Norbert Mayer
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Sie haben gerade Beispiele gebracht, wer geprüft wird, ob er verfassungsfeindlich handelt. Sie können sich vorstellen, jemand macht Landtagswahlkampf und verlangt: Altparteien abwählen! Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in seinem Tausend-Seiten-Bericht diese Menschen aufgrund dieser Aussage für „gesichert rechtsextrem“ und als „Verfassungsfeind“ erklärt. Wie gehen Sie damit um? Das bin ich, der da genannt worden ist, nachzulesen in der „Welt“ vom 24.09.2025. Darüber hat Hubertus Knabe einen Artikel geschrieben und mich als Beispiel genannt. Wenn ich jetzt ein Juristenstudium aufnehmen möchte, und ich würde bei Ihnen anklopfen und mein Referendariat machen wollen, dürfte ich das nach Ihren Worten nicht. Wie ist das?
