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Juliane Nagel

Die Linke 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir haben es schon gehört: Die heutige Debatte hat durch die Offenlegung von Collien Fernandes über jahrelange Demütigung und Sexualisierung im Internet eine neue Dimension bekommen – eine Dimension, zu der man aber sagen muss, dass sie nicht neu ist. Jede fünfte Frau hat in den letzten Jahren digitale sexualisierte Gewalt erlebt. Betreffen kann es, liebe Kolleginnen hier im Saal, jede von uns. Zunächst möchte ich aber auch klarstellen: Das Problem ist nicht das Internet, das Problem sind Männer, die Frauen kontrollieren, sexualisieren, entwürdigen – off- wie online. Fakt ist: Frauen können sich dagegen kaum wehren. Wenn sie sich dann doch für eine Anzeige entscheiden – das passiert relativ selten –, wird meist nicht einmal ein Verfahren eröffnet oder es geht dann in der juristischen Debatte schlussendlich nur noch um Urheberrechtsverletzungen. Plattformbetreiber bleiben untätig, konkrete Schutzmechanismen fehlen. Ich muss mich auch wundern und Katja Meier ein wenig anschließen: Wenn jetzt ein so exponierter Fall in der Öffentlichkeit steht, dann geht auf einmal alles ganz schnell. Da wird große Empörung politisch geäußert, und auf einmal werden Gesetze aus der Schublade gehoben – die dann hoffentlich auch verhandelt werden. Aber das ist schon auch ein wenig ernüchternd für die vielen, ich sage einmal, zivilen nichtprominenten Opfer. Auch in Sachsen liegen kaum belastbare Zahlen und Erkenntnisse über die Dimensionen geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt vor. In unserem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sind zwar konkrete Maßnahmen, auch zum Schutz vor digitaler Gewalt, festgehalten; finanziell untersetzt sind sie aber nicht. Es darf nicht bei wohlklingenden Worten bleiben, das sagt auch die Fraktion Die Linke. Nicht nur die Scham muss die Seite wechseln, die Verantwortung muss es endlich auch. Bereits 2018 trat die Istanbul-Konvention in Kraft, das wissen wir alle. Sie ist rechtsverbindlich auch in Sachsen. Trotzdem kommen wir beim Ausbau der Schutzstrukturen kaum voran. Ich möchte die Zahlen zu unserer Großen Anfrage hier noch einmal zitieren: Im Jahr 2024 konnten in Sachsen 947 Frauen mit 1 077 Kindern nicht in Schutzeinrichtungen aufgenommen werden. Das ist eine erschreckend hohe Zahl. Weniger als die Hälfte der notwendigen Schutzplätze steht derzeit zur Verfügung. Bis 2032, wir wissen es und haben es gehört, soll der Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz gelten. Wenn wir so weitermachen, wird das nicht zu schaffen sein. Dabei bedeutet Schutz – das will ich an dieser Stelle deutlich machen – mehr als nur Betten. Schutz bedeutet Beratung, Schutz bedeutet spezialisierte Hilfenetzwerke. Schutz bedeutet auch Täterarbeit, denn wir wollen ja Veränderungen des Verhaltens der zumeist männlichen Täter erwirken. Und Schutz bedeutet auch Prävention. Umso unverständlicher ist es, dass bereits im laufenden Jahr durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Kürzungen vorgenommen werden. Das Parlament hatte in den Haushaltsverhandlungen doch ein deutliches Zeichen gesendet. Gemeinsam mit den GRÜNEN konnten wir für den Bereich Gewaltschutz zusätzlich 3 Millionen Euro für diese zwei Jahre herausverhandeln. Betroffen von den aktuellen Kürzungen – wir haben es gerade gehört – ist das Projekt Sofortaufnahme in Leipzig. Dieses Projekt muss bis Mitte des Jahres schließen, obwohl es nachweislich funktioniert. Es ist eigentlich eine Blaupause für eine landesweite Clearingstelle im Rahmen des Landesgewaltschutzgesetzes. Es entlastet Schutzhäuser und ermöglicht schnelle und passgenaue Hilfen für Frauen und Kinder. Wir fordern daher klar: Der Gewaltschutz muss aus- statt zurückgebaut werden. Mit der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes darf es nicht zu Standardabsenkungen kommen. Interventions- und Beratungsstellen müssen sachgerecht ausgestattet werden, um auch gegen digitale Gewalt – wie es schon lange in unserem landeseigenen Papier steht – vorgehen zu können. Ebenso wichtig ist der Blick auf besonders vulnerable Gruppen: Frauen mit Behinderungen, geflüchtete Frauen, queere Betroffene und junge Frauen. Sie dürfen nicht länger als Einzelfälle behandelt werden, sie müssen strukturell in den Ausbau der Unterstützungssysteme einbezogen werden. Gewaltschutz muss inklusiv sein, sonst ist das aus unserer Sicht kein richtiger Gewaltschutz. (Beifall Die Linke) Wir, Die Linke, werden den legislativen Prozess zum Landesausführungsgesetz natürlich aktiv begleiten. Wir sagen deutlich: Gewaltschutz nach der Istanbul-Konvention darf keine Frage der Haushaltslage sein. Gewaltschutz ist keine Kür. Es geht schließlich um die psychische und physische Unversehrtheit vor allem junger Frauen und Mädchen; es geht um Frauen aller Generationen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und blicke gespannt auf die Ausführungen der Ministerin sowie auf die Diskussionen, die wir in diesem Jahr zum Thema haben werden. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und vereinzelt SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Es sprach für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Nagel. Möchte der fraktionslose Abgeordnete das Wort ergreifen? – Er möchte nicht. Damit sind wir am Ende der ersten Runde angelangt und können, wie schon angekündigt, in eine zweite Runde einsteigen. Für die Antragstellerin spricht Frau Kollegin Stellbrink; bitte.

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