: Die Preisbegrenzung, die vorgeschlagen wird, orientiert sich an den Börsenpreisen beim Einkauf. Das ist ein sehr schwieriges, sehr hartes Instrument. Weil wir es mit einem Markt zu tun haben, besteht immer das Risiko, dass Unternehmen dann einfach woandershin liefern, wo keine solche Preisbremse besteht. Das heißt, wir könnten das Angebot dadurch noch weiter verknappen. Schwierig ist auch die Übergewinnsteuer. Diese Krise gab es bereits 2022, als Russland seine Vollinvasion in der Ukraine begann. (Mike Moncsek, AfD: Vollinvasion! – Gelächter AfD) – Ja. Auch damals wurde versucht, eine solche Übergewinnsteuer anzustreben. Das hat nicht wirklich funktioniert. Am Ende ist dabei nicht viel herausgekommen. Vor allem ist es nicht gelungen, Gelder tatsächlich in die Taschen derjenigen zu bringen, die sie benötigen. Die Verschärfung des Kartellrechts ist ebenfalls sinnvoll; das fordern wir auch auf Bundesebene. Die Freigabe von Öl- und Gasreserven ist ein klassisches Notfallinstrument, aber auch das ist nur ein einmaliges Instrument. Wir stehen vor strukturellen Herausforderungen. Die Wiedereinführung des Deutschlandtickets für 9 Euro fordern wir in dieser Situation ebenfalls. Das ist aber sicher kein Beitrag zu mehr Unabhängigkeit bei den strukturellen Fragen, die wir haben. Damit komme ich zu dem Punkt, auf den wir schauen müssen: Diese Preisexplosion ist genau das, was wir immer benennen: Sie zeigt unsere Abhängigkeit von den Fossilen, unsere Abhängigkeit vom Import fossiler Energieträger aus internationalen Krisenregionen. (Mike Moncsek, AfD: Echt? Nein!) Russland und der Nahe Osten: (Oh-Rufe AfD) Das sind Risiken. Deshalb ist es auch eine Lüge, davon zu sprechen, das sei billig, weil man vielleicht kurzfristig niedrige Preise hat. Aber immer dann, wenn sich die Risiken aus dieser Region realisieren, zahlen wir genau den Preis dafür. Das passiert jetzt. (Zuruf AfD: Atomkraft hätte geholfen!) Deshalb ist es auch nicht die Antwort, immer dann, wenn diese Krisen kommen, das herunterzusubventionieren, sondern der einzige strukturelle Ausweg aus diesen Krisen ist der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien. Der macht uns davon unabhängig. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Wenn im Antrag davon die Rede ist, die Marktmacht der Mineralöl- und Gaskonzerne zu brechen, dann muss man sagen: Das Ziel muss sein, dass wir das nicht mehr brauchen. Wir importieren davon gar nichts mehr, dann müssen wir auch diese Macht nicht mehr brechen, weil wir unsere Energie in Deutschland selbst wunderbar produzieren können. Im Übrigen noch ein Instrument, das man vielleicht hätte mitdiskutieren können: die Stromsteuer. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht bereits, dass man sie so schnell wie möglich senken will. Auch dahinter würden wir stehen. Aber es geht hier um strukturelle Fragen. Dazu ist alles ausgeführt. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Im Ergebnis werden wir uns – weil wir Ihr Anliegen und einige Punkte ebenfalls teilen, es aber nicht die Lösung ist – zu einer Enthaltung durchringen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herr Kollege Günther. Nun könnte der fraktionslose Abgeordnete sprechen, aber er ist nicht anwesend. Gibt es weiteren Redebedarf? Wollen Sie in einer zweiten Runde sprechen? – Das kann ich nicht erkennen. Nun hat die Staatsregierung die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Herr Staatsminister Panter, bitte schön. – Nicht stürzen! Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Hier sind Stolperfallen aufgestellt. Mensch, Mensch, Mensch! – Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zeit ist fortgeschritten. Wir werden morgen in der zweiten Aktuellen Debatte nochmals zu dem Thema sprechen. Es wird vermeintlich eine heitere Debatte werden, wie der Titel bereits verspricht. Insofern werde ich die Rede der Staatsregierung nun zu Protokoll geben. Danke schön. (Beifall CDU und SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Das machen wir so. Weiteren Redebedarf kann ich nicht erkennen. Nun kommen wir zum Schlusswort. Die Fraktion Die Linke übernimmt dies. Herr Abg. Hartmann, bitte.

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Stefan Hartmann Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich ebenfalls schon auf morgen; das wird mit Sicherheit heiter werden, und das zu besserer Tageszeit. Wenige Jahre vor mir ist in meiner Heimatstadt Erfurt ein konservativer Denker geboren worden: Max Weber. Er hat gesagt: „Die Politik bedeutet ein starkes, langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich. Es ist ja durchaus richtig, und alle geschichtliche Erfahrung bestätigt es, daß man das Mögliche nicht erreichte, wenn nicht immer wieder in der Welt nach dem Unmöglichen gegriffen worden wäre.“ Ich sage das heute deshalb, weil ich natürlich sehen kann, dass sich zum Beispiel Herr Panter auf einen guten halben Weg begeben hat. Es ist noch nicht der ganze; dafür muss noch einiges getan werden. Wenn ich heute in der Zeitung lese, dass Ministerpräsident Kretschmer sagt, eine achtjährige Gemeinschaftsschule wäre eine gute Sache, dann sage ich: Na ja, vielleicht haben viele Jahre der Argumentation doch geholfen, damit nicht fiskalische oder Personalprobleme zu einer vernünftigen Entwicklung führen. Vielleicht ist das auch auf anderen Gebieten möglich. Herr Ritter, Sie sagen: Ihr Linken, ihr macht ein Bundesthema auf; das ist ganz schlecht. Und wie schön, dass die Landesregierung das auf die Bundesebene bringt. Bekommen Sie die Differenz in der Bewertung mit? Zumindest haben wir mit der Landesregierung einige Tage vor dem heutigen Tag, als wir den Antrag eingebracht haben, einen ähnlichen Weg gesucht. Das können Sie an der Stelle respektieren. Die AfD verharrt weiter in knechtischer Unterwürfigkeit vor Putin und den Ölmilliardären, in diesem Fall Russlands. Mal sehen – das Popcorn ist schon bereit –, wenn Sie sich einigen, ob Sie Trump oder Putin als Herren und Meister anbeten. Auf jeden Fall aber werden es irgendwelche Geldsäcke sein. (Staatsminister Dirk Panter: Beides, wie Yin und Yang!) – Ja, genau, wahrscheinlich beide. Herr Günther, apropos Gelder in die Taschen der Menschen. Genau deshalb sagen wir doch: nicht nur eine Übergewinnsteuer, sondern auch das 9-Euro-Ticket, das massiv angenommen worden ist. Genau deshalb sagen wir: Spritpreisdeckel usw. Und die Not, Herr Günther, ist jetzt. Die ist nicht irgendwann dann, wenn die strukturellen Probleme gelöst werden. Und wenn man den Leuten sagt: „Wir lösen erst mal eure strukturellen Probleme, und dann wird es fein“, dann muss man sich nicht wundern, wenn die Leute sagen: „Dann wählen wir euch dann, wenn die strukturellen Probleme gelöst sind, und wählen jetzt die, die unsere Not lösen.“ Das sind in dem Fall wir Linke. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke) Erklärungen

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Prof. Dr. Jörg Scheibe BSW

Der Antrag der Linken lässt uns ein wenig ratlos zurück. Sachsen ist ein Flächenland, wo der Handwerker im Erzgebirge und die Pendlerin in der Oberlausitz auf ihr Auto angewiesen sind. Während die Menschen in Sachsen massenweise über die Grenze nach Tschechien oder Polen fahren, um dort bezahlbar zu tanken, präsentiert uns Die Linke einen Katalog voller staatlicher Regulierungswut. Das löst keine Probleme, sondern verschärft diese eher. Wenn man nun die Praxistauglichkeit des Antrages genauer betrachtet, dann kommt man nicht umhin, die Ernsthaftigkeit des Antrages infrage zu stellen. In der Folge einige Begründungen, die diese Aussage untersetzen: Sie fordern ein einheitliches Preisniveau, ausgehend von den „Beschaffungskosten“ der Raffinerien. Der Antrag lässt Zweifel aufkommen, ob bei den Linken bekannt ist, wie in diesem Bereich der Beschaffungsmarkt funktioniert. Man sollte schon wissen, dass die Kostenkalkulation für Kraftstoffe extrem dynamisch und hochkomplex ist. Da wird nach Wiederbeschaffungspreisen kalkuliert, die an internationalen Börsen gehandelt werden. Diese orientieren sich an Rohölpreisen, aber beispielsweise auch an Angebot und Nachfrage. Dann kommen noch Währungseffekte hinzu. Derzeit werden Öl und Gas ja noch in US-Dollar gehandelt. Hinzu kommen Kosten für Verwaltung, Logistik und Lagerhaltung. Das ist jetzt schon sehr vereinfacht dargestellt. Wenn Die Linke nun den Begriff „Beschaffungskosten“ in den Raum wirft, müsste das schon etwas konkreter beschrieben werden. Lassen Sie uns über die derzeitige Praxis an den Tankstellen sprechen. Wer füllt sich an den Tankstellen denn nun wirklich die Taschen? Es ist der Staat! 65 Cent Energiesteuer bei Benzin, 47 Cent bei Diesel. Und dann noch diese CO -Steuer. Deren Sinn und praktischer Nutzen kann bis heute kein Mensch wirklich erklären. Richtig sinnbefreit wird es, wenn auf den Produktpreis inklusive dieser Steuern noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird. Also eine Steuer auf die Steuer! Das ist staatliche Wegelagerei an der Zapfsäule. Ab 2027 soll der CO -Preis dann über den Emissionshandel ETS II am Markt ermittelt werden – das wird die nächste Teuerungswelle auslösen. Und dann die Forderung nach einem 9-Euro-Ticket: Ohne Finanzierung ist diese Forderung populistischer Unfug. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Das war für die Fraktion Die Linke das Schlusswort, gesprochen von Herrn Abg. Hartmann. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/6386 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einigen Stimmen dafür wurde die Drucksache 8/6386 nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet und wir freuen uns auf morgen. zu Protokoll Wenn wir die bekannten Zahlen von 2022 heranziehen, reden wir für Deutschland über einen Zuschussbedarf von 1 Milliarde Euro – und zwar pro Monat! Wer soll den Anteil für Sachsen bezahlen? Der Bund, das Land oder die Kommunen? Unsere Verkehrsbetriebe wären ohne eine Gegenfinanzierung innerhalb kürzester Zeit insolvent. Die Idee an sich ist nicht verkehrt. Wenn wir nach der Neuauszählung wieder im Bundestag sitzen, könnten wir zusammen das unsinnige Aufrüstungspaket kippen und das frei werdende Geld sinnvoll für eine bezahlbare Mobilität nutzen. Ich hoffe, dass dann noch die nötigen Euros vorhanden sind und nicht schon verplempert wurden. Wenn man aber dem ifo Institut Glauben schenkt, wurden wohl schon 95 % der Sonderschulden für die Verschleierung der miesen Wirtschaftspolitik der Regierung missbraucht. Ich hoffe, dass der Skandal noch aufgearbeitet wird. Die Linke fordert eine schärfere Preisaufsicht. Dabei haben wir bereits die sogenannte Markttransparenzstelle. Und was ist die Wirkung? Fatal! Am Ende ist das eine staatlich organisierte Preistreiberei. Die Konzerne müssen nun keine Kartelle mehr bilden, da ihnen die staatliche Bürokratie die perfekte technische Basis für eine – ich nenne es einmal – abgestimmte Preistreiberei zusammengeschustert hat. Das Kartellamt hat bereits ein – ich nenne es einmal – Alibi-Verfahren eingeleitet und die Summe von 200 Millionen Euro eingetrieben. 200 Millionen? Nehmen wir nur einmal die Zahlen der Energiekonzerne RWE, Uniper, E.ON und EnBW: Die weisen für das Jahr 2025 ein EBITDA zusammen von 20 Milliarden Euro aus. Für alle, die sich jetzt nicht so gut mit Betriebswirtschaft auskennen: Das ist das operative Ergebnis. Nimmt man diese eben genannte Zahl, sind die eingetriebenen 200 Millionen Euro für den Staatshaushalt Kleingeld für die Portokasse. Das ist eigentlich nur dazu da, um die Wähler zu beruhigen. Wir könnten diese Betrachtung auch für die Mineralölkonzerne in gleicher Weise anstellen. Die Forderung der Linken nach einer täglichen Preisbremse ist beispielsweise nach Aussagen des Experten Justus Haucap am Ende ein „Preissteigerungsgesetz“. Tankstellen werden in der Folge aus Vorsicht höhere Sicherheitspuffer einplanen. Das senkt nicht die Preise, sondern stabilisiert diese auf höherem Niveau. Schauen wir doch lieber erst einmal nach Slowenien, wo der Staat alle 14 Tage Höchstpreise für Kraftstoffe, zumindest außerhalb der Autobahnen, festlegt. Auch ein Blick nach Ungarn lohnt sich. Das sind gute Ansätze und echte Politik für die Menschen dort in den Ländern. Die Linken wollen neue Regulierungen, deren Kosten am Ende wieder auf den Literpreis umgelegt werden. Das passt alles hinten und vorne nicht zusammen. Und nun zum Thema Gasreserven: Bevor wir „AII in“ gehen, sollten wir erst einmal den Beschaffungsmarkt vom Kopf auf die Füße stellen. Wollen wir wirklich warten, bis sich Trumps Kollegen Nord Stream unter den Nagel gerissen haben und uns russisches Gas zu Höchstpreisen verkaufen? Laut Berichten der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung fängt Trump schon wieder an, die EU zu erpressen und droht mit dem Lieferstopp von LNG. Wer nur ein wenig darüber nachdenkt, wird den Unsinn erkennen und sich unserem vernünftigen und bereits bekannten Lösungsvorschlang anschließen. Wir reparieren Nord Stream und beziehen wieder preiswertes russisches Gas. Das ist nicht nur einfach, sondern auch im Sinne der Menschen außerhalb der ideologisch verblendeten Blase. Vielleicht müssten wir jetzt noch die zunehmende Monopolisierung des Energiemarktes betrachten. Stichpunkte sind hier Couche-Tard oder Sunoco. Das gehört auch zur Wahrheit, sollte hier aber nur am Rande erwähnt werden. Wir sollten die Signale des Weltmarktes ernst nehmen. Länder wie Sri Lanka oder Pakistan rationieren bereits Kraftstoffe, und selbst aus der Slowakei und auch aus China hört man Warnsignale. Wenn man politisch und wirtschaftlich verantwortlich handeln will, darf man hier nicht Poker spielen und sofort die Gasreserven auf den Markt werfen. Ein wenig mehr Augenmaß wäre im Antrag auch in diesem Punkt wünschenswert gewesen. Was wäre nun eine Lösung? Beispielsweise wäre das österreichische Modell ein guter Anfang, also Mineralölsteuer senken, die CO -Steuer abschaffen und Margen der Raffinerien deckeln. Wenn die Regierung in Berlin weltweit die Kriege unterstützt, auch noch mit Waffenlieferungen befeuert und damit allein für eine signifikante Verschärfung des Klimawandels sorgt, dann sind die Klimaargumente im eigenen Land unglaubwürdig. Es gibt bereits Berechnungen, dass der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Israels und der USA auf den Iran in den letzten beiden Wochen bereits 50 Millionen Tonnen CO in die Umwelt ausgestoßen hat. Diese ganze Klimaargumentation ist durchdrungen von einer unerträglichen Doppelmoral und eine Abzocke der Menschen in diesem Land. Was ist nun unsere kurzfristige Lösung? Weg mit der CO - Steuer, weg mit der THG-Quote und die Mehrwertsteuer für Kraftstoffe auf 7 % senken! Mittelfristig muss die Energiebeschaffung entideologisiert und der Energiemarkt entmonopolisiert werden. Der Antrag der Fraktion Die Linke ist nicht untersetzt und fachlich mangelhaft formuliert. Die Menschen in Sachsen brauchen echte Entlastung durch Steuersenkungen, nicht Ihre bürokratischen Nebelkerzen. Wir lehnen diesen Antrag ab.

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Juliane Pfeil SPD

Der Antrag der Fraktion Die Linke benennt eine reale Not: Die stark gestiegenen Preise für Kraft-, Heiz- und Brennstoffe treffen viele Menschen in Deutschland und Sachsen hart – Pendlerinnen und Pendler, Familien mit geringem Einkommen, Betriebe, Logistik und Landwirtschaft. Die SPD hat bereits klar gemacht: Wir nehmen diese Sorgen sehr ernst, dulden kein Zuwarten und sorgen für ein entschlossenes Handeln. Gleichzeitig müssen wir aber verantwortungsvoll mit den Instrumenten umgehen, die wir wählen. Wir wollen Preismissbrauch stoppen, ohne neue Fehlanreize zu setzen oder die Fehler von 2022 zu wiederholen – Stichworte Tankrabatt und 9- Euro-Ticket, die Milliarden gekostet haben und nur begrenzt zielgenau waren. Worin wir uns einig sind: Erstens, missbräuchliche Preisund Gewinnsprünge sind zu verurteilen. Auch wir akzeptieren nicht, dass Konzerne Krisen nutzen, um Preise stärker und schneller zu erhöhen, als es durch reale Kosten gedeckt ist. Spekulationsgewinne und nicht gerechtfertigte Margenausweitungen sind für uns nicht hinnehmbar. Zweitens, Kartell- und Wettbewerbsrecht müssen voll ausgeschöpft werden. Wir fordern eine engmaschige Überprüfung durch Bundeskartellamt und Behörden, die Offenlegung von Einkaufspreisen und konsequentes Vorgehen gegen Marktmissbrauch. Bestehendes Recht ist konsequent anzuwenden und wo nötig zügig nachzuschärfen – der Staat darf sich gegenüber marktmächtigen Konzernen nicht ohnmächtig stellen. Drittens, krisenbedingte Übergewinne gehören abgeschöpft. Auch das ist ausdrücklich Linie der SPD: Entlastung darf nicht Übergewinne finanzieren. Wo kriegsbedingte Zusatzgewinne anfallen, sollen sie möglichst abgeschöpft werden – idealerweise eingebettet in europäische Regelungen, wie wir sie 2022 schon einmal hatten. Worin wir Vorbehalte haben: Trotz dieser Schnittmengen können wir den Antrag in der vorliegenden Form nicht unterstützen, weil er an mehreren Stellen über das hinausgeht, was wir als wirksam, finanzierbar und europarechtsfest ansehen. Die Linke fordert einen bundesweiten „Preisdeckel“ für Kraft-, Heiz- und Brennstoffe, ausgehend von Raffineriebeschaffungskosten, sowie eine tägliche Festsetzung von Höchstabgabepreisen durch die Markttransparenzstelle. Wir setzen auf einen anderen Weg: Preisspirale stoppen, Preismissbrauch verhindern – aber nicht den Staat als permanente Preisbehörde an der Zapfsäule installieren. Wir wollen Transparenz, Begrenzung von Preissprüngen und scharfe Kartellaufsicht, aber keine dauerhafte administrierte Preiswirtschaft. Starre Deckel bergen die Gefahr von Versorgungsengpässen und untergraben langfristig Preissignale, die für die notwendige Energiewende wichtig sind. Die beste Antwort auf fossile Krisen ist und bleibt mehr Unabhängigkeit – also weniger fossile Abhängigkeit, nicht dauerhaft gedeckelte fossile Preise. Die Forderung nach einem bundesweiten 9-Euro-Ticket für den Nah- und Regionalverkehr knüpft an eine populäre Idee an. Wir teilen das Ziel: ÖPNV stärken, Umstieg erleichtern und Mobilität bezahlbar halten. Aber wir haben aus 2022 gelernt. Das 9-Euro-Ticket war ein großer Feldversuch, hat Bund und Länder Milliarden gekostet sowie gleichzeitig Infrastruktur und Personal an Grenzen gebracht – ohne dass hinterher eine stabile Anschlussfinanzierung stand. Die SPD-Linie lautet daher: Ja zu befristeten, wirksamen Instrumenten – aber nur, wenn klar ist, wie sie finanziert werden und wie sie in eine langfristige Strategie für ÖPNV-Ausbau, Infrastruktur und Personal eingebettet sind. Sonst enttäuschen wir Erwartungen und gefährden andere wichtige Investitionen. Die Linke fordert die zeitbefristete Freigabe von Mineralöl- und Gasreserven zur Dämpfung der Preise. Hierzu sagen wir: Der Einsatz strategischer Ölreserven kann ein bewährtes, kurzfristiges Instrument sein – aber eingebettet in internationale Abstimmung mit unseren Partnern, nicht als dauerhafte Preispolitik. Wir wollen vorbereitet sein, falls Preise längerfristig hoch bleiben; zugleich müssen wir vermeiden, durch zu leichtfertige Freigabe von Reserven neue Verwundbarkeiten zu schaffen. Vieles, was Die Linke fordert, ist bereits Bestandteil von Maßnahmen und Überlegungen auf Bundes- und EUEbene: Das Kraftstoffmaßnahmenpaket der Bundesregierung – Kartellrecht nachschärfen, Preissprünge begrenzen, Transparenz erhöhen – setzt genau dort an: Preismissbrauch bekämpfen, Marktaufsicht stärken, Preissteigerungen begrenzen, ohne den CO -Preis auszuhebeln. Auf EU-Ebene wird erneut geprüft, ob Instrumente zur Abschöpfung krisenbedingter Übergewinne reaktiviert werden können – ein Punkt, den wir als SPD ausdrücklich unterstützen. Wir danken der Linksfraktion für den Impuls und teilen das Ziel, Menschen in Sachsen schnell und wirksam zu entlasten und Preismissbrauch zu verhindern. In zentralen Punkten können wir dem Antrag aber nicht folgen, auch aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Deshalb lehnen wir den Antrag in der vorliegenden Form ab. Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: Ein Blick in die Nachrichten ist aktuell alles andere als schön. Wir sehen an den Bildschirmen Gasfelder brennen und Raketen einschlagen. Das alles hat sehr konkrete Auswirkungen auf den Küchentisch in Chemnitz, in der Werkstatt in Bautzen und an der Zapfsäule in Döbeln. Aktuell sind vor allem diejenigen betroffen, die auf das Auto angewiesen sind, gerade im ländlichen Raum. Wo soll man noch sparen, damit man sich die Tankfüllung leisten kann? Sachsen ist ein Pendlerland. Wir haben Tausende Beschäftigte, die jeden Tag aus dem Erzgebirge oder der Lausitz zu ihren Arbeitsplätzen in die Zentren fahren. Für eine Krankenschwester, die im Schichtdienst arbeitet und auf das Auto angewiesen ist, bedeutet ein Benzinpreis von über 2 Euro den Verlust eines signifikanten Teils ihres Reallohns. Die derzeitige Situation hat aber auch spürbare Folgen für Unternehmen – jeder Fahrtweg für Handwerksbetriebe kostet mehr, bei Logistik-Aufträgen bleibt kaum etwas hängen. Das macht alles andere auch teuer. Der Krieg am Persischen Golf hat die Weltwirtschaft längst fest im Griff. Es geht aber nicht nur ums Tanken: Aus Öl und Gas werden Dutzende von Grundstoffen produziert: Lieferketten sind in Gefahr. Helium etwa für die Produktion von Halbleitern fehlt, und beim Dünger wird es langsam kritisch. Das alles könnte massive Folgen für die sächsische Wirtschaft und die Beschäftigten haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, in der Analyse sind wir uns einig. Viele der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen decken sich mit dem, was auch wir für geboten halten. Daher an dieser Stelle mein Dank, dass sie sich konstruktiv und ganz praktisch dieser Thematik widmen – das sehen nicht alle hier im Hohen Haus so, wie wir in den Debatten morgen erleben werden. Es steht also außer Frage, dass wir handeln müssen, und wir handeln sowohl im Bund als auch im Land. Zu den Punkten in Ihrem Antrag: Ich teile – darin dürften wir uns einig sein – nicht uneingeschränkt die Auffassung von Wirtschaftsministerin Reiche, dass die Preisanstiege ein Zeichen dafür sind, dass der Markt funktioniert. Denn gerade die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher und die heimische Wirtschaft sind im Vergleich zu anderen europäischen Ländern besonders betroffen. Es braucht also einen Werkzeugkasten mit gezielten, befristeten Maßnahmen, um den jüngsten Preisanstieg bei importierten fossilen Brennstoffen infolge der Krise im Nahen Osten zu bewältigen. Dies insbesondere, da das Bundeskartellamt nach seiner Sektoruntersuchung zum Kraftstoffgroßhandel im Februar 2025 bereits einen unzureichenden Preiswettbewerb festgestellt hat. Es hat darauf aufmerksam gemacht, dass Preise zwar in Krisen schnell ansteigen, aber sehr langsam wieder sinken – der sogenannte Rakete-Feder-Effekt. Wir müssen dort, wo es möglich ist, dämpfend auf die Preise einwirken. Entscheidend ist, dass solche Schritte zielgerichtet wirken und tatsächlich bei Verbraucherinnen, Verbrauchern und Unternehmen ankommen. Was aber nicht das Ergebnis sein darf: eine staatliche Preisfestlegung. Eine echte Preisregulierung, also festgelegte Höchstpreise, widerspricht dem Marktgedanken und der Eingriffsmöglichkeit des Staates, welche nur bei Missbrauch oder struktureller erheblicher Störung des Wettbewerbs greift. Verschärfungen des Kartellrechts werden aber bereits auf Bundesebene geprüft. Der Freistaat Sachsen hat auf Initiative aus dem SMWA einen Antrag im Bundesrat eingebracht. Vieles zielt dort in eine ähnliche Richtung wie im Antrag der Linksfraktion. Zur Übergewinnsteuer zur staatlichen Abschöpfung krisenbedingter Zusatzgewinne von Energie- und Mineralölunternehmen denken wir – das konnten Sie der Presse ja entnehmen – nicht so unterschiedlich. Diese ist aber bereits kartellrechtlich in § 34 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt. Diese Vorteilsabschöpfung zum Ausgleich des wirtschaftlichen Vorteils, welcher aus missbräuchlichem Verhalten erzielt wird, wurde mit der 11. GWB-Novelle 2023 bereits nochmals nachgeschärft. Auf der Anwendung muss jedoch noch einmal besonderes Augenmerk liegen. Was die Freigabe der Mineralöl- und Gasreserven betrifft, so ist dies aufgrund internationaler Absprachen geplant – zumindest für Öl. Welchen signifikanten Einfluss eine solche Maßnahme auf die Preise haben wird, vermag ich nicht zu sagen. Eine gewisse Skepsis sei mir an dieser Stelle jedoch erlaubt. Und zum 9-Euro-Ticket: Ja, eine natürlich wünschenswerte Maßnahme – mehr geht immer. Fakt ist aber auch, wir stehen unter enormem Druck. Wie schwierig die Mission Doppelhaushalt 2027/2028 wird, brauche ich Ihnen hier nicht zu erzählen. Wir müssen unsere Maßnahmen also mit Bedacht wählen, um uns im Zweifel noch Spielräume zu erhalten, für das, was noch kommen kann: eine durch die Kriege der Nationalisten und Autokraten ausgelöste langfristige Wirtschaftskrise. Es braucht auch weiterhin Geld, um das Energiesystem so umzubauen, sodass wir Stück für Stück auf Gas und Öl verzichten können, um unabhängig zu werden. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die Fraktion Die Linke hat Aussprachebedarf zu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag in Drucksache 8/658 mit dem Thema „Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln in Sachsen spürbar stärken und ausbauen – Apothekensterben endlich aktiv begegnen!“ angekündigt. Weiter hat die Fraktion BSW Aussprachebedarf zu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Bildung zum Antrag Drucksache 8/2897 mit dem Thema „Finanzierung der frühkindlichen Bildung und Betreuung neu ausrichten und zukunftssicher gestalten – Einberufung eines Kita-Gipfels unter Beteiligung aller Akteure“ angekündigt. Die Fraktion AfD hat Aussprachebedarf zu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag unter Drucksache 8/4556 mit dem Thema „Missbrauch vermeiden, Kinder schützen, Sicherheit, Fairness und Privatsphäre wahren – Selbstbestimmungsgesetz stoppen“ angekündigt. Die Redezeit beträgt 10 Minuten je Fraktion für diesen Tagesordnungspunkt. Je Beschlussempfehlung stehen davon jedoch nur maximal 3 Minuten zur Verfügung. Ich möchte zum Schluss noch einmal zusammenfassen, was wir als Staatsregierung nun prüfen lassen wollen: eine vorübergehende Senkung der Energiesteuer sowie ein Aussetzen der CO -Abgabe auf Kraftstoffe und eine weitere Schärfung des § 34 GWB, um eine noch schnellere und wirksamere Abschöpfung von Übergewinnen der Mineralölwirtschaft zu erreichen, die sich aus dem substanziellen Preisanstieg seit dem 28. Februar 2026 ergeben haben. Meine Damen und Herren! Im Krisenmodus sind die Regierungen ja mittlerweile erfahren. Wir werden sinnvolle Vorschläge prüfen. Und wir werden Fehler vermeiden, die nach der letzten Energiepreiskrise nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine ausgelöst wurden. Die Bundesregierung und die Europäische Union haben schnell reagiert: Das ist gut so. Wir denken in eine ähnliche Richtung, weichen in bestimmten Punkten ab und haben vor allem bereits die Initiative ergriffen. Wir danken Ihnen nochmals für die konstruktiven Vorschläge; aus Sicht der Staatsregierung bedarf es jedoch eines Beschlusses Ihres Antrags nicht. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Berichte der Ausschüsse – 8/6428 Ich erteile der Fraktion Die Linke zur Drucksache 8/658 somit für 3 Minuten das Wort. Frau Kollegin Schaper spricht; bitte schön.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit einem Jahr liegt unser Antrag zur Verbesserung der Situation der sächsischen Apotheken im Konsultationsverfahren. Wir sind außer uns vor Freude, dass die Koalition nach zwölf Monaten einen Änderungsantrag eingebracht hat, (Beifall CDU – Heiterkeit SPD) der zwar ziemlich weit hinter dem liegt, was wir uns erhofft hätten, aber wir nehmen den Spatz in der Hand natürlich sehr gern. Alle weiteren inhaltlichen Ausführungen würde ich aufgrund des Mangels an Konzentration angesichts der späten Uhrzeit zu Protokoll geben. Ich bedanke mich, dass wir in der Woche des Protestes der Apotheken hier ein positives Signal an die sächsischen Apotheken senden können. Danke schön. (Beifall Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die Fraktion Die Linke Frau Abg. Schaper. Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Unger. Bitte schön.

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Tom Unger CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein PGF hat gesagt, ich soll es nicht grundsätzlich machen. Ich würde meine Rede auch zu Protokoll geben, aber ich kann es nicht, weil es nur Stichpunkte sind. Aber da das Thema Apotheken besonders wichtig ist, möchte ich doch ein bis zwei Punkte zu diesem Antrag sagen. Kollegin Schaper hat ausgeführt, dass es ein Jahr im Konsultationsverfahren gedauert hat. Ich habe letztens in der „Apotheken Umschau“ ein tolles Zitat gelesen, das die Rolle der Apotheken genau beschreibt: „Medikamente heilen, Apotheken kümmern sich.“ Das ist ein herausragendes Zitat, und die Vor-Ort-Apotheke ist in der Regel der erste Anlaufpunkt für Patientinnen und Patienten, noch vor dem niedergelassenen Hausarzt. Die Apotheken sind eine tragende Säule unseres Gesundheitswesens und ein essenzieller Faktor. Die Apotheken sind herausragend systemrelevant. Auch im Koalitionsvertrag des Bundes haben wir viele Punkte adressiert, unter anderem die Fixumserhöhung auf 9,50 Euro, die Aufhebung des Skonti-Verbots und die Abschaffung der Null-Retaxation. Ich habe in den letzten Wochen viele Gespräche mit unserer Bundestagsfraktion, aber auch mit der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken geführt. Ich möchte ganz klar für meine Fraktion sagen: Die Fixumserhöhung, die im Koalitionsvertrag verankert ist, muss 2026 kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall Sören Vogt, CDU) Das werde ich auch weiterhin sehr exponiert und deutlich gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium, aber auch gegenüber den regierungstragenden Fraktionen im Bund einfordern und nicht locker lassen, dass jetzt zumindest im parlamentarischen Verfahren diese Fixumserhöhung auf 9,50 Euro kommt, die längst überfällig ist, da die letzte Fixumserhöhung 2013 erfolgte. Vor-Ort-Apotheken leisten also einen herausragenden Beitrag für die gesundheitliche Versorgung. Die umfassende Anhörung vom April 2025 liegt mittlerweile fast ein Jahr zurück. Wir haben uns auch noch einmal klar zum Fixum von 9,50 Euro committet, aber auch zur Digitalisierung von Apotheken, zu den 90 Pharmaziestudienplätzen, wobei wir prüfen, wie wir die Zahl dieser Studienplätze erhöhen können. Es bedarf aber noch weiterer Bausteine, um die Apothekenlandschaft zukunftsfest im ländlichen Raum aufzustellen. Ich kann mir hier auch eine Landapothekerquote vorstellen, wie wir sie bei uns im Regierungsprogramm auf Seite 38 gefordert haben, (Stöhnen SPD – Widerspruch Abg. Susanne Schaper, Die Linke) ähnlich der Landzahnarztquote. In Mecklenburg-Vorpommern wird diese Landapothekerquote gerade eingeführt. Thüringen hat sie ebenfalls im Koalitionsvertrag verankert. Wie gesagt, als CDU-Fraktion und als Sächsische Union stehen wir fest an der Seite der sächsischen Apotheken. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die CDU-Fraktion Herr Kollege Unger. Es folgt für die AfD-Fraktion Frau Kollegin Dietz. Bitte.

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Katja Dietz AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die Fakten sprechen eine deutliche und eine bittere Sprache. Seit 2011 ist die Zahl der Apotheken in Sachsen von circa 1 000 auf nur noch 880 gesunken. Allein im vergangenen Jahr kamen bundesweit auf 559 Schließungen lediglich 62 Neueröffnungen. Das ist längst kein bloßer Strukturwandel. Das ist ein beispielloser Kahlschlag zulasten der Patienten. Um diese verheerende Entwicklung endlich wirksam zu stoppen, müssen wir zuallererst die wirtschaftliche Sicherheit unserer Vor-Ort-Apotheken wieder herstellen. Der zentrale Hebel hierfür ist ganz klar das Fixum, also das Festhonorar pro abgegebener Packung. Dieses liegt aktuell bei 8,35 Euro und wurde sage und schreibe seit 2013 nicht mehr angepasst. Erst vor wenigen Tagen gab es dazu eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Dort haben die Fachverbände wie die ADKA klipp und klar dargelegt, dass die Betriebskosten der Apotheken seit der letzten Anpassung 2013 um rund 65 % gestiegen sind. Auch die massive Inflation der letzten Jahre, die gestiegenen Personalkosten sowie das jüngste BGHSkontourteil verursachen zusätzliche Kosten. Die Erhöhung des Fixums auf 12 Euro ist daher notwendig und richtig, so wie es Die Linke in ihrem Ausgangsantrag auch gefordert hat. Dass Sie, werte Linke, sich jetzt von der CDU auf 9,50 Euro haben herunterhandeln lassen, auf ein Niveau, das ohnehin bundesseitig kommen wird, ist einer echten Oppositionspartei unwürdig, zumal auch die Dynamisierung gestrichen wurde. (Susanne Schaper, Die Linke: Es war ein Kompromiss und nicht unwürdig!) Frau Schaper, ich hätte mir gewünscht, Sie hätten jetzt noch etwas dazu gesagt, warum Sie sich diesen Antrag zu eigen gemacht haben, aber leider kam es dazu nicht. Hinzu kommt das leidige Thema der Lieferengpässe, die zu nicht vergütetem Zeit- und Personalaufwand für die Apotheker führen. Ein funktionierendes Frühwarnsystem und die Förderung der Ansiedlung von Arzneimittel- und – ganz wichtig – der Wirkstoffproduzenten in Deutschland und speziell in Sachsen sind daher notwendig. Aber die Kollegen aus dem Sozialausschuss werden es wissen. Auch das hat sich Die Linke von der CDU zusammenstreichen lassen. Ebenso fielen Förderprogramme für die Digitalisierung und Ansiedlung im ländlichen Raum dem Rotstift zum Opfer. Werte Kollegen der Koalition, Sie haben den Verbindlichkeitscharakter des eigentlich weitgehend guten Antrags der Linken im Ausschuss aufgeweicht und die Forderung bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Weil uns der Antrag in jetziger Fassung vor allem wegen des viel zu niedrigen Fixums viel zu kurz springt, um die Arzneimittelversorgung nachhaltig zu sichern, – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit!

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Katja Dietz AfD

– wird sich die AfD-Fraktion heute enthalten. Vielen Dank. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion sprach Frau Kollegin Dietz. Es folgt für die BSW-Fraktion Herr Kollege Kupke, bitte.

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Ronny Kupke BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schaper – noch ist Sie anwesend –, Sie haben bereits gesagt, dass der Antrag schon ein Jahr in der Mache war. Ich kann mich nur anschließen: Herr Gebhardt, Sie nutzen ja jede Gelegenheit, zu sagen, wie lange sie schon in diesem Hohen Haus tätig sein dürfen, (Heiterkeit Heiko Gumprecht, AfD) und ich glaube, aus meiner Sicht zu lange; denn das haben Sie jetzt wieder bewiesen. Aus meiner Sicht haben Sie sich mit dem Änderungsantrag von CDU und SPD über den Tisch ziehen lassen. Das sagt eindeutig: Sie sind schon viel zu lange hier. (Beifall BSW) Da beide Anträge weder Fisch noch Fleisch sind, werden wir uns als BSW-Fraktion ebenfalls enthalten. Den Rest der Rede gebe ich zu Protokoll. Vielen Dank. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die BSW-Fraktion Herr Kollege Kupke. Es folgt für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Lang; bitte.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass Apotheken vor vielfältigen Herausforderungen stehen, das haben wir schon mehrfach gehört – in der Anhörung, aber auch in den verschiedenen Gesprächsrunden und natürlich beim Apothekertag. Erst letzten Montag hatten die Apotheken einen Tag, an dem sie nochmals auf ihre Problematik hingewiesen haben. Nichtsdestotrotz danke ich an dieser Stelle vor allen Dingen den Linken, aber auch meinen Kollegen und Kolleginnen, die sich mit den Maßnahmen, die dort folgen sollen, auseinandergesetzt haben. Den Rest werde ich zu Protokoll geben. Vielen Dank. (Beifall SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die SPD-Fraktion sprach Frau Abg. Lang. Es folgt für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herr Kollege Löser; bitte.

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Thomas Löser GRÜNE

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Präsidentin! Liebe Fraktion Die Linke und Frau Schaper, vielen Dank für den Antrag, den ihr vorgelegt habt. Kollege Unger hat hier 20:45 Uhr noch mal richtig aufgedreht. Ja, ich habe ein wenig das Gefühl, dass das vor allen Dingen war, weil der Apothekentag naht. Die ganze Energie, die man hatte, wurde noch mal reingesteckt. Da musste man etwas sagen, denn der Antrag lag ja bereits ein Jahr herum. Wenn Sie so fest an der Seite der sächsischen Apotheken stehen würden, dann hätten Sie sich mal ein bisschen gesputet. Wir stimmen dem Antrag der Linken zu. Wir haben einen eigenen Antrag im Geschäftsgang, weil wir glauben, dass wir das Thema noch strategischer behandeln müssen. Vielen Dank. Den Rest gebe ich zu Protokoll. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herr Kollege Löser. Der fraktionslose Abgeordnete möchte nicht sprechen. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Ich erteile jetzt der Fraktion BSW zur Drucksache 8/2697 für 3 Minuten das Wort. Frau Kollegin Voigt, bitte.

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Doreen Voigt BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gute frühkindliche Bildung ist kein Luxus. Sie ist die Grundlage für Chancengleichheit. Genau deshalb haben wir als BSW-Fraktion bereits im vergangenen Juni einen Antrag für einen Kitagipfel eingebracht, der die Finanzierung und Qualität von Kindertageseinrichtungen in Einklang bringen und grundlegend neu denken soll. Ja, wir sehen, dass das Thema inzwischen auch bei der Staatsregierung angekommen ist. Am 6. Mai findet ein Kita-Kongress statt. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir sind dankbar, dass unsere Idee aufgegriffen wurde. Den Rest werde ich zu Protokoll geben. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die BSW-Fraktion Frau Kollegin Voigt. Es folgt für die CDU-Fraktion Frau Abg. Firmenich; bitte schön.

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Iris Firmenich CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Voigt, zu diesem Thema haben wir uns im Ausschuss schon ausführlich ausgetauscht, und auch mit dem Blick auf die Uhr werde ich meine Rede jetzt zu Protokoll geben. Sie dürfen das gerne im Protokoll nachlesen. Danke. (Beifall CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Das werden alle tun. Es sprach für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Firmenich. Gibt es Redebedarf bei der AfD-Fraktion? – Kein Redebedarf. Die SPD-Fraktion? (Gerald Eisenblätter, SPD: Danke!) Die BÜNDNISGRÜNEN? – Ich sehe keinen weiteren Redebedarf. Dann erteile ich der AfD-Fraktion zur Drucksache 8/4556 für 3 Minuten das Wort. Frau Kollegin Dietz, bitte.

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Katja Dietz AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne jegliche medizinische oder psychologische Begutachtung zu ändern. In der Praxis treibt diese Narretei der Selbstbestimmung absurde und gefährliche Blüten. Frauen in Schwimmbädern, Sportvereinen, Frauenhäusern und Gefängnissen fühlen Angst und Unbehagen. Sicherheit, Privatsphäre und Fairness werden unterlaufen. Das Gesetz überschreitet bei Weitem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum alten Transsexuellengesetz und lädt zum Missbrauch ein. Wir konnten uns in den Ausschussberatungen ausführlich zu unserem Antrag austauschen. Staatsregierung und SPD behaupten allen Ernstes, es seien keine Missbrauchsfälle des Selbstbestimmungsgesetzes bekannt. Aber was ist zum Beispiel mit dem Fall Liebich? MarlaSvenja Liebich nutzt das Selbstbestimmungsgesetz, um in die sächsische Frauen-JVA Chemnitz eingewiesen zu werden. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dort ist sie ja nie angekommen!) Biologisch ein Mann, nun Frau, per Stempel. Und wo ist Liebich heute untergetaucht? Die Justiz wurde lächerlich gemacht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie könnten gerne dienliche Hinweise zum Verbleib geben!) Was ist mit Hausrecht und Sportautonomie? Das Selbstbestimmungsgesetz schafft massive rechtliche Unsicherheiten und schiebt die Verantwortung auf Vereine, Fitnessstudios und Anstalten ab. Improvisierte Konzepte einzelner Einrichtungen reichen bei Weitem nicht aus, um Missbrauch zu verhindern oder Betreiber zu schützen. (Mike Moncsek, AfD: Jawohl!) Darum sind unsere klaren Forderungen: Aufhebung und Neufassung des Selbstbestimmungsgesetzes (Beifall AfD) auf Bundesebene unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zum alten Transsexuellengesetz, mit strengen Voraussetzungen. Personenstandsänderungen dürfen kein Schnellverfahren sein. Sie brauchen sorgfältige, interdisziplinäre Begutachtungen. Beim Hausrecht gilt: Klare Regeln für Sportstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen auf Grundlage des biologischen Geschlechts! Unser Antrag schützt Frauen, Kinder und Mädchen vor Missbrauch und schafft konkrete Regelungen für sensible Räume. Unser Antrag stellt Rechtssicherheit her, wo das Selbstbestimmungsgesetz Chaos stiftet. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Vereine und Studios brauchen klare Vorgaben und keine bürokratischen Improvisationen. Die Ausschussdebatte hat gezeigt: Die Gegenargumente halten keiner Prüfung stand. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Im Rechtsausschuss war es ja dürftig!) Jetzt muss gehandelt werden, bevor es weitere Opfer gibt. Werte CDU, Sie kündigten 2025 die Rücknahme des Selbstbestimmungsgesetzes an. Also handeln Sie jetzt und stimmen Sie zu! Danke. (Beifall AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die AfD-Fraktion Frau Kollegin Dietz. Es folgt für die CDU-Fraktion Frau Abg. Kuge, bitte.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde es kurz machen. Ein Punkt ist mir in diesem Antrag besonders negativ aufgefallen: Sie fordern eine verfassungskonforme Neuregelung. Ich sage es ganz deutlich: In unserem Rechtsstaat entscheiden darüber Verfassungsgerichte und nicht politische Parteien. Und ja, auch wir als CDU sind der Meinung, dass das Selbstbestimmungsgesetz noch nicht vollständig ausgereift ist. Genau deshalb haben wir dieses Thema in unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl aufgegriffen und es bis in den Koalitionsvertrag gebracht. Nun gibt es im Bund eine Evaluation des Gesetzes, die bis zum 31. Juli 2026 vorgesehen ist. Dabei wird besonders auf drei Punkte geachtet: erstens auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, zweitens auf die Fristen beim Wechsel des Geschlechtseintrags und drittens auf den wirksamen Schutz von Frauen. Sie sehen, wir arbeiten an Lösungen – faktenbasiert, mit kühlem Kopf und im Dialog mit Betroffenen. Der Antrag der AfD ist in Teilen inhaltlich falsch; das können Sie dann in meiner Rede noch nachlesen. Vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Kuge. Für die BSW-Fraktion folgt Frau Kollegin Biebrach. Bitte, Sie dürfen. (Zurufe: Sie hat einen Laptop! Sie bringt einen Laptop mit!)

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Ines Biebrach BSW

Ich würde meine Rede super gern zu Protokoll geben, aber dann müsste ich meinen Laptop abgeben; das mag ich nicht. (Heiterkeit im Saal) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Das bekommen wir hin.

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Ines Biebrach BSW

Ich mache es kurz. Also, was will die AfD? Die AfD will die Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes. Nun dürfte es den Anwesenden nicht verborgen geblieben sein, dass auch das BSW veritable Kritik an diesem Gesetz äußert. Auch wir, also die BSW-Gruppe im Bund, haben dagegen gestimmt. Und ja, es gibt Aspekte, die wir schwierig finden: dass die Rechte von Frauen aus unserer Sicht nicht ausreichend gewürdigt sind, dass die Verantwortung in bestimmten Bereichen schwierig festzustellen ist und dass die Einbeziehung der Minderjährigen in den Gesetzentwurf für uns schwierig ist. Wir wollen aber nicht zurück zum Transsexuellengesetz. Wir werden uns gleichwohl zum Antrag der AfD enthalten, weil wir der AfD hier keine Bühne dafür geben wollen, dass es im Grunde keine Transsexuellen gebe, dass man also so tut, als gebe es sie gar nicht, weil es nur Mann und Frau gebe. Für die AfD gibt es wahrscheinlich nur das Lebensbild der Fünfzigerjahre. Insofern werden wir der AfD nicht den Gefallen tun und zustimmen; denn wir wollen ein wirklich sinnhaftes Gesetz. Jetzt glauben wir nicht so richtig an das Lösungsinteresse der Bundesregierung, aber es ist etwas in Arbeit. Wir wollen das gerne kritisch begleiten und schauen, was dabei herauskommt. Wenn die AfD dann aber noch sagt, sie sei für den Schutz von Frauen, dann – ganz ehrlich – gruselt es mich. Ich erinnere mich gut an die Rede von Frau Schwietzer. Die hat uns alles gesagt, was wir wissen müssen, (Jörg Urban, AfD: Jaja!) also darüber, was Sie von Frauenschutz halten. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Es sprach für die BSW-Fraktion Frau Kollegin Biebrach. Für die SPD-Fraktion folgt Frau Kollegin Koch; bitte.

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Sophie Koch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Oh-Rufe AfD) Das ist nicht nur Artikel 1 unseres Grundgesetzes, sondern ein Versprechen, das wir uns als Gesellschaft einmal gegeben haben. Dass für die AfD die Würde mancher Menschen eben doch antastbar ist, (Demonstratives Aufstöhnen AfD) zeigt der Antrag, der zu Recht im Ausschuss abgelehnt wurde. Es ist beschämend zu sehen, wie die AfD trans, inter und nicht binäre Personen diffamiert und dabei auch noch verschiedenste Themenbereiche vollkommen wirr miteinander vermischt. Sie führen hier absurde Einzelfälle an, eine rechtsextreme Person, die offensichtlich queere Menschen, aber genauso Jüdinnen und Juden lächerlich machen will. Dabei zeigt dieses Beispiel: Nicht das Selbstbestimmungsgesetz ist das Problem, sondern die Rechtsextremen, die dagegen hetzen. (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE, und Rico Gebhardt, Die Linke) Ich könnte zahlreiche fachliche Punkte aus Ihrem Antrag aufgreifen, die darstellen, dass dieser Antrag – Entschuldigung – Blödsinn ist, zum Beispiel beim Justizvollzug, aber auch bei dem Thema, dass Missbrauch bereits jetzt von Standesämtern erkannt und geahndet werden kann. Die Stellungnahme der Staatsregierung empfehle ich noch einmal als Lektüre. Doch der AfD geht es nicht um Fachlichkeit. Ihr geht es darum, trans, inter und nicht binäre Personen als Gefahr für die Sicherheit und die Privatsphäre anderer darzustellen. (Zuruf AfD) Das ist falsch, das ist unanständig und das wird von uns abgelehnt. (Beifall SPD und BÜNDNISGRÜNE) Das Selbstbestimmungsgesetz war und ist absolut die richtige Entscheidung für das Leben vieler Menschen. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsministerin Petra Köpping) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Koch. Möchten die BÜNDNISGRÜNEN das Wort ergreifen? – Die Linke? – Das kann ich nicht erkennen. Dann frage ich die Fraktionen, ob sie zu den jeweiligen Beschlussempfehlungen Einzelabstimmung wünschen. (Jörg Urban, AfD: Ja, bitte!) Dann stimmen wir ab über die in Drucksache 8/6428 unter Ziffer 11 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt, Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/4556. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und vielen Stimmen dafür ist der Antrag trotzdem abgelehnt. Eine weitere Einzelabstimmung war nicht gewünscht. Damit ist die Aussprache zu der Sammeldrucksache beendet. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums fest. Es gibt eine Wortmeldung am Saalmikrofon 2. Herr Hentschel-Thöricht, bitte.

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Jens Hentschel-Thöricht BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir hatten die Einzelabstimmung zu 8/2897, Kitagipfel, beantragt. Das habe ich vorhin reingerufen, als Sie gefragt haben. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Ich hatte noch einmal gefragt, da haben Sie nichts angezeigt, aber wir können das gern noch machen. Dann gehen wir einen Schritt zurück. Wir kommen zur Drucksache 8/6428, zu der unter Ziffer 4 enthaltenen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Erklärungen

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Susanne Schaper Die Linke

Am vergangenen Montag blieben viele Apotheken geschlossen. Bei einem bundesweiten Protesttag in Berlin machten die Apothekerinnen und Apotheker auf ihre schwierige Lage aufmerksam: Ende 2025 gab es in Deutschland noch 16 600 Apotheken, 440 weniger als ein Jahr zuvor. In Werdau hat Ende Januar die Löwen-Apotheke geschlossen. Sie hat seit ihrer Gründung im Jahr 1742 vieles überstanden, aber die aktuellen Probleme nicht mehr. Schon das zeigt: Auch in Sachsen müssen wir schnellstens gegen das Apothekensterben vorgehen. In immer größeren Landstrichen wird die Versorgungslage zum Problem, weil Termine oder Anlaufstellen rar sind. Wer kein Auto hat, kommt schnell in Schwierigkeiten. Dort setzt unser Antrag an. Wir haben benannt, was sich seit Jahren zuspitzt: Kostendruck, Bürokratie und Fachkräftemangel treiben viele Apotheken ins Aus. Wir fordern Maßnahmen für eine stabile Versorgung und gute Arbeitsbedingungen. Dazu haben wir im Dezember 2024 diesen Antrag vorgelegt. Bei der Anhörung im April 2025 haben die Sachverständigen eindringlich geschildert, dass die Versorgung vielerorts spürbar schlechter geworden ist. Es wird vor allem auf dem Land immer schwieriger, Standorte zu halten. Kurzfristige Entlastung und strukturelle Lösungen müssen her. Trotzdem hat die Koalition für das Konsultationsverfahren ewig lange gebraucht. Dabei hat die Anhörung Lösungen gezeigt, die schnell wirken können – mehr Flexibilität vor Ort, weniger Bürokratie und eine bessere Nutzung vorhandener Kompetenzen. Diese Punkte finden sich zumindest teilweise im Änderungsantrag von CDU und SPD wieder. Wir stimmen zu, weil zentrale Anliegen unseres Antrags aufgegriffen werden. Die Versorgungsprobleme werden anerkannt, und es werden Maßnahmen vorgeschlagen, die erste Verbesserungen ermöglichen. Das ist ein Fortschritt gegenüber dem Status quo. Wir lehnen nicht reflexhaft ab, sondern prüfen, wägen ab – und stimmen zu, wenn Vorschläge geeignet sind, die Situation zu verbessern. Das unterscheidet unsere Oppositionsarbeit von bloßer Symbolpolitik. Aber ebenso klar ist: Der geänderte Antrag bleibt in wesentlichen Punkten hinter dem zurück, was notwendig ist. Schule und Bildung zum Antrag der BSW-Fraktion, Drucksache 8/2897. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dagegen wurde der Drucksache zugestimmt. So, jetzt zurück. Gemäß § 103 Absatz 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmverhalten im Ausschuss fest. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. zu Protokoll Besonders deutlich wird das beim Fixum, also jenem Betrag, den die Apotheken pro verschreibungspflichtiger Medikamentenpackung von den Krankenkassen bekommen. Unser Vorschlag liegt bei 12 Euro plus Dynamisierung. Die Koalition schlägt 9,50 Euro ohne Dynamik vor – gegenüber aktuell 8,35 Euro. Ja, das ist eine Verbesserung. Aber selbst der Apothekerverband macht deutlich: Entscheidend ist die Dynamisierung, weil sie Planungssicherheit schafft. Wir sehen weitere Defizite bei der finanziellen Absicherung, unzureichende Antworten auf den Fachkräftemangel und keine klare Priorität für öffentliche und gemeinwohlorientierte Strukturen. Der heutige Beschluss ist also nur ein Zwischenschritt. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass daraus eine echte Versorgungsverbesserung wird. Die Apotheke vor Ort ist kaum zu ersetzen.

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Ronny Kupke BSW

Es geht heute um etwas, das eigentlich unstrittig sein sollte: die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln. Aber die Realität ist eine andere: Apotheken schließen, vor allem auf dem Land, und das seit Jahren. Und was machen wir? Wir beraten einen Antrag von Dezember 2024 – und liefern Antworten, die zu klein sind. Das Bild ist klar: Die Linke sieht das Problem – schießt aber mit überzogenen und teuren Forderungen übers Ziel hinaus. CDU und SPD sehen das Problem auch – bleiben aber bei Prüfaufträgen und Absichtserklärungen stehen. Und dann kommt der eigentliche Punkt: Die Linke stimmt einem Änderungsantrag zu, der ihre eigenen Forderungen verwässert. Das ist kein Kompromiss, das ist Einknicken. Doch auch der Änderungsantrag überzeugt nicht. Denn vieles darin kennen wir längst aus der Bundespolitik von CDU und SPD: Fixum, Fremdbesitzverbot, Entlastung. Sachsen kopiert also, statt selbst zu gestalten. Ja, es gibt ein paar landesspezifische Punkte: Ausbildung, Digitalisierung, ländlicher Raum. Aber auch das bleibt Stückwerk. Was fehlt, ist das Entscheidende: eine klare Strategie für Sachsen. Stattdessen erleben wir das Gegenteil: Aus Lösungen werden Prüfaufträge, aus Politik wird Verwaltung. Ein Beispiel: Das Fixum soll auf 9,50 Euro steigen. Das klingt gut, ist aber zu wenig. Apotheken kämpfen ums Überleben. Und wir reden über minimale Anpassungen. Gleichzeitig wird diskutiert, die Pflicht zum günstigsten Medikament aufzuweichen. Das mag einfacher sein – aber es hat Folgen. Für wen wird das System dann gemacht? Für die Patienten oder für wirtschaftliche Interessen? Und wer zahlt am Ende drauf? Diejenigen mit wenig Geld. Für uns als BSW ist klar: Gesundheitsversorgung ist keine Ware. Sie gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie muss verlässlich, wohnortnah und bezahlbar sein. Daran messen wir Politik. Und was liegt heute vor? Ein Antrag, der zu weit geht; ein Änderungsantrag, der nicht weit genug geht. Beides reicht nicht. Deshalb sagen wir klar: Das Problem ist zu ernst für halbe Lösungen. Was hier vorliegt, ist kein Konzept für Sachsen – sondern eine Mischung aus Bundespolitik und Stückwerk. Und deshalb werden wir uns enthalten.

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Simone Lang SPD

Steigende Mieten, Lieferengpässe, Fachkräftemangel und die Konkurrenz im Onlinehandel – Apotheken kämpfen mit vielfältigen Herausforderungen. Darauf machten diesen Montag auch in Sachsen viele Apothekerinnen und Apotheker aufmerksam. Die wirtschaftliche Lage von Apotheken – gerade im ländlichen Raum – ist schwierig. Und dabei ist gerade dort der Erhalt der Versorgung so wichtig. Apotheken sind ein zentraler Bestandteil davon. Sie bieten nicht nur Medikamente, sondern auch persönliche Beratung und eine schnelle Versorgung, insbesondere für ältere Menschen und Familien. Die SPD-Fraktion will gemeinsam mit Partnern des Gesundheitssystems Lösungen erarbeiten, um Apotheken als festen Bestandteil der lokalen Infrastruktur zu sichern. Unser Ziel ist es, dass Apotheken auch in Zukunft als Ansprechpartner vor Ort erhalten bleiben und eine verlässliche Gesundheitsversorgung bieten. Vor diesem Hintergrund möchte ich erneut der Fraktion Die Linke für ihren Antrag danken, den wir gemeinsam mit der CDU an der einen oder anderen Stelle angepasst und im Sozialausschuss beschlossen haben. Ziel dieses Antrags ist es, gemeinsam mit dem Sächsischen Apothekerverband, der Sächsischen Landesapothekerkammer, der kommunalen Ebene, dem Institut für Pharmazie der Universität Leipzig und den Krankenkassen ein Maßnahmenpaket „Versorgungssicherheit und Schutz niedergelassener Apotheken in Sachsen“ zu erarbeiten. Zur Wahrheit gehört, dass viele helfende Maßnahmen durch den Bund ergriffen werden müssen. Deshalb fordern wir unter anderem den Abbau von vorhandenen bürokratischen Hürden, Unterstützung bei der Digitalisierung sowie eine Erhöhung des Fixums für Apotheken, um die wirtschaftliche Grundlage zu verbessern. Wir brauchen bessere Regelungen zur Sicherung von Lieferketten von Arzneimitteln, denn eine Störung kann dramatische Auswirkungen für Patientinnen und Patienten haben. Doch auch auf Landesebene werden wir handeln: Die Studienordnung der Pharmazie soll angepasst werden, damit die Apothekerausbildung praxisnäher wird. So gelingt es auch, die Kapazität auf 60 Pharmazie-Studienplätzen pro Studienjahr zu heben und dauerhaft zu halten. Vonseiten des Bundes gibt es vielversprechende Signale: Anfang des Jahres gab es die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Verordnung auf den Weg gebracht, die unter anderem vorsieht, dass Preisnachlässe in Form von handelsüblichen Skonti zwischen Apotheken und pharmazeutischem Großhandel wieder möglich werden. Und auch die Honorarerhöhung soll kommen. Das Ziel in Bund und Land ist klar: Wir werden die Apothekenversorgung sichern und weiterentwickeln. Wir bitten um Zustimmung zum Antrag.

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Thomas Löser GRÜNE

Die Sicherung der Arzneimittelversorgung ist keine Randfrage der Gesundheitspolitik, sondern eine Frage der Daseinsvorsorge. Wenn eine Apotheke im ländlichen Raum schließt, dann verschwindet nicht nur ein Geschäft – dann verschwindet ein Stück Gesundheitsversorgung. Deshalb ist es richtig, dass wir heute über die Situation der Apotheken in Sachsen sprechen. Der Antrag der Linken – und die im Ausschuss gefundene Fassung von CDU und SPD – beschreibt viele reale Probleme: den Rückgang der Apothekenzahlen, den Fachkräftemangel, die steigenden Anforderungen und die Bedeutung der Apotheken gerade im ländlichen Raum. Deshalb ist es folgerichtig, dass wir diesem Antrag zustimmen werden, auch wenn es lange gedauert hat. Aber Zustimmung heißt nicht, dass wir keine Kritik haben. Was wir brauchen, ist mehr als Einzelmaßnahmen. Wir brauchen eine strategische Perspektive. Genau hier sehen wir eine Lücke in der jetzigen Beschlussfassung. Der Antrag enthält viele richtige Einzelpunkte, aber er beantwortet noch nicht die grundlegende Frage: Wie soll die Arzneimittelversorgung in Sachsen langfristig strukturell weiterentwickelt werden? Und ohne Strategie werden wir das Apothekensterben nicht stoppen – wir werden es nur verwalten. Denn die Herausforderungen sind klar: Die Zahl der Apotheken sinkt, die Bevölkerung wird älter, die Aufgaben der Apotheken nehmen zu. Aber eine strategische landespolitische Perspektive fehlt bislang. Und genau deshalb haben wir als Fraktion einen ergänzenden Antrag eingebracht. Wir schlagen vor, ein Zielbild Arzneimittelversorgung 2030 zu entwickeln – gemeinsam mit Apothekerschaft, Kommunen, Selbstverwaltung und Wissenschaft. Nicht als Symbolpolitik, sondern als strategischen Prozess, der die Arzneimittelversorgung endlich gleichrangig neben Krankenhaus- und Pflegeplanung stellt. Denn: Apotheken sind oft die niedrigschwelligste und barriereärmste Struktur im Gesundheitswesen, ohne Termin, wohnortnah und mit hoher fachlicher Kompetenz. Deshalb sagen wir Ja zu diesem Antrag, aber auch: Er reicht noch nicht aus. Wir brauchen zusätzlich eine strategische Weiterentwicklung der Arzneimittelversorgung in Sachsen. Genau dafür steht unser Antrag.

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Doreen Voigt BSW

Unabhängig davon hätte man bereits im Sommer 2024 dies thematisieren müssen, denn ab diesem Zeitpunkt war erkennbar, dass die Kinderzahlen sinken. Aber was wurde getan? Ein halbherziges Kitamoratorium wurde verabschiedet, was aber nur einer schlechten Symptombehandlung gleicht. Bereits zu diesem Zeitpunkt hätte eine Vision mit allen Akteuren entwickelt und implementiert werden müssen. Deutlich ist: Unser Kitasystem läuft längst auf Verschleiß. Die Probleme sind bekannt, aber sie werden bislang nicht konsequent genug behandelt. Kitas leisten heute weit mehr als nur Betreuung. Sie fördern, integrieren und gleichen aus. Erzieherinnen und Erzieher begegnen einer wachsenden Vielfalt an Lebensrealitäten. Die Finanzierung orientiert sich aber noch immer an starren Zahlen und eben nicht an den tatsächlichen Bedarfen vor Ort. Zeiten wie Urlaub, Krankheit, Weiterbildung oder Leitungsaufgaben werden nicht ausreichend berücksichtigt. Dieser Zustand sollte nicht mehr toleriert werden. Wir müssen uns daher endlich zusammensetzen und nach Lösungen suchen. Ein Kitakongress darf keine Show-Veranstaltung sein, um das eigene Gewissen zu beruhigen. Er muss ein Auftakt für echte Veränderungen sein. Das heißt auch, dass Fachkräfte, Träger, Kommunen, Politik, Gewerkschaften, Wissenschaft, Wirtschaft und Eltern an einen Tisch müssen. Und zwar als gleichberechtigte Partner. Das aktuelle Finanzierungsmodell, welches auf einer Subjektfinanzierung basiert, führt dazu, dass wir Kitastandorte gerade in ländlichen Regionen verlieren und damit gleichzeitig einen wichtigen Standortfaktor. Was wäre mit Objekt- oder Mischfinanzierung? Wir brauchen also den Mut, die Finanzierungslogik von frühkindlicher Bildung und Betreuung grundlegend zu verändern. Wenn die Kinderzahlen sinken, dann darf das nicht in Haushaltskürzungen münden, sondern muss in einen besseren Betreuungsschlüssel übersetzt werden. Dieser jetzt angesetzte Kitakongress – wir fanden die Bezeichnung Kitagipfel auch passend – muss diese drängenden Probleme endlich lösen.

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Iris Firmenich CDU

Sie fordern mit Ihrem Antrag die Staatsregierung auf, einen Kitagipfel auszurichten, bei dem es um die Neuausrichtung der Kitafinanzierung gehen soll, und auch die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung wollen Sie flächendeckend hochwertig und langfristig für alle Beteiligten sichern. Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden. Ganz im Gegenteil! Die Staatsregierung hat das längst auf dem Schirm und wie bereits im Ausschuss besprochen, wird es am 6. Mai eine Auftaktveranstaltung zur Kita der Zukunft geben, dem dann ein Dialog mit allen relevanten Akteuren folgen wird. Dabei wird natürlich auch die Finanzierung der frühkindlichen Bildung eine Rolle spielen. Insofern ist Ihr Begehren bereits erfüllt. Hinsichtlich einer Neuausrichtung der Finanzierung ist diese Diskussion in erster Linie mit den Kommunen zu führen, denn die frühkindliche Bildung und der Betrieb, die Unterhaltung und personelle Ausstattung von Kindertageseinrichtungen ist nun mal eine originäre Pflichtaufgabe der sächsischen Kommunen. Der Freistaat Sachsen leistet hierfür einen Landeszuschuss, der im laufenden Jahr mehr als 912 Millionen Euro beträgt, und er unterstützt damit Kommunen und Träger. Im Rahmen dieses Zuschusses haben wir den Personalschlüssel für Kindertageseinrichtungen verbessert und gezielt die Schulvorbereitung gestärkt. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass sich die Kommunen in einer angespannten Finanzsituation befinden. Großzügige Standardverbesserungen wird es deshalb nicht geben können. So realistisch muss man schon sein. Die Herausforderung lautet also, das System der frühkindlichen Bildung von innen heraus so zu verbessern, dass wir die vielfältigen Aufgaben mit den vorhandenen Ressourcen erfüllen können. Ich würde mich freuen, wenn wir uns gemeinsam dieser Aufgabe widmen. Ihren Antrag allerdings braucht es dazu nicht, und auch keinen Gipfel. Ich bitte um Ablehnung des Antrages und Zustimmung zur Beschlussempfehlung.

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Daniela Kuge CDU

Der Antrag der AfD zeigt, dass es Sorgen bezüglich des Themas Selbstbestimmungsgesetz gibt. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, dass wir heute noch einmal im Plenum darüber diskutieren. Ich kann jedoch vorwegnehmen: Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, Ihre Sorgen sind unbegründet. Kritik 1: Zugangsregelungen und Sport. In Ihrem Antrag wird der Eindruck erweckt, dass das Selbstbestimmungsgesetz automatisch dazu führt, dass Menschen nach einer Änderung ihres Geschlechtseintrags Zugang zu geschützten Bereichen wie Umkleiden oder Saunen erhalten. Das entspricht nicht der Realität. Wie die Staatsregierung klar herausgestellt hat, unterliegen solche Zugangsregelungen dem privaten Hausrecht und werden durch das Selbstbestimmungsgesetz nicht beeinträchtigt. Auch im organisierten Sport ergibt sich keine Veränderung durch das Gesetz, anders als Sie es in Ihrem Antrag darstellen. Kritik 2: Schutzeinrichtungen und Justizvollzugsanstalten. Zudem thematisieren Sie die Sicherheit in Schutzeinrichtungen und Justizvollzugsanstalten. Jede Schutzeinrichtung verfügt über eigene Schutzkonzepte, welche die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleisten. Die Verantwortlichen vor Ort entscheiden situationsbezogen im Einzelfall. Daran ändert das Selbstbestimmungsgesetz nichts. Dasselbe gilt auch für die Justizvollzugsanstalten. Gleichzeitig hat die Staatsregierung deutlich gemacht, dass es grundsätzlich sinnvoll ist, das Gesetz auch unter diesem Aspekt weiterzuentwickeln. Dem schließen wir uns als CDU an. Kritik 3: Vorwurf der Verfassungswidrigkeit. Ein dritter Punkt, der mir in Ihrem Antrag besonders negativ aufgefallen ist: Sie fordern eine „verfassungskonforme [...] Neuregelung“. Ich sage es ganz deutlich: In unserem Rechtsstaat entscheiden darüber die Verfassungsgerichte und nicht politische Parteien. Und ja, auch wir als CDU sind der Meinung, dass das Selbstbestimmungsgesetz noch nicht vollständig ausgereift ist. Genau deshalb haben wir dieses Thema in unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl aufgegriffen und es bis in den Koalitionsvertrag eingebracht. Nun gibt es im Bund eine Evaluation des Gesetzes, die bis zum 31. Juli 2026 vorgesehen ist. Dabei wird besonders auf drei Punkte geachtet: erstens auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, zweitens auf die Fristen beim Wechsel des Geschlechtseintrags und drittens auf den wirksamen Schutz von Frauen. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter eine mündliche Ergänzung der Berichte wünscht. – Das ist nicht der Fall. Dann, meine Damen und Herren, kann ich sagen: Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt ebenfalls beendet. Sie sehen: Wir arbeiten an Lösungen: faktenbasiert, mit kühlem Kopf und im Dialog mit den Betroffenen. Der Antrag der AfD ist in Teilen inhaltlich falsch und darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt in diesem Haus schlicht nicht notwendig. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Meine Damen und Herren, ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 8/6414 Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 26. Sitzung des 8. Landtags ist damit abgearbeitet. Das Präsidium den 26. März 2026, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung und des 8. Landtags ist damit geschlossen. (Schluss der Sitzung: 23:09 Uhr) Namentliche Gegenstand der Abstimmung: Drucksache 8/2828 Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Bachmann, Peter (AfD) x Barth, André (AfD) x Löser, Beger, Mario (AfD) x Berger, Matthias (fraktionslos) x Mayer, Biebrach, Ines (BSW) x Meier, Böhme, Ralf (BSW) x Braukmann, Martin (AfD) x Breitenbuch v., Georg-Ludwig (CDU) x Clemens, Conrad (CDU) x Nagel, Dierks, Alexander (CDU) x Dietz, Katja (AfD) x Dornau, Jörg (AfD) x Dringenberg Dr., Volker (AfD) x Dulig, Martin (SPD) x Dünzel, Jonas (AfD) x Pallas, Eisenblätter, Gerald (SPD) x Panter, Eppinger Dr., Sven (CDU) x Patt, Exner, Hajo (AfD) x Penz, Firmenich, Iris (CDU) x Flemming, Ingo (CDU) x Pfau, Fritzsche, Oliver (CDU) x Pfeifer, Gahler, Torsten (AfD) x Pfeil, Gasse, Holger (CDU) x Piwarz, Gebhardt, Rico (Die Linke) x Pohle, Gemkow, Sebastian (CDU) x Prantl, Gerold, Andreas (AfD) x Recke, Gockel, Sandra (CDU) x Golombek, Roman (AfD) x Ritter, Gumprecht, Heiko (AfD) x Rost, Günther, Wolfram (BüGrü) x Hartmann, Christian (CDU) x Hartmann, Stefan (Die Linke) x Heinz, Andreas (CDU) x Heller, Tobias (AfD) x Hentschel, Holger (AfD) x Hentschel-Thöricht, Jens (BSW) x Hitzig, Felix (CDU) x Homann, Henning (SPD) x Huhn Dr., Ingolf (BSW) x Hütter, Carsten (AfD) x Jentsch, Elaine (CDU) x Jost, Martina (AfD) x Keiler Dr., Joachim Michael (AfD) x Keller, Tobias (AfD) x Kirste, Thomas (AfD) x Klemm, Ina (CDU) x Klepsch, Barbara (CDU) x Unger, Knebel, Uta (BSW) x Urban, Koch, Sophie (SPD) x Voigt, Köpping, Petra (SPD) x Voigt, Kretschmer, Michael (CDU) x Kromer Dr., Frank (CDU) x Kugel, Daniela (CDU) x Wendt, Kuhnert, Roberto (AfD) x Kupke, Ronny (BSW) x Kuppi, Lars (AfD) x Winter, Lang, Simone (SPD) x Lange, Ulf Günter (BSW) x Leithoff, Susan (CDU) x Lippmann, Valentin (BüGrü) x Zwerg, Jastimmen: 49 Neinstimmen: 61 Stimmenthaltungen: 0 Gesamtstimmen: 110 Anlage Abstimmung am 25. März 2026 Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Löffler, Jan (CDU) x Thomas (BüGrü) x Maicher Dr., Claudia (BüGrü) x Norbert (AfD) x Katja (BüGrü) x Melcher, Christin (BüGrü) x Modschiedler, Martin (CDU) x Moncsek, Mike (AfD) x Juliane (Die Linke) x Neuhaus-Wartenberg, Luise x (Die Linke) Nguyen, Nam Duy (Die Linke) x Nicolaus, Kerstin (CDU) x Nowak, Andreas (CDU) x Österle, Arthur (AfD) x Albrecht (SPD) x Dirk (SPD) x Peter Wilhelm (CDU) x Romy (AfD) x Peschel, Frank (AfD) x Janina (BSW) x Daniela (CDU) x Juliane (SPD) x Christian (CDU) x Ronald (CDU) x Thomas (AfD) x Eric (BSW) x Richter, Lutz (BSW) x Kay (CDU) x Wolf-Dietrich (CDU) x Rudolph, Bernd (BSW) x Rudolph, Nico (BSW) x Saborowski, Ines (CDU) x Schaper, Susanne (Die Linke) x Scheibe Prof. Dr., Jörg (BSW) x Schiemann, Marko (CDU) x Schmidt, Jörg (CDU) x Schmidt, Thomas (CDU) x Schreyer, Timo (AfD) x Schubert, Franziska (BüGrü) x Schwietzer, Doreen (AfD) x Standke, René (AfD) x Steiner, Jessica (CDU) x Stellbrink, Laura (SPD) x Thumm, Thomas (AfD) x Trompter, Tina (CDU) x Ulbricht, Rick (CDU) x Tom (CDU) x Jörg (AfD) x Doreen (BSW) x Sören (CDU) x Wähner, Ronny (CDU) x Weinrich, Stephan (CDU) x André (AfD) x Wiedeburg, Ferdinand (AfD) x Wiesner, Alexander (AfD) x Marko (AfD) x Wippel, Sebastian (AfD) x Wurzler, Lars (BSW) x Zickler, Hans-Jürgen (AfD) x Jan-Oliver (AfD) x Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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