Ingo Flemming
Ich könnte nun süffisant antworten: Wenn Sie sich das fragen, müssten Sie sich das auch beantworten. (Heiterkeit Die Linke) Aber zur Sache: Wir finden den Ausbau der Windenergie nicht grundlegend falsch. In ausreichendem Maße, in der richtigen Schrittweite und in Abstimmung mit den Betroffenen ist das ein durchaus sinnvoller Schritt. Daher sind wir nicht für die Abschaffung dieses § 2. (Thomas Thumm, AfD: Danke, dass Sie das noch einmal klargestellt haben!) – Bitte. Der Gesetzentwurf enthält als letztes rechtliches Kriterium auch einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung; denn das Vorschreiben dieser Zweidrittelmehrheit für das Repowering greift aus meiner Sicht sehr stark in das demokratische Verhältnis in Gemeinderäten ein und belastet diese. Es kann das Repowering geradezu blockieren. Das kann nicht im Interesse einer sicheren und akzeptablen Stromversorgung sein, insbesondere weil beim Repowering bereits betroffene Anlagen vorhanden sind und Kommunen schon heute maßgeblich von den Beteiligungen an solchen Einnahmen profitieren. Es gibt aber auch praktische und wirtschaftliche Gründe, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die geforderten Bürgschaften erscheinen in der Praxis oft deutlich höher als die realistischen Rückbaukosten. Das schafft eine Übersicherung, bindet Kapital und verteuert Projekte. Das ist die Absicht Ihres Vorschlags. Die höheren Sicherheiten und Prüfpflichten führen zu höheren Gestehungskosten und verschlechtern die Chancen bei Ausschreibungen. Es atmet also alles nur den Hauch der Verhinderung für solche Projekte. Die Sachkundigen sahen derzeit kein flächendeckendes Rückbauproblem. Betont wurde, dass gesetzgeberische Eingriffe nicht erforderlich sind, solange die bestehenden Instrumente ausgeschöpft werden. Die Sachkundigen sahen in diesem Zusammenhang nahezu keine Probleme. In der Anhörung wurde zudem betont, dass mit dem Gesetzentwurf Doppelregelungen und ein Mehr an Bürokratie geschaffen werden. Zusätzliche Landesnormen schaffen mehr Verwaltungsaufwand ohne klaren Mehrwert. Der Vollzugsaufwand wird deutlich erhöht, etwa durch die fünfjährige Nachweispflicht und zusätzliche Prüfpflichten, die personell und finanziell kompensiert werden müssten; Stichwort: Mehrbelastungsausgleich durch das Land für die Kommunen. Schließlich haben die Sachkundigen betont, dass der Rückbau auch im Sinne des Recyclings kein Problem ist. 90 % der Bestandteile einer Windkraftanlage sind recyclingfähig und werden schon heute recycelt. (Mike Moncsek, AfD: Was?) Auch aus dieser Sicht sahen die Sachkundigen keine pauschale Verschärfungsnotwendigkeit. (René Standke, AfD: Quatsch!) Wir lehnen den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zum wiederholten Male ab. (Mike Moncsek, AfD, steht am Mikrofon.) Es gibt keine sachlichen Gründe für eine Zustimmung. Ich bedanke mich. (Beifall CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Flemming von der CDU-Fraktion. Jetzt sehe ich Herrn Kollegen Moncsek mit einer Kurzintervention am Mikrofon 7; bitte schön.
