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Juliane Pfeil

SPD 25.03.2026 Sitzungen 8/26

Punkt zwei, die verschärften Rückbauregelungen zu § 83 a. Das ist vollkommen redundant. Das Bundesrecht enthält in § 35 Abs. 5 des Baugesetzbuches bereits entsprechende Verpflichtungen. Kollege Flemming hat dazu ausgeführt. Wir haben das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2012, das Bürgschaften fördert, die jährlich mit 2 % verzinst werden. Wir haben das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, das 4 % der Investitionskosten fordert. Auch an dieser Stelle muss man ganz klar sagen: Es gibt Regelungen. Es stimmt nicht, dass es nicht geregelt wäre. Das Thema Zweidrittelmehrheit für die Repowering-Ausnahmen ist auch kein neues Thema; das haben wir schon damals, als wir die Bauordnung geändert haben, mit der AfD hoch und herunter diskutiert. Aber an dieser Stelle würde man ganz klar unnötig hohe Hürden einziehen. Es ignoriert auch die bestehenden Mitentscheidungsrechte der Gemeinden. (Zuruf AfD: Keine Rechte? Das stimmt nicht!) Unsere Gemeinderäte vor Ort sind es, die darüber entscheiden sollen, ob das Repowering kommt oder nicht. Genau deswegen haben wir es eingeführt. Nun eine Zweidrittelmehrheit voranzustellen, nimmt ihnen die Entscheidungsfreiheit wieder. Demokratie heißt: Wir entscheiden mit Mehrheit, und an dieser Stelle nicht mit einer Zweidrittelmehrheit, über ein Repowering, das auch für die Kommune ganz deutliche Vorteile haben kann. Auch die Kollegen aus der Sachkundigenanhörung – das hat Kollege Flemming bereits gesagt – haben uns ganz deutlich gesagt: Wir haben ein Verfassungsproblem, wenn wir dieses Gesetz mittragen. Es geht um das Thema Verhältnismäßigkeit und um Kompetenzüberschreitungen, weil wir im Bund bereits so viel geregelt haben. Wir hätten Doppelregelungen und sehen eigentlich keinen Handlungsbedarf. Weil Kollege Flemming dazu ebenfalls gefragt wurde: Ich fand die Anhörung total interessant. Der Sachkundige hat uns jedes einzelne Bauteil einer Windenergieanlage erklärt und wie dieses recycelt werden kann. 95 % der Anlagen können mittlerweile gänzlich recycelt werden. Noch einmal an den Kollegen Moncsek: Schauen Sie sich das bitte noch einmal an! Es war höchst interessant und hat gezeigt, wie weit wir an dieser Stelle technisch sind. Die AfD wiederholt wiederum die alten Argumente. Das haben wir bereits gesehen. Die Sachkundigen haben sich dagegen ausgesprochen. Auch wir als diese sogenannte Windenergielobby im Freistaat Sachsen, also die Parteien oder Fraktionen, die sich seit Jahren damit beschäftigen, wie wir endlich auf einen besseren Weg kommen, wie wir die Erneuerbaren mit mehr Akzeptanz versehen, wie wir die Bevölkerung daran stärker beteiligen können, haben uns dagegen ausgesprochen. Das ist, glaube ich, gut und richtig so. Nun schauen wir noch einmal in die Pressemitteilung der AfD zum Gesetzentwurf. Man könnte meinen, hier eine Sachdebatte zu führen, weil man einen Gesetzentwurf geschrieben hat. Darin geht es aber wieder nur um den „Windradwildwuchs“. Es geht um diese eine Anlage, die 150 Meter von einem Haus entfernt ist – eine! Es geht um Gesundheitsschäden, die wissenschaftlich widerlegt sind. Es geht um Enteignung durch Wertverluste, was vollkommen übertrieben ist. Die Studienlage sagt, dass es maximal 7 bis 8 % Minderung unter einem Kilometer sind, und das meist nur vorübergehend. Somit auch an dieser Stelle: Man führt eine vermeintliche Sachdebatte, aber nach außen trägt man natürlich wieder nur den puren Populismus vor. (Beifall Laura Stellbrink, SPD) Ein Satz noch zum Entschließungsantrag, weil ich es mir später gern sparen möchte. Ich weiß nicht, ob wir überhaupt noch dazu kommen, diesen Gesetzentwurf weiter zu behandeln, wenn in der namentlichen Abstimmung die Weiterführung abgelehnt wird. Ein Moratorium würde quasi dazu führen, dass wir bis zum 31.12.2027 oder bis zum Inkrafttreten der Regionalpläne keine Genehmigungen mehr hätten. Auch damit überschreiten wir unsere Kompetenz als Land, und das kollidiert mit der Bundesgesetzgebung. Wer sich einmal mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vergleichen möchte – ich würde das total gern – , muss auch bedenken, an welchem Punkt MecklenburgVorpommern und Brandenburg stehen, wie weit sie bereits beim Ausbau der erneuerbaren Energien sind, und wo wir stehen. Wir stehen unten und sie stehen ganz oben. Wenn wir dort oben stehen, können wir gern über solche Dinge diskutieren. Aber so weit sind wir noch lange nicht und wir haben alle gemeinsam noch große Kraftanstrengungen vor uns, um genau dahin zu kommen. (Beifall SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Kollegin Pfeil für die SPD-Fraktion. Am Mikrofon sehe ich Herrn Thumm mit einer Kurzintervention.

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